1928 / 254 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Oct 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 253 „om 29. Oktober 1928. S. 4

einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Kaiserslautern, 24. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[65977]

Die Schuhmacher Josef Finzer Ehe⸗ frau, Helene geb. Hildebrandt, in Wu⸗ garten, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Otto Rohde in Karlsruhe, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher

zu Karlsruhe, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Karlsruhe auf Montag, den 17. Dezember 1928, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Karlsruhe, den 24. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts. Zivilkammer IV.

[65978]

Die Schriftsteller Konrad Otto Alfred Winterer Ehefrau, Margarete geb. Wüst, in Karlsruhe, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Giehne und Rupp in Karlsruhe, klagt gegen ihrern genannten Ehemann, früher zu Karls⸗ ruhe, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe auf Montag, den 17. Dezember 1928, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Karlsruhe, den 24. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts. Zivilkammer IV. [65980] Oeffentliche Zustellung.

Frau Anna Kristen, geb. Hein, in Kyritz, Am Bahnhof 12, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Pink und Schmitz in Potsdam, klagt gegen den Arbeiter Ernst Kristen, früher in Gülpe, Kreis Westhavelland z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Das Land⸗ gericht ladet den Beklagten von Amts wegen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Potsdam auf den 7. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuoe⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu er

Potsdam, den 18. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 3

des Landgerichts.

[65982] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Erna Friedland, Stender, in Schwerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Virck in Schwerin, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Max Friedland, früher in Schwerin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B. nit dem Antrag auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts in Schwerin i. Mecklbg. auf Donnerstag, den 20. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, 8 durch einen bei diesem Gericht zu⸗ Rechtsanwalt als Prozeß⸗ evollmächtigten vertreten und durch diesen seine Einwendungen nebst Be⸗ weismittel dem Landgericht unverzüg⸗ lich mitteilen zu lassen.

Schwerin, den 23. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Mecklbg.⸗Schwer. Landgerichts.

[65983] Oeffentliche Zustellung.

Die Rosine May, geb. Schöllhorn, in Kaltental, Fuchswaldstr. 37, Klägerin, vertreten durch die R.⸗A. Rothschild und Dessauer in Cannstatt, klagt gegen Peter May, Heizer, mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, durch Uͤrteil für Recht zu erkennen: Die am 28. 8. 1926 vor dem Standesamt Mann⸗ heim geschlossene Ehe der Parteien wird Der Beklagte wird für den alleinschuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 8 des Landgerichts zu Stuttgart auf Mittwoch, den 30. Ja⸗ nuar 1929, vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 24. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

Not.⸗Prakt. Nothelfer.

[65984! Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Jakob Geib zu Osburg, EbE1““ Rechtsanwalt

r. Schwenger in Trier, klagt gegen seine Ehefrau, Katharina geb. Schön⸗ hofen, früher in Trier, Moselstraße 17, etzt unbekannten Aufenthalts, 2. die

efrau Schneidermeister Johann Kappes, Katharina geb. Remmels, in Trier, 1 30, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechts anwalt Dr. Brüning

geb.

in Trier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneidermeister Johann Kappes, früher in Trier, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltsorts, mit dem Antrag auf 815 scheidung. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Trier auf den 18. Dezember 1928, 8 Uhr vorm., mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Trier, den 22. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[65985] Oeffentliche Zustellung.

Frau Käthe Schwarz, geb. Voggel, in Markdorf, Bezirk Ueberlingen, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Nathan und Engelmann in Ulm, klagt gegen deren Ehemann Arthur Schwarz, Malermeister, zuletzt in Cuilmes bei Buenos⸗Aires I Sunta, 200 Oeste, derzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien am 12. Juni 1923 vor dem Standesamt Altheim, O.⸗A. Riedlingen, geschlossene Ehe wird geschieden, der Beklagte wird für den allein schuldigen Teil erklärt und trägt die Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Ulm auf Mitt⸗ woch, den 19. Dezember 1928, nachm. 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem hiesigen Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Geschäftsstelle des Landgerichts Ulm a. D.

[65987] Oeffentliche Zustellung.

Der Erich Pohl, geb. am 15. Juli 1928, vertreten durch das Wohlfahrtsamt, Abt. Jugendamt, der Seestadt Rostock in Rostock, klagt gegen den Arbeiter Martin Ringel, zuletzt wohnhaft in Neuhof bei Casnevitz a. Rg. und in Garz a. Rügen. Er beantragt, den Beklagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine vierteljährliche, im voraus zu entrichtende Geldrente von monatlich 32 RM zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bergen a. Rg. auf den 4. Januar 1929, 9 Uhr, geladen.

Bergen a. Rg., den 15. Oktober 1928.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

J165991]

Das uneheliche Kind Eva Meyer in Hanshagen, vertreten durch den Amtsvor⸗ mund in Greifswald, hat gegen den Arbeiter Paul Patzig, früher in Hugoldsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, Klage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von 25 RM. monatlich erhoben. Termin steht am 29. November 1928, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Franzburg an. Patzig wird zu diesem Termin im Wege der öffentlichen Zustellung geladen.

Franzburg, den 1. Oktober 1928.

Das Amtsgericht. [65993] Oeffentliche Zustellung.

Die Gertrud Bierwirth, geb. 6. 4. 28 in Lindau, vertreten durch die Amtsvor⸗ mundschaft beim Kreiswohlfahrtsamt Duderstadt, klagt gegen den Arbeiter Rudolf Jeglinski, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Lindau a. H., unter der Behauxptung, daß Beklagter der Mutter der Klägerin in der gesetz⸗ lichen Empfängniszeit d. h. in der Zeit vom 9. 6. 1927 bis 8. 10. 1927 geschlecht⸗ lich beigewohnt hat und daher als Vater der Klägerin verpflichtet sei, der Klägerin den der Lebenshaltung der Mutter ent⸗ sprechenden Unterhalt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres vorbehaltlich der weitergehenden Ansprüche aus § 1708 Abs. 2 B. G.⸗B. zu gewähren, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhalts⸗ rente von vierteljährlich 99 RM vom Tage der Geburt der Klägerin ab bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 6. 4., 6. 7., 6. 10. und 6. 1. j. J. sowie der Kosten des Rechtsstreits. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Giebolde⸗ hausen auf Mittwoch, den 19. De⸗ zember 1928, 9 Uhr, geladen. Der Klägerin ist für die erste Instanz ein⸗ schließlich der Zwangsvollstreckung das Armenrecht bewilligt worden.

Gieboldehausen, den 16. Oktober 1928. Sturies, Justizobersekretär, als Urkunds⸗ beamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65994] Oeffentliche Klagezustellung.

Meister, Johann, minderj. Kind der Bauarbeitersehefrau Maria Staltmayr in Bad Tölz, durch diese gesetzlich vertreten, klagt gegen Wittmann, Franz, Hilfs⸗ arbeiter, zuletzt in Ascholtshausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ haltserhöhung, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, an den Kläger in Abänderung des Unterhaltsüberein⸗ kommens des Amtsgerichts Landshut vom 18. Juli 1921, vom 1. August 1926 bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahr eine vierteljährlich vorauszahlbare Unter⸗ haltsrente von monatlich 30 RM zu zahlen. Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung ist auf Mittwoch, den 12. De⸗ zember 1928, vormittags 8 ¼ Uhr, Amtsgericht Mallersdorf, Zimmer

Nr. 2/0, bestimmt. Der Beklagte wird hierzu geladen.

Mallersdorf, Nby., 25. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[65995] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige uneheliche Kind Anna Fürst in Treffurt, vertreten durch den von dem Kreisjugendamt mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten be⸗ trauten Bürodirektor Emil Kunze in Mühlhausen i. Thür., klagt gegen den Regenschirmmachergehilfen Gustav Huke, früher in Mühlhausen i. Thürx., Wanfrieder Straße 131, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, der Beklagte sei der Erzeuger der Klägerin, weil der Be⸗ klagte der Mutter der Klägerin, unver⸗ ehelichten Hausangestellten Meta Fürst in Treffurt, in der gesetzlichen Empfängniszeit, d. h. in der Zeit vom 1. Juli 1927 bis 30. Oktober 1927, geschlechtlich beigewohnt hat, mit dem Antrage: I. der Beklagte wird verurteilt: a) dem Kinde z. Hd. seines Amtsvormunds, des Kreisjugendamts in Mühlhausen i. Thür., von seiner Geburt, d. i. vom 28. April 1928, ab eine Unter⸗ haltsrente von 25 RM monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 28. eines jeden Monats im voraus, zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen; II. das Urteil ist nach § 708 Ziffer 6 Z.⸗P.⸗O. vor⸗ läufig vollstreckbar. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Mühlhausen i. Thür., Zimmer 13, auf den 20. De⸗ 1 1928, vormittags 9 Uhr, ge laden.

Mühlhausen i. Thür., den 23. Ok⸗

tober 1928. Das Amtsgericht.

[65996] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderjährigen unehe⸗ lichen Kindes Wolfgang Munz, geb. am 10. 2. 1928, vertreten durch das Jugend⸗ amt Stuttgart, gegen den Schuhmacher Eugen Hörrmann, früher in Neukölln, Pflügerstraße 27 bei Hannemann, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Neukölln, Berliner Straße 65/69, auf den 9. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, Zimmer 60 II, geladen. Die Ladungsfrist wird auf eine Woche festgesetzt.

Neukölln, den 22. Oktober 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65997] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige Kind Adolf Walter Wolfgang Schmid, gesetzl. vertr. durch das städt. Jugendamt in Bonn, dieses durch den beauftragten Amtsvormund, Büro⸗ inspektor Hermann Brink in Bonn, Franziskanerstraße 8II, klagt gegen den Peter Hoffman, früher in Gladbach bei Neuwied, Sandgasse 36, jetzt ohne be⸗ kannten Aufenthalt, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Es wird festgestellt: der Beklagte ist der Vater des genannten Kindes. 2. Der Beklagte wird verurteilt: dem Kinde zu Händen des Vormunds vom Tage der Geburt (27. Mai 1928) an bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 105 RM, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am 27. August, 27. November, 27. Februar und 27. Mai jeden Jahres zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neuwied, Hermannstraße 39, Landgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, auf Donnerstag, den 13. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, geladen.

Neuwied, den 18. Oktober 1928

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65970] Oeffentliche Zustellung. Die Stadt Aachen, vertreten durch ihren Oberbürgermeister in Aachen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Franz Lauber und Dr. Paul Lauber in Aachen, klagt gegen die Frau Witwe Wilhelm Hulverscheidt, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Aachen, Emmichstraße 129, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihr noch rückständige Miete sowie Räumungs⸗ und Lagerkosten schulde, mit dem An⸗ trag auf Zahlung von 1149,50 Reichs⸗ mark nebst 1 % Zinsen über den je⸗ weiligen Reichsbankdiskont seit Klage⸗ erhebung. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Aachen auf den 14. Dezember 1928, vorm. 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Aachen, den 23. Oktober 1928. Die Geschäftsstelle der 1. Zivilkammer.

[65986] Oeffentliche Zustellung.

Die Sparkasse des Kreises Angerburg in Angerburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerlach in Angerburg, Klä⸗ gerin, klagt gegen den Rittergutsbesitzer Ulrich Hartung, früher in Königsberg, Pr., Hinter Roßgarten 10, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Antrage, aus einer Wechselverbindlichkeit den Be⸗ klagten als Gesamtschuldher mit den 1. Gutsbesitzer Erich Droß, 2. dessen Ehe⸗ frau Ursula geb. Droß, beide in Kulsen, kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klä⸗ gerin 3440 RM dreitausendvierhundert⸗

vierzig Reichsmark nebst 9 % Zinsen seit dem 15. April 1928 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur Verhandlung über den Rechtsstreit steht Termin am 11. De⸗ zember 1928, vorm. 11 Uhr, Zim⸗ mer 14, vor dem Amtsgericht in Anger⸗ burg an, wozu der Beklagte hiermit ge⸗ laden wird. Angerburg, den 23. Oktober 1928. Penkert, Justizobersekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65988] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurer Otto Riedel in Berlin, Linienstraße 94 95 bei Hase, V. 1, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmidt, Bitterfeld, klagt gegen den Maurer Hel⸗ muth Klages, frücher in Greppin, Acker⸗ straße 13, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten am 24. Juni 1928 121 RM geliehen habe gegen Schuld⸗ schein, mit dem Antrage auf Rückzahlung von 121 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 30. Juni 1928. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Bitterfeld auf den 21. Dezember 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen.

Bitterfeld, den 16. Oktober 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65989] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Brunonia Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft in Liquidation in Glies⸗ marode, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lipmann in Braunschweig, klagt gegen den Kaufmann A. J. Saurbier (in Firma A. J. Saurbier), Duisburg, Düssernstraße 32, jetzt unbe⸗ bekannten Aufenthalts, wegen gelieferter Waren, mit dem Antrage, den Beklagten durch ein für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärendes Urteil zu verurteilen, der Klägerin 172,60 RM nebst 9 % Zinsen seit dem 1. Januar 1928 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht 15 zu Braunschweig, Zimmer 80, auf den 17. De⸗ zember 1928, vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Braunschweig, den 19. Oktober 1928.

Geschäftsstelle 15 des Amtsgerichts.

[65990] Oeffentliche Klagzustellung.

Der Gastwirt Paul Herfurth in Jena, Johannesstraße, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Tunze und Späte in Jena a. S., klagt gegen den Landwirt und Schrift⸗ steller Georg Beßler in Würchhausen b. Camburg a. S., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Forderung, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 234,50 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. 4. 1928 zu zahlen, das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die öffentliche Zustellung an den Beklagten nach §§ 203, 204 Z.⸗P.⸗O. ist dem Kläger bewilligt. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Thüringischen Amtsgericht in Camburg a. S. ist bestimmt auf Mittwoch, den 5. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr. Der Verklagte wird hierzu geladen.

Camburg a. S, den 22. Oktober 1928. 3. Geschäftsstelle Thüringischen Amtsgerichts. Voigt, Justizobersekretär.

[652751 Oeffentliche Zustellung.

Der Eichaufnehmer Michael Hemmers⸗ bach in Hamborn, Gertrudenstraße 7, bEEE1111“ Rechtsanwälte Traugott und Dr. Levy in klagt gegen die Ehefrau Assessor a. D. und Syndikus Andreas Bulich, früher in Düsseldorf, Schäferstraße 4, unter der Behauptung, daß er den Eheleuten Bulich ein Darlehen gegeben hat mit der Verpflichtung der Rückzahlung am 1. 11. 1927, mit dem Antrag auf Zahlung von 850 RNM nebst 6 % Zinsen von 500 RM seit dem 10. 9. 1927, von 100 RM seit dem 8. 11. 1927 und von 250 RM seit dem 11. 11. 1927. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf den 7. Januar 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 186, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Landgericht Duisburg. Krumm, Justizobersekretär.

[65992] Oeffentliche Zustellung. Der Kreiskommunalverband, Kreisspar⸗ kasse Schleiden, vertreten durch den Vor⸗ stand in Schleiden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lukanow, Euskirchen, klagt gegen: 1. Ehefrau Johann Sode⸗ mann, Gertrud geb. Wilden, zu Aachen, Antonionittenbach 31, 2. die Chefrau Maximilian Maigre, Helene geb. Wilden, Commern, 3. den Johann Wilden, früher in Mechernich, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, 4. den Ehe⸗ mann Johann Sodemann, Polizeihaupt⸗ wachtmeister in Aachen, Antonionitten⸗ bach 31, 5. den Ehemann Marximilian Maigre zu Commern, unter der Be⸗ hauptung, daß die im Grundbuch von Mechernich Band 10 Blatt 493 für die Klägerin eingetragene Aufwertungshypothek von 30,52 GM. gekündigt, von den Schuldnern, den Erben der Eigentümerin, aber nicht gezahlt worden sei, mit dem Antrage: Die Beklagten zu 1 bis mi

zuletzt in

mit dem

werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu Händen ihres Prozeß⸗ bevollmächtigten 30,52 RM nebst 3 % Zinsen ab I. 4. 1926 bis zum 31. De⸗ zember 1927 und 5 % Zinsen ab 1. Ja⸗ nuar 1928 zu zahlen, und zwar bei Ver⸗ meidung der Zwangsvollstreckung aus der im Grundbuche von Mechernich Band 10 Artikel 493 auf den Grundstücken der Witwe Werner Wilden, Katharina ge⸗ borene Leisten, in Mechernich in Abtei⸗ lung III laufende Nummer 3 eingetragenen Aufwertungshypothek von 30,52 GM samt Nebenleistungen. Die Beklagten zu 4 und 5 werden verurteilt, wegen der von ihren Ehefrauen geschuldeten Beträge an Hauptsumme, Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut ihrer Ehefrauen zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 3 vor das Amts⸗ gericht, hier, Zimmer Nr. 4, auf den 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Gemünd, Eifel, den 20. Oktober 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[65973] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Motag Versicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Berlin, vertreten durch ihren Vorstand, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Mrose in Gera, klagt gegen den Subdirektor C. F. Michel, früher in Bad Köstritz und Gera, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Verklagten zu verurteilen, an die Klägerin 3000 RM nebst 8 % Zinsen vom 18. September 1928 ab zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits und des Arrestverfahrens 2 0 190/28 zu tragen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Verklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Thür. Landgerichts zu Gera (Thür.) auf den 19. Dezember 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hekanntgemacht.

Gera, den 26. Oktober 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Thüringischen Landgerichts. 8

[65974] Oeffentliche Zustellung.

Unter Bezugnahme auf die im Deutschen Reichsanzeiger für 1928 Stück 210 unter Nr. 51 900 erfolgte Bekanntmachung ladet die Firma G. L. Eberhardt in Halle a. S., Merseburger Str. 155, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Albert Müller in Halle a. S., den Bäckermeister Adolf Abraham, unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Klein Waabs bei Eckern⸗ förde, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Preußischen Landgerichts Halle a. S. auf den 15. Dezember 1928, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Halle a. S., den 16. Oktober 1928.

Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.

[65998] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Rechtsanwalt Leonhard in Offenburg klagt gegen den Bankbeamten Gustav Schilling, wohnhaft zuletzt in Gengen⸗ bach, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung für anwaltschaftliche Vertretung Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 221,60 RM nebst 8 % Zin vom Tag der Klagzustellung und der Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagt wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Bad. Amtsgericht Offenburg, Zimmer Nr. 17, auf Don⸗ nerstag, den 6. Dezember 1928. vormittags 9 Uhr, geladen. Offenburg, den 24. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts III.

[66000] Beschluß.

In Sachen des Prokuristen G. Kayser, zuletzt in Köln wohnhaft, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, gegen den Rechts⸗ anwalt Dr. Schmid in Opladen, als Konkursverwalter der Rhein. Stahl⸗ und Metallwerke in Leichlingen, wird das persönliche Erscheinen des Klägers an⸗ geordnet unter Hinweis auf § 51 Arb.⸗ G.⸗G., wonach die Zulassung eines Prozeß⸗ bevollmächtigten abzulehnen ist, wenn die Partei trotz Anordnung ihres persönlichen

Erscheinens ohne Entschuldigung ausge⸗

blieben ist und dadurch den Zweck der Anordnung vereitelt hat. hiermit bestimmt auf den 12. Dezember 1928, nachmittags 4 Uhr, vor das Arbeitsgericht in Opladen, Gerichts straße 9, Zimmer Nr. 29. Zu diesem Termin wird der Kläger unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen im Falle seines Fernbleibens geladen. Opladen, den 24. Oktober 192 Arbeitsgericht.

Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr.

Termin wird oder nicht.

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AERSRxMMRRExSEAEFSINAIEAERIHxee eemRe esrdnüxere eeek Eeses

Preußen. Polizeiverordnung zum Schutze der Vogelwelt auf Helgoland.

Im Nichtamtlichen Teil ist eine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und zausgaben in den Monaten April/September des Rechnungs⸗ jahres 1928 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Direktor beim Rechnungshof des Deutschen Reichs eheimer Oberregierungsrat Markmann ist vom Herrn Reichspräsidenten zum Stellvertreter des Präsidenten Rechnungshofes ernannt worden. 8

Der Kaufmann Erich Leoni ist zum Konsularagenten in San Adrés Turtla (Meriko) bestellt worden.

Preußen.

zum Schutze der Vogelwelt auf der Insel Helgoland.

Auf Grund des § 30 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes

in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926

(Gesetzsamml. S. 83) in Verbindung mit dem § 136 des Ge⸗

setzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) wird für den Umfang der Gemeinde Helgoland folgendes angeordnet:

§ 1.

„(1) In Erweiterung der Schutzvorschriften im § 3 der Ministerial⸗ polizeiverordnung vom 30. Mat 1921 (veröffentlicht im Deutschen 172 vom 26. Juli 1921, abgedruckt im Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 53 vom 17. Dezember 1921) ist verboten, Vögeln jeder Art ein⸗ schließlich der jagdbaren und vogelfreien zur Nachtzeit nachzustellen sowie tote oder kranke Vögel zur Nachtzeit zu sammeln.

(2) Als Nachtzeit gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnen⸗ untergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang.

§ 2. Wer den Vorschriften im § 1 zuwiderhandelt, wird mit

(1) Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft.

(2) Die bei der Zuwiderhandlung benutzten Gerätschaften (Lampen, Ketscher, Netze, Reusen oder dergleichen) sowie die gefangenen, erlegten oder aufgelesenen Vögel können nach Maßgabe des § 29 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes eingezogen werden, gleichgültig, ob die einzuziehenden Gerätschaften usw. den Zuwiderhandelnden gehören

3

98 Die Bestimmungen der Polizeiverordnung des Landrats in Helgo⸗ land vom 15. November 1926 (delgoländen Zeitung Helg 21. November 1926) werden hierdurch nicht berührt.

4.

in der Helgoländer Zeitung in Kraft. Berlin, den 29. Oktober 1928.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Nentwig. Der Ministor für Landwirtscha

Domänen und Forsten. h A.:

ft, Hellich.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Freitag, den 2. November 1928 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Nr. 162 vom

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntgabe

1“

Bemerkung: zur Verfügung:

Preußen.

Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und⸗ausgaben in den Monaten April/ September des Rechnungs⸗ jahrs 1928. (Beträge in Tausend Reichsmark.)

A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben.) Zu Beginn des Rechnungsjahrs 1928 standen

18 034

219 867 7

1. der Betriebsfonds der Generalstaatskasse mit.. 2. die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungsjahr 1927 zurückgestellten Restbestände von

11

April- August

1 Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

zu⸗ sammen

6. Zuschüsse und Neuinvestierungen für Unternehmungen und Betriebe fowie Vermögen .

(darunter: Domänen und Forsten). (4 725) (Bergwerke) . . . (9 250) (Verkehrsunternehmungen) (Elektrizitätswerke)..

38 335 3 613

(813) (2 800)

41 948

(5 8⁸ (12 050

7 901 Ausgaben insgesamt.. 93 405 18 684

112 098

haltssoll + Vor⸗ jahrreste

Haus⸗

April⸗-

zusammen

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe 88

im Septbr.

zusammen

Mithin: Mehrausgabe. 21 348 Mehreinnahme

Abschluß.

I. Einnahmen. 1. Sttteeern Davon ab: Ueberweisungen an Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗ verbände) usw...

3 324 489

1604 569, 656 712

August

1 302 769

249 379 1

125 281

552 148 Bestand aus dem Rechnungsijahr 1927 .. Mehrausgabe aus den Monaten April / Sep⸗ öʒX“”“

2

3

781 993

Verbleiben..

2. Ueberschüsse der Unter⸗ nehmungen und Be⸗ Iriehhh

Davon ab: Zuschüsse an Unter⸗ nehmungen und Be⸗ irisbe

1 719 8 646 057

121 098

8)

770 155 B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund

Anleihegesetzen: Farsehns 5 dem 1 1“ Mehrausgabe aus den Monaten April/ Sep⸗ e ö1A1XA“ vi4*“

Verbleiben ..

3. Sonstige Einnahmen: vc“ Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Uebrige Landesver⸗ wWolliengg

205 803 23 502 412 861

163 535

8)

Stand der schwebenden Schulden Ende September 1928:

Schatzanweisungen....

90 936 81 082 10 016

109 2

40 032 149 266

A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben:

= 233 939

von

34

84 673

204 039

Einnahmen insgesamt (abzüglich der Steuer⸗ überweisungen an Ge⸗ meinden usw. und der Zuschüsse an Unter⸗ nehmungen u. Betriebe)

8“ Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ⁴). Wertschaffende Arbeitslosenfürsorge ⁵) Wohnungswesen.. Schuldendienst... Versorgungsgebühr⸗ E4“ Sonstige Ausgaben.

2 460 793

II. Ausgaben.

335 772 771 934 206 700

53 913

206 603 911 994

967 049

133 382 306 814 68 106 9 646

85 405 354 712

1

29 112 64 282

25 555

355

17 204 65 617

156 228 Parlamentarische Nachrichten

Der Hauptausschuß des Preußischen tages beschäftigte Dr. Porsch über die Ue Verbindungsstraßen auf

Provinz In dem Antra

162 494

371 096

bindungsstraßen Städten

ʒ zwischen gestiegen sei, daß

und Ortschaften

zu bestreiten. 93 661 Straßen zumeist verloren.

10 001

102 609 420 329

der Kraftfahrzeugsteuer bestritten würden.

Aufkommens aus der Steuer soll mehr als bisher auf

Ausgaben insgesamt

2 486 916

958 065

202 1251

160 190 werden.

Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme

berücksichtigt.

Forstwirtschaftsjahr 1928.

Mehrausgabe, die aus

mentarischer zusammen 109 234.

26 123

8 984

²) Darunter Reichsüberweisungssteuern 432 065, G steuer 104 495, Hauszinssteuer (Finanzbedarf) 147 852.

.“) Hierin sind enthalten 51 380 Ueberschuß der bis Ende März 1928 aus dem neuen, seit

12 946

1) Hier sind die planmäßigen Einnahmen und Ausgaben und die außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben (ausschl.

Anleihefonds)

rundvermögens⸗

Forstverwaltung 1. Oktober 1927 laufenden

) Ausschl. Versorgungsgebührnisse siehe 6. 5⁵) Siehe unter B, II, 3

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen.

Bemerkung: Uebertrag aus dem Rechnungsjahr 1927, und zwar: späteren Anleiheerlösen zu decken ist, schließlich der im Vorgriff auf kommende Anleihegesetze mit parla⸗ ustimmung geleisteten Ausgaben (64 450 + 44 784 =)

Vereins Deutscher Zeitungsverleger Kreise und Gemeinden anerkannt. über die Kraftfahrzeugsteuer, den Kreisen und Gemeinden zuweisen. ebiet, die Provinzen 30 000 km. Die Weg sich gegenüber 1913 im 1927/28 nahme fand mit einigen von der Deutschnationalen beantragten Aenderungen Schmelzer⸗Schmiljan, wonach die wichtigen Landstraßen auf die Provinzen, wie

3962 zufolge,

der

Ferner soll dahin bau von Landstraßen Anleihen, ein⸗ anleihen, zugelassen werden.

Der Ausschuß beschäftigte sich sodann mit

fer

April- August

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

im Septbr.

sammen

stein. Es wird gefordert, für den malig für das Etatsjahr 1928/29 einen Betra bereitzustellen. Der Vertreter des

zu⸗ 8 2 8 riums machte finanzielle Bedenken geltend.

I. Einnahmen. L4“*“ (darunter: Anleihen)

II. Ausgaben. Landeskulturwesen.. Verkehrswesen .. .

2

Wohnungswesen.. Sonstige Aufgaben der H

verwaltungen

3. Wertschaffende Arbeitslosen⸗

72 057

allen Seiten entgegengetreten sofortigen Beginnens des Ausbaues hingewiesen.

72057 auch eine notwendige Maßnahme sein,

oheits⸗

72057]

18 641 10 724

25 705

72 057)

im Rheinlande etwas zu steuern. einstimmige Annahme.

25 908 11 493

32 740

nahmen zur sofortigen einzuleiten und mit der Reichsregierung anteiliger Kosten in Verbindung zu treten.

Land⸗

sich 1 mit einem Zentrumsantrag

ernahme der kommunalen und Staat. wird darauf verwiesen, daß durch den steigenden Kraftwagenverkehr auf den Landstraßen die Benutzung der Ver⸗

derarti

es insbesondere armen Landgemeinden un Landkreisen nicht mehr möglich sei, die gewaltigen Aufwendungen Den Charakter als Kommunalstraßen hätten diese 3 Das Staatsministerium möge daher dahin wirken, daß die kommunalen Verbindungsstraßen 9* Provinz und Staat übernommen und die erhöhten Unkosten au Bei Verteilung des

den tat⸗

sächlichen Verkehr in den einzelnen Provinzen Rücksicht genommen In der Aussprache wurde, dem Nachrichtenbüro des die Notlage der Das neue Verteilungsge 1. das demnächst kommen wird, so 1 einen größeren Anteil als bisher Die Kreise unterhalten jetzt 82 000 km an Straßen⸗ Wegelasten für die Kreise verfünffacht. An⸗ eutschen Volkspartei und den Antrag Uebernahme sie im Wege der Vereinbaxung der Wegeunterhaltungspflichtigen in den letzten Jahren bereits erfolgt ist, weiterhin gefördert werden soll. Die Kraftfahrzeugsteuer soll auf die Wegeunterhaltungs pflichtigen unter Einbeziehung der Gemeinden gerechter als bisher verteilt werden. gewirkt werden, daß zum Ausbau und Neu⸗ insbesondere auch Auslands⸗ Eine Anregung Dr. Leidigs (D. Vp.), Auslandsanleihen nicht zuzulassen, fand keine Mehr⸗ heit. 1 Uranträgen Parteien auf Ausbau der rechtsrheinischen

traße zwischen Rüdesheim und Oberlahn⸗

von

Ausbau der Straße erst⸗ von 400 000 R.

inanzministe⸗ Ihnen wurde von und auf die Notwendigkeit des Es würde das um der Erwerbslosigkeit Der Antrag fand schließlich st Angenommen wurden auch weitere schläge der crtgen ian Fraktion, alle erforderlichen Maß⸗

or⸗

nangriffnahme der Arbeiten unverzüglich wegen Uebernahme