2
Senatebiblletheh Berxiln
9
Bezugspreis vierteljährlich 9 2eℳ Alle Bestellungen an, in Berlin
SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Tcf,
Erscheint an Sae Wochentag abends.
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
einzelne Beilagen kosten 10 ℛ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
druck
8
r. 79.
Reichsbankgirokonto.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Aℛℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 ℛ Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ b einmal unterstrichen) oder durch strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
lle Druckaufträge
Fettdruck (zweimal unter⸗
1 8
Berlin, Montag, den 2. April, abends.
1
Posftscheckkonto: Berlin 41821. 1 928
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc.
Exequaturerteilung. 8 8
Verordnung über die Auflösung des Reichstags. Verordnung über die Neuwahl des Reichstags. Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1928. Bekanntgabe der 1 28. März 1928. Bekanntmachung über die Aenderung der Branntwein⸗Klein⸗ verkaufpreise, Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen Reinigungsverfahren unterlegen hat, und Verkaufpreise für „alcohol absolutus. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 14 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I. v111X“ Preußen.
[Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
558
amtlichen Großhandelsindexziffer vom
8 “ 8
Der Reichsgerichtsrat Mentzel ist zum Senatspräsidenten beim Reichsgericht ernannt worden.
1u“
es.
Dem litauischen Konsul in Königsberg Jonas Budrys ist namens des Reichs das Exequatur erteilt wvorden.
FFeoersedniung chspräsidenten über die Au des Reichstags. 1“ Vom 31. März 1928. 8 Nachdem der Reichstag mit den gestern verabschiedeten Gesetzen das sogenannte Notprogamm erledigt hat, und da nicht zu erwarten ist, daß noch weitere größere gesetzgeberische Arbeiten in dieser Wahlperiode zum Abschluß gebracht werden können, llöse ich auf Grund des Artikel 25 der Reichsverfassung den MReichstag auf. 8 Berlin, den 31. 8
des Rei
flösung 8
März 1928. Der Reichspräsident. von Hindenburg.
Der Reichskanzler. Marx.
Namen des Reichsl
Verordnung über die Neuwahl des Reichstags Vom 31. März 1928. Auf Grund des § 6 des Reichswahlgesetzes in der der Bekanntmachung vom 6. März 1924 (RGBl. 1 wird verordnet: Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 20. M 1928 statt. G
Berlin, den 31. März 1928.
Der Reichspräsident. von Hindenburg.
Der Reichsminister des Innern. von Keudell.
8“ I m
assung .159)
ai
8 8 .
i Sge. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1928.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nach den Festsg naehee des Statistischen 1 Reichsamts für den Durchschnitt des Monats März mit 150,6 ugegenüber dem Vormonat unverändert geblieben. Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen SS = 100): für Ernährung 151,0, für Wohnung 125,6, ür Heizung und Beleuchtung 146,1, für Bekleidung 168,7, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 1859. Berlin, den 31. März 1928. 1 Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 28. März 1928.
Die auf den Stichtag des 28. März berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
b“ 1913 = 100 Ver⸗ Indexgruppen 1928 änderung 21. März 28. März] in vH I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 149,1 147,9 — 0,8 11111“; 100,0 99,6 E — 0,4 seh 137,6 138,0 + 0,3 öö6 151,8 153,4 + 1,1 Agrarstoffe zusammen.. 132,4 132,1 — 0,2 5. II. Kolonialwaren.. 130,7 130,8 + 0,1 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. C111212121“ 130,3 — 0,2 1111616“ 126,6 126,6 + 0,0 8. Metalle (außer Eisenn 103,4 103,5 + 0,1 C11A*“ 164,2 164,4 + 0,1 10. Häute und Leder . 157,0 157,6 + 0,4 11. Chemitkalien-). . . . . . . . 125,7 125,7 — 12. Künstliche Düngemittel.. 82,5 82,5 + 0,0 13. Technische Oele und Fette 112,2 112,2 + 0,0 11 33,6 35,0 + 4,2 15. Papierstoffe und Papier 149,6 149,6 — öö11“¹]; 157,1 157,1 + 0,0 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. 134,0 134,1 + 0,1 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmitte. 135,9 136,0 + 0,1 öi1111111q1A“ 173,6 + 0,0 Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen — 157,4 157,4 + 0,0 IN. 138,9 138,9 + 0,0
*) Monatsdurchschnitt Februar.
Die Gesamtindexziffer war hiernach gegenüber der Vor⸗ woche unverändert. Von den Einzelgruppen der Agrarstoffe hat die Inderziffer für pflanzliche Nasttec bei niedrigeren Preisen vor allem für Weizen und Kartoffeln gegenüber der Vorwoche nachgegeben. Ebenso ist die Indexziffer für Schlacht⸗ vieh bei nicht einheitlicher Preisbewegung leicht zurückgegangen. Die Steigerung der Inderziffer für Vieherzeugnisse ist auf höhere Preise für Butter zurückzuführen, während unter den Futtermitteln in der Hauptsache die Preise für Hafer und für Kartoffeln angezogen haben.
Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren ist der leichte Rückgang der Inderziffer für Kohle auf einen weiteren Preisrückgang für englische Steinkohle zurückzuführen. Unter den Textilien stand leicht erhöhten eg für Baumwollgarn und Rohjute ein Preisrückgang für Hanf e Innerhalb der Gruppe Häute und Leder haben die Preise für Rindshäute und Kalbfelle teilweise angezogen. 8
Berlin, den 31. März 1928. Statistisches Reichsamt.
8
11“ Betanntmachung
über Aenderung der Branntwein⸗Kleinverkaufpreise,
Zuschläge für Branntwein, der einem besonderen
Reinigungsverfahren unterlegen hat, und Verkauf⸗ preise für alcohol absolutus.
An Stelle der in der Bekanntmachung vom 31. 5. 1927 — IIa 1928 — unter I A 3, B 2, 3, III 1, 2, 3 aufgeführten eise treten die nachstehenden Preise:
a) Kleinverkaufpreise, 11X“ 1.““ deltenb 1992383839. Branntwein zur unvollständigen Vergällung (außer zur Essig⸗ itung) in Mengen
3 von 50 1 W. bis 100 1 W. RM 0,50 je 1 W. von über 100 1 W. bis 280 1 Wʃ „ 0,48 „
Branntwein mit allgemeinem Mittel vollständig vergällt in
Mengen 1 von 50 1 W. bis 280 1 W... . .RM 0,42 je 1 W.
Branntwein mit Holzgeist unvollständig vergällt in Mengen von 50 1 Raum und weniger RM 0,48 je 1 Raum zu — 92,4 Gew.⸗ % (95 Vol.⸗ %)
von 50 1 W. bis 2801 W.. „ 0,42 je 1 W. b) Verkaufpreise für alcohol absolutus, geltend ab 30. März 1928:
1. Regelmäßiger Verkaufpreis: in Mengen von 1 1 Raum bis 5 1 Raum . .RM 6,30 je 1 Raum
von über 5 1 Raum bis 25 1 Raum . 5,90
von 25 1 W. bis 100 1 W. 1R
von über 100 1 W. bis 280 1 W..
von über 280 1 W
r Verkaufpreis (Heil⸗ önheitsmittel sowie Getränke ꝛc. (§ 92, 2
0ο8
ererermäßigt „ und S alkoholfrei Mengen
2
908
von 1 1 Raum bis 5 1 Raum .RM 3,20 je 1 Rau von über 5 1 Raum bis 25 1 Raum 5s1öI . von 25 1 h. bi 100 1 11 ‚ee 1. von über 100 1 W. bis 280 1 W. „ 2,95 * von Ubrz 11166““ 8
3. Allgemeiner ermäßigter Verkaufpreis zur unvollständigen Vergällung in Mengen: 1
von 50 1 W. bis 100 1 W.. RM 0,80 je 1 W. von über 100 1 W. bis 280 1 W. „ 0,78 8 von über 230 1 W. ..... J((1 3
Alle übrigen Preise bleiben unve Berlin, den 31. März 1928.
Reichs monopolverwaltung für Bra J. V.: Dr. Fritzweiler.
8—
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Num r des Reichsgesetzblatts Teil I enthält:
das Gesetz über einen Gebietsaustausch zwischen Sachsen und Thüringen, vom 30. März 1928,
das Gesetz über Leistungen in der Invaliden⸗ und Angestellten⸗ versicherung, vom 29. März 1928,
das Gesetz zur Aenderung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes, vom 29. März 1928,
das weitere Gesetz zur Entlastung des Reichsgerichts, 28. März 1928,
das Gesetz zur endgültigen Regelung der Liquidations⸗ und Ge⸗ waltschäden (Kriegsschädenschlußgesetz), vom 30. März 1928,
die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen aus dem
Perts üsase des Kriegsschädenschlußgesetzes (Härtefondsrichtlinien), vom 30. März 1928 und
die Verordnung über Darlehen und Zinszuschüsse des Reichs und der Länder für öffentliche Notstandsarbeiten (Verordnung über ver⸗ stärkte Förderung), vom 29. März 1928.
Umfang 2 ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,45 RM. Berlin, den 31. März 1928. Gesetzsammlungsamt.
vom
Dr. Kaisenberg.
Preußen. Justizministerium. Präsident des Landesamts für
Der Ministerialdirektor i. R., WGOIRat Dr. Kübler scheidet am 1. April 1928 aus dem Amt.
Familiengüter,
Richtamtliches. Deutsches Reich.
Der Königlich dänische Gesandte Zahle hat Berlin ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Bolt⸗ Jorgensen die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Reichsrat erteilte in seiner vorgestrigen Sitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher
Zeitungsverleger dem Handelsvertrag mit Griechenland ausnahmsweise die verfassungsmäßige endgültige Zustimmung, obwohl der Reichstag den
Vertrag noch nicht endgültig verabschiedet hat. Aenderungen an dem Vertrage dürfen bekanntlich nicht vorgenommen werden. Weiterhin erteilte der Reichsrat seine Schluß⸗ genehmigung zu dem Gesetz, betreffend Verbot des Waffenhandels nach China, und genehmigte sodann 8 p die Vorlage über die Rentenbank⸗ kreditanstalt nach den Beschlüssen des Reichstags. b Weiter stand auf der Tagesordnung die endgültige Be⸗ schlußfassung über den Reichshaushaltsplan für 1928 und den Nachtragsetat für 1927. Der Generalberichterstatter der Ausschüsse, Ministerialdirektor Dr. Brecht, führt hierüber aus: Der Reichstag hat den Vorlagen der Reichsregierung zu den Haushalten von 1927 und 1928 iim wesentlichen zugestimmt, und zwar mit 200 gegen 170 Stimmen. War er vor einem Jahr beim Haupthaushagt für 1927 um fen 1 4¼ Milliarden über die Vorlage hinausgegangen, so halten sich diesmal, wo die Reichsregierung den materiellen Wünschen inner⸗- halb des Reichstags in besonderen Nachtrags⸗ und Ergänzungs⸗ vorlagen entgegengekommen war, die Aenderungen in engen Grenzen. Beim außerordentlichen Haushalt sind die Ausgaben noch weiter um 3,7 Millionen gesenkt worden, und zwar durch Abstriche von 4,5 Millionen beim Mittellandkanal, unter Ab⸗ lehnung der Anträge des Reichsrats für den Küstenkanal und
““ 8“ 28 I *