— 1“
Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
11041741]
Gold Kredit Aktiengesellschaft
zu Berlin.
In den Aufsichtsrat wurden in der Generalversammlung vom 17. Februar 1928 gewählt:
Herr Generaldirektor Carel J. A. Begeer
Waassenaar, Hasebrokscheweg l a,
Herr Kaufmann H. Julius Wilm,
Berlin Lützowufer 19 b. Der Vorstand. F. R. Wilm
[103728] Rheinische Creditbank Mannheim.
Siebenundfünfzigste ordentliche Generalversammiung am Freitag, den 30. März 1928, vormittage 11 ½ Uhr, im Gebäude der Bank, wozu wir die Herren Aktionäre einladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz auf 31. Dezember 1927 mit Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats; Genehmigung der Bilanz.
2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
5. Abänderung von Art. 16 des Gesell⸗ schaftsvertrags: Teilnahme an der Generalversammlung und Ausübung des Stimmrechts.
Zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär berechtigt welcher die Aktien spätestens am fünften Tage vor der Ver⸗ sammlung bei der Gesellschaft oder bei einer der nachstehend bezeichneten Stellen oder bei einem Notar hinterlegt.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu⸗ limmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Be⸗ endigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Eintrittskarten zur Generalversamm⸗ lung sind erhältlich bei unserer Bank und ihren sämtlichen Zweignieder⸗ lassungen, ferner bei sämtlichen deut⸗ schen Effektengirobanken, in Berlin bei der Deutschen Bank und bei Herrn S. Bleichröder, in Frankfurt a. M., Hamburg, München, Stuttgart bei den Zweigqustalten der Deutschen Bank, ferner in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Vereinsbank und der Frankfurter Bank, in Neustadt a. d. Hdt. bel Herrn G. F. Grohé⸗ Henrich, in Saarbrücken bei Herren
. F. Gröhé⸗Henrich & Co., in Freiburg i. Br. bei Heirn J. A. Krebs, in Basel und Zürich bei der Basler Handelsbank und der Schweize rischen Kreditanstalt.
Mannheim, den 7 März 1928.
Der Aufsichtsrat.
[104451]
Mecklenburgische Bank in Schwerin i. M.
Die Aktionäre der Mecklenburgischen Bank lade ich hierdurch zu der diesjahrigen, am Donnerstag, den 29. März 1928, mittags 12 Uhr, im Geschäͤfts⸗
hause der Bank, hierselvst, abzuhaltenden ordentlichen Generalversammlungein. Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht und Rechnungsablage
ddes Vorstands und Bericht des Auf⸗ ssichtsrats über ersolgte Prüfung der Jahresrechnung und der Bilanz.
2. Genehmigung der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung und der Bilanz. Be⸗ schlußfassung über die Verwendung
ddes Ueberschusses.
8. Erteilung der Entlastung an Vorstand
und Aufsichtsrat. 4. Aenderungen der Satzungen:
§ 12, betr. Hinterlégung der Aktien. § 16, betr. Wahl von Aufsichts⸗
ratsmitgliedern
§ 19, betr. Rechte und Pflichten
des Aufsichtsrats.
§ 20, betr. Bezüge des Aufsichts⸗
ratls.
5. Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Stückelung der Aktien nach Durch⸗ füh ung des Verfahrens auf Grund der Bestimmungen der 2 75. und der 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen festzu⸗
setzen und die notwendigen Aende
rungen der Satzungen vor⸗unehmen. der Generalver⸗ berechtigt, welcher seine zur Legitimation erforder⸗ lichen Aktien bis spätestens zum 26. Märs 1928 einschließlich bei den folgenden An⸗ während der üblichen Ge⸗
Zur Teilnahme an sammlung ist der Aktionär
meldestellen schäftsstunden hinterlegt haben wird:
bei unserer Zentrale in Schwerin i. M. oder bei einer unserer Filialen in Rostock i. M., Neubrandenburg i. M.,
Wismar (Ostsee), Güstrow i. M., zu hinterlegen. ] 1 Hinterlegungsstellen sind auch sämtliche
Effektengirobanken deutscher Wertpapier⸗
in Frankfurt a. M. bei der Dresdner börsenplätze. chen — 5 eing 1 — Die von der Hinterlegungsstelle aus⸗ Aktionäre, sich spätestens bis 27. März
Zahl der Stimmen be⸗ bei der Direktion der Gesellschaft, Wolfram⸗ anmelden zu wollen, ebenso daselbst zu falls der Aktieninhaber durch einen Bevollmächtigten vertreten werden soll.
Die Bilanz und der Jahresbericht liegen für die Aktionäre im Geschältslokal der Wolframstraße 36, vom
jon⸗ 12 März ab zur Einsicht auf. Metallwerke Aktien Gesellschaft Stuttgart, den 5. März 1928. Stuttgarter Lagerhaus⸗Gesellschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Ribnitz i. M. oder in Berlin bei der Dresdner Bank,
Bank in Frankfurt a. M., in Oldenburg i. O. burgischen Landesbank,
bei einem deutschen Notar oder außerdem bei einer Giroeffektenbank (nur fün
Mitglieder des Giroeffektendepots).
Als Hinterlegung bei den vorstehend me bezeichneten Hinterlegungsstellen gilt auch Recht mehr zur Stimmrechtsausübung. die Belassung der Aktien im Verwahrungs⸗ besitz der Hinterlegungsstelle bei einer
anderen Bank
Schwerin i. M., den 7. März 1928.
(104137]
zu einer am 29. März 1928, vorm. 11 ⅛ Uhr, m unserem Hause stattfindenden außerordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen.
sind die Aktien vor dem Verammlunastage zu hinterlegen.
Der Liquidator
Ferd. Wagner A.G. b.
Porzheim. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
Tagesordnung: Berichtigung der Bilanz auf 31. Mär⸗ 1927
Zur Teilnahme an der Versammlung spätestens am 5. Tage
Pforeheim, 5. März 1928. Eduard Winter.
Generalversammlung am 27. März 1928, nachm. 3 Uhr, im Kontor der Gesellschaft zu Brand⸗Erbisdorf in Sa.
bei der Olden⸗ gesertigte, die — urkundende Bescheinigung berechtigt zur straße 36. Stimmführung in der Generalversammlung. etwaige Vollmachtsurkunden
Die Hinterlegung von Reichsbankdepot⸗ hinterlegen scheinen gibt wegen der veränderten Ver⸗ wahrungsbedingun en der Reichebank kein
103219 Einladung zu einer anßerordentlichen
Tagesordnung:
1. Erhöhung des Grundkapitals von 400 000 RM auf 600 000 RM durch Ausgabe von 200 Stammaktien über je 1000 RM, auf den Inhaber lautend.
Beschlußfassung über Einzelheiten der Begebung. * Statutenänderungen:
a) § 2, Grundkapital betr,
b) § 6, Vorstand betr.,
c) § 16 Abf. 2, Stimmrecht der Vorzugsaktien betr. 3. Aufsichtsratswahlen. 4. Verschiedenes.
In allen Fällen findet eine gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktien und der Stammaktien statt. Aktionäre, die der Versammlung bei⸗ wohnen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Be⸗ scheinigung über Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bei dem Vorstand der Gesellschaft oder der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Dresden oder den Effektengrro⸗ banken deutscher Wertpavpierbörsenplätze bis nach der Generalversammlung hinter⸗ legen. Brand⸗Erbisdorf, den 2. März 1928.
Erzgebirgische Holzindustrie
Act.⸗Ges. Der Vorstand. G. A. Wilken.
[103220] Aus dem Autsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft schied durch Tod Herr Bankdirektor Ernst Gold in Dresden aus. Brand⸗Erbisdorf, 17. Februar 1928. Erzgebirgische Holzindustrie Act⸗Ges. Der Vorstand. G. A. Wilken.
104076] Einladung zur dreißigsten ordent⸗ lichen Generalversammlung am Montag, den 2. April 1928. 15 Uhr, im Sitzungszimmer des Bankhauses Spon⸗ holz & Co (vorm. H. Herz) Komm.⸗Ges., Berlin SW. 19. Jerusalemer Straße 25. Tagesordnung:
der Jahresrechnung schäftsjahr 1927. dieser Vorlagen. Aufsichtsrats.
des H.⸗G⸗B.
der Gesellschast.
6. Ernennung von Liquidatoren. 7. Wahlen zum Aufsichtsrat.
lung das Stimmrecht ausüben wollen
nicht mitgerechnet, Hamburg,
conto⸗Gesellschaft Filiale Dresden,
in Leipzig: bei der Deutschen Credit⸗Anstalt, in Elberfeld: bei der
in Berlin
Komm.⸗Ges.
Hamburg, den 3. März 1928.
vorm. Luckau & Steffen. Der Vorstand.
[104557
LE“ fabrik A.
unter Punkt 1 der Tagesordnung richtig heißen:. mark 6500 auf den Inhaber lautende Stammaktien Vorzugsaktien). den 29. März (Vergl. Abdr. in Nr. 55, 2. Beilage1 vom 5. 3. 1928.)
Berichtigung. — 8 Bekanntmachung betr.
In der „Frankfurt a. M., muß es . durch Ausgabe von Reichs⸗
(nicht
Leipziger gesellschaft
13. am 2. 16,15 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Hähnelstr. 17, stattfindenden General⸗ versammlung ein, in der über folgende Tagesordnung beraten und
gefaßt Sneh
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien e am dritten Werktage vor dem
Generalversammlung bei der Gesell⸗ schaftskasse oder bei einem Notar hinter⸗ legt haben Generalversammlung wegen Vorlegung einer die Nummern der Aktien ent⸗ haltenden
Generalversamm
1. Vorlegung der Berichte des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats sowie nebst Gewinn⸗
und Verlustrechnung für das Ge⸗ Beschlußfassung über die Genehmigung .Entlastung des Vorstands und des 4. Mitteilung gemäß § 240 Punkt 1
5. Beschlußfassung über die Liquldation
Aktionäre, die in der Generalversamm⸗
haben ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Generalversammlung, den Tag der letzteren und den Tag der Hinterlegung
in Hamburg: bei der Gesellschaftskasse, bei der Norddeutschen Bank in Ham⸗ burg oder bei der Vereinsbank in
in Dresden: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Abteilung Dresden, bei der Direction der Dis⸗
Allgemeinen
Bergisch⸗ Märkischen Bank Filiale der Deutschen Bank oder bei der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, Filiale Elberfeld, bei der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, bei dem Bankhaus Sponholz & Co. (vorm. H. Herz)
bis zum Schluß der Generalversammlung
104078]
vormals Gebrüder Brömme in Leipzig⸗Lindenau.
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre 1 April 1928,
in Leipzig⸗Lindenau,
eschluß oll:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstands und Aufsichtsrats ür das Geschäftsjahr 1927.
Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das eEeze sier 1927. 3. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
und sich darüber in der
ausweisen. bei einem Notar ist besen Bescheinigung über die bis 88 erechtigung der
ung erfolgte Hinter⸗
[104297] der „Golo“ Schuh⸗- F. Zimmermann & Co., Akt.⸗Ges.,
werden hierdurch zu der am Donnerstag.
Halle a. S., Gr. Steinstraße 73, statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ Kesselherdfabrik Aktien⸗ versammlung eingeladen.
2. Vorlegung und Genehmigung der [§ 25 des Gesellschaftsvertrags
age der gegen Empfangsbestätigung zu erfolgen.
schaftsvertrags wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, legungsschein der Reichsbank wegen der w — . veränderten Verwahrungsbedingungen der Hinterlegungsbescheinigung Reichsbank kein Recht mehr zur Stimm⸗ Im Falle der Hinterlegung rechtsausübung gibt.
landwirtschaftlicher Maschinen
Halle a. S.
Die Aktionäre unserer
1928, vormittags 1 Uhr, im Gasthaus Stadt Hamburg
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß 1926/27.
2. Beschlußfassung über die Rückstellung des Betrages unter Position 9 der Schulden. 8
3. Genehmigung der Bilanz und Ent⸗ lastung der Verwaltungsorgane.
4. Beschlußfassung über Auflösung der Gesellschaft unter Ernennung der Liquidatoren.
5. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Die Hinterlegung der Aktien hat gemäß
bei dem Bankhaus H. F. Lehmann,
Halle a. S.,
bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ anstalt, Leipzig,
bei der Deutschen Bank, Filiale
Leipzig, oder
der Gesellschaftskasse
Unter Hinweis auf § 25 des Gesell⸗
daß der Hinter⸗
Halle a. S., den 6. März 1928. Der Aufsichtsrat. A. Herzfeld. Vorsitzender.
legung spätestens am zweiten Tage vor
stand einzureichen. Leipzig, den 5. März 1928. Leipziger gesellschaft vormals Gebrüder Brömme. Der Vorstand. Brömme.
[104178] Landw. Viehverwertung A.⸗G. in Stuttgart (Viehhof).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 26. März 1928, vormittags 11 ½¼ Uhr, in Stuttgart im „König von Württemberg“, Ecke Lange⸗ und Kronprinzstraße, stattfindenden vierten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1927. Pesehlußkecgang über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ verteilung. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Ersatzwahl zum Aufsichtsrat. Genehmigung gemäß § 222 Abs. 4 Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 23. März d. J. bei dem Vorstand angemeldet haben und bei Beginn der Generalversammlung die angemeldeten Aktien oder Bescheinigungen über deren bis zum Schluß der öae lung aufrechtzuerhaltende Hinterlegung vorlegen. Zur Entgegennahme der Hinterlegung und Ausstellung von Be⸗ scheinigungen sind der Vorstand, jeder deutsche Notar, die Württ. Landwirt⸗ schaftsbank G m. b. H. in Stuttgart, jede andere Bank sowie sämtliche Württ. Oberamtssparkassen zuständig. Geschäftsbericht, Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung liegen in unserem Geschäftslokal in Stuttgart (Viehhof) ab 10. März d. J. zur Ein⸗ sicht für die Aktionäre auf. Stuttgart, den 5. März 1928. Der Vorstand.
(1041561 Stuttgarter Lagerhaus⸗Gesellschaft.
Unsere Aktionäre werden hiermit auf
Freitag, den 30. März 1928, vor⸗
mittags 11 Uhr, zu einer ordentlichen
Generalversammlung im Stuttgarter
Rathaus eingeladen.
Tagesordnung:
1. Erstattung des Jahresberichts für 1927.
2. Vorlage und Genehmigung des Rech⸗
nungsabschlusses und der Gewinn⸗
und Verlustrechnung für 1927.
3. Beschlußfassung für die Verwendung
des Reingewinns.
4. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. 8
5. Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat.
Mit Hinweis auf § 8 usw. des Statuts
ersuchen wir die im Aktienbuch eingetragenen
Gesellschaft,
der Generalversammlung bei dem Vor⸗1104448]
Kesselherdfabrik Aktien⸗ Aktiengefellschaft, Bremen.
den 26. 12 ½ Uhr, im Sitzungsfaal der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Bremen, Bremen, stattfindende ordentliche Ge⸗ neralversammlung:
ixDmn
E. & M. Pollmann
Tagesordnung für die am Montag, März 1928, mittags
1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsijahr 1927. Genehmigung dieser Bilanz und Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Reingewinns.
2. Entlastung an Aufsichtsrat und Vor⸗ stand.
3. Statutenänderung:
§ 15, Abänderung der Bestimmung über Vorsitz in der Generalversamm⸗ lung.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der
spätestens am dritten Werktage vor der
Generalversammlung seine Aktien oder
den Hinterlegungsschein eines deutschen
Notars bei der Direction der Disconto⸗
Gesellschaft, Bremen, oder der Bankfirma
Carl F. Plump & Co., Bremen, oder
der Geestemünder Bank in Geestemünde
hinterlegt und Stimmkarten abgefordert hat.
Bremen, den 1. März 1928.
Der Vorstand.
[102990
E. & M. Bollmann Aktiengesellschaft.
s chemische Produkte
vormals H. Scheidemandel
Hotel Bristol, Unter den
versammlung ein. Tagesordnung:
1927; Beschlußfassung Genehmigung.
Aufsichtsrats. 3. Autsichtsratswahl.
schaft oder bei den
dritten Tage vor der Generalversamm lung entweder unter Vorzeigung
sein muß, angemeldet sind. Anmeldestellen sind: und München, bank, München,
Handel und Gewerbe, Wien, die Zivnostenska Banka, Prag,
Budapest.
zeichneten Hinterlegungsstellen
anderen Bank. Berlin, den 6. März 1928. Der Aufsichtsrat.
Aktiengesellschaft für
Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 35. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 30. März 1928, mittags 12 Uhr, in Berlin, Linden 5/6. stattfindenden 32. ordentlichen General⸗
1. Vorlegung des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1926 bis 30. September
über deren
2. Entlastung des Vorstands und des
Aktien oder unter Vorlage eines Besitz⸗ zeugnisses, welches von einem Notar oder von einer öffentlichen Behörde ausgestellt
der Vorstand der Gesellschaft in Berlin, die Dresdner Bank in Berlin, Dresden
die Oesterreichische Creditanstalt für legungsstellen:
die Ungarische Allgemeine Creditbank,
Als Hinterlegungsstelle gilt auch die Bank des Berliner Kassen⸗Vereins (nur für Mitglieder des Giroeffektenverkehrs Als Hinterlegung bei den vorstehend be⸗ gilt auch die Belassung der Aktien im Verwahrungs⸗ besitz der Hinterlegungsstelle bei einer die
8
Baumgarten & Co. A.⸗G.
in Liquioation, Minden / Westf.
Die Aktionäre unserer Gefellschaft
Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 27. März 1928, mittags 12 Uhr, im Hotel „Ernst August“, Hannover, statt⸗ findenden sammlung eingeladen. 8
ordentlichen Generalver
Tagesordnung: G 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung per 31. Dezember 1927.
2. Beschlußrassung über Genehmigung des vorgelegten Abschlusses. 3 3. Beschlußfassung über Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. 4. Bekanntgabe gemäß § 240 H.⸗G.⸗B. 5. Aufsichtsratswahlen. 4 Zur Teilnahme an der Generalver
2
sammlung sind gemäß § 22 des Gesell⸗ schaltsvertrags rechtigt, die spätestens am zweiten Werk⸗ tage vor demjenigen Tage an welchem die Generalversammlung stattfindet, ihre Aktien
diejenigen Aktionäre be⸗
bezw. den von einer öffentlichen Behörde oder einem Notar ausgestellten Hinter⸗
legungsschein (in welchem die Nummern
der Aktien aufgeführt sind) bei dem Vor⸗ stand der Gesellschaft oder der Dresdner Bank Filiale Hannover. vorgezeigt haben,
[104295 Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung der Deutschen Holz⸗ röhren⸗Aktiengesellschaft (Deuhrag), Hannover, am Sonnabend, den 24. März 1928, 14 Uhr, im Ge⸗ schäftslokale der Gesellschaft, Hannover, Aegidientorplatz 4 Tagesordnung: 8 1. Geschäftsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats und Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27. 2. Beschlußtassung über diese Vorlagen und über die Verwendung des Rein⸗ gewinns. 8 Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. Satzungsänderungen: 8 a) Aenderung des Geschäftsjahrs, b) Durchführung des Aktienaus⸗ tauschs in durch 100 teilbare Stücke. Geschäftsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats und Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1927. Beschlußfassung über diese Vorlagen und die Verwendung des Reingewinns. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. 1 1 Ersatz⸗ und Zuwahl von Aufsichts⸗ ratsmitgliedern. Genehmigung eines Vertrags mit der Reichsbank und eines Kommandit⸗ gesellschaftsvertrags. 1 Zur Teilnahme an der Versammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder von einem Notar aus⸗ gestellten Hinterlegungsscheine über ihre Aktien spätestens am 3. Werktage vor der Versammlung be' dem Vorstand der Ge⸗ sellschaft hinterlegt haben. 8 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
[104103] Vereinigte Dachpappen⸗Fabriken Aktiengesellschaft, Charlottenburg.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 29. März 1928, 11 Uhr vormittags, in den Geschäfts⸗ räumen der Kokswerke und Chemische Fabriken Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin NW. 40. Hindersinstraße 9, stattfindenden orventlichen Generalversammlung
eingeladen. Tagesordnung: 1. Berichterstattung und „Vorlage der Bilanz für das Geschäftsjahr 1927 und Beschlußfassung über die Ge⸗ nehmigung Erteilung der Entlastung an Auf⸗ sichterat und Vorstand. Aufsichtsratswahlen. Satzungsänderungen: Beschlußfassung über Aenderung des § 18 (Stimmrecht und Hinter⸗ legung der Aktien): 1. Streichung des Satzes: „Statt
Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio⸗ der Aktien können auch von der näre, welche beim Vorstand der Gesell⸗ nachstehend auf⸗
geführten Anmeldestellen mindestens am 8 hinterlegt werden.“ der 2. Aenderung des Satzes: „In der
Reichsbank oder von der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder von einem Notar ausgestellte Depotscheine
Generalversammlung gidt jede Aktie eine Stimme.“ in: „In der General⸗ versammlung hat jede Aktie im Nennwert von RM 250 eine und
Stimmen. Wegen des Rechts zur Teilnahme an der Generalversammlung verweisen wir
die Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗auf § 18 der Satzung und bezeichnen als
die vom Aufsichtsrat bestimmten Hinter⸗
in Berlin:
die Kasse der Gesellschaft, Charlotten⸗ burg Hardenberastr. 43,
die Berliner Handels⸗Gesellschaft,
das Bankhaus Martin Schiff, 8
h. die Kasse der C. F. Weber Fabrik d Veremigte Aktiengesellschaft, Leipzig⸗Plagwitz,
die Filiale der Deutschen Bank,
Filiale der
auf Aktien. 8 Berlin, den 6. März 1928.
O. Faull.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
P. Seifert. Wtiecking.
Bürgermeister Dr. Dollinger.
8 Dr. Münch, iiä “
3 Der Vorstand. Erhard.
Finanzdebatte, die später stattfinden werde.
im Nennwert von RM 1000 vier.
in Leipzig: 8 der Dachpappen⸗Fabriken
Darmstädter und Nationalbank Kommanditgzesellschaft
S te i n.
8
“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 57 vom 2₰ März 1928.
S. 3.
Werften sind angewiesen, über die örtlichen Arbeitsnachweise ihre Einstellungen vorzunehmen. Das Arsenal könne nicht gleichzeitig beschäftigt werden; es gebe dort Zeiten außerordentlich starker In⸗ anspruchnahme, zu anderen Zeiten flaue die Arbeit stark ab. Daher kämen Schwankungen in der Arbeitszeit vor. — Abg. Quaatz 2 Nat.) bemängelt als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen
zerke in Kiel, daß diese anscheinend bei der Verteilung der Auf⸗ träge ins Hintertreffen gelangten. Die Deutschen Werke seien zwar privatwirtschaftlich aufgezogen und kaufmännisch geführt aber ebenso Staatsbetrieb wie die kameralistisch geführte Werft in Wilhelmshaven, und beide Werften sollten gleichmäßig bedacht werden. Man müsse vergleichen können, welche Werft wirtschaft⸗ licher und billiger arbeitet. Er bitte um Einführung einer kauf⸗ männischen Bilanz in Wilhelmshaven. Die Deutschen Werke in Kiel hätten durchaus bedeutendes geleistet. Die Wirtschaftlichkeit des Arsenalbetriebes sei zu prüfen. — Abg. Hünlich (Soz.) widerspricht den Ausführungen des Abg. Quaatz, über die schon bei der allgemeinen Ausspruche ausführlich verhandelt sei. Höre die Neubautätigkeit auf, würden beide Werften kaum nebeneinander beschäftigt werden können. Das Arsenal in Kiel lasse sich zum Teil Arbeiter von Privatbetrieben stellen. Die Wilhelmshavener Werft müsse unter allen Umständen gestützt werden. — Abg. B rüning haus (D. Vp.) erwidert dem Abgeordneten Quaatz, es komme gar nicht auf die Verbuchung, ob kameralistisch oder kaufmännisch an, sondern auf die innere Wirtschaftlichkeit. Er bitte um Mitteilung, nach welchen Gesichtspunkten die Vergebung der Reparaturen zwischen Arsenal und Deutsche Werke erfolge. Admiral Zenker: Bei den eugenblicklichen Lohn⸗ ustw. Verhalt⸗ nissen würde nach unseren Berechnungen in Wilhelmshaven das Panzerschiff 71 Millionen, in Kiel 75 Millionen Reichsmark kosten. Beim Vergleich zwischen beiden Werften steht fest, daß die Kieler Werke, durchaus preiswert und sehr gut arbeiten. Wir werden versuchen, nach diesem Anhalt auch eine kaufmännische Bilanz für die Werft in Wilhelmshaven aufzustellen. Was die Beschäfrigung anlangt, müssen wir daran festhalten, daß die Werft in Wilhelms⸗ haven möglichst rationell bewirtschaftet wird. Die Kieler Werft wollen wir stützen, um in der Ostsee mindestens eine leistungs⸗ fähige Werft zu haben. Nach Abwicklung des Ersatzbauprogramms glauben wir, die beiden Werften nicht gleichmäßig und voll mehr beschäftigen zu können. Wir hoffen aber, daß die Konjunktur sich so entwickelt, daß die Deutschen Werke in Kiel sich durch Privat⸗ aufträge erhalten können. Das Kieler Arsenal muß ja, weil die Deutschen Werke nicht die Werkstätten dafür haben, alle Waffen⸗ veparaturen für die Schiffe in der Ostsee durchführen. Die sonstigen Reparaturen werden nur im Einvenehmen mit den Deutschen Werken verteilt. Die Deutschen Werke haben sich auch noch nicht beschwert. Die Deutschen Werke in Kiel haben dadurch, daß ihnen die Ostseekräfte jährlich zur Bearbeitung überwiesen werden, eine Basis, auf die sie wirtschaftlich rechnen können. — Auf eine weitere Frage, was für schiffbautechnische Versuche die Marine selbst anstelle, erwidert Admiral Zenker, daß es nur solche seien, die von den schiffsbautechnischen Versuchsanstalten nicht angestellt würden, auch nicht von der Handelsmarine; sie seien wesentlich Material technischer Natur, und hier sei die Marine führend, so in der Verwendung von Leichtmetall, die neue Arbeitsmethode der Schweißung statt Nietung. Versuche mit leichterem Schiffsbau⸗ material, Festigkeitsversuche mit Schwimmkörpern, Feuersicherung, ferner Motoren. Es solle ein leichter Schwerölmotor erreicht werden, der die Gewichte der Oeldampfturbine nur erreiche. — Eine Anfrage des Abg. Hünlich (Soz.), ob eines der drei Modelle der „Emden“ nach Doorn gelangt sei, verneint Admiral Zenker. — In der Abstimmung wird die Rate für das Panzerschiff A mit 15 gegen 12 Stimmen angenommen. Desgleichen der Rest der Neubanten. — Admiral Zenker teilt ferner mit, daß das kleine Torpedoboot vom vorigen Jahr nicht gebaut, sondern diese Forde⸗ rung zurückgezogen werde. Er erklärt ferner, die Seetransport⸗ abteilung werde vom nächsten Jahre aufgelöst werden. Der Rest des Etats wird unverändert genehmigt bis auf die Titel, die mit der Phoebus⸗Angelegenheit in Verbindung stehen; diese werden zurückgestellt. — Es folgt der Haushalt für die Kriegs⸗ lasten. Berichterstatter Abg. Borrmann (Wirtschaftl. Vereinig.) erläutert im einzelnen die Veränderungen dieses Etats gegenüber dem Vorjahre. Redner bomängelt u. g. die ausgeworfenen 1,1 Mil⸗ lionen Reichsmark für Banten einschließlich Grunderwerb und für Gewährung von Baudarlehen; man schädige damit die Privat⸗ initiative auf diesem Gebiete. — Die Weiterberatung wird auf Dienstag vertagt; außerdem Ministerium des Innern.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 6. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. n (Coz) bie Veratung des Haushalts für die Kriegslasten fort. Berichterstatter Abg. Borrmann (Wirtschaftl. Vereinig.) be⸗ endete seinen Bericht über die veränderte Gestaltung des Etats gegenüber dem Vorjahre, insbesondere setzte er die Veränderungen auseinander, welche die inneren und äußeren Kriegslasten erfahren haben. Er hob dabei laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger hervor, daß ihm scheine, daß für die Beamten erheblich mehr geschehe als angesichts unserer schlechten Lage für die Privatbeamten, Angestellten und Arbeiter gesorgt werden könne. Die Subventionen an die industriellen Unternehmungen müßten übrigens auch einmal zu Ende gehen. Sei wirklich alles notwendig gewesen? Zehn Prozent Reingewinn, die man nach Meinung mancher Regierungsvertreter der Industrie zubilligen müsse, erschienen ihm reichlich hoch. — Mitberichterstatter Abg. Leicht (Bayr. Vp.) ergänzte den Bericht des Vorredners zum Teil im Widerspruch mit ihm. Er sei der Meinung, daß jeder Einzeletat den Druck der Kriegslasten verspüre. In diesem Kriegs⸗ lastenetat sei durchaus keine vollständige Aufzählung sämtlicher Kriegslasten gegeben. — Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) erkundigte sich nach dem Ergebnis der Besprechungen des Reichsfinanz⸗ ministers mit Parker Gilbert, und von dessen Besprechungen in Frankveich und England. Er bitte um eine Denkschrift über die Freigabe der beschlagnahmten Vermögen in Amerika und in den englisch sprechenden Ländern. — Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) bemerkte, die angeschnittenen Fragen gehörten zur allgemeinen Finanzdebe Die Gesamtausgaben für die Kriegslasten beliefen sich natürlich auf weit höhere Summen als hier angegeben wurden. Redner zählte diese Belastungen auf, die zusammen auf weit mehr als 4 Milliarden hinausgingen. — Abg.
Harmony (D. Nat.) begründete eine von ihm und seinen poli⸗ tischen Freunden eingebrachte Entschließung, die Reichsregierung zu ersuchen, eine Regelung dahingehend zu treffen, 1 durch das Reichsgesetz vom 11. Januar 1922 Härtefällen nicht nur Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen ein Ausgleich werde. Mit den Wartestandsbeamten müsse sich der Reichstag auf
daß in den hervorgetretenen elsaß⸗lothringischen eschaffen
für die ehemaligen
Grund des § 38 des Bes.⸗Ges. noch beschäftigen, dagegen nicht mit
den Ruhestandsbeamten. Es beständen aber so viele Härten sowohl bei den unteren als auch bei den mittleren und höheren Be⸗
foldungsgruppen, daß unbedingt geholfen werden müsse. fragte weiter, wie weit die Verhandlungen über die den aus dem
elsaß⸗lothringischen Dienst hervorgegangenen Gendarmeriebeamten zu gewährenden Dienstprämien gediehen seien. — Dessauer (Zentr.) vermißte die in einer vorjährigen Resolution
Redner
Abg. Dr.
angeforderte ausführliche Denkschrift. — Ministerialdirektor Dr.
Lothholz teilte mit, daß diese Denkschrift im Druck sei. Der vorliegende Kriegslastenetat umfasse natürlich keineswegs alle
Lasten, die dem deutschen Volke aus dem Kriege erwüch 1 kasten, d. hen — 6 hsen, weil diese in fast allen Etats sich auswirkten. Die Verhandlungen über die Auswirkung der neuen Besoldungsregelung auf die elsaß⸗
lothringischen Beamten stünden vor dem Absch ie Ver 88 4 tü 1 ihluß. Was die Ver⸗ handlungen auf dem Gebiete der Liquidationsschäden anlange, so
sei der Etat früher aufgestelllt, als diese 8 noch nicht endgültig
übersehen ließen. Die notwendigen Korrekturen würden in
den kommenden Ergänzungsetat vorgenommen werden. — Auf Befragen der Abgg. Stoecker (Komm.) und Dr. Quaatz (D. Nat.) legte Staatssekretär Dr. Popitz dar, daß zu den inneren Kriegslaften nicht bloß die Versorgungssummen gehören, sondern noch sehr viele andere Dinge, insbesondere auf dem Gebiete der Inflationsfolgen, auf sozialem Gebiete und dem der Erwerbslosen⸗ fürsorge. Sie alle aufzuführen, sei nur im Rahmen einer wissen⸗ schaftlichen Denkschrift möglich, nicht im Rahmen der Etatsauf⸗ stellung. Dazu gehöre auch die Frage der Eisenbahnobligationen, auch die des Einnahmeausfalls im Gegensatz zu den Etats⸗ zuschüssen aus der Eisenbahn an die früheren Eisenbahnstaaten. — Die Entschließung Harmony wurde einstimmig an⸗ genommen. Eine längere Aussprache entspann sich über die Art der Etatisierung der „ungedeckten Besatzungskosten aus dem Jahre 1925 bis 1927, die für Wegeschäden, Pensionslasten usw. auf⸗ gewendet sind. Dgran beteiligten sich die Abgg. Dr. Hilfer⸗ ding (Soz.), Dr. Quaatz (D. Nat.), der Vorsitzende Abg. Hei⸗ mann (Soz.),, Stöcker (Komm.) und Dr. Dern burg (Dem.), Staatssekretär. Dr. Popitz und Ministerialrat Böhm (ʒinisterium für die besetzten Gebiete). Entsprechend einem Antrage des Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) wurde die Frage einem Unterausschuß zur erneuten Prüfung überwiesen. Ein An⸗ trag des Abg. Dr. Hilferding (Soz.) dahin gehend, die richtig ausgegebene Summe hier gleich in den Etat einzusetzen und dem⸗ entsprechend die Summe von 39,22 Millionen Reichsmark auf 66,5 Millionen Reichsmark zu erhöhen, ist damit vorläufig erledigt. — Das Kapitel 8 „Entwaffnung und Entfestigung“ beantragte der Abg. Stöcker (Komm.) in den Etat des Reichswehrministeriums einzustellen, bzw. Streichung des Kaäpitels. Ministerialdirektor Dr. Lothholz erwiderte, es handele sich hier darum, unmittel⸗ bare Kriegsfolgen, die uns durch den Versailler Vertrag auferlegt worden sind, auszugleichen. Die Titel haben auch im Vorjahre hier ihren Platz gefunden. Sie werden hoffentlich im nächsten Etat mit einer kleineren Schlußsumme zum letzten Male er⸗ Die Anträge Stöcker wurden abgelehnt. — Auf eine Anfrage des Abg. Harmeny (D. Nat.) erwiderte Geheimrat Olscher, daß die elsaß⸗lothringischen Gendarmen bisher eine Dienstprämie erhielten. Ueber ihre weitere Gewährung näherten sich die Verhandlungen zwischen Reich und Preußen dem Ende. Der Rest des Etats wurde genehmigt. — Es folgte der Haushalt des Reichsministeriums des Inneren. Bericht⸗ erstatter Prof. Dr. Schreiber (Zentr.) führte aus: Das Etats⸗ bild des Reichsministeriums des Innern hat sich nicht wesentlich verändert. Den Summen nach gehört der Etat zu den kleinsten Reichsetats, den Gegenständen nach zu den schwierigsten. Sein Anteil an den Gesamtausgaben des Reiches beträgt 0,48 vH. Das Ministerium muß seine zentrale Stelle unter den Reichs⸗ behörden behalten. Irgendwelche Abtretungen an Nachbar⸗ ministerien sind unmöglich. Die Vorbereitungen für die Ver⸗ waltungsreform müssen mit Energie gefördert werden. Die Arbeiten der “ für die Neugliederung des Reiches “ zu ruhen. ine große bedeutsame Neuaufgabe ist die ketreuung des Grenzlandes. Die Ostpreußen⸗Hilfe ist zu be⸗ grüßen, aber auch Schlesicm, im besonderen Oberschlesien, muß sein Recht werden. Leider hat der Etat nichts Namhaftes dafür ein⸗ ge etzt. Die gesamten Abteilungen sollen die Beamtenbildungs⸗ trebungen fördern und eine gewiffe Einigkeit in die Arbeit der Verwaltungsakademie hineintragen. Die Frage eines wissenschaft⸗ lichen Beamtenarchivs ist angezeigt. In der Schöpfung eines nationalen Komitees wird das Reichsministerium des Innern, natürlich im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt, eine Zentrale der geistigen Zusammenarbeit der Völker und des europäischen Gedankens. Das Thema „Kultur und Steuergesetzgebung“ muß viel ernster und viel nachdrücklicher bearbeitet werden. Es ist un⸗ möglich, die Privatschulen steuerrechtlich derartig ungünstig zu be⸗ handeln, wie das zurzeit geschieht. Die Vereinbarung der Länder über die Privatschulen ist unerträglich, da sie die veraltete Frage nach dem Bedürfnis stellt. Für die Wirtschaft müssen die wissen⸗ schaftlichen Voraussetzungen ausgebaut werden, weit über die Not⸗ und über die Kaiser⸗Wilhelm⸗Gesellschaft hinaus, deren eistungen an sich außerordentlich sind. Ein riesiges Gebiet eines noch zu entwickelnden Interesses bietet das Feld der sozialen Kulturpolitik. Die Bildungsschicht muß auf die breiten Massen des Volkes aus⸗ gedehnt werden. Es ist ein ungesunder Zustand, daß nur 1,3 vH Arbeiterkinder an den Hochschulen studieren. Das Auslands⸗ deutschtum darf nicht bloß in Organisationen behandelt werden. Es ist eine stärkere literarische und wissenschaftliche Durchdringung notwendig. Mit Sorge wird der Einbruch des amerikanischen Films verfolgt. Die Lehrfilmbewegung ist zu unterstützen. Die Filmsteuer bedarf vom kulturellen Standpunkt aus der Nach⸗ prüfung. Religiöse Filme müssen mit großer Delikatesse be⸗ handelt werden. Für die Auswanderung sind Auswanderungs⸗ kommissare notwendig. Für die Entwicklung des Volksstaates von Weimar erwachsen dem Ministerium manche Neuaufgaben, die nicht eigentlich Fragen der Fonds sondern Fragen des Weitblicks und der organisatorischen Gestaltungskraft. — Abg. v. Gusrard (SBentr.) beantragte, den Nachtragsetat zum Reichs⸗ ministerium des Innern möglichst bis morgen hier vorzulegen, weil darin starke Erhöhungen wegen der Katastrophen usw. vor⸗ gesehen sind. Der Reichsrat habe ihn ja verabschiedet. Min.⸗Dir. Dr. Lothholz sagte Erfüllung der Bitte zu, soweit sie druck⸗ technisch usw. erfüllbar sei. Mitberichterstatter Abg. D. Mumm (D. Nat.) ergänzte die Darlegungen des Abg. D. Schreiber. Er kritisierte insbesondere, daß das seit drei Jahren versprochene Filmgesetz immer noch nicht vorliege. Ebenso fehle immer noch das Gesetz zum Schutze der religiösen Feiertage. Hinsichtlich des Radio bemerke er, daß bei so vielem Guten, was es bringe, doch der Prozentsatz des Leichten und Seichten nicht abnehme, sondern zunehme. Das Gesetz zum Schutz der Jugendlichen gebe zu der Betvachtung Anlaß, daß den Landesjugendämtern die Initiatlve zu Anträgen fehle. Mit Ausnahme von Hamburg hätten die Landesprüfstellen seiner Meinung nach versagt. nheih würden drei Ministerien für eine Entscheidung bemüht und diese dadurch verzögert. Das Gesetz gelange so nicht zur Anwendung. Redner fragte, wie es dem Ministerpensionsgesetz, dem Bewährungs⸗ gesetz, dem Tuberkulosegesetz stehe? Der Fonds gegen den Alkoho⸗ lismus werde auch anderen Zwecken zugeführt; der Kampffonds gegen den Alkoholismus sei zu erhöhen, desgleichen der Fonds für studentische Wirbschaftshilfe auf die vorjährige Höhe. Das Reichs⸗ und Staatsangehörigkeitsgesetz biete für die Frauen, die Aus⸗ länder geheiratet haben, auch wenn sie geschieden seien, eine schwere Härte, die beseitigt werden müsse. Neue Steuervorkagen müßten künftig sozialpolitisch wie auch kulturpolitisch unterbaut werden. — Reichsinnenminister Dr. von Keudell erklärte, er werde sich heute auf eine Art Rechenschaftsbericht über die Arbeit des ver⸗ flossenen Jahres beschränken. Wenn für Ostpreußen 60 Millionen Mark in den Nachtragsetat eingestellt worden seien, so stehe da⸗ mit Ostpreußen im Vordergrunde. Als Aufgabe der im Reichs⸗ ministerium des Innern eingerichteten Oststelle sei aber stets ge⸗ dacht gewesen an eine Betreuung der gesamten östlichen Grenz⸗ gebiete. Neben dem Reichsschulgesetz, das einen so großen Raum in den Erörterungen eingenommen habe, habe die Besoldungs⸗ ordnung mit ihren das Berufsbeamtentum so stark berührenden Problemen gestanden. Er hoffe, daß die Erörtérung über die an⸗ geblich so hohen Beamtengehälter künftig möglichst zurücktreten werde, denn es handele sich dabei um die Gutmachung früherer Versäumnisse. Angesichts dieser umfangreichen Gesetzesvorlagen seien leider die anderen Beamtengesetze nicht so gefördert wie es wünschenswert gewesen wäre, so die Dienststrafordnung und das Beamtenvertretungsgesetz. Wenn der Reichstag nicht mehr die Verabschiedung der Dienststrafordnung vornehmen sollte, dann wäre es vielleicht zweckmäßig, diese ganze Vorlage mit der Be⸗ arbeitung des gesamten Beamtenrechts zu verbinden, wobei aller⸗ dings die Gefahr einer weiteren Verzögerung entstehe. Unter den Vorlagen, die nicht hätten gefördert werden können, befinde sich auch die Aenderung des Wahlrechts. Diese Vorlage un⸗
mittelbar vor den Wahlen einzubringen, hab ie Regi nicht für aussichtsreich gehalten. Se Z wogen, was gegen das Erwachsen weiterer Splitterparteien zu unternehmen sei. Die Reichsregierung habe konsequent den Standpunkt eingenommen, daß die Lösung dieser Frage zweck⸗ mäßig der Initiative der Parteien zu überlassen sei, Das wirk⸗ samste Mittel sei die Abschaffung des amtlichen Stimmzettels. Aber bei der Einstellung der Parteien sei hierzu keine Möglich⸗ keit gegeben. Es sei auch die Frage erwogen worden, die Urteile des Staatsgerichtshofes über die Rechtsgültigkeit verschiedener Länderwahlrechte dadurch zu korrigieren, daß im Wege reichs⸗ gesetzlicher Regelung eine Erhöhung der Kautionssumme und der Zahl der Unterschriften für die Wahlvorschläge vorgesehen werde. Abgesehen von den grundsätzlichen Bedenken, daß man einen Spruch des Staatsgerichtshofs nicht durch die Gesetz⸗ gebungsmaschine korrigieren solke, habe man sich aber gefragt, ob dieses Verfahren nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoße. Weiter habe man als Maßnahme gegen die Splitterparteien erwogen, auf dem amtlichen Stimmzettel nur diejenigen Parteien aufzuführen, die bisher mindestens vier Ab⸗ geordnete im Parlament gehabt hätten, während für die übrigen ein leeres Feld vorgesehen werden könne, in welches die Nummer etoagiger anderer Wahlvorschläge hineinzusetzen wäre. Auch diesen Weg eines ausgesprochenen Ausnahmegesetzes gegen die Splitterparteien habe die Reichsregierung nicht gehen wollen. Es sei auch zu bedenken, daß eine solche Differenzierung des Ver⸗ fahrens voraussichtlich Erbitterung erregen würde, ohne daß eine Garantie ür hinreichende Wirksamkeit im Sinne der Einschränkung der Parteizersplitterung gegeben sei. Die Berichterstatter hätten ausgeführt, daß die Behandlung der kulturellen Fragen gegenüber den Beratungen des Reichsschulgesetzes in den Hintergrund getreten sei. Diese Kritik sei nicht unberechtigt. Er denke dabei an das Schund⸗ und Schnrutzgesetz, an das Filmgesetz und an den Rund⸗ funk. Die Regierung sei überzeugt, daß auf dem Gebiete des Schund⸗ und Schmutzgesetzes noch mancherlei Schwierigkeiten zu überwinden seien und daß sich ebenso bedauerlicherweise auf dem Gebiete des Films Mißstände herausgestellt haben. Was den Rundfunk betreffe, so sei sein Hauptbeftreben, die volle Ueberpartei⸗ lichkeit zu wahren. Die Regierung habe die Absicht, die Verab⸗ schiedung der Filmnovelle im Reichsrat so schnell wie möglich zu erreichen. Der Berichterstatter habe sich in dankenswerter Weise mit der Kulturpolitik des Reiches beschäftigt. Er sei aufrichtig dankbar für das Interesse, welches die Parteien für dieser Aufgaben dem Reichsministerium des Innern entgegengebracht hätten. Im Reichsministerium des Innern sei man immer zielbewußt diesen Aufgaben nachgegangen. Er möchte auch seinen Dank Exzelleng von Harnack und Exzellenz Schmidt⸗Ott dafür aussprechen, daß sie an diesen Beratungen teilnähmen. Gerade auf kulturellem Gebiet hätten wir damit zu rechnen, daß der Schwerpunkt der Zuständig⸗ keit bei den Ländern liege. Nach seiner Ueberzeugung müsse diese Zuständigkeit auch aufrechterhalten bleiben. Die Reichsregierung könne nicht den Standpunkt teilen, den der preußische Kultus⸗ minister in seiner vielbeachteten Rede für den kulturellen Einheits⸗ staat eingenommen habe. Neben Berlin gäbe es noch andere Kulturzentren in Deutschland; es widerspräche dem Reichtum unserer geschichtlichen Entwicklung und sei nicht die Absicht der Reichsregierung, wenn andere Kulturzentren von ihrem Gut ab⸗ geben müßten. Eine solche Entwicklung würde unserer Meinung nach nur schmerzliche Empfindungen bei den Ländern erwecken. In den Ausführungen des preußischen Kultusministers sei die Rede davon gewesen, er wünsche zur Bereinigung der bestehenden Miß⸗ stände, die aus den verschiedenerlei Kompetenzen erwüchsen, eine Art Reichsdeputationshauptschluß. Dieser Reichsdeputationshaupt⸗ schluß sei untrennbar mit einer großen Katastrophe der deutschen Geschichte, mit der Erinnerung an die Napoleoni⸗ schen Kriege, mit dem Aufhören des alten Kaisertums verbunden. Eine ähnliche radikale Umwälzung könne sichl niemand der eine stetige Aufwärtsentwicklung erstrebe. 8 das Verhältnis zwischen Reich und Ländern sei der oberste esichtspunkt die freiwillige Mitarbeit aller Teile. Auch für das kulturelle Gebiet gelte das Wort des Reichskanzlers, das Reich solle seinen Machtbereich nicht durch finanzielle Aushöhlung oder ähn⸗ liche Maßnahmen zum Schaden der Länder erweitern. Was die Länderkonferenz anbetreffe, so glaube er sich hier auf ein Wort des preußischen Ministerpräsidenten beziehen zu dürfen, der es als besonders wichtige Aufgabe bezeichnet habe, bei der praktischen Lösung dieses Problems weniger auf die Ausgestaltung des poli⸗ tischen Endzieles auszugehen, als auf das, was unter den gegebenen macht⸗ und wirtschaftspolitischen Verhältnissen zurzeit erreichbar sei. Man könne es bedauern, daß die Frage zurzeit so stark von dem Gegensatz zwischen Föderalismus und Unitarismus beherrscht werde. Diese Fragen könnten nicht lediglich nach formalen Gesichts⸗ punkten geregelt werden. Vielmehr müsse, um an ein Wort des Staatspräsidenten Bazille anzuknüpfen, der Unitarismus vom Föderalismus Lebensfunktionen übernehmen und umgekehrt. Für dee weitere Behandlung der Verfassungsfrage sei bekanntlich ein Ausschuß eingesetzt, dem neben den Vertretern von neun Ländern eine Reihe von Reichsministern angehöre und in dem außerdem zwei Staatsrechtslehrer und drei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens berufen worden seien. Der von der Länderkonferenz eingesetzte Finanzausschuß habe bereits unter dem Vorsitz des Reichsfinanz⸗ ministers getagt. Was die Verwaltungsreform betreffe, die ja mit dem Verfassungsproblem unzertrennbar zusammenhänge, so werde die Reichsregierung auch dort, wo der Schwerpunkt auf der Seite der Länder liege, den Ländern mit Rat und Tat zur Seite stehen, um diese Dinge zu fördern. Die Erörterung sei bekanntlich in Fluß gebracht worden unter dem Gesichtspunkt: Wie erzielen wir Er⸗ sparnisse durch Aendervung des staatlichen Apparats Deutschlands? Es liege nahe, daß die politischen Parteien, je näher wir den Wahlen kommen, umsomehr diese Frage in den Vordergrund bellen. Zum Schluß noch einige Worte zu der psychologischen Seite des Problems. Nach einem Wort des Abgeordneten Heß greife das Problem tief hinein in die feinsten Verästelungen des deutschen Seelen⸗ und Gemütslebens. Der psvpchologische Schlüssel des Problems liege südlich des Mains. Es werde eine Zusammenfassung der Kräfte des Reiches und die Beseitigung mancher Reibungen um so eher erreicht, wenn es gelinge, die süddeutschen Länder zu freiwilliger Mitarbeit zu gewinnen. Wenn man diese psychologischen Kräfte richtig einschätze und behandele, dann sei der Weg frei für eine vollkommenere Gestaltung unserer innerdeutschen staatsrecht⸗ lichen Verhältnisse. — Weiterberatung Mittwoch, den 7. März.
G“ Berichtigung.
Im Bericht über die Reichstagsitzung vom 28. Februar (Nr. 51 des Reichsanzeigers vom 29. Februar) heißt es irr⸗ tümlich, daß gegen die zur Annahme gelangte Entschließung auf Festsetzung einer Höchstgrenze für Pensionen und auf Pensions⸗ kürzung bei hohen Arbeitseinkommen auch die Bayerische Volks⸗ partei gestimmt habe. Die Reichstagsfraktion der Bayerischen V olk spartei stellt demgegenüber fest, daß sie für die Ent⸗ schließung gestimmt habe.
und Gewerbe.
I 3I3 AUeber Firmen in Kairo, Alexandrien, Buenos Aires, Brüssel, Indayal, Rio de Janeiro, Ilheos Bahia, Barranquilla, Habana, Bahia de Caraquez, Helsingfors, Paris, London, Labore, Matland, Genua, Belgrad, Libau Riga. Esch, Lissabon, Braila Gothenburg, Lausanne, Basel, Genf, Konstantinopel, Tunis, El Paso und New Orleans sind der Industrie⸗ und Handelskammer vertrauliche Nach⸗ richten zugegangen. Handelsgerichtlich eingetragene Firmen des Kammerbezirks erhalten auf schriftliche Antrage schriftliche Auskuntt von der Verkehrsabteilung der Industrie⸗ und Handelskammer zu. Berlin C. 2, Klosterstraße 41. 8 1