13 iger Nr. 67 vom 19. März 1928. S. 2
setzungen ausgegangen sei und daß mit größter Vorsicht bei Durchführung des Erlasses vorgegangen werde, vertagte sich das Haus auf Montag 12 Uhr: Kleine Vorlage, Einzel⸗ beratung zum Kultushaushalt. “
Schluß: 18 Uhr 30 Minuten.
Parlamentarische Nachrichten. 8 8-
Der Haushaltsausschuß des Reichstags be⸗ schäftigte sich am 17. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Hei⸗ mann (Soz.) zunächst mit dem Beschluß des 31. Ausschusses für Landwirtschaftliches Siedlungswesen und Pachtschutzfragen zum Reichsgesetz, betreffend Bürgschaft des Reichs zur
örderung landwirtschaftlicher Flüchtlings⸗ Füebnn ng. Abg. Herbert (Bayr. Vp.) legte dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge als Berichterstatter folgenden auf Wunsch der amerikanischen Geld⸗ geber zustande gekommenen Beschluß des Siedlungsausschusses vor: „In dem Reichsgesetz, betr. Bürgschaften des Reichs zur Förderung landwirtschaftlicher Flüchtlingssiedlung vom 16. Juli 1927 (R.⸗G.⸗Bl I S. 183) ist die Reichsregierung ermächtigt worden, für Anleihen, Hypotheken und Rentendarlehen die Bürg⸗ schaft bis zur Höhe von 70 Millionen Reichsmark zu übernehmen. Der Siedlungsausschuß des Reichstags ist sich bei der Beschluß⸗ fassung dieses Gesetzes darüber klar gewesen, daß die Bürg⸗ schaft des Reichs auch für Anleihen, Hypotheken und Rentendarlehen übernommen werden kann, die auf Goldmark lauten.“ Demgemäß beschloß auch der Haus⸗ E Beim Haushalt für die Kriegslasten beantragten am Kapitel 2 „Ausgaben für die besetzten Gebiete, die Grenzgebiete und das Saargebiet“ die Sozialdemokraten, den Titel 1 „Aus der deutschen Jahresleistung nicht erstattete Be⸗ atzungskosten von 39 200 000 RM“, unter denen sich 28 Millionen teichsmark ungedeckte Besatzungskosten aus den Jahren 1925 bis 1927 befinden, um 27,3 Millionen RM auf 66,5 Millionen RM zu erhöhen. Der Antrag wurde abgelehnt und der Titel unver⸗ ändert genehmigt. Die Denkschrift über die Kriegslasten 1928 wurde bis zum Ergänzungsetat zurückgestellt. — Vom Haushalts⸗ gesetz zum Nachtragsetat 1927 wurde der noch ausstehende Rest genehmigt, der u. a. den Reichsfinanzminister ermächtigt, zur Rationalisierung industrieller Betriebe in besonders gefährdeten Grenzgebieten Garantien bis zu 12 Millionen RM zu übernehmen. Dazu wurde mitgeteilt, daß bezüglich der Pleßschen Werke Verhandlungen schüeben. Ge⸗ nehmigt wurde dazu folgende Entschließung: „Die Reichsregie⸗ rung zu ersuchen, die Verhandlungen mit den Bergwerksgesell⸗ schaften des Neuroder Reviers zwecks Uebernahme einer Garantie des Reichs für einen diesen Gesellschaften unter Zinsverbilligung u gewährenden Kredit zur Rationalisierung tunlichst zu be⸗ selehnigect.⸗ — Es folgte die Beratung der Reste des Etats der Reichsschuld. Es handelt sich dabei im wesentlichen um vormalige Länderschulden und deren Abwicklung durch das Reich, die im wesentlichen auf % im abgeschlossenen Vergleich bemessen wurde. Die Titel wurden genehmigt unter Ablehnung der Anträge des Reichsrats. Anschließend wurden die Reste des Haushalts des Reichstags auf Grund der Verhandlungen am 16. März, die gemeinsam mit dem Aeltesten⸗ rat stattfanden, besprochen. Daran beteiligten sich die Abgg. Dr. Quaatz (D. Nat.), Dr. Cremer (D. Vp.), Schlack (Zentr.) und Abg. Bohm⸗Schuch (Soz.) — Zur Vollendung des Druckes der Berichte des Untersuchungsausschusses usw. wurden 650 000 RM statt der vorher eingesetzten 450 000 RM eingestellt, desgleichen das Gehalt für den Sekretär und 5000 RM für die Ausschußsitzungen. Nach Erledigung noch einiger kleiner Reste des Reichstagsetats vertagte sich der Ausschuß.
— Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte vor⸗ Pltärn die Beratungen über die Amnestiefragen fort. Zur eratung standen in der Hauptsache zwei Anträge, die den Absatz 1 des § 1 formulierten, der für den Umfang der Amnestie entscheidend ist. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wollte Abg. Dr. Rosenfeld (So.) Absatz 1 des § 1 folgende Fassung geben: „Es wird Straferlaß gewährt für die zurzeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht verbüßten Strafen, die von Gerichten des Reiches und der Länder verhängt worden sind wegen Straftaten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kämpfen um die staatliche, soziale oder wirtschaftliche Ordnung begangen worden sind, ohne Rücksicht darauf, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten die Strafe ver⸗ hängt ist. Nicht einbegriffen sind Straftaten, bei denen der Tätes, obwohl ein solcher Zusammenhang besteht, lediglich aus eigen⸗ nützigen Beweggründen gehandelt hat.“ Abg. Dr. Hahnemann (D. Nat.) wollte die aus politischen Beweggründen begangenen Straftaten amnestieren, soweit sie von Deutschen gegen das staats⸗ rechtliche Gefüge des Deutschen Reiches oder der Länder sowie gegen durch die Reichsverfassung und die Strafgesetze des Deutschen eiches geschützte Rechtsgüter verübt worden sind. Staatssekretär Joel vom Reichsjustizministerium gab juristische Ausführungen über die Tragweite der vorliegenden Anträge und wünschte vor allem eine Deklaration über den Begriff der ausländischen Spione, damit nicht auch diese noch unter die Amnestie fallen. Nach längerer Aussprache kam es zur Abstimmung. Zunächst wurde ein Antrag zur Abstimmung gestellt, der die Herausnahme der Amnestierung über Urteile von Gerichten der Länder forderte. Gegen diesen Antrag stimmten die Deutschnationalen, die Deutsche Volkspartei, die Sozialdemokraten und die Kommunisten. Für den Antrag, der also dem Reich das Recht der Amnestierung über Länderurteile nicht geben will, stimmten die Demokraten, das Zentrum und die Bayerische Volkspartei. Die Fassung des Ab⸗ atz 1 § 1 nach dem Antrag Dr. Rosenfeld wurde mit allen timmen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kom⸗ munisten abgelehnt. Die Fassung des § 1 Abs. 1 nach dem Antrag des Abg. Dr. Hahnemann (D. Nat.) wurde dagegen mit den Stimmen der Deutschnationalen, Sozialdemokraten und Kommu⸗ nisten angenommen, während sich die Mittelparteien der Stimme enthielten. Auch eine vom Staatssekretär Joel gewünschte Dekla⸗ ration, die die ausländischen Spione von der Amnestie ausschließt, wurde angenommen. Es entspann sich alsdann eine Diskussion über die Frage, die im Absatz 1 des § 1 noch nicht berührt war, nämlich inwieweit auch Fememörder amnestiert werden sollten. Abg. Wegmann (Sentr.) stellte einen Antrag, alle Personen, die wegen vollendeten oder versuchten Mordes oder Totschlags oder Teilnahme an solcher Straftat verurteilt waren, von der Amnestie auszuschließen. Dieser Antrag wurde auch von der Bayerischen Volkspartei unterstützt. In der Abstimmung wurde zunächst der alte kommunistische Antrag, der die Fememörder von der Amnestie⸗ rung ausschließt, abgelehnt. Dagegen wurde der Antrag des Alg. Wegmann (Zentr.), der die oben mitgeteilte Fassung für die poli⸗ tischen Mörder hat, von allen Parteien mit Ausnahme der Deutsch⸗ nationalen und Kommunisten angenommen. Die Gesamt⸗ abstimmung über den ganzen Paragraphen 1 ergab dann aber keine Mehrheit für diesen Paragraphen. Es stimmten in der Ge⸗ samtabstimmung dafür nur noch die Sozialdemokraten und die Kommunisten, so daß die ganze Amnestie dadurch gefallen war. Trotzdem soll versucht werden, in einer zweiten Lesung am Diens⸗ tag noch einmal die Amnestiefrage zu klären.
— Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags beschäftigte sich am 16. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Perlitius (Zentr.) mit der Herabsetzung des Gefrierfleischkontin⸗ gents auf 50 000 Tonnen. Abg. Dr. Desßsauer wandte sich zunächst gegen den Vorwurf, das Zentrum gefährde das Not⸗ programm. Das Not rogramm sprech lediglich von einem allmäh⸗
lichen Abbau des Gefrierfleischkontingents, nicht aber von präzisen Zahlen. Der Redner erklärte dann, daß seine Fraktion auf Grund der heute vormittag stattgefundenen Fraktionssitzung der Re⸗ ierungsvorlage unter folgenden Bedingungen zustimme: 1. daß ei der Verteilung des verbleibenden Gefrierfleischkontingents
auch die stark industrialisierte Gegend um Mannheim berücksichtigt
werde; 2. daß eine Entschließung gefaßt werde, wonach bei ein⸗ tretenden Notständen auf dem Gebiete der Fleischversorgung auch wirklich von der im Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Herabsetzung des Kontingents vorgesehenen Möglichkeit einer Erhöhung des Kontingents entsprechend der Marktlage mit Zu⸗ stimmung des Ausschusses Gebrauch gemacht werde; 3. das Zentrum werde einen Antrag einbringen, für die Verteilung der im Notprogramm für die Landwirtschaft vorgesehenen Beträge dem Minister einen ständigen Beirat von 28 Mitgliedern zur Seite zu Die Verteilung der Gelder solle gebunden sein an die Zustimmung dieses Ausschusses, der auch nach Auflösung des Reichstags fortbestehen solle. — Reichsernährungsminister Schiele wies auf seine Erklärung im Plenum hin, wonach bei Verteilung des herabgesetzten Gefrierfleischkontingents in erster Linie die nachgewiesenen großen Verbrauchszentren berücksichtigt werden sollen. Dazu gehöre auch das südwestdeutsche Industrie⸗ gebiet. Der Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über die zollfreie Ein⸗ fuhr von Gefrierfleisch räume ja ausdrücklich der Reichsregierung das Recht ein, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Aus⸗ schusses des Reichstags die zollfreie Einfuhr von Gefrierfleisch dem Stande der Fleischversorgung anzugleichen. Hierin liege auch die Möglichkeit einer entsprechenden Regelung für Notzeiten in der Fleischversorgung. Die Schaffung eines Beirates von Sachverstän⸗ digen, insbesondere von Mitgliedern des Reichsrats und des Reichs⸗ tags, für die Verteilung der landwirtschaftlichen Fonds aus dem Notprogramm habe er selbst vorgeschlagen. Die Festlegung von Einzelheiten, wie sie in dem Zentrumsantrag enthalten seien, müßten der Vereinbarung zwischen den Parteien überlassen bleiben. — Nach eingehender Aussprache wurde die Regierungsvorlage unter Stimmenthaltung der Demokraten, die durch den Abg. Frei⸗ herrn v. Richthofen (Dem.) erklären ließen, daß sie zu dem Gesetz noch nicht Stellung nehmen könnten, angenommen. Au Antrag der Regierungsparteien wurde jedoch no
beschlossen, daß Artikel I § 5 des Gesetzes über “ vom 17. August 1925 dahin ergänzt wird: „dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1928 außer Dieser Beschluß bedeutet, daß die Neuregelung des Gefrierfleischkontingents am 1. Mai d. J. in Kraft treten soll. Ebenfalls auf Antrag der Regierungsparteien wurde in dem Entwurf die Ermächtigung für die Reichsregierung eingefügt, für die im Sachlieferungsverfahren zugebilligten Kontingente von Schweinen die Erteilung von Einfuhrscheinen zu bewilligen. Ein Antrag der Sozialdemokraten, die für Schweine und Schweinefleischausfuhr bewilligten Einfuhrscheine auch auf Futtermittel, hauptsächlich anf Gerste und Futtermais auszustellen, wurde dagegen abgelehnt. nter Stimmenthaltung der Deutsch⸗ nationalen wurde zu dem Gesetz auch die vom Abgeordneten Dr. Dessauer (Bentr.) beantragte Entschließung angenommen, die die Einsetzung eines Beirats beim 1 8⸗ ministeriums für die Verteilung der im Notprogramm für die Landwirtschaft vorgesehenen Beträge fordert. Ebenso wurde eine Entschließung des Zentrums angenommen, wonach 2 Millionen von 8 30 Millionen, die süer die Regulierung des Vieh⸗ und Fleischmarktes bestimmt sind, von vornherein zu⸗ unsten der Organisationen der Erzeuger, Verbraucher und Fleischer abgezweigt werden sollen. Durch diese Beschlüsse ist auch das von der Wirtsch aftspartei beantragte Initiativgesetz erledigt, das die völlige Aufhebung des zollfreien chkontingents vorsah, ferner das Initiativgesetz der Sozialdemokraten, die Einfuhr von Gefrierfleisch überhaupt zollfrei zu lassen, oder wenigstens das zollfreie Kontingent von 120 000 auf 140 000 Tonnen im Jahr zu erhöhen und das von den Kommunisten be⸗ antragte Initiativgesetz, das gleichfalls Zollfreiheit vorsah.
— Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags hatte sich vorgestern gutachtlich zu äußern über den von der Reichsregierung in Ausführung des Notprogramms nach Be⸗ schlußfassung der Reichsratsausschüsse vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maßgabe der öffentlichen Fürsorge für die Kleinrentner. In der Aussprache wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge namentlich von demokratischer Seite be⸗ dauert, daß das Versorgungsgesetz für die Kleinrentner nicht mehr im Rahmen des Notprogramms verabschiedet werden soll. Von den Regierungsparteien wurde erwidert, dieselben Wider⸗ stände, die die Schaffung des Rentnerversorgungsgefetzes bisher verhindert hätten, seien auch schuld daran, daß dieses Gesetz nicht mehr in das Notprogramm aufgenommen werden konnte. Da der Reichstag und seine Ausschüsse an Verordnungen, die die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats erläßt, keine Aenderungen vornehmen können, so beschränkte sich der Ausschuß auf die Annahme einiger Entschließungen. Auf Antrag aller Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokraten wurde die Regie⸗ rung aufgefordert, die insgesamt zur Verfügung stehenden 25 Millionen nicht, wie bisher beabsichtigt, in einem längeren Zeitraum zur Verteilung zu bringen, sondern in einem Betrage an die Kleinrentner auszuzahlen, und zwar sollen entfallen auf ein Ehepaar 90, auf den alleinstehenden Rentner 50 und auf jedes Kind 20 Mark. Auf Antrag der Demokraten wurde ferner in einer Entschließung verlangt, daß von einer Rückerstattung der gewährten Fürsorge nicht nur abgesehen werden kann, sondern abgesehen werde muß, wenn die Sicherstellung des Ersatzes eine besondere Härte für den Hilfsbedürftigen oder seine Angehörigen bedeutet. Ferner wurde eine Nachprüfung der bis jetzt abge⸗ schlossenen Ersatz⸗ und Sicherungsverträge daraufhin beschlossen, ob diese Verträge Härten enthalten. In solchen Fällen sollen die Verträge aufgehoben werden.
— Im Reichstagsausschuß für Entschädigungs⸗ gesetze wurde am 16. d. M. die zweite Lesung des Kriegs⸗ schädenschlußgesetzes beendet. Der Entwurf behielt im wesentlichen den durch die erste Lesung im Ausschuß geschaffenen In⸗ halt. Aenderungen sind nur in zwei Punkten vorgenommen worden. Einmal wurde die Grenze für die hundertprozentige Entschädigung von 4500 auf 5000 Mark heraufgesetzt und dann wurde der Härte⸗ fonds um 7 Millionen auf 37 Millionen Mark verstärkt. Die hierfür notwendigen Mehraufwendungen im Gesamtbetrage von 18 Millionen Mark sollen dadurch gewonnen werden, daß der Beginn der Verzinsung der eingetragenen Schuldbuchforderungen um ein Vierteljahr bis zum 1. April hinausgeschoben wird.
— Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags, der vorgestern unter dem Vorsitz des Abg. Wallraf (D. Nat.) tagte, gab zunächst Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann eine ausführliche Darstellung der Verhandlungen. Hieran schloß sich eine allgemeine Aus⸗ sprache, an der sich die Vertreter aller Fraktionen beteiligten Be⸗ schlüsse wurden nicht gefaßt. Der Punkt der Tagesordnung, der die deutsch⸗russischen Verhandlungen betraf, konnte vom Aus⸗ wärtigen Ausschuß noch nicht wegen der vorgerückten Zeit ver⸗ handelt werden. Der Ausschuß wird sich am nächsten Mittwoch mit den deutsch⸗russischen Verhandlungen beschäftigen.
Nr. 11 des „Reichsgesundheitsblatts“' vom 14. März 1928 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Arbeiten aus dem Reichagesundheitsamte, LIX. Band. Heft 3 (Ankündigung)]. — Personalnachrichten. — Fortlaufende Meldungen über die gemein⸗ gefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingesährliche Krantheiten —
Gesetzgebung usw.
Deutsches Reich.) Aenderung und Ergänzung der Eichordnung. — Neueichung von Meßgeräten. — (Sachsen.) Typhusbekämpfung. — Rot⸗ und Reywild. — Bakteriologische Fleischuntersuchung. — (Oesterreich) Einfuhrverbote für Arzneizubereitungen. — Wasser⸗ verlorgungsanlagen. — Wertbemessung der Heilsera. — (Schweiz.) Weine und Weinmoste. — (Großbritannien.) Jsopropylaltohol. — (Niederlande.) Zollbehandlung von Geheimmitteln. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 29. Februar. — Verhandlungen von gesetz⸗ gehenden Körperschaften, Vereinen und Kongressen usw. Sozial⸗ hygienischer Lehrgang für Kreisarzt⸗ usw. Anwärter. — Tuberkulose⸗ tagung. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Kaiserm⸗Auguste⸗ Victoria⸗Haus 1925/27. — Sammlung von Gesundheitsmerkblättern. — B. Nichtamtlicher Teil. Abhandlungen: Schnell,. Die Zusammenarbeit des Turnlehrers und Arztes — C. Amtlicher Teil I1. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbe⸗ fälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen und Sterbefälle an über⸗ tragbaren Krankheiten in deutichen Ländern. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin, September 1927. — Witterung. — Statistische Sonderbetlage: Monatsbericht über die natürliche Bewegung der Bevölkerung in deutschen und ausländischen Orten im Monat Sep⸗ mber 1927.
Nr. 11 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 16. März 1928 hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen Erholungsurlaub der Reichs⸗ beamten. — 2. Handels⸗ und Gewerbewesen Verordnung über Aenderung der Vordrucke A, B und C der Wandergewerbescheine. — 3. Konsulat⸗ wesen: Ernennung, Exequaturerteilungen. — 4. Maß⸗ und Gewicht⸗ wesen: Bekanntmaͤchung über Aenderung der Prüfordnung für elektrische Meßgeräte. Zulassung eines Elektrizitätszählers zur Beglaubigung. — 5. Neuerscheinungen: Monatliches Ver⸗ zeichnis der reichsdeutschen amtlichen Druckschriften. — 6. Schul⸗ und Unterrichtswesen: Bekanntmachung über die Anerkennung der Kaiser⸗Wilhelm⸗Schule in Schanghai. — 7. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Zollbefreiungen im kleinen Grenz⸗ verkehr an der Grenze mit dem Freistaat Danzig. Durch⸗ führungsverordnung zu der Verordnung über Zollbefreiungen im kleinen Grenzverkehr an der Grenze mit dem Freistaat Danzig, vom 9. März 1928. Verordnung über Aenderung des Warenvperzeich⸗ nisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Besirk des Landesfinanzamts Köln. Berichti⸗ gung zu der Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung, vom 2 März 1928. — 8. Versicherungswesen: Veränderungsnachweis der Ortslöhne.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 19. März 1928 Telegraphische Auszahlung.
1“
19. März Geld Brief 1,787 1,791 4,177 4,185 1,862 1,966 20,905 20,945 2,115 2,119 20,381“ 20,421 4,177 4,185 0,5025 0,5045 4,316 4,324
168,07 168,41 5,534 5,546
58,215 58,335 73,02 73,16 81,51 81,67 10,515 10,535 22,055 22,095 7,319 7,363 111,94 112,16
17,18 17,22 111,46 111,68 16,43 16,47 12,377 12,397 80,41 80,57
3,017 3,023 70,21 70,35
112,08 112,30 58,80 58,92
17. März Geld Brief 1,788 1,792 4,177 4,185 1,962 1,966 20,909 20,949 2,125 2,129 20,382 20,422 4,177 4,185 0,5035 0,5055 4,326 4,334
168,08 168,42 5,5994 5,606
58,215 58,335 73,03 73,17 81,48 81,64 10,52 10,54 22,065 22,105 7,349 7,363 111,93 112,15
16,98 17,02 111,44 111,66 16,43 16,47 12,376 12,396 80,42 80,58 3,012 3,018 70,42 70,56
112,08 112,30 58,79 58,91
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8
1 Yen
l ãgypt. Pfd.
Buenos⸗Aires. Canada L 1“ Konstantinope! 1 türk. £ London .1 £
New YVork 178
Rio de Janeiro 1 Milreis hhafaeh ..1 Goldpeso
Amsterdam⸗ Rotterdam 100 Gulden 100 Drachm.
Ath
Brüssel u. Ant⸗ 100 Belga 100 Pengö
werpen. Budapest..
100 Gulden 100 finnl. ℳ
Panzig. .... 100 Lire
helsingfors.. Ftalten .
100 Dinar 100 Kr.
Jugoslawien. Fhednsct. 4
100 Escudo 100 Kr.
Lissabon und Oporto.. 100 Fres. 100 Kr.
Oslo 339 80 292 JvaZ
100 Fres. 100 Leva
Prag ..... Schweiz..
100 Peseten 100 Kr.
Sofiaca ... Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Wien 100 Schilling
19. März Geld Brief 20,50 20,58 16,20 16,26 4,209 4229
17. März Geld Brief 20,50 20,58
4,212 4232
4,167 4,187] 4,167 4,187 4,165 4,185 4,162 4,182 — — 1,763 1,783
4,159 4,179 20,358 20,438 20,342 20,422
2,112 . 58,11
111,68 81,36
Soyereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . 1 Pap.⸗Pes. Brasilianische. Kilreis Canadische.. nad. 8 Englische: große 1 Hu. darunter Färkische.. Belgische.. Bulgarische. Dänische 100 Kr. Danziger 100 Gulden Finnische 100 finnl. ℳ Französische .. 100 Fres. olländische.100 Gulden talienische: gr. 100 Lire 100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoflawische. 100 Dinar Norwegische. . 100 Kr. Oesterreich. gr. 100 Schilling 100 Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer große 100 Frcs. u. dar. Spanische... Tschecho⸗slow. 5000 Kr.. .. 1000 Kr. u. dar. Ungarische..
4,175 20,431 20,42
2,14 58,35
112,14 81,65
16,525 168,53 22,25
22,295 7,33 111,69 58,92 58,91
4,155 20,351 20,34
2,12 58,11
11170 81,33
16,465 167,85 22,17
22,215 7,31 111,25 58,68 58,67
100 Belga 100 Leva — 112,12
81,68
16,47 167,73 22,15 22,23
1130 11174 58/75
100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frcs. 100 Fres. 100 Peseten
100 Kr. 100 Kr. 100 Pengö
2,585
2,565 111,85 80,27 80,38 70,14
12,345 12,345
2,605
2,585 112,29 80,59 80,70 70,42
111,95 80,36 80,39 70,33
12,405 12,342 12,405 12,342 — 72,85
2
1
4
Aktenzeichen: 20 8 1““ 82
3. Aufgebote.
[107560]
Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1928 wird der Hypothekenbrief vom 4 2. 1854 über 123 Taler 11 Silbergroschen und 2 Pfennig, mit 4 % verzinslich, ein⸗ etragen auf Lütkenheide Band 3 Blatt Nr. 40 Abteilung III Nr. l für Theodor Julius Otto List, für kraftlos erklärt.
Wittenberge, den 12. März 1928.
. Das Amtsgericht.
[107546)] Aufgebot. Die Maria Römer in Köln⸗Nippes, Merheimer Straße 348, hat als Erbe des am 17. Juni 1927 in Köln⸗Nippes verstorbenen Bernhard Römer das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern beantragt Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ fordert ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Bernhard Römer spätestens in dem auf den 24. September 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht Reichenspergerplatz !, Zimmer 361, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der orderung zu enthalten. Urkundliche eweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche 6 nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ prechenden Teil der Verbindlichkeit. Für ie Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Köln, den 6. März 1928. Amtsgericht. Abt. 71
[107562] 8 1—
Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1928 ist der Steuermann Wilhelm Weber aus Ueckermünde, gevoren am 3. Sep⸗ tember 1844, für tor erklärt worden. Als Todestag ist der 15. März 1872 festgestellt.
Ueckermünde, den 10. März 1928.
Das Amtsgericht. [107561]
Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1928 wird der Kriegsverschollene Landwirt Wilhelm Griese, geboren am 3. Mai 15889 in Weisen, zuletzt wohnbaft in Weien, für tot erklärt. Als Zeitpunkt der Todes wird der 10. Januar 1920 fest⸗ gestellt.
Wiittenberge, den 12. März 1928.
Das Amtsgericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[107563] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Frau Else Berg, geb. Gliesch Berlin⸗Niederschöneweide, Fenn⸗ straße 17, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr Grothe, Cöpenick, Kaner⸗ Wilhelm⸗Straße 103, gegen Schlosser Erwin Berg, unvekannten Aufenthalts, wegen § 1568 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 1. R. 664/27. 2. Arbeiter Fritz Fröhlich. Berlin⸗Schöneberg, Feurigstraße 22, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Knetsch. Berlin, Luitpoldstraße 25, gegen seine Ehefrau Gertrud Fröhlich, geb. Hahn, unbekannten Aufenthalts, früher Berlin⸗Schöneberg, Feurigstraße 22, wegen § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der Che. Attenzeichen: 26. R. 95/28 3. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Brands in Berlin. Cöpenicker Straße 96 klagt gegen 1. den Kaufmann Eduard Bialer, 2. Frau Friederite Bialer, geb Reinhold, früher in Wien II, Kleine Stadtgutgasse 3, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten ihm an Gebühren 1143,60 RM verschulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 1143,60 R.M nebst 7 % Zinsen seit dem 1. Januar 1926 zu zahlen und das Urteil, nötigenfalls gegen Sicher⸗ heitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Aktenzeichen: 35. O. 534/27. 4. Frau Margarete Knoblauch geb. Süß⸗ kow, Neu Vogelsdorf, Kreis Niederbarnim, EEE1 Rechtsanwalt Dr. Fürth, Berlin, Alexanderstr. 36, gegen ihren Ehemann Dr. Rudolf Knoblauch, unbekannten Aufenthalts, früher in Bohns⸗ dorf, Dorfplatz 22, wegen Ehescheidung auf Grund der §§ 1567. 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage aur Scheidung der Ehe
R. 65/28. 5.
Erste Anzeigenbeilage
Reichsanzeiger und Preußischen S
Berlin, Montag, den 19. März
taatsanzeiger
1928
thekenbesitzer Fritz Freuthal in Spandau Schönwalder Straße 26, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Michaelt und Dr. Meyer, Berlin SW. 19, Leip⸗ ziger Straße 67, gegen die Auto⸗ und Mobiliar⸗Auktion G. m. b. H. in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 118 b, vertreten durch ihren Geschäftsführer, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Herausgabe von Sachen, mit dem An⸗ trage: I. die Beklagte kostenpflichtig und event. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurterlen, an den Kläger ein Schleiflackschlatzimmer herauszugeben bestehend aus folgenden Gegenständen: 2 Bettstellen weiß Schleiflack mit Ma⸗ tratzen und Keilkissen, 2 Nachttische, 1 Frisiertoilette mit Stuhl, 1 Kleider⸗ schrank, 2 Stühle, 2 Läufer lila, 1 weißen Schrank, und zwar eben dieselben Gegen⸗ stände, welche von dem Obergerichts⸗ vollzieher Heinrich am 1. Februar 1928 unter dessen D. R. II Nummer 4174. 2. 1928 laut Pfändungsprotokoll von diesem Tage unter 1—6 und den weißen Schrank am Schluß des Protokolls ge⸗ pfändet sind, 2. der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschl. des vorauf⸗ gegangenen Arrestverfahrens 2. Q. 16,/28. aufzuerlegen. Aktenzeichen: 2. O. 98/28. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht 1I m Berlin, Hallesches Ufer 29/31, und zwar: zu 1: vor die 1. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 23. Mai 1928, zu 2: vor die 16. Zivil⸗ kammer, Zimmer 144, auf den 21. Mai 1928, zu 3: vor die 22. Zwilkammer Zimmer 106, auf den 18. Mai 1928, zu 4: vor die 10. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 30. Mai 1928, zu 5: vor die 2. Zivilkammer, Zimmer 113, auf den 22. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.
Berlin, den 15. März 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts II.
[107564] Oeffentliche Zustellung. Die verehel. Elsa Dittrich geb. Fritsche. in Cöthen, Karlstraße 43, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Dr. Lämmler in Cöthen, klagt gegen ihren Ehemann, den
Arbeiter Friedrich Dittrich, jetzt unbe⸗
kannten Aufenthalts, früher in Cöthen, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Dessau auf den 19. Mai 1928, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dessau, den 13. März 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[107567) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Ulrich in Rhünda b. Gensungen Haus Nr. 40, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heermann in Kassel, klagt gegen den Arbeiter Utrich, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Rhünda, Beklagten mit dem Antrag, die am 30. Juli 1914 vor dem Standesbeamten zu Haßmers⸗ heim geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein⸗ schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1V. Ziviltammer des Landgerichts in Kassel auf den 3. Mai 1928, vorm. 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Der Beamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[107568] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Nikolaus Tittelbach, Maria geb. Braun, in Wallersheim, Deutschherrenstraße 1, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr Salomen in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemann Nikolaus Tittelbach, ohne bekannten Auf⸗ enthalt, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sich seit dem Jahre 1926 nicht um den Unterhalt seiner Familie kümmert und sie ständig mißhandelt hat mit dem Antrage die am 4. Junr 1915 vor dem Standesbeamten in Mülheim an der Mosel geschlossene EChe zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zwilkammer des Landgerichts in Koblenz auf den 23. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aurfforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Koblenz, den 10. März 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[107569] Oeffentliche Zustellung.
1. Die Frau Johanna Bednarzig, geb Noll, in Kray, Bismarckstr. 6, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justtziat
Walchhoeffer in Lyck, klagt gegen ihren
Ehemann, Mauer Otto Bednarzig aus Daniellen, Kreis Oletzko, jetzt unbe⸗
kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung gemäß §§ 1565, 15968 B. G.⸗B. 2. Die Arbeiterfrau Gertrud Klein, geb. Nadzevezick aus Rostten bei Kessel, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zimmer⸗ mann in Lvck klagt gegen ihren Ehemann. Arbeiter Karl Klein aus Rostken, fetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung gemäß § 1568 B G. B Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Lyck auf den 15. Mai 1928, vorm. 9 Uhr, Zimmer 204, mit der Aufforderung, sich durch emen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Lyck, den 13. März 1928.
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der Geschäftsstelle 2 des Landgerichts Lyck.
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[107570] Oeffentliche Zustellung. Die Buchhaltersehefrau Johanna Gerber in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rothstein in Nürnberg. klagt gegen ten Buchhalter Friedrich Gerber, früher in Nürnberg, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg auf Montag, den 21. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal, Nr. 276, Gerichtsgebäude, Fürther Straße Nr. 110/II. Stock, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Nürnberg, den 14. März 1928. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[107571] Oeffentliche Zustellung. Kurt Wohlgemuth aus Schönfließ, geb am 24. 12. 1924 vertreten durch das Kreisjugendamt Rastenburg, klagt gegen den Unterschweizer 1““ Stach, zuletzt in Ober Plehnen. Er beantragt, den Be⸗ klagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche Geldrente von einund⸗ achtzig Reichsmark zu zaͤhlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Barten, Zimmer 1, auf den 2. Mai 1928, 9 Uhr, geladen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts B den 10. März 1928.
[107573] Oeffentliche Zustellung.
Schmid. Barbara, unehelich der Franziska Schmid von Schacha, nun verehel. Fabeck in Eselburg, klagt gegen den Ludwig Ettl, Müllerssohn von Bachmühle, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts. mit dem Antrage, zu erkennen: Das Urteil des Amtsgerichts Castrop vom 6. Oktober 1923 wird dahin abgeändert: 1. Der Be⸗ klagte hat an die Klagspartei für die Zeit vom 1. Mai 1926 bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre des Kindes, d. i. 13. April 1939, eine vierteljährlich vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 240 RM zu entrichten. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 3. Mai 1928, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht Hemau t. O. (Zimmer 23/1) geladen.
Heman, den 13. März 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Dürre.
[107575] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Hans Wolfgang Clausen in Neumünster (Holstein), ver⸗ treten durch das städtische Wohlfahrts⸗ amt Jugendabteilung daselbst, klagt gegen den Max Neubauer, früher in Aumund, Beigstraße 13, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Betlagte der Mutter des Klägers inner⸗ halb der gesetzlichen Empfängniszeit vom 20. 5. 1926 bis 18. 9. 1926 geschlechtlich beigewohnt habe mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger von der Geburt, d. i. 18. 3. 1927, an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 99 RM, fällig am I. eines jeden Quartals zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Lesum, Zimmer 24, auf den 7. Juni 1928, vormittags 9 ½ Uhr, geladen.
Lesum, den 9. März 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
[107576] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Margarete Siol in Gontkowitz, vertreten durch das Kreis⸗ jugendamt in Militsch klagt gegen den Schweizer Paul Erkel, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin — Arbeiterin Emma Siol in Gonntowitz — in der gefetzlichen Empfängniezeit, d. h.
swerden die Beklagten
geschlechtlich beigewohnt habe und daher ales Erzeuger der Klägerin unterhaltsver⸗ pflichtet sei. mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig in vorläufig voll⸗ streckbarer Form zu verurteilen, der Klä⸗ gerin z. Hd. des Jugendamts Militsch von ihrer Geburt, d. i. vom 22 Oktober 1924 ab, eine Unterhaltsrente von 20 — zwanzig — Reichsmark monatlich bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahrs, und zwar die ückständigen Beträge sofort die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Monats zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Militsch auf den 22. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung ist bewilligt. Die Klägerin klagt im Armenrecht.
Militsch, den 1. März 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[107579] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Siegfried Migge, geb. am 24. August 1926, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Stettin, Amts⸗ vormundschaft, Magazinstraße I, klagt gegen den Maurer Werner Gerson, früher in Stettin, Alleestraße 58, jetzt unbekannten Aufentshalts, wegen Unter⸗ haltsgewährung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, den 24. August 1926 an bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jeden Kalendervierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich 90 RM, die rückständigen Beträge sofort zu zahlen. Zur mündlichen Verbandlung des Rechts⸗ streits wird der Betlagte vor das Amts⸗ gericht in Stettin, Zimmer 100, auf den 3. Mai 1928, 10 ½ Uhr, geladen.
Stettin, den 2. März 1928. Geschäftsstelle Abt. 18 des Amtsgerichts. [107572] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Kirstem in Bialla klagt gegen die Georges und Frieda, geb. Lichomski. Meurisschen Eheleute, früher in Richmond⸗Surrey, London, Kings Haed Hotel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten dem Kläger aus Prozeßvertretungen noch den Restbetrag von 334,50 RM an Gebühren verschulden, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 334,50 RM nebst 10 % Zinsen seit dem 1. Mat 1926 zu zahlen, 2. den beklagten Ehemann zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits G vor das Amts⸗ gericht in Bialla auf den 5. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.
Bialla, den 3. März 1928.
Amtsgericht. 8 [(107566] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Röhl & Rambke in Han⸗ nover, Schillerstraße 30, alleiniger In⸗ haber Kaufmann Bruno Röhl, ebenda, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Egon Alexander Katz in Hannover, Gr. Packhofstraße 26 II, klagt gegen den Gast⸗ wirt Georg Dey, früher in Hannover, jetzt unbetannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Bezogener und Akzeptant der von der Klägerin aus⸗ gestelten Wechsel über 250 RM per 16. 5. 1925, über 250 RM per 30. 5. 1925, über 245,25 RM per 13. 6 1925 sei, und daß ihm der Beklagte ferner noch die Bezahlung von 76 leeren Weinflaschen im Betrage von 44 RM schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen — eventuell gegen Sicherheitsteistung — an die Klägerin 816,70 RM nebst folgenden Zinsen zu zahlen: 7 % Zinsen auf 250 RM seit 16.5. 1925, 7 % Zinsen auf 250 RM. seit 30. 5. 1925, 7 % Zinsen auf 245,25 Reichsmark seit 13. 6. 1925 7 % Zinsen auf 44 RM seit Klagezustellung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover, Zimmer 213, auf den 22. Mai 1928, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 12. März 1928.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
[107574] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Elektrolux, G. m. b. H. in Köln Komödienstraße 26 Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langen in Köln, klagt gegen den Carl Albach, früher in Bochum, Cimbern 12, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 445,67 (i. B.: vierhundertfüͤnfundvierzig und 97⁄100) Reichsmark nebst 7 % Zinsen von 430,87 RM seit dem 1. Juli 1927 und 8 % Zinsen von 14,80 RM seit dem 1. November 1927. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amisgericht in Köln, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 144, auf den 26. April 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.
Köln, den 12. März 1928.
(Unterschr.), Urkundebeamter
vom 25. Dezember 1923 bis 24
April 1924
[107577] Oeffentliche Zustellung.
Die Fabrikarbeiterin Adele Storteboom in Altendorf, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Müller und Winkelmann in Nordhorn, klagt gegen den Landwirt Lambert Vos, unbekannten Aufenthalts, wegen Ent⸗ bindungskosten, mit dem Antrage. den Beklagten kostenpflichtig vorläufig voll⸗ streckvar zu verurtetlen, der Klägerin 160 Reichsmark nebst 8 % Se jeit 1. Oktober 1924 zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neuenhaus auf Mittwoch, den 2. Mai 1928, vorm 9 Uhr, geladen. Nenen⸗ haus, den 12. März 1928. Der Urkunds⸗ beamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[107578] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Otto Boomkamp in Rostock, Gr. Wasserstr. 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mierendorff in Rostock, klagt gegen den Händler Bernhard Huhn⸗ fleisch, früher in Rostock, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, da er ihr für gelieferte Waren 32,67 R“ und für erwachsene Auslagen 3,65 RM schulde, mit dem Antrage auf Zahlun von 36,32 RM nebst 8 % Zinsen n 32,67 RM sjeit dem 1. Januar 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Rostock auf den 3. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, geladen. Rostock, den 12. März 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
5. Verlust⸗ und 1„ 5undfachen.
Abhhanden gekommen: 4 % Preußische Hypotheken⸗Aktien⸗Bank⸗Pfdbr. zu 2400 M Ser. XVII Nr. 2449, zu 800 PM er. XVII Nrn. 3841, 4499, 7554, zu 400 PM Ser. XV Nrn. 3845, 8170. Berlin, den 17. 3. 1928. (Wp. 55/28.) Der Polizeipräsident. Landeskriminalamt.
[108185] .
Abhanden gekommene Wert⸗ papiere: Vermutlich seit Ende No⸗ vember 1925 werden in Dresden nach⸗ folgende Wertpapiere vermißt: 1 Stück Walchenseewerte (Bayernwerk), Ausgabe 20.1/2 1923, Nr. 70519, Buchstabe E. 7 — 15 %, Wert 5000 ℳ, 1 Stück Badenwerkanleihe (Badenwerke), Ausgabe Jan. 1921. Nr. 42903, Buchstabe H 5 %, Wert 1000 ℳ, 1 Stück Obligation von Siemens & Halske, Berlm, A.⸗G., Aus⸗ gabe Jan. 1920, Nr. 35911, 4 ½ %, Wert 1000 ℳ, 1 Stück Anleihe der Stadt Charlottenburg. Nr. 20398, Ausgabe I 1 Stück Anleihe der Stadt Bad Nau⸗ heim, Ausgabe 10. Mai 1923, Hacgh. stabe L, Nr. 000746, 9 %, Wert 5000 ℳ, 1 Stück Preußische Central⸗Bodenkredit⸗ Gesellschaft, A.⸗G., Berlin, Nr. 01639, Ausgabe 1. 6. 1923, Buchstabe H. 10 bis 20 %, Wert 20 000 ℳ, 1 Stück Anleihe der Stadt Stuttgart, Aus⸗ gabe Mai / Nov. 1925, Nr. 002608, Wert 10 000 ℳ, Reihe 24, 10 %, 1 Stück Obligation der A.⸗G. Gehe & Co, Dreeden, Nr. 08101, Ausgabe 1922. 5 %, Wert 1000 ℳ, 1 Stück Obligation derselben Firma. Nr. 0812, 5 %,. Wert 1000 ℳ, 1 Stück Obligation derselben Firma, Nr. 0813, 5 %, Wert 1000 ℳ. (Die letzten 3 Stück der Fa. Gehe & Co. sind von dieser eingelöst worden.) Mitteilung über deren Verbleib zu Aktenzeichen C. U. A. I 875/28 erbittet Kriminalamt Dresden, 16. 3. 1928.
[108184] 8 8 Zu Verlust geraten sind: Kc. 5000 verloste 4 ½ % Mährische Landesanl Obl. 5/1000 er Nr. 3616 — 20 mit Coup. per 1. 2. 1925 ff. u. Tal. München, den 15. März 1928. Polizeidirektion.
[107946] Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank. 1 Gemäß § 367 des H.⸗G.⸗B. geben wir bekannt, daß der Verlust des Restquoten⸗ anteilscheines Lit. FF Nr. 45403 mit Ratenscheinen Nr. l bis 4 zu einem 4 ½ % Liquidationsgoldpfandbrief über GM 10. bei uns angemeldet wurde. ““ München, den 15. März 1928. Die Direktion.
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[107947] Aufgebot. 1““] Die auf das Leben des Weinstuben⸗ besitzers Friedrich Kreuschner in Hagen i. W. und des Dekorateurs Max Stapel⸗ berg in Berli⸗Steglitz ausgefertigten Goldmarkversicherungsschutze Nr. 224 636 bzw. Nr. 231 493 sind verlorengegangen. Falls binnen 2 Monaten kein Ein⸗ spruch bei uns erfolgt, werden die Ver⸗ sicherungsscheine für kraftlos erklärt. Lübeck, den 16. März 1928. Stuttgart⸗Lübeck Lebensversicherung Zwelg⸗ niederlassung der Allianz und Stuttgarter
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 41.
1—
Lebens ersicherungsbank Aktiengesenischaft.