1928 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 10. März 1928.

[105282 Hamburger Privat⸗Bank von 1860, Aktiengesellschaft. Auf Grund emes Beschlusses des Amtegerichts Hamburg vom 22. 2. 1928 Gesch.⸗Nr. H⸗R B 598 lade ich hiermit die Attionäre der Hamburger Privat⸗ Bant von 1860, Aktiengesellschaft, zu der am 3. April 1928, vorm. ! Uhr, in Ham⸗ burg, Methfesselstraße 57, im Lokal „Frascati’ stattfindenden 67. ordentlichen Generalversammlung mit nachtolgender Tagesordnung ein: 1. Wahl eines neuen Aufsichterats. 2 Porlegung und Genebmigung der Bilanzen und Gewinn⸗ und Verlustrechnungen für die Geschäftsjabre 1925, 1926 und 1927. 3. Entlastung des

bisherigen Vorstands und Aussichtsrats.

Zur Teilnabme an der Generalversammlung sind dieienigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche swätestens am zweuen Werktag vor dem Tage der General⸗- vemammlung (Hinterlegung und Versammlung tag nicht mitgerechnet) in den Ge⸗ [90964] 1 8 8. 2 88 bei der Gesellscha 8. Aktien nebst einem 5 Nummernpverzeichnis hinterlegen und bis zum Schlusse der Generalversammlung dort Rütgerswerke⸗Aktiengeselllschaft, belassen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Netar erfolgen. Sie ist Berlin. Pradurch nachzuweisen, daß vor Ablauf der Hintersegungsfrist der Gesellschaft ein Dritte Aufforderung. Hinterlegungsschein des Notars eingereicht wird, in dem die hinterlegten Akt en be⸗ Gemäß der 5. Durchführungsverordnung zeichnet sind und sogleich bescheinigt ist, daß sie bis zum Schluß bei dem Notar in

zur Golebilanzverordnung fordein wie Verwahrung bleiben. hiermit die Inbaber der Aktien unserer Großaktionär der Hamburger Privat⸗Bank von 1860 Aktiengesellschaft Franz Schmidt.

Gefellschaft, Nennbeträ e. eye. . EEE 111“ Thüringer Elektricitäts⸗Lieferungs⸗Gesellschaft 105288] Aktiengesellschaft.

[104075]) Bekanntmachung. Die Märkische Kistenfabrik A. G., Berlin, in auigelöu. Unterzeichneter ist zum Liquidator bestellt und erlucht gemän § 297 des H.⸗G.⸗B. alle Gläubiger diesen Gesellichaft, ihre Forderungen sofort an ihn geltend zu machen Der Liquidator: Dipl.⸗Kim. Johannes Balog, Treubänder N D. K., Berlin⸗Halensee, Küstriner Str. 11.

organisationen soll eine weitgehendste Ausnutzung der Anlagen, Verfahren und Patente herbeigeführt und zugleich für das Messingwalgbert 28. hfn 1“ Porzellanfabrik eine größere, gesicherte Absatzbasis geschaffen werden. Um diefen Bestrebungen eine feste Grundlage zu geben und um die Interessengemeinschaft zu einer aller Voraussicht nach dauernden Verbindung hinüberzuleiten, hat die Gesellschaft die Majorität der Vereinigten elektrotechnischen Fabriken F. W. Busch

Reichsanzeiger und Preußischen Sta 8E“ von ne 85 4 25 des 8 zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich K 2 572 000,— betragenden Aktienkapitals erworben. e dafür benötigten 1“X“ 11“ .“

Mittel wurden durch die von der außerordentlichen Generalversammlung vom 8 8 j ö5 4. August 1927 beschlossene Erhöhung des Aktienkapitals nsrasear 3 mm2 E“ Berlin, Sonnabend, den 10. März Dem Vorstand der Gesellschaft gehören zurzeit folgende Herren an: Generaldirektor Max Basse, Lüdenscheid. Generalbiretlor Hellmuth Roehnert, Lüdenscheid, und Direktor Ludwig Hirsch, Düsseldorf, als ordentliche Mitglieder; Direktor Ernst Wilms und Direktor Emil Winter, beide in Lüdenscheid, a stellae vertretende Mitglieder. . 1 Der von der Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht aus höchstens 12 Mitgliedern, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen, gegenwärtig aus den Herren: Konsul Kurt Gumpel, i. Fa. Ephraim Meyer & Sohn, Hannover, Vorsitzender; Carl Steinweg, Fabrikant, Inhaber der Firma Gerhardi & Co., Lüdenscheid, stellvertretender Vorsitzender; Gustav Benario, Direktor der Deutschen Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank, Abteilung Berlin, Berlin; Rechtsanwalt Walther Bernhard, Direktor der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin; Privatmann Paul Engstfeld, Donrath a. d. Agger; Konsul Hans Harney, Geschäftsinhaber des Barmer Bank⸗Verein Hinsberg, Fischer & Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf; Walter

Inhaltsübersicht. ndelsregister, züterrechtsregister,

Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, 8 Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

Erscheint an jedem Wochentag abends. ereven ae. preis vierteljährlich 4,50 NRℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum 88 1 fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛℳ Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

809 e

2Sg

laufenden Gewinnanteilscheinen bezw.Talon in Begleitung eines aruhmetisch geord⸗

neten Nummernverzeichnisses in doppeiten Austertigung bis zum 4. Mai 1928 (einschließlich) zum Umtausch in Aktien über RM 1000

in Berlin:

bei der Deutschen Bank.

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft, bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien,

bei der Mitteldeutschen Creditbank,

bei dem Bankhause Jacquier & Securius,

bei dem Bankhaufe C. Schlesinger⸗Trier

& Co Kommanditgesellschaft auf Akt, in Breslau:

bei dem Schlesischen Bankverein Filiale

der Deutschen Bank,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft Fitale Breslau. bei der Darmmwädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Akt en Filiale Breslau. in Frankfurt a. M.:

b der Deutschen Bank Filiale Frank⸗

urt, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Filiale Frankturt,

bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Attien Filiale Frankfurt,

bei der Mitteldeutschen Creditbank,

bei dem Banthause Jacob S. H. Stern,

in Hamburg:

bei der Dentschen Bank Filiale Hamburg,

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft, bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Hamburg, bei der Milteldeutschen Creditbank Filiale Hamburg in Köln: bei der Deutschen Bank Filiale Köln, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft Filiale Köln, bei der Pahmstädter und Nationalhank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filliale Köln bei der Mitteldeutschen Creditbank Filiale Köln, bei dem A. Schaaffbausen'schen Bank⸗ verein A.⸗G. 8 während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Gegen Einreichung von 25 Aktien über je RM 160 werden 4 Aktien über je RM 1000 ausgereicht. Beträgt der Gesamtnennbetrag der von einem Aktionär eingereichten Aktien nicht RM 1000 oder ist er nicht durch 1000 teilbar, so wird für ie RM 1000 Aktiennennbetrag eine Aktie über RM 1000 und für je Reichs⸗ mark 100 Aktiennennbetrag eine Aktie über RM 100 ausgereicht. Die Um⸗ tauschstellen sind bereit, den An⸗ und Ver⸗ kauf von Spitzenbeträgen ür die Aktio⸗ näle zu vermitteln. Die Börsenumsatz⸗ steuer geht zu Lasten der Aktionäre.

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammelrdepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet. Der Umtausch erfolgt an den Schaltern der vorstehend genannten Umtauschstellen provisionefrei. Soweit der Umtausch im Wege der Korrespondenz ertolgt, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien er⸗ folgt gegen Rückgabe der über die einge⸗ reichten Aktien ausgestellten Empfangs⸗ bescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt aber nicht verpflichtet. die Legitimalion des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gungen zu prüfen.

Die Lieferbarkeit der neuen Aktien über RM 1000 wud alsbald nach deren Fertig⸗ stellung beantragt werden. 1

Diejenigen Aktien unserer Gesellschaft über RM 160, die nicht bis zum 4. Man 1928 eingereicht worden sind werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien zu RM 160, die die zum Ersatz durch Aktien unserer Gesellschaft über RM 1000 erforderliche Zahl nicht erreichen und weder in Aktien über RM 100 umgetauscht noch uns zun Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind. Hie auf die für kraftlos erklärten Aktien ent⸗ fallenden Aktien unserer Gesellschaft über RM 1000 werden nach Maßgabe des Ge setzes verkauft. Der Erlös wiro abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bezw. für sie hinterlegt.

Berlin, den 23. Januar 1925.

vormittags Aktion

stimmung en Generalversa

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung am 3. April 1928, Berlin NW. 40 Friedrich⸗Karl⸗User 2/4.

legungsicheine 1 eines deutschen Notars spätestens am 28 März 1928 bei der Gesellschaft der Darmsädter und Nationalbank Kommandit⸗

dem Banthause Delbrück Schickler & Co.

zu hinterlegen. Die

1. Vorlegung des Geschäftsverichts, der Bilanz und Gewinn, und Verlust⸗ rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1927. 2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz, und Verwendung des Reingewinns. 3. Satzungsänderung § 25 (Hinterlegung der Aktien zur Generalversammlung). 4. Wahl zum Aufsichtsrat. Gotha, den 8. März 1928. Thüringer Elektricitäts⸗Lieferungs⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft.

10 Uhr, im Geschäftshause der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft

näre, die das Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder Hinter⸗ einer Effektengirobank eines deutschen Wertvapierbörsenplatzes oder

gesellschaft auf Aktien Dresodner Bant . Deutschen Bank Direction der Disconto⸗Gesellschaft Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft Perliner Handels⸗Gesellschaft Bank des Berliner Kassen⸗Vereins

in Berlin und

Frankfurt b

Hardy & Co G. m. b. H.

Grunelius & Co.

D. & J. de Neufville in Frankfurt a.

Gebrüder Sulzbach Hinterlegung kann auch derart erfolgen, daß Aktien mit Zu⸗ ner Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der mmlung im Sverrdepot gehalten werden.

Tagesordnung:

Erteilung der Entlastung

Der Aufsichtsrat. Mamroth, Voriitzender.

Ausg.

vorma

im Jahre 1 niederlassun

die auf jed

(jede Stan

Die

genannten

600 Stück zu erhöhen. Die

ffecten⸗ u

der Kapital

Das ist eingeteil 2000 Stück

Aktien sind

Gesellschaft

gegangen; Fabrikation

Rütgerswerte⸗Aktiengesellschaft. Fabian. Zwingauer.

Lüdenscheider Metallwerke Akt.⸗

Die Lüdenscheider Metallwerke hervorgegangen aus der offenen

scheider Metallwerke, Hof⸗Krötenhof“ in Hof i. Bayern un Metallwerke A.⸗G. vorm. Jul. Fischer & Basse, Düsseldorf“. 1

Gegenstand des Unternehmens ist die Uebernahme, Fortführung und Erweiterung der von der Firma Jul. Fischer & Basse betriebenen Fabrikgeschä te,

An⸗ und Verkauf von Grundstücken, soweit er mit vorstehenden Zwecken in Ver⸗ bindung steht. und sich bei anderen Unternehmungen, Beziehung steht, in jeder gesetzlich zulässigen Form zu beteiligen.

Das Grundkapital von ursprünglich 1 200 000,— wurde im Laufe der Zeit mehrfach erhöht, 1 500 000,— lungsbeschluß vom 22.

Geröugsatsten umgestellt. B 1 Gemäß Generalversammlungsbeschluß vom 27. Oktober 1925 ist die Ein⸗ ziehung der RM 16 500,— Vorzugsaktien aus dem Reingewinn des Jahres 1924/25 erfolgt.

schlossen, das Grundkapital von RM 3 600 000,— Stammaktien zwecks Stärkung der Betriebsmittel, und zwar insbesondere für den Erwerb der weiter unten

& Gebr. Jaeger Aktiengesellschaft, Lüdenscheid, um RM 1 400 000,— ab Mai 1927 dividendenberechtigte Stammaktien, und zwar um 2000 Stück zu je RM 100,— Nr. 60 001 62 000, 2000 Stück zu

Ephraim Meyer & 29 Hannover, dem außerdem noch die Darmstädter und Nationalbank Kommoanditgesellschaft auf Aktien. Berlin, die

Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, r 1 Fischer & Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Düsseldorf, und die Deutsche

mit der Verpflichtung überlassen worden, hiervon RM 1 200 000,— Aktien den alten Aktionären im Verhältnis von 3:1 Börsenumsatzstener zum Bezuge anzubieten.

becen zur Verfügung der Gesellschaft. dieser Aktien wird dem gesetzlichen gejeghesen zugeführt werden.

Nr. 652 001 64 000 und 600 Stück zu je RM 1000,— Nr. 64 001 64 600.

und mindestens eines Vorstandsmitglieds versehen und von einem beamten handschriftlich unterzeichnet. den Stempelaufdruck „Umgestellt auf RM 60,— sechzig Rei 1 mit den Nr. 38 501 60 000 sind durch entsprechenden Ueberdruck der Genuß⸗

scheine hergestellt. Den heutigen vüesi ogfesichen Forderungen Rechnung

Jaeger Akt.⸗Ges.

Ausschaltung der

Prospekt über

nom. NM 1 400 000,— neue Stammaktien, 2000 Stück über je RM 100,— Nr. 60 001— 62 000, 2000 RM 300,— Nr. 62 001 64 000, 600 NM 1000,— Nr. 64 001 64 600,

und über RM 2 000 000,— 7 % hypothekarisch eingetragene Teilschuldverschreibungen abe 1927, rückzahlbar bis 1952, unkündbar bis 2. Januar 1933 (1 Reichsmark = ½ 0 kg Feingold)

1000 Stück zu je RMN 500,— Nr. 1 1000,

700 RM 1000,— Nr. 1001 1700,

400 RM 2000,— Nr. 1701 2100,

Is Iul. Fischer & Basse in Lüdenscheid.

Akt.⸗Ges. vormals Jul. Fischer & Basse, Handelsgesellschaft Jul. Fischer & Basse, ist 900 mit dem Sitz in Lüdenscheid errichtet worden und hat Zweig⸗ gen unter der Firma „Groh & Co. Zweigniederlassung der Lüden⸗ „Lüdenscheider Abteilung Ludwig Hirsch,

e Art der Metallbearbeitung ausgedehnt werden können, sowie der Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten deren Gegenstand zu dem ihrigen in

betrug Oktober 1923 61 500 000,— worunter sich Vorzugsaktien und wurde durch Generalversamm⸗

Januar 1925 auf NM 3 600 000,— Stammaktien nmaktie von N 1000,— auf RM 60,—) und RM 16 500,—

außerordentliche Generalversammlung vom 4. August 1927 hat be⸗

Beteiligung bei der Vereinigte elektrotechnische Fabriken F. W. Busch

je RM 300,— Nr. 62 001 64 000 und

zu je RM 1000,— Nr. 64 001 64 600, auf 5 000 000,— Reichsmark Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen,

neuen Aktien sind einem Konsortium unter Führung des Bankhauses

Commerz⸗ und

Berlin, der Barmer Bank⸗Verein Hinsberg,

nd Wechsel⸗Bank, Frankfurt a. M., angehören, zum Kurse von 100 %

zum Kurse von 105 % zuzüglich Die restlichen RM 200 000,— Aktien

Hild, königl. niederländischer Konsul, Dortmund; inhaber der Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg; Friedrich Direktor der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin. Nikolaus Uexküll, Generaldirektor der von Tiele⸗Wincklerschen Verwaltung,

Kommandit⸗Gesellschaft, Berlin.

und Graf

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem weiter unten er⸗

wähnten Anteil am Reingewinn eine feste Vergütung von monatlich RM 200,—

für jedes Mitglied und für den Vorsitzenden RM 300,—. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Mai bis 30. April.

In den Generalversammlungen, die in Lüdenscheid oder Hannover ab⸗ gehalten werden, gewährt jede Stammaktie über RM 60,— drei Stimmen, jede Stammaktie über RM 100,— fünf Stimmen, über RM 300,— fünfzehn Stimmen

und über RM 1000,— fünfzig Stimmen. Die Bekanntmachungen der Gese

anzeiger.

zu veröffentlichen.

Der Reingewinn wird wie folgt verwendet: a) 5 10 % des Reingewinns werden dem gesetzlichen Re überwiesen, je nach Bestimmung des Aufsichtsrats; 1b b.) demnächst erhalten die Aktionäre 4 % Dividende; o.] der Aufsichtsrat bezieht nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen

Die Gesellschaft verpflichtet sich

Ilschaft erfolgen im Deutschen Reichs⸗ jedoch, ihre Bekanntmachungen weiter⸗ hin in einer Berliner Börsenzeitung (bis auf weiteres im Berliner Börsen⸗ Courier oder in der Berliner Börsen⸗Zeitung

und Rücklagen eine Vergütung von 12 ½ % von dem verbleibenden

Ueberschuß;

d) der Rest wird unter die Aktionäre als Gewinnanteil verteilt, soweit nicht die Generalversammlung eine andere Verwendung beschließt.

An Dividenden wurden verteilt: 1924/25 je 7 % auf RM

1925/26 1926/27

4 % au

16 500,— Vorzugsaktien für zwei Jahre, 0 % 8 RM 3 600 000,— Stammaktien,

RM 3 600 000,— Stammaktien, 5 % auf RM 3 600 000,— Stammaktien.

Die Gesellschaft ne. sich, in Berlin und Frankfurt a. M. Stellen

zu unterhalten und jeweils

ekanntzugeben,

bei denen die Auszahlung der

Gewinnanteile und Einlösung der Zinsscheine, die Erhebung neuer Gewinn⸗

anteilscheinbogen und Zinsscheinbogen, d Teilnahme

Hinterlegung der Aktien zur

ie Ausübung von Bezugsrechten, di an den Generalversammlungen sowie überhaupt jede die Aktienurkunden und Teilschuldverschreibungen (vergl. § 5 der Anleihebedingungen) betreffenden Maßnahmen, insbesondere

Konvertierungen

der Teilschuldverschreibungen, kostenlos erfolgen können. Die Bilanz⸗ und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1926/27

lauten wie folgt:

VBermögen. Rechnungsabschluß vom 30. April 1927. Verbindlichkeiten.

Dr. Fritz Jessen, Geschäfts-⸗ Neuerbourg,

) und in einer Frankfurter Zeitung

servefonds 1

RMN 9 414 087

Grundstücke 324 087,64 Zugang 90 000,— Gebäude . 1 531 000,— Zugang . 271 935,99 1802 935,99 Abschreibung 36 635,99 Fabrikeinrichtung 929 102,— .200 606,62 120 708,52 Abschr. 157 763,64 Borräatee) Kasse.. Wechsel.. Guthaben bei d. Reichsbanku. dem Post⸗ scheckamt. 12 871,89

Schuldner..

1 766 300

Zugang .

971 944 2 325 406 5 343,53 2 116 819,14

135 034 1 579 846 26 7 192 619]44

kate, RM 976 607,05 fertige Fabrikate. ²) Noch umlaufender Betrag von

zurückgezahlt.

Aktienkapital..

Anleihe (Obligationen)*

Hypothek.)... Reservefondd Verpflichtungen. Bankschulden .... Nicht vorgezeigte

Gewinn:

3 600 000— 3 150—-

325 000— 646 500,—-

1 666 096, 23

Divi⸗ dendenscheine.... 2 827,20 Vortrag aus 1925/26

48 213,49 Gewinn aus 1 1926/27 205 883,86

7 192 619ʃ44

) Hiervon RM 773 620,35 Rohmaterialien, RM 575 178,60 halbfertige Fabri⸗

21 000,— der 4 ½ -igen Anleihen von

1900 (ℳ 600 000,—) und 1906 (ℳ 300 000 ³) Aufgenommen 1924, mit 89 % verzins

82 inzwischen zurüͤckgezahlt. ich, růͤckzahlbar bis 1928; inzwischen

Haben.

Soll. Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 30. April 1927.

Unkosten einschließlich Lohne und Gehälter!') .. . .. . ...

Abschreibungen auf: Gebäude. .36 635,99 Fabrikeinrichtung 157 763,64

o

Ein etwaiges Agio aus der Verwertung Die Kosten

serhöhung in Höhe von rd. RM 80 000,— hat die Gesellschaft getragen.

Grundkapital beträgt nunmehr Reichsmark 5 000 000,— und

t in 60 000 Stück Stammaktien zu je NMM 60,— mit den Nr. 1—60 000, zu je RM 100,— Nr. 60 001— 62 000, 2000 Stück zu je RM 8

e mit der faksimilierten Unterschrift des Vorsitzenden des ö Kontroll⸗ Die Aktien mit den Nr. 1—60 000 tragen smark“. Die Aktien

tragend, ist die mit den Vereinigten elektrotechnischen Fabriken F. W. Busch & Gebr. in Lüdenscheid einen CCqTETö1ö1“ ein⸗ durch eine Zusammenlegung und Vereinfachung der gleichartigen ien, durch die damit ermöglichte Herabsetzung der Herstellungskosten, Konkurrenz und wirk rwertung der Verkaufs⸗

8 es öö 8

11““

RM 3 640 124 79

194 399/[63 254 097 35

4 088 621

1¹) Hierunter laufende Steuern RM 176 117,86. Gewinnverteilung: 8

4 % Dividende . . . . . ... Tantieme an den Aufsichtsrnuaut.

1 % Superdividende . . Vortrag auf neue Rechnuug.

2 NMN 9 Vortrag a. 1925/26 48 213 49 Fabrikationsgewinn 4 040 408 28

[7088 621

RM 144 000,— 5 148,—

8bC1111ö115

72 820 177

RM 254 097,35

Nach dem Stande vom 30. November 1927 wiesen folgende Posten der Bilanz per 30. April 1927 wesentliche Veränderungen auf:

Vermöger

Vorräte). Beteiligungen)).. Kasse . . . ...⸗ Guthaben bei Rbk. und Postscheck.. Bankguthaben Disagio aus der Anleihe . Schuldner. ¹) Hiervon rund

n. Fabrikeinrichtungen.. RM 1 130 300,— rd 2 500 000,— 1 730 000,—

89 870,—

42 000,— 235 000,— 2 000 000,— RM 1 000 000,— Rohmaterialien, rund RM 650 000,⸗

keiten. 5 000 000,— 2 000 000,—

Verbindli Aktienkapital. R. Anleihe 1927. Verpflich⸗

tungen 1 760 000,—

halbfertige Fabrikate, rund RM 850 000,— fertige Fabrikate. . 8 18 Ne 1 525 000,— Aktien der Vereinigte elektrotechnische Fabriken F. W.

Busch & Gebr. Jaeger A.⸗G., Lüdenscheid.

(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)

11“ 8 8 E111“ W

694 g 8

27. Der Tag der Ansstellung eines Wechsels im Sinne

des § 8 Abs. 2 des Wechselstempelgesetzes. Die Beschwerde⸗ will durch den von ihr eingeleiteten Steuerrechtsstreit ie Frage endgültig entschieden wissen, ob der erhöhten Wechsel⸗ des § 8 Abs. 2 des Wechselsteuergesetzes eine Schrift der m § 2 bezeichneten Art auch dann unterliegt, wenn der in der Schrift angegebene Ausstellungstag zwar nicht mehr als drei Monate vor dem darin bestimmten Zahlungstage liegt, der unvollständige Wechsel aber schon mehr als drei Monate fünf Tage früher akzeptiert und vom Akzeptanten aus den änden gegeben worden ist. Zu diesem Zwecke hat sie einen, von einem Aussteller noch nicht unterzeichneten, unterm 23. September 1927 aus⸗ gestellten, am 23. Dezember 1927 fälligen und bei ihr zahlbar Fisee gezogenen Wechsel über 2089,85 RNM, der von der ank X. akzeptiert und, mit 2,10 RM Wechselsteuer versteuert, ihr von dieser Bank mit Begleitschreiben vom 2. Juli 1927 zu⸗ gegangen war, zu einer Auskunft darüber dem Finanzamt vor⸗ 5 egt, ob dieses den Wechsel als genügend versteuert Psn Der escheid des Finanzamts vom 14. Juli 1927, in dem dieses eine weitere Wechselsteuer von 2,10 RM für erforderlich erklärt, da

der Wechsel eine längere Laufzeit als drei Monate fünf Tage

habe, bildet den Gegenstand des Steuerrechtsstreits, in dem sowohl Einspruchsbescheid wie Berufungsentscheidung die Forderung der höheren Steuer aufrechterhalten haben.

Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde. Ihr kann keine Folge gegeben werden. Die Entscheidung dreht sich um die Frage, ob unter Ausstellungstag der im Wechsel als Tag der Aus⸗ stelnng angegebene Tag zu verstehen ist, wie die Beschwerde⸗ ührerin will, oder der wirkliche Tag der Ausstellung, wenn er ein anderer als der im Wechsel angegebene ist, wie dies die beiden Vorentscheidungen annehmen. Die Beschwerde⸗ führerin stützt sich für ihre Ansicht, ohne auf Bedeutung und Zweck der Vorschriften über die erhöhte Steuer einzugehen, einfach auf den Wortlaut des § 8 Abs. 2 letzter Satz, wo bestimmt ist, daß, wenn in einer Schrift der im § 2 bezeichneten Art der Ausstellungstag nicht angegeben ist, der Tag der Uebergabe als Ausstellungstag gilt. Also, folgert sie, müsse, wenn, wie hier, ein Ausstellungstag angegeben sei, dieser für die Berechnung der steuer⸗ lich erheblichen Laufzeit des Wechsels maßgebend sein. Andernfalls hätte die Vorschrift des letzten Satzes etwas vollständig Ueber⸗ stüssiges bestimmt. Daß der Wortlaut des Gesetzes für die Aus⸗ egung der Beschwerdeführerin zu sprechen scheine, glaubt die Vor⸗ entscheidung zwar zugeben zu sollen, hält es aber unter Berufung auf § 4 der Reichsabgabenordnung für unausweichlich, dem Zwecke der Gesetzesvorschrift Geltung zu verschaffen. Dem ist beizutreten. Der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Wechselstempelgesetzes vom Jahre 1909 (Drucksache des Reichstags 1907/1909 Nr. 1457 S. 6) ist zu entnehmen, einmal, daß Wechsel auf lange Frist oder Sicht, die nicht die dem Wechsel ursprünglich innewohnende Bestimmung, dem Zahlungsausgleiche zu dienen, erfüllen, sondern zur Sicherheits⸗ seistung verwendet werden, zu einer erhöhten Abgabe heran⸗ gezogen werden sollten, und zum anderen, daß man die Ersatz⸗ estimmung unvollständiger Wechsel gerade deshalb eingeführt hat, weil es sich bei Sicherheitswechseln zur Umgehung des Wechsel⸗ stempels eingebürgert hatte, Wechsel in unvollständiger Form hinzugeben, deren Ausfüllung dem Empfänger für den Fall gestattet sein sollte, daß er von der Sicherheit Gebrauch zu machen in die Lage versetzt werden sollte. Hieraus folgt im a gemeinen, daß, wenn die Absicht des Gesetzgebers nicht von vornherein vereitelt bleiben sollte, unter Ausstellungstag nur der Tag der wirklichen Ausstellung und nicht der Tag, der im Wechsel als solcher angegeben ist, falls er ein anderer ist, verstanden werden kann; und im besonderen, daß für unvollständige Wechsel nichts anderes als für vollständige Wechsel gelten kann. Zu diesem Ergebnis führt auch § 5 Abs. 1 hin, wonach die Steuerpflicht beim Blankoakzept mit dem Zeitpunkt entsteht, in dem es vom Akzeptanten aus den Händen gegeben wird. Denn es wäre nicht einzusehen, warum der Gesetzgeber, wenn er in dem Aus⸗der⸗ Hand⸗geben eines Blankoakzepts einen Akt des Umlaufs des Wechsels auch dann sieht, wenn die Hingabe vor dem Ausstellungs⸗ tag erfolgt, und demnach bereits daran die Steuerpflicht anknüpft, nicht auch den gleichen Zeitpunkt für die Berechnung der Laufzeit des Wechsels im Sinne des § 8 Abs. 2 im Auge gehabt haben ollte. Wie im § 8 Abs. 2 liegt übrigens auch die Sache im alle des § 4 Abs. 1 b, wo nach dem Sinne der Vorschrift unter

1. Handelsregister.

Anchen. 16 [104587] In das Handelsregister ist am 5. März 1928 eingetragen worden: ur alleinigen

Die Firma „Brüder C. & F. e.N.sz Landes, Möbel⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“, Hauptsitz Lud⸗ wigshafen a. Rhein, Zweignieder⸗ lassung in Aachen. Gegenstand des Un : Herstellung und Ver⸗ trieb aller Erzeugnisse der Möbel⸗ 5 sowie die Beteiligu an gleichen oder verwandten Nnter⸗ nehmungen. Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Geschäftsführer; Wilhelm Jenner, zu Mannheim, Otto küller, Kaufmann in Pforzheim, Karl Angstmann, Kaufmann in Ulm, Lud⸗ wig Rothweiler, Kaufmann in Mann⸗ 22 Geovng Kaltreuther, Kaufmann in rier, Frau Helene Hornung, geborene in Heilbronn. Der

Iu v116“

1927 mit

ie übrigen

mit dem Geschäftsführer mit der

gültig vertreten. der Gesellschaft Deutschen räume, Adalbertstraße 2

Bei der

tung“ in

Aachen:

Ausstellung übereinstimmen.⸗

Vogler in Mannheim ist Einzelprokura erteilt. Gesellschaftsvertrag vom 21. Juni Satzungsänderung 29. Oktober und 16. November 1927. Der Geschäftsführer Wilhelm Jenner ist veve⸗ .2 8 schäftsführer Aachen: können nur in Gemeinschaft entweder Aa⸗

Einzelprokuristin Vogler in Mannheim die Firma rechts⸗ Weiter wird bekannt⸗ gemacht: Oeffentliche Bekanntmachungen t erfolgen dur n eichsanzeiger.

Firma „Carl Appelrath Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ Dem Hermann Nagel in Aachen ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß er gemeinschaftlich mit einem anderen Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft und Zeich⸗ Auguste! nung der Firma berechtigt ist. Die

dem Tage der Ausstellung gleichfalls nur der wirkliche Tag der

Ausstellung, nicht der im Wechsel angegebene, gemeint sein kann, da mit Setzung der vom Ausstellungstag an zu rechnenden längstens zehntägigen Frist vermieden werden sollte, daß der Wechsel vom auslaändischen Remittenten nach dem Inland zurück⸗ giriert und hier anstatt inländischer stempelpflichtiger Wechsel in Uimlauf gesetzt werde. Daß die im Wechsel getroffene Angabe, wenn sie nicht der Wirklichkeit entspricht, nicht unter allen Um⸗ ständen für die steuerliche Beurteilung maßgebend ist, hat übrigens das Reichsgericht längst anerkannt, indem es für die Entscheidung der Frage, ob ein unvollständiger Wechsel im Ausland ausgestellt ist, nichk die im Wechsel angegebene Ortsangabe, sondern den mstand hat maßgebend sein lassen, ob der Wechsel im Ausland oder im Inland vervollständigt worden ist (Entscheidung des Reichsgerichts IV, 25. April 1899 E 32, 131; III, 30. Mai 1899, Deutsche Juristenzeitung, Jahrgang 4 S. 402). Daß der Iee geber nach dem steuerlichen Zwecke der Vorschrift sehr wohl zwischen dem tatsöchlichen und dem in der Urkunde angegebenen Ausstellungstage zu unterscheiden weiß, zeigt die Vorschrift im 4 Abs. 2 über die vordatierten Schecks, und so muß auch im § 8 Abs. 2 das Wort „Ausstellungstag“ im Sinne des Zweckes der steuerlichen Vorschrift ausgelegt werden, auch wenn der Wortlaut der Vorschrift nur auf den Normalfall abgestellt ist, daß der tatsächliche und der im Wechsel a Tag der Für den daß die am Wechsel Beteiligten gar keine Absicht der Wechselsteuerumgehung hatten, war aber die Vorschrift des letzten Satzes keineswegs über⸗ flüssig da für den Fall der Nichtangabe eines Ausstellungstags in em unvollständigen Wechsel sehr wohl Zweifel darüber bestehen konnten, mit welchem Akte ein vvig Wechsel als ausgestellt an⸗ gesehen werden könne. Wenn die Beschwerdeführerin ausführt, daß die eer .8.2 bei einem Wechsel der nach der Aus⸗ stellung beim Aussteller liegen geblieben sei und erst zu einem viel späteren Zeitpunkt als dem als Ausstellungstag angegebenen Tage von ihm aus den Händen gegeben worden sei, sicher den im Wechsel angegebenen Ausstellungstag für die Besteuerung als maßgebend ansehen werde, so ist nicht ersichtlich, worauf die Beschwerdeführerin eine solche Annahme gründen will. Zu der Frage Stellung zu nehmen erübrigt sich da ein solcher Fall kaum praktisch vorkommen wird. Die Rechtsbeschwerde ist hiernach als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 13. Januar 1928 II A 551/27.)

28. Bewertung von Außenständen für Lieferungen ab⸗ züglich der Umsatzsteuer nach dem Einkommensteuergesetze. Der Beschwerdeführer ist buchführender Kaufmann. Er be⸗ ansprucht Berücksichtigung der auf die Außenstände entfallenden Umsatzsteuer. Die Vorinstanz hat dies mit der Begründung ab⸗ gelehnt, daß die Umsatzsteuerschuld erst mit dem Eingang der Außenstände entstünde. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Es mag richtig sein, daß die fragliche Umsatzsteuer am Bilanzstichtage noch nicht als Schuld anzusehen ist. Die Außen⸗ stände sind aber auf der Aktivseite nicht mit ihrem Nennwert, sondern mit ihrem wirklichen Wert einzusetzen. Es kann nun nicht zweifechaft sein, daß eine Fde bei deren Eingang eine Umsatzsteuerschuld entsteht, um deren Betrag weniger wert ist als eine gleich sichere, bei der dies nicht der Fall ist. Da eine sichere Forderung, wenn man von dem hier nicht in Betracht kommenden Falle hoher Verzinslichkeit und längerer Unkündbarkeit absieht, nicht höher als mit dem Nennwert zu bewerten ist, folgt für Forderungen, bei deren Eingang eine Umsatzsteuerschuld entsteht, daß sie nicht höher als mit dem Nennwert abzüglich der Umsatz⸗ steuer zu bewerten sind. Die angefochtene Entscheidung war des⸗ halb aufzuheben. Es bleibt noch zu prüfen, ob auch die Bewertung der Außenstände in der Eröffnungsbilanz dem entspricht. Die Sache war danach an das Finanzgericht zurückzuverweisen. (Urteil vom 30. November 1927 VI A 551/27.)

29. Zur Frage der dveeh e ee von Studienkosten für Kinder bei Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 56 des Einkommensteuergesetzes. Der Pflichtige, dem von einem Lohneinkommen von 3755 als onsteuer 203,20 ein⸗ behalten wurden, verlangt Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne von § 56 des Einkommensteuergesetzes, weil er für seine an der Universität studierende Tochter besondere Aufwendungen in Höhe von 1050 gehabt habe. Die Vor⸗ behörden haben dem Pflichtigen eine Ermäßigung von 1 vH nach

stein zu Hugo g0 teilt.

Prokuren des Karl Appelrath und des 8 Mießen, beide in Aachen, sind er 8

Bei der Firma „Mengarduque & Bersé Import & Export Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“ in Der Alwine Schneider in i ist Einzelprokura erteilt. Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

vom

der Firma

sellschafter:

unner oder

Auguste Plettenberg. Altena, Westf. [104588] In unser Handelsregister ist folgendes worden:

a) am 28. Februar 1928 bei B Nr. 16 Hohewibbecke, G. m. b. rdohl): Der Feabrikbesitzer Colsman ist als Geschäfts⸗ führer abberufen. r Kaufmann F. ee zu Werdohl ist zum

weiteren Geschäftsführer bestellt.

b) am 1. März 1 bei A Nr. 460 die Firma Frans Doppelstein in Wer⸗ dohl und als deren Inhaber der . mann und Fabrikant Franz 2

I1I1I1““ 111“

Geschäfts⸗

Die Mann

daselbst.

Werdohl. os zu Werdohl ist Prokurg er⸗ Bei A Nr. 461 die Firma Bauer & Co., Werdohl. Offene

schaft, die am 30. Novem

gonnen hat. Ehefrau Bauer, Lina geb. und Kaufmann Walter

Amtsgericht Altena (Westf.).

Annaberg, Erzgeb. Auf Blatt 1388 des hiesigen Handels⸗ H., registers, die Firma Franz Mann in

Carl Buchholz betr., ist eingetragen worden:

Fimmc Nachf. ausgeschieden.

Kartonnagenfabrilant

Mauersberger in Bu

Auguste verehel. Mann, 1. Schubert, Bei der

Die offene ls

hat am 1. Januar 1

§ 70 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes zug gebilligt und nach § 93 Abs. 1 Nr. 2 und § 56 des inkommensteuergesetzes 30 Lohnsteuer erstattet. Der Pflichtige verlangt in der Rechts⸗ beschwerde weitergehenden angemessenen Ersatz. Das Finanz⸗ gericht hat die Aufwendungen für Lebensunterhalt und Ver⸗ pflegung der im Haushalt ihres Vaters befindlichen Tochter zu den gemeinühlichen Kosten für Kindererziehung gerechnet und durch die Zubilligung der Steuerermäßigung von 1 vH für ab⸗ gegolten erklärt. Die Aufwendungen für Lehrmittel und Kolleg⸗ elder in Höhe von 400 RM hat es als außergewöhnliche —5 anerkannt. Bei der Berücksichtigung des Abzuges von 400 RM ergab sich eine Steuer von 172,40 RM, also gegenüber der einbehaktenen Steuer von 203,90 RM ein Unterschled von 31,50 RM.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Wie der Reichsfinanz⸗ hof wiederholt entschieden hat, kann allerdings die Anwendbarkeit von 56 des 1A“ nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Erziehung, die ein Steuerpflichtiger seinen Kindern zuteil werden läßt, nach den Standesverhältnissen ge⸗ boten war oder nicht. Welche Erziehung ein Kind haben soll, haben ausschließlich die Eltern zu entscheiden. Daraus folgt aber nicht, daß ein Steuerpflichtiger, der ein Kind trotz unzureichender Mittel studieren läßt, wegen der Tatsache dieser Aufwendungen allein die Veraünstigung des § 56 ohne weiteres beanspruchen kann. Jede Steuerermäßigung nach § 56 fällt in gewissem Sinne der Allgemeinheit zur Last, und es müssen die ücksichten auf die Allgemeinheit und den einzelnen in einen vernünftigen Aus⸗

leich miteinander gebracht werden. Gerade bei solchen dem Pflichtigen nicht zwangsläufig erwachsenden Aufwendungen muß deshalb dem Pfrichigen zunächst eine weitgehende Einschränkung seiner eigenen Bedürfnisse zugemutet werden. Erst wenn darüber hinaus die Belastung durch die Einkommensteuer so schwer wird, daß ihre volle Tragung dem Pflichtigen eine weitere, nicht mehr

zumutbare Einschränkung seiner Lebenshaltung auferlegen würde,

wird § 56 des Einkommensteuergesetzes anwendbar. Daß das im zu entscheidenden Falle für die weiter vom Pflichtigen geltend gemachten Aufwendungen von 650 RM nicht zutrifft, hat die Vorentscheidung ohne Rechtsirrtum bezüglich des Begriffs der außerordentlichen Belastung und ohne Ueberschreitung des ihr beim Gebrauche von § 56 des Einkommensteuergesetzes ein⸗ geräumten Ermessens festgestellt. (Urteil vom 30. November 1927 VI A 752/27.)

30. Zur Lohnsteuerpflicht des sog. Krankenlohns. Der Beschwerdeführer, Arbeiter in einem Elektrizitätswerke, hat in der Zeit vom 25. Juli bis 15. September 1925 wegen gefehlt. die Zeit seiner Krankheit hat er den tariflichen Krankenlohn mit 207,92 RM erhalten. Dieser Betrag ist in der festgestellten Jahreslohnsumme von 2819,06 RM mitenthalten und wie der übrige Lohn des Pflichtigen dem Steuerabzug unter⸗ worfen worden. Der Pflichtige verlangt Erstattung des vom Krankenlohn einbehaltenen SürexhN ae und weitere Erstattung deswegen, weil ihm durch die Zahnerkrankung EChefrau besondere Ausgaben in Höhe von 90 RM erwachsen seien. Die Vorbehörden haben die Erstattung abgelehnt. Auch der Rechts⸗ beschwerde ist der Erfolg zu versagen. Nach den einwandfreien Feststellungen der Vorbehörde sind die steuerfreien Einkommensteile und die Familienermäßigungen im Sinne von § 70 Abs. 1 und Abf. 2 des Einkommensteuergesetzes in voller zutreffender Höhe von 2160 RM für das Jahr dem Pflichtigen zugute gekommen so daß eine Erstattung unter dem Gesichtspunkt von § 93 8 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes nicht in Frage kommt. Der Vorentscheidung ist auch darin beizupflichten, daß e sich bei dem Krankenlohne nich“ nach § 8 Nr. 8 des Einkömmensteuer⸗ gesetzes befreite Bezüge aus einer Krankenversicherung, sondern um für den Krankheitsfall vom Arbeitgeber vertraglich zu⸗ gesicherte und in Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis gewährte Leistungen handelt. Der Krankenlohn ist darum mit Recht der Lohnsteuer unterworfen worden. Wenn das Finanzgericht endlich das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Erstattung nach § 93

1 Nr. 2 und § 56 des Einkommensteuergesetzes verneint hat, weil die Ausgabe von 90 NM keine so schwere Belastung darstelle, daß die Tragung der darauf entfallenden Steuer dem Pflschtigen nicht zugemutet werden könne, so hat es damit nicht die Grenzen des ihm für die Anwendung des § 56 des Einkommensteuergesetzes eingeräumten Ermessens überschritten. (Urteil vom 30. November 1927 VI A 715/27.)

Dem Kaufmann ftet nicht für die im Betriebe des chäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers, es gehen auch nicht die darin begründeten Forde⸗ rungen auf sie über. 1 Amtsgericht Annaberg, 6. März 1928. Ansbach. Handelsregistereinträge. Neue Firma: „Heinrich Sitz Rothenburg o. T., Inhaber Hein⸗ rich Herrmann, Baumaterialien⸗ und NgA in Rothenburg o. T. Bei der Firma „Fahrzeugfabrik Ans⸗ bach Aktiengesellschaft“, Si Ansbacht Die Prokura des Erich tz ist er⸗ loschen. Dem Kaufmann Kurt Gensing in Ansbach ist Prokura erteilt. Er ist berechtigt, gemeinsam mit einen weiteren Prokuristen oder einem Vor⸗ standsmitglied zu zeichnen. Firma „Simon Scheuer⸗ mann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, Sitz Ansbach: Weiterer Ge⸗

ndelsgesell⸗ r 1927 be⸗ Persönlich haftende Ge⸗ Fabrikant Fritz Groll, zu Wer

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