1928 / 54 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 54 vom 3. März 1928.

S. 2.

Parlamentarische Nachrichten. 8

8.

Der Aeltestenrat des Reichstags traf in seiner eestrigen Sitzung, dem Bericht des e. üros des Vereins eitungsverleger zufolge, die ispositionen 18 die Arbeiten im Plenum während der nächsten Tage. unächst werden beraten werden der Wirtschaftsetat, das Gesetz über die Erhöhung der Invalidenrenten und der Verkehrsetat. Der Sonn⸗ abend und der Montag des 10. und 12. März bleiben von Plenar⸗ fiszungen frei, um dem Hepebetttans suf für seine Arbeiten größeren Raum zu geben. Sodann soll ein Kontingentierungs⸗ lan aufgestellt werden, der alle Gegenstände umfaßt, die noch is zum 31. März erledigt werden sollen, so daß endgültig an diesem Termin der Reichstag seine Tagung abschließen kann.

Der Reichstagsausschuß für Steuerfragen nahm gestern 18. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger unter dem Vorsitze des Abg. Dr. Ober⸗ 102 ren (D. Nat.) nach kurzer Berarung den Gesetzentwurf über ie weitere Hinausschiebung der Bindung einzelner Länder und Gemeinden an die nach dem Reichsbewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte an. Durch ein gleichlautendes Gesetz vom 9. April 1927 ist der Reichsminister der Finanzen seinerzeit er⸗ mächtigt worden, auf Antrag eines Landes zu bestimmen, 8 das Land die nach dem Reichsbewertungsgesetze ü 2an. Einheits⸗ werte für das Kalenderjahr 1927 bzw. das Rechnungsjahr 1927 einen Realsteuern noch nicht zugrunde zu legen braucht. Die inausschiebung der Bindung 8 Grund jenes Gesetzes ist vor⸗ enommen worden sowohl hinsichtlich der Grund⸗ und Gebände⸗ senern als auch hinsichtlich der Gewerbesteuern für die Länder aden, Hessen, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt und Schaum⸗ burg⸗Lippe, hinsichtlich der Grund⸗ und Gebäudesteuern allein für die Länder Preußen, Hamburg, Lippe, Lübeck und Waldeck. Auf Grund der sich hieraus ergebenden Rechtslage hätten an sich diese Länder die nach dem Reich sbewertungsgesetz fest⸗ gestellten Einheitswerte erstmals für das Kalenderjahr bzw. Rech⸗ nungsjahr 1928 zu Grunde zu legen. Würde aber von einer weiteren Hinausschiebung der Bindun 88 werden, so müßten die genannten Länder ihre Realstenergesetze für das Jahr 1928 zunächst auf das Reichsbewertungsgesetz allein und für die Zeit vom Inkrafttreten der E1.“ an, also ge⸗ febenenfalls schon für die 688 vom 1. April 1929 an, auf die Real teuerrahmengesetze umstellen; es müßte also binnen kurzer Frist eine zweimalige Umstellung der Landesgesetze erfolgen. Um dieses zu vermeiden, nahm der Ausschuß den neuerlichen Gesetz⸗ übar an, der den Reichsminister der Finanzen ermächtigt, aut Antrag eines Landes zu bestimmen, daß das Land und seine Ge⸗ meinden für das Kalenderjahr 1928 oder ein in diesem 8 88* be⸗ inmnendes Rechnungsjahr ihren nach dem Merkmal des Wertes emessenen Grund⸗ und Gebäudesteuern sowie Gewerbesteuern die nach dem Reichsbewertungsgesetz festgestellten Einheitswerte noch nicht zugrunde zu legen braucht. Danach trat der Steueraus⸗ schuß in die Erörterung der Fragen der Steuererleichte⸗ r u ng für Auslandsanleihen ein. Ministerialdirektor Zarden erklärte, der Reichsfinanzminister habe sich entschlossen, dem Reichstag in seiner nächsten Session einen Gesetzentwurf vor⸗ ulegen, wonach für In⸗ und Auslandsanleihen gleichmäßig der ertpapiersteuersatz 29 Absatz 5 des Kapitalverkehrsgesetzes) auf 1 vH mit rückwirkender Kraft herabgesetzt werden soll. Der Regierungsvertreter erklärte weiter, das Finanzministerium ver⸗ trete also die Ansicht, daß die unterschiedliche Behandlung in der Wertpapiersteuer zwischen In⸗ und Auslandsanleihen nicht am Platze sei. Aber angesichts der parlamentarischen Lage habe das Ministerium nicht die Absicht, eine diesbezügliche Gesetzesvorlage noch in diesem Reichstag einzubringen. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) begrüßte den Entschluß des a 2ge. eh2 ange⸗ 85 der starken Vorausbelastung der deutschen Wirtschaft durch ie hohen Zinsen für kurz⸗ und langfristige Kredite gegenüber den in Zins⸗ und Steuerhöhe weit begünstigten Industrieländern eine Senkung der Wertpapiersteuer für die private inländische und aus⸗ ländische Anleihe eintreten zu lassen, nachdem die Anleihen der öffentlichen Hand von jeher von dieser Steuer völlig befreit en Aber der Minister solle seine Absicht nicht auf die lange Bank schieben, sondern noch vor der Reichstagsauflösung den einfachen Gesetzenwurf durchzubringen versuchen Abg. Dr Fischer⸗ Köln (Dem.) stellte die Frag. welche Absichten das Reichsfinanz⸗ ministerium verfolge hinsichtlich der Kapitalertragssteuer. Es seien Gerüchte im Umlauf, wonach die Kapitalertragssteuer für festver⸗ zinsliche Papiere oder mindestens für gewisse Typen von 25 zinslichen Papieren in Fortfall kommen solle. Es handele sich so⸗ wohl bei der Gleichstellung der In⸗ und Aushandsanleihen hin⸗ sichtlich der Wertpapiersteuer als auch hinsichtlich des Fortfalls der Kapitalertragssteuer um Anregungen, die die demokratische Reichs⸗ tagsfraktion schon mehrfach im Interesse der Wirtschaft gemacht zbe, und zwar mit der Wirkung der Senkung der Wertpapier⸗ steuer bei Anleihen auf 1 vS. Dagegen äußerte sich der bg. Dr. Hertz (Soz.) ablehnend. Er kritisierte die Lahmlegung der Beratungsstelle und behauptete, daß die Zunahme der Arbeitslosigkeit auf die Erschwevung der Auslandskredite für die öffentliche Hand zurückzuführen sei. Ministerialdirektor Zarden (Reichsfinanzmin.) erklärte, daß in den nächsten Tagen bereits die Beratungsstelle wieder zusammentreten werde. Das Finanzministerium beabsichtige nicht, in diesem Reichstage noch eine Vorlage wegen Fortfalls der dahitalecregsever bn bringen. Der Zeitpunkt der späteren Vorlage der erwähnten Wertpapiersteuer lasse sich jetzt noch nicht agen. Der Ausschuß beschätigle sich weiter mit der steuer⸗ ichen Begünstigung bestimmter Auslandsanleihen, die in der sogenannten Sperrfrist vom 4. Dezember 1926 bis 2. Juni 1927 aufgenommen worden sind. Die S bezogen sich auf eine schriftliche Erklärung des Finanzministers vom 28. Februar dieses Jahres, wonach eine Reihe industrieller Firmen die Er⸗ fordernisse nicht erfüllt haben sollen, die für Steuererleichterungen nach Ansicht des Steuerausschusses in Betracht kommen ieh en. Abg. Dr. Hoff (D. Vp.) meinte, die Regierung habe keine Haden Gründe angeben können, die eine Zurü der eantragten Steuererleichterungen gerecht erscheinen ließe. Wenn man u. a. erklärt habe, daß die Staatsautorität nachträglich eine andere Behandlung als in der Zeit der Sperrfrist nicht zuließe, 9 zeige das Finanzministerium damit, daß ihm stichhaltige sach⸗ iche Gründe fehlten. Abg. Dr. Brüning (GFentr.) schlu leich dem Vorredner vor, in einer erneuten Verhandlung de teuerausschusses die Angelegenheit weiter zu erörtern. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) machte darauf aufmerksam, daß das inanzministerium im Laufe der letzten zwei Jahre selbst seine altung zweimal geändert habe, und zwar aus Gründen, die das F mit den veränderten Geld⸗ und Kapitalmachtver⸗ hältnissen zusammenhingen. Eine mit dem Hinweis auf die Staatsautorität niemand, der im Wirtschafts⸗ und öffentlichen Leben stehe: da die in Betracht kommende Anleihe zweifellos produktiven Zwecken zugeführt worden sei, dürfte sie nicht Angünfriger behandelt werden als die der öffent⸗ lichen Hand. Abg. Keil (Soz.) erkundigte sich nach dem Stand des Steuermilderungsgesetzentwurfs. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums erklärte hierauf, daß dieser Gesetzentwurf in der nächsten Woche im Reichsrat behandelt werden wird. Es wurde dann beschlossen, den Unterausschuß wegen der Fee der Steuererleichterungsanträge für Aus⸗ landsanleihen am Mittwoch, den 7. und den Steuerausschuß selbst am 8. März zusammentreten zu lassen.

Der Reichstagsausschuß für die Se rechtsreform treat gestern zu seiner letzten Sitzung in dieser hhech a speriode zusammen, um die zurückgestellten enrae en über Nee. fahrlässigen Falscheid, falsche eidliche Aussaͤge und Parteiverrat zu erledigen. ie

1“

Punkte waren einem Unterausschuß überwiesen worden, über dessen Beratungen Aüb. Emminger (Bayer. Vp.) berichtete, der die bereits im Vollausschuß hervorgetretenen Schwierigkeiten besonders bei der Vereidigung in Bagatellsachen, beim Sene Falscheid ohne 2* Wissen usw.) nochmals unter Schilderung der Haltung der Fraktionen im Unterausschuß darlegte Gemäß dessen Anregung wurde § 184 in der Fassung der Vorlage an⸗ genommen. „Wer vor einer Behörde einen falschen Eid schwört oder unter Eid eine falsche Angabe macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. Einem Eide steht die Berufung auf einen früheren Eid und bei 5b die von der Pflicht der Eidesleistung befreit find, die an Stelle des Eides zugelassene Be⸗ teuerung gleich. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Ge⸗ ängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ Dann wurde § 197 in olgender Faßsun angenommen: „Wer als Zeuge oder Sach⸗ verständiger uneidlich . aussagt, obwohl er von der Behörde auf die Strafbarkeit falscher uneidlicher Aussagen hineepielen worden ist, wird mit Gefängnis 868 1 drei Jahren bestraft. In besonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen.“

Einstimmig wurde sodann die folgende Entschließung des Unterausschusses angenommen: . 8 amten Gerichtsverfahren auf eine üen

Die Reichsregierung wird er⸗ ucht, im ge . Ein⸗ chraänkung der Eidesabnahmen hinzuwirken; dabei sollen folgende Grundsätze beachtet werden: a) Im Entwurf des Einführungs⸗ gesetzes zum Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuch sind Abände⸗ rungen der Strafprozeßordnung vorzuschlagen, die folgende Ge⸗ ichtspunkte berücksichtigen: 1. An Stelle des Voreides soll der Lacheid treten. 2. In dem Verfahren, das aus heg h auf er⸗ ich eine Ueber⸗

tretung betrifft, unterbleibt die Beeidigung mit der Ein schränkung, daß das Gericht eine Beeidigung ö“ kann, wenn aus dem Gange des Verfahrens sich ergibt, 9 ein öffentliches Interesfe oder wichtiges Interesse einer der Parteien an einer eidlichen Kertracge af ufe Tatsachen vorliegt. 3. Auch für die anderen

hobene Privatklage eingeleitet ist oder ausschließli

trafprozesse soll auf wesentliche Einschränkung der Eidesabnahme durch bestimmte Gesetzesvorschriften hingewirkt werden, wobei insbesondere mit Zustimmung der Parteien die Vereidigung unterbleiben kann. 4. Soweit in der Hauptverhandlung die Be⸗ eidigung unterbleiben kann, hat der Richter, mit Ausnahme der Fälle des Fengnesvervee rungeee hc, darauf htau hessng daß eine vorsätzliche falsche oder unvollständige Aus age strafbar ist.

Der Hinweis hat vor der Vernehmung zu erfolgen. In be⸗ 8 9 üllen,: insbesondere 88 den

onderen, im Gesetz zu regelnden beanen des ts, kann das Gericht auch

mung den Hinweis machen, soweit es ür erforderlich hält. In diesem Falle muß dem Zeugen nach dem 15 die Gelegenheit gegeben werden, seine ussage zu be⸗ richtigen oder zu ergänzen. 5. In der Voruntersuchung und im Vorverfahren darf ein Hinweis auf die Strafbarkeit vorfätzlich falscher oder unvollständiger Aussagen nur in dem Umfange der

nach der Verne

heutigen eidlichen Vernehmung erfolgen. 6. Die Frage, ob ein Zeuge vorbestraft ist, darf nur gestellt werden, soweit sie zur Be⸗ urteilung der Glaubwürdigkeit notwendig ist. 7. Sachverständige sollen nicht beeidigt, sondern nur entsprechend § 187 des Ent⸗ wurfes werden. 8. Die Vorschriften über die Wiederaus⸗ nahme des Verfahrens sind unter Berücksichtigung des § 187 des Entwurfes zu erweitern. b) Bei der Reform der Zivilprozeß⸗ ordnung 8 zu prüfen, inwieweit der Parteieid. ent⸗ sprechend der österreichischen Regelung, durch die uneidliche und eidliche Vernehmung der Parteien zu ersetzen ist, und der Offen⸗ barungseid eingeschränkt werden kann, und sind die Bor⸗ sriften über die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen en vorstehenden Richtlinien sür den Strafprozeß anzupassen.“ Wie Abg. Dr. Bell (Zentr.) ausführte, war sich der Unter⸗ ausschuß darüber klar, daß diese Entschließung nicht alle in der Praxis möglichen Fälle der Fedeseihung betreffe. Der Haupt⸗ zweck sei, durch die Entschließung der Reichsregierung gewisse An⸗ regungen mit gewissen allgemeinen Bindungen zu geben. Selbst⸗ verständlich sei natürlich, daß die auf keinen Fall unter der Einschränkung der Eidesleistung leiden dürfe. Aber einem geschickten Vorsitzenden sei es während der Verhandlung im allgemeinen durchaus möglich, die wesentlichen Punkte von den belanglosen zu unterscheiden. In das Einführungsgesetz zum neuen Strafgesetzbuch werde eine Sicherheitsvorschrift eingearbeitet werden. Ueber § 195, nach dem ein Rechtsbeistand, der eine ihm anvertraute Rechtssache wissentlich zum Nachteil seines Auftrag⸗ ebers führt, mit Gefängnis bestraft werden . war sich der Unterausschuß nicht se küsi geworden. Ueber iesen § 195 wird ich der Ausschuß nochmals mit der Reichsregierung beraten. nter Zustimmung der Sozialdemokraten beschloß der Ausschuß die bisher gefaßten Beschlüsse des allgemeinen Teils auf die au der 11“ Strafrechtskonferenz gefaßten Be⸗ chlüsse abzustimmen. Ohne Aussprache und 9* ddersprac, wurden diese vesdhchsse en bloc angenommen. Dann wurde si der Ausschuß schlüssig, nochmals eine Besprechung mit den Mit⸗ gliedern der österreichischen Strafrechtskommission herbeizuführen. Damit wurden die Beratungen des Strafrechtsreform⸗ ausschusses geschlossen. Der Reichstagsausschuß für das Kriegs⸗ AG setzte ee eine Beratungen fort. s wurde, wie das Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger mitteilt, angeregt, ältere Geschädigte über 60 Jahre bevorzugt zu behandeln. Die Regierung wandte sich dagegen, weil dadurch der ganze Plan umgeworfen werden un eine Neuaufstellung erforderli sein würde. Ueberdies würden die älteren Geschädigten somieso durch eine wohlwollende Hand⸗ habung der Bestimmungen besonders berücksichtigt. § 11 wurde angenommen. Es handelt sich dabei um die Frage, ob man die Kommanditgesellschaften und die offenen Handelsgesellschaften bei der Entschädigung als Einheit oder getrennt behandeln solle.

Statistik und Volkswirtschaft. 84 Vorläufige Uebersicht über die Ergebnisse des Stein⸗ und Braunkohlenbergbanes in Preußen für das Jahr 1927. I. Nach den Oberbergamtsbezirken. .

ermeeeen

Förderung

havsap leinschl. Zahl der Beamten und Vollarbeiter

Be⸗

Vüertel⸗ triebene

jahr insgesamt

t

Selbstverbrauch, Selbst⸗ davon 18—

davon aus . 8 Tagebauen gesase.aa hgn insgesamt in Tagebau⸗ in Neben⸗ betrieben betrieben

t b

A. Stei I. . 6 405 184 II. 5 678 744 III. 6 520 355 IV. 6 617 824

nkohlen.

2 789 2 652 2 579 2 705

78 192 73 815 5 127 7 911

6 242 812 5 575 584 6 454 117 6 637 597

Summe 29 222 107 I. 13 758

II. 14 628 III. 14 724 IV. 13 276

76 261 2 681 14 446 210 29 14 8888 205 29 12 789 29

24 910 110

Summe 56 386 I. 157 577

II. 131 795 III. 133 891 IV. 147 899

0G10b2ce—ℳ——

56 203‚= 5 29

155 133 124 132 253 126 133 480 . 125 146 321 133

Summe 571 162

I. 29 838 859 II. 26 743 971 III. 28 165 830 IV. 28 824 821

’ʒʒʒ ⸗&

567 187 3 438 127 31 135 428 369 785 22 018 28 192 013 361 277 22 083 29 456 747 353 879 21 874 30 890 262 365 752 23 184

Summe 113 573 481 I. 2 565 272

II. 2 375 312 III. 2 543 159 IV. 2 547 952

119 674 450 362 673 22 290

2 503 159 37 125 2 433 2376 702 36 593 2 597 2 537 628 36 444 2 559 2 562 721 37 248 2 b17

10 031 695

38 980 650 34 944 450 37 377 959 38 151 772

Summe

9 980 210 36 852 2 526 40 050 612 488 892 27 393 36 290 998 475 328 27 487

38 596 860 468 970 27 166 40 249 690 484 515 28 568

149 454 831 140 991 203

2 474 797 1 2 288 684 Breslau. . 2 493 286

B. Braunkohlen. 2

155 188 160 479 426 27 653 143 113 993 455 671 25 795

1 134 1 165 1 129 1 145

2 018 2 129 2 003 1 852

6 171 6 250 5 995 5863

2 479 028 2 285 262 2 498 633 2 588 551

2 144 695 2 014 265 2 210 021 2 287 087

8 . 2 580 403 9 837 170

17 257 884 16 469 94! 17 731 757 IV. 18 892 114

I

1 143

14 561 14 848 14 588 13 895

2 000

17 195 17 154 17 120 16 220

6 070 47 275 47 865 47 131 44 679

9 851 474

17 256 048 16 459 127 17 717 471 18 911 486

8 656 068 15 073 421 14 550 903

15 908 710 17 038 221

Summe 70 351 696

18 485 398 II. 509 464 III. 541 015 V. 685 006

16 922 14 473

880

46 738

2 727 2 697

70 344 132 483 626 510 140

543 814 684 660

62 571 255 210 665 271 295 311 238 419 302

Summe 2 220 883

1. 10 950 440 II. 10 255 111 11I. 11 255 217 1V. 11 788 483

2 222 240 10 950 449 10 255 092 11 254 991 11 788 765

1 212 500 10 912 998 10 229 764 11 233 587 11 764 741

Summe 44 249 251

I. 31 168 519 II. 29 523 200 III. 32 021 275 IV. 33 946 006

Zusammen in Preußen

15 632 71 927 72 787

71 339 68 658

44 249 297

31 169 151 29 509 621 32 014 909 33 973 462

44 141 090

28 341 779 27 066 227 29 663 596 31 509 35!

23 861 24 900 24 410 23 463

27 507 27 220 26 867 25 771

Summe 126 659 000

Preußen: I.—IV. Vierteljahr 1926 116 937 592

1 8 11““ ““

26 841 29 353

126 667 143 116 368 722

116 580 913 104 387 071

32 . S 3 * 4 42gs, ounz mn

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3. Aufgebote.

[102340 Aufgebot.

Der Kohlhas in nkmarshausen hat be⸗ antragt, den verschollenen 1 Konrad Schaub, zuletzt wohnhaft in Dankmarshausen 188 tot zu erklären. Der verzeichnete Verschollene wird auf⸗ ich spätestens in dem auf

ittwoch, den 17. Oktober 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ö“ zu melden, widrigenfalls ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Gerstungen, den 23. Februar 1928.

Hre.; Amtsgericht. itter.

—.————

[102338] Aufgebot. 8—

Auf Antrag der Schwester des unten⸗ bezeichneten Verschollenen, der Ehefrau Pauline Rohrer, geb. Schmitt in Würz⸗ burg. Semmelstr 52 II, wird ein Auf⸗ ebot dahin erlassen: 1. Es wird der am 9. Februar 1882 zu Lengseld als Sohn der Eheleute Adam Schmitt und Mar⸗ garetha, geb. Mitnacht geborene Elektriker Gottfried Andreas Schmitt, welcher bis 1915 in Hamburg gewohnt hat, dann am letzten Kriege teilgenommen haben soll und seit dem Jahre 1917 verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei dem Amte⸗ gericht in Hamburg, Abteilung für Auf⸗ gebotssachen, Sievekingplatz Ziviljustiz⸗ gebäude, Zimmer 420, spätestens in dem daselbst am Freitag, dem 16. No⸗ vember 1928, 12 Uhr, stattfindenden Autgebotstermin zu melden, widrigentalls seine Todeserklärung erfolgen wird, 2. alle. welche Auskunkt über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu machen. 1 Hamburg, den 31. Januar 1928.

Das Amtsgericht Abteilung für Aufgebotssachen

1““

[102721] Aufgebot.

Der Klempner Friedrich Wiemann in Heringen (Helme) hat beantragt, den verschollenen Schuhmachergesellen Bernhard Karl Wiemann, zuletzt wohnhaft in Heringen (Helme), ge⸗ boren daselbst am 25. Juni 1875, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf⸗ E“ zu melden, widrigenfalls ie Todeserklärung erfol, en wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spälestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Heringen e. 27. Febr. 1928.

Amtsgericht.

[102724] Aufgebot.

Der Rentner Schwarzstein bei Budden, Kreis Anger⸗ burg, hat beantragt, den seit dem 20. Juli 1916 vermißten Vizefeldwebel Erich Tobien, zuletzt wohnhaft in Marienburg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 24. April 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 14, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. 1

Marienburg, den 20. Februar 1928.

Das Amtsgericht. 8 [102722] Aufgebot.

Der Lehrer Karl Boje in Nortorf hat beantragt, den verschollenen Hein⸗ rich Paul Martini, geboren am 17. Januar 1851 zu Cölleda, zuletzt wohnhaft in Nortorf c tot zu er⸗ klären. Der Verscho ene hat sich Heistens in dem Termin am 19. Sep⸗ tember 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, eih. erfolgt die Todeserklärung. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu exteilen vermögen, wollen spätestens im Termin dem Ge⸗ richt Anzeige machen.

Nortorf, den 25. Februar 1928.

Amtsgericht. [102329) Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Heltge in Berlin, Tempelhofer Ufer 1a, hat als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des am 1. September 1927 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Friesenstraße 16 wohnhaft ge⸗

1

achlafpfleger Landwirt Andreas

Adolf Tobien in

Berlin, Sonnabend, den 3. März

das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der von Nachlaßgläubigern beantragt ie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Poltzeiwacht⸗ meisters Kurt Sieg, spätestens in dem auf den 21. April 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Berlin SW. 11, Möckernstraße 128/30, Zimmer 282, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ue erschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. I. F. 9/28. Berlin, den 20. Februar 1928. Amtegericht Berlin⸗Tempelhof, Abt. 1.

[102723] Aufgebot.

Der Justizrat Dr. H. Romeiß in Wiesbaden, Nikolasstraße 12, hat als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des zu Wiesbaden am 20. 3. 1914 verstorbenen ehemaligen russischen Ministervesidenten Andreas André von Dubenski beantragt, folgende Verschollene russischer Staats⸗ angehörigkeit: 1, Catharina von Ler⸗ montoff, geb. Wendland (Wendlandt), geboren etwa im Jahre 1860 in Peters⸗ burg, Ehefrau des Wladimir Lermontoff und Tochter der Elisabeth Wendland (Wendlandt), geb. Schilder, 2. Alexandra Schilder, geboren etwa im Jahre 1866 in Petersburg als Tochter des Nikolai Schilder, 3. Alexander Especho, ge⸗ boren im Jahre 1863 als Sohn der Nadeschda Especho, geb. von Dubenski, 4. Elisabeth Tischinin, geb. von Ler⸗ montoff, geboren etwa im Jahre 18937, sämtlich mit letztem Wohnsitz in Ruß⸗ land, für tot zu erklären. Die bezeich⸗ neten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Sep⸗ tember 1928, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C., Neue Friedrichstraße 12/17, III. Stock, Zim⸗ mer 144/145, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für diejenigen Rechts⸗ verhältnisse, welche sich nach den deut⸗ schen Gesetzen bestimmen und mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216

F. 22. 27, den 27. 2. 1928.

[102330] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Friedrich Salz⸗ burg in Dresden⸗A., Viktoriastraße 12 II, hat als Verwalter des Nachlasses des am 7. Junt 1926 in Dresden verstorbenen und daselbst, Tiergartenstraße 38 II, wohnhaft gewesenen Generaldtrektors Bergrat Wil⸗ helm Friedrich Jmanuel Eydam, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen

in dem auf den 21. April 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Lothringer Straße 1 I, Zimmer 116, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ agen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß seder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Das Amtsgericht Dresden. Abt. I b.

den Nachlaß des Verstorbenen spätestens

[102725]

Der 4 % Prandbrief der Mecklen⸗ burgischen Hypotheken⸗ und Wechselbant in Schwerin Serie IV Lit. A Nr. 1302 über 3000 ist durch Ausschlußurteil für traftlos erklärt worden.

Schwerin (Meckl.), den 29. Februar 1928. Amtsgericht. 11.n9 Bekanntmachung.

Der Pächter Hermann Adam, jetzt in Witzmitz wohnhaft, hat die dem Land⸗ wirt Assaph Adam, früher in Ritters⸗ hausen, Kreis Graudenz, tent in Witz⸗ mitz wohnhaft, erteilte ollmachts⸗ urkunde vom 19. Februar 1923 (Nr, 96 des Notariatsvegisters des Notars Groß in Kolberg) widerrufen und für kraftlos erklärt.

Greifenberg i. Pomm., 3. 2

Das Amtsgericht.

[102347) Bekanntmachung.

Die dem Ingenieur Artur Rödiger in Wittmar am 11. 8. 1922 für das Hiller⸗Kraftrad 60 501 mit Erkennungs⸗ zeichen B— 720 erteilte Zulassungs⸗ bescheinigung wird für kraftlos erklart.

Wolfenbüttel, 27. Februar 1928.

Kreisdirektion.

[102343 3 Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 23. Februar 1928 ist der vor dem Amtsgericht Barmen in 12 D 81/26 ausgeklagte (Wechsel über 932,— Reichsmark, fällig und zahlbar in Barmen am 4. Januar 1926, Akzeptant: Fr. W. Fomm, Bavmen, Kleiner Werth 15, Aussteller Firma Möbel⸗Gehling, Barmen, Ge⸗ srceNee Inhaber und Indossant: Jean illier, Elberfeld, Spichern⸗ straße 16/18, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Barmen.

[102730] .

Durch Urteil des Amtsgerichts vom 14. 2. 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Aachen Bd. 73 Bl. 2886 Abt. III Nr. 1 eingetragene Post über 3741,30 GM für kraftlos er⸗ klärt worden.

Aachen. Amtsgericht. 6.

[102731

Durch Urteil des Amtsgerichts in Aachen vom 14. 2. 1928 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von lachen Bd. 136 Bl. 5415 Abt. III Nr. 3 eingetragene Post über 1376 für krvaftlos erklärt worden.

Aachen, Amtsgericht 6.

[102729) Ausschlußurteil.

Durch Ausschlußurteil vom 21. Fe⸗ bruar 1928 ist der Brief über die im Grundbuch von Berlin⸗Weißensee Band 30 Blatt 867 Abt, III Nr. 4 für den Landmann Wilhelm Prahl in Lindenberg eingetragene Teilhypothek von 12 666,66 Restkaufgeld für kraft⸗ los erklärt worden.

Berlin⸗Weißensee, 21. Febr. 1928.

Das Amtsgericht. 7 F. 12. 27.

[102346] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil von heute ist der Eigentümer der Parzelle Gemar⸗ kung Pritzen⸗Neudorf, Kartenblatt IV Nummer zu 180/91 gus Parzelle 161/91 Chaussee von Altdöbern nach Peters⸗ ain), Größe 85,02 a, mit seinem Eigen⸗ tumsrechte an dieser arzelle aus⸗ geschlossen worden.

Calau, 25. 2. 1928. Amtsgericht.

[102727]

In der Aufgebotssache des Edmund Liermann in M.⸗Gladbach, Rheydter Straße 102, hat das Amtsgericht M.⸗ Gladbach durch Ausschlußurteil vom 25. 1. 1928 den Hypothekenbrief über die im Grundbuch von M.⸗Gladbach⸗Land Band 64 Bl. Nr. 2934 Abt. III Nr. 2 eingetragene Post von 4300 Papiermark für den obengenannten Liermann für kraftlos erklärt. Amtsgericht.

(102344 Durch Ausschlußurteil vom 17. Ja⸗ nuar 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Westerau Band I Blatt 11 in Abteilung III unter Nr. 6 für die Steinhorster Spar⸗ 888 in Steinhorst eingetragenen 4500,— für kraftlos erklärt. Reinfeld, den 17. Januar 1928. Das Amtsgericht.

[102726]

Der oder die Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des Anbauerwesens Vers.⸗Nr. 102 in Meerdorf, Grundbuch Band I Blatt 112 in Abteilung III unter Nr. 2 für den Kaufmann Wilhelm Kothe in Braunschweig am 12. 1. 1882 eingetragenen Darlehnshypothek von 750 werden gemäß § 1170 B. G.⸗B. mit ihrem Rechte an dieser Hypothek ausgeschlossen.

Bechelde, den 27. Februar 1928

Das Amtsgericht.

[102728] Durch Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗

den 28. Februar 192823.

wesenen Polizerwachtme Sieg, 8* 8

bruar 1928 ist der verlovengegangene

über die für die Stadtgemeinde (Hypo⸗ thekenkasse) Woldenberg, Nm., auf Wol⸗ denberg Band VII Blatt Nummer 195 Abteilung III Nr. 2 eingetragenen 25 Taler (75 Mark) für kraftlos erklärt worden,

Woldenberg, Nm., 15. Febr. 1928.

Amtsgericht.

[102345

Durch Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗ bruar 1928 sind die verlorengegangenen Hypothetenbriefe über folgende für die Stadtgemeinde Woldenberg, Nm., auf den Grundbuchblättern: I. Woldenber Blatt 550, 1075 und 1191 Abt. II a) Nr. 14 bzw. 20 bzw. 1: 500 Taler gleich 1500 Darlehn, aufgewertet auf 374,90 GM, b) Nr. 17 bzw. 23 bzw. 2: 225 Taler gleich 675 Darlehn, auf⸗ auf 168,71 GM, c) Nr. 22 55 26 bzw. 3: 275 Taler gleich 825

arlehn, aufgewertet auf 206,20 GM.: II. Woldenberg Blatt 550, 595, 1075 und 1191 Abt. III Nr. 23 bzw. 2 bzw. 27 bzw. 4: 1800 Darlehn, aufgewertet auf 449,89 GM, eingetragenen Lasten für kraftlos erklärt worden.

Woldenberg, Nm., 15. Febr. 1928.

Amtsgericht.

[102732] Beschluß. 8“

Der am 13. Januar 1918 nach der am 6. Januar 1900 in Pettendorf ver⸗ storbenen Ehefrau Peter Meier, Maria geborene Schreifels, vom unterzeichneten Amtsgericht unter VI 114/13 ausgestellte Erbschein wird wegen Unrichtigkeit für kraftlos erklärt. 8

Neuerburg, den 9. Februar 1928.

Das Amtsgericht.

4. Heffentliche Zustellungen.

[102734] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung gemäß §§ 1565 1569 B. G.⸗B.: 1. Werner Lemcke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Hallensleben in Berlin, gegen Margarete Lemcke, 2. Ludwig Pasda in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Katzenstein in Berlin, gegen Bronislawa Pasda, 3. Marta Helene Voß in Berlin, ver⸗ teten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Brock in Berlin, gegen Adolf Voß, 4. Charlotte Siebmann in Berlin⸗Pankow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frost in Berlin, gegen Hermann Siebmann, 5. Gertrud Schröder in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Münz in Berlin, gegen Willy Schröder, 6. Ella Schneide⸗ reit in Heidewileen. vertreten durch Rechts⸗ anwältin Dr. Munk in Berlin, gegen August Otto Schneidereit, 7. Karoline Berger in Charlottenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cohn in Berlin, gegen Fritz Berger, 8. Meta Beyer in Elbing vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Wegner in Berlin, gegen Gustav Beyer, 9. Erna Beer in Hannover, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dettmann in Berlin, gegen Bernhard Beer, 10. Wil⸗ helmine Börger in Neukölln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirschberg in Charlottenburg, gegen Fritz Börger, 11. Wilhelmine Preuß in Oberhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kiewe in Berlin, gegen Theodor Preuß, 12. Willi Brunkow in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Thiele in Berlin. gegen Rosa Brunkow, 13. Wilyelm Beckert in Berlin, vertreten durch Nechts⸗ anwalt Dr. Münch in Berlin, gegen Luise Beckert, 14. Jultanne Friebel in Berlin⸗ Neukölln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eugen Friedländer in Berlin, gegen Franz Friebel, 15. Elisabeth Rubelowfke. in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Schönrock in Berlin, gegen Friedrich Rubelowfki, 16. Helene Heine in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Stromeyer in Berlin, gegen Georg Heine, 17. Pau⸗ line Rapaschinski in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Paul Graff in Berlin, gegen Ernst Robert Rapaschinski, 18. Robert Gohl in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt H. Oppermann in Berlin, gegen Olga Gohl, 19. Helene Reins in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Moses in Berlin, gegen Heinrich Reins, 20. Ernst Rossow in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jaehnigen in Berlin gegen Anna Rossow, 21. Hedwig Groß in Berlin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Wilhelm Moses in Berlin gegen Leo Groß, 22. Frieda Göllner in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zbo⸗ rowski in Berlin, gegen Fritz Göllner, 23. Marie Wichmann in Spandau. ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Makensy in Berlin, gegen Karl Wichmann. 24. Theresia Witte in Spandau, vertreten durch Rechtsanwalt Kransch in Berlin, gegen Henry Witte, 25. Helene Lüder in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Louis Cohn in Berlin, gegen Wilhelm Lüder, 26. Gertrud Witta in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Faehndrich in Berlin gegen Johann

Hypothekenbrief vom 16. Januar 1794

Witta, 27. Margarete Söhring in Berlin,

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Volk⸗ mann in Berlin, gegen Franz Söhring. Sämtliche Betlagte sind unbekannten Auf⸗ enthalts. Die Kläger laden die Be⸗ tlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Landgericht 1 in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, zu 1, 2 und 27 auf 11 Uhr, die übrigen au 10 Uhr vormittags, und zwar. zu 1

auf den 27. April 1928 vor Zivil⸗ kammer 37, Zimmer 19 21, zu 15— 16 auf den 27. April 1928 vor Zivil⸗ kammer 39, Zimmer 11 13, zu 1, 2 und 27 auf den 28. April 1928 vor Zwilkammer 15, Zimmer 8 10, zu 4— 6 auf den 30. April 1928 vor Zivil⸗ kammer 22. Zimmer 2 4 zu 23 26 auf den 24. Mai 1928 vor Zivil⸗ kammer 41, Zimmer 25 27, zu 17—22 auf den 25. Mai 1928 vor Zivrl⸗ kammer 39, Zimmer 11 13, zu 7—13 auf den 30. Mai 1928 vor Zwil⸗ kammer 35, Zimmer 2 4, zu 3 auf den 4. Juni 1928 vor Zivilkammer 20. Zimmer 8 10, mit der Aufforderung, sich durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. 8

Berlin, den 1. März 1928. Die Geschäftsstelle des Landgerichts I.

[102351] Oeffentliche Zustellung 8 wegen unbekannten Aufenthalts.

Es klagen auf Ehescheidung: 1. Frau Gittel Goldstein, geborene Horrwitz, aus Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Kamm in Berlin, Große Frankfurter Straße 141, gegen den Reisenden Josef Goldstein, zu⸗ letzt Berlin, aus § 1565 B. G.⸗B. 10. R. 24. 28 —; 2. der Schlosser Ru⸗ dolf Butz aus Berlin⸗Lichtenberg, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rie⸗ bold, Berlin, Alexanderstraße 86 a, gegen die Frau Markha Butz, geborene Nicola, zuletzt Krankenhaus in Weißen⸗ see, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. 10. R. 732. 27 —; 3. Frau Margarete Irmisch, geborene Föltz, aus Berlin⸗ Lichtenberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Kamm, Berlin, Große Frankfurter Straße 141, gegen den Kaufmann Erich Irmisch, zuletzt Berlin⸗Wilmersdorf, aus 1568 B. G.⸗B. 10. R. 628. 27 —; 4. Frau Emma Lindenberg, geborene Leske, aus Schwanebeck, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Graf in Berlin, Nollendorfstr. 21 a, gegen den früheren Metzger Curt Lindenberg, zuletzt an⸗ geblich Unteroffizier bei der II. Marine⸗ Brigade in Döberitz, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. 9. R. 60. 28 —; 5. Frau Helene Andriske, geborene Klopsch, aus Sprottau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walther Niemann in Berlin, Friedrich⸗Wilhelm⸗Straße 6, gegen den Lederarbeiter Willi An⸗ driske, zuletzt EE aus § 1568 B. G.⸗B. 9. R. 989. —; 6. der Dreher Wilhelm Dünow aus Tasdorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Schmeißer in Berlin, Tauentzienstraße 18, gegen die Frau Frieda Dünow, geborene Müller, zu⸗ letzt in Berlin, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. 9. R. 415, 27 —; 7. der Werkmeister Josef Köhler aus Berlin⸗ Reinickendorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Levy I. in Berlin, Friedrichstraße 208, gegen die Frau Margarethe Köhler, geborene Müller, zuletzt in Saarbrücken beziehungsweise in Berlin, aus § 1568 B. G.⸗B. 9. R. 445. 27 —; 8. Frau Gertrud Koch, eborene Flemming, in Berlin⸗Lichten⸗ en Wagnerplatz 63, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Dr. jur. Cohn, Berlin, Köpenicker Straße 1165, gegen den Krankenpfleger Wilhelm Koch, zuletzt Berlin⸗Buch, aus § 1565 B. G.⸗B. 9. R. 580. 27. —; 8. Frau Lucie Lüde⸗ mann aus Berlin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Zielinski, Berlin, Ansbacher Straße 34, gegen Arthur Lüdemann, zuletzt in Witten⸗ berge, aus § 1567 Abs. 2 3. 2 B. G.⸗B. 9. R. 807, 27 —; 10. Frau Frieda Walter, geborene Schwätzke, aus Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Boyke aus Berlin, Königgrätzer Straße 52, gegen den Molkereiassistenten Herbert Walter, zuletzt in Charlotten⸗ burg, aus § 1565 B. G.⸗B. 34. R. 940. 27 —; 11. Kaufmann Willi Schulze aus Berlin⸗Wilmersdorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Meyer in Berlin, Uhlandstraße 157, egen Frau Julia Schulze, geborene Hieschel⸗ zuletzt in Spandau, aus § 1568 B. G.⸗B. 87. R. 949. 27 —; 12. Frau Dorothea Hoffmann, geborene Lübke, aus Berlin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Felix Auerbach, Berlin, Beuthstraße 14, gegen den früheren Polizeiwachtmeister Otto Hoffmann, zuletzt in Berlin, aus § 1568 B. G.⸗B. 42 a. R. 33. 28 —; 18. Frau Hedwig Hanisch, geborene Kuhne, aus Charlottenburg, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Guder in Charlottenburg, Kant⸗ straße 145, gegen den Walter Hanisch, zuletzt in Eheethttenturg⸗ aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. 42 a. R. 70. 28 —; 14. Frau Gertrud Hintze, geborene Grieser, aus Berlin⸗Siemensstadt, Pro⸗ eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Föhler aus Charlottenburg, Kantstr. 4,

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