1928 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Er⸗ gänzungsetat wird angenommen.

Die an zweiter Stelle auf der Tagesordnung stehende Vorlage über Errichtung der deutschen Renten⸗ bank⸗Kreditanstalt wird abgesetzt.

Ein weiterer Punkt der Tagesordnung betraf einen Gesetzentwurf über Ausdehnung der Unfall⸗

Staatssekretär Weismann erklärte namens der preußt⸗ schen Regierung: Die preußische Regierung hat gegen die m Artikel II vorgesehene Regelung grundsätzliche Bedenken, die sich in den Ausschüssen geltend gemacht hat. Nachdem sie jedoch in den Ausschüssen mit ihren Bedenken in der Minderheit geblieben ist, sieht sie davon ab, im Plenum namentliche Abstimmung zu beantragen.

Bayrischer Gesandter von Preger schloß sich klärung Preußens an.

dieser Er⸗

wirtschaftlichen Effekt zu erzielen. Ich sehe das Ziel der Finanz⸗ und Verwaltungsreform, der Rationalisierung oder wie Sie es nennen wollen, einmal in der Modernisierung des Arbeits⸗ prozesses (Abgeordneter Torgler: Mit der Stoppuhr!) dafür ist gesorgt, Herr Abgeordneter; ich habe Maßnahmen in der Rich⸗ tung getroffen und zweitens in der Hebung von Qualität und Quantität der Arbeitsleistung. Ich darf mit Befriedigung fest⸗ stellen, daß die Rationalisierungstätigkeit der Reichspost, die ja

zum Deutsch Nr. 67.

Börsenbeilage

7. März

Hleuüger Vortger

Kurs

Heutiger Voriger Kurs

chsanzeiger und Preußischen S ͤ1Iͤ1I“ 88

Pommersche Prov.

Gold 26. rz. 31. 12.30†7

1.1.7 96 G

ba

DOhne Zinsberechnung.

Pfandbriefe und Schuldverschreib.

Dtsch. Kom. Gld. 25 (Gtrozentrale tg31

öffentlicher Kreditanstalten und Körperschaften. Die durch“ gekennzeichneten Pfandbrtefe u. Schuld⸗ Feree verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mittetlungen als vor dem 1. Januar 1918 ver ch. ausgegeben anzusehen. 1.1.7 a) Rentenbrtefe.

Aachen 22 A. 23 u. 24 b Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.306 1.1.7 100,25 G do 17. 21 Ausg. 2274 do. do. do. rz. 1.4.8177 100,25 G Altona 1928 do do. do. Ausg. 1. do. 1911., 1914]4

1 Franc. 1 Lira. 1 Leu 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr unt. 1931& 9 Aschaffenburg. 19014 Gulden Gold, = 2.90. 1 Gld. österr. W. = 1,70 do. do. Kommun. Barmen 97. rz. 41 4014 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 7 Gld füdd W Ia. 1b, utf. 31⁄7 do. 1994.05 gek. 1.3.24 2

2

= 12.90 1 Gld. holl. W = 1.70 1 Mart Banco do. do. Ausg. 2 Berlin 28. f. 1 Mil. * Zinss. 9— 18 %

versicherung.

Die Regierungsvorlage enthält eine Ausdehnung der Unfallversicherung auf Feuerwehren, Krankenhäuser und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege auf⸗ nehmen, Schauspielunternehmungen, Musikaufführungen und 8 Lichtspielaufführungen, Betriebe, die Röntgeneinrichtungen

do. do. 28 A. 1, 1;. 31 do do. 26 A. 1. tg. 31 do. do. 27 A. 1 tg 32 do. do. 23 A. 1. tg. 24* Emschergenonensch. A. 6 R. à 26 tg 81 do. do. A. 691 B27. t32 Hess. Ldbt. Gold Hyp. Pfbr. R. 1.2. tg. 31

Rheinprov. Landesb. 1.6.12½ —,— 1.5.1 ¼ —,— 1.1.7

versch.

wiederholt an diesem hohen Hause Gegenstand von Angriffen und Klagen gewesen ist, als ob die Post nichts tue, einer Reform an Haupt und Gliedern bedürfe, ohne stärkere Anspannung des Leistungsmaßes des Personals seit 1920 zu einer Reduktion des

Personals um 98 000 Kräfte geführt hat. (Hört! Hört!) Dabei

Die Vorlage wurde in der Fassung der Ausschüsse mit Mehrheit angenommen.

festgestellte Kurse.

unk. 1931 [6

verwenden und auf Lebensrettung. Die Bestimmungen über die eigene Unfallversicherung für Reich und Länder sind un⸗ verändert geblieben. Aber bei Gemeinden und anderen

Deutscher Reichstag. Nachtrag. 1

ist der Verkehr gestiegen im Betrieb um 20 vH, im Scheck⸗ dienst um 46 vH, in der Telephonie um 22 vH. Ich bin grundsätzlich Anhänger des Berufsbeamtentums. Ich

= 1.59 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10000 Kr. 1 ftand Rubel alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. 1 Peso Gold = 4.90

Krone = 1,125

Lalter Goldrubel = 3,20

1 Peso earg. Pap. = 1 Pfund Sterling =—

1,75 ℳ. 1 Dollar

20.40 ℳ.

1 Shanghai⸗Tael

= 4,20

Sachj. Pr. Reichsmark

do. do. Ausg. 14/7

Ausg. 13 unt. 3318

do. do. Ag. 15. uk. 2677

do. 1919 unk. 30 1920 unk. 31 do. 1922 Ausg 1

1.3.9 1.4.10 1.4.10 1.1.7

Ohne Zinsberechnung⸗

Gekündigte und ungetündigte Stücke. verloste und unvertoste Stücke.

1,3 8 % Brandenb. ugst. b.31.12.1 7ft6, 7G

do. do. do. R. 1, tg. 31 do. do. do. R. 3, tg. 31 do. do. R. 4. 6, tg. 31 do. do. do. R. 5. tg. 32

401. Sitzung vom 16. März 1928.

Die Rede, die der Reichspostminister Dr. Schätzel am Schluß der 2. Beratung des Etats des Reichspostministeriums

Mitteld. Kom. A. d. Spark. Gtrsv. uk 32 Oldb. staatt. Krd. A.

Gold 1923 uk. 29 do do. S. 2. rz. 30 do. d0. S. 1u. 3. rz. 30

do. do. Ausg. 16 A. 177 bo ho. Ausa. 16 A. 216 Sachsen Prov.⸗Verb. Gold A. 11 u. 12, 1924 5 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchom.⸗A. A 14, tg. 25 8

1.4.10 1.4.10 1.4.10% 1.4.1 1.1.7

3 9 8 ½ 3 9„* 5 3₰ 6 NM jer 8 5 2 öffentlichen Körperschaften schlug die Regierungsvorlage ver, 1Nen Siennng, = 8, 7. Sehedes;8c. daß künftig Gemeinden nur dann zu Trägern der Unfall⸗

versicherung erklärt werden können, wenn sie wenigstens

8. 88 Hannov. uSgst.b.31.12.17119G 4,3 ½ 8 Hes.⸗Nass., agst. b. 31.12.17716 G

4 ½ Lauenburger, agst. b. 31.12.1 7113,5 G

4, S ½ Pomm, ausgest. b. 31.12.17716,75 b G 4, 3 ½ % Pofeniche, agst. b. 31.12.1

srblicke in dvem 8b er ür die Deutsche Reichs⸗

erblicke in dem ““ gee f 8 8 8 ö“ 1 Zlotu. 1 Danziger Gulden =— 0.89

post eine Notwendigkeit angesichts der Aufgaben und der Staats⸗ Die emem Vapzer beigefchate Vezeichnuna be⸗ zwecke, denen die Reichspost zu dienen hat. Ich erinnere an das lags daß nur bestimmte Nummern oder Gerien

11717

leferbar sind

250 000 Einwohner haben, und daß andere öffentliche Körper⸗ schaften überhaupt nicht mehr Träger einer eigenen Unfall⸗ versicherung sollen werden können. Begründet wurde diese Aenderung damit, daß die bisherige Regelung zu einer starken Zersplitterung und Unübersichtlichkeit geführt habe und den modernen Anschauungen von der Unfallversicherung über⸗ haupt nicht mehr entsprächen. Die Zulassung zur eigenen Unfallversicherung dürfe nicht lediglich von der finanziellen Leistungsfähigkeit abhängig gemacht werden. Erfahrene Sachbearbeiter würden nur in größeren Gemeinden vor⸗ handen sein.

Die Ausschüsse des Reichsrats haben an der Regierungsvorlage verschiedene Aenderungen vorgenommen. Aus der Zahl der Betriebe, auf die die ausgedehnt werden soll, haben die Ausschüsse die Musikaufführungen und den Rundfunksendebetrieb gestrichen, weil nach ihrer Ansicht kein be⸗ sonderes Bedürfnis in diesen Fällen vorliege. Der Einbeziehung der Krankenhäuser haben die Ausschüsse zwar zugestimmt, jedoch bezüglich des Personenkreises der Versicherunggpflichtigen die Einschränkung gemacht, daß Aerzte und Medizinalpraktikanten nur dann versicherungspflichtig 8 wenn sie ausschließlich im Dienste der Betriebe oder unentge tlich arbeiten. Der Ausdehnung auf Schauspielunternehmungen und Lichtspielaufführungen haben die Ausschüsse zugestimmt, aber das künstlerische Personal von der Versicherungspflicht ausgenommen. Bezüglich der eigenen Unfall⸗ versicherung haben die Ausschüsse die Einwohnerzahl der Gemeinden, die eine eigene Unfallversicherung einrichten 88 auf nur 150 000 herabgesetzt. Die bisherige Voraussetzung, daß die oberste Verwaltungsbehörde die betreffende Gemeinde für leistungsfähig hält, wurde belassen und dahin erweitert, daß die Fähigkeit der Gemeinde nicht bloß hinsichtlich der finanziellen Seite, sondern überhaupt hinsichtlich der Durchführung der Unfall⸗ versicherung vorhanden sein müsse. Schließlich haben die Aus⸗ schüsse noch die Bestimmung hinzugefügt, daß die Reichsregierung zur Bestreitung der Mehrkosten für Länder und Gemeinden bis ur endgültigen Neuregelung des Finanzausgleichs 2 Millionen Mark zur Verfügung stellen solle.

Ministerialdirektor Pötzsch beantragte namens der

sächsischen Regierung, die Versicherungspflicht des künstlerischen Personals wiederherzustellen, soweit der Jahresverdienst des einzelnen 8400 Mark nicht über⸗ schreitet. 1 Dieser Antrag fand nicht die genügende Unterstützung. Dagegen wurde ein Antrag Württembergs an⸗ genommen, der wesentlich auf dasselbe hinauskommt und auch von dem Vertreter der Reichsregierung unterstützt wurde. Danach gelten als versicherungspflichtige Angestellte 11ce Kapellmeister und Musiker und das sonstige künstlerische Personal, es sei denn, daß der Jahresarbeitsverdienst 8400 Mark nicht übersteigt.

Bayrischer Gesandter von Preger beantragte, den Finanzparagraphen, wie folgt, zu fassen:

„Die Reichsregterung stellt zur Deckung der entstehenden Mehrkosten bis zur anderweitigen Regelung im Finanzausgleich einen Betrag zur Verfügung, dessen Höhe und Verteilung auf die Länder der Arbeitsmrinister mit Zustimmung des Reichsrats bestimmt. Die Beteiligung der Gemeinden regeln die Landes⸗ regierungen.“

Ein Vertreter der Reichsregierung erklärte, daß die Reichsregierung nicht den Standpunkt teile, daß Ver⸗ sicherungsbeiträge im Sinne des Finanzausgleichs zu be⸗ trachten seien. Die Reichsregierung behalte sich vor, ihre ab⸗ weichende Auffassung in der durch die Verfassung vor⸗ geschriebenen Form geltend zu machen (Doppelvorlage).

Der bayerische Antrag wurde angenommen, ebenso die ge⸗ samte Vorlage nach den Beschlüssen der Ausschüsse.

Auf der Tagesordnung stand dann weiter die Novelle zum Tabaksteuergesetz. Nach der Regierungsvorlage wird die Frist für die Stundung von Steuergeldern fün Zigarettenbanderolen auf zwei Monate verkürzt. Das soll allmählich innerhalb 22 Monaten durchgeführt werden. Andererseits sollte, um die Betriebe, denen erhöhte finanzielle Leistungen zugemutet werden, nicht in ihrer Existenz zu ge⸗ Vorsorge getroffen werden, den wilden Konkurrenz⸗ ampf in der Zigarettenindustrie einzuschränkten. Vorgeseh’en war zu diesem Zweck in der Regierungsvorlage eine Er⸗ mächtigung des Finanzministers, die Abgabe von Steuer⸗ zeichen von gewissen Bedingungen abhängig zu machen, die sich insbesondere auf die Verdienstspanne und den Reklame⸗ aufwand bezogen.

Gegen die Verkürzung der Zahlungsfrist bestanden in den Ausschüssen auf keiner Seite Bedenken. Die Mehrheit der Aus⸗ schüsse entschied sich auch für die Einführung von Bindungen in der Industrie für die Uebergangszeit. Man war der Ansicht, daß solche Eingriffe in das Gewerbe zwar unerwünscht seien, glaubte aber, daß zurzeit bei den Verhältnissen im Zigarettengewerbe eine geordnete Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Uebergangszeit ohne Eingriffe der Verwaltung nicht erzielt werden könnte. Andererseits war die Mehrheit der Ausschüsse der Ansicht, daß die vorgesehene allgemeine Ermächtigung des Reichsfinanzministers, die ihm die Möglichkeit einer Reglemen⸗ tierung des Gewerbes gab, viel zu weit ginge. Darum beschlossen die Ausschüsse die vorgesehenen Bindungen in das Gesetz selbft aufzunehmen und eine Aenderung von der Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags abhängig zu machen. Die Reichsregierung war mit dieser Aenderung ein⸗ verstanden. Ferner haben die Ausschüsse einen neuen Artikel ein⸗ gefügt, wonach die in der früheren Fassung des Tabaksteuergesetzes enthaltene Bestimmung wiederhergestellt wird, wonach Zigaretten im Kleinhandel nicht billiger verkauft werden dürfen, als auf den Steuerzeichen angegeben ist. Die Vorlage hat, wie der Bericht⸗ erstatter hervorhob, in dieser Form die Billigung des maßgebenden Teils der Zigarettenindustrie 85

gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine Damen und Herren! Vor allem das Reichspostfinanz⸗ gesetz hat in der Aussprache eine Rolle gespielt. Das Reichspost⸗ finanzgesetz ist die Plattform der Geschäftsführung der Deutschen Reichspost. Es läßt sich heute sagen, daß das Gesetz sich bewährt hat. Die Deutsche Reichspost hat sich unter der Herrschaft des Reichspostfinanzgesetzes, nachdem sie zuvor ein Defizitbetrieb des Reiches war, finanziell rasch auf eigene Füße gestellt, hat namhafte Beträge an das Reich abgeführt und ihren Vermögensbestand um rung 700 Millionen erhöht. Geht man der Sache auf den Grund, so sieht man, daß die Voraussetzung dieser Entwicklung die Form des Reichspostfinanzgesetzes war. Die Vorschrift, daß sich die Post selbst erhalten müsse, was ja der Kern des Gesetzes ist, daß sie mit den eigenen Einnahmen das Auskommen finden muß, hat die Post gezwungen, mit größten Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu arbeiten. Die Loslösung vom allgemeinen Reichshaushalt hat der Post eine größere Bewegungsfreiheit gegeben und ihr dadurch die Möglichkeit geschaffen, sich als Wirtschaftsunternehmen einzurichten und auszubauen, nach kaufmännisch wirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten und die Maßnahmen, die jeweils erforderlich waren, nach Lage der Verkehrs⸗ und Wirtschaftsverhältnisse möglichst un⸗ vermittelt und beschleunigt zu treffen, sich den Möglachkeiten und dem Bedürfnis des Verkehrs anzupassen. (Zuruf von den Kommu⸗ nisten: Besonders durch die Tariferhöhungen!) Es liegen in vielen Fällen Tarife unter den Selbstkosten!

Selbstverständlich kann die Post wieder in den allgemeinen Reichshaushalt zurückgeführt werden. Ich trage aber vom finan⸗ ziellen Standpunkt aus hiergegen und ich mache hieraus kein Hehl schwere Bedenken. Vom Standpunkt des Postministers wäre es eine wesentliche Erleichterung ich spreche das offen aus —, wenn die Post wieder sich im allgemeinen Reichshaushalt befinden würde. Der Dualismus, daß bald der Verwaltungsrat, bald der Reichstag das Uebergewicht an der Wage hat, wird auf dem Rücken des Reichspostministers ausgefochten. (Sehr richtig!) Ob aber die Post als Teil des allgemeinen Reichshaushalts ihr finanzielles Gleichgewicht erhalten und nicht etwa wieder ein Kostgänger des Reiches, ein Defizitbetrieb würde, das muß ich der Entscheidung des hohen Hauses vorbehalten. (Hört, hört!) Ich perfönlich fürchte, daß es in der Form des allgemeinen Reichshaushalts bei jährlich nur einem Etat unmöglich ist, der Post die Beweglichkeit und zeitgemäße Fortentwicklung zu erhalten, die erforderlich sind, wenn sie weiterhin wirtschaftlich bleiben soll. Vom Standpunkt des Wiederaufbaues und der allgemeinen Finanz⸗ und Ver⸗ waltungsreform wäre es dringend zu wünschen, daß einerseits der Reichshaushalt von einer Belastung durch die Post frei bleibt, daß aber andererseits das größte Wirtschaftsuntexrnehmen des Reiches, das die Post nun einmal darstellt, wirtschaftlich gesund erhalten bleibt und der deutschen Gesamtwirtschaft ein zuverlässig arbeitendes Instrument ist, das jedem einzelnen durch gute, ver⸗ lässig funktionierende Verkehrseinrichtungen zu möglichst billigen Tarifen, die sich manchmal wesentlich unterhalb der Selbstkosten bewegen, zur Verfügung steht und damit wirksamer Helfer zum Wiederaufbau ist. Als rein kaufmännisches Unternehmen kann ich mir die Post nicht denken, wenn nicht ganze Betriebszweige von ihr aufgegeben werden sollen. Ich erinnere an das Zeitungs⸗ wesen, an den Scheckverkehr, an den Telegraphenverkehr, die zurzeit wenigstens wesentlich unterhalb der Selbstkosten arbeiten.

Was die Ablieferung an das Reich anlangt, so stehe ich auf dem Standpunkt, daß es Pflicht der Deutschen Reichsporst ist, dem Reiche, dessen Unternehmen sie ist und dessen Vermögen sie verwaltet, einen gewissen Betrag zur Verfügung zu stellen. Zumal heute, wo an sämtliche Reichsressorts und auch an die Reichsbahn die hochgehenden Anforderungen der Dawes ⸗Leistungen heran⸗ getreten sind, halte ich es für unmöglich, daß die Post abseits steht.

Die Gebührenerhöhungen wurden wiederholt zum Gegenstand der Aussprache gemacht. Ich kann heute im März feststellen, daß die Gebührenerhöhung der Post eine Erhöhung der Lebens⸗ haltungskosten nicht gebracht hat. Weder der Großhandelsindex noch der Lebenshaltungsindex des einzelnen ist seitdem nennens⸗ wert gestiegen. Ich kann andererseits feststellen, daß die Gebühren⸗ erhöhung auch einen Verkehrsrückgang für die Post nicht gebracht hat. Im Gegenteil, unsere Einnahmen befinden sich dank der zurzeit herrschenden Konjunktur in erfreulicher Aufwärtsbewegung. Zugeben muß ich die auch mir unbequeme Rückwirkung hinsichtlich der Abwanderung von Drucksachen ins Ausland, nach Oesterreich. Es gab allerdings eine Zeit, wo die Verhältnisse umgekehrt lagen und das deutsche Buchdruckgewerbe froh gewesen ist über die differenzierten Tarife gegenüber dem Auslande. Tatsache ist, daß die Anwendung der Bestimmungen des Stockholmer Weltpost⸗ vertrages die Industrie dazu gebracht hat, nicht nur Sendungen nach Oesterreich zur Aufgabe zu schicken, sondern fie gleich drüben drucken zu lassen. Ich darf aber hier erwähnen, daß die betreffenden Firmen auf den Briefen, mit denen sie Reklame für ihre deutsche Ware machen wollen, den Werbestempel finden: Kauft nur Oesterreicher Waren. (Hört! Hört!)

Den Zweck meiner Verwaltungstätigkeit erblicke ich vor allem [darin, mit geringstmöglichen Mitteln einen öglichst großen

Briefgeheimnis und an die übrigen staatlichen Funktionen. Wenn der Anteil der Arbeiter gegenüber den Berufsbeamten seit 1913 von 10 auf 15 vH gestiegen ist, so liegt das nicht daran, daß wir etwa eine Personalpolitik trieben, die eine erhöhte Heranziehung von Arbeitskräften und einen Abbau des Berufsbeamtentums zum Ziel hat, sondern in der natürlichen Entwicklung der Dinge, vor allem darin, daß das Telegraphenpersonal infolge des Aus⸗ baues der Technik gewaltig gestiegen ist. 8

Von verschiedenen Rednern wurde auch die Frage der Be⸗ 8 Ich glaubte, in meiner Eina

handlung des Personals gestreift. gangserklärung diesen Punkt nicht weiter erwähnen zu sollen. Ich habe im vorigen Jahre keinen Zweifel darüber gelassen, daß ich mir eine Aufwärtsentwicklung der Reichspost nicht von dem starren Vollzug der Paragraphen und Vorschriften verspreche, sondern daß ich im Geiste des Personals das Mittel sehe, um die Verwaltung emporzuführen. Ich bin der Ueberzeugung, daß nur ein gesundes, arbeitskräftiges und arbeitsfreudiges Personal in der Lage ist, Volleistungen zu vollbringen. (Zustimmung.) Nur eine zufriedengestellte Beamtenschaft wird eine gedeihliche Eat⸗

wicklung der Verwaltung ermöglichen. Ich trete für alles ein,

was geeignet ist, die Arbeitsfreudigkeit zu fördern und das Niveau

des Personals zu heben, und ich mache mich auch stark dafür, daß

im Personal selbst nicht etwa ein Kasernenton, sondern der Geist

der Kameradschaft herrscht. (Abgeordneter Seppel: Leider nicht

überall!) Ich werde mich stark dafür machen, Herr Abgeord⸗

neter, daß der Höflichkeitserlaß meines Herrn Amtsvorgängers

gerade auch im Verkehr des Vorgesetzten mit den Untergebenen

durchgeführt wird (Bravo! in der Mitte) und werde derartigen

Auswüchsen entgegentreten.

Ich kann es nicht billigen, wenn hinsichtlich der Kontrolle des außerdienstlichen Verhaltens des weiblichen Personals Mißgriffe vorgekommen sind. Eine Anweisung in der Richtung liegt natür⸗ lich nicht vor.

Auch mir wäre es erwünscht, wenn man zum weiteren Aus⸗ bau des Berufsbeamtentums allmählich an die Aufnahme von Lehrlingen herangehen und wenn man wieder Supernumerare aufnehmen könnte. Allein es ist dem hohen Hause selbst bekannt, wo hier die Schwierigkeiten liegen. Es sind die gleichen, die auch hinsichtlich der Ueberführung von Herren des gehobenen mittleren Dienstes in den höheren Dienst bestehen. Wir haben leider in der Deutschen Reichspost einen zu starken Ueberstand des Per⸗ sonals. Aber davon, daß dem gehobenen mittleren Beamten der Zugang zum höheren Dienst gesperrt wäre, daß etwa in meiner Verwaltung der Grundsatz der freien Bahn für den Tüchtigen nicht gelte, ist keine Rede. Gerade in letzter Zeit hat eine Reihe von Herren des gehobenen mittleren Dienstes die Prüfung für den höhren Dienst gemacht, und diese Herren sind auch in den höheren Dienst überführt worden. Auch ich beklage eine gewisse Ueberalterung des Personals und halte es aus staatspolitischen Gründen für notwendig, daß hinsichtlich des Alters des Personals ein Gleichschritt bei den verschiedenen Verwaltungen vorhanden ist. (Sehr gut!)

Es wurde in diesem Zusammenhang stark eine Verfügung beanstandet, die ich an die Präsidenten hinsichtlich der Pensionie⸗ rung von Beamten erlassen habe. Meine Herren, hier liegen starke Mißverständnisse vor. Von einem Abbau oder einer Scharf⸗ macherei meinerseits kann hier keine Rede sein. Ich habe nichts getan, als die Herren Präsidenten an ihre an sich vorhandene Dienstpflicht erinnert, Beamte, bei denen die gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Voraussetzungen für die Penfie rierung vor⸗ liegen, in den Ruhestand zu überführen. Es ist kein Geheimnis, daß wir mit der Ueberführung von längst pensionsreifen Beamten in die Pension länger zugewartet haben, um den Herren die Möglichkeiten der Besoldungserhöhung zu geben. Nun ist das beteiligte Personal im Besitz dieser Vergünstigungen, und es ist wohl keine Aussicht, daß sich die Chancen in absehbarer Zeit noch bessern. Bei dieser Sachlage habe ich es für meine Pflicht ge⸗ halten, die Präsidenten an ihre an sich gegebene Aufgabe zu er⸗ innern, nur wirklich volleistende Beamte im Dienst zu behalten, und habe hierbei, um möglichst jedem Mißgriff die Spitze abzu⸗ biegen, besonders betont, daß von der Heranziehung der amtlich vereidigten Postvertrauensärzte weitestgehend Gebrauch gemacht werden muß. Wenn diese Maßnahme seitens einzelner Aemter, wie ich höre, zu schablonenhaft und in mißgrifflicher Weise durch⸗ geführt worden ist, so wird nach dem Rechten gesehen werden. Jedenfalls soll kein Beamter, bei dem die Voraussetzungen der Pensionierung nicht tatsächlich nach dem Gesetz und nach dem Gutachten des Arztes vorliegen, in den Ruhestand überführt werden, bloß damit etwa ein Abbau durchgeführt werde. Von einem besonders starken Abbau in meiner Verwaltung gegenüber anderen Verwaltungen ist keine Rede.

Es wurde gefragt, ob ich die vom Herrn Ministerpräsidenten Dr. Stegerwald erwähnte Erklärung abgegeben hätte, daß die abgebauten Beamten träge und moralisch minderwertig seien. Ich kann erklären: ich bin mir nicht bewußt, eine derartige Erklärung jemals abgegeben zu haben.

Es wurde sodann die schwebende Frage der Erhöhung der Löhne gestreift. Ich stehe in dieser Frage auf dem Standpunkt, daß dem Arbeiter recht ist, was dem Beamten billig ist, und halte grundsätzlich eine Lohnerhöhung für am Platze. In welchem

Pf bdo Staatssch., rz. 291.4.,35.2.1 0

G

Ostpreußen Prov. Rt⸗

Das hinter einem Werrpapier befindltche Beichen ° bedeutet. daß eine amtliche Preisteststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.

Die den Aktien in der zwetten Spalte bergefügten 111g2⸗ bezeichnen den vorletzten, die in der dritten

valte beigefügten den letzten zur b ge- kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasienige des vorletzten Geschäftsjahrs Serns Dte Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie itr Ausländische Banknoten befinden sich forttaufend unter ⸗„Handel und Gewerbe“. Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werven am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Boriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestente Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszectels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 (Lombard 8). Danzig 6 (Lombard n. Amsterdam 4 ½. Brüssel 4 ½. Helstngsors 6. Italten 6 ½. Kopenhagen 5. London 4 ½⅛. Madrid 8. Oslo 6. Paris 3 ½. Prag 5. Schweiz 35. Stockholm 3 ½⅛. Wien 6.

Deutsche feftverzinsliche Werte.

Anteihen des Reichs, der Länder und Schutzgebietsanleihe. Mit Zins berechnung.

——

s verhe r. Kurs

1ne eraec,und2n 10-1000 Doll. f. 1.12.3 1.12 do. 19— 1000 D. f. 338 1.9 t. Reichs⸗A. 27 ut37 ab 1. 8. 34 mit 5 % 8 % Dt. Reichssch. „K* (GM), ab 1. 12.29 4 %, ab 3825 %. ℳ18. 100 G M. aus! 6 % Preuß. Staatssch. rückz. 1. 3. 29

6 ½ % do. rz. . 6 % Baden Staat RM⸗

Anl. 27 unk. 1. 2. 6 % Bayern Staat RM Ant. 27 kdb. ab 1.9. 3 73 do Staatsscha rückz. 1. 4. 29 3ahlb. 2.1 98.

1 2Braunsch. Staatssch.

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chatz Gr. 1. fl. 1. 3. 2 1.3 97, ½ Dt. ESne Schatz F. 1 u. 2. rz. 300 1.10 ,6 G Ohne Zinsberechnung. t. Anl.⸗Auslofungssch Nr. 1 60000 9. do. do. Nr. 60001-90000* do Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschul ohne Auslosgsschein. do 14 %eb G Mecktenburg⸗Schweris Anl.⸗Auslosungssch. do. 49,5 b ¹einschl. ½ Ablbsungsschuld (in des Auslosungsw.) Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Doll. fäll. 2.9.35 Anhalt. Staat 1919.. Bauern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stücke Bremen 1919 unk. 30 do 1920 do. 1928, 1923 do. 08,09, 11,gk. 1. 12.23 do. 87-99,05, gk 31.12.28 do. 96, 02, gek. 31.12.23 Hamba Staats⸗Rente o. amort. St.⸗A. 19 A do do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis 100 000 do. do. 500 000 do. do. 1900. . do. 07,098, 09 Ser. 1,2. 11, 13 rz. 53, 14 cz. 55 do. 97,91,93,99.1904 3 ½ d —,— do. 1886, 97, 1902 8 Lübed 1928, unk. 28 1.3.9 Sächs. Mk.⸗A. 23. uk. 26 1.1 Württemba. R. 36-42 2 Deutsche Schußgebiei⸗ Anleihe 4 1.1.7] 6,9 b G

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Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

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R 1 B. tilgb. ab 26 Hannov. Prov. RM⸗A. R. 2 3,4 6 u, 5 B, tg. 27 do do. R. 3 8, rz. 108 do. do. Reihe 6 do do. Rethe 7 Niederschle), Provinz

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do A. 15 tg. 27/8

Oberschl. Prv. Bk. Gold R. 1. rz. 10u. uk. 3177 do do. Komm. Ausg. 1 Buchst. A. rz. 100, uf. 3177 Pomm. Prov.⸗Bk. Gold 1926. Ausg. 1 uk. 3117

Pommern Provinz.Anl. Auslosgssch. Gruppe 1 do. do.

Anl.⸗Auslosungssch. Westfalen Provinz⸗Anl.

Gruppe 2* Schlezwig⸗Holst. Prop.

Austosungsschein *... * einschl. ½¼ Ablösungsschuld (in ½ des Auslosungsw.)

Ohne Zinsberechnung.

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.5 b

Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13— 26. 1912 Reihe 27 33, 1914 Reihe 34 52

do. 1899 Cassel. Ldskr. S. 22-25 do. Ser. 26

Ser. 27

do. Ser. 28

do. Ser. 29, unk. 30

Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 5. 24

PommernProvA. 17

do.

do

do.

do. A. 1894,1897,19090 3 Rheinprovinz 22, 28 †6 do. 1000009 u. 5000 0F 6 do. kleine †ss Sächstsche Prov. A. 8 7 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5—

Landeskutt. Rthr. do. do.

S

Belgarad greis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 246 do. do. 24 gr., rz. 2416

Anklam. Krers 1901. Flensburg. Kreis 01 do. 1919 Lauenbg. Krets 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1910.

8

Altenburg (Thütr.) Gold⸗A., kdb. ab 31 8 Bertin Gold⸗Anl. 26

1. u. 2. Ausg. tg. 31† 7 do. do. v. 24,2. 1. 23† 6 Bonn Stadt RM⸗A. v. 1926. rz. 1931 Braunschwg. Stadt RM⸗Aꝛ26 N kdd. 31 BreslauStadt RM⸗ Anl. 1926. kdb. 31

Anl. 26 R. 1. uk. 31 do. 26 R. 2. uk. 92 Duisburg Stadr

RM⸗A. 26, uk. 32 Düilsseldorf Stadt

RM⸗A. 26, ut. 32 EisenachStadt RM⸗

Anl. 26. unk. 1931 Elberfld. Stadt RM⸗

Anl. 26, ut. 31.12.31 Emden Stadt Gold⸗

Anl. 26, rz. 1931 Frankf. a. M. Stadt

Gold⸗A. 26, rz. 32 Füurrh Gld.⸗Anl. v.

1923, kündb. ab 29

v. 26, k0 b. ab 31.5.32 Kiel Stadt RM⸗A. v. 26, uk. b. 1.7. 31 Koblenz Stadt RM⸗ Ant. v. 26 ut. 31 Kolberg Ostseebad M⸗A., rz. 1.1.32 Köln Stadt RM⸗A. v. 1926. rz. 1.10.29 Königsb. t. Pr. Stadt NM⸗A. rz. 1.1.28 Magdeb. Stadt Gold 1926, ut. bis 1931 Mannheim Stadt Gold⸗Anl., rz. 1930 do. do unk. b. 31 do. do. 27 unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 28, tilgb. 31 Nürnbg. Stadt Gold 1926 unk. b. 1931 do, do. do. 1923 Oberhausf.⸗Rheinl. Stadt R Me 7uf. b. 3 Pforzheim Stadt Gold 1926, rz. 1931 do. do. RM⸗Anl. 1927. 1932. Plauen Stadt RM⸗ Anl. 1927. rz. 1982 WeimarStadt Gold 1926, unk. bis 31

Ostvreuß. Prov. Ag. 1214 G

do. Ausg. 14. 83 ¼

1.4.10 versch.

1.4.100 —,—

Schleswig⸗Holstein. 8 4

Ohne Zinsberechnung.

Zwickau Stadt Anl. 26, uk. b. 29

1.4.1

Kreisanleihen. Mit Sinsberechnung.

1.1 1.1.7

2. —,—

Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

1.4.10 b- 1.8.12 89 5 G 1.1 83,35 1.8.9 1.6.12

1.1.7

1.6.12 1.5.11

1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.1.7 1.6.12 1.1.7

mar f. 1 Minton.*ztnsf. 8—20 . “* 8— 18 ½

8

Bonn 1924 P, Breslau 1906 N d

II. Abt., 19 do. 1902. gek. 2. 1. 24 Coburg 1902 Cottbus 1909 N. 1913 Darmstadt do. 1913. 1919, 20. Dessau 1896. gk. 1.7.23 Deutsch⸗Eytan 1907 Dresden 198058 Duisburg 1921 do. 1899. 07. 09 191³ 1885, 1889 do. 1896, 02 N Düren H 19899, 1901 do. 68 1891 kv. Düsseldorf 00,08,11. gk. 0o 19 u, gel. 1. b. 24 Elbing 03. 09. gk. 1.2.24 do. 1913. gek. 1. 7. 24 do. 1988, get. 1. 2. 24 Emden 08 H. J k1. 5.24 Erfurt93,01 X, 08, 10,24 dOo. 1892 01 . gt. 23 Eschwege Ken 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 P. gk. 24 Frankf. M., f. 1Mill. do. 1910 1 get. do 1913 do. 1971.-3. A.), 2061. A.)

2268

☛‿

8 & I

do. 1991 N Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 191911. u. 2. Ausg.

Freiburg i. Br. 19189 Fürth i. ö. 1923 do. 1920 ukv. 1928

1 9091

Sve. 1907, 09. 12. 14

Gotha 1923 Hagen 1919 N Halberstadt 1912. 19 Halle. 1900, 05, 10 do. 1919 do. 1892 do. 1900 8 Heidelbg. 07, gk. 1. 11.28 do. 1903. gek. 1. 10. 23 2 Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 89 Eanbiena... 1919 do. 1920 Köln 23. f. 1 Mi do.

Konstanz 02. get. 1.9.23 Krefeld 1901, 1909 do. 06,07. gek. 30.6.24 do. 1913. gek. 30. 6.24 do. 88,01,03. gk. 30.6.24 Langensalza 1908 LichtenbergeBln) 1918 Ludwigshafen 1906 do. 1890, 94, 1900 02 Magdebg. 13, 1.-4. Abt. Mainz 1922 Lit. O do. 1922 Lit. B do. 19 Lit. U, V. ut. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1. 24 do. 1901. 1906. 1907.

1908, 12. gek. 1. 1.24 do. 19 1. Ag. gk. 1.9.24 do. 19I1I. A., gk. 1.2.25 do. 1920. gek. 1. 11.25

do. 1904. 1905 get. Merseburg 1901 Mühlhaus. i. Th. 19 V1 Mülheim (Ruhr) 1909

Em. 11,13, uk. 31. 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30. München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach1 1 . uts6 Münster 08. gk. 1.10.23 do. 1897, gek. 1. 10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903

[

2—

Pforzheim 01. 07. 10. 1912. 1920ʃ4

Pirmasens 99, 20.4.24 4 81 03. gek. 30.6.84 4 o.

Potsdama9 gt. 1.7.24 4 Quedtinburg 1903 N4 Regensburg 1908. 09/74

do.

Rheydt do. do. Rostocc 1919, 1920/4

1899 Ser. 44

do. 1899. gek. 1. 7. 24 3 Saarbrücken 14 8. Ag. 4

Spandau 09 N,. 1.10.23/⁄4

Stendal 01, gek. 1.1.24 4

do. 1908. gek. 1. 4.24

do. 1903, gek. 1. 4. 24

Stettin V 1923 *) Zinskf. 8 15 %

Stuttgart 19,06, Ag. 194 Trier 14,1. u. 2. A. uf. 25 4 do 1919. unt 30

Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz.

do. 1920 1. Ausg.,

21 2. Ag.,gek. 1.10.2474

do. 18 Ag. 19 I. u. II. 4

Wilmersd. (Bln.) 191974

1.4.10

2 2 1,“ 7 25ög8 1

8*½

öE

do. 1899. gek. 32

Fraustadd 1898 3 ½

do. Fulda... . 1907 A*

9. 1905/3 ¾

do. 1888. get. 1. 1. 24 3 ½ do. 1897,98, gk. 1.1.24 3

—2

Offenbach a. M. 1920 9 Oppeln 02 X, gk. 31.1.24 3 ¼

do. 95, 05, gek. 1.11.2873 8

1908 3 ½

do. 97 01 03. 05 3 ½

Remscheid 00, gk. 2.1.23 3 ½

do. 81,84,03, gk. 1.7.24 9 8

Schwerin i. M., gk. 24 8 ½

Stolp. Pom., Pf. 1 Mill 16

Viersen 1904. gk. 2. 1.24 8 Wetmar 1888, gk. 1.1.24

Áumumumm IT

43ööö 1141417777

—2 2224

SSESEEgE;

* 83. 5*98 7 1

ZgSzzgrrsesezesge SSüegeEeesessn —,——82 2— 2222öö 2.2 4443434346ö34ö4. 1111771777

8 ke 71 7

- 80 10

——e E— 22=——2

1

6VVS=Sg 2 .

4,3

4,3*

Kur⸗ u. Neumärk. Nittsch. Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do do. Reihe A do do Reihe Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pfd. R. 2,30† do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz Gdpfdbr SX Mechl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr.... do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do

do. do. do

do. do. do. Pom. (dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Lndsch. Gold⸗Pfandbr... do. do. ut. b. 380 do. do. Ausg. 1 —2 do. do. Ausg. 1— 2 Schlen Lhich. G.⸗Pr. unkündb. b. 1.7.28 do do Em 1.. do do Em 2.. do. do Em 1. Schlw. Holst. [sch. G. do. do Ausg. 1924 do do Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do Ausg. 1926 do. Ldsch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr. do. do. do.

do. do. do. Westf. Ldsch.G.⸗Pfd. do. do. do.

22x& AgoE Ng 2 &☛ ⸗⸗2 2 99 l &.

22 222 82☛

bis 31. 12. 1917 24,

Nr. 1 —484 620

bis a1. 12. 17.. stelli bis 31. 12. 17

(ohne Ta

lon,.

ld. ausgestellt bis 32

bis 31. 12. 17

Berl. Pfdh. A. G.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. S. A do. s heenn do. o. do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft . Pf.R.430 do. do Reihe 5,30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. 3u. 6, 29 u. 31 do do. Reihe 9. 32 do. do. Reihe 10. 32 do do. R. 14u. 19,32 bo. do. Reihe 18, 38 do. do. Reihe 9. 32 do do. Neihe 11, 30 do. do. R. 2 u. 12. 32 do. do. R. ) u. 13. 32

—,— 22UoR Uo US S SE†

BraunschmwStaatsbt Gld⸗Pfb. (Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928710 do. do. 16. tg. 29 do. do. R. 20. eg. 33 do do. R. 19. ta. 32. do. do. R. 12, uk. h. 32 do. Kom. do. R1 5uf20 do. do. do. N1 8, uks2

2&œÆ0 2 &☛̃ . -242—2

4,3 ¼1 % Preußische Öst⸗ u. West⸗ ausgest. b. 31.12.17112 b G Rh. u. Westf., agst. b. 31. 12.17718.5 G 4,329 Sächsische, agst. b. 81.12.17117,75 b G 1 Sweace. agst. b. 81. 12.1717,99 G Schl.⸗Holst. agst. h. 21.12.17114,95 G

b) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10

gestellt bis 381. 12. 17. *4. 8½, 38 ¼l Pomm. Reut. für Kleingrundbesitz. ansgestellt

——é

1 1 1 1 1 1 1

—=P t e, . vFE=eEE

m. ngsbesch. bis 31.12.17

*4, 3 ½. 3 ¼ Sächfsche ansge⸗

24 % Sächs. landsch. Kreditverb. —, Sächs. Kredirverein 4 % Kreditbr.

bis Ser. 22. 26— 33 (versch.) do. do. 3 7 bis Ser. 28 (1.1.7) *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl.

8, 2 ¾ Schles. landschaftl.

A. C.,D F ausgen. bis 24.6.17 24, 9 8 Schleswig⸗Holstein editv. N ausg. b. 41. 12.17

44, 3 ½, 3 % Westfälische e 15 1. *4. 3 ½, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1—I1 m. Deckungsbesch.

*4, 3 ½, 8 Westor Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 1““ 6,05 b

f ohne Zinsscheinhogen u. ohne Erneuerungsschein.

c) Stadtschatten. Mit Zinsberechnung.

EVgFSSVVég

vSöPEEEgESn;

vöPPEgEgSg

22922vög2ö2

7 EüFEEE

1 0

8* —= 8 f

89 h 9 92 9 .

2822828

Ohne Zinsberechnung.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücka.

*3 ½ 8 Calenberg. Kred. Ser. 0,

E. t get. 1. 10. 28. 1. 4. 24) —,—

5 15 % Kur⸗ u. Neumärtische —,— 23 % Kur⸗ u. Neumärt. neue .

*4, 3 ½, 3 ⅛⅞ Kur⸗ u. Neumärk.

Lom.⸗Obl. *m. Deckungsbesch.

4,1eb G

17eb B 18,4 b G 17,65 G

18,2 G 186,08 G

2

7

4,02 b 4,05 b

6.05 b G

28288

S

Ohne Zinsberechnung.

25, 4 ½ 4,9 8 Berlin. Pfdbr. alte y, ausgestellt bis 31. 12. 1917 5, 4 ½, 4.3 ½ % Berlin Pfdbr. alte *4, 5 ½¼, 3 % Neue Bertin. Pfdbr. N. ausgestellt bis 31. 12. 1917

4 +¼, 3 ½, 8 % Neue Beriin. Pfd br. 4 ⅛% Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkrtegsstücke)

4 % do dao. (Nachkrieasstücke) 4 % Magdeburger Stadtpfandbr. Reihe 11 (Zinstermin 1.1.7) —,—

Ohne Zinsscheinboger u. ohne Erneuerungsschein.

d) Sonstige. Mit Zinsberechnung.

01 ½ G 7.25 b G ,5 G

do. do. R. 3. tg. 30

Lipp. Landesbk. 1 9 v. Lipy Landessp. u. L.

do. do. Kom. tg. ab2 9 Preuß. Ld. Pfdbhr. A.

Gldm. Pf. R. 2tg. 30 do do. N. 4. tg. 30. do. do. N. 11. tg. 33 do do. R. 2. tg. 32 do. do. R. 10, tg. 3a do do. R. 7. tg. 32

29 ,bnbo S

de do. Kom. R. 6. 32 do. 90. R. 8. tg. 32 Schlw.⸗Holst. Elkrr. Bb. Gld. A 5 rz. 278 do. Reichsm.⸗Anl. Ags Feing. rz 29§ do. Ag. 7 rz. 31 do. Ag. 4. rz. 26 Westfal. Pfdbr.⸗A. für Hausgrundst. Gld.⸗Pfdhr. uf. 32 do. do. 27 R. 1, ut. 32 Württembg. Spark. Girov. Rm. rz. 29 do. Wohnungskred. Ausg. 26. rz. 1932 § sichergestellt.

Dt. Komm.⸗Sammelub Anl.⸗Auslosgssch. S. do. do. Ser.

22&E&

8

14 1* in 2 do

88 2 5

8 888 8 82

Ohne Zinsberechnung.

f. 75 b G 86 b 6

51,75 b G 60 b G

* einschl. ½ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw,

Berl. Stadrsynode 99,

1908. 12. gek. 1. 7.24 do. do. 99 94.05. gek. Brandenb. Komm. 28

(Giroverhb.) gt. 1.7.24 do. do. 19,20. gk. 1.5.24 Deutsche Kom m. Kr. 20

do do *Deutsche Pfdbr.⸗Anst.

Pos. S. 1-2. uk. 30-34 *Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf., Sr 2 5 7-10 * do do. S. 3. 4. 6 9 *do. Grundrentbr 1-8 Hannov Komm. 1922 do. do 1922 do. do 1919

do. do. unk. 26 Fegx staatl. Kred. do. unk 31 do. da. Pomm. Komm. S. 1 u. 2 Zi. 7— 15 Sachz.⸗Altenv. Lundd. do. do 9. u. 10. R. do.⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do ⸗Gotha Landkred. do do 02. 03 05

do. do.

Schwarzbg.⸗Rudolst. Landkredit

do do. 1

do. ⸗Sondersh. Land⸗ tredit, get. 1. 4. 24

Westf. Pfandbriefamt

f. Hausarund stücke

Be. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2. l. Thitr. L. H. B. rz29

do. do. R. 1. rz. ab 28

Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R2 0, 2 1uk. 30

Bayer. Vereinsban G. Pf. S. 1-5, 11-25.

36-79.84., 86, rz29.30 do. S. 80.83. rz. 32 do. S. 1—2. rz. 32 do. Ser. do. Ser. 2. rz. 3

do. Komm. S. 1, 1z. 3

Bert. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.

do. S. 5-u. 6, uk.

. do. S. 12. ut.

. do. Ser. 7. uk. s

. do. S. 11. uk. 3

. do. S. 10. ut.

. do. S. 9, ut. 3. (Mobilis.⸗Pfdbr. do. do. S8. 6 (Liag.⸗ Pfdb.) b. Ant.⸗Sch. Anteilsch. 3.45 2 Lig. GpPf. d. Bln. Hyp. B. do. Kom. S. 1. ut. 31

2 9 8 8

do. do. Ser. 3. ur. 32 Braunschw.⸗Hann. Hup. G. Pf., 25 rz. 31 do. do 1824. rz. 198

do. do. 1927. rz. 1932 do. do. 1926. rz. 1931 do. do. 1927. uk. b. 31 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Antetlsch. z.4½4 ½Lig.⸗ G. Bf. d. Braunschw.

Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 10 do. d0. do. unt. 31 8 do do. do. 27, uf. 31 & do do do., uk. b. 29 5 Drsch. Genoss.⸗Hyp. Bk. G. Pf. M. 1. uk. 27 do. do. R. 3, uk. 31 do. do R. 4, uk. 3 do. GldK. R. 1, uk. 301 do. do. R. ꝛ, uk. 31 do. do. R. 3 uk. 382 Deutsche Hyp.⸗Ban Gld. Pf. S. 26, ul. 29 do. S. 27. uk. b. 29 do. S. 28, 29. unk. 31 do. S. 34. uk. b. 33 do. S. 30, uk. b. 32 bo. S. 31, uk. b. 32

2SSSn

32Sᷣ.

dov. Mern Ldkrd. gek.* fonn. Nef. 32

Hannov Hyp.⸗Bk. . 3

(Girozentrate). rz. 27 1 ½ 1922. rz. 28/4.

2

4 1.1.7

1.3,9 1.6.12

1.4.10

versch. 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10

1.1.7 1.4.10

1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.4.10

versch. 98

Ohne Ziusscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.

Mit Zinsberechnung.

8 8

5 G 25 G 98,5 G

98,5 G 87,5 G 6

04 b 104,5 b G 6