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abends.
Ernennungen ꝛc.
Erequaturerteilung.
Verordnung über Zollvergünstigungen für Mais und Dari. betreffend Zu⸗
Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, lassungskarten.
Im Nichtamtlichen Teil “ sind Nachrichten über den Stand der Saaten im Deuts⸗ Reiche Anfang November 1928 veröffentlicht.
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Deutsches Reich. “
Der Ministerialrat beim Rechnungshof des Deutschen Reichs Geheime Regierungsrat Loeffler ist zum Direktor beim Rechnungshof des Deutschen Reichs ernannt worden.
Dem Königlich siamesischen Konsul in Berlin, Otto Hage⸗ dorn, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
v Zollvergünstigung für Mais und Vom 8. November 1928.
Auf Grund von § 108 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung wird mit Zustimmung des Reichsrats folgendes verordnet:
1“ b Für „Mais und Dari zur Tierfütterung, zur Herstellung von Branntwem und zu Saatzwecken, unter Zollsicherung“ wird der Mehrzoll im Betrage von 2,50 RM für 1 dz erlassen, der nicht zu erheben sein würde, wenn das am 19. Oktober 1928 vereinbarte Zusatzabkommen zu dem Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slovenen vom 6. Oktober 1927 (Deutscher Reichsanzeiger vom 23. Oktober 1928, Nr. 248) bereits in Kraft getreten wäre. § 2. Diese Verordnung tritt am 13. November 1928 in Kraft.
Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt Finanzen.
der Reichsminister der
Der Reichsminister der Finanzen. I. N.: Grnst.
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.
1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 203 vom 8. Juni 1928 „Die größte Liebe sind ab 7. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 23. Oktober 1928 unter Prüfnummer 20 533 mit dem neuen Haupttitel „Seine größte Liebe“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.
2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 1866 vom 15. April 1921. „Der Scheck auf den Tod“ sind ab 10. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 26. Oktober 1928 unter Prüfnummer 20 538 mit dem neuen Haupttitel „Das große Abenteuer des Lord Lister erteilten Zulassungskarten sind gültig.
3. Die Zulassungsfarten Prüfnummer 19 195 vom 6. Junt 1928 „Die treue Nymphe' sind ab 6. November 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „22. 10. 28“ tragen.
4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 593 vom 28. März 1928 „Die Verschwörer“ sind ab 6. November 1928 ungültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „22. 10. 28“ tragen.
5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 16 167 vom 20. Juli 1927 „Was weißt Du von der Liebe? (Gefährdete Mädchen)“ sind ab 14. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreiftens vom 30. Oktober 1928 unter Prüfnummer 20 614 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten find gültig.
6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 319 vom 23. Juni 1928 „Eine Verkäuferin von Klasse“ sind ab 15. November 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 31. Ok⸗ tober 1928 unter Prüfnummer 20 644 mit gleichem Haupttitel er⸗ teilten Zulassungskarten sind gültig.
Berichtigungg. Das in der Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin vom 22. August 1928 unter Nr. 33 im Deutschen Reichsanzeiger vom 24. August 1928 Nr. 197 zum Bildstreifen „Der Poltzeiflieger von Californien“ Prüfnummer 19 116 angegebene Ausfertigungsdatum vom 14. August 1928 muß lauten: 4. August 1928“.
Berlin, den 8. November 1928. Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Voll⸗ sitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Gesetzentwurf, betreffend ein Zusatz⸗ abkommen zum deutsch⸗serbischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag an. Im Laufe des Jahres 1928 war beiderseits der Wunsch aufgetaucht, einige Schwierigkeiten zu beseitigen, die sich bei der Durchführung des Vertrags vom 6. Oktober 1927 ergeben hatten. Die eingeleiteten Verhand⸗ langen führten zu einem Zusatzabkommen vom 19. Oktober 1928. Darin sind von deutscher Seite zwei Zollzugeständnisse des Handelsvertrags erweitert worden, und zwar wurde der Vertragssatz von 20 Reichsmark für Hühner auf Truthühner und der Vertragssatz von 2,50 Reichsmark für Mais zur Viehfütterung auf weitere Verwendungszwecke aus⸗ gedehnt. Von der Gegenseite ist eine wesentliche Erleichterung bei der Verzollung von halbseidenem Samt und Plüsch und ähnlichen Geweben durch Erhöhung des zulässigen Gehalts an Seide zugestanden worden. Schwierigkeiten waren außerdem dadurch entstanden, daß Jugoslawien für gewisse Waren, ins⸗ besondere für Tee, bei der Einfuhr über jugoslawische Häfen einen Zollabschlag von 10 vH gewährt. Durch eine Note ist jugoflawischerseits zugesagt worden, daß hierdurch hervorgerufene Benachteiligungen des deutschen Handels beseitigt werden sollen.
Deutscherseits wird demnach der Vertragszollsatz- von 2,50 ℳ für den Doppelzentner Mais und Dari auch auf solchen Mais ausgedehnt, der zur Herstellung von Branntwein und zu Saatzwecken dient. Der Vertragszollsatz von 20 ℳ für den Doppelzentner für Hühner wird ausgedehnt auf Trut⸗ hühner. Für den serbischen Zolltarif gilt fortan die Be⸗ stimmung, daß Samt und Plüsch, samt⸗ und plüschartige Gewebe, sofern weder Kette noch Schuß des Grundgewebes Seide enthält, auch bei einem Gehalt an Seide von über 10 bis einschließlich 54 vH des Gesamtgewichts des Gespinstes als halbseidene verzollt werden.
Der Vertreter der Provinz Pommern, Graf von Behr, führte aus: Ich muß in den neuen Bestimmungen über Mais eine schwere Schädigung der kartoffelbauenden deutschen Landwirtschaft erblicken. Bei Beratung des Vertrags wurde von der früheren Regierung er⸗ klärt, es solle bei den damaligen Abmachungen bleiben. Die heutige Regierung hätte daran festhalten müssen, und sie darf nicht sagen, daß sich die Situation geändert hätte. Es liegt höchstens ein vorüber⸗ gehender Notstand vor, und darum darf man nicht so weit gehen, den Maiszoll dauernd herabzusetzen. Außerdem kommt dazu, daß auf diesem Wege auch den anderen meistbegünstigten Ländern niedrigere Zollsätze eingeräumt werden. Ich erblicke darin eine ganz schwere Schädigung unserer Landwirtschaft und muß daher der Annahme widersprechen.
Dieser Erklärung schlossen sich die Vertreter der Pro⸗ vinzen Oberschlesien und Ostpreußen an.
Der Gesetzentwurf wurde gegen die Stimmen der Ver⸗ treter von Pommern, Oberschlesien und Ostpreußen angenommen, hcead Bayern und Württemberg sich das Protokoll offen⸗ zielten.
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Eine Konsequenz des Gesetzentwurfs über das Zusatz⸗ abkommen zu dem deutsch⸗serbischen Handelsvertrage ist eine Verordnung über Zollvergüstigung für Mais und Dari. Beide Regierungen haben sich vorbehalten, das Abkommen schon vor der Ratifikation ganz oder teilweise vorläufig in Kraft zu setzen. Deutscherseits soll durch Verordnung bestimmt werden, daß die Vergünstigungen des neuen Maiszolles bereits jetzt den deutschen Abnehmern zugute kommen. Der Reichsrat nahm mit Mehr⸗ heit diese Verordnung an. Auch hier stimmten die Vertreter von Pommern, Ostpreußen und Oberschlesien dagegen, Bayern und Württemberg hielten sich das Protokoll offen.
Angenommen wurde eine Verordnung über Kranken⸗ behandlung und Berufsfürsorge in der Unfall⸗ versicherung. Es handelt sich hier insbesondere um Aus⸗ führungsbestimmungen zu neuen Vorschriften der letzten Novelle zur Unfallversicherung, wodurch den Berufsgenossenschaften als neue Pflicht die Berufsfürsorge auferlegt wurde. Die Einzel⸗ heiten sollten durch eine Verordnung geregelt werden, der der Reichsrat zuzustimmen hat. Bezüglich der Berufsfürsorge schließt sich die Verordnung eng an an die Vorschriften des Reichsversorgungsgesetzes.
Der Reichsrat nahm ferner die Handwerksnovelle an. Die Novelle bildet keine völlige Neuformung des Handwerks⸗ rechts, sondern beschränkt sich im Rahmen der Gewerbeordnung auf zeitgemäße Abänderungen und Ergänzungen, namentlich der Vorschriften über die Wahl zu den Handwerkskammern und deren Organisationen, sie erweitert und verbessert das Wahl⸗ recht und bringt Bestimmungen über die Abgrenzung von Handwerk und Industrie. Die Vortage der neuen Regierung hat sich im wesentlichen die früheren Beschlüsse des Reichsrats zu eigen gemacht. Darum ist die Vorlage auch in den Reichs⸗ ratsausschüssen fast unverändert geblieben.
Angenommen wurde weiter ein Gesetzentwurf über das Verfahren vor dem Bundesamt über das Heimat⸗ wesen. Bei Streitigkeiten über Fürsorge soll danach künftig
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gegebenenfalls das Bundesamt für das Heimatwesen auch ohne mündliche Verhandlung seine Entscheidung treffen können.
Schließlich stimmte der Reichsrat noch, wie es die Ver fassung verlangt, einem Gesetzentwurf über die Vereinigung von Waldeck mit Preußen zu. Die Vereinigung soll vom 1. April 1929 ab geschehen.
Der estnische Gesandte Menning ist nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.
Preußischer Landtag. 19. Sitzung vom 8. November 1928, 11,30 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“.)
Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Landtags ergab sich eine längere Geschäfts⸗ ordnungsdebatte über den demokratischen Wunsch, mit der vorgesehenen Beratung des kommunistischen Mißtrauens⸗ votums gegen den Handelsminister auch den Ausschußbericht über die Stillegung der Zeche „Unser Fritz“ zu verbinden. Die Kommunisten protestierten gegen diese Verbindung, weil ihnen dadurch die Redezeit beschränkt würde. Da Wider⸗ pruch aus dem Hause erhoben wurde, war nach den Be⸗ timmungen der Geschäftsordnung die ganze Angelegenheit erledigt.
In Erledigung der Tagesordnung wurden zunächst kleine Vorlagen beraten, darunter Anträge über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie über die Stillegung in der ober⸗ schlesischen Eisenindustrie auf die Ausschußberatung.
Es folgte die zweite Beratung des Straßenbau⸗ gesetzes für die Hohenzollernschen Lande.
Für den Gemeindeausschuß, der die Vorlage zur unver⸗ änderten Annahme empfiehlt, berichtet Abg. Dr. Peucker (Zentr.). Er hebt u. a. hervor, daß die Neuregelung bezwecke, die Gemeinden mehr von den infolge des gesteigerten Kraftwagen⸗ verkehrs außerordentlich gestiegenen Straßenunterhaltungskosten zu
Abg. Pohl (Dt. Fr.) tritt für eine redaktionelle Aenderung des § 1 ein, die eine klarere Ausdrucksweise herbeiführen soll.
Das Haus lehnt diesen Antrag ab und nimmt im übrigen das Gesetz, entsprechend einem Antrag Dr. Greßler (Dem.), en bloc in zweiter und gleich darauf in dritter Lesung und in der Schlußabstimmung an.
Dann wird die Ausfprache über die deutschnationale Interpellation wegen der Vorgänge am Berliner Werner⸗Siemens⸗Realgymnasium fcortgesetzt.
Abg. Dr. Hildegard Wegscheider (Soz.) meint, der Be⸗ gründer der deutschnationalen Interpellation, der Abg. Oelze, habe 1922 mit väterlicher Milde jene Schüler der Lichterfelder Kadettenanstalt verteidigt, die einen ihnen unbequemen Lehrer ge⸗ waltsam entfernen wollten. Hier aber, wo die elementare Be⸗ geisterung der jungen Menschen für die Republick zum Ausdruck gekommen sei, befinde er sich in der anderen Frontstellung und werfe, wider besseres Wissen, der Republick vor, daß sie mehr Feste feiere als die Monarchie. Freilich hätten unter der Monarchie die öffentlichen Feste nie mit elementarer Begeisterung begangen werden können, weil sie keine Volksfeste gewesen waren, sondern nur eine Person in den Mittelpunkt gestellt hätten. (Sehr wahr! links.) Herr Oelze wisse nicht, daß die Jugend in immer steigendem Maße den Gedanken der Freiheit und Selbstverwaltung pflege und wisse, daß sie diese Ideale in der Verfassung von Weimar finde, der sie darum auch in immer zunehmendem Maße freudige Zustimmung gebe. Es gäbe noch Schulstuben, in denen die muffige Luft von früher noch nicht ausgelüftet sei. Aber die Zahl der Schulstuben, die sich weit der neuen Zeit geöffnet hätten, habe riesig zugenommen. Die große Empörung des Abg. Oelze darüber, daß die Jugend, als die Grenzen des Ertragbaren über⸗ schritten worden wären, auf einmal an die Presse gegangen seien, werde kein Schüler verstehen und auch kein wahrer Pädagoge; denn er wisse wohl, daß die Pädagogen auch von den Schülern lernen könnten. (Zuruf des Abg. Kube: Gilt das alles pari⸗ tätisch?) Wer das noch nicht bemerkt habe, habe eine etwas lange Leitung. (Heiterkeit.) Und wenn Herr Oelze bemängelte, daß die Fesfeins zuviel in den Schulen erörtert werde, so wisse er wohl nicht, daß diese Verfassung unendlich viel von den großen Ideen des ganzen Volkes enthalte und deshalb viel inhaltsreicher sei, als die oLLL Biographie Wilhelms aus Doorn sein könne. (Sehr wahr! links. — Gegenkundgebungen rechts.) Kein Lehrer sollte aber gezwungen werden, eine solche Verfassungsrede zu halten; vielleicht könnte auch ein Schüler selbst einmal eine solche Rede halten (Rufe rechts: Dann kann er gleich eine Klasse über⸗ springen!), wie überhaupt diese Verfassungsfeiern auszugestalten seien. Wenn die Deutschnationalen in ihrer Interpellation für die Gewissensfreiheit eintreten wollten, so verdrehten sie sofort den Sinn des Wortes, indem sie, ein unmöglicher Zustand, den Ober⸗ schulräten verbieten wollten, sich an die Presse zu wenden. Die Rednerin weist zum Schluß die deutschnationalen Vorwürfe gegen
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
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