1928 / 163 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jul 1928 18:00:01 GMT) scan diff

33940]. 8

Dr. Blümner Crack⸗Anlagen Aktiengesellschaft, Verlin. Bilanz per 31. Dezember 1927.

Rechnungsabschlu

Bilanz für 1925/26. 8 auf 31. Dezember 1927.

Per Kapitalkonto An Maschinenkonto.

Gerätekonto Grundstück 88

Wertpapiere. Debitoren.. Rohstoffvorräte Verlust..

Aktiva.

Anlage Hohenschönhausen

tente . Inventar. Kassenbestand . Bank⸗ und Postscheckg

haben..

8 Passiva. Aktienkapital.. Reservefond8s.. Kreditoren..

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember

098 000,— 261 667,27

1 359 667,27 Abschreibung 34 667,27

Fabrikeinrichtung 1 058

412 970,64

I1o 570/57 Abschreibung 374 970,64

Mobilienkonto Beteiligungskonto Warenbestand

5[2 9 9 9 9 959 9 9 20 ““

9 2 22à2292 22—42

Per Passiva. Reservefondskonto. 8 Gewinn⸗ und Verlustkonto

Bilanz pro 1925 .. Bilanz pro 19265 . An Unkostenkonto Per Warenkonto.. Per Gewinn⸗ un

Gewinn⸗ und Verlu Gewinn⸗ und Verlu

% 295 à 2 22à22F222 292 22*

Warenlageri) Kassenbestand Postscheckguthaben Kontokorrentdebitoren) Kautionsdebitoren RM 119 924,—

AE

E

%„ ⸗2 2 22„

d Verlustkonto .. strechnung 1925 strechnung 1926 Darmstadt, im Juni 1928.

W. August Schenck &

Benda Aktien⸗Geselschaft.

[34706].

Soll.

Handlungsunkosten Betriebsunkosten. Steuern.. Abschreibungen..

Haben.

h11814“ Verlust.

Dem Aufsichtsrat wurde neu hinzu⸗ gewählt: Exzellenz Hans v. Hahn, Berlin. Berlin, den 29. Juni 1928. Dr. Richard Lepsius, stellvertretender Vorsitzender des Auf⸗ sichtsrats.

Kerkerbachbahn⸗ Aktien⸗Gesellschaft.

. Pvrrospekt über Reichsmark 2 500 000,— neue Aktien (20 000 Stück zu je RMN 50,— Nr. 30 001 50 000, 5 000 Stück zu je RN 100,— Nr. 15 001 20 000, 1 000 Stück zu je RM 1000,— Nr.

sche Kabelwerke Aktiengesellsch Berlin⸗Neukölln.

Die Norddeutsche Kabelwerke Aktiengesellschaft ist im Jahre 1914 mit dem Sitz in Berlin⸗Neukölln errichtet worden. Gegenstand des Unternehmens ist die f die Verlegung und Anbringung von Kabeln, Drähten, damit verwandten Artikel.

Die Gesellschaft ist zur Erreichung des Gesellschaftszwecke oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben, si nehmungen zu beteiligen, sich mit ihnen zusammenzuschließen o

22 2 2 22 2 2⸗2

abrikmäßige Herstellung, der Verkauf,

Leitungen aller Art und der

s befugt, gleichartige an ähnlichen Unter⸗ er ihre Vertretung zu

übernehmen.

Aktienkapitl Reservefondss Obligationen) . Hypothek (Aufwertung)) Kontokorrentkreditoren.. Kautionskreditoren 119 924 Dividende 1924 (nicht ab⸗ gehobeun).. Dividende 1926 (nicht ab⸗ gehobeun)).. Reingewinn: Vortrag 20 728,96 Reingewinn 1927 2231 066,86 Verteilung: 8 % Dividende auf RM 2 500 000 = 200 000,— Aufsichtsrats⸗ tantieme. 8 695,65 Vortrag 43 100,17

2’5/5ꝰ

prünglich 1 500 000,— und ist durch ver⸗ 923, um 35 000 000,— auf Nℳ 50 000 000, Nr. 1 50 000, gebracht worden. Von den der Darmstädter und Natio⸗

Das Grundkapital betrug urs schiedene Erhöhungen, zuletzt im Februar! eingeteilt in 50 000 Aktien zu je K 1000,— en Nℳ 35 000 000,— Aktien sind 20 000 000, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin, bei 25 % Einzahlung zum Kurse von 100 % überlassen worden mit der Maßgabe, nur mit Genehmigung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfolgen könne.

Handlungsunkosten 11u““ Steuern und soziale Lasten’).

Abschreibungen: Grundstück und

daß die Verwertung dieser Aktien S Fabrikeinrichtung

409 637 91]

Bilanz per 31. Dezember 1927.

. 374 970,64

Aktiva.

Baufonds.. E111A1“ Wertpapiere.. Betriebsvorräte. Schuldner..

Passiva. Aktienkapital .. . 4 % Anleihe.. Oblig.⸗Zinsen für 192 Dividende 1925 Gläubiger Erneuerungsfonds Sonderrücklage E. Spezialreservefonds Bilanzreservefonds Buchreserve Gewinnvortrag..

Verlust⸗ und Gewinnrechnung per 31. Dezember 1927.

e Aktien erfolgte per 30. September 1923. Die Verwertung von senmäßig erfolgt. Der über den Buchpreis flossen. Die restlichen 15 000 000, 1925 verkauft und der Erlös ist nach 50 dem Reservefonds zugeführt worden. In 1925 wurde die Umstellung des Grund⸗ M 2 500 000,— beschlossen, und zwar wurde jede Aktie über 1000,— Von diesen RM 2 500 000,— Aktien sind RM 1 000 000,— im Jahre 1923 als PM 20 000 000,— Aktien geschaffenen. Diese waren wegen ihrer damaligen nur 25 % Einzahlung an der Börse nicht zugelassen und bilden nunmehr zusammen mit den weiter unten erwähnten RM 1 500 000,— neuen Aktien den Gegenstand des vorliegenden Prospekts.

Die Generalversammlung vom 19. April 1928 beschloß, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsre stärkung der Betriebsmittel um RM 1 5000 Stück zu je RM 100,— mit den Nr. mit den Nr. 1001 2000 auf RM 4 000 000,— zu erhö vom 1. Januar 1928 ab an der Dividende teilnehmen, unter Führung der Darmstädter und Nationalbank Kommanditge zu Berlin mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den von 5:3 derart zum Bezuge anzubieten, daß auf RM 500,— ue Aktien zum Kurse von 115 % zuzüglich Börsenumsatzsteuer Das sich aus diesem Bezuge ergebende Aufgeld wird nach Kapitalserhöhung dem gesetzlichen Reservefonds zugeführt

zahlung auf dies 5 000 000,— ist im Jahre 1923 bör erzielte Erlös ist dem gesetzlichen Reservefonds zuge umgestellt auf RM 750 000,— Abzug der Steuern mit RM 640 575, der Generalversammlung vom 24. Januar

Reingewin.. 251 795 82

1 394 235 39

¹) Hierunter Steuern: RM 108 658,12/.. Das Werk befaßt sich mit der Herstellung vo und isolierten Drähten für elektrische Zwecke.

Die Fabrikation erfolgt in einem 5stöckigen unterkellerten Hochba Angegliedert daran befinden sich auf dem rund 41 000 qam großen eige außerdem alle Nebenbetriebe, wie Ke und dergl. In dem Hochbau, der auch die Einrichtungen für die Leitungs⸗ und Drahtfabrikation, und Gummifabrikation aufgestellt bare Fläche mit etwa 85 000 cbm Rauminhalt haben, ellerräume dienen zur Lagerung von Rohmaterialien; eer Holzschuppen vorhanden. Moderne physikalische den sich unmittelbar bei den dazugehörigen Fabrila⸗ am Oberhafen; sie hat Gleiz⸗

„wurden im Jahre

2 272⸗ 2 22 22 2 2,22⸗2 ⸗2

kapitals auf R. auf RM 50,— abgestempelt. Aktien die oben erwähnten, selhaus, Schlosserei, Tischlerei, h die Verwaltungsräume enthält, befinden sich während in den Hallen die

sind. Alle diese Gebäude,

Maschinen für die Kabel⸗ die rund 14 000 qm benu sind massiv gebaut. Die

hierzu ist auch noch ein größer und chemische Laboratorien befin tionsstätten. Die Fabrik liegt unmittelbar am Wasser anschluß, ein eigenes Gleis führt bis in die Hallen, so daß der An⸗ und Abtransport der Waren sowohl auf dem Wasserwege, als au

ts der Aktionäre zur Ver⸗ 500 000,— neue Aktien durch Ausgabe von 15 001 20 000 und 1000 Stück zu je een. Die neuen Aktien, die ind von einem Konsortium aft auf Aktien ten Aktionären der

Der im eigenen K kationszwecke gebraucht.

22 222925 à22„ 2—⸗

Gesellschaft im Verhältnis alte Aktien RM 300,— ne bezogen werden können. Abzug der Kosten der

b) Ausgabenf.

Vom

Soll.

Ausgabenlt. Betriebsrech⸗

nung:

a) Betriebsausgaben 330 965,29

Ern.⸗Fonds 19 606,53. 0) Ausgabenf. b Spezialreserve⸗

fonds..

Zuweisung z. Erneuerungs⸗

fonds:

a) regulativmäßig 19 b) für verk.

Material

Zuweisung zum Spezial⸗

reservefonds

Zuweisung zur Sonderrück⸗ lage E 8 Verzinsung von Zuweisung zum Bilanz⸗ reservefonddss.. Gewinn: Vortrag a. 1926 5 838,97 Jahresgewinn 1“]

Das Grundkapital ber Gesellschaft beträgt nunmehr Ralk 4 000 000,— Behört folg Aktien zu je RM 50,— mit den Nr. 1 50 000, 5000 Aktien

1 20 000 und 1000 Aktien zu je RM 1000,— ämtlich auf den In

und ist eingeteilt in 50 000 RM 100,— mit den Nr. 15 00 mit den Nr. 1001 2000. Die Aktien lauten faksimilierten Unterschriften des Vorstands un Beamten zur Kontrolle handschriftlich gegengezeichnet.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht gegenwärtig aus den Herren: Hermann orstandsmitglied und Dr. Victor Planer, Berlin,

Aufsichtsrat besteht zurzeit

2. Deutscher Schwachstromkabe Verbände bezwecken die Regelung der Preise,

jahr ist die Gesellschaft mit einem wesentlich höheren Auftragsbestand hineingegangen als in das vorige .ees Der Eingang an Bestellungen ist auch weiter gut, so daß, falls nicht unvorherge treten, die Gesellschaft hofft, auch für das laufende Geschäftsjahr e erzielen zu können. Berlin⸗Neukölln, Nordden

aber, sind mit den

Aussichtsrats versehen und von einem bedingungen und des Absatzes.

In das laufende Geschäfts

Sinnhuber, Berlin, als ordentliches als stellvertretendes Vorstandsmitglied.

Der von der Generalversammlung zu wählende aus den Herren: Dr.⸗Ing. e. h. Oscar Oliven, Direktor der Gesellschaft für elektrische Staatsminister z. D. Dr. Otto von Hentig, itzender; Dr. Otto Busse, Direktor der Mans⸗ t für Bergbau und Hüttenbetrieb, Eisleben, Hettstedt; Jacob tsinhaber der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesell⸗ ien, Berlin; Generaldirektor Dr. phil., Dr.⸗Ing. e. h. Max Heinhold, nder des Vorstandes der Mansfeld Aktiengesellschaft für Bergbau und Hütten⸗

Eisleben; Dr. Egon Loewe, Berlin; Stadtrat Dr. jur. Karl Mattes, Direktor itäts⸗Aktien⸗Gesellschaft, Stuttgart; Dipl.⸗Ing. ür elektrische Unternehmungen, Berlin; r.⸗Ing. e. h. Richard Wolfes, Direktor

im Juli 1928. tsche Kabelwerke Aktiengesellschaft.

Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind Reichsmark 2 500 000,— neue Aktien Nr. 30001 50 000, 5000 Stück zu je RM 100,— Nr. 15 001 20 000,

1000 Stück zu je RM 1000,— Nr. rle Aktiengesellschaft, Berlin⸗Neukölln, zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden.

lbank Kommanditgesellschaft auf Alktien

Unternehmungen, Berlin, Vorsitzender Erzellenz, Berlin, ste feld Aktiengesell Goldschmidt, Ge

lUlvertretender Vor

der Württembergischen Landes⸗Elek Kabelwe

Direktor der Gesellschaft ver Waldschmidt, Berlin; der Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, Berlin. Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats este jährliche Vergütung von RM 1000,— für jedes Mitglied und von ür den Vorsitzenden, die auf den weiter unten erwähnten Anteil am Reingewinn in Anrechnung gebracht wird. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. den Generalversammlungen, die am Sitze der Gesellschaft stattfinden,

konderrück. Erik Sommerfe Justizrat Dr. Wa

88

Berlin, im Juli 1928. Darmstädter und Nationa

Anleihen

i vem Bilanz per 30. Juni 1927.

Grundstücke Gebäude..

Haben.

Gewinnvortrag aus 1926 Einnahmen lt.

rechnung:

a) Betriebseinnahme 363 757,12 b) Einnahmef.

Ern.⸗Fonds

Erneuerungsfonds:

Erstattung der bezüglichen usgaben.. Spezialreservefonds:

Erstattung d. bezüglichen Ausgaben.. Zinseinnahme

Der Aussichtsrat besteht aus den Herren:: 1. Dr. jur. F. Ingenohl, Bad Schwalbach, Vorsitzender; 2. Generaldirektor Dr.⸗Ing. e. h. Otto Steinhoff, Blankenburga. Harz,

ellvertretender Vorsitzender; 3. Syndikus

ilhelm Blum, Dillenbur anwalt Dr. J. Drost, Rotter ingenieur Hugo Jerusalem, Berg⸗Nassau; 6. . J. van Ommeren, Wassenaarb. Haag. etriebsrat entsendet: 7. Bahnhofs⸗ vorsteher C. Lauf, Dehrn; 8. Schmied . Th. Schmidt, rkerbach, im Juni 1928. Der Vorstand.

Wilh K

ein Aktienbetrag von RM 50,— eine Stimme.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden rechtswirksam im Deutschen iger und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Außerdem verpflichtet

ihre Bekanntmachungen weiterhin in einer Berliner Börsenzeitung

Berliner Börsen⸗Courier oder in der Berliner Börsen⸗Zeitung)

t sich, in Berlin Stellen zu unterhalten und jeweils scheine, die Ausgabe neuer igen von der

Maschinen..

% 222à289 22

sich die Gesellschaft, (bis auf weiteres im zu veröffentli

Die Gesell

Warenbestand

Betriebs⸗ Kassenbestand und

schaft verpfli‚e bekanntzugeben, bei denen die Gewinnanteilbogen, die Ausübung von Bezugsrechten sowie alle son Generalversammlung beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden kostenfrei bewirkt werden können.

Der Reingewinn wird nach Vornahme der von der Generalversammlung zu genehmigenden Abschreibungen wie folgt verwendet:

1. 5 (fünf) Prozent zum gesetzlichen Reserve onds, bis dieser die Höhe des zehnten Teiles vom Grundkapital erreicht oder, falls er angegriffen war, wieder erreicht hat, 2. 4 (vier) Prozent auf das Aktienkapital an die Aktionäre, 3. von dem Rest erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Anteil am Jahresreingewinn von acht Prozent, 4. der alsdann verbleibende Rest des naären, soweit er nicht nach Beschluß der Rechnung vorzutragen ist oder für andere Zwecke, namentlich für Sonder⸗ 8 rücklagen, bestimmt wird. 1 An Dividenden wurden verteilt: im Jahre 1924: 5 % auf RM 1 750 000,— dividendenberechtigte Aktien, : 0 %; der angewiesene Gewinn in Höhe von auf neue Rechnung vorgetragen,

1926: 8 % auf RM 2 500 000,— Aktienkapital, s 1927: 8 % auf RM 2 500 000,— Aktienkapital. Der Umsaätz betrug im Jahre 1925: RM 7 686 070,—, 1926: RM 5 471 273,— und 1927: RM 8 807 068,—.

mlösung der Gewinnantei

Kreditoren.. Interimskonto

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

2 727„

ingewinns verbleibt den Aktio⸗

Verlustvortra meralversammlung auf neue 1 8

Generalunkosten Abschreibungen.

m; 5. Ober⸗ M 25 597,14 wurde

Bruttogewinn

t, Westf., 2. De we. B. Messing

9 506 105 54/ Vortrag aus 1926. 167 954/40 Bruttogewinn.. 58 741 72

rd. 500 Arbeiter beschäftigt. Die Gesellschast

8

2 8

[358961.

4

ande eilag

Verbindlichteiten.

um Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsat

zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche RNeich

Berlin, Sonnabend, den 14. ZFuli

e Ze

163.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 ℛ.ℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilbhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 % Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

uhaltsübersicht.

ndelsregister,

üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

graggSh Shor-

5 923 209 8 1:) Hiervon entfallen auf: Rohmaterialien RM 810 702,03, halbfertige Waren RM 231 503,78, fertige Waren RM 527 218,69. ankguthaben RM 193 368,26. ³²) Von der im Jahre 1922 erfolgten Ausgabe von PM 15 000 000,— sind am 31. 12. 1927 uneingelöst: 1005 Stück, die lt. Festsetzung der Spruchstelle mit 0,67 % für 1000 PM einzulösen sind. ¹) Das von der Gesellschaft an den Magistrat Neukölln am 9. 1. 1923 und 11. 4. 1923 in Papiermark bezahlte Restkaufgeld von je 24 444,— zus. 48 888,— abz. der rückgezahlten Goldmark 16,77 ist mit 25 % = 12 205,23 aufgewertet (dinglich) und entsprechend im Grundbuch eingetragen worden. Eine höhere Auf⸗ wertung der persönlichen Verbindlichkeit ist vom Magistrat beantragt worden und hat die Aufwertungsstelle eine Aufwertung der persönlichen Forderung auf 32 000,— ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung haben wir Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung des zuständigen Landgerichts steht noch aus. Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Entscheidungen des Reichsfinanzbofs.

richtet sich dagege Vor vbrs des §

tatsächlich erzielten Preis aus⸗ festzustellen gesucht, welcher Preis, gesehen von der tatsächlichen Vereinbarung, im gewöhnlichen äftsverkehr zurzeit des Eigentumsübergangs bei einer Ver⸗ äußerung hätte erzielt werden können. Das entspricht dem § 138 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung. aber nur Barpreise im Sinne gehabt haben, die unter den für Grundstücke der jeweils in Rede stehenden Art ortsüblichen Er⸗ füllungsbedingungen vereinbart werden. möglich, verschiadene gemeine Werte für denselben Zeitpunkt zu Von einem solchen Preis ist auszugehen. Erfüllungsbedingungen im Einzelfalle für den Erwerber erheblich tiger als die gemeinhin vereinbarten, so wird er einen höheren Bei Herleitung des gemeinen Werts aus einem so vereinbarten Preis ist also ein entsprechender Sind umgekehrt die Erfüllungsbedingungen ür den Erwerber, muß er z. B. das Rest⸗ hoch verzinsen, so wird der gemeine Wert Hiernach ist das Finanzgericht ver⸗ ahren. Die Erwägungen, die zur Festsetzung eines Zuschlags von 1650 RM geführt haben, sind tatsächlicher Natur und deshalb nach 267 der Reichsabgabenordnung der Nachprüfung im Rechts⸗ chwerdeverfahren entzogen. Daß das Finanzgericht allgemeine Erfahrungsregeln verletzt hat, ist nicht erkennbar. Der von ihm festgestellte Wert bleibt immer noch erheblich unter dem vom Katasterdirektor geschätzten zurück. (Urteil vom 1. Mai 1928. II A 189/28.)

84. Zoologische Gärten verfolgen gemeinnützige Zwecke, dienen aber nicht wesentlich der Förderung minderbemittelter Volkskreise. Der Zoologische Garten zu B., eine Aktiengesellschaft, chluß der Generalversammlung ihr Grundkapital uf die Kapitalerhöhung 37 220 NM ftssteuer veranlagt, legte die iI Zurückweisung Berufun m sie die Befreiungsvor etzes für sich in Anspru 3. Das Finanzgerich r der Zweck der A.⸗G. gemeinnützig sei, verneinte aber, daß er wesentlich der Förderung minderbemittelter Der hiergegen eingelegten Rechtsbeschwerde orschrift des § 4 c fand eichsstempelgesetz Tarifnummer 1 A in seinem Erläuterungsbuch zun rifnummer 1 Anm. 81: nur in geringem Umf en minderbegüterten Volksklassen zugut kommen, wofern sie nur für letztere bestimmt sind. Vielfach wird geradezu erforderlich sein, daß gemäß auch von den bessergestellten Volksklassen benutzt werden darf, soll anders die bleiben; Stenogr Sinn der Vorschr

ß das Finanzgericht die Anwendung der Einkommensteuergesetzes auf eine dem erdeführer im Jahre 1926 nachtväglich vom Aufsichtsrat ondervergütung von 30 000 RM abgelehnt hat. Die Vergütung wurde gewährt, weil der Beschwerdeführer neben seiner Tätigkeit als kaufmännischer Leiter einer Fabrik in den Jahren 1924, 1925 und 1926 auch die Geschäfte eines technischen Leiters an Stelle des ausgeschiedenen technischen Direktors besorgt hatte. Das Finanzgericht hält die Anwendung des § 58 des Einkommen⸗ für zulässig, weil es sich bei der Tätigkeit des die Sondervergütung bezieht, gkeit handle, die üblicherweise nach Arbeitszeit⸗ eeine einheitliche Betätigung 58 für die Begünstigung einer Entlohnung für e Tätigkeit erfordere. Der die Entscheidung des Februar 1928 VI A 89/28 die gen des § 58 auf die ihm bewilligte Sondervergütung en, weil es ohne Bedeutung sei, ob die besonders ent⸗ lohnte Tätigkeit der sonstigen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen Der Rechtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. für eine sich über mehrere igkeit“ zu verstehen ist, ist in der Begründung zum und bei der Beratung Dagegen ist in der Begründung zu daß die Milderung über mehrere Jahre

des Konkurs⸗

80. Umsatzsteuerpflicht der Vergütunge Der Beschwerde⸗

rwwalters für die Konkursverwaltung. gen der Vergütungen, die er als Konkursverwalter tzsteuer herangezogen worden. Er hat trotz satzsteuererklärung abgegeben und bestreitet euerpflicht. Nach

gegangen und hat aus diesem

thalten hat, zur Umsa orderung keine Um mit der Rechtsbeschwerde seine Umsatzst atzsteuergesetzes unterliegen außer Lieferungen die jemand innerhalb der von ihm bten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im gen Entgelt ausführt, der Umsatzsteuer. keit eines Konkursverwalters das Merkmal einer Allerdings sind Befugnisse ausüben, nicht Merkmal der Selb⸗ ihnen können aber Konkursverwalter rsverwalter nilicher Beamter, auf Grund Er wird zwar siehe § 78 Sein „Amt“

Nun kann diese Vorschrift

Uör 1 des Umf nich sonstige Leis bständig ausgeü⸗

Anderenfalls wäre es

Die Frage, ergesetzes ni

b der Tätigkeit . auf welche sich ändigen Leistung zukommt, ist zu soweit sie öffentlich⸗rechtliche mfatzsteuerpflichtig; es wi eit verneint. f eine Stufe gestellt werden. Denn der Konku bt seine Aufgaben nicht, wie ein öffe ines Angestelltenverhältnisses aus.

r Konkursordnung von dem Gericht ernannt. aber vgl. Jäger, Konkursordnung, 5. Auflage, Bd. II S. 25 kein Staatsamt und er selber ist als solcher kein Staats⸗ kamter. Daß er durch eine Bestallungsurkunde legitimiert, daß r vom Gericht beaufsichtigt wird und entl n nicht zum Beamten. ührer auf die Ausführungen im Kommentar zur Kon⸗ von Sydow⸗Busch. Auch di age zu diesem Kommentar onkursverwalter nicht die Eigenschaft eines Beamten zu; nach t der Konkursverwalter ein im öffentlichen Interesse ge⸗ Organ für die Durchführung des Konkurszwecks, das tzlichen Auftrags zur Erfüllung der ihm gest Für den Konkursverwalter gilt daher die für die früher vom Reichsfinanzhof bereit everpflicht der Leistungen eines

ätigkeit des Beschwerdeführers a oukursen auf mehrere Jahre erstreckt hat, ist auch das er Nachhaltigkeit, das nach 8 gordert wird, um die Umsa de Bezugnahme des Bes⸗ Beurteilung der No

abschnitten vergütet wird, und deshalb k vorliege, wie sie reis anzulegen geneigt sein. eine sich über mehrere Jahre erstrecke Beschwerdeführer hält unter Berufung auf erkennenden Senats vom 8.

rd bei ihnen das

Abzug zu machen.

besonders ungünstig kaufgeld ungewöhnli eeringer sein als der Preis.

1 394 235 8) chartig sei s unter der „Entlohnun erstreckende Gesetzentwurf äher erläutert worden.

des Gesetzes 1920 (S. 50) ausgeführt, Steuer für Einnahmen aus einer sich erstreckenden wi enschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen

Tätigkeit gewährt werden solle. Linie an außergewöh freien Berufs aus der mehrere Jahre hindur

Schwachstromkabeln sen werden kann, bwurfs nicht Zu Unrecht beruft sich der Be⸗ ntwurfs ni

zu und 6 Hallen. men Grundstück

Juteschleuderei WE“

309 erkennt dem

Gedacht ist hiernach G Einnahmen, die Angehörige eines ung eines Werks, das ihre Tätigkeit nspruch nahm, erzielten. § 28 des Einkommensteuergesetzes 1920 und § 58 des Einkommensteuergesetzes 1025) ist eine Beschränkung der Be⸗ günstigung solcher Einhünfte auf Angehörige von freien Berufen nicht aufgenommen. Daher hat der erkennende Senat die Vor⸗ berufstätige Steuerpflichtige für dbar erachtet, die nicht als Gelehrte oder Künstler sind. In den zur Entscheidung gelangten Fällen, bei denen § für anwendbar erklärt wurde, lagen gewöhnliche Verhältnisse vor, welche der Gesetzgeber bei der

ellten Auf⸗ das gleiche 8 beiahte Umsatz lters. Da sich die 3 Verwalter in verschiedenen

inde 1926 sind a Zur Gese

eingezahlt worden. A.⸗G. Einspruch ein und nach de dem Ziele der F

wangsverwa reistellung, in c des Kapitalverkehrsteuer uch die Berufung blieb er erkannte zwar an, daß

des § b58 auch au

1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes tteuerpflicht zu begründen, gegeben. rweführers auf die umsatzsteuerrecht⸗ tare und Kassenärzte geht fehl; denn Kerstere umsatzsteuerfrei behandelt werden, gilt dies nur hre Listungen, die sich als Ausfluß ihrer öffentlich⸗rechtli n, und soweit Kassenärzte umsatzsteuerfrei ge⸗ ieht das auf Grund der gesetzl 2 Nr. 9 des Umsatzsteuergesetzes. 3 echt, daß ein Steuerpflichtiger, der nicht in der steuer abzuwälzen auf den Leistungsempfänger, t von der Steuerzahlung befreit wird. Eine t darin zu finden, daß die erdeführers geschätzt wurden; die Schätzung par novwendig, da der Steuerpflichtige Angaben über seine Um⸗ § 210 der Reichsabgabenordnung. der Annahme der Voraussetzungen ³ § 210 Abf. 3 der Reichsabgabenordnung eine unrichtige Ge⸗ thesanwendung zugrunde kiegt. Die Rechtsbeschwerde konnte da⸗ her keine Folge haben. (Urteil vom 12. Juni 1928. VA 302 /28.)

der Ueberschuldung eines Ge⸗ erbetreibenden als Verschuldung im Sinne des § 56 des nkommensteuergesetzes. Die Rechtsbeschwerde richtet sich da⸗ inkommens von 3656 RM wohl der Be⸗

ch auf dem Bahnwege erfolgen kamn. esselhhaus erzeugte Dampf wird für Heizungs⸗ der Fabrikationsmaschinen ist au elektrisch. Der Kraftbedarf hierfür sowie der Bedarf an Strom für die Beleuchveg wird von den städtischen Werken bezogen.

Zurzeit werden 94 Angestellte und enden Verbänden an: 8 1. Vereinigung deutscher Starkstromkabel⸗Fabrikanten, vorläufige Dauer

1-Verband, vorläufige Dauer bis 30. 9. 1928. der Lieferung und Zahlungs⸗

doch besondere außer⸗ die wirtschaftlich denen gleichen, Bestimmung des § 23 vorzugsweise im Auge hatte. Die dem Pflichtigen zugekommene außergewöhn⸗ eine aus dem Rahmen der n Berufstätigkeit fallende, einen besonderen Gegen⸗ and betreffende Tätigkeit, welche zur Erreichung des Zwecks mehrere Jahre in Anspruch nahm. Im vorliegenden Falle ent⸗ schwerdeführer eine Tätigkeit, die zwar über die ihm als kaufmännischen Leiter des Unternehmens übertragenen Geschäfte hinausgeht, aber immerhin mit diesen Geschäften und mit seiner Stellung in dem Unternehmen eng zusammenhängt. Daß der Gesetzgeber auch nachträgliche Vergütungen, die der Betriebsinhaber einem Angestellten für die vertretungsweise Be⸗ sorgung der Geschäfte eines anderen Angestellten in ähnlicher Stellung gewährt, nach § 58 begünstigen wollte, ist nicht zu ne so weite Auslegung der Vorschrift de alle nachträglichen Vergütungen ngestellte aus irgendwelchem naus mehr als ein Jahr hindurch verrichtete, ßigten Steuer belegkl werden müßten. Dies entwurfs 1920 zu § 28 nicht

Volkskreise diene. konnte nicht stattgegeben werden. rtlich schon im R 1. Greiff sagt

tempelgesetz 2. Auflage Ta Veranstaltungen dürfen, wenn au auch anderen als

Tüigkit darstelle ch fast essn werden, ges⸗ porschrift im § merkanntes R kage ist, die Ums church allein ni‚ trige Rechtsanwendung ist auch ni imsätze des Beschw

n Sonder⸗ liche Vergütung be

ist weiter

faltete der die Veranstaltung satzung überhaupt lebensfähig 2 Hiermit ist der fend gezeichnet. Der Zweck muß in erster Linie der Förderung minderbemittelter Kreise dienen; die etwaige rsonen darf nur nebensächlicher Art Gin Zoologischer Garten zwung und nebenbei der eck dient also der er Beschwerdeführerin n ihrem § 1 ist als Zweck schaften zu fördern Der Umstand,

sehene Ereignisse ein⸗ 2 encha t

in günstiges Ergebnis hische Beri

ätze nicht gemacht hat, gemä Es ist auch nicht erkennbar,

örderung bemittelter Pe

der Wissenschaft, der Bele dem Vergnügen. W örderung aller Volkskreise. Die Satzung ßt nichts Gegenteiliges erkennen. auch angegeben, die Kenntnis der Naturwi und einen angenehmen Aufent ß die minderbemittelten Volkskreise zahlreicher sind als die bemittelten, ist unerheblich, und es würde selbst nicht n Besuchern des Zoologischen Gartens rbemittelten gehörte. Denn es kommt fern er nur nicht durch die tatsächliche Ge- Finanzgericht hat aber

I1““

üient regelmä

zu führen, da Erholung und

geschäfte, die der gewöhnliche Maß hi nur mit einer ermä kann nach der Begründung des Ges⸗ als der Absicht des Gesetzes entsprechend angesehen werden. eführer zugekommene besondere Vergütung ist steuergesetzes nicht anwendbar. (Urteil

Grunde über das

(20 000 Stück zu je RM 50,— 81. Die Verringerun

1001 2000) der Norddeutsche ls eggen, daß unter Annahme eines

ir 1926 eine Steuer fes zwerdeführer ein solches

setzt worden sei, wie . nkommen nicht gehabt es Einkommen auf 38656 RM berechnet worden ist, kann nicht unstandet werden. Das dem Gewerbebetriebe gewidmete Ver⸗ nqgen hat sich im Steuerabschnitt 1926 insofern um 1 987,71 RM ert, als die zu Beginn des Wirtschaftsjahrs 1926 vorhanden ne Unterbilanz oder Ueberschuldun

die dem Beschwerd es Einkommen

vom 13. Juni 1928. VI A 506/28.)

83. Berechnung der Grunderwerbsteuer bei einem einem erheblich höheren Barpreis, als

s verschlagen, wenn von den tatsächli

weck an, so der Dinge vereitelt wird. Das stgestellt, daß die hohen Kosten des Unternehmens

Bilanz per 31. Dezember 1927. von 2421,23 RM bis Grundstückskauf zu

bei Grundstücken der lichen Art üblich ist. Die Beschwerde⸗

Aktiva. Grundstücke und Gebäude Maschinen, Werkzeuge,

Fuhrpaabk. Warenbestände.. Kasse, Wechsel, Wertpapiere Debitoren.. Aktieneinzahlungskonto.

Passiva. Aktienkapitual Grundschulden und Kredi⸗

toören Reservekonto . Verpackungs⸗ und Reserve⸗

konto I... Akzepte Gewinn⸗ und Verlustkonto

Gewinn⸗ und Verlust

sich verringerte.

n durch die normalen Eintrittsgelder aufgebracht ten und daß diese in der Hauptsache von bemittelten Man kann also keinesfalls sagen, daß die Minderbemittelten auch nur in der Hauptsa Unternehmen den Nutzen ziehen, dessen Erzielung sein Zweck ist. Dies ist im wesentlichen auch der Standpunkt des Finanzgerichts, mögen auch einzelne Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht eeschwerdeführerin glaubt, den § 14 der Ausführungs⸗ und Durchführungsbestimmungen zum Kapital⸗ 2. Juli 1927 für ihre Auffassung in Anspruch nehmen zu können, obwohl diese Vorschrift erst am t getreten ist, den vorliegenden Fall also nicht unmittelbar trifft. § 14 läßt aus Billigkeitsgründen gemäß nordnung das Erfordernis, daß das den minderbemittelten Volkskreisen der Schluß, daß hier⸗ die Gemeinnützigkeit chon an sich eine wesentliche Förderung Unternehmungen

im wesentli werden Kreisen au

um Schlusse des Jahres auf 483,52 R. den Gewerbebetrieb erzielten Verbesserung der Ver⸗ 12, 18 des Einkommensteuergesetzes n

en Zwecken im Betrage von 1719,13 R. inn zu ermitteln. inkommens an sich nicht un⸗ der Rechtsbeschwerde doch stattgegeben werden. hrer hat mit den vorausgegangenen Rechts⸗ mäßigung der Steuer angestrebt. Gründe eine anderweitige Be⸗ rechnung des Einkommens nicht rechtfertigen, so geht doch aus e Rechtsmittelschreiben hervor, daß der Be nch am Schlusse des Wirtschaftsjahrs vor nerhilanz besondere Bedeutung für die Festsetzung der Steuer Unter diesen Umständen hätte für das nlaß bestanden, zu prüfen, ob nicht eine Er⸗ ng der Steuer wegen Verschuldung zuzugestehen sei nach - Für einen Gewerbetreibenden, Beginn des Wirtschaftsjahrs stark überschuldet war und seinen Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr nur eine Ver⸗ neben den Entnahmen zur Be⸗ ngehörigen Unterhalts erzielte, be⸗ eine Beeinträchtigung der Leistungs⸗

ft, kaufte eine Anzahl Parzellen zum RM und wurde als Eigentümerin im Grundbuch Steuerstelle setzte eine Grunderwerbsteuer von ind 3 + 4=7 vH des auf 17 000 RM an⸗ der Parzellen. Dabei blieb sie auch im Hingegen setzte das Finanzgericht auf Be⸗

einem 8 15 000 RM auf iergegen von der Herangezogenen ein⸗ mit der, wie vorher, Herabsetzung des RM erstrebt wird, konnte nicht statt⸗ Das Finanzgericht ist bei Feststellung des ehnung an die

chrerin, eine Aktienge reise von 18 350

nogenslage war na se enthesande en 1 gebracht werden. nzuzurechnen, um den Betrieb⸗

des steuerbaren enommenen

binspruchsbescheide. die Steuer na erab. Der

die Verechnun richg, so mu der Leschwerde eln eine Er enn auch die

ssung oder Er unanfechtbar sein. Die geltend gemachten

verwerts au verkehrsteuergesetz vom

gegeben werden. gemeinen Werts der Parzellen in An . des Reichsfinanzhofs vom vereinbarten Preis ausg zu diesem aber einen Zuschlag von 1650 RM mit gemacht, daß sofortige Barzahlu iergegen wendet

erdeführer der

nden gewesenen 1. Juli 1927 in Kraf

echtsprechun zangen, ha sicht darauf des ganzen Kaufpreises ver⸗ die Beschwerdeführerin mit wenn es auf die Feststellun nkäme, der ziffermäßig vereinbarte eten Grunde erhöht werden dürfen. Der ung von Zwi stundet ist, bei

148 Abs. 38 der Reichsabgabenordnung nicht

§ 108 Abs. 2 der Rei Unternehmen im wesent diene, fallen. Nicht gerechtfertigt wäre aber bei die Erwägung maßgebend gewesen sei, elle in heutiger Zeit er minderbemittelten denbar, deren Zweck ein gemeinnütziger ist, obwohl er wesentli bemittelter Kreise lusführungs⸗ und Dur ührungsb

egemessen wiss

einbart ist. Allerdings würde, bereinbarten Preises a nicht aus dem bezeichn 5 Reichsfinanzhof hat sogar die Abre wenn der Kaufpreis unverzinslich g des Preises trotz §

8 Einkommensteuergesetzes. reise dar.

rund, weshal estimmungen auf⸗ apitalverkehrsteuergesetz dem

der Förderun § 14 in die nommen ist, dürfte der sein, das

angerung der Ueberschuldun ng seines und seiner

die Verschuldung

Gewinnvortrag von 1926 Bruttogewinn 1927..

Geschäftsunkosten, Abschrei⸗ bungen .

Reingewinn EI11A1“ zember 1927.

und Gewinn⸗ und Verlu Akiengesellschaft.

rechunng der Ge 31. Dezember 1527 lauten wie folgt: essa; b. 8 ahts

Traugott Golde Llktiengef d golde.

Vorliegend beruht aber die Steuerberechnung einbarten Preis, sondern auf dem gemeinen auf den tatsächlich Insoweit weicht der Reichsfinanz⸗ chen Oberverwaltungsgerichts reisvereinbarung den Wert i denn, daß die Preis⸗ Geschäftsverkehr zustande⸗ t den Preis nur als

örperschaftsteuergesetz von 1925 anzupassen, wo kein zwischen Bemittelten und Minderbemittelten gemacht ist. Er dient also der Herbeiführung der Glei der einschlägigen Steuergesetze. gewirkt haben, daß die im § 4 gesetzes gezogenen Keinesfalls w der Reichsabgabenordnun te auch die Entwi en ist. (Urteil vom 11

gleit, und es kommt

8 für die Anwendung des § 56 des Ein⸗ umensteuergesetzes nur in Frage, ob eine wesentliche Beein⸗ igung eingetreten ist. Da das eingegangen ist, muß die Sa ienen Entscheidung zurückverwiesen werden zur P § 56 des Einkommensteuergesetz tens ermäßigt werden soll.

ieser ist grundsä

ich ohne Rüchsicht u ermitteln.

chmäßigkeit in der Handhabung Auch mag der Gedanke mit⸗ zu d des Kapitalverkehrsteuer⸗ flüssig und schwer feststellbar irkt § 14 zurück, auch nicht im Sinne des § 4 wonach bei der Auslegung der Steuer⸗ der Verhältnisse 1928. II A 222/28.)

inanzgericht auf diese Frage

unter Aufhebung der an⸗ erzielten Preis

hof von der Auffassung des preußi ab, das für den schlechthin dem Preise gleichsetzt, es se vereinbarung nicht im öh

gekommen ist. wichtigen An

Zeitpunkt der

und inwieweit nach Grenzen äußerst

zuer erlassen oder we

18. Juni 1928. VI A 524/28.) 89. Zu den Voraussetzungen für die Auwe

Der Reichsfinanzhof nkt an, den zu zuf diesen Standpunkt hat sich auch das

in Betracht zu

des Einkommensteuergesetzes. Die Recht

Gera, den 26. Juni 1928.