[915050 8
Herr Walter Schulte zur Oven in Gevelsberg hat die unterzeichnete Spruch⸗ stelle mit dem Antrage angerusen die Höhe des Aufwertungssatzes der Spar⸗ kasse der Gelsenkirchener Gußstahl⸗ und Eisenwerte in Gelsenkirchen. jetzt Rheinisch⸗Westfälische Stahl⸗ und Walzwerke Aktiengesellschaft festzusetzen.
Die auf die Amufung ergehende Ent⸗ scheidung wirkt allen Gläubigern gegenüber einbeitlich, auch soweit sie sich nicht an dem Verfahren beteiligen.
Hamm, den 24. Januar 1928.
Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht. 1[91542
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft wurde in der Generalversammlung vom 22 Dezember 1927 neu gewählt und ge⸗ hören ihm folgende Herren an⸗
Oberbürgermeister Finke, Vorsitzender,
Fabrikant Heinrich Junius, stellv. Vor⸗
sitzender,
Konrektor Hermann Baberg,
Kaufmann Alfred Bettermann,
Hiltesvollziehungsbeamter Böhnke,
1“.“ Wilhelm Busch⸗
haus,
Rechtsanwalt Dr. Hermann Caspari,
Kau’rmann Franz Dervenich,
Eisenbahnarbeiter Dickel,
Rendant Georg Fey.
Kaufmann Karl Heuner,
Kaufmann Wilhelm veeser,
Facharzt Dr. Anton Marquardt,
Bürgermeister Dr. Raabe,
Facharzt Dr. Ritter,
Studiendirektor Paul Schäfer,
Fabrikant Rudolf Sprinamann,
Justizrat Dr. Otto Stah!l,
Hauphichtlleter Joser Thiebes,
Geschäftsführer Otto Tweer,
Fabrrkant Karl Maria Weber,
Kaurmann Ernst Wetzlar.
Hagener Stadthallen A.⸗G. Der Vorstand. Figge. Dr. Dönneweg.
Germania Aktiengefellschaft für Landwirtsbedarf.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 23. Februar 1928, abends 6 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Berlin 0. 34 Boxhagener Straße 16 stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1926 nebst Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
. Genehmigung der Bilanz und Be⸗ schlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. Entlatung an Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
. Wahlen zum Aufsichtsrat. Vorlegung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1927. nebst Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
. Genehmigung der Bilanz und Be⸗ schlußtassung über die Verteilung des Reingewinns.
Entlastung an Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
8. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen haben ihre Attien nach § 12 der Satzungen spätestens am zweiten Werktage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Gesellschaftskasse, Berlm O. 34 Borhagener Straße 16, oder bei einem Notar zu hinterlegen. Die Hinterlegungs⸗ scheine müssen die hinterlegten Aktien nach ihren Unterscherdungsmerkmalen bezeichnen und die Beschemnigung enthalten daß die Aktien bis zum Schluß der Generalver⸗ sammlung in unserem Gewahrsam bleiben.
Berlin, den 25. Januar 1928 Der Aufsichtsratsvorsitzende:
Jagielski.
191508 Gebrüder Paul A.⸗G. i. Liqu., Chemnitz.
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur ordentl. Generalversammlung für Sonnabend, den 11. Februar 1928, vorm. 11 Uhr, nach dem Sitzungezimmer der Handelsbank e. G. m. b. H. in Chemnitz, Inn. Johannisstr. 11/13, unter Bezugnahme auf folgende Tagesord⸗ nung ein:
1. Vorlegung der Bilanzen und der
Gewinn⸗ und Verlustrechnungen per 31. 7. und per 31. 12. 1927, Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats hierzu, Beschlußtassung hierzu Vorlegung und Genehmigung der Liquidationseröffnungsbilanz per 1. 8. 1927, Bericht des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats hierzu Beschlußfassung hierzu. Entlastung des Vorstande und Auf⸗ sichtsrats.
„atzungsänderungen zu § 11 Absatz l, betr. Herabsetzung der Zahl der Auf⸗ sichtsratsmitglieder.
5. Aufsichtsratswahl.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die spätestens am dritten Werk⸗ tage vor der Generalversammlung bei der Gesellschaftskasse in Chemnitz oder bei der Handelsbank e. G m. b. H. in Chemnttz oder bei dem Bankhause Vetter & Co. in Leipzig oder bei einem deutschen Notar ihnre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein der Reichsbank hinter⸗ legen und bis zum Schluß der General⸗ verammlung binterlegt lassen.
Chemnitz, am 24 Januar 1928.
Der Liquidator. Kaiser.
[90500 Wittekop Aktiengesellschaft, Gliesmarode⸗-Braunschweig.
Aus dem Aufsichtsrat schieden aus Oberstleutnant von Kleist, Hannover, Kaufmann Franz Müller, Berlin.
Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus: Gutsbesitzer Paul Wittekop, Schelplob Konsul Franz Bühring, Hannover, Kauf⸗ mann Wilhelm Everken, Hannover.
Gliesmarode, den 20 Januar 1928.
Der Vorstand.
[91547] Treuhandgesellschaft für Kommunale Unternehmungen Aktiengesellschaft,
Berlin W. 8, Mohrenstraße 62.
Die Aktionäre unserer Geesellschaft werden zu der am Dienstag, den 21. Februar 1928. nachmittags 6 ½ Uhr, im Sitzungssaale, Berlin W. 8, Mohrenstraße 62. I Treppe stattfindenden 13. ordentlichen Hanptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstands sowie Vorlage der Jahresrechnung und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1927.
Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Jahresrechnung und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresrechnung.
.Erteilung der Entlastung an den Auf⸗ sichtsrat und Vorstand.
5. Wahlen zum Ausfsichtsrat.
6. Verschiedenes.
Für die Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und die Ausübung des Stimm⸗ rechts gelten die in § 24 der Satzung an⸗ gegebenen Bestimmungen.
Die Jahresrechnung nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1927 liegt vom heutigen Tage ab zur Einsicht der Aktionäre in unseren Geschäftsräumen in den üblichen Geschäftsstunden aus.
Berlin W. 8, den 26 Januar 1928. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Saemisch.
[90837].
Fr. Hesser Maschinenfabrik⸗Aktien⸗ esellschaft, Stutt gart⸗Cannstatt. Bilanz auf 30. September 1927.
Aktiva. ℳ 9 Grundstücke und Gebäude, 850 000 Absch.t. 8 50 000
800 000
Maschinen.. Zugang.
Abgang. 55 928,30] Abschr. 30 948,30 Werkzeuge u. Geräte 1,— Zugang . 46 624,40 76 525,20 2 800,— 825,70 Abschr. 43 824,40 Büro⸗ und Magazinein⸗ richtung. Zugang..
Abgang .
7
1 876,80
1877,80 Abschr. . 1 876,80 Modelle. Patente . Vorräte Kasse . 0 .„ . 22„⸗ Effekten und Wechsel.. Debitoren einschl. Bank⸗
guthaben
ö.428 866 4 920,6 258 346
1 646 425% 3 163 563%
Passiva. Aktienkapitaal. Gesetzlicher Reservefonds. Pensionsfondds.. Gekündigte Teilschuldver⸗
schreibungßen. Unbezahlte Gewinnanteile Kreditoren einschl. Anzah⸗ lungen von Kunden.. Reingewiuiuin..
. 1 955 000 ¼ 250 000 40 000
1 083 2 319
607 076˙59 308 08460
3 163 563/49
Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf 30. September 1927.
Soll. ℳ ₰ Handlungsunkosten 451 416]42 Steuern. . 289 143 73 Abschreibungen.. 126 649 Reingewin.. 308 084
1 175 294
Haben. Vortrag aus dem Geschäfts⸗ jahr 1925/26 . . Gewinn an Zinsen und Grundstückerträgnissen. Betriebsgewinn..
5 936/12
78 869/85 1 090 488 28
1 175 294ʃ25
Wir bescheinigen die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz mit den uns vorgelegten, ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft. Berlin, den 15. Dezember 1927. „Revision“ Treuhand⸗Aktien⸗Gesellschaft. Schilling. ppa. Sponheimer. In der heutigen Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurden in den Aufsichtsrat gewählt: Herr Rechts⸗ anwalt Dr. Hedinger, Stuttgart, der satzungsgemäß ausgeschieden war, und Herr Bentier Josef Frisch, Stuttgart, als neues Mitglied. Stuttgart⸗Cannstatt, den 21. Ja⸗ nuar 1928. Fr. Hesser Maschinenfabrik⸗ Aktiengesellschaft.
[90505] ö1““ .“ Wittekop Aktiengesellschaft, jetzt Brunonia Schokoladenfabrik Aktien⸗ gesellschaft Gliesmarode⸗Braun⸗ schweig, in Liquidation. Hierdurch fordern wir unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche unverzüglich geltend
zu machen. Gliesmarode, den 20 Januar 1928. Der Liquidator: J. V.: Drachau.
[91336] Schultheiß⸗Patzenhofer Brauerei⸗
Aktiengefellschaft. Berlin. Bezugsangebot von RM 6 250 000 neuen Stammaktien.
In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung unserer Gesellschaft vom 12. Januar 1928 ist u. a. die Ausgabe von nom RM 6 250 000 neuen Stamm⸗ aktien, eingeteilt in Stück 6250 Aktien über je nom. RM 1000, mit Gewinn⸗ anteilberechtigung ab 1. September 1927 beschlossen worden Das gesetzliche Bezugs⸗ recht der Aktionäre ist ausgeschlossen worden. Die neuen Stammaktien sind von einem Bankenkonsortium übernommen worden mit der Verpflichtung, sie den Inhabern der alten Schultheiß⸗ Patzenhofer⸗Stammaktien zum Be⸗ zuge anzubieten.
Nachdem die Durchführung der Kapital⸗ erhöhung in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir im Namen des Banken⸗ konsortiums unsere Stammaktionäre auf, ihr Bezugsrecht unter folgenden Be⸗ dingungen auszuüben:
1. Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 20. Februar 1928 (einschließlich)
in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien,
bei der Dresdner Bank,
bei der Mitteldeutschen Creditbank,
bei dem Banthause Jacquier &
Securius,
bei dem Bankhause E. J. Meyer,
in Breslau: bei dem Schlesischen Bankverein Filiale der Deutschen Bank,
bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank Aktiengesellschaft Filiale Breslau,
bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Breslau,
bei der Dresdner Bank Filiale Breslau,
in Hamburg:
bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg,
bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft,
bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Hamburg,
bei der Dresdner Bank in Ham⸗
burg, bei der Mitteldeutschen Creditbank Filiale Hamburg⸗ in München: bei der Deutschen Bank Filiale München, bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank Aktiengesellschaft Filiale München, bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale München, bei der Dresdner Bank Filiale München., bei der Mitteldeutschen Creditbank Filiale München— während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben 2. Bei der Anmeldung des Bezugsrechts sind die Mäntel der alten Schultheiß⸗ Patzenhofer⸗Aktien nach der Nummernfolge geordnet mit einem Anmeldeschein wofür die bei den Stellen erhältlichen Formulare zu verwenden sind, einzureichen. Der Be⸗ zug der neuen Aktien erfolgt provisions⸗ frei. sofern die alten Aktien an den Schaltern der Bezugsstellen eingereicht werden; andernfalls wird die übliche Be⸗ zugsprovision berechnet 3. Auf je nom. RM 4000 alte Schultheiß⸗Patzenhofer⸗Stamm⸗ aktien bzw. Anteilscheine kann eine neue Schultheiß⸗Patzenhofer⸗Stamm⸗ aktie über nom. RM 1000 zum Kurse von 200 % bezogen werden. 4. Aktien, für die das Bezugsrecht geltend gemacht worden ist, werden ent⸗ sprechend abgestempelt und alsdann zurück⸗ gegeben. Die Einzahlungen werden auf dem an dem Anmeldeformular haftenden Qurttungsabschnitt bescheinigt. b5. Soweit der Bezug durch Vermitt⸗ lung von Banken und Bankiers erfolgt die Mitglieder einer Effektengrrobant sind, werden diesen die jungen Aktien auf Wunsch bei der betreffenden Effekten⸗ girobank auf Jungscheinkonto mit der Maßgabe gutgeschrieben, daß nach Er⸗ scheinen der Stücke die endgültige Gut⸗ schrrt auf Effektengirokonto erfolgt. Soweit die bezogenen Aktien den be⸗ ziehenden Aktionären nicht bei der Effekten⸗ girobank gutgebracht sind, erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Aktienurkunden bald⸗ möglichst nach deren Fertigstellung gegen Rückgabe der erteilten, nicht übertragbaren Quntungen bei derjenigen Bezugestelle, welche die Quittung ausgestellt bat. Zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Quittungen sind die Stellen be⸗ rechtigt, aber nicht verpflichtet. Berlin, den 25. Januar 1928 Schultheiß⸗Patzenhofer Brauerei⸗ Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat. Freigang. 8 v
Der Vorstand.
Dr. W. Sobernheim.
[91158] Max Kohl, Aktiengesellschaft, Chemnitz.
Zweite Bekanntmachung gemäß der 7. Durchführungs⸗ verordnung zur Goldbilauz⸗ verordnung.
Gemäß den Beschlüssen unserer Generalversammlung vom 14. Dezember 1927 fordern wir die Inhaber der Stammaktien und Vorzugsaktien unserer Gesellschaft hiermit zu ihre Aktien mit den dazugehörigen Gewinnanteil⸗ scheinbogen nebst einem arithmetisch eordneten Nummernverzeichnis in oppelter Ausfertigung bis zum 15. Juni 1928 einschließlich zum S. in Stammaktien über
M 400,— bzw. in Vorzugsaktien über RM 100,—
in Chemnitz bei der Dresdner Bank
Filiale Chemnitz,
in Dresden bei der Dresduer Bank während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. 1
egen Ablieferung von fünf Stück Stammaktien über je RM 80,— wird eine Stammaktie über RM 400,—, gegen Ablieferung von 25 Stück Vorzugsaktien über je RM 4,— eine Vorzugsaktie über RM 100,—, beide Gattungen mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 und fol⸗ gende, ausgereicht. 1
Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird seitens der Umtauschstellen die übliche Provision berechnet.
Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen aus⸗ gestellt worden sind. Die Bescheinigun⸗ en sind nicht übertragbar. Die Stellen se berechtigt, aber nicht verpflichtet, die
egitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheinigungen zu Gn
Diejenigen Stammaktien unserer Ge⸗ sellschaft über RM 80,—, die nicht bis zum 15. Juni 1928 eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der geset. lichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von ein⸗ gereichten Stammaktien, welche die zum Ersatz durch Stammaktien über Reichs⸗ mark 400,— erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen und uns nicht zur Verwertung ür Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ ügung gestellt werden. Die a7 die für raftlos erklärten Aktien entfallenden Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 400,— werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft; der Erlös wird ab⸗ üglich der entstandenen Kosten an die Bere htigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.
Die Inhaber der umzutauschenden Stammaktien über je 80,— bzw. Vorzugsaktien über je RM 4,— können innerhalb von drei Monaten nach Ver⸗ öffentlichung unserer b Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach ’” der letzten Bekanntmachung über die Aufforderung zum Umtausch, durch schriftliche Erklärungbei unserer Ge⸗ fellschaft Widerspruch gegen den Umtausch erheben. Außer der Abgabe dieier schrift⸗ lichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft ist zur ordnungs⸗ mäßigen Erhebung des Widerspruchs erforderlich, daß der widersprechende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar oder einer Effekten⸗ girobank ausgestellten Hinterlegungs⸗
eine entweder bei unserer Gesell⸗ scheine ͤss in Chemnitz oder bei den oben bezeichneten Stellen Ttt.g und dort bis zum Ablauf der Widerspruchs⸗ frist beläßt. Ein etwa erhobener Wider⸗ spruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinterlegten Aktien⸗ urkunden “ der Widerspruchs⸗ frist zurückfordert. die Anteile der Inhaber der Stammaktien über je RM 80,—, die rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, usammen den zehnten Teil des Gesamt⸗ etrags der Stammaktien über je RM 80,—, so wird der Widerspruch wirksam und der Umtausch der Stamm⸗ aktien unterbleibt. Die Urkunden der⸗ jenigen Inhaber von Stammaktien über je RN 80,—, die nicht Wider⸗ pruch erhoben haben, werden — in iesem Falle als freiwillig umgetauscht — in Urkunden über RM 400,— um⸗ getauscht, en nicht von den Aktio⸗ nären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil be⸗ merkt worden ist. Das gleich gilt ent⸗ sprechend für die Vorzugsaktien.
Chemnitz, den 25. Januar 1928.
Max Kohl, Aktieugesellschaft.
Burger. 811. 8 Bonner Preußenkneipe Aktiengesellschaft in Liquidation. Liquidationseröffnungsbilanz am 19. Mai 1927.
Besitz. ℳ Wertpapiere.. Verluft. .
₰ 45,— 41 855,— 41 900
Verbinblichkeiten.
Grundvermögen.. 41 900 41 900
Berlin, den 21. Juni 1927. Der Liquidator:
Hugo Freiherr von Reischach.
[74289 8 1“ In der Generalversammlung vom 2. Juli 1927 ist beschlossen worden, das Grund⸗ kavital der Gesellschaft um 100 000 ℳ herabzusetzen dergestalt, daß drei Aktien zu einer Aktie zusammengelegt werden. Als Termin, bis zu dem die Akttonäre spätestens ihre Aktien zum Zwecke der Zu⸗ sammenlegung einzureichen haben, ist vom Aufsichtsrat der 1. März 1928 bestimmt worden. Die Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden demgemäß aufgefordert, ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuge⸗ rungsscheinen bis spätestens den 1. März 1928 bei der Gesellschaft einzureichen. Soweit die von dem einzelnen Aftionär eingereichten Aktien nicht ausreichen, um ihm neue Aktien zuzuteilen, werden wenn die Aktionäre ihre Aktien zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt haben, von diesen Aktien immer so viel bestmöglichst vom Vorstand und Aufsichtsrat verkauft bezw. öffentlich versteigert, als nötig ist, eine neue Aktie über 100 RM auszuhändigen. Der Erlös wird den betr. Aktionären nach dem Ver⸗ hältnis ihrer eingereichten Aktien zur Ver⸗ fügung gestellt. Aktien, die überhauyt nicht oder nicht in einer Zahl eingereicht werden, die eine Zusammenlegung im oben angegebenen Verhältnis ermöglichen und die auch nicht der Gesellschaft zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden entsprechend dem Umstellungsbeschluß neue Aktien ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten best⸗ möglichst verkauft bezw. öffentlich ver⸗ steigert. Der Erlös wirrd den betreffenden Aktionären entsprechend ihrer Aktienzahl zur Verfügung gestellt. 8 Meißen, im November 1927.
Kaolin⸗ und Tonwerke Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Neubert.
[84592] Bilanz per 31. Dezember 1925.
Aktiva. ℳ 3 Kassenbestand .1 805/4 Fremde Geldsorten.. 20 Postscheckgguthavben.
Bankguthaben.. 8
Debitoren.. 8 70 Mobilien.. — Nicht eingezahltes Aktienkapital 15 000, —
2
Passiva. Bankschulden. 2 874,19 Kreditoren.. 1 88. 02 Gewinn.. 1 7 25 30 084 46
Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 31. Dezember 1925.
42338 Zinsen 23ʃ5 Handlungsunkosten 5 661/65 Abschreidung auf Mobiliar. 200,— Gewinn. ..... 25
Aufwendungen.
.„ „ 227⸗
Ertrag. Vortrag aus 1924 1½ 957 Provisionen 5 866,92 6 212 49 1926.
Aktiva. ℳ I“ 1 543 Vank 122 Postschek.. 1 612
Bilanz per 31. Dezember
Debitoren. . 6 307 Mobiliar. .“ 1 600 Nicht eingezahltes Aktienkapital 15 000 “
32 776
Passiva. eritoren.. .
20 000 12 776 32 776 1 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1926.
Aufwendungen. ℳ Unkosten .. (111 Steuer. G“ 160˙30 Gebalt .. 4 678,51 Abschreibung auf Mobiliar. 200 — ““ 1 022,12 “ [10 33861
—
Erträge. 8 Gewinnvortrag aus 1925 . 327 25 “ 8 98 Provision „ 21 E 116““ . 222
In der Generalversammlung vom 30. De⸗ zember 1927 sind an Stelle der müheren sämtlich ausgeschiedenen Aufsichtsrats⸗ mitglieder die Herren Dr. Karl Horn, Heinz Goldberg und Christian Kompfe, Frankrurt a. M., neu in den Aulsichtsrat gewählt worden.
„Westag“
Westdeutsche Aktien⸗Gesellschaft
für Vermittlung u. Verwaltung,
Frankfurt a. M.
. eeeüsssa e
84593]
Die „Westag“ Westdeutsche Aktien⸗ Gesellschaft für Vermittlung und Verwaltung, Frankfurt a. M., be⸗ findet sich in Liquidation. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche an
umelden. 8 8 Die Liquidatoren
Dinge ausgeschlossen. Die Staatsregierung sei aber bereit bei Ein⸗ ziehung der Steuern den Notständen in wohlwollender Weise durch Stundungen, Niederschlagungen usw Rechnung zu tragen.
Dem Gesetzentwurf zur Abänderung des Grundvermögen⸗ steuergesetzes wurde zugestimmt.
Annahme fand ferner folgender demokratisch⸗sozialdemokra⸗ tischer Antrag: „Der Staatsrat erkennt die Notlage der Land⸗ wirtschaft an und ersucht die Staatsregierung, im Einvernehmen mit der Reichsregierung durch Reichsmittel eine ausreichende Hilfe für die notleidende Landwirtschaft ohne Zeitverlust herbei⸗ zuführen.“
Zum Schluß wurde ein Gesetzentwurf über die Er⸗ weiterung des Stadtkreises Frankfurt am Main und die Neueinteilung von Landkreisen im Regierungs bezirk Wies baden beraten.
Dr. Rum pf⸗Frankfurt a. M. (A⸗G.) äußerte Bedenken gegen verschiedene Terle der Vorlage und wandte sich gegen die in der Be⸗ gründung der Vorlage enthaltene Behauptung, daß es sich um ein Definitivum handele. Die größten Bedenken habe er dagegen, daß Wiesbaden nicht Badestadt bleiben, sondern Industriestadt werden solle.
Der Staatsrat faßte folgende Beschlüsse: Der Staatsrat hält eine Neuordnung kommunaler Grenzen im Untermain⸗ gebiet im Sinne der Vorschläge des Staatsministeriums für angebracht. Die Regierungsvorlage bedürfe jedoch einiger Aenderungen. Danach sollen die Landgemeinden Kloppenheim und Heßloch des Landkreises Wiesbaden mit der Stadtgemeinde Wiesbaden nicht vereinigt werden. Außerdem soll zu den Ge⸗ meinden des Obertaunuskreises, die mit anderen Teilen einen neuen Landkreis mit dem Namen Main⸗Taunus⸗Kreis bilden sollen, die Gemeinde Vockhausen hinzukommen. Weiter soll hinter dem § 18 folgender Absatz eingefügt werden: Die Städte Wiesbaden und Frankfurt sowis der Main⸗Taunus⸗ Kreis sind verpflichtet, die durch die Umgemeindung entbehrlich werdenden Beamten und Angestellten im allgemeinen nach dem Maßstab der eingemeindeten Bevölkerungszahl zu übernehmen.
Miit diesen Aenderungen stimmte der Staatsrat der Vor⸗ lage zu und nahm ferner folgende Entschließungen an:
Das Staatsministerium wyud ersucht, 1. die Eingemeindungs⸗ verträge einer scharfen Prüfung zu unterziehen und den in diesen Verträgen vorgesehenen steuerlichen und sonstigen Sonderrechten der einzugemeindenden Gebiete die Genehmigung zu versagen, sofern sie dem Staatswohl widersprechen sowie 2. in das Gesetz eine Rahmen⸗ bestimmung aufzunehmen, die die Stadt Frankfurt ermächtigt eine örtliche Beziksverwaltung auch in Abweichung von den bestehenden gesetzlichen Vorschriften durch Ortssatzung einzurichten, die der Ge⸗ nehmigung des Ministers des Innern bedarf.
Hierauf vertagte sich der Staatsrat bis zum 23. Februar.
Parlamentarische Nachrichten.
— Im Reichstagsausschuß für 11““ gungsfragen wurde gestern die Einzelberatung des Kriegs⸗ srenscheußGefehes sogesecct beim § 7, der die Bedingungen fest⸗ tellt, unter denen der iederaufbauzuschlag gewährt wird. Auf verschiedene Fragen aus dem Ausschuß wurde von der Regierung, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, erwidert, daß die einzelnen Fälle individuell be⸗ andelt werden müßten. Die Wiederausbautätigkeit werde auch
un anerkannt, wenm sie nicht im Ausland, sondern im Inland vor sich geht, und wenn der neue Betrieb ein anderer ist als der frühere. Abg. Dr. Heuß (Dem.) beantragte, dem § 7 folgenden neuen Absatz anzufügen: „Wiederaufban wird ohne nochinalige Feekung als vorliegend angenommen, wenn der Geschädigte ein Wiederaufbaudarlehen erhalten hat und in seiner Betätigung eine Aenderung 118 eingetreten ist.’“ Ministerialdirektor Dr. Dorn de starke Bedenken gegen eine solche generelle Regelung. In vielen Fällen könnte der erste Wiederaufbauversuch gescheitert sein und dann würde möglicherweise das Geld des Reichs nar in die
Regierung würden schon die früheren Feststellungen berücksichtigt; eine Nachprüfung in solchen Fällen sollte aber nicht generell ver⸗ sens werden Abg. Buchwitz (Soz.) erklärte, seine Freunde
Konkursmasse fließen. Nach der, peen wohlwollenden Praxis der e
eien auch für die Förderung des Wiederaufbaues, aber sie könnten für W1“ nicht stimmen, solange die Regierung nicht den Gesamtbetrag der Entschädigungen erhöhe, weil fonst eine Erhöhung der ungenügenden allgemeinen Entschädigungssätze unmöglich wäre. Abg. Dr. Heuß (Dem.) zog seinen Antrag zu⸗ rück unter der Bedingung, daß die Erklärung des Regierungs⸗ vertreters dazu dem amtlichen Protokoll eingefügt wird. Nach Ablehnung des Streichungsantrags der Sozialdemokraten wurde § 7 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. — In dem dann zur Beratung gestellten § 8 wird bestimmt, daß auf die Schlußentschädigung die früheren Zuwendungen, Darlehen und Nachentschädigungen anzurechnen sind, nicht aber Altersbeihilfen und Zuwendungen für Schäden der im § 16 der Gewaltschäden⸗ verordnung bezeichneten Art, die im Nachentschädigungsverfahren oder später festgesetzt worden sind. Hierzu lagen verschiedene An⸗ träge vor auf Nichtanrechnung von Zuwendungen aus dem Härte⸗ fonds bis zu einer gewissen Höhe. klärten sich bereit, diese Anregungen auf 8† Durchführbarkeit zu prüfen. Im Anschluß an die Beratung des § 8 entwickelte sich wiederum eine Geschäftsordnungsdebatte über die Frage, ob die Weiterberatung vertagt werden solle, bis sich die Regierungs⸗ arteien über die Frage Zwischenlösung oder Schlußgesetz ent⸗ söhmesin haben. Der Antrag auf Vertagung wurde mit 10 gegen 9 Stimmen abgelehnt. In der Freitagssitzung werden die Ver⸗ fahrensvorschriften zur Beratung kommen.
— Der Reichstagsausschuß für landwirtschaft⸗ liches Siedlungswesen und Pachtschutzfragen nahm in seiner gestrigen Sitzung nachstehenden, vom Unter⸗ ausschuß auf Grund seiner im letzten Herbst unternommenen Be⸗ sichtigungen gestellten, vom Ausschuß durch einige Zusatzanträge er⸗ gänzten Antrag in folgender Fassung an: I. Die Reichsregierung zu ersuchen, die landwirtschaftliche Siedlung nachhaltig mit dem Ziele zu fördern, daß möglichst vielen tüchtigen Siedlungs⸗ anwärtern, auch solchen, die nur geringe Anzahlungen zu leisten imstande sind, die Möglichkeit zum Erwerb einer Siedlerstelle ge⸗ eben wird. Zu diesem Zwecke ist darauf zu achten, daß die
iedlerstellen in der Größe auf das wirtschaftlich unbedingt not⸗ wendige Matz beschränkt werden. Die Bildung von Restgütern ist möglichst zu vermeiden. In weit größerem Umfange als bisher ind kleinere Stellen für Landarbeiter und Handwerker auszulegen, oweit Existenzmöglichkeiten vorhanden sind. Gutsanzässige Land⸗ arbeiter sind auf den aufzuteilenden Gütern anzusiedeln, soweit sie den Willen dazu haben. Ausnahmen sind nur aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen oder bei offenkundigem Mangel an Eignung zulässig. Bei der Aufteilung des Siedlungsgeländes ist ür ein genügendes Gemeindeland für Huf⸗ und Jungviehweiden owie zur Verpachtung Sorge zu tragen. II. Die Reichsregierung zu ersuchen dafür Vorsorge zu treffen, daß mit Hilfe der vom Reich bereitgestellten Siedlungskredite ein größerer Siedlungserfolg herbeigeführt wird als bisher. Dies kann erreicht werden: 1. durch möglichst billigen Landerwerb. Bei den Bewertungen eines An⸗ kaufsobiektes sfind der Grundstenerreinertrag und der Nennwert zu berücksichtigen. Es ist bei der Kaufpreisbildung ein an⸗ gemessenes Verhältnis zwischen dem Zinsertrage des Kaufpreises und dem durchschnittlichen Wirtschaftsertrage des verkauften Gutes hinzuwirken. 2. Geringverzinsliche Restkaufgelder und Be⸗ lastungen sind durch die Reichskredite weit möglichst nicht abzu⸗ lösen. 3. Bei der Durchführung von Meliorationen und dem Gehöftbau sint die Siedler möglichst weitgehend zur Mitarbeit
8
Die Regierungsvertreter er⸗
heranzuziehen. 4. Die Kosten der Regelung der öffentlich⸗rechtlichen Verhagltaisfe sind möglichst zu senken. 5. Die Verkehrslage der Siedlungen ist gegebenenfalls durch Ausbau der Verkehrswege und Einrichtung von Kraftfahrlinien zu verbessern. III. Die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, der Auswahl der Siedler besondere Auf⸗ merksamkeit zuzuwenden. Nur ausgesuchte tüchtige Siedler sind zur Ansetzung zu bringen. Um auch kapitalsschwachen, sonst durch⸗ aus geeigneten Siedlungsanwärtern die Möglichkeit der An⸗ iedlung zu geben, ist zu veranlassen, daß Siedlungsträger grund⸗ ätzlich Bewerber um Stellen bis zur Größe selbständiger Acker⸗ nahrung nicht zurückweisen, die neben dem erforderlichen Inventar nur eine Fneh sne in Höhe von einem Zehntel des Stellenwertes zu leisten vermögen. Die Bestimmungen der Richtlinien über Ge⸗ währung von Einrichtungskrediten bleiben daneben bestehen, sind aber dahin zu erweitern, daß die Einrichtungskredite allen bedürf⸗ tigen Siedlungsbewerbern gegeben werden können, in Ausnahmefällen auch für Stellen über 15 ha g und, soweit Familienbetriebe in Frage kommen. Neben der Ansetzung einheimischer Siedler 19 auch Bewerber aus anderen Gegenden zu berücksichtigen. ewerbern und Arbeiterstellen können Einrichtungskredite bis um Betrage von 1000 Mark N werden, die unverzinslich find und vom sechsten Jahre ab mit höchstens zwei vom Hundert getilgt werden. IV. Die Reichsregierung zu ersuchen, im Ein⸗ vernehmen mit den Länderregierungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Siedler durch eine W Betreuung zu stärken. Zu diesem Zwecke 81 unter Bildung von Beispiels⸗ wirtschaften eine umfassende irtschaftsberatung zu fördern. Bezugs⸗ und TEö“ und sonstige Genossenschaften die der Hebung der Siedlerwirtschaften dienen, sind alsbal cs Durchführung von Siedlungen zu begründen soweit der Anschlu an in der Nachbarschaft bestehende enossenschaften nicht möglich ist. Die Reichsregierung wird ersucht, Richtlinien vorzulegen, nach denen Siedlern und den von den Siedlungsunternehmun en nicht zugelassenen Arbeitern eine Beschwerdemöglichkeit gegeben wird.“ Der Ausschuß faßte dazu den Beschluß, die obige Ent⸗ schließung zum Etat des Reichsarbeitsministeriums vorzulegen. — In seiner nächsten Sitzung wird der Ausschuß über die Land⸗ arbeitersiedlungen verhandeln.
— Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags setzte gestern die Aussprache beim § 1 des Schank⸗ stättengesetzentwurfs fort. Abg. Wieber (Zentr.) erklärte gegenüber der ablehnenden Haltung der Regierung, daß das Zentrum bereit sei, über die von ihm eingebrachten Anträge eine Verständigung herbeizuführen. Abg. ickes (D. Vp.) lehnte die Anträge über die Bedürfnisfrage ab. Die Zugrunde⸗ 1e einer bestimmten starren Verhältniszahl sei in der Praxis nicht durchführbar. Der Redner wies darauf hin, daß in Wirk⸗ lichkeit die Zahl der Gaststätten im Reiche schon in den Vor⸗ kriegsjahren, von 1907 bis 1915, um rund 14 000 Konzessionen zurückgegangen sei, daß nach der preußischen Statistik in der Zeit von 1920 bis 1925 in Preußen ein Rückgang um 5200 Gast⸗ stätten und in Groß Berlin in den Jahren 1923 bis 1925 ein von 400 zu verzeichnen sei. Regierungsrat Kerstiens tellte sich namens der preußischen Regierung auf den Stand⸗ punkt, daß die Ausführungsbestimmungen den Ländern über⸗ lassen bleiben müßten, da die Verhältnisse zu seien. Der Redner wandte sich entschieden gegen das System der Ver⸗ hältniszahl. Abg. Nolte (Wirtschaftl. Vereinig.) erklärte, das Gotenburger System habe in Schweden vollkommen abgewirr⸗ und würde auch bei uns zu gleichen katastrophalen
irkungen führen wie dort. Abg. Sollmann (Soz.) forderte statistisches Material über die Schäden des Alkoholismus und über die Zunahme der Schankstätten. Falle die Relation, dann entstehe eine Bewegung, die er als Antialkoholpolitiker nur de⸗ grüßen könne und die in einer Volksabstimmung enden würde. Ein Vertreter des preußischen Wohlfahrts⸗ ministeriums bestätigte, daß die Irrenhäuser infolge über⸗ mäßigen Alkoholgenusses immer mehr angefüllt würden und kündigte weiteres statistisches Material an. Nach weiterer Aus⸗ sprache vertagte sich der Ausschuß auf Dienstag, den 31. Janusr.
— Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs⸗ tags wurde gestern der demokratische Gesetzentwurf des Kleinrentnergesetzes besprochen. Die Reichsregierung konnte noch nicht alles Material über die finanziellen Aus⸗ “ des Gesetzes vorlegen, weshalb der Ausschuß beschloß,
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E111A“ des Preußischen Land⸗ tags behandelte am 25. d. M. den letzten Abschnitt des 81g seheese der sich mit dem Wohnungs⸗ und Sied⸗ ungswesen beschäftigt. Abg. Lüdemann (Soz.) forderte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Ffttnngeverieger zu⸗ folge eine Aenderung der Richtlinien für die Vergebung von S teuerhypotheken dahingehend, daß eine Beschränkung nur auf kleinste Wohnungen vorgenommen werde. Ein Bedarf an mittleren und großen Wohnungen läge nicht vor. In der Raum⸗ S müsse man 49 Beschränkungen auferlegen, vor allem i der Fecsgüng von Küchen. Der staatliche Wohnungsfürsorge⸗ 8 müsse da verwendet werden, wo er aufgebracht werde. Abg. luckebier (D. Nat.) begrüßte, daß im Jahre 1927 eine Zahl von E1“ errichtet worden sei, die zum ersten Male auch einen Abbau der Wohnungsnot Sabe Leider sei die Finanzierung für 1927 nicht restlos durchgeführt, sondern es fehlten noch rund 400 Millionen, nach anderer Ansicht ogar noch 700 Millionen Realkredit. Für das Jahr 1928 be⸗ tänden noch größere Befürchtungen hinsichtlich des Realkredits. Unverständlich sei es, daß der Finanzminister in seiner Etats⸗ rede geäußert habe, zu Pessimismus Fei kein Anlaß vorhanden. In Preußen fehlten zurzeit 400 000 Wohnungen. Um in zehn Jahren die Wohnungsnot zu beheben, müßten mindestens 40 000 9 I neben dem Neubaubedarf jährlich errichtet werden. Es liege ein Bedarf an Realkrediten in Höhe von einer Milliarde Mark vor. Etwa 500 Millionen Mark würden die Sparkassen und Hypothekenbanken aufbringen, so daß noch 500 Millionen Mark fehlten. Hierfür forderten der Städtetag, die Gewerkschaften, das Arbeitsministerium und der Wohnungsausschuß des Reichs⸗ tags eine Auslandsanleihe. Der Ansicht des Reichsbankpräsidenten, der Wohnungsbau sei unproduktiv, sei nicht beizutreten. Eine Bevorzugung bei der Vergebung der Mittel für gemeindeeigene Bauten und gemeinnützige Vereinigungen dürfe gegenüber der Privatwirtschaft nicht stattfinden; ebensowenig eine Bevorzugung der sozialen Baubetriebe und Bauhütten gegenüber dem Privat⸗ unternehmertum und dem Handwerk. Abg. Kloft (Zentr.) ftimmte den Ausführungen des Vorredners im wesentlichen zu und forderte u. a. ein Verwaltungsgebäude für das Präsidium des Ruhrsiedlungsverbandes. Abg. Hoff (Dem.) befürwortete einen Antrag, für Ledigenheime, für ältere Beamtinnen usw. Hauszinssteuerhypotheken zur Verfüung zu stellen. Auslands⸗ kredit sei notwendig für weitere Bautätigkeit. Der sozialdemo⸗ kratische Antrag, besondere Vorschriften über die Gestaltung der Wohnungen zu machen, sei bedenklich, da man kein Schema auf⸗ 5 könne und nicht mehr als nürniß in die Gesetzverwaltung er Kommunalverbände eingreifen wolle. Ebenso sei der deutsch⸗ nationale Antrag, der die Hauszinssteuerhypothek allgemein auf 3000 ℳ beschränken will, nicht tragbar, da auch hier die be⸗ lordeben Verhältnisse der Gemeinden zu berücksichtigen seien. Das roblem sei, billige Wohnungen zu bauen. Der alte Wohnungs⸗ bau müsse unter allen 1 aufrechterhalten werden. Abg. Elofser (Wirtschaftl. Vereinig.) erklärte das ganze System 8 verfehlt. Es räche ich jeßt, aß wir in der Nachkriegs⸗ und Inflationszeit den n „Miete“ aufgehoben und damit die Bau⸗ und Wohnungswirtschaft völlig serschlagen hätten. Mit Millionen solle das Versäumte nachgeholt werden. Diese Opfer würden aber wieder 88 angewandt, indem man durch Ein⸗ schaltung von Siedlungsge kommunalen Baubetrieben, großkapitalistischen Gesellschaften usw. einen ungeheuren Ver⸗
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waltungsapparat schaffe, der einen großen Teil der an sich schon bescheide nen, zur stehenden Mittel verschlinge. Abg. Dr. Grundmann (D. Vp.) begründete einen Antrag seiner Partei, daß die Staatsregierung fehurnng ihr Augenmerk auf die Beeinflussung der künftigen Reichssteuergesetzgebung richten soite damit in Zukunft die Hauszinssteuer, solange sie erhoben wird, allgemeine Verwaltungszwecke, sondern für Beseitigung der Wohnungsnot verwandt werde. In der Frage der Ein⸗ führung von Zusatzsicherungen in der Form der Bürgschaft oder einer „Ausbietungsgarantie“ des Landes, der Gemeinden oder anderer öffentlicher Körperschaften beantrage seine Partei, diesem Vorschlag näherzutreten, um dadurch die Möglichkeit erhöhter erster Hypotheken bis 60 % der Baukosten auf dem freien Geld⸗ markt zu schaffen. Ohne eine solche Bürgschaft werde der schon einmal vom Staat getäuschte Bürger kein Vertrauen haben, sein Geld im Hypothekenmarkt anzulegen. Der Gedanke verlängerter Arbeitszeit in der Bauwirtschaft, die zurch die Witterungsver⸗ hältnisse bedingt sei, müsse zum Zwecke schnellerer Abwicklun der Bauten und damit beschleunigter Umschlagung de Kapitals und Verbilligung des einzelnen Baues eitens der Regierung berücksichtigt werden. Staatssekretär Scheidt drückte seine Befriedigung darüber aus, daß es endlich gelungen sei, im Jahre 1927 die Wohnungs⸗ not herabzumindern. Er erläuterte das durch folgende Zahlen: Im Jahre 1927 sind in Preußen 176 000 Wohnungen errichtet worden. 120 000 Wohnungen sind 1Jg. durch den Zuwachs der Haushaltungen nötig. 128 000 Wohnungen sind mit Hilse der Hauszinssteuer im Jahre 1927 errichtet worden, 20 000 mit Hilfe anderer öffentlicher Mittel, 28 000 ohne folche Hilfe. Am Ende des Jahres 1927 waren noch 90 000 Wohnungen im Bau gegen⸗ über 23 000 im Vorjahre. Der Stcatssekretär folgerte aus diesen Zahlen, daß der eingeschlagene Weg der richtige sei, und warnte davor, von diesem Wege abzuweichen und unnötige Experimente zu macfen. Für das Baujahr 1928 liegen die Verhältnisse leider ungünstiger infolge der ungünstigen Lage auf dem Kapitalmarkt, Die große Frage sei: Wie bekommen wir für 1928 Baugelder? Der Staatssekretär bezifferte den Bedarf auf 1 600 000 000 RM. r das kommende Jahr sei nur mit 1,3 Miltiarden zu rechnen, o daß ein Fehlbetrag von 300 Millionen entstehe. Um diesen “ zu decken, seien zwei Wege möglich, einmal an das eich heranzutreten und sodann, im slande Geld aufzunehmen. ür die Auslandswohnungsanleihe sowie für alle festverzinslichen piere für den Bauzweck sei die Befreiung von der Kapital⸗ ertragssteuer erforderlich. Wenn es gelänge, die beiden Wege zu gehen, um die fehlenden Geldmittel zu beschaffen, so würde man dieselbe Bautätigkeit im Jahre 1928 alten können wie im Vorjahre und dadurch einen weiteren Schritt vorwärtskommen in der Linderung der Wohnungsnot. Abg. Berkemeyer (D. Vp.) wandte sich gegen die Kreditsperre der Sparkassen, die am meisten zur Stockung auf dem Baumarkt beigetragen habe. Sehr ent⸗ mutigend für das Privatkapital würden die Beseitigung der Herausnahme der gewerblichen Räume aus der Zwangswirtschaft durch die braunschweigische Linksregierung und die Beschlüsse auf Einbeziehung auch der Neubauten in die Zwangswirtschaft. Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.) hob hervor, daß die Sparkassen im Nahrs 1927 über die Grenze ihrer Kräfte 8ö seien insichtlch der Finanzierung des Wohnungsbaues. Das könne im Jahre 1928 nicht so weiter gehen. Bedauerlich sei die Stellung Dr. Schachts hinsichtlich der Auslandsanleihen. In der weiteren Aussprache verlangte Abg. Waentig (Soz.), daß in dem mitteldeutschen Industriegebiet Rücksicht darauf ge⸗ nommen werde, daß die Wohnungen der Arbeiter möglichst in der Nähe der 1“ gelegen seien. Das gelte besonders für die Leunawerke. Ministerialdirektor Contze erwiderte, daß hier hholfen werden könne, wenn man sich mit den Leunawerken indung setze. Abg. Spickernagel (D. Vp.) forderte angesicht der gespannten Lage auf dem inländischen Kapitalmarkt Auslandsgelder für den Wohnungsbau. Die heutige kritische Geschäftsentwicklung sei bis zu einem gewissen Grade auch auf die über die deutschen Gemeinden seit Monaten verhängte Kredit⸗ sperre zurückzuführen. Entsprechend einem deutschvolksparteilichen Antrag erklärte der Redner, die Regierung müsse ihren Einfluß in der Beratungsstelle 588 geltend machen, daß die Richtlinien für Auslandsanleihen durch eine Bestimmun ergänzt werden, nach der Ankeihen zum Zwecke des Bauer von kleinen Wohnungen künftig als produktiv anerkannt werden. Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer stellte mit Befriedi⸗ gung fest, daß die Verhältnisse sich in den letzten drei Jahren erheblich gebessert hätten. Vor drei Jahren habe man in der Presse von Wohnungsbaupanik und Wo ungsbaupsychose gesprochen. Jetzt sei man fast allgemein der Ansicht, daß der Wohnungsbau nicht unproduktiv sei. Die gegenteilige à insicht Schachts sei zurückzuweisen. Der Minister trat ein für Aus⸗ landskredite. Es könnten nicht alle Lasten der jetzigen Generarion aufgebürdet werden, da ja der Phnmigsbamn auch den kommenden Generationen zugute komme. Mit Befriedigung sei festzustellen, daß in Deutschland besonders hohe Ansprüche an Wohnungen gestellt würden. Er bitte, daß der Wohnungsstandard nicht herab⸗ gedrückt werde. Belanglos sei es, wer der Bauherr ift. Auch künftig könne in der Wohnungspolitik der Staat unter keinen Umständen ausgeschaltet werden. Wenn die Wohnungsnot dehoben sei, wolle man an die E“ gehen. Seans lich der Lockerung der Zwangswirtschaft sei alles Vorhergesagte nicht eingetroffen. Es sei eine günstigere Entwicklung gekommen. — Damit war die Aussprache über das Wohnungswesen abgeschlossen und die Vorberatung Ie. Peenefe erledigt. — Am Donnerstag wird der Justizbaushalt in Angriff genommen werden.
— Der Gemeindeausschuß des Preußischen Landtages führte am gestrigen Tage die Beratungen über das Eingemeindungsgesetz im westli 8 e n Industriegebiet fort. Nach dem Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger hörte er zunächst die Wünsche der Spitzenverbände der Provinzial⸗ und Kommunalbeamten. Diese Wünsche sollen nach Erledigung der Beratung des Ausschusses über die Vorlage selbst noch besprochen werden. Die Beratungen wurden fortgesetzt bei den §§ 9 und 10. § 9 besagt: Die Stadtgemeinden Buer und Gelsenkirchen sowie die Landgemeinde Horst⸗Emscher im Landkreis Recklinghausen werden u einer Stadtgemeinde Buer⸗Gelsenkirchen vereinigt. § 10: Das Umt Horst wird Knftgni Hierzu ist vom Zentrum ein Antrag eingebracht worden, im Falle der Annahme der §§ 9 und 10 in 6§ 9 zu bestimmen, daß die Ortsteile Resse und Scholven heraus⸗ gelassen werden, und eine Bestimmung dahin aufzunehmen, daß der Ortsteil Resse der Gemeinde Herten und der Ortsteil Scholven (Zeche und Kolonie) der Stadt Gladbeck zugeteilt wird. Abg. Sprenger (Sentr.) begründete für seine Person den Antrag, den § 9 wie folgt zu fassen: Die Stadtgemeinden Gelsen⸗ kirchen und Buer und die Landgemeinde Horst⸗Emscher im Land⸗ kreis Recklinghausen werden zu einer Stadtgemeinde Gelen⸗ kirchen⸗Buer vereinigt. Hierauf begründete der Abg. Schubert für die Kommunisten Anträge, die über die Regierungsvorlage sn § 9 hinausgehen. ebeac soll in § 9 noch die Eingemeindung er Gemeinden Westerholt sowie der Kolonie Bertlich von der Gemeinde Polsum außerdem noch zu Gladbeck vollzogen werden. Unter Ablehnung der Aenderungsanträge wurden die 88§ 9 und 10 nach der Regierungsvorlage mit großer Mehrheit angenommen; dagegen “ nur ein Teil des Zentrums und die “ tspartei. Die neue Stadtgemeinde soll jedoch nicht Buer⸗Gelsenkirchen, sondern nur Gelsenkirchen heißen. Annahme anden auch die Entschließungsanträge, die besondere Wünsche insichtlich der angekündigten endgültigen Gesetzesvorlage zum usdruck bringen. Neben der Aufteilung der Landkreise Vochum und Hattingen soll auch Hörde vorgesehen werden. Dagegen stimmten die Demokraten. Ferner Annahme eine Reihe von Entschließungsanträgen hinsichtlich des kommenden Gesetzes. So wurde der deutschnationale Antrag Dr. v. Waldt“⸗ hausen ebenfalls gegen die Demokraten angenommen, der das
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