1928 / 240 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1928. S. 4.

Kronprinzendamm 11, 7. des Gastwirts Richard Zeuschner in Friedrichshagen, Friedrichstraße 107, 8. der Witwe Ger⸗ rud Burchardt in Paris XIV, 66 Rue de la Voie verte, ist für Recht erkannt: Folgende Urkunden werden für kraftlos erklärt: zu 1 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Band 7 Blatt 152 in Abteilung III. Nr. 9 eingetragene Teilhypothek von 12 500 ℳ, jetzt 3123,38 GM; zu 2 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Band 138 Blatt 3292 in Abteilung III Nr. 9 eingetragene Sypothek von 145 000 ℳ, jetzt 36 203,31 Goldmark; zu 3 der Hypothekenbrief üiber die im Grundbuch von Reinicken⸗ dorf Band 59 Blatt 1790 in Abtei⸗ lung III Nr. 4 eingetragene Hypothek von 6500 ℳ; zu 4 die Hypothekenbriefe iber die im Grundbuch von Berlin⸗ Wedding Band 40 Blatt 908 in Ab teilung III Nr. 5, 8, 9 und 10 eingetra⸗ genen Hypotheken von 3000 ℳ, jetzt 749,75 GM, bzw. 3000 ℳ, jetzt 749,75 Goldmark, bzw. 12 000 Mℳ, jetzt 2999 Zoldmark, bzw. 39 000 ℳ, jetzt 9746,71 Goldmark; zu 5 der Grundschuldbrief iber die im Grundbuch von Berlin⸗ Wedding Band 13 Blatt 228 in Ab teilung III Nr. 16 eingetragene Grund⸗ schuld von 2 Kilogramm Feingold; zu 6 der Hypothekenbrief über die im Grund buch von Berlin⸗Wedding Band 59. Blatt 1411 in Abteilung III Nr. 15 ein⸗ getragene Teilhypothek von 3969,80 ℳ, zu 7 der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Hermsdorf Band 30 Blatt 908 in Abteilung III. Nr. 8 eingetragene Resthypothek von 7000 ℳ; zu 8 der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Tegel Band 1 Blatt 47 in Abteilung III. Nr. 26 eingetragene Grundschuld von 30 000 ℳ. 24. F. 124/27. September 1928.

6105663 Ausschlußurteil.

In der Aufgebotssache der Sterbe⸗ kasse der Beamten, Hilfsbeamten und Arbeiter im Eisenbahndirektionsbezirk Berlin, Schöneberger Ufer 1—-4, sind die Briefe über die im Grundbuch von Berlin⸗Weißensee, Band 33 Blatt 967 Abt. III Nr. 4 und 5 eingetragenen Darlehnshypotheken über 5000 und 3000 Mark für kraftlos erklärt worden.

Berlin⸗Weißensee, 26. Sept. 1928.

Das Amtsgericht. (7 F. 10. 27.)

[61046]

Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Oktober 1928 folgendes Aufgebot für kraftlos erklärk: Auf Antrag der Witwe des Kaufmanns Theodor Wil⸗ helm Koch, Hermine geb. Böndel, Bremen, Wachmannstr. 55, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen der Antragstellerin eröffneten und gegenwärtig ein Guthaben von 1000 RM nachweisenden Einlegebuchs Nr. 706 896 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. April 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumten, im Gerichtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden Aufgebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das bezeich⸗ nete Einlegebuch vorzulegen, widrigen⸗ falls letzteres für kraftlos erklärt werden wird.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[61054]

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Abt. 71 in Köln vom 4. Oktober 1928 71 F 90/28 zu 3 sind die Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Köln, Kreis Köln⸗Altstadt, Bd. 90 Blatt 3576 in Abt. III Nr. 1 und von Müngersdorf Bd. 18 Artikel 682 in Abt. III Nr. 4 für die verstorbene Witwe Andreas von Grand Ry und deren Kinder in ungeteilter Erbengemein schaft eingetragenen Hypotheken von 18 000 und 17 000 für kraftlos erklärt worden.

Köln, den 4. Oktober 1928.

Amtsgericht. Abt. 71.

[61055]

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Abt. 71 in Köln vom 4. Oktober 1928 71 F 153/28 zu 3 sind die Fepothegenre über die im Grund⸗ buch von Köln, Kreis Köln⸗Stadt, Band 388 Blatt 15 497 in Abt. III.- Nr. 19 und 20 zugunsten des verstor⸗ benen Franz Dullens in Köln eingetra⸗ enen Hypotheken von 5000 und rest⸗ ich 11 000 für kraftlos erklärt worden.

Köln, den 4. Oktober 1928.

Amtsgericht. Abt. 71.

[61059]

Durch Ausschlußurteil vom 25. Sep⸗ tember 1928 ist der am 13. April 1887 in Frohse a. E. geborene Arbeiter Gustav Henneberg für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. De⸗ zember 1922 festgestellt.

Schönebeck, Elbe, 3. Oktober 1928.

Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[610601 Oeffentliche Zustellung. Der Werkmeister Josef Rustemeyer

in Aachen, Neustraße 28, Prozeßbevoll⸗

mächtigter: Rechtsanwalt Cornely in Aachen, klagt gegen die Ehefrau Josef Rustemeyer, Josefine geb. Müller, früher in Aachen, jetzt ohne bekannten Wohnort, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. Verletzunig der Ehe⸗ flichten mit dem Antrag auf Ehe⸗ Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Aachen, Kongreßstraße 11, Zimmer 24, auf den 5. Dezember 1928, vormittags 10 ½% Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten 7 lassen.

Aachen, den 6. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61061] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In der Streitsache Knoller, Agathe Maria, Weberin in Augsburg, Klä⸗ gerin, vertreten durch Rechtsanwalt Kreß, Augsburg, gegen Knoller, Jo⸗ sef, Hilfsarbeiter, zuletzt in Augsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Augsburg auf Donnerstag, den 20. Dezember 1928, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 55, I. Stock, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Sie wird beantragen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. II. Er hat die Kosten zu tragen.

Augsburg, den 8. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [61062] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Holmelin, geb. Lindemann, in Erfurt, Martins⸗ gasse 5, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Remmler in Erfurt, klagt gegen den Elektromeister Wilhelm Holmelin, früher in Erfurt jetzt unbekannten Aufenthalts auf Grund § 1568 B. G.⸗B., unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte durch un⸗ sittliches Verhalten die Klägerin der größten Not aussetzt und dadurch eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Ver⸗ hältnisses verschuldet habe, daß ihr die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zuge⸗ mutet werden könne, mit dem Antrag auf Scheidung aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 27. November 1928, vormittags 9 Uhr, Zimmer 135, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als 11“ vertreten zu lassen.

Erfurt, den 27. September 1928.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61063] Oeffentliche Zustellung. Bauer, Margaretha, geb. Lehrer, zur⸗ zeit in Eppstein, Brunnengasse 386 sich aufhaltend, Klägerin, vertreten durch die Rechtsanwälte Schreiner und Dr. Kämmerling in Frankenthal, klagt gegen ihren Ehemann Hans Bauer, Kaufmann, zuletzt in Frankenthal wohnhaft gewesen, seit 19. 4. 1927 un⸗ bekannt wo abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag: Die Ehe der Parteien aus Alleinverschulden des Beklagten zu scheiden und dem Be⸗ klagten die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung der III. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Dienstag, den 4. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaal, mit der Aufforderung, einen bei dem Pro⸗ zeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Die öffent⸗ liche Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 9. Oktober 1928. Geschäftsstelle des Landgerichts. [61064] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Käthe Bonsack, Krahmer, früher in Gotha, jetzt in Leipzig⸗Löbschütz, Villa Hanschmann, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Oppenheim in Gotha, klagt gegen ihren Mann, den Bäckermeister Erich Bon⸗ sack aus Gotha, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, 1. die Ehe der Parteien zu scheiden wegen Ehebruchs des Beklagten mit der ledigen Lisbeth Krebs, 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 1 des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 6. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Gotha, den 10. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thür. Landgerichts.

[61065] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Erna Frieda Teßen, geb. Sternberg, Hamburg, Stein⸗

ihren (NFröhlich in Dresden, Bönischplatz 4, klagt

geb.

damm 150, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Kurt Sternberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Alfred Carl Emil Teßen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund § 1568 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig an der Scheidung zu erklären, ihm auch die Kosten des Verfahrens aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 14 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 13. Dezember 1928, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Hamburg, den 9. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle der Zivilkammer 14 des Landgerichts. 8

[61066] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Anna Krüger, ge⸗ borene Klessa, in Landsberg a. W., Küstriner Straße 33, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Schocken in Landsberg a. W., klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Hermann Krüger, früher in Landsberg a. W., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1565 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Landsberg a. W. auf den 5. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Landsberg a. W., 9. Oktober 1928.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[61068] Oeffentliche Zustellung.

Der Frau Anna Olejnitzak, Schmidt, in Greiz i. V., Karolinen⸗ scaße, 11 ber Dir. Peisc, Prazeß. evollmächtigte: Rechtsanwälte ühs Kennes und Tiemann, Potsdam, klagt gegen den Schneidermeister Fritz Slejnitzak, früher in Hohennauen, Uür. eit unbekannten auf Ehe⸗ aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Potsdam auf den 24. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugela senen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

PSotsdam, den 6. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

geb.

[61070] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karoline Hoppe, geb. Hölzken, in Düsseldorf, Mühlheimer Straße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnold Kahn in Wies⸗ baden, klagt gegen ihren Ehemann, den Fensterputzer Karl Hoppe, früher in Frankfurt a. M.⸗Höchst, jetzt un⸗ bekannten Nufer gagts; auf Ehe⸗ scheidung aus 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 8 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der II. Zivilkammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 13. Dezember 1928, vormittags 9 % Uhr, Zimmer 51, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Wiesbaden, den 6. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. [61084] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Verkäuferin Liese⸗ lotte Fröhlich, gesetzlich vertreten durch Vater, den Kaufmann Hermann

gegen: 1. den Kaufmann Franz Stutz, als Geschäftsführer der Beklagten zu 2, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2. die Ein⸗ kaufsgesellschaft für Handel und In⸗ dustrie G. m. b. H. in Dresden, Kleine Packhofstraße 14, I, unter der Be⸗ hauptung, daß sie bei der Beklagten zu 2 bis Ende Juli 1928 als lernende Ver⸗ käuferin tätig gewesen sei. Aus dieser Zeit stünden ihr noch Ansprüche auf Zahlung von insgesamt 275 RM Gehalt zu, deren Bezahlung sie trotz wiederholter Mahnung bisher nicht hätte erreichen können. Außerdem wären ihr insgesamt 1,38 RM Portoauslagen entstanden, die sie ersetzt haben wolle. Im übrigen hätte sie auch die von ihr in das Geschäft der Beklagten zu 2 geliehene Petroleumlampe im Werte von 10 RM und Gasplätte im Werte von 10 RM trotz Verlangens nicht wiedererhalten. Die Klägerin be⸗ antragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 276,38 RM und zur Herausgabe von einer Petroleumlampe im Werte von 10 RM und einer Gasplätte im Werte von 10 NM, eventl. aber zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 20 RM zu verurteilen. Der Beklagte zu 1 wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Arbeitsgericht Dresden, Eliasplatz 5, II, Zimmer 3, auf

den 30. November 1928, vorm., 11 Uhr, geladen. Dresden, den 10. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte beim Arbeitsgericht Dresden.

[(61082] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Lehrers Otto Schaper, Sofie geb. Holthöfer, zu Bad Oeynhausen, Weststraße 21, Klägerin Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Tümler in Reck⸗ linghausen, klagt gegen den früheren Lehrer Otto Schaper, zuletzt in Herten⸗Scherle⸗ beck, auf Grund von Unterhaltsforderung, mit dem Antrag auf Zahlung einer Unter⸗ haltsrente von monatlich 100 RM seit dem 1. Januar 1928, die laufenden Be⸗ träge an jedem Vierteljahrsersten, viertel⸗ jährlich im voraus, die Rückstände sofort, abzüglich gezahlter 30 RM. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf Mittwoch, den 28. November 1928, vormittags 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. Recklinghausen, den 8. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[61072] Oeffentliche Zustellung. 3 h C 1929/27.

Die Ehefrau Marianne Schulz, geb. Nakowiak, Hamburg, Lange Straße 38/40, klagt gegen den Händler Ackermann früher in Altona wegen Räumung, mit dem Antrage auf Räumung der Wohn⸗ räume im Keller Gr. Papgoyenstr. 51 in Altona. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona, Zimmer 208, auf den 30. November 1928, 11 Uhr, geladen.

Altona, den 5. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamtte der Geschäftsstelle 3 h des Amtsgerichts.

[61076] Oeffentliche Zustellung. Der Professor Dr. Wollenberg in Berlin W. 62, Lutherstraße 47, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Meidinger, Berlin W. 56, Jägerstraße 55, klagt gegen die Frau Dr. Schulz⸗März⸗ dorf, früher in Charlottenburg, Bismarck⸗ straße 46, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behaupgtung, daß die Beklagte für ärztliche Konsultation und Verbands⸗ kosten den Betrag von 70 RM schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kosten⸗ pflichtig s8 verurteilen, an den Kläger 70 siebzig Reichsmark nebst 6 % Zinsen seit dem 1. September 1927 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Zivil⸗ gerichtsgebäude, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 130, auf den 5. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. 42. C. 1826/28. Charlottenburg, den 6. Oktober 1928. Das Amtsgericht.

[61085] Oeffentliche Zustellung. Der Reisevertreter Johannes Heinrich

klagt gegen den Kaufmann Walter Nieß⸗ lein, Tapisserie und Wäschemanufaktur in Dresden, Wachsbleichstraße 3, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er bei dem Beklagten als Reisevertreter lt. Vertrag vom 15. August 1927 bis zum 4. April 1928 in Stellung gestanden hat. Aus dieser Zeit stünden ihm noch für getätigte Geschäfte Provision in Höhe von 145,05 RM zu, zu deren Bezahlung der Beklagte bisher nicht zu bewegen gewesen sei. Der Kläger be⸗ antragt, den Beklagten zur Zahlung von 145,05 RM sowie zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Arbeitsgericht Dresden, Elias⸗ platz 5 II, Zimmer 3, auf den 30. No⸗ vember 1928, vorm. 9 Uhr, geladen.

Dresden, den 10. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamte beim Arbeitsgericht

Dresden.

[61079] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Ewald Steinmetz & Co. in Hannover, Goethestraße 9, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Kleine und Dr. Richter in Hannover, klagt gegen die Ehe⸗ frau Felicitas Dierks, geb. Petersen, früher in Hannover, Jungfernplan 12, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte auf Grund des Wechsels vom 18. Februar 1928, fällig am 18. Mai 1928, der Klägerin die Wechselsumme von 106,60 RM nebst Portokosten und Spesen mit 6,85 RM. und 1 RM Auslagen schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 106,60 RM nebst 7 vom Hundert Zinsen seit dem 18. Mai 1928, 6,85 NM Protestkosten und 1 RM. Auslagen der Partei durch vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das Amts⸗ gericht Hannover, neues Justizgebäude, Volgersweg 1 II, auf den 23. November 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. Hannover, den 4. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abteilung 17.

[61083] Oeffentliche Zustellung.

In dem Verfahren zum Zwecke der Verteilung des Verteilungserlöses in Sachen des Kaufmanns Gustav Dahl⸗ haus, früher in Koblenz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, und Genossen gegen die Firma Ferdinandwerk F. Schmitz in Schwelm ist Verteilungstermin auf den 24. November 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 15, anberaumt. Der Kaufmann Gustav Dahlhaus wird hiermit vor das Amtsgericht hier zu diesem Verteilungstermin geladen.

Amtsgericht Schwelm, den 4. Oktober 1928.

Jähnig in Leipzig, Kohlgartenstraße 651 1.,

5. Verlust⸗ und [61423] Fundfachen.

Abhanden gekommen: RM 2000 Lindes Eismaschinen Akt. Nr. 4424/27 = 4/500, dsgl. zu 2000 RM Nr. 59255/60, 64336, 69878/79, 74028/35, 88209/11 = 20/100, 6000 RM Lahmeyer & Co. Akt. Nr. 48362, 46915/16, 45885/86, 45094/96, 44694, 40090/92, 42164/66, 67159/68, 16645/46, 19804/5, 19779, 19770, 19259, 2032, 6426, 6459, 6468, 6472, 6490, 12385/86 = 40/150.

Berlin, den 11.10. 1928. (Wp. 114/28.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. J. 5.

[614241 Bekanntmachung. Abhanden gekommen sind RM 100

8 % Schles. Boden⸗Cred. Goldpfandbr.

Em. 12 Nr. 1502 = 1/100. V. L. B. 44/28. Breslau, den 9. Oktober 1928.

Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Groba.

[61086] Aufruf. Der Versicherungsschein Nr. 302 537 auf das Leben des Herrn Carlos Martinengo soll abhanden gekommen sein. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, diese binnen 2 Monaten vom Erscheinen des Aufrufs an uns vorzulegen, andern⸗ falls sie für kraftlos erklärt wird. Vereinigte Berlinische und Preußische Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

[61087] Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. L 269 070, ausgestellt auf das Leben des Herrn Arthur Freiherrn von Kruedener in Königs⸗ berg, ist abhanden gekommen. Falls ein Berechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht meldet, außer Kraft.

Köln, den 9. Oktober 1928.

Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[61088]

Die Gesellschaft zahlt den Inhabern von Genußrechtsurkunden gegen Einsendung des Ertragscheins Nr. 3 als Restzahlung auf den Ertrag des Geschäftsjahrs 1927/28 20 je Schein.

Plessa, den 9. Oktober 1928. Plessaer Braunkohlenwerke G. m. b. H. Plessa, Kr. Liebenwerda. v. Delius.

[61090]

Die am 1. Oktober 1928 vorzunehmende satzungsgemäße Tilgung der 5 % Roggen⸗ wertanleihe

der Bodenverbesserungsgenossen⸗

schaft der unteren Grabow zu Schlawe,

der Genossenschaft zur Regulierung

der Wipper⸗Schlawe, der Wassergenossenschaft zur Re⸗ gulierung der Radue und des unteren Schwarzbaches im Kreise Köslin⸗Köslin,

der Wassergenossenschaft Bonin⸗ Rogzow⸗Köslin,

ist durch Ankauf erfolgt. Stolp, den 9. Oktober 1928. Stolper Bank Aktiengesellschaft.

[59491] Kundmachung.

Bei der am 1. Oktober 1928 vorge⸗ nommenen öffentlichen Verlosung von 5 % Brünn⸗Rossitzer Obligationen II. Emission wurden nachstehende Nummern gezogen:

Nr. 403 423 437 553 723 835 838 849 1028 1037 1147 1356 1380 1516 2348 2470 2756 2832 2919 3005 3156 3246 3468 3470 3578 3829 3888 4270 4272 4587 4634 4680 4686 4701 4825 4893 4902 5091 5166 5207 5278 5532 5993 5997 6139 6174 6206 6224 6305 6310 6326 6360 6470 6715 6799 6812 6847 7057 7119 7128 7427 7441 7566 7678 7822 7879 7897 8299 8333 8390 8488 8674 8689 8966 9017 9045 9136 9211 9569 9626 9631 9766 9862 9932 10148 11333 10503 10660 10800 10811 11036 11078 11113 11278 11295 11517 11735 11808 11815 11941.

Diese Obligationen werden vom 2. Ja⸗ nuar 1929 an in Wien bei der Allg. österr. Boden⸗Credit⸗Anstalt, I, Teinfalt⸗ straße 4, und im Auslande bei den bisher üblichen Zahlstellen eingelöst.

Da durch Einlösung der an diesem Tage fälligen Coupons die letzte Zinfen⸗ forderung der Inhaber beglichen wird, sind außer den Obligationen auch alle zugehörigen Coupons späterer Verfalls⸗ zeiten nebst Talons beizubringen.

Wien, am 1. Oktober 1928. 8 Privilegirte österreichisch⸗ungarische

Staats⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗

3 ilhelmstraße 32. Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)].

ist der Versicherungsschein

1

über die Notenaus gaberechte der Privatnotenbanken.

vierte Kalenderviertelj rvierteljahr 1928

(RGBl. II

u der dem Internationalen Uebereinkommen

verkehr Anwendung findet (Deutsche erson Staatsanzeiger Nr. fj (Deutscher Reichs⸗ geändert:

Nummern

mit de gestrichen.

8

1 Erscheint an jedem W t Bezugspreis vierteljährlich 9 kencag ah nns Bestellungen an, in für 1 SW. 48, Wilhelmst Einzelne Nummern kosten 30 ilbe ntne 9. ie werden nur ge einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

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1 auch anzugeben, welche Worte etwa ües v b

einmal unterstrichen) oder durch See. (zweimal unter⸗ tete Anzeigen müssen 3 Tage

MeAsbces eisewxwaxae-

Berlin, Sonnabend, den 13. ktober, abends.

chäftsstelle eingegangen

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuer auf Reichsmark für den Monat eiheecncgssae

IIöa über die Notenausgaberechte der Privatnoten⸗

Bekanntmachung

. u der dem F sber 288 Eisen⸗ Internationalen Uebereinkommen

ahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten

Filmverbote.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der 2 gesetzblatts Teil 1. g Nummer 36 des Neichs⸗

Preußen.

Auszug aus der Genehmigungsurkunde betre

der Stadt Elberfeld. ““ uu“

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs ür die nicht an der Berliner Suche P⸗ andischen Zahlungsmittel werden im Nachgang zu der I 1e) ,J be⸗ 1928 (Reichsanzeiger Nr. 230 8 er ür den A 8 3er e e kge Monat September 1928,

Lfd. Nr.

Reichs⸗ mark

401,34 206,66 152,60

236,03 51,53 268,05 58,32 201, 18 17,01

Staat Einheit

Argentinien Britisch Hongkong Britisch Ostindien British Straits Settlements. China⸗Schanghai Luxemburg... P“ rion d. Sonzjaliftischen nion d. Sozia en Sowjetrepubliken.

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100 Goldpesos 100 Dollar 100 Rupien

100 Dollar 100

esos 1 Pfund

8 1 Puber 1 = erwone Berlin, den 13. Oktober 1928. 8 8

8 Der E der Finanzen.

Bekanntmachung

Die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken für das

betragen gemäß § 3 Abs. 2 Privatnotenbankgesetzes 1 z Seite 246) für nige tes vom 30. August 1924

Bayerische Notenbank ..70 Mi Zsssct Ber dfende ‧9 Millionen Reichsm ürttembergi No 1 bbön Berlin, den 12. Oktober 1928. h Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Schäffer

des

1“

Bekanntmachung

en Eisenhahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr über gefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale

ebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäck⸗ 1.

und Preußischer 230 vom 2. Oktober 1928), 18 Prehg ä.

1. Unter „Tschechoslowakei. B. III“ ind u

66 bis 73 folgende Strecken

Summerau his Horni Dvok stéè,—

Gmünd bis Geské Velenice,

Gilgenberg bis Slavonice,

Nes bis Cgs. 8

i Laa a. d. Thaya bis Hrusovany⸗Sano

19 bei Wildendürnbach bis Novosediv⸗Hrnbole

85. bei Bernhardsthal bis Bkeeclav, bei Kittsee bis Bratislava⸗Petrkalka.

2. Unter „Tschechoslowakei. B.“ wird

66. bei 67. bei 68. bei

69. bei 70. bei

pl. zu

beiden unter Nummern 71 und 72 stehenden Eintragungen

betr. Ausgabe von Schuldverschreibungen

erteilen wir hiermit auf Grund des 1 Gesetzbuchs und des Lefic 8 E 8— ö“ es § 1 des Gesetzes üb -S

Z setzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuld⸗

S. 407) der Stadt Elberfeld, Regi Genehmigung zu 8 Regierungsbezirk

auf den Inhaber im Inlande Betrage von 7 500 000 RM

der Preis von Grunderwerbungen,

Brücken Berufsschule Turnhallen,

verbrennungs⸗ und Verwertungsanstalt für den Neub städtischen Krankenanstalten (I. Rate) und für 8 hn C“ ( e) und für die Erweiterun (I. Nate) zu verwenden.

überschreiten.

das gegenwärtige Kapitel IYV durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen. tober 1933

Das gegenwärtige Kapitel V erhält die Zahl IV:

IV. Rumäni 1 1a. (vwis ihheca

Berlin, den 11. Oktober 1928.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Grunow.

6

8. und 17. September 1928 ist am 11. Oktober Filmoberprüfstelle erkannt worden: 1. Zu dem Bildstreifen: see“, Antragsteller: sprungsfirma: Paramount F Filmprüfstelle Berlin am

soweit die Tänzerin sich auf

2. Zu dem Bildstreifen⸗Die Liebe vom Antragsteller: Deutsche A. bine Fer. Erehea ish rüfstelle t 8 vvracche erlin am 20.

arbeiterinnen in Akt III kämpfenden Mädchen ig

Die im Umlauf befindlich en, 20. Januar 1928 Ni geänttc dem 11. November 1928 berichtigt sind.

Berlin, den 11. Oktober 1928.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

am 23. Dezember 1927 und ihre Gültigkeit, sofern sie nicht

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer:

des Teil I ent ält: e Verordnung über die Bea 1

und besonderfn Fränkenkafsen, von hs Tnn der, Petirksrnappschaften e Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über d

Verkehr mit Süßst .a

venee I eah v von Süßstoff zur Bierbereitung),

die Verordnung über L Hausarbeit, vom 69 Okkober abnberzeichnisfe und Pehetsecef in

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 12. Oktober 1928.

Gesetzsammlungsamt. Dr. Ka isenberg.

8

Preußen. Ministerium des Innern. Auszug aus der Genehmigungsurkunde,

Inhaber durch die Stadt Elberfeld. auf den

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums des Bürgerlichen

der Verordnung zur Ausführu en Gesetzbuchs vom 16. November 1899 hagst

auf den Inhaber vom 23. Juni 1923 (RGBl. I eld,à Düsseldorf, die in Form von Schuldverschreibungen kufqulegenden Anleihe bis zum in orten: „Sieben Millionen wobei für jede Reichsmark zu rechnen ist. 1 zur Beschaffung der Mittel für für Wohnungsbauten, für die Anstalt für für Straßenregelungen und durchbrüche, Kanäle, für den Neubau einer gewerblichen für Knaben (I. Nate), für die Vermehrung von ür den Neubau der Stadtbücherei, für die Müll⸗

7

ünfhunderttausend Reichsmark“, 1⁄2 190 kg Feingold

Der Erlös der Anlethe ist

I. Hypotheken, und

auf dem städtischen Schlachtho darf 8 vH des Anleihekapitals nicht Die Tilgung erfolgt nach dem festzustellenden Tilgungs⸗

an vom 1. Oktober 1929 ab mit 2 vH des Anleihek⸗ züglich der durch die fortschreitende Tilgung ei rarien 3 Füeds

Ok⸗

Der jährliche Zinsfuß

g eg. Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vom 1.

8

Auf Antrag des Badischen Ministers des Innern vom 1928 von der

„Aloma, die Blume der Süd⸗ Universum! Film A.⸗G., Berlin, ün.⸗ 858 (qenebmngt von der Dezember 1927 unter Prüf⸗ r. 17 665), Widerruf der Felassung der Fäafstene in Abra. a esäß schlägt, und die Dar⸗ stellung der dem Tanz zuschauenden Matrosen, Länge: 6 8n

igeuner stammt“, „Berlin, Ursprungs⸗ ew York (genehmigt von der . Januar 1928 unter Prüf⸗ Widerruf der Zulassung des Kampfes der Fabrik⸗ Titel 2 und 3, soweit die sich an der Erde wälzen. Länge: 4,80 m.

Zulgssungskarten verlieren mit

die Hand zu geben sondern ledigli

1 en, sond ich den den den Länderjuftizministerien aterst Abg. Dr. nahme gegen den kommunistischen Antra⸗ abgelehnt; § 5 1“

welche, unabhängig von 2es Tator Auslandr gig von den Gesetzen des Tatorts, wenn

————

22

Kapital und Zinsen werden Zahlungsmitteln gezahlt.

Berlin, den 2. Oktober 1928. Zugleich für den Finanzminister.

Der Minister des Innern. J. A.: Leyden.

bei Fälligkeit

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

„Der polnische Gesandte Knoll hat Berlin verle Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat; vfrlasfer die Geschäfte der Gesandüschaft, brt Legatonsrat Wystyaftü

„Der estnische Gesandte Menning hat Berli lass Während seiner Abwesenheit führt 2 23 Sekretär Pelasen⸗ konsul Markus die Geschäfte der Gesandtschaft.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform setzte am 11. d. M. seine Beratungen bei § 8 des gh wurfs fort. Ministerialdirektor Dr. Bumke (Rei sjustiz⸗ ministerium) legte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die Meinung der Regierung dar, wes halb in § 3 einmal der Ausdruck „Gesetz“ und das andere Ueaf der Ausdruck „Vorschriften“ verwendet werde. Abg. Dr. Roseu⸗ fe Ee. en. meinte, es lasse sich auch mit dieser Auffassung ver⸗ einbaren, wenn an beiden Stellen derselbe Ausdruck verwendet würde. Er beantragte daher erneut, in beiden Fällen „Gesetz“ zu Fagen. Nach Bemerkungen von Dr. Alexander (Komnt.) und Dr. Bell (Zentr.) wurde dieser sozialdemokratische Antra angenommen, so daß in beiden Fällen der Ausdruck Geset gewählt werden soll. Bei der Abstimmung über den ganzen § 3 wurde indessen nur der erste Satz des Entwurfs angenommen so daß der Paragraph nun lautet: „Aendert sich das Gesetz das ser Zeit der Tat gilt, vor der Aburteilung, so ist das für den 8 er zünstigste Gesetz anzuwenden“. Mit 14 gegen 13 Stimmen würde g egen der zweite Satz gestrichen, der im Entwurf gelautet hatte: „2 orschriften, die wegen besonderer tatsächlicher Lerhalt⸗ nisse erlas en waren, sind auf die während ihrer Geltung be⸗ gangenen Taten auch noch anzuwenden, nachdem sie wegen eg⸗ vss dieser Verhältnisse außer Kraft getreten sind.“ Der Vor⸗ schenbe Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) stellte fest, daß in der be⸗ sch dsenen Fassung nunme r die §§ 1 bis 4 angenommen sind.

8 folgte der Abschnitt „Räumliche Geltung“. Den Bericht erstattete der Vorsitzende Abg D. Dr Kahl, indem er die S dieses Abschnitts bei den Beratungen im vorigen und den deutschen und österreichischen parlamentarischen Strafrechtstonferenzen schilberte. Dann machte er no it⸗ fi ung davon, welche Seasene die Reichsregierung in die Aus⸗ führungsbestimmungen zu diesem Abschnitt aufzunehmen gedenkt⸗ Reichsjustizminister Koch⸗Weser führte aus, daß es an sich er⸗ wünscht wäre, wenn auch für Taten, die im Ausland begangen werden, das Peete scer n durch das Legalitätsprinzip 818 werden könnte. Es sei jedoch nicht möglich, die Fälle, in dünen nach allgemeiner Ueberzeugung eine Strafverfolgung einer

uslandstat in Deutschland stattfinden müsse, gesetzlich so scharf sn umgrenzen, daß das Legalitätsprinzip hier dur geführt werden ““ Nach Lage der Sache bleibe kein anderer Weg, als den 1 119 in dem eine Lersolgung von Auslandstaten im Inland zu ässig sein müsse, im Gesetz so zu umgrenzen, daß die Fälle, in Fete 3 Strafbedürfnis bestehe, erfaßt werden könnten und vniseh dieser gesetzlich gezogenen Grenzen es der Reichs⸗ 5 Urang zu über assen, die Einzelfälle zu bestimmen, die tat⸗ s ich erfolgt werden sollen. Von diesem Gesichtspunkt aus jeße s wüber einzelne Bestimmungen reden, werde aber eine grund ätzlich andere Lösung unmöglich sein. Der Reichsjustiz⸗ Berister, dem nach dem Entwurf des Einführungsgesetzes die zung zugewiesen werden solle, stehe unter der Kontrolle es Reichstags und könne zur Rechenschaft gezogen werden, wenn fr auf Grund dieser Para raphen eine Anklage erheben lasse⸗ die Deutschland gefährde oder die nach den

nschauungen des Volkes über das notwendige Maß hinausgehe See der Aussprache bedauerte Abg. Dr. Alexander (Komm.) daß 188 Fassung des § 5 die Möglichkeit gewähre, beinahe jede are Handlung, die im Ausland begangen sei, auch im In⸗ säb. zu verfolgen. Mit Rücksicht auf die angekündigten Be⸗ E die der Entwurf des Einführungsgesetzes zu diesem Ab hnitt bringen sollte, könne seine Partei auf den dahingehenden Abfrag verzichten; dagegen empfehle er einen neuen dritten 1 8Ge vorschreibt, immer das mildeste der in Frage kommen⸗

88 eetrafgesete. . een. 1 1 Aufenthaltsort, an⸗ zuweꝛ : Abg. Dr. Bell (Zentr.) gab im Anse b Frlürung des Reichsjustizministers anheim, in vene süh ischer Straftaten nicht dem Richter ein diskretionäres Ermessen aun Reichsfustizminister bzw. G unterstehenden Staatsanwälten. (D. Nat.) begründete seine Stellung⸗ ¹ Der Antrag wurde § 6 führt die Delikte 88 für

sie im

Hanemann

begangen werden,

die Strafgesetze des

Reiches gelten.

11“