1928 / 101 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Apr 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 101 vom 30. April 1928. S. 2.

ob der Justizminister Hergt als Stellvertreter des Reichskanzlers die Stellung der Reichsregierung vertreten könne, erwiderte Reichsminister Hergt, daß es lediglich Sache der Regis anß selbst sei, sich zu entscheiden, wann sie in einem Reichstagsausschu erscheinen wolle und was sie dabei zu sagen habe. Auf weitere Anfragen nach der Stellung des Ministeriums zu den vorliegenden Anträgen erwiderte Reichsminister des Innern Dr. von Keudell: Was den kommunistischen Antrag an⸗ geht, so darf ich mir vorbehalten, zu seinem Inhalt Stellung zu nehmen, wenn ich die Begründung gehört habe. Was den Antrag des Abg. Rosenfeld (Soz.) anlangt, meine Denkschrift an die Länder dem Ausschuß vorzulegen, so kann ich zu meinem Bedauern ihm nicht stattgeben. Wir stehen vor der Tatsache, daß ein Senat des Reichsgerichts zu der Denkschrift Stellung nehmen wird. Ich habe daher die schwersten Bedenken, von diesem Material schriftlich schon im jetzigen Stadium der weiteren Oeffentlichkeit Kenntnis zu geben. Das hindert natürlich nicht, hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage des Ausschusses selbst, auf die Fragen im einzelnen, soweit möglich, Auskunft zu geben. Abg. Emminger (Bayr. Vp.) brachte seinen Standpunkt zum Ausdruck, daß der Acsschuß weder das Recht habe, eine Inter⸗ pellation einzureichen, noch ein Mißtrauensvotum 58 noch einen Beschluß herbeizuführen, der das Reichsinnen⸗ ministerium verpflichtete, das Ersuchen an die Länder zurück⸗ zuziehen. Verfaffungsgemaß habe der Reichsinnenminister ge⸗ handelt, wenn er die Länderregierungen 81e habe, das Ver ot durchzuführen. Wenn diese dem Ersuchen nicht entsprechen wollten, könnten sie den Staatsgerichtshof anrufen. Falls dessen Spruch gegen den Widerstand der Länder ausfallen würde, würde er diese zwingen, das Verbot durchzuführen. Der Ausschuß könnte den Reichsinnenminister nur zwingen, das Material bekanntzugeben, wenn der Ausschuß die Eigenschaft als Unter⸗ suchungsausschuß hätte. Aber das sei ja nicht der Fall. Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) stimmte dieser Auffassung zu. Der Aus⸗ schuß dürfe sich nicht mehr Kompetenzen anmaßen als der Reichstag habe. Hier handele es sich um eine wn. angelegenheit. Herr von Keudell habe eben als „Reichspolizei⸗ minister“ gehandelt. Der Ausschuß habe kein Recht, ein Miß⸗ trauensvotum auszusprechen. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) machte darauf aufmerksam, daß der Ausschuß nur zur „Wahrung“ der Rechte des Reichstags, nicht aber zur „Wahr⸗ nehmung“ der Rechte des Reichstags bestimmt sei. Also nur, wenn die Rechte des Reichstags bedroht seien, könne der Aus⸗ schuß einschreiten. So habe es auch der sozialdemokratische Innenminister Dr. Köster seinerzeit dargelegt. Der Ausschu önne nicht in die Exekutive der Regierung eingreifen un Erhebungen verlangen. Die Länder hätten ihre Stellung bekanntgegeben. Gegenwärtig schwebe die Angelegenheit vor dem Reichsgericht. Abg. Thälmann (Komm.) bestritt, daß der Ausschuß sich noch jetzt an die des früheren Innenministers Dr. Köster zu halten brauche, und verteidigte die Ftellung der kommunistischen Anträge und der Anträge auch auf Vorlage der Denkschrift des Innenministers. Abg. Hilden⸗ brand (Soz.) suchte darzulegen, daß der Ausschuß wohl berechtigt sei, in die Gründe 1 zu verlangen, die den Minister zu seinem Vorgehen veranlaßt hätten. Ohne Kenntnis dieser Gründe könne der Ausschuß 88 nicht urteilen. Dazu komme die ablehnende Auffassung der Länder gegen dieses Vor⸗ gehen, die darin nur eine Aufhetzung der Bevbölkerungsschichten sähen, wie er persönlich auch der Meinung sei. Er würde es für richtiger halten, wenn der Minister auf sein Vorgehen verzichte, zumal ihm eine Exekutive doch in diesen Dingen nicht zustehe. Der Minister möge sich als Reichsminister, nicht als Partei⸗ minister fühlen. r möge seine Gründe darlegen. Seien sie

seatsn so würde der Ausschuß entsprechend beschließen; seien

ie es nicht, werde er desavouiert. Rotfrontkämpferbundes Angehörigen desselben

Dabei 28 das Verbot des ein Schlag ins asser, weil alle Mitglieder der nicht verbotenen Kommunistischen Partei seien. Im Interesse einer ruhigen Wahlbewegung sei der Schritt des Ministers bedauerlich. Reichsminister des Innern Dr. von Keudell betonte, daß er absichtlich vermieden habe, auf die Verfassungsfrage ein⸗ zugehen, um nicht zu verhindern, daß der Ausschuß in eine politische Aussprache einträte. Im allgemeinen stehe er auf dem Standpunkt, den die Abgg. Dr. Emminger, Dr. Scholz und Schultz⸗Bromberg vertreten hätten. Ministerialdirektor von Kameecke beleuchtete die Verhand⸗ lungen in der Nationalversammlung in Weimar über den Vor⸗ schlag, einen Ständigen Ausschuß sür die Zeit außerhalb der Sitzungsperiode des Reichstags bis zum Zusammentritt des meugewählten Reichstags ein 8. Damals sei man bewußt von der Bezeichnung „Ausschuß zur Ueberwachung der Reichs⸗ regierung“ abgekommen 8 habe ihn als „Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung“ in die Verfassung eingefügt. Vorsitzender Abg. Henke (Soz.) erinnerte die Kommunisten daran; daß der Innenminister ja sich bereit erklärt bs nach der Begründung ihrer Anträge ausführlich seinen Standpunkt darzulegen. Abg. 2 (Dem.) den Auffassungen der Abgg. Dr. Scholz und Schultz⸗Bromberg. Der Ausschuß habe weitergehende Rechte. Der Reichs⸗ kanzler habe stets das Recht, hu entscheiden, ob die Richtlinien seiner Politik durch ein solches Vor⸗ Phen eines Innenministers berührt und durchkreuzt seien. i er der Meinung, so bönne er die Zurücknahme des Erlasses verlangen. Ein gleiches Recht auf Beschlüsse stehe auch dem Aus⸗ schuß zu, und zwar in der FHacen Weise wie etwa dem Reichs⸗ kanzler. Abg. Schulte⸗Breslau (Zentr.) bemerkte, ein Ein⸗ rreifen in die Rechte des Reichstags sei in dem Ersuchen des Innenministers nicht zu erblicken; denm dieses Ersuchen beruhe auf einem Gesetz, das dem Innenminister und nur ihm allein ein solches Recht gebe. Der Ausschuß habe aber auch das Recht der Kritik. Um diese gut auszuüben, fehle ihm aber noch verschiedenes, was er nicht wisse. Ob diese Verhandlung opportun sch hänge davon ab und von der Frage, ob der Aunshoh eventuell in eine Untersuchung eintreten wolle. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) orderte eine Trennung der aufgeworfenen Fragen. Dieses Er⸗ suchen des sei etwas ganz Neues, nicht Da⸗ gewesenes, weil es so allgemein gehalten und an alle Länder ge⸗ richtet worden sei. Wir Unitarier könnten uns ja über eine solche Schärfe gegen alle Länder nur freuen. Sheehn von den achtzehn Ländern hätten sich deshalb dagegen aufgelehnt. Er sehe den bayerischen 12v. hier. Habe das S asgec. Bayern denn das Verbot erlassen? Da, wie der Abg. Schulte⸗Breslau meinte, manches dem Ausschuß nicht bekannt sei, so grü der Antrag seiner Freunde 8 die Vorlage der Denkschrift des Ministers. Das Reichsgericht habe sich übrigens schon einmal mit dem Rotfront⸗ kämpferbund beschäftigt, als der Ober⸗ W“ von Westfalen die Dortmunder Ortsgruppe aufgelöst habe. Das Reichsgericht habe die Fechfeng für 8. erklärt. Und trotzdem nun dieses Ersuchen? Rednexr beleuchtete von seinem unitarischen Stand⸗ punkt aus diesen Erlaß, weil er in die Staatshoheit der Länder eingreife. Es gehe eben hier der Parteimann mit dem Reichs⸗ minister durch. Er wünsche Zurückziehung des Erlasses. Der Aus⸗ schuß habe nicht die Befugnis zu einem Mißtrauensvotum, wohl aber zur Kritik, und diese werde in einem Ersuchen an den Reichs⸗ kanzler münden, das Ersuchen des Innenministers zurückziehen. Abg. Thälmann (Komm.) sah in der Angelegenheit nicht nur eine venes oder Pörtgenache⸗ sondern eine politische Angelegenheit. Es sei ein Stoß des Bürgertums gegen den Rot⸗ E gegen den Vertreter des Proletariats. Redner bezog sich auf Zeitungsmeldungen, die über die Stellung der bürgerlichen Minister Mitteilungen gemacht haben. Danach habe Herr von Keudell Besprechungen mit den Ministern gehabt. Und wenn diese vielleicht auch nicht mit dem Zeitpunkt des Ersuchens einverstanden gewesen seien, so handele es sich hier doch nicht um

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einen Schwabenstreich, nicht um eine Angelegenheit des Innen⸗ ministers oder der Deutschnationalen, sondern um einen Vorstoß des Bürgerblocks. Auch Unfreundlichkeit gegen die Sowjetunion beweise es. Man wolle für die Wahl den Weg freimachen für den Stahlhelm und die nationalsozialistischen Mörder. Man wolle Herrn von Keudell deshalb auch nicht desavouieren. Dabei hätten Saalschutzleute des Stahlhelms, wie festgestellt sei, Gummiknüppel und Revolver bei sich getragen, was die Leute vom Rotfront⸗ kämpferbund ins Gefängnis gebracht haben würde. Redner be⸗ Verbote von Demonstrationen bzw. von Ortsgruppen es Rotfrontkämpferbundes (RB), die wieder hätten aufgehoben werden müssen, darunter ein Essener Fall, wo die Stahlhelmer in Ueberzahl umgekehrt die Frontkämpfer überfallen hätten. Selbst der rechtsstehenden Presse, z. B. der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“, erschiene der Erlaß zurzeit unpraktisch. Weil es sich um keine polizeiliche Aktion hier handele, frage seine Partei, ob der Justizminister hier in Vertretung des Reichskanzlers anwesend sei oder nicht. Auch die Sozialdemokraten wollten nur ein poli⸗ tisches Geschäft machen. Der fast faschistische Polizeisturm werde gegen die Rotfrontkämpfer wirkungslos sein. Die Gewerkschaften sogar seien mit in die Reihen des Rotfrontkämpferbundes getreten, um gegen dieses Ersuchen zu demonstrieren und seine Zurück⸗ nahme zu erlangen. Das Reichskabinett müsse sich äußern, wie⸗ weit es und seine einzelnen Mitglieder zu diesem Ersuchen stehen. Keudells Verbot sei nicht der Rotfrontkämpfer Tod. Reichsminister des Innern Dr. von Keudell: Es ist bekannt, daß sich das E“ schon seit zwei Jahren in einer Reihe von vütescnmisger mit dem staatsg esaheichan Charakter der kommu⸗ nistischen Partei als solcher bef t hat, doch scheidet die Frase der kommunistischen Partei als einer politischen Partei hier aus meinen Betrachtungen aus. Die Frage eines Verbots des Roten Frontkämpferbundes, welcher sich als eine eigenartige militärische Organisation im Zusammenhang mit der kommunistischen Partei darstellt, hat meine beiden Herren Amtsvorgänger bereits eingehend heeh Seit zwei Jahren ist angesichts der bekannten Judi⸗ katur des Reichsgerichts eine Maßnahme gegen den Rotfront⸗ kämpferbund erwogen worden. Jetzt ü8 ein neues jurifisches Moment eingetreten. Nachdem sich bisher die Erkenntnisse des Reichsgerichts lediglich auf die kommunistische Partei oder einzelne Mitglieder derselben bezogen hatten, sind im Dezember vorigen Jahres zwei Urteile ergangen, die sich auf den Rotfront⸗ kämpferbund bezogen. Diese Erkenntnisse haben die revolutionäre Natur des Rotfrontkämpferbundes in so eindeutiger Weise fest⸗ gestellt, daß sich daraus für den zuständigen Reichsinnenminister die Pflicht ergab, weitere Moßnahmen gegen den Rotfront⸗ kämpferbund einzuleiten. Wir haben in dem bund eine einzigartige Organisation vor uns, welche nach den wieder holten Erklärungen einzelner Führer, nach den Erklärungen prominenter Abgeordneter der Kommunistischen Partei und der Haltung der 8ECu Presse es sich zum Ziele macht, die Revolution gewaltsam herbeizuführen. Man könnte ja die Frage aufwerfen, warum das Verbot auf Grund der Dezemberurteile des Reichsgerichts nicht schon längst er⸗

ngen sei. Diese sind uns aber erstim Januar zugänglich geworden. Fch spreche es offen aus, daß es mir erwünscht gewesen wäre, egen den Rotfrontkämpferbund bereits im März nach der rüfung der Urteile vorzugehen. Aus technischen Gründen war aber der Abschluß der Prüfung des ganzen Materials nicht möglich ewesen. Mir für meine Person wäre es lieber gegen en Rotfrontkämpferbund vorzugehen, solange der Reichstag noch zusammen war, der dann eventuell von sich aus die Konsequenzen hätte ziehen können, die er für nötig gehalten hätte. Eine weitere rage ist die, ob mit Rücksicht auf den jetzt bevorstehenden Wahl⸗ kampf das Vorgehen gegen den Rotfrontkämpferbund lieber hätte unterbleiben sollen. Diese Auffassung muß ich ablehnen. Wenn man auf den Standpunkt steht, daß es für den zuständigen Minister bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine amt⸗ liche Pflicht ist, ein entsprechendes Verbot zu erlassen, dann 88 es nicht möglich, ein solches Verbot etwa bis nach dem Zeitpunkt der Wahlen aufzuschieben, denn dann haben die Minister ihre Demission eingereicht, das Kabinett ist nur ein Geschäfts⸗ ministerium. Es würde ein Hindernis für ein Verbot sein, wenn es von einem Minister erlassen worden wäre, der nur Mitglied eines Geschäftsministeriums ist. Der Herr Reichskanzler, der selbstverständlich 8 Wochen über das Material von mir unter⸗ richtet worden ist, hat wiederholt Bedenken gegen ein Verbot in diesem Zeitpunkt ich wiederhole, meine Herren, in diesem Zeitpunkt geäußert. Es handelt sich bei dieser Frage um eine reine Ressortangelegenheit des Reichsministers des Innern. Keinerlei irgendwie geartete Stellungnahme des Kabinetts, auch wenn sie stattgefunden hätte, hätte den zuständigen Minister in diesem eigenartigen Spezialfalle von der ihm vom Republikschutz⸗ gesetz auferlegten Fietechhns befreien können. Insofern rauche ich nicht zu wie daß ich keinerlei Deckung hinter Kabinettsmitgliedern oder hinter dem Kabinett als solchem uche. Ich habe das Verbot lediglich als meine Pflicht angesehen. Wenn man den Rotfrontkämpferbund seinem ganzen Wesen nach mit dem vergleicht, was sonst an Verbänden mit pflichtmäßiger .88 merksamkeit im Reichsministerium des Innern verfolgt wird, dann Sh der außerordentlich militärische Wert und die erstaun⸗ liche Offenheit, mit der die revolutionären Ziele seitens der führenden Herren proklamiert werden, außerordentlich ins Ge⸗ wicht. Wir haben gesehen, daß von den verschiedensten Stellen, die ich vorhin andeutete, wiederholt als der Zweck des Rotfront⸗ kämpferbundes das Ziel der Revolution aeeer ze worden ist, daß er die Kerntruppe der Revolution sei, daß er den bewaffneten Aufstand vorbereiten und die militärische Mobilmachung gegen die Bourgeosie betreiben solle. Zu diesem Zwecke bestehen Wehr⸗ und Kampforganisationen ganz eigenartiger Natur. möchte ferner hinweisen auf die 1 welche i dieser Gelegenheit, z. B. beim letzten Pfingsttreffen, 92 woren wurden. Das Reichsgericht hat in den beiden Urteilen auf diese Dinge Be⸗ ug genommen. Alle Sachkenner sind sich auch darüber einig, daß er Jungmannschaft des Rotfrontkämpferbundes ein militärischer Wert zuzuerkennen ist. Sie wird auf besonderen technischen Abenden unter Anleitung einflußreicher Persönlichkeiten plan⸗ mäßig vorbereitet. (Zuruf von Kommunisten.) Ich möchte keiner⸗ lei Zweifel darüber lassen, daß die Bestimmungen des Republik⸗ schutzgesetzes in diesem einzigartigen Falle dem Reichsminister des Innern zur Pflicht machen, gegen bestimmte Vereine ein⸗ zuschreiten, wenn ihre Staatsfeindlichkeit, ihre Gefährlichkeit [C“ der verfassungsmäßigen Staatsform Bfisteht. Der

eichsminister des Innern hat auf Grund der Bestimmungen des Republikschutzgesetzes die Pflicht, einzuschreiten, wenn die Voraussetzungen seiner Ansicht nach vorliegen. Der Minister ging dann mit Bezug auf die Ausführungen des Abg. Dr. Rosenfeld auf die verschiedenen Kommentare ein, besonders auf die Frage, ob es zweckmäßig sei, sich vorher mit den Länderregierungen in Verbindung zu setzen oder nicht, und wiederholte dann, daß ein solcher Gedanke schon von seinen Amtsvorgängern erörtert worden sei. Man habe erwogen, auf einer veeii seigen großen Konferenz mit den Länderregierungen diese Frage zu erörtern und die Zweckmäßigkeit zu prüfen, einheitlich gegen den Rotfront⸗ kämpferbund vorzugehen. Wenn diejenigen Länderregierungen, welche sich der Stellungnahme der preußischen Regierung ange⸗ schlossen N.n sich auch ihrerseits an den Staatsgerichtshof wenden wollen, so wird man dafür vielleicht als Zweckmäßigkeits⸗ erwägungen anführen können, daß es an sich nicht wünschenswert ist, ein Verbot des Rotfrontkämpferbundes für kleinere Gebiets⸗ teile des betreffenden Landes zu erlassen, wenn sich das Verbot nicht auf das gesamte 8 erstrecken sollte. Der Weg bei der Durchführung des Verbots des Rotfrontkämpferbundes ist aber vom Gesetz vorgeschrieben. Er ist in § 17 Abs. 2, § 14 und § 7 Ziffer 4 des Republikschutzgesetzes vorgezeichnet. Außerdem findet die Bestimmung der §§ 128, 129 des Strafgesetzbuches An⸗ wendung. Der Minister brachted den Wortlaut dieser Be⸗

stimmungen zur Verlesung, aus welchem sich grundsätzlich „r⸗ daß der Staat die Verpflichtung hat, line dnenssälic, eni lutionäre Hrganisation, von welcher nach den Erklärungen * eigenen Führer feststeht, daß sie auf den gewaltsamen Umsturz Staates hinarbeitet, aufzulösen. Mit dem Vorgehen gegen die kom 1 nistische Partei als solche hat das nichts zu tun. Ein Rem minister des Innern würde sich, nachdem die beiden Urteil Reichsgerichts ergangen sind und die Zuständigkeit des Republi schutzgesetes gegeben ist, einer Verletzung seiner Ani pflichten schuldig gemacht haben, wenn er nicht auf Gru dieser Sachlage gegen den Rotfrontkämpferbund gegangen wäre. Ich beanspruche Deckung hinter niemandem Torgler (Komm.) bemängelte die Ausführungen d, Ministers, die dürftig seien. Zur Geschäftsordnung beantraze g den Reichsinnenminister von Keudell zu ersuchen, dem Ausscht

die Denkschrift und die beiden Reichsgerichtsurteile vorzulegen

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Minister von Keudell: Die beiden Reichsgerichtsurtei

Maurer Arendt in Falkenburg in Pommern. Abg. Emminge (Bayr. Vp.) legte dar, wie nach den bestehenden gesetzlichen B. stimmungen das Vorgehen des Reichsinnenministers berecht gewesen sei. Ob es zweckmäßig gewesen sei, an die Länder ohn vorherige Fühlungnahme heranzutreten, erscheine ihm zweifelhaft

Er hoffe und wünsche aber, daß der Staatsgerichtshof beint Er selbes

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Reichsgericht recht bald seine Entscheidung fälle: würde es daher für zweckmäßig halten und beantrage daß der Ausschuß bis dahin seine sachliche vertage. Mit den Wahlen habe diese Verfügung nichts zu tn Reichsjustizminister Hergt: Der Abg. Emminger hat de Wunsch dlsgeigrache der Reichsgerichtssenat möge seine Ent scheidung baldigst treffen. Wenn eine Hauptverhandlun erforderlich wäre, würde eine starke Belastung eintreten, wei mit Hauptverhandlungen die Senate schon zwei Monate ij voraus belastet sind. Hier ist aber ein Beschlußverfahren vor gesehen. Das kann der Senat einschieben in di verhandlungen. Welche Rundfragen, und dergleichen der Senat etwa noch für erforderlic halten wird, läßt sich natürlich nicht übersehen. Davonp abgesehen nehme ich aber an, daß der Senat schon wo selbst die Angelegenheit als schleunig behandeln werde.

Abg. Koch⸗Weser

des Verbots des Roten Frontkämpferbundes sprechen, denn e

halte dafür, daß alle bewaffneten, militärisch aufgezogenen Ler⸗

ände jetzt entbehrlich seien. Die Entscheidung selbst halte er si politisch unklug und unzweckmäßig in diesem Augenblick. Deshat müsse der Ausschuß den Standpunkt einnehmen, diese an sich doch nicht eilige Frage sei jetzt nicht zu lösen, sondern das Er suchen des Ministers sei zurückzuziehen. Eine revolutionäre Gefeb die im Dezember aufgedeckt sei, sei heute nicht mehr vorhanden Abg. Lehmann (D. Nat.) wies darauf hin, daß der Ausj nur berufen sei „zur Wahrung“ von Rechten des Reichstags; flichte deshalb dem Antrag Emminger bei. Abg. Dr. Rosen Füllch (Soz.) nannte die Begründung seines Erfuchens durch doe Minister dürftig. Er frage, ob die beiden Reichsgerichtsurcei bereits in der Denkschrift an die Länder erwähnt und aufgenomme öte. Das Ersuchen des Ministers beeinträchtige die Wahlfreihei as wolle der Minister gegen Bayern tun, das anscheinend g. nichts auf das Ersuchen getan habe? Das sei doch gefet widrig. Warum seien den Innenministern der Linze diese Gefahren nicht aufgefallen? Bayern müsse a Rote Marine verbieten? Warum? Die Verallgeme des Ersuchens mache es verfehlt. Die Wirkung eine Verhetzung sein. Die Denkschrift müsse vorgelegt werdef Reichsminister des Innern Dr. von Keudell: Mein Lon gehen ist nicht auf Grund des § 7 Absatz 5 des Republilschut gesetzes ergangen, wie das Dortmunder Urteil, sondern auß Grund des § 7 Absatz 4. Die beiden genannten Urteile sind der Denkschrift erwähnt. Es ist aber sonst noch eine Fülle ve Material darin mitgeteilt über die militärische Natur und 1 offenen revolutionären Ziele des Roten Frontkämpfer Im übrigen sind beide Urteile die Veranlassung gewe⸗ eine erneute Prüfung im Reichsministerium des Innern einzü treten. Diese Urteile sind nicht etwa nachträglich in die JDenl schrift eingeschoben. Ihre Prüfung ist nicht etwa erst im Aym erfolgt, sondern gleich nach Eingang der Urteile. Auf Anfrag⸗ des Abg. Schulte erwidert der Minister sodann: I. anwesenden Minister im Kabinett sind über das Sectat

stehen der Aktion durchaus unterrichtet gewesen; das Kabineg

hat einen Beschluß nicht gefaßt. Einige Kabinettsmitgliede haben, soweit sie nicht zustimmten, Bedenken lediglich wege des Zeitpunktes der Maßnahme geäußert. Der Artik „Germania“ geht von unrichtigen Voraussetzungen a Abg. Schulte⸗Breslau (Zentr.) stellte folgenden Antrag: der Frage, ob die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzung, für das Vorgehen des Reichsinnenministers gegeben wara Stellung zu nehmen, hält der Ausschuß diese Maßnahme für de gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zweckmäßig.“ Dieser Antrq wurde von Koch⸗Weser (Dem.) unterstützt. Abg. Th äl! (Komm.) bestritt die Schlüssigkeit des Materials des Mir Seine Partei verbiete den Mitgliedern des Roten Frontka bundes den Waffenbesitz. Es seien also nur Einzelfälle, die in kommen könnten. Der Kommunistischen Partei und dem Rotfron kämpferbund könne man die Dinge nicht in die Schuhe schieber Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) dankte namens seiner Pan dem Minister von Keudell, daß er, auch wo er eine Erklarnn des Kabinetts nicht gehabt habe, doch nach seinem tiefen Pflc gefühl gehandelt habe. Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) erklärte, vers auch über die Zweckmäßigkeit des Ersuchens des Reichsminssee des Innern im Kreise seiner Freunde verschiedene Ansichten 9 äußert worden seien, so werde er doch innerhalb der Rechte d Ausschusses bleiben und deshalb gegen den Antrag Schit stimmen. Abg. Torgler (Komm.) begründete die a⸗ lehnende Stellung seiner Freunde gegen die Antg Reichsminister des Innern Dr. von Keudell betonte geth über dem sozialdemokratischen Antrage, daß das Verbot de Roten Frontkämpferbundes eine Verwaltungsmaßnahme Reichsinnenministers gewesen sei, wodurch die Rechte d Volksvertretung keineswegs verletzt worden seien. Wenn. Ausschuß einen Beschluß im Sinne der sozialdemokratische Anträge, welche ein Ersuchen bzw. eine Weisung die Reichsregierung bedeuteten, fassen würde, so enthg ein solcher Beschluß der staatsrechtlichen Grundlage. 7 Begründung verwies der Minister auf die wiederholt ermon

9 Denkschrift des Reichsinnenministers Köster vom hees Reichsjustizminister Hergt erklärte auf eine Bitte des Füax her die in der Kabinettssigusg äußern, daß er dazu aus eigenem mices nicht in der Lage Felt er zur Zeit dieser Kabinettssitzung auf Urlaub außerhalb er geweilt habe und der Reichskanzler, der am gleichen Tage verlassen habe, als er von seinem Urlaub zurü⸗ gekehrt l.s ihm nicht mehr über die Angelegenheit habe sprechen könner. In der Abstimmung wurde unächst der A ntX 8 minger abgelehnt, desgleichen die Anträge der b nisten und die Anträge der Sozialdemokralatrcg 10 gegen 9 bzw. 11 gegen 8 Stimmen. De 1 Schulte⸗Breslau (Zentr.) Koch⸗Weser (Tem.) mit 10 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Se diese Angelegenheit erledigt. Es folgte 58 handlung des Ersuchens des Ministers für Ernährr g Landwirtschaft Schiele, wegen des Antrags Preußen hilfe lionen von den 30 Millionen der landwirtschaftlichen Noenhogg Unwetterschäden abzuzweigen. Der Minister gab Reich Regierungserklärung ab: „Nach Benehmen mit dem Herrn!

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le sin ; Das Urteil vom 6. Dezember 1927 gegen den Schlosser Hartman aus Bochum und das Urteil vom 2. Dezember 1927 gegen des

Entscheidunz

die Haupth. Beweiserhebungem.

(Dem.) will nicht über die Zweckmäßigkelt

Reichs⸗ und

minister der Finanzen habe ich folgendes zu erklären: In Verfolg der vom 83. zusschuß des Reichstags am 19. April 1928 Entschließung: Die Reichsregierung zu ersuchen, für die durch Un⸗ wetterschäden betroffenen landwirtschaftlichen Gebiete, für die die Mittel des Notprogramms zur Fortführung der Betriebe nicht ausreichen, aus den Ueberschüssen des Etats für 1927 den Betrag von 5 Millionen zur Verfügung zu stellen, die auf die Länder nach dem Verhältnis der der Landwirtschaft entstandenen Schäden u verteilen sind“ ist der Herr Reichsminister der Finanzen oofort in eine erneute sorgfältige Prüfung der Lage der Reichs⸗ finanzen eingetreten und wird nach Abschluß dieser Prüfung dem Kabinett ehestens einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.“ Nach kurzer Besprechung, an der der preußische Ministerial⸗ direktor Dr. Brecht und der Vorsitzende Henke (Soz.) teilnahmen, genehmigte der Ausschuß einstimmig diese Erklärung. Der Reichstags⸗Ausschuß zur Durchführung des landwirtschaftlichen Notprogramms setzte am 8 d. M. die Beratung der Richtlinien für die Durchführung des andwirtschaftlichen Notprogramms unter dem Vorsitz des Abg. Horlacher (Bayer. Vp.) fort. Es standen zunächst die Richt⸗ jnien für die Verwendung von Reichsmitteln zur Ratio⸗ halisierung des landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaftswesens zur Besprechung. Ministerialrat Schuster erläuterte, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, im Hinweis auf den Etats⸗ permerk für diese Mittel⸗ die Gründe, welche eine Vereinheit⸗ lichung des Genossenschaftswesens in der Verwaltung der gemein⸗ b Angelegenheiten und ihren Zusammenschluß wünschens⸗ vert machen. Diese Bewegung sei durch Mangel an Mitteln gehemmt worden. Einen unmittelbaren Zwang könne die Staatsgewalt darauf nicht ausüben, aber die schon wieder erwachte Neigung solle gestärkt werden. Der Redner besprach die dafür vorgeschlagenen Richtlinien im einzelnen. Immer müsse gefragt werden, ob die aufgewendeten Kosten auch im Verhältnis zum mutmaßlichen Erfolg stünden. Wo es nötig sei, müsse man gauch an eine Sanierung denken. Auch zu der Höhe, die die Kosten erreichen dürften, seien Vorschläge ““ Der Redner legte der Besprechung die Beschüsse des Reichsrats zugrunde, der u. a. zwei Ausschüsse des Reichswirtschaftsministeriums für Ernährung vorgeschlagen hat, einen X“ und ferner einen Aus⸗ schuß zur Fühlungnahme mit den beteiligten Stellen, in dem die Genossenschaftsverbände, der Landwirtschaftsrat und die be⸗ treffenden Bankinstitute vertreten sind. Bayerischer Ministerial⸗ direktor Frhr. von Imhoff ergänzte als Berichterstatter des Reichsrats die Darlegungen des Vorredners. Abg. Sonner (Zentr.) erklärte, durch die Beschlüsse des Reichsrats einen Teil seiner Bedenken für erledigt. Den besonderen Ausschuß streiche man 8 und gebe lieber den Ländern das Geld zur Verteilung. Einspruch erhebe er gegen etwaige Absichten auf Sanierung einzelner Genossenschaften (Zuruf: Ist nicht beabsichtigt!). Vor⸗ sitzender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) verlas einen längeren Antrag des Abg. Rädel (Komm.), der eine ganz neue Fassung vorschlägt und vor allem die Mitwirk der Arbeiter⸗ organisationen verlangt. Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) warf die Frage auf, ob denn die Genossenschaftsverbände wirk⸗ lich einen Zusammenschluß wünschten. Die Verluste dieser Ver⸗ bände z. B. beim Raiffeisen⸗Verband seien zum Teil durch die mangelnde Praxis der hochmögenden Herren entstanden, die See⸗ dampfer ustv. ankauften und durch sonstige Beteiligungen das Geld verpulverten. Die Landbund⸗Genossenschaften seien nicht zu sanieren! Er fürchte, daß trotzdem dazu Mittel hier bewilligt werden sollten. Das dürfe nicht geschehen. Hätten diese Genossen⸗ schaften sich doch sogar für Erhöhung des Zinsfußes ausgesprochen. Die Arbeiter⸗Genossenschaften salten keine solchen Verluste erlitten, weil sie nicht unfähig geleitet worden seien. Reichsernährungsminister Schiele stellte richtig, daß in den Ausführungen des Referenten von Sanierung nur die Rede gewesen sei in bezug auf die Kreditinstitute, die ihrerseits mit den Genossenschaften arbeiten und für deren Rationalisierun sn sorgen haben. Auf Anfrage teilte der Minister mit, da ie Reichslandbund⸗Genossenschaften jetzt durchaus die unterstützten, die hier vor⸗ geschlagen seien und sich mit den anderen Genossenschafts⸗ verbänden in eine Linie stellten. Die Bewilligung von Mitteln erst dann zulässig sein, wenn der Plan klar vorliege, der as Werk der Rationalisierung sichere, und wenn verbindliche Beschlüsse

Rationalisierungsbestrebungen

mindestens die drei größten eentralen landwirtschaftlichen Genossenschaften beigetreten 38— Unter diesen drei genannten Genossenschafts⸗ berbänden müßten sich der Reichsverband der deutschen landwirt⸗ schaftlichen Genossenschaften und der Raiffeisen⸗Verband befinden. Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) nannte die Vorlage außer⸗ ordentlich unklar und bedauerte, daß hier unter den Bauern⸗ Pgan acegnen, nicht paritätisch verfahren werde. Z. B. seien die Genos des Bayerischen Bauernvereins bisher über⸗ haupt nicht gehört worden, obgleich diese mit den Holsteinischen die ehe Verbände darstellten. Welche Genossenschaften kämen in

vorlägen, denen

vage, wie solle das Geld angewendet werden? Die großen erbände unter einen Hut zu bringen, halte er für eine Unmög⸗ lichkeit. Das Raiffeisen⸗Institut 2 eine zentrale Organisation ür das ganze Land, die anderen Verbände aber wären nicht mit diesen vergleichbare Größen. Ein Teil der Genossenschaften hätte sich aus eigener Kraft rationalisiert! Diese auszuschließen, sei eine Undankbarkeit, jedenfalls müsse man außerordentlich vor⸗ sichtig vorgehen. Die Fassung der Bestimmungen über Rationalisierung sei direkt gefährlich. Wer seien denn die beiden größten zentralen Genofsenschaftsverbände! Den Gedanken müsse man aufgeben, die Spitzenverbände zu vereinheitlichen! Von unten her könne man rationalisieren, aber nicht von oben her, von einer Zentrale in Berlin; das könne zunächst höchstens in den Ländern und den Provinzen geschehen. Sei das erreicht dazu bedürfe es längerer Zeit komme vielleicht einmal eine Berliner Zentrale. Etwas anderes sei vielleicht eine zentrale Zinsverbilligung im Geldverkehr der landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften, weil danche dieser Kredite eingefroven seien. Durch die Strafzinsen bis zu 11 vH. würde die Lage der Land⸗ wirte weiter verschlechtert, da es sich um rund 150 Millionen solcher eingefrorenen Personalkredite handele. Hier könne man helfend eingreifen. Bezüglich der übrigen 800 Millionen Mark Kvedite müsse man 2 vH. unter den Banldiskont sice Jahre heruntergehen. Dann bringe man wirkliche ichtbare Hilfe. Deshalb bitte er, die Richtlinien so um⸗ zuarbeiten, daß von unten rationalisiert werde. Wie die Richt⸗ linien jett seien, könne seine Partei ihnen nicht zustimmen. Reichsminister Schiele wies den Vorredner darauf hin, daß die Mittel etatmäßig zur Rationalisierung festgelegt seien un diesem Beschluß auch die Bayerische Volkspartei zugestimmt habe. Nun wolle der Vorredner aus der Rationalisierung eine Zins⸗ verbilligungsaktion machen, was dem Sinne des Gesetzes nicht entspreche. Der Vortehnen habe bedauert, daß der Vayerische Bauernverband in Verbindung mit den Bauernvereinsgenossen⸗ schaften nicht vorher gehört worden sei. Die erwähnte er⸗ einigung nenne sich „Zentralverband der Bauernvereinsgenossen⸗ schaften Deutschlands G. m. b. H.“; dieser Verband sei keine einheitliche Genossenschaftsbildung wie die anderen Verbäͤnde. Diese ganze etwas unklare Frage 88 erst in den letzten Tagen eingehend geprüft worden. Im übrigen könne dieser Verband ebenso gut als dritter von den genannten zentralen landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbänden im Sinne der Richtlinien fungieren wie jeder andere, ofern e auf Grund der Richtlinien praktisch mitzuarbeiten bereit. sei. Auf eine Anfrage des Abg. Tempel (Soz.), ob nur be⸗ stimmte oder fämtliche Genossenschaftsverbände nach Möglichkeit

beteiligt werden sollen, gab Reichsminister Schiele Erklärungen ab, nach denen die Absicht bestehe, alle Genossenschafts⸗ verbände, die mitarbeiten wollten, auch zu beteiligen. Aber müßten sich auf den Boden der Richtlinien stellen. bg. Raedel (Komm.) begründete seine Vorschäge zur Rationalisierung des Genossenschaftswesens und zur Vorbeugung etwaiger Versuche zur Sanierung fauler Genossenschaften. Er schiwert⸗ die angebliche Mißwirtschaft des Landbundes, die noch tärker hervorgetreten wäre, wenn nicht gerade die kleinen Bauern⸗ enossenschaften des Landes noch am besten gearbeitet hätten. bg. Keinath (D. Vp.) betonte, der könne an der Zweckbestimmung dieser Mittel nichts ändern, deshalb könne er es nicht verantworten, daß hier Mittel zur Sanierung verteilt würden. Deshalb könne man auch die Verteilung nicht einfach den Ländern überlassen, denn manche Länder würden gar kein Bedürfnis für eine solche Rationalisierung haben und die Gelder anderweit verwenden. Der Redner vermißte noch eine zweckmäßige Kon⸗ trolle. Sie sei sehr schwer durchführbar, wie sie nach den Richt⸗ linien vorgeschlagen sei. Wenn es möglich wäre über die Genossen⸗ schaften eine Zinsverbilligung zu erreichen, so sei das Reichsgeld häni ngglich angelegt. Aber nach den bisherigen Erfahrungen ätten Geno L 1925 z. B. bis 20 vH selbst genommen und damit ihr Defizit abgedeckt, und zwar mit Rentenbank⸗ krediten! Er halte deshalb ein solches Verfahren für unmöglich mangels genügender Kontrolle. Er halte den Vorschlag Dr. Hor⸗ lachers deshalb für undurchführbar. Abg. Dewitz (D. Nat.) be⸗ grüßte die Absicht der Regierung, hier in diesem Absatz⸗ und reditwirrwarr des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens von oben mit einem gewissen Druck ein Ende zu machen. Von oben lasse sich ein Zusammenschweißen leichter als von unten erreichen. Man stoße ja auf den Widerstand von so und so vielen hauptamt⸗ lichen 1 usw. Man spreche so viel von schlecht be⸗ wirtschafteten Genossen Haften, Gewiß, es möge mancher Fehler gemacht worden sein. Es sei die Inflation gemacht worden. (Zu⸗ ruf: Die haben die Arbeitergenossenschaften doch auch überwunden!) Gewiß, Garantien für gute Verteilung der Gelder suche er gerade darin, daß ein Druck von oben geübt werde. Wenn einzelne Ge⸗ sasslenscha ten zurzeit noch nicht mitmachen wollten, so möge das ein, sie würden sich aber nach kurzer Zeit besinnen, wenn sie ähen, daß sie von der Zentralisation Vorteil hätten. Die Blüte er Konsumvereine komme doch gerade daher, daß sie von vorn⸗ sebein straff zentral aufgebaut und zusammengefaßt seien. Was olle denn der Länderausschuß nun hierbei machen? Seine Auf⸗ abe erscheine ihm etwas viel Aufwand für einen Eierkuchen zu ein. Eine Beschleunigung des Verfahrens werde sicherlich dadurch nicht erreicht. Im übrigen aber bitte er um baldige Annahme der Richtlinien, damit überhaupt etwas zustande komme. Abg. Schlack (Zentr.) bemerkte, ihm habe es anfangs geschienen, als seien die Richtlinien dazu da, die Gedanken zu verbergen. Werde denn ein Verband bereit sein, z. B. die Millionen Schulden des anderen zu übernehmen, und so mit ihm zusammenzugehen? Da wir nur 25 Millionen zur Verfügung hätten, sei daran wohl nicht gedacht. Verhütet müsse werden, daß d ie Summen zur „Sanierung“ ver⸗ wendet würden. Die Rationalisierung könne man nicht von oben machen die Zentralverbände müßten zunächst herausbleiben —, sie müsse bei den lokalen, provinziellen und Löööö“ beginnen. Machten diese nicht mit, so behalte man das Geld. Auf dieser Grundlage werde man schließlich zu einer Hauptzentrale kommen. Wollten die Zentralverbände sich nicht einigen, möchten sie es lassen. Die Zentralverbände wollten ja ihre Genossenschaften behalten und hinderten womöglich den Zusammenschluß. Der ö könne die Gelder verteilen, aber mehr nicht, weil die Praktiker fehlten. Eine Verteilung nach den Zinsen, wie Dr. Horlacher vorschlage, lehne er ab. Abg. Blum (Zentr.) be⸗ tonte, daß eine assung der Genossenschaften schon um so mehr nötig sei, als die Internationale Poolbildung sich immer mehr festige, und im Inlande die Trustbildung fortschreite. Da müsse die Landwirtschaft als Gegenwirkung auch eine zentrale Ver⸗ einigung haben. Der Vorschlag, eine Zinsverbilligung mit der Rationalisierung zu verbinden, se ewiß mit Rücksicht auf die brutalen Zinssätze bis 12 und mehr Fee erwägenswert. Dazu reichten aber 25 Millionen nicht aus. Dazu brauche man mindestens die doppelte Summe. Da müsse die Rationalisierung den Vorrang Man müsse aber nicht oben, sondern unten anfangen. Es omme in erster Linie darauf an, daß der Zusammenschluß der in und Provinzen nebeneinander bestehenden Ver⸗ oder Provinzialverband erfolge. Der Zusammenschluß müsse da erfolgen, wo die praktische Arbeit eleistet werde, dann komme er von oben von felbst. arum sei es auch falsch, die Mittel für den unteren Zusammen⸗ schluß auf 20 vH. zu Gegen die Verwendung der Mittel zur Sanierung sei er unbedingt. Aufwendungen jur geschäftlichen Sanierung dürften nicht gemacht werden. Auf alle Fälle müsse der b zu einer Lösung der michtißen Frage kommen. Abg. Be⸗ ⸗Oppeln (Ztr.) wies auf die sehn⸗ üchtige Erwartung Pin, mit der die Landwirtschaft der Arbeiten 8 ö arre. Er pflichte im wesentlichen dem Abg. Blum bei. r Widerstand gegen diese Bestrebungen vor⸗ wiegend von den leitenden Beamten der 81n ten aus, die um ihre Position Ohne eine Rationalisierung werde das Genossenschaftswesen nicht verbilligt. Man denke nur an die unberechtigte gegenwärtige Uneinigkeit der Spitzen⸗ verbände. In dem Wuderenesut sehe er nur ein Auskunfts⸗ mittel aus Mangel an Besserem. Unter gewissen Abänderungen könne man wohl den Richtlinien Ab. Bach⸗ mann (D. Nat.) bemerkte, der beste ille von unten her reiche nicht aus, wenn nicht dazu ein ruck von oben komme. Er beantrage, um Mißverständnisse auszuräumen, als Zweck der Mittel zu bestimmen: „Die Mittel 18 nur zur Deckung der Kosten, die den genossenschaftlichen Kassen durch Rationalisierungs⸗ Maßnahmen entstehen, zur Verfügung

den Ländern bände zu einem Landes⸗

zu stellen.“ Damit schloß die allgemeine Beratung; Beschlüsse wurden noch nicht sclo. Der Ausschuß wird sich vielmehr in seiner Flonng, am 28. April, zunächst mit der Frage der Um⸗ schuldungskredite beschäftigen.

Der Reichstagsausschuß zur Durchführung NC11A4A““ 6 o. setzte am 28. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Horlach er (Bayer. Vp.) seine Beratungen mit der Besprechung der treffend Hilfsmaßnahmen des Reichs für Umschuldungskre 5 fort. Ministerialrat Dr. Quassowski erläuterte, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, die Gefahr der sogenannten eingefrorenen Kredite, die man auch ver⸗ kappte Realkredite genannt abe. Die Bewegung gehe dahin, die kurzfristigen Personalkredite durch langfristige Kredite möglichst unter Ermäßigung des Zinsfußes zu ersetzen. Die Zunahme der Pfandbriefe zeigte die beginnende Wo der Land⸗ wirt erststelligen Hypothekenkredit nicht mehr erhalten könne, wolle man ihm zweitstelligen Hypothekenkredit eröffnen. Woher aber bekomme man das Geld? Man habe ja bereits auch Aus⸗ landsgeld herangezogen, aber die Garantie müßten Inlands⸗ kreditinstitute übernehmen. Redner setzte nun die I1“ dieser Hilfe und die Formen und Bedingungen, die Kontrollmaß⸗ nahmen usw. auseinander, unter denen diese Maßnahmen vor sich gehen sollen, die in den Richtlinien zusammengefaßt seien. Das Bedürfnis nach solchen Krediten sei außerordentli groß, größer als der Geldmarkt zurzeit es befriedigen könnte. Es komme nun darauf an, diese Umschuldungskredite dorthin zu leiten und so umfangreich, daß der ihrer bedürftige Schuldner, Landwirt, Klein⸗ bauer und Pächter, nun auch wirklich geregelte Schuldverhältnisse erlange. Von langfristigen Krediten sei hierbei nur an den ‚hin⸗ teren Schwanz“ der Roggenschulden gedacht. Die Verhandlungen zur Vorbereitung der Umschuldung mit den Ländern, Banken und Organisationen feien bereits in die Wege geleitet; er hoffe deshalb

auf baldige Verabschiedung. Die Beschlüsse des Reichsrats brächten keine grundsätzlichen Abweichungen von den Zielen der Regierung. Abg. Rädel (Komm.) begründete einen Antrag, die für Hilfsmaßnahmen des Reiches für Umschuldungskredite zur ee zu stellenden Mittel als Notfonds für die Ent⸗ schuldung bäuerlicher Klein⸗ und Familienbetriebe zu verwenden. sinr Durchführung dieser EE habe die Regierung dichtlinien nach folgenden Gesichtspunkten vorzulegen: a) Herab⸗ secung oder vollständige Streichung solcher Schulden, die zu den chlechten Bedingungen in den Jahren 1924/25 aufgenommen werden mußten, außerdem schwebende Schulden, b) Zins⸗ verbilligung in dem Maße, daß in keinem Fall die Zinsen 6 vH übersteigen, bei dringenden Notständen Gewährung zinsloser Vor⸗ schüsse, c) Durchführung der Hilfsmaßnahmen durch Ausschüsse, ie aus Vertretern der landwirtschaftlichen ö“ Klein⸗ und Familienbetriebe, Gemeinden und Gemeindeverbände und Landwirtschaftskammern gebildet werden. Die vorliegenden Richtlinien brächten keine Hilfe den bedürftigen Bauern usw., sondern eigentlich nur den Kreditanstalten. Die Richtlinien machten im Eingang den Eindruck, als seien es Maßnahmen, das Betreiben von Zwangsvollstreckungen zu erleichtern. Vor⸗ sitzender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) beantragte mit Unterstützung mehrerer Parteien eine Entschließung, darauf Be⸗ dacht zu nehmen, daß die Kredithilfe durch Umschuldung möglichst leichmäßig auf das ganze Reich verteilt wird. Abg. Beck⸗Oppeln [Zentr.) begrüßte die vorgeschlagenen Maßnahmen. Die soge⸗ nannten Amerikaanleihen usw. hätten sich nicht richtig auswirken können, weil die Grundbuchämter noch mit den Aufwertungs⸗ arbeiten beschäftigt gewesen seien. Die Abwicklungskredite seien damals gewissermaßen auf drei Jahre verteilt worden, die bäuer⸗ lichen Schuldner hätten aber bei der schlechten Lage der Land⸗ wirtschaft einfach nicht zahlen können. Die Kreditmöglichkeiten seien erschöpft worden. Deshalb halte er Heraufsetzung der Be⸗ hihung86 ta auf 50 bis 60 vH für wünschenswert. Abg. Blum (Zentr.) betonte den Zusammenhang der Umschuldungsaktion mit dem Auffangen von Gütern, die sich nicht halten ließen, und dem Siedlungswesen. Die Zahl der nicht mehr rentablen Groß⸗ güter mehre sich von Tag zu 8-8. Es bestehe große Gefahr, daß die Güter an sogenannte Güterschlächter fielen und dauernd ihrer wirtschaftlichen Ausnutzung entzogen würden. Dabei sei eine Ge⸗ sundung des Siedlungswesens zu erstreben. Manche Siedlungs⸗ gesellschaften ungesund, kauften schlechte zur Siedlung ungeeignete Objekte. Viele Siedler gingen dadurch zugrunde, Durch die Kontrolle der Umschuldungsorganisation werde eine Auswahl der zur Siedlung geeigneten Objekte erfolgen können. Alles in allem sei die Aktion eine zwingende Forderung der Not⸗ stände auf dem landwirtschaftlichen Hypothekenmarkte. Diesem Anfang müsse eine weitere Ausgestaltung folgen. Abg. von Dewitz (D. Nat.) betonte gleichfalls die Notwendig⸗ keit dieser Maßnahmen. Der Abg. Rädel habe offenbar die Be⸗ deutung der Treu in den Richtlinien verkannt. Sie sei nicht die Hauptsache, sie komme w nur für gewisse hoff⸗ nungslose Fälle besonders in Frage. en Kleinbauern könne man auf Grund der Richtlinien sehr wohl helfen und weit besser, als der Abg. Rädel es annehme. Der Redner setzte das näher im einzelnen auseinander. Er bat um baldige Verabschiedung dieser Richtlinien, schon weil sie die Maßnahmen brächten, die eine Art Voraussetzung für die Rationalisierung der Genossen⸗ schaftsbetriebe seien. Abg. Schröter⸗Liegnitz (D. Nat.) be⸗ gründete einen von der Bayerischen Volkspartei, der Deutschen Volkspartei und dem Zentrum unterstützten Antrag, der den Siedlern und Rentengütern usw. die Teilnahme an dieser Aktion ermöglichen solle. Danach darf die Höhe des Umschuldungs⸗ darlehens bei Altsiedlern und Rentengutsbesitzern 20 vH des Grundstückswertes übersteigen, so daß auch bei diesen der Um⸗ schuldungskredit einschließlich der im Range vorgehenden Renten⸗ belastung ebenfalls mit der Grenze von 50 bis 60 vH des Grund⸗ stassswertes abschneidet. Nach kurzer weiterer Debatte, an der ich der Abg. Gaeen (D. Vp.) und Ministerialrat Dr. Quassowski beteiligten, wurde die allgemeine Beratung ge⸗ schlossen. In der Einzelerörterung gab auf eine Anfrage des Abg. Dr. Hilferding (Soz.) Ministerialrat Dr. Quassowski ausführliche Auskunft über die mögliche Form der Kredit⸗ beschaffung Abg. Beythien (D. Vp.) begründete einen An⸗ trag seiner Freunde, in den Kreditausschuß nicht bloß von der Handelskammer und Handwerkskammer einen Vertreter, sondern je einen Vertreter zu entsenden; bei der innigen Berührung beider Kammern mit dem Landwirt sei das nötig. Abg. Blum (Zentr.) begründete einen Antrag, als Sicherheit für Darlehen bei Klein⸗ bauern und Pächtern gelten zu lassen: „insbesondere auch die per⸗ sönliche et nas sat e (Personalkredit)“. Die mitgeteilten An⸗ träge Beythien (D. Vp.), Blum (Zentr.), Schröter (D. Nat.) usw. wurden mit Ausnahme des kommunistischen Antrages, der ab⸗ gelehnt wurde, genehmigt. Statt „Nerree wurde der Ausdruck „Forderungen von Gewerbetreibenden“ gesetzt. Die Entschließung Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) wurde einstimmig genehmigt. Die Richtlinien für die Umschuldung wurden im ganzen genehmigt. Es folgte die Fortsetzung der Be⸗ zur Rationalisierung des landwirt⸗ saftlichen Genossenschaftswesens. Es entspann sich eine Erörterung zur Geschäftsordnung, ob die in⸗ wischen eingegangenen beiden Anträge des Abg. Schmidt⸗ Cöpenick (Soz.) und Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) und Ge⸗ nossen gleich mitbesprochen werden sollten oder erst nach Abschluß der Einzelberatung Abg. Dr. Hilferding (Soz.) begründete innerhalb dieser Verhandlung den SSee K. Antrag, der lautet: „Der Ausschuß wolle beschließen: In Erwägung, daß die Verwendung der für die Rationalisierungsbestrebungen der landwirtschaftlichen Genossenschaften bebestetekten Gelder laut Absatz 4 der Richtlinien erst nach dem Vorliegen gegen⸗ seitig bindender Beschlüsse der Genossenschaftsverbände zulässig ist und eine Verzögerung durch diesen Antrag nicht eintreten kann, wird die Beschlußfassung so lange vertagt, bis ein solcher Rationalisierungsplan vorliegt.“ Durch die vorliegenden An⸗ träge, so führte der Redner aus, werde die Grundlage der Richt⸗ linien vollkommen verändert, namentlich durch die Zentrums⸗ anträge, die den Neuaufbau von unten, statt von oben, erstrebten. Abg. Schlack (Zentr.) widerfprach der sofortigen Beratung und diesem Antrage. Er sei im Gegenteil mit den Absichten der Richtlinien des Ministeriums einverstanden. Der Antrag Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) und Hamkens (D. Vp.) lautet: „Der Ausschuß wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, den nunmehr vorliegenden Entwurf von Richtlinien zur Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens allen großen zentralen Genossenschaftsverbänden zur Stellung⸗ nahme vorzulegen und dem Ausschuß über das Ergebnis der gepflogenen Verhandlungen nach dem 20. Mai Bericht zu er⸗ statten. Auch solle über die Einordnung der zentralen Verbände nach ihrer Größe bis dahin eine klare Stellungnahme erfolgen, Zu der nächsten Sitzung des vasansses sollen Sachverständige aus den Kreisen der zentralen Genossenschaftsverbände geladen werden.“ Vorsitzender Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) führte zur Begründung des Antrages aus, 1 alle hier eine ationalisierung der landwirtschaftlichen Genossenschaften an⸗ strebten, aber die Regierung erstrebe sie von oben, seine Partei von unten. Nur so sei sie möglich. Eine solche Rationalisierung des Genossenschaftswesens erfordere Jahre. Deshalb sei eine nachträgliche Fühlungnahme mit den großen Genossenschafts⸗ verbänden kein Zeitverlust. Sein Antrag wolle eine gründliche Klärung der Verhältnisse in der Zwischenzeit. Er bitte um An⸗ nahme seines Antrags und des Antrags Hilferding —Schmidt⸗ Cöpenick. Abg. Schlack (Zentr.) wies den Vorsitzenden darauf hin, daß doch gerade er es gewesen sei, der wegen der Drin lichkeit der Sache auf der jetzigen Sitzung bestanden habe. Es de