eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 51 vom 29. Februar 1928. S. 2
150 Millionen für das Notprogramm neu ausgeworfen. Dabei vergißt er aber, daß davon allein 100 Millionen für die Sozial⸗ rentner bestimmt sind. Die , der Versorgungs⸗ berechtigten ist besser geworden. Sorgen Sie (zu den ozial⸗ demokraten) aber dafür, daß auch die großen Organisationen, die die Träger der Sozialversicherung sind, Militäranwärter ein⸗ stellen und sich nicht dagegen abschließen. Der Abg. Lucke hat ein bewegliches Klagelied über die Not der Beamten und Pensionäre angestimmt. Wie kann er das in Einklang bringen mit der Tatsache, daß er selbst und seine Fraktion gegen die Besoldungserhöhung estimmt haben? Zon theoretischen Deklamationen werden Beamte und Pensionäre nicht satt. Neue Pensionskürzungsbestimmungen, nachdem man bereits eimmal 1925 damit die schlechtesten Erfahrungen gemacht hat, hält meine Fraktion für verfehlt. Man schafft 88 nur neues Unrecht ohne finanzielle Einsparungen zu machen. Wir bitten die Re⸗ gierung, umgehend die Bestimmung zu ändern, wonach pensionierte Offiziere in Stellungen vT Natur nicht über ein Einkommen hinauskommen önnen, das ihnen früher in ihrer letzten Stellung als aktiver Offizier zugestanden haben würde. Diese Bestimmung, die noch dazu rigoros gehand⸗ habt wird, hat zu unerträglichen Härten geführt. Meine Frak⸗ tion bedauert, daß es nicht gelungen ist, die Tropenzulage wieder ahlbar zu machen. Es muß anerkannt werden, daß im Wege des Härteausgleichs und durch Kannvorschriften viele bisher schlecht behandelte Einzelkategorien jetzt besser behandelt werden sollen. Insbesondere trifft das auf die Witwen der inaktiven Offiziere zu. Alles in allem sind einige Fortschritte zu ver⸗ zeichnen. Meine Fraktion wird auch weiterhin bestrebt sein, im Rahmen des finanziell Möglichen den Kriegsopfern zu helfen. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei) “ Abg. Brodauf (Dem.) begründet eine Entschließung seiner Fraktion, beim Etat für 1929 aus dem Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter das Kapitel „Zivilversorgung“ rauszunehmen und besonders aufzuführen, und ferner die Haus ec h „Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter“ zu ersetzen dur „Haushalt für Militärversorgung und Versorgung für Kriegs⸗ Der Redner hebt hervor, daß es von dem seinerzeit
beschädigte“. 2”. jetzt ganz still geworden sei,
geforderten 1 machdem die Rechtsparteien in die Regierung eingetreten seien. Der demokratische ehemalige Minister habe auf seine Ministerpension verzichtet, solange er Mitglied des Präsidiums des Industrie⸗ und Handelstages sei. Das verdiene doch, hervorgehoben zu werden. Früher bedeutete der Rücktritt eines Ministers im Rogelfalle den Abschluß einer Beamtenlaufbahn; im parlamen⸗ tarischen Staate sei das etwas anderes. Nach der heutigen Rege⸗ lung seien bei ihrem Rücktritt diejenigen Minister bevorzugt, die aus einem Beamtenverhältnis kämen, gegenüber solchen, die nicht Beamte gewesen seien. Man müßte in der Regierung einsehen, daß nun endlich eine Neuregelung kommen müsse. Bayern, Württem⸗ berg und Preußen hätten längst Ministerpensionsgesetze. In der Gewährung hoher Pensionen sei man in Deutschland zu freigiebig. Die Bestimmung über die Pensionskürzung 8 unter dem Reichs⸗ finanzminister von Schlieben gefallen. Damals habe sich die Partei des Abg. Lucke geschlossen dafür eingesetzt. Die Frage der Fest⸗ setzung von Höchstpensionen müsse man auch ohne Kleinlichkeit endlich gesetzlich regeln. 88
Abg. Weber⸗Düsseldorf (Komm.) erklärt, die vorliegenden Zahlen des Versorgungsetats zeigten die ungeheure Größe des Verbrechens der intellektuellen Urheber des Weltkriegs. Die sozial⸗ demokratische Fraktion habe kein Recht zu ihrer Kritik, sie habe leinerzeit der Herausnahme der zwanzigprozentigen Kriegs⸗ beschädigten aus der Versorgung zugestimmt. Auch habe die sozial⸗ demokratische Fraktion von 1914 bis 1918 die Kriegspolitik mit⸗ emacht und die Kriegskredite bewilligt. Auch sie trage also genau sach, Schuld an den zwei Millionen Toten und den über vier Millionen Kriegsbeschädigten wie die bürgerlichen Parteien. Es sei ein Verbrechen gewesen, die Soldaten für die bürgerlichen Kriegs⸗ ziele in die Front zu hetzen. (Präsident Löbe ersucht den Redner, endlich zur Sache zu sprechen, sonst müsse ihm das Wort entzogen werden.) Der Redner geht dann auf den Versorgungs⸗ und Ruhe⸗ gehaltsetat ein. An den Bezügen der hohen Ministerpensionen jeien alle Parteien, mit Ausnahme der Kommunisten, beteiligt. Wenn man die Entschließung auf Vorlegung eines Minister⸗ pensionskürzungsgesetzes fasse, so sei das nichts als elende Spiegel⸗ fechterei und Volksbetrug. Der Redner begründet dann eine Reihe von Entschließungen, u. a. auf Vorlegung eines Pensionskürzungs⸗ gesetzes mit einer Höchstpensionsgrenze, die dem Endgehalt der Besoldungsgruppe 4 a entspricht; ferner auf Beseitigung der Pen⸗ sionen für Generale, Admirale und Minister. Abg. Dr. Frick (Natsoz.) erinnert an das Versprechen des Finanzministers vom 14. Dezember, daß das Kabinett in Kürze ein Ministerpensionsgesetz vorlegen würde. Herr von Guérard habe sich gestern schon als Kanzler angekündigt, es sei 28 mit neuen Pensionierungen zu rechnen. Die Pensionserung parlamen⸗ tarischer Minister gebe es nur in Deutschland, aber fonst in keinem parlamentarisch regierten Staat; sie sei ein ungeheurer Skandal. In der Presse tauche sogar 88. der Wunsch nach einer Pension für Reichstagsabgeordnete auf. Eine Pensionsgrenze von 12 000 Reichsmark sei nicht unbillig. Der Fall des ehrenhaften, kriegs⸗ beschädigten Graf sei von den Regierungsvertretern im Ausschuß vollständig aufgeklärt worden. Man dürfe jedenfalls diesen Mann nicht in einem Atem nennen mit jüdischen Literaten wie Eisner oder Männern wie Erzberger und Rathenau. (Großer Lärm links; Rufe: Schuft! Leichenschänder!) Der Redner beantragt Wiedereinführung der Tropenzulage.
Präsident Löbe: Im Aeltestenrat ist niemals über eine Pensionierung der Reichstagsabgeordneten verhandelt worden.
Abg. Knoll (Zentr.): Es gehört viel dazu, wenn hier ein Abgeordneter Verstorbene und Ermordete beleidigt, die sich los um das Wohl des Vaterlandes große Verdienste erworben haben. (Lebhafte Zustimmung im Zentrum, bei den Sozial⸗ demokraten und bei den Demokraten.) Damit ist wohl der Hinweis des 85; Frick genügend .“ (Sehr gut! im Zentrum; Zuruf bei den Völkischen: Nebbich!) Die Tropenzulage müssen wir ablehnen, solange wir nicht auch die anderen Kriegszulagen wieder einführen können. Bei der Gewährung von Unterstützungen an Veteranen und ihre Hinterbliebenen muß mit Wohlwollen verfahren werden. Für die Kriegsbeschädigten ist gerade in den letzten Jahren Großes geleistet worden; was Roßmann früher verlangte, ist fast voll durchgeführt. (Hört, hört! im Zentrum.)
Abg. von Ramin nimmt sich der Angehörigen der ehemaligen Schloßgarde an und ist mit Pensionskürzungen ein⸗ verstanden.
Abg. Loibl (Bayr. Vp.): Die bürgerlichen Parteien haben alles für die Kriegsbeschädigten getan, was überhaupt möglich war Für weitergehende Anträge hat auch der Sozialdemokrat Keil im Ausschuß keine Deckungsvorschläge machen können. Die gegenwärtige Versorgung ist in den weitaus meisten Fällen besser als die nach dem alten Mannschaftsversorgungsgesetz. (Bei diesen Worten des Redners erhebt sich auf der Publikumstribüne ein Mann, das Gesicht von dichtem Vollbart umrahmt; er schüttelt die Fäuste und ruft in den Saal hinein: „Wann werdet Ihr mir meine Kriegsbeschädigtenrente geben? Wielange soll ich noch warten? Ich werde Euch verfluchen, wenn Ihr uns nicht unsere Rente gebt. — Der Mann wird, ohne daß er Widerstand leistet, von der Publikumstribüne geführt.) Der Redner fährt fort: Solche Zurufe sind eine Folge der verhetzenden Tätigkeit, die wir leider im Lande draußen beobachten müssen. (Lärmender Wider⸗ Ernch bei den Kommunisten und Fe Sie gerade haben die
riegsbeschädigten belogen und betrogen!) Die Wiedereinführung der Tropenzulage lehnt der Redner ab.
Abg. Roßmann (Soz.) weist die 1 daß der Vorfall auf der Tribüne auf verhetzende Agitation seiner Worte zurückzuführen sei, mit aller Entschiedenheit zurück. (Beifall bei
hierbei namentli
den Sozialdemokraten.) Der Redner wendet sich ferner gegen die Angriffe der übrigen Vorredner. Der Putschist Graf sei kein Kriegsbeschädigter, sondern er habe eine Kapitulantenrente von
30 Prozent bekommen. Damit schließt die Aussprache. Die Anträge und Ent⸗
schließungen der Kommunisten, Demokraten und National⸗
fozialisten werden abgelehnt.
Der Ausschuß beantragt, in einer Entschließung unver⸗ züglich eine Gesetzesvorlage über Höchstpensionen und Pensionskürzungen bei hohen Arbeitseinkommen. Diese Ent⸗ schließung wird in namentlicher Abstimmung mit 273 gegen 120 Stimmen der Deutschnationalen, der Deutschen und der Bayerischen Volkspartei bei acht Enthaltungen angenommen.
Angenommen werden auch Ausschußentschließungen, die ein Pensionsgesetz für politische Beamte, vermehrte Ein⸗ tellung von Kriegsbeschädigten bei der Reichsbahn, Post und
eichsverwaltungen und Erhöhung der Veteranenbeihilfen verlangen.
Der Haushalt der Pensions⸗ und Ruhegehälter wird in zweiter Lesung angenommen.
Die zweite Beratung des Landwirtschaftsetats wird um 18 Uhr auf Mittwoch 14 Uhr vertagt. 8
Schluß 18 ¼ Uhr.
8 Parlamentarische Nachrichten.
Der L des Reichstags trat gestern unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) wieder zu⸗ ammen, um die Ehescheidungsreform zu beraten. Von femnen des Zentrums und der Deutschnationalen wurde, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, be⸗ antragt, in dieser Session des Reichstags die Reform der Ehe⸗ scheidungsgesetzgebung nicht mehr zu erledigen, da so lange Be⸗ ratungen seien, daß die zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr ausreiche. Auch falle diese Frage aus dem Rahmen des Notprogramms, auf dessen Erledigung allein sich der Inter⸗ fraktionelle Ausschuß geeinigt hätte. Nachdem von Vertretern anderer Fraktionen, insbesondere der sozialdemokratischen und der demokratischen, darauf hingewiesen worden war, daß die ganze mühsame langjährige Arbeit im Unterausschuß umsonst gewesen sein würde, wenn die Ehescheidungsreform jetzt nicht ihre end⸗ gültige Erledigung finde, weil dann der neue Reichstag die Be⸗ ratung des Fragenkomplexes ganz von vorn wieder beginnen müsse, wurde von verschiedenen Seiten im Ausschuß auch noch der Meinung Ausdruck verliehen, daß das Notprogramm sich nur 8 diejenigen Punkte beziehe, deren finanzielle Auswirkung eine Belastung des Etats im folge habe Die Umgrenzung des Not⸗ etats sei also keineswegs identisch mit der genauen Umschreibung derjenigen Aufgaben, die der gegenwärtige Reichstag noch er⸗ ledigen könne. Es wurde dann durch Abstimmung ein Zentrums⸗ antrag, der verlangte, die Frage der Ehescheidungsreform von der Tagesordnung abzusetzen, von der Mehrheit des Rechtsausschusses abgelehnt. Ein anderer Antrag wurde dann noch angenommen demzu olge der v nach der E sich mit der Frage der Amnestie zu befassen habe. Nunmehr trat der Rechtsausschuß in die sachliche Beratung der V ein. Der I een Abg. D. Dr. Kahl (D Pp.) erstattete einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit des Unterausschusses und stellte dabei fest, daß das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen im Unterausschuß folgender Antrag sei: Zur Abänderung der E“ des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Ehescheidung sollen folgende Paragraphen in das Bürgerliche Gesetzbuch ein⸗ gefügt resp. anders gefaßt werden: § 1568 a. (1) Ein Ehegatte lann auf Scheidung klagen, wenn aus einem anderen Grunde eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist, daß eine dem Wesen der Ehe entsprechende Fortsetzung der Lebensgemeinschaft nicht 87 erwartet werden kann, und wenn infolge der Zerrüttung die Lebensgemeinschaft der Ehegatten seit mindestens einem Jahre vor Erhebung der Klage nicht mehr besteht. (2) Das Recht eines Ehegatten auf Scheidung nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn er selbst einen Scheidungsgrund gegeben hat oder anderweit die Zerrüttung der Ehe vorwiegend durch sein schuldhaftes Verhalten herbeigeführt worden ist. (3) Jeder Ehe⸗ gatte kann ferner auf Scheidung klagen, wenn die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis mindestens fünf Jahre völlig ge⸗ trennt voneinander gelebt haben. Wenn diese Voraussetzungen urzeit der Ie der Klage vorliegen, kann die Scheidung aus hen §§ 1565 bis 1568 nicht begehrt werden. (4) Die Scheidung wird in allen Fällen erst ausgesprochen, wenn die Ehegatten sich über ihre gegenseitige Unterhaltspflicht und über die Sorge für die Person der gemeinsamen Kinder geeinigt haben. Kommt die Vereinbarung nicht zustande, so wird die Regelung durch das Urteil ersetzt. — § 1569 soll folgendermaßen gefaßt werden: Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn infolge einer Geistes⸗ krankheit oder krankhafter Geisteszustände des einen Ehegatten die Uussicht auf Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft zwischen den Ehegatten ausgeschlossen ist. — Folgender § 1579 a soll ein⸗
fügt werden: Ist keiner der Ehegatten für schuldig erklärt, so ind die Ehegatten gegenseitig zum Unterhalt nach Maßgabe der Billigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Vermögens⸗ verhältnisse, verpflichtet. — Der Vorsitzende betonte alsdann, daß die Formulierung einer Ueberleitungsvorschrift für die Be⸗ Frfeesg der insbesondere in der Revisionsinstanz schwebenden Ehescheidungsverfahren vorbehalten bleibt. Der Referent stellie aber ausdrücklich fest, daß der von ihm als Ergebnis der Unter⸗ ausschußberatungen bezeichnete Antrag, der von ihm den Abgg. Hampe (Wirtsch. Vereinig.), Dr. Lüders (Dem.) und Dr. Rosenfeld (Soz.) unterzeichnet sei, nur in allgemeinem Sinne gestellt wäre. Der Antrag solle also nur eine Grundlage für die Beratungen des Rechtsausschusses darstellen und auch die Fraktionen der Antragsteller hätten alle Freiheit bezüglich Inhalt und Fassung in der Abstimmung. Zum Schluß stellte der Vorsitzende fest, daß in der Presse hierüber falsche Mitteilungen verbreitet worden seien. — In der Aussprache wandte sich Abg. Dr. Pfleger (Bayr. Vp.) gegen diesen Antrag, da er unzulänglich und in seiner prak⸗ tischen Durchführbarkeit unmöglich sei. Besonders gegen den Punkt erhob der Redner Bedenken, der jedem Ehegatten das Recht auf Scheidung zu klagen gebe, wenn die Ehegatten in beider⸗ seitigem Einverständnis mindestens 5 Jahre völlig getrennt von⸗ einander gelebt hätten. Dadurch käme die Frau in eine völlig unzuträgliche Lage. Von Natur aus sei die Frau bestrebt, vor allem, wenn der Ehe Kinder entsprossen seien, auf alle Fälle die Ehe aufrechtzuerhalten. Wenn beide Gatten 5 Jahre voneinander getrennt gelebt hätten, würden sie nach dem vorliegenden Antrag unter Feststellung beiderseitigen Verschuldens geschieden werden. Wenn nun der Mann in den 5 Jahren die Ehe gebrochen habe, biete sich nunmehr für die Frau keine rechtliche Möglichkeit mehr, die Widerklage zu erheben und den Mann allein schuldig sprechen zu lassen. Eine solche Vorschrift sei also im Interesse der Frau liich selbst und ihren Kindern gegenüber unmöglich. Die Ein⸗ ührung des Scheidungsgrundes bei krankhaftem Geisteszustande ühre zu unmöglichen Konsequenzen. Auch hier sei das Frauen⸗ eschlecht außerordentlich schlecht insofern gestellt, als in der
syche der Frau, namentlich in gewissen vorgerückten Jahren gewisse Veränderungen eintreten, die ein egoistischer Ehemann zum Vorwand nehme, um die Ehe scheiden zu lassen, für deren Scheidung streng genommen ein Grund nicht vorliege. — Abg. Frhr. Dr. von Freytagh⸗Loringhoven (D. Nat.) wandte sich ebenfalls gegen den vorliegenden Antrag. Zur Begründung bezog er sich auf die Augführungen des Vorredn d wies
ch uf die ungünstige Stellung hi
durch eine solche Ehescheidungsreform erfahren
Antrag führe eine Lockerung des Ehebestandes herbei eine juristische Unehrlichkeit, da er den Kern des ganzen Fragen⸗ komplexes in den Hintergrund schiebe. Früher sei immer nur davon die Rede gewesen, die objektive Ehezerrüttung als Schei⸗ dungsgrund in die Gesetzgebung einzubeziehen. Jetzt werde au
das vom Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich abgelehnte Prinzip der Scheidung auf Grund gegenseitigen gütlichen Einvernehmenz eingeführt. Der Redner erwog die Möglichkeit, vor Trennung der Ehe eine gewisse Probezeit einzuführen. Gerade unter den heutigen Umständen litten viele, besonders die jungen Ehen, unter gewissen Schwierigkeiten, die bei gutem Willen behoben werden könnten Ehescheidungserleichterungen dürften nur bei kinderlosen Ehen eingeführt werden. Der Zweck der Ehe sei neben der Herbeiführung einer Ehegemeinschaft die Zeugung und Erziehung der Kinder Der Redner wandte sich dann gegen den geplanten § 1569, der es zuläßt, daß ein Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn der andere Ehegatte für geisteskrank oder geistesgestört erklärt wird Gerade die Linkspresse behaupte ja immer wieder, daß für wohl⸗ habende Angeklagte sehr leicht Gutachter zu finden seien, die ihnen zum Zwecke der Straflosigkeit der Taten Geistesgestörtheit be⸗ scheinigen. Wie können nun gerade die linksgerichteten Parteien einen Paragraphen für das Bürgerliche Gesetzbuch empfehlen, der auf solcher afs eine Ehe “ wolle. Vielleicht würden sich tatsächlich gegen gute Bezahlung Gutachter finden, die dem einen Ehegatten zum Zwecke der Scheidung krankhafte Geisteszustände des anderen Ehegatten bescheinigen. Zusammenfassend wandte sich der Redner strikt gegen den ganzen Vorschlag der Ehescheidungs⸗ reform, wie au egen die einzelnen Fassungen und Ein⸗ fagangen. — Abg. “ (Wirtschaftl. Vereinigg.) hielt be⸗ onders den dritten Absatz des § 1568 a für gefährlich, wonach jeder Ehegatte auf Scheidung klagen kann, wenn die Ehegatten minde⸗ stens fünf Jahre völlig getrennt voneinander leben. Irgendein Mann oder eine Frau könne sich beispielsweise auf einer Forschungsreise befinden und dort einige Zeit zurückgehalten werden. Dauere die Verzögerung länger als fünf Jahre, so könne flugs der andere Ehegatte, dem an der Scheidung liege, gegen den Willen des verreisten Ehegatten mit Erolg 58 E“ klagen. Ebenso würde dieser Absatz zur Folge haben, daß der unschul ige Teil den schuldigen Teil nücht verantwortlich machen könne, weil nämlich der Scheidungsprozeß, während dessen die 9 atten natürlicherweise getrennt leben würden, länger als fünf Jahre dauern könne und dann alle Schuldig⸗ oder Nichtschuldiggründe bei der Entscheidung des Gerichts nicht meche mitzusprechen sondern nur noch die Tatsache des fünfjährigen Getrennt⸗ ebens. Wenn man 8 alle 8 komme man zu dem Ergebnis, daß durch diesen Absatz tatsächlich so eine Art Probeehe eingeführt werde. Die jungen Leute heirateten, lebten einige Zeit miteinander, säcten sich dann Adien und wenn sie fünf Jahre getrennt gelebt hätten, könnten sie sich einfach scheiden lassen. Wenn sie Lust hätten könnten 118 dann das Spiel wiederholen, so daß das Peilige Institut der Ehe voll⸗ kommen mißbraucht werden könne. Jedenfalls werde die Ehe, die doch normalerweise als Bund für die Lebenszeit gedacht sei, durch diesen diefe vollkommen Seinc gemacht. Der Wert der Ehe für Familie und Staat werde dadurch absolut untergraben. — Abg. Helene Weber (Zentr.) hielt es zunächst für wichtig, sich darüber Klarheit zu vesetean. was eigentlich das schöne Wort „Lebensgemeinschaft“ zu bedeuten habe, das in dem Antrag so oft vorkomme. Die Rednerin wenigstens verstehe unter Lebens⸗ gezens def eine Vereinigung zwischen Mann und Frau dahin⸗
a
müßte. Der Er bedeute
Folgerungen klar mache, so
gehend, die Ehegatten alles, aber auch alles, miteinander tragen wollten, auch Krankheit, auch Not, auch Armut. Ihrer Meinung nach sei der Antrag für den Famitliengedanken absolut erstörend. Was den dritten Absatz des § 1568 a betreffe, der das fünflährige Getrenntleben als Scheidungsgrund anerkennt, so verstehe sie (Rednerin) nicht, wie überhaupt eine Frau solch einen Antra See. e könnte. Es sei doch hier ganz klar, daß in der Mehrza l der Fälle bei Anwendung dieser Gesetzesvorf rift anz allein die Frau der leidtragende Teil sein werde. Und was olle es bedeuten, wenn schon allein die Attestierung krankhafter Geisteszustände des einen Ehegatten zur Scheidung führen könnte? edem Fenschaftlen sei doch bekannt, daß sich gerade die 11„ ogischen Grenzzustände, zu denen vielfach krankhafte Geistes⸗ sibrungen gehörten, nur äußerst schwierig durchleuchten ließen. as heiße überhaupt „krankhafter Geisteszustand“? Können nicht schan von böswilligen Gutachtern gewisse eigenartige Gewohn⸗ eiten, bestimmte nervöse Zustände oder ähnliches 0 “ werden? Alle derartigen Zustände würden someg von dem Psychologen wie von der Aerzteschaft ganz verschieden beurteilt. Zum Schluß sprach sich die Rednerin mit aller Entschiedenheit auch im Namen der Zentrumspartei gegen den Antrag in seinen Einzelheiten wie in seiner Gesamtheit aus. — Abg. Dr. Rosen⸗ feld (Soz.) hielt es für überflüssig, jetzt noch einmal den rinzipiellen Standpunkt seiner Parteifreunde fur rage der Ehe⸗ cecnnozczomn darzulegen. Die AT ratischen Wünsche e
eien in dem vorliegenden Antrag weitem nicht verwirklicht
worden, aber immerhin bedeute dieser Antrag doch einen Künfang
u einer vernünftigen Ehescheidun reepm. Deshalb stellten si bine Freunde auf den Boden dieses ntrags. nugh b6- rodauf (Dem.) sah in dem vorliegenden Antrag nicht alle demokratischen Wünsche zustande gekommen. Aber ex erkannte an, daß gewisse Füsessetts erzielt seien, und versprach deshalb den Antrag zu unterstützen. — 82 Lohmann (D. Nat.) spra sich entschieden gegen die Vorschläge aus. Zum Schluß wies no der Vorsitzende, düg D. Dr. Kahl (D. Vp.), darauf hin, da vielfach aus den Aeußerungen der mit dem Antrag nicht ein⸗ verstandenen Redner ein Unterton herausgeklungen habe, als 8 die Antragsteller eine 8* mindesten sehr leichtherzige uffassung von dem Wesen der Ehe bewiesen. Er sei selbst vengh
steller, wenn er auch mit allen Einzelheiten des Antrages nie t übereinstimme. Aber er könne sagen, da - worden sei gerade im Interesse der Aufrechterhaltung der Reinheit und der Heiligkeit der Ehe. Er brauche wohl nicht zu betonen, da er dem Standpunkt der Katholischen Kirche bezüglich der Ehe vollkommensten Respekt und höchste Achtung entge enbringe. Aber dieser Auffassung der katholischen Kirche stehe vFeit 200 Jahren der protestantische Gedanke entgegen. Die Hein * Schrift selbst gebe zwei Gründe an, die die Ehescean recht⸗ fertigen: den Ehebruch und die böswillige Verlassung. luf der Grundlage dieser Auffa 17 hat sich das gemeine Recht gebilder. Aber diese beiden Gründe allein genügen eben nicht, um der Not der Ehe zu steuern. Wer diese unermeßliche Not bestreitet, der kennt einfach das praktische Leben nicht. Es haben nicht leichtsinnige Erwägungen dazu geführt, die e gethungersbe in Angriff zu nehmen, fondern gerade der Gedanke, die Not der Ehe zu heilen. Was ist denn die Hauptnot? Sie besteht darin, daß die Che, scheidungsgründe bei einer tatsächlich zerrütteten 82 jetzt ers künstlich geschaffen werden müssen. Die geltende Gesetzgebung fördert den Ehebruch. Und selbst im Falle beiderseitigen Ein. verständnisses der Ehegatten weiß bei einem Scheidungsprozeh jeder Richter, daß er von den Prozeßteilen angelogen wird. aber solche Not vorhanden ist, so muß der Gesetzgeber den 8 che sachen nachgehen. Man kann nicht einfach sagen, daß das fttt a⸗ Gebot es verlange, daß die Ehegatten zusamimenbleiben. Hai jemals eine Gesetzgebung im praktischen Leben mit den hö Aaß sittlichen Postulaten rechnen dürfen? Die Ueetoergag ist nuß einmal für den Dur geschaffen. Darau b, sich das bürgerliche Recht einrichten, und das tut es . in zodes reichen Fällen, wie im Falle der Notwehr und des Notstaude; beispielsweise. Auch hier besteht eine sittliche Verordnung, 1 zu handeln, aber trotzdem deckt das Gesetz die gerade sitt ich am höchsten stehende Handlung, weil eben nur mit einem auf Durchschnittsmenschen gerechnet werden kann. Die Berufung 1 die höchste sittliche Verord wie es die katholische Kirche bug
8
dieser Antrag gestellt
schwachen
iger Nr. 51 vom 29. Februar 1928. S. 3.
nützt in der Praxis des Lebens also nichts. Eine vollommen 1
errüttete Ehe unter Durchschnittsmenschen aufre
deutet nicht, die Cü und die viche eit 88 2 -es sondern bedeutet im Gegenteil die Sche nheiligkeit und verletzt Eeeneg die Heiligkeit der Ehe. Der Redner betonte zum Schluß aß er. 89 gegen den dritten Absatz des § 1568a schwerste Be⸗ denken habe. Die Formulierung ae Teiles stamme nicht von ihm. — Hierauf vertagte sich der usschuß.
— Im Reichstagsausschuß für Entschädi⸗
8ung8 ragen wurden gestern die wesentlichsten Artikel des rtesics eh. Scenbensetes in der neuen Fassung angenommen die sie erhalten ha en durch die Anträge der bisherigen Regie⸗ rungsparteien, die wiederum dem Notprogramm der Regierung entsprechen. Danach wird die volle Entschädigung, die nach der ur Franglichen Regierungsvorlage sich auf die ersten 2000 Mark beschränken sollte, gewährt für die ersten 4500 Mark des Grund⸗ betrages. Nach der neuen Stogselung vwerden dann gewährt für die weiteren 15 500 Mark des Grundbetrages 50 Prozent süt 8 nächsten 30 000 Mark 30 Prozent, für die weiteren 50 000 Mark 25 Prozent, für die weiteren 100 000 Mark 20 Prozent, für die weiteren 800 000 Mark 7 Prozent, für die weiteren 88 Millionen Mark 5 Prozent, für die weiteren 50 Millionen Mark 4 Prozent darüber hinaus 2,5 Prozent. Uebersteigt der Grundbetrag 200 000 Mark, so erhöht sich die Stammentschädigung im Falle der Entwurzelung in erbindung mit Wiederaufbau um 8 Pro⸗ zent, im Falle des Wiederaufbaues allein um 3 Prozent des zwischen 200 000 und 50 Millionen Mark liegenden Teils des oE Der Wiederaufbau⸗Zus lag beträgt für den Teil des Grundbetrages über 200 000 Mark bis 4 Millionen Mark 3 Prozent, über 4 Millionen bis 50 Millionen 2 Prozent. — Der Härtefonds, der in der ursprünglichen Vorlage 10 Mil⸗ lionen betrug, ist in der neuen Vorlage auf 30 Millionen er öht worden. Der Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe aus dem Härtefonds muß beim Reichsentschädi ungsamt bis spätestens 31. Juli 1928 gestellt werden. Für Werthapierschäben, für die eine Nachentschädigung festgesett worden ist, beträgt die Ent⸗ schädigung für die ersten 200 000 Mark des Grundbetrages 12 Prozent. Uebersteigt der Grundbetrag 200 000 Mark so erhöht sich die Stammentschädigung bei Entwurzelung in Verbindung mit Wiederaufbau um 5 Prozent, bei Wiederaufbau allein um 3 Prozent des zwischen 200 000 Mark und 50 Millionen Mark liegenden Teils des Grundbetrages. Der Aussch ußvorsitzende Abg. Schirmer (Soz.), verwahrte sich in der itzung gegen die vom Reichsfinanzminister bei einer Verhandlung mit den Geschädigten aufgestellte Behauptung, daß den Ausschuß die Schuld an der Verzögerung der Vorlage treffe. — Zu erledigen sind nun⸗ mehr nur noch die Verfahrens⸗ und ebergangsbestimmungen, die steuerlichen Bestimmungen und die Schlußbestimmungen.
— In der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen
un sezsbchn⸗ Sausschusses des NC9, 8ta55” z0
richtet der Abg. G (D. Nat.) namens des vierten Unter⸗
Sael.; über den 1segh der Untersuchungen über die
Politik des Reichstages im Weltkriege und über die allgemeinen
Ursachen und Fes shh des inneren Zusammenbruches im Jahre 0
1918. Es wurde beschlossen, dieses Teilergebnis dem Plenum no in dieser Wahlperiode zur Kenntnis zu e 8 9
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet am 27. d. M. den Haushalt EEEE“ riums. Auf Anregungen des Abg. Schmedding (Zentr.) 8 Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff aus, daß die tarke Stellung des englischen Schatzkanzlers im Kabinett, wonach keine Ausgaben ohne Ilrrmuns des Schatzkanzlers in den Etat eingestellt werden dürfen, nur möglich sei bei der Homogenität der englischen Kabinette, nicht aber innerhalb deutscher oder preußischer Koalitionsministerien. Dagegen vertrat der Finanz⸗ minister die Auffassung, daß die Ge üstaordnung des englischen Parlaments, wonach Anträge, die Mehrausgaben erfordern, vom Sprecher nur zugelassen werden dürfen, wenn die Zustimmung der Regierung vorliegt, ein notwendiges Korrelat des parlamen⸗ tarischen Systems überhaupt sei. Selbstbeschränkung sei c. das Parlament die beste Klugheit. Zum Etat führte der Minister aus, daß eine Reihe von Stellen für überalterte Diätare ge⸗ schaffen sei. Regierungsdirektoren seien bei den Regierungen
viel vo sen. Vielfach arbeiteten die Regierungsdirektoren choön ohne Re erenten. Hier könnte eine Reihe von Etellen weg⸗ fallen. Was die Ministerialzulagen angehe, so hoffe er, daß das
eich dieselbe Regelung treffen werde wie Preußen. Zur Tier⸗ öööö die dem Preußischen Staat über 600 000 Mark oste, gebe die Stadt Berlin 45 Mark zu. Der städtische Zu⸗ chuß solle auf 75 000 Mark erhöht werden. Die Art der Hilfe⸗ eistung des Staates für die Tiergartenverwaltung und für die Staatstheater bilde eine starke Erleichterung, die der Staat der Stadt Berlin gewähre. Rechnungsämter sollen bei allen Re⸗ gierungen eingerichet werden, so daß 23 neue Aemter geschaffen werden müßten. Durch diese Dekonzentration werde n9 die Rechnungsprüfung schneller und sicherer vollziehen. Zur Er⸗ weiterung der bestehenden 11 Rechnungsämter und zur Ein⸗ richtung der 23 neuen Rechnungsämter werden erforderlich 6 neue Regierungs⸗ und Kassenräte als Leiter, 70 Rechnungs⸗ revisoren und 40 Hilfsrevisoren. Der Etat sehe bei der Kataster⸗ verwaltung die Vermehrung von Sekretärstellen vor. Die Organi⸗ sationen wünschen Vermehrung der Obersekretärstellen, es genüge äaber nach Auffassung des Ministers die erstere Maßnahme. Die Kreiskassenverwaltung werde immer mehr gestärkt durch Zusammenlegung von anderen Kassen mit den Kreiskassen. Solche Maßnahmen würden auch im Laufe des Jahres noch weiter durchgeführt werden. Der Minister ging dann sehr ausführlich auf die Hochbauverwaltung ein. An den neuen Leiter der doch⸗ bauverwaltung Kießling könnten als Verwaltungsmann wie als Künstler hohe Anforderungen gestellt werden. Er werde sich in der Verwaltung Einfluß und 8 Landtag Vertrauen erwerben. Die Hochbauverwaltung werde vielfach von der öffentlichen Kritik ungerecht behandelt, indem die ganz vortrefflichen Leistungen im Lande übersehen werden. Der Minister führte eine Reihe von Beispielen für die Leistungen der Hochbauverwaltung an. So sei das neue Klinikum in Münster zu einer Zierde der Stadt ge⸗ worden und ebenso habe die Hochbauverwaltung in Marburg beim Bau von zwei Kliniken eine schwierige städtebauliche Frage gelöst. Den Mitgliedern des Hauptausschusses wurden die Neubauten der Hochbauverwaltung im Abdruck vorgelegt. Den ungeteilten Bei⸗ all, so führte der Minister weiter aus, hätten ferner das neue Regierungsgebäude in Schneidemühl, Bauten an der Universität in Königsberg, ein Gewächshaus für die Landwirtschaftliche Hoch⸗ chule in Bonn und viele Polizeigebäude gefunden. Starke Kritik abe man am Museumsbau auf der Museumsinsel in Berlin Ffüke Dazu erklärte der Minister ganz allgemein: Die Bauten, ie immer wiederkehren, können durch die Staatsbauverwaltung felbst ausgeführt werden. Es komme nicht nur 59 die künst⸗ erische Gestaltung, sondern auch auf die zweckmäßige Raum⸗ einteilung an. Daneben wären immer eine Reihe anderer Bauten an Privatarchitekten zu vergeben. Der Umbau der Porzellan⸗ manufaktur z. B. solle einem Priygtarchitekten übertragen werden. Für den Neubau der Akademie für Kirchen⸗ und Schulmusik sei Profesfor Tessenow in Aussicht genommen, für den Umbau des Bades Norderney werde ein Prrlsancschresten sge werden. Bei der Museumsinsel habe man deshalb unliebsame 0. rfahrungen mit Privatarchitekten gemacht, weil von vornherein nicht klar estgestellt worden sei, wer die Leitung habe. Vor dem Kriege habe ber Staat 321 Hochbauämter gehabl⸗ durch Kriegsverluste seien 48 weggefallen und weitere 88 sind eingespart worden, so daß d928 190 Hochbauämter bestünden. Die Veveimnigung der Reichshochbau⸗ verwaltung mit den Länderhochbauverwaltungen fei dr. 1G 9 vrderlich. Der Reichsfinanzmänister sei grundsätch I n Baden habe man der Länderverwaltung derluchsweise
8
Reichsbauverwaltung⸗ übergeben. Das Dieselbe Regelung sei für Preußen baldi
Minister hofft, daß man im L Schritt N.--. 88
Zum Schluß wies der Minister darau rentenbank am 1. April ihre Leitung werde in bank geführt werden.
Tätigkeit aufnimmt.
bersbach (D. Nat.) des 73⸗Millionen⸗Fehlbetrags im
deckung - Gleichstellung der Mimisterialzulagen bei
Die den
Beamten der
vorgesehene Vermehrung Beseitigung des Diätarelends. Die Ausdehnung der schleierung des tatsächlichen Bedürfnisses.
beamte gegenüber. Immerhin wären 1 8 1 aber in Wartestandsbeamte vorhanden.
Frage der Verwaltunasreform sei die die Anregungen des Staatsrats Stellung des Finanzministers Richter (D. Vp.) stellte fest.
sehr dürftig. Eine sei diskutabel.
minister habe dadurch. daß er die Kabinettsfrage stelle, es imm
werte schöne und zweckmäßige Bauten ausgeführt word⸗ regelmäßig wiederkehrenden Bauten, derg⸗ 8.8 Feree
bauverwaltung verbleiben. aber dem freien Wettbewerb hätte noch nicht vorhandene
neue Ministerialdirigentenstellen unter W “ aufgeführt. Das
8 Regierungsreferendare wäre angeführt, daß der sei. Man könne ja sein, solange aber ein Gesetz über die Ausbildung man keine Neuerungen auf dem — Abg. Grebe (Zentr.) hob hervor, plan erst sprechen könne,
tag müsse si der Rüggaic
28. April die Erstaufführung stattfinden kann.) — mittagssitzung forderte Abg. Waentig Dienstaufwandsentschädigun ür Oberpräsidenten. Er spra und bezeichnete den Oper
die Frage nach der Höhe der Kosten sei noch aufzuwer G forderte er,
Regierungspräsidenten en. 1d⸗Hannover (Dem.) wandte sich gegen die
Es habe sich erwiesen, daß nach höhung der Lebenshaltung nicht Einrichtung der Rechnungsämter, forderte aber, daß Sparsamkeitsgründen eine Verkleinerun kammer erfolge. Der Antrag des Reichstages, wona
versetzt werden sollen, wi — Abg. Kasper Komm.) wandte si Stellung des Feenhee ters sowie gegen — Abg. Mädel (Wirtschp.) trat für
F* Fes den gers b urchzuführen. Wichtig sei die Zusammenziehung der 48 Filmn 8 2 84 ebres. 88 1 guten hauzwecke seien illionen vor⸗ gesehen; das bedeute elne starke Befruchtung des Baumarkies. hin, daß die Landes⸗ — Die Personalunion mit der Preußischen Staats⸗ bane gß den. Die anderen Rentenbanken sollten mög⸗ 8 bis Gam. 1. Juli 1928 in der Landesrentenbank aufgehen. — Abg. forderte einen Beschluß zur Ab⸗ la Haushalt. eamte ZEE und des Oberverwaltungsgerichts mit 1 fnisterien sei erwünscht, ebenso eine Angleichu — der preußischen und der Reichsverhältnisse auf diesem Bnbeichmg c2 den Umbau habe sich auf 4,5 Millionen gestellt. der Planstellen sei nicht ausreichend zur 1 8 l de „ gestellten, soweit dauernde Posten in Frage kommen, sei 88 erung chliche. Dem Anwachsen des Pensionsfonds stehe ein Rückgang des Betrages für hne e Diren aber, 1S noch 3000 — kan sollte sie möglichst wieder ein⸗ berufen, um diese unproduktiven Ausgaben zu Fölicst In 88 Antwort der Regierung auf Stärkung der 8 Abg. Dr. von 1 . on den Regierungspartei nicht weniger Anträge auf Erhöhung von Etatsposten gestellt seien als von der Opposition. Er glaube nicht, daß eine Beschränkung im englischen Sinne sich bei den Parteien durchsetzen lasse. Der Finanz⸗ der Hand. seine pflichtmäßige Auffassung gegenüber den Seeee durchzusetzen. In der Hochbauverwaltung seien Die elmäßig Verwaltungs⸗ bedürfnisse die Hauptrolle spielten, müßten nach wie vor der Hoch⸗ Besonders großartige Bauten müßten Cencheecn bleiben. Der Stellenplan ch nie Stellen, für die bei der Etatsberatun das Bedürfnis entscheide, einfach mit übernommen. So seien 88 Ministerium des Innern und im Finanzministerium je zwe a. G egfall je zweier Mini⸗ sei etatswidrig. Für die Sperre n — — Bedarf gedeckt über die Ausbildung verschiedener Meinung bestehe. dürfe Wege der Sperre einführen. 1 S 89 5 8 den Felen. 1 enn die Be e des Unterausschusses vorliegen. Er bemerkte im übrigen, daß die Anträge öeae.en⸗ halt einen allzu Pohen Umfang angenommen hätten. Der Land⸗ mehr Selbstbeschränkung auferlegen. (Mittags nahm Her N eine Besichtigung des Opernhausneubaues vor,. Die Arbeiten werden so gefördert werden, daß mit Bestimmtheit am In der Nach⸗ (Soz.) Erhöhung der 2 2 * 4 2 und sich für die Ministerialzulagen aus ausneubau als großen I 2* m einem sozialdemokratischen Antrag ent⸗ 8 end, Dekonzentrierung der vH“ — Abg. arte . Unträge der Wirtschaftspartei und gegen die 8Se e- daß durch die Be⸗ Fecdüsa er egueng eine verteuerte Lebenshaltung eintreten würde. dem Inkrafttreten eine solche Er⸗ eingetreten sei. Er begrüßte die e. ann * er errechnungs⸗ 1 89 nächt wieder verwendungsfähige Wartestandsbeamte in den Ruhestand erspreche den gesetzlichen Bestimmungen. 4 gegen die Stärkung der ie Ministerialzula e Ministerialzulage e
8
Verm
stelle.
eigene
Sperr 1930
werde
weite
aus.
lasse.
weil man
verwaltung. erhöhung weitere Schwering
neubau, da müsse. den Neubau der Blick auf die Hedwigskirche — Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschof seiner Ansicht der Opernhausneubau kein Landtag habe der Plan für den Ausbau vorgelegen. Der Plan sunzen⸗ Bewilligung des Fehgeesehe⸗ und des Plenums ge⸗
1.
as alte Opernhaus Dann hätte man ein neues Theate auf 35 Millionen zu schätzen gewesen wären.
alledem er
Zur Frage sprechend dem Antrag Lüdem
de für die Regierungsrefere einem Ueberschuß von 100 rechnen. Dieser Ueberschuß würde bis 1934 nur unter der Vor⸗ aussetzung verschwinden, daß bis dahin weitere Regierungs⸗ referendare nicht frühestens ab 1. Oktober 1931 Regierungsreferendare angenommen Für die Zusammenlegung von Kassen habe der Ab⸗ geordnete Barteld wiederholt praktisch durchgeführt werden konnten. Das zeige die jährliche Plan⸗ stellenvermehrung um 250. Mit dem Reich habe sich Preußen über die ehemaligen Militärgebäude geeinigt. Presiee Ketagine zurück, und zwar den ersten Teil 1929, den
werden.
nginge
— Abg. Weissermel (D. seine Anerkennung aus und trat für ihr Verbleiben beim Finanz⸗ iste. — Von dem Opernhausneubau erklärte er sich befriedigt. Die Verantwortung für die Kosten müsse das Finanz⸗ ministerium tragen. — Abg. Ro 8 (D. Vp.) erklärte, daß man sich eines Urteils über den Opern enthalten müsse, da sich dann erst die Frage der Akustik Line chung auf kaltem Wege durch der Zuständigkeiten der Länder und Schaffun neben den provinzialen Verwaltungsbehörden 4 Oberpräsident müsse auch der Kommissar des und die gesamte Verwaltung in der Provinz nach den Richtlinien der Kabinettsorder von 1825 zusammenfassen, ohne unmittelbar in den Gang der Einzelverwaltung einzugreifen. ierungen mit größeren landwirtschaftlichen Belangen müßten egierungs⸗ und Landwirtschaftsräte angestellt werden. Aufstieg der Beamten, insbesondere bei den Amtsgehilfen und in der Katasterverwaltung, müsse mehr gefördert werden. Simon (Soz.)
ministerium ein.
sonst keine füchtigen Beamten bekomme,
]
ebenso für eine
ehrung und vUeevahenhs der Beamten bei der Kataster⸗
Er r — ohnkämpfe
(Zentr.) -
man erst nach wie
die
Er sei vor
Der Wohlfahrtsminister hab
mbau wären dann weitere Wünsche, Zentrum zurückgingen, und besondere sichtlich des Bühnenausbaues berücksi oper stelle damit die technisch beste Bühne Deutschlands dar. Aus gebe sich, daß das Projekt sich jetzt auf 11 Millionen e. Der Blick nach der Hedwigskirche zweifellos besser als vorher, zumal der Platz eingeebnet würde. r Dekonzentrierung der Hochbauverwaltung ent⸗ ann (Soz.) und der Einrichtung
entwickeln erklärte
unter allen Umständen
ärte weiter, daß sich aus der Besoldungs⸗
würden. — Abg. zum Opernhaus⸗ Endabrechnung abwarten der Ansicht, daß durch verbaut worden sei. betonte, daß nach hlschlag sei. Dem
e als Chef der Baupolizei saen eE e
r bauen müssen, 8 Kosten
Der Voranschlag Bei dem die auch zum Teil auf das der Theaterfachleute hin⸗ igt worden. Die Staats⸗
ie- nach dem Umbau
r Bauabteilungen bei den Regierungen hätten Berichte von
mit
zum Examen
entgegenkommend behandelt.
in Teil 1931.
Arbei habe
öffentlichen
zur Regierun heute je
Das Parlament müsse
us Eine Verreichli
das
e in Frankfurt a. eleistet. —
gelangten.
ie
sich 1 rt. Früher habe das Parlament
Regierungspräsidenten sehr geteilte Ansichten ergeben. Was die ndare angehe, so sei am 1. April
Regierungsassessoren zu Deshalb könnten
gegeben, die auch Katasterverwaltung
Preußen erhält das
ve 8 Preußen erhalte ferner u. a das alte Militär⸗ abinett zurück. Was die sonstigen Fragen in dieser Beziehung 19 „so erhalte das Reich insbesondere den Rest des früheren Ministeriums der arlaments triegszeit grundsätzlich geä Ausgaben gestrichen, rungen über die Regierungsvorlagen und die Etatsansätze hin⸗ sich Selbstbeschränkung auferlegen. Nat.) sprach der
ten. Die Stellung des
gegenüber der Vor⸗ es in
seinen Anforde⸗
schbauverwaltung
neubau bis zur “
lären Aushöhlung neuer Behörden abzulehnen. Der eichskabinetts sein
An den Re⸗ Der
ist gleichfalls mit dem Opernhausneubau ein⸗ verstanden und erklärte zur Beamtenbesoldung, daß bei dem Stellenplan Härten des Besoldungsgesetzes ausgeglichen werden müßten. — Abg. Riedel (Dem.) ist des Finanzministers und für verwaltung beim Finanzministerium. bauverwaltung ha Anerkennenswertes des Haushalts des Finanzministeriums verwaltung wird in einer Abendsitzung erledigt werden.
ür Stärkung der Stellung Verbleiben der Hochbau⸗ Der neue Chef der Hoch⸗ d. O. bei den Neubauten
Damit schloß die Vorberatung
. Die Allgemeine Finanz⸗
Statistik und Volkswirtschaft.
Kohlenproduktion des Deutschen RNeichs im Monat Januar 1928.
Erhebungsbezirke
Januar
Steinkohlen
Braunkohlen Koks
Preßkohlen Steinkohlen
Preßkohlen aus Braunkohlen
(auch Naßpreß⸗ steine)
t
aus
Oberbergamtsbezirk: Breslau, Niederschlesien Breslau, Oberschlesien.
ü“ Slausthal))..
Dortmund Bonn ohne Saargebiee..
526 209
1 665 132
4 924
52 244
¹) 9 897 967
.s2*) 901 967
956 138
*) 6 786 346 263 828
3 968 273
94 302 127 736
87059 2 529 182 226 122
213 644
1 592 633 18 478
902 806
Preußen ohne Saargebiet Vorjahr
Berginspektionsbezirk: München Bavreuth Amberg. Zweibrücken
13 048 443 12 965 9392
11 974 585 10 275 611
2 986 048 2 620 891
118 354 72 400 76 238
2 727 562 2511 677
1382 16 055
Bavern ohne Saargebiet. Vorjahr
Pe hentae. 3
AE“ Stollberg i. f.. Dresden (rechtselbisch) Leipzig (linkselbisch)
266 992 212 861
195 425 851 057
20 437 15 592
1 813 — 744 11 460 — 263 017
Sachsen . Vorjahr.
Baden.. Thüringen .
Peüle⸗ raunschweig Anhalt 1“ Uebriges Deutschland
90 8 0⁴ 0 0⁴ .⁴ 0⁴ 0 2 2 . 83
360 811 377 967
III1s
1 046 482 944 392
485 539
5) 36 000 330 596
81 691
5 164 274 477 4 339
31 909 6 500
2117
Deutsches Reich ohne Saargebiet.
Deutsches Reich (ohne Saargebiet): 1927. “ Deutsches Reich (jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet): 1913. Deutsches Reich (alter Gebietsumjang): 1913 . . .
¹) Davon Ruhrgebiet (rechtsrbeinisch): 9 851 959 t 9v „ (linksrbeinich 444 382 b
zusammen: 10 295 341 t
Berlin, den 26. Februar 1928.
*) Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zu ¹
2
13 420 540
13 356 126 12 166 686 16 536 115
14 221 885
12 464 763 7 375 566 7 975 566
3 045 651
2 675 051 2 504 504 2 724 971
unter „Uebriges Deutschland“ nachgewiesen
133 184
479 607 469 2⁵55 498 288
3 318 202
3 044 907 1 771 1877 1 771 187
⁴) Davon aus Gruben links der Elbe: 4 032 565 t.
⁴) Geschätzt. Statistisches Reichsamt.
Wagemann.