1928 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Untersuchungs⸗ und Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote,

Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

8

SInmE 98 bo S

Aktiengesellschaften,

.

Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m 8 H.,

11. Genossenschaften,

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

2. Zwangs⸗ versteigerungen.

[65254) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 8. Februar 1929, 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13/14 drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Prenzlauer Allee 205/206, Ecke Franseckystr. 32, belegene, im Grundbuch vom Schönhausertorbezirk Band 48 Blatt Nr. 1437 (eingetragener Eigen⸗ tümer am 25. September 1928, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: Damenschneider Abra⸗ ham Rauchhandler in Berlin) ein⸗ getragene Grundstück, bestehend aus: a) Vorderwohngebäude mit rechtem Seitenflügel und Hof Prenzlauer Allee Nr. 205, b) Vordereckwohngebäude mit Hof Prenzlauer Allee 206 Ecke Fran⸗ seckystr. 32, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 103, a) Parzellen 140/85 und 141/85, 1 a 94 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 2006, Nutzungswert 4370 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 2005, b) Parzellen 142/85 und 143/85, 5 a 30 qm und 1 a 65 çm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 2006, Nutzungs⸗ wert 12 280 ℳ, Gebändesteuerrolle Nr. 2006. 85. K. 213. 28.

Berlin, den 19. Oktober 1928.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. [65255]0 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 12. Februar 1929, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Schönhauser Allee 168, belegene, im Grundbuch vom Schönhausertor⸗ bezirk Band 66 Blatt Nr. 1964 (ein⸗ getragene Eigentümer am 11. Oktober 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 1. öG Isaak Weininger, 2. Frau Kaufmann Elsa Weininger, geb. Hübscher, beide in Berlin, je zur Hälfte) eingetragene Grundstück: Vorderwohngebäude (Villa) mit Hof und Vorgarten sowie Stall Gemarkung Berlin, Kartenblatt 105, Parze en 28 und 29, 5 a 18 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 2655, Nutzungswert 6230 ℳ, Gebändesteuer⸗ rolle Nr. 2655. 85. K. 235. 28.

Berlin, den 20. Oktober 1928.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. [65256] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung 89. am 12. Februar 1929, 11 Uhr, an der Gerichtstelle, Neue Friedrichstr. 13 bis 14, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Linienstr. 213 und Gormann⸗ traße 15, belegene, im Grundbuch von er Königstadt Band 112 Blatt Nr. 5219 (eingetragener Eigentümer am 11. Ok⸗ tober 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Bankier Paul Reinhardt zu Charlottenburg) ein⸗ getragene Grundstück: Vordereckwohn⸗ haus mit linkem Seitenflügel, Quer⸗ flügel und unterkellertem Hof, Ge⸗ markung Berlin, Kartenblatt 40, Par⸗ zelle 2219/255, 9 a 99 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolee Art. 20 604, Nutzungs⸗ wert 29 200 ℳ, Gebäudesteunerrolle Nr. 3567. 85. K. 231. 28.

Berlin, den 22. Oktober 1928.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.

3. Aufgebote. [65257] Aufgebot. olgende auf den Inhaber lautende Urkunden der Pfälzischen Hypothekenbank Ludwigshafen a. Rh., deren Verlust glaub⸗ haft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten: 1. Aktie Serie 2 Nr. 0089 über 1000 auf An⸗ trag des Hans Götz, Fabrikant in Stein⸗ Nürnberg, 2. Pfandbrief Nr. 9167 C 20 über 500 auf Antrag der Anna Fischer, ledig, Privatiere in Illertissen, 3. Pfand⸗ brie⸗ Seric 33 Lit. C Nr. 06544 über 500 auf Antrag der Theresia Heiden⸗ felder, Witwe in Neustadt a. Main. Die Inhaber dieser Urkunden werden hiermit aufgefordert, spätestens in dem am Frei⸗ tag, den 28. Juni 1929, vorm. 9 Uhr, zu Ludwigshafen am Rhein im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 14, statt⸗ findenden Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. Ludwigshafen a. Rhein, 18. Okt. 1928. Amtsgericht.

[65258) Bekanntmachung. Es haben beantragt: der Bäcker Paul Liebetrau in Eisenach, Gothaer Straße 133

das Aufgebot der angeblich verloren⸗ gegangenen Schuldverschreibung der Landes⸗ kreditkasse Weimar über 1000 Abt. I Lit. B Nr. 327 und der Förster Karl Hermann Bernhardt in Neustädt a. W. das Aufgebot der angeblich verloren⸗ gegangenen Schuldverschreibung der ehe⸗ mals Sachsen⸗Weimarischen Landeskredit⸗ kasse über 1000 Nr. II B 3909. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 3. Juli 1929, vorm. 9 Uhr, vor dem hies. Amtsgericht, Zimmer 113, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich ergeht an die Thür. Staatsbank in Weimar als Rechtsnachfolgerin der Landeskreditkasse Weimar das Verbot, eine Leistung an einen anderen Inhaber der aufgebotenen Schuldverschreibungen als die Antrag⸗ steller zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗ und Erneuerungsscheine auszugeben. Weimar, den 16. Oktober 1928. Thüringisches Amtsgericht.

(62824]

Die Firma Ferd. Ashelm, Komm.⸗ Ges. in Berlin N. 65, Wildenow⸗ straße 16, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Fritz Ladewig, Henschel, Dr. Steinitz in Berlin, Pank⸗ straße 93, hat das Aufgebot des an⸗ geblich verlorengegangenen, am 25. Mai 1928 sälligen Wechsels, datiert vom 10. Februar 1928, über 155 Reichsmark, der von dem Konrad Kellner in Herford ausgestellt, von dem Kaufmann Hein⸗ rich Kesperling in Lage i. Lippe akzep⸗ tiert und der Antragstellerin durch Giro begeben worden ist beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 16, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Herford, den 8. Oktober 1928.

Das Amtsgericht.

[65259] Aufgebot.

Die Düsseldorfer Broncegießerei, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung zu Düsseldorf⸗Oberkassel, Hansaallee 240, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Dorpalen und Dr. Metz in Düsseldorf, Hindenburgwall 40, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen, am 23. November 1925 fällig gewesenen Wechsels über 8922 RM, der von dem Stahlwerk Curtius in Oese i. W. aus⸗ gestellt, auf das Heggener Walzwerk A.⸗G. gezogen und von dieser an⸗ genommen worden ist, zahlbar beim Barmer Bankverein in Plettenberg, als Indossentin dieses Wechsels beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 3, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Plettenberg, den 18. Oktober 1928.

Das Amtsgericht.

(65260] 1

Das Amtsgericht Braunschweig hat folgendes Aufgebot Die Ehe⸗ frau des Kaufmanns Wilhelm Heine⸗ meyer, Elisabeth geb. Sommerfeld, in Braunschweig hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 25. Mai 1904

über die im Grundbuch von Braun⸗

schweig Band 21 A Blatt 47 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 5 eingetragene Hypother zu 5000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 7. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Braunschweig, Wilhelm⸗ straße 53, Zimmer Nr. 22, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte zum Aktenzeichen 22 F 24/28 anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Braunschweig, den 23. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 22

des Amtsgerichts. [65268] Aufgebot.

Die geschiedene Ehefrau Frieda Grage, geb. Jönsson, in Lemkenhafen a. F. vertreten durch Rechtsanwalt Micheel in Burg g. F., hat das Auf⸗ gebot zur Ausschließung des Gläu⸗ bigers der auf dem Grundbuchblatt des ihr gehörigen Grundstücks Lamken⸗ hafen Nr. 24, Abteilung III Nr. 4, für den Kaufmann Johannes Jönsson in Brooklin 246 Nassai Ave (Nord Amerika) eingetragenen zu 4 % ver⸗

zinslichen Darlehnshypothek von 1500 Papiermark gemäß § 1170 B. G.⸗B. 9

beantragt. Der Gläubiger wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 4. Januar 1929, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten

Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ seine Aus⸗

melden, widrigenfalls schließung mit Rechte erfolgen wird.

Burg a. F., den 19. Oktober 1928.

Aufgebot.

„Die Sparkasse des Kreises Monschau in Monschau hat das Aufgebot des ver⸗ loren gegangenen Hypothekenbriefes vom 12. Februar 1909 über die im Grundbuch von Eschweiler Band 69 Blatt 3019 Abteilung III laufende Nummer für die Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse des Kreises Montjoie zu Montjoie eingetragene, zu 4 ½ *₰% verzinsliche Dar⸗ lehnsforderung von 5000 RM be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf dem 15. Februar 1929, mit⸗ tags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Eschweiler, den 4. Oktober 1928

Das Amtsgericht. Abt. 4. [65265] Aufgebot.

Die nachbezeichneten Berechtigten haben das Aufgebot folgender Hypo⸗ thekenbriefe beantragt: Eheleute Gott⸗ fried Peun in Köln⸗Rondorf, Rondorfer Weg 38, über die im Grundbuch von Rondorf⸗Land Band 69 Blatt 2735 in Abt. III Nr. 1 für den August Dischner eingetragene Hypothek von 5000 Papier⸗ mark; 1. Eheleute Mathias Meller in Bachem, 2. Eheleute Johann Fuhs in Bachem, über die im Grundbuch von Bachem Band 5 Blatt 164 in Abt. III Nr. 4 für Eheleute Friedrich Hasse in Düsseldorf eingetragene Hypothek von 7000 PM; Maria Eck in Koblenz, Hohenzollernstr. 36, über die im Grund⸗ buch von Köln⸗Deutz Band 39 Blatt 1559 in Abt. III Nr. 11 für den ver⸗

[storbenen Bäckermeister Gustav Eck ein⸗

getragene Hypothek von 3000 PM; Anton Klein in Köln, Röntgenstr. 25, über die im Grundbuch von Köln⸗ Ehrenfeld Band 68 Blatt 2689 in Abt. III Nr. 5 für die verstorbene Ehe⸗ frau Anton Klein eingetragene Hypo⸗ thek von 6450 PMN; Wwe. Johann Lorenz und deren Kinder Ehefrau Balsam und Wilhelm Lorenz in Köln⸗ Ehrenfeld über die im Grundbuch von Köln⸗Ehrenfeld Band 47 Blatt 1877 in Abt. III Nr. 10 für die Bank für Land⸗ wirtschaft und Gewerbe in Köln ein⸗ getragene Hypothek von 6000 ℳ; 1. Wwe. Friedrich Winter, 2. Brauerei⸗ besitzer Paul Josef Winter, beide in Köln⸗Lindenthal, Classen⸗Kappelmann⸗ Str. 32, über die im Grundbuch von Kriel Bd. 32 Blatt 1244 in Abt. III Nr. 4 für den Brauereibesitzer Friedrich Winter in Köln eingetragene Hypothek von 13 000 ℳ; Wwe. Gustav Bechtold in Köln, Metzer Str. 6, über die im Grundbuch von Müngersdorf Band 51 Blatt 2034 in Abt. III Nr. 2 für den verstorbenen Buchdruckereibesitzer Gustav Bechtold in Köln eingetragene Hypothek von 12 500 PM; Rechtsanwalt Dr. Kohlen, Berlin W. 56, Taubenstr. 25, über die im Grundbuch von Köln Band 401 Blatt 16 029 in Abt. III. Nr. 6 für ihn eingetragene Hypothek von 4000 GM; Fa. Wm. Rautenstrauch & Cie. in Trier über die im Grund⸗ buch von Köln⸗Rondorf Band 60 Blatt 2361 in Abt. III Nr. 2 und 3 für sie eingetragenen Hypotheken von 90 000 und 142 500 ℳ; Wwe. Robert Heinzke in Felh Eüt. Gottesweg 42, über die im Grundbuch von Köln Band 192 Blatt 7672 in Abt. III Nr. 6 für sie eingetragenen Hypotheken von 1000 und 7000 ℳ. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, httssten in dem auf den 7. Februar 929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichensperger⸗ platz 1, Zimmer 361, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.

Köln, den 19. Oktober 1928.

Amtsgericht. Abteilung 71.

[65267] Aufgebot.

Folgende Aufgebote sind beantragt: 1. seitens der Witwe des Schuhmachers Heinrich Bertling in Senden⸗Dorf, Nr. 37, das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 27. 11. 1841 über die im Grundbuch von Senden in Abt. III unter Nr. 1 3 den Grundstücken der Antrag⸗ stellerin für die Armen zu Nottuln ein⸗ getragenen Hypothek von 100 Talern, 2. seitens des Rechtsanwalts Richter zu

Lüdinghausen namens der Witwe des Schusters Anton Watermeier zu Olfen, EE“ das Aufgebot des Gläubigers der im Grundbuch von Olfen Band 14 Blatt 57 in Abt. III unter Nr. 5 auf den Grnndstücken der Antragstellerin seit dem 16. 1. 1848 für den Kommissionär Bernhard Feld⸗ böhmer zu Olsen eingetragenen Hypo⸗ thek von 150 Talern. Der Inhaber des zu 1 bezeichneten Hypothekenbriefes sowie der Gläubiger der zu 2 bezeich⸗ neten Hypothek werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Februar

929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten 2egesSt asn seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen bzw. der Gläubiger mit seinem Rechte ausgeschlossen wird.

Lüdinghausen, den 20. Oktober 1928.

Amtsgericht.

Aufgebot. Händler Sally Todtenkopf in Schlochau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Schleiff in Schlochau, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 15. Januar 1918 über die auf Schlochau Blatt Nr. 395 und Schlochau Blatt Nr. 677 in. Ab⸗ teilung III Nr. 7 bzw. Nr. 4 für den Händler Sally Todtenkopf in Schlochau zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 1000 Mark beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Fe⸗ bruar 1929, 9 Uhr, vor dem unker⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Das Amtsgericht Schlochau, 8. 10. 28. [65261] Aufgebot.

Der frühere Zimmermann Heinrich Paust, früher in Herrhausen, jetzt in Seesen, hat das Aufgebot der verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Herrhausen Band I Blatt 183 in Abteilung III für den Herrhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein, e. G. m. u. H. in Herrhausen, eingetragene Hypotheken, nämlich: a) des Hypothekenbriefs vom 5. Oktober 1899 Nr. 1 über 3600 ℳ, b) des Hypotheken⸗ briefs vom 5. April 1900 Nr. 2 über 600 ℳ, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 8. Mai 1929, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.

Seesen, den 16. Oktober 1928

Das Amtsgericht.

[65268] Der

[65264] Aufgebot.

Die Witwe Anna Wessel, geb. Meyer, der Landwirt Karl Wessel, die unver⸗ ehelichte Grete Wessel, die unverehe⸗ lichte Erna Wessel, Willi Wessel, sämt⸗ lich in Kaluberhof, in ungeteilter Erbengemeinschaft, haben das Aufgebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefs vom 19. Februar 1923 über 450 400 Papiermark, eingetragen im Grundbuch von Kaluberhof Band 1 Blatt Nr. 17 der Güter des Kreises Demmin Abteilung III Nr. 23, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Januar 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Treptow a. Toll., 19. Oktober 1928.

Amtsgericht. [65262] Aufgebot. 1 1

Der Landwirt Hermann Völker in Bernsee, Kreis Arnswalde, hat das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung: 1. der unbekannten Gläubiger der im Grundbuch von Bernsee Band III Blatt 84 in der III. Abteilung unter Nr. 1 für den Eigentümer Christian Dräger in Hagelfelde eingetragenen Hypothek von 200 Talern und der da⸗ selbst für denselben in der III. Abtei⸗ lung unter Nr. 2 eingetragenen Hypo⸗ thek von 70 Talern, 2. der unbekannten Gläubiger der im Grundbuch von Bern⸗ see Band III Blatt Nr. 84 in der III. Abteilung unter Nr. 3 für den Kossäten Christian Beier in Zatten ein⸗ getragenen Hypothek von 100 Talern, 3. der unbekannten Gläubiger der im Grundbuch von Bernsee Band III Blatt Nr. 62 in der III. Abkeilung unter Nr. 2 für den Eigentümer Wilhelm Lippert in Hagelfelde eingetragenen Hypothek von 50 Talern beantragt. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, spätestens in

dem auf den 16. Januar 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren Rechten erfolgen wird. Woldenberg, 10. Oktober 1928

[65270] -

Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Oktober 1928 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Rechts⸗ anwalts Dr. W. Zeisner, Bremen, als Abwesenheitspflegers des am 20. Ja⸗ nuar 1852 in remen geborenen Johann Wilhelm Dahnert, wird der genannte Pflegling aufgefordert, spä⸗ testens in dem hiermit auf den 7. Mai 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, im Gerichtshause hie selbst, Zimmer Nr. 84, anberaumte Aufgebotstermin sich zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden soll. Nach den angestellten Ermitt⸗ lungen ist der Verschollene vor etw 57 Jahren nach Amerika ausgewandert und soll dort verstorben sein. Es e geht daher an alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65269]

Die Frau Martha Schmidt, geb. Raute, in Halberstadt hat beantragt, den verschollenen Fleischer Friedrich Karl August Raute, geboren am 23. April 1880 in Halberstadt, zuletzt wohnhaft in Halberstadt, für tot zu erklären. Der gezeng,nee Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Juni 1929, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 220, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Halberstadt, den 8. Oktober 1928.

Das Amtsgericht.

[65271]

In der Aufgebotssache des Johann Christoph Wilhelm Foltmer aus W. Ihlienworth hat das Amtsgericht in Otterndorf für Recht erkannt: Der ““ der im Grundbuch von W. Ihlienworth Band III Artikel 118 in Abteilung III unter Nr. 2 für Johann Christoph Wilhelm Foltmer eingetragenen Hypothek von 20 000 wird für kraftlos erklärt.

Otterndorf, den 17. Oktober 1928.

Das Amtsgericht.

4. Heffentliche Zustellungen.

[65273

Oeffentliche Zustellung. Die Frau Kaufmann Else Walther, geb. Joite, in Breslau, Springerstraße 20, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfons Bessert, Breslau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, Kaufmann Hans Walther, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte sie seit Ende 1922 verlassen hat und seit dieser Zeit in keiner Weise für ihren Unterhalt sorgt, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 19. Dezember 1928, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 5. R. 450/28. Breslau, den 23. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Land⸗ gerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

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eingegangen sein.

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle

nabend, den 27. Oktober, abends.

1928

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Nr. 252. Reich

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Kaufmann Friedrich Martins ist zum Konsul des Reichs in La Paz (Bolivien) ernannt worden.

Nichtamtliches.

WDeutsches Reich.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen

Republiken Krestinski ist nach Berlin zurückgekehrt und

die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Der litauische Gesandte Sidzikauskas ist nach Berlin

zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. 16

Parlamentarische Nachrichten. Yo v

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform setzte seine Beratungen beim 8. Abschnitt „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ fort. Den einleitenden Bericht über die vielen Aenderungen dieses Abschnitts gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf gab Vorsitzender Dr. Kahl (D. Vp). § 55 zählt die Arten der Maßregeln auf, darunter auch die Unterbringung in einem Arbeitshaus oder einer Er⸗ ziehungsanstalt. Ministerialdirektor Dr. Bumke machte darauf aufmerksam, daß es besser wäre, die „Unterbringung in einer Erziehungsanstalt“ und die entsprechende Vorschrift im § 58 (Unterbringung in einem Arbeitshaus oder in einer Erziehungs⸗ anstalt) bis zur Beratung des Jugendgerichtsgesetzes zurückzu⸗ stellen, weil die Frage der Jungmänner noch nicht entschieden sei. Nach kurzer Geschäftsordnungsaussprache wurde die Entscheidung hierüber zunächst bis zum § 58 1“ § 56 betrifft die Unterbringung in einer Heil⸗ oder Pflegeanstalt und lautet in

der Vorlage: „Ist jemand wegen einer von ihm begangenen, mit

Strafe bedrohten Handlung vor Gericht gestellt, der zur Zeit der Tat zurechnungsunfähig oder vermindert zurechnungsfähig war, so ordnet das Gericht seine Unterbringung in einer Heil⸗ oder Pflegeanstalt an, wenn es die öffentliche Sicherheit erfordert. Bei vermindert Zurechnungsfähigen tritt die Unterbringung neben die Strafe.“’ Abg. Geschke (Komm.) beantragte eine Aenderung dahin, daß derjenige, der zurechnungsunfähig bzw. ver⸗ mindert zurechnungsfähig ist, einer nach dem Reichsirrengesetz zuständigen Irrenschutzkommission überwiesen wird. Vors. Dr Kahl (D. Vp.) hatte demgegenüber in seinem einleitenden Ueberblick darauf hingewiesen, daß es nicht diskutierbar sei, diese Angelegenheit auf ein noch in weiter Ferne liegendes Reichs⸗ rrengesetz abzustellen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) zog den ozialdemokratischen Antrag, daß die Unterbringung nur im Einklang mit dem Gutachten eines fachärztlichen Sachverständigen angeordnet werden dürfe, zurück, nachdem auf seine Frage Vorsitzen⸗ der Dr. Kahl bestätigt hatte, daß die Meinung im Ausschuß ge⸗ wesen sei, eine entsprechende Bestimmung in die Strafprozeß⸗

rdnung aufzunehmen. Ohne weitere Aussprache wurde in der Abstimmung nach Ablehnung des kommunistischen Antrags § 56 unverändert angenommen. § 57 lautet: „Wird jemand, der gewohnheitsmäßig im Uebermaß geistige Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich nimmt, wegen einer Tat, die er im Rausch begangen hat oder die mit einer solchen Gewöhnung in ursächlichem Zusammenhang steht oder wegen Volltrunkenheit zu einer Strafe verurteilt und ist seine Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder in einer Erziehungsanstalt erforderlich, um ihn an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen, so ordnet das Gericht zugleich die Unterbringung an.“ Abg. Geschke (Komm.) forderte eine andere Fassung dahin, daß ein solcher Verurteilter der Psychopathenfürsorge zu überweisen sei. Die dafür zuständige Kommission habe die Unterbringung in einer Heilanstalt anzuordnen, soweit das der Zustand des Kranken erfordere. Abg. Dr. Moses (Soz.) bedauerte, daß kein Ver⸗ treter des Reichsgesundheitsamts anwesend sei. Die Wurzel des Uebels liege in der Produktion dieser Gifte. Unsere Produktion darin sei so hoch, daß sie im Inland nicht verbraucht werden könne, sondern reichlich exportiert werden müsse. Diese Pro⸗ duktion müsse eingeschränkt werden, denn wir hätten in dieser Weise nicht für das Ausland zu sorgen, das über diese Fürsorge keineswegs erfreut sei. Er richte an die zuständigen Behörden die Aufforderung, für eine Einschränkung dieser Erzeugung zu sorgen, damit nicht solche Dinge wiederkehrten, wie wir sie in der letzten Zeit in den Schmuggelprozessen erlebt hätten. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) lenkte die Aufmerksamkeit der Regie⸗ rung auf die Gefahren hin, die der Schmuggel von Opium und anderen Rauschgiften für die Bevölkerung mit sich bringe. Die Ein⸗ und Ausfuhr von solchen Rauschgiften unterliege der Zu⸗

stimmung des Reichsgesundheitsamts. Dieses nun bei seinen Entscheidungen weniger den Bedarf, der an Opium, Morphium usw. für die Bekämpfung gewisser Krankheiten bestehe, als vielmehr in viel höherem Maße die an dieser Industrie inter⸗ essierten Kapitalsgruppen. Ein Prozeß, in dem er als Ver⸗ teidiger fungiert habe, habe diese Zustände deutlich gezeigt. Wenn man sich jetzt bei der Schaffung des neuen Strafgesetzbuchs mit der Unterbringung von Leuten, die unter dem Einfluß von be⸗ rauschenden Mitteln straffällig geworden seien, in eine Trinker⸗ heilaustalt befasse, so müßten alle diese Bestimmungen ohne Ergebnis bleiben, solange man das Uebel nicht an der Wurzel packe. Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) stimmte den Ausführungen des Vorredners zu. Ministerialdirektor Dr. Bumke sagte die Weiterleitung der Anregungen an die zuständigen Stellen zu. Abg. Dr. Bell (Zentr.) begrüßte gleichfalls die Anregungen des Abg. Dr. Moses. Die Reichsregierung würde sich große Ver⸗ dienste erwerben, wenn sie in Genf über die bereits geleistete Arbeit hinaus weiter in diesem Sinne wirken würde. Dem kom⸗ munistischen Antrag widersprach der Redner. Abg. Dr. Rosen⸗ feld (Soz.) legte darauf eine Entschließung vor, die die Reichs⸗ regierung ersucht, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Herstellung von Rauschgiften in Deutschland auf das durch die Bekämpfung von Krankheiten in Deutschland gebotene Maß zu beschränken. Ueber diese Entschließung soll erst am Dienstag abgestimmt werden, wenn die Vertreter der zuständigen Reichs⸗ behörden im Ausschuß anwesend sein werden; sie ist aber bereits durch die Unterschriften der Vertreter der Mehrheit des Aus⸗ schusses gezeichnet. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) forderte, der Gefahr vorzubeugen, daß die Pfleglinge der Trinkerheilstätten zu privatwirtschaftlichen Zwecken ausgebeutet würden. Abg. Marie Lüders (Dem.) bemerkte, daß ihre Partei zwar für die Auf⸗ hebung der Aus⸗ und Einfuhrverbote eintrete, daß es aber doch international einen Eindruck machen würde, wenn man für diese Gifte die Verbote aufrechterhalte. Auf eine weitere Anregung des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) sagte Vorf. Dr. Kahl (D. Vp.) zu, Sachverständige über diese Fragen für die nächste Woche zu laden. Abßg. Dr. Moses (Soz.) unterstrich die Beschwerde der Abg. Pfülf über den Mißbrauch der sogenannten Arbeitstherapie im kapitalistischen Interesse und wies auf die Gefahren der pflegerlosen Abteilungen für die Mitmenschen hin. Ministerial⸗ direktor Dr. Bumke erwiderte, daß die Frage der Gefangenen⸗ usw.⸗Arbeit beim Strafvollzugsgesetz ausführlich zu behandeln sei. Den Insassen der Trinkerheilanstalten solle im übrigen gestattet werden, sich selbst zu beschäftigen Eine geeignete staatliche Aufsicht müsse Mißstände zu verhindern suchen. Abg. Agnes Neuhaus (Zentr.) machte auf die Schwierigkeit aufmerksam, die daxin liegt, daß der Wirtschaftsbetrieb dieser An⸗ stalten nicht zu entbehren s mit Rücksicht 1 das Weiterbestehen der Anstalt bzw. auf die Möglichkeit, recht viele Schützlinge auf⸗ nehmen zu können, für die von keiner Stelle bezahlt werde. Natürlich dürften durch wirtschaftliche Rücksichten niemals auch nur im geringsten die Hauptmaßnahmen der Erziehung und der Hilfe eingeschränkt oder in den Hintergrund gedrängt werden. Im übrigen habe nachgewiesenermaßen jede Arbeit eine heilende und beruhigende Wirkung und sei wohltätig. Gegen eine scharfe staat⸗ liche Aufsicht über die privaten Anstalten hat die Rednerin nichts einzuwenden; im Gegenteilt, sie wünscht sie. Abg. Marie Lüders (Dem.) meinte, daß die privaten Anstalten nach und nach verschwinden würden, aber für die Uebergangszeit sehr intensiver Aufsichtsmaßregeln bedürften. Notwendig sei, daß in diesen Anstalten eine vernünftige Arbeit getrieben werde, um die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe zu gewährleisten. Eine ver⸗ nünftige Arbeitstherapie ohne jede Ausbeutung der Insassen sei durchaus möglich, wie die Zustände der Lippischen Landesheil⸗ und Pflegeanstalt zeigten. Durch § 57 solle ein Heilvollzug geschaffen werden, kein Strafvollzug. Nach weiterer Aussprache wuͤrde § 57 unverändert genehmigt. § 58 behandelt die Unterbringung in einem Arbeitshaus oder in einer Erziehungsanstalt. Abg. Geschke (Komm.) beantragte Streichung des Paragra hen, weil er modernen Anschauungen nicht mehr entspreche. I indestens müsse die Unterbringung in einem Arbeitshaus beseitigt werden. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) beantragte mit Rücksicht auf ihre Erfahrungen beim Besuch von Arbeitshäusern die Einfügung fol⸗ gender Bestimmung: „Arbeitsunfähige sind statt einem Arbeitshaus einem Asyl zu überweisen.“ Ein 75 Jahre alter Mann sei in Brauweiler einem Arbeitshause überwiesen worden. Im übrigen sei Arbeitsunfähigkeit nicht Sache des Alters, fondern der Kon⸗ stitution. Abg. Mathilde Wurm (Soz.) beantragte, in den § 58 nicht einzubeziehen die Grund des § 373 (gemeinschädliches Verhalten bei Ausübung der Unzucht) zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten. Sie wies auf die eigenartige Gestaltung des Wohn⸗ rechts der Prostituierten in den meisten Städten und auf das ver⸗ schiedene Recht von Mann und Frau bei Benutzung von Absteige⸗ quartieren hin. Diese Frage müsse auch im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verhütung der Geschlechtskrankheiten behandelt werden. Abg. Agnes Neuhaus Gsente. lehnte diese Anträge ab, da es sich hier doch nur um Personen handele, die wegen ge⸗ meinschädlichen Verhaltens verurteilt worden seien. Ministerial⸗ direktor Dr. Bumke wandte sich gegen den Antrag auf Strei⸗ chung des § 58. Die Vorschrift sei⸗ olange ein Bewahrungsgesetz nicht sei, unentbehrlich. nwieweit sie durch ein Be⸗ wahrungsgesetz entbehrlich werde, lasse sich bei dem jetzigen Stande der Arbeiten an dem Bewahrungsgesetz nicht übersehen. Man müsse mit der Möglichkeit rechnen, daß der Kreis der Personen, die für eine Bewahrung in Betracht kämen, wesentlich anders gezogen werde, als der Kreis der Personen, die nach § 58 in das Arbeitshaus gebracht werden sollten. Sollte sich aus dem Be⸗ wahrungsgesetz die Notwendigkeit zu Aenderungen des Straf⸗ gesetzbuches ergeben, so werde man dann die nötigen Folgerungen ziehen müssen. Arbeitsunfähigen gegenüber könne n9 dem Ent⸗ wurf auf Arbeitshaus nicht erkannt werden. Für den Fall, daß

jemand nach der Einweisung in das Arbeitshaus würde, sollte im Strafvollzugsgesetz die Ueberführung in ein Asy vorgeschrieben werden. Der Antrag, nach dem das Gericht die Unterbringung in das Arbeitshaus nur zulassen nicht anordnen sollte, widerspreche dem grundsätzlichen Standpunkt, den man bei den früheren Beratungen angenommen habe. Os es richtig sei, für eine der Sicherungsmaßregeln das Prinzip zu durchbrechen, erscheine zweifelhaft. Ministerialdirigent Schäfer bat, bezüglich des Arbeitshauses zu der Reichsratsfassung zurück⸗ zukehren und entsprechend dem Antrag Rosenfeld das Gericht auf die Zulässigkeitserklärung zu beschränken. Dieser Rechtszustand bestehe seit über 50 Jahren, ohne daß sich daraus in Preußen Schwierigkeiten oder Mißstände ergeben hätten. Auch die Prenßischen Provinzen hätten dringend gebeten, an dem geltenden Rechtszustand nichts zu ändern. Abg. Dr. Hanemann (DNat.) trat für die Aufrechterhaltung des Wortlauts der Vorlage ein, weil es sich hier nur darum handle, die wirklich arbeitsscheuen Elemente zu treffen. Ehe man die Arbeitsunfähigen einem Asyl könne, müßten im Verwahrungsstätten doch vorhanden sein. Zurzeit sei das noch nicht der Fall. Wenn sie geschaffen seien, habe er nichts dagegen. Man müsse auch wissen, wie die Asyle gestaltet werden sollten, und ob sie auch für be⸗ schränkt Arbeitsunfähige gelten sollten. Abg. Paula Mueller⸗ Otfried (D. Nat.) bemerkte, es gehe natürlich nicht an, daß willensschwache Persönlichkeiten durch ihre Verschickung in das Arbeitshaus psychisch zu Grunde gerichtet würden. Dagegen gebe es Personen, die durch das Arbeitshaus wieder zu einem geord⸗ neten Leben zurückgeführt werden könnten; Hhsbesenbere zeige sich das Arbeitshaus bei Prostituierten nützlich. Bis zur Schaffung des Verwahrungsgesetzes könne man die Bestimmung in der Vor⸗ lage gelten lassen. Vors. Dr. Kahl (D. Vp.) teilte mit, daß Abg. Dr. Rosenfeld seinen Antrag dahin geändert habe, statt der Ist⸗ Vorschrift (so ist seine Unterbringung ins Arbeitshaus an⸗ zuordnen) zu sagen: So erklärt das Gericht die Unterbringung in ein Arbeitshaus für zulässig. Abg. Dr. Bell (Zentr.) erklärte für diese Lesung der Vorlage seine Zustimmung zu diesem Antrag. Abg. Agnes Neuhaus (Zentr.) gab zu bedenken, daß das Be⸗ wahrungsgesetz von Anfang an und auch jetzt noch als reines Für⸗ sorgegesetz gelte, und zwar für Menschen, die, geistig minderwertig für ihr Tun und Lassen nicht verantwortlich gemacht werden könnten, des Schutzes bedürften, weil sie ohne diesen Schutz ver⸗ wahrlosen müßten. Wenn man nun alle in den §§ 370 374 ge⸗ nannten Rechtsverbrecher, also alle Bettler, alle solche, die ihre Kinder zum Betteln ausschicken, alle Arbeitsscheuen, alle Prostitu⸗ ierten im Bewahrungsgesetz unterbringen wollte, so würde man damit zum Ausdruck bringen, daß alle diese Menschen geistig minderwertig wären, und man würde ihnen damit die hö⸗ ste Menschenwürde nehmen, für ihr Tun und Lassen selbst die Ver⸗ antwortung zu tragen. In den an diesem Bewahrungsgese arbeitenden Kreisen sei man jetzt zu der Ueberzeugung gelangt, da das eine Unmöglichkeit sei und daß man deshalb auch im Straf⸗ gesetzbuch Raum für die in den §§ 370 —374 genannten Rechts⸗ verbrecher lassen müsse, mit anderen Worten, daß das Bewah⸗ rungsgesetz und das Strafgesetzbuch streng voneinander geschiede werden müßten, wenn sich auch demnächst in der Ausführung Be iehungen von einem zum anderen ganz sicher finden würder

ach Ueberzeugnug der Rednerin wird das Bewahrungsgeseb vo dem Strafgesetzbuch verabschiedet werden, da das erstere jetz spruchreif ist. Es würde dann also auch für die geistig minder⸗ wertigen Rechtsbrecher der zu ihrem Schutz notwendige gesetzliche Boden vorhanden sein. Abg. Marie Lüders (Dem.) betonte daß manche Gerichte sich beinahe dahin bemühten, das Gesetz übe die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten unanwendbar z machen. Sie erinnerte an die Vorgänge, die im Vorjahr die Abg Schröder aus Altona geschildert habe und die sich jetzt in de Helenenstraße in Bremen wiederholten. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) begründete seine Auffassung, wonach der gegenwärtig Text des § 58 aufrechterhalten bleiben könne. Die „Anordnung“ des unabhängigen Richters bewahre davor, daß etwa fiskalische Gründe von Städten usw. die Verwahrung in Anstalten vor⸗ zeitig unterbrechen. Abg. Landsberg (Soz.) gab zu bedenken ein Richter beispielsweise einem Landstreicher nicht imme ansehen könne, ob es sich um einen arbeitsunfähigen Menschen handle. Werde der Landstreicher dann ins Arbeitshaus geschickt trotzdem er in Wirklichkeit arbeitsunfähig sei, so wäre das heut nicht so schlimm, weil die Verwaltung von der Maßnahme Ab⸗ sban nehmen könne, sobald sich die Arbeitsunfähigkeit des Land⸗ treichers herausgestellt habe. Wenn aber durch den Text des § 58 der Vorlage der Richter dies anordne, so sei das freie Er messen der Verwaltung nicht mehr möglich. Die weitere Be⸗ ratung und Abstimmung wurde auf Montag vertagt. Vorher soll ein Mitglied des Reichsgesundheitsamts über Fragen vernommen werden, die der Abg. Dr. Mofes (Soz.) zu entwerfen durch der Ausschuß beauftragt wird.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln.

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul und Klauenseuche ist vom Schlacht⸗ und Viehhof in München, der Ausbruch der Maul⸗ und Klauen seuche vom Schlacht⸗ und Viehhof in Stuttgart am 24. Oktober, der Ausbruch und das Erlöschen de Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ und Viehhof in

Zwickau a Oktober 1928 amtlich gemeldet worden.