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ist eine solche Kontrolle zunächst immer verweigert worden. Zu äußerster Vorsicht mahnt uns die Feststellung, daß schließlich Wilson diese Möglichkeit für die entmilitarisierte Zone zugab, daß aber dann die Redaktionskommission des Friedensvertrags die von Wilson vorgesehene Bestimmung aus. dem dritten Teil über die entmilitarisierte Zone an das Ende des fünften Teiles verpflanzte und sie damit selbst aus dem redaktionellen und juristischen Zu⸗ sammenhang herausbrach, in den sie eigentlich nach Wilsons Ideen kommen sollte. Wenn die französischen Redaktoren damals diese Verpflichtung Deutschlands im Zusammenhang mit der all⸗ gemeinen Entwaffnung Deutschlands brachten, müssen sie auch heute die Folgen davon tragen. Die Kontrollverpflichtung Deutschlands bezieht sich ausschließlich db die allgemeine Ent⸗ waffnung und hat mit den Sonderverpflichtungen aus dem Ent⸗ militarisierungsprinzip am Rhein überhaupt nichts zu tun. Wir dürfen nicht die unklare Rechtslage verdunkeln lassen, indem wir hier nachgeben und die Möglichkeit einer Kontrolle schaffen, zu der wir rechtlich nicht verpflichtet sind. Gewiß, im Artikel 3 des Locarno⸗Paktes ist etwas Derartiges vorgesehen, aber für Streitig⸗ keiten über die entmilitarisierte Zone sieht Artikel 4 die direkte An⸗ rufung des Völkerbundsrats vor. Nach den praktischen Beobachtungen, die ich in Genf gemacht habe, ziehe ich das Ver⸗ fahren vor dem Völkerbundsrat mit seiner Publizität der Ver⸗ handlungen der Dunkelkammer einer solchen Kommission vor. (Sehr wahr! im Zentrum.) In dem Zwang für die Gegenseite, vor der Publizität des Völkerbundsrats und damit auch im Lichte der öffentlichen Weltmeinung ihre Entmilitarisierungswünsche vorzubringen, sehe ich einen Schutz gegen eine Forcierung solcher Beschwerden. Ueber kurz oder lang werden die praktischen Er⸗ fahrungen, nämlich die Abweisung der Bagatellbeschwerden in Genf, die Gegenseite zu vernünftigem und loyalem Verhalten bringen. Im übrigen bitte ich, das Institut der entmilitarisierten Zonen nur ja nicht als Friedensmittel zu betrachten. Es ist viel eher ein evtl. Kriegsinstrument, dazu bestimmt, die Angriffs⸗ chancen uns gegenüber zu vergrößern. (Sehr richtig!) Die deutsche Oeffentlichkeit ist sich vielfach nicht hinreichend bewußt, welch ausgeklügelt raffiniertes Einkreisungssystem gerade auf dem Wege über derartige Sonderzonen um das ganze deutsche Reichs⸗ ebiet gelegt ist. Wir haben nicht weniger als fünf solcher Zonen, eren gemeinsames Ziel es ist, die normalen Verteidigungs⸗ möglichkeiten des Reichs möglichst zu reduzieren. Wir haben zwei total entmilitarisierte Zonen, nämlich den Rhein und Helgoland, zwei total entfestigte Zonen an der Südgrenze gegen die Schweiz und Oesterreich und an der Ostgrenze gegenüber Oesterreich, der Tschechoslowakei, Polen und Litauen und die total entfestigte Zone der Verbindung zwischen Ost⸗ und Nordsee, außerdem eine solche Zone an den Küstengrenzen und Landgrenzen gegen Dänemark. Wenn man mit der Einschränkung der deutschen Verteidigungs⸗ möglichkeiten die Rüstungen der Gegenseite vergleicht, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der neuen Vereinbarungen zwischen England und Frankreich, ich erinnere nur daran, daß drüben in Frankreich neben dem Kadreheer, das ziffernmäßig weit über das deutsche hinausgeht, ausgebildete Reserven von etwa vier bis fünf Millionen Mann stehen, dann versteht man, daß Lloyd George heute darauf hinweist, daß hinter der französischen Grenze ein Heer stehe, das doppelt so stark sei, als das deutsche Heer im Weltkrieg gewesen ist. Wo man auch hinschaut, findet man in der vorgeschlagenen Kommission nur praktische Gefahren, juristische und politische Bedenken. Bei der Größe der entmilitarisierten Zonen handelt es sich wahrhaftig nicht um eine Bagatelle. Am Rhein beträgt dieses Gebiet 55 502 Quadratkilometer, d. h. 12 % der Gesamtfläche des Deutschen Reichs mit über 14 147 Ein⸗ wohnern, die sich dem vierten Teil der deutschen Gesamtbevölkerung nähern. (Hört, hört!) Es handelt sich weiter um ein Gebiet, dessen wirtschaftliche Bedeutung angesichts seiner Industrie für jeden klar ist. Denken Sie nur an die Erfahrungen mit der Handels⸗ und Industriespionage im besetzten Gebiet. (Sehr wahr! im Zentrum.) Von diesem Spionageglacis greift die Spionage hinüber bis in das industrielle Herz Deutschlands. Haben Sie Lust, diese Spionage zu verewigen zum Schaden der deutschen Wirtschaft und der deutschen Arbeiterschaft? Heute schon leiden wir unter der Grenzlandschen der deutschen Industrie. (Hört, hört!) Die wirtschaftliche Verelendung drüben in unserem Gebiet ist an sich schon ungehener groß. Wenn sie durch die Kontroll⸗ kommission der deutschen Industrie jede Lust nehmen, sich in den Grenzgebieten anzusiedeln, werden sie bald vor einem wirtschaft⸗ lichen Friedhof stehen, der für die Vertretung des deutschen Ge⸗ dankens nicht gerade geeignet ist. Und dann denken Sie noch an die dehnbare Formulierung des Versailler Vertrags. Was kann man alles unter Mobilmachung verstehen! Wenn schon die Tat⸗ sache, daß ein Handwerksbursche eine zerschlissene Uniformmütze trägt oder daß ein Trommlerkorps eines Jugendvereins auftritt, genügt, um die Sicherheitsgefühle der Besatzungstruppen ins Wanken zu bringen, welches wird dann erst die Spruchpraxis in einer solchen entmtlitarisierten Zone sein? Sehr richtig!) Ich erineere auch an das gesteigerte Interesse der Besatzung für unsere Verkehrspolitik. Es ist unmöglich, eine Chaussee, eine Eisenbahn zu bauen, ohne daß die Sentiments auf der Gegenseite in Bewegung kommen. Das kann zu einer Drosselung jedes normalen Verkehrs führen. Hat jemand von uns, so fragte der Redner, damals geglaubt, daß sich in der Rheinlandkommission eine solche Behörde in Koblenz entwickeln könnte für die Verwaltung dieses relativ doch be⸗ grenzten Gebietes? Heute noch zählt die Rheinlandkommission 173 Mitglieder. (Hört, hört!) Das Reichsministerium des Innern zählt 168 planmäßige Beamte, das Reichsministerium ür Ernährung 110, das Reichsjustizministerium 170. Das reicht ür ein 60⸗Millionen⸗Volk aus; aber die Rheinlandkommission ist nur für 70 000 Mann da! (Hört, hört!) Ein Abkommen über die zusätzliche Sicherheit kann unter keinen Um⸗ ständen von Deutschland angenommen werden. Anfgefallen ist mir die fast nicht mehr zu übertreffende Passivität der englischen Politik. Wenn man diese Haltung Englands in Genf vergleicht oder kombiniert mit dem Flottenabkommen zwischen England und Frankreich, dann kommt doch der deutsche Beurteiler zu dem Ergebnis, daß sich hier die englische Politik im Laufe der letzten Monate in dieses Klientelverhältnis gegenüber der französischen Politik begeben hat, das für eine schöpferische und fruchtreiche Fortentwicklung der europüischen Politik von größter Bedeutung — sein kann. Wenn tatsächlich sich diese Befürchtungen recht⸗ fertigen sollten, wenn tatsächlich eine militärische Abmachung zwischen diesen beiden Mächten vorläge, so würde das nicht nur eine Krists, sondern auch das Ende der Locarno⸗Politik bedeuten. Die rheinische Bevölkerung sieht den Verhandlungen der kom⸗ menden Wochen mit Spannung entgegen. Die Haltung der deutschen Regierung und des deutschen Auswärtigen Amtes in der Räumungsfrage war durchaus einwandfrei und sachlich. Der Redner wies dann auf die Ausbeutung wertvoller Saarkohlen⸗ lager vermittels französischer Schächte hin, die jenseits der Grenze niedergebracht worden sind. Diese Kohlenvorkommen machen, so betonte er, geradezu das Kernstück der Rentabilität der gesamten saarländischen Industrie aus. Darum möge man diese Fragen mit schärfster Energie im Auge behalten und den deutschen Rechtsstandpunkt und das deutsche sachliche Interesse nach Möglichkeit wahren. Einen Anlaß zu einem außen volitischen Frontwechsel kann ich aber einstweilen noch nicht fhe Ich gebe zu: die Dynamik des deutschen Auftretens kann und sich unter Umständen ändern; aber eine Abwendung von der bisher verfolgten Politik würde ein verhängnisvoller Fehler ein. Wir müssen festhalten an dieser Politik der Verständigung unter energischem Festhalten an der uns noch verbliebenen olitischen Position. Der Reichstag wird der Regierung hoffent⸗ lich durch möglichste Einmütigkeit das Rückgrat stärken. Die Bilateralität der neutralen Zone, von der die Ge .“ spricht, st nicht vorhanden. Die gesamte französische Presse egte seiner⸗
8.
feit geradezu Sperrfeuer vor diesen Gedanken. Da hat Deutsch⸗ and keine Ursache, von sich aus neue Angebote zu machen. (Sehr richtig!) Wir müssen in die Verhandlungen hineintreten mit dem ehrlichen Willen zur Verständigung, mit dem Gedanken nicht nur an die eigenen Interessen, sondern auch an die Verpflichtungen, die wir Europa gegenüber haben. Aber wir haben auch, mit Rück⸗ Lnc8 auf unsere Leistungen in der Vergangenheit für diesen Ge⸗ anken, Anspruch auf Berücksichtigung unserer Rechtsansprüche. Lieber ein ehrliches Nein als ein falsches Ja! (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Dernburg (Dem.): Die demokratische Partei ist nicht für die Einleitung der Außenpolitik verantwortlich, aber diese Politik war nützlich, denn sie hat die Sicherheitsfrage aus⸗ geschaltet und die Räumung damit nicht belastet. Eine Bereini⸗ gung der beiden Hauptstreitpunkte, die Räumung und die Re⸗ paration, wäre ohne die Locarno⸗Politik nicht möglich, aber sie bleibt abhängig von einer Umstellung in der Mentalität der Völker. In der Abrüstungsfrage halten jetzt auch die Neutralen Fortschritte zurzeit für möglich. Lord Cushendun hat in einer Rede am 7. November gesagt, daß die englische Regierung noch immer gegen die allgemeine Wehrpflicht sei. Die Franzosen hätten zu seiner Ueberraschung erklärt, daß sie die allgemeine Wehrpflicht nicht nur als militärische Frage, sondern als soziale und politische Frage und als unlösbaren Bestandteil der Demo⸗ kratie betrachten. Auf einer solchen Grundlage ist eine Ab⸗ rüstung für Deutschland unmöglich, Deutschland lehnt jede Auf⸗ rüstung ab. Es drängt sich die Frage auf, ob nicht in Deutsch⸗ land und anderswo ein anderes Wehrsystem einzuführen ist. Nach der Völkerbundsakte kann zwischen Deutschland und den anderen Mächten ein Unterschied nicht gemacht werden. Der Völkerbund und die Schiedsgerichtsverträge wollen die Kriege hinausschieben, der Kellogg⸗Pakt ächtet sie überhaupt. Wichtig ist aber vor allem, daß die Konflikte von vornherein vermieden werden. Rathenau hat gesagt, jede Bestrebung zur Ausrottung des Waffenkrieges sei vergeblich, solange der stille hartnäckige Friedenskrieg Lebens⸗ aufgabe der Staaten bleibe. Die Weltwirtschaftskonferenz hat die Schäden der Hochschutzzollbewegung festgestellt. Das Ab⸗ rüstungsproblem wird um so leichter, je mehr durch Handels⸗ abkomamen der „Kampf um die Futterplätze“ zurücktritt; bei Ab⸗ schluß wichtiger Handelsverträge darf aber das Interesse einer einzelnen Gruppe nicht den Ausschlag geben. Die Politik der Weltwirtschaftskonferenz liegt im eminentesten Interesse Deutsch⸗ lands und seiner Gläubiger. Die Reparationen können nur aus unseren Exportüberschüssen bezahlt werden. Das sagt auch der Dawes⸗Plan, aber er zieht daraus nicht die Konsequenzen. Er müßte eine Klausel enthalten, die Deutschlands Leistungen von Veränderungen im Zollregime unserer Hauptabsatzländer abhängig macht. In bezug auf die Räumung sind wir dem Reichskanzler dankbar für die Energie, mit der er in Genf unseren Anspvuch vertreten hat. Ich bin aber von einer Reihe demokratischer Organisationen im besetzten Gebiet ersucht worden, zum Ausdruck zu bringen, daß Deutschland für ihre vor⸗ zeitige Befreiung keine Opfer bringen möge, die sich gegen das Gesamtinteresse des Landes richten. Wir sind für diese spontane Aeußerung herzlich dankbar. Die mit der Räumung ver⸗ knüpfte Schlichtungs⸗ und Versöhnungskommission hat im Versailler Vertrag keine rechtliche Grundlage und ist besonders im Rheinland allgemein abgelehnt worden. Es liegt keine Veranlassung vor, erneut in eine Ausweitung der lästigen Paragraphen des Versailler Vertrages einzuwilligen. Der Redner wendete sich dann der Reparationsfrage zu und erklärt, daß das Londoner Ultimatum in bezug auf die Gesamt⸗ summe von 132 Milliarden niemals widerrufen worden ist. Die Definierung der Aufgabe macht scheinbar Schwierigkeiten, als zunächst vorausgesetzt wurde, wie die langjährigen Ver⸗ 688 ungen beweisen. Die Aufgabe des Reparationsagenten autet: Eine Lösung zu finden, die Deutschland unter eigener Verantwortung ohne Kontrolle und ohne EE11 voll⸗ bringen kann. Diese Lösung soll nach dem Wunsch der Haupt⸗ gläubiger die Kommerzialisierung oder besser gesagt die Pri⸗ vatisierung der deutschen Btaatsschuld ermöglichen. Dazu muß die Endzahl der Annuitäten fixiert und der Transferschutz, der unter Umständen die Zahlung von Zinsen und Amortisation in der Währung der Gläubiger nicht möglich macht, aufgehoben werden, und an Stelle der labilen Jahresraten müssen für die ganze Dauer der Laufzeit der Schuldverschreibungen feste Beträge treten. Das Ausmaß, in dem solche Privatisierug gelingen kann, ist begrenzt durch die Auffassung, die private Kapitalisten von dem Kredit Deutschlands haben. Dazu gehört eine psychologische Vorbereitung, d. h. die Abkehr von dem Straf⸗ ” Gewalt⸗ frieden, und der Glaube, daß Deutschland freiwillig sich in der Hoffnung auf Erfolg anstrengt. Eine Verknüpfung der Rhein⸗ landräumung mit der Regelung der Reparationsfrage ist dafür nicht günstig. Eine Endlösung, die Deutschland unter dem Druck der Bajonette und bei Verfehlungen unter dem Druck von Sanktionen abgefordert wird, macht so konstruierte Schuld⸗ verschreibungen keineswegs schmackhaft. Solange die Vorwürfe aufrechterhalten werden, die Deutschlands Treubrüchigkeit be⸗ weisen sollen und die in dem bekannten Schuldparagraphen ihren Niederschlag gefunden haben, bleibt die hegshäre für jene beabsichtigte größte Transaktion der Weltgeschichte sehr ungünstig. Da bei einer Endlösung, die Deutschland freiwillig annimmt, der § 231 jeden etwa möglichen wirtschaftlichen Wert verliert und sein Inhalt beinahe von allen an der Formulierung beteiligten Staatsmännern, letzthin von Grey und Salandra, worden ist, sollte er im Interesse der Gläubiger nun⸗ mehr aus dem Versailler Dokument verschwinden, zumal es durch das neue Programm sowieso geändert werden muß. Ohne eine Generalquittung, daß Deutschland seine sämtlichen Ver⸗ pflichtungen aus dem Versailler Vertrag erfüllt hat, ist heher. dings nicht zu privatisieren. Der Betrag von 132 Milliarden muß auf ein verständiges Maß zurückgeführt werden. Das über⸗ schreitet die Befugnisse der Reparationskommission und macht die Zustimmung der jeweils im Reparatonsausschuß vertretenen Mächte erforderlich. Dieser Artikel gibt dabei aber auch Deutsch⸗ land Rechte, die wir aufgeben, müßten, falls endgültige Annunitäten festgesetzt werden. Dieses Sicherheitsventil, das die rechtliche Grundlage des Dawes⸗Planes bildet, ist gegenüber einer privatisierten Schuld nicht aufrechtzuerhalten. Eine Aenderung des Artikels 234 bedarf der deutschen Zustimmung. Bei der Höhe der gegenwärtigen Zahlungsverpflichtungen und den im Index möglicherweise liegenden Gefahren kann Deutsch⸗ land auf diesen Artikel nicht verzichten, es sei denn, daß die Jahreszahlungen auf ein von uns selbst für tragbar erklärtes Maß zurückgeführt werden. Bei der kritischen Lage der deutschen Wirtschaft wird es aber sehr schwer sein, eine solche Summe fest⸗ üusetzen. Der sogenannte Transferschutz ist ein doppelter: er soll sbugen die Währung gegen Zerstörung ihrer Grundlagen und ie Wirtschaft gegen unmögliche Kapitalentziehungen. Trans⸗ feriert werden darf nur dann, wenn weder Währung noch Wirt⸗ schaft gefährdet sind. Das Geld, welches nicht in Warenüber⸗ schüssen über die Grenze geht, muß der deutschen Wirtschaft erhalten bleiben. Muß Deutschland zum Zwecke der Reparations⸗ leistung Waren unter Preis exportieren, so erhöht sich um diese Differenz die ZEE1163“ soweit die innere Aufbringung in Frage kommt. Es entsteht dann ein Deflationsdruck, den der Plan nicht will. Ich halte, so betont der Redner, den Transfer⸗ schutz für wertvoll, ja nötig, solange die deutschen Leistungen die gegenwärtige Höhe haben. Ich enthalte mich hier, irgend etwas zu sagen, was ich für tragbar halte, das hieße, der Kom⸗ mission vorgreifen. Trotz der geschilderten Schwierigkeiten müssten wir in guten Treuen mit unseren Vertragsgegnern die Aufgabe zu lösen versuchen. Der Maßstab kann dabei nicht der Wunsch unserer Gegner sein, durch unsere Zahlungen ihre Ver⸗ pflichtungen an Amerika abzudecken. Wir freuen uns, wenn Amerika an diesen Verhandlungen teilnimmt, weil darin eine Erfolgsmöglichkeit liegt. Eine Verknüpfung interalliierter
Schulden und Reparationen liegt bisher nicht im Sinne der Vereinigten Staaten. Uns durch die Zusage etwaiger Ver minderungen durch ein Nachgeben Amerikas in eine finanzielle Kampffront gegen Amerika locken zu lassen, lehnen wir ab. D.
Maßstab der Konzessionen hängt von unserer Leistungsfähigke
ab, und der Erfolg der Verhandlungen lediglich von unsere
Kredit im Ausland. Diese nüchterne Betrachtungsweise ve
langt aber auch eine vorsichtige und sparsame Behandlung unser
Finanzen und unseres wirtschaftlichen Aufbaues weit über de
gegenwärtig übliche Maß hinaus. Graf Westarp hat heute dem Kollegen Bernhard wiederum Sorge ea hn daß er in Genf Unter⸗ “ hinter dem Rücken der deutschen Delegation gepflogen habe, trotzdem ich diese Angabe schon früher als unrichtig be⸗ zeichnet habe. Ich stelle im Namen und Auftrag des Kollegen Bernhard fest, daß er in Genf keine Unterredung geführt hab
von der er nicht sofort dem Reichskanzler oder einem andere
Mitglied der deutschen Delegation Mitteilung gemacht hätte. 8.
einem Teil dieser Unterredungen habe er vorher sich der Ein
willigung des Reichskanzlers oder des Staatssekretät
von Schubert versichert. Graf Westarp hat als Opposition
redner die Reichsregierung wegen der Maßnahmen angegriffe
die er selber, wie z. B. den Dawes⸗Plan, früher angenommen ha
Wir hoffen, daß die wiedererstarkte Gesundheit und die heu
wieder bewiesene Tatkraft des Ministers Dr. Stresemann alle
zum guten Ende führen wird. (Beifall.)
Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftspartei): Es kann keine Zweifel unterliegen, daß die Erwartungen, die wir an den Völkerbund geknüpft haben, nicht erfüllt worden sind. De Satz: „Macht geht vor Recht!“ womit Stresemanns Parteifreund vorgestern seine Rede schloß, gilt freilich nicht mehr. Die Fran⸗ zosen haben erfahren, daß man mit Bajonetten kein Geld her⸗ ausholen kann. Dazu ist dann der Kellogg⸗Pakt gekomme Allerdings ist es noch weit bis zur allgemeinen Abrüstung, wen es auch möglich ist, daß wir schließlich zu einer bloße Exekutive für Durchführung des Kellogg⸗Paktes kommen. Do Charakteristische der Lage ist, daß die außenpolitischen Frage ganß auf das wirtschaftliche Gebiet hinübergezogen sind. wollen die Dawes⸗Lasten aus Ueberschüssen der Ausfuhr be zahlen. Wo bleiben diese aber? Wenn man uns alles abnehme würde, was wir produzieren könnten, dann wären wir noch ein der reichsten Länder der Welt. Heute herrscht Ueberproduktion in allen Ländern. Der Redner wendet sich gegen Aufhebung der Transferklausel unter den obwaltenden Umständen. ir sollten bei den Unterhandlungen größte Zurückhaltung üben. Das G Ziel unserer auswärtigen Politik ist die Befreiung der Rheinlande. Wir danken den Rheinländern, daß sie jahrelang mutig die Lasten getragen haben, zuletzt noch die Manöverlasten. Wenn wir in der Außenpolitik überhaupt etwas erreichen wollen, so kann das nur dadurch geschehen, daß wir eine möglichst breite geschlossene und entschlossene 114“] dem Auslande gegen⸗ über bilden. Nun hat aber unter der Regierung des Rechts⸗ blocks der Abgeordnete von Freytagh⸗Loringhoven scharf gegen die Regierung gesprochen, und jetzt ist dies auch wieder seitens der stärksten Regierungspartei von links her geschehen. Was soll das Ausland davon denken, wenn Reden hier gehalten werden? Wir haben unsererseits unsere Bedenken zurückgestellt, solange wie es nur möglich war, um der Einheitsfront nach außen hin keine Schwierigkeiten zu machen. Hier müssen die innerpolitischen Zwistigkeiten schweigen, und jede Partei sollte sich diesen Grundsatz zu eigen machen. Wir ü nicht sehr erbaut von den Ergebnissen unserer Außenpolitik der letzten Jahre, wir haben sie aber mitgemacht und werden 8 weiter mitmachen, denn darüber sind wir klar, wenn die Wahl steht zwischen Ver⸗ ständigungs⸗ und Gewaltpolitik, daß dann nur eine Ver⸗ ständigungspolitik der Weg sein kann, den wir beschreiten. Wir werden diesen Weg weiter gehen und, soweit wir es vermögen alles tun, um eine bedeutende große Einheitsfront nach außer hin zustande zu bringen. (Beifall.)
Hierauf wurde die Weiterberatung auf Dienstag 11 Uhr
Schluß 7 Uhr.
“
Nr. 49 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 17. November 1928 hat folgenden Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen. Ernennung eines Direktors beim Rechnungshof des Deutschen Reichs. — Bekämpfung von Schund⸗ und Schmutzschriften auf Bahnhöfen und in Zeitungskiosken. — Bekanntmachung über Beamtenersatz. — 2. Konsulatwesen: Er⸗ nennungen, Exequaturerteilungen. — 3. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1928. — 4. Justizwesen: Aenderung des Verzeichnisses der Behörden (Kassen), an die ein Er⸗ suchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist. — 5. Neu⸗ erscheinungen: Wappen und Flaggen des Deutschen Reichs und der deutschen Länder. — Deutsche Sozialvpolitik 1918— 1928. Erinne⸗ rungsschrift des Reichsarbeitsministeriums. — Handbuch über den Preußischen Staat 1929. — 6. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Zollvergünstigung für Mais und Dari. — Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. — Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeit von Finanzämtern für die Ver⸗ waltung von Verkehrsteuern im Bezirk des Landesfinanzamts Magde⸗ burg. — Verordnung über Aenderung der Tabaksteuer⸗Ausführungs⸗ bestimmungen. — 7. Statistik: Bekanntmachung der neuen Fassung der Abschnitte B und C der Bestimmungen über die Statistik der Seeschiffahrt. 8
— —
Nr. 46 des Reichs⸗Gesundheitsblatts vom 14. November 1928 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Fort⸗ laufende Meldungen uͤber die gemeingefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. — Zeitweilige Maßregelp gegen gemeingefährliche Krankheiten. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Einlaß⸗ und Untersuchangsstellen für Fleisch. — (Schweiz.) Einfuhr von Fleisch⸗ waren. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. Oktober. — Ver⸗ mischtes. (Deutsches Reich.) Uebungen über psychologische und soziale Zusammenhänge. — B. Nichtamtlicher Teil. Ab⸗ handlungen: Reichsgesundheitsrat, Richtlinien für die Anwendung der Salvarsanpräparate. — C. Amtlicher Teil II. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Groß⸗ städten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterb⸗ lichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Aus⸗ landes. — Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krank⸗ heiten in deutschen Léändern. — Witterunng. 8
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg⸗ 1 Verantwortlich für den Anzeigenteil: 8 Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen 1 (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)⸗
Wolkenstein.
Nr. 272.
Zw zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeige zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich
Berlin, Dienstag, den 20. November
1. Handelsregister.
Sagan. [72023]
In unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 395 bei der Fa. Wilhelm Krause, Dittersbach, offene Han⸗ delsgesellschaft, folgendes eingetragen worden: Der bisherige Gesellschafter Tischlermeister Theodor Krause ist allei⸗ niger Inhaber der Firma. Die Gesell⸗ schaft ist aufgelöst. Amtsgericht Sagan, den 12. November 1928. schweidnitz. [72024]
Im hiesigen Handelsregister ist heute bei der in Abteilung A unter Nr. 527 eingetragenen Firma „Josef Mattern“ in Schweidnitz vermerkt worden, daß dieselbe erloschen ist. Schweidnitz, den 12. November 1928. Amtsgericht.
steinheim, Westf. [72026]
In unser Handelsregister KA ist heute bei Nr. 81, betr. die Firma Wilhelm Lammersen in Steinheim eingetragen: Die Firma ist erloschen.
Steinheim, den 7. November 1928. Das Amtsgericht. steinheim, Westf. [72027] In unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 92 eingetragen die Firma Reichsgräfl. Sägewerk Rings & Co. in Vinsebeck. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter ist der Kaufmann Josef Rings in Vinsebeck. Kommanditgesell⸗ schaft. Die Gesellschaft hat am 1. No⸗ vember 1928 begonnen. Kommanditist ist der Rittergutsbesitzer Wilfgang Graf Wolff⸗Metternich in Vinsebeck mit einer Einlage von fünftausend Reichsmark. Amtsgericht Steinheim, 7 Novbr. 1928. Steinheim, Westff. [72025] In unser Handelsregister A ist heute bei Nr. 64, betr. Firma Ludwig Kremer in Steinheim eingetragen: Die Firma ist in „Ludwig Kremer, Bankgeschäft“ umgeändert. Steinheim, den 12. November 1928. Das Amtsgericht. Tangermünde. [72029] In unser Handelsregister Abtei⸗ lung AK ist bei der unter Nr. 50 ein⸗ getragenen offenen Handelsgesellschaft Lauenroth & Gädicke in Tangermünde
heute eingetragen worden:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Kaufmann August Lauenroth in Tangermünde ist alleiniger Inhaber der Firma]. Dem Kaufmann Paul Döbbelin in Tanger⸗ münde ist Prokura erteilt.
Tangermünde, den 8. November 1928.
Das Amtsgericht. Taucha, Bz. Leipzig. [72030] Auf Blatt 130 des Handelsregisters, die Firma F. J. Richter in Taucha betr., ist heute eingetragen worden: Dem Kaufmann Alfred Ludwig Richter in Taucha ist Prokura erteilt. Die dem Kaufmann Hans Friedrich Richter er⸗ teilte Prokurg ist erloschen. Amtsgericht Taucha, 15. Novbr. 1928.
Urach. [72031] Im Handelsregister für Einzelfirmen wurde am 15. November 1028 ein⸗ getragen die Firma Carl Leypoldt in Metzingen. Inhaber Karl Leypoldt, Kaufmann in Metzingen. Amtsgericht Urach.
Waldenburg, Schles. (72032] In unser Handelsregister A Nr. 827 ist am 10. November 1928 bei der Firma Walther Schmieding, Preß⸗ luftmaschinen und Werkzeuge, Dittersbach, eingetragen worden: Der Ort der Niederlassung ist nach Beuthen, O. S., verlegt. Amtsgericht Walden⸗ burg, Schles.
[72033] Abtei⸗
Wernigerode. In unser Handelsregister lung A ist heute eingetragen: a) unter Nr. 645 die Firma Hotel Stadt Stolberg, Inhaber Hermann Brandt, Ilsenburg, und als deren In⸗ haber der Gastwirt Hermann Brandt in Ilsenburg. b) unter Nr. 646 die Firma Ferdi⸗ nand Bruder, Wernigerode, und als deren Inhaber der Kaufmann Ferdi⸗ nand Bruder in Wernigerode. Wernigerode, 18. November 1928. Preußisches Amtsgericht.
[72034]
Auf Blatt 103 des Handelsregisters, die Firma Emil Freitag, Holzstoff⸗ und Pappenfabrik mit dem Sitz in Niederau bei Wolkenstein, betreffend, ist am 13. November 1928 eingetragen worden:
Friedrich Emil Freitag f ausge⸗ schieden. Inhaber ist der Fabrikbesitzer Adolf Emil Freitag in Niederau. Die Prokura des Vorgenannten ist erloschen.
Amtsgericht Wolkenstein.
Worms. [72035]
Bei der Firma „August & Philipp Schüßler“ in Worms wurde heute im hiesigen Handelsregister eingetragen:
Den Kaufleuten Philipp Bertrand und Heinz Schüßler in Worms ist Ge⸗ samtprokura mit der Maßgabe erteilt, daß sie in Gemeinschaft oder jeder mit einem anderen Prokuristen zur Vertre⸗ tung und Zeichnung der Firma be⸗ rechligt sind.
Worms, den 13. November 1928.
Hessisches Amtsgericht.
Weisswasser. 72036]
In unser Handelsregister Abteilung B Nr. 1 ist heute bei der Fivma Ladiges, Greiner & Co., Glashüttenwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Weißwasser, O. L., folgendes eingetragen worden:
Die Prokura der Kaufleute Johannes Pallmann und Richard Breitenfeld ist erloschen. Dem Kaufmann Jan Mein⸗ dert Stel in Weißwasser, O. L., und dem Kaufmann Wilhelm Miehlisch, ebenda, ist Prokura erteilt müit der Maßgabe, daß jeder von ihnen berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiten Prokuristen oder einem Ge⸗ schäftsführer zu vertreten.
Der e Ewald Schneider ist ausgeschieden; zu Geschäftsführern sind bestellt: der Rechtsanwalt Dr. Werner Brümmer in Berlin und der Kaufmann Salomon Wolf in Tongerle in Holland. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Amtsgericht Weißwasser, O. L., den 8. 11. 1928.
Weisswasser. 1 ” 72037]
In unser Handelsvegister Abteilung B ist heute unter Nr. 26 bei der Glas⸗ fabrik Weißwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Weiß⸗ wasser, O. L., folgendes eingetragen worden:
Durch Beschluß vom 2. Oktober 1928 ist das Stammkapital von 270 000 RM auf 1 000 000 RM erhöht worden.
Amtsgericht Weißwasser, O. L., den 9. 11. 1928.
Zwenkan. [72038] Auf Blatt 218 des Handelsregisters, betreffend die Firma Arthur Brendel in Zwenkau, ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Zwenkau, 14. Nov. 1928.
2. Güterrechts⸗ register.
[72653] In unser Güterrechtsregister ist unter Nr. 36 am 30. Oktober 1928 eiagetragen, daß die Eheleute Kraftwagenführer Heinrich Wüppesahl in Hoya und Elisabeth geb. Wieting daselbst durch Vertrag vom 10. Oktober 1928 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart haben. Amtsgericht Hoya, den 30. Oktober 1928.
4. Genofsenschafts⸗ register.
Dresden. 112r89. Auf Blatt 137 des venocen chafts⸗ registers, betr. die Genossenschaft Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft Sachsen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Dresden, ist heute unter anderem eingetragen worden:
Das Statut vom 15. Juni 1925 ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. November 1927 außer Kraft gesetzt worden. An seine Stelle tritt das in dieser Versammlung be⸗ schlagfene neue Statut, daß durch Be⸗ hlun der Generalversammlung vom 30. September 1928 hinsichtlich der Be⸗ stimmung über die Firma (§ 1) ander⸗ weit abgeändert worden ist. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaft⸗ liche Beschaffung von Lebens⸗ und Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen gegen Barzahlung an die Mitglieder. Zur Förderung des Unternehmens kann auch die Be⸗ arbeitung und Herstellung von Lebens⸗ und “ in eigenen Betrieben und die Annahme von Spar⸗ einlagen und Herstellung von oh⸗ nungen Innn Auch können für die Genossen Rabativerträge mit Gewerbe⸗ treibenden abgeschlossen werden. Bei Annahme des neuen Statuts sind die Firma und der Sitz unverändert ge⸗ blieben.
Amtsgericht Dresden, Abt. III,
am 14. November 1928.
Dusseldorf. — aen9. Unter Nr. 196 des Genossenschafts⸗ registers wurde am 6. November 1928
1“
die Sena h Geflügelfarm⸗Bau⸗ & Betriebs⸗Verband, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Düsseldorf eingetragen. Statut vom 27. Oktober 1928. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist:
1. Den Mitgliedern Wohnung und Existenz als Geflügelfarmer oder Ge⸗ flügelzüchter zu schaffen.
2. Die wirtschaftliche Lage der Mit⸗ glieder als Geflügelhalter zu ver⸗ bessern und zu festigen.
3. Betrieb der Geflügelzucht und Ver⸗ wertung der Erzeugnisse.
4. Die Beschaffung der erforderlichen Mittel.
5. Errichtung, Erwerb, Pachtung, Unterhaltung, Veräußerung und Ver⸗
chtung der für Geflügelzucht er⸗ orderlichen Bauten, wie Wohnungen und Stallungen.
6. Erwerb oder Pacht der zu Ge⸗ flügelzucht benutzbaren Grundstücke so⸗ wie deren Weiterveräußerung oder Verpachtung sowie vermittelnder Nach⸗ weis solcher.
7. Beschaffung von Geflügelfutter und Einrichtungsgegenständen durch gemein⸗ samen Einkauf oder Herstellung in eigener Regie, in letzterem Falle Er⸗ werb, Errichtung oder Pachtung ge⸗ eigneter Betriebe oder Betriebsmittel.
8. Tätigung von Hypotheken⸗ und Darlehnsverträgen, wie solche bei den in diesem Paragraph aufgeführten Betätigungstransaktionen erforderlich werden.
9. Abschluß von Lieferungs⸗, Leistunsg⸗ oder Rabattverträgen, zu⸗ gunsten der “ oder 8g Mitglieder, mit Handel⸗ oder Gewerbe⸗ treibenden oder mit Instituten.
10. Errichtung einer Vertriebsorga⸗ nisation für die Geflügelprodukte der Mitglieder durch geeignete Reklame und gegebenenfalls vermittels eigener oder gepachteter Transportmittel.
Amtsgericht Düsseldorf Guben. [72135]
In das Genossenschaftsregister ist bei dem unter Nr. 20 eingetragenen Schenkendorfer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schenkendorf, folgendes eingetragen worden:
Die Satzung ist geändert und neu ge⸗ faßt am 22. September 1928.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehn und Kre⸗ diten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitglieder.
Guben, den 19. Oktober 1928.
Amtsgerich
Havelberg. 1272136]
In unserem Genossenschaftsregister ist am 9. 11. 1928 bei der unter Nr. 13 eingetragenen „Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse e. G. m. u. H. zu Bendelin“ ein⸗ getragen worden: Wilhelm Vick ist aus dem Vorstand ausgeschieden und Land⸗ wirt Ferdinand Rehfeldt in den Vor⸗ stand gewähhlt
Amtsgericht Havelberg.
Köln. [72137]
In das Genossenschaftsregister wurde am 10. November 1928 eingetragen:
Nr. 415, Kölner Dachdecker⸗ und Bau⸗ klempnerwerkstatt, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Köln. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung aller Dachdecker⸗ und Bau⸗ klempnerarbeiten, Förderung des Dach⸗ decker⸗ und Bauklempnergewerbes auf ge⸗ meinwirtschaftlicher Grundlage. Satzung vom 21. September/15. Oktober 1928. Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Amtsgericht, Abt. 24, Köln.
Norden. [72138] In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 40 ist zu der Genossenschaft „Ver⸗ einsbank“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Norden heute folgendes eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 17. 3. 1928 ist die Satzung neu gefaßt.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art zur Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft der Mitglieder.
Norden, den 30. Oktober 1928.
Das Amtsgericht.
Schweidnitz. [72139]
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 82 eingetragenen „Siedlungsgenossenschaft der Kriegs⸗ beschädigten und Kriegshinterbliebenen im Deutschen Reichskriegerbund Kyff⸗ häuser, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Schweid⸗ mitz“ eingetragen worden, daß an Stelle des bisherigen Statuts das durch die Generalversammlung vom 1. Sep⸗ tember 1928 beschlossene neue Statut “ ..“
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getreten ist und daß Gegenstand des Unternehmens ist: Die Verschaffung gesunder und zweckmäßig eingerichteter Wohnungen in eigens erbauten Feresth zu billigen Preisen für die minder⸗ bemittelten Genossen und die Annahme von Spareinlagen der Mitglieder, deren Verzinsung aber auf 5 Prozent beschränkt ist, zur Verwendung im Be⸗ trieb der Genossenschaft. Schweidnitz, den 14. November 1928. Amtsgericht.
Scelow. [72440]
In unser Genossenschaftsregister, be⸗ treffend die “ e. G. m. b. H. in Seelow, ist unter Nr. 68 folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalver samm⸗ lung vom 1. 10. 1928 ist die Firma und der Sitz der Genossenschaft, wie folgt, eändert: „Molkereigenossenschaft Oder⸗ Fr eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Letschin.
Seelow, den 14. November 1928.
Das Amtsgericht.
Solingen. [72141]
In das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts ist heute unter Nr. 10 bei dem Gewerkschaftshaus Solingen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Solingen nachstehendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. November 1928 aufgelöst.
Solingen, den 14. November 1928.
Amtsgericht.
e. [72142] In s Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts ist heute unter Nr. 50 nachstehendes eingetragen wor⸗ den: „Naturfreundeheim“, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Solingen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die Errichtung, Förderung und Bewirtschaftung eines Freizeit⸗ heimes und Förderung aller hierzu dienenden Bestrebungen. Das Statut datiert vom 20. Oktober 1928, abge⸗ ändert durch Beschluß der Mitglieder⸗ versammlung vom 7. November 1928. Die Haftsumme beträgt 20 RM, even⸗ tuell der Betrag, der dem Betrag der von dem Genossen gezeichneten Ge⸗ schäftsanteile gleichkommt. — 10 Ge⸗ schäftsanteile. Solingen, den 14. November 1928. Amtsgericht. 5.
Spandau. 8 [72143]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 20 bei der Einkaufs⸗ genossenschaft der Kolonialwarenhändler zu Spandau, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Spandau, folgendes eingetragen wor⸗ den: Die Liquidation ist beendet und die Firma erloschen.
Spandau, den 10. November 1928.
Das Amtsgericht. Varel, Oldenb. J72144]
In unser Genossenschaftsregister ist heute zu der Viehverwertungsgenossen⸗ schaft, e. G. m. b. H., Varel, folgendes eingetragen worden: Der Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher Absatz von Vieh, Pferden, Schafen und Schweinen.
Varel i. Oldbg., 13. Oktober 1928.
Amtsgericht. Abt. II. Wattenscheid. 72145]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 26 die nossenschaft unter der Firma Gemeinnützige Hand⸗ werker⸗Baugenossenschaft e. G. m. b. 8. in Wattenscheid, Sitz in Wattenscheid, eingetragen worden.
Das Statut ist am 29. Oktober 1928 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist Herstellung von zweckmäßig ein⸗ gerichteten und billigen Wohnungen.
Wattenscheid, den 12. November 1928.
Das Amtsgericht.
5. Mufterregister.
Freiburg, Breisgau. [72624]
Zum Musterregister Band II O.⸗Z. 118 wurde heute eingetragen für Josef Bau⸗ mann, Kaufmann, und Wilhelm Gundel, Schreiner, beide in Freiburg i. B.: 10 offene Muster eines Sesr. zur Entzifferung einer Geheim⸗ oder Reklame⸗ schrift, Flächenerzeugnis, Schatzfrist drei Jahre, angemeldet am 15. November 1928, vorm. 11 Uhr.
Amtsgericht Freiburg i. Br.
7. Konkurfe und Vergleichssachen.
Alzenau. [72474] Das Amtsgericht Alzenau i. Ufr. hat
des anderen Konkursverwalters und die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses ist bestimmt au 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin:
Donnerstag, den 6. Februar 1929, vorm.
9 ½¼ Uhr.
Anklam.
Reinhold Tredup in Anklam wir am 16. November 1928, 18 Uhr, das Konkursverfahren verwalter: Anklam.
nuar 1929. lung am 17. Dezember 1928. meiner Prüfungstermin am 21. Januar 1929. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 17. Dezember 1928.
händlers Paul wird heute, verfahren eröffnet.
Herr Ortsrichter Beier, Waldkirchen⸗ Zschopental. Anmeldefrist bis zum 6. De⸗
am 15. November 1928, nachmittags
4 Uhr, über das Vermögen der Firma Josef Baum, Fabrik für Berufs⸗ und Arbeiterschutzkleidung mit dem Sitz in Dettingen, 8 öffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Walter in Alzenau i. Ufr. Avrest mit Anzeigefrist bis 10. Dezember 1928 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der “ bis 29. De⸗
das Konkursverfahren er⸗
Offener
mber 1928 einschließlich. Termin zur eschlußfassung über die Beibehaltung ernannten oder die Wahl eine
15. Dezember 1928, vorm.
Alzenau, den 15. November 19288. eschäftsstelle des Amtsgerichts. 8
72475 Ueber das Vermögen des ee heute
eröffnet. Konkurs⸗
Rechtsanwalt Möller in Anmeldefrist bis zum 5. Ja⸗ Erste Gläubigerversamm⸗ Allge⸗
Das Amtsgericht in Anklam.
Augustusburg, Erzgeb. [72476]
Ueber das Vermögen des Schuhwaren⸗ Oskar Schubert in Eppendorf i. Sa., Leubsdorfer Str. 111 B,
am 15. November 1928, nachmittags 6 Uhr, das Konkurs⸗ Konkursverwalter:
zember 1928. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 15. Dezember 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arreft mit Anzeigepflicht bis zum 6. Dezember 1928. Amtsgericht Augustusburcg, den 15. November 1928.
Bad Doberan. [72477 Ueber das Vermögen des Kaufmann Fritz Schulz in Brunshaupten ist am 16. November 1928, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Justizinspektor i. R. Richard Schlünz in Bad Doberan ist zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 22. Dezember 1928 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 22. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr, und allgemeimer Prüfungs⸗-⸗ termin am 16. Januar 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 10. Januar 1929. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht Bad Doberan.
Bad Schwalbach. [72478] Ueber das Vermögen der Dachschiefer⸗ zeche „Gewerkschaft Hermanni“ in Zorn wird heute, am 12. November 1928, 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die Gewerkschaft überschuldet ist. Der Rechtsanwalt und Notar Erhard in Bad Schwalbach wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. November 1928 bei den Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der angemel⸗ deten Forderungen auf Montag, den 26. November 1928, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 3, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schulvig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den For⸗ derungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Betriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 24. November 1928 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Bad Schwalbach, den 12. 11. 1928.
Bautzen. [724791
Ueber das Vermögen des Steinbruch⸗ besitzers Ernst Martschink in Doberschütz Nr. 29, alleinigen Inhabers der Firma- Ernst Martschink in Doberschütz bei Niedergurig, wird heute, am 16. No⸗ vember 1928, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Har⸗ nisch, hier. Anmeldefrist bis zum 12. Dezember 1928. Wahltermin am 13. Dezember 1928, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 30. Januar 1929, vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 12. De⸗ zember 1928. Bautzen, den 16. No⸗ vember 1928. Amtsgericht.
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