1928 / 42 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Feb 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 18

AN A Norddeutsche Buchdruckerei und

Verlagsanstalt A. G., Berlin

In der Generalversammlung vom 20. Ja⸗ nuar 1928 ist die Herabsetzung des bie⸗

herigen Aktienkapitals nom. RM 400 000 auf nom. RM 40 000 unter gleichzeitigen Erhöhung auf nom schlossen worden herabjetzung und Kapitalerböhung ist im das Handelesregister eingetragen

Gemäß § 289 Abs. 2 H⸗G.⸗B. fordern wir die Gläubiger unserer Gesellschaft auf ihre Ansprüche anzumelden.

[98376

Ruscheweyh Aktiengesellschaft

in Langenöls. III. Betanntmachung. Umtausch

der Stammaktien über 50 RM. Wir fordern hiermit in Gemäßheit der 7. Durchführungsverordnung zur Gold⸗ bilanzverordnung die Inhaber der Stamm⸗ aftien unserer Gesellschaft im Nennbetrage von 50 RM auf, ihre Aktien mit Gewinn⸗ anteilscheinen für 1927/28 u. ff. und Er⸗ neuerungsscheinen mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doyvelter Ausfertigung bis zum 15. Mai 1928 einschließlich zum Umtausch in Stammaktien über 100 RM in Dres den bei dem Bankhause Philipp Elimeyer, in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, bei der C. Schlesinger⸗Trier 4& Co. Commanditgesellschaft auf Actien, i Görlitz bei der Communalständi⸗ schen Bank für die Preußische Oberlausitz während der üblichen Geschäftsstunden ein⸗ zureichen.

Gegen Ablieferung von zwei Stamm⸗

aktien über je 50 RM wird eine Stamm⸗ aftie über 100 RME mit Gewinnanteil⸗ schein Nr. 1 u. ff. ausgereicht. Die Um⸗ tauschstellen vermitteln den Zukauf oder Verkauf von einelnen Aktien, um den Umtausch zu ermöglichen. 8

Den Aktionären, deren Aktien im Sammeldepot zuhen, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, wenn die Einreichung der

Atnen an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗

bracht. .

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt bei kleinen Mengen Zug um Zug. bei größeren Mengen gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgenellten Empfangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheini⸗

gungen ausgestellt worden sind. Die Be⸗ scheinigungen sind nicht übertragbar; die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗

pflichtet, die Legitimation des Vorzeigere der Empfangsbescheinigung zu prüfen.

Diesenigen Stanumattien unserer Ge⸗ sellschaft über 50 RM, die nicht bis zum

15. Mai 1928 eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ stimmungen für krastlos erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten einzelnen oder überschießenden einzelnen Stamm⸗ aftien über 50 RM. die uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die auf die für fraftlos erklärten Aktien entftallen⸗ den Stammaktien unserer Gesellschaft übern 100 R werden nach Maßgabe des Ge⸗

zes verkauft; der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes aus⸗ gezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die Inhaber der umzutauschenden Stammaktien über je 50 RM können innerhalb von drei Monaten nach Ver⸗ öffentlichung der ersten Bekanntmachung im Reichsanzeiger, jedoch noch bis zum Ab⸗

uf eines Monats nach Erlaß diesern Bekanntmachung der Umtauschaufforderung durch schuftliche Erklärung ber unserer

Gesellschaft Widerspruch gegen den Um⸗

RM 1 000 000 be⸗ Die erfolate Kapital⸗

Abschreibungen u. Abgänge

Verlust

Reg.⸗Ass

L“

[983650) Bekanntmachung gemäßt Art. 60 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz. Stand der Teilungsmasse am 31. Dezember 1927. 1GM = 1 RM

Vollwertige Aufwertungs⸗ bypotheken Nicht vollwertige Aufwer⸗ tungshppotheken Noch ungeklärte Aufwer⸗ tungsansprüche Persönliche Ansprüche Reaisterwertpapiere nom. RM 51 000 Anleiheab⸗ löfungsschuld d. Deutschen Reiches Barguthaben 1 4 ½ %ige Liquidationsgold⸗ pfandbr efe nom. Gold⸗ mark 8 717 530 8 717 530 Goldhypothefen 412 071

Bei vorstehenden Zahlen ist bereits wie auch früher der erst bei Eingang fällige Verwaltungskostenbeitrag abgesetzt. An der Teilungsmasse nehmen nunmehr die mit den 4 ½ %igen Liquidationsgold⸗ pfandbriefen ausgegebenen Anteilscheine (Restquoten) mit Stück 508 053,5 teil. Der Bestand der Teilungsmasse an Anteil⸗ scheinen ist vom Umlauf abgesetzt. Zur Exrläuterung der Veröffentlichung vom 19. August 1927 über den Bestand der Masse am 30. Juni 1927 bemerten wir, daß in den dort aufgeführten Stück 51 081,4 Anteilscheinen Stück 50 197,3 enthalten sind, die von den der Bank als Verwaltungskostenbeitrag zugeflossenen Liquidationspfandbrieren abgetrennt und der Teilungsmasse überliefert sind, also nicht durch Aufkauf erworben waren. Hamburg. den 15. Februar 1928. Hypothekenbank in Hamburg.

96164 A. Diehl Hoch⸗ Tief⸗ und Betonbau A.⸗G., Essen.

Bilanz per 31. Dezember 1926. RM

8 869 04 1 012—

428 108

93 582 250 125 148 500 166 507

RM 15 591 886

4 017 187

6 414 677 130 625

141 270 1 762 152

Aktiva. Kasse. Reichebank u. Post⸗ scheckkonto 111“ Werlpapierkonto Bautenkonto (noch nicht gerechnete Bauten) Baustoffkonto 2 Geräte⸗ und Mobiliarkonto Grundstückskonto Schuldner i lfd. Rechnung Bürgschaften RM 39967 09 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag 7 753, 68 Verlust 1926 118 553,41

ab⸗

126 307 1 223 011

sammlung vom 28. November 1927 ist die G. m. b. H. Wollschafzucht Syn⸗ dikat aufgelöst. an den Liquidator Paul von der Heyde in Potsdam zu richten.

tungsanstalt G. m. b. G. in Byhle⸗ guhre im Spreewald ist durch Gesell⸗ schafterbeschluß autgelöst Gläubiger dieser Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei derselben zu melden.

[95550]

vom 23. Januar aufgelöst. wollen sich melden. Der Liquidator: Georg Walther.

[97415]

[97840) Bekanntmachung. Die Berliner, Jubelskt & Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Liqut⸗ dation ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Se Berlin, den 14. Februar 1928. 8 Die Liquidatoren der Firma Berliner, Jubelski & Co. G. m. b. H.: LSLothar Berliner. Josef Jubelsti.

[92647]% Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 27. 8. 1926 ist das Stamm⸗ kapital von 100 000 Reichsmark auf 50 000 Reichsmark herabgesetzt. Unter Bezugnahme auf § 58 des Reichsgesetzes, betr. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, werden die Gläubiger hiermit aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Geiellschaft zu melden. Menden, Kr. Iserlohn, den 27. Ja⸗

nuar 1928. Lübke & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Clarfeld. Hoffmann.

96157] Die Siedelung Markhof Einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗

““

98356 Einladung zu der am Sonnabend, den 25. Februar 1928, mittags 12 Uhr, im Hotel „Sachsenhof“. Leipzig, stattfindenden außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung. Tagesordnung: 1. Bericht über die seitens des Deutschen Genossenschaftsverbandes, Berlin, vor⸗ genommene Revision der Genossen⸗ schaft. 2. Beschlußfassung über die Maßnahmen, die intolge des Revisionsberichts er⸗ forderlich sind. 3. Aenderung der §§ 1, 4, 8, 14, 21, 39 und 40 der Satzungen. 4. Wahl zum Aufsichteratct. 5. Wahl zum Vorstand. 6. Beschlußfassung über die Auseinander⸗ setzung mit den früheren Vorstands⸗ mitgliedern Schulze und Fraenkel und Herrn Adolf Pochwadt Berlin. 7. Genehmigung von Vergütungen an die Mitgnieder des Vorstands und Autsichterats für deren Mühewaltung. Leipzig, den 16. Februar 1928. Deutsche Mühlent editgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht Leipzig. Der Aufsichtsrat. Brockhaus.

schränkter Hafipflicht wird auf Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 28. 1 1928 aufgelöst. Alle Gläubiger der Ge⸗ nossenschaft werden aufgefordert, sich bei uns zu melden.

Stahnsdorf, Kr. Teltow, 8. 2. 1928

Die Liquidatoren:

Adolf Hänel. Franz Pöchge.

96965] Die Byhleguhrer Flachsaufberei⸗

worden. Die

Byhleguhre, den 8. Februar 1928. Der Liquidator: Max Schmolke.

Verkaufsstelle Baͤyr. Gipswerke

G. m. b. H. i. Liqu., Windsheim, Bayern.

Die Gesellschaft wurde It. Beschluß

Gläubiger

Duirch Beschluß der Gesellschafterver⸗ Alle Forderungen sind

Berlin, den 14. Februar 1928.

Passiva. Aktienkapital Gläubiger i. lfd. Rechnung (einschl. An⸗ u. Abschlags⸗ zahlungen auf noch nicht abgerechnete Bauten Bürgschaftskonto 39 967,09

650 000

573 011

1223 011 Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 31. Dezember 1926.

RM. 7 753 495 408

Vor trag Unkosten .. .

auf Geräte Mobiliar und

Grundstücke .... 16 385

519 547

393 240 126 307

——

519 547

Essen, den 31. Dezember 1926. Der Vorstand. F. Diehl. W. Diehl. E. Bock. Der Aufsichtsrat. Waldt⸗

75 75 66 09 75

Bau⸗ und Betriebsgewinn

1928, 20 Uhr, im großen Saal der Graphischen Hamburg, Valentinskamp 42, versammlung.

Oskar Döligsch, 1.

96978] Graphische Industrie e. G. m. b. H.

11. Genoffen⸗ schaften.

Sonnabend, den 25. Februar Industrie e. G. m. b. H. General⸗ Tagesordnungt: 1. Jahresbericht: 8 88 a) des Vorstands, b) des Aussichtsrats. 2. Beschlußfassung über eine Gewinn⸗ verteilung. 3. Neuwahl: a) des Vorstands, b) des Aufsichtsracrm2ztz. 4. Statutenänderung der §§ 4, 5 und 6. Hamburg, den 2. Februar 1928. Der Aufsichtsrat.

6. S. Serno, Kiel, schweig, 8. Dr⸗Ing. Hellenschmidt. Dessau, 9. H. B

Magdeburg, 12. Fr. Stapelfeldt, Bremen, Kiel,

————

Goldbestand

Deckungsfähige Devisen Sonstige Wechsel und Schecks 59 946 410,56 Deutsche Scheidemünzen. Noten anderer Banken . Lombardforderungen.. Wertpapiere 5 Sonstige Aktiva. 8

Grundkapital Rücklagen Betrag der umlaufenden Sonstige täglich fällige Ver⸗ An eine Kündigungsfrist ge⸗ Prn DSDarlehen bei der Renten⸗ Sonstige Passiva.

im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗

[98304] 1 Rordwestliche Eisen⸗ und Stahl⸗

Verufsgenofsenschaft.

vorstandes vom 23. Januar 1928 ange⸗ kündigte Wahl des Vorstands in einer Genossenschaftsversammlung findet nicht statt da nur eine Vorschlagsliste einge⸗ gangen ist und deshalb die in ihr bezeich⸗

der Wahlordnung, Ausgabe 1928). Das Ergebnis der Wahl des Genossenschafts⸗ vorstandes ist solgendes: l. W. Dieterich, Hannover, 2. Dr.⸗Ing. Hartmann, Groß Ilsede, 3. Dr.⸗Ing. Brennecke, Thale, 4. Konsul Noltenius, Bremen. 5. O. Cornehls, Hamburg, 7. E. Lufft, Braun⸗

.Bode, Hannover, 10. H Werner, nnover, 11. Dr.⸗Ing. Grießmann,

13. E Blohm, Hamburg, 14. A. Vollert, 15. C. Oppermann, Braunschweig, 16. L. Gellendien, Bernburg. Davon sind Mitglieder die Nummern 1—8. Ersatzmänner die Nummern 9 16. Hannover, den 16. Februar 1928. Der Wahlvorstand. Dieterich. Vorsitzender.

13. Bankausweise.

198526’ Wochenübersicht der Sächsischen Bank zu Dresden vom 15. Februar 1928. Aktiva. RM . 21 026 304,— . 6 974 759,—

. 6 534 130,— . 1 270 410,— . 1 220 053,23 —. 8 598 199,35

. 15 000 000,— 4 000 000,—

. 63 660 900,—

11 614 879,35 bundene Verbindlichkeitken 5 046 813,87 1 500 000,—

e P, . . 4 832 611,17 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,

Passiva.

Noten

bindlichkeiten

bank

Vorsitzender.

mark 2 025 608,51.

a. D. Dr. jur. W. v. hausen, Vorsitzender.

tausch erheben. Hierzu ist erforderlich,

daß der widersprechende Aktionär sjeine Stammaktien oder die über sie von einem Notar oder eier Effeitengtrobank aus⸗ gestellten Hinterlegungsscheine entweder bei unserer Gesellschaftskasse in Langenöle oder bei emer der oben bezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsnist beläßt. Ein etwa enr⸗ hobener Widerspruch verliert seine Wirkung falls der Aktionär die hinterlegten Aktien⸗ urkunden vor Ablauf der Widerspruche⸗ frut zurückvordert Der Widerspruch wird nur wirtsam, wenn Inhaber von Stamm⸗ attien über 50 RM deren Stücke den zehnten Teil des Gesamtbetrags dieser Aktnen erreichen dem Umtausch wider⸗ sprechen Da trotz etwaiger wutsamer Wider⸗ spruchserhebung ein freiwilliger Umtausch zulässig ist, ersuchen wir die Einlieferer unserer Stammaktien über je 50 RM. bei der Eimeichung zu erklären, daß sie im Falle wirkjamer Widerprucheerhebung dem freiwilligen Umtausch zustimmen. Sowohl die alten Stammaktien über je 0, Rhe, als auch die neuen über je 100 RM sind an den Börsen zu Dresden un Berlin bis zum 12. Mai 1928 liefer⸗ s bar. Von diesem Tage ab werden die zum Umtausch einzureichenden alten Stamm⸗ attien über je 50 RM voraussichtlich für nicht mehr lieferbar erklärt werden Langenöls den 16. Februar 1928. Rufcheweyh Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[91111] lammlung vom 9. Januar 1928 ist die

Firma Mühlkelder & Lotz, Offenbach a. M. G. m. b. H. i./L aufgelöst worden. Wir

Forderungen gegen die Gesellschaft geltend zu machen haben, sich bei uns, als Liqui⸗ datoren der Gesellschaft, gesetzlichen Frist melden zu wollen. Albin Mühlfelder,

Mühlfelder & Lotz G. m. b. H. i./L.,

[96551]

Nürnberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger wollen sich melden.

am 9. Februar 1928 ms Handelsregister eingetragen. unterzeichneten Liqurdator anzumelden. „Orceident“ Deutsche Baugesellschaft

EL.

* 4

10. Gesellschaften

Aufforderung. Durch Beschluß der Geselschafterver⸗

ordern hiermit alle diejenigen auf, welche

innerhalb der

Mül Wilhelm Lotz, Liquidatoren der Firma

Offenbach a. M.

Pinselhaarzurichterei G. m. b. H

Der Liquidator. 97416)

Die Auflösung der Gesellschaft wurde Forderungen sind bei dem

m. b. H. i. L. in Berlin.

Fischer. Mögenburg

Der Liquidator F. Buchwal d,

2. Goldbestand

8. 9. 1. Grundkapital: 2. Reservefonds:

8 6. Sonstige Palsiva Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Re —.

8

m

1“ ““

egebene Reichsbankanteile. (Barrengold) sowie in⸗

und zwar. Goldkassenbestand Golddepot (unbelastet) bei aus⸗ ländischen Zentralnotenbanken RM

1 e an deckungskähigen Devisen. . 2 5 b)

Reichsschatzwechseln

deutschen Scheidemünzen Noten anderer Banken Lombardforderungen 1

9 2 2 9

8 wechsel RM —) fonstigen Aktiven Passiva.

a) begeben ö6“ b) noch nicht begeben.

Divwidendenzahlung .

An eine Kündigungefrist gebundene

Berlin, den 17. Februar 1928

v. Grimm.

Bln.⸗Wilmersdorf, Wexstr. 39.

Friedrich.

s und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 RM berechnet RM 1 802 857 000

83 532 000

sonstigen Wechseln und Schecks. 85

8 (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗

Effekten. 11““

a) gesetzlicher Reservefonds.. b) Spezialreservefonds für künftige

. c) sonstige Rücklagen... 3. Betrag der umlaufenden Noten

4. Sonstige täglich källige Verbindlichkeiten—. Verbindlichkeiten

Reichsbankdirektorinm. Budcezies.

Veränderung gegen die Vorwoche

RM

[9

u“ m 89 177 212 000

1886 389 000

231 00

N

292 822 000

1 963 868 000 78 153 00 23 740 000

. 58 424 000

88 19 279 721 000 + 10 779 000 + 4 338 000 +† + +

35 648 000

94 257 000 1 133 000 . . 577 167 000 5 876 000

[9

122 788 000 . .177 212 000 . 38 510 000

44 883 000 8 160 000 000 3 784 432 000]% 253 416 000

532 571 000] + 23 572 000

291 686 000] h+ 7637000

ist [98529, e.

r

Bernbhard. Schneider.

Vock

versammlung

26. März d. J., im Sitzungslaal der Gewerbe e. V. Leipzig C. straße 1, im ersten S

Industrie,

Die in der Bekanntmachung des Wahl⸗ Bank, Köln, zum Börsenhandel an der zuzulassen.

neten Bewerber als gewählt gelten 9 8

1“ W1“

[98224]

[98225]

zum Münchener Börse zuzulassen.

84 938,25

dation getreten. die bisberigen Gesellschafter. 1 biger werden aufgefordert, ihie öml rungen sofort geltend zu machen. Auto⸗, Zugmaschiuen⸗ u. Motor

gelöst worden.

16. Februar 1928.

sind aufgelöst.

wollen

Der Liquidator.

14. Verschied Bekanntmachu

[98538 Industrie, Han

Einladung zur ordentlichen

am

tock.

Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands

2. Vorlegung des 3. Entlastung der 4. Wahl für den 5. Verschiedenes

Gläubiger⸗Schutzverba Handel und Ge Leipzig C. 1, Salom 8 Der Vorstand Saäauerbier.

98223,

Von der Rheinisch⸗Westfälif Credit⸗Bank, hier, ist der Annrag ge worden, 8 % Goldhypothekenpfandbri

Jahre 1928 Serie

vpoon 10 000 000 GM der Boder

Westfälischen

.

ene Iqer Gläubiger⸗Schutzverban

1 del und G Leipzig C. 1, Salomon

d . ewergfe⸗

. 1. dan

Kassenbericht Verwalknche Verwaltungerat

nd füt werbee. onstr. 1.

Blünel

XIII

chen Boh

stel

ese von

Berlin, den 16. Februar 1923.

Zulassungs

2

Dr. Gelp

Wertpapieren an der Rheinisch⸗West Boden⸗Credit⸗Bank, Köln beantragt worden:

Seitens der

stelle cke.

Bekanntmachung, betreffend Antrag auf

im N Rheinis n⸗Cred

biesigen ge

an der Börse zu Berlin,

Zulassung Börse zu if

Jestfähsc , ist bein

nom. GM 10000 000 = 35849p Feingold, 8 % Gold hypothekenhe briefe vom Jahre 1928, Serie N. Kündigung bis 1. Januar 1931 9

geschlossen, ihrer Ba

en.

nk

Köln, den 15. Februar 1928.

an der Börse zu Köln. J. V.: R. Pferdmengeln,

Die Bayerische

RM

Bekanntmachung. Vereins bank Minze und die Direction der Disconto⸗GEeh schaft Filiate München haben beante 1 520 000 neue Stan

lun. Handel an der hiesigen Börse g a

Die Zulassungsstelle für Wertgapse

aktien der Minimax Aktiengt schaft, Berlin, eingeteilt in (t Stück zu je RM 100 Nr. 129 bis 144 200 mit halber Dividende

das Geschäftsjahr 19 Handel und zur

27/28

Notiz an

München, den 10. Februar 1928.

Die Zulassungsstelle für Wertpape

an der Börse zu München,

[95654]

Vorsitzender: Remshard. Schriftführer: F. P. Lang⸗ Spyndikus: Dr. Schub.

Die Auto⸗, Zugmaschinen⸗ und M

rad⸗Reparatur⸗⸗Gesellschaft schräntter Haftung in Jena witd t gelöst und ist mit dem 1. 10. 1927 Die Liquratoren Alle Gee

mit

Reparatur⸗Ges. m. b. H. in Liquidation.

[98226]

Die Gesellschaft für Grundntt

elden. Berlin,

8227] Die Metzeler Asbestwe it beschränkter

Berlin, 16. Februar 1

5655]

Unsere Gesellschaft ist aufgelös., Gläubiger werden aufgefordert, i melden. Vereinigte Kartonnagen⸗

Gesellschaft mit beschränkter

Berlin.

Hurtan in Berli 1p ie Gläubiger der Goe schaft werden aufgefordert, etwaige derungen anzumelden.

rke,

928.

Ge

und Terrainverwertung m. b. 9 Berlin ist laut Gesellschaftsbeichluh an Als Liqurdator san ich ev. Gläubiger auf, sich bei mn Friedrichstr. 71, R Emil Lotttll

Zekannzmachung. 98 ⸗e; .

SDSDer Liauidator der Metzeler Aste swerke, Gesellschaft mit beschrin

Haftung in Liquidation: Geott

)

abrik Faam

Der Liquidator: Hartmank

5487]

Die Firma „Wehaco“ West Handels⸗, und Commissions⸗ schaft m. b. H., Dortmund, Liquidation getreten. Diejenigen, noch Ansprüche geltend zu machen sich bei der Geciellschaft⸗ fach 491, Dortmund, melden.

[92197]

Die Richard

mitbeschränkter Hasaagne (Aalc r lt 2 ahn - prinz) m ong, XGläubiger!

selben werden aufgefordert, lich zu

aufgelöst.

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Wansner Lesen

1

Altona (Elbe), den 25. Fanuna

Aug Altona, Tresckowa

Uee 10.

Berla

m Deutschen

Erste Zentralhandelsregifterbeitage Neichsanzeiger ind Preußischen Sta

atsanzeiger

zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 18. Februar

ferscemn an sedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 ℛℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilbelmstraße 32.

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1114A4“

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Geschäftsstelle eingegangen sein.

Inhaltsübersicht. Re.

üterrechtsregister, Vereinsregister, 8 Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

2

vE gb bo

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19. Börsenumsatzsteuerpflicht eines 6. 8187 Nach den Fest der Vorinstanzen hat die Be⸗ werdegegnerin, eine G. m. b. H., mit Schreiben vom 10. und sovember 1924 mit der Firma M. vereinbart, dieser coho GM. 5 %ige Goldpfandbriefe einer Bodenkreditbank auf Nahre darlehnsweise 9 überlassen. Die Vereinbarung ist sin gegangen, daß die Beschwerdegegnerin bei der genannten denkreditbank gegen Belastung ihrer Grundstücke ein Darlehen pfandbriefen in der bezeichneten 868 aufnehmen und die zur ahlung v fandbriefe der Firma M. für fuünf hre darlehnsweise zur Verfügung stellen sollte. Zu einer Aus⸗ nhe der Pfandbriefe ist es indessen nicht gekommen, d daß sich Fgeschäft zerschlagen hat. Das Finanzamt hat die Beschwerde⸗ snerin wegen des Geschäfts zur Börsenumsatzsteuer nach § 35 Kapitalverkehrsteuergesetzes herangezogen und die Steuer⸗ derung im gtn sghh escheide mit der Begründung aufrecht⸗ elten, daß die Börsenumsatzstener nur die obligatorische Seite beschäfts, nicht die dingliche der Erfüllung betreffe und bei schluß des Geschäfts jedenfalls die Aussicht auf Erlangung von indbrieffen der genannten Bodenkreditanstalt bestand, eine htigkeit des L fungsgeschäfts also keinesfalls dargetan sei. Berufung der Beschwerdegegnerin dat das Finanzgericht diese der Steuer freigestellt, da nach § 808 Abs. 1 des Bürgerlichen fetzbuchs fänch die Unmöglichkeit der Leistung der Gültigkeit des ttags nicht entgegenleße⸗ wenn die Unmöglichkeit gehoben den könne und der Vertrag für den Fall geschlossen fei dc Leistung möglich werde, daß aber im vorliegenden Falle au espätere Lacheranes der Pfandbriefe unmöglich geworden sei, ihre Ausgabe vS2 . untersagt worden sei. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts verlangt Aagheang der nentscheidung und Zurückweisung der Berufung der Beschwerde⸗ nerin, gegebenenfalls Zurück ver weisung der Sache an die Vor⸗ anz. Sie rügt, daß das länanzgericht die Unanwendbarkeit des 808 Abs. 1 des Bürgerlichen hegbughe schon deshalb aus⸗ prochen habe, weil die ursprüngliche Unmöglichkeit tatsächlich ht behoben worden sei, wöhrend sie dies nur dann hätte tun fen, wenn es, was es nicht getan habe, festgestellt hätte, daß Unmöglichkeit nicht behoben werden konnte. Wie eine Rück⸗ ge des Finanzamts bei der Bodenkreditbank jetzt ergeben habe, tte die Möglichkeit der Schaffung von 5 %igen Pandbriefen rchaus bestanden. . 1 12. Die Kechtsbeschwerde des Finanzamts ist ohne Rücksicht auf, ob die Begründung der Vorentscheidung haltbar is schon Fhalb zurückzuweisen, weil ein Anschaffungsge Gößt überhaupt ht vorliegt. Das zur Steuer herangezogene Geschäft ist ein tum de mutuo dando, und das ist kein Anschaffungsgeschäft il das Anschaffun sgeschaft Entgeltlichkeit . Es i von sehr weitge 898 Leih⸗ und Darlehnsgeschäfte vom setzgeber als entgeltliche Ans affungsgeschäfte angesehen iden, da die Rückgewähr der geliehenen Stücke keine eigentliche genleistung darstellt, sondern sich nur aus einer Besonderheit Leistung der Hingabe der Stücke auf Zeit ergibt. In keinem le aber ist der Darlehns vorvertrag ein entgeltliches Geschäft. un aus ihm kann immer nur auf Darleihung der Stücke, nie er auf deren Rückgewähr geklagt werden. Ein Anspruch auf sgewähr entsteht erst mit deren Hingabe, d. h. erft mit Ab⸗ luß des Darlehnsvertrags, und nur aus diesem. (Urteil vom November 1927 II A 491/27.)

20. Aufwendungen zur Deckung des Verlustes einer „m. b. H. durch den Inhaber aller Geschäftsanteile der m. b. H. sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. schverdeführer, der Inhaber sämtlicher Anteile einer G. m. §. ist, will den von vm gedeckten Verlust der G. m. b. H. von nnem steuerpflichtigen Einkommen als Werbungskosten in Abzug ingen. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Das Ein⸗ svensgeuergeset führt im § 15 Abs. 1 vuf, welche Ausgaben ider Ermitt ung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen een dürfen, nämli Werbungskosten, Sonderleistungen und hudzinsen sowie auf besonderen Ve flchema gründen be⸗ sende Renten und dauernde Lasten. Nach § 16 Abs. 1 des Ein⸗ nmensteuer esetes sind Werbungskosten die zur Erwerbung, cherung uns rrhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen. d aber Aufwendungen als Werbungskosten zum Abzug zu⸗ lasen sind, hängt davon ab, ob sie zur Erwer ung Slchemung a Erhaltung von Einkünften der acht im § 6 des Einkommen⸗ gergesetzes aufgeführten und voneinander verschiedenen Ein⸗ zmmensarten, die in ihrer Gesamtheit das stenerhgich Ein⸗ inmen bilden, gemacht werden. ür die Eink aus citalbermögen gilt das gleiche. Das esetz Hcheht nicht davon 8, daß etwa das Kapitalvermögen als Einheit zu betrachten dn Man kann darum auch die Frage, inwieweit die vom Be⸗ derdführer gemachten Aufwendungen Werbungskosten dar⸗ ver, nicht 1 entscheiden, daß man die von ihm verfolgten swetke lediglich in ihrer Auswirkung auf das Kapitalvermögen im wafen, seine Verwaltung und Erhaltung betvachtet. Die Auf⸗ aütenagen as vielmehr zur Erwerbung, Sicherung und Er⸗ ung von Einkünften aus Bestandteilen des Kapital⸗

vevmögens gemacht sein. Im vorliegenden Falle liegt beim Er⸗ werbe der sbentüichen Anteile der G. m, b. 8 resne Kapital⸗ anlage vor mit dem Zwecke, die Früchte des Kapitals in hoen von Gewinnbeteiligung zu ernten. Verluste aus Kapitalanlagen treffen aber stets das Vermögen. Die zur Deckung solcher Ver⸗ luste gemachten Aufwendungen stellen sich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzs als Verwendung des Einkommens dar, so daß sie für die Veranlagung zur Einkommensteuer keine Berücksichtigung finden können. (ÜUrteil vom 23. November 1927 VI A 670/27.)

21. Zur Frage der Zugehörigkeit eines Geschäfts zum Gewerbebetrieb eines buchführenden Kaufmanns. Es kann allerdings zweifelhaft sein, ob die Feststellung der Vorinstanz, es handle sch beim Kauf des fraglichen Grundstücks um ein Privatgeschäft, da der Beschwerdeführer bisher Grundstücks⸗ seschäfte nur vermittelt habe, nicht durch Rechtsirrtum beeinflußt ist. Es ist g. fraglich, ob der Grundstücksverkauf in Anbetracht des Umstands, daß der Beschwerdeführer Grundstücksmakler, seine Firma ins Handelsregister eingetragen und das Grundstück nicht ür persönliche öemee erworben war, nicht e dann als von Geschäfts wegen erfolgt anzusehen war, wenn der gesäfes ein führer erkennen ließ, daß er insoweit als Privatperson handeln wollte. Wenn z. B. dem Makler vom Eigentümer die Ver⸗ äußerung des Grundstücks aufgetragen war und er dadurch, daß er keinen Käufer Fn zum Erwerb veranlaßt worden ist, würde der Erwerb unbedingt dem Handelsgewerbe zuzurechnen sein. Einen gewissen Anhalt, wann Geschäfte eines Kaufmanns trotz entgegengesetzter Erklärung zu seinem Gewerbebetrieb zu rechnen sind, gibt § 112 des Handelsgesetzbuchs. Soweit einem Gesell⸗ schafter der Abschluß eines Geschäfts ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter verboten wäre, muß Hr ange⸗ nommen werden, daß ein von einem Einzelkaufmann abge⸗ chlossenes Geschäft im Sinne des Einkommensteuerrechts keines⸗ alls als Privatgeschäft zu behandeln ist. Der Gesellschafter einer Grundstücksmaklerfirma dürfte natürlich für eigene alleinige Rechnung ein Grundstück zur Vermögensanlage erwerben, aber wohl nicht zu Spekulationszwecken, außer wenn die Firma Eigen⸗ erwerb von Grundstücken grundsätzlich ablehnt. Der Beschwerde⸗ führer hatte nun gerade behauptet, er habe das Grundstück erworben, um es bei günstiger Gelegenheit zu verkaufen. Es bestand keine Veranlassung, diese Behauptung für unglaubhaft zu halten, zumal da sie im ganzen für den Beschwerdeführer keineswegs günstig war und er darüber kaum im unklaren sein konnte. Auch der Umstand, daß das Grundstück auf den Namen der Ehefrau erworben wurde, spricht nicht unbedingt gegen die Zugehörigkeit zum Betrieb, es konnte eine Sicherstellung oder eine Beteiligung der Ehefrau beabsichtigt 88 Indessen kann die Rechtsbeschwerde trotzdem keinen Erfolg haben. Der Be⸗

chwerdeführer ist zur Buchführung verpflichteter Kaufmann, und aher war sein Geschäftsgewinn nach § 13 des Einkommensteuer⸗ gesetzes zu ermitteln. Bei Aufstellung einer Bilanz am Ende des Steuerabschnitts hätte auch das Grundstück, falen es von Ge⸗ schäfts wegen erworben war, als Aktivum au gefaget werden müssen. Nach § 19 des Einkommensteuergesetzes hatte der Be⸗ schwerdeführer die Wahl, es mit dem gemeinen Wert oder dem Anschaffungspreis zu bewerten. Zum Anschaffungspreis gehören aber auch die Erwerbskosten, also die vom Käufer übernommene Grunderwerbsteuer, während sich die Uebernahme der Wert⸗ zuwachssteuer als weitere Leistung an den Verkäufer darstellt und aus diesem Grunde dem Erwerbspreis zuzurechnen ist. Da nun nach den ganzen Umständen nicht anzunehmen ist, daß bber gemeine Wert des Grundstücks hinter dem so ermittelten An⸗ schaffungspreis zurückbleibt, war das Grundstück nicht niedriger bewerten, als er den gesamten Aufwendungen zum Erwerb ent⸗ spricht Infolgedessen konnte der Grundstückskauf den Bilanz⸗ gewinn nicht beeinflussen, da der einzusetzende Grund tückswert das Reinvermögen um ebensoviel erhöht, wie es der Kaufpreis einschließlich runderwerbsteuer und Wertzuwachssteuer ver⸗ mindert hätte. Es kann dabei dahingestellt bleiben, wie die Ver⸗ pflichtung des Beschwerdeführers gegenüber seiner Ehefrau bilanzmäßig zu behandeln wäre. Denn der als Schuld oder Be⸗ teiligung der Ehefrau unter den Passiven einzusetzende Betrag dürfte, als ursprünglich auf einer Privatverpflichtung beruhend, den Bilanzgewinn nicht mindern. Zu Unrecht hat sich der Be⸗ chwerdeführer auf §. 15 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes Hehsge⸗ Die dort erwähnte Grunderwerbsteuer ist nicht die beim Uebergang eines Grundstücks zu zahlende, sondern die bei 1eng. jährigem Besitz eines Grundstücks durch eine Gesellschaft 89 zu Zeit zu erhebende. (Urteil vom 23. November 1927 VI A 748/27.)

22. Für die Frage, wer als Inhaber eines Vermögens oder 5ne Jesgice Einheit anzusehen ist, ist das Verfahren des Reichsbewertungsgesetzes maßgebend. Zum Vermögen der Witwe S. gehörte ein unter der Firma L. S. ein⸗ getragenes Handelsgeschäft. Die Erben betreiben es nach dem im Jahre 1914 eingetretenen Tode der Witwe S. weiter. Die Firma ist bei der Feststellung und Heranziehung des Vermögens zur

Vermögensteuer als offene Handelsgesellschaft angesehen. Erben bestreiten, daß eine offene Handelsgesellschaft mit Recht angenommen ist und haben Einspruch eingelegt. Der Einspruch ist als unbegründet zurückgewiesen. Das Finanzgericht hat die Einspruchsentscheidung ersatzlos aufgehoben. In der Begründung ist ausgeführt, daß der Bescheid des Finanzamts vom 27. Januar 1927 einen Feststellungsbescheid über den Einheitswert des Be⸗ triebsvermögens und einen Vermögensteuerbescheid in sich ver⸗ einige. In erster Linie sei der Bescheid in seiner Eigenschaft als Feststellungsbescheid angegriffen. Darum hätte der Gewerbe ausschuß und nicht das Finanzamt über den Einspruch entscheiden müssen. 8 Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts, auf deren Inhalt Bezug genommen werden kann, ist nicht ündet. Veranlagung zur Vermögensteuer und den dabei zu erteilenden Steuerbescheid bestimmt § 14 des Vermögensteuergesetzes 1925 „Auf die Feststellung der Vermögensteuer findet § 73 Abs. 1 Satz 1 des Reichsbewertungsgesetzes Anwendung. Ueber die Höhe der Vermögensteuer erteilt das Finanzamt dem Steuer⸗ 1 pflichtigen einen schriftlichen Bescheid (Vermögensteuerbescheid).... § 73 Abs. 1 Satz 1 des Reichsbewertungsgesetzes lautet: „Der inheitswert des Gesamtvermögens (§§ 45 ) wird vorbehaltlich der Vorschrift des § 45 Abs. 2 bei der Veranlagung zur Ver⸗ mögensteuer von dem nach §§ 51—63 der Reichsabgabenordnung zuständigen Finanzamt ohne Mitwirkung eines Ausschusses fest⸗ gestellt.“ Schließlich ordnet § 45 Abs. 2 des Reichsbewertungs⸗ gesetzes an: „Bei Steuerpflichtigen, die anderes als Betriebs⸗ vermögen nicht haben können 26 Abs. 2 Nr. 1—8), gilt der für den gewerblichen Betrieb festgestellte Einheitswert für das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen, ohne daß es einer besonderen Feststellung bedarf.“ Durch das Reichsbewertungs⸗ 8 und das Vermögensteuergesetz 1925 sind danach die Dinge so geordnet, daß im allgemeinen die vom Reichsbewertungsgesetz geschaffenen Ausschüsse die Einheitswerte für die einzelnen wirt⸗ schaftlichen Einheiten festzusetzen haben mit der Folge, daß Rechts⸗ mittel in dem vom Reichsbewertungsgesetz geordneten Verfahren von den dort bestimmten Behörden zu entscheiden sind. Sieht man vom „sonstigen Vermögen“ ab, bleibt für die Vermögen⸗ steuerveranlagung im wesentlichen nur noch die Rechenarbeit der en aens eue der Einheitswerte und der Ausrechnung des Steuevbetrags zu leisten; darum fällt für die Veranlagung die Mitwirkung der Ausschüsse fort (vgl. die amtliche Begründung zum Vermögensteuergesetz 1925, Reichstag III, 1924,25, Drucksache Nr. 798 S. 9). Auch die Zusammenrechnung der Einzelwerte ist dem Finanzamt dort abgenommen, wo es sich um Vermögens⸗ inhaber handelt, die nur Betriebsvermögen haben können. Denn hier bildet der festgeitet⸗ Einheitswert des Betriebsvermögens zugleich den Einheitswert für das Gesamtvermögen 45 Abs. 2, § 26 Abs. 2 Nr. 1—3, § 73 Abs. 1 des Reichsbewertungsgesetzes). Bei der Vermögensteuerveranlagung ist danach von den Finanz⸗ ämtern beim Grund⸗ und Betriebsvermögen lediglich das Arbeits⸗ ergebnis der Grundwertausschüsse und Gewerbeausschüsse zu übernehmen. Das Finanzamt kann das Ergebnis bei der Ver⸗ mögensteuerveranlagung nicht abändern, es hat dafür die Möglich⸗ keit, im Verfahren zur Ffscleuung der Einheitswerte Rechtsmittel einzulegen (§§ 59, 69 Abs. 1 des Reichsbewertungsgesetzes). Im Rechtsmittelverfahren des Reichsbewertungsgesetzes ist nötigen⸗ U's auch die Eigentumsfrage zu prüfen und zu entscheiden. Das ist schon um deswillen erforderlich, weil der Begriff der wirtschaft⸗ lichen Einheit nicht nur nach wirtschaftlichen Erwägungen, sondern auch nach dem rechtlichen Gesichtspunkt bestimmt wird, wer der Eigentümer der Sache ist (vgl. § 9 des Reichsbewertungsgesetzes, wo auch Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz vorgesehen sind). Weiter ist das persönliche Moment, d. h. die Frage, wer als Vermögensinhaber anzusehen ist, noch für manche andere Bewertungsfrage entscheidend. Denn von dieser Vorfrage kann es abhängen, ob die wirts gfeie Einheit aus dem ganzen Ver⸗ mögen des Vermögensinhabers besteht (vgl. § 26 Abs. 2 des Reichsbewertungsgesetzes) oder ob überhaupt Betriebsvermögen (etwa in der Hand des Angehörigen eines freien Berufs, § 26 Abs. 1) vorliegt. Wird z. B. eine offene Handelsgesellschaft als Betriebsinhaberin angenommen, dann können Grundstücke zur Einheit des Betriebsvermögens gehören, die andernfalls, z. B. in der Hand von Miterben, als besondere wirtschaftliche Einheiten gelten würden. Es liegt also in der Tat so, daß in zahlreichen Fällen der Gewerbeausschuß den Wert einer Einheit gar nicht richtig ermitteln kann, ohne geprüft und entschieden zu haben, wer b Vermögensinhaber ist. Darum ist die Frage, wer in solchen Fällen als Inhaber eines Vermögens oder einer wirt⸗ schaftlichen Einheit anzusehen ist, im Verfahren nach dem Reichs⸗ bewertungsgesetz auszutragen. Unberührt davon bleibt die Prüfung der subjektiven Vermögensteuerpflicht. Im Regelfalle wird allerdings der Vermögensinhaber auch vermögensteuer⸗ pflichtig sein. Wo das aber nicht zutrifft, 3. B. bei allen Be⸗ freiungen nach § 4 des Vermögensteuergesetzes 1925, ist die subjek⸗ tive Vermögensteuerpflicht im Veranlagungsverfahren zu ent⸗ scheiden. (Urteil vom 22. November 1927 I A 375/27.)

1. Handelsregister.

[976441 Handelsregister wurde ein⸗

m 13. Februar 1928: la dder Firma „Centrale des Kar⸗ Nich er Auskunfteien Bürgel, Ge⸗ Gett mit beschränkter Haftung“ senachen: Die Prokura des Fritz

dei per ist erloschen.

85 der Firma „Fuhrmans & Hin⸗ in Aachen: Die Firma ist er⸗

&

Aachen:

mann Kurt Karch

gegangen, d Firma fortführt.

& Co.“ in Aachen: loschen.

manditgesellschaft & Co.“ in münster, wohin fall bei

3 scer n. Bei

der Firma

„Schreiber

randt Rheinische Lackfabrik“ in —— Fendels ist mit iven auf den Aktiven und Passi 8 fachen der es unter unveränderter

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Bei der Firma „Emil Becht Ele „Anstalt Nachf. Vossen tro⸗Reparatur 1N.. eh n

1. April 1920 begonnene Kom⸗ Die am 1. Ap e Breinig bei Corneli⸗ der Sitz von Zwei⸗ Stolberg, Rheinland, zurück⸗

verlegt worden ist. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Theodor Krings und Franz Krings, beide Kaufleute in Breinig. Es ist ein Kommanditist vor⸗ handen. Geschäftszweig: Holzhandlung.

Die Firma „Dental⸗Depot Frau Agathe Fette“ in Aachen und als deren Inhaberin die in Gütern getrennt lebende Ehefrau Alwin Fette junior, Agathe geborene Klöres. Kauffrau fu Aachen. Dem Alwin Fette junior in Aachen ist Einzelprokura erteilt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Geschäftszweig: Dental⸗Depot. Ge⸗ schäftsräume: Schützenstraße 19.

Aachen:

uf⸗ über⸗

Achim.

Krings

Bei der Firma „Jakob Frings“ in Das Handelsgeschäft ist mit Aktiven und Passiven auf den Kauf⸗ mann Wilhelm Frinas in Aachen über⸗ gegangen, der es unter unveränderter Firma fortführt. Amtsgericht, 5, Aachen.

In das hiesige Hande unter Nr. 167 ist heute zu der Firma Ebelina u. Schürmann in Hemelingen eingetragen: G s- 8 Buchhalters Ludwig Jäger und des Ge⸗

schäftsführers Friedrich Warnken, beide in Bremen, ist erloschen. Die Firma ist erloschen. 1 Amtsgericht Achim, 8. Februar 1928

Allenstein. [97647] In unser Handelsregister A Nr. 688 trugen wir heute die Firma Josef Weiß in Allenstein und als deren Inhaber den Kaufmann 8- Weiß in Allenstein, Richtstraße 23, ein. Allenstein, g. 9. ee 1928.

89*

18

lsregister A

Die Gesamtprokura des