1928 / 139 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jun 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Anzeigenbeklage zum Reichs⸗ und Ctaatsanzelgee

F

Nr. 139

5

vom 18. Jum 1986.

[24689]. Saarow⸗Pieskow Landhaus⸗ Siedelung am Scharmützelsee Aktiengesellschaft i. Lig. Bilanz per 31. Dezember 1927.

[16660]

Foseph Fraenkel Baugeschäft

Aktiengefellschaft. Gemäß § 17 Abs. 5 der 2. Durch⸗

Aktiva. RM Grundstücke .1469 855 Gebäude.. 19 084,—

Abschreibung 487,— 18 597 278

F““

Gerate ..... 1 Hypothekenschuldner 183 630 Beteiligungen.. 1 Wechsel .. .. . 1 400 Debitoren .. 115 236 Goldrenten. 1 960 Roggenrenten 4 200,— Roggenrenten 1,—

4 201 1 795 160

3 46

05

rführungsverordnung zur Verordnung über 1h“I8 r in der Fassung des Artikels I Abs. 3 der 5. Durchführungs verordnung fordern wir hiermit die 8 ver von Anteilscheinen unserer Ge⸗ ellschaft auf, dieselben zwecks Umtausch in Aktien . bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin W. 8, Behren⸗ straße 68/70, oder bei der Gesellschaftskasse bis spätestens 17. August 1928 einschlieszlich einzureichen. Für je zwei Anteilscheine zu Reichs⸗ mark 10,— wird eine neue Aktie zu

Passiva. Aktienkapital (Liquid.⸗Kto.) Hypothekengläubiger Kautionen. ee.“ Gemeinde Bad Saarow

15 % ige Abgabe Roggenrenen. *“ Gewinn (Liquidationskto.)

1 600 000 43 373 145

106 241

2. 2

27 360 6 000 3 000 9 040

Reichsmark 20,— ausgegeben. Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, sofern die Anteilscheine mit doppeltem Nummernverzeichnis bei den Anmelde⸗ tellen am Schalter eingereicht werden. lindet der Umtau im xege des riefwechsels statt, so wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. „Diejenigen Anteilscheine, welche nicht bis zum 17. August 1928 zum Umtausch

1 795 160 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

eingereicht worden sind, werden für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für ol eingereichten einzelnen Anteil⸗

Soll. RM Gehälter.. 9 796 Handlungsunkosten 4 639 Steuern. 31 444 Abschreibungen. 2 047 Fortbetkebh . . . .. .. 161 Gewinn (Liquidationskonto):

Vortrag aus dem Vorjahr 23 327,98

Verlust im abge⸗ laufenen Jahr 14 287,71

9 040

27

57 129

53

Haben. Gewinnvortrag (Liquidat.⸗Kto.) 8* und Mieten..

23 327 4 662 8 152

20 986

114““ Grundstücksverkäufe, Gewinn

01

98 99

55

57 129

Berlin/ Saarow, im Juni 1928. Der Vorstand.

ke. Henßler. Dr. v. Kayser.

ufsichtsrat. J. V.: Dr. Mosker.

[26238] Bilanz per 31. Dezember 1926.

RM

175,06 2 54 93 43 08

s 3.

Soll.

Kassa, Postscheck.. Bank, Wechsel Material und Waren.. Maschinen und Inventar Originale und Drucknoten

“*“ Verlustvortrag

2 Haben. 11114* Aktienkapital. 2 0⸗ Gewinn..

Gewinn⸗ u. Verlustrechnung 1926.

RM 6 670 [32 595 65

7 900/[69 21 470 55 434 12 37 07133

Per Warenkonto 3707133 Leipzig N. 22, am 25. März 1927.

Bilanz per 31. Dezember 1927.

RM 16854 534 —-

20 45

93

13 31 45

An Material.. Abschreibungen. EEE“ Unkosten.

Gewinn % m

Soll. Kassa, Postscheck. Bank . 11““ Material und Waren.. Maschinen und Inventar Originale und Drucknoten Debitoren. und Verlustkonto u

„.F .55

.

8 Haben. A“*“ Aeteekapital. ..

Gewinn. u. Verlustrechnung

An Material.. Abschreibungen Lohn

0 Unkosten

Per Warenkonto.

1X1X“X“;

Leipzig N. 22, am 8. März 1928. Concordia Notenrollenfabrik Grieshaber & Co., A. G.,

Leipzig N. 22. Dr.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach Zuwahl eer Herren Felix Siebrecht in dn Se und ber Bunzel in Wien zusammen aus den rren: Rechtsanwalt Dr. Max Breit, Leipzi 1 Kaufmann Hugo Kaufmann,

53

——

[21004]

1928 ha

beschlossen. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, melden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

[24288)

sellschaft München

der Lee u aufgefordert, sich und Verwaltungs⸗Aktiengesell⸗

Gesellschaft mit beschränkter

cheine, welche den zum Umtausch er⸗ orderlichen Rennbetrag nicht erreichen und uns nicht für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verwertung zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind. Die an Stelle der für kraftlos zu erklärenden Anteilscheine neuen Aktien werden für Rechnung der Betei⸗ ligten seinerzeit versteigert. Der Erlös wird den Beteiligten nach Abzug der entstandenen Kosten anteilig zur Ver⸗ fügung [“ nhe i dieser Gelegenheit machen wir darauf daß noch nicht alle piermarkaktien zum Umtausch Reichsmarkaktien eingereicht sind. Der Umtausch kann noch 17. August 1928 einschließlich bei der Gesellschaftskasse oder bei der und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien vor⸗ genommen werden. Die bis zum 17. August 1928 nicht eingereichten Aktien werden für kraftlos erklärt. Die darauf entfallenden Reichsmarkaktien werden für Rechnung der Beteiligten versteigert. Berlin, im April 1928. Joseph Fraenkel Baugeschäft ktiengesellschaft. Stelle.

in worden bis zum

9. Deutsche Kolonial⸗

[25488]. schaft des Ei vervrwn uehsesagh H.,

[25503] Bekanntmachung. Die Ringofenziegelei H. Pokorny G. m. b. H. zu Gelsenkirchen ist aufgelöst. Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Gelsenkirchen, den 5. Juni 1928. Der Liguidator der Ningofenziegelei H. Pokorny G. m. b. H. in Liquidation: G. Nusch.

—O;——

Die v-2” Nößler & Co. G. m. b. H. in Leipzig ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.

Dr. Johannes Starkloff als Liquidator der Max Nößler & Co.

G. m. b. H. [26977] Bekanntmachung. Die H

Herren 1. Kaufmann Felix Zach⸗ mann in Leipzig, Schönhauser Str. 10, sowie dessen Stellvertreter Kaufmann Friedrich Wilhelm Zachmann in Leipzia, Wiesenstr. 8, und 2. Kaufmann Joachim 8 in Wurzen I. Sachsen sowie dessen tellvertreter Oberstleutnant Martin Mügge in Leipzig, Kochstr. 54, sind aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus⸗ geschieden und durch folgende Herren ersetzt: 1. Landrat Stille in Gronau (Hann.), Stellvertreter Landrat Benshausen in Alkeld a. Leine, 2. Landrat Dr. von Klitzing in Nienburg a. Weser. Stellvertreter Landrat Dr. Loeb in Hameln a. Wefer. Hannover, den 14. Juni 1928. Kaltasphalt⸗Straßenbangesellschaft Hannover m. b. H. (Kalstra Hannover) Dr. ckner.

11. Genossen⸗ schaften.

[27441]

Einladung zur Generalversammlung der Norddeutschen Waren⸗Kredit Genosfenschaft e. G. m. b. H. Ham⸗ burg 1, Ferdinandstr. 65, auf Mittwoch, den 27. Iunni 1928, mittags 1 Uhr,

im Geschäftslokal, Hamburg, Ferdinand⸗ straße 65.

8*½

8 8 5 8

8

Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht für 1927. 2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats. 3 3. Satzungsänderung. 4. Verschiedenes. 8 Hamburg, den 14. Juni 1928. Anfsichtsrat. Vorstand. H. Stock. Prause.

Einkaufs⸗ u. Lieferungsgenossen⸗

ruberg. Bilanz vom 31. Dezember 1927.

gesellschaften.

Die in unserer Generalversammlung vom 28. Oktober 1924 festgesetzte Frist zur Einreichung der über 10 000 PM bzw. 100 PM lautenden Stammanteile zwecks Zusammenlegung und Umstempelung auf Reichsmark läuft am 1. Oktober 1928 ab.

Nachdem die in derselben Generalver⸗ sammlung für die über 1000 PM lautenden Stammanteile festgesetzte ebergangszeit am 30. April 1928 abgelaufen ist, hat der Aufsichtsrat auf Grund der ihm in der vorbezeichneten Generalversammlung er⸗ teilten Ermächtigung als Endtermin der Einreichungsfrist für diese Stammanteile den 1. Oktober 1928 festgesetzt. Wir fordern hiermit unsere Herren Gesellschafter auf, ihre über 10 000 PM bzw. 100 P M bzw. 1000 PM lautenden Stammanteilscheine, soweit dies bisher noch nicht geicheben ist, zwecks Zusammen⸗ legung und Umstempelung bis zum 1. Ok⸗ tober 1928 einschließlich bei Vermeidung der Kraftloserklärung an uns (Berlin W. 50, Schaperstraße 6) einzureichen. Berlin, den 15. Juni 1928.

Deutsche Togogesellschaft.

Kristeller.

s

A

10. Gesellschaften m.

4 0 m

m Die Generalversammlung vom 22. März t die Auflölung der Gesellschatt

m

sich bei der Gesellschaft zu

Stralsund, 25. Mai 1928. Monopolbranntwein⸗Vertriebs⸗

in Liquidation. Max Rolff. in

B

Bekanntmachung. Die „Münchner Automobilverkehr Ge⸗ mit beschränkter Haftung“ in ist aufgelöst. Die Gläubiger

München, den 5. Juni 1928. „Der Liquidator der Münchner Automobilverkehr

in Liquidation:

22

A Außenstände Bankguthaben Effektenkonto (Kurswert) . Noch nicht einbezahlte Anteile

Anteilkonto . 2. 2 2 Reservefondskonto. Warenschulden.. Gewinnvortrag 1926 Reingewinn 1927.

Abgang 0, Stand am 31. Dez. 1927 27 mit 94 Anteilen. Haftsumme RM 18800. Einkaufs⸗ u. easeen

H.

[25865]

Kasse RM 179,77, Kaution RM 65,—, ö

mark 6250.—, De

D. A. B. Sep.⸗Konto. I RM 294 514,32. D. A. D.

gesamt RM 521 735,57.

D. A. B. S fonds RM 351 289,32, Ueberschuß Reichs⸗

RM 672,75,

Tantieme RM RM 2788,—, mark 2447,—, insgesamt

mart 12 991,04, Handlungsunkostenfonds RM 89 607,19,

rnch

scheinigt,

Genossen 231,

Haftung Höhe des Anteilkontog R 90 500,—,

Treumö“

ktiva.

2 . 2⁴ 2 2 . 2

16 611 7 955 17 750 300

42 616

Passiva.

18 800

2 092 39 11 531 13 2 091,— 8 102

42 616ʃ58 Mitgliederstand: 27, Zugang 1927 0,

chaft des Einzelhandels e. G. m. (Unterschrift.)

Bilauz per 31. Dezember 1927. Aktiva. Effekten RM 56 775,—,

s RM 298,88, Inventar M 6100,—, nicht eingez. Anteile w-21 * bitoren RM 60 561,56,

B. Sep.⸗Konto II RM 12 741,04, B. Anteilkonto RM 84 250, ins⸗ Passiva. Kreditoren RM 2944.40, ep.⸗Konto III RM 65 766 85,

RM 90 500,—, Sicherheits⸗

8 . 8 nteilkonto

ark 11 22 insgesamt ei

aark 521 735,57. ai Seens Gewinn⸗ und Verlustrechnung

per 31. Dezember 1927.

Soll. Effekten (Kursverlust) Reichs⸗ ark 1125,—, Abschreibungen a. Inventar Unkosten RMN 89628,69, 6000,—, Ges. Res.⸗Fonds Schad.⸗Res.⸗Fonds Reichs⸗ RM 102 661,44. Verw.⸗Kostenzuschuß Reichs⸗ Zinsen RM 63,21,

Haben.

egesamt RM 102 661,44.

Die Uebereinstimmung der vorstehenden ilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ nung mit den geprüften Büchern be⸗ Berlin, den 22. März 1928.

Dr. Zeigermann. Am 31. Dezember 1927 Anzahl der Anzahl der Anteile 360,

der Hattsumme RM 900 000,—.

Dr. Leopold Knoptf.

abrikant Felix Siebrecht, Leivpzig, 8 fmann Hugo Bunzel, Wien.s

Treuhandgesellschaft des Deutschen Ihkelenslencate, de E. B., ec. Gen. m. b. H.

Die

[24402] s

Bekanntmachungen.

[26979]

Gellberg, geboren am Kristranstad und gegenwärtig wohnhaft in Berlin, beabsichtigt, mit dem deutschen Reichsangehörigen geboren am 19. März 1908 in Berlin und gegenwärti Deutschen sprüche gegen diese

der unterzeichneten Behörde 30. J

28. Juni 1928, nachmittags 2 Uhr, im Bereinshause Kirchstr. 4/5.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1927. Erteilung

fassung

[27092]

versammlung vom 2. folgende Punkte nachgetragen:

Beamtenfürsorge⸗Verein de Deutschen 82 1

[26307] Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 22. Mai 1928 ist die Genoffenschaft aufgeköst worden. Etwaige Forderungen sind bei den Liquidatoren ernannten Adolph Brückner und Kaufmann Edmund Friedrich, Görlitz, Schulstraße 4, an⸗ zumelden. Görlitz, den 7. Juni 1928. Mittelstands⸗Kredit⸗Vereinigung Görlitz E. G. m. b. H. Liquidatoren: Adolph Brückner. Edmund Friedrich.

Einladung zur Genossenschaftsver⸗ ammlung am Dienstag, den 3. Juli 1928, vorm. 9. Uhr, in Westerland a. Sylt, Hotel Reichshof.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht. G

2. Bericht des Ausschusses für die Prü⸗ fung der Jahresrechnung.

3. Wahl diezes Ausschusses für das 8 gn Jahr. Cechanahen „Festietzung der En gen für die ehrenamtlichen Organe. 5. -. s der Verwaltungskosten

6. Aenderung der Genossenschafts satzung. 7. Unvorhergesehenes. [26978] Hamburg, den 14. Juni 1928. Hamburgische Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaft. Der Genossenschaftsvorstand. Th. Rosenbaum, Vorsitzender.

—õ—

12. Unfall⸗ und Inva⸗ lidenversicherungen.

[27074] Sektion IV der Maschinenbau⸗ und Ktleineisenindustrie⸗ Berussgenossenschaft, Düffeldorf. Die 46. ordentl. Sektionsversamm⸗ lung findet statt am Freitag, den 29. Juni 1928, 15 ¼ Uhr, zu Düssel⸗ dorf, Kreuzstraße 45 I. Tagesordnung: 1. Verwaltungebericht über das Jahr 1927. 2. Prüfung und Abnahme des Rechen⸗ schaftsberichts über die Ausgaben der Sektion im Jahre 1927. Entlastung des Vorstands. 3. Aufstellen des Verwaltungskostenvor⸗ anschlags für das Jahr 1929. 4. Beratung und Beschlußfassung über etwaige Anträge seitens der Sektions⸗ mitgalieder gemäß § 25 Abs. 7 der Satzung. 5. Verschiedenes. Düsseldorf, den 12. Juni 1928. Der Sektionsvorstand. Baurat Dr.⸗Ing. h c. G. Müller, Vorsitzender.

14. Verschiedene

Bekanntmachung. Die schwedische Staatsangehörige Ruth 27. März 1909 in

Werner Wronkow,

wohnhaft in Berlin, im eich die Ehe zu schließen. Ein⸗ Fberltefuns sind bei

pätestens am uni 1928 anzumelden. Berlin, den 13. Juni 1928. Königl. Schwedische Gesandtschaft. 25546]

Deutscher Offizier⸗Verein.

Mitgliederversammlung gemäß § 16 Satzungen am Donnerstag, dem

Berlin, Neustädtische

Tagesordnung: Vorlage des Rechnungsabschlusses nebst

der Entlastung und Beschl die Verwendung des Rün. ewinns.

Berlin, den 16. Juni 1928. Das Direktorin m. von Burgsdorff. Freiherr von Willisen.

b

Beamtenfürsorge⸗Verein der Deutschen Bank a. G. zu Berlin. In die Tagesordnung der Mitglieder⸗ uli 1928 werden 7. Abänderung der Satzung: §§ 9, 15 5 ormalien der Satzungsänderung, Abordnung in den Füese Ceanaschaß. 8. Abänderung der Versicherungsbedin⸗ gungen: §§ 1, 5—7, 9, 10, 11, 14, 1b5 und 19 (Herabsetzung der Alters⸗ grenze, Ansprüche beim Ausscheiden und freiwillige Weiterversicherung, Erweiterung und Erhöhung des Kinder⸗ zuschusses, Erweiterung und Erhöhung des Anspruchs auf Ruhegeld und Waisenrente, Formalien des Renten⸗ antrags, Gewährung von Aszendenten⸗ rente, Abänderung der Anrechnung von Kriegsdienstzeiten).

Berlin, den I5. Juni 1928.

[2 B

C

Bank a. O.

10 Der Vorstand.

Fabian. Devaux.

uU Buchbändler

zum Handel hiesigen Börse eingereicht worden.

[27075]

zum

Handel und zur Notiz an der Stettin zugelassen sind wird gehoben.

papiere an der Börse zu

für die Angestellten

1928 muß es, wie sich ja a Zusammenhang

[2710221 Bekann Die Firmen: 1”necnn Bankperein Dässeldorf A.,0 wngh der Disconto⸗Gesellschaßt 8 Dresdner Bank in Dässeidor N haben den Antrag auf Zulassa -- Rar 54 900 900 Faf Nenntg

Bacfuden Stammakit 3

über je nom. Ry e.

bis 13 332, und 8

je nom. NM 600, Nr.

83 334, 8 RM 16 neuen, auf den

Smammekaenags

r se nom. Re 3

bis 112988. 1 Sa guü RM 00, Nr. 113

Döoigendenberechliammg snn

der Eifen⸗ und Slahlwerg 6

1— eeh in Dorm und zur

etiemmgma

eldorf⸗Essen, am

Die Zulassungsstelle ea

zu Düsseldorf. dif

Der Vorsitzende:

Kommerzienrat Trinkanz

Der Geschäftsführer,

V.: Dr. Kempfen

Die Zulassungsstelle der ;

die Stadt Essen b

Der Vorsitzende: J. V. Bir

Der Geschäftsführer: 1-

—————I—I1

St rec [27103] Bekanntmachung. Die

Firmen: A. Schaaffhat Bankverein Düsseldorf Pagfbn der Disconto⸗Gesellschaft, Filhie Commerz⸗ und Pripat⸗Bank! Filtalen Düsseldorf und Essen, A Bank, Filiale Düsseldorf, Essener anstalt, Filiale der Deutsceng Essen, haben den Antrag auf Zuleses RM 16 000 000 neuen Simr aktien, 26 665 Stück über sent mark 600 Nr. 138271 16 98 1 Stück über je RM 1000 Nr mit halber Dividendenbereätan 1927/28 des Köln⸗Neuch. Bergwerksvereins in

Altenessen zur Notierung un n

131 178

1

zum Handel und Börsen gestellt. Düffeldorf⸗Essen, am 14. Jus t Die Zulassungsstelle der Börse zu Düsseldor Der Vorsitzende: Kommerzienrat Trinkanz Der Geschäftsführer: J. V: Dr. Kempfen Die Zulassungsstelle der Börse für die Stadt Csa Der Vorsitzende: J. V.: Brans. Der Geschäftsführer: Strect

[26981]) Bekanntmachung. Von der Deutschen Bank Fllaleß furt, der Darmstädter und Nationat

Kommanditgesellschaft auf Altien fih

Frankfurt (Main), der Dresdner! in Frankfurt a. M. und der Cene und Privat⸗Bank Aktiengesellichatt fi

Frantfurt ist bei uns der Antmg uh lassung von

RNRM 7300 000 neuen (muan⸗ aktien, Stück 7300 über se Nil Nr. 153333 160632, der 0 schlesischen Eisenbahn ⸗Hehn Aktien⸗Gesellschaft in Clet (Oberschlesien)

und zur Noctierung d.

Frankfurt a. M., den 13. Jun Zulassungsstelle an der Bis zu Frankfurt a. M.

Bekanntmachung. Von der Mitteldeutschen Credilual

bet uns der Antrag auf Zulassung c

Reichsmark 1 200 000 a lt. Teilschuldverschreibungen det der Hartmann & Braun M. gesellschaft in Frankfurt Main, Stück 600 zu je Nl Nr. 1 600, Stück 1200 RM 500 Nr. 601 1800, ren mit 8 % jährlich und eine 9 verzinsung während der eisen Jahre ihrer Laufzeit nach Auh des Erträgnisses der Gelellscht, zahlbar zu 105 %, soweit dee zahlung vor 1. 7. 1938 fällt. zu 103 % bei Fälligkeit e⸗ zahlung zum 1. 7. 1938 oder Handel und zur Notierung 0 iesigen Börse eingereicht 1 2, h Frankfurt a. M., den 14. Jumt Zulassungsstelle

an der Börse zu Frankfurt a

[26980] Der Zulassungsbeschluß der zuuse stelle vom 55, dn RM 4 800 000 Stammaktien der Gesellschaft der Chemischen

11. Mat 1925, dang⸗

ensss Bätse

abrik Pommerensdorf zum

Stettin, den 14. Juni in Die Zulassungsstelle Suttas

Der Vorsitzende: vnxtt Gribel, Geheimer Kommerzten

7285] ensions⸗, Witwen⸗ nnd wase

ontinental⸗Gas⸗Gesellschaf Dessau in Liquidation. . In der Bekanntmachung 9 deutlich ergibt, 231,42 % 10,23142 % beihe

Berlin, den 14. Juni 1928.

Krukenbderg. Dessau.

Dr. Kammann⸗

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Erste Zentralhandelsregisterbeitage

m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeig Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

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zugleich

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Berlin, Sonnabend, den 16. Funi

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9FH H

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

67. Zur Grunderwerbsteuerfreiheit bei Grundstücks⸗ tragung zur Schaffung gesunder Kleinwohnungen für ünderbemittelte. Der Beschwerdeführer kaufte durch Vertrag i 8. Juli 1926 von der Stadt ein Hausgrundstück. Die in dem duse befindlichen beiden Wohnungen mit 88 67,35 0m Wohnfläche ren an diesem Tage an den Kaufmann B. und an dessen Mutter ietet. Nach Inhalt des Vertrages hatte die Stadt gegen diese nen nicht pünktlicher Mietzinszahlung ein Recht auf Räumung. e Kaufpreis war auf 12 000 RM vereinbart. Am 18. Ja⸗ ar 1927 wurde der Käufer als Eigentümer des Grundstücks im nobuch eingetragen. Aus diesem Anlaß zog die Steuer telle Erwerber zur Grunderwerbsteuer in Höhe von 870,45 RM, 5 sind 100 von 12 435 RM, heran. Der Erwerber, der in⸗ scen beide Wohnungen bezogen hatte, legte Einspruch ein unter weis auf die Verordnung vom 2. Juli 1923 (Reichsgesetzbl. 1. 553) mit der Begründung, daß er als mittlerer Beamter und Ehemann und Jater von vier mmereseen Kindern zu den nderbemittelten gehöre und daß deshalb nach § 8 Nr. 9 des erxwerbheh Steuerfreiheit begründet sei. Der Ein⸗ üuͤch wurde als unbegründet zurückgewiesen und auch die darauf gelegte Berufung blieb erfolglos. Das Finanzgericht nahm zwar daß der Herangezogene, trotzdem er zur Zeit des Erwerbs das halt der X. Gruppe bezogen und noch Nebeneinkünfte gehabt be, im Hinblick auf die Größe seiner Familie und den schlechten undheitszustand des Herangezogenen und seiner Ehefrau zu Minderbemittelten zu rechnen sei. Gleichwohl versagte es die z᷑erfreiheit aus folgenden Gründen: a) Die Eigentumsüber⸗ gung habe nicht der Schaffung neuer gesunder Kleinwohnungen dient. b) Es handle sich auch nicht um eine Kleinwohnung, weil nutzbare Wohnfläche (Wohn⸗, Schlafraum und Küche) der vom wtangezogenen bewohnten Räume 134,70 qm betrage. c) Auch zur Wohnung gehörigen Nebenräume (Keller, Boden, Stall) igen über die ortsüblichen Grenzen einer Kleinwohnung r hiergegen vom Herangezogenen eingelegten Rechtsbeschwerde nte nicht stattgegeben werden. Ob den vom Finanzgericht an⸗ ührten Gründen überall beigetreten werden kann, bedarf keiner üfung, weil schon die nachstehenden Erwägungen die an⸗ ochtene Entscheidung im Ergebnis als zutreffend erscheinen ssen. § 8 Nr. 9 des Grunderwerbsteuergesetzes bezweckt in dem r in Frage stehenden Teile, die vchasfung neuer gesunder Klein⸗ hhnungen zu begünstigen, und gewährt deshalb Steuerfreiheit, enn die Grundstücksübertragung be.Se gesunder Klein⸗ ohnungen für Minderbemittelte zu dienen ist. Daraus gt, daß, wenn die Bauten einmal ihrer Bestimmung zugeführt orden waren, für eine später stattfindende und mit dieser Zu⸗ hrung außer 1 stehende Veräußerung die Steuer⸗ eiheit aus § 8 Nr. 9 nicht zugebilligt werden kann. Das gilt nicht ir, wenn ein Grundstück mit fertigem Hause schon einmal Gegen⸗ und eines steuerfreien Erwerbs war und der Erwerber das Haus zogen hat, fondern auch in den Fällen, in denen die gemein⸗ tzige Körperschaft das Eigentum zunächst behalten und das Ge⸗ ude nur vermietet oder sonst seiner entsprechend rwertet hat. Dabei ist jedoch eine Einschränkung zu machen. benn die Vermietung oder eine ähnliche Nutzung satzungsmäßig s Vorstufe des Erwerbes erscheint oder sich nur als Zwischen⸗ uützung darstellt, d. h., wenn das Gebäude in dieser Weise genutzt ird, nur um es nicht bis zur bestimmungsmäßigen ngenutzt liegen zu lassen, 1 bei der Veräußerung die Steuer⸗ eiheit nicht ausgeschlossen, sofern nur nach dem Gesetz und der echtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Veräußerung be⸗ auten Geländes an sich Steuerfreiheit aus § 8 Nr. 9 beansprucht eerden kann. Im vorliegenden Falle ist das Haus schon im Lahre 1921 erbaut worden. Die Stadt hatte anfangs die esunde Kleinwohnungen zu schaffen und sie auf ausgeloste iedler als Eigenheime zu übertragen. Diese Absicht hat sie aber ach ihrer Erk ärung wieder fallen lassen. Von diesem Gesichts⸗ zunkt aus hat sie die in Rede stehenden Wohnungen an Mutter und Sohn B. vermietet. Diese Vermietung war also keine zwischennutzung, sondern eine Endnutzung. Nachdem die Währung bieder befestigt war, nahm die Stadt ihre 1 Absicht, die häuser zu veräußern, wieder auf, und erst als die Mieter ihren erpflichtungen nicht nachkamen und die Stadt dadurch in die age gekommen war, das Haus mietfrei zu machen, verkaufte sie s an den Beschwerdeführer. Hiernach sind die Voraussetzungen des 8 8 Nr. 9 müc h. eben. Auch die Verordnung vom 2. Juli 1923 (Reichsgesetzbl. S. 553, Reichssteuerbl. S. 255) schlägt micht kin, weil hier borausgesett ist, daß die Absicht, die Grund⸗ tücke an Minderbemittelte als igenheime zu übertragen, ununter⸗ brochen bis zur Uebertragung bestanden hat. Urteil vom 2o. April 1928 II A 176/28.)

dle schieschanss bheen⸗ St., b ist, ob der Beschwerdeführer lit den von ihm aus der Ausübung der Fleischbeschau ver⸗ einnahmten Entgelten der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Die Vorinstangen haben die Steuerpflicht aus folgenden Gründen bejaht. Trotz Vereidigung und öffentlicher Anstellung als Fleisch⸗ beschauer sei der Beschwerdeführer, der in seinem .eee Tierarzt sei, nicht als Beamter oder Angestellter einer öffentli rechtlichen Körperschaft anzusehen. Er übe als selbständiger Gewerbetreibender im Sinne des Umsatzsteuerrechts die Fleisch⸗ 8 8 essen ihm zugewiesenen Bezirk aus und unterliege daher Umsatzsteuerpflicht. In seiner egltse schwerb⸗ bekämpft der Beschwevdeführer zu Unrecht den vom Berufungsgericht eingenommenen Stand⸗ dünkt. Der Beschwerdeführer ist vom Landrat auf Grund der orschriften des Fleischbeschaugesetzes und der Ausführungs⸗ Eimmungen dazu auf jederzeitigen Widerruf zum amtlichen slachtvieh⸗ und E“ für einen bestimmten Bezirk

gewerbliche.

schwerdeführer von den Tierbesitzern für eigene Rechnung ein

Entgelt, dessen Höhe in einem vom Regierungspräsidenten er⸗

lassenen Fleischbeschaugebührentarife vorgeschrieben ist. Durch. eine nach Maßgabe des Schlacht⸗ und Fleischbeschaugesetzes und

der hierzu erlassenen Ausführungsgesetze und ⸗bestimmungen er⸗

folgte Anstellung als öffentlicher Fleischbeschauer wurd noch nicht

ohne weiteres die Rechtsstellung als öffentlicher Beamter er⸗

worben. Den zur Anstellung berufenen Staatsorganen ist es

vielmehr unbenommen, ob sie sich die Tätigkeit eines Fleisch⸗

beschauers im Beamten⸗ oder Angestelltenverhältnis oder auf

Grund eines sonstigen Vertrags, der dem anzustellenden Fleisch⸗

beschauer seine wirtschaftliche Selbständigkeit beläßt, sichern

wollen. Die Vereidigung und öffentliche Anstellung bezweckt nur,

den Fleischbeschauer auf die gewissenhafte Beobachtung der für

die Fleischbeschau erlassenen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zu verpflichten und zugleich den maßgebenden Wirtschaftskreisen bekanntzugeben, daß der öffentlich angestellte Fleischbeschauer die ihm übertragenen Pflichten gewissenhaft und unparteilich aus⸗ übt. Im vorliegenden Falle ist der Beschwerdeführer zu der An⸗ stellungsbehörde weder in ein festes Beamtenverhältnis noch in ein Angestelltenverhältnis bürgerlichen Rechts getreten. Er übt die Tätigkeit als Fleischbeschauer neben seinem sonstigen tier⸗ ärztlichen Beruf aus Von einer Aufgabe seiner wirtschaftlichen

Selbständigkeit und einem Aufgeben in den wirtschaftlichen

Organismus eines anderen kann keine Rede sein. Insbesondere bestimmt der Beschwerdeführer im Einzelfalle selbst, wie er die ihm bertragene Beschautätigkeit unter Verücksichtigung der Be⸗

lange der Inhaber der zu untersuchenden Tiere und Fleischwaren

nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zeitlich ausübt. Gegen

seine Umsatzsteuerpflicht spricht ferner nicht, daß die Viehbesitzer im Intevesse ihres Gewerbes und im öffentlichen Interesse aus gesundheitspolizeilichen Gründen die Beschau vornehmen lassen müssen, zumal dem Beschwerdeführer polizeiliche Befugnisse dahin, daß er seine Tätigkeit gegen den Willen der Beteiligten kraft obrigkeitlicher Stellung von sich aus durchsetzen könnte, nicht bei⸗ wohnen. Wenn die Anstellungsbehörnden, wie hier, nicht durch ihre eigenen Organe kraft öffentlich⸗rechtlicher Tätigkeit die 828 schau selbst ausüben, sondern ihre Befugnisse zur ““ lichen Ausnutzung einer wirtschaftlich selbständigen Persönlichkei

überlassen, in dessen Gewerbe und Beruf die ihm übertragene Tätigkeit fällt, so erblickt der Verkehr in dieser Tätigkeit eine Die Steuerpflicht wird auch dadurch nicht aus⸗ geschlossen, daß der Beschwerdeführer hinsichtlich der an ihn zu zahlenden Entgelte an einen von der Behörde erlassenen so⸗ genannten Gebührentarif gebunden ist. Die für eigene Rechnung vereinnahmten Entgelte verlieren hierdurch noch nicht 8 8. privatwirtschaftlichen Charakter. Die Umsatzsteuerpflicht des ü schwerdeführers ist daher zu bejahen. (Urteil vom 27. April 192

V A 621/27.)

69. Kapitalverkehrsteuerpflicht bei Umwandlung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine infache Kommanditgesellschaft. Der Streit dreht sich um die Frage, ob durch die „Umwandlung“ einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine einfache Kommanditgesellschaft eine neue Gesell⸗ schaft entsteht, oder ob es sich bei beiden Gesellschaftsformen um dieselbe Gesellschaft handelt, so daß es so anzusehen wäre, 8 sei das Vermögen in derselben Hand verblieben. Mit Recht ha das Finanzgericht angenommen, daß die neue Kommanditgefell⸗ schaft nicht dasselbe Rechtsgebilde ist wie die frühere u“ gesellschaft auf Aktien. Diese Annahme trifft. schon deshalb zu, 88 die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Körperschaft —2 1. 8⸗ persönlichkeit war, während die einfache Kommanditgesellf e . Gemeinschaft zur gesamten Hand ist, also keine Rechtspersönlich 8 besitzt. Mit Unre t beruft sich die Beschwerdeführerin auf ie bisherige Rechtsprechung des .ee Der 1“ hof hat daran festgehalten, daß auf dem Gebiete der Gesel steuer die des bürgerlichen und des Handelsrechts 8 sätzlich maßgebend sind. Das Privatrecht kennt Fãä . in denen die „Umwandlung“ einer Gesellschaft in eine an r3 e Nämlichkeit beider Gesellschaften bestehen läßt. Im ü⸗ kommen „Umwandlungen“ nur so zustande, daß die eine b79 schaft erlischt und daß ihr Vermögen auf eine neuerrichtete über⸗ tragen wird oder von Rechts wegen übergeht. Nur in 1 8 e genannten Fällen ist Steuerpflicht ausgeschlossen, e 88 Hapital in eine Gesellschaft eingebracht wird, das mehr bei derselben Gesellschaft verbleibt. So hat der 2 8 finanzhof Nämlichkeit angenommen, wenn eine offene Han 8 gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft r u umgekehrt, ebenso bei Umwandlung einer Gesellschaft des vee⸗ lichen Rechts in eine dieser beiden Gesellschaften und 88—5 ehrt. Auch bei Umwandlung einer Kommanditgesellschaft ien aa eine Aktiengesellschaft tritt keine Steuerpflicht ein. eee ie bisharige Komenan ditese scsct gaf EI111—— * Bans

indlung an als Aktiengese for : stattfindet (§§ 332, 333 Abs. 8 des Einer Auflassung der Grundstücke bedarf es in diesem Falle 8- weil der Eigentümer nicht wechselt (vgl. Staudinger, Bürger bchr Gesetzbuch, 9. Aufl., § 925 S. 3894). Eine Ausdehnung 2 und ähnlicher Fälle auf „Umwandlungen“, für 2 es 8 5 sprechenden Vorschriften fehlt, muß abgelehnt werden. ö der Reichsfinanzhof Grunderwerbsteuerpflicht geeeee e. Umwandlung einer eingetragenen Geno senschaft in eine ee gesellschaft. Auch in den Fällen der 8 „81 des Gesetzes, - die Gesellschaften mit 8. fehg eöe

in eine G. m. b5. H. nanzkb Fall (Umwandlung einer G. m. b. H. in er Aktiengesellschaft) nicht gleichbehandelt. In diesen Fällen besteh

bestellt worden. Für die

8 111“

Ausübung der Beschau erhält der Be⸗

der Unterschied allerdings nicht darin,

5 3 8 8 8

daß Erhaltung der

8 88

Nämlichkeit und Entstehung einer neuen Gesellschaft gegenüber⸗ stehen, sondern darin, daß Gesamtrechtsnachfolge und Vermögens⸗ übertragung in Frage kommen. Vom rein steuerrechtlichen Standpunkt aus kommt noch hinzu, daß das Kapitalverkehrsteuer⸗ gesetz scharf zwischen Kapitalgesellschaften und anderen Erwerbs⸗ gefellschaften unterscheidet. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist den Kapitalgesellschaften, und zwar unter ihnen den juristischen Personen (siehe § 3, insbesondere Buchstabe g) zugerechnet, während die einfache Kommanditgesellschaft zu den anderen Er⸗ werbsgesellschaften gehört 16). Beide Gruppen werden in bezug auf die Gesellschaftssteuer ganz verschieden behandelt. Schon dies verbietet, beim Uebergang von der einen in die andere Form ohne weiteres Steuerfreiheit eintreten zu lassen. So viel steht jedenfalls fest, daß das Kapitalverkehrsteuergesetz die Kapitalgefellschaften und die anderen Erwerbsgesellschaften als verschiedenartige Rechtsgebilde ansieht. Der Kapitalzusammen⸗ schluß, dessen Vorhandensein die innere Voraussetzung für die Gesellschaftsbesteuerung ist, liegt im jetzigen Falle darin, daß das schon vorhanden gewesene Kapital in eine andere gesellsch liche Verknüpfung getreten ist. (Urteil vom 1. Mai 1928 II A 160/28.)

70. Gemeinnützigkeit der Förderung des Reitsports. Umsatzsteuerfreiheit der bei Vorführung von u1“ erhobenen Entgelte. Eine Sportgesellschaft m. b. H. hat 8 turniere veranstaltet und dabei Eintrittspreise von 50 Pfg. bis 12 RM für den Platz erhoben. Diese Eintrittsgelder sind zur Umsatzsteuer herangezogen worden. Die dagegen Rechtsbeschwerde ist begründet. Streitig ist die Anwendbar eit von § 3 Nr. 3 des Umsatzsteuergefetzes 1926. Die Vorinstanzen haben die Befreiung vornehmlich deshalb abgelehnt, weil der Reitsport wegen der mit seiner Ausübung verknüpften Kosten nur einem verhältnismäßig sehr geringen Teil der Be⸗ völkerung zugänglich Diese Auffassung stützt sich auf .

üheres Urteil des Reichsfinanzhofs, die keinen . es; * ausschließlich Rasenspiele zum Gegenstand hatte. Dor waren die Eintrittsgelder der Zuschauer als Einnahmen erkannt, die dem gemeinnützigen Zweck unmittelbar dienen. 8 war nebenbei eingeflochten jene Bemerkung über den Renn⸗ un Pferdesport, ohne daß sie auf die Entscheidung von Einfluß ge⸗ wesen wäre. Tatsächlich hat vielmehr der Reichsfinanzhof in einem Urteil die Gemeinnützigkeit des Reitsports bereits drücklich anerkannt. Zur Begründung ist dabei fres-Ap n „Nach § 1 seines Statuts bezweckt der Verein die ü82 Hindernissports und die Herbeiführung seiner einheit ichen sa . gemäßen Leitung in möglichster Berücksichtigung des B1I und der Landespferdezucht. Der Zweck des Vereins ist a 2. ein idealer, kein Erwerbszweck. Es ist auch zuzugeben, daß v-e. Zwecke die Veranstaltung n 8 B“ nhängenden Einrichtungen ebenso wi 1

oven e die Haltung von Gestüten untergeordnet sind, erner daß, wie die Bestrebungen derjenigen Sportvereine, w 8 körperliche Ertüchtigung ihrer Mitglieder obliegt, so ber. der beschwerdeführende Verein mit der Förderung des Hi 889 sports und der Schaffung und B1⸗ nec.- 8.e materials nicht nur den Interessen des begrenszten vern

isß einer Mitglieder, sondern der Allgemeinheit di eahrs.K. wera 8 Landesverteidigung gehen Hand 8 8 und ihre Bedeutung ist auch jetzt, wo Deutschland durch 8 vear wicklung der Verhältnisse in eine 11“ gedräng ist, nicht zu verkennen.. Die Anerkennung aneseh Gemeinnützigkeit des Unternehmens ist daher unbeden 8 . e8

Dieser Standpunkt und seine Begründung sind 8 Fncaitan 4 Er entspricht insbesondere auch dem § 30 -Ig r 1

ührungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 1926, wo 8* Foꝛ der Allgemeinheit ausdrücklich anerkannt ist die Förderung * . Cport. Von einer ge.-e. hr oder minder kostspieligen Arten von Spiel u hei keine Rede; sie würde auch im gcsetze keine Sa. kommt vielmehr darauf an, daß die Turniere 8 nur bestimmten Personen oder einem engeren Kreise, son jedermann zugänglich sind, der den Eintrittspreis erlegt. 1 8 einer allzu engen Begrenzun des Kreises der Begünstigten dur übermäßige Kosten kann nicht die Rede sein, wie schon g3 zu⸗ treffende Hinweis der Beschwerdeführerin auf die rege Vseng der Bauernsöhne an ihren Bestrebungen beweist. Nach § 8. a. a. O. sind deshalb die streitigen E intrittsgelder frei, so ern e sonstigen Voraussetzungen der Befreiung nach § 3 Nr. jagt werden können. Die eee. She euten Prüfung wi inanzger d 8 Emgelte 8. bhn ichtigen haben, daß die Voraussetzung, 229 nach die Entgelte hinter den durchschnittlich für —— beshan een von Erwerbsunternehmungen verlangten 1 n zurückbleiben müssen, wegfällt, wenn gleichartige D von Erwerbsunternehmungen nicht bekannt sind. üe prüfen sein das weitere Merkmal der Aus chließlichkeit. i macht das Finanzamt geltend, es würden bei den Turnieren auch echferde vorgefhrt und Eiheanseeüsgenen. snn Nseses, Gis⸗ . vorgenommen. i * d 3 Ein es Ueranf ankommen, ob die Beschwerdefühverin g diesen Maßnahmen ebenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgt oder nwirtschaftliche fördern

zwischen m Sport ist dar finden. Es

ob sie damit eige M irtschaft oder der ihrer Ge⸗ Fen , e der 89 .Sollte sich dabei ergeben, daß ein 8 der Darbietungen tatsächlich eigenwirtschaftli he Zwecke ver⸗ so wird dies Merkmal der Ausschließlichbeit glei

Eee sein, wenn auch dieser Teil nur als

um den gemeinnützigen Zweck zu fördern. (Urteil vom 4. 2 1928 V K 125/28.)

r ausschließlichen

des Volkes durch Leibesübungen.

8

will, sei ex

Mittel anzusehen