Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 245 vom 19. Oktober 1928. S. 4.
2. Zivilkammer des Landgerichts in verkehrt. Zur Eidesleistung und Fort⸗
Koblenz auf den 2. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 42, mit der Auffordevung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Koblenz, den 13. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. [62848] Oeffentliche Zustellung.
Die Landwirtsehefrau Maria Maier in Hebertsfelden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Geh. Justizrat Wölfl in Landshut, beantragt gegen ihren Ehe⸗ mann, Josef Maier, Landwirt in Hebertsfelden, zurzeit unbekannt wo, im Klageweg Scheidung der Ehe aus seinem Verschulden und ladet ihn auf Samstag, den 15. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Landshut, Sitzungssaal Nr. 35, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.
Landshut, 15. Oktober 1928.
Geschäftsstelle des Landgerichts Landshut.
[62849) Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Wanda Napieralski, geb. Schiller, in Langesvorwerk bei Meseritz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buchholz in Meseritz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Silvester Napie⸗ ralski, früher in Schloß Meseritz wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Meseritz auf den 8. Januar 1929, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu⸗ lassen.
Meseritz, den 4. Oktober 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[62850] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Klara Steeb, geborene Scheidemann, in Düsseldorf — Cafés Cor⸗ nelius —, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Bäcker und Funke in Paderborn, klagt gegen den Friseur August Steeb, z. gt unbekannten Aufenthalts, früher in Salzkotten, auf Ehescheidung aus § 1567 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Paderborn auf den 27. November 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Paderborn, den 12. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle Abt. 3 des Landgerichts.
[62851] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elisabeth Thöne, ge⸗ borene Klapproth, in Harburg⸗Wil⸗ helmsburg 1, Kapellenweg 59, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Aschenberg in Harburg⸗Wilhelms⸗ burg 1, ecscbate 45, klagt gegen den Maurer Walter Thöne, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Har⸗ burg⸗Wilhelmsburg, Beklagten, auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 18. Dezember 1928, vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht sechfsssenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
tade, den 11. Oktober 1928. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[62852] Oeffentliche Znstellung.
Die Ehefrau Wilma Hustedt, geb. Gerdts, in Wesermünde⸗Lehe, Dionysius⸗ straße 31, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Firnhaber und Dr. van Hove, Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Steward Paul Hustedt, z. Zt. in Amerika unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 1. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Verden (Aller), den 15. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.
[63192] Ladung. 3
In Sachen der am 21. August 1924 zu Tressentin geborenen Anna Schwebke, Klägerin, gesetzlich vertreten durch das Wohlfahrtsamt des Amtes Rostock, als Jugendamt, gegen den Arbeiter Hans Lau, früher im Zentralgefängnis Bützow, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist dem Beklagten durch Urteil vom 19. März 1928 folgender Eid auferlegt worden: Ich habe in der Zeit vom 24. Oktober 1923 bis 22. Februar 1924 mit der Mündelmutter, dem verstorbenen Dienst⸗ mädchen Anna Schwebke, nicht geschlechtlich
“
setzung der mündlichen Verhandlung wird der Beklagte von Amts wegen vor das Amtsgericht Bützow auf den 29. No⸗ vember 1928, vormittags 10 Uhr, geladen.
Bützow, den 15. September 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[63194] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Wilhelm Kröpke, gesetzlich vertreten durch seinen Vater Heinrich Kröpke, Hamburg, Krüsistr. 1, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Peppler, Darboven, Soltau, Hagedorn und Jansen, Hamburg, klagt gegen den Kaufmann Otto Endrikat, zuletzt in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 122,10 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 21. Mai 1928 unter der Begründung, daß der Kläger auf seinem Fahrrade von dem Personen⸗ kraftwagen des Beklagten schuldhafterweise von links angerannt worden sei. Der Kläger macht den Anspruch geltend in Höhe von 22,10 RM als Sachschaden für das Fahrrad und in Höhe von 100 RM als Schmerzensgeld. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivilabteilung IV, Zivitjustizgebäude, Sie⸗ vekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 103 a. auf Mittwoch, den 19. Dezember 1928, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Hamburg, den 16. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[63196]
Die am 27. 2. 1923 zu Mannheim ge⸗ borene Erika Elisabeth Karl, vertreten durch das Stadt⸗Jugendamt Mannheim, klagt gegen den Arbeiter Friedrich Lehr, zuletzt in Mannheim, jetzt unbekannt wo, auf Grund der §§ 1708 B. G.⸗B., 323 Z.⸗P.⸗O, mit dem Antrag, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an Klägerin an Stelle der im Urteil vom 28. 6. 1923 bereits zuerkannten Rente von 159 000 Papiermark eine vom Klagzustellungstag ab bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres sich erstreckende, vierteljährlich vor⸗ auszahlbare Unterhaltsrente von 108 NMM zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Mann⸗ heim auf 19. Dezember 1928, vorm. 9 Uhr, Zimmer 264, geladen. Mann⸗ heim, den 10. Oktober 1928. Bad. Amtsgericht B.⸗G. 10.
[62837] Oeffentliche Zustellung. Frau Bronislawa verehel. 8 geb. Graduezewsky, in Leipzig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Becker in Bischofswerda, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Gartenbesitzer Arthur Karl Alfred Graf, früher in Bischofswerda (Sa.), unter der Behauptung, a) ihm Darlehen im Gesamtbetrage von min⸗ destens 4000 RM gewährt zu haben; b) daß er ihren Bankkredit bis zur Höhe von 349 RM in Anspruch genommen habe, mit dem Antrage: das Recht der Verwaltung und Nutznießung des Be⸗ klagten am eingebrachten Gut der Klägerin wird anfgehoben und der Be⸗ klagte verurteilt, als persönlicher Schuldner an die Klägerin 4349 RM nebst 10 vH Zinsen seit dem 1. 1. 1927, einen Teilbetrag von 4000 RM nebst 10 vH Zinsen seit dem 1. 1. 1927 aber auch aus dem Grundstück Blatt 1050 des Grundbuchs für Bischofswerda zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts zu Bautzen auf den 13. Dezember 1928, vorm. 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und durch ihn etwaige Einwendungen und Beweismittel dem Gericht mitzuteilen. Bautzen, den 12. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. [63186] Oeffentliche Zustellung. Der Zahnarzt Dr. Kurt Gabriel in Berlin, Kurfürstendamm 57, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Philipsborn, Berlin W. 8, Kronen⸗ straße 66/67, klagt gegen den Kauf⸗ mann Ernst Friedrich Leopold Nie⸗ mann, früher in Berlin, Markgrafen⸗ straße 17, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen zahnärztlicher Behandlung seiner Ehefrau mit dem Antrag auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung zu 350 NM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. Juli 1928. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstraße 15, I. Stock, Zim⸗ mer 244/46, auf den 7. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 12. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.
[631871 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Johanna Seppelt in Rostock.
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Gaede in Berlin, Wilhelmstraße 98, klagt
früher in Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus dem am 15. Oktober 1925 fällig gewesenen Wechsel vom 1. Sep⸗ tember 1925 den Restbetrag von noch 350 RM nebst Zinsen verschulde sowie die Protestkosten, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 350 RM nebst 2 % Zinsen über jeweiligen Reichs⸗ bankdiskont seit dem 15. Oktober 1925 und 4,40 RM Protestkosten zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 180, 1I. Stock, Zimmer 250/252, auf den 28. November 1928, vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 12/15, Zimmer 250/252, geladen — (180 D. 77/28.) Berlin, den 12. Oktober 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 180.
[63188] Oeffentliche Zustellung. Der Arzt Dr. Koch in Berlin, Groß⸗ beerenstr. 28, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Priebatsch in Berlin⸗ Charlottenburg, Fasanenstr. 77, klagt gegen den Justizobersekretär Karl Boecker, früher in Berlin, Belle⸗Alliance⸗Str. 14, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für ärzt⸗ liche Behandlung in den Monaten Juli bis Dezember 1927 76,05 RNM verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 76,05 RM nebst 7 % Zinsen seit 1. Ja⸗ nuar 1928. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 7, auf den 21. Dezember 1928, 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 15, I. Stock, Zimmer 159/61, geladen. 8 Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.
[63189] Oeffentliche Zustellung.
Die Remington Schreibmaschinen G. m. b. H. in Berlin NW. 7, vertreten durch den Geschäftsführer H. E. Carrad, klagt gegen den Ludwig Eßlinger, unbek. Aufenthalts, früher in Hechingen, Gut⸗ leuthausstraße 8, mit dem Antrage auf Zahlung der Restkauffumme von 210 RM (Zweihundertzehn Reichsmark) nebst 8 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung für eine unter Eigentumsvorbehalt am 27. Juni 1927 gekaufte „Remington Portable“ Schreibmaschine. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Abt. 21, auf den 10. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 177/179, I1. Etage, Neue Friedrich⸗ straße 15, geladen. 1
ie Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 21.
[63190] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Carpzow & Co. G. m. b. H. in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 111, Fsgee eho mächtiase: Rechtsanwälte Dr. Paul Bensche und Wilhelm Kühne, Berlin W. 35, Lützowstr. 96, klagt gegen den Kunstgewerbler Willy Wendt, zuletzt Berlin⸗Röntgenhöhe, Meraner Straße 33, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin 496,35 RM nebst 7 % Zinsen seit dem 1. April 1928 zu zahlen, ein⸗ schließlich der Kosten des Arrestverfahrens 37. G. 31. 28. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöne⸗ berg auf den 5. Jannar 1929, 9 Uhr, Zimmer 35, geladen.
Berlin⸗Schöneberg, 13. Oktober 1928.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1. Der Arbeiter Heinrich Binder in Lehndorf Nr. 113, 2. dessen Ehefrau, Dorette geb. Pape, daselbst, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Mag⸗ nus, Dr. Salomon und Mielziner in Braunschweig, klagen gegen den Apotheker Otto Krickmeyer, früher in Braun⸗ schweig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die im Klageantrage bezeichnete Hypothek nebst Zinsen an den eingetragenen Gläubiger am 30. März 1919 bezahlt sei, der ver⸗ storbene Gläubiger von dem Beklagten als Vorerben beerbt sei und dieser die grundbuchliche Löschung der Hypothek in Aussicht gestellt, sie aber nicht erklärt habe, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, die grundbuchliche Löschung der für den Rentner Hermann Krickmeyer in Braunschweig im Grundbuch für Lehndorf Band II Blatt 150 Ab⸗ teilung III Nr. 13 eingetragenen Dar⸗ lehnshypothek von ℳ 1500 zu bewilligen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Braunschweig, Am Wenden⸗ tore 7, auf den 4. Dezember 1928, 9 Uhr, Zimmer Nr. 79, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug bekanntgemacht.
Braunschweig, den 8. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[62838] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Simon Schwarz⸗ baum, Berlin, Teltower Strae 28, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizvat Gruenbaum, Dr. Sternberg, Berlin, An der Spandauer Brücke 9, klagt gegen den Kaufmann Wilhelm Neue, Berlin, Dänenstraße 14 bei Binde, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 791,70 RM, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zur Zah⸗
gegen den Kaufmann Kurt Ebstein,
führer
(63191] Oeffentliche Zustellung.
507
seit dem 9. Juni 1927 und 13,70 RM Wechselunkosten an den Kläger zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts III in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Tegeler Weg 17/20, Saal 147 I, auf den 17. Dezember 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. eeeeäöö
Charlottenburg, 11. Ottober 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts III, Berlin. [63199] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Merkel & Kienlin G. m. b. H. Kammgarnspinnerei in Eßlingen a. N., vertreten durch ihren Geschäfts⸗ Kommerzienrat Eugen Merkel
ebenda, klagt gegen Christoph Roth, kaufm. Angestellter, bisher in Mettingen, Obertürkheimer Str. 13 a, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Schadensersatzes, mit dem Antrage, für Recht zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Summe von 159 000 RM zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wird, event. gegen Sicherheits⸗ leistung, für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht Eßlingen a. N., Ritterstr. 8, auf Samstag, 24. November 1928, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal, geladen.
Eßlingen a. N., den 15. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Arbeitsgerichts.
(62840] Oeffentliche Zustellung. Frank, Hermann, Gärtnergehilfe in Speyer, Wormser Landstraße, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Richard Müller in Frankenthal, klagt gegen die Eheleute Wilhelm Karn, Bildhauer, und Marta Karn, geb. Schulz, früher in Speyer wohnhaft, jetzt unbekannten Anfenthalts, Beklagte, wegen Forde⸗ rung, mit dem Antrag, die Beklagten als Gesamtschuldner kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger zu zahlen den⸗ “ von eintausendachthundert Reichsmar nebst 10 % Zinsen hieraus seit 5. Juni 1925, den beklagten Ehemann weiter zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebvachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung der I. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Donnerstag, den 20. Dezember 1928, vorm. 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaal, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Ver⸗ treter zu bestellen. Die öffentliche Zu⸗ stellung wurde bewilligt. Frankenthal, 15. Oktober 1928. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[62835]
In Sachen Well gegen Well ist Ter⸗ min zur mündlichen Verhandlung auf den 18. Dezember 1928, vormittags 9 ½ Uhr, vor dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Hamm (Westf.), Zimmer Nr. 31, bestimmt. Die Er⸗ örterung des Sach⸗ und Streitverhält⸗ nisses vor dem Einzelrichter ist beendet. Sie werden ersucht, sich durch einen beim hiesigen Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Hamm, den 4. Oktober 1928.
Böckmann, Gerichtsaktuar.
An Herrn Karl Well, z. Zt. un⸗
bekannten Aufenthalts.
[62859] Oeffentliche Zustellung einer Klage.
Die Firma Konstanzer Fahrzeug⸗ und Sporthaus, G. m. b. H. in Konstanz, Wilhelmstraße 42, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jung, Konstanz, klagt gegen den früheren Telegraphenobersekretär Hermann Sigg, früher in Konstanz, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin aus Fahrradkauf den Betrag von 120 ℳ Einhundertzwanzig Reichs⸗ mark — nebst 10 % Zinsen seit 1. De⸗ zember 1927 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten hiernach. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Konstanz auf Donnerstag, den 29. November 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.
Konstanz, den 13. Oktober 1928.
Bad. Amtsgericht. AII.
[62861] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Rittergutsbesitzers Her⸗ mann Themel in Lauterbach O. L., Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
Karl Rölke, früher in Wünschendorf, Klostergut, Beklagten, ist zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch gegen das Versäumnisurteil vor dem Amts⸗ gericht in Lauban auf den 18. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, Termin anberaumt, zu welchem der Beklagte hier⸗ durch geladen wird.
Lauban, den 9. Oktober 1928.
Kutzner, Justizobersekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
[62853] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau des Büchsenmachers Franz Weber, Auguste geb. Fliege, in Dotzheim,
Schmidt in Lauban, gegen den Häusler
mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Advlph zrr Wiesbaden, klagt gegen den Architekten Heinrich Haunerland, früher in Wies⸗ baden, Ruhbergstraße 6. jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung mit dem Antrage: den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, die Löschung der im Grund⸗ buch von Dotzheim, Landkreis Wiesbaden Band 51 Blatt Nr. 1331 in Ab⸗ teilung III laufende Nr. 6 eingetragenen Pfändung der Sicherungshypothek zum Höchstbetrage des amtlichen Preises von 10 000/2790 kg Feingold zu Gunsten des Beklagten von 1000 ℳ nebst 2 % monat⸗ licher Zinsen seit 1. März 1925 und 135,83 ℳ Kosten zu willigen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 19. Dezember 1928, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1
Wiesbaden, den 12. Oktober 1928.
Der Mkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[63198] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma „Sonne“ Stralsunder und Richtenberger Kornbrennerei G. m b. H. in Richtenberg, vertreten durch ihren Ge⸗ schäftsführer Jakob Weyergraf in Richten⸗ berg, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dommick, Dr. Krebs, Dr. Conrad in Greifswald, klagt gegen den Kaufmann Karl Fürstenberg, früher in Wilhelms⸗ haven, wegen Forderung, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 80,20 RM nebst 8 % Zinsen seit 1. 7. 1928 zu zahlen. Durch Schriftsatz vom 9. Oktober 1928 hat Klägerin den Klagantrag dahin er⸗ weitert, den Beklagten zur Zahlung von insgesamt 96,07 RM nebst 8 % Zinsen auf 80,20 RM seit 1. Juli 1928 zu ver⸗ urteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 10. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.
Wilhelmshaven, den 13. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[63503] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Dr. Gustav Bodenstein Kommanditgesellschaft, Farbenfabrik in Saalfeld, Saale, klagt gegen den früheren kaufm. Angestellten Rudolf Hentschke in Saalfeld, Saale, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin RM 1000 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Verklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Thür. Arbeitsgericht in Saalfeld, Saale, Zimmer 56, auf Mitt⸗ woch, den 28. November 1928, vorm. 9 ¼ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. 8
Saalseld, Saale, den 15. Oktober 1928.
Der Urkundsbeamte b der Geschäftsstelle des Thür. Arbeitsgerichts. [62863] Oeffentliche Ladung.
In dem auf Antrag des Bezirksfürsorge⸗ verbandes des Landkreises Jork wider den Kellner Hinrich Lemme, wohnhaft zuletzt in Altkloster, Kreis Stade, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, eingeleiteten Ver⸗ fahren wegen Unterbringung des Lemme in einer öffentlichen Arbeitsanstalt ist Termin zur öffentlichen mündlichen Ver⸗ handlung im Sitzungszimmer des Bezirks⸗ ausschusses zu Stade im hiesigen Regierungs⸗ gebäude, Erdgeschoß rechts auf Dienstag, den 11. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, angesetzt, wozu der Kellner Hinrich Lemme unter der Verwarnung geladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens nach Lage der Verhandlungen entschieden werden wird. Die Parteien können Er⸗ klärungen noch vor dem Termin schriftlich einreichen, sich auch in ihm auf Grund einer schriftlichen Vollmacht lassen. — B. A. Nr. 1070/28.
Stade, den 16. Oktober 1928.
Der Bezirksausschuß.
5. Verlust⸗ und Fundfachen.
(62865] Versicherungsschein Nr. 2771 des Studienrats Heinze in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Detmolder Str. 65, abhanden ge⸗ kommen. Wenn nicht binnen 2 Monaten Einspruch, wird Schein für kraftlos erklärt. Berlin, den 15. Oktober 1928. Deutsche Lebensversicherung für Wehrmachtangehörige und Beamte, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
m
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil J. V.: Oberrentmeister Meyer Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J.V.: Meyer)] in Berlin.
Druck der Preußilchen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
lung von 791,70 RM nebst 9 % Zinsen
Wiesbadener Straße 80, Prozeßbevoll⸗
awei Zentralbandelsregisterbeilagen).
vertreten
des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
vom 16. Oktober 1928.
anzeig
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vficeinthench 1 Bestellungen an, — SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Tpf, 8
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
9 ℛℳ Alle Postanstalten neh in Berlin für Selbstabholer auch en Geschäftsstelle
— einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Heegs
druck strichen)
Nr. 246. Reichsbankgirokonto.
4
D p Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespalten ti einer hhe paltsner Einheitszeile 1,75 Ahℳ 1 sachegns gh, Mfrttz. nd auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein insbesondere ist darin auch “ 1 Wö“
1 Anzeigen nimmt d telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Prn gegie
welche Worte etwa durch Sperr⸗ durch Fettdruck (zweimal unter⸗ Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
(einmal unterstrichen) oder hervorgehoben werden sollen.
4 vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Postscheckkonto: Berlin 41821.
1928
☛ Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. 22
Deutsches Reich. Exequaturerteilung. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer. Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit 88 Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Würz⸗ Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 des Rei gesetzblatts Teil II. 8 8 85 8 1 Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. “ Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Central⸗Land⸗ schaft für die Preußischen Staaten. 3 Zeitungsverbot.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dem tschechoslowakischen Konsul in Nürnberg, Dr.
Zdenëk Rakusan, ist namens des 8
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
ie Essigsäuresteuer beträgt vom 1. November 1928 ab: 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebs⸗ recht abgefertigte Essigsäure .. . . ... degn RM 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und Essig, die aus dem Ausland eingeführt werden . 74,10 RM für den Doppelzentner wasserfreier Säure. “ Berlin, den 17. Oktober 1928. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. G 11A“”
—
1 Ner tdnʒ
über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit
von Finanzämtern im Bezirk des Fänbes nanzgeie Vom 9. Oktober 1928. 8 Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers
der Finanzen vom 24. Mai 1928 — Deutscher becc ninif er
vom 25. Mai 1928, Reichsministerialblatt 1928 Nr. 94.
Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung 1928 Nr. 20 — wird
folgendes bestimmt:
wird
Das Finanzamt Mellrichstadt wird aufgehoben. Sein Bezirk mit dem des Finanzamts Neustadt (Saale) vereinigt. 8
8 § 2. Diese Verordnung tritt am 1. November 1928 in Kraft. Würzburg, den 9. Oktober 1928.
Der Präsident des Landesfinanzamts. Dr. von Dandl.
“
. Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42
die Bekanntmachung über die Herause
die Bekang Hun die ausgabe der dem Internatio⸗ halen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Perfonen⸗ und Gepäckverkehr eigefügten Liste, vom 3. Oktober 1928,
die Verordnung über die Entschädi d itgli 8 . zer e igung der Mitglieder des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats, vom 8. Oktober 1928, und 8 die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen ber den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste,
8 Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 19. Oktober 1928. Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
Bekanntmachung. Der Central⸗Landschaft für die reußischen Staaten zu Berlin ist das Recht zur ks abe etceg 5 vH jährlich verzinslichen, mindestens mit %¾ vH jährlich zu tilgenden und auf Goldmark gleich dem Preise einer ent⸗ sprechenden Menge von Feingold lautenden Schuldverschreibungen auf den Inhaber — landschaftlichen Central⸗Goldpfandbrien (Liquidationspfandbriefen) — verliehen worden. Berlin, den 8. Oktober 1928.
Das Preußische Staatsministerium.
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 27. September 1928 dem Landwirtschaftsgehilfen Bernhard Bartels in Kählstorf, Kreis Herzogtum Lauenburg, die “ für Rettung aus Gefahr ver⸗
ehen.
“ Tu stiz lu
Dem Ministerialrat Lucas im reußischen Justiz⸗ ministerium ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhe⸗ gehalt erteilt.
“
BGeiamx
nn Grund des § 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 — RSBl. I. S. 585 — habe ich die in Guhrau erscheinende Tageszeitung „Guhrauer Anzeiger“ auf die Dauer von vier Wochen, und zwar vom 21. Oktober bis zum 17. November dieses Jahres verboten.
Breslau, den 19. Oktober 1928.
Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien.
eeFedEarcüngHeshar dsearaE. E KeöEn Crean vreekxenREweceemeMUEwUAn
Nichtamtliches.
Preußen.
Die Ausgabe 1929 des Preußischen Staats⸗ handbuchs (135. Jahrgang), die zurzeit im Büro des Preußischen Staatsministeriums bearbeitet wird, erscheint im Laufe des Monats Januar 1929 wieder in R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W. 9, Linkstr. 35. Im Umfange der Ausgabe für 1928 wird sie sich dieser sowohl äußerlich in der altbewährten Druckform wie auch inhaltlich, was die Auf⸗ führung und Gliederung der einzelnen Behörden, Kor⸗ porationen u. dergl., die Darstellung ihrer staatsrechtlichen Grundlage, ihres Aufgabenkreises und ihrer örtlichen Zu⸗ ständigkeit, den Kreis der namentlich aufzuführenden Beamten, Inhaltsübersicht, Sach⸗ und Namenregister betrifft, unter Berücksichtigung der inzwischen, insbesondere auch infolge der stattgehabten Neuwahlen, eingetretenen zahl⸗ reichen Veränderungen anpassen und auch die eingeführten praktischen Angaben e 11““ anschlüsse, Bank⸗ und Postscheckkonten und Telegrammadressen der Behörden) sowie die Angaben über die von den einzelnen Behörden und Dienst⸗ Fhlen amtlich herausgegebenen Nachrichten⸗ und Amtsblätter sowie Zeit⸗ und periodischen Druckschriften unter Angabe des Verlages, der Zweck⸗ bestimmung und der Erscheinungsweise wieder aufweisen. Da auch der allgemeine und statistische Teil durch verschiedene neu bearbeitete Tabellen des Preußischen Statistischen Landes⸗ amts ergänzt und auch noch einige andere Erweiterungen des Inhalts, u. a. durch Angabe der Namen, Fernsprechanschlüsse, Postscheck⸗ und Bankkonten der Bürgermeister aller Städte (auch der mit weniger als 10 000 Einwohnern) vorgenommen werden sollen, wird die neue Ausgabe des Staatshandbuchs nicht nur ein brauch⸗ bares Hilfsmittel für den inneren Dienst der B. ehörden, sondern darüber hinaus auch für weitere Kreise ein zuverlässiger Führer durch das amtliche Preußen sein. Wie für 1927 und 1928 ist auch für 1929 wieder geplant, das „Handbuch über den Preußischen Staat“ neben der Vollausgabe auszugsweise für Gruppen von Provinzen in Teilau sgaben herauszugeben, um auch kleineren lokalen Dienststellen (insbesondere kleineren Städten und Gemeinden, Anstalten, Schulen, Kassen, Einzel⸗ personen usw.), die vielleicht nur ein geringeres Interesse an der Vollausgabe haben, durch die bittigere Teilausgabe die Anschaffung des sie interessierenden Teils der Vollausgabe des
Staatshandbuchs zu ermöglichen und um gleichzeitig durch
schlesien,
ermäßigen zu können. Demgemäß werden, falls genügende Bestellungen vorliegen, als Teilausgaben erscheinen: Teilausgabe I, umfassend die Provinzen Ost⸗ preußen, Restprovinz Westpreußen, Pommern und Grenzmark Posen⸗West preußen, Teilausgabe II, umfassend die Provi nz Branden burg und Berlin, Teilausgabe III, umfassend die Provinzen Nieder⸗ Oberschlesien und Sachsen,
Teilausgabe IV, umfassend die Provinzen S chles⸗
wig⸗Holstein und Hannover,
Teilausgabe V, umfassend die Provin ze
falen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz und die Hohenzollernschen Lande.
„Als Sonderdruck wird ferner der Abschnitt VII der Vollausgabe „Kirchliche Behörden“ (erngrchssnefenchenndes herausgegeben.
Die Teilausgaben enthalten neben dem ungekürzten all⸗ gemeinen und statistischen Teil der Vollausgabe die in den betreffenden Provinzen befindlichen Behörden, Dienststellen und Beamten sowie Inhaltsverzeichnis und alphabetisches Behörden⸗, Sach⸗ und Namenregister. Die Teilausgabe II enthält auch die in Berlin befindlichen parlamentarischen Vertretungen (Landtag, Staatsrat), die Ministerien und senstigen “
Der Behördenvorzugspreis (Subskriptions⸗ preis) für die Vollausgab 8 des Handbgch über den Preußischen Staat für 1929 wird sich bei einigermaßen genügender Höhe der Gesamtauflage und gleichbleibenden Verhältnissen trotz der zu erwartenden Zunahme des Umfangs wieder auf etwa 28 — 29 Nℳ für das dauerhaft gebundene Stück belaufen. Der Behördenvorzugspreis für eine jede der Teilausgaben wird je nach der Höhe ihrer Auf⸗ lage und nach ihrem Umfange wieder etwa 5 Nℛ.ℳ für die Teilausgaben I, III und IVY, etwa 6 ℛℳ für die Teilaus⸗ gabe V und etw a 10 Nℳ für die Teilausgabe II, der Preis für den Sonderdruck „Kirchliche Behörden“ etwa 1,50 ℛ.ℳ betragen. 1ö“ vorstehenden Vorzugspreisen werden Vor⸗ bestellungen der Behörden, Korporationen, Institute u. dergl. und der Beamten auf die Vollausgabe des Staats⸗ handbuchs und auf seine Teilausgaben bis zum 15. Dezember d. F. von der Schriftleitung des Preußischen Staatshandbuchs im Büro des Preußischen Staatsministeriums B erlin W. 8, Wilhelmstr. 63, entgegengenommen. Bei Sammelb estellungen, d. h. bei solchen Bestellungen über je 10 Stück einer Ausgabe, die von einer Stelle zur Weiterverteilung abgenommen und bezahlt werden, tritt eine weitere Preisermäßigung (10 vH) ein. Die Ladenpreise der Vollausgabe „wie auch der Teilausgaben werden seinerzeit wesentlich höher festgesetzt werden müssen. Vorbe stell⸗ listen auf Voll⸗ und Teilausgaben sind, soweit sie nicht den Behörden usw. unmittelbar bereits zugegangen sind, jederzeit bei der vorgenannten Schriftleitung erhältlich. 1
n West⸗
Parlamentarische Nachrichten. Der Reichstagsausschuß
Reform begann am 18. d. 11“
8 M. mit der Beratung Ab⸗ schnittes über die „Strafen“ im neuen Reichssera foefehbelh Zunächst beschäftigte er sich mit der Todesstrafe und der Zucht⸗ hausstrafe. § 33 führt die „Strafarten“ auf; er lautet:“,Die Strafen sind Todesstrafe, Freiheitsstrafen und Geldstrafe“. § 34 führt die Freiheitsstrafen auf: „Freiheitsstrafen sind Zuchthaus Gefängnis und Einschließung“. Den oinleienden Vortrag hielt Vorsitzender Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.). Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge führte er aus daß bei den Beratungen im früheren Rei hstag die Reichs⸗ regierung betont habe, sie halte die Zeit für die Abschaffung der Todessträfe noch nicht für gekommen. Anträge auf Beseitigung der 11“ seien damals mit 17 gegen 11 Stimmen im Ausschu
abgelehnt worden. Der Vorsitzende gab dann noch einen Ueberbli
über die Bestrebungen auf Aenderung der Freiheitsstrafen. 8 Reichsjustizminister Koch⸗Weser erklärte vor Eintritt in die Aussprache, daß er sich als einen Freund der Abschaffung der Todesstrafe bekenne. Er wolle auf die Anführung der Gründe verzichten, die bei den früheren Beratungen für die Abs affung der Todesstrafe hier geltend gemacht worden seien; er wolle aber darauf hinweisen, daß auch die Gegner der Todesstrafe das letzte Ziel jeder Strafgesetzgebung wie überhaupt jedes kulturellen Aufstiegs eines Volkes in dem Verzicht auf die Todesstrafe sehen. Der Streit der Meinungen gehe nur um die Frage, ob der jetzige Zeitpunkt für die Abschaffung der Todesstrafe schon reif sei. Daß aber die ganze Entwicklung dahin dränge, zeige schon, daß die Todesstrafe im Mittelalter noch für die meisten Zelütt an⸗ gedroht war, heute dagegen nur für ganz wenige Delikte; nach dem vorliegenden Entwurf brauche sie nicht einmal mehr für jeden Fall eines Mordes verhängt werden. Die Entwicklung gehe dahin,
diese weitere Verbreitung die Preise der einzelnen Ausgaben “ 8 * b
alle Körperstrafen abzuschaffen; auch in der heurigen Strafgesetz⸗ gebung stehe die Todesstrafe unvermittelt, verbindungslos und