vom 12. Mai 1928. S. 2.
Norddeutsche Eiswerke Actiengesellschaft.
Bilanz am 31. Dezember 1927. —
[14757
[13574]. Bilanz per 31.
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien.
Dezember 1927.
RM 1 491 941 395 000 912 000 513 000 81 700 659 000 15 600 22 587 2 703
706 421 39 600
Aktiva. Grundstück.. Wohnhaus Kühl⸗ und Gefrierhäuser Gebäude Eisfabrik .. Gebäude Stall..
Naschinen “ 6 nventar Werkzeuge, Wagen “
Kasse 1 8
Debitoren (einschl. Bankgut⸗ guthaben RM676 649,01)
Mrhelthah tah . . . . .
Passiva. Aktienkapital: Vorzugsaktien.. Aktien “ Reservesonds “*“ Kicht erhobene Dividenden Interimskonto. Krchitotin — Gewinn (einschl. Vortrag 1926 RM 4265,46) .
10 000 3 650 000 8 366 000 375 000
63 2462 370 520 35 4 839 554— Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Debet. RMN ₰ Gehälter und Löhne . 301 595 59 Handlungs⸗ und Betriebs⸗
unkosten, Reparaturen, Versicherungen Steuern “ Arbeiterwohlfahrt und gestelltenversicherung Abschreibungen.. Reingewin .
☛
bt1450 749 49 8 252 793 10
11 850/86 173 450]46 370 520]35
560 959,85
Kredit.
Vortrag aus 1926 . Generalertragskonto eö1““]
4 265 46 1 538 624/ 7] 18 069/68
1 560 959 [85
Die für das Geschäftsjahr 1927 auf 10 % festgesetzte Dividende gelangt von eute ab mit RM 30 für die Attien ber je RM 300 und mit RM 50 für die Aktien über je RM 500 gegen Ein⸗ reichung des Dividendenscheins ver 1927 abzügl. 10 % Steuer bei den Bankhäusern Gebrüder Bonte, Oscar Heimann Co. und A. Ephraim zur Auszahlung. Berlin, den 9. Mai 1928. Der Vorstand. E. Wittig. A. Behrens.
[14722] Hanfa⸗Metallwerke A. G., Röhringen und Feuerbach.
Bilanz auf den 31 Dezember 1927.
RM ₰ 89 60560
287 794 39 8 101 296/47
Aktiva. Grundstücke. 1“ Gebäude und Beamten⸗
wohnurngen Maschinen “ Kraft⸗ und Lichtanlage Transmtisionen.. Riemen 1u“ Arbeitswerkzeuge 8
Füroutensilien Mobiliar... Modelle.. ente.. Fuhrpark. . Kasse “
2
6eSedoddhdrdberbobdode
Wertpapiere Außenstände Vorräte..
198 960 8 8 8 1 170 555 assiva.
Kapital “
pecbeken Kernefonds— Beamten⸗ u. Arbeiterunter⸗ stützungsfondsds.. Verbindlichkeiten. ..
Nicht abgehobene Dividende Gewinnvortrag 4 309.12 Gewinn.. 61 280 26
65 589 1 170 555 Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf den 31. Dezember 1927.
RM 64 793 65 589
130 382
Aufwand. Ahbschreibungen.. Reingewimn
Ertrag. Vortrag aus 1926 eberschuß nach Abzug der
4 309
126 073 130 382
Stuttgart / Möhringen, im Mai 1928. Hansa⸗Metallwerke A. G., Möhringen.
Der Vorstand. Göhring.
Unkosten 3
Hansa⸗Metallwerte A. G., Möhringen und Feuerbach. Herr Wilhelm Jötten ist aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Siuttgart/ Möhringen, im Mai 1928.
Hansa⸗Metallwerke A. G.,
Möhringen und Feuerbach.
(4839 554—
Aktiva.
An Kassakonto: Niemberg und Kemberg .. „ Effektenkonto: Bestand an Effekten
Debitorenkonto:
Debitoren im Wechselverkehr
— Abschreibug. .. Inventarkonto:
““ Passiva. Per Aktienkapitalkonto:
„ Reservefondskonto: Reservefonds..
Agio der Emission 1927..
Depositenkonto: kurzfristige Einlagen.. langfristige Eilagen..
Gewinn⸗ und Verlustkonto: mark 3101,— aus 1926: Entschädigungen .. b) 5 % ordentliche Dividende.. c) 3 9%
e) Vortrag auf neue Rechnung
Bestand an barem Gelde in Zörbig
„ Warenkonto: Bestand an Waren in Zörbig, iem⸗ berg und Kembergg... . ..
Guthaben bei Banken und Postscheckamt.. Debitoren im Kontokorrentverkerr..
Grundstücks⸗und Gebäudekonto: Wert der Grundstücke und Gebäude in Zörbig und Niemberg..
Sämtliches Inventar i Niemberg und Kemberg.. EE1“ — Abschreibun. . .
Zinsen⸗ und Diskontokonto: Ueber den 1. 1. 1928 hinaus bezahlte Diskonte...
Emission 19220227 . . 400 000,—
Uebertrag vom Spezialreservefonds 1““
Kreditorenkonto: Kreditoren im Kontokorrentverkehr
Dividendekonto: noch nicht abgehobene Dividende Reingewinn pro 1927 inkl. Vortrag von Reichs⸗
a) statuten⸗ und vertragsmäßige Tantiemen u.
außerordentliche Dividende d) Ueberweisung an Reservefonds
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1927.
RN ˙——RM
96 135 —
2 314 466
141 291 2 551 893
S1n
375 879
7 519 368 360
n Zörbig 9— 2⁴ 2. . 20 83 976 12 443 96 419 12 392
84 027
6 988 3 311 422
— 54 880 1 864 632
70 472 892 23
22225 à22 2—⸗0
526 047 2 829
. . 13 849 . 20 000 12 000 15 120
. 2 064 63 033
3 311 422
Ausgaben.
Niemberg und Kemberg ..
Einnahmen.
„ Effektenkonto: Gewinn...
W. Weps, Bürgermeister, Zörbig, Vor⸗ sitzender,
Emil Paschlau, Rittergutsbesitzer, stellver⸗ tretender Vorsitzender, RittergutCösseln, Friedrich Rosahl, Sanitätsrat Dr. med., Zörbig,
W. Haberland, Rittmeister d. R. a. D., Rittergut Prussendorf,
Otto Nette, Gutsbesitzer, Rieda,
Zörbig, im April 1928.
Der Aufsichtsrat. C. Gottschalk.
An Geschäftsunkostenkonto: Sämtliche Geschäftsunkosten in Zörbig,
„ Abschreibungen: auf Grundstücks⸗ und Inventarkonto . „ Gewinn⸗ und Verlustkonto: Reingewinn pro 1927 .
Per Gewinn⸗ und Verlustkonto: Gewinnvortrag aus 192656Z. „ Zinsen⸗ und Diskontokonto: Gewinn aus Zinsen u. Provisionen „ Werenkonto: Gewinn an Waren abzüglich Warenunkosten..
Vorstehende Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungsgemäß geführten Geschäftsbüchern übereinstimmend befunden. Hermann Knauth, vereidigter Bücherrevisor.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Herren zusammen:
Zörbiger Bankverein von Schröter, Körner & Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Zörbig.
Weps, Vorsitzender.
Die persönlich haftenden Gesellschafter:
₰
34 83 23
40
9 8 2
11 83 46
40
2* * 8* „ 2* * * 2 2 2³ 2
Hugo Maul, Amtmann, Dominium Stein⸗ furth b. Wolfen,
Max Köster, Gutsbesitzer, Neutz,
Josef Lux, Bankdirektor, Staatsrat a. D.,
Dessau, Otto Jahn, Stadtgutsbesitzer, Zörbig, Arno Teutschebein, Rittergutsbesitzer,
Rittergut Köckern.
F. Friedel.
10. Gefellschaften m. b. H.
[117553 Bekanntmachung.
Durch Beschluß vom 12. April 1927 ist die Fuma Baugeschäft A. Lorenz G. m. b. H. in Breslau aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden. Marta Lorenz als Liquidator.
[12975] Aufforderung.
Die Schulz & Co. Motoren und Maschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist autgelöst. Etwaige Gläubiger wollen sich bei dem Liquidator melden. Schulz & Co. Motoren und Maschinen
G. m. b. H. Der Liquidator: Hermann von Fichte,
Berlin⸗Grunewald, Humboldtstr. 31.
[7334] Bekanntmachung. Die Firma Frede & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Telgte ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Telgte, den 20. April 1928.
Der Liquidator der Firma Frede & Co. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation: Jojef Buschhoff.
[12974] — Die Firma Vertrieb von Band⸗ arbeitsgarn Handaga, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rheydt,
Der Vorstand. Göhring.
ist aufgelöst. Liquidator ist der Kaufmann Heinrich Axmacher in Rheydt.
[126188 Bekanntmachung.
Laut Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 17. April 1928 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst worden und in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Liquidator, Berlin NW. 87, Sieg⸗ mundehorf 14, anzumelden.
Berlin, den 1. Mai 1928.
„Beate“ Grundstücks⸗Gesellschaft
m. b. H. i. L. Der Liquidator: Dr. Besler, Rechtsanwalt.
[10976)
Laut Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 20. Dezember 1927 ist die Fleischwaren⸗Industrie A. G. „Fliag“ um⸗ gewandelt in eine G. m. b. H. unter der Firma Fleischwaren⸗Industrie G. m. b. H. „Fliag“. Gemäß § 81 des Gesetzes betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung tordern wir hiermit die Gläubiger der bisherigen Fleischwaren⸗Industrie A. G. „Fliag“ auf, sich bei der unterzeichneten Gesellschaft zu melden.
Berlin, den 4. Mai 1928.
Fleischwaren⸗Industrie G. m. b. H.
„Fliag“. Faupel. Tiedemann. Berlin NO. 18, Landsberger Allee, Fleischgroßmarkt, Büros 10—12.
[15176]
Die Wolf'sche Grundstücksgesell⸗ schaft m. b. H. zu Berlin ist durch Ge⸗ sellschafterbeschluß am 10. Mai 1928 auf⸗ gelöst worden. Die Gläubiger der Gesell⸗ L39 werden hiermit aufgefordert, sich zu melden.
(Wertpapiere .. . ...
[15124]
Am 24. Mai 1928, nachmittags 5 Uhr, findet in den Geschäftsräumen, Potsdamer Str. 20, die diesjährige Ge⸗ neralversammlung statt
Tagesordnung: 1. Genehmigung der Bilanz für 1927. 2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Ergänzungswahl des Aufsichtsrats.
4. Verwendung des Reingewinns.
5. Verschiedenes.
Textilgenossenschaft Deutscher Beamter m. b. H., Berlin W. 9, Potsdamer Str. 20.
Hasse. Jeß.
[15140] Gläubigeraufruf. Firma 1 „Lima“ Automobil⸗ und Maschinenfabrik G. m. b. H.
Berlin ist in Liquidation. Masse nicht vorhanden. Anfragen an Liqui⸗ dator Walter Krüger, Berlin⸗ Friedenau, Ringstraße 14.
[12973]
Die Carl Reese & Co. m. b. H. in Hameln ist aufgelöst. Gläubiger auf, ihre Forderungen bei uns geltend zu machen
Carl Reese & Co. m. b. H. i. Li.
Carl Reese. Helmut Bode.
[15518]
Das Programm G. m. b. H.
Artistisches Fachblatt Berlin SW. 68, Zimmerstr. 7/8.
Zum Aufsichtsrat wurden in der ordent⸗ lichen Gesellschafterversammlung am 24. April 1928 gewählt:
Adolf Treptow, gen. Wotpert, Berlin, Schonensche Str. 12,
Alfred Fuchs, Berlin, Bergmannstr. 58, ritz Löwe⸗Lessen, Berlin, Arndtstr. 39, Kartin Brauer, Berlin, Ebertystr. 21 II,
Bruno Butowfki, Berlin, Kanzowstr. 4.
[15517]
Wilmersdorf, Sigmaringer Str. 11. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum Liquidator ist
Pestalozzistr. 10, bestellt. Die Gläubiger obiger Gesellschaft fordere ich hiermit auf, ihre Forderungen innerhalb 4 Wochen bei mir anzumelden. Oskar Gans, Char⸗ lottenburg, Pestalozzistr. 10.
1I. Genoffen⸗ 115209] schaften.
Linksniederrheinische Entwässe⸗ rungs⸗Genossenschaft zu Mörs. Die Beitragsliste für das Rechnungs⸗ jahr 1928 mit Erläuterungen liegt in der Zeit vom 21. Mai bis zum 1. Juni 1928. (einschl.) im Genossenschaftsgebäude zu Mörs, Augustastraße 8, an den Werktagen von 9—12 Uhr vormittags zur Einsicht⸗ nahme aus. Den Genossen steht binnen 4 Wochen nach Ablauf der Auslegungs⸗ frist der Einspruch gegen die Veranlagung zu. Der Einspruch ist schriftlich beim Vorstand anzubringen.
Mörs, den 10. Mai 1928.
Der Vorsitzende: Pattberg.
13. Bankausweise.
151311 Wochenübersich: der Bayerischen Notenbank vom 7. Mai 1928.
RM
Aktiva. Goldbestand . 28 559 000,— Deckungsfähige Devisen . 6 147 000,.— Wechsel und Schecks. 50 620 000,— Deutsche Scheidemünzen. 43 000,— Noten anderer Banken . 1 656 000,— Lombardforderungen 877 000,— 11 363 000,— Sonstige Aktiva . . 3 019 000,— Passiva. Grundkapital. . . . 15 000 000,— Rücklagen. . . 13 941 000,— Betrag der umlaufenden Eö“] . 69 006 000,— Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten. . . 1 751 000,— An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 132 000,— 2 454 000,— weiterbegebenen.
Sonstige Passiva ... Verbindlichkeiten aus im Inlande zahlbaren Wechseln RM 2 327 000,—
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
[15519]
Verband deutsche Frauenkleidung und Frauenkultur e. V. Jahres⸗ versammlung in Tutzing bei München vom 12.—15. Juni 1928: Berichte. Anträge. Vorträge. Satzungsänderung.
Berlin, den 11. Mai 1928. Fritz Cassel, Liquidator.
Wahlen. Bezuch der Ausstellung Heim
Wir fordern unsere
1e . eutscher Offizier⸗Ne.. Die diesjährige Mialkevcdenag findet am Donnerstag, dem un 1928, nachmittags 2 Uhr. einshause, Berlin, straße 4/5, statt. Berlin, den 12. Mai 192 8 Das Direktorium von Burgsdorff
.
[15520]
Einladung zur ordentliche gliederversammlung am Fren 18. Mai 1928, abende Ratskeller, Berlin⸗Charlottenbun helmplatz. *
Tagesordnung;
1. Geschäftbericht. 2. Satzungsänderungen. 3. NReuwahl des Vorstandz. Treuhandstelle fur die Anm der öffentlichen Anleihen
[15175) Bekanntmachung. Von der Frantfurter Hypogt⸗ ist bei uns der Antrag auf Zulast 1. GM 5000 000 (1 GMa Feingold) 8 % Goldhyposh pfandbriefe Reihe 13, auf den Inhaber und ei 650 Stück je 100 Goldmarf Nr. [— 650, 550 Stück je Ah⸗
Lederverkauf Kluger G. m. b. H., Berlin⸗
der Kfm. Oskar Gans, Charlottenburg,
und Technik, München.
mark Buchst. C Nr. 60 750 Stück je 500 Goldmark g. Nr. 1201 — 1950, 1500 g2 1000 Goldmark Buchst. E bis 3450, 600 Stück se AMh mark Buchst. F. Nr. 34. 350 Stück je 5000 Goldma
nuar 1933,
2. GM 5000 000 (1 GM.= Feingold) 8 % Goldhypag pfandbriefe Reihe 14.
auf den Inhaber und eingeten
12300 Stück je 100 Goldmark p. Nr. 1 — 1300, 1100 Stück je Mp mark Buchst. C Nr. 130. 1000 Stück je 500 Goldmark geh Nr. 2401 — 3400, 2000 G 1000 Goldmark Buchst. E R. bis 5400, 450 Stück se 2h mark Buchst. F Nr. 54012 250 Stück je 5000 Goldmark Me
Nr. 5851 — 6100, unkündbarbih
1ober 1932, GM 5 000 000 (1 GM= G Feingold) 8 % Goldhypot pfandbriefe Reihe 15, 1 auf den Inhaber und eingele 1400 Stück je 100 Goldmark . Nr. 1 — 1400, 1300 Stück je WM.
mark Buchst. C Nr. 140.
1300 Stück je 500 Goldmark g.
Nr. 2701 — 4000, 1200 Ex. 1000 Goldmark Buchst. E M. bis 5200, 500 Stück je 2000 Ge
Buchst. F Nr. 5201 - 5700, 3. je 5000 Goldmark Buchst. G M. bis 6050, unkündbar bis 1. Oktota⸗ GM 43860 000 (1l GM= Feingold) 4 ½ % Liquidation pfandbriefe, lautend auf m haber und in folgender Stüt Reihe 411 — 837 47250 Stic GM 50 Buchst. A Nr. 38 4019 Reibe 411 — 837 44 120 Etit GM 100 Buchst. B Nr. 44 89 020, Reihe 411 — 837 40000 5 je GM 200 Buchst. O M is 78 700, Reihe 411 — 8 Stück zu je GM 500 Bm
Nr. 11 901 — 24 957, Reihe 402
7709 Stück zu je GM 1000 Ge
Nr. 6021 — 13 729, Reihe Alt
3079 Stück zu je GM 2000 M. Nr. 2561 — 5639, Reihe Al 1738 Stück zu je GM 5000 9 Nr. 1721 — 3458, der Pfälzischen Hypothekende Ludwigshafen a. Rh. zum Handel und zur Noctierung †h hiesigen Börse eingereicht worden Frankfurt a. M., den 10. Zulassungsstelle an der 8 zu Frankfurt a. M.
[15138] G 24. PE. 46. 27. Der Postichaffnen⸗ Paul Weidner aus Berlin N. 39, Kin straße 19, geb. am 5. 10. 75, ist F am 1. II. 28 zugestellten Beschle 21. 1. 28 — 24. I 46. 272. Trunksucht entmündigt worden. Berlin, den 28. April 1928. Das Amtsgericht Berlin⸗Wet
[14313] Ruhrtalsperrenverein. Die Beitragliste für das Rechnne 1928 (8§ 20 ff. des Ruhrtalspern vom b. Juni 1913 — G.S. §§ 9 — 14 der dazu erlassenen ist den Genossen, die Beiträge n⸗ haben, zugestellt worden. Außere die Beitragliste nebst Erläutemng der Zeit vom 14.— 24. Mai 1928 4 schäfiszimmer des Ruhrtalspenen, Essen, Ruhrhaus, Kronprinzen tr. 8 Werktagen von 10—12 ½ Uhr ur aus. Für die Genossen, denen „2e tragliste zugestellt worden i 6 eai Einspruchfrist von vier Wochenen Tage der Zustellung; den Gen 10⸗ die Beitragliste nicht zugestellt wog steht der Einspruch binnen - 1 nach Ablauf der Auslegungsftth T. Der Einspruch ist schriftlich ber stand anzubringen. Essen, den 9. Mai 1928, 6!’ Der Vorsitzende: Dr.
Neustädtisch 1ul
Freiherr von Willise
n Reichsanzeiger und P
Zentralhandelsregisterbeitage
reußischen Staatsanzeiger
Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich
Ersczeint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 et. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 15 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
—
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ£ℛℳ Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an⸗ Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der
Inhaltsübersicht. Handelsregister, Güterrechtsregister, Vereinsregister, ö“ Genossenschaftsregister, Musterregister Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.
*8
Hg
nEg
8 Geschäftsstelle eingegangen sein. 8
2, Zum Begriff der nicht zum Arbeitslohn gehörigen 8 er einkommensteuerfreien Dienstaufwandsenschädi⸗ Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft m. b. H., hatte seit Januar 1926 an ihre zwei Geschäftsführer monatlich je ne gezahlt. Sie hielt diese Vergütung für Dienstaufwands⸗ digung und nahm daher keinen Steuerabzug vom Arbeits⸗ dor. Das Finanzamt nahm Lohnsteuerpflicht an und vrie Beschwerdeführerin auf, die rückständige Lohnsteuer 9 RM zu entrichten. Das Finanzgericht hat die Berufung ewiesen, weil die Voraussetzungen, unter denen nach § 36 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes Aufwandsentschädi⸗ nicht zum Arbeitslohn gehören, nicht vorlägen. Auch die geschwerde ist nicht begründet. nch § 36 Abs. 2 Nr. 2 a. a. O. gehören nicht zum Arbeits⸗ ntschädigungen, die den im privaten Dienste angestellten en nach ausdrücklicher Vereinbarung zur Bestreitung des aufwandes gezahlt werden a) entweder, wenn sie nur in des nachgewiesenen Dienstaufwandes gewährt werden, r wenn sie die tatsächlichen Aufwendungen offenbar nicht gen. Die Bor unter a ist nur erfüllt, wenn beitnehmer dem Arbeitgeber seine Aufwendungen nachweist Arbeitgeber nur den nachgewiesenen Betrag zahlt. Wenn, er, eine Pauschalsumme gezahlt wird, so ergibt sich daraus peiteres, daß der Arbeitgeber auf einen Nachweis der tat⸗ en Aufwendungen verzichtet, die unter a aufgeführte Aus⸗
bestimmung des §8 36 des Einkommensteuer esetzes daher
gatz greift. Aber auch das Vorliegen der oraussetzung b hat die Vorinstanz mit Recht verneint. Nach der Be⸗ ing des Einkommensteuergesetzes soll diese Bestimmung n, daß bei Beträgen kleinerer Art, bei deren Gewährung fißbrauch nach ihrer geringen 18 ohnedies als aus⸗ en gelten muß eine ins einzelne gehende Nachprüfung ommen wird. as, was die Begrün ung hier sagt, ent⸗ dem Wortlaut und dem Sinne der Bestimmung. Die sjetzung unter b ist also nur erfüllt, wenn die Steuer⸗ lc Lage des Falles von vornherein mit Sicherheit nen kann, daß die unter der “ Aufwands⸗ digung gewährten Bezüge die tatsächlichen Aufwendungen bersteigen. Davon kann im vorliegenden Falle keine Rede Abgesehen davon, daß die den Geschäftsführern der Be⸗ eführerin gezahlten Beträge immerhin beträchtlich sind, ch mangels aller genaueren Angaben der Beschwerde⸗ n keineswegs ohne weiteres überblicken, ob sie nicht über sächlichen Aufwand hinausgehen. e Vorinstanz hatte auch nicht zu prüfen, ob etwa ein der Beträge als Au 81ö“ anzuerkennen Das folgt s aus dem Wortlaut des Gesetzes: nicht it, sondern wenn die gewährte Entschädigung die tat⸗ en Aufwendungen offenbar nicht übersteigt, gehört sie um Arbeitslohne. Die dem Wortlaut entsprechende Aus⸗ der Bestimmung wird aber auch allein dem Wesen der uer, für die die Vorschrift des § 36 Abs. 2 Nr. 2 des mensteuergesetzes in erster Linie von Bedeutung ist, zur Vereinfachung des Verfahrens schränkt diese Vor⸗ den Grundsatz ein, daß alles, was der Arbeitgeber dem ehmer aus Anlaß des Dienstverhältnisses zahlt, Arbeits⸗ tund als solcher dem Steuerabzug unterliegt; es soll aber nicht in das Belieben des Arbeitgebers gestellt sein, bei en, die er für Aufwandsentschädigung hält, den Steuer⸗ 8 unterlassen, und dann der Steuerbehörde obliegen, alls im Wege der Schätzung festzustellen, in welcher Höhe Auswandenischäͤigun vorliegt. Die Einschränkung des lös. 2 Nr. 2 a. a. O. soll nur sa Fälle gelten, in denen 9' daß das, was der Arbeitgeber als Aufwandsentschädi⸗ zahlt, nur dem Ersatze von Aufwendungen dient, die gskosten des Arbeitnehmers darstellen. In allen anderen ist es Sache des Arbeitnehmers, eine Berücksichtigung tatsächlichen Aufwendungen dadurch zu erreichen, daß er § 75 des Einkommensteuergesetzes rechtzeitig unter Nach⸗ einer Aufwendungen eine Erhöhung des zur Abgeltung at gchärosten steuerfrei gelassenen Betrags beantragt. Ist ht geschehen und die Erhöhung nicht in der Steuerkarte t, und hält die Steuerbehörde es aus zutreffenden 8 each für offenbar, daß die vom Arbeitgeber gezahlte dentschädigung nur den tatsächlichen Aufwendungen ht, so tritt ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Aufwand
Lohnsteuerpflicht des Gezahlten ein. Es war daher im gegen⸗ wärtigen Verfahren weder vom Finanzamt noch vom Finanz⸗ gerichte zu untersuchen, in welcher Höhe die den ernft Fihenc. der Beschwerdeführerin gezahlten Beträge etwa Dienstaufwands⸗ entschädigung waren, und die Anforderung der Lohnsteuer besteht zu Recht (Urteil vom 7. März 1928 VI A 76/28).
53. Zur Behandlung am Stichtag eingeklagter Forde⸗ rungen in der Eröffnungsbilanz, Bedeutung der Berück⸗ sichtigung solcher Forderungen bei der Vermögensteuer. Der Beschwerdeführer ist buchführender Kaufmann. Im Jahre 1924 hat ihm sein Angestellter K. 10 000 RM unterschlagen. Mit dem Gelde sollte ein gewisser P. Geschäfte für gemeinsame Rechnung machen. Aus diesem Gesellschaftsverhältnisse wurde “ P. dem K. 13 300 RM schuldig. Für die Schuld über⸗ nahm eine Firma, bei der P. Anstellung fand, Bürgschaft. Im Mai 1924 übertrug K. seine Ansprüche gegen P. und die Firma auf den Beschwerdeführer. Dieser klagte gegen die Firma auf Zahlung von 10 000 RM, wurde aber in allen Instanzen ab⸗ gewiesen. Das Urteil des Landgerichts erging am 19. Januar 1925, das des Oberlandesgerichts am 26. Mai 1925, das des Reichsgerichts im März 1926. Der W hatte die
orderung in die Eröffnungsbilanz vom 1. Januar 1925 in voller döhe eingestellt, in der Bilanz vom 31. Dezember 1925 als wertlos weggelassen. Die Berinstanz war dagegen der Ansicht, daß die Forderung in die Eröffnungsbilanz mit 50 vH einzusetzen war und daß sich ihr Wert bis zum 31. Dezember 1925 nicht vermindert habe. Erst das nach dem 31. Dezember 1925 ergangene Urteil des Reichsgerichts habe sie wertlos gemacht.
Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Die Vorinstan füimme mit dem Beschwerdeführer darin überein, daß die Ansprüche gegen K. und P. zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres 1925 wertlos waren und es lediglich auf die Bewertung der Bürgschaftsforderung ankommt. Wenn nun der Beschwerdeführer diese Forderung in der Endbilanz 1925 als wertlos behandelt hat, so war dies nach Ansicht des Reichsfinanzhofs nicht zu be⸗ anstanden. Als sorgfältiger Kaufmann durfte er sich von dem Einlegen der Revision einen Erfolg kaum versprechen. Die Forderung ist nicht erst durch Zurückweisung der Revision wertlos geworden; es war mindestens angebracht, den des Rechtsstreits abzuwarten und sich “ bei Aufstellung der Bilanz für den 31. Dezember 1925 zu richten. Nachdem tatsächlich die Revision kurz nach dem Stichtag der Bilanz zurückgewiesen ist, kann ihre Behandlung als wertlos, jedenfalls nicht als ord⸗ nungsmäßiger Buchführung widersprechend, angesehen werden. Zweifelhafter ist die Behandlung der Forderung in der Er⸗ öffnungsbilanz. Es käme in Frage, mit Rücksicht darauf, daß die Forderung schließlich rechtskräftig abgewiesen ist, sie auch für die Eröffnungsbilanz als wertlos zu behandeln. llein nach § 13 des Einkommensteuergesetzes ergibt sich der Gewinn eines buchführenden Kaufmanns aus dem nach den Regeln ordnungs⸗ mäßiger Buchführung aufzustellenden Vergleiche des Endver⸗ mögens mit dem Anfangsvermögen des Steuerabschnitts. Es ist also bei Berechnung des Gewinnes von den Handelsbilanzen des Kaufmanns ignee Der Kaufmann hat nun zum Ende jedes Geschäftsjahrs eine Bilanz Feelen er darf damit nicht warten, bis er über zweifelhafte Werte Klarheit erlangt hat, sondern hat Vengein hhätten im Wege der Schätzung zu berück⸗ ichtigen. Unter besonderen Umständen, insbesondere wenn es ich um erhebliche Svv8 handelt und jeder Anhalt zur Schätzung ehlt, kann eine Rückstellung in dem Sinne zulässig oder geboten ein, daß diese weder als Bewertungskonto noch als echte Reserve aufzufassen ist, sondern die Höhe des Reinvermögens und damit des Bilanzgewinns in der Schwebe läßt. Einen gewissen Anhalt dafür, wann ein derartiges Verfahren zulässig oder ist, gewinnt man, wenn man unterstellt, daß zum Bilanzstichtag ein am Gewinn beteiligter Gesellschafter ausgeschieden und die Höhe b Guthabens zu berechnen wäre. Wenn dann nach Recht und
illigkeit nichts anderes übrig bliebe, als das Guthaben vorläufig u eine Aenderung nach Erledigung der zweifel⸗ zaften Angelegenheit vorzunehmen, so würde eine Rückstellung der fraglichen Angelegenheit bei Aufstellung der Bilanz geboten sein. Ob die Verhältnisse so liegen, 1”- nach pflichtgemäßem Erme sen eines ordentlichen Kaufmanns zu beurteilen. Im vorliegenden Falle kann man es jedenfalls nicht als hennswidr ansehen, wenn der veschwerde ührer ein derartiges Verfahren, das immer eine Ausnahme zu bilden hat, nicht zur Anwendung gebracht hat. Es wäre nun gegen die Einsetzung des vollen Betrags in An⸗
berechnen und
betracht des Umstandes, daß der Beschwerdeführer den Prozeß durch drei Instanzen durch dhühe 228 nichts einzuwenden, wenn es sich um eine normale 1b resbilanz handeln würde. Bei der Zweifelhaftigkeit der Rechtslage stände es im Ermessen des Beschwerdeführers, den Wert der Forderung so hoch zu schätzen, wie es die ordnungsmäßiger Buchführung gestatteten. Da er an das Beste hen seines Anspruchs glaubte, könnte er dem⸗ emäß auch bei Aufstellung der Bilanz verfahren. Bei der Fröffnungsbilanz 1925 ist jedoch mit Rücksicht auf das Fehlen der Bilanzkontinuität, die sonst jede Bewertung in zweierlei Richtung wirken läßt, für das abgelaufene Jahr in der Richtung der Erhöhung, für Jahre in der Richtung der Erniedri⸗ gung des Gewinns durch jeden Mehrbetrag ein mehr objektiver Maßstab bei der Bewertung anzulegen. Es ist danach zu er⸗ mitteln, wie hoch ein Kaufmann bei verständiger Würdigung des Falles den Wert der Forderung geschätzt hätte. Dabei kann ügunsten des Beschwerdeführers verwertet werden, daß er den rozeß durch drei Instanzen durchgeführt und auch wie die Forderung bei der Veranlagung zur Vermögensteuer 1925 be⸗ wertet ist. Nach § 108 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes kann die Forderung nicht höher als zur E1ö16“ 1925 angesetzt werden. Sollte 5 dort als wertlos behandelt sein, so könnte sie auch in der Eröffnungsbilanz 1925 nicht anders angesetzt werden, und es könnten nur die nachträglich aufgewendeten Prozeßkosten den Gewinn des Jahres 1925 mindern. Sollte sie dagegen bei der Vermögensteuer 1925 in voller Höhe berücksichtigt sein, so wäre zwar die Einsetzung in die Eröffnungsbilanz in voller Höhe nicht ohne weiteres zu rechtfertigen. Immerhin würde dann, insbesondere wenn dem Finanzamt bei der Ver⸗ anlagung zur Vermögensteuer 1925 die Zweifelhaftigkeit der Forderung bekannt war, nur eine Abschreibung auf die Forderung Fünarn ein, wie sie nach ordnungsmäßiger Buchführung un⸗ edingt mit Rücksicht auf die Notwendigkeit prozessualer Geltend⸗ machung als erforderlich anzusehen wäre. Sollte aber das Finanzamt bei der Veranlagung zur Vermögensteuer die Ein⸗ setzung in voller Höhe gefordert haben, so würde der Beschwerde⸗ führer damit nach dem Sinne des § 108 Abs. 2 des Einkommen⸗ steuergesetzes die Berechtigung erlangt haben, die Forderung auch in die Einkommensteuereröffnungsbilanz mit dem vollen Nenn⸗ wert einzusetzen. Die angefochtene Leagees war danach aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Urteil vom 14. März 1928 VI A 568/27). 54. Minderung des Betriebsgewinns durch Verlust an einer als Abfindung für eine stille Beteiligung gewährten Forderung, wenn die stille Beteiligung zum Betriebsver⸗ mögen gehört. Streitig ist, ob das Unsicherwerden einer Forderung gegen eine Fabrik den Bilanzgewinn mindert. Die Forderung ist von dem Beschwerdeführer buchmäfsig als zum Betriebsvermögen gehörig behandelt. Die Vorinstanz ist der Ansicht, daß ein Verlust an dieser Forderung den Betriebs⸗ ewinn nicht mindern dürfe, weil sie eine Abfindung für eine Rtille Beteiligung darstelle und stille Beteiligungen zum Kapital⸗ vermögen gehörten. “ Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Selbst wenn ein Kauf⸗ mann einen Teil des in seinem Betrieb entbehrlichen Geldes zum Erwerb einer stillen Beteiligung benutzt, gehört die stille Be⸗ teiligung, falls sie buchmäßig so behandelt wird, zu seinem Betriebsvermögen und mindert ein Verlust an ihr den Betriebs⸗ gewinn. Es ist genau so, wie wenn ein Kaufmann entbehrliches Geld in Aktien anlegt und diese als Betriebsvermögen behandelt. Nur wenn die stille Beteiligung aus Privatrücksichten gewährt sein sollte und von vornherein als gefährdet zu erachten war, könnte die zum Betriebsvermögen beanstandet werden nach dem Grundsatz, daß Verluste, denen sich ein Kaufmann aus Privatrücksichten aussetzen wollte, den Betriebsgewinn nicht mindern dürfen. Noch weniger ist die Zurechnung einer stillen Beteiligung zum Betriebsvermögen zu beanstanden, wenn sie als Gegenleistung für Leistungen des Betriebs gewährt ist, wie dies hier der af ist. errev, ehört eine bei Auflösung eines solchen stillen Gesellschaftsverhältnisses begründete Ab⸗ findungsforderung ebenfalls zum Betriebsvermögen und mindert ein an ihr eintretender Verlust den Betriebsgewinn. Gegen die Berücksichtigung des hier geltend gemachten, noch festzustellenden Verlustes bei Berechnung des Bilanzgewinnes bestehen daher keine Bedenken. Die angefochtene Entscheidung war danach auf⸗ zuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurück⸗ zuverweisen. (Urteil vom 14. März 1928 VI A 200/28.)
Handelsregister.
au. [14426 nserem Handelsregister ist 8. heute folgendes eingetragen
offene Handelsgesellschaft Ed.
in Kempenich i au, den 8* nich
Amtsgericht.
i. Westf. Ah
Allenstein. In unser
trugen wir heute die
1. ein.
e Westr. [14427] Allenstein
28 Fandelsregister Abteilung A
Urnol irma Emaille⸗Großhand⸗
enold Beckas, Ahlen i. Westf.
18 Registers), folgendes ein⸗ orden: Die Firma ist er⸗
i Westf., den 1. Mai 1928. das Amtsgericht.
Bad Lausick.
registers, die
mit beschränkter
—
h, Wes asc stt [14428]
nne Fändelsregister Abt. A ist
der Gesellschafter vom agen: r. 173 folgende Firma
Anton Supe, Wollplüschfabrik, Ahlen i. Westf. Alleiniger Inhaber der ist der Kaufmann Anton Supe in
2 i. Westf., den 1. Mai 1928. Das Amtsgericht.
Handelsregister A Nr. 693 Firma Ernst
eske in Allenstein und als deren In⸗ Fesee den Kaufmann Ernst Heske in
Allenstein, den 4. Mai 1928. Amtsgericht.
Auf Blatt 139 des hiesigen Handels⸗ Firma 3 .
Chamotte⸗ und Dinaswerke, 88. ist heute bei der
Haftung, Reichersdor
Bad Lausick in Reichersdorf betr., ist am
17. April 1928 2. worzen, pa r Gesellschaftsvertrag durch Be⸗
der Gesellschaftsvertrag E“
laut Notariatsurkunde vom 13. März
1928 wie folgt geändert worden ist:
a) Gegenstand des Unternehmens ist Beckum.
der Betrieb von Fabriken feuerfester und anderer keramischer Erzeugnisse, Gewinnung von Rohstoffen, Handel mit den vorgenannten Erzeugnissen sowie Beteiligung an Unternehmen leicher Art, endlich Ausübung von olchen Geschäften, welche den Zweck der Gesellschaft zu fördern S sind. Zweigniederlassungen im In⸗ und Aus⸗ and können errichtet werden;
b) das Stammkapital beträgt 140 000 Reichsmark, eingeteilt in 140 Anteile zu je 1000 Mark.
Bad Lausick, den 7. Mai 1928.
Das Amtsgericht.
Firma Ahlen
114429] 1,2 Leich
14430
— Bad Oeynhausen. [14431] In unser Handelsregister Abteilung A
unter Nr. 422 ein⸗
Carl 81“
Bad Oeynhausen, eingetragen, daß die
Niederlassung nach Bielefeld verlegt ist. Bad Oeynhausen, den 5. Mai 1928.
Das Amtsgericht.
„Saxonia“ Berlin.
⸗ getragenen Firma
Berlin:
S8
b) Witwe
Bei der Nr. 41 des Handelsregisters Be) — Firma Dr.⸗Ing. Feldmann, Kraft⸗ f) fahrzeuggesellschaft beschränk Haftung in Beckum — ist heute fol⸗ gendes eingetragen: 88
Dr.⸗Ing. Feldmann ist als Geschäfts⸗ ausgeschieden u Stelle sind der Ingenieur Hermann in Beckum un 2.
ermann Borkowski in Münster zu Ge⸗ chäftsführern bestellt.
Der neue Gesellschaftsvertrag ist am 20. April 1928 Geschäftsführer kö nur gemeinschaftlich vertreten.
Beckum, den 5. Mai 1928.
Das Amtsgericht.
In das Handelsregister Abt. A ist am 2. Mai 1928 eingetragen worden: Nr. 72 523 Louis Gehrs'sche und Max H. Jacoby'sche Erben in Liquidation, Gesellschafter a) Martha Schaeffer, geborene Gehrs, Hedwig Gehrs, c) Margarete Gehrs, geborene
Gehrs, d) Fabrikbesitzer Franz Schulz, Frieda Leberke, geborene Gehrs, Minderjähriger Gerhard Jacoby, g) Bankbeamter Emil Weber. Zu a. b, c, e, k in Berlin. Zu d in Eichwalde bei Berlin. Zu g in Essen a. Ruhr. Die von Louis Gehrs und Max H. Jacoby unter der Firma L. Gehrs & Co. in Berlin betriebene offene Handelsgesell⸗
ist — soweit nicht das Gesell⸗
[14432]
mit beschränkter
und an seiner
der Kaufmann
gaftsvermögen auf die Erwerber Ernst
coby und Franz Schulz übergegangen ist — aufgelöst und hinsichtlich des noch abzuwickelnden Gesellschaftsvermögens in Liquidation getreten. Liquidatoren sind der Studienrat Dr. Bruno Karsch, Berlin, und der Kaufmann Edward Schaeffer, Berlin. — Nr. 72 524 F. & K. Koeckritz, Berlin. Offene Handels⸗ gesellschaft seit 10. April 1928. Gesell⸗ chafter sind Franz Koeckritz, Kaufmann, serlin. Koeckritz, geb. Kopischke, verehel. Kauffrau, Berlin. — Nr. 72 525 Leo Kuttner, Berlin. In⸗ haber Leo Kuttner, Kaufmann (Han⸗ delsvertreter) Berlin. Ferner wird als nicht eingetragen bekanntgemacht: Ge⸗
felsesene Die beiden önnen die Gesellschaft
[12705]
waren:
Bethge,
geborene