1928 / 64 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

bei vielen

präsidenten sind schon besser gestellt!) Das erkenne er an. 8 Er hoffe aber, daß die Reichsbahn⸗Gesellschaft einmal zum Reich zurückkehre. r frage, ob allen für die eamten, z. B. für die Einstufung der Oberzollinspektoren als Bezirkskommissare, auch Rechnung getragen werde. Abg. Torgler (Komm.) teilte mit, daß im Kreise Guben von den 24 Großgrundbesitzern im Jahre 1926 kein einziger, im Jahre 1927 nur vier Einkommensteuer gezahlt hätten. Die Buchprüfer seien also anscheinend nicht richtig eingesetzt. Die Beamten begönnen erren anscheinend erst bei den oberen Beamten. Er frage, ob nun endlich für die Zollassistenten und Betriebs⸗ Aufrückungsmöglichkeiten geschaffen würden. Redner klagte über militärischen Drill bei einigen Zollstellen, der sei abzustellen. Drei Viertel der Grenzbeamten seien froh, wenn ihnen die Zwangsjacke der Uniform und das unnütze Mittragen der Waffe erspart würde. Redner führte Klage über das Verhalten eines Zollamtmannes Str. in Emmerich a. Rh., der sich wie ein Pascha benehme gegen die Frauen der Beamten in deren Dienst⸗ stunden. Abg. Allekotte (Zentr.) bemerkte zu den Beamten⸗ fragen, seine Fraktion fordere, daß den zum Besoldungsgesetz gefaßten Entschließungen für alle Ressorts von der Neeen entsprochen werde. Man habe nicht eine Denkschrift über die Bezirksabgrenzung der Aemter, sondern einen richtigen Plan innerhalb eines Gesetzes in Verbindung mit Post⸗ und Arbeits⸗ ministerium erwartet, wo der Finanzminister federführend sein müßte. Die Zentrumsfraktion werde sich in ihrer Einstellung zu den brennenden Fragen im Rahmen des Notprogramms bewegen. Reichsfinanzminister Dr. Köhler sagt möglichste Erfüllung der Wünsche des Vorredners Abgeordneten Allekotte zu; aber er denke es sich doch wohl zu leicht, wenn er ö der Finanzminister solle auf dem Gebiete der Verwaltungs⸗ veveinfachung die Geschäfte der beiden anderen Ministerien an sich reißen. (Heiterkeit.) In der eingeleiteten Reformvereinfachung des inneren Dienstes sei ein erheblicher Erfolg erreicht. Die Reichskreditanstalt leiste der Regierung wertvolle Dienste; sie müsse in der jetzigen Form erhalten werden. In der Durch⸗ führung der Statistik, die Länder zu umgehen, gehe schon deshalb icht an, weil dazu eine Verordnung nötig sei und dieser der Reichsrat in seiner Mehrheit kaum zustimmen werde. Mit der weiteren Verselbständigung der Landesfinanzämter werden zurzeit Versuche gemacht, die noch nicht abgeschlossen sind. Ber müncger gab Auskünfte über Einzelheiten seiner Beamtenpolitik, bittet aber im übrigen, den Ergänzungsetat dafür abzuwarten. Zur Kritik über die Uniformierung der Zollbeamten erklärte der Minister, die Schmuggler seien eben leider meist auch nicht waffenlos oder nur mit Spazierstöcken bewaffnet, sondern sehr oft mit Schießwaffen, ja sogar mit Panzerautos. Danach müsse sich denn eben auch die Ausstattung des Zollbeamten richten. Ministerialdirektor Zarden teilte mit, daß für das nächste Jahr wieder eine Lohnsteuerstatistik werde. Hier⸗ mit wird die Beratung geschlossen. Annahme fand zunächst eine ntschließung Dr. Hertz (Soz.), wonach dem Reichsta vierteljährliche Nachweisungen über Festsetzung, Erlaß und Niederschlagung von Geld⸗, Ordnungs⸗ und Erzwingungsstrafen vorzulegen sind, die nach den einzelnen Steuern, nach Landes⸗ finanzämtern und nach der Höhe der Beträge gegliedert werden ollen. In einer weiteren angenommenen Entschließung chmidt⸗Stettin (D. Nat.) wurde die um eine Nachweisung darüber ersucht, wieviel akademisch gebildete Planbeamte im Rechnungsjahr 1927 aus dem Reichsdienst aus⸗ eschieden und in freie Berufe übergegangen seien. Die ordent⸗ ichen Ausgaben wurden dann bewilligt. Der Vorsitzende Abg. Heimann (Soz.) wies auf die Verhandlungen des Ankaufs des Kaiserhofs hin. Jetzt stelle sich heraus, daß Preußen das alte Kriegsministerium in der Leipziger Straße zurückfordere, das eich also dieses Gebäude nicht hätte verkaufen und den Erlös benutzen können. Entsprechend seiner Anregung wurden die Titel, die erste Raten für Neubauten fordern, einem Unterausschuß überwiesen, desgleichen die Titel zur Abgeltung der Länder⸗ ansprüche für die Benutzung der landeseigenen Finanzgebäude durch die Reichsabgabenverwaltung für die Zeit vom 1. April 1924 bis 31. März 1928 und zur Unterbringung der Reichsdienststellen in Durchführung des Abkommens mit Preußen über das alte Kriegsministerium in der Leipziger Straße. Der Rest des Etats wurde genehmigt. Die Petitionen wurden für erledigt erklärt. Der Antrag des Reichsministers der Finanzen vom 8. Februar 1928, betreffend Besetzung von Planstellen des Wasserzolldienstes, wurde gleichfalls dem Unterausschuß überwiesen. Weiterberatung Dienstag: Phoebus⸗Denkschrift.

Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs⸗ tags stand am 13. d. M. ein Entwurf der Reichsregierung zur Aussprache, der im Rahmen des Notprogramms eine Er⸗ höhung der Leistungen aus der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung vorsieht. Ministerialdirektor Grieser (Reichsarbeitsministerium) erklärte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger bei der Begründung der Vorlage, daß in der Invalidenversicherung der Steigerungsbetrag für die vor der Inflation zurückgelegten Beitragszeiten im Reichsdurchschnitt um 40 vH erhöht würde, wo⸗ durch dem Reich eine jährliche Ausgabe von Antzest r 100 Mil⸗ lionen Mark entstehe. Die Reichsregierung glaube, den aus der Erhöhung der Leistungen entstehenden Mehraufwand aus eigenen Mitteln tragen und von einer Beitragserhöhung für die Invaliden⸗ versicherung absehen zu müssen, da sonst die in der letzten Zeit zu Stande gekommenen Lohnerhöhungen zum großen Teil illu⸗ sorisch gemacht würden. Die Invalidenrenten würden in den Städten im Monat um 6 bis 8 Mark erhöht werden. Für die An⸗ gestelltenversicherung sehe der Entwurf eine Erhöhung der Steige⸗ rungsbeträge für die vor der Inflation zurückgelegten Beitrags⸗ zeiten um 50 vH vor. Den hierdurch entstehenden Mehraufwand von 10 Millionen Mark im Jahre sei die Reichsversicherung aus eigenen Mitteln zu tragen in der Lage. Hieran 88 ga eine ausführliche Generaldebatte. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Die Vorlage wurde einem Unterausschuß überwiesen

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags nahm am 12. d. M. zunächst den über den Ausbau der domänenfiskalischen äder und Mineral⸗ brunnen an. Nach dem 1 wird dem Staatsministerium ein Betrag von 6,6 Millionen Mark zu dem genannten Zweck zur Verfügung gestellt. Annahme fanden dazu zwei Anträge, ein Antrag Barteld⸗Hannover (Dem.), wonach das Staats⸗ ministerium . wird, für Bad Rehburg alsbald einen Bade⸗ kommissar zu bestellen, sowie der Antrag Dr. Kaufhold (D. Nat.), der fordert, den Bau der Wasserleitung in Bad Nenn⸗ dorf auch ohne Rücksicht auf eine etwaige finanzielle Beteiligung der angrenzenden Gemeinden von seiten des Staates sofort in Angriff zu nehmen und schleunigst fertigzustellen. Darauf ging der Ausschuß über zur Beratung der Vorlage über die Westharz⸗Talsperren. Abg. Blank (Sentr.) berichtete ausführlich über den Inhalt der Vorlage. Ministerialdirektor Articus erklärte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß dieser Gesetzentwurf den ersten Stein für den Ausbau der Wasserkräfte des Harzes darstelle. Durch das Gesetz über den Mittellandkanal seien die Harzgewässer für den Mittellandkanal in 8.. genommen gewesen. rfreulicherweise sei man in Verhandlungen mit dem Reiche dahin gekommen, daß das Reich auf diese Gewässer verzichten und den Mittellandkanal aus der zu regulierenden Weser speisen wolle. Leider sei es im Reiche nicht den Betrag von einer Million für die Weser⸗ Kanalisierung in den zu bringen. Der Reichsverkehrs⸗ minister stehe in dieser Frage persönlich auf dem Standpunkt Preußens. Die Quellengebiete in den Gebirgen müßten unter

allen Umständen für die Trinkwasserversorgung reserviert werden. Die Notwendigkeit habe sich in den Typhusepidemien, insbesondere im Leinetal, wiederholt gezeigt. Die ““ der Frage erhelle daraus, daß Bremen HE. über die Abnahme von Trinkwasser aus dem Harz wünsche. Die in der Vorlage nicht vor⸗ Flüsse, insbesondere auch die Sieber, Ecker und Bode, sollten folgen. Bei den letzten beiden Flüssen sei die Frage des⸗ wegen schwierig, weil außer preußischem Gebiet auch braun⸗ scofigesche Gebiet in Frage komme und Staatsverträge ge⸗

lossen werden müßten. Abg. Ditfurth (D. Nat.) be⸗ grüßte die Vorlage, gab aber seinem Erstaunen Ausdruck, daß man für die Vorbereitungen die lange Zeit von einem Jahr ge⸗ braucht habe. Er fragte, warum die Sieber⸗Talsperre nicht auf⸗ genommen sei. Die Söse reiche 15 Trinkwasserversorgung nicht aus. Er bedauerte auch, daß die Beratungsstelle s. Zt. den Aus⸗ landskredit gekürzt habe. Abg. Leinert (Soz.) wies gegen⸗ über dem Vorredner ra hin, daß keine Verzögerung ein⸗ getreten sei, und daß der Ausbau bereits begonnen habe. Be⸗ dauern müsse auch er die Stellungnahme der Beratungsstelle hin⸗ sichtlich der Auslandsanleihen. Hierdurch 8 in der Tat ein großer Schaden entstanden. Die rung der Arbeiten hänge von weiteren Auslandsanleihebewilligungen ab. Auch er wünsche, daß der weitere Ausbau der Wasserkräfte, z. B. der Innerste, erfolge. Einen besonderen Träger für das Unternehmen k er nicht für nötig. Abg. von Campe (D. Vp.) wünschte esonders schnelle Regelung der Wasserverhältnisse im Innerste⸗ Gebiet, wo durch Blei⸗ und Kaliver großer Schaden ent⸗ stehe. Er begrüßte es, daß auch Bremen Trinkwasser aus dem Harz wünsche. Insbesonders sei er erfreut über die grundsätzliche Einigung n Reich und Preußen auf diesem Gebiete. In bezug auf die getrennte Verwaltung des Sperrengebietes und der Ehrgr bithtsversorgung fürchte er Kollisionen. Weitere Schwierigkeiten könnten durch die Bestimmung entstehen, wonach man den Rgierungspräsidenten ermächtigt, ohne das Enteignungs⸗ verfahren abzuwarten, die erforderlichen Genehmigungen für die Bauten zu geben. Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) erklärte dem Abg. von Ditfurth, daß man der preußischen Staatsregierung keinen Vorwurf über zu langsames Arbeiten machen könne. Der entscheidende Beschluß des Landtags sei am 24. März 1927 gefaßt worden, und schon am nächsten Tage, am 25. März, habe das preußische Staatsministerium die Ent cheidung etroffen, die zur Inangriffnahme der Arbeiten geführt habe. Man müsse das doch als schnelle Arbeit anerkennen. Es sei be⸗ sonders zu begrüßen, daß das arme Preußen der Nachkriegszeit jetzt zu dieser Tat in Hannover gcschastten sei, und daß es das nachhole, was in besserer Zeit längst hätte vorgenommen werden sollen. Auch er wünsche den weiteren Ausbau im Gebiete der Sieber, Innerste usw. Durch die Nichtvollbewilligung der Aus⸗ landsanleihe durch die sei zweifellos ein sehr er⸗ eblicher Schaden entstanden. Ministerialrat Schröter vom andwirtschaftsministerium erklärte, daß der Ausbau der Sieber⸗ Sperren auf alle Fälle erfolgen werde. Alle Pläne seien aber bis heute noch nicht vollständig durchgeprüft. Es frage sich noch, ob man zwei Sperren in der Sieber bauen soce⸗ oder etwa eine Sperre im oberen Siebertal und dann einen older im unteren Siebertal Diese Frage unterliege gegenwärtig der Prüfung. Grundsätzlich sollten zum Hochwasserschutz in Han⸗ nover alle Maßnahmen ergriffen werden, die nur möglich seien. Abg. Bloch (Zentr.) erklärte, daß er 1g im allgemeinen den Erklärungen des Abg. Barteld (Dem.) voll anschließen könne. Er wünsche insbesondere auch den Ausbau der Innerste, wo dauernd große Schäden vorhanden seien. Desgleichen solle man das Eichs⸗ feld nicht vergessen. Abg. von Wangenheim (Dt. Hann.) konnte nicht anerkennen, daß es sich um eine große ö Preußens gegenüber dem Gewinn handele, den Preußen 88 Hannover erhalten habe. Auch er hätte eine schnellere Ent⸗ scheidung der ütta ie baa⸗ gewünscht, wenn er auch an⸗ erkennen müsse, daß der Bau bereits begonnen habe, und daß die Entscheidung noch rechtzeitig erfolge. In bezug 8 den Ausbau der Sieber, Innerste usw. sei er durch die Regierungserklärung beruhigt worden. Er befürworte insbesondere auch den Ausbau der Hahle. Landwirtschaftsminister Dr. Steiger erklärte, daß er es als eine besondere Aufgabe ansehe, das ganze in Frage kommende Gebiet daraufhin untersuchen zu lasen welche Schäden durch Sperren behoben werden könnten. Um das zu erreichen, werde zum 1. April in Göttingen eine besondere Kulturbauabteilung eingeri‚ beh die die erforderlichen Untersuchungen im Leinegebiet und auf dem Eichsfeld vornehmen solle. Für die Regelung der Innerste unterhalb Hildesheim liege bereits ein fertiges Projekt vor, Die Regelungen im obersten Lauf der Innerste seien in der Prüfung begriffen. Die Vorlage über Westharztalsperren wurde schließ⸗ lich ohne wesentliche Aenderungen nach den Vorschlägen des Ent⸗ wurfs angenommen. Annahme fand auch das Gesetz über die Bereitstellung von Mitteln für die Entwässerung und Kultivierung der rechtsemsischen Moore im Regierungsbezirk Osnabrück, wozu 9 Millionen Mark zur Ver⸗ fügung gestellt werden. Dazu wurde angenommen ein Antrag Grebe (Zentr.), eine Nachprüfung von Landankäufen der land⸗ wirtschaftlichen Kulturstelle des Landwirtschaftsministeriums, durch die rund 20 000 Morgen in den Besitz dieser Stelle über⸗ gegangen sind, vorzunehmen, und zwar unter Hinzuziehung eines von den früheren Eigentümern benannten Sachverständigen; nach dem Ergebnis der Nachprüfung soll eine angemessene Erhöhung der gezahlten Preise vorgenommen und den früheren Besitzern u erschwinglichem Preise cusreichendes Land wieder zur Ver⸗ Uügang gestellt werden. Zugestimmt wurde schließlich auch einem Entwurf, der für die Verbesserung der Vorflut der unteren Oder weitere 3 illionen zur Verfügung stellt. Dazu fand Annahme ein Entschließungsantrag des ericht⸗ erstatters Kickhöfel (D. 88 der das Staatsministerium ersucht, bei den Arbeiten auf Grund dieses Gesetzes gebührende Rücksicht auf Fischereiinteressen zu nehmen und einzelnen Fischern ent⸗ standene oder später entstehende Schäden abzugelten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags nahm am 13. d. M. den Gesetzentwurf über die Bildungeiner ET1113153 an. Nach dem Entwurf wird im Niederschlagsgebiet der Schwarzen Elster von der Landesgrenze des Freistaates Sachsen bis zur Mündung in die Elbe eine Ge⸗ nossenschaft mit dem Namen „Elster⸗Genossenschaft“ gebildet. Im wesentlichen fanden die Vorschläge des Entwurfes Annahme Ge⸗ ändert wurde das Verhältnis bei der Lastenverteilung. Annahme 8 auch ein Entschließungsantrag Hecken (D. Nat.), er das dtsete k ste am ersucht, mit der eierung des Frei⸗ staates Sachsen Verhandlungen über die Ausdehnung der Tätig⸗ keit der Elster⸗Genossenschaft auf die in Betracht kommenden Niederschlagsgebiete im Freistaat Sachsen alsbald einzuleiten. Der Hauptauss 8 nahm des weiteren den Lotterievertrag mit den süddeutschen Staaten gegen Deutschnationale und Kommunisten an und erteilte den Vorschlägen des Unter⸗ ausschusses hinsichtlich des Stellenplans seine Zustimmung.

Der des Preußischen Landtags behandelte gestern in Fortführung der Beratung des Gesetzes über die Erweiterung des Stadtkreises Frankfurt a. M. und die Neueinteilung von Landkreisen im Regierungsbezirk Wiesbaden die Nere Kebehh— ber Krs se Frank⸗ furt a. M. und Wiesbaden. Ministerialdirektor von Leyden erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß die südnassauischen Kreise bald neu eregelt werden sollten. Seitens der Deutschen Volkspartei wurde berworgehoben daß man der Stadt Wiesbaden, die schon durch die

esetzung und durch die Eingemeindung von Biebrich schwer be⸗ lastet sei, neue Lasten zumute. Der Berichterstatter Dr. Graß (Zentr.) brachte einen Antrag ein, der sowohl aus dem Unter⸗

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlo

taunuskreise wie aus dem Kreise Usingen Gemeinden heraus⸗ nehmen und sie dem neuen Main⸗Taunus⸗Kreis zufügen will. Von deutschnationaler Sette wurden gleichfalls Bedenken vor⸗ ebracht; es wurde erklärt, daß man einer Neuregelung auf der Basis der EEu und des Antrages des Bericht⸗ erstatters nicht zustimmen könne. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurden darauf die Bestimmungen des Ent⸗ wurfes zugleich mit dem Antrag des Berichterstatters an⸗ enommen. Es soll noch eine zweite Lesung im Sheeha statt⸗ inden. in nnsrescheber berhen eine Reihe von Fragen noch gek

öffentlich⸗rechtlicher Natur.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 14 März 1928.

Heute vormittag 10 Uhr fand die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Reichsbankanteilseigner statt. Der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Hjalmar Schacht, welcher den Vorsitz führte, teilte den wesentlichen Inhalt des Verwaltungsberichts für das Jahr 1927 mit und erklärte die Dividende von 12 vH. Hierauf wurde durch die die deutsche Reichsangehörigkeit 6 Anteilseigner die Wiederwahl eines turnusmäßig ausgeschiedenen deutschen Mit⸗ gliedes des Generalrats, dessen Wiederwahl durch die übrigen deutschen Mitglieder des Generalrats bereils stattgefunden hat, bestätigt. Ferner wurden Neuwahlen für den Zentralausschuß vorgenommen.

Am Sonnabend vor Ostern, dem 7. April 1928, bleiben die Börsenräume für jeden Verkehr geschlossen. 1

8

Telegraphische Auszahlung.

13. März Geld 1,788 4,174 1,963 20,913 2,118 20,389 20,429 4,179 4,187 0,503 0,505 4,276

168,09 168,43 5,494 5,506

58,25 58,37 73,07 73,21 81,50 81,66 10,522 10,542 22,075 7,353 111.93

18,68 111,30 16,44 12,383 12,403 80,42 80,58 3,017 3,023 70,23 70,37

1b 18 uu“ 14. März

8 Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap.⸗Pes. 1,788 1,792 Canada 1 kanad. 7 4,177 4,185

an“ 5 1,963 1,967

airo 1 a&gypt. Pfd. 20,915 20,955 Konstantinopel l türk. 2. 2,133 2,137 London ..11 20,392 20,432 New YVork 1 4,1795 4,1875 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,5025 0,5045 Uruguay .. 1 Goldpeso 4,276 4,284 Amsterdam⸗

Rotterdam 100 Gulden 168,15 168,49 Atheln. 100 Drachm. 5,494 5,506 Brüssel u. Ant⸗

werpen 100 Belga 58,24 58,36 Budapest 100 Pengö 73,08 73 22 Danzig .100 Gulden 81,52 81,68

elsingfkors 100 finnl. 10,522 10,542

talien .. . . 100 Lire 22,075 22,115 Jugoslawien. 100 Dinar 7,358 7,372

111,95 112,15 16,98 17,02

Kopenhagen .100 Kr. 8 und porto 100 Escudo 111,29 111,51 16,44 16,48

2“ 100 Kr. Waris ... 100 Fres. Prag . 100 Kr. 12,385 12,40 Schweiz.. 100 Frcs. 80,46 80,62 Sofia 100 Leva 3,017 Spanien 100 Peseten 70,08 Stockholm und

112,14

58,85

Gothenburg. 100 Kr. Wien . 100 Schilling Ausländische Geldsorten und Banknoten.

7,367 112,15 18,72

111,52 16,48

58,84 58,96

13. März Geld Brief 20,49

1212

4,164 4,164 1,766

1152

14. März Geld Brief 20,50 20,58

4212 4232 4,165 4185 4,165 4185 1,765 1,785

T161 .

Sovereigns.. 20 Frecs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische Canadische... Englische: große 20,36 20,362 1 u. darunter 1 20,35 20.355 Türkische türk. Pfd. 2,12 2,11 Belgische. 100 Belga 58,18 58,13 Bulgarische 100 Leva Dänische.. 100 Kr. 111,68 111,65 Danziger.. 100 Gulden 81,24 innische.. 100 finnl. 16,475 167,83

ranzösische. . 100 Frcs. 8 22,18 22,155

Holländische. . 100 Gulden Italienische: gr. 100 Lire 8 100 Lire u. dar. 100 Lire 22,22 22,22 Jugoflawische. 100 Dinar 7,28 2 7,30 Norwegische. 100 Kr. 111,13 111,03 Oesterreich. gr. 100 Schilling;,. 100 Sch. u. dar. 100 Schilling] 58,77 58,83 Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 8 2,595 unter 500 Lei Lei 2,55 Schwedische 111,95 Schweizer: große 80,37 100 Frcs. u. dar. 80 44 Spanische . 100 Peseten 69,98 Tschecho⸗slow. 5000 Kr. . . . 100 Kr. 12,355 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,351 12,35 Ungarische. 100 Pengö 72,90 72,85

16,475 167,83

2,585

111,88 80,29 80,44 70,20

12,362

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, gerlin Wilhelmstraße 32. 1 Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

ärt werden, insbesondere die Frage der Verträge

4,284 8

auf den Abschlußtag folgenden Monats zu veröffentlichen.

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 R.ℳ Ads

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ostanstalten neh Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer 1 die Geschäftsstelle

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64. Reichsbankgirokonto.

Berlin, Donnerstag, den 15. März, abends.

3 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 N.ℳ einer Einheitszeile 1,75 ℛ̃.ℳ

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sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

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1b Anzeigen nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge

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Inhalt des amtlichen Teiles

8 Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung über die Veröffentlichung von Zwischenbilanzen der Kreditbanken.

Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens.

Filmverbote.

Amtliches. .

Deutsches Reich.

Der preußische Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Lobe ist zum nichthauptamtlichen Mitglied des Bundesamts für das Heimatwesen ernannt und bestellt worden. 8 8

Bekanntmachung 8 ie Veröffentlichung von Zwischen⸗ bilanzen der Kreditbanken.

Für die Bilanzübersichten, die von inländischen Kredit⸗ banken gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Wertpapieren zum öG vom 4. Juli 1910 (RGBl. S. 917) zu veröffentlichen sind, gelten vom 31. März 1928 ab folgende Bestimmungen, die an die Stelle der Bestimmungen vom 30. Juli 1911, Reichsanzeiger Nr. 183, und vom 20. April 1912, Reichsanzeiger Nr. 99, treten.

„1. Die Bilanzen sind für den letzten We⸗ i je Monats mit Auszeahnle deß een 8 EEE 85 zustellen und spätestens im Drittel des folgenden Monats zu veröffentlichen. Die Uebersichten derjenigen Banken, die Zweiganstalten in fremden Erdteilen haben und deren Geschäfte in der Hauptsache auf der Tätigkeit dieser Zweiganstalten beruhen (Ueberseebanken), sind spätestens im letzten Drittel des dritten

2. Den Uebersichten ist das folgende Muster zugrunde zu legen: Aktiva.

1. Nicht eingezahltes Aktien⸗ bzw. Betriebskapital

2. sasse fremde Geldsorten und fällige Zins⸗ und Dividenden⸗ eine

3. Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungs⸗ (Clearing⸗) Banken

1 davon entfallen auf deutsche Notenbanken allein

4. Schecks, Wechsel und unverzinsliche S atzanweisungen

an) Schecks und Wechsel (mit Ausschluß von b—e)

b) unverzinsliche Schatzanweisungen und Schatzwechsel des Reichs und der Länder 8 davon bei der Reichsbank rediskontabel

c) eigene Akzepte

d) eigene Ziehungen

e) Solawechsel der Kunden an die Order der Bank

5. Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen mit Fälligkeit bis zu 3 Monaten davon innerhalb 7 Tagen fällig Reports und Lombards gegen börsengängige Wertpapiere davon entfallen auf Reports allein Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren

a) Rembourskredite

sichetgestent durch Fracht⸗ oder Lagerscheine ergestellt durch sonstige Sicherheiten

—23., ohne dingliche Sicherstellung

b) Lonfeige Verpfändung bestimmt

bezeichneter marktgängiger Waren b gehet⸗ Mürthapiere

a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen d

8 1 der 6“ 8 ““

) sonstige bei der Reichsbank und anderen Zen oten⸗ banken beleihbare u“

c) sonstige börsengängige Wertpapiere 8

d) sonstige Wertpapiere Konsortialbeteiligungen Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen Debitoren in laufender Rechnung 1

davon entfallen auf Kredite an Banken, Bankfirmen, Spar⸗

kassen und sonstige Kreditinstitute

Von der Gesamtsumme (Pos. 11) sind gedeckt:

a) durch försengängi e Wertpapiere bpb.) durch sonstige Sicherheiten Langfristige Ausleihungen gegen hypothekarische Sich oder gegen Kommunaldeckung Bankge äude 1 Sonstige Immobilien Sonstige Aktiva 1““ b1141“

Summe der Aktiva

(kübereinstimmend mit der Summe der Passiva 16 Außerdem: Aval⸗ und Bürgschaftsdebitoren.

8 8

1. Aktienkapit I bzw. T

E dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Kreditoren a) seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) Banken, Bankfirmen, Sparkassen und sonstige deutsche Kreditinstitiute c) sonstige Kreditoren

Von der Gesamtsumme der von a) sind: 1. innerhalb 7 Tagen fällig 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig 3. nach mehr als 3 Monaten fällig— 4. Akzepte Langfristige Anleihen bzw. Darlehen a) Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobligationen im Umlauf bb) Sonstige 6. Sonstige Passiva

Summe der Passiva (übereinstimmend mit der Summe der Aktiva) Außerdem: Aval⸗ und Bürgschaftsverpflichtungen Eigene Indossamentsverbendim keiten Fenn 8) aus weiterbegebenen Bankakzepten b) aus Solawechseln der Kunden an die Order der Bank c) aus sonstigen Rediskontierungen Von der Gesamtsumme (a + b +e) sind in spätestens 14 Tagen fällig b v“ Eigene Ziehungen überhaupt davon für Rechnung Dritte

3. Bei Aufstellung der Uebersichten nach diesem Muster ist folgendes zu beachten: „Da die Reichsbank es übernommen hat, stheelc. Zwischen⸗ bilanzen zu veröffentlichen, sind diese so rechtzeitig ab⸗ usenden, da 12 am 21. Tage des auf die Aufstellung folgenden onats im Besitze der Statistischen Abteilung der Rlechsbank, Berlin SW 111, sind. Fassungsänderungen des unter Ziffer 2 bekanntgegebenen Musters sind nicht angängig, notwendige Ab⸗ weichungen oder Ergänzungen können in entsprechenden Fuß⸗ noten kenntlich gemacht werden.

1. Aktiva.

Kreditoren (mit Ausschluß

8

Zu Position 2B2.

Unter Kasse ist kursfähiges deutsches Geld zuzüglich Gold in Barren, unter fremden 1“ kursfähiges ausländisches Geld zu verstehen. Zins⸗ und Dividendenscheine gelten dann als fällig, wenn sie bei den Zahlstellen bereits bezahlt werden; 82 nicht fällige deutsche oder ausländische Zins⸗ und Divi⸗ dendenscheine gehören unter „Eigene Wertpapiere“ (Nr. 8).

Zu Position 3.

Unter Abrechnungs⸗ (Clearing⸗) Banken sind solche Banken zu verstehen, bei benen die Ergebnisse aus der Abrechnung einer gemeinsamen Bbrseee von Bankfirmen endgültig ver⸗ bucht werden; in Deutschland sind das, abgesehen von der Reichs⸗ bank, zurzeit nur die Bank des Berliner Kassen⸗Vereins in Berlin, die Dresdner Kassen⸗Verein Aktiengesellschaft in Dresden, die Rheinisch⸗Westfälische Kassen⸗Verein A.⸗G. in Essen, die Frankfurter Bank in Frankfurt a. M., die Liquidations⸗Casse in Hamburg Aktiengesellschaft in Hamburg, die Kölner Kassen⸗ Verein A.⸗G. in Köln a. Rh., die Leipziger Kassen⸗Verein Aktiengesellschaft in Leipzig, die Müͤnchäsgr Kassen⸗Verein Aktiengesellschaft in München und die Stuttgarter Kassen⸗ Verein und Effektengirobank Akt.⸗Ges. in Stuttgart. Guthaben bei ausländischen Noben⸗ und Clearingbanken dürfen nur inso⸗ weit aufgenommen werden, als sie von ausländischen Zweig⸗ anstalten deutscher Banken bei Noten⸗ und Clearingbanken ihres Landes als Abrechnungs⸗ oder Kassenreserve gehalten werden.

In die Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungs⸗ (Clearing⸗) Banken sind auch Guthaben auf Postscheckkonto einzubeziehen.

Zu Position 5.

Unter Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen aus⸗ schhedaics der Noten⸗ und Abrechnungs⸗ (Clearing⸗) Banken ind, wie der Zusatz Nostro zum Ausdruck bringt, nur solche Guthaben zu verstehen, die für die Bank eine auch bei länger⸗ fristiger Hingabe jederzeit realisierbare Reserve bei anderen Kreditinstituten darstellen. Soweit diese Guthaben eine Fällig⸗ keit von mehr als drei Monaten haben, sind sie unter den Debitoren (Nr. 11) zu verbuchen. Beruhen die Forderungzp⸗.

feste Darle ebenfalls unter die Debitoren (n. 11) ansge ommen werden. Zu Position 6. 8 e . Durch die Worte „gegen börsengängige Wertpapiere“ wird— daß es sich um die Beleihung von Wertpapieren handelt, die an Börsen des In⸗ und Auslandes notiert sind. eben den Reports, die gesondert ausgewiesen werden, sind hier

voll gedeckte Lombards aufzunehmen, d. h. nur feste, nicht in laufender Rechnung gegebene Kredite, die auf bestimmte Zeit gegen bestimmte Ef ekten zu einem festen Zinssatz gewährt sind. Nach diesen Vorschriften hier nicht einzureihende Kredite gegen Wertpapierdeckung gehören unter die Debitoren (Nr. 11). Zu Position 7.

Kierher gehören in erster Linie die handelsüblich bis zu einigen Monaten gegebenen sogenannten Rembourskredite er. 7 a). Wesentliches Merkmal der hier in Betracht ommenden Kredite ist im allgemeinen die dingliche Sicher⸗ stellung des von der Bank kreditierten Betrages durch bestimmt bezeichnete Worenmengen bzw. durch die ent prechenden Fracht⸗ oder Lagerscheine (Nr. 7a 1). Doch können Rembourskredite auch durch andere Sicherheiten gedeckt (Nr. 7 a 2) oder bei vor⸗ übergehender Aushändigung der Dokumente am Bilanztage

2. Reserven

ungedeckt sein (Nr. 7 a 3), oder die Bank kann mit R

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1928

söhütng auch ganz verzichten (Nr. 7a 3). Als Deckung. von Vor⸗

chüssen auf verfrachtete oder eingelagerte Waren sollen letters of lien nicht gelten. Andere Warenkredite (Nr. 7 b) dürfen nur Se hier verbucht werden, als sie durch Verpfändung be⸗ timmter marktgängiger Waren sichergestellt sind unter der Vor⸗ 8 - sie ebenso wie für die Rembourskredite nach der Art des Geschäfts die Gewähr gegeben ist, daß sie sich aus der Abwicklung des Geschäfts in einigen matisch abdecken. Warenkredite, die diesen Erfordernissen nicht Peehens insbesondere Dauerkredite, dürfen, selbst wenn sie durch Warenverpfändung oder Uebereignung gesichert sind, in Helinion 7 nicht erscheinen, sondern gehören unter die Debitoren

Zu Position S.

Bei ausländischen Zentralnotenbanken beleihbare Wert⸗ papiere (Nr. 8 b) dürfen nur insoweit aufgenommen werden, als sie von selchen Zweiganstalten deutscher Banken gehalten werden, die sich im Lande der betreffenden Zentralnotenbank befinden. Wegen des Begriffs „börsengängig“ vgl. die Be⸗ merkung zu Position 6.

Zu Position 10.

Unter „Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen“ sind auch Bankaktien welche sich im dauernden Besitze der Bank befinden; die inreihung solcher

tere” Nr. 8) ist nicht

1

onaten auto⸗

Beteiligungen unter zulässig. 8 Zu Position 11. 8 8 et Wegen des Inhalts der Position 11 vgl. auch die Hin⸗ weise bei den Richtlinien zu den Positionen 5— 7, wegen des Begriffs „börsengängig“ die Bemerkung zu Position 6.

Zu den gedeckten Debitoren gehören auch die teilweise ge⸗ deckten, und zwar in Höhe des Betrages, für den die Deckung reicht.

Zu Position 12.

Gegebenenfalls ist in einer Fußnote anzugeben, wieviel von den langfristigen Ausleihungen auf andere an der Veröffent⸗ lichung von Zwischenbilanzen beteiligte Institute, also auf nur durchlaufende Posten entfällt, und inwieweit Darlehen der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentral⸗ bank) in den Ausleihungen enthalten find (vgl. Bemerkungen

zu Position 5 der Passiva). II. Passiva.

rtpapiere

Zu Position 3. In Position 3 sind auch nicht eingelöste Schecks einzubeziehen. Zu Position 5.

„Seitens der beteiligten Institute ist ebenso wie unter Position 12 der Aktiva in einer Fußnote anzugeben, inwieweit langfristige Anleihen bzw. Darlehen bei anderen an der Ver⸗ öffentlic2hung von Zwischenbilanzen beteiligten Geldinstituten aufgenommen snn⸗ in welchem Umfange also durchlaufende Posten in der Position enthalten sind. Teilbeträge des Dar⸗ lehens der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt (Landwirtschaft⸗ liche Zentralbank) sind in einer Fußnote besonders anzugeben.

Unter der Linie.

In die „Aval⸗ und Bürgschaftsverpflichtungen“ sind auch die Garantieverpflichtungen aus Reichsanleihelombards in Höhe der jeweiligen Inanspruchnahme einzubeziehen.

Unter „Eigene Indossamentsverbindlichkeiten“ sind hier nur die wechselrechtlichen Eventualverbindlichkeiten aus weiter⸗ girierten, nicht auch aus lombardierten und in Pension ge⸗ gebenen Wechseln aufzunehmen; in der Regel stehen den eigenen Indossamentsverbindlichkeiten entsprechende wechselrechtliche Eventualforderungen gegen die Vormänner gegenüber.

Unter „Eigene Ziehungen“ gehören sämtliche von der Bank ausgestellten Ziehungen, nhne Rücksicht darauf, ob sie weiterbegeben sind oder sich im Portefenille der Bank befinden

(vgl. Aktiva Nr. 4 d). Berlin, den 10. März 1928. er Reichswirtschaftsminister.

J. A.: Schäffer.

darauf, dar aeh Banken und Bankfirmetewerduf ihr Ersüchen n bekommen haben, so erwen 6gg weniger liquide

99t. Zor. E. n 54 nn, ist UmUfer

sationsprozeß“, 10 Akte = 3360

Bian

nged ückf die Sonderart mancher Rembourskredite auf dingliche

Nnemalg ds Werhais, eines Bildstreifens. Der I. Bekonntmachung im 2 herera zehftreifen⸗ Eva's Töchter“, Prüfnummer 18156

eteler und rsprungsfirma: H. R. Sokal⸗Film G. m.

s Geund des § 7 des Neichlichtspielgesetes

durch Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin vom 20. Februar

1928 unter Prüfnummer 18 257 mit dem Haupttitel „Eva's

Töchter“, 6 Akte = 2458 m lang, zur öffentlichen Vorführung

5 e Reich, jedoch nicht vor Jugendlichen, zugelassen

rden. Berlin, den 13. März 1928. Derr Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

ö11A1A1A1AA4“ Die öffentliche des Bildstreifens „Sen⸗ t m lang, Antragsteller und Ursprungsfirma: Nationalfilm A. G., Berlin, ist am 2. März 1928 unter Prüfnummer 18 365 verboten worden. Berlin, den 13. März 1928. Der Leiter der Filmprüfstelle. 3 Mildner.