1928 / 250 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 24. Oktober 1928. S. 4.

ein Testament des toten Mädchens gezeigt, das offenbar gefälscht worden sei. Der Notar zeigte die Sache an. Der Verlobte wurde verhaftet, gab die Fälschung des Testaments zu, erklärte aber, als sich der Verdacht des Mordes gegen ihn richtete, er habe den Ge⸗ danken der Fälschung des Testaments erst gefaßt, nachdem er von dem Tod des Mädchens Kenntnis erhalten habe. Der Verlobte behauptete ferner, daß das Mädchen schon öfter Selbstmordgedanken ihm gegenüber geäußert hätte, 8 daß es sogär schon einen Selbst⸗ mordversuch einmal gemacht hätte. Als Belastungszeugin trat eine Schwester der Getöteten auf, die behauptete, die Schwester eii stets ein Mädchen voll ausgiebiger Lebenslust gewesen und hätte s niemals mit Selbstmordgedanken getragen. Wohl haupt⸗ sächlich wegen dieser Aussage, aber auch wegen der sonstigen Umstände des Falles, kamen die Geschworenen zu einem Schuld⸗ spruch, und der Mann wurde hingerichtet. Dem Gefängnis⸗ Feistl chen, der den Delinquenten in den letzten Tagen betreute, e jedoch die eindringliche Art auf, in der der Verurteilte jede Schuld an dem Morde abstritt. Nach der Hinrichtung reiste der Geistliche in das Heimatsdorf des ermordeten Mädchens. Dort erfuhr er, daß die angeblich Ermordete sich tatsächlich schon oft mit Selh tmordgedfanzen getragen habe, und 2ℳ sie schon bei einem Selbstmordversuch einmal in den Neckar gesprungen sei und nur mit größter Mühe herausgezogen worden sei. Die Schwester der Ermordeten, die die schweren Anschuldigungen gegen den Hin⸗ gerichteten vor Gericht ausgesprochen hatte, sei aber schon wegen Diebstahls bekannt und mußte in die Schweiz fliehen. Mußte da nicht die immer wiederkehrende Beteuerung des „Mörders“, er sei unschuldig, eine gewisse Wahrscheinlichkeit annehmen, wenigstens soweit, daß er nicht hätte hingerichtet werden dürfen? Der Redner führte noch einige Fülh⸗ an, wo die Unschuld eines zum Tode Verurteilten sich als sehr wahrscheinlich erwiesen habe, die Hinrichtung aber nur durch Zufall, beispielsweise durch epileptische Krampfanfälle am Morgen des Hinrichtungstages, verhindert worden sei. Nicht befreunden könne seine Partei sich mit dem Vorschlag der dauernden Verwahrung eines Mörders ohne die Möglichkeit einer Begnadigung; denn eine solche Strafe sei psycho⸗ logisch anfechtbar, weil sie dem Gefangenen keinen Anreiz zur Besinnung auf sein besseres Ich gebe, und weil praktisch die Gnadeninstanz diese Grenze wohl nicht werde aufrichten lassen. Er stehe nicht anf dem Standpunkt der Kommunisten, die die Todesstrafe nur abschaffen wollten, wo sie in der Minderheit seien. Die Sozialdemokratie wolle die Todesstrafe grundsätzlich beseitigen. Abg. Paula Mueller⸗Otfried (D. Nat.) sagte ein⸗ gangs, daß bei dem Ernst des Gegenstandes von den Mitgliedern des Ausschusses in der Zwischenzeit eine ernste Ueberprüfung ihrer vorjährigen Stellungnahme erwartet werden müsse. Bei ihr habe diese Ueberprüfung dazu geführt, die im Vorjahre ausgesprochenen Gedanken zu bestärken. Die Rednerin wandte sich dagegen, daß die Anhänger der Todesstrafe als barbarisch hingestellt würden. Schon ihr Fraktionsfreund, Abg. Dr. Hanemann, habe darau hingewiesen, daß er sich Fälle denken könne, wo au ein Mord und ein Mörder milder zu beurteilen seien. Solche mildernden seien in dem neuen Strafgesetzbuch vorgesehen. Grundsätzlich aber müsse die Gesellschaft verlangen, daß Mördern und Verbrechern die Justiz ein äußerstes Mittel behalten müsse, um die menschliche Gesell⸗ schaft zu schützen. Die Kriminalität habe im Deutschen Reiche leider nicht abgenommen. Die Abschreckung sei eine psychologische Einwirkung. Sie sei zwar nie einwandfrei festzustellen, bestehe aber. Der Vorschlag des Vorsitzenden auf lebenslange Ein⸗ schließung sei nicht ohne Schwächen. Ausbrüche könnten zum Beispiel vorkommen und die Folge dieser Ausbrüche wären neue Morde und neue Körperverletzungen an Personen, die der mensch⸗ lichen Gesellschaft lebenswerter erscheinen als wie Verbrecher. Wer habe nicht Mitleid mit den Verbrechern? Höher aber müsse das Mitgefühl mit den Opfern stehen. Doch das vermisse die Rednerin hier. Wenn gefragt werde, ob in der Behandlung verbrecherischer Frauen eine Ausnahme zu machen sei, so verneine sie das für die schlimmen Kapitalverbrechen. Die Frauen, die verlangen, daß sie dem Manne in allen gleichgesen würden, dürften auch keine mildere Strafe verlangen, wenn sie Verbrechen begingen. (Zuruf.) Sie nenne eine solche Haltung nicht sentimen⸗ tak. Im Volke herrsche eine starke Abneigung gegen Abschaffung der Todesstrafe. Der naive unverdorbene N ensch wolle Vergel⸗ tung für schlimme Tat. Die Bewegung für die vEis Fa fhsns der beenge fäin sei hauptsächlich in den intellektuellen Kreisen zu finden, wo die nahe Berührung mit dem praktischen Leben fehle, wo jeder Lebensakt zu einem ausgetüftelten Lebens⸗ problem gemacht werde und wo sich die Leute mit solchen Lebens⸗ problemen zermürbten, anstatt ihrem natürlichen Rechts⸗ empfinden zu folgen. Abg. Dittmann (Soz.) griff in hef⸗ tiger Weise die Vorrednerin an. Es sei unerhört, daß aus dem Munde einer Frau solche Worte zu hoören seien. Er wenigstens sei nicht imstande, wenn eine solche Frau in der Oeffentlichkeit wegen ihrer Gefühllosigkeit und Hartherzigkeit angegriffen werde, sie in Schutz zu nehmen. Im Gegenteil: Er habe für eine solche Frau nur ein kräftiges Pfui! (Vorsitzender Abg. D, Dr. Kahl (D. Vpt.) rief den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Was schlage denn die Abg. Müller⸗Otfried vor, wie solle beispielsweise eine schwangere Frau behandelt werden, die zum Tode verurteilt worden sei? Solle man ihr Zeit lassen, daß sie erst das Kind zur Welt bringe? Und solle dann dem Säugling die Mutter hingerichtet werden? Oder solle versseree vielleicht das unschuldige Kind gleich mit unter das Hen⸗ ersbeil kommen? Für ein Strafgesetzbuch, das die Todesstrafe enthalte, werde der Redner keinesfalls seine Stimme abgeben. Er sei über⸗ eugt, daß der größte Teil seiner Fraktionskollegen ebenso denke. amit sei erwiesen, daß hier die Kernfrage der ganzen Straf⸗ gesetzreform liege. Man müsse sich doch nur klarmachen, daß, wenn zweihundert und mehr Abgeordnete gegen die Strafreform Ueenneec. dann für das neue Strafgesetzbuch doch nicht mehr dier Autorität vorhanden sei, um es als wirksames Rechtsmittel der nächsten 50 Jahre gebrauchen zu können. Vors. Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) bat, hier doch keine Drohungen auszusprechen, sondern rein sachlich über die einzelnen Punkte zu verhandeln. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) legte funächs dar, daß die Statistik keinen Beweis dafür gebe, daß die Abschaffung der Todesstrafe die Zahl der Morde erhöhe. Die Abschreckungstheorie habe sich als völlig abwegig erwiesen. Ueberaus töricht sei aber die wendung der Todesstrafe auf politischem Gebiet. Hier zeige es sich, daß dadurch die vom Staat bekämpfte Bewegung nur geför⸗ dert und gestärkt werde, indem die Todesstrafe politische Märtyrer und fanatisierte Nacheiferer lcaffe Was die Ansichten der Abg. Müller⸗Otfried (D. Nat.) betreffe, so habe sich Rednerin. aller⸗ dings noch nicht zu dem von der deutschnationalen Rednerin ein⸗ genommenen Standpunkt einer absoluten Gleichstellung, von tann und Frau durchgerungen, obwohl auch sie Verfechterin der heehea sei. Schließlich sei ja nicht abzuleugnen, daß die konstitutionellen Eigenschaften von Mann und Frau nun einmal verschieden seien. Daß also auch in bestimmten Situationen eine verschiedene Behandlung durchaus gerechtfertigt sei. Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen wies Rednerin darauf hin, daß es auch unter den Mördern manche besserungsfähige Meuschen gebe. Ein württembergischer Anstaltsgeistlicher habe bezeugt, daß die Begnadigten durchweg ohne Rückfall sich in das bürgerliche Leben zurückgefunden hätten. Diese Möglichkeit sei aber den Ge⸗ strauchelten nur durch die moralische Stütze gegeben, ihr Ver⸗ brechen durch ordentlichen Dienst am Menschentum, durch Beginnen eines anständigen Lebens wieder gutzumachen, und sich aus ihrer menschlichen Unfreiheit herauszuarbeiten. Abg. Dr. Jö⸗ rissen (Wirtschaftspt.) erklärte, er habe sich nicht überzeugen können, daß die Gründe zur Abschaffung der Todesstrafe stich⸗ haltig seien. Seiner Meinung nach sei wenigstens gegenwärtig noch für Kapitalverbrechen wie Lust⸗ und Raubmord die Todes⸗ strafe nicht zu entbehren. Gewiß müsse man auch politische

Norwegis

Schwedische. Schweizer: große

Spanische... Tschecho⸗slow.

die An⸗

Umsatz erhöhte sich von 42 Millionen Reichsmark um rund 8

600 000 RM, 6 vH auf das

Gesichtspunkte berücksichtigen, man müsse auch an Oesterreich denken und an die Haltung der preußischen Regierung. Das Volk als Ganzes werde sich keineswegs für die Abschaffung der Todesstrafe aussprechen; eine Volksabstimmun würde nach An⸗ sicht des Redners für die Beibehaltung ausschlagen. Es sei ganz richtig, was vorher hier behauptet worden sei, die Bewegung gegen die Todesstrafe werde von Theoretikern kür tic in die Oeffent⸗ lichkeit hineingebracht. Auch ernste Juristen seien für Bei⸗ behaltung. Er und seine N beharrten deshalb zurzeit auf ihrem Standpunkte. Die weitere Beratung wurde auf Mittwoch vertagt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche von den Schlacht⸗ und Viehhöfen in Köln und in Dresden ist am 22. Oktober 1928 amtlich gemeldet worden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 24. Oktober 1928. Telegraphische Auszahlung.

23. Oktober Geld Brief 1,763 1,767 4,1925 4,2005 1,960 1,964 20,855 20,895 2,117 2,121 20,334 20,374 4,193 4201. 0,501 0,503 4,256 42264

168,08 168,42 5,425 5,435

58,27 58,39 73,03 73,17 81,32 81,48 10,547 10,567 21,97 22,01 7,373 7,387 111,79 112,01 92,06 92,24

18,88 18,92 111,75 111,97 16,37 16,41 12,429 12,449 80,665 80,825 3,027 3,033 67,58 67,72

112,04 112,26 58,94 59,06

24. Oktober Geld Brief 1,764 1,768 4,192 4,200 1,967 1,971 20,855 20,895 10 20,336 20,376 4,193 4,201 0,501 0,503 4,256 4,264

168,08 168,42 5,425 5,435

58,27 58,39 73,03 73,17 81,32 81,48

10,547 10,567 21,97 22,01

7,365 7,379 111,80 112,02 92,06 92,24

18,98 19,02 111,75 111,97 16,375 16,415 12,428 12,448 80,66 80,82 3,031 3,037 67,47 67,61

112,03 112,25 58,94 59,06

1“ 8.“

Buenos⸗Aires Canada.. Kairo l ägypt. Pfd. Konstantinopel 1 türk. 2. London 1

New YVork 18

Rio de Janeiro 1 Milreis Urugua„„ 1 Goldpeso

Amsterdam⸗ Rotterdam 100 Gulden 100 Drachm.

Aißen... Brüssel u. Ant⸗ 1

100 Belga 100 Pengö

werpen... Budapest *. 9 Danzig 100 Gulden . 100 finnl. 100 Lire

Helsingfors.. Italien..

100 Dinar 100 Kr.

Jugoslawien. 100 isl. Kr.

Kopenhagen. Reykjavi

100 Escudo 100 Kr.

Lissabon

100 Fres. 100 Kr. 100 Fres. 100 Leva

1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8 1 Yen

und

Prag.. Schweiz Sofia . Spanien 100 Peseten Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr.. Wien 100 Schilling

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

23. Oktober Geld Brief 20,39 20,47 16,17 16,23

4,186 4,206

4,174 4,194 4,178 4,198 1,738 1,758

4,17. 4,19 20,307 20,387 20,29 20,37

2,109 2,129 58,13 58,37

111,55 111,99 31,13 81,45

16,38 16,44 167,776 168,44 21,93

24. Oktober Geld Brief 20,39 20,47

4186 4,206

4,174 4,194 4,179 4199 1,742 1,762 0,486 0,506

20,309 20,389 1 u. darunter 20,29 20,37 Tuürkische...

Velaisce 9,11 58,35 Bulgar Fürssche 111,58 112,02

Dänische.. Danziger.. Finnische.. 10,485 10,525 ische.. 16,38 16,44 Holländische⸗ 167,71 168,39 Italienische: gr. 21,92 22,00

21,96 22,04

8 nm er 1“ ugoslawische. ;315 335 Fac 89 111,5 111,91 Oesterreich.: gr. 58,83 59,07 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei

Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Englische: große

100 Gulden 100 finnl. 100 Frcs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr.

100 Fres. 100 Peseten

100 Kr. 100 Kr. 100 Pengö

112,27 80,78 80,78 67,70

12,453 12,448 73,22

112,22 80,82 80,77 67,61

12,448 12,44 73,15

111,83 80,46 80,46 67,42

12,393 12,388 72,92

100 Frcs. u. dar.

9000 Kr.. .. 1000 Kr. u. dar.

Ungarische... 1¹“

Nach dem Geschäftsbericht der Rheinischen Metall⸗ waagren⸗ und Maschinenfabrik in Düsseldorf für 1927/28 wurde die in dem Geschäftsjahr 1926/27 begonnene Ratio⸗ nalisierung und Modernisierung der Betriebe im laufenden Geschäfts⸗ jahr in der Hauptsache zu Ende geführt. Der Umstellungsprozeß wurde ohne erhebliche Störung der Betriebe durchgeführt.

ril⸗ lionen Reichsmark auf 50 Millionen Reichsmark. Ein erheblicher Teil der Umsatzsteigerung fällt auf den Export. Die Rohstahl⸗ erzeugung hat mit rund 85 000 t im Qualitätsstahlwerk die höchste Erzeugung seit Bestehen der Firma erreicht. Das Fabrikat fand durchweg glatten Absatz. Nach Abschreibungen in Höhe von

2 197 431 RM verbleibt ein Reingewinn von 1 582 932 RM und

ur Erhöhung des Reservefonds Aktienkapital von 12 000 000 RM 720 000 RM. Als Vortrag auf neue Rechnung bleibt ein Betrag von 262 932 RM. Der Generalversammlung vom 9. November d. J. wird vorgeschlagen, das Aktienkapital von 12 Millionen Reichsmark auf 20 Millionen Reichsmark durch Ausgabe von nominell 8 Mil⸗ lionen Reichsmark neuen Aktien mit Dividendenberechtigung vom 1. Juli 1928 ab zu erhöhen. Es ist vorgesehen, diese 8 Millionen Reichsmark neue Aktien unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre einem Bankenkonsortium zu überlassen mit der Ver⸗ pflichtung, diesen Betrag den alten Aktionären zum Kurse von 106 vH plus Börsenumsatzsteuer im Verhältnis von 3: 2 zum Bezug anzubieten. 8 ““

ist wie folgt zu verwenden:

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 23. Oktober 1928: Ruhrrevier: Gestellt: 25 484 Wagen nicht gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung 88 deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. B.“ am 23. Oktober auf 147,00 (am 22. Oktober auf 144,775 ℳ) für 100 kg. v1

1

Berlin, 23. Oktober. Preisnotierungen für mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. reise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen 0,39 bis 0,48 ℳ, Eeütien ee e 0,39 bis 0,40 ℳ, Haferflocken 0,45 bis 0,46 ℳ, Hafergrütze 0,48 bis 0,49 ℳ, Ro genmehl 0/⁄1 0,33 bis 0,34 ½ ℳ, Weizengrieß 0,38 bis 0,40 ℳ, artgrieß 0,44 bis 0,45 ℳ, 70 % Weizenmehl 0,29 ½ bis 0,32 ℳ, Weizenauszugme 1 in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,39 bis 0,41 ℳ, Weizenauszugmeh feinste Marken, alle Packungen 0,41 bis 0,53 ℳ, Speiseerbsen, dleine 0,43 bis 0,46 ℳ, Speiseerbfen, Viktoria 0,56 bis 0,62 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,62 bis 0,68 ℳ, Bohnen, weiße, kleine —,— bis —,— ℳ, Faiß ohng ausl. 0,86 bis 0,98 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 0,75 bis 0,88 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,94 bis 1,10 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 1,12 bis 1,20 ℳ, Kartoffelmehl, superior 0,41 bis 0,41 ½ ℳ, Makkaront, Hartgrießware, lose 0,78 bis 0,88 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,57 bis 0,77 ℳ, Eierschnittnudeln, lose 0,75 bis 1,32 ℳ, Bruchreis 0,31 ½ bis 0,32 ½ ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,38 bis 0,38 ½ ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,49 bis 0,59 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,51 bis 0,72 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,70 bis 1,80 ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten —,— bis —,— ℳ, Bosn.

flaumen 90/100 in Säcken —,— bis —,— ℳ, entsteinte bosn. Pflaumen 80/85 in Originalkistenpackungen —,— bis —,— ℳ, alif. Pflaumen 40/50 in Ori inalkistenpackungen 0,98 bis 0,99 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu †Kisten 1,08 bis 1,18 ℳ, Korinthen choice, Amalias 1,20 bis 1,25 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 3,85 bis 4,00 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 3,95 bis 4,10 ℳ, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 ℳ, Kümmel, holl., in Säcken 1,00 bis 1,12 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ ewogen 4,50 bis 4,70 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 6,58 bis 6,80 ℳ, Rohkaffee Santos Superior bis Exrtra Prime 3,88 bis 4,30 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,28 bis 5,80 ℳ, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 4,76 bis 5,40 ℳ, Röstkaffee, Fentealoärbst hner aller Art 5,40 bis 7,30 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 0,39 bis 0,42 ℳ, Röstgerste glasiert, in Säcken 0,38 bis 0,45 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,50 bis 4 Kakao, stark entölt 1,60 bis 2,40 ℳ, Kakao, leicht entölt 2,4 bis 2,80 ℳ, Tee, Souchong 6,40 bis 8,40 ℳ, Tee, indisch 8,00 bis 12,00 ℳ, Zucker, Melis 0,52 bis 0,55 ½ ℳ, Zucker, Raffinade 0,53 ½ bis 0,59 Nℳ, Zucker, Würfel 0,62 ½ bis 0,68 ℳ, Kunsthonig in

kg-Packungen 0,64 bis 0,66 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 806 bis 0,74 ℳ, Sppeisesirup, dunkel, in Eimern 0,38 bis 0,44 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 0,71 bis 0,76 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 0,90 bis 0,92 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,50 bis 1,76 ℳ, Pflaumen⸗ mus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,73 bis 0,82 ℳ, Steinsalz in Säcken 0,073⁄10 bis 0,09 ½¼1 ℳ, Steinsalz in Pn cngen 0.0,ae aen 9. 8 Siedesalz in Wäcken 0,10 8⁄10 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 0,12 bis 0,15 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,50 bis 1,53 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 1,51 bis 1,54 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,46 bis 1,50 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,47 bis 1,51 ℳ, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,60 bis 1,64 ℳ, Speisetalg 1,08 bis 1,24 ℳ, Margarine, Handelsware 1 1,32 bis 1,38 ℳ, II 1,14 bis 1,26 ℳ, Margarine, Spezialware I 1,58 bis 1,92 ℳ, II 1,38 bis 1,42 ℳ, Molltereibutter 1a. in Tonnen 4,06 bis 4,12 ℳ, Molkereibutter 1a gepackt 4,20 bis 4,26 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 3,77 bis 3,89 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 3,91 bis 4,05 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 4,20 bis 4,28 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 4,34 bis 4,42 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 57,50 bis 59,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 12/14. 2,10 bis 2,20 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 1,16 bis 1,24 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 2,06 bis 2,16 ℳ, echter Holländer 40 % 2,06 bis 2,20 ℳ, echter Edamer 40 % 2,10 bis 2,20 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 3,04 bis 3,30 ℳ, Allgäuer Romadour 20 % 1,36 bis 1,44 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 23,00 bis 25,50 ℳ, gezuch. Kondensmilch 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 ℳ, gewogen 1,30 bis 1,40 ℳ.

Berichte von auswärtigen Devisen und 8 Wertpapiermärkten. Devisen.

„Oktober. (W. T. B.) Lokonoten 100 Zloty 57,79 G., 57,94 B.

Schecks: London 25,00 ¾ G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty⸗Auszahlung 57,76 G., 57,91 B., Berlin telegraphische Auszahlung 100⸗Reichsmarknoten 122,656 G., 122,969 B. Wien, 23. Oktober. (W. T. B.) Amsterdam 284,60, Berlin 169,16, Budapest 123,76, Kopenhagen 189,25, London —,—, New Pork 709,95, Paris 27,71, Prag 21,03 Zürich 136,60, Marknoten 168,90, Lirenoten 37,08, Faggflgütsche Roten 12,41 ½, Tschecho⸗ lowakische Noten 21,00 ½, Polnische Noten 79,62, Dollarnoten 706,75, Ungarische Noten 123,84*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,47. *) Noten und Devisen für 100 Pengö. 1] ,23. Oktober. (W. T. B.) Amsterdam 13,53,17 ½, Berlin ürich 649,50, Oslo 899,35, Kopenhagen 899,50, London Madrid 543,00, Mailand 176,80, New York 33,75, Paris Stockholm 901 ⅜, Wien 474,00, Marknoten 803,50,

Alles in Pengö.

Belgrad 59,25. . (W. T. B.) Wien Belgrad 10,07 ⅞.

New York 484,96, Paris,

nzig,

. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: B

Pra 804,10, 163,69 , Selssch Noten 377,85 Polnische Noten 377,85,

Budapest, 23. Oktober. T. 80,62 ⅞, Berlin 136,66 ¼, Zürich 110 38 ¼,

London, 23. Oktober. (W. T. B.) Ne⸗ 124,19, Holland 120911¼, Belgien 34,89 ½, Italien 92,59, Deutsch⸗ land 20,35 ⅞, Schweiz 25,19 ., Spanien 30,08 B, Wien 34,50.

Paris, 23. Oktober. (W. T. B.) (Anfangs notierun en.) Deutschland 609,00, London 124,20, New York 25,61, Belgien 35. 00, Spanien 413,00, Italien 134,15, Schweiz 493,00, Kopenhagen 682,75, Holland 1026,50, Oslo 682,50, Stockholm 684,75, Prag 75,90, Humanien 15,45, Wien 36,00, Belgrad 45,00. 8

Paris, 23. Oktober. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Deutsch⸗ land 609,50, Bukarest 15,45, Prag 75,90, Wien —,—, Amerika 25,61, Belgien 356,00, England 124,19 ½, Holland 1026,50, Italien 134,10, Schweiz 493,00, Spanien 411,25, Warschau —,—, Kopen⸗ hagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 684,75.

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m.—

Bezugspreis vierteljährlich 9 ,ℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

einzelne Beilagen kosten 10 h bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Nr. 250. Neichsbankgirokonto.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Aeℳ. einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Nℳ i Geschäftsse sind auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, Eee ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗

r u strichen) vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1 Anzeigen nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge

unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Berlin, Donnerstag, den 25. Oktober, abends.

8

Inhalt des amtlichen Teiles:

Preußen. Personalveränderungen.

Ernennungen und sonstige

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Pommerschen

Landschaft.

Bekanntgabe der vom 26. August bis 15. Oktober 1928 zu öffentlichen Sammlungen

Wohlrfahrtszwecken genehmigten und Vertriebe von Gegenständen.

Amtliches.

Frenhen. Staasministerium. 11““ Der Pommerschen Landschaft ist

Ausgabe von 5 vH jährlich verzinslichen, ½¼1 vH jährlich zu tilgenden und auf

von Goldmark lautenden Schuldverschreibungen

Inhaber Goldpfandbriefe (Abfindungspfandbriefe)

Pommerschen Landschaft verliehen worden.

Berlin, den 20. September 1928. Das Preußische Staatsministerium.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Wahl des Rittergutsbesitzers von Lenthe in Schwarmstedt zum dritten Mitglied der Peae ggessge E.ehiften des Fürstentums Lüneburg wird hiermit estätigt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

De Königlich norwegische Gesandte Scheel hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Bull die Geschäfte der Gesandtschaft. 8.

8 Preußen. 1“ Die gabe 1929 des Preußischen Staats⸗ handbuchs (135. Jahrgang), die zurzeit im Büro des Preußischen Staatsministeriums bearbeitet wird, erscheint im Laufe des Monats Januar 1929 wieder in R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W. 9, Linkstr. 35. Im Umfange der Ausgabe für 1928 wird sie sich dieser sowohl äußerlich in der altbewährten Druckform wie auch inhaltlich, was die Auf⸗ führung und Gliederung der einzelnen Behörden, Kor⸗ porationen u. dergl., die Darstellung ihrer staatsrechtlichen Grundlage, ihres Aufgabenkreises und ihrer örtlichen Zu⸗ ständigkeit, den Kreis der namentlich aufzuführenden Beamten, Inhaltsübersicht, Sach⸗ und Namenregister betrifft, unter Berücksichtigung der inzwischen, insbesondere auch infolge der stattgehabten Neuwahlen, eingetretenen zahl⸗ reichen Veränderungen anpassen und auch die eingeführten praktischen Angaben (Postanschriften, Fernsprech⸗ anschlüsse, Bank⸗ und Postscheckkonten und Telegrammadressen der Behörden) sowie die Angaben über die von den einzelnen Behörden und Dienst⸗ stellen amtlich herausgegebenen Nachrichten⸗ und Amtsblätter sowie Zeit⸗ und periodischen Druckschriften unter Angabe des Verlages, der Zweck⸗ bestimmung und der Erscheinungsweise wieder aufweisen. Da auch der allgemeine und statistische Teil durch verschiedene neu bearbeitete Tabellen des Preußischen Statistischen Landes⸗ amts ergänzt und auch noch einige andere Erweiterungen des Inhalts, u. a. durch Angabe der Namen, Fernsprechanschlüsse, Postscheck⸗- und Bankkonten der Bürgermeister aller Städte (auch der mit weniger als 10 000 Einwohnern) vorgenommen werden sollen, wird die neue Ausgabe des Staatshandbuchs nicht nur ein brauch⸗ bares Hilfsmittel für den inneren Dienst der Behörden, sondern darüber hinaus auch für weitere Kreise ein zuverlässiger Führer durch das amtliche Preußen sein.

Wie für 1927 und 1928 ist auch für 1929 wieder geplant,

das „Handbuch über den Preußischen Staat“ neben der ollausgabe auszugsweise für Gruppen von Provinzen

lokalen Dienststellen (insbesondere kleineren Städten und Gemeinden, Anstalten, Schulen, Kassen, Einzel⸗ personen usw.), die vielleicht nur ein geringeres Interesse an diese weitere Verbreitung die Preise der einzelnen Ausgaben der Vollausgabe haben, durch die billigere Teilausgabe die

das Recht zur mindestens mit den Geldwert einer be⸗ stimmten Menge Feingold gleich einer entsprechenden Anzahl auf 1.8 er

Ministerium für Volkswohlfahrt.

In der Zeit vom 26. August bis 15. Oktober 1928 genehmigte öffentliche Sammlungen und Ver triebe von Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken. 9 ff 9 g er⸗

Name und Wohnort

des Unternehmers

5 2₰ 2

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Geltungs⸗ bereich

Genehmigte Werbeformen dauer

1 Kriegerdankbund E. V. in Berlin SW. 11, Bernburger Straße 34 Soldaten ꝛc.

sozialer Hinsicht Preußischer Landesausschuß der 8 Deutschen Nothilfe in Berlin W. 30, Motzstraße 22.

Anstalt Bethel in Bethel b. Biele⸗ feld 1b bungen der Anstalt

Kolonialverein der Südwest⸗ afrikaner in Berlin⸗Wilmers⸗

dorf, Pfalzburger Straße 71 bliebenen

Berlin, den 23. Oktober 1928.

Staatshandbuchs zu ermöglichen und um gleichzeitig durch ermäßigen zu können. Demgemäß werden, falls genügende Bestellungen vorliegen, als Teilausgaben erscheinen: Teilausgabe I, umfassend die Provinzen Ost⸗ preußen, Restprovinz Westpreußen, Pommern und Grenzmark Posen⸗West⸗ preußen, Teilausgabe II, umfassend die Provinz Branden⸗ burg und Berlin, Teilausgabe III, 1eee die Provinzen Nieder⸗ schlesien, Oberschlesien und Sachsen, Teilausgabe IV, umfassend die Provinzen Schles⸗

:

wig⸗Holstein und Hannover,

Teilausgabe V, umfassend die Provinzen West⸗ falen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz und die Hohenzollernschen Lande.

Als Sonderdruck wird ferner der Abschnitt VII der Vollausgabe „Kirchliche Behörden“ (Religionsgesellschaften) herausgegeben. 3

Die Teilausgaben enthalten neben dem ungekürzten all⸗ gemeinen und statistischen Teil der Vollausgabe die in den betreffenden Provinzen befindlichen Behörden, Dienststellen und Beamten sowie Inhaltsverzeichnis und alphabetisches Behörden⸗, Sach⸗ und Namenregister. Die Teilausgabe II. enthält auch die in Berlin befindlichen parlamentarischen Vertretungen (Landtag, Staatsrat), die Ministerien und sonstigen Fennelbehbrden.

Der Behördenvorzugspreis (Subskriptions⸗ preis) für die Vollausgabe des Handbuchs über den Preußischen Staat für 1929 wird sich bei einigermaßen genügender Höhe der Gesamtauflage und gleichbleibenden Verhältnissen trotz der zu erwartenden Zunahme des Umfangs wieder auf etwa 28 29 ℛℳ für das dauerhaft gebundene Stück belaufen. Der Behördenvorzugspreis für eine jede der Teilausgaben wird je nach der Höhe ihrer Auf⸗ lage und nach ihrem Umfange wieder etwa 5 ℛMℳ für die Teilausgaben I, III und IVY, etwa 6 ℛℳ für die Teilaus⸗ gabe V und etwa 10 ℛℳ für die Teilausgabe II, der Preis für den Sonderdruck „Kirchliche Behörden“ etwa 1,50 Rℳ betragen.

Zu vorstehenden Vorzugspreisen werden Vor⸗ bestellungen der Behörden, Korporationen, Institute u. dergl. und der Beamten auf die Vollausgabe des Staats⸗ handbuchs und auf seine Teilausgaben bis zum 15. Dezember d. J. von der Schriftleitung des Preußischen Staatshandbuchs im Hüro des reußischen Staatsministeriums, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 63, entgegengenommen. Bei Sammelbestellungen, d. h. bei solchen Bestellungen über je 10 Stück einer Ausgabe, die von einer Stelle zur Weiterverteilung abgenommen und bezahlt werden, tritt eine weitere Preisermäßigung (10 vH) ein. Die Ladenpreise der

Zusammenschluß aller christlich

gesinnten Kriegsteilnehmer und sowie Unter⸗ stützung seiner Mitglieder in

Zugunsten der Deutschen Not⸗ hilfe

Zugunsten der Wohlfahrtsbestre⸗

Zuͤgunsten hilfsbedürftiger Kolo⸗ nialpioniere und ihrer Hinter⸗

Vollausgabe des

Vollausgabe wie auch der Teilausgaben werden seinerzeit 11“ 1“ 1 8 11 1“ 1 6 u“

Verlängert bis 30. 9. 1929

Preußen Sammlung von Geldspenden im An⸗ schluß an die von dem Bunde ver⸗ anstalteten Vorträge und Mitglieder⸗

werbung durch Aufrufe

Vertrieb der von der Reichspost zugunsten der Deutschen Nothilfe herausgegebenen Wohlfahrtsbriefmarken und der Bild⸗ postkarte (.Glückspostkarte“) in Preußen durch die Ausschüsse der Deutschen Not⸗ hilfe, die Wohlfahrtsorganisationen usw. öffentlich, von Haus zu Haus, auf Straßen, Plätzen, bei Veranstaltung in geschlossenen Räumen und gelegentlich von Opferwochen, wobei auch Presse⸗ aufrufe, Plakate, Versand von Werbe⸗ schreiben sowie mündliche und Rund⸗ funkpropaganda zugelassen sind

Sammlung von Geld⸗ und Sachspenden durch Zeitungsaufrufe und durch Werbe⸗

schreiben

Sammlungen von Geldspenden de Werbeschreiben an die Mitglieder und bisherigen Freunde und Gönner des

Vereins.

15. 11.1928 bis 31. 1. 1929

Preußen

Verlängert Preußen

bis 30. 9. 1929 Bis 31. De⸗

Preußen zember 1928 2

wesentlich höher festgesetzt werden müssen. Vorbestell⸗ listen auf Voll⸗ und Teilausgaben sind, soweit sie nicht den Behörden usw. unmittelbar bereits zugegangen sind, jederzeit bei der vorgenannten Schriftleitung erhältlirich.

Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 24. Oktober 1928. 188 :. v.. 8 8 8. 8 8 5 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat nahm in seiner heutigen Sitzun ö Kenntnis veon den Geschäftsberichten Preußischen Elektrizitäts⸗A.⸗G. für das Geschäftsjahr 1927 und der Duisburg⸗Ruhrorter Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1928. Gegen das vom Landtag beschlossene Gesetz über die Verlängerung des Grundver⸗ mögenssteuergesetzes wurde ein Einspruch nicht erhoben. Ohne Aussprache stimmte der Staatsrat auch dem Warthe⸗Netzebru gesetz zu. Durch das Gesetz wird das Staatsministerium ermächtigt, zur Verbesssserung der Wasserverhältnisse im Warthe⸗Netzebruch als Beihilfe 4 717 555 Mark zu verwenden, wenn die beteiligte Provinz Beihilfen von 3 346 395 Mark gleichfalls leistet. Die Bei⸗ hilfen sind als nicht rückzahlbar gedacht. Es sollen dadurch die Geldmittel aufgebracht werden, die von den Grundbesitzern selbst oder von den beteiligten Verbänden selbst nicht geleistet werden können. Ferner wird ein von den Bestimmungen der Wassergesetze abweichendes Verfahren eingerichtet, um auf schnellerem Wege die bestehenden Deichverbände nach den gegenwärtigen Erfordernissen umzuwandeln und neue Ver⸗ bände bilden zu können.

Hierauf bevichtete Dr. Steiniger (A. G.) über die Interpellation der Arbeitsgemeinschaft und des Zentrums wegen Verletzung der Autorität der Schule durch höhere Beamte der Unterrichtsverwaltung.

Es handelt sich dabei zunächst um den in der Oeffentlichkeit bereits behandelten Fall, der sich in Stettin zugetragen hat. Dieser Fall war auch von der Elternschaft der höheren Schulen Stettins und Pommerns zum Gegenstand einer Eingabe an den Minister gemacht worden. Die Beschwerde richtete sich gegen den Inhalt der Unterhaltung eines Ministerialbeamten mit Vertrauens⸗ schülern in Stettin. Es wurde getadelt, daß der Beamte an die Schüler die Frage gerichtet habe, ob sie mit ihrem Direktor und mit ihren Lehrern zufrieden seien. Außerdem wurde Beschwerde erhoben, daß in der Unterhaltung auch der Gasthausbesuch von Schülern und der „Verkehr mit Flammen“ in nicht zu billigender Weise behandelt worden sei. Der preußische Kultusminister hat dazu in einer schriftlichen Beantwortung erklärt, daß die Zeitungs⸗ nachrichten, die sich mit dem Fall beschäftigten, nicht zutreffend seien. Der Beamte habe vielmehr den Bestimmungen entsprechend mit dem Schülerausschuß der betreffenden Schule über Fragen des Schülerlebens gesprochen.

Der Staatsrat nahm mit großer Mehrheit den Aus⸗

n, wonach er sein Bedauern ausspricht, daß