den Berufungsbeklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor den 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Kiel auf den 26. Januar 1929, 19 Uhr, Zimmer 30. mit der Auf⸗ “ sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 31. Oktober 1928. Geschäftsstelle 4 des Oberlandesgerichts. [69776] Oeffentliche Zustellung.
Die Monteurfrau Elsbeth Prey, geb. Trettin, in Belgard a. Pers., Prozeß⸗ bevollmächtigter: RechtsanwaltDr.Köhler in Köslin, Kagt gegen ihren Ehemann, den Monteur Willy Prey, früher in Kolberg, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus 8§ 1566 und 1668 B. G.⸗B. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der III. Zivilkammer des Landgerichts in Köslin auf den 18. Ja⸗ nuar 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Köslin, den 3. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[70145]
Oeffentliche Zustellung. Die Ehe⸗ frau Henriette Domjahn, geb. Irtz, Lübeck, vertre en durch die Rechtsanwälte Dres. Landau und Roeper in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann den Arbeiter Rudolf Domjahn, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrag, die Ehe der Par⸗ teien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung vor das Landgericht Lübeck.⸗ Zwwilkammer II, auf Montag⸗ 28. Ja⸗ nuar 1929, vorm. 9 ¼ Uhr, mit der Austorderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Lübeck, 2. November 1928 Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[69777] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Stanislawa Roba⸗ kowski, geb. Bema, in Bobelwitz, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buch⸗ holz in Meseritz, klagt gegen ihren Ehemann, den ehemaligen Versiche⸗ rungsbeamten Loren Robakowfki, zuletzt in Bobelwitz wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der Zivilbammer des Landgerichts in Meseritz auf den 29. Januar 1929, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Meseritz, den 4. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[69778 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Schulz, geb. Lüdicke, in Neuruppin, Heinrichstr. 46, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Simon, Neuruppin, klagt gegen den Reisenden Otto Schutz, früher in Neu⸗ ruppin, Heinrichstr. 46, auf Ehe⸗ scheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagben ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die 3. Zivilkammer des sonsgerichts in Neuruppin auf den 4. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 80, mit der Auf⸗ orderung, sich durch einen bei diesem
ericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Neuruppin, den 26. Oktober 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts. [69779] Oeffentliche Zustellung.
Die Musikerfrau Elisabeth Kischer, geb. Steffen, in Tilsit, Stolbecker Straße 107, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Jacobi in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann, den Musiker Hermann Kischer, früber in Tilsit, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1568, 1565 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trag, die Ehe zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Tilsit. Zimmer 208, auf den 14. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Tilsit, den 6. November 1928.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts.
0 169783] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ruth Gertraude Klinke in Chemnitz, gesetzlich vertreken durch ihren Vormund das Jugend⸗ und Wohlfahrtsamt, Abt. Amtsvormundschaft,
Chemnitz, Wiesenstraße 1, Klägerin, klagt!
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 264 vom 10. November 1928. S. 4.
gegen den Elektromonteur Willy Kurt! Schlüssel, zuletzt in Chemnitz, setzt un⸗ bekannten Aufenthalte, Beklagten, auf Erhöhung der Unterhaltsrente, mit dem Antrage auf Gewährung des Armenrechts, den Beklagten kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Klagzustellung ab an Stelle der im Urteil des Amtsgerichts Chemnitz, 7 Cg 81/21, vom 8. Märs 1921 festgesetzten Rente eine polche von zunächst wöchentlich 7,50 RM, jährlich 390 NM, vierteljährlich im voraus zu gewähren. Der Klägerin ist das Armen⸗ recht bewilligt worden. Der Beklagte wird zum Gütetermin auf den 28. De⸗ zember 1928, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Chemnitz, Hohe Straße, Zimmer 138, I, hiermit geladen. Chemnitz, am 5. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
[70152] Oeffentliche Zustellung. Oberfrank, Kurt, geb. 27. 12. 1927, unehel. der Witwe Walburga Stengel, gesetzlich vertreten durch den Vormund Oberfrank. Martin, Bäckermeister in Bäumenheim, klagt gegen Vonroth, Willibald, Bäckergehilfe von Gunzen⸗ beim, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Unterhalts, und beantragt, zu erkennen: I. Es wird fest⸗ gestellt, daß der Beklagte der Vater des am 27. Dezember 1927 won der Walburga Bauer verw. Stengel, geb. Oberfrank, in Walbach unehelich geborenen Kindes Kurt ist. II. Der Beklagte ist schuldig, dem Kinde von der Geburt bis zu dessen vollendetem 16. Lebensjahre eine je für drei Monate vorauszahlbare Unterhalts⸗ rente von monatlich 40 RM zu entrichten. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckoar, soweit die Unter⸗ haltsbeträge für die Zeit nach der Er⸗ hebung der Klage und für das der Er⸗ hehung der Klage vorausgehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind. Der Be⸗ klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Don⸗ nerstag, den 21. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Donauwörth, Sitzungssaal Nr. 1, geladen. Donauwörth, den 8. November 1928. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
—
(69784] Oeffentliche Zustellung.
Die minderfährige, am 14. 5. 1926 ge⸗ borene Gisela Lenni Irene Kumpe in Hinterhermsdorf, vertreten durch gesetzlichen Amtsvormund, Wohlfahrts⸗ und Jugendamt des Bezirksverbandes Pirna, Prozeßbevollmächtigter: Verwal⸗ tungsinspektor Horn, klagt gegen den Stellmacher Richard Wilhelm Heinrich Rupprecht, zuletzt in Dresden⸗N., Carola⸗ platz 1, wohnhaft gewesen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts unter der Behauptung, daß Rupprecht sein außerehelicher Vater sei, weil er seiner Mutter, der Lenny Kumpe in Hinterhermsdorf, in der Zeit vom 16. 7. 1925 bis 14. 11. 1925 beige⸗ wohnt habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, der Klägerin vom 26. 7. 1926 an bis zum 29. 2. 1928 zu Händen des Vormunds als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Vierteljahrs⸗ rente von 75 RM und vom 1. 3. 1928 bis 13. 5. 1942 eine solche von 90 RM. zu zahlen und die Kosten des Rechtestreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße, auf den 2. Januar 1929, vor⸗ mittags 8 ¼ Uhr, geladen.
Dresden, den 3. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Ibbbeier Amtegericht.
6 (697870 Oeffentliche Zustellung.
In des minderj. Kindes Erich Gustav Rösler in Wildenhoff, Kreis Pr. Eylau, vertreten durch den Amts⸗ vormund des Kreisjugendamts Pr. Eylau, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Goldmann, Freiburg, Schl., gegen Maurerlehrling Otto Schulz, zu⸗ letzt in Freiburg, Schl., Bahnweg 7 bei Ullrich, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird gemäß 8§§ 203, 206 Z.⸗P.⸗O. die öffentliche Zustellung der Ladung zum 12. Dezember 1928 an⸗ geordnet. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits ist anberaumt auf den 12. Dezember 1928, vor⸗ mittags 8 ½ Uhr. Freiburg, Schl., den 5. November 1928. Das Amtsgericht.
[69417] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Heinz Willinski in Elberfeld, Prozeßbenollmächtigter; Jugendamt der Stadt Elberfeld, klagt gegen den Bergmann Fritz Nichulski, früͤher in Wanne⸗Eickel, Ziethenstr. 5, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit der verstorbenen Mündelmutter Berta Willinsti in Elberfeld in der ge⸗ setzlichen Empfängniszeit vom 90. 7. bis 28. 11. 1927 den Beischlaf vollzogen hat, mit dem Antrage: a) auf Zahlung von Unterhalt vom Tage der Geburt, dem 28. Mai 1928, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in Höhe von vierteljährlich 120 RM, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten des Kalender⸗ vierteljahres, b) das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, c) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
ihren]
zember 1928, vormittags 9 Uhr,
Zimmer 31, geladen. Gelsenkirchen, den 27. Oktober 1928.
Nuther,
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts. 8
[69418] “
Der minderjährige Edgar Merbach,
Gotha, geb. 13. August 1923, unehe⸗ liches Kind der ledigen Marie Merbach in Gotha, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund der Stadt Gotha in Gotha, klagt gegen den Handelsmann Wolf Ullrich, zuletzt in Gotha, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Unter⸗ halts, mit dem Antrage: 1. dem Kläger das Armenrecht zu bewilligen, 2. den Verklagten zu verurteilen, an Kläger vom 1. Januar 1925 bis zum 13. August 1929 monatlich im voraus 25 RM zu zahlen, und das Urteil hinsichtlich der bereits fälligen Unterhaltsbeiträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Vertreter des Klägers behauptet, der Verklagte habe der Mutter des Kindes während der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit, d. h. in der Zeit vom 15. 10. 1922 bis 13. 2. 1923, geschlechtlich beigewohnt. Beweis: Zeugnis der Kindesmutter. Zu diesem Zweck ist vor dem Thüring. Amtsgericht Gotha Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung auf den 9. Ja⸗ nuar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 37, anberaumt. Der Verklagte wird zu diesem Termin hiermit ge⸗ laden. Gotha, den 2. November 1928. Thüring. Amtsgericht. 2.
[69419] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Walter Rudi Sülzenbrück in Gotha, geb. am 30, 1. 1928, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund der Stadt Gotha, klagt gegen den Schuhmacher Max Koch, früher in Gotha, Eisenacher Str. 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Ver⸗ klagten zu verurteilen, an den Kläger vom 30. Januar 1928 bis zum 30. Ja⸗ nuar 1944 monatlich im voraus 25 RM. zu zahlen. Der Kläger ladet den Ver⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Thüring. Amts⸗ gericht in Gotha auf Freitag, den 4. Januar 1929, vormittags 8 ⅛% Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Gotha, den 3. November 1928. Thüring. Amtsgericht.
[70153]) Oeffentliche Zustellung.
Das Hess. Kreisamt, Kreisjugendamt in Groß Gerau, in Vollmacht des Stadt⸗ jugendamts St Pölten⸗Stadt, als Vor⸗ mund der Herta Mayer, geb. am 2. Ok⸗ tober 1927 in St. Pölten und wohnhaft daselbst, klagt gegen den Schmied Arnold Bösentheimer, geb. am 14. November 1898, früher wohnhaft in Villach, zuletzt wohnhaft in Gustavsburg, Darmstädter Landstraße 18, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Unterhalts, und hat in seinem Klagenachtrag vom 20. Oktober 1928 folgenden Klageantrag gestellt: 1. Der Beklagte ist als Vater des am 2. Oktober 1927 von der Therese Mrasek geborenen Kindes Herta Mayer anzusehen. 2. Der Beklagte ist schuldig, zur Bestreitung der Kosten des Unterhalts an die Klägerin von der Geburt, vom 2. Oktober 1927, bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr eine Unterhaltsrente von monatlich 40 RM nebst 8 % Zinsen hieraus von den einzelnen Fälligkeitstagen in vierteljährlichen Raten im voraus zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge fofort und die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahres. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf⸗ erlegt. 4. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Klägerin ist das Armenrecht für die erste Instanz be⸗ willigt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Groß Gerau, Sitzungssaal, auf den 20. Dezember 1928, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Die öffent⸗ liche Zustellung des Klagenachtrags vom 20. Oktober 1928 wie die öffentliche Ladung des Beklagten wird bewilligt.
Groß Geran, den 29. Oktober 1928.
Der Ürkundsbeamte der Geschäftsstelle
Hess. Amtsgerichts Groß Gerau.
[69420]! Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Grete, Hans und Anneliese Kröber, Halle a. S., Lilien⸗
[69789] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige, am 7. Oktober 1926 geborene Charlotte Ruth Lorenz zu Halle⸗ Saale, vertreten durch den Magistrat der Stadt Halle⸗S., Amtsvormundschaft zu Halle⸗S. Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Ohser zu Halle⸗Saale, klagt gegen den Arbeiter Paul Alsleben, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Halle⸗ Saale, Körnerstraße Nr. 31, unter der Behauptung, daß der Beklagte zu ihrem Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin, zu Händen der städtischen Amtsvormundschaft, vom Tage der Geburt ab bis zum 31. Juli 1927 vierteljahrlich 75 RM -— fünfundsiebzig Reichsmark — und vom 1. August 1927 ab bis zur Voll⸗ endung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt in vierteljährlichen Voraus⸗ zahlungen eine vierteljährliche Geldrente von 99 RM — neunundneunzig Reichs⸗ mark — zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künstig fällig werdenden jeweils am 7. Oktober, 7. Ja⸗ nuar, 7. April und 7. Juli jedes Jahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Halle⸗Saale auf den 20. De⸗ zember 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer 141, geladen.
Halle⸗Saale, den 3. November 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 2 des Amtsgerichts.
[69790] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Hermann Politz zu Vienenburg, vertreten durch das Kreis⸗ jugendamt Goslar, klagt gegen den Ingenieur Friedrich Marby, früher in Hannover, Herschelstraße 10, unter der Behauptung, daß dieser als sein außer⸗ ehelicher Erzeuger verpflichtet sei, ihm Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger z H. des Kreisjugendamts Goslar von seiner Geburt ab, d. i. der 31. Mai 1927, eine Unterhaltsrente von 60 RM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 1. Dezember, 1. Mär;, 1. Juni und 1. September jeden Jahres zu zahlen und das Urteil gemäß § 7086 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Hannover auf den 21. De⸗ zember 1928, vormittags 10 Uhr, geladen.
Hannover, den 2. November 1928.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[69791]
Die minderjährige Gertrud Adelheid Kutza in Gr. Wartenberg vertreten durch das Jugendamt Groß Wartenberg, klagt gegen den Oberschweizer Richard Messow, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Unter⸗ halt. Klägerin beantragt, Beklagten zu verurteilen, von der Geburt, d. i. v. 10. 6. 1925, ab eine Unterhaltsrente von 75 RM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen viertel⸗ jährlich im voraus zu zahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Naumburg a. S. zum 20. Dezember “ vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 25.
Naumburg a. S., den 31. Oktober 1928.
Das Amtsgericht.
[69794] Oeffentliche Zustellung. Eugen Blessing von Neckarhausen, Gde. Nürtingen, geb. am 8. 1919, vertr. durch das Jugendamt Nürtingen, klagt wegen Unterhalts gegen den verh. Tag⸗ löhner Jakob Walter, zuletzt wohnhaft in Altshausen, O.⸗A. Saulgau, seit 1926 mit unbekanntem Autenthalt abwesend, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, an den Kläger vom Tage der Klagerhebung an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres eine jährliche Geldrente von 420 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden in vierteljährlichen Raten im voraus. Der Beklagte wird hiermit zu dem am Freitag, den 28. Dezember 1928, vorm. 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht stattfindenden Güteverhandlungs⸗ termin geladen. 8 Amtsgericht Faulgau (Württ.).
————
[69796] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Werner Petzold in Reinsdorf, vertreten durch das Kreis⸗
straße 12, vertreten durch ihren Pfleger, den Drogisten Paul Klaus in Hale⸗ a. S., Gr. Klausstr. 19, klagen gegen den Friseur Franz Kröber, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Halle a. S. vohnhaft gewesen, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte als ehe⸗ licher Vater der Kläger sich der Unter⸗ haltspflicht gegen dieselben entziehe, ob⸗ wohl er dazu in der Lage sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung einer seit dem 1. Juli 1926 vierteljährlich im voraus zu zahlenden
Unterhaltsrente von 90 NM an jeden
der Kläger. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halle a. S., Abteilung 4, auf den 15. Dezember 1928, vormitiags 9 Uhr, Zim⸗ mer 141, geladen. 1
Halle (Saale), 3. November 1928.
treits wird der Beklagte vor das sgericht, hier, auf den 31. De⸗
Amtsgericht. Abteilung 4.
jugendamt Delitzsch als Amtsvormund dieses wieder vertreten durch den Amts⸗ vormund Max Poppe in Trebbin, ktagt gegen Schweizer Georg Tremmel in Ahrensdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, dem 18. Februar 1928, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 Reichsmark zu zahlen und das Urteil nach § 708 Ziffer 6 3.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht Trebbin (Kreis Teltow) auf den 4. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, Zimmer 2. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Amtsgericht Trebbin (Kreis Teltow),
[70158]) Oeffentliche Zustellung.
Bodenfelde, vertieten durch das Kreis⸗ jugendamt in Uslar, klagt gegen den Arbeiter Richard Heye, früher in Boden⸗ auf kostenpflichtige Verurteilung, dem Kinde vom Tage der Geburt bis Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zu ent⸗
21. V. ⸗und 21. VIII Zur mündlichen Verhandlung
21 11. Jahres. das Amtsgericht in Uslar auf den Uslar, den 1. November 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[69780] Oeffentliche Zustellung.
gesellschaft. Hamburg, Feldstr. 26, klagt gegen den Händler Albert Schäfers, früher in Altona wegen Forderung, mit dem Antrage. den Beklagten kostenpflichtig
von 500 RM. nebst 2 % p. a. Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont seit dem 1. April 1927 zu verurteilen unter Duldung der Zwangsvollstreckung in das auf Namen des Beklagten stehende, in Stellingen⸗Langenfelde, Basselweg 25 be⸗ legene, im Grundbuche von Stellingen⸗ Langenfelde Band XII Blatt Nr. 577 eingetragene Grundstück. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona, Elbe, auf den 20. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 188 geladen. Altona, den 5. November 1928 Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 3 d.
b [69771] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Bruno Hellinger Bank⸗ geschäft, offene Handelsgesellschaft, Alleininhaber Bruno Hellinger und Kurt Radicke in Berlin NW. 7, Do⸗ rotheenstraße 56, Prozeßbevollmächtigte:
Löwisohn, . klagt gegen: 1. den Kaufmann Richard Hoffmann, früher in Berlin W. 10, Von⸗der⸗Heydt⸗Straße 5, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, 2. die Firma Julius Pick, Bankgeschäft in Berlin, auf Grund des Wechsels vom 20. Juli 1928 über 4000 RM, fällig am 20. August 1928, und der Protesturkunde vom 22. August 1928, mit dem Antrag, den Beklagten zu 1, Richard Hoffmann, als Gesamtschuldner mit der bereits verurteilten Beklagten zu 2 kosten⸗ pflichtig und vorläufig. vollstreckbar zu⸗ verurteilen, an die Klägerin 4000 RM nebst 9 % Zinsen seit dem 20. August 1928, 38,25 RM Protestspesen und eigene Spesen und ½ % eigene Pro⸗ vision mit 13,33 RM zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Kammer für Handels⸗ sachen des Landgerichts I in Berlin, Gerichtsgebäude Grunerstraße II. Stock, Zimmer 69/71, auf den 3. Jannar 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. — 47. P. 289. 28. Berlin, den 7. November 1928. Der Urkundsbeamte
— ——
[69772] Oeffentliche Zustellung.
Der Kunstmaler Wilhelm Wagner, Charlottenburg, Weimarer Straße 27 b. Sgoll, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Kurt Hauptmann, Berlin W. 30, Nollendorfstraße 11/12, klagt gegen den Wilhelm Limpert, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 217, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen 2000 Reichsmark, mit dem Antrag, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 2000 RM nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 26. Mai 1928 und 83,46 RM Wechselunkosten zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die 4. Kammer für Handels⸗ des Landgerichts III in Berlin⸗ Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 20. Dezember 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, Saal 147, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als rozeßdevollmächtigen ver⸗ treten zu lassen. — 23. P. 366. 28.
Charlottenburg, 31. Oktober 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts II1I Berlin.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
5. November 1928.
zwei Zentralbandelsregisterbeilagen].
8 6 1 8 1
Die minderjährige Elisabeth Noll in
selde, wegen Unterhalts, mit dem Antrage zur richtende Geldrente von 90 RM zu zahen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälli werdenden am 21. XI., jeden des Rechtsstreits wird der Belagte vor
18. Dezember 1928, 9 Uhr, geladen.
Die Handels⸗ und Verkehrsbank Aktien⸗
und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung
Rechtsstreits
Rechtsanwälte Hermann Ber und Franz Berlin W. 8, Jägerstraße 13,
den zuständigen Landesregierungen:
und Münster i. W.
der Geschäftsstelle des Landgerichts 1.
18. Konsumgüter . 1
(einschließlich Börsenbeilage und
Erscheint an jedem Wochentag abends. SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Thh,
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
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Ei einzelne Beilagen kosten 10 Spf Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
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strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle 188. 8 S
telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge
einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗
Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 92 8
1 Deutsches Reich. Exequaiurerteilung. .
Zweite Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Ver einigten Staaten von Amerika.
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderxziffer vom 7. No⸗ vember 1928.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 39 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil T. 8 “
2
1“
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Nachtrag zu einem Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Deutsches Reich.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in a. M. Edward A. Dow ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. “
Amtliches.
Zweite Verordnung
nfuhr von Gerste aus den V Staaten von Amerika..
Vom 8. November 1928.
8 Auf Grund der §88§ 3 und 4 der Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika vom 27. September 1928 (RGBl. I S. 375) wird bestimmt, und zwar hinsichtlich der §§ 1 und 2 im Einvernehmen mit
§ 1. 8 Die Untersuchungsanstalt in Bremerhaven ist zu schließen.
0 Untersuchungsanstalten sind neu zu errichten in Kiel, Wesermünde
Die Geltungsdauer der Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Vereinigten Staaten von Amerika vom 27. September 1928 wird bis zum 31. Dezember 1928 verlängert. Berlin, den 8. November 1928. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 1b J. A.: Dr. Heukamp. Reichsminister der Finanzen. 8 . Ernst.
Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 7. November 1928. Die auf den Stichtag des 7. November berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts bcn
1913 = 100 8 1928 31. Okt. 7. Noh.
Ver⸗ änderung
in vH
Inderxgruppen
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 128,1 2. Vieh 1““ 118,7 159,7 140,3 134,6 130,0
127,5 119,8 162,3 138,8 135,2 128,8
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Vieherzeugnisse.. WL52 Agrarstoffe zusammen. II. Kolonialwaren... III. Industrielle Rohstoff und Halbwaren. 1A““ 135,3 .Eisen 1ee“ 127,8 .Metalle (außer Eisen). 109,2 AEL8E11111“; 150,8 äute und Leder.. 141,2 “” 126,7 ¹) 2. Künstliche Düngemittel. 82,0 .Technische Oele und Fette 126,0 Kantschue ““ 26,2 Papierstoffe und Papier. 151,6 Baustoffe 1“ 159,3 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 1893,1 IV. Industrielle Fertigwaren. 138,6 176,1
17. Produktionsmittel .. .. . sammen “ 160,0 160,0
N. Gesamtitdee . 140,0 140,2
8 Für Halbzeug und Walzwerkerzeugnisse sind die zurzeit nominellen Verbandspreise zugrunde gelegt. 1) Monatsdurchschnitt September. — ²) Monatsdurchschnitt Oktober.
Hiernach hat die Gesamtinderxziffer gegenüber der Vor⸗
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135,3 127,8 * 109,0 150,7 13³9,2 127,3*) 83,3 128,2 26,2 152,3 159,2
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ziffer für Agrarstoffe um 0,4 vH gestiegen und diejenige für Kolonialwaren um 0,9 vH zurückgegangen. Die Inderziffern für industrielle Rohstoffe und Halbwaren und für industrielle Fertigwaren weisen gegenüber der Vorwoche keine Ver⸗ änderung auf. „Unter den Einzelgruppen der Agrarstoffe sind die Inder⸗
ziffern für pflanzliche Nahrungsmittel bei niedrigeren Preisen für Brotgetreide, Mehl und ucker, und für Futtermittel in⸗ folge rückläufiger Preise für Futterkartoffeln und Kleie zurück⸗ gegangen. Die Steigerung der Inderziffer für Vieh ist in der Hauptsache auf höhere Preise für Rinder und diejenige für Vieherzeugnisse auf höhere Preise für Milch und Eier zurück⸗ zuführen. Der Rückgang der Inderziffer für Kolonialwaren ist durch niedrigere Preise für Kaffee und Kakao bedingt. Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren mußten
in der Inderziffer für die Gruppe Eisen, die Eisenrohstoffe und Fertigeisen umfaßt, für Halbzeug und Walzwerkerzeugnisse, die zurzeit nominellen Verbandspreise zugrunde gelegt werden. Eine Erhöhung der Preise für die nichtsyndizierten Feinbleche wurde in der Hauptsache durch einen Rückgang der Preise für Maschinengußbruch (Berlin) ausgeglichen. Innerhalb der Gruppe Textilien haben die Preise für Wolle größtenteils an⸗ gezogen, während diejenigen für Baumwolle, Baumwollgarn, Flachs, Hanf und Jute zurückgegangen sind. In der Gruppe Häute und Leder haben neben den Preisen für Rindshäute und Kalbfelle auch die Preise für Unter⸗ und Oberleder nachgegeben. Die Steigerung der Inderziffer für künstliche Düngemittel ist auf höhere Preise für Stickstoffdbünger und für Thomasmehl zurückzuführen. Unter den technischen Oelen und Fetten haben sich die Preise für Petroleum, Benzin und Benzol erhöht.
Berlin, den 10. November 1928.
Statistisches Reichsamt. BEEIEEE
Bekahnnitmachung. 8—
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 des Reichs gesetzblatts Teil 1 enthält:
die Verordnung über die Prüfung der Bedürftigkeit bei der Krisenunterstützung füͤr Arbeitslose, vom 6. November 1928.
Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RN. Berlin, den 10. November 1928. 8 Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
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Vreußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstellen Kremmen und Klein⸗ wasserburg im Reg.⸗Bez. Potsdam, Linichen im Reg.-Bez. Köslin, vüesfah im Reg.⸗Bez. Wiesbaden und die Kloster⸗ oberförsterste e Goslar im E Hannover sind zum 1. April 1929 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 3. Dezember 1928 eingehen.
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über die Zulassung von Zündmitteln
In dem Bescheid 2780/23 vom 5. Juni 1923 des unter⸗ zeichneten Oberbergamts tritt nachstehende Aenderung ein: 1. Zusatz zu A5: Beschaffenheit des Zündmittels: a) Die Zünder können als Brückenglühzünder und als Funken⸗ glühzünder „Orion“ ausgebildet werden. b) An Stelle des bisher als Vergußmasse benutzten Schwefels
büahn ferner eine nicht brennbare Vergußmasse zur Anwendung gelangen.
c) Die Isolierung der Zünderdrähte kann sowohl brennbar als auch feuersicher ausgeführt sein. 2. Zusatz zu B: Verwendungsbedingungen: Auf Steintohlenbergwerken dürfen Zünder mit brenn⸗ barer Vergußmasse (Schwefel) nicht verwandt werden. Bonn, den 18. Oktober 1928.
Preußisches Oberbergamt.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten. Vorgestern begann im Reichsinnenministerium unter dem Vorsitz des Reichsinnenministers Severing eine gemeinsame Sitz ung der beiden vom Verfassungsausschuß der
leicht an en. Von den Hauptgruppen ist die Inder⸗
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folge hatte diese Konferenz nur konstituierenden Charakter. Ins⸗ besondere sollte festgestellt werden, in welche Einzelthemata die beiden den Unterausschüssen überwiesenen Fragen: territoriale Neugliederung des Reiches und Zuständigkeit sowie Organe der Länder aufzuteilen seien. Auch sollten die dafür in Frage kommenden Einzelberichterstatter nominiert werden. Der Kon⸗ ferenz lag ein Vorschlag der Reichsregierung vor, über den sich eine längere Debatte entwickelte.
— Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags setzte unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) seine Beratungen über die Novelle zur Unfallversicherung fort. Ministerialdirektor Dr. Grieser erklärte, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge: Ueber den Umfang der durch die allgemeine Ausdehnung der Unfall⸗ versicherung erwachsenden Kosten sind irrige Angaben verbreitet worden. Demgegenüber ist festzustellen: die frühere Denkschrift der Reichsregierung hat die Höchstgrenze der Neubelastung auf zunächst fünf bis sechs, später nach Eintritt des Beharrungs⸗ auf 30 bis 36 Millionen geschätzt. Die Berufsgenossen⸗ schaften als die Vertreter der von der Belastung betroffenen Kreise haben diese Schätzung für zu hoch gehalten und die dauernde Belastung selbst auf 12 Millionen angegeben; diese Schätzung kann richtig sein. Mit Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs würde eine Belastung von ungefähr 3 Millionen entstehen, die restliche Belastung durch weitere Ausdehnung sich also auf neun Millionen beschränken. Dieser Betrag stellt aber nicht eine Neu⸗ belastung der Volkswirtschaft, sondern zu einem erheblichen Teile nur eine Verschiebung der Belastung dar, da bei den Unfällen der bisher unversicherten Personen schon jetzt von Kranken⸗, In⸗ validen⸗ und Angestelltenversicherung sowie der allgemeinen Fürsorge und den Unternehmern (Haftpflicht) bedeutende Auf⸗ wendungen zu machen sind, die im Falle der Ausdehnung der Unfallversicherung fortfallen würden. Die wirkliche Neubelastung würde sich also erheblich unter 9 Millionen halten. Es wurde alsdann vom Vorsitzenden Abg. Esser (Zentr.) erklärt, daß der Ausschuß die Novelle zur Unfallversicherung weiter durch⸗ sprechen werde, daß aber im gegenwärtigen Augenblick Ab⸗ aʒce über einzelne Anträge vesp. die Vorlage nicht möglich eien, da die Mitglieder des Ausschusses noch nicht die für ihre Stellungnahme notwendige Fühlung mit ihren Fraktionen hätten nehmen können. In diesem Sinne wurden alsdann die Artikel 3, 4 und 5 der Vorlage in der Aussprache erledigt, aber alle Ab⸗ stimmungen vertagt. Artikel 3 der Vorlage ersetzt die Worte „Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker“ durch das Wort „Angestellte“. Von der Unfallversicherung der Angestellten werden aber ausgenommen die Aerzte und Medizinalprattikanten, soweit sie nicht unentgeltlich oder lediglich zu ihrer Ausbildung tätig sind, alle Kapellmeister und Musiker, sowie von den übrigen Künstlern diejenigen, die mit mehr als 8100 RM Jahresarbeits⸗ verdienst angestellt sind. Artikel 4 will dem § 547 der Reichs⸗ versicherungsordnung folgende Fassung geben: „Die Reichs⸗ regierung kann durch Verordnung bestimmte Krankheiten als Berufskrankheiten bezeichnen. Auf solche Krankheiten findet die Unfallversicherung Anwendung ohne Rücksicht darauf, ob die Krankheit durch einen Unfall oder durch eine schädigende Ein⸗ wirkung verursacht ist, die nicht den Tatbestand des Unfalls erfüllt. Die Reichsregierung kann die Durchführung der Un⸗ fallversicherung bei Berufskrankheiten und die Voraussetzung für ihre Entschädigung regeln.“ Artikel 5 will in die Reichs⸗ versicherungsordnung einen neuen Paragraphen einfügen, der lauten soll: „Die Vorschriften über die Entschädigung von Be⸗ triebsunfällen finden auch Anwendung, wenn jemand, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, unter Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit einen anderen aus gegenwärtiger Lebensgefahr rettet oder zu retten unternimmt und dabei einen Unfall erleidet, Dasselbe gilt für die Uebungen der organisierten Lebensrettung.“ Zu diesen Artikeln lagen zahlreiche Anträge vor; Beschlüsse wurden nicht gefaßt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche
ist vom Viehhof in Mainz am 7. November 1928 amtli worden. 2 9r amtlich gemeldet
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Nr. 48 des „Reichsministerialblatts“ (ZBentralblatts für das Deutsche Reich) vom 9. November 1928 hat folgenden Inhalt: 1. Justizwesen: Bekanntmachung über den Rechtshilfeverkehr auf Grund der internationalen Uebereinkunft zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Veröffentlichungen vom 12. September 1923. — 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. — 3. Maß⸗ und Gewichtwesen: Drei Bekanntmachungen über Zulassung von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung. — 4. Statistik: Ver⸗ ordnung über statistische Marken. — Bekanntmachung über den Bei⸗ tritt Griechenlands und Litauens zu der Uebereinkunft, betreffend die Einrichtung einer Internationalen Handelsstatistik. — 5. Steuer⸗ und Zollwesen: Bekanntmachung der Beschlüsse des Bewertungsbeirats über die Einreihung bestimmter landwirtschaftlicher Béstriebe in die Ertragswertklassen und Rahmensätze für den zweiten Hauvptfest⸗ stellungszeitraum. — Verordnung über die Neuregelung der örtlichen “ 1““ 8; des Landesfinanzamts Nürnberg. — 6. Verkehrswesen: Entscheidu über Entei
Röüchebahn wecke heidung über Enteignung für
Länderkonferenz eingesetzten Unterausschüsse Dem Nachrichtenbüro des Vereins d. EET “ 8 8 LE1““ 1 18 “ g 8
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