1928 / 73 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Gegnern verbergen solle. Der polnische Raubstaat habe sich in Königsberg des Lobes des früheren preußischen Innenministers Severing erfreuen dürfen, der erklärt habe: Wir Sozialdemokraten sind polenfreundlich. Für eine solche Haltung fehle das geeignete kennzeichnende Wort. Die ten wünschten, daß das Reichsinnenministerium gerade auf dem Gebiete des Schutzes und der Stärkung des Auslandsdeutschtums recht viel zu leisten instand⸗ gesetzt werde. Der Redner bedauert, daß der Führer seiner Partei, der geborene Deutschösterreicher Adolf Hitle, noch immer nicht als Reichsdeutscher behandelt werde, während im preußischen Kultus⸗ ministerium sogar ein Zionist sitze. Die Märzgefallenen von 1848 würden es sich schwer verbitten, wenn sie mit der demokratischen Vereinsmeierei des Herrn Koch⸗Weser auf eine Stufe gestellt würden. Der Pazifismus dieser Kreise sei schon geradezu zu einem Pazifatzkentum geworden. Das preußische Kultusministerium, das von einem Demokraten verwaltet werde, beweise keine Achtung vor der persönlichen Ueberzeugung des anderen. Minister Becker habe den Professor Dr. Helfritz⸗Breslau wegen einer Rede gerüffelt. Gegen seinen Freund Lazarus E11“ der in einer tschechischen Zeitung den Reichspräsidenten von Hindenburg in der schamlosesten Weise beleidigt habe, verhalte Kultusminister Dr. Becker sich dagegen ganz anders: Der Jude Lazarus Lessing bekomme einen staatlichen Forschungsauftrag auf Kosten der preußischen Steuerzahler. Der preußischen Polizei, die heute noch dem Urkundenschwindel über die „Ritter vom feurigen Kreuz“ decke, mache er wiederholt den Vorwurf der intellektuellen Ur⸗ kundenfälschung. Der Redner kritisiert dann scharf das politische Vigilantentum der sozialdemokratisch geleiteten politischen Polizei. Die Regierungskrisen seien bisher immer rücksichtslos von der Sozialdemokratie inszeniert worden, wenn es ihr paßte. Das Miß⸗ trauensvotum gegen den Innenminister lehnt der Redner ab, den Etat werde seine Partei mit einigen Abstrichen annehmen. Wenn Herr Sollmann und seine Freunde die Ministerien schon in ihren Fönden sähen, so sei es politisch außerordentlich unklug, wenn er hier den König von Afghanistan, in dessen Lande viele deutsche Qualitätsarbeiter beschäftigt seien, als „asiatischen Operetten⸗ könig“ beleidigt habe.

Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig.) bespricht das Urteil des Staatsgerichtshofs in Leipzig gegen die Wahlgesetze kleiner Länder, die die kleinen Parteien ausschließen. Der hessische Re⸗

gierungsvertreter, der in Leipzig das Reichsgerichtsurteil über die Ungültigkeit des Wahlgesetzes als maßgebend anerkannt habe, habe im hessischen Parlament erklärt, die Wahlen auf Grund dieses un⸗ gültigen Gesetzes seien gültig. Der Redner betont, das sei un⸗ haltbar. Sei das Wahlgesetz ungültig, dann seien auch die Wahlen angültig.

Abg. Seiffert (Volksrechtpartei) erklärt, seine Partei stehe in

schärfstem Gegensatz zu den Deutschnationalen. Wenn man alle Arten von Rechten schützen wolle, dann müsse man auch die Stammesvechte schützen. Der Abg. von Kardorff, der sonst so klug alles abzuwägen verstehe, sei wohl durch die Parteibrille blind geworden, wenn er die Gründung von Parteien auf berufs⸗ ständischer Grundlage als Dummheit bezeichnet habe. Die Wähler wollten von den alten Parteien nichts mehr wissen, weil sie nicht mehr rein politische Parteien, sondern von Wirtschaftsinteressen beherrschte Gebilde seien. Es gelte, alle Deutschen einig zusammen⸗ zuscharen, um aus der Dawessklaverei herauszukommen. Man solle die Mittel schaffen, damit das Reichsinnenministerium seine vwichtigen Aufgaben ausbauen und durchführen könne.

Abg. Sollmann (Soz.): Der Abg. Dr. Schreiber hat mit bewegten Worten über den Kulturkampf in Mexiko gesprochen. Uns scheint, daß dort die Kirche in ihrem Streit mit der Staats⸗ gewalt keineswegs nur von religiösen und geistigen Interessen ge⸗ leitet ist. Die Mahnung, sich vor Tendenzmeldungen und tendenziöser Ausbentung der Vorgänge in Mexiko zu hüten, muß auch an große Teile der Zentrumspresse gerichtet werden, die zu Zwecken des Wahlkampfes deutsche Parteien für die Kämpfe in Mexiko ver⸗

antwortlich machen. Nach dem Zeugnis des Reichskanzlers Marx und vieler anderer hervorragender Katholiken ist die 5 Kirche in Deutschland niemals so frei gewesen wie unter der Republik. Dr. Schreiber hat in seinem Hohen Liede auf die Toleranz in der Schulfrage die Elternrechte über die Staatsrechte gestellt. Für uns steht das Recht der Gemeinschaft über dem Recht des einzelnen. Wir beklagen die konfessionelle Scheidung un⸗ mündiger Schulkinder. Von einer Wahrung der Elternrechte ist keineswegs überall dort die Rede, wo die Kirche und die ihr nahe⸗ stehenden Parteien unbeschränkt herrschen. Noch heute werden Dissidentenkinder in katholischen Gegenden geächtet. Hervorragende Katholiken sind für einen staatlichen Zwang gegenüber den frei⸗ religiösen Kindern zugunsten konfessionellen Unterrichts. Am 14. Februar 1918 hat der Domprobst Dr. Aloys Wohlmuth im Bayerischen Landtag erklärt: „Selbst wenn der Staat die Frei⸗ religiösen zwingen würde, ihre Kinder in den chuistlichen Religions⸗ unterricht zu schicken, liegt darin noch lange kein Gewissens⸗ zwang ... ganz anders steht es, wenn der Staat einen Gläubigen zwingen würde, seine Kinder auch nur in einer Simultanschule erziehen zu lassen.“ Derselbe Domprobst erklärte ferner am 1. März 1918: „Ich habe keinen Zweifel darüber gelassen und spreche es aus, daß wir die geistliche Schulaufsicht um keinen Preis aufgeben, auch nicht ein Stück davon ablassen.’“ Minister von Keudell hat sich erneut geweigert, seine Vorwürfe der Irre⸗ führung der Oeffentlichkeit und groben Vertrauensbruchs gegen den preußischen Reichsratsbevollmächtigten Ministerialdirektor Dr. Badt zurückzunehmen. Diese Haltung steht in vollem Wider⸗ pruch zu den Bemerkungen, die er über den Schutz der Ehre des Berufsbeamten gemacht hat. Es ist wohl in der ganzen Geschichte des Bundesrats und des Reichsrats der erste Fall, daß ein Be⸗ vollmächtigter, der pflichtgemäß seine Regierung vertritt, von einem Reichsminister persönlich angegriffen wird. Das beharrliche Festhalten des Ministers an seinem Unrecht muß aber auch wie ein Affront des Bundesrats wirken, der einstimmig anerkannt hat, daß die Vorwürfe gegen Badt zu Unrecht erhoben sind. Herr von Keudell trägt mit seinem Verhalten nicht zu einer Ent⸗ spannung seiner Konflikte mit Preußen bei, sondern vertieft sie. Er allein hat die Verantwortung für diesen Zustand zu tragen. Der Minister hat bestritten, daß er den Ministerialdirektor Dr. Brecht wegen dessen republikanischer Gesinnung aus dem Amte entfernt habe. Ja, warum denn sonst? Ich frage Sie, Herr Minister: Ist es richtig, daß Sie Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht haben wissen lassen, daß Sie seine sachliche Arbeit und Befähigung zu schätzen wissen? Ist es richtig, daß Sie in der Zeit Ihres Zusammenarbeitens mit Herrn Brecht niemals dessen amtliche Tätigkeit zu rügen hatten& Ist es richtig, daß Sie erklärt haben, als seinen Nachfolger einen Mann berufen zu wollen, der Ihnen persönlich und politisch befreundet ist? Hier scheint denn doch, um mit Herrn Berndt zu sprechen, für die Berufung des Deutschnationalen das Parteibuch ein maßgebender Faktor gewesen zu sein. In der Ordensfrage hat der Minlster über den Herzögen von Afghanistan die blutrote „Sonne von Peru“ aufsteigen lassen. Sie kann die Richtigkeit seines Standpunktes nur noch mehr be⸗ leuchten. Es war mir längst bekannt, daß manche Verfassungs⸗ juristen den Artikel 109 der Reichsverfassung so auslegen, daß Orden als Erinnerungszeichen angenommen werden können. Ein solches Gutachten mag auch einmal unter einem sozialdemo⸗ kvatischen Reichsinnenminister es handelt sich übrigens nicht um meine Amtszeit ausgearbeitet worden sein. Das hindert nicht, daß wir im Geiste des Artikels 109 die Ablehnung jeglichen Ordens fordern. Wie kann das gegen die vom Minister an⸗ gerufene internationale Höflichkeir“ verstoßen, wenn doch auch die amerikanischen Staatsmänner jede Auszeichnung zurückweisen & ie von dem Minister erneut angerufene Souberänität der Länder besteht erfeslas srechtlich in Deutschland nicht. Gebilde, we weder eine Milltärhoheit, noch eine Financhohen, nos ein

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

selbständigen Gestaltung ihrer Verfassung haben, sind nicht sou⸗ verän. Die Haltung des Ministers erweckt den Verdacht, als wolle er den Ländern wirkliche Souveränität zurüchgeben. Die Herren v. Kardorff und Berndt scheinen das Gedächtnis an den Terror des alten Staates verloren zu haben. Bei keinem Mai⸗ umzug, nicht einmal bei einem Kinderfest durften rote Fahnen gezeigt werden. Jedes Jahr wurden beispielsweise in Breslau die roten Schleifen auf dem Grabe Ferdinand Lassalles entfernt. Den Beamten hätte ich sehen mögen, der im alten Staate hätte wagen dürfen, schwarzrotgold oder rot zu flaggen. Das würde nicht einmal der jetzige deutschnationale Abgeordnete Berndt ge⸗ wagt haben, als er noch demokratischer Stadtrvat war. Jetzt flaggen tausende Reichsbeamte demonstrativ die Fahne des Kaiserreichs egen die Republik. Gerade in diesen Tagen wieder lagen in Berlin an den Denkmälern Wilhelm I Kränze mit schwarzweiß⸗ roten Schleifen, ohne daß jemand diese Demonstration gehindert hätte. Der Gesinnungsterror, von dem die Republik sich frei hält, gehörte zum Wesen des alten Preußen. Auch der deutschnationale Abgeordnete Wallraf hat in seiner Erinnerung bezeugt, daß moch bis tief in dieses Jahrhundert im katholischen Rheinland kein Katholik ein hohes Staatsamt erlangen konnte. Der alte preußische Staat hatte bis in den Wecitkrieg nur eine Partei, nämlich die konservative, als vollwertig für die Verwaltung an erkannt. Die Arbeiter ohne jeden Parteiunterschied 8Hbö und CCTö“ deklassiert. Der jetzige deutschnationale Minister Koch hätte im alten Staat weder Ehrendoktor noch Minister werden können, nicht einmal Reserveleutnant, denn die Hand⸗ arbeit wurde im alten Offizierkorps als ein Makel empfunden. Weil wir den alten Kastenstaat ablehnen, haben wir in schwarz⸗ rotgold ein neues Symbol aufgerichtet. Unter der alten Volk⸗ saß ne wollen wir Deutschland zu einem Volksstaate machen. (Bei⸗ all bei den Soz.)

Abg. Dr. Spuler (D.⸗Nat.): Es ist bedauerlich, daß manche

Leute der Eigenstaatlichkeit deutscher Länder zu Leibe gehen wollen und doch nicht sehen, daß Bestrebungen im Gange sind, die Großstädte zu Stadtstaaten zu machen. Lands⸗ berg (Soz.): Wir kennen keine!). Wenn Sie keine Augen haben für die Politik deutscher Oberbürgermeister, so kann ich sie Ihnen auch nicht einsetzen (Heiterkeit). Die Vereinheitlichung ist nur möglich im Einvernehmen mit den Ländern. Der Zugang zu den höheren Verwaltungsämtern muß neben den Juristen auch Tech⸗ nikern und anderen Berufsangehörigen eröffnet werden, denn auf den gesunden Menschenverstand kommt es in erster Linie an. Im neuen. Staat hat die Partei, ob in der Opposition, ob in der Koalition, die Interessen des Staates über alles zu stellen. Das Fh die Linke in der Debatte der letzten Tage leider nicht getan. Man braucht die Kompetenzen des Reiches durchaus nicht zu ver⸗ einen, denn es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die zentral ge⸗ regelt werden müssen. So begrüßen wir z. B. die Unterstützung der Kaiser⸗Wilhelm⸗Institute. Der Sitz der einzelnen Institute muß allerdings dezentralisiert werden. Zur Vertretung Deutschlands im Ausland sollte man vor allem Angehörige der Kreise berufen, deren Ansehen im Ausland unter den militärisch politischen Ereignissen der letzten Jahrzehnte am wenigsten gelitten hat; das sind die deutschen Wissenschaftler. Kunstverständnis hängt zum Glück nicht mit der sozialen Lage zusammen. Man deh wie das früher in München war, die Kunst mehr in der Volksschule pflegen. Mit öffentlichen Mitteln sollte man heute nur für die Erhaltung ganz großer Kunst oder sür die Förderung aufstrebender junger Talente eintreten, nicht aber ausländische Kunstwerke aukaufen. Wir müssen zu einer weiteren Differenzierung unseres Schulwesens kommen. Eines Ausbaues bedarf vor allem der Geschichtsunter⸗ richt. Er ist in Frankreich zwar etwas chauvinistisch, aber er hat seine Aufgabe, eine geschlossene Nation zu schaffen, erfüllt. Zwei Schultypen müssen sich allmählich ausbilden: eine Schule für das praktische Leben, eine für weitere wissen schaftliche Ausbildung. Die armen Teufel von Gymnafiasten sollte man doch mit der Differential⸗ und Integral⸗Rechnung verschonen. Die ärztliche Examenordnung ist 89 dem falschen Wege. Die Spezialisierung und Ausbildung in technischen Handgriffen hat einen Niedergang der Kunst zur Folge gehabt, die nun einmal mit der inneren Medizin aufs engste verbunden ist. Mit der falschen sychischen Einstellung der Aerzte hängt auch die Tatsache zu⸗ ammen, daß man neuerdings Menschen und sogar unmündige Kinder als Versuchsobjekte benutzt. Der Geburtenrückgang voll⸗ zieht sich im Sturmschritt. Das hängt mit der Stadtbildung zu⸗ kammen. Trotzdem bildet man immer neue Großbetriebe. Eine große Rolle spielt bei dem Geburtenrückgang die Abtreibung, die wir nicht freigeben dürfen. Die Familie ist eine biologische Not⸗ wendigkeit.

Abg. Anna Stegmann (Soz.) begründet eine Ent⸗ ee die beebb ersucht, das Impfgesetz neu auf eine wissenschaftliche Grundlage zu brüfen, namentlich im Hin⸗ blick auf die Einführung der wchhg. lausel, eventuell auf die Anerkennung einer Entschädigungspflicht des Reiches für Schädi⸗ gungen, die bei der Zwangsimpfung entstanden sind. Impfungen önnten eine Aktivierung an sich harmloser auf der Haut seecgen Bakterien zur haben, die zu schwersten Erkrankungen führen. Jedenfalls dürfe man nicht alle Petitionen, die sich mit dieser An⸗ gelegenheit beschäftigen, kurzerhand im Ausschuß abtun.

Abg. Helene Weber (Sentr.): Wir begrüßen die Unterstützung aller wissenschaftlichen ärztlichen Arbeiten und wünschen schärfste Bekämpfung des öö das sich be⸗ sonders auf dem Gebiete der 89 nose und der Ps⸗ choanalyse breit⸗ macht. Katastrophal ist der Ge⸗ urtenrückgang. he Gesetzgebung ist hier nicht das Wirksamste. Deshalb haben wir eine Inter⸗ pellation über die Not der kinderreichen Familien eingebracht. Das Hauptproblem liegt auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge. Das Geschlechtskrankengesetz wird von den Behörden mit solchem Pessi⸗ mismus betrachtet, daß seine Durchführung darunter leidet. Manche Flugblätter sind keineswegs geeignet, die Geschlechtskrank⸗ heiten zu bekämpfen, sondern ganz andere Aufklärung zu bringen. Bedauerlich ist, daß das Reichsverwahrungsgesetz noch in der Schub⸗ lade der Regierung bleibt, obwohl von ihm die Durchführung des Jugendwohlfahrtsgesetzes wie des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten abhängt. Ebenso ist das Schankstättengesetz leider stecken geblieben. Die Fonds zur Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs müssen zur Unterstützung aller Vereine benutzt werden, denen es ernst mit der Bekämpfung des Alkoholmiß⸗ brauchs ist. Der Film ist leider mehr eine Frage der Zivilisfation ls der Kustur. Die Filmindustrie verlangt Befreiung von der Lustbarkeitssteuer. Das lehnen wir ab. Solange der Film nur ein Gegenstand kapitalistischen Gewinnes und der Sensation ist.

Wir möchten, wie in Amerika, den Filmgesellschafren einen Kultur⸗ beirat beigeben. Das Jugendschutzgesetz kann sich nur bewähren, wenn die Jugend selbst eine ganz positive Einstellung zur deut⸗ 55 Kultur hat. Die Jugendgruppen müssen tatkräftiger mit den Landesjugendämtern zusammenarbeiten. Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände sollte beim Ministerium jede Unter⸗ stützung finden, denn er hat einen einheitlichen Kulturwillen. Ich habe den Glauben an die deutsche Jugend. (Beifall im Zentu

Abg. Crispien (Soz.) wendet sich gegen den Geist der Rundfunkdarbietungen, die angeblich über varteilich seien. Tat⸗ sächlich seien sie so überparteilich, daß sie auf die Republik und republikanischen Einrichtungen keine Rücksicht nehmen. Die Beeinflussung der 1113““ müsse aufhören. Die Zensur werde oft unsinnig gehandhabt. Der Redner führt mehrere Beispiele auf literarischem Gebiete an. Auf dem Gebiete des Arbeitersports werde an Rundfunkdarbietungen unzulässige und unsachliche Kritik geübt. Ein Vortrag über den Anschluß Deutsch⸗

Oesterreichs sei verboten worden, weil darin das Habsburgische Haus hexabgesetzt worden sei. Im Rundfunk müsse jede Partei

Hoffentlich bleibt die Novelle zum Filmgesetz nicht auch hängen.

Recht zur auswärtigen Politik, nicht einmal das Recht zu einer nach ihrem

Staat seine Beziehungen zur Studentenschaft regeln will, so

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können. Dem ndeversuchen ge⸗

b Geschnack ihre Vorträge Arbeiter⸗Radiobund müsse auch das Rech gegeben werden.

Abg. Dr. Maria Lüders (Dem.) erklärt, die Frauen, nach der Verfassung den Männern gleichberechtigt, würden in der öffent⸗ lichen de facto benachteiligt. Der Gesetzgeber ver⸗ lange eine unbedingte, uneingeschränkte Gleichstellung. Dieser werde ständig von Staats⸗ und Kommunalverwaltungen betont. Es sei un uläfsig, daß Briefe weiblicher Angehörigen der Parlamente von Behörden unbeantwortet blieben. Aus der Nachwei⸗ sung des Reichsministeriums des Innern über die Wartestands⸗ beamten gehe hervor, daß die Anwärter entweder zur Probedienst⸗ leistung einberufen oder aber bei den Behörden beschäftigt sind. Bei den Hoheitsverwaltungen seien im letzten Jahre 139, bei der Reichspost einschließlich der Reichsdruckerei 17 433 weibliche Be⸗ amte entfernt worden. Von den verheirateten Frauen habe man 2415 aus dem Dienst geschickt. Das bedeute keine Förderung der Bevölkerungspolitik. Die Rednerin beklagt sich weiter über die Nichtanstellung weiblicher Beamten, au akademisch gebildeter

Frauen. Der Reichsinnenminister dafür sorgen, daß wenig⸗ stens dem verfassungsmäßigen Recht der Frauen, auf eine An⸗ frage, weshalb sie nicht angestellt würden, eine Antwort erhalten, von den Behörden Genüge getan wird.

Abg. Martha Arendsee (Komm.) weist darauf hin, daß für die Bekämpfung der Tierkrankheiten 1 Million ausgegeben wird, für die Bekämpfung der Krankheiten der Menschen aber nur 140 000 Mark. Frau Weber verlange die Einbringung des Be⸗ wahrungsgesetzes, darin zeige sich wieder das Bestreben, nicht die Fürsorge, S den Zwang walten zu lassen. Vor allem bedürfe es der Bekämpfung der Tuberkulose, auch auf dem Lande, nament⸗ lich durch die Beseitigung des Wohnungselends. Die Jemeinden allein nicht imstande, aus eigenen Mitteln Epidemien wirk⸗ am zu en, dazu müßten mehr Reichsmittel flüssig gemacht werden. Die Verhältnisse in den Schulen seien bieieh sehr elend; für religiösen Unterricht wolle man viel Geld ausgeben, für die gesundheitliche Einrichtung der Schulräume habe man nichts übrig. Nicht einmal für eine ausreichende und regelmäßige Reini⸗ gung der Schulräume habe man Geld übrig; es fehle auch an Handtüchern, so daß sich die Kinder nicht die Hände waschen könten. Die hohe Sterblichkeitsziffer der Kinder in den Krankenhäusern sei ein Beweis für die elenden Verhältnisse. Eine Epidemie, die erade die Kinder anfalle, sei die spinale Kinderlähmung, eine fürchterliche Krankheit, die viele Sterbefälle oder Verkrüppelungen Die große Arbeitslosigkeit im Fahe⸗ 1926 habe, wie die Denkschrift der Regierung über die Gesundheitsverhältnisse zugebe, die Zahl der Selbstmörder sehr M Das Zentrum verlange am Schluß dieser Tagung Hilfe für die kinderreichen Familien; die ganzen Jahre hindurch habe man aber alles getan, um die Not der kinderreichen Familien bu steigern. Die Berichte der Gewerbe⸗ aufsicht seien eine einzige Anklage gegen den mangelnden Mutter⸗ schaftsschutz vor und nach der Niederkunft.

Abg. Dr. Spahn⸗Köln (Dnat.): die Frage des Rund⸗ funks und die Frauenfrage kann ich bei der Geschäftslage nicht eingehen; sonst würden wir gern einiges dazu sagen. Soch be⸗ schränke mich auf die Lage der Studentenschaft. Wenn der Fäfelme

er 8 machen da, wo das des Reiches in Frage kommt.

Die Entwicklung der Studentenschaft ist wichtig für unser Aus⸗ landsdeutschtum. Gerade dem Ausland gegenüber muß die ge⸗ samte deutsche 1 geschlossen sein. Die Fragen in dem Internationalen Studentenkomitee in den letzten Jahren drehen sich gerade darum, ob uns und den österreichischen Stu⸗ denten die Vertretung als einer Volksbrüderschaft zugestanden wird. Gerade in dieser Zeit war das Vorgehen des reüßischen Kultusministers gegen die Studentenschaften nicht am Platze. Selbst den studentischen Wirtschaftskörperschaften drohten Ein⸗ griffe des Ministers. Als der Kampf zwischen dem Minister und der Studentenschaft auf der Höhe stand, hat ein demokratisches Blatt den Studenten angedroht, sie würden später im Staats⸗ leben keine Anstellung finden, wenn sie sich dem Minister nicht fügten. Der Kultusminister Dr. Becker sprach neulich von der republikanischen Kultur. Soll dem Volksstaat der Meinungs⸗ freiheit eine bestimmte Kultur aufgezwungen werden? Der Minister will zentral das Erziehungswesen organisieren. Herr Schreiber und Herr Sollmann sprechen von dem Volksstaat. 858 dem sterbenden Reichstag kann man diese Frage nicht mehr be⸗ handeln, aber der neue Reichstag wird sich ernsthaft mit dem Verhältnis zwischen Reich und Ländern beschäftigen müssen. Wir wollen auch, daß unsere Jugend für unser Volkstum gewonnen wird. Darum stellen wir uns dem gegenüber und schützen das deutsche Studententum. Das deutsche Studententum hat mit Parteipolitik gar nichts zu tun. (Zwischenruf des Ab⸗ geordneten Breitscheid (Soz.). Wenn Sie, Herr Breitscheid, mit ungen Menschen etwas zu tun hätten, würden Sie wissen, da ie auf Parteidoktrinen nicht festzulegen sind. Die Jugend dar nicht durch bürokratische Bevormundung gehindert werden, 8 eine eigene Meinung zu bilden. Wir wollen einen Volksstaat für das ganze Volkstum, nicht für eine Partei. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Heuß (Dem.) erklärt, wenn der Reichsinnen. minister von der Notwendigkeit einer . der süddeutschen Staaten gesprochen hat, so hört sich das ganz üt an, aber politische Psychologie ist noch nicht Verzicht auf einen Fi rerwillen. Die Frage heißt, daß und wie man führt. Die verfa dehoe Ftlichen Rezepte der Rechten nennen sich gor⸗ ganisch!“ sind aber in ihrem Rückgriff auf die 1“ Grundlage geistloser Mechanismus. Was die staatspolitische Tendenz der Rede des Herrn Abgeordneten von Kardorff anlangt, so möchte man sagen, die Deutsche Volkspartei sei heute eine republikanische Partei mit dem Vereinslied: „Es liegt eine Krone im tiefen Rhein“ dem Taucher ist der Urlaub verlängert worden (Große Heiterkeit). In der schulpolitischen Haltung der Deutschen Volkspartei hat der Abgeordnete Schreiber den einen schwachen Punkt gesehen, daß sie hier entgegen der unitarischen Gesamttendenz föderalistisch ist. Herr von Kardorff hätte aber dem Zentrum antworten können, daß dieses in der Schulfrage einen absoluten Zwangsunitarismus vertritt. Die Quwelle der Schwierigkeiten bei dem Schulgesetz lag aber doch darin. daß die volksparteilichen Minister dem Entwurf zugestimmt haben mit einem Vorbehalt, der auf irgendeinen taktischen Dreh wartete. Das eben geht nicht. Die wesentliche Schwierigkeit ist, daß heute auf evangelischer und katholischer Seite die Begriffe Gewissens⸗ freiheit und Elternrecht als ein Wortpaar gebraucht werden, die in ihrer Sinngebung völlig verschieden sein müssen, denn die lutherische Freiheit eines Christenmenschen hat doch eine ganz andere Spannung als die naturrechtliche Herkunft der katholischen Interpretation. Die geistesgeschichtliche Wirkung der Reformation war doch die Autonomisierung des Staates. Gleichviel wie man sich dazu stelle, Elternrecht als öffentlich rechtliche Funktion an⸗

zusehen, die sich gegen den Willen des Staates stellen kann, ist zu tiefst unprotestantisch. Daß das Elternrecht in dem Sinne in die

Verfassung gekommen ist, lag an der staatspolitischen Farben⸗ blindheit der sozialdemokratischen Unterhändler in Weimar.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. . Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

8

Trempelmann in

Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg.

zugleich Zentr

Nr. 73.

8

v“ Zweite Zentral handelsregisterbeilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger alhandelsregister für das Deuts 3 Berlin, Montag, den 26. März

8

e Rei

1. Handelsregister,

Lünen7ä. [109190

Im Handelsregister A Nr. 93 ist

heute bei der Firma „Richard Bach,

Lünen“ eingetragen: Die Firma ist er⸗

loschen. 2 9 E““ Lünen, den 14. März 1928. Das Amtsgericht.

Lünen. [109191] Im Handelsregister A Nr. 14 ist heute bei der Firma „Dampfziegelei Lanstrop, Diedrich Ostermann, Lanstrop“ eingetragen: Die Firma ist erloschen. Lünen, den 15. März 1928. Das Amtsgericht.

[109192]

Magdeburg. ist heute

In das Handelsregister eingetragen:

1. bei der Firma Wilhelm Köthen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Magdeburg unter Nr. 1063 der Ab⸗ teilung B: Gustav Sarstedt und der Prokurist Hans Graeßner in Magde⸗ kurg sind zu Liquidatoren bestellt. Durch Gehellscha erbesch vom 19. März 1928 ist die Gesellschaft auf⸗ gelöst.

2. bei der Firma Lafagro, Einkaufs⸗ emeinschaft der vereinigten Lack⸗ und Farbengroßhändler mit beschränkter Haftung in Magdeburg unter Nr. 854 der Abteilung B: Durch Beschluß der OI““ vom 21. Ja⸗ nuar 1928 ist das Stammkapital um 2000 RM erhöht. Es beträgt jetzt 6510 RM. Ferner wird veröffentlicht, daß die Satzungsänderungsbeschlüsse vom 12. April 1924 am 4. Juni 1 und vom 19. Mai 1924 am 11. August 1924 eingetragen sind.

3. bei der Firma Deutsche Pinkerton⸗ Detektiv⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Magdeburg unter Nr. 682 der Abteilung B: Die Vertretungs⸗ befugnis des Liquidators ist beendet. Die Firma ist erloschen.

4. bei der Firma E. Musmann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Magdeburg unter Nr. 330 der Abteilung B: Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 27. Februar 1928 Die Vertretungsbefugnis des Robert Musmann ist beendet. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Fritz Gaedicke in Calau ist zum Liquidator bestellt.

Magdeburg, den 19. März 1928. Das Amtsgericht A. Abteilung 8. Magdeburg. [109193] In das Handelsregister ist heute eingetragen: 1. bei der Firma Auto⸗Pension u. Gr. Garagen⸗Betrieb Inhaber Rein⸗ hold Müller in Magdeburg unter Nr. 3485 der Abteilung A: Die Firma

ist erloschen.

2. bei der Firma Otto Semke in Magdeburg unter Nr. 8534 der Ab⸗ teilung AT'. Dem Kaufmann Max Magdeburg ist Einzelprokura erteilt.

3. bei der Firma „Mehlbude“ Franz Seiler in Magdeburg unter Nr. 4115

r Abteilung A: Inhaber der Firma ist jetzt der Kaufmann Wilhelm Sie⸗ dersleben in Magdeburg. Der Ueber⸗ gang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Wil⸗ helm Siedersleben ausgeschlossen.

Magdeburg, den 20. März 1928.

Das Amtsgericht A. Abteilung 8.

Marienwerder, Westpr. See In unser Handelsregister Abt. A is heute unter Nr. 346 die Firma Ham⸗ burger Kaffeelager Thams & Garfs in Wismar, Zweigniederlassung Marien⸗ werder, eingetragen worden. Inhaber: Kaufmann Hans Möller in Wismar. Marienwerder, Wpr., 17. März 1928. Amtsgericht. Markranstädt. [109195]

Im hiesigen Handelsregister ist heute auf Blatt 167, die Firma Wichler & Co. 8 mit beschränkter Haf⸗ tung in Markranstädt betreffend, ein⸗ getragen worden:

Die Prokura des Kaufmanns Bruno Arthur Mitreiter ist erloschen. Amtsgericht Markranstädt,

am 12. März 1928. Minden, [109196]

In das Handelsregister Abt. A Nr. 608 ist am 16. März 1928 bei der offenen Handelsgesellschaft in Firma Vahlkamp & Wagner in Minden fol⸗ gendes eingetragen worden:

Der bisherige Gesellschafter Ernst Wagner ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Amtsgericht Minden i. W. Minden, Westf. [109197]

In das Handelsregister Abt. AK Nr. 632 ist am 16. März 1928 bei der offenen Handelsgesellschaft in Firma

behöngger folgendes ein

Hart⸗ fol⸗

Die

Vereinigte Lichtspiele Minden, wig & Riechmann, in Minden gendes eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Firma ist erloschen. Amtsgericht Minden i. W.

Neuhaus, Oste. 1 [109198 Im hiesigen Handelsregister X Nr. 3 zur Firma Dr. G. Ruge ist heute ein⸗ getragen: Die Firma ist e Neuhaus (Oste), 14. 3. 1928.

mtsgericht.

——

„In unser Handelsregister A Nr. 220 bei der Firma Otto Sturm in etragen: Das Geschäft nebst Firma ist durch Erbgang auf den Kaufmann Kurt Sturm in Neuruppin übergegangen. Neuruppin, den 8. März 1928. Das Amtsgericht.

N Feruner ge 109199] ist heute

Neuwied. 8 [108888] Handelsregistereintragungen. In das anpeereesaer A:

Am 27. Februar 1928 unter Nr. 664 die Firma elm Bruchof in Bendorf a. Rhein, Inhaber Wilhelm Bruchof, Kaufmann in Bendorf a. Rhein.

Am 5. März 1928 unter Nr. 665 die Firma Anhäuser & Co., Neuwied. Offene Handelsgesellschaft. haftende Sesenlcfattsr. 1. Kaufmann Fritz Anhäuser in Neuwied, 2. Kauf⸗ mann Ernst Schmidt in Segendorf. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1927 begonnen.

Am 6. März 1928 unter Nr. 69 bei der Firma Meyer & Loeb in Irlich: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erls hen,

Am 16. März 1928 unter Nr. 3866 bei der Firxma Wilhelm Felderhoff in Rengsdorf: Die Firma ist erloschen.

Am 16. März 1928 unter Nr. 633 bei der Firma Höber & Reschke, Mittel⸗ rheinischer Hoch, und Tiefbau in Neu⸗ wied: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erloschen. 8

n das Handelsregister B:

Am 27. Februar 1928 unter Nr. 120 bei der Firma Creditbank Mittelrhein, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Zweig⸗ niederlassung Bendorf: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. No⸗ vember 1927 ist die Zweigniederlassung in Bendorf aufgehoben.

Am 28. Februar 1928 unter Nr. 182 bei der Firma Klein & Co. snef mit beschränkter Haftung in Bendorf: Johann Albert Klein ist als Geschäfts⸗ 12,8 ausgeschieden. Die Ehefrau Zuguste Sauerborn, geb. Grünewald, ist zum Geschäftsführer bestellt. Der § 4 des Gesellschaftsvertrags (aschüsts. jahr) ist geändert und § 5 dahin, daß die bnschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter vertreten wird, von denen jeder allein zur Vertretung berechtigt ist. (Beschons vom 13. Dezember 1927.)

Am 3. März 1928 unter Nr. 192 die Firma Sayner Bimsindustrie Gesell⸗ Faft mit beschränkter Haftung, Sitz: Sayn. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewinnung von Bimskies und die Herstellung und der Verkauf von Bimsbaustoffen. Das Stammkapital beträgt 20. Reichsmark. Als Ge⸗ schäftsführer ist bestellt der Kaufmann Johann Klockenberg in Sayn. Der Ge⸗ sellschaftsvertrag ist am 16. Dezember 1927 errichtet. Die Gesellschaft endet am 31. Dezember 1939 8 s die Auf⸗ kündigung eines Gesellschafters sechs Monate vorher erfolgt ist. Erfolgt keines Gesellschafters die Auf⸗ ündigung, so läuft die Gesellschaft jeweils auf zehn weitere Jahre. Der Gesellschafter Stöcker ist jedoch be⸗ re htigt⸗ den Gesellschaftsvertrag mit sechs Monaten zum Schlusse eines jeden Geschäftsjahrs aufzukündigen, wenn der auf ihn entfallende Reingewinn von 40 % nicht mindestens 50 be⸗ tragen sollte. Der Gesellschafter Johann Klockenberg hat das von ihm bisher in Sayn betriebene Handelsgeschäft Sayner Bimsindustrie Inhaber Johann Klocken⸗ berg mit der Firma und Aktiven und Fesczen eingebracht, bewertet mit 10 RM. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen Deutschen v b

Am 12. März 1928 unter Nr. 40 bei der Firma Rheinische Chamotte⸗ und Dinas Werke in Mehlem. Zweignieder⸗ lassung in Bendorf: Das Vorstandsmit⸗ glied Dr. Hahn ist abberufen.

Am 17. März 1928 unter Nr. 193 die Firma Ankerzementsteinwerk Helmen⸗ tein, Gesellschaft mit beschränkter 8 tung, Neuwied. Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung von Anker⸗ ementsteinen und den dazu gehörigen kebenprodukten aus Bimskies und Ver⸗ kauf dieser Erzeugnisse. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unter⸗ nehmungen, welche Ankerzementsteine

ee beteiligen. Das Stamm⸗ apital beträgt 20 000 Reichsmark. Ge⸗ b. deer sind Kaufmann Heinrich

chmidt und Direktor Carl Cattepoel, beide in Neuwied. Dem

im

Kaufmann

Prokura erteilt. Der Gesellschaftsver⸗ trag ist am 27. Mai und 4. Juni 1927 festgestellt. Die Geschäftsführer können nur gemeinschaftlich zeichnen oder einer von ihnen in Verbindung mit dem be⸗ ee Prokuristen. Der Gesellschafter Bilhelm Helmenstein bringt als Stammeinlage die Lizenz aus seiner Ankerzement Steinbauweise P. A. H. 99 166 v/37 a, bewertet mit 5000 Reichs⸗ mark, ein. Flfenfliche Bekannt⸗ machungen der Gesellschafter erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger.

Neuwied, den 17. März 1928. Amtsgericht. Nordenburg. [109200] In das Handelsregister Abteilung B ist bei der Th. Berner Aktiengesellschaft in Nordenburg, Nr. 2 des Registers, am 29. Februar 1928 folgendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Nordenburg,

den 29. Februar 1928.

C Handelsregistereinträge.

1. Nürnberger Bekleidungshaus Süd Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Nürnberg, Melanchton⸗ platz 1. Der 11““ ist naaihte am 14. zuar 1928 mit Nachtrag vom 14. März 1928. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Per. von Bekleidungsstücken jeder rt nach Maß und Konfektion sowie vrain⸗ und Fe.-— von dr 8⸗ tücken, Futter⸗ u nzugstoffen. Erreichung dieses ckes ist die schaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Das Stammkapital beträgt 20 000 RNM. Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäfts⸗ und einen Prokuristen vertreten.

ls Geschäftsführer ist bestellt der Kaufmann Ernst Schneppenhorst senior in Nürnberg. Der Gesellschafter Ernst Schneppenhorst jr, Kaufmann in München, legt in die Gesellschaft ein Einrichtungsgegenstände und Waren, wie sie in einer dem Gesellschaftsvertrag beigehefteten Anlage näher aufgeführt sind. Diese Sacheinlage wurde von der Gesellschaft zum Werte von 5000 RM übernommen und an der Stammeinla⸗ des Ernst Schneppenhorst jr. . net. Die Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs⸗ anzeiger.

2. Transportverkehr Hersbruck Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Hersbruck. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 4. Januar 1928 fest⸗ gestellt mit Nachtrag vom 9. März 1928. Gegenstand des Unternehmens ist die Beförderung von Gütern aller Art mittels Kraftwagen. Die Gesellschaft kann sich auch an Unternehmungen ähnlicher Art in jeder gesetzlich zu⸗ lässigen m beteiligen. Das Stamm⸗ kapital beträgt 20 000 RM. Als Ge⸗ schäftsführer je mit dem Rechte der Alleinvertretung sind bestellt: Martin Rank, Privatier in Hersbruck, Fritz Uebelacker, Kraftwagenführer in Hers⸗ bruck. Die Martin Rank, Privatier, und Fritz Uebelacker, Kraft⸗ wagenführer, in Hersbruck, legen in die Gesellschaft ein das von ihnen bisher unter nicht eingetragener fener Handelsgesellschaft betriebene Speditions⸗ geschäft. Diese Sacheinlage wird von der nemerrichteten Gesellschaft im Werte von 5000 RM übernommen, wobei den beiden Gesellschaftern je 2500 RM auf ihre Stammeinlage angerechnet werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger.

3. Deutsche Spielwaren Zeitung Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung Hauptniederlassung in Berlin, Zweigniederlassung in Nürnberg, Adlerstr. 23. Der Gesellschaftsvertrag ist am 29. Juli 1925 und geändert am 6. 8. 1925, 10. 1. 1928 und 16. 2. 1928. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Verlag, die Herstellun und der Vertrieb von Zeitschriften un sonstigen Druckereierzeugnissen, insbe⸗ sondere die Zeitschrift: „Deutsche Spiel⸗ waren Zeitung“. Die Gesellschaft ist zur Erreichung ihres Zweckes befugt, gleich⸗ artige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sic an solchen Unter⸗ nehmungen zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. Das Stammkapital beträgt 50 000 NM. Sind mehrere Geschäftsführer vor⸗ handen, so sind zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft berechtigt. Geschäftsführer sind: Paul Leonhardt, Verlagsbuchhändler, Leo Goldstaub, Kaufmann, und Heinz Günther Koppel, Kaufmann, alle in Berlin. Die Veröffentlichungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs⸗

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August Krumscheid in Wollendorf ist!

4. Verlag der Deutschen Brauer⸗ nachrichten Otto Friedrich Kloß in Nürnberg, Sulzbacher Str. B I. Unter dieser Firma betreibt der Verleger Kommerzienrat Otto Friedrich Kloß in Nürnberg die Herausgabe der Deutschen Brauernachrichten.

5. Max Götz in Nürnberg, Deutsch⸗ herrnstr. 47. Unter dieser Firma be⸗ treibt der Kaufmann Max Götz in Nürnberg den Handel mit Maschinen und Werkzeugen.

6. Kuhn & Wagner in Nürnberg, Breite Gasse 90. Unter dieser Firma be⸗ treibt der Ktufmann Leonhard Hofmann in Nürnberg ein Kommissions⸗ und Exportgeschäft. Der Sitz der Firma war seither in Fürth.

7. Otto Schmauß in Nürnberg, Hintere Inselschütt 6. Unter dieser Firma betreibt der Kaufmann Hugo Heil in Nürnberg den Großhandel für Konditorei⸗ und Bäckereibedarfsartikel. Das Geschäft wurde von Otto Schmauß, Kaufmann in München, als nicht eingetragene Zweigniederlassung seines in München eingetragenen Haupt⸗ geschäftes betrieben und an Hugo Heil mit dem Rechte der Firmenfortführung und unter Erhebung zur selbständigen Hauptniederlassung übertragen.

8. David Frank in Nürnberg. Der Inhaber David Frank, nun in Nürnberg wohnhaft, hat den Kaufmann Albert Frank in Nürnberg als Gesellschafter in das von ihm unter obiger Firma be⸗ triebene Geschäft aufgenommen und be⸗ treibt es mit ihm in offener Handels⸗ gesellschaft seit 1. Januar 1928 weiter. Die Einzelprokura des Albert Frank ist erloschen.

9. Solginber & Kaiser in Nürn⸗ berg: Ge elllschafter Fritz ist aus⸗ geschieden, die Gesellschaft bleibt unter den en. Gesellschaftern bestehen.

10. ayerische erkzeug⸗ u. Stahl⸗Industrie M. Götz & Cv. in Nürnberg: Max Götz ist aus der Ge⸗ sellschaft esgüchteden; an dessen Stelle ist als Gesells 8 eingetreten der Ingenieur Franz Götz in Nürnber

11. Fritz Wölfel & Co. in Nürn⸗ berg: Das S unter Ausschluß aller im seitherigen Geschäftsbetrieb be⸗ rründeten Forderungen und Verbind⸗ ichkeiten auf den Kaufmann Hugo Rühl in Nürnberg übergegangen, der es unter der Firma Fritz Par & Co. Nachf. Hugo Rühl weiterbetreibt. Die Prokura des Karl Angermann ist er⸗

loschen.

12. Carl Vollrath Türschloß⸗ fabrik Inh. Jo . Zeller in Nürn⸗ berg: Das Geschäft ist seit 1. März 1928 unter Ausschluß der im seitherigen Geschäftsbetrieb begründeten orde⸗ rungen und Verbindlichkeiten auf den Kaufmann Ludwig Reis in Nürnberg übergegangen, der es unter der Firma Carl Vollrath Türschloßfabrik weiter⸗ betreibt.

13. Gebrüder Meier vorm. J. G. Meier in Liquidation in Nürnberg: Die Liquidation und die Firma bestehen weiter. Liquidatoren sind die seit⸗ herigen Gesellschafter und Liquidatoren Friedrich und Georg Meier.

14. Süddeutsche Telephon⸗Appa⸗ rate⸗Kabel⸗ und Drahtwerke Aktien⸗ gesellschaft in Nürnberg: Christian Capito ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden.

15. Commanditgesellschaft Grimm & Co. mit dem Sitz in Nürnberg, Imhofstr. 16. Unter dieser Firma be⸗ treiben die Handelsvertreterin Frieda Grimm in Nürnberg mit zwei Kom⸗ manditiften in Kommanditgesellschaft seit 1. Februar 1928 den Vertrieb von Glasbearbeitungsmaschinen.

16. Chementros Gesellschaft für chemische Spezialprodukte mit be⸗ schränkter Haftung in Nürnberg: Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Als Liquidator wurde bestellt der Bücherrevisor Jean Müller in Nürnberg.

17. Fabrikniederlage Georg Bankel’'scher Wandplatten, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Nürnberg: In der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 1. März 1928 wurde eine Erhöhung des Stammkapitals um 30 000 RM auf 50 000 RM und eine Aenderung des § 2 des Gesellschafts⸗ vertrags beschlossen.

18. S. Ullmann & Co. in Nürn⸗ berg: Die Firma ist erloschen.

19. H. A. Eisvogl & Co. Kom⸗ manditgesellschaft in Nüruberg: Die Kommanditgesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

Nürnberg, den 16. März 1928.

Amtsgericht Registergericht. Osten.

In unser Handelsregister Abteilung A ist bei der unter Nr. 51 eingetragenen Firma Johann Lemcke in Westersode eingetragen worden:

Die Firma lautet jetzt Johann Lemcke, Inhaber Heinrich Brandt.

Amtsgericht Osten, 15. März 1928.

[109202]

Pzeussisch Holland. [109203] In unser Handelsregister A ist heute bei der Firma Rebischke und Hesse in r. Holland (Nr. 198 des Regisiers) olgendes eingetragen worden: Die irma t ecenö. 8 Ametsgericht Pr. and, den 20. März 1928.

8 mSeräeerh erinssches

Pritzwalk. [109204] In unser Handelsregister A ist unter Nr. 303, „Wilh. Komman⸗ egnsee in Pritzwalk“, am 10. März 1928 folgendes eingetragen worden: Dem Kaufmann ax Mosolf in Pritzwalk 59 rokura erteilt. 8 Pritzwalk, den 12. März 1928. Das Amtsgericht. Recklinghausen. [109205] unser Handelsregister Abt. B ist zu der unter Nr. 121 eingetragenen irma Velten u. Noelle, Abt. Reck⸗ linghausen, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Reckling⸗ hausen, folgendes eingetragen: 1 Konkursverfahren ist durch Be⸗ schlu

Hauß vom 19. Dezember 1927 auf⸗ 5 en worden. 8

Die Firma ist er⸗ ecklinghausen, den 6. März 1928. Das Amtsgericht. Recklinghausen. [109206] In unser Handelsregister Abt. A ist heute zu der unter Nr. 615 ein⸗ tragene Firma Josef Meer, Datteln, Flgeaban eingetragen: Die Firma ist erloschen. Recklinghausen, den 14. März 1928, Das Amtsgericht.

Reutlingen. 109207] Handelsregistereintragungen vom 19. 3. 1928: Einzelfirmenregister: Die Firma Emil Wendler, Hauptniederlassung hier. In⸗ aber: Emil Wendler, Fabrikant, hier. rokurist: dessen Ehefrau, Lydia geb. össinger, hier. Gesellschaftsfirmenregister. Zur Firma Emil Wendler, Sitz hier: Ausgeschieden. ist der Gesellschafter Richard Engel, Fabrikant, hier. Geschäft und Firma ingen auf den bisherigen Gesellschafter En Wendler, Fabrikant, hier, über. Amtsgericht Reutlingen.

[108893] Rheydt, Bz. Düsseldorf. In das Handelsregister ist eingetragen worden in Abt. A: Unter Nr. 708 am 2. 3. 1928 bei der

Firma „Sporthaus ns P9. Rheydt: Jetzige Fieee ist die Ehe⸗ frau Hans Agnes geb. Hansen zu Rheydt. Unter Nr. 575 am 2. 3. 1928 bei der Fivma Rheydter Asphaltwerk und Tief⸗ baugeschäft Wilhelm Sander in Rheydt: Jetziger Inhaber ist der Baumeister Wilhelm Sander zu Rheydt. Die ihm erteilte Prokura erloschen. Der Ehefrau Wilhelm uder, Betty geb. Keller zu Rheydt ist Prokura erteilt. Unter Nr. 1096 am 5. 3. 1928 bek der Firma Carl Beeck in Rheydt: Jebige Inhaberin ist die Ehefrau Carl Beeck, F

ranziska geb. Schwarz in Rheydt. erloschen.

Die ihr erteilte Prokura ist Dem Kaufmann Carl Beeck u Rheydt ist Prokura erteilt. Die haftung der Erwerberin für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers sowie der Uebergang der im Betriebe begründeten Forderungen auf die Er⸗ werberin sind ausgeschlossen.

Unter Nr. 489 am 14. 3. 1928 bei der Firma W. & G. Hölters in Rheydt: Die Prokura des Kaufmanns Michael Peters ist erloschen. In Abt. B: Unter Nr. 185 am 2. 3. 1928 bei der Firma Carl Manntz, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Rheydt: Der Ge⸗ schäftsführer Heinrich Rögge ist ver⸗ storben. .

Unter Nr. 241 am 6. 3. 1928: Die Firma Automobil Vertriebs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Rheydt. Der Gesellschaftsvertrag ist am 23. November 1927 mit Aenderung vom 6. März 1928 abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist der An⸗ und Verkauf von Automobilen und deren Zubehörteilen aller Art, so⸗ wie auch die Herrichtung und Repara⸗ tur von Autos und Zubehörteilen. Die Gesellschaft ist befugt, auf Grund Be⸗ schlusses der Geschäftsführer im In⸗ und Auslande unter der gleichen oder unter besonderer Firma Zweignieder⸗ lassungen zu errichten, auch sich bei anderen Unternehmungen in jeder ge⸗ setzlich zulässigen Form zu beteiligen. Zur Erreichung und Förderung ihres Zweckes kann die Gesellschaft unbeweg⸗ liche Sachen erwerben und veräußern; jedoch bedarf es hierzu stets der vor⸗ herigen Einwilligung von der Stimmen der Gesellschafter. Das Stammkapital beträgt 20 000 RM. Zu Geschäftsführern sind bestellt: Gustav,

anzeiger

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Willi und Otto Schreiber, alle Wagen⸗