Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 24. März 1928. S. 2.
besondere Entscheidung nach erneuter Prüfung hetosfsen werden, wenn die Besetun noch fortdauere. Hessen habe deshalb ein Anrecht auf diese Kassendarlehen, da es sich der ausbedungenen rüfung seiner Finanzen durch den Sparkommissar unterworfen abe. — Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Cremer D. Vp.) wurde eine Frage des Abg. D. D. Nat.), ob mit noch weiteren Ländern Lice Borschuße kommen eständen, regierungsseitig verneint. Damit schließt die all⸗ emeine Aussprache. — In der Einzelberatung wurden die Ein⸗ nahmen des Nachtragsetats 1927 genehmigt. Die weitere Be⸗ ratung wurde auf Freitag, den 23. März, vertagt.
— Der Haushaltsausschuß des Reichstags jetzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die vorgestern abend abgebrochene Einzelbesprechung des Nach⸗ trags⸗, Haupt⸗ und 11X1X“X“ der Allge⸗ meinen Finanzverwaltung fort, und zwar zunächst beim „Etatsgesetz für den Ergänzungsetat 1928“. Abg. Sche midt⸗ Stettin (D. Nat.) berichtete dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zusolge über die Arbeiten des Unter⸗ ausschusses, der sich mit den Personaltiteln beschäftigt hat und die Streichung einer Reihe von Vorschriften für die Bewirtschaftung der Personaltitel vorschlägt, um den Befugnissen des neuen Reichstags nicht vorzugreisen. Abg. Müller⸗Franken (Soz.) unterstützte den Antrag und erklärte, mit Rücksicht darauf die Anträge seiner Partei inzwischen zurückstellen zu wollen. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) empfahl weiter namens des Unter⸗ ausschusses folgende gl. ließung zum Frushaltasesas, „Die Reichsregierung wird ersucht, die für das Reichsentschädigungs⸗ amt neu benötigten Kräfte nach Möglichkeit nur den bei anderen Reichsbehörden entbehrlich gewordenen Beamten und den Wartegeldempfängern des Reiches, der Reichsbahn und der Reichsbank zu entnehmen. Die Reichsregierung wird ferner er⸗ ucht, geeignete Wartestandsbeamte der Reichseisenbahn einzu⸗ tellen und auf die Reichsbank einzuwirken, geeignete Warte⸗ tandsbeamte der Reichsbank wieder einzustellen.’ Der Redner egründete diese Entschließung eingehend gegenüber Beschwerden der Reichspostverwaltung. Nur zu einem Sechstel habe die Post ihre Pflicht gegenüber den Wartestandsbeamten erfüllt. Abg. Torgler (Komm.) brachte einen Antrag gegen die Wieder⸗ “ von Dienstaufwandsentschädigungen und Ministerial⸗ ulagen ein und eine Entschließung auf Vorlegung eines besseren
esoldungsplans für die unteren Zollbeamten und die Betriebs⸗ assistenten usw. bis zum 28. März dieses Jahres. Vors. Abg.
eimann (Soz.) machte darauf aufmerksam, daß die eigentliche Besoldungsfrage im Unterausschuß hätte erledigt werden sollen und daß sie jetzt hier nicht wieder aufgenommen werden könnte. Abg. Torg. 1 (Komm.) betonte, daß der Unterausschuß hier⸗ über nicht zu einer Einigung gekommen sei, und begründete seine Vorschläge. Die Beamten würden zum Schacherobjekt für politische Geschäfte gemacht. Der Redner behielt sich vor, im Plenum noch entsprechende Anträge zu stellen. Auf Anfrage des Abg. Stein⸗ kopf (Soz.) erwiderte Reichsfinanzminister Dr. Köhler: Ich lann klipp und klar hier erklären, daß ohne Genehmigung des Reichstags eine Aenderung an der jetzigen Höhe der Ministerial⸗ ulagen nicht vorgenommen werden wird. Die Anträge des Abg. orgler wurden abgelehnt. Angenommen wurde die vom Bericht⸗ erstatter begründete Entschließung wegen der Wartestands⸗ beamten, desgleichen der Antrag, dem § 2a des Haushalts⸗ gesetzes folgenden Abschnitt anzufügen: „Die Zahl der am 15. März 1928 beschäftigten nichtbeamteten Hilfskräfte darf nur in besonders dringenden Fällen mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers der Finanzen überschritten werden.“ Genehmigt wurden ferner die Anträge des Berichterstatters namens des Unteraus⸗ schusses auf Streichung einer Reihe von Bestimmungen im Haus⸗ haltsgesetz. Gestrichen wurden unter anderem die Bestimmungen über einen Zuschuß an einen katholischen Feldprobst, über die 200 Mark Stellenzulage an eine Reihe von Beamten der Besol⸗ dungsgruppe A4 b, an die Marinezahlmeister, über die Dienst⸗ zulagen für Generale und Konteradmixrale, Obersten und Kapitäne ur See als Chefs der Aemter im Reichswehrministerium, über ie Dienstaufwandsgelder für die Präsidenten des Rechnungshofs, des Reichsgerichts und des Reichsfinanzhofs, der Staats⸗ sekretäre und ihnen gleichstehender Beamten usw. und wurden auf den Bericht und Antrag des Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.), der insbesondere die Schlechterstellung der „sonder⸗ geprüften Asfsistenten“ gegen den früheren Friedensstand scharf kritisierte, und nach einer Erwiderung des Ministerialrats Sölch und Ausführungen der Abgg. Steinkopf (Soz.), Schuldt (Dem.), Morath (D. Vp.), Torgler (Komm.), Ersing (Zentrum) und Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Der Finanzminister wurde endlich gegen die Stimmen der Kommunisten ermächtigt, zur EE des deutschen Außenhandels Garantien is zum Betrage von 175 Millionen Reichsmark zu übernehmen. Der Rest dieses Etatsgesetzes wurde genehmigt. — Es folgte der „Besoldungshaushalt des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte“ für das Rechnungsjahr 1928. Abg. Ersing (Zentr.) fragte, warum man diese Versicherungsanstalt in der Besoldung ihrer Angestellten nicht ebenso selbständig gestellt habe wie die anderen Sozialver⸗ sicherungskörper. Dieser Besoldungshaushalt wurde genehmigt. — Die Beratung kehrte zum Nachtragsetat 1927 zurück, und zwar der „Ausgabe“. Eine Erörterung knüpfte zunächst an die „Ueberweisungen an die Länder“ an. Abg. Koenen (Komm.) brachte eine Denkschrift des Berliner Magistrats zur Sprache, die die Notlage der Gemeinden schildert, die selbst ihren Etat nicht rechtzeitig aufstellen könnten und die Finanznot auf die Schwierig⸗ keit zurückführen, zu erträglichen Zinsen Anleihen aufnehmen zu können. Redner fragte, ob den Ländern und Gemeinden eventuell höhere Ueberweisungen (von 75 auf 80 %) gegeben werden könnten, damit sie ihre Beamten besser besolden könnten. Eine der Folgen sei in kleinen Gemeinden die Hetze gegen die Beamten. Auf diese und eine weitere Frage erwiderte Staatssekretär Dr. Popitz, der Antrag der Stadt Berlin auf Bewilligung einer Vermögenssteuer sei gesetzwidrig, daher habe ihm nicht stattgegeben werden können,. Was die Frage der Tätigkeit der Beratungsstelle anlange, so könne er sich auf die Erklärung des Reichsfinanzministers beziehen. Die Beratungsstelle sei jetzt in angestrengtester Arbeit damit beschäftigt, das vorliegende Material zu sichten. Im übrigen werde der Reichsfinanzminister eine Erklärung über diesen Fragenkomplex im Plenum abgeben. Die weitere Frage bedeute eine Aufrollung des Problems des Finanzausgleichs. Er persönlich halte es für unerfindlich, wie man angesichts der Finanzlage des Reichs auch nur daran denken könne, den Anteil der Länder und Gemeinden an der Einkommen⸗ steuer zu erhöhen. — Zurückgestellt wurde das Kapitel zur Ab⸗ wicklung der Verpflichtung, betreffend die Phoebus Film⸗ Aktiengesellschaft, bis zum Montag. Nach kurzer kritischer Erörterung wurde auch der kommunistische Antrag, den Titel „einmaliger Zuschuß für Zwecke polizeilichen Schutzes für die Rechnungsjahre 1927 und 1928 23 Millionen“ zu streichen, abgelehnt. Bewilligt wurde der Titel, der 22 Millionen Reichs⸗ mark zur Abgeltung der Länderansprüche für die Benutzung der landeseigenen Finanzgebäunde durch die Reichsabgabenverwaltung für die Zeit vom 1. April 1924 bis 31. März 1928 vorfehe. 2 450 000 Mark wurden als erster Teilbetrag angefordert zur Unterbringung von Reichsdienststellen in Püree, 180 eines Abkommens mit Preußen, das über die unter das Gesetz vom 25. Mai 1873 (Reichsgesetzbl. Seite 123 ff.) fallenden, ehemals militärisch benutzten Grundstück (das alte Kriegsministerium) geschlossen werden soll. Regierungsseitig wurde der Inhalt des Vertrags ausführlich erläutert. Danach wird das — heimfall⸗ pflichtige — alte Kriegsministerium an Preußen zurückgegeben, ie Liegenschaften an der Leipziger Straße bis 1929 und die Liegenschaften an der Wilhelmstraße bis 1931, sodann noch das
Gebäude in der Behrenstraße und die alte Militärschmiede in der Tierarzneischule. Dafür 2 das Reich ein wertvolles Gebäude an der Leipziger und Wilhelmstraße erhalten, ferner das Prinz⸗ Leopold⸗Palais zur dauernden Benutzung und sonstige kleinere Vorteile. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) warnte vor Bewilligung einer ersten Rate für so weit ausschauende Projekte, für die bisher gor keine Unterlagen, Bauzeichnungen usw. vor⸗ lägen. Abg. Ersing (Zentr.) trat für Bewilligung dieser Mittel ein, um den alten Streit zwischen Preußen und dem Reich endlich aus der Welt zu schaffen. Staatssekretär Dr. Popitz dankte dem Abgeordneten Ersing für seine 51g ung, denn im Grunde ee88 es si ier um eine hochpolitische Frage. Das Reich somme mit Preußen nicht zum Frieden, weil es die Wieder⸗ erlangung des alten Kriegsministeriums für eine Frage von allergrößter Bedeutung hält. Nun sei man in monatelangen Verhandlungen mit Preußen zu einer Einigung gekommen; er bitte, diese nun nicht zu vernichten. Außerdem seien gegenwärtig noch 60 000 Quadratmeter gemietete Räume für die Behörden in Berlin beansprucht, die für Wohnungen freigemacht werden könnten. Ministerialdirektor Dr. Brecht (Preußen) unterstützte diese Bitte des Staatssekretärs. Nach weiterer Erörterung, an der sich die Abgg. Steinkopf (Soz.), Dr. Quaatz (D. Nat.) und Dr. Wiekand (Dem.) beteiligten, wurde die Summe mit der Maßgabe bewilligt, daß das Reichsfinanzministerium die Gelder erst dann ausgeben darf, nachdem ein Unterausschuß des Haushaltsausschusses des Reichstags die Baupläne genehmigt hat. Auch der dhes des Nachtragsetat wurde dann angenommen. — Vorsitzender Abg. Heimann (Soz.) machte darauf aufmerksam, daß bei der Fülle des noch zu erledigenden Stoffes der Haus⸗ haltsausschuß am Sonntag nicht nur vormittags, sondern auch am Nachmittag werde sitzen müssen. Es folgte der Hauptetat der allgemeinen Finanzverwaltung 1928 Be⸗ richterstatter Abg. Keil (Soz.) beleuchtete in seinem ausführlichen Referat die Gestaltung dieses Etats kritisch, insbesondere die An⸗ säde der einzelnen Zölle und Steuern; u. a. zweifelte er, ob die otstände in Stadt und Land sich auf den Wert der Grund⸗ stücke bei einer 1 . sich nicht ungünstig auswirken werden. Er verzichtete auf besondere Anträge. Im Ergänzungsetat 1928 sei der Ertrag der Zölle auf 1,2 Milliarden, der Tabaksteuer auf 780 Millionen erhöhte. Redner machte auf den Ernst der Finanz⸗ lage aufmerksam. In der Abstimmung wurden die „Einnahme⸗ posten“ im Haupt⸗ und “ in der von der Regierung vorgeschlagenen Höhe genehmigt. Heute werden die Beratungen fortgesetzt bei den Ausgaben „Haushaltsgesetz 1928 usw.)
— In der gestrigen Sitzung des Sozialpolitischen 111“ bes Reichstags, die aller Voraussicht nach die letzte in dieser Legislaturperiode des Reichtag ist, gedachte der Vorsitzende, Vizepräsident Esser, der Arbeit, die der Ausschuß auf dem Gebiet der sozialen Gesetzgebung Feleiseet hatte, und dankte den Mitgliedern des Su die ein über die Schranken der Farseeenen hinausgehendes Zusammengehörigkeitsgefühl ver⸗ binde, für die Arbeit, die sie im Ausschuß geleistet hätten. Die Gesetze seien mit einer Einmütigkeit angenommen worden, die im Reichstag selten 3. Weiter dankte der Vizepräsident dem Reichs⸗ arbeitsminister Brauns und den Herren des Reichsarbeits⸗ ministeriums für die Förderung in der Arbeit. Mit der Regie⸗ rung habe sich ein gewisses Vertrauensverhältnis herausgebildet.
rbeit des Ausschuf es werde unter dem Druck der Wahlen in der nächsten Zeit scharf kritisiert werden. Der daneseah habe niemals die Bedürfnisse der Wirtschaft außer acht gelassen, und man könne es ruhig der kommenden Geschichtsschreibung über⸗ lassen, festzustellen, welche Beruhigung und Konsolidierung die sozialpolitische Gesetzgebung in die deutsche Wirtschaft getragen habe. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns dankte den Mit⸗ gliedern des Ausschusses für die überaus fruchtbare Zusammen⸗ arbeit mit dem Ministerium. Er als Minister hätte ja die meiste Arbeit vor der Uebermittlung der Vorlagen an den Reichstag zu leisten gehabt, daher verdienten den Dank seine Beamten, in erster Linie Min.⸗Dir. Grieser, der den Löwenanteil der Arbeit im Ausschuß geleistet habe. Seinen Bemühungen habe man es zu verdanken, daß die Sozialversicherung in diesem Ausmaß wieder aufgebaut werden konnte. Ohne daß die Rücksicht auf die mate⸗ riellen Interessen der deutschen Wirtschaft außer acht gelassen worden seien, Nin. doch letzten Endes Ideen im Mittelpunkt der sozialen Gesetzgebung gestanden, die einer anderen Welt an⸗ gehörten, die teils in religiösen, teils in materiellen Auffassungen wurzelten, teils in der Weltanschauung vom Staat und seinen Aufgaben. Zum Schluß dankte der Minister noch dem Ab⸗ geordneten Hoch (Soz.), der sich durch seine Sachkenntnis und seine Tätigkeit als Etatsreferent um die “ der Sozial⸗ gesetzgebung große Verdienste erworben hätte. Nachdem noch Ab⸗ geordneter Hoch (Soz.) dem Minister und dem Vorsitzenden Esser für dessen Arbeit im Uusschaß gedankt hatte, und nach Dankes⸗ worten des Min.⸗Dir. Grieser trat der Ausschuß in die 8g. liche Beratung ein. Auf der Tagesordnung stand eine Denk⸗ schrift bezüglich der Unterstützungen für die ehe⸗ maligen Heeres⸗ und Marinearbeiter und An⸗ gestellten. — Die Abgg. Karsten (Soz.), Schwartzer (Bayer. Vp.) und Gerig (Zentr) brachten eine Reihe Be⸗ schwerden über die Durchführung der Fürsorge für die ehemaligen Heeresarbeiter und Angestellten vor. Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums stellte fest, daß diese Be⸗ schwerden zum größten Teil bereits ausgeräumt seien; eine Nach⸗ prüfung der ganzen Angelegenheit werde wohlwollend durch⸗ geführt. Der Ausschuß beriet alsdann die restlichen Petitionen und vertagte sich nach deren Erledigung.
— Der Reichstagsausschuß für 2 angelegenheiten nahm in seiner Sitzung am 22. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Giesberts (Zentr.) folgende sozialdemokratische Entschlietung, betreffend Frachtverbilliging fuür die ((üdlee bauten bestimmten Baumaterialien, an: 1. Die Reichsregierung wird ersucht, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um der katastrophalen Landflucht der deutschen Landarbeiter und ihrer Verdrängung durch ausländische Wanderarbeiter mittels Verbesserung der Lohn⸗, Wohnungs⸗ und Arbeitsverhältnisse für die einheimische Landarbeiterschaft entgegenzuwirken; 2. außerdem wird die Reichsregierung ersucht, unverzüglich mit der Reichseisenbahngesfell⸗ schaft in Verbindung zu treten, um eine Frachtverbilligung für die für Siodlerbauten bestimmten Baumaterialien herbeizuführen. Der Ausschuß beschäftigte sich auch mit Fragen des Aachener Wirt⸗ schaftsgebiets. Bei Behandlung einer Entschließung, betreffend EEEE““ für Siedlerbauten, wurde vom Abg. Schmidt⸗Hannover (Dnat.) besonders auf die Kolonisierung vom Hofe verwiesen, die gegenüber preußischen Siedlungs⸗ experimenten den Vorzug verdiene. Von den darauf verhandelten, Petitionen ist von grundsätzlicher Bedeutung ein Beschluß des Ausschusses, der sich für Aufhebung der Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Eisen⸗ bahn, Straßenbahnen usw. vom 21. Februar 1920 und 23. März 1921 ausspricht. Es handelt sich hier um Beseitigung von Zwangs⸗ wirtschaftsresten, die durch die Verhältnisse der Inflationszeit bedingt waren. Die Angelegenheit ist durch eine Denkschrift der Stadt Hannover ins Rollen gebracht worden, die vom Abg. Schmidt⸗Hannover vertreten und begründet wurde. Der Aus⸗ schuß überwies die Petition der Stadt Hannover der Regierung zur Berücksichtigung.
Verkehrs⸗
— .
Der Sozialpolitische Ausschuß des Vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats hat zu dem Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes ein weiteres Teilgutachten verabschiedet, das die beiden 68 Sonntagsruhe und Ladenschluß umfaßt. Einstimmigkeit bestand in den Fragen der Messen, Jahr⸗ und Wochenmärkte, deren Zahl⸗ Dauer und Verkaufszeiten von den zuständigen Verwaltungsbehörden nach Anhörung der beteiligten
11“
wirtschaftlichen Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmervereinigungen festgesetzt werden sollen, und in der Frage der Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen mit der Maßgabe daß Verkaufsstellen außerhalb der Bahnsteigsperre und Verkaufsste en auf Bahnsteigen der Stadt⸗, Ring⸗, Vorort⸗ und Untergrundbahnen den für die ört⸗ lichen Verkaufsstellen geltenden Bestimmungen unterliegen sollen. Soweit Verkaufsstellen innerhalb der Sperre in Frage kommen, soll der weitergehende Verkauf sich auf unmittelbare Reise⸗ bedürfnisse beschränken.
— Der Reichstagsausschuß für landwirtschaft⸗ liches Siedlungswesen und Pachtschutzfragen verhandelte gestern über die Frage der Landarbeiter⸗ Nach eingehender Aussprache wurden nach⸗ tehende, von der Regierung vorgelegte Richtlinien „für die Seß⸗ haftmachung von Landarbeitern“ einstimmig angenommen: 1. Die Verwurzelung der besitzlosen deutschen Landarbeiter mit der heimatlichen Scholle ist die Schicksalsfrage des deutschen Ostens. 2. Soweit die preußische Landwirtschaftliche Verwaltung für diese Aufgabe in Frage kommt, ist ihre Lösung auf zwei Wegen möglich. Einmal im Rahmen der bäuerlichen Koloniesiedlung, zweitens durch reine Landarbeitersiedlung. Bei der Koloniesiedlung wird streng darauf gehalten, daß den vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten entsprechend möglichst viele Landarbeiterstellen im Einteilungsplan für die neue Kolonie vorgesehen werden. 3. Für die reine Land⸗ arbeitersielung kommen weder die größeren Siedlungsgesell⸗ schaften, noch die Großgrundbesitzer, noch die Landgemeinden in Frage. Mit Rücksicht auf das große Interesse, das die Landkreise an der Seßhaftmachung der besitzlosen ländlichen deutschen Unter⸗ schicht in ihren Bezirken haben, müssen sie oder die von ihnen er⸗ richteten Kreissiedlungsgesellschaften als Träger unter Vermitt⸗ lung der Landeskulturbehörden eingeschaltet werden. 4. Die Firenh n der Landarbeitersiedlungen erfolgt im Rahmen der
oloniesiedlungen im Grenzkordon und in Binnenpreußen in der⸗ selben Weise wie die Finanzierung der bäuerlichen Stellen. Im Grenzkordon stehen dafür zur Verfügung: a) Ankaufs⸗ und Nach⸗ weisungskredit, mit 3 ½ vH verzinslich, ½6 vH tilgbar und ½ vH Verwaltungskostenzuschlag, b) Einrichtungskredit zinslos, vom 6. Jahre ab mit 2 vH tilgbar; in Binnenpreußen ebenso, nur zu a mit 5 vH verzinslich einschließlich Tilgung. Zurzeit werden die⸗ selben Kredite auch für reine Landarbeitersiedlungen gewährt, so würde sich die Belastung einer Landarbeiterstelle etwa folgender⸗ maßen stellen: a) Grenzkordon: 1. Grund und Boden mit Besiedlungszuschlägen 2 Hektar = 2000 RM, 2. Gebäude⸗ Wohnhaus mit Stall = 8000 RM, zusammen 10 000 RM. Davon werden gewährt: 1. 26 von 8000 = 5400 als Hauszinssteuerhypo⸗ thek mit 1 vH verzinslich = 54. RM, 2. 3600 RM “ kredit 4 ⅛ vH verzinslich = 148 RM, 3. Einrichtung zur gänzung des fehlenden Eigenkapitals, höchstens je 400 RM pro -hektar = 800 RM zinslos, vom 6. Jahre ab mit 2 vH tilgbar = 16 RM. Die Gesamtbelastung der Stelle beträgt hiernach in den ersten 5 Jahren 202 RM, von da ab = 218 RM. — b) Im Binnenpreußen: Zinsen für die Hauszinssteuerhypothers von 5400 = 54 RM, 5 vH von 3600 = 180 RM, Tilgungsquote vom 6. Jahre ab = 16 RM, Gesamtbelastung in den ersten 5 Jahren 234 RM, von da ab 250 RM. Ist der Reichstag mit diesem Vorgehen einverstanden, so würde folgender Antrag zu stellen sein: „Der Reichstag ist damit einverstanden, daß für die Ansetzung von Landarbeitern, insbesondere in den dünn be⸗ völkerten Gebieten durch die Landkreise oder die von ihnen er⸗ richteten Kreissiedlungsgesellschaften unter Vermittlung der Landeskulturbehörden die gleichen Kredite, und zwar Ankaufs⸗, Nachweisungs⸗ und Einrichtungskredite gewährt werden dürfen wie für die bäuerlichen Koloniesiedlungen der gemeinnützigen Siedlungsunternehmen.“
— Der Ausschuß zur Lohmann⸗Unternehmungen 18s gestern seine Schlußsitzu ab. Der Berichterstatter Abg. Heinig (Soz.) legte seinen Bericht vor, der vom Ausschuß gebilligt wurde. Der Bericht wird am Sonnabend mittag dem Haushaltsausschuß zugeleitet und damit der Oeffentlichkeit über⸗ geben werden. “ 1“
Untersuchung der (Phoebus⸗Angelegenheit)
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags nahm gestern zunächst einen Entschließungsantrag an kea das Sida mh e e darauf hinwirken soll, daß möglichst ba an der Universität zu Münster ein vollwertiges land⸗ wirtschaftliches Institut eingerichtet wird. Der Aus⸗ schuß beriet sodann 8 über das Volksschullehrer⸗ besoldungsgesetz. Es lagen Anträge der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei vor, das Wohnungsgeld für die Lehrer und Rektoren, die 6000 Mark und mehr Gehalt Beg hen. nach Tarifklasse III einzustufen. Es entspann sich eine le haste Aussprache darüber, ob die Volksschullehrerschaft durch das Gesetz eschädigt werde. Von Regierungsseite wurde erklärt, daß bei der erteilung des Wohnungsgeldes nach Tarifklassen ganz grundsätz⸗ lich nur der frühere Besitzstand gewahrt sei. Die Annahme der Anträge hätten schwerwiegende Folgen für das Beamtenrecht. Die Anträge wurden abgelehnt. Der Antr ag Beuermann (D. Vp.), dem fünfjährigen Diätariat für Volksschullehrer rück⸗ wirkende Kraft zu geben, wurde abgelehnt, weil die Kosten in dem Etat nicht gedeckt werden könnten. Dafür fand Annahme eine “ der 11“ in den aushalt für 1928 die erforderlichen Mittel einzustellen, um dieses Fen für alle Volksschullehrer zu erreichen. Abgelehnt wurde u. a. auch der Antrag, bei Vorliegen besonderer Verhältnisse den Schulverbänden die Möglichkeit zu geben, den Lehrern dhengem zu gewähren. Die Regierungsvorlage wurde schließlich ohne wesentliche Aenderungen angenommen. Die weiteren Lehrerbesoldungsgesetze sollen heute beraten werden.
— Der Gemeindeausschuß des Landtags be⸗ schaftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit zwei Ibne Anträgen, die eine anderweite Regelung der Aufwertung der Sparguthaben bei den preußischen Sparkassen herbei⸗ führen wollen. Bekanntlich ist durch die 4. Verardnung zur Durchführung der Aufwertung der Sparguthaben vom 26. Juli 1927 für die preußischen Sparkassen ein Höchstsatz von 15 vH festgesetzt und allen Sparkassen ansertegt worden, etwaige Mehr⸗ überschüsse zur Bildung eines Ausgleichstocks für leistungsschwache Gemeinden abzuführen. Der deutschnationale Antrag verlangt, jede Sparkasse die Teilungsmasse unter ihre Gläubiger ver⸗ teilen und die Bildung eines Ausgleichstocks für leistungsschwache Gemeinden in Fortfall kommen foll. Als Normalsatz der Auf⸗ wertung soll 20 vH gelten und als Mindestsatz 12 ¾ vH festgesetzt werden. Die Aufwertungsguthaben sollen vom 1. Fenas 1927 mit 4 vH und vom 1. Januar 1929 mit dem für die Mehrauslage üblichen nssatz verzinst werden, Abg. Koch⸗Oeynhausen (D. Nat.) begründete den Antrag und wies darauf hin, — ganze Zahl Gemeinden auch in Preußen in der Lage wäre, höhere Aufwertung als 15 vH zu geben. Es müsse für Preußen die individuelle Aufwertung bei jeder “ Sparkasse gefordert werden, zumal bei anderen Ländern höhere E1 verteilt werden. Abg. Hackenberg (D. Nat.) begründete einen⸗ weiteren deutschnationalen Antrag, der sich gegen das sogenannte Wilhelmshavener System wendet, wonach, wenn Einzahlungen vor dem Kriege und Auszahlungen nach dem Kriege in Frage kommen, die Beträge in gleicher Höhe angesa werden. Nach dem Antrage sollen die Ein⸗ und Auszahlungen nach heßn jeweiligen Stande der Valuta getätigt werden. Andere deutsche Länder hätten dies schon durchgeführt. Ministerialrat Dr. Simon vom preußischen Ministerium des Innern wandte sich gegen 88 Anträge und erklärte, daß die Verordnung nicht a eänder
werden könne. Es bestehe die Gefahr, daß bei einer Durch üührka
parkassen eine Me
8
des deutschnationalen Antrags für die
in Oppach (Sa.), Prozeßbevollmächtigter:
§8§ 1567 Abs 2 Ziff. 2 1568, 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe.
zu Bautzen auf den 14. Mai 1928,
mächtigten vertreten zu lassen.
Puhlmann, 1 Opderbeck, beide wohnhaft in Berlin⸗
auf den 10 uhr, der Aufforderung,
Nr. 72.
3. Aufgebote.
(109328]/ Oeffentliche Aufforderung. Am 30. November 1926 ist die am
Reichsdeutsche Ernestine Rieß, bis zum 5. Oktober 1917 in Königsberg, Pr., wohnhaft gewesen, in Douglaston N. N. (Vereinigte Staaten von Nordamerika), verstorben. Die unbekannten Erben werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens bis zum 16. Juni d. F. ein⸗ schließlich bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, widrigenfalls der preußische Fiskus als Erbe festgestellt werden wird. Amtsgericht Königsberg, Pr., 13. 3. 28. 109739]
„Es sind für kraftlos erklärt worden: die 3 ¾ % igen Hypothekenpfandbriefe der Preuß. Pfandbriefbank Em. XXVI Lit. A Nr. 271 über 5000 ℳ und Lit. D Nr. 109/10 über je 500 ℳ, die 4 % igen Berliner Hypothekenbank⸗Pfandbriefe vom Jahre 1908 Serie VIII Lit. D Nr. 4114/17 über je 1000 ℳ und die 4 % igen Hypo⸗ thekenpfandbriefe der Preuß. Pfandbrief⸗ bank Em. XXX Lit. C Nr. 1487, 9381 und 9787 über je 1000 ℳ.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216,
Gen. III. 7. 27, den 22. März 1928. [109330]
Das Amtsgericht Greene hat heute folgendes Ausschlußurteil verkündet: Der Brief über die im Grundbuch von Brunsen Band I Blatt 6 in Abt. III unter Nr. 2 für die Ehefrau Marie Baie, geb. Wiegmann, eingetragene, zu 4 vH verzinsliche Darlehnshypothek von 10 000 — zehntausend — Mark wird für kraftlos erklärt.
Greene, den
15. März 1928. Amtsgericht. [109331]
Durch Ausschlußurteil vom 1. März 1928 ist der Gläubiger, der im Grund⸗ buch von Cramme Band I Blatt 4 Seite 19 unter Nr. 5 eingetragenen Hypothek laut Obligation vom 16. Ok⸗ tober 1861 mit seinem Rechte auf diese Hypothek ausgeschlossen.
Salder, den 1. März 1928.
Das Amtsgericht.
[109332]
Durch Ausschlußurteil vom 1. März 1928 ist der Gläubiger der im Grund⸗ buch von Woltwiesche Band I Blatt 60 Seite 357 unter Nr. 1 eingetragenen Hypothek über 400 Thaler gleich 1200 ℳ lant Schuldurkunde vom 9. Oktober 1817 mit seinem Rechte auf diese Hypothek ausgeschlossen.
Salder, den 1. März 1928.
Das Amtsgericht.
4. Heffentliche Zustellungen.
[109333] Oeffentliche Zustellung. Christine Frieda vhl. Funke, geb. Tureck,
Rechtsanwalt Justizrat Dr. Schulze in Neusalza⸗Spremberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann und Holzhändler Heimich Willy Funke, früher in Oppach (Sa.), auf Grund der Vorschriften der
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts
vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ 1 Bautzen, den 20 März 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.
[109334] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Eheleute: 1. Richard 2. Frau Anna Puhlmann,
ichtenberg, Margaretenstraße 10, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mannheimer in Berlin W 30, Nollen⸗ dorfolatz 6, gegen I. den Gastwirt Wil⸗ helm Bloch, 2 dessen Ehenrau Bertha Bloch, geb. Motzkow, zu 1 jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, zu 2 wohnhaft in Berlin, Zimmerstraße 9, Beklagte, Prozeß⸗ bevollmächtigter der Beklagten zu 2 Rechtsanwalt Dr. Bendix in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 84, laden die Kläger den Beklagten zul zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter. der 47. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, 12. Mai 1928, vormittags Zimmer 86/88, 11. Stock, mit sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Landgerichts. I.
[109336) Oeffentliche Zustellung. Der Zimmermann Hskar Paul in
rich Schoof in Straße 240, Haus 5 pt., k Landarbeiter Stolzenhagen b. Liebenwalde, kannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung einer Unterhaltsrente von jährlich 420 RM für die Zeit von der Klagezu⸗ stellung bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ lassen. — 89. 0. 443. 27. jahre, und 1 in re nd ens 5 B 9 März 19: im voraus. Zur mündlichen Verhandlun
erlin, den 19 März 1928. des Rechtsstreits wird der Beklagte br- das Amtsgericht in Oranienburg auf den 16. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, Zimmer 19, geladen.
Berlin, Sonnabend, den 24. März
durch den Rechtsanwalt Dr. Daßler in
Zeulenroda, klagt gegen seine Frau Anna Paul, geb. Langer, früber in Zeulenroda⸗ jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗
1 8 trage, die zwischen den Parteien bestehende 13. Mai 1855 geborene unverehelichte Ehe zu scheiden, die Verklagte für den
alleinschuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Verklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Thüringischen Landgerichts zu Gera auf den 16. Mai 1928, vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Gera, den 20. März 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thüringischen Landgerichts.
[109338] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Kvynast, geb. Siemerling, Rüstringen, Adolfstraße 17, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ärkenau, Rüstringen, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Schuhmacher Gustav Kynast, zuletzt wohnhaft in New York, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 21. Juni 1928, vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Oldenburg, den 8. März 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[109340] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Elsa Röhrle, geb. Raisch, in Spiez am Thunersee, vertreten durch R⸗A. Dr. Neuburger in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Karl Röhrle, Flaschner, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, zuletzt in Ludwigsburg, Garten⸗ straße 17, mit dem Antrage, die am 22. Mai 1920 vor dem Standesamt Feuerbach geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Verfahrens zuzuscheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 4 des Landgerichts zu Stuttgart auf Freitag, den 11. Mai 1928, vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 17. März 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[109348] Oeffentliche Zustellung.
Luise Genth, geb. 20. Februar 1926 in Biberach, vertreten durch den Amtsvor⸗ mund des Jugendamts Heilbronn⸗Land, verklagt den Otto Genth, Sattler, zuletzt in Biberach O.⸗A. Heilbronn wohnhaft, z.Z. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Unterhalt, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten Genth, der Klägerin vom 1. März 1928 an eine monatliche, im voraus zu bezahlende Unter⸗ haltsrente von 30 ℳ zu bezahlen. Ter⸗ min zur mündlichen Verhandlung ist be⸗ stimmt auf Freitag, den 11. Mai 1928, nachmittags 3 Uhr.
Amtsgericht Heilbronn, 19. März 1928.
[109349] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Erich, Gerhard, Edith und Erika Marks in Loppow, ver⸗ treten durch ihren Pfleger, den Eigentümer Paul Behrendt aus Loppow, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Cohn in Landsberg a. W., klagen gegen den Arbeiter Heinrich Marks, früher in Loppow, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen, Unterhalis auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihr ehelicher Vater sei und sich nicht um ihren Unterhalt kümmere. Sie beantragen zu erkennen: der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an die Kläger vom 1. März 1928 an eine monatliche Unterhaltsrente von 15 RM für jeden Kläger zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Landsberg a. W., Zimmer 33, auf den 9. Mai 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.
Landsberg a. W., den 19. März 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts.
[109350] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Erna Frida Martha Schönrock, jetzt Schoof, vertreten durch ihren Vormund, Eisenbahnarbeiter Fried⸗ Hamburg, Fuhlsbütteler lagt gegen deu Peter Göbel, zuletzt in jetzt unbe⸗ wegen Unterhalts,
Zeulenroda i. Thür., Buche 5, vert
Oranienburg, den 15. März 1928.
1. Kompagnie 2. (Preuß.) Nachrichten⸗Ab⸗ teilung Stettin, Körnerstraße 75, Prozeß⸗ bevollmächtigter Rechtsanwalt Matthias in Greifenberg i. Pomm., klagt gegen das Fräulein Elfriede Behling, früher in Plathe i. Pomm., Körliner Straße 12 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er der Be⸗
[109341] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Wikinger Lloyd, Transport⸗ Versicherungs⸗ “ Berlin SW. 11, Dessauer Straße 32, Prozeß⸗ bevollmachtigte die Rechtsanwälte Dres. Plugge und Hille, Berlin W. 9, Voß⸗ straße 18, klagt gegen den Major a. D. Egon von Behm, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte bei ihr eine Transport⸗ und Unfallversicherung abgeschlossen habe und mit 3 Prämien⸗ raten = 48 RM zuzüglich 3 RM Mahn⸗ gebühren, insgesamt mit 51 RM im Rück⸗ stande sei, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 51 RM nebst 2 vH. Zinsen über den Reichsbankdiskont seit Klagezustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Berlin⸗Mitte, Abt. 4, auf den 28. April 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. (Neue Friedrichstraße 15, Zim⸗ mer 155 I.)
Berlin, den 12. März 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abteilung 4.
[109344] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Konrad Schramm in Berlin SW. 29, Heimstraße 17, klagt gegen den Kaufmann Theo Koppen⸗ jetzt unbekannten Aufenthalts, rüher in Berlin S. 14, Sebastianstr. 12 wohnhaft, wegen abgetretener Forderung aus Warenlieferung und vereinbartem Ge⸗ richtsstand, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige vorläufig vollstreckbare Verur⸗ teilung zur Zahlung von 55,18 RM nebst 8 % Zinsen seit 1. Juli 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof in Berlin SW. 11, Möckernstr. 128/130, auf Montag, den 14. Mai 1928, vormittags 11 Uhr, Zimmer 181, geladen. — Berlin, den 12. März 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof.
[109342] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Buschow & Beck in Nossen i. Sa., Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Guttsmann in Berlin SW. 68, Fried⸗ richstraße 206, klagt gegen den Herrn H. Hildesheim, fruͤher in Berlin, Chodowiecktstr. 39, im Wechselprozeß wegen 70,50 NM mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 70,50 RM nebst 9 vom Hundert Zinsen
Gegenstände, nämlich: 1 Landschaftsbild, Oeldruck, im Werte von 100 RM, 1 Kaffeeservice im Werte von 10 RM, 1 Teeservice im Werte von 38 RM 68 26 Eßlöffel, Alpaka, im Werte von 15 RM, ½ Dtz. Teelöffel, leicht versil⸗ bert, im Werte von 15 RM, 1 Akten⸗ tasche im Werte von 10 RM, Bargeld 12 RM, zur Aufbewahrung übergeben habe, mit dem Antrage, die Beklagte zur Herausgabe dieser Gegenstände an den Kläger zu verurteilen. Der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Greifen berg i. Pomm. auf den 1. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. Greifenberg i. Pomm., 7. März 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung einer Klage. Die Aktiengesellschaft für Dental⸗ Industrie (vormals Wertheimer & Mendel) Verkaufsstelle Freiburg i. Br., Friedrich⸗ straße 18, klagt gegen den zuletzt in Kollnau wohnhaft gewesenen Dentisten Michael Hesch, zur Zeit an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ klagte aus unter Eigentumsvorbehalt ge⸗ kauften Waren der Betrag von 151,15 RM schuldig geworden sei, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläusig vollstreckbare “ des Beklagten, an die Klägerin 151,15 RM zu bezahlen oder die unter Eigentumsvorbehalt gekauften Waren an die Klägerin herauszugeben. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das Bad. mtsgericht in Waldkirch i. Br. auf Freitag, den 4. Mai 1928, vor⸗ mittag s 9 ¾ Uhr geladen. [109351] Waldkirch, den 9. März 1928. Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts.
[109339] Oeffentliche Zustellung. Schwarz, Katharina, Gütlerin in Lauter⸗ bach, klagt gegen Kettl, Alois, Söldners⸗ sohn von Aiterhofen, nun unbekannten Aufentbalts, wegen Forderung, zum Land⸗ gerichte Straubing und ladet den Be⸗ klagten in die öffentliche Sitzung dieses Gerichts — Einzelrichter, Zimmer 24 1 — vom Mittwoch, 30. Mai 1928, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Straubing zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen und mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Der Beklagte ist schuldig, an die Klägerin 1083 RM nebst 7 %
seit dem 18. Januar 1928 und 1,45 RM Wechselunkosten. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 12/15, auf den 21. April 1928, vormittags 188 üUhr, II. Stock, Zimmer 247/249, geladen.
Berlin, den 17. März 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abteilung 179.
[109343] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Rudolf Kindermann zu Charlottenburg, Brahestraße 33, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsbeistand Franz Fischer, Charlottenburg, Sophie⸗Char⸗ lotte⸗Straße 23a, klagt gegen den Inhaber einer Papierwarenhandlung und Buch⸗ druckerei Karl Warburg, früher in Berlin W. 30, Eisenacher Straße 22, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 499,85 RJ (vierhundertneunundneunzig Reichsmark 85 Reichspfennig) mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtg und vorläufig vollstreckvar zu verurteilen, an die Klägerin 499,85 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Januar 1928 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, Zimmer 31 auf den 9. Juni 1928, vormittags 11 Uhr, geladen. Berlin⸗Schöneberg, den 20. März 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[109346] Oeffentliche Zustellung. „Der Schneidermeister Heinrich Tasche in Essen, Stadtgarten 12, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ankrop in Essen, klagt gegen den Kaufmann Ludwig Diebel, früher in Essen, I. Hagen 21, wegen Forderung, mit dem Antrage: 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 280,00 R M nebst 8 % Zinsen von 155,00 RM seit dem 1. Dezember 1927 und von 125 00 RM seit Klagezustellung zu zahlen, 2. das Urteil für vorlänfig vollstreckbar zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Essen, Zweigertstraße 52 auf den 28. April 1 928, vormittags 9 Uhr, Zimmer 156, geladen. Essen, den 5. März 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Essen.
[109347] Oeffentliche Zustellung. Der Obergefreite Willy Buß bei der
Der Urkundsbeamte des Amtsgerichts.
1“ 111“
klagten die ihm gehöͤrigen nachbenannten! 1“ 1““ 8 E“
und L 102 448 sind Herrn Dr.⸗Ing. Hans Müller⸗Bern⸗ hardt, Leipzig, Promenadenstraße Nr 28, abhanden gekommen.
meldet, sind die Policen außer Kraft.
Zinsen hieraus seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu bezahlen, 2. derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil wird ohne, ev. gegen Sicherheits⸗ leistung, für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwecke der öffentl. Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug aus der Klage mit Ladung bekanntgemacht. Straubing, 17. März 1928. Geschäftsstelle des Landgerichts Straubing.
— — 2— —
5. Verlust⸗ und Fundfachen. [109982]
Gemäß § 367 H.⸗G.⸗B. wird bekannt⸗ gemacht, daß folgende 5 % ige Schlesische Landschaftliche Roggenpfandbriefe abhanden gekommen sind: Serie V Nr. 111 200 bis 111 207 über je 10 Zentner Roggen.
Breslau, den 22. März 1928. Schlesische Generallandschaftsdirektion.
Bagyerische Handelsbank. Wir widerrufen hiermit unsere Verlust⸗ anzeige vom 14. Februar 1928, betreffend unsere 7 ½ % Goldhypothekenpfandbriefe Lit. P Nr. 8743 und 8744 zu je GM 1000, enthalten in der Nummer 40 des Blattes vom 16. Februar 1928. München, den 22. März 1928. Die Direktion. [109983]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 1 vom 2. 1. 28 unter Wp. 13/28 gesperrten Wertpapiere sind ermittelt. [109981] Berlin, den 23. 3. 1928. (Wp. 13/28.) Der Polizeipräsident. Landeskriminalamt.
[109754] Aufruf. Der von uns auf das Leben des Herrn Max Meyer in Hamburg, Immenhof 10, geboren am 3. Mar 1896 in Hamburg, ausgestellte Lebensversicherungsschein Num⸗ mer A 18 0ll ist abhanden gekommen. Der Inhaber wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der unter⸗ zeichneten Bank zu melden, andernfalls der Versicherungsschein hiermit für kraftlos erklärt wird. Berlin, den 22. März 1928. Allianz und Stuttgarter Lebensversiche⸗ rungsbank Aktiengesellschaft.
[109753] Aufgebot. Zu den Versicherungen Nr. L 102 447 die Policen des
n g. Falls ein Berech⸗ tigter sich innerhalb zweier Monate nicht
Köln, den 20. März 1928. Gerling⸗Konzern
8
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
[109755-1 Roggenanleihen der Anhaltischen Landeskirche. Die am 1. Mat 1928 fälligen Zins⸗ scheine der I. (7 %) und II. (6 %) Roggen⸗ wertanleihe der Evangelischen Landeskirchazs Anhalts von 1923 werden bestimmungs⸗ gemäß mit 12,60 RM je Zentner Roggen eingelöst. Es werden somit nach Abzu der gesetzlichen Kapitalertragssteuer gezahl für die Zinsscheine der I. (7 %) Anleihe der II. (6 %) Anleihe über RM über RM 1 ¾ Pfd. = 0 20 3 Pfd. = 0,34 3 ½ 0,40 6 0,68 7 0,79 = 1,70 17 ½ 1.99 3,40 39 3,97 60 . 6,80 Dessau, den 21. März 1928. Der Evangelische Landeskirchenrat “ für Anhalt. 1““ Dr. Mittelstraß.
2 9 9
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7. Aktien⸗ gefellschaften.
[109083]
Die Petrollicht⸗Lampenfabrik Aktien⸗ gesellschaft in Sebnitz ist in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei ihr anzumelden.
Sebnitz, den 15. März 1928. Petrollicht⸗Lampenfabrik Aktien⸗ gesellschast in Liquidation. Oswald Eger, Liquidator.
[107300]
In der Generalversammlung vom 16. Fe⸗ bruar 1928 wurde die Auflösung und Liquidation unserer Gesellschaft beschlossen. Wir fordern hiermit die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden. 1 Pharus Allgemeine Versicherungs⸗ Attiengesellschaft in Lianidation. Berlin W. 8, Charlottenstraße 48. [109827] 8
Die am 1. April 1928 fälligen Zins⸗ scheine unserer Goldhvvothekenpfandbeiefe werden vom Fälligkeitstage an mit ihren Nennbeträgen abzüglich 10 % Steuer vom Kapitalertrage in Reichsmark eingelöst. Hildesheim, im März 1928. Hannoversche Bodenkredit⸗Bank.
Dr. Meyer. Wandel.
[109021] Bekanntmachung.
Nachdem die Auflösung der Firma
Schmidt & Söhne Act. Ges. in Reichen⸗
bach i. V. durch Generalversammlungs⸗
beschluß vom 13. März 1928 beichtossen
worden ist, werden die Gläubiger hiermit
autgefordert, ihre Ansprüche bei dem unter⸗
zeichneten Liquidator der Gesellschaft an⸗
zumelden.
Reichenbach i. V., 20. März 1928. Schmidt & Söhne A. G.
in Liquidation, Reichenbach i. V.
Hermann Schmidt, Liquidator,
Humboldtstr. 8.
[109853]
Volksbank Memmingen A.⸗G.
Die Aktionäre unserer Bank werden hierdurch zu der am Freitag, den 20. April 1928, nachmittags 5 Uhr, in den Räumen unserer Bank stattfinden⸗ den 5. ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: .Vorlage und Genehmigung der Bilanz für 31. Dezember 1927. 2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. 3. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat. Der Vorstand.
[D28
Erste Bayerische Bafaltstein Aktien⸗Gesellschaft in Steinmühle.
Hierdurch beehren wir uns, die Herren
Aktionäre unserer Gesellschaft zu unserer
diesjährigen 48. ordentlichen General⸗
versammlung auf Samstag, den
21. April 1928, mittags 12 Uhr,
in die Geschäftsräume der Gesellschaft in
Steinmühle einzuladen.
Zur Teilnahme an' der Generalver⸗
sammlung ist jeder Aktionär berechtigt,
welcher sich über seinen Aktienbesitz vor
Beginn der Generalversammlung durch
Vorzeigen der Aktien oder durch deren
Deponierung bei einem Notar oder bei
einem Bankinstitut ausgewiesen hat. (§ 24
des Gesellschaftsstatuts.)
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts Bilanz und der Gewinn⸗ und lustrechnung für 1927.
2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 1
4. Aenderung des § 15 des Gesellschafts⸗ statuts.
5. Wahl zum Aufsichtsrat. 8
Steinmühle, den 20. März 1928.
Der Aufsichtsrat.
Kommerzienrat Martin Zehendner,
nebst Ver⸗
nsversicherungs⸗Aktiengesellschaft.
Vorsitzender.