[50189]
Die Generalversammlung der Aktionäre der Eisengießerei und Schloßfabrit Akt.⸗Ges. u Velbert hat die Auflösung der Gesell⸗ san beschlossen. Gemäß § 297 H.⸗G.B. ordern wir die Gläubiger der Eisen⸗ jeßerei und Schloßfabrik Akt.⸗Ges. zu
elbert auf, ihre Ansprüche bis zum 30. September 1928 bei uns anzumelden.
Eisengießerei und Schloßfabrik
152045] Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken.
Auf Grund des im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 161 vom 12. Juli 1928 veröfßennlichten Prospekts und unter Be⸗ ugnahme auf die in Nr. 129 des Deut⸗ chen Reichsanzeigers vom 5. Juni 1928 und in Nr. 416 der Frankfurter Zeitung vom 6. Juni 1928 wegen der Zulassung der Emissionen XVII gebrachten Ver⸗ öffentlichungen, in denen die Bilanzen und Gewinn⸗ und Verlustrechnungen
sen 31. Dezember 1927 abgedruckt sind, ind A. 4 ½¼h %hige Goldpfandbriefe (Li⸗ quidationsgoldpfandbriefe) 1. der Deutschen Hypotheken⸗ bank in Meiningen Emission X im Betrage von GM 92 000 000,— (1 Goldmark = ½ %% kg Feingold), 2. der Preußischen Boden⸗ Credit⸗Actien⸗Bank in Berlin Fmission VII im Betrage von GM 57 000 000,— (1 Gold⸗ mark = ½ kg Feingold); B. Anteilscheine zu den vor⸗ genannten 4 %½ %igen Gold⸗ fandbriefen (Liquidationsgold⸗ pfandbriefen) der Preußischen
Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bauk für
die weiteren Teilausschüttungen
aus der Hypothekenteilungsmasse,
gekennzeichnet mit —2
Emissionsbezeichnung, denselben Kennwerten, Literas und Nummern wie die 4 ½ Pigen Goldpfandbriefe (Liquidationsgoldpfandbriefe), um Handel und zur Notierung auch an 8 Frankfurter 882 zagetafen
Meiningen und Berlin, im Juni / Angust 1928.
Deutsche Hypothekenbank. Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank. Klamroth. Paulsen.
Frankfurt a. M., im Juni / August 1928.
Frankfurter Pfandbrief⸗Bauk Penanbesen ens. Weyrauch. Bollmann.
[52016] . Mecklenburgische Depositen⸗ und Wechselbank, Schwerin i. Meckl.
Erste Aufforderung zum Umtausch der Aktien über RM 20,— und RNM 40,—. Auf Grund der 7. Durchführungs⸗
verordnung zur Goldbilanzverordnung und des Beschlusses unserer Generalver⸗ sammlung vom 14. März 1928 fordern ir die Inhaber der über RM 20,— und RM 40,—, lautenden Aktien unserer Bank auf, ihre Aktien nebst laufenden Gewinnanteilscheinen in Be⸗ gleitung eines arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 29. Dezember 928 (einschließlich) zum Umtausch in Aktien über RM 1000,— bzw. Reichs⸗ mark 100,M— .“ bei unserer Kasse in Schwerin, Filialen und
bei unseren Bank⸗ sstellen sowie
in Berlin bei der Deutschen Bank während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen Einreichung von Aktien im Gefamtnennbetrag von RM 1000,— wird eine Aktie über RM 1000,— und gegen Einreichung von Aktien im Gesamtnennbetrag von RM 100,— eine Aktie über RM 100,— mit laufenden Gewinnanteilscheinen ausgereicht. Die Umtauschstellen sind bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen für die Aktionäre äzu vermitteln. 1
Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet, ebenfalls er⸗ olgt der Umtausch bei der Mecklen⸗ laigte den Depositen⸗ und Wechselbank und ihren Niederlassungen sowie am Schalter der Deutschen Bank, Berlin,
rovisionsfrei. Soweit bei der Deut⸗ chen Bank der Umtausch nicht am Schalter erfolgt, wird die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht.
Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien aus⸗ gestellten Empfangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Be⸗ scheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheinigungen sind nicht über⸗ tragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gung zu prüfen.
Die neuen Aktien über RM 1000,— und RM 100,— sünd bereits an der Berliner Börse lieferbar.
Diejenigen Aktien unserer Gesell⸗ schaft über RM 40,—, die nicht bis zum 29. Dezember 1928 eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden.
Schwerin, den 5. September 1928. Mecklenburgische
Depositen⸗ und Wechselbank.
Faull. Wiebering.
[52031]
Herr Richard Wiener ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus⸗
Des ferneren ist an Stelle des
eerrn Carl Woche Herr Julius Beyer von unserer Belegschaft in den Aufsichtsrat
gewählt worden.
Altona, den 5. September 1928. Vereinigte Metallwaarenfabriken A. G. vormals Haller & Co.
52046
Bremer Rolandmühle A. G.,
Bremen.
Die Ausgabe der neuen
Gewinn⸗
anteilscheinbogen zu unseren Stamm⸗
aktien Nr. 1 — 3000
erfolgt
ab 10. September 1928
sceen Einreichung der Erneuerungs⸗
cheine und eines ordneten unserem Büro, Holzhafen. Gleichzeitig geben wir
Stammaktien
arithmetisch ge⸗ u“ in
für die
Nr. 3001 —-10 000 neue Gewinnanteilscheinbogen, über Reichsmark lautend, heraus, die eben⸗
— ab 10. September 1928 Gewinnanteil⸗
inreichung der alten
gegen
scheinbogen mit Gewinnanteilschein für 1928 und ff. sowie eines arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses in
unserem Büro, gegeben werden. Der Vorstand.
Holzhafen, Carl Erling.
aus⸗
[51729]
Liquidationseröffnungsbilanz vom 4. April 1928 der Meerschiff⸗Immobilien⸗Aktien⸗
gesellschaft i. L. zu Berlin.
Aktiva. Archenstünde .. ... Kassenbestand..
1u“
Passiva. Rückstellung von Steuer⸗ und
Hypothekenzinsken.. Liquidationsvermögen..
Der Liquidator:
10 805 141
Frau Margarete Meyer. nxxHc. IR.HxccKE-ENxsevAAExIxemFI.xes veevenen.
[51730] Bekanntmachung.
Die Meerschiff⸗Immobilien⸗Aktien⸗ gesellschaft i. L. zu Berlin ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. April 1928 aufgelöst worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden nach
§ 297 H.⸗G.⸗B. aufgefordert, sprüche anzumelden.
ihre An⸗
Charlottenburg, Hardenbergstr. 10,
den 5. September 1928. Der Liquidator:
Frau Margarete Meyer.
[51756]
Bilanz per 31. Dezember 1927.
Aktiva. Debitoren .„. .
Passiva.
5 000
RM ₰ 5000—
5 000,—
5 000[—-
Charlottenburg, den 29. Februar 1928. Maschinenbau⸗Treuhand⸗Aktien⸗
gesellschaft. Lange. Free.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1927.
Unkosten.
Haben. Unkostenabgeltuug Entnahme der ges. Rücklage.
4 7
149/25
Charlottenburg, den 29. Februar 1928. Maschinenbau⸗Trenhand⸗Aktien⸗
gesellschaft. Lange. Free.
[51757]
Bilanz per 31. Dezember 1927.
Aktiva. Debit
Passiva. Aktienkapetit. ..
——'
RM 5 000
5 000
5 000
5 000
Charlottenburg, den 1. März 1928. Hermes Grunderwerbs⸗ und
Vermögens⸗Verwaltungs
gesellschaft. Karl Lange.
Aktien⸗
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1927.
Soll. v111AX““
Haben. Unkostenabgeltungskonto. Entnahme der ges. Rücklage
RM 132
132
50/68 81 32
132,—
Charlottenburg, den 1. März 1928. ermes Grunderwerbs⸗ und Vermögens⸗Verwaltungs⸗Aktien⸗
gesellschaft. Karl Lange.
8
[52043] Gemn. A. G. f. Urbarm. u. Siedlg., Bremen.
Die Gen.⸗Vers. der G. A. G. findet am 27. 9. 1928 um 10 vorm. in Bremen, Geeren 6l1, statt.
Tagesordnung:
1. Vorlg. u. Genehmg. d. Bilanz.
2. Beschluß über Gewinn u. Verlust.
3. Aufsichtsratswahl.
4. Beschluß über Fortführung der
G. A. G.
5. Verschiedenes.
Aktien od. not. Henterle, Scheie bzw. Bankhinterleg.⸗Scheine müssen bis 24. 9. in Bremen, Am Geeren 6ö6l1, ein⸗ gehen. Der Vorstand.
[52049] Einladung.
Die Aktionäre der Rheinland Hau⸗ delsgesellschaft für Industrie⸗ und Baubedarf A.⸗G. beehren wir uns zu einer am Mittwoch, den 10. Oktober 1928, nachmittags 4 ½ Uhr, im Büro des Notars Justizrats Russel in Essen, Zweigertstr. 25 a, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung einzuladen.
Tagesordnung: 1. Genehmigung der Bilanz per 31. Dezember 1927.
2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
sichtsrats.
3. Neuwahl des Aufsichtsrats.
4. Verschiedenes.
Essen, den 6. September 1928. 8.
Der Vorstand. Schmitt.
[52027] Magdeburger Mühlenwerke Aktiengesellschaft, Magdeburg.
I. Bekanntmachung.
Auf Grund der 5.—7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die In⸗ haber unserer Stammaktien und Vor⸗ zugsaktien hierdurch auf, ihre Stamm⸗ aktien zum Umtausch in neue Stücke über RM 400,— nominal und ihre Vorzugsaktien zum Umtausch in neue Stücke über RM 300,— nominal ein⸗ zureichen. Die Einreichung hat bis zum 22. Dezember 1928 einschließlich
in Berlin bei dem Bankhaus Del⸗
brück Schickler & Co.,
in Magdeburg bei dem Bankhaus
Zuckschwerdt & Beuchel unter Beifügung von zwei hlenmäßig geordneten Nummernverzeichnissen während der üblichen Geschäßtsstunden zu erfolgen. ür eingereichte fünf Stammaktien à RM 80,— (Mäntel und Bogen) im Nennbetrag von insgesamt RM 400,— wird eine neue Stammaktie im Nennbetrage von RM 400,— und für eingereichte 100 Vorzugsaktien à RM 3,— im Nennbetrag von ins⸗ esamt RM 300,— wird eine neue Vorzugsaktie im Nennwert von Reichs⸗ mark 300,— mit neuen Gewinnanteil⸗ scheinbogen ausgereicht. Die nicht durch 400 bzw. 300 teilbaren eingereichten Beträge sind durch entsprechenden An⸗ bzw. Verkauf von Spitzenbeträgen, wozu die genannten Stellen ihre Dienste gern zur Verfügung stellen, abzurunden oder uns zwecks Verwertung zur Verfügung zu stellen. Der Umtausch erfolgt pro⸗ visionsfrei. Falls er im Wege des “ stattfindet, wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Der Umtausch der alten Stamm⸗ und Vorzugsaktien in neue Stücke erfolgt nach Prüfung möglichst Zug um Zug. Die ene der tammaktien sind berechtigt, innerhalb dreier Monate, jedoch noch bis zum Ab⸗ lauf eines Monats nach der dritten Veröffentlichung dieser Umtauschauf⸗ forderung, durch schriftliche Erklärung bei obigen Stellen Widerspruch gegen den Umtausch zu erheben. Hierzu ist S beetzeh. daß der widersprechende Aktionär . Aktien oder die über sie von einem Notar, einer Effektengiro⸗ bank oder einer der . Stellen ausgefertigten Hinterlegungsscheine bei uns “ und dort bis zum Ab⸗ lauf der iderspruchsfrist beläßt. Fordert der Aktionär die hinterlegten Ürkunden vorzeitig zurück, so verliert der von ihm erhobene Widerspruch seine Wirkung. Der Widerspruch wird nur wirksam, wenn Aktionäre, deren Stücke den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Aktien erreichen, widersprechen.
Da trotz etwaiger wirksamer Wider⸗ spruchserklärung ein freiwilliger Um⸗ tausch möglich ist, ersuchen wir die Einlieferer der Aktien, bei Einreichung zu erklären, daß sie im Falle wirksamer Widerspruchserklarung dem freiwilligen Umtausch zustimmen.
Alte Aktienurkunden, die nicht bis zum 22. Dezember 1928 bei obigen Stellen eingereicht sind, werden laut § 290 H.⸗G.⸗B. * kraftlos erklärt. Ebenso werden solche Aktien für kraft⸗ los erklärt, die nicht in einem Betrag eingereicht werden, der die Durch⸗ führung des Umtausches ermöglicht und uns nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Aktien auszu⸗ ebenden neuen Aktien werden sü
echnung der Berechtigten verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zwur Verfügung der Berechtigten ge⸗ alten werden.
Magdeburg, den 6. September 1928. Magdebunger Mühlenwerke Aktien⸗ gesellschaft.
Der Vorstand.
Lneee“ Aval RM 330 000
[50235) Eifenwerk⸗Gesellschaft Maximilianshütte.
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der auf Samstag, den 29. Sep⸗ tember 1928, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Industrie⸗ und Handelskammer in München, Maxi⸗ miliansplatz 8/II, anberaumten ordent⸗ lichen Generalversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Berichts des Vor⸗ stands, der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung.
.Vorlage des Berichts des Aufsichts⸗ rats und der Revisionskommission. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtgrat. Beschlußfassung über die Ver⸗ wendung des erzielten Reingewinns.
.Statutenänderung, und zwar:
a) Art. 4 Abs. 3: Aenderung der Bestimmung über die Frist für die Ausschreibung der Generalver⸗ sammlung in der -J daß dies in Zukunft nicht „mindestens zwei
Wochen“, sondern „mindestens neunzehn Tage“ vor dem Tage der üFxx enh; muß.
b) Art. 11 9 2: Abänderung der Bestimmung über das Aus⸗ — der Mitglieder des Auf⸗ vee; es sollen in Zukunft alljährlich nicht „zwei bis vier“,
sondern „so viele Mitglieder“ d
Aufsichtsrats unter Berücksichtigun des Dienstalters ausscheiden, da der statutarisch vorgesehene Turnus erfüllt wird.
6. b von Aufsichtsratsmitgliedern.
7. Wahl der Revisionskommission.
Der Jahresbericht, die Bilanz, die Gewinn⸗ und erlustrechnung 8— 1927/28 liegen vom 12. September 1928 ab bei den Banken
H. Aufhäuser, München,
Deutsche Bank, Filiale München,
Merck, Finck & Co., München,
Dresdner Bank, Berlin,
Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin,
Gebr. Röchting, Bank, Berlin W. 8, und bei unserer Hauptverwaltung in Rosenberg i. Oberpfalz (Bayern) auf, woselbst auch die persönlichen An⸗ meldungen der Aktien sowie die e. atteste bis zum 24. September 1928 entgegengenommen werden.
g. Teilnahme an der Generalver⸗ -re.zg.⸗, (Art. 5 der Statuten) 88 iejenigen Aktionäre berechtigt, welche sich spätestens am fünften Tage vor der Generalversammlung durch “ der Stücke oder Beibringung eines die Nummern verzeichnenden Besitzattestes einer öffentlichen Behörde, eines Notars oder der Bankhäuser H. Auf äuser, der Bayer. Hypotheken⸗ und ech elbank, der Bayer. Staatsbank, der Bayer. Vereinsbank, der Deutschen Bank, Fee. München, der Dresdner Bank,
künchen, des Bankhauses Merck, Finck & Co., der Süddeutschen Bodenkredit⸗ bank in München, der Dresdner Bank, der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, des Bankhauses Gebr. Röchling, Berlin W. 8, und den Effektengirobanken der deut⸗ 2 Wertpapierbörsenplätze — nur für
itglieder des Effektengiroverkehrs — über ihren Aktienbesitz ausweisen.
Rosenberg, 8. September 1928.
Der Vorstand.
(Nachdruck wird nicht bezahlt.) ———— [49334]) Société Bostanjoglo
Aktiengesellschaft. Bilanz am 31. Dezember 1927.
RM ₰
100 708 57 676 12 968 17 450
124 086
Bestände. Fabrikgebäude u. Grundstück 11ö1““; Inventabr 8 Kraftwagen... Rohtabake ... Buchforderungen.. 2247 600 Bank⸗ u. Postscheckguthaben 17 450 ““ 3 305 Fabrikations⸗ und Waren⸗
ümnimechte ... 79 576 Halb⸗ u. Fertigfabrikate 117 824 Versch. Bestände.. 63 182 Aval RM 330 000
841 830
Verbindlichkeiten. Aktienkapital Steuerschulden. Buchschulden „ Rückstellungen...
500 000˙,—f 276 051 05 60 820/ 86 4 593 94 364 62
841 83047 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1927.
Soll. Gesamtunkosten.. Rückstellung auf Buchforde⸗
1“ . Gründungskosten.. — “ 29 59 Gewinn 1I“ 62
219 683 21
Haben.
Warengewinn ... 219 683 21
219 683ʃ21
Altona⸗Blankenese, den 22. Mai 1928. Société Bostanjoglo Aktiengesellschaft. N. J. Bostanjoglo. Paulsen.
[52164]
Bezugnehmend auf unser Inserat vom 31. August, abgedruckt am 1. September in dieser Zeitung, geben wir noch bekannt, daß die Hinterlegung von Aktien für die am 26. September stattfindende ordent⸗ liche Generalversammlung unserer Gesell⸗ schaft auch in Dresden bei der Sächsi⸗ schen Staatsbank erfolgen kann.
Heidenau, den 7. September 1928.
ARcockstroh⸗Werke A.⸗G. M. Rockstroh.
11““
[515660 88 . Aafa⸗Film Aktiengesellschaft, Berlin.
Bilanz für das neunte Geschäftsjahr 1927 (1. Januar 1927 bis 31. Dezember 1927).
Aktiva. Negativpkonto: 8 Bestand 565 000,— Zugang 1927 1 360 591,57 1925 591,57 +— Abnutzung 925 591,57 Kopien⸗ u. Reklamematerial⸗ konto: Bestand 102 000,— Zugang 1927 339 717,92 v77,92 —— Abnutzung 299 717,92
Materialkonto. Konto: In der Herstellung befindliche Filme... Debitorenkonto .. . .. Kassa⸗ und Postscheckkonto. Autokonto: Bestand 13 000,— Zugang 1927. 24 520 — 37 520,— Abschreibung . 12 520,— Mobilienkonto: Bestand.. Zugang 1927. 3 836,25 — 12556,25
Abschreibung 1 336,25 Konto Kopieranstalt und sonstige Werkseinrichtungen: Bestand 30 500,— Zugang 1927 5 090,92
35 590,92 4 Abschreibung 6 590,92] 29 000 Kautionskonto.. 500 Transitorisches Konto. 3 40580
1 961 232770
194 309 482 083 20 819
8 500,—
Passiva. Aktienkapitalkonto Reservefondskonto Kreditorenkonto. 828 486 Akzeptekonto. 444 615] Dividendenkonto.. 1 828 Transitorisches Konto. 793 Reingewinn:
Vortrag 1926 8 190,55 Gewinn 1927 60 318,62
600 000 18 000
68 509,17 1 961 232 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das neunte Geschäftsjahr 1927 (1. Januar 1927 . bis 31. Dezember 1927).
Verlust. RM Abnutzung auf Negative . 925 591 Abnutzung auf Kopien und e.
Reklamematerial... 299 717 Abschreibung auf Autokonto 12 520 Abschreibung auf Mobilien 1 336 Abschreibung auf Kopier⸗
anstalt und sonstige Werks⸗
einrichtungen.. 6 590 Gewinn zur Verfügung der
Generalversammlung. . 68 509
11111“ 265/83
Wertangg. Gewian des Geschäftsjahres nach Abzug sämtlicher Aufwendungen. .. 1 306 075 1 314 265
Verteilung des Reingewinns: RM Reservefondads 3892,51 Aufsichtsrattantieme 4 501,77 10 % Dividende auf nom.
RM 172000,— alte Stamm⸗
aktien und nom. RM 8000,J—
Aktien Lit. 3. 18 000,— 10 % Dividende auf nom.
RM 420 000,— neue Stamm⸗
aktien für neun Monate . 31 500,—
Vortrag auf neue Rechnung 10 874.,89 8 68 509,17
Die Dividende in Höhe von 10 % für jede Reichsmarkaktie mit den Nummern 1 bis 9000 und von 7 ½ % für jede Reichs⸗ markaktie mit den Nummern 9001 — 13 200, abzügl. 10 % Kapitalsteuer, ist gegen Ab⸗ gabe des Dividendenscheins Nr. 3 sofort zahlbar bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank A.⸗G., Berlin W. 8, Behrenstr. 46, bei dem Bankhause S. Bleichröder, Berlin, Stadtkasse, Unter den Linden 12/13, bei der Darmstädter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Bremen, und bei der Gesellschaftskasse.
Das satzungsgemäß ausscheidende Mit⸗ glied unseres Aufsichtsrats, Herr Dr. Hugo Fleischmann, Berlin, ist wiedergewählt worden. 8
Die ersten beiden Absätze des § 26 unserer Satzungen, betr. Hinterlegung unserer Aktien zur Teilnahme an der Ge⸗ neralversammlung, wurden geändert.
Berlin, den 4. September 1928.
Aafa⸗Film Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Emil Cohn.
8 190
ist heute folgendes eingetragen worden:
.
Gabriel Levy. 1—
8 1 “
Erste Zentrarhandelsregisterbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsan⸗ „zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich
Berlin, Sonnabend, den 8. September
Nr. 210.
.
8
Erscheint an jedem Wochentag „abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 7ℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 15 ⁷h Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Anzeigenpreis für den Raum elner fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ̊. ℳ Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der
Geschäftsstelle eingegangen sein. 1
Inhaltsübersicht. ——
üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, 8 Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.
'E 90 o —
9Ig
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
108. Einfluß der preußischen Hauszinssteuer auf die Ermittlung des gemeinen Werts eines Hauses. Es kann keine Rede davon sein, daß zur Ermittlung des für die Ab⸗ nutzungsabsetzungen maßgebenden Verkaufswerts der Gebäude die kapitalisierte Hauszinssteuer dem Erwerbspreis g der übernommenen Hypotheken zugeschlagen werden mußte. kann vielleicht darüber im Zweifel sein, ob die preußische — zinssteuer bei der Ermittlung des gemeinen Wertes überhaupt eine Rolle zu spielen hat. Sie wird nur noch bis zum 31. März 1929 (Gesetz über die erlängerung der Geltungsdauer der Haus⸗ zinssteuer⸗Verordnung vom 22. März 1928, Gese amacung S. 29) erhoben. In einem Urteile des Reichsfinanzhofs wird sie zwar nach ihrem Gesamtcharakter als Abart der preußischen Grund⸗ vermögensteuer im Sinne von § 96 Abs. 5 Nr. 1 des Einkommen⸗ sbenergseßen angesprochen; dabei ist aber anerkannt, daß sie infolge ihrer Staffelung von 375 — 1200 Prozent der Grundvermögensteuer je nach der Höhe der am 31. Dezember 1918 89 dem Grundstück
1924 (Gesetz ordnung).
ist und die
entsprechen.
eingetragenen Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden, sehr stark an eine Personalsteuer anklingt, vgl. §§ 1, 4 Abs. 3 und 4 a der preußischen Hauszinssteuer⸗Verordnung. Wollte man gleichwohl der preußischen Hauszinssteuer die Eigenschaft einer dem Grund⸗ stück auf die Dauer anhaftenden gemeinen Last zusprechen und sie bei der Ermittlung des gemeinen Wertes berücksi tigen, so könnte das nur durch einen Abschlag, niemals aber durch einen Zuschlag zu dem Verkaufswert geschehen, der sich ohne ihr Bestehen für as Hausgrundstück ergeben würde. Daß ihr Bestehen für einen etwaigen Kaufliebhaber nur die Wirkung haben kann, daß ihm das Hausgrundstück infolge seiner dadurch verminderten Ertrags⸗ L. . entsprechend weniger wert ist, bedarf keiner Erörterung. 8 ie sich aus der hypothekarischen Belastung des Hausgrundstücks vom 31. Dezember 1918 ergebende Staffelung der Hauszinssteuer hat ihren Rechtfertigungsgrund in dem beim Eigentümer zu unterstellenden Entschuldungsgewinn. Sie bleibt aber auch dem neuen Erwerber und Eigentümer gegenüber bestehen; dieser kann sich gegen die ihn infolgedessen treffende höhere Hauszinssteuer nur urch wehren und einigermaßen einen Ausgleich schaffen, daß er e, den Kaufpreis entsprechend niedriger bemißt. Das erlangen der Rechtsbeschwerde, dem Kaufpreis für die Ab setzungen auch noch den kapitalisierten Wert der Hauszinssteuer zuzuschlagen, ist sonach abzulehnen. (Urteil vom 27. Juni 1928 VI A 686/28.) 8
gegen. Die
109. Lohnsteuerpflicht der Einkünfte eines Lehrers aus seinen Nebenämtern (Standesbeamter, Gemeinde⸗ schreiber, Schulverbandskassierer und Schiedsmann). Bei einer Nachprüfung der richtigen Vornahme des Steuerabzugs wurde bei einer Gemeindeverwaltung festgestellt, daß für den Beschwerdeführer, der Lehrer ist, die Vergütungen für seine Tätig⸗ keit als Standesbeamter, Gemeindeschreiber, Schulverbands⸗ kassierer und Schiedsmann in den Jahren 1024, 1925 und 1926 nicht der agaer unterworfen waren. Das Finanzamt hat
die folgen
deshalb die Lohnsteuer vom Beschwerdeführer angefordert. Der Einspruch wurde zurückgewiesen. Das Finanzgericht hat die Bezüge aus der Tätigkeit als Schiedsmann vom Steuerabzuge freigelassen, weil insoweit Einkünfte aus selbständiger Berufs⸗ tätigkeit ähnlich wie bei einem Notar vorlägen, und hat deshalb die angeforderte Lohnsteuer entsprechend ermäßigt.
Die ee en ist begründet. Wie das Finanzgericht utreffend ausgeführt hat, gehören allerdings auch die Bezüge aus iesen vom Pflichtigen verwalteten Nebenämtern zu den Ein⸗ künften aus nicht selbständiger Arbeit (Arbeitslohn) im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes. Daß 1 Nebenämter nicht organisch mit dem Hauptamt des Pflichtigen a Lehrer verbunden sind, macht nichts aus. Auch kommt es für die Frage der Lohnsteuerpflicht nicht ausschlaggebend darauf an, ob die geleisteten Entschädigungen, zumal unter Berücksichtigung der für die Steuer zu machenden Abzüge, ein angemessenes Entgelt vaestellen Dagegen rügt der Füchüg mit Recht ungenügende Aufklärung des “ durch die Vorbehörden, da auf seinen protokollarisch festgelegten Einwand nicht näher eingegangen worden fei, daß ihm durch seine Nebenämter auch besondere Aus⸗ lagen entstünden, die ihm nicht ersetzt würden. In einer Ver⸗ handlung hat der Pflichtige vor dem Finanzamt erklärt, die Bezüge als Gemeindeschreiber und Schulkassenrendant
keit.
110.
verwitweten
gewendet zu
die nicht au
2-2. er als Aufwandsentschädigung, da ihm die dadurch ent⸗ beru n ie mangels Gesetzbuchs) nicht erzwingbar seien.
stehenden hche hen Kosten 88 erstattet würden. Wenn das zutrifft und der Pflichtige tatsächlich nicht mehr erhält oder erhalten d Rente der
at als die von ihm zu bestreitenden fachlichen Unkosten betragen, so erkennen, so
läge Arbeitslohn nicht vor, und die Lohnsteuerpflicht würde für diese lediglich Ausgabenersatz darstellenden Bezüge entfallen. Die
umständen des Falles nicht bestreiten. Die Vorentscheidung muß danach aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an die Vorbehörde zurückverwiesen werden. Dabei mag auch darauf hingewiesen werden, daß die Bezüge des Pflichtigen für seine Tätigkeit als Schiedsmann zu Unrecht
ähig sind. en Neffen ausgeführt, respondenzen lungen mit
„Kommanditgesellschaft. Beginn am 1. Januar 1927. Es sind vier Kom⸗ I beteiligt.“
Alsfeld, den 31. August 1928.
51466 4 1— 1 Hessisches Amtsgericht.
In das Handelsregister A Nr. 113 [51468] Altenkirchen, Westerwald. In unser Handelsregister A ist heute unter der Nr. 42 bei der Firma Ge⸗ brüder Land in Altenkirchen folgendes eingetragen worden: Die Firma ist er⸗ loschen.
Altenkirchen, den 24. August 1928. Amtsgericht. Annaberg, Erzgeb. [51469]
Auf Blatt 1090 des hiesigen Handels⸗ registers, die Firma Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Zweigstelle Annaberg⸗
Wilhelm Carrier, Nadel ⸗Etuis⸗ — Inden: Dem Kaufmann Wil⸗ elm Carrier in Inden ist Prokura erteilt. Aldenhoven, den 8. August 1928. Das Amtsgericht.
Alsfeld. [51467] Eintrag zu Handelsregister Abt. A bei Firma Mechanische Kleiderfabrik Alsfeld Georg Dietr. Bücking in Alsfeld:
Sinne der
Er übt staatli mann von der Ausübung
Gemeindevorstände ja au
mannsordnung), st.
sondern darüber ewährt wird. ichen Unkosten des Schie
usw.) trägt die Gemeinde; baren Auslagen, wie sie
Schiedsmannsordnung.
mann kann diese Gebühren und der Schwierigkeit des
Gebühren fließt der M zu; § 49 Abs. 2 der Schiedsmannsordnung. Schreibgebühren (40 Pf. für die erste, je 15 Pf. en Seiten); die Schreibgebühren sind dem Schiedsmann § 44 und 45 der Schiedsmannsordnung. sgebühren und baren Auslagen werden auf Antrag des Schiedsmanns ebenso beigetrieben wie Gemeinde⸗ abgaben; § 47 der Schiedsmannsordnung. Die Gebührenanteile und die Schreibgebühren, die der sonach Entgelt. dar hir⸗ die von ihm entfaltete amtli „Oeffentlich⸗rechtliche Bezüge in diesem Sinne bleiben die Beträge auch insoweit, als sie von den Beteiligten unmittelbar dem Schiedsmann ausgehändigt werden. nicht zu einer vertraglichen Gegenleistu Schiedsmann. meindekasse erhoben.
erhält
sofort zu entrichten; Die Gebühren, Schreil
Zur Abzugsfähigkeit von s8 verpflichtungen gegenüber bei der Einkommensteuer. Streitig ist der Abzug von 5600 RM gemäß § 15 Abf. 1 Nr. 3 des Beschwerdeführer gewährt seiner Mutter einen jähr von 150 RM, er hat ferner den Sohn seiner in Amerika sebenden Schwester bei sich aufgenommen und ang und Erziehung vierteljährlich 800 haben. zahlt er an ein Kartell konfessioneller
hen Beitrag von 600 RM. Die Vor⸗ er Beträge verneint mit
dessen Unterhalt
Verbindungen einen jährli behörden haben die der Begründung, es handle sich in allen einem besonderen privatrechtlichen Verpfli da die H“ chenkungen da
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im wesentlichen den Fällen im § 41
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einem
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gehöriger Form (§ 518 Abs. 1 de Mutter würde der Azasfopüftet die
Bezüglich der Aufwendungen für
diese Aufwendungen seien im Anse
anderen Verwandten erfolgt. Auf
Sehoc in Annaberg, Zweignieder⸗ bashna er in Leipzig unter der Firma Allgemeine Beutsöhe Credit⸗Anstalt be⸗ stehenden Aktiengesellschaft betr., ist ein⸗ getragen worden: .
Der Gesellschaftsvertrag vom 20. De⸗ zember 1899 in der Neu acfung vom 10. Juni 1922 ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. April 1928 in § 8 abgeändert worden. Der Kommerzienrat Ernst Petersen ist als Mitglied des b-. eees ausgeschieden.
Amtsgericht Annaberg, 3. Sept. 1928.
Asbach. [51470]
Handelsregistereintragung A Nr. 23 vom 8. August 1928 bei der Firma Westerwälder Elektrizitätsgesellschaft
Ein vennen 1
t r. Wollte man hinsich einen gesetzlichen I“ an⸗ estimmung im § 15 Abs. 1 Nr. 3 letzter entgegenstehen, bg Aufwendungen t i
Ig 8 es sich so verhält, läßt sich nach den Gesamt⸗ 1 Erfüllung einer ge . Unterhaltspflicht ni⸗ e
Weikel u. Co. in Asbach:
von der Lohnsteuer befreit worden sind. Der Schiedsmann im reußischen Schiedsmannsordnung vom 3. Dezember ammlung S. 751) übt nicht einen freien Beruf na Art eines Rechtsanwalts oder Notars aus. Der Schiedsmann ist Vergleichsbehörde für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über ver⸗ an] mögensrechtliche Ansprüche und für die nur auf Antrag zu ver⸗ folgenden Strafsachen 89 12 ff., §8 33 ff. der Schiedsmanns⸗ e Hoheitsbefugnisse aus. Nach der Art seiner - ufgaben läßt er sich vielleicht am besten mit einem Richter oder mit einem Gemeindevorstand vergleichen; vgl. dazu auch § 15 der Schiedsmannsordnung mit den Fällen, in denen der Schieds⸗ heines Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen 1 Nr. 1—4 der und § 22 Nr. 1-4 der Strafprozeßordnung Betracht kommt auch der Vergleich, zumal die in einzelnen Ländern die dem Ver⸗ fahren vor den ordentlichen Gerichten Sühne⸗ verhandlungen wahrzunehmen haben; vgl. z. B. bayerischen Gemeindeordnun⸗ Verordnungsblatt S. 293)
rtikel 156 der g vom 17. Oktober 1927 (Gesetz⸗ und und Ministerialbekanntmachung vom 5. August 1879 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 769). Daß der Schiedsmann nur 82 Antrag tätig ist (§ 12 Abs. 1 der Schieds⸗ teht der Annahme eines Hoheitsamtes nicht ent⸗
8vSe des Amtes als eines Ehrenamts kann der Lohnsteuerpflicht der daraus erlangten Bezüge jedenfalls dann nicht entgegengehalten werden, wenn dem das Amt Ausübenden nicht nur seine Auslagen und Aufwendungen ersetzt werden, hinaus ein Entgelt für die entfaltete Tätigkeit Das geschieht im vorliegenden Falle. 1 dsmannsamts (Gestellung des Dienst⸗ zimmers mit Einrichtung, Heizung, Beleuchtung, Schreibmaterial 8 48 der Schiedsmannsordnung. Die
1 w z. B. entstehen können durch eine In⸗ ““ ans Amtsgericht in schwierigeren Fällen, werden em Schiedsmann unverkürzt ersetzt; §8§ 44 und 49 Abs. 3 der ed. 8 J. Für die Sühneverhandlung wird von den Beteiligten eine Gebühr von 4 RM erhoben, die sich beim Zu⸗ standekommen eines Vergleichs auf 8 RM erhöht: der Schieds⸗ e nach den Verhältnissen der Parteien Schwierig alles auf höchstens 50 RM erhöhen; er kann die Gebühren auch ermäßigen oder ganz von einer Ge⸗ bühr absehen; § 43 der Schiedsmannsordnung. Die einkommenden Gebühren fließen zur Hälfte dem Schiedsmann, zur anderen Hälfte der die sachlichen Unkosten tragenden Gemeinde zu; ehrbetrag der Gemeinde ausschließlich
Die sach⸗
bei erhöhten
Der Schiedsmann
Schiedsmann bezieht, stellen e Tätig⸗
Sie werden dadurch ng der Partei an den insoweit für die Ge⸗ (Urteil vom 4. Juli 1928, VI A 656/28.)
Lasten sowie Renten⸗ Unterhaltsberechtigten
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Fällen um Zuwendungen, tungs⸗ llten erlichen ch der
t abzugs⸗ 1 1 utter und hat der “ im Beru “ ren Suß an mit seiner Schwester und an . Verhand⸗ rund dieser
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Die Gesellschaft ist aufgelöst. Firma ist erloschen. Amtsgericht Asbach GWesterwald).
Bamberg. Handelsregistereintrag:
Bamberger Batterie⸗ mentefabrik Bamberg, Nonnenbrücke 11. Hauck, Lorenz, Kaufmann in Bamberg. Herstellung Taschenlampen⸗ sowie Trockenelementen.
M. Christof Schauer, Sitz Bam⸗ berg: Inhaber nun: Schauer, Georg Rudolf, Kaufmann in Bamberg, un Rebsamen,
Lliegenden Falhs auch noch
Walburga, in Gummersbach, engemeinschaft.
Verhandlungen halte er sich nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich zur Erfüllung der Aufwendungen verpflichtet. Im übrigen beruhen die Aufwendungen für den Neffen, soweit sie für Schulgeld, Nachhilfestunden Einkleidung und son 27 Auf⸗ wendungen erfolgt seien, auf einer durch den Abschluß der einzelnen WV““ e ausgelösten privatrechtlichen Ver⸗ ie Mutter des Beschwerdeführers beziehe ein monat⸗ iches Einkommen aus Zinsen (in der Fenpclace 40 & monatlich), se daß eine geseti e deterhartshgfn t nicht vorliege. Zudem eien neben dem Beschwerdeführer noch zwei im Auslande lebende Kinder vorhanden, die zur eventunellen Unterhaltsleistung nach Verhältnissen befähigt seien. Der jährliche Beitrag an das artell beruhe nicht nur auf den besonderen, jährlich gezeichneten
1,2ee ee sondern spegiel auch auf den Beschlüssen L er Vereinbarung der Mitglieder des Kartells. Die laufenden Aufwendungen des Z“ rers für den Unterhalt und die Erziehung seines 9 885 stellen unzweifelhaft keine Rente, fanpern höchstens eine Last des Beschwerdeführers dar. Lasten ind aber nur dann dbzugssähig. wenn sie dauernd sind, d. h. entweder für immer oder do für einen sehr langen unbestimm⸗ baren Zeitraum zu entrichten sind. Schon an -v. Merkmal 855 es im vorliegenden Falle, da die Dauer der Aufwendungen es Beschwerdeführers jedenfalls durch Erreichung einer selb⸗ flündigen Lebensstellung des Neffen begrenzt ist. Im übrigen ei noch bemerkt, daß durch die Eingehung der Verpflichtung zu einzelnen Leistungen Dritten gegenüber für die dauernde Last als solche kein zivilrechtlicher AE“ geschaffen wird. Bei den Aufwendungen für das Kartell der konfessionellen Ver⸗ bindungen handelt es sich schon aus dem Grunde um keine auf einem besonderen Verpflichtungsgrunde beruhende Rente oder dauernde Last, weil der Beschwerdeführer es in der Hand hat sich dieser Verpflichtung jederzeit durch Aufgabe der Mitgliedschaf. ei dem Kartell zu entziehen. Was die Aufwendungen für die
Mutter anlangt, so kann hier zwar von einer tatsächlich ent⸗ richteten Rente gesprochen werden. Ihre Abzugsfähigkeit ist aber nur dann gegeben, wenn die Verpflichtung der Mutter oder den Verwandten gegenüber entweder in rechtsverbindlicher Form (Wahrung der Form des § 518 89 1 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches, wenn es sich um eine Schenkung handelt) eingegangen ist oder wenn sich der Beschwerdeführer auf Grund der getroffenen Abmachungen auch rechtlich zur Erfüllung seiner ver⸗ pflichtet halten konnte und wenn außerdem die Zuwendungen nicht in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht gemacht wurden. Der 1 ist in dieser Beziehung nicht genügend aufgeklärt, die Vorentscheicdung muß daher aufgehoben und die nicht spruchreife Sache an die Vorbehörde zurückverwiesen werden. Diese wird zunächst zu prüfen haben, welcher Art die Abmachungen zwi chen dem Beschwerdeführer und seinen Verwandten waren. Stellt sich der Rechtsgrund dieser Vereinbarungen nicht als Schenkung (freiwillige Zuwendung) dar, so bedurfte die Ver⸗ pflichtung des Beschwerde Verwandten gegenüber nicht der Form des § 51 88 1 des Bürgerlichen W“ um rechtsverbindlich zu sein. Aber auch diesen Fall könnte en, daß die Leistungen
en Unterhaltspflicht angesehen werden b teuerrechtliche Beurteilung, ob es sich um Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhalts⸗ pflicht im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 3 handelt, ieg ohne
als Erfüllung einer gesetzli müßten. Hier ist für die
der Fösuasgssähigreit der ücen. entgegenste ü
weiteres maßgebend, was in einem bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichtefen das Gericht nach Grund und Höbe als Unterhaltsanspruch bezeichnen würde. Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, baß die in Erfüllung einer privatrechtlich eing egangenen KRentenver⸗ erfolgten Leistungen eines Unterhaltsberechtigten gegen⸗ üͤber den Unterhaltsverpfrichteten regelmäßig Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht darstellen. Dies entspricht der für das Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Be⸗ trachtungsweise, bei der davon auszugehen ist, daß ein Unter⸗ haltsberechtigter, solange er nicht die Entscheidung des Gerichts über Grund und Höhe seiner näterdalter ehs anruft, in weitem Maße selbst bestimmt, was er als zum kandesgemäßen Lebens⸗ unterhalte des Unterhaltsberechtigten erforderlich ansieht und inwieweit er den Unterhaltsberechtigten der Notwendigkeit ent⸗ eben will, aus dem Stamme seines Vermögens seinen Unter⸗ alt zu bestreiten oder den Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Unterhaltsverpflichteten geltend zu machen. Nur wenn die Leistungen der Unterhaltsverpflichteten auf besonderen Gründen beruhen, die die in der Regel zu vermutende Annahme, sie seien in Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht erfolgt, entkräften, ist ihre Abzugsfähigkeit zu bejahen. Im übbrigen sei im vor⸗ 66 arauf v daß der Beschwerde⸗ führer nach § 1607 Abs. 2 des Gesetzbuchs ver⸗ gflictet ist, für den vollen standesgemäßen Unterhalt seiner
utter aufzukommen, es sei denn, daß seine im Auslande lebenden esgpese aus besonderen Gründen in Deutschland einen Geri haben. (Urteil vom 4. Juli 1928 VI A 707/27.)
tsstand
Die erloschen. Bamberg, 4. September 1928. Amtsgericht — Registergericht. Bamberg.
[51472] Handelsregistereintrag: 8 Andreas Göller & Sohn, Sitz Ebermannstadt. Gesellschafter: Göller, Andreas, Schlossermeister, und Göller, Rudolf, Mechaniker in Ebermannstadt. Offene E“ seit 1. April 1928. — Herstellung E licher Maschinen, Handel mit solchen und Fahrrädern, Reparaturwerkstätte. Bamberg, 4. September 1928. Amtsgericht — Registergericht.
[51471]
und Ele⸗ Lorenz Hauck, Sitz Inhaber:
und Vertrieb von und Anodenbatterien
Fabrikdirektors Rhld., in
Paul Fiebig, Sitz Bamberg: Firma-