1928 / 24 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Infolge Verschmelzung mit der Ham⸗ burg⸗Mannheimer Versicherunge⸗Aftien⸗ Gesellschaft m Hambunrg ist die Nieder⸗ deutsche Bersicherungs⸗Altien⸗Ge⸗ ellschaft in Tüsseldorf aufgelöst worden. Is Liquidator sordere ich die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche bei mir anzumelden.

Fritz Boesler, Düsseldorf Oststr. 115/117.

91854] 8 Hellendall. Aktiengesellschaft 8 in M.⸗Gladbach.

Einladung zu der am Montag, den 5. März 1928, nachmittags 4 Uhr, im Geschäffshause der Gesellschaft statt⸗ 92r s ordentlichen Generalver⸗ ammlung.

8 Tagesordnung:

1. Berichterstattung des Vorstands und Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1927, Vorlage der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1927.

Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung sowie über die Ver⸗ teilung des Reingewinns.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Diejenigen Aktionäre, die in der Ge⸗ neralversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben spätestens am fünften Werktage vor der Generalversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftekasse oder bei einem Notar zu hinterlegen.

Falls die Hinterlegung bei einem Notar erfolgt, muß der Gesellschaft spätestens am dritten Werktage vor der General⸗ versammlung eine Bescheinigung des Notars unter Angabe der Nummern ein⸗ gereicht werden, aus der hervorgeht, daß die Aktien bei ihm verwahrt werden. M.⸗Gladbach, den 25. Januar 1928. J. Hellendall, Aktiengesellschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: 8 Dr. David, Justicvrat. [91841]

Vereinigte Vigogne⸗Spinnereien

Aktiengefellschaft, Chemnitz.

Die Aktionäre der Vereinigten Vigogne⸗ pinnereien Aknengesellschaft werden hier⸗ mit zu der am 15. Februar 1928, mittags 12 Uhr, im Sitzungesaale der Dreadner Bank in Dresden, Johannstr. 3, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen 8 Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926 nebst Be⸗ richt des Aussichtsrats hierzu sowie Mitteilung des Vorstands gemäß § 240 H.⸗G.⸗B.

Beschlußfassung über Genehmigung dieser Vorlage. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Aussichtsratswahlen.

a) Beschlußfassung über Herabsetzung des Grundkapvitale von RM 4 000 000 auf RM 800 000 zwecks Deckung von Verlusten und Vornahme von Ab⸗ schreibungen dusrch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 8:] und Verminderung der Zahl der Atnen.

b) Ermächtigung des Aussichtgrats und Vorstands die Einzelheiten für die Durchführung der Kapitalherab⸗ setzung festzusetzen Satzungsänderungen. Abänderung des § 5, Höhe und Zusammensetzung des Grundkapitals gemäß den Beschlüssen zu 5.

Chemnitz, den 25. Januar 1928.

Vereinigte Vigogne⸗Spinnereien

8 Aktiengesellschaft.

Kratsch.

191492]

Zufolge Beschlusses der Generalver⸗ sammlung vom 9. Jult 1926 soll das 192 000 Reichsmark betragende Grund⸗ kapital der Gesellschaft auf 12 800 Reiche⸗ mark durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 1 zu 15 herabgesetzt werden.

Die Ausführung der Herabsetzung er⸗ folgt dadurch, daß die Zahl der Aktien

n, 8960 Stück verringert wird.

Die Aknonäre werden hierdurch auf⸗ gefordert, zum Zwecke der Zusammen⸗

egung ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ nd Erneuerungsscheinen innerhalb der vom Aufsichtsrat hierfür festgesetzten Frist bis zum 30. April 1928 bei der Geschäfts⸗ kasse einzureschen.

Scie erhasten von je 15 Aktien eine mit dem Vermerke: „Gültig geblieben gemäß⸗ Beschluß der Generalversammlung vom 9. Juli 1926“ zurück, während 14 Aktien inbehalten werden.

Aktien, die bis zum Ablauf der fest⸗ gesetzten Frist nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien welche die zum Erlatz durch abgestempelte neue Aktien ersorderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung zun Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt werden.

An Stelle von je 15 für kraftlos er⸗ klärten Aktien wird eine neue Aktie aue⸗ gegeben werden. Diese neue Aktie wird sür Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft in Ermangelung eines Börsen⸗ preises durch öffentliche Persteigerung ver⸗ kauft werden. Der Erlös wird den Be⸗ teiligten nach Verhältnis ihres Aktien⸗ desitzes zur Verfügung gestellt werden. Greiz, den 23. Januar 1928.

Freia Amvmobil⸗Aktiengeselisch. Der Vorstand.

[9184420)

Die an Stelle der unter dem 23. März 1927 in Nr. 72 dieses Blattes vom 26. März 1927 für kraftlos erklärten Papiermarfattien netenden Reichemark⸗ aktien werden für Rechnung der Beteiligten am Freutag, den 17. Februar 1928, 16 Uhr, im Büro der Notare Justizrat Dr. A. Pape und Dr. L Pave Hannover. Theaterstr. 8 11 durch einen Notar öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert.

Der Erlös abzüglich der entstandenen Kosten steht den Beteiligten ab 20. Fe⸗ druar 1928 gegen Einreichung der kraftlos gewordenen Aktien einschl. Gewinnanteils⸗ und Erneuerungescheinen bei der Kasse unserer Gesellschaft in Hannover Theater⸗ straße 8, und der Kasse unserer Zweig⸗ anstalten in Hameln und Bielefeld zur Verfügung.

Hannover, den 26. Januar 1928.

Wirtschaftsbank für Nieder⸗ deutschland Aktiengesellschaft.

[88342]. Schickler, Bohe & Co. Aktien⸗ sesichatt in Lüttringhausen.

Bilanz per 30. Juni 1926. Aktiva. 4ℳ 9

Kasse, Postscheck, Wechsel 6 088 91

veSeü“ 199 277 91

Warenbestände. 87 93118

C““ 487 20

Maschinen, Inventar und Fuhrparkt ....

Gebäude

Grundstüccke

Wohnhaus

Avale * 2000,—

86 409 156 500 40 000 41 433

618 127 Passiva. Grundkapital.. Kreditoren Delkredere .„ 22722742 Hypotheken.. Avale 2000,

325 000 —- 263 071]2 6 056 24 000

618 127

Gewinn⸗ und Verlnstrechnung per 30. Juni 1926.

Soll. Verlustvortrag per 1. Jan. 1925353 Betriebs⸗ u. Verwaltungs⸗ o“ Steuern u. soziale Lasten 8 228 Abschreibungen. 157 775

—“ 398 160ʃ¹

48 221 183 935

Haben Bruttogewiinn. Kapitalherabsetzung. Kreditorennachlaß laut

Zwangsvergleic..

90 039 15 150 0007—7

158 121/83 398 160ʃ98

Schickler, Bohe & Co. Aktien⸗ gesellschaft in Lüttringhausen. Bilanz per 30. Juni 1927.

Aktiva. Kasse, Postscheck, Wechsel 3 444 Hebitoroean6 196 702 Warenbestände 71 679]1 Effekten .... 1 408 Maschinen, Inventar und Grundstücke 39 200 Wohnhaus 40 600 Avale 2000,—

b 590 721 Passiva. Grundkapital. Kreditoren. Delkredere.. Hypotheken. Avale 2000,— Gewinn. .

325 000 229 990 2 598 21 000†

12 132 590 721

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1927.

Soll.

Betriebs⸗ u. Verwaltungs⸗ o““ 225 121/10 Steuern u. soziale Lasten 16 502/87 Abschreibungen.. 79 Gewin. 07

[268 414 83

Haben.

Bruttogewinn. 268 414 [83

268 414/˙83

Vorstehende Bilanzen und Gewinn⸗ und Verlustrechnungen per 30. Juni 1926 bzw. 30. Juni 1927 der Firma Schickler, Bohe & Co. Aktiengesellschaft, Lüttring⸗ hausen, wurden von uns geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern des Unternehmens übereinstimmend ge⸗ funden.

Elberfeld, den 3. Januar 1928. Fides Treuhand Aktiengesellschaft. W. Hermann.

[88343].

Der Aufsichtsrat besteht zurzeit aus folgenden Mitgliedern: Rechtsanwalt Dr. Rich. Frowein, Elberfeld, Vorsitzender, Alfons Hecking, Neuenkirchen, stellvertr. Vorsitzender, Alfred Becker, Altena i. Westf., Carl Müchler jun., Altena i. Westf., Her⸗ mann Prützel, Düsseldorf. Ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat sind: Justizrat Dr. Gustav Feist, Elber⸗ 88 Fabrildirektor E. A. Damm, Düssel⸗

orf. Lüttringhausen, den 14. Januar 1928

Schickler, Bohe & Co. A.⸗ Der Vorstand.

[72127] 3. Aufforderung.

Die außerordentliche Generalverfamm⸗ lung vom 10. November 1927 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung der Aktien im Ver⸗ hältnis von 2: beschlossen; der Belchluß wird in das Handelsregister eingetragen.

Wir fordern hiermit unsere Attionäre auf, ihre Aktien mit Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen unter Beifügung eines der Nummernfolge nach geordneten Ver⸗ zeichnisses dis zum 28. 2. 1928 bei unserer Gesellschaftskasse in Herne, Grenzweg 27, einzureichen. Die Attionäre ervdalten dem⸗ nach für je 2 eingereichte Stammaktien à RM 100,— 1 Stammaktie à Reichs⸗ mark 100 mit dem Stempelaufdruck „gültig geblieben gemäß Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 10 1I1. 1927“ zurück. Die anderen ein⸗ gereichten Aktien werden zurückbehalten. Soweit die eingereichten Aktien die zum Ersatz durch gültig bleibende Aktien er⸗ torderliche Zahl nicht erreichen, empfehlen wir den Aktionären, uns solche Aktien zur Verwertung für Rechnung des Etnreichers zur Verfügung zu stellen. Nicht eingereichte Aktien werden nach Ablauf der Ein⸗ reichungsfrist für kraftlos erklärt.

In der 1. und 2. Aufforderung muß es heißen: Der Beschluß wird in das Han⸗ delsregister eingetragen, statt: Der Be⸗ schluß ist in das Hanbeleregister eingetragen.

Herne, den 28. Januar 1928.

Herdfabrik und Eifengießerei Akt. Gef., Herne i. W.

Der Vorstand. J. Boelsums. H9H E. Geßmann. 8005T. Bilanz per 31. Dezember 1926.

Aktiva. RM 9.

Kasse und Postschek. 389771 Kontokorret 6 990 55 Dubiose 1“““ 1— Einrichtuug 9273,— Abschreibung 1273,—

8 000 14 381

Passiva. Kapitll .110 000 Reseroe 4 000 Gewin 381

14 381 Verlust⸗ und Gewinnrechnung.

Soll. RM [₰ Allgem. Unkosten und Gehälter 44 868 60 Abschreibung auf Einrichtung, 1 273— Gewiiminn112 381 26

46 522 86

Haben.

Bruttogewin 446 522 86

46 52286

Mannheim, den 24. Oktober 1927.

Treuhand Kurpfalz Akt.⸗Ges., Sitz Mannheim. Neumann. Kühl.

[91516]. Bilanz am 30. Juni 1927.

Aktiva. I. Anlagewerte:

Grundstücke „218 361,— Zugang. 14 926,49 225 287,70

Abschreibung 4 665,75 Gebäude „1 427 820,13 Zugang 392 272,69

1 820 092,82

Abschreibung 72 803,71 Maschinen u. sonstige An⸗ lagen 947 316,36 Zugang. 4252 033,73 T1390 350,00 34 219,26

1 365 130,83 Abschreibung 214 147,36 Patente und Gebrauchs⸗ Finste II. Vorgäte.

III. Verschiedenes:

4““ Hebitsren .... Bürgschaften RM 10 000

Abgang

3 597 327 Passiva. Aktienkapit1l.l 33 000 000 Reservefonds. 300 000 Krébitoren . .. 23 400 Gewinnvortrag a. 1925/26 270 202,83

Gewinn 1926/27 3 725,— Avalkreditoren RM 10 000

273 927

3 597 327/[83 Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. Juni 1927.

RM 291 616 4 658

Soll. Abschreibungen.. Diverse Ausgaben.. Zur Verfügung stehender Gewinn: Gewinnvortrag aus 1925/26 270 202,83 Gewinn 1926/27 . 273 927 570 202

3725,—

18 Haben.

Gewinnvortrag a. 1925/26 Pachteinnahtme .

270 202 300 000 570 202 Sömmerda, den 10. Januar 1928. Rheinische Metallwaareu⸗ und Maschinenfabrik Sömmerda

Aktiengesellschaft. Lieffertz. Brandt.

““ *

Auf Grund des im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 2 vom 3. Januar 1928 veröffentlichen Propekts sind

RM 5 009 000 neue Stammaktien

[25 000 Stück über je RM 200 Nr. 85 001 119 000) der Elek⸗ tricitäts⸗Lieferungs⸗Gesellschaft zu Berlin zum Handel und zur Notiz auch an der Frankturter Börse zugelassen worden.

Frankfurt a. M., im Januar 1928. Deutsche Bank Filiale Frankfurt.

Darmstädter und Nationalbank

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Filiale Frankfurt (Main). Direction der Disconto⸗Gesellschaft

Filiale Frankfurt a. M. 91849

[91549]

Münster i. W.

fassung über

Gewinns. sichtsrats.

4. Verschiedenes.

Tagesordnung: 1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz und des Geschärteberichts.

3. Wahl zum Aufsichtsrat.

Die diesjährige orbentliche General⸗ verammlung finder statt am Freitag, den 24. Februar 1928, na 3 ½ Uhr, im Votel „Der Fürstenhof“ in

chmittags

Beschluß⸗

die Verteilung des 2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗

Grevener Baumwoll⸗ Spinnerei A.⸗G., Greven i. Westf. .

Johannes Becker.

Gehr. Sulzbach. [91537]. Prospekt

„Minimax Aktien⸗Gesellschaft für Mttel⸗ und Norddeutschland“, 25. Mai 1923 in „Minimax Aktien⸗Gesellschaft“ geändert.

verträgen mit anderen Gesellschaften und Firmen.

Stimmrecht für je 20 RM Nennwert, umgestellt.

neue Stammaktie zu RM 100 entfiel.

für Schaumlöschverfahren und zu der hierdurch Betriebsmittel.

sind und welche Sammelurkunden dagegen ausgegeben wurden jahr ausgegeben werden. Der Ankauf eigener Aktien zwecks Amortisation ist zulässig. Die Vorzugsaktien, welche sich im Besitz der 8 befinden, erhalten gemä über die Verteilung des

aktien beschränkt wird auf die Fälle der a) Aenderung der Satzungen,

d) Veräußerung des Gesellschaftsvermögens, e) Auflösung der Gesellschaft.

Stimmrecht zustehen wie den Stammaktien. hat sich verpflichtet, für diesen Antrag zu stimmen.

eines Kontrollbeamten.

Kochert, Friedri

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Mai bis zum 30. April.

auf die Tagesordnung ihrer nächsten Generalversammlung zu setzen.

Der Aufsichtsrat. Max Trinkaus.

zugsaktien gegenüber.

über Reichsmark 1 520 000 neue Stammaktien (mit halber Dividende für das Geschäftsjahr 1927/28) der

Minimax Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin eingeteilt in 15 200 Stück zu je RM 100 Nr. 129 001 144 200. Die Minimaxr Aktien⸗Gesellschaft wurde im Januar 1922 unter der Firma . schaft mit dem Sitz in Berlin, gegründet. Die Firma wurde durch Generalversammlungsbeschluß vom

b) Wahlen und Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern, c) Eingehung von Interessengemeinschaften mit anderen Unternehmungen oder sonstige Beschränkungen der Selbständigkeit der Gesellschaft,

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Feuerlösch⸗ apparaten und ⸗einrichtungen jeder Art und der Betrieb von allen Unternehmungen, die mit der Feuerlöschbranche mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen, ferner der Vertrieb und der Handel mit sämtlichen einschlägigen Erzeugnissen. Ueber diese Tätigkeit hinauns besteht der Gegenstand des Unternehmens aus allen Handels⸗ geschäften und Maßnahmen, welche zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind. Dazu gehören besonders der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken zu Geschäftszwecken, die Beteiligung an fremden Unternehmungen gleicher und verwandter Art, die Errichtung von Zweigniederlassungen, der Abschluß von Verträgen mit anderen Unternehmungen und von Interessengemeinschafts⸗

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug bei der Gründung PM 12 000 000 Stammaktien und PM 3 000 000 Vorzugsaktien mit fünffachem Stimmrecht und bevorrechtigter Dividende, die durch Generalversammlungsbeschluß vom 24. November 1922 in Fortfall kam. Das Grundkapital wurde wiederholt erhöht, und zwar vor der Umstellung auf Reichsmark letztmalig am 25. Mai 1923 auf PM 250 000 000, und swaf nom. PM 238 000 000 Stammaktien und PM 12 000 000 Vorzugsaktien mit ünffachem Stimmrecht. Durch Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 8. November 1924 wurde das Grundkapital auf RM 2 440 000, und zwar nom. RM 2 380 000 Stammaktien und nom. RM 60 000 Vorzugsaktien mit zehnfachem

Die ordentliche Generalversammlung vom 9. November 1926 beschloß, das Grundkapital um RM 1 560 000 auf insgesamt RM 4 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von Stück 15 200 jungen Stammaktien zu je RM 100 und Stück 40 jungen Vorzugsaktien, letztere zu je RM 1000 mit zehnfachem Stimmrecht für je RM 20 Nennwert. Die Generalversammlung ermächtigte den Aufsichtsrat, den Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. Auf Grund dieser Ermächtigun beschloß der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 12. September 1927, die Kapital⸗ erhöhung durchzuführen und von den neugeschaffenen Aktien nom. RM 330 000 Stammaktien sowie die nom. RM 40 000 Vorzugsaktien der Minimax G. m. b. H., Berlin, zu überlassen. Die restlichen nom. RM 1 190 000 Stammaktien übernahm ein unter Führung der Firma E. L. Friedmann & Co. stehendes Bankenkonsortium mit der Verpflichtung, diese Aktien den Inhabern der alten Stammaktien dergestalt zum Bezuge anzubieten, daß auf je RM 200 Nennwert der alten Stammaktien eine

Sämtliche jungen Aktien wurden zum Kurse von 107 % ausgegeben. Die Kosten der Kapitalerhöhung fielen der Gesellschaft zur Last, das Agio wurde durch die Kosten aufgezehrt. Die jungen Aktien nehmen für das Geschäftsjahr 1927/28 zur Hälfte an der Dividende teil. Die aus der Kapitalerhöhung der Gesellschaft zuge⸗ flossenen Beträge dienten zur Uebernahme der Aktien der Minimax⸗Perkeo A.⸗G. bedingten Verstärkung der

Das Grundkapital beträgt nunmehr RM 4 000 000, und zwar RM 3 900 000 auf den Inhaber lautende Stammaktien, eingeteilt in 10 000 Stück Aktienurkunden über je RM 20 Nr. 119 001—129 000, 21 800 Stück Sammelurkunden über je 5 Aktien zu je RM 20 = je RM 100 Nr. 1/5 108 996/109 000, 15 200 Stück Aktienurkunden über je RM 100 Nr. 129 001 144 200, sowie RM 100 000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien, eingeteilt in 3000 Stück Aktien zu je RM 20 Nr. 1—3000 und 40 Stück Aktien zu je RM 1000 Nr. 1001 3040. Die Gesellschaft und die Emissionshäuser beabsichtigen, die Aktienurkunden über RM 20 im Wege des freiwilligen Umtausches aus dem Verkehr zu ziehen und in Sammelurkunden über je 5 Aktien zu je RM 20 = je RM 100 umzutauschen, welche die Nrn. 109 001 119 000 tragen. Die Emissions⸗ häuser haben sich verpflichtet, den Anforderungen der Bekanntmachung des Börsen⸗ vorstands und der Zulassungsstelle zu Berlin vom 27. November 1924 sowie an der Börse zu München vom 23. Februar 1925 zu entsprechen und den Börsenvorständen innerhalb der ersten zwei Wochen eines jeden Kalendervierteljahrs anzuzeigen, wieviel Stück und welche Aktienurkunden zu je RM 20 eingezogen und vernichtet worden sowie welche Nummern der Sammelurkunden voraussichtlich in dem jeweils beginnenden Viertel⸗

den weiter unten folgenden Vorschriften eingewinns eine um 1 % niedrigere Vor⸗ dividende als die Stammaktien; sie sind mit zehnfachem Stimmrecht auf je RM 20 Nennwert ausgestattet. Die Gesellschaft hat sich ver⸗ pflichtet, auf die Tagesordnung ihrer nächsten Generalversammlung den Antrag zu stellen, daß das mehrfache Stimmrecht der Vorzugs⸗

8 h ““

In allen übrigen Fällen soll den Vorzugsaktien das gleiche Die Vorzugsaktionärin

Sämtliche Aktien tragen die faksimilierten Unterschriften zweier Vorstands⸗ mitglieder und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie die eigenhändige Unterschrift

Der Vorstand besteht zurzeit aus den Herren Clemens Graaff, Walter Gunsenheimer und Dr. Ferdinand Bang in Berlin.

Der von der Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht zur⸗ zeit aus folgenden Mitgliedern: Privatmann Wilhelm Graaff, Berlin, als Vor⸗ sitzendem; Bankier Ernst Ludwig Friedmann, i. Fa. E. L. Friedmann & Co., Berlin, als stellvertretendem Vorsitzenden; Bankdirektor Konsul Alfred Federer, Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Stuttgart, Stuttgart; Bankier Dr. Ernst Gold⸗ schmidt, i. Fa. E. L. Friedmann & Co., Berlin; Kaufmann Justus W. Meyerhof, i. Fa. J. Meyerhof, Berlin; Privatmann Friedrich Neumann, Berlin; Bankdirektor Geh. Hofrat Adolf Pöhlmann, Bayerische Vereinsbank, München. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen außer der unten erwähnten Tantieme eine feste Ver⸗ gütung von je RM 1000, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende je RM 2000, welche nicht auf die dem Aufsichtsrat zustehende Tantieme anzurechnen ist.

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft findet innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluß des Geschäftsjahrs in Berlin oder in einem anderen, vom Aufsichtsrat zu bestimmende Orte statt. Die Gesellschaft wird jedoch künftig die Generalversammlungen nur in den Städten Berlin, Köln, München oder Stuttgart abhalten, und hat sich verpflichtet, eine entsprechende Aenderung ihrer Satzungen

In der ordentlichen Generalversammlung gewähren ’e RM 20 Stamm⸗ aktienkapital eine Stimme und je RM 20 Vorzugsaktienkapital 10 Stimmen, das mehrfache Stimmrecht besteht nach Durchführung der obenerwähnten Satzungs⸗ änderung nur in bestimmten Fällen. Es stehen also den 195 000 Stimmen der NM 3 900 000 Stammaktien 50 000 Stimmen der RM 100 000

(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)

8

zum D Nr. 24.

Berlin, Sonnabend, den 28. Jannar

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗ 8. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5ö. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftsaufsicht und B zur Abwendung des Konkurses und 8. die Tarif⸗ und üstattreüttehtanr ArJtis uns ugen 820

Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral⸗Handelsregister

öe“ Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten. in Berlin ür e Senn auch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48, Wilhelm⸗ 2 32, bezogen werden

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezug 8⸗ preis 8.85 vierieljährlich 4,50 Reichsmark. Einzeine Nummern kosten 0.15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einveitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

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] ——V—V

Iom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 24 A und 24B ausgegeben.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

5 htli ücksi s ü 1 1 die Gesellschaft ohne Rücksicht au 5 aftsteuerrechtlichen Behandlung vor⸗ Rücksicht darauf, ob die Gesellschaft überhaupt einen Gewinn barungen dietes Perzalts war ältni des R.⸗Nachlasses G. m. b. H. wurde im Jahre 1904 von den fachen Betrieb einer Liquidationsgesellsch bee- 287 e Leit ba Gesellschaft Pnstand dann nur die Veroflichtung, 3 8 egründet. Die Erben haben ihre Anteile an dem Grundbesitz keine erhebliche Gefahr mit sich brachte H 67 Nr. Leitung V w G teilen die Stammanteile an der G. m. b. H. übernommen Gegen⸗ re 1925 infolge der btab 9 gewi et, *. 2 3] 8 walt 1 ächli d habe die angebliche Gewinnausschüttung für hatte dann 1 noch keine endgültige Abtretung vorg E üeeer er ng ZI“ ne durch Abzug von im ganzen 7807 (gleich welche ihre Rechte aus den Pachtverträgen gegenüber den sie venszesit behetenzen Pegüc beis berze 11.“ gg⸗ 88 SeS. 8 ten n Kacht) t werden müssen. aus den gleichen Verträgen treffenden Vexpflichtungen beein⸗ lasses bei sich bietender Gelegenheit veräußert sein werden. Der etwa der fte der abgetretenen t ichtig 4 2n, rchtigte, 2s bestand daher für sie auch keine Fecankasang, schon gru 113 t. Diese hat dur Es entspreche nicht der Billigkeit, wenn die Pachtabretung, die r gte, t LA e., P en 36 1 ie Ges⸗ tsprec enommen worden sei, als eine Gewinnausschüttung nach 8 , 1 x 8. i0 1 2 2 ö“ bes Körperschaftsteuergesetzes besteuert werde. Die Rechts⸗ eine Gewinnausschüttung in Ih 8* für 8 die 3e af * 8 arkassenkonto der Erbengesellschafter eingezahlt. beschwerde muß, wenn auch aus anderen als den geltend abgetretenen Pachtverträge ihrem nu* v. 11111“ ie Gesellschaft, z1 ie H. in ihrer ie Einspruchsentscheidung un ie ihr folgen rufungs⸗ en, we E“ 88 ““ für das entscheidung haben im Anschluß an die Rechtsprechung des Neichs. zinsterminen auf das üe. bEE Wirtfchaftsjahr 1925 mit 0 angegeben. Bilanzen, welche dem finanzhofs zum alten Körperschaftsteuergesetz angenommen, daß anstatt zu Händen der ese schaft selbst, was, ge; K 6 8 42 Nr. 5 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit eine G. m. b. H. nicht ohne weiteres steuerrechtlich als buch⸗ Gesellschaft an die Gesellschafter, ie sich beschränkier Haftung, entsprechend den Gewinn oder Verlust 1““ dsee -.- g 827 bewe fcr gschaßt E“ 5 swi 26 1 2 inn⸗ demgemäß, indem sie anscheinen jie G. m. b. H. 8 1— e rch, daß iin v Ferban EEE Cendentache erwatzanssgeselschaft angesehen haben, ihr Ein⸗ vor den Zahlungsterminen nichts werh⸗ 8 e; 8 Verosc⸗ Seeve; si b dübei nicht vorgenommen kommen nicht gemäß § 13 des Körperschaftsteuergesetzes in Ver⸗ also ihre Schuldner, die ihr, der Gesel schaft. ge⸗ FA1G, 82 n8e K 1S; Üe 1 1 5 bindung mit § 13 des Einkommensteuergesetzes auf Grund ihres an die Gesellschafter abzuführen. g2 1 ea. P b . Das Finanzamt behandelte die abgetretenen ve. Bilanzgewinns berechnet, sondern nach dem Ueberschuß der Ein⸗ Einnahmen des laufenden ven 8 dEs 8v das Jahr 1925 als Einkünfte der Gesellschaft und berechne e da nahmen über die Ausgaben. Das war rechtsirrig. Der Reichs⸗ zu, die ihnen nach Gesellschaftsrech m 2. ngen 8 Einkommen, indem es dem Bilanzgewinn die Pachtzinsforderung finanzhof ist der Ansicht, daß das Einkommen jeder Art bei den als Dividende zugekommen wären Sie leistete mit an 293 von 15 517 RM hinzusetzte, wie folgt: zur kaufmännischen Buchführung verpflichteten Erwerbsgesell⸗ Worten vorschußweise Gewinnausschüttungen Abgetretene Pachtzinsforderungen schaften wie gewerbliches Einkommen ermittelt und steuerlich schafter. Der Vorgang ist dann nicht anders zu ge en. an. ab: 1. Werbungskosten . . 777 RM. behandelt werden muß. Es ergeben 8 sonst Unstimmigkeiten. wenn die Gesellschaft ihre Bank angewiesen hatte. 2 I 2. Abnutzung der Gebäude 5 022 2% Einerseits übernimmt das Körperschaftsteuerrecht den Standpunkt Geschäftsjahrs bestimmte, der Gesellschaft zustehe . 3 898 des Zivilrechts, welches diese Gesellschaften auf Grund ihrer vom Gesellschaftskonto den Gesellschaftern 2 Rechtsform als Gewerbetreibende ansieht und ihnen Rechte und aus den Erträgen des laufenden Geschäftsjahrs in Pflichten der Vollkaufleute auferlegt, indem das Körperschaft⸗ vorweg ausgeschiedenen Beträge erhöhen für die steuerrecht sie auf Grund derselben Rechtsform in die Gruppe der den Bilanzgewinn oder Pen eee. 88 I“ Aus diesem Gewinn forderte das Finanzamt eine Steuer von Erwerbsgesellschaften aufnimmt. Anderseits würde das Gesetz bilanz des ehe. L- I 4 8b bmnverfen 2192 RM. Auf den Einspruch ermäßigte es die Steuer auf bei der Ermittlung ihres Einkommens von der danach ent⸗ auch, und 84 m . 2.22 8 gene 3 . be 1636 RM. In der Abtretung der Pachtzinsen liege, auch abgesehen scheidenden Tatsache gang absehen, daß sie Kaufleute sind, und anscheinend b Se. v-n eits endgültig ihre Ansprüche auf von 8 5 der Reichsabgabenordnung, eine verdeckte Gewinn⸗ 1 g Eün; dieser Geasbiatbrer s Bechltedng vou verteikung; die Abtretung begründe auch den Tatbestand des § 5 kittel, ihr Einkommen auf Grund ihrer 8 b 1 88 Uhchrgran e Phech harse Zie Fandelsrechlliche Zule sigkeit der Reschsabgabenordnung; eventuell sei die Heranziehung nach ermitteln, unbenutzt lassen, während sonst die Tendenz es ese fter ten hat. g. üsschtas bp des Körperschaft b ebot F r eht, die kauf⸗ solcher Vereinbarungen hing davon ab, ob mit ihrem § 10 Abs. 2a des Körperschaftsteuergesetzes geboten, da die neuen Einkommensteuerrechts gerade 28 te solcher erinneen9 ge bllschaft zur Evwenthaltung des Stamm⸗ abgetretenen Zinsen als Dividendenersatz anzusprechen seien. männische Buchführung nach Möglichkeit für die Bes euerung zu 2 . ng er. EEE bie⸗ zinkommen der G. m. b. H., die zwar eine Erwerbs⸗ verwerten. Was insbesondere die Grundstücksverwaltungsgesell⸗ apitals nicht berühr de. 8 öAETEI1“ Cers Alseselcgeber T“ des das der be ellschaft stark beeinträchtigender Verträge 9 . 44 8 8 fe H 1 S 9 8 4 ¹ 5 Der . 8; 8 . Abgetrezene dehtbfelae, u“ I11 8 zum Betriebsvermögen der offenen Handelsgesellschaft gehörenden in den Bilanzen zum usdruck kommt. Kears Einnahmen für Brennhol⸗ 8 42 ℳ: Grundstücks nicht Finkammen v 88 1“ versschanc, nin er. Urgveh 42 Seseahent ei videnden . versteuern, sondern gewerbliches Einkommen, da sie es als Kauf⸗ e hrem . dstück. da ; 1 Fnmascnn “X“ 8 190 24 15 992 so 888 das auc, für die G. m. b H. gelten, be; auferlegte Last muß unter ihren Passiven E 182* 1ö11“ Ab ar —der das gleiche der Fall ist. Auch auf dem Gebiete des Ver⸗ Grundsatz, daß zweiseitige laufende Verträge rege mäbig * er Absch eit 1 G 5022 * mögenssteuerrechts hat die neue Steuergesetzgebung die Möglich⸗ Bilan⸗ nicht berücksichtigt zu werden . weil sich 1.e- B Ees ve geraant rFag8. u kkosten 777 9 8 keit beseitigt, daß die Erwerbsgesellschaften neben gewerblichem und Verpflichtungen aus ihnen füt den zi augierenden aufhebe - n Fesorlschaftern vecbagene Unfoften 1 Betriebsvermögen anderes Vermögen haben können, durch die kann in einem Fall, wie er alsdann hier vorliegen würde, nich v11 2₰ Erweiterung des Begriffs des gewerblichen Betriebsvermögens Grundschuldziksen . . . . . . . .. as 3 Im 8 28 hen Tendenz des neuen Andere kleinere Auslagen zusammen. Steuerrechts muß üuch bei der Behandlung der Erwerbsgesell⸗ schaften im Körperschafrsteuerrecht beächrer werden. Die Vorentscheidungen, welche bei der Ermittlung des Ein⸗ kommens der G. m. b. H. diese Gesichtspunkte nicht beachtet haben, unterliegen daher der Aufhebung. Die nicht spruchreife Sache wird an das Finanzamt zurückverwiesen. Zunächst wird bemerkt, daß nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs im vorliegenden Falle die Mindestbesteuerung nach § 10 Abs. 2 Buchstabe a des Körperschaftsteuergesetzes 1925 nicht zulässig ist. Es kommt viel⸗ mehr nur die Besteuerung des Gewinns nach § 13 des Körper⸗ schaftsteuergesetzes in Verbindung mit § 13 des Einkommensteuer⸗ gesetzes in Frage. Die G. m. b. H. wird zunächst den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes, betreffend die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung, entsprechende ilanzen für den Beginn und das Ende des Steuerabschnitts vorzulegen haben, die alsbann mit den durch das Einkommen⸗ und Körperschaft⸗ steuerrecht vorgeschriebenen Abänderungen der Errechnung des steuerpflichtigen Gewinns zugrunde zu legen sind. Dabei wird dann die Behandlung der abgetretenen Einkünfte aus den Pacht⸗ verträgen gleichfalls nach Bilanzgrundsätzen zu erörtern sein. Es läßt sich noch nicht ohne weiteres entscheiden, ob die den Ge⸗ sellschaftern im Geschäftsjahr 1925 zugeflossenen Einnahmen aus den Pachtverträgen dem steuerpflichtigen Gewinn der G. m. b. H. hinzuzurechnen sind oder nicht. Festzuhalten ist auch für das neue Steuerrecht der Grundsatz, daß als vorweggenommene Gewinnausschüttungen zu gelten haben und dem ausgewiesenen Bilanzgewinn der Erwerbdsgesellschaften hinzuzurechnen. 1 Ausschüttungen, die im Laufe des Geschäftsjahrs erfolgt sind, auf die damals ein Rechtsanspruch der Gesellschafter noch nicht bestand und die den Gewinn dieses Geschäftsjahrs gemindert haben. Ob es sich aber bei den von den Gesellschaften im vor⸗ liegenden Fall vereinnahmten Pachtzinsen um solche Aus⸗ schüttungen handelt, ist noch nicht getlärt. Die Gesellschaft will die Pachtzinsforderungen durch Vereinbarungen im Jahre 1920, deren Inhalt nicht näher dargelegt ist, in der Weise „aus ihrem Vermögen ausgeschieden“ haben, daß diese Forderungen über⸗ haupt nicht für sn⸗ sondern in der Person ihrer Gesellschafter entstanden seien. Die rechtliche Natur dieser Vereinbarungen wird aufzuklären und es wird zu prüfen ben. ob die Gesellschaft ausschüttung, wie das Finanzgericht die Pachtabtrerung glaubte die aus ihrem Abschluß sich ergebenden Folgerungen bei ihren bezeichnen zu können, könne es im Sinne des § 10 des Körper⸗ seither aufgestellten Bilanzen gezogen hat. Die Gesellschafter eeeag ,FF nicht geben und eine ausdehnende Auslegung sind nach dem Vorbringen der Gesellschaft nicht etwa in die Pacht⸗ es § 10 sei, da er eine Ausnahmevorschrift enthalte, unzulässig. verträge eingetreten, sondern die Gesellschaft hat die Verpflich⸗ Wenn man trotzdem in einem gegebenen Falle annehmen wollte, tungen aus diesen Verträgen beibehalten, nur die Rechte auf die daß eine Gesellschaft im voraus als absichtlichen Ersatz künftiger Pachtzinsforderungen sollen gleich in der Person der Gesell⸗ Gewinnausschüttung ihren Gesellschaftern Vermögensvorterle zu⸗ schafter entstanden sein. Möglich und nicht unwahrscheinlich ist wendete, und daß dieser Ersatz auch nach § 10 des Körperschaft⸗ zunächst, daß es sich bei den Verernbarungen im Jahre 1920 gar steuergesetzes steuerpflichtig sei, so müßte doch diese Absicht der nicht um eine alsbald wirksame und endgültige Uebertragung Gesellschaft mit Bestimmtheit erkennbar und erwiesen sein. Im der Rechte auf die zukünftigen Pachtzinsen von der Gesellschaft vorliegenden Fall sei aber bei der Ausscheidung der Pacht⸗ auf die Gesellschafter gehandelt hat, sondern daß lediglich eine forderungen aus dem Gesellschaftsvermögen im Jahre 1920 gar Einigung zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den nicht an Gewinn gedacht worden, vielmehr sei der Beweggrund Pächtern dahin stattgefunden hat, daß die Pächter alljährlich die für die Ausscheidung nur die rechtzeitige Unterstützung und die laufenden Pachtzinsen, sofern nichts anderes inzwischen beschlossen Sicherung der Gesellschafter durch Vermögensrechte, die für den werden würde, für Rechnung der Gesellschaft alsbald bei Fällig⸗ einfachen Betrieb der Gesellschaft entbehrlich seien, gewesen, ohne· keit an die Gesellschafter ausbezahlen sollten. Zu Verein⸗

. . 15 517 RM

5 799

9 718 RM Hierzu Personalsteuen. .. . 1 250

Mithin steuerpflichtger Gewinn . . . . . . .10 968 RM.

bleibt

durchgreifen. Hier muß die Gesellschaft vielmehr, weil sie die Rechte aus den Pachtverträgen aufgibt und lediglich die Ver⸗ pflichtungen daraus beibehält, ein entsprechendes Passivum in der auf die Abtretung folgenden Bilanz ausweisen. Diesus Passivum muß den Wert der am Bilanzstichtage bestehenden Ver⸗- fGchtung der Gesellschaft, die Grundstücke den Pächtern für den Rest der Pächtsanar zur Nutzung zu überlassen, ausdrücken Der Betrag ist zu schätzen usd vd st⸗ns gleichzusetzen sein dem Gesamtbetrag der nach dem Hilangfrirztage füllig werdenden Pachtzinsen abzüglich der Zwischenzinsen.,. Dieses Passivum wirkt dann in der Schlußbilanz des Geschäftsjahrs, i des die Abtretung stattgefunden hat, gewinnmindernd. Wendet die Ge⸗ sellschaft die Rechte aus den Pachtverträgen ihren Gesellschaftern zu, so ist der Betrag des Passivpostens steuerlich dem 8 dieses Geschäftsjahr ausgewiesenen Gewinn der Gesellschaft hinzu⸗ zurechnen bezw. von dem ausgewiesenen Verlust abzusehen; ie Hinzurechnung kann je nach Lage des Falls auch den aus⸗ gewiesenen Verlust für die steuerliche Einkommensberechnung verschwinden lassen und an seiner Stelle einen Gewinn ergeben, der dann der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens zugrunde zu legen ist. Die Gesellschafter als Zessionare der zukünftigen Pachtzinsforderungen müssen den Wert des ihnen abgetretenen Rechts auf diese Pachtzinsen im zahre der Ab⸗ tretung als Gewinnausschüttung versteuern. Ist die Gesellschaft im Jahre 1920 so verfahren, wie hier dargelegt, so liegen in den späteren Jahren bezüglich der von den Gesellschaftern ein⸗ genommenen Pachtzinsen neue Gewinnausschüttungen nicht vor. Wohl aber erhöht sich dann bei der Gesellschaft der Wert ihrer Rechte aus den Pachtverträgen infolge des Schwindens der Rechte der Gesellschafter auf die Pachtzinsen alljährlich, so daß der infolge der vorzeitigen Abtretung der Pachtbezüge in die 2 eingestellte Passivposten nach und nach wegzubuchen ist. Dadur erhöht sich der ausgewiesene Bilanzgewinn dieser späteren Jahre von selbst, so daß eine nochmalige Hinzurechnung zu den aus⸗ gewiesenen Bilanzgewinnen die Jahre nicht mehr statt⸗ zufinden hat. Eine derartige Regelung, d. h. also Gewinn⸗ ausschüttung in einem Steuerabschnitt durch vorweggenommens Abtretung der künftigen Erträge bestimmter Einkommensquellen, mag ungewöhnlich sein, sie kann aber unter Umständen wirt⸗ schaftlich gerechtfertigt sein. Wenn die Gesellschaft, wie hier be⸗ hauptet ist, als reine Verwaltungsgesellschaft gedacht war, so wäre es zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nicht geboten gewesen, das Eigentum an den Grundstücken in die Gesellschaft einzu⸗ bringen und dadurch das Einkommen aus den Grund tücken in ihrer Hand entstehen zu lassen. Die mit der Gründung der Ge⸗ sellschaft verfolgten Zwecke hätten dann auch durch die Ueber⸗ tragung des bloßen Verwaltungsrechts bezüglich der Grundstücke auf die Gesellschaft erreicht werden können. Stellt sich nun ein derartiges Verhältnis erst nach der Gründung der Gesellschaft heraus, so kann es eine wirtschaftlich gebotene Maßnahme sein, die Ueberkapitalisierung der Gesellschaft durch Verträge, wie sie hier behauptet sind, auszugleichen. Nur müssen dann die steuerlichen Folgerungen im Jahre des Abschlusses solcher Verträge gezogen werden. Das Finanzamt wird hiernach festzustellen haben, ob die Vereinbarung in dem einen oder andern oben dargelegten Sinne ausgelegt werden m Urteil

7807 8 185 A.

Mit der Berufung macht die Gesellschaft geltend: Eine verdeckte Gewinnverteilung könne nicht vorliegen, weil die Abtretung auf einem bindenden Gesellschaftsbeschluß und Uebereinkommen mit den einzelnen Gesellschaftern beruhe, und daß sie für mehrere derselben eine Lebensnotwendigkeit und für die übrigen Gesell⸗ schafter eine durch die Verhältnisse gebotene wirtschaftlich vorteil⸗ hafte Maßregel bilde. § 10 Abs. 2a könne keine Anwendung e weit die streitigen Pachtzinsforderungen schon vor ihrem Entstehen aus dem Gesellschaftsvermögen ausgeschieden wären. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die den Gesellschaftern der G. m. b. H. abgetretenen Pachtzinsforderungen seien wirt⸗ 8 als die Erträgnisse des Grundbesitzes zu betrachten, der im Eigentum der G. m. b. H. stehe, und demnach steuerrechtlich als Gewinn der G. m. b. H. anzufehen. Daß die Pachtzins⸗ rderungen bvereits seit Oktober 1920 durch Vertrag den Gesell⸗ hüüee abgetreten Lss möge zwar bürgerlich⸗rechtlich von edeutung sein, schließe jedoch nicht aus, daß sie als Einkommen der G. m. b. H. zu gelten hätten. Berücksichtige man weiter, daß die Uebertragung der Pachtzinsforderungen an die Gesell⸗ schafter nach der Höhe ihrer Geschäftsanteile erfolge, so könne unbedenklich angenommen werden, daß es sich hierbei um vorweg⸗ enommene Gewinnausschüttungen handle, die gemäß § 10 Aoös⸗ 2a zum Körperschaftsteuergesetz herangezogen werden könnten. Mit der Rechtsbeschwerde führt die G. m. b. H. aus, wenn das Finanzgericht zugebe, daß die Abtretung der Pachtzins⸗ forderungen an die Gesellschafter bürgerlich⸗rechtlich gültig sein möge, so gehörten sie nicht zum steuerpflichtigen Einkommen der G. m b. b. und ihr Ueberschuß über die Ausgaben nicht zu den ausgeschütteten Gevinnanteilen im Sinne des § 10 des Körperschaft⸗ steuergesetzes, sondern die abgetretenen Pachtforderungen seien nur Einkommen der Gesellschafter. Die Ausdrucksweise des § 10 gebe diesen Sinn auch deutlich zu verstehen, denn aus dem Ver⸗ mögen der G. m. b. H. könne nicht „ausgeschüttet“ werden, was nicht vorher darin wäre, und wenn der § 10 vom Entstehen des Vermögens, aus dem die au eschütteten Gewinnanteile stammen, spreche, so sei dabei ohne Zweifel ein Entstehen als Vermögen der G. m. b. H. gemeint. Eine vorweggenommene Gewinn⸗