1928 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Französische Regierung,

minderung der durchschnit

Re

she Regierugg erün, doß e hwsschelich, der; Die Deutsche Regierung erklä haß sie hinsichtlich der in der Liste D aufgeführten eugnisse eine autonome Zollsenkung ins Auge sfaßt, deren Au von den Entscheidungen der gesetz⸗ gebenden Körperschaften in Deutschland abhängt.

Artikel 5. 16“ I. Für die Anwendung des Artikel 9, Absatzes 2, erklärt die daß sie bei Veränderungen des Zollschemas oder der Art der Tarifierung hinsichtlich der Erzeugnisse der Nummern aus 523, 525, 550, 556, 558, 630 bis, aus 635 quater der Liste A und der Erz znisse der Liste B die dort vorgesehenen Zollsätze selbst dann mahr erhöhen wird, wenn infolge der etwa vorzunehmenden een ungen für Auspositionen eine Ver⸗ chen Zollbelastung gegenüber den vor⸗

gesehenen Zollsätzen sich ergeben würde. 11“ Die Deutsche Regierung erklärt, daß hinsichtlich der in der

seees sischen Zolltariss

Nummern

——— —ᷓ—’—

I Bezeichnung der grgeugnisse

Nummern des

franzosischen

Zolltarifs

Bezeichnung der Erzeugnisse

Zu Nr. 343

Teile und Kacheln für Oefen:

Tceile und Kacheln für Oefen, mit einer Zwischen⸗ schicht und durchsichtiger Glasur versehen, einfarbig, mit Feldern leolombins], Ausbuchtungen s[pans] und einf Facettierung unterliegen der Verzollun

nach er 343 des Zolltarifs.

Gegenstände für elektrische Zwecke aus Fayence,

Porzellan, weißem oder farbigem Steinzeug, Ton, Glas, Kristall usw. mit Teilen oder Garnituren aus geformtem oder schmiedbarem Guß, Schmiedeeisen, Stahl, Eisen⸗oder Stahlblech, aus Kupfer, Blei, Zinn

Zu Nr. 525G

Zu Nr. 525

Als keramische Maschinen, mit Ausn

öö werden angesehen: c solcher n

Dreherei⸗, Putz⸗, Schleif⸗ und Poliermasch; Der Zollbehandlung der Nummer 525 quin aschinen liegen folgende Apparate: Tuies umte

Gießmaschinen für Hochöfen, Masfel maschinen, Roheisen⸗ und Schlackenwagen somg, lochöffner, Zubringerwagen, Bodeneinsetzme Sii⸗ Bodenstampfmaschinen fuͤr Konverterböden, bsarnen, Gießwagen, Glühöfen, Konverter,; öͤfen (feste und kippbare), Rund⸗ und Fla

mmer Fhupariss

8

Bezeichnung der Waren

Maßstab

523 8 524 bis 5524 bis M 25 nonies

Nähmaschinenz) Elektrische Bügeleisen, Staubsauger)

Ap

auch vernickelt

arate für die Zuckerfabrikation und Raffination und Au reitungsmaschinen für zuckerhaltige Pflanzen, 8 Abschneiden der Zuckerrüben und des Zuckerrohrs, Rübenzer⸗ schneider und Zuckerrohrzerschneider, maschinen, Steinauslesemaschinen, [défibreurs] und Zuckerrohrmühlen mit ihren Uebertragungs⸗ mechanismen und ihren Zubehörteilen, Pülpepressen; Fabrikations⸗ apparate im eigentlichen Sinne, Diffuseure, Läuterungsapparate, Vorrichtungen für die Vorbereitung des Kalkes, Kalzinier⸗

Maschinen zum

Zuckerrübenpressen, Wasch⸗ Schüttelmaschinen, Defibreure

Protokoll.

1”

1. Liste E.

Die Deutsche und die Französische Regierung sind anläßlich der Besprechungen, die sie über die Durchführung des deutsch⸗französischen Handelsabkommens vom 17. August 1927 ge⸗ pflogen haben, übereingekommen, hinsichtlich einiger Erzeugnisse

folgende Abänderungen des Handelsabkommens vom 17. August 1927 zu vereinbaren: 81

Nummer

des französtschen Zolltarifs

Bezeichnung der Waren

Zollsätze Franken

roheisenmischer, Blockwalzwerke, Bloomes chc⸗ Bandagenwalzwerke, Drahtwatzwerke, dagtet walzwerke, Grob⸗ und Feinblechwalzwerke fse nuierliche Walzwerke, Rundwalzwerke llam nannt rond], mechanische Strecker [étendoirs mécaniael Metallwalzwerke, Panzerplattenwalzwerke Uniganh eisenwalzwerke, Profileisenwalzwerke, Rädschene walzwerke, Rohrwalzwerke, Schrägwalzwerke Uher öfen, Warmbetten, Wellrohrwalzwerke. um Dynamische Auswuchtmaschinen, d. h. solche, die dem Prinzip des geschlossenen Pendellagers 1nd Umdrehungsgeschwindigkeit beruhen und vemi Schwingungserscheinungen die Unbalanz erl lassen, unterliegen der Verzollung als nicht gen Apparate (Nummer 525 octies C). . Bei mit Pumpen versehenen automatischen oder ne chanischen Schmierapparaten werden die Pumpen nach der Art der Nummer 510 B oder 512 bis 4 ¹ zollt, während der Rest des Apparates der gn behandlung der Nummer 532 quater unterliegt. „Flammrohre für Flammrohrkessel“ sind dasselbe „zylindrische Feuerungen für Kessel mit inm liegender Feuerung“. Drähte und Kabel für elektzische Zwecke, mit Pahi

oder Zink, rein oder legiert, fallen sämtlich unter die Nummer 347 bis B. Wenn die Beschläge oder anderen Teile aus Metall für sich eingeführt werden, unter⸗ liegen sie der Verzollung nach Nummer 536.

Waren aus Hohlglas und Aristall, die nur an den Rändern abgerieben sind, fallen deswegen nicht unter die Gegenstände „mit abgeriebener Oberfläche“.

Der Ausdruck „bei denen der Abstand von Platine zur Brücke 20 mm nicht übersteigt“ ist folgendermaßen zu verstehen:

„Der Abstand von der Platine zur Brücke ist der mit der Schublehre gemessene Abstand zwischen den äußeren Flächen der Platine und der Brücke.“

Kompressoren und Pumpen unterliegen folgender Zoll⸗ behandlung:

Kompressoren:

mit Kolben: Zollbehandlung der 2 Stufen Nummer 510 A

und weniger] ohne Kolben: Zollbehandlung der

Nummer 510 B, mit Kolben: Zollbehandlung der Nummer 510 C

ohne Kolben: Zollbehandlung der

Nummer 510 B.

Zollbehandlung der Nummer

Liste E vorgesehenen Zollsätze eine Erhöhung gegenüber Frankreich dis deut vel Auffassung von Meistbegün und Bindung nicht in Frage kommt.

II. Im Laufe der Verhandlungen, die zum Abschluß des Handelsabkommens vom 17. August 1927 geführt * een, sind seres Ausnahmen von der Meistbegünstigung 8 ichtlich der

apparate, Karbonisierapparate, Klärapparate, Sulfitierapparate Filterpressen, mechanische oder andere Filter, Uiedeaparate⸗ Verdampfapparate, Kochkessel, Kondensatoren, Saturatoren, Mischer, Trockenzentrifugen und alle anderen Apparate und Maschinen für die Bereitung des Zuckers .. . . . . ... Transmissionsteile (Stellringe, Kupplungen, Lager, Hängelager, Büchsen, Spurlager, Blöcke, Sohlplatten und ähnliche Organe; Reibungskupplungen mit ihrem eigenen Ausrückmechanismus,

0127 11616“

innoxyd, braun . ollodium, enthaltend: mehr als 10 v. H. lösliche Cellulose auf Basis von Alkoholäther. heev-de; 10 v. H. lösliche Cellulose auf Basis anderer Lösungs⸗ ööe“ Dichlor⸗ und Tetrachlorphtalsäuren und ihre Anhydride Salze. 1“ 2 jedoch ausschließlich der anberen Ausrückvorrichtungen; Lager⸗ Dergleichen (die in Nr. aus 359 genannten Waren), mit eingeriebe⸗ schalen mit Weißmetallfutter, in denen dieses Metall nicht mehr I11““ nem Stöpsel . Die Zölle der Nr. 269, als 5 v. H. des Gesamtgewichts beträgt); aus Formguß, aus ge⸗ b 1 je nach der Art, mit formtem oder gepreßtem Eisen oder Stahl und aus schmiedbarem 8 8 eimem Huschlag von Guß, gleichviel ob diese Metalle zusammengesetzt sind oder nicht 50 Fr. far 100 1

625,—

225,— ¹) ²)

. 9 % 2% 2. 2 2 2 2

Zu Nr. 350

2„ 2 9†

teuerlichen Behandlung der Personen und Gesellschaften eines er vertragschließenden Teile, die sich auf dem Gebiete des anderen Teiles vorgesehen worden, die in Verbindung mit den Artikeln 25 und 26 des Vertrages hätten gebracht werden müssen. Bei der endgültigen Fassung, die für den Vertrag an⸗ worden ist, sind diese Ausnahmen als Buchstabe b in ten Artikel 11 aufgenommen worden. Beide Parteien sind sich darüber einig, anzuerkennen, daß die

8 Feehen dieser mit den Artikeln 25 und 26 zusammenhängenden Bestimmung in Buchstabe b des Artikel 11 trotz der einführenden Wendung des Artikel 11, der mit den Worten beginnt: „Die in den vorhergehenden Artikeln vor Meistbegünstigung“, nichts an dem Sinn der e estimmung ändern sollte, die sich ohne Zweifel nur auf das S Regime der Personen und C 1n de2 bezieht, d. h. auf einen in den Artikeln 25 und 26

geregelten Gegenstand. Axtikel 6.

Postpakete deutschen Ursprungs und deutscher Herkunft sind von der Beibringung des nasgrungeengnisen bei ihrer Einfuhr von Jeee nach Frankreich befreit ebenso wie Sendungen von

5 Kilogramm und weniger, die mit Flugzeug eingeführt werden.

Ebenfalls befreit vom Nachweis des Ursprungs bei ihrem Eingang nach Frankreich sind die nachstehenden, aus Deutschland

eführten Erzeugnisse:

undholz, roh, gesägtes oder behauenes Holz, Mauerziegel, Kalk,

Zement, Dolomit, belgischer Marmor, roh oder bearbeitet,

Dachschiefer, Fliefen und Platten, Steinkohle, Wolle, Bier⸗

hefe, Marmor, Pflastersteine aus natürlichen Steinen, rohe der bearbeitete Bausteine, zerkleinerte Steine für Straßen⸗ eschotterung, Gips, Holzschuhe, Dachziegel, Fische und Krußten⸗

tiere von deutschen Fängen.

Stärke, konservierte Früchte in Büchsen oder Glasbehältern,

in Büchsen oder Glasbehältern konservierte Gemüse, die in

unmittelbaren Umschließungen enthalten sind, welche in un⸗

erstörbaren Schriftzeichen deutsche Marken tragen. apier und e, Maschinen zur Herstellung von Waffen, Kraftwagen, Heizvorrichtungen aus Gußeisen und deee ns sae . . Plcun⸗ 8* nung, ven Blech, Fliesen aus gepreßtem Zement, Kaminöfen aus Guß⸗ Maschinen zur Herstellung von Briefumschlägen, 8- und Blech, Geldschränke, Kochherde aus Gußeisen und Papiertüten, Schachteln usw.; Maschinen zum Falten Blech, Küchenöfen aus Gußeisen und Blech, Oefen aus Guß⸗ von Faltschachteln, zum Bestreichen von Papier⸗ eisen und Blech (die Befreiung von dem Ursprun szengnis er⸗ streifen und gleichzeitig zum Anbringen dieser Streifen treckt sich auf Heizvorrichtungen, Laneincsen, Kochherde, Oefen an den Schachteln; Maschinen zum Kleben von

nd Küchenöfen, aus emailliertem Blech oder mit Steingut Schachtelecken; Maschinen zum Rollen, Kleben, Ein⸗ verziert), Musikinstrumente, Maschinen und mechanische Vor⸗ schneiden, Beschneiden, Wellen und Bestreichen von richtungen, Motorfahrräder, Schienen, Beiwagen mit einer Pappröhren; Maschinen zum Kleben, Zusammen⸗ unzerstörbaren deutschen Fabrikmarke. ““ kleben und Firnissen von Papier, Kartonpapier und Superphosphate und Schlacke in Säcken, die mit deutschen appe; Maschinen zum Rändern und Beziehen von Fabrikmarken versehen sind. 1 achteln usw.; anderweit nicht genannte Maschinen

Es besteht Einverständnis darüber, daß die Zollverwaltung und Hilfsvorrichtungen für die Buchbinderei.

auf jeden Fall die Möglichkeit behält, das gesetzliche Sach⸗ Der Zollbehandlung der Nummer 524 bis B unterliegen: verständigenverfahren (expertise légale) in Anspruch zu nehmen, Rheostaten, Widerstände, Selbstinduktions⸗ und wenn ihr der Ursprung der Sendung zweifelhaft erscheint. sogenannte Stoßspulen, Anlasser und tromregler.

Artikel 7. .“ 1 8 Die Deutsche Regierung wird die nach Artikel 3 erforderlichen 8 bx 1A“

Ma nahmen und die Französfische Regierung die nach den 1 · zzvorrichtu Megene 1, 2 und 6 erfor lcen aßnahmen unverzüglich h vSg. evwna eense bs .

8 . 1 parate der vorgenannten Art, deren Wirkung In doppelter Urschrift ausgefertigt auf Deutsch und auf auf dem Kochen der Wäsche beruht (mit elektrischer Französisch zu Paris, am 20. Juni 1928. .” Zollbehandlung der Nummer 524 bis K,

1 Apparate der vorgenannten Art, mechanisch (gez.) von Hoesch. (gez.) Briand. wirkend (durch Schleudern der Wäsche), im Stück⸗ Liste A.

2 „9 9

Zu Nr. 504 ter

Nr. 634 ter B

Zu Nr. 5104 610 B 512 bis A

1 11“

Zu Nr. 532 quater

Nummer z deutschen Zolltarifs

Nummer des deutschen Zolltarifs

Ergebnis der Verhandlungen

Zu Nr. 533

sexies

Zu Nr. 535 ter A

Zu Nr. 537

mehr als

2 Ctufen Salbenartiges Wollfettdestillat

Die Deutsch it ei 1nengs gse, nanhen ie Deutsche Regierung ist damit einverstanden, daß 1. Die Nummer „aus 50“ erhält folgende Fassung:

88* 1 B8 Zukunft der Tarifnummer Bananen: überzogen oder isoliert, mit Seele aus unedlem N Die Deutsche Regierung ist damit einverstanden frisch: 1 1““ unterliegen der Zollbehandlung derNummergase bei vch ge hipen in Belshalchae eeee . 8 -e ainte sn Geszgen, e .

1“ als „andere Ban 8 e b humng der Ware an Stelle 8 8 getrocknet 1“

28 8 5 er a e e wi er ei e t „. 8 8— 8 2 2 . 2 27 0 2 2 2 . 2 2³. 8b 90 * 2 0 . 8 2

Unter dem Ausdruck „nicht weiter bearbeitet⸗ s oder Flschkeike die Angabe 88- Pefnnefn, ihe 8 Anmerkung. Es besteht Einverständnis darüber, daß Frankreich verstehen „keinen der in den nachfolgenden Alsthe genügt. ö 5 „Bananen, frisch, andere“, die ein Zu⸗ de, mhemster Sös angeedenen heaehe.⸗nraßt, ollbetanbinn von ltcm De Dernsch eceeung, vid veorge wessen, 05 emmnin n, Nenhewabtesoceden ss vichtbesoweniger e

i . nmerkung . 8 ilztücher, die NReterware im Gewichte von . 8 †9Q₰ 8

Aus Blech in einer Dicke von mehr als ömm bhesteheie n Nr. 20gs 8 1000 g ober w eniger auf Iqm Fereresescse 8 lange genießen wird, als Deutschland nicht mit einem dritten Geldschränke unterliegen der Zollbehandlung ie gehen, zu den Vertragssätzen auf Erlaubnisschein EE e Fex Fehhen 82 ihg; Nummer 568; Geldschränke aus Blech in einer Elh auch bei Grenzzollstellen abgefertigt werden. Vor⸗ Fall verzi nen oder für eine von diesen vereinbart. In diesem

8 8 ve⸗. . b zichtet Frankreich auf die Zollfreiheit, erhält jedoch zu⸗ von 5mm und darunter werden nach Nummer oöss bedingung für die Abfertigung an der Grenze wie leich den mit ei britten Lande vereinbarten Vertragssatz zu

1 vrceLti. ät [artiales d'orfovrerie] „weder zie 1 vnmass hemn soc ser Feehe irnechung ann Ge⸗ 114“” g 1 afelgerät [artiecles d'orfévrerie] „weder ziselier aubnisschein spätestens bei der Anmeldung und Ge⸗ ; noch graviert, noch verziert“ werden glatte [mi stellung der Ware zur Schlußabfertigung der be⸗ 2. EEEö bas Ee. nans 1797 und kan 1ebsh, 8 bes⸗ Gegenstände, darunter auch solche von nicht klassicce treffenden Zollstelle vorgelegt wird. begleitet von einer zweiten Ausfertigung des „acquit régional spé- oder ornamentaler Form (ovaler, rechteckiger, seth Die Deutsche Regierung ist ferner damit einverstanden, ”cial“ der französischen Regieverwaltung 7- eckiger, achteckiger Form), ohne Verzierung angesehaau. 8 daß seweils zu ersehen kerch die Warzer 2 Als Verzierungen gelten dabei nicht: 1. unter Filztüchern aus Wolle auch solche aus Wolle, begleitet von dem dritten Abschnitt der Urschrift des

einfache Rillen Durchbruth gemischt mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Ge⸗ g spéciale der französischen Regieverwaltung dem arbeiten; Filets, die aus einer oder mehren 1— spinsten, zu verstehen sind; 8 8 Certificat d'origine“. 8 b gleichlaufenden Linien bestehen. 2. als Filztücher (gewebte filzartige Gespinstwaren) .““ 3. Die Nummer „aus 384“ erhält folgende Fassung: uUunter den Begriff „anderes Tafelgerät“ [orform im Sinne der Vertragsbestimmung Gewebe mit Gerbstoffauszüge (Gerbstoffextrakte), im allgemeinen Tarif anderweit autre] fallen die verzierten Gegenstände. Als sii filziger Oberfläche hervorgerufen durch Ver⸗ nicht genannt . . . . . ... 1“ gelten namentlich: ziselierte, gravierte, gehämmet ficßen ber durch Rauhen auf der Oberflaͤche frei⸗ 4. Dem Absatz der Ziffer 1 der Anmerkungen zu Nr. 405 und 408 ist folgender gerissene scraquelés], mit Reißlinien versehe gelegten Wollfasern angesehen werden; dabei neuer Absatz anzufügen: kguillochés] oder in ähnlicher Weise bearben ist es nicht erforderlich, daß die filzige Oberfläche Der Zuschlag von 50 v. H. bleibt für weißen Krepp (einschließlich der Gegenstände; deas Grundgewebe völlig verdeckt. Auch genügt es Kreppbänder) der Nummern 405 und 408 und für andere weiße un⸗ Gegenstände mit der Form angepaßten Fül wenn nur eine Seite des Gewebes eine filzige dichte Gewebe der Nummer 408 unerhoben, sofern diese Waren ohne Ifilets à la forme] oder mit komplizierteren als k Oberfläche aufweist. An der Oberfläche nur leicht Beigabe eines besonderen Farbstoffes lediglich beschwert worden sind. oben angegebenen Linien oder Filets. gerauhte Gewebe bleiben jedoch von der Ver⸗ 5. aus 445. Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung usw. Gegenstände mit Motiven, Vignetten, Aecvpe⸗ tragsbegünstigung ausgeschlossen. Es sind folgende Anmerkungen anzufügen: . Die Deutsche Regierung ist damit einverstanden, daß Anmerkungen. affen, Perlen, Lorbeerblättern, Bändern, Wase die hinterlegten Muster, abgesehen von den Be⸗ 1 . blättern [feuilles d'eau], Quadronen [godrons] (hi dingungen des Vertragszugeständnisses, nur für die] 8 ware eingehendes Gewebe für Möbel⸗ und Zimmeraus⸗ Stössel oder geschweißte Schlegel [molettes cre Breite (Feinheit) des Flechtstreifens maßgebend sind. 1 stattung bestimmt ist oder nicht, ist in erster Linie die äußere Be⸗ ou battes soudèes]), Durchbruchsarbeiten, Ausschnit Das Handelsabkommen vom 17. August 1927 hat i schaffenheit, insbesondere das Muster des Gewebes in Be⸗ künstlerische oder Stilgarnituren; runde Gegenstiut Liste E keine Bindung für die Automobilteile vorge²⁷¼ 38 tracht zu ziehen. In Zweifelsfällen ist das Gutachten Sach⸗ mit Ausbuchtungen [pans] oder Ecken an den deh sehen, die auf Grund des deutschen Gesetzes vom voerständiger einzuholen. flächen. 21. Dezember 1927 der Nr. 915 des deutschen Zoll⸗ 2. Im Stück als Meterware eingehende Gewebe für Tischzeug Gegenstände verziert mit Rillen [cannelm tarifs zugewiesen sind. Infolgedessen war es der (z. B. Tee⸗ und Kaffeedecken, Decken für Gastwirtschaften), die Pfeifen storses, rocailles]l, Fugen sfissures],¹ Deutschen Delegation nicht möglich, dem franzö⸗ derartig gemustert sind, daß sie durch bloßes Zerschneiden in sprüngen, Rändern, erhaben oder gebläte sischen Wunsch auf Beseitigung der Schwierigkeiten abgepaßte Stücke zerlegt werden können, gelten nicht als lkeuilletésJ. 8— entsprechen, die für die stangosische Einfuhr in das Gewebe für Möbel⸗ oder Zimmerausstattung. Unbedeutende oder unwesentliche Verzienngg eutsche Zollgebiet durch die Ausdehnung der Liste 6. Die Nummer „aus 527“ erhält folgende Fassung: bleiben ebenso wie Eigentumszeichen auf ut der Automobilteile entstanden sind, die Absatz 2 der Schuhe aus Gespinstwaren, ganz oder teilweise aus Seide, mit angenähten geschirr außer Betracht, soweit sie keinen künstlerit 121IöNv.- nn en ee 81 üe anderen Stoffen: Charakter aufweisen. V 5 88 r Frauen:

2. Lampenartikel und Klempnerwaren, die Kunst⸗ie gewiesen worden sind. 8 das Paar im Gewicht von 500 g oder darunter Ziergepenstände darftellen. unterliegen der b Die Deutsche Regierung erklärt jedoch, daß sie andere.. zollung der Nummer 573, letzter Ubfa⸗ (anda. nicht die Absicht hat, den gegenwärtigen Zustand zu⸗ b11114“*“ Gegenstände). ungunsten Frankreichs dadurch zu verändern, daß Nummer 556 ist durch folgende Fassung zu ersetzen:

3. Es be er ändnis darüber, daß h eitere Automobilteile der Nr. e zuhe aus Leder aller Art, au aarten Häuten oder a

1288 Einverständnis darüber, daß weitere Automobilteile der Nr. 915 des deutschen Schuh Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten ode 2 nickeltes Küchen⸗ und Haushaltsgerät keinesfall Zolltarifs zugewiesen werden. Häuten von Fischen oder Kriechtieren, mit anderen Sohlen (

vernickeltes Tafelgerät verzollt wird. D. Holzsohlen):

das Paar im Gewicht von mehr als 1200 r t e l l l . .

8 eingeführten Maschinen auf die Verbrennungs⸗ und Explosionsmotoren im Stückgewichte von 500 - Faneäng. veredemaeen 9. Seee ve⸗ ober Peaiser⸗ taten (Schnallen, Maschen, Quasten, ereien, 2

Falls nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges bestimmt ist, unterliegen elektrische Motoren, Appat⸗ üüeutschen ae. und dergleichen) bleiben auf die Verzollung von und Vorrichtungen, die in Maschinen eingebaut sind oder mit ihnen zusammen arbeiten, den eigens dit Bolltarifs Leberschuhen ohne Einftuß, soweit nicht die Schuhe durch Sonen, falls 886 w211 als die für Maschinen und für Maschinenteile. Senas 8 v Verbindungen na c zzeeverien 2e fchecten 82 eschweißte Ri t 8 . ; cxneb; 1 ; meinen Tarifs unter here Zollsätze en. zollt, falls dieser höher fichn 8 ve atz deresecichesen Bdenftst sache ris 8 mhe hnen . Geklöppelte leinene Spitzeenstoffe und Spitzen, einschließlich der Einsatzspihen, Kanten und 8. In den nach Neaeuhe. 792 e ehe. Anmerkungen sind folgende Aende⸗ Dampfkesseln. Die Aufstellung des 1e über die einzelnen, nicht trennbaren, einem verschieden abgepaßten Waren, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand. dungen vorzunehmen: Zollsatz unterliegenden Teile wird von der Zollverwaltung berücksichtigt werden ohne diese jedoch 8n e48 Platten aus formbarer (plastischer) Kohle (einschließlich derjenigen aus fossilen Stoffen) a) An Stelle der bisherigen Anmerkung zu Nummer 792 „Als nicht weiter⸗ sichtlich ihres Nachprüfungsrechts zu binden. 1 oder aus Gaskohle, für elektrotechnische Zwecke, nur vorgepreßt, auch graphitiert, auch in bearbeitet ist usw.“ treten folgende Bestimmungen:

Die Metalle, die bei dem Maschinen⸗ und Dampfkesselbau hauptsächlich verwendet werden, it Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen. 8 Anmerkungen. Gußeisen, Schmiedeeisen, schmiedbarer Guß, Gußstahl, schmiedbarer Stahl sowie reines oder legiect 670 Gebogene Platten aus harter Pappe zum Auskleiden von Eisenbahnwagen.

le ¹) Zu den gleichen Zöllen wie die Nähmaschinen selbst werden, wenn sie zusammen mit diesen

zu 130

zu 219 Sardinen.

Ohne Kolben einschließlich der 8* Zentrifugalpumpen aller Art.. 510 B

Dampfpumpen: Zollbehandlung der Nummer 510 A

andere: Zollbehandlung der Num⸗ mer 512 bis A.

Unter diese Nummer fallen diejenigen Pumpen, die anderweit im Tarif nicht aufgeführt sind.

Maschinen zum Nähen und Heften mittels Metalldraht fallen sowohl mit Hand⸗ als auch mit Motorantrieb unter die Nummer 521 bis. 8

Der Zollbehandlung der Nummer 521 ter unterliegen:

„Maschinen und Apparate zum Bestreichen, Lak⸗ kieren, Gummieren, Bronzieren von Papier, Karton⸗

0 . 2 0 2 *. 2

Mit Kolben.

Zu Nr. 521 bis Zu Nr. 573,

577,578,579, 579 bis

he khe hc

1. r6gsonal- ogenannten

I“

oder einfache

Zu Nr. 524

bis B Zollbehandlung von sogenannten

elsäßischen Palmhüten. 1. Bei der Entscheidung der Frage, ob ein im Stück als Meter⸗

Zu Nr. 524 bis E

Zu Nr. 524 bis K

Nr. 524 bis M.

Zollbehandlung von Automobil⸗ teilen.

gewichte von weniger als 110 kg

Zollbehandlung der Nummer 524 bis M, c) Apparate der vorgenannten Art, mechanisch

wirkend, im Stückgewichte von 110 kg und mehr b Verzollung der einzelnen Maschinen, aus 86 denen der Apparat besteht, zu den

Jkeeigens dafür vorgesehenen Zöllen. Elektrische Haartrockner werden innerhalb einer drei Monate nach Unterzeichnung dieses Protokolls endigenden Frist nach Nummer 524 bis N verzollt. Nach diesem Zeitpunkt unterliegen die genannten Apparate der Verzollung nach Nummer 524 bis M.

französischen Bezeichnung der Erzeugnisse Zolltaris

8 5C“*“

Zu Nr. 211 Auf Weißblech in Tafeln, das im Wege des Spritz⸗ 7. Die verfahrens verziert, jedoch nicht emailliert 1“ die Sätze der Nummer 211 des Zolltari

blech) Anwendung.

Nummer

Bezeichnung der Waren

Nummer

des Tarifs Follsätze

Maßstab Franken

Gummen und Bernstein, geschmolzen, Gummiester, harzige Er⸗ zeugnisse, geschmolzen oder gefällt, Bernstein⸗ oder Kopalersatz und alle künstlich zubereiteten Harzerzeugnisse, mit Ausnahme der Kunstharze nach Art des Bakelith, Albertol, se, hergestellt auf dem Wege einer Kondensation von Aldehyden mit Phenolen, Aminen und Amiden, us .

.„„„722272„5„5„b„2„2⸗ ⸗20

draht, flachen Eisendraht, auch mit abgerundeten Kanten (Weberblätterzahndraht) in Bunden, Ringen oder auf Holzrollen keine Anwendung. 2. Als nicht weiterbearbeitet ist auch Draht anzusehen, der nur infolge der Anwendung von Kupfersalzlösung beim Ziehen einen dünnen Kupferanflug aufweist. u“] b) Der „Anmerkung zu Nr. 785 A, 785 B, 791 und 792 * ist als Absatz 2 an⸗ zufügen: 8 8 8 3 Die Anmerkung bezieht sich nicht auf solche Waren, die in Gebrauch der Maschine in Hestform 8 8 2 anderen Nummern des allgemeinen Tarifs namentlich ge⸗ He 8 3 nannt sind, wie z. B. Weberblätterzähne.

giert 1. Die Vertragssätze der Nummer 792 finden auf Riet⸗

Kupfer. Nur in geringerem Umfange werden verwendet: Zink, Zinn, Magnesium, reines oder 1 1 b 8.

Nickel und vernickeltes Metall sowie Aluminium und 86,8 nn necg düfiunceselte Metalle. 6ieschinen eingeführt werden, auch die nachstehenden Zubehör⸗ und Ersatzteile verzollt:

Anteil an anderen Stoffen, wie z. B. Holz, Asbest, Kautschuck 88 hat auf die Verzollung von M f. 12 Nadeln 85

nur dann Einfluß, wenn dies durch eine gesetzliche oder Be.nae, dan chedehen ausdrücklich bestimm

Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, unterliegen Stücke und Teile aus Aluminium oder viefen c

tarifarisch gleichgestellten Metall, aus Nickel, rein oder legiert, sowie vernickelte Teile oder diesem 9

tarifarisch gleichgestellte Teile, die geringer belastet sind als Maschinen oder Maschinenteile, dem für Gese⸗ aus diesen Stoffen eigens festgesetzten Zoll, es sei denn, daß bei der Tarifierung schon auf 89 5

chaffenheit Rücksicht genommen worden ist oder daß sie nicht mehr als 5 v. H. des Gesamtgewichts de

treffenden Gegenstandes ausmachen. it ric Zwischentransmissionen, die von den Maschinen vollkommen getrennt sind, werden, soweit

anderes bestimmt ist, zu dem eigens vefc vorgesehenen Zoll verzollt; desgleichen Traktoren, Fahrgesele

Trucks, Wagen, Pontons usw., worauf diese Maschinen befestigt sind.

- Soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, werden Maschinen und Kessel, bei denen der A reinem oder legiertem Kupfer dem Gewichte nach vorherrscht, zu den Zollsätzen der Nummer 52 sofern diese nicht niedriger sind als die für diese Apparate vorgesehenen Zollsätze. Gleichfalls na Nummer 527 erfolgt die Verzollung von Heiz⸗ und Küchenapparaten unter den angegebenen Beding falls bei diesen Apparaten der Kupferanteil 25 v. H. des Gesamtgewichts erreicht.

Die Bedienungs⸗ und v unterliegen ihren eigenen Zöllen, außer wenn wan den Maschinen und Dampfkesseln in fester und dauerhafter Weise angebracht sind. Es können jedo de

0376 bisz) aus 504 ter Nippuhren, Miniaturwecker und andere ähnliche kleine Uhren [pendules] und Werke der genannten Uhren; kleine Wecker und Werke solcher Wecker, mit oder ohne Schlagwerk, andere Gegen⸗ stände, im Stückgewichte von): von 251 bis 500 l hlth ÿ v .„ Maschinen und mechanische Vorrichtungen (A)

1 Oelkanne, gefüllt oder nicht 1“ 8 1 Handantriebsapparat lappareil pour marche’ à la main] 1 Ersatzschiffchen . 1 Kniehebel [genouillère] 6 Füße [pieds de biche] 2 Schraubenzieher 1 Anleitung zum 1 regulierbarer Säumer 1 Regulierfeder 8 1 raubenschlüssel 8 1 Führungsstange mit Schraube 8 . pulen 8 2 1 Blechschachtel für die vorstehenden Zubehörteile. 8 l ²) Die Zubehörteile S8 2 die zusammen mit diesen eingeführt werden, können nach hah des Deklaranten entweder nach den eigens dafür vorgesehenen Zöllen oder nach den gleichen Zöllen b ie Staubsauger selbst verzollt werden. Im letzteren Falle 888 die Zubehörteile, die in das zoll⸗ ichige Gewicht des Staubsaugers eingerechnet werden, nicht mehr als 25 v. H. des Gesamtgewichts gön Badeecse Vergünstigung dieser Bestimmung sich beschränkt auf: au el b 8 1neee Saugrohr aus Metall n aus . . 8 gefähr 1 m festes Rohr in einem oder zwei mitten 8 d) mehrere Cansdieses (im n en eine gboße, eine kleine, eine Bürstenduse, eine slache, aber niemals zwei gleichartige Saugdüsen). 8

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und folgende 1 ¹) Der Zollsatz findet Anwendung seit dem Inkrafttreten des Dek i⸗ nes ban de 988, va- 3 nin 18948 Inkraf rets vom 30. August 1927, rati zeugnisse, die durch Verbindung oder Mischung von Naturharzen mit Kunstharzen oder anderen entsprechenden Erzeugnissen entstanden sind, unterliegen der der 0376 bis, erster Absatz, wenn sie in Oel löslich und in ihrer Gesamtheit sich nicht polymerisierend sind. In allen anderen Fällen unterliegen sie der Zollbehandlung der Nummer 0376 bis, zweiter Absatz. 8 „²) Gehäuse lenveloppes, cabinets ou cages] von Uhren spendules] und Weckeruhren werden zu den für sie in Frage kommenden Zöllen nach ihrer Beschaffenheit verzollt. . (A) Der Importeur hat eine Spezifikation [déclaration] beizubringen, worin die Bezeichnung, das Gewicht und die Art der Teile, woraus die Maschine besteht, angegeben sind, desgleichen einen Plan esr. Herheene 15 eennn. ö. 412— Slihans ist, 1 unvollständige d, zu aschine, gleichviel, ob sie eine Einheit bildet oder nicht, n hen Zollsätzen für inenteile verzollt, Bedienungs⸗ und Sicherheitsapparate, die nicht in fe racht sind, zun 3 es sei denn, daß der dafür errechnete Zoll niedriger ist als der Zoll für eine vollständige Müühhner von gleichem 8 ..e rg. Maiipbe verzollt 1239 eee“ a törn Kaasce 8 Gewicht wie der eingeführte Teil. In diesem Falle ist der betreffende Maschinenteil ober das betreffende sowohl in einer als auch in mehreren Sendungen unter der zweifachen Bedingung, daß sie zur glei Einzelstück nach letzterem Satze zu verzollen. . wie diejenigen Teile der Maschine vorgeführt werden, die für die Anbringung dieser Borrichtungen Maschinen, die ohne Schwungrad eingeführt werden, gelten nicht als unvollständig. Das Schwung⸗ sonders hergerichtet sind. Zu diesem Zwecke muß jede Sendung von einem Plan begleitet sein, rad unterliegt in jedem Falle dem eigens dafür Zolle. Das gleiche gilt für bie Feuerungen deutlicher Weise telle erkennen läßt, wo die Sicherheits⸗ und bedienungsappa e an den e gefl aus Gußeisen [fontes de foyer]. Keine Anwendung die Bestimmung See.n her ohne Schwung⸗ Apparaten angebracht werden. 8 8 ““ 8

¹) Ausschließlich gegebenenfalls der inneren Abgaben für Alkohol. ²2) Außer den obigen Zöllen ist für jedes Kilogramm lösliche Cellulose

von 4 Franken für das Kilogramm zu zahlen

über 10 v. H. eine Abgabe

Die vorstehende Vereinbarung soll den gesetzgebenden Körperschaften zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie soll ratifiziert und sobald als möglich in einer Form in Kraft

essetzt werden, die von den beiden Regierungen in gemein⸗ 28 Einvernehmen festgestellt werden soll.

In doppelter Urschrift ausgefertigt auf Deutsch und auf Französisch zu Paris, am 20. Juni 1928.

(gez.) von Hoesch. (gez.) Briand. 3 8 8* ““

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