1928 / 269 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbellage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 268 vom 15. November 1928

S. 4.

Berlin-Lichterfelde. [71097] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ingenieurs Paul Hada⸗ movsky, Berlin⸗Lankwitz, Siemens⸗ straße 51, wird nach Anhörung der Gläubigerversammlung mangels einer den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechenden Masse eingestellt. Berlin⸗Lichterfelde, ü. November 1928. Das Amtsgericht. (10. N. 18/28.)

Borken, Wesif. [71098] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Müllers Heinrich Homann gt. Kolkmann in Weseke, Dorf Nr. 116, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 7. Februar 1928 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Datum

bestätigt ist, 1eg aufgehoben.

Amtsgericht Borken, Westf.,

den 27. Oktober 1928.

Breslau. [71099]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Breslauer Möbel⸗ und Parkettfabrik G. m. b. H. in Breslau, Adolfstraße 12, wird der Rechtsanwalt Dr. Breitbarth in Breslau, Ring 45, um Sonderkonkursverwalter zwecks Vertretung der Konkursmasse bei den Vergleichsverhandlungen mit der Firma Heimann & Wittenberg, Breslau, Derff⸗ lingerstraße 1, ernannt, da der Kon⸗ kursverwalter J. Cohn insoweit be⸗ hindert ist. (42 N. 26/26.)

Breslau, den 9. November 1928. Amtsgericht.

Breslau. [71100]

In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Max Elektro⸗ technische Werkstatt in reslau 9, Fürstenstraße 3, wird das Verfahren gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, da sich ergeben hat, d9 eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Maßsse nicht vorhanden 8 (42 N. 76/28.) 1“

Breslau, den 9. November 19283.

Amtsgericht.

Dahme, Mark. [71101] Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Lüderitz in Dahme (Mark) wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch Dahme (Mark), 9. November 1928. Das Amtsgericht.

Demmin. [711⁰2]

Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Jarmener An⸗ zeigers, Druckerei und Verlagsanstalt G. m. b. H. in Jarmen, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins

ierdurch aufgehoben.

Demmin, den 26. September 1928. Das Amtsgericht.

Deutsch Krone. [71104] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Inhaberin des Putz⸗ alons Herta Wiesner, jetzt verehelichten Keander in Dt. Krone, findet die erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin nicht am 31. Dezember 1928, sondern am 3. Dezember 1928, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer 3, statt. Amtsgericht Dt. Krone, den 10. November 1928. Dingolfing.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Sebastian Niedermeier, Holzhändlers in Warth, wurde mit Be⸗ schluß vom 7. November 1928 mangels einer den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechenden Konkursmasse eingestellt.

Dingolfing, den 12. November 1928.

Geschäaftsstelle des Amtsgerichts.

Eberswalde. [71105] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willi Hoff⸗ mann in Eberswalde, Mühlenstr. 13, ist nach Abhaltung des Schlußtermins und erfolgter Schlußverteilung auf⸗ gehoben.

Eberswalde, den 5. November 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

EÜberswalde. [71106] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Gebrüder Siedau, Automobilwerk⸗ hetsg Eberswalde ist, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 21. August 1928 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Besch uf vom 21. August 1928 bestätigt ist, auf⸗ gehoben. Eberswalde, den 8. November 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Elsterwerda. [71107] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schlossermeisters Her⸗ mann Moritz Lauschke in Prosen soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 1495,56 RM verfügbar, wovon noch die Vergütung für den Gläubiger⸗ ausschuß und die Kosten für die er⸗ folgten Bekanntmachungen zu begleichen sind. Zu berücksichtigen sind 269,63 RM bevorrechtigte und 9704,82 RM nicht⸗ bevorrechtigte Forderungen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Ge⸗ schäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht aus. Elsterwerda, den 13. November 1928. Max Müller, Konkursverwalter.

Hagen, Westf. 4 [71108] Das über das Ver⸗ mögen der Kommanditgesellschaft Erich

8

[71103]

Schmeling & Co i. L. zu Hagen ist durch Schlußverteilung beendet und wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hagen, Westf., den 3. November 1928. Das Amtsgericht. Insterburg. [71109] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Klara Rischpler in wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 24. Oktober 1928 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 24. Oktober 1928 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Insterburg, den 9. November 1928. Das Amtsgericht.

Kassel. [71110]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Büttger u. Stracke, Bettengeschäft in Kassel, Jäger⸗ straße 1, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 24. September 1928 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 1. Oktober 1928 bestätigt ist, hierdurch 1x.

Kassel, den 12. November 1928. Amtsgericht. Abt. 7. Kolberg. [71111] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Kaufmann in Kolberg wird eingestellt, weil eine den Kosten des Sev entsprechende Konkursmasse nicht vor⸗

handen ist. Kolberg, den 9. November 1928. Amtsgericht. G

Krefeld. 171112] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Lache, Krefeld, wird mangels Masse eingestellt. Krefeld, den 5. Tee e 1928. Amtsgericht. Abt. 6.

Krefeld. [71113] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kommanditgesellschaft Wein⸗ furth & Lache in Krefeld wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch 8 Krefeld, den 5. November 1928. Amtsgericht. Abt. 6.

Lobenstein, Thür. 171114] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Einkaufsvereins der Kolonialwarenhändler für Lobenstein und Umgegend, e. G. m. b. H. in Lobenstein, wird nach erfolgter Ab⸗

haltung des Schlußtermins aufgehoben. Lobenstein, den 9. November 1928.

Das Thür. Amtsgericht.

Mannheim. [71115]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Martha Krieg, Inhaber Leopold Hochstein in Mann⸗ heim B 1. 2, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Mann⸗ heim, he. 7. November 1928. Amts⸗ gericht. B.⸗G. 4.

Miesbach.

Das Konkursverfahren Vermögen des Landwirts Balthasar Nußbaum in Holzkirchen wurde als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich erledigt aufgehoben.

Miesbach, den 5. November 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Osnabrück. [71117] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Elise Buhlert vorm. Hans Otto Voß in Osnabrück, Neuer Graben 9, wird die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt. Termin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen wegen des Schlußverzeich⸗ nisses und zur Festsetzung der Ver⸗ gütung der Mitglieder des Gläubiger ausschusses wird anberaumt auf 30. November 1928, 12 Uhr, Zimmer 26 Es betragen die Forderungen der nicht⸗ bevorrechtigten Gläubiger 22 917,22 ℳ. Die verfügbare Masse beträgt etwa 5500 NM. Schlußrechnung und Schlußverzeichnis liegen zur Einsicht Zimmer 5 aus. Amtsgericht, V, Osnabrück, 8. 11. 1928.

[71116] über das

[71118]

Osterode, Harz. 8 über das

Das Konkursverfahren ü⸗ Vermögen der Firma Gipswerke Augustental W. Lüders & Co. in Osterorde (Harz) wird nach erfolgter Abhaltung des Dchlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Osterode (Harz), 30. Oktober 1928.

Ottmachau. [71235] In der Konkurssache der Fa. Gickel §& Teichmann, Baugeschäft, Nutzholz⸗ handlung in Ottmachau, wird die An meldefrif bis zum 10. Dezember 1928 verlängert. Ottmachau, den 12. November 1928. Das Amtsgericht.

Regensburg. [71119] Das Amtsgericht Regensburg hat am 10. November 1928 das Konkurs⸗ Feisheen über das Vermögen der Händlerin Margarete Schmid, In⸗ haberin des Regensburger Partie⸗ warenhauses in Regensburg, als durch Schlußverteilung beendet aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Regensburg.

8

Rheda. [71120] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Möbelfabrikanten Josef Ellebracht in Herzebrock ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebun von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke so⸗ wie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 6. Dezember 1928, vorm. 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, hierselbst, bestimmt. 8 Rheba, den 8. November 1928.

Das Amtsgericht.

Roding. Bekanntmachung. [71121] In der Konkurssache Mauerer, Joh. Bapt., Schneigermeister in Mitterdorf, wird zur Wiederholung der Ab⸗ stimmung über den schuldnerischen Ver⸗ gleichsvorschlag Termin auf Dienstag, den 20. November 1928, vorm. 9 Uhr, bestimmt. Roding, den 6. November 1928. Amtsgericht.

Schwerte, Ruhr. [711²22] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Berginvaliden Friedrich Quecke in Lichtendorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung su berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 29. November 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier⸗ selbst, Zimmer Nr. 14, bestimmt. Schwerte, den 12. November 1928. Das Amtsgericht.

Soest. [71123]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Weftälichen Häcksel⸗ werke G. m. b. H. in Welver wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Soest, den 5. November 1928.

Das Amtsgericht.

Spaichingen. [71124]

Das enTöö über das Ver⸗ mögen des Josef Widmann, Hafner⸗ meisters in Spaichingen, 9 nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins durch Beschluß vom 12. November 1928 aufgehoben worden.

Amtsgericht Spaichingen.

Sulingen. [71125] ö in Sachen betr. das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Dorette Meyer, geb. Niemeyer, in Barenburg: Das Verfahren wird eingestellt, da eine den 8. 8”b des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Sulingen, 30. 10. 1928.

Werl, Bz. Arnsberg. [71126]

Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Wilhelm Voßwinkel in Werl i. W. wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 21. September 1928 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 21. Sep⸗ tember 1928 bestätigt ist, hierdurch auf⸗ 88Go

Werl, den 10. November 1928.

Das Amtsgericht.

Wusterhausen, Dosse. [71095]

In dem Konkurse über das Vermögen des Gastwirts Wilhelm Wendt in Köritz soll die gerichtlich bereits genehmigte Schlußverteilun 5 en. Dazu sind nach Abzug der Una ekosten 58 K.⸗O.) 899,81 RM verfügbar. Die zu berück⸗ sichtigenden Forderungen darunter keine bevorrechtigten betragen 13 221,92 RM. Das Verzeichnis der berücksichtigten Forderungen kann auf der hiesigen Gerichtsschreiberei einge⸗ sehen werden.

Wusterhausen a. Dosse, den 10. No⸗ vember 1928.

Der Konkursverwalter. Dr. Stiebler, Rechtsanwalt.

Xanten. 1 [71127]

Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Paul Bennings in Xanten wird auf dessen Antrag eingestellt, nachdem sämtliche Gläubiger ihre Zu⸗ stimmung zu der Aufhebung erteilt haben.

Lanten, den 10. November 1928.

Das Amstgericht.

Zschopau. [71128] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Inhabers eines Zigarren⸗, Zigaretten⸗ und Schoko⸗ laden⸗Groß⸗ und Kleinhandelsgeschäfts Friedrich August Rudolf Wagner in Zschopau wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Zschopau,

den 10. November 1928.

[71129] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Sattlermeisters Paul

Eichelmann in Dresden⸗N., Gr. Kloster⸗

gasse 5, wird heute, am 12. November 1928, nachm. 1 ½ Uhr, das gerichtliche Ver⸗

gleichsverfahren eröffnet. Vergleichstermin am Dienstag, den 18. Dezember 1928, vorm. 11 Uhr. Vertrauensperson der ver⸗ eidigte Bücherrevisor Rusch in Dresden Saxoniastr. 5. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 12. November 1928.

Dresden. [71130]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Frau Frieda verw. Grebe in Dresden, Elisenstr. 72, Gesell⸗ schafterin der offenen Handelsgesellschaft Standard⸗Organisation Grebe & Lampertz in Dresden⸗A., Elisenstr. 51, die die Fabrikation von Büroartikeln, insbes. Sichtkarteien betreibt, wird heute, am 12. November 1928 vorm. 10 ¼ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vergleichstermin am 23. November 1928, vorm. 10 Uhr. Vertrauensperson: Herr Volkswirt Dr. Kurt Altenburger in Dresden, Prager Str. 29 I1I. Die Unter⸗ lagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 12. November 1928.

Dresden. [71131]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Karl Friedrich Otto Lampertz in Dresden, Craushaar⸗ straße 23, Gesellschafter der offenen Han⸗ delsgesellschaft Standard⸗Organisation Grebe & Lampertz in Dresden, Elisen⸗ straße 51, die die Fabrikation von Büro⸗ artikeln, insbesondere Sichtkarteien betreibt. wird heute, am 12. November 1928, vor⸗ mittags 8 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Vergleichstermin am 23. November 1928, vormittags 10 Uhr. Vertrauensperson: Herr Volks⸗ wirt Dr. Kurt Altenburger in Dresden, Prager Straße 29 II. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Dresden, am 12. November 1928.

Amtsgericht Dresden, Abt. II.

Düsseldorf. [71132] Auf Antrag 1. der Kommanditgesellschaft in Fa. Feldhoffs Fahrrad⸗ u. Maschinen⸗ handelsgesellschaft in Düsseldorf, Morse⸗ straße 9, 2. des persönlich haftenden Gesellschafters Franz Feldhoff in Düssel⸗ dorf, Klosterstraße 5 a, wird in Gemäß⸗ heit des Gesetzes über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses vom 5. Juli 1927 am 8. November 1928, 10,45 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wird bestimmt auf den 6. De⸗ zember 1928, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 231 des Justizgebäudes, Mühlenstraße 34. Düsseldorf, den 8. November 1928. Amtsgericht. Abt. 14. Essen. (71133] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Josef Grünebaum zu Essen, Altendorfer Straße 266 (Schuh⸗ warengeschäft), ist am 10. November 1928, vormittags 10 ¼ Uhr, ein gerichtliches Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens⸗ person: Bücherrevisor Erich Budweg zu Essen, Huyssenallee 71. Vergleichstermin: 5. Dezember 1928, vormittags 10 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 30. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermittlungen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Essen, den 10. November 1928. Das Amtsgericht.

Gelsenkirchen. [71134] Beschluß. Zur Abwendung des Kon⸗ kurses über das Vermögen des Goldwaren⸗ händlers Gustav Willms in Gelsenkirchen, Gewerkenstraße 16, wird heute vormittag 11 Uhr 45 Minuten ein gerichtliches Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Der Kaufmann L. Friedmann, Gelsenkirchen, v. d. Recke⸗ straße 7, wird zur Vertrauensperson be⸗ stellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 30. No⸗ vember 1928, vorm. 10 Uhr, Zimmer 9 des hiesigen Amtsgerichts, anberaumt. Gelsenkirchen, den 8. November 1928. Das Amtsgericht.

Maulbronn. [71135]

Am 10. November 1928, vormittags 10 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Firma Kontakt⸗Werk Mühl⸗ acker. G. m. b. H. in Mühlacker eröffnet worden. Als Vertrauensperson ist auf Vorschlag der Gläubigermehrheit bestellt Eugen Vetter, Syndikus bei der Süd⸗ deutschen Treuhand⸗Aktiengesellschaft in Stuttgart, Königstraße 11. Vergleichs⸗ termin ist auf Freitag, den 7. De⸗ zember 1928, nachmittags 4 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 1

Amtsgericht Maulbronn.

Saulgau. [71136]

Vergleichsverfahren betr. Anton Gelder, Inh. einer Möbelwerkstätte in Saulgau, eröffnet am 10. Nov. 1928, 10 Uhr. Ver⸗ gleichstermin am 7. Dezbr. 1928, 10 ½ Uhr. Vertrauensperson: Notar J. Wetzel in

Saulgau. Amtsgericht Saulgau.

sSchmalkalden. [71137]

Ueber den Nachlaß des Kaufmanns Huld⸗ 3

reich Heuser in Hohleborn wird heute am 12. November 1928 10 Uhr 55 Min. das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Rechtsanwalt Dr. Otto, hier, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 5 De⸗ zember 1928, vormittags 9 ¼ Uhr, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs verfahrens nebst seinen Anlagen und dem Ergebnis der Ermittlungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.

Schmalkalden, den 12. November 1928.

Das Amtsgericht. Abt. II.

Varel, Oldenb.

graphischer Artikel, ist am 10. November 1928, vormittags 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Both

in Varel ist zur Vertrauensperson ernannt.

Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 6. Dezember 1928, vorm. 11 ½ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Varel. Abt. I, Zimmer Nr. 13 oben, anberaumt. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Verfahrens nebst seinen Anlagen

sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der

Beteiligten niedergelegt. Varel i. O., den 10. November 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Nauck'sche Buchdruckerei Aktiengesellschaft in Berlin, Stallschreiber⸗

straße 5, ist nach Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs am 12. 11. 1928 aufgehoben

worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte, Abt. 81.

Bielefeld. [71140] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Hermann Lohmeyer, Leinen⸗ und Wäsche⸗ fabrik, Bielefeld, Breitestraße Nr. 35, ist der auf den 21. November 1928 an⸗ beraumte Termin aufgehoben und auf den 20. November 1928, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 23, verlegt worden. Bielefeld, den 13. November 1928. Das Amtsgericht.

Dresden.

Das gerichtliche das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Genossenschaft „Wirt schaftsbund für Baugewerke, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft pflicht’ in Dresden⸗A., Wachsbleichstraße 8. (Gegenstand des Unternehmens: Einkauf von Baumaterialien im großen und Ver⸗ kauf im kleinen an die Genossen), eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 6. No⸗ vember 1928 anagenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 8. November 1928 aufgehoben worden. 3

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 12. November 1928. 8

Gelsenkirchen. 1 142]

Beschluß. Das Vergleichsverfahren zu Abwendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ludwig Töülle,

Gelsenkirchen, Schalker Straße 27, wird,

nachdem der in dem Vergleichstermin vom 2. November 1928 angenommene Vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 2. No⸗ vember 1928 bestätigt ist, hierdurch auf⸗ gehoben. Gelsenkirchen, den 6. November 1928. Das Amtsgericht.

Laupheim. [71143]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Albrecht Dursch, Inhabers einer Gold⸗ und Silberwarenhandlung in Laupheim, ist durch Beschluß vom 10. No⸗ vember 1928 nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben worden. Das allgemeine Veräußerungsverbot gegen den Schuldner ist hinfällig.

Amtsgericht Laupheim.

Marknenkirchen. [71144] Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das

Vermögen des Kaufmanns Erich Walter Lenk in Markneukirchen als alleinigen

Inhabers der Firma Lenk & Co., daselbst,

eröffnet worden ist, ist zugleich mit der

Bestätigung des im Vergleichstermin vom 22. Oktober 1928 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 22. Oktober 1928 aufgehoben worden. V.⸗V. 3//2/8. Amtsgericht Markneukirchen, den 6. November 1928.

Schönau, Schwarzwald. [71145]

Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Holzwerke Todtnau G. m. b. H.

in Todtnau, wurde am 5. d. M. nach Bestätigung des Vergleichs vom 30. Ok⸗

tober 1928 aufgehoben.

Schönau im Schwarzwald, 8. Nov. 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Weisswasser, O. L. In dem Vergleichsverfahren, betr. die Firma Rietschener Hohlglashüttenwerk Berthold Greiner G. m. b. H. in Rietschen ist der vorgeschlagene Vergleich nach An⸗ nahme bestätigt und das Verfahren auf⸗ gehoben worden. ““

Amtsgericht Weißwasser, O. L.,

den 10. November 19223.

[7113821 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Schröder in Varel, Geschäft photo⸗

1711391

[71141] Vergleichsverfahren,

[71146]2

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Erscheint an jedem Wochentag abends. SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Tp,

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1

Nr. 269. Meichabantzsteotsnts. 8

Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Mannuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab.

Deutsches Reich.

Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirk des Landesfinanzamts Nürnberg.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Im Nichtamtlichen Teil B 8 ist der Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Südafrikanischen Union veröffentlicht.

ches.

Deutsches Reich.

Vergednung

über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg.

Vom 6. November 1928.

88 Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger vom 25. Mai 1928, Reichsministerialbl. 1928 Nr. 24, Reichs⸗ finanzbl. 1928 Nr. 20 wird folgendes bestimmt: 8 § 1. —Das Finanzamt Heidenheim (Mittelfranken) wird aufgehoben. Sein Bezirk wird mit dem des Finanzamts Gunzenhaufen vereinigt. . § 2. 8 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1929 in Kraft. Nürnberg, den 6. November 1928. Der Präsident des Landesfinanzamts. J. V.: Wagner.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

„Oberförsterstellen Grohnde und Coppen⸗ brügge im Regierungsbezirk Hannover sind zum 1. April 1929 zu 7 Bewerbungen müssen bis zum 5. Dezember 1928 eingehen.

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittells.

a) Bezeichnung des Zündmittels: Hochohmiger elektrischer Brücken⸗ glühzünder Venus,

b) Herstellende Firma: Fabrik elektrische Zünder G. m. b. H., Köln⸗Niehl und Berlin,

c) Ort der Herstellung Fabriken in Köln⸗Niehl, Hochkreuz bei Köln, Troisdorf/ Rheinland,

d) Beschreibung des Zündmittels: Elektrische Brückenglühzünder Venus mit vorgeschaltetem Widerstand. Der Vorschaltwider⸗ stand ist in einer Messinghülse von 80 mm untergebracht, welche die Messinghülse des eigentlichen Zünders ganz um⸗ chließt. Die Größe des Widerstands ist durch die Länge des Widerstandsdrahtes bestimmt, hgecse für den gesamten Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks

(Saaäle), den 12. November 1928.

Preußisches Oberbergamt.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Vollsitzung, die vom Staatssekretär Zweigert geleitet wurde, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher

ö6e“ 16““ 8

Berlin, Freitag, den 16. November,

Poftschecktonto: Berlin 41821. 1928

Zeitungsverleger einen Gesetzentwurf, betreffend das Genfer Protokoll wegen Einschränkung des Gaskrieges, an. Es handelt sich um die Zustimmung Deutschlands zu dem am 17. Juli 1925 in Genf unterzeichneten Protokoll. Dieses Protokoll bildete, wie der Berichterstatter hervorhob, einen Appell an das Weltgewissen. Der praktische Erfolg ist bisher gering. Für Deutschland ist es eine politische Notwendigkeit, jenem Protokoll zuzustimmen, zumal für Deutschland ein Gas⸗ krieg durch das Versailler Diktat nicht in Frage kommt. Der Reichsrat änderte in der Ueberschrift das Wort „Einschränkung“ in „Verbot“ ab.

Angenommen wurde weiter ein Gesetz über Sonder⸗ fürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit. Nach dem bestehenden Gesetz kann die Reichsanstalt für Arbeitslosen⸗ versicherung für solche Berufe, in denen im Winter größere Arbeitslosigkeit eintritt, die Wartefrist verlängern und die Dauer der Unterstützung verkürzen. Bisher ist nur von der ersten Bestimmung Gebrauch gemacht worden, während die ver⸗ sicherungsmäßige Unterstützung voll gewährt wurde. Das führte dazu, daß im vorigen Winter trotz der verhältnismäßig günstigen Konjunktur der Notstock von über 150 Millionen restlos auf⸗ gebraucht worden ist. Nunmehr soll eine andere Lösung versucht werden: Für die Zeit vom 30. September bis 31. März soll für die betreffenden Arbeiter zunächst die reguläre Wartezeit ablaufen unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen über die ver⸗ längerte Wartezeit; sodann sollen nur für eine Frist von sechs Wochen die Unterstützungen nach dem Gesetz gewährt werden, für den Rest aber eine Sonderfürsorge eintreten, wobei die Grundsätze der Krisenfürsorge Anwendung finden, also die Be⸗ dürftigkeit geprüft wird. Hierdurch hofft man größere Erspar⸗ nisse zu machen.

kinr Erstattung der bei Durchführung des Eintragungs⸗ verfahrens für das Volksbegehren, betreffend den Panzer⸗ kreuzer, erwachsenen Kosten schlägt die Reichsregierung vor, die tatsächlichen Kosten der Gemeinden zu Grunde zu legen und davon vier Fünftel den Gemeinden zu erstatten. Der

Reichsrat war damit einverstanden.

Nachstehend wird der deutsche Wortlaut des Handels⸗ Öund Schiffahrtsvertrvages zwischen dem Deutschen Reich und der Südafrikanischen Union veröffentlicht, der am 1. September 1928 in Pretoria von den Bevollmächtigten des Deutschen Reichs und der Süd⸗ afrikanischen Union unterzeichnet worden ist. Der Vertrag ist noch nicht in Kraft, unterliegt vielmehr noch der Zu⸗ stimmung der an der e beteiligten Koörperschaften des Deutschen Reichs und der Südafrikanischen Union.

Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag 1 8 zwischen dem G Deutschen Reiche und der Südafrikanischen Union.

Der Deutsche Reichspräsident einerseits und Seine Majestät der König des Vereinigten Königreichs von Groß⸗ britannien, Irland und der britischen überseeischen Dominien, Kaiser von Indien, für die Südafrikanische Union andererseits, von dem Wunsche beseelt, die zwischen dem Deutschen Reiche und der Südafrikanischen Union bereits be⸗ stehenden Handelsbeziehungen weiter zu erleichtern und aus⸗ zudehnen, haben beschlossen, zu diesem Zwecke einen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag abzuschließen, und haben zu ihren Be⸗ vollmächtigten ernannt,

Der Deutsche Reichspräsident:

den Ministerialrat im Reichsfinanzministerium

Sarnow;

Seine Majestät der König des Vereinigten Königreichs von Großbritannien, Irland und der britischen über⸗ seeischen Dominien, Kaiser von Indien:

den Honourable Fredrik William Beyers, K. C., M. L. A.,

Mitglied des Vollziehenden Rats und Minister der Südafrikanischen Union für Bergwerke und Industrien:

die nach Prüfung ihrer Vollmachten die nachstehenden Artikel vereinbart haben:

Otto

Artitel 1.

„Zwischen den Gebieten der vertragschließenden Teile soll gegen⸗ seitige Freiheit des Handels und der Schiffahrt bestehen.

Die 1“ jedes vertragschließenden Teils sollen das Recht haben, mit ihren Schiffen und deren Ladungen frei und sicher nach allen Plätzen und Häfen in dem Gebiet des anderen Teils zu kommen, nach denen die Staatsangehörigen dieses Teils zurzeit oder etwa künftig kommen dürfen, und sie sollen in Hin⸗ jah auf Handel und Süühgephr dieselben Rechte, Vorrechte, Frei⸗ eiten, Vergünstigungen, Befreiungen und Ausnahmen genießen, die die Staatsangehörigen dieses Teils oder etwa ge⸗ nießen werden; alles dies unter der Voraus etzung, daß sie die Gesetze und Vorschriften beachten, die im allgemeinen für die eigenen Staatsangehörigen gelten.

Artikel 2. Die Staatsangehörigen jedes vertragschließenden Teils sollen in dem Gebiet des andeden Leils sowohl Hinsthälich ihe P.

111“

als auch hinsichtlich ihrer Güter, Rechte und Interessen sowie in bezug auf en⸗ Gewerbe, Geschäft, Beruf, Betätigung oder irgendwelche sonstige Angelegenheiten in jeder Beziehung die gleiche Behandlung und den gleichen geseblichen Schutz genießen wie die Staatsangehörigen dieses Teils oder die des meist⸗ begünstigten Landes, soweit es sich um Steuern, Abgaben, Zölle, W“ Gebühren, die ihrem Wesen nach Steuern sind, und um ähnliche Lasten handelt. Artitl3

Die vertragschließenden Teile kommen überein, daß in Handel, Schiffahrt und Gewerbe betreffenden Angelegenheiten alle Vor⸗ rechte, Vergünstigungen oder Befreiungen, die ein Teil den Sch iffen und Angehörigen irgendeines anderen Staates gegen⸗ wärtig zugesteht oder in Zukunft zugestehen wird, gleichzeitig und bedingungslos, ohne Ansuchen und ohne Gegenleistung auf die Schiffe und Staatsangehörigen des anderen Teils ausgedehnt werden sollen; hierbei ist es ihre Absicht, Fenten und Gewerbe jedes Teils in jeder Hinsicht denjenigen des meist⸗ begünstigten Landes gleichzustellen.

Artikel 4.

Die die Gewährung der Behandlung als meistbegünstigtes Land Bestimmungen dieses Vertrages erstrecken sich nicht auf:

1. Vergünstigungen, die zurzeit oder etwa von einem

vertragschließenden Teile einem unmittelbar benachbarten Staate oder Gebiet zur Erleichterung des Verkehrs 8. gewisse, in der Regel nicht über 15 km beiderseits der

Grenze hinausgehende Grenzgebiete und für die Be⸗

wohner solcher Gebiete eingeräumt werden;

Vergünstigungen, die zurzeit oder etwa später von der

Südafrikanischen Union Portugiesisch Ost⸗Afrika ein⸗ geräumt werden;

.Vergünstigungen, die zurzeit oder etwa später von einem vertragschließenden Teile einem dritten Staate oder Gebiet auf Grund einer schon abgeschlossenen oder etwa

später abzuschließenden Zollunion eingeräumt werden;

„Vergünstigungen, die ein vertragschließender Teil in

Verträgen über Ausschluß der Doppelbesteuerung und gegenseitigen Schutz in Steuersachen einem dritten Staate zugestanden hat oder etwa später zugestehen wird;

Vorrechte und Erleichterungen, die zurzeit oder etwa

später solchen Schiffen eingeräumt werden, die auf Grund

eines Vertrages Post führen. 1

Staatsangehörigen jedes vertragschließenden Teils sollen in dem Gebiet des anderen Teils volle Freiheit haben, bewegliches und unbewegliches Eigentum jeder Art zu erwerben und zu be⸗ sigen, dessen Erwerb und Besitz nach den Gesetzen des anderen eils den Angehörigen irgendeines anderen Staates gestattet ist oder gestattet werden wird. Sie sollen daärüber durch er u Tausch, Schenkung, Heirat, letzten Willen oder in jeder anderen Weise verfügen oder solches Eigentum durch Erbschaft erwerben können unter den gleichen Bedingungen, die für die Staats⸗ Hng des anderen Teils oder gelten werden. en Staatsangehörigen jedes vedkvagheie enden Teils soll es auch gestattet sein, den Erlös aus dem Verkauf ihres Eigen⸗ tums und ihrer Waren überhaupt unter Beobachtung der Gesetze des anderen Teils frei auszuführen, ohne anderen oder höheren Abgaben unterworfen zu sein als unter gleichartigen Umständen

Staatsangehörige dieses Teils oder des meistbegünstigten Landes.

Artikel 6. Die Staatsangehörigen jedes vertragschließenden Teils sollen in das Gebiet des anderen Teils einreisen, dort reisen, sich auf⸗ niederlassen und betätigen können, solange sie den für die Einreise, das Reisen, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Betätigung der Angehörigen aller anderen Staaten jeweils eltenden Bedingungen und Vorschriften genügen und sie eobachten. b

Artt

8 Die Staatsangehörigen jedes vertragschließenden Teils sollen in dem

Gebiet des anderen Teils von jedem zwangsweisen Militärdienst in der Landmacht, in der Seemacht, den bö.. kräften, der Nationalgarde oder der Miliz befreit fein. In gleicher Weise sollen sie befreit sein von jedem Dienst in der Rechtspflege und in der Staats⸗ oder Gemeindeverwaltung, mit Ausnahme des gesetzlich festgesetzten Geschworenendienstes, ferner von Zwangs⸗ anleihen, allen Geld⸗ oder Naturalleistungen, die als Ablösun für persönliche Dienstleistungen auferlegt werden, und schließli von allen militärischen Zwangsleistungen oder Requisitionen. Ausgenommen hiervon sind jedoch die aus irgendeinem Rechts⸗ titel mit dem Besitz eines Grundstücks verbundenen Lasten sowie zwangsweise Einquartierung und andere besondere militärische Zwangsleistungen oder Eöö zu denen alle Staats⸗ angehörigen des anderen Teils als Eigentümer oder Inhaber von Gebäuden oder Land herangezogen werden können.

Soweit ein vertragschließender Teil von den Angehörigen des anderen Teils militärische oder Requisitionsleistungen fordert, soll er ihnen hierfür die gleichen Entschädigungen gewähren wie den eigenen Staatsangehörigen.

In den obengenannten Fällen sollen die Staatsangehörigen des einen vertragschließenden Teils in dem Gebiet des anderen keine ungünstigere Behandlung erfahren, als die Staats⸗ Mghcherigen des meistbegünstigten Landes erfahren oder erfahren verden. G

Im Sinne dieses Artikels soll jeder Staatsangehörige eines Prte h oe ben Teils, der nach den Gesetzen des anderen ein

taatsangehöriger Teils geworden ist und in dessen Gebiet seiate Wohnsitz hat, als Staatsangehöriger dieses Teils betrachtet erden.