1928 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 5. März 1928.

S. 2.

komme.

S. gut! links.) Absolut notwendig sei, daß der An⸗ waltsstand p

legsich behandelt werde, weil er das beste Gegen⸗ ewicht gegen die juristische Bureaukratie darstelle. n Hürfe sich durch den gänzenden Status einzelner großstädtischer Anwälte nicht darüber täuschen lassen, daß es der Menge der Anwälte recht schlecht gehe. Der Redner fordert noch Zentralisierung des erliner Gerichtswesens und Modernisierung des Strafvollzuges. Dabei müsse man auch verlangen, 8 die Zahl unserer Ge⸗ e in den Gefängnissen erhebli serabgesetzt werde, wie ies in anderen Ländern längst der Fall sei. Deutschland sei durchaus kein solches verbrecherisches Land, wie es nach der Ge⸗ enenenzagh den Anschein habe. Man „hänge“ nur in Deutsch⸗ and leider auch die allerkleinsten Sünder. 640 000 Anklage⸗ erhebungen in einem Jahre seien ein berebtes Zeugnis dafür, daß endlich die Staatsanwalts haßt dringlichst angewiesen werden müsse, in Kleinigkeiten keine Anklage mehr zu erheben. Ueber⸗ haupt müsse die Justiz geschlossen auf das Reich übertragen werden. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Voß (Völk.) meint, man habe die Redezeit zum Justiz⸗ etat nur verkürzt, um zu verhindern, daß man über den zur An⸗ nahme vorgelegten Gesetzentwurf über die Anerkennung der Synagogengemeinde „Isfraelitische Nehgin eee heeh. in Frank⸗ furt a. M. als Körperschaft des öffentlichen Rechts sprechen soll. er links und Rufe: Sie können es ja tun!) Die

ölkischen würden alle anderen Gesichtspunkte zu diesem Justiz⸗ etat zunächst zurückstellen, um über dieses wichtige Gesetz zu 11 (Sehr gut! bei den Völkischen; Gelächter links.) er Redner lehnt dann den Gesetzentwurf ab, zumal in den ab⸗ gedruckten Statuten der Gesellschaft mysteriöfe Geheimzeichen enthalten seien, von denen man nicht wisse, was sie bedeuteten. Es seien da wagerechte und senkrechte Striche mit abgedruckt, die doch etwas bedeuten müßten. Der Redner zitiert noch einige heig. Worte, die gleichfalls in den abgedruckten Satzungen stehen und fragt, ob ein Mensch im Hause, außer den jüdischen Abgeordneten das verstehe. (Rufe links: Fragen Sie nur Luden⸗ dorff, der kennt seine geliebten Jidden aus Polen und auch die ganz genau!l) Man würde im Landtag doch auch einen Gesetzentwurf verabschieden, der chinesische Zeichen ent⸗ hält. Der Redner verlangt eine amtliche Uebersetzung des Tal⸗ muds, an der auch nichtjüdische Gelehrte beteiligt seien und die bisher noch nicht vorhanden ist. (Rufe bei den Völkischen: Die Juden wissen auch, warum!) Es stehe in den jüdischen Religions⸗ orschriften allerdings, daß ein Nichtjude, der den Talmud über⸗ setzt, oder ein Jude, der einen Nichtjuden aus dem Talmud unterrichtet, mit dem Tode bestraft werde. (Vizepräsident Wiemer meint, Ausführungen aus dem Talmud ständen nur in sehr losem Zusammenhang mit der Justizdebatte; Heiterkeit.) In den Statuten, die dem Gesetzentwurf beigelegt sind, stehe ausdrücklich, daß Thora und Talmud höchste Autorität für die Juden seien; man müsse sich daher damit beschäftigen. (Rufe ei den Völkischen: Sehr wahr! Heiterkeit bei den Links⸗ parteien und Rufe: Weiter reden lassen! Der Redner liest dann einige Bestimmungen aus dem Talmud vor, wonach u. a. den Juden erlaubt sein soll, Nichtjuden zu betrügen, wenn sie es nicht gewahr werden. enhastes Hört, hört! bei den Völkischen; anhaltendes Gelächter lin 2 Es würden im Talmud auch ö Scheußlichkeiten aufgeführt, die in keinem Religions⸗ uch sonst enthalten sein dürften. Die Religion sei daher keine Religion im Sinne von Kulturstaaten; die Juden bildeten, wie dies schon Moltke aussprach, einen Staat im Staate. Aus Rassegründen heraus seien sie daher bis zum letzten zu be⸗ kämpfen. Auch das preußische Ministerium sei aber leider mit Foheß durchsetzt. (Der Justizminister schüttelt verneinend den Kopf.

Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtschaftl. Vereinig.) schließt sich bezüglich des Krantz⸗Prozesses der Verurteilung der ausführlichen Presseberichterstattung durch den Abg. Stendel (D. p.) an. Weiter bringt er zahlreiche Wirtschaftswünsche an die Justiz vor. So müßten die Notariatsgebühren für größere Objekte gesenkt und der Geschäftsgang in Zivilsachen beschleunigt werden. Er⸗ u“ sei weiter die Vereinfachung und Verständlichmachung

r Grundbücher. Die Zuständigkeit der Amtsgerichte müsse erweitert werden. Seit die freie Wahl der Gerichtsvollzieher aufgehört hat, seien die Pfändungsergebnisse so lecht ge⸗ worden, daß man hier wieder rückrevidieren müsse. twendiꝛ sei eine schleunigere Durchführung des Konkursverfahrens un eine größere Einheitlichkeit und Klarheit in der Rechtsprechung bei Aufwertungssachen.

Abg. Kuttner (Soz.) erklärt bezüglich der Ausführungen des Abg. Pfarrer Voß (Völk.): Auch wenn der Pfarrer ein Komödiant sei, sollte der Politiker nicht danach streben, ihm in dieser Beziehung nachzueifern. (Präsident Bartels rügt diese Ausdrucksweise.) Wenn Abg. Lüdicke (D. Nat.) so stark gegen die Berichterstattung der Linkspresse über den Krantz⸗Prozeß geeifert habe, so solle er die Tonart der Rechtspresse bei ihr nicht passenden Urteilen beobachten, die von keiner linksstehenden Presse über⸗ troffen werden könnte. Im Wilms⸗Prozeß habe die „Deutsche Tageszeitung“ das Urteil als ein Bluturteil bezeichnet und er⸗ klärt, sie beneide die Richter nicht um die Robustheit ihres Ge⸗ wissens, und auch die „Tägliche Rundschau“ und der „Lokal⸗ anzeiger“ äußerten sich ähnlich. Entschieden müsse dagegen pro⸗ testiert werden, daß der juristische Nachwuchs so einseitig wie bisher ausgebildet werde. Allerdings sei von Universitätslehrern wie dem Berliner Staatsrechtslehrer Prof. Bornhack nichts anderes zu erwarten. Bornhack habe z. B. im Kolleg ausgeführt, er könne sich nicht denken, wie Ebert, der nur von Sätteln etwas verstand, die oberste Leitung des Heeres nach der Verfassung führen könne. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Allerdings sei ung von Bornharck vor zwanzig Jahren bekannt gewesen, daß er bei absoluter sachlicher Unfähigkeit lediglich wegen byzantischen Verbeugungen vor den Hohenzollern zum Professor berufen worden sei. (Großer Lärm bei den Völkischen und Rufe: Wir ver⸗ bitten uns, daß Universitätsprofessoren beschimpft werden! Gegenkundgebungen links.) Im übrigen müsse man vorsichtig sein, wenn man die Justiz einmal lobe, denn es gebe noch immer sianrdalöse Urteile genug. Der Redner zählt mehrere Einzel⸗ älle dafür auf, daß Gerichte wegen Beschimpfung der Reichs⸗ lagge schwarzrotgold freigesprochen haben. Zum eif iel sei in Keukölln ein Hakenkreuzler, der in einem Lokal die Reichs⸗ flagge als schwarzrotsch .. . bezeichnete, freigesprochen worden, weil einige Zeugen erklärten, sie hätten die Aeußerung nicht ge⸗ hört. (Hört, hört! links; andauernde Unterbrechungen und Rufe bei den Völkischen: Schwarzrotmostrich; Abg. Dannicke (Völk.); Mostrich hat es doch auch schon vor dem Kriege gegeben! Präsident Bartels rügt diese dauernden Unterbrechungen.) Außerordentlich beklagenswert sei weiter, daß noch immer aus den nichtigsten Gründen Urteile wegen Landesverrats erfolgten. Das gelte von der Verurteilung des Bergmanns Bremsel zu fünf Jahren Festung, nur weil er Dolmetscherdienste für die Franzosen geleistet habe, und zwar im Jahre 1919, weshalb das Gericht diese Handlung als unter dem Kriegszustand begangen verurteilte. Unerhört sei die Demagogie der Rechtspresse auch bei der Begnadigung des Leiferder Attentäters Schlesinger zutage etreten. Man habe da geschrieben, der „jüdische Massenmörder Schlesinger sei auf besondere Verwendung der Juden begnadigt worden“. Tatsächlich sei Otto Schlesinger der Sohn eines könig⸗ lich württembergischen Chorsängers, der katholisch ist, und einer evangelischen Mutter. Auch die Großeltern Schlesingers seien väterlichseits katholisch, mütterlichseits evangelisch. (Zuruf des Abg. Dr. von Brehmer [Völk.]: Wann getauft?) Lassen Sie (zu den Völkischen) sich durch Namensanklänge nicht täuschen. Ebenso wie ein Hamburger Jude sein kann, kann ja auch ein Brehmer mal zufällig nicht Jude sein. (Große Heiterkeit.) Das Vertrauen in die Justiz wird erst wieder File gen werden, wenn die Richterstellen aus allen Teilen der Bevölkerung besetzt werden.

Der Krantz⸗Prozeß habe viel zu großes Aufsehen erregt. Es habe allerdings nichts geschadet, daß dieser Prozeß öffentlich geführt wurde. Einige verkümmerte Junggesellen beiderlei Geschlechts haben vielleicht ihre Befriedigung in den ausführ⸗ lichen Berichten gefunden. Daß aber einmal das Jugendproblem in seiner ganzen Größe aufgerollt wurde, sollten wir nur be⸗ grüßen. Möchte die Heffentlichkeit sich aber um die wirklich

großen Mißstände in der Justiz ebenso bekümmern wie um den

Krantz⸗Prozeß, dann würde es bald besser werden. den Sozialdemokraten.)

Justizminister Dr. Schmidt nimmt hierauf Stellung zu einigen Punkten, die in der Debatte von den Rednern berührt sind. Seine Ausführungen werden im Wortlaut veröffentlicht werden.

Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) meint, daß die Klagen über die Justiz und mithin die sogen. Vertrauenskrise so alt seien, wie die Justiz selbst. Sie ließen sich verfolgen vom Reichskanzler Marx zurück bis zum Altreichskanzler Bismarck. Fürst ismarck 888 bereits 1867 erklärt, wenn bei Minister⸗Klagen Urtelle wie ie damals gefällten heraus kämen, brauche man sich nicht zu wundern, wenn der Eindruck von der Unparteilichkeit der üstis sich immer mehr vermindere. Diese „Vertrauenskrise“ ses also gar keine Krise, sondern etwas Konstantes, und erkkäre sich aus dem Wesen und den Aufgaben der Justiz, bei denen es immer Sieger und Besiegte gäbe. Es kämen ja auch in der Medizin Kunstfehler vor, ohne daß man immer gleich böse Absicht dahinter vermute. Vielfach lägen die Schwierigkeiten auch in der Beendung der deutschen Re prechung Das eh. ivilgesetz z. B. ermächtigte den Richter, überall da, wo keine Lösung im Gesetz zu finden sei, so zu entscheiden, als wenn er der Gesetzgeber wäre. Auch die französische Gesetzgebung sei weit zurückhaltender als die deutsche, die keineswegs einfach sei. Zum Fall Krantz erklärt der Redner, daß die dort aufgetauchten ethischen Probleme keineswegs

r die ganze Jugend gleichgelagert seien. Es hätten vielmehr i dieser Tragödie ganz Verhältnisse vorgelegen. Es ei daher abzulehnen, eine solche angebliche exualnot unserer Jugend als die Urfache dieser Erscheinungen hinzustellen. Im Falle Krantz liege ein 8 ttarker Einschlag in das Krankhafte und Psychopathische vor. Es sei unmöglich, der Jugend schranken⸗ lose Freiheit zu gewähren; sie brauche vielmehr unbedingt die erforderliche Autorität über sich. Es sei an sich zu verstehen, wenn die Oeffentlichkeit nicht ausgeschlossen würde. Der Vorsitzende habe das auch mit der erzieherischen Wirkung begründet. Trotzdem müsse man fragen, wozu diese Fragestellung, die mit der Findung des Urteils nichts, gar nichis zu kun habe. Ungewollt habe der Vorsitzende dem Sensationsbedürfnis dadurch Rechnung getragen! Das zweite Bedenken liege in dem Voreid! Stand die Hilde Scheller nicht unter dem Verdacht der Begünstigung? gen dieses Verdachts dürfte überhaupt keine Vereidigung sattfünden, am wenigsoee ein Voreid, unter dessen Druck dann Hilde Scheller während des ganzen Prozesses habe stehen müssen. Nach diesem Eid dürften nicht solche Fragen gestellt werden. Das Urteil selbst habe zweifellos auf einer beachtenswerten Höhe gestanden, auch die Begründung. Jedenfalls könnten der rozeßfüͤhrun nicht diese Vorwürfe gemacht werden, wie es teilweise itegen sei. Dann noch eins! Was wäre mit dem Angeklagten geschehen, der als einfache Nummer vor Gericht erschienen wäre, dem nicht ein solcher Apparat von Sachverständigen zur Verfügung gestanden S Das ist eine Frage, die ich als besonders ernstes ezeichnen möchte! (Beifall.)

(Beifall bei

Abg. Dr. Eismann (Zentr.) behandelt das Thema des

Zweckes der Strafe, ob Besserung oder Abschreckung. Man müsse auch an erblich Belastete denken. Die Behandlung müsse ver⸗ schieden sein. Wo gebessert werden soll, müsse auch etwas Gutes vorhanden sein. Der RKedner tritt für Erleichterung im Straf⸗ vollzug zur Aufrechterhaltung der Beziehungen mit der Familie ein, wie Gestattung von Besuchen und Briefen. Wer keine berufs⸗ vgge Arbeit gelernt habe, müsse einen Beruf in der Straf⸗ anstalt lernen. Damit gebe man dem Menschen für das ganze Leben etwas mit! Auch das Gefühl der Freude könne gut aus⸗ senutzt werden als Er feangegstt al; Vor die Tugend setzten ie Götter den Schweiß o uch die Keligion müsse dem Ge⸗ fangenen näher gebracht werden. Man müsse auch durch zweck⸗ hags Veranstaltungen dem Gefangenen das Gefühl geben, daß die Menschheit nicht ganz mit ihnen gebrochen habe. Durch eine richtige Gefängnisordnung müsse auch beim Gefangenen der Sinn für erweckt werden. Bei der Zuweisung der Arbeit dürfe auch von unangenehmer Pflichtarbeit nicht abgesehen werden. Wert sei auf landwirtschaftlig e Arbeit zu legen. Schule und Unterricht dürfen nicht vernachlässigt werden; gute Lehrer müßten für diesen Ewachsenen⸗Unterricht verwandt werden. Auch die freie Liebestätigkeit finde reiche Arbeit an den Gefangenen und ihren Familien. Die Aussicht auf Begnadigung sei ein sehr wirksames Erziehungsmittel. Wir müßten überall bestrebt sein, Menschen, die gestrauchelt seien, wieder der Allge⸗ meinheit zurückzugewinnen. .“ bg. Meyer⸗Herford (D. 8 bedauert, daß für einen großen Teil der Justizbeamten bei der Besoldungsreform nicht alles erreicht werden konnte. Auch bei dem Stellenplan seien uns die Hände gebunden, so daß nur kleine Besserungen im Rahmen des Besoldungsgesetzes möglich seien. Zu begrüßen sei, daß das Ministerium sich auch auf den Standpunkt gestellt habe, daß hier Härten vorhanden seien, die beseitigt werden müßten. Eehe richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Die Zahl der lechtspfleger, die eine Zulage bekoommen sollten, müßte im Interesse des Fortschreitens der Kleinen Justizreform vermehrt werden, ebenso sei die Lage der Justizwachtmeister und anderer Kategorien zu bessern. Im Strafvollzug dürfe mit der Strafe nicht gespielt werden; zu begrüßen sei, daß sich das Syftem der Bewährung durchgesetzt habe. Ferner sei zu wünschen eine gute Auswahl in der Beamtenschaft, gute Ausbildung und Fortbildung owie bessere Besoldung. Auch die Einrichtung der Zentralstelle ür produktive Arbeit sei zweckmäßig. Auch seine Freunde wünschten rleichterungen für die Gefangenen; sie sollten auch von ihrem verdienten Arbeitslohn an ihre notleidenden Familien abgeben können. Zum Schluß setzte sich der Redner ür Erhaltung der Strafanstalt Lichtenburg ein, wenn auch in kleinerem Umfange. Abg. Menzel (Komm.) empfahl das Beispiel Rußlands im Strafvollzug, das auf Arbeit aufgebaut sei. Wenn in Rußland die Todesstrafe verhängt werde, so geschehe es lediglich in der Notwehr. In Deutschland lägen 15 000 Arbeiter unter der Erde, die durch den „Bluthund Noske“ niedergeschossen worden seien. In Deutschland werde mit den Gefangenen eine Ausbeutung getrieben, die zum Himmel schreie. Unerhört sei die Zensur der Zeitungen 88 die Gefangenen. Der Redner zeigt eine Seite des „Berliner Tageblatts“ vor, die von der Zensur durch Unkennt⸗ lichmachung verschweinigelt worden fei. Der „Dortmunder Generalanzeiger“ bestehe nur aus einigen Fetzen, der Rest sei ausgeschnitten worden. (Minister Schmidt: Geben Sie uns die Exemplare, wir werden nachprüfen!) Die kommunistischen Ge⸗ fangenen hätten unter grausamem Terror zu leiden. Solange das kapitalistische System bestehe, werde da auch keine Aende⸗

rung eintreten.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. Ohne weitere Wortmeldungen wird auch die Einzelberatung erledigt. Die Abstimmungen über die angefochtenen Titel und die vorliegenden Anträge finden später statt. In zweiter und dritter Lesung stimmt das Haus noch dem Gesetzentwurf zu, der die israelitische Gemeinde in Frankfurt a. M. zur Körperschaft des dgewcen Rechts macht.

Gegen 17 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag, 12 Uhr: Bergetat und Lotterievertrag.

Parlamentarische Nachrichten. ü1u“

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 1. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Einzelberatung des Haushalts des Reichs⸗ verkehrsministeriums beim zurückgestellten Kapitel „Reichswasserschutz“ fort. Dazu liegt ein Schreiben des Reichs⸗ verkehrsministers vor des Inhalts: „Ich beantrage die Einstellung von 150 Polizeianwärtern beim Reichswasserschutz. Der Reichs⸗ finanzminister und der Reichssparkommissar sind einverstanden.“ Abg. Torgler (Komm.) beantragte Streichung des ganzen Kapitels und kritisierte den eben mitgeteilten Antrag, weil der Reichswasserschutz doch künfig wegfallen solle Geheimrat Döh⸗ ring widersprach dieser Darlegung. Der Antrag wolle nur die fehlenden Stellen auffüllen, solange der Reichswafferschutz bestehe. Abg. Ersing (Zentr.) bemerkte dazu, daß zurzeit die Frage noch nicht geklärt sei, ob der Reichswasserschutz beim Reich ver⸗

bleibe oder ob er zu den Ländern komme, die ihn angeblich haben b

wollten. Bis dahin dürften doch keine Anwärter eingestellt werden. Geheimrat Döhring erwiderte, daß ohne Auffüllung gerade der unteren Stellen der Reichswasserschutz nicht mehr aufrecht⸗ erhalten werden könne. Abg. Mittelmann (D. Vp.) unter⸗ stützte die Forderung des Ministeriums, weil sonst schließlich der Reichswasserschutz nur noch Offiziere besitze, aber kein wirklich brauchbares Instrument des Reichs mehr sei. Stettin (D. Nat.) bemängelte das Hin und Her in dieser Frage. Solange der Wasserschutz bestehe, müßten auch die notwendigen Leute für ihn vorhanden sein. Staatssekretär Gutbrod fragte, ob man es wirklich verantworten könne, mit dem Wasserschutz wieder ein Machtmittel des Staates aus der Hand zu geben. Abg. Steinkopf (Soz.) empfahl nochmalige Beratung der An⸗ gelegenheit der Einstellung von Anwärtern im Unterausschuß. as Schreiben des Ministers wurde dem Unterausschuß über⸗ wiesen, das Kapital genehmigt. Die vorliegenden Petitionen wurden gemäß den Anträgen des Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) er⸗ ledigt. Es hege die Besprechung der Phöbus⸗Ange⸗ bet eit. Abg. Heinig (Soz.) wies auf die Verschiedenheit in der Tragweite der Erklärungen des Reichskanzlers und des Reichswehrministers in der Phöbus⸗Angelegenheit hin. Der Minister habe die Angelegenheit auf einen Fall Lohmann zugespitzt, ihn ins Persönliche verkleinert. Er glaube, es handle sich hier vielmehr um eine Angelegenheit der Seetransportabteilung des Reichsmarineamts. Lohmann habe anscheinend in der großen Linie seiner Handlungen, allerdings nicht in Einzelheiten mit Wissen und im Rahmen des Amts gehandelt. Nur bei den Details habe er wahrscheinlich auf eigene Faust gehandelt. Es 8 notwendig, die Gesamtverantwortung festzustellen. Hier sei ein 5 Gründungskomplex als Mantel ausgebreitet worden, bestimmt, dem Parlament bzw. seinem Vitschuß die Einsicht zu verschleiern. Redner fragte, ob die Quellen, aus denen an⸗ b- diese Mittel gefle sen seien, auch in der ö und er Landwirtschaft zu suchen seien. Eine deutliche Auskunft darüber sei bisher noch nicht vom Ministerium gegeben worden. Bedauerlich sei die Entschuldigung der Bürgschaften und der so⸗ enannten Freischeine, die Kapitän Lohmann im Namen des einisteriums übernommen habe. Auch die Abwicklung der Phöbus⸗Angelegenheit sei ungewöhnlich; man müsse die Vorlage der Verträge darüber fordern. Er nenne die Uebernahme der Emelka⸗Aktien. Eine beispiellose Verschwendung von Mitteln sei hier durch die Illegalität der Vorgänge erzwungen Es gehe nicht an, einen in die Wüste zu schicken, man müsse auf völlige Bereinigung der gesamten Angelegenheit dringen. In der Spekulation liege der Zwang zu fortwährenden weiteren Nach⸗ schüssen. Wenn im Kapitän Lohmann 1 der hanseatische Geist ir in Konkurs Fimng cosen; müsse vorgelegt werden. Erklärt müsse werden, daß das Ministerium nicht außenpolitische Absichten hege; es müsse ein dienendes Glied der Republik sein. Redner rührte an die so⸗ enannte Otawi⸗Angelegenheit. Jetzt sei die Angelegenheit an⸗ Fetnend nach dem Fürstentum Liechtenstein verlegt. Abg. töcker (Komm.) beantragte, noch heute den Bericht des Spar⸗ kommissars über diese Angelegenheit, betr. Seetransportabteilung, dem Reichstage vorzulegen. Abg. Müller⸗Franken (Soz.) be⸗ antragte, das bisherige Ergebnis dieser Prüfung alsbald dem Reichstag zuzuleiten. Der wurde mit 12 gegen 7 Stimmen Abg. Heimann (Soz.) befragte den eichs⸗ wehrminister, wie er zu dem Beschlusse Stellung nehme. Reichswehrminister Dr. Groener: Ich werde den Beschluß der Regierung zur Kenntnis bringen. Ich selbst bin nicht in der Lage dazu Stellung zu nehmen. Es wird Sache des Ministers Sagemisch sein, ob und in welcher Weise über das bisherige Untersuchungs⸗ ergebnis etwas mitgeteilt werden kann. Die ganze Angelegenheit ist noch im Flusse; die Abwicklung ist bei weitem noch nicht erledigt, so daß ein endgültiger Bericht noch nicht gegeben werden kann. Abg. Müller⸗Franken (Soz.) erklärte, er könne dem Fenn Minister nicht folgen. Seine Fraktion habe j

Antrag töcker

angenommen.

ja eine ekanntgabe des bisherigen Ergebnisses mit Vorbedacht ge⸗ Abg. Stöcker (Komm.) nannte die Erklärung Ministers eine Verlegenheitsausrede. Nicht der Vor⸗ sitzende des Rechnungshofes, Sr Se habe darüber 2 entscheiden, sondern nötig sei eine Erklärung des Kabinetts. bg. Ersing (Zentr.) erklärte, es handele sich hier um eine olitische Frage: ob und wie der Kanzler sie beantworten werde, ei seine Angelegenheit. Seine Fraktion könne sich darüber nicht eher entscheiden, bis sie mit dem Kanzler gesprochen habe. Offen⸗ heit sei hier übrigens das einzi zweckmäößige, um den Lumpen, die darum gewußt hätten, nichn die Möglichkeit weiterer Er⸗ . zu geben. Aber diese Offenheit müsse vom ganzen Kabinett gegeben werden. Abg. Mittelmann (D. Vp.) be⸗ antragte Abbruch der Verhandlung über die Phoebus⸗Angelegen⸗ heit, bis dem eben gefaßten Antrage entsprochen sei. Auch seine Fraktion verlange unbedingte Klarheit. Ex beantvage aber, in der Etatsberatung fortzufahren und in die Verhandlung über den Marinetat einzutreten. Vors. Abg. Heimann (Soz, erklärte, daß auch er die Absicht gehabt habe, jetzt die Phoebus⸗Angelegen⸗ 7* solange zu vertagen, bis vom Reichswehrministerium die Er⸗ lärung vorliege, baß es den Bericht vorlegen wolle. Nach kurzer Erörterung zur Geschäftsordnung wurde der Antrag Mittelmann angenommen. Es folgte die Beratung des Marineetats. Berichterstatter Abg. Hünlich (Soz.) erstattete einen ein⸗ gehenden Bericht über die diesjährige Gestaltung des Haushalts der Marine. Er schilderte im besonderen die Gestaltung der neuen Schiffstypen, für die Summen angefordert werden, wie das Panzerschiff als Ersatz für die veralteten Linienschiffe und die 10 000⸗Tonnen⸗Kreuzer. Redner warf die Frage auf, ob Deutsch⸗ land überhaupt an den Ersatz der alten Linienschiffe herangehen olle, oder ob bei den beschränkten Aufgaben unserer Marine die ohe Ausgabe für ein Panzerschiff gerechtfertigt sei. Der Reichs⸗ tag habe seinerzeit die Frage verneint. Wie werde sich die Werft⸗ politik entwickeln? Im wesentlichen stünden zwei Werften in Kiel und ein Marinearsenal mit rund 1000 Köpfen zur Ver⸗ ung. Geklagt aber werde z. B. von den Deutschen Werken, sie nicht genügend Aufträge erhielten. Seien nicht die General⸗ unkosten überhaupt zu hoch sür ie Beschäftigung der Marine⸗ werft? Die Marine habe sich hier seiner Meinung nach das Bett zu breit gemacht. In fünf oder sechs Jahren würden so wie so nach dem Spielraum des Versailler Vertrages die Aufträge für Neubauten nicht mehr vorhanden sein. Was geschehe dann mit den Werften? Auf Zukunftshoffnungen könne man ein be⸗ schleunigtes Flottenprogramm nicht aufbauen. Er frage weiter, solle die eigene Seetransportabteilung überhaupt noch beibehalten werden? Er sei für ihre Beseitigung. Die Ziffer der Selbst⸗ morde bei der Marine sei erfreulicherweise zurückgegangen,

Delmenhorst in

Abg. Schmidt⸗-

und Willen

11

lich gezeit haben sollte, müßten Hamburg und Bremen schon ein. Der Saemisch⸗Bericht, der Bericht des Reche-⸗

8 angesetzte

Vorsitzender

für das Kind, mit wel

““

Berlin, Montag, den 5. März

3. Aufgebote.

[103010] Aufgebot.

Der Privatmann Johann Zange senr. in Dwoberg hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung der über zu Artikel 1913 der Gemeinde Abteilung III unter Nr. 2 und 3 für den Ziegeleibesitzer Jo⸗ hann Hinrich Zange in Dwoberg ein⸗ getragenen Hypotheken über 3500 und 1000 ausgestellten Hypotheken⸗ briefe beantragt. Der Inhaber der

Mrkunden wird aufgefordert, spätestens

in dem auf den 3. Oktober 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Delmenhorst, den 27. Februar 1928.

Amtsgericht. Abt. III.

[103011] Aufgebot. Der Rechtsanwalt und Notar Georg Lewy in Berlin, Kurfürstendamm 38/39, hat beantragt, im Wege des Aufgebots⸗ verfahrens den abhanden gekommenen Hypothekenbrief vom 19. Mai 1911 des Amtsgerichts Markranstädt über die für Hedwig verehelichte Lobatz, geb. Wagner, in Leipzig auf dem Grundstück Blatt 169 des Grundbuchs für Markranstädt (Eigentümer: der Antragsteller) in Ab⸗ teilung III unter Nr. 27 eingetragene, mit 4, eintretenden Falles mit 5 vom Hundert vom 1. März 1911 ab verzins⸗ liche Forderung aus einem Anerkennt⸗ mnisvertrag von 8000 PM l(achttausend Papiermark), von der 4000 PM (vier⸗ tausend Papiermark) mit Zinsen vom 1. März 1921 ab an Edith bedige Lobatz in Berlin⸗Halensee abgetreten worden ind, worüber, wie auf dem bezeichneten

rief auch vermerkt ist, am 11. Mai 1921 ein Teilhypothekenbrief hergestellt worden ist, für kraftlos zu erklären. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 27. Juni 1928, vormittags Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls

die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗

folgen wird.

Markranstädt, 29. Februar 1928.

Das Amtsgericht.

[103012]° Bekanntmachung.

In der Hypothekenbriefaufgebotssache Lehmann wird der auf den 14. 9. 1928 Aufgebotstermin auf den 22. Juni 1928, vormittags 11 Uhr, verlegt.

Strausberg, den 1. März 1928.

Das Amtsgericht. [103008] Aufgebot.

1. Der Brauereiarbeiter Franz Baß aus Klein Pluschnitz, 2. der Landwirt August Miosga und seine Ehefrau Johanna Miosga, geb. Tarminski, beide aus Boguschütz, 3. der Bauer Paul Kloska aus Schieroth, 4. das Fräulein Hedwig Niesor aus Boguschütz, 5. der Maurer Franz Kokoschka und seine Ehe⸗ frau Marie geb. Rzepka, beide in Ovatsche, 6. die verehelichte Kaufmann Marie Hanke, geb. Kolenda, aus Tost, O. S., 7. die Witwe Marie Bujara, F. Jakschik, aus Kottlischowitz, 8. der Gärtner Isidor Bujara aus Radun, 9. der Gärtner Cyriakus Musialek aus Radun haben zur Ausschließung der un⸗ bekannten läul 22 Hypotheken das Aufgebot beantragt, nämlich: zu 1: 987 Tlr. 20 Sgr. 4 Pfg. Erbteils⸗ bzw. Kaufgeldforderungen für Auguste und Emilie⸗Pauline Geschwister Klugius auf Blatt Nr. 16 Klein Plusch⸗ nitz Abt. III Nr. 7 (1 ⁸), zu 2: a) 68 Rtlr. für das hiesige öu“.“ insbesondere für die Freibauer Apolonia Miosgasche Pupillarmasse auf Batt 18 Boguschütz Abt. III Nr. 2, b) 37 Rtlr. 14 Sgr. 8 Pfg. Erbegelder für Franz Miosga auf Blatt 18 Bouschültz Abt. III Nr. 3, c) 22 Rtlr. 8 Sgr. 4 Pfg. für Marianna Miosga auf Blatt 18 Bogu⸗ schütz Abt. III Nr. 4, zu 3: 18 Tlr. rück⸗ tändige Kaufgelder für die Geschwister Agatha, Anton und Peter Thurz auf

Blatt 29 Schieroth Abt. III Nr. 1,

zu 4: a) 40 Tlr. rückständige Kaufgelder

r die Geschwister Eva, Florentine, Karoline und Franz Niesor auf Blatt 30 Boguschütz Abt. III Nr. 6, b) 1 Tlr. 25 Sgr. für die Sportelkasse des Ge⸗ richtsamts Slupsko auf Blatt 30 Bogu⸗ schütz Abt. III Nr. 2, zu 5: 21 Rtklr.

Sgr. 11 % ⸗ʒ Pfg. für Mathis Scheja, 9 Rtlr. 7 Sgr. 3 ³ %⁄ Pfg. für Alexander Scheja, 9 Rtlr. 7 Sgr. 3 %¾% Pfg. für Josefa Scheja auf Blatt 9 Oratsche Abt. III Nr. 2, zu 6: a) 50 Rtlr. für die Müller Johann Kaschelsche masse auf Blatt 23 Tost Abt. III Nr. 9,

b) 45 Rtlr. 4 Sgr. 6 Pfg. für die Magd

Sofie Czichi zu Mikultschütz auf Blatt 23 Tost Abt. I1I1 Nr. 10, zu 7: a) je 5 Tlr. ür Johanna und Thomas Klonnek auf

latt 11 Kottlischowitz Abt. III Nr. 2, b) 100 Tlr., und zwar 50 Tlr. für den Gärtnersohn Karl Strzysch und 50 Tlr. m gegenwärtig

Marianna Strzysch schwanger geht, auf Blatt 11 Kottlischowitz Abbt. III Nr. 9, zu 8: a) 21 Tlr. 1 Sgr. für den Gruben⸗ arbeiter Franz Skvabania v. Blatt 30 mn übtedn Per b 8 8 . für den Kne tefan Lorek in 22 Slatt 888 Radun Abt. . 7;, 8 r. für den Knecht Stefan Lorek in Radun auf Blatt 30 Radun Abt III Nr. 8, zu 9: 2 Tlr. für Thomas Muschalek auf Blatt 26 Radun Abt. III Nr. 1. Die unbekannten Hypotheken⸗ gläubiger werden aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermin am 25. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht ihr Recht an⸗ zumelden bzw. etwaige Briefe vor⸗ zulegen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und die Briefe für kraftlos erklärt werden. Tost, O. S., den 15. Februar 1928. Amtsgericht.

[103017] Aufgebot. Der Maurer Arthur Weste in Müncheroda, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Goedecke und Friedrich in Freyburg a. U., hat beantragt, die ver⸗ scho enen Geschwister Luise und Marie 1ees Siegel, zuletzt wohnhaft in Müncheroda, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gesorhert⸗ sich spätestens in dem auf den 26. September 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, 8 die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Freyburg a. U., 28. Febr. 1928.

Amtsgericht.

[103013] Aufgebobt. Die Barbara geb. Blum, Ehefrau des Gärtners Peter Josef Heinrich Hanselmann in Finthen, Taunus⸗ 28 5 beantragt, ihren Vater, hen verscho

enen Emil August Blum, 18. am 27. Dezember 1851 zu Wies⸗ aden, Bäcker, unbekannten Aufent⸗ halts, zuletzt wohnhaft in Mainz, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ chc ene wird arfgs order⸗ sich pätestens in dem auf Dienstag, den 2. Oktober 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Justizgebäude, Saal 507, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen su erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ orderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Mainz, den 25. Februar 1928. Hessisches Amtsgericht.

[103015] Aufgebot. 8 Der Bauunternehmer Ludwig Brändle in Auingen als bb66 at beantragt, den verschollenen Johannes Brändle, Schweizer von Auingen, geboren daselbst am 28. 4. 1873, zuletzt wohnhaft e nach Fantkrei verzogen und eit 1913 verschollen, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. September 1928, vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ö zu melden, widrigenfalls ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem ericht Anzeige zu machen. Münsingen, den 17. Februar 1928. ürtt. Amtsgericht.

[103014] Aufgebot.

Der Arbeiter Gustav Aust in Langenbielau, Kreis Reichenbach in Schl., Am Gaswerk 3, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Zweig in Langenbielau, hat beantragt, seine ver⸗ schollene Ehefrau, die am 23. Juni 1887 zu Heide⸗Dombrowka in Posen ge⸗ borene Helene Olga Aust, geborene Banik, die zuletzt in Langenbielau den Wohnsitz hatte und sich zuletzt in Breslau aufgehalten hat, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird Sn ne sich spätestens in dem auf den 22. September 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ Gericht, Zimmer 15, an⸗ eraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die ihs soe. hüe. im Aufgebot termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Reichenbach i. Schl., 27. Pebr.1 28.

Amtsgericht. (4 F 2/28.)

[103016] Die

2

Frau Catharina Wiebke Dorothea Herrndorff, geb. Schott, in Fannbürg at beantragt, ihren ver⸗ chollenen Ehemann, den Arbeiter

Gustav rrndorff, zuletzt wohnhaft in Ernstthal bei Felbe 8” tot areh.

in Auingen,

klären. Der besfichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. November 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ Peseeen im Aufgebots⸗

ericht Anzeige zu

termin dem Rendsburg, den 15. Februar Amtsgericht. 8s

852

[103005] 11e1“ Erbenaufforderung (Kofler). Am 7. März 1927 starb in Dechbetten in Bayern Wirtz, Christine, geborene Kofler, Witwe des früheven Cafétiers Wirtz, Johann, in Nürnberg. Geboren ist sie am 5. April 1839 in Kufstein in Tirol als Tochter der Maria Kofler, die am 12. April 1865 als led. Taglöhnerin (Leichengeldeinkassiererin) starb und eine weitere Tochter Antonie Kofler hatte, 5 am 11. März 1837 in Kufstein. Die roßeltern der Christine Wirtz waren die Rentamtsdienerseheleute Kofler, Georg und Margarete, geborene Niederwieser, in Kufstein, ersterer dort am 18. März 1819 und letztere dort am 18. Juli 1834 verstorben. Weitere Kinder der Großeltern sind: Anna Kofler, geb. am 27. Februar 1814, und Georg Kofler, geb. am 30. Oktober 1816, in Kufstein. Als gesetzliche Erben der Christine Wirtz kommen in Betracht die Abkömmlinge der Großeltern, also auch die Abkömmlinge der Maria, Antonie, Anna und des Georg Kofler. Personen, welche ihre Abstammung von den ge⸗ nannten Personen nachweisen können, werden aufgefordert, ihre Erbrechte unter Beifügung amtlicher Urkunden, aus denen das Abstammungsverhältnis hervorgeht, bis spätestens 16. August 1928 beim Nachlaßgericht Stadtamhof in Bayern anzumelden. Auch werden alle diejenigen, die zuverlässige Angaben über die genannten Personen machen können, ersucht, diese Angaben bei dem gleichen Gericht schriftlich oder mündlich

anzubringen. Stadtamhof, den 1. März 1928. Bayerisches Amtsgericht Stadtamhof. Nachlaßgericht.

[103022]

Durch Ausschlußurteil vom 25. Februar 1928 sind folgende Hypothekenpfandbriefe der Mitteldeutschen Bodenkreditanstalt in Greiz für kraftlos erklärt worden: Reihe II Lit. E Nr. 116 über 5000 und Reihe II Lit. D Nr. 2399 über 1000 ℳ, je vom 4. September 1896.

Greiz, den 1. März 1928.

Das Thüringische Amtsgericht.

[103018] In der Aufgebotssache des Viktor Kirch in Cocheren (Moselle) als Bevollmächtigter der Erben des am 27. Juli 1924 in Diebling verstorbenen Nikolas Meyer hat das Amtsgericht Mannheim durch Ausschlußurteil vom 23. 2. 1928 für Recht erkannt: Die 4 % igen Pfandbriefe der Rheinischen Hypothekenbank Mann⸗ heim Serie 109 Lit. C Nr. 5949 à 500 ℳ, Serie 110 Lit. C Nr. 6458 à 500 Serie 110 Lit. D Nr. 7739 à 200

werden für kraftlos erklärt. Bad. Amtsgericht. B.⸗G. 9.

(103002)

Das Amtsgericht München Streit⸗ gericht erläßt in Sachen Maier, Georg, und Genossen folgendes Ausschluß⸗ urteil: I. Für kraftlos werden erklärt: 1. XVa E 154/27: Der 3 ½ % Inhaber⸗ pfandbrief der Bayer. Handelsbank in München Lit. D Nr. 6117 zu 500 auf Antrag des Bankiers Georg Maier in Ingolstadt. 2. XV a E 204/27: Die 3 ½ % Inhaberpfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Lit. L Serie 35 Nr. 281894 und Serie 40 Nr. 323859 zu je 1000 auf Antrag von Marie Frankenberger in Kleingern, Post Neukirchen a. Inn, und ihrer durch sie vertretenen Schwestern Katha⸗ rina Frankenberger in Bad Aibling, Therese Frankenberger in München Wund Fanny Frankenberger in Berlin. 3. XV a E 225/27: Der 4 % Inhaber⸗ pfandbrief der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Serie 46 Lit. E Nr. 173195 zu 2000 auf Antrag der Knabenerziehungsanstalt Sankta Maria in Neuherberg bei München, vertreten durch Direktor Augustin Knapp. 4. XVa E 230/ 27: Die 4 % Inhaberpfandbriefe der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Serie 15 Lit. HH Nr. 53908 zu 2000 ℳ, Serie 15 Lit. JJ Nr. 128687 zu 1000 ℳ, Serie 10 Lit. LE Nr. 80872 zu 200 ℳ, Serie 15 Lit. MM Nr. 92996 zu 100 ℳ, auf Antrag von Georg Steppich in Westendorf. 5. XV a E 219/27: Die 3 ½ % Inhaberpfandbriefe der Bayer. Vereins⸗ bank in München Serie 26 Lit. C Nr. 68724 und zu je 500 auf Antrag des Notars Justizrats Dr Konrad Eyermann in Hof i. B. 6. XV a E 211/27: a) die 4 % Inhaberpfandbriefe der Baye⸗ rischen Handelsbank Lit. P Nr. 68530. 74072, 78877, 101463, 101465, 101466,

4 81

erie 30 Lit. C Nr. 75050 2.

100911 zu je 1000 ℳ, Lit. K Nr. 45343, 47945, 49159, 53852, 54478, Lit. Qu Nr. 57175 zu je 500 ℳ, Lit. L Nr. 57885 zu 200 ℳ, Lit. M Nr. 46484, 49968 zu je 100 ℳ, b) die 4 % Kommunalobli⸗ gation der nämlichen Bank Lit. K Nr. 5352 zu 500 ℳ, c) die 4 % Inhaber⸗ schuldverschreivung der Stadt Mäünchen von 1907 Buchst. B Nr. 3501 zu 2000 auf Antrag des Landwirts Stefan Sauer in Retzstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Seufert und Dr. Bonn in Würzburg. 7. XVa E 79/,27: Die 4 % Inhaber⸗ pfandbriefe der Bayer. Handelsbank in München Lit. O Nr. 17085 zu 2000 ℳ, Lit. P Nr. 75092 und 75093 zu je 1000 auf Antrag von Sebastian Schaller, Land⸗ wirt in Egra, Gde. Enselwang. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen, und zwar, soweit aus⸗ scheidbar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen.

München, den 1. 3. 1928.

Amtsgericht München.

[1030191 Bekanntmachung.

Die Sparkassenbücher Nr. 3265 3353 der Sparkasse Bottrop sind kraftlos erklärt.

Bottrop, den 29. Februar 1928.

Das Amtsgericht. [103024] Beschluß

Die in den Akten IX 92. 01 unter⸗ zeichneten Gerichts erteilte Bescheini⸗ gung vom 12. Dezember 1901 wird, weil unrichtig, gemäß § 2361 B. G.⸗B. für kvaftlos erklärt.

Herford, den 29. Februar 1928.

Das Amtsgericht. Oestreich.

[103020] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 15. Fe⸗ bruar 1928 sind die Kuxscheine Nr. 501 bis 1000 der Gewerkschaft „Gustavshall“ zu Gotha für kraftlos erklärt worden.

Waltershausen, 22, Februar 1928.

Thüring. Amtsgericht.

[103021

Durch Urteil vom 22. 2. 1928 ist der Eigentümer des Grundstücks Niko⸗ laiken Blatt 17 mit seinem Recht aus⸗ geschlossen.

Nikolaiken, den 22. Februar 1928.

Amtsgericht. [103023] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Land⸗ wirtsfrau Martha Hecke, geb. Führus, in Schwerin a. W., vertreten durch den Rechtsanwalt Matuschke in Schwerin a. W., hat das Amtsgevricht in Schwerin a. W. für Recht erkannt: Die Gläubiger der im Grundbuche von Schwerin Stadt Blatt Nr. 155 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 6 für den Hotel⸗ besitzer August Seipt in Schwerin a. W. eingetragenen Hypothek von 80 Talern werden mit ihrem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen.

Amtsgericht Schwerin a. W. den 18. Februar 1928.

[103025] Beschluß.

Der vom Amtsgericht Breslau am 22. Juni 1921 erteilte Erbschein nach der am 25. März 1920 verstorbenen Rentiere Bertha Hübner, nach dem Erben geworden sind vom 11. Sep⸗ tember 1920 ab 1. Rentier Robert Hübner in Breslau zu ¾¼, 2. iyre Kinder aus erster Ehe: a) der Gast⸗ 1 Wilhelm Briebsch in Bres⸗ au, b) der Hausbesitzer Max Briebsch in Breslau, 3. die Kinder ihres Ehe⸗ mannes Robert Hübner aus dessen erster Ehe: a) Frau Kaufmann Martha Magiera in Breslau, b) Frau Clara Brühl in Charlottenbrunn, zu 2 und 3 zu je ¼16, ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt.

Breslau, den 22. Februar 1928.

Das Amtsgericht.

4. Heffentliche Zuftellungen.

[102349] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bertha Spieth. geb. Reiß, in Mühlhausen, Ostpr., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nieswandt in Braunsberg, Ostpr. klagt gegen den früheren Fräser und Hobler Ernst Spieth, früher in Mühlhausen, Ostpr., fetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich verlassen und sich um den Unter⸗ halt seiner Familie nicht gekümmert habe mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des aandgerichts in Braunsberg, Ostpr., auf den 11. Juni 1928, um 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Braunsberg, Ostpr., 25. Februar 1928.

3. Kaufmann Gustav Krüger, Berlin,

[103026] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Der Kaufmann Wilhelm Alt, Berlin, Fidicinstr. 1, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Pick, Berlin, Belle⸗Alliance⸗Platz 4, gegen Ehefrau Else Alt, geb. Burchhard, unbekannten Aufenthalts, §§ 1566

1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag aue

Ehescheidung. Aktenzeichen: 1. R. 575/27, 2. Der Redakteur Dr. Fritz Seibert in Berlin⸗Tempelhof, Deutscher Ring 1/2.

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälté Dres. Weiskam und Bergmann in Berlin W. 8, Kronenstr. 66/67, gegen die Auto⸗ und Mobiliar⸗Auktion G. m. b. H., vertreten durch ihren Ge⸗ schäftsführer Wilhelm Friedlaäender, früher in Berlin W. 35, Potsdamer

Straße 118 b, jetzt unbekannten Aufent⸗

halts, wegen Auszahlung von Versteige⸗ rungserlös, mit dem Antrag: 1. die Be⸗ klagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 800 RM nebst 8 % Zinsen seit 24. Januar 1928 zu zahlen, 2. das

Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Aktenzeichen: 2. 0. 80. 28.

Müllerstraße 165 a, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Jebsen, Berlin, Kurfürstendamm 22, gegen den Kauf⸗ mann Arno Lauterbach, früher in Ber⸗ lin⸗Baumschulenweg, Ernststr. 17, wegen Rückzahlung von Vorschüssen, mit dem Antrag auf Zahlung von 1463 RM nebst 2 vH über Reichsbankdiskont Zinsen seit 19. Dezember 1927 sowie weiterer 537 Reichsmark nebst 2 vH Zinsen über Reichsbankdiskont seit Klagezustellung oder Befreiung des Klägers von seiner Zahlungsverbindlichkeit in dieser Höhe gegenüber der Firma Bergemann & Co. zu Berlin. Aktenzeichen: 5. 0. 18/28. 4. Frau Hedwig Zörner, geb. von Rhein, Berlin, Swinemünder Str. 103, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Boerne, Berlin, Nr. 183, gegen Kaufmann Emil Zörner, unbekannten Aufenthalts, wegen §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem An⸗ 9 auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 7. R. 125/28. 5. Der Dr. Osmann Tukumbet in Berlin W., Augsburger Straße 54, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Kauth, Berlin, Groß⸗ görschenstr. 1, gegen die Frau Fanni Naschahir, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Berlin W., Geisberg⸗ stvaße 39, wegen 800 RM Mietforde⸗ rung, mit dem Antrag, die Beklagte z. verurteilen, an den Kläger 800 R. nebst 6 % Zinsen seit dem 1. November 1927 zu zahlen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Aktenzeichen! 8. 0. 450/27. 6. Frau Anna Knospe, geb. Brattig, Neukölln, Ziethenstr. 8, Hof II, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Ludowieg, Neukölln, Ziethen⸗ straße 85, gegen den Arbeiter Theodor Knospe in Neukölln, Hohenzollernplatz Nr. 17, 5. Aufg. I b. Böker, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 20. R. 295/27. 7. Die Firma Gebrüder Gaubitz i Berlin⸗Lichterfelde⸗Ost, Jägerstr. 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Graw, Berlin⸗Lichterfelde, Bismarck⸗ straße 1, gegen 1. Mierzislaus Rut⸗ kowski, 2. dessen Ehefrau Rucza Rut⸗ kowski, geborene Kreidel, früher in Berlin wohnhaft, wegen 547,33 RM, mit dem Antrag, die Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar als eesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 547,33 KM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Juni 1927 zu zahlen. Akten⸗ zeichen: 24. 0. 32/28. 8. Die Frau Selma Gawehn, geb. Schütz, in Berlin⸗ Lankwitz, Victoriastr. 6, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Auert, Berlin, Kurfürstendamm 11, gegen den Musiker Friedrich Gawehn, unbekann⸗ ten Aufenthalts, früher in Berlin⸗ Lankwitz, wegen Ehescheidung gemäß §§ 1568, 1565 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trag auf Scheidung der Ehe. Akten⸗ zeichen: 26. R. 56/28. 9. Die Frau Frieda Frenzel, geb. Büttner, in Berlin, Stargarder Str. 57, bei Miersch, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Knopf, Berlin, Dorotheen⸗ straße 80, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Paul Frenzel, unbekann ten Aufenthalts, früher in Zeuthen, Kreis Teltow, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Akten⸗ eichen: 26. R. 101/28. 10. Die Frau Gertrud Hagendorff, geb. Härtel, in Berlin N. 39, Schönwalder Str,. 21, E11““ Rechtsanwalt Dr. Fritz Salomon, Berlin W. 35, Pots⸗ damer Str. 115 a, gegen den Kaufmann Erich Hagendorff, unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Berlin⸗Friedenau, Cra⸗ nachstr. 31, wegen Ehescheidung. Akten⸗ zeichen: 26. R. 214/27. 11. Die „Triton“ Gesellschaft für Wasserreinigung und m. b. H., vertreten durch ihre Cesctsfuheet die Kauf⸗ leute Georg Liebig und Willi Dittmar in Berlin, Am Karlsbad 9/10, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Max Naumann und Dr. Eduard Fränkel,

101467, 102566, Lit. J Nr. 86130, 89915,

Die Gelchäftsstelle des Landgerichts.

Berlin W. 8, Französische Str. 17, gegen