1928 / 277 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Untersuchungs⸗ und Strafsachen, Zwangsversteigerungen, .Aufgebote, Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

Alktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche ,.“

10. Gesellschaften m 11 Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

13 Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Unterfuchungs⸗ und Etraffachen.

[74233]

Die am 13. 8. 1928 verfügte Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Lehrers a. D. Hermann Arthur Winkler, zuletzt wohn⸗ haft in Sörnewitz bei Meißen, wird auf⸗ gehoben.

Dresden, den 22. 11. 1928.

Das Amtsgericht. Abt. IV.

2. Zwangs⸗ versteigerungen.

[74017) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 21. Februar 1929, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Paul⸗Singer⸗Straße 97, belegene, im Grundbuch von der König⸗ stadt Band 51 Blatt Nr. 2928 (ein⸗ getrogener Eigentümer am 23. Oktober 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Druckerei⸗ besitzer Samuel Bialer in Warschau) eingetragene Grundstück: a) Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel, ab⸗ gesondertem Klosett und zwei Höfen, b) Seitenwohngebäude links, c) Doppel⸗ querwosmngebäude mit linkem Vorflügel, Gemarkung Berlin, in der Grund⸗ steuermutterrolle nicht nachgewiesen, Nutzungswert 17 110 Nℳ. (87. K. 199. 28.)

Berlin, den 17. November 1928. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

8. Aufgebote.

[74018] Beschluß.

Der Kassierer Otto Fötsch in Neustadt, Orla, Thür., hat das Aufgebot der an⸗ geblich verlorengegangenen Schuldver⸗ schreibungen der ehemaligen Landeskredit⸗ kasse Weimar über 5500 PM, Abt. II Serie B Nr. 0572, 0573, 0574, 0575, 0578 zu je 1000 PM, Abt. II Serie C Nr. 0408 zu 500 PM, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 3. Juli 1929, vorm. 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer 113, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich ergeht auf Antrag des Kassierers Otto Fötsch an die Thüringische Staatsbank in Weimar als Rechtsnachfolgerin der Sachsen⸗Wei⸗ marischen Landeskreditkasse das Verbot, eine Leistung an einen anderen Inhaber der aufgebotenen Schuldverschreibungen, als den Antragsteller zu bewirken, ins⸗ besondere neue Zins⸗ oder Erneuerungs⸗ scheine auszugeben.

Weimar, den 19. November 1928.

Thüringisches Amtsgericht. 5 a.

[74234] Zahlungssperre.

Auf Antrag des August Schramm in Wernigerode, Mönchstieg 18, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuld⸗ verschreibung der Anleiheablösungsschuld des Beutschen Reiches von 1925 Nr. 1270378 über 25 RM und des Auslosungsscheins zu dieser Anleihe Gr. 38 Nr. 29378 über 25 RM vervboten, an einen anderen In⸗ haber als den obenbezeichneten Antrag⸗ steller eine Leistung zu bewirken. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216,

F. 1026. 1928. 8

[74020] Aufgebot.

Die Firma Deutsche Viscobil Oel⸗ Aktiengesellschaft in Berlin W. 9, Pots⸗ damer Straße 134 a, vertreten hürrch ihren Vorstand, dieser vertreten durch

echtsanwalt Schnurre, Berlin NW. 7,

Unter den Linden 47, hat das Aufgebot

des angeblich verlorengegangenen, am 1. August 1928 in Dürr⸗Arnsdorf,

Kreis Neisse, 8 gewesenen Wechsels

über 186,30 RM, der von der Stock Motorpflug A. G. auf Herrn Alfred Sauer in Dürr⸗Arnsdorf, Kreis Neisse, gezogen, von diesem angenommen und von der Antragstellerin geriert worden ist, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Mai 1929, vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 2, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. Neisse, den 14. November 1928. 8 Amtsgeri 3. F 28/3

Zimmer nberaumten

[74019] Aufgebot.

Der A. Meierarend in Bünde i. W. hat das Aufgebot des angeblich ver⸗ orengegangenen, am 23. November 1928 fällig gewesenen Wechsels über 100 RM, der von dem Kaufmann Mathias Bongards in Werden auf Otto Kamp⸗ hausen in Werden, Ruhr, gezogen und von diesem angenommen ist, beantragl. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. Juli 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dier Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Werden, Ruhr, 16. November 1928.

Das Amtsgericht.

[74024] Aufgebot. 8

Die Eheleute Amtsgerichtsrat Ernst Holtz in Düren haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die auf dem Grundstück Düren Band 45 Blatt 2236 Eigentümer Matthias Josef Frey⸗ aldenhoven, Bierhändler in Düren in Abteilung III unter Nr. 1 für Konrad Schmitz, Dr. med., prakt. Arzt in Stolberg, Rhld., eingetragene Rest⸗ kaufhypothek von 6750 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Jesuitengasse 11, Zimmer 16, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Düren, den 15. November 1928.

Amtsgericht. Abt. 2 a.

[74021] Aufgebot.

Der Bauunternehmer Johann Hein⸗ rich Faensen in Eschweiler hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über die im Grundbuch von Eschweiler Band 46 Blatt 2068 Abteilung III Ifd. Nr. 60 für den Bau⸗ unternehmer Johann Heinrich Faensen in Eschweiler eingetragene, zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 17 500 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aüfgefo dert, spätestens in dem auf den 25. Mürz 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 13, anberaumren Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Eschweiler, den 22. November 1928.

Amtsgericht. Abt. 4.

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Es haben beantragt: A. die Witwe Emma Tödtmann, geb. Naumann, in Köthen, vertreten durch Justizrat Lezius in Köthen, das Aufgebot der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 26. Mai 1897 über die im Grund⸗ buch von Wulfen Band VII. Blatt 45 eingetragene Hypothek von 1500 ℳ; B. der Landwirt Franz Göhre in Trinum, vertreten durch Justizrat Lezius in Köthen, das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 27. Oktober 1906 über die im Grundbuch von Trinum Band I Blatt 41, 25, 26 und die im Grundbuch von Großpaschleben Band III Blatt 32, 33, 34 eingetragene Hypothek von 3000 ℳ; C. der; andwirt Wilhelm Kittel in Diebzig, vertreten durch die Rechtsanwälte Naumann und Dr. Stock in Köthen, das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 21. September 1882 über die im Grundbuch von Diebzig Band II Blatt 22 eingetragene Hypothek von 1650 ℳ; D. der Kauf⸗ mann Ernst Feit in Halle a. S. das Aufgebot: 1. des Hypothekenbriefes vom 21. November 1913 über die im Grundbuch von Köthen Band II Blatt Nr. 95 eingetragene Hypothek von 9000 ℳ, 2. des Hypothekenbriefes vom 23. Januar 1885 über die an gleicher Stelle eingetragene Hypothek von 15 000 ℳ; E. Frau Marie Wagner, geb. Bürkner, in Blomberg das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes vom 10.23. November 1878/21. Oktober 1884 über die im Grundbuch von Köthen Band XII Blatt 760 ein⸗ getragene Hypothek von jetzt 750 GM;:; F. der Privatmann Friedrich Langhoff in Merzwiese (Kr. Crossen), vertreten durch die Rechtsanwälte Naumann und Dr. Stock in Köthen, das Aufgebot der Schuldurkunde vom 7. November 1884 über 375 Tagezeitgelder, einge⸗ tragen im Grundbuch von Dohndorf Band I1 Blatt 24. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, den

8 27.

vor

[74025]

Amtsgericht, Aufgebots⸗

dem unterzeichneten

März 1929, vorm. S8 ¼ Uhr,

termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird. Köthen, den 16. November 1928 Anhaltisches Amtsgericht. 5.

[74023]

In dem Verfahren, betreffend Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes der auf Forst Blatt 27 Abteilung III Nr. 9 eingetragenen Hypothek von 500 Talern, wird Termin zum Erlaß des Ausschluß⸗ urteils auf den 5. Dezember 1928, 10 Uhr, bestimmt.

Landeshut, Schl., den 7. Nov. 1928.

Amtsgericht. [74022] Aufgebot.

Der Schuhmacher und Grundstücks⸗ eigentümer Franz Nadbyl aus Ober Frauenwaldau hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers der Parzellen Kartenblatt 4 Nr. 92 und 93, Acker und Wiese an der Linsener Grenze in Größe von 2,01 ha, über die ein Grundbuchblatt nicht gebildet ist, gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Der Häusler Franz Hein, der im Kataster⸗ auszug als Eigentümer der genannten zwei Parzeller, bezeichnet ist, wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 1. Februar 1929, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebostermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine “; erfolgen wird.

Militsch, den 14. November 1928.

Amtsgericht. [742351 Bekanntmachung.

Auf Antrag des Fideikommißbesitzers

Clemens Josef Erich Maria Freiherr

(Holland) ist Termin zur Aufnahme eines Familienschlusses über die sofortige Auf⸗ lösung des mit seinem Grundbesitz in den Gemeinden Dreiborn bei Schleiden und Gemünd (Eifel) belegenen von Harff⸗ Dreibornschen Majorates bestimmt worden auf Freitag, den 28. Dezember 1928, vorm. 11 Uhr, im Justiz⸗ gebäude des Obas endeZFeeiehte in Köln, Am Reichenepergerplatz Nr. 1, Zimmer 18. Nach § 3 der Pr. Verordn. über Familien⸗ güter in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Dezember 1920 (G.⸗S. von 1921 S. 77) sind außer dem Fideikommiß⸗ besitzer die zur Nachfolge in das Fidei⸗ kommiß berufenen Familienglieder (An⸗ wärter) zur Teilnahme am Familienschluß berechtigt. Die Teilnahmeberechtigten werden aufgefordert, sich bei der unten⸗ genannten Aufsichtsbehörde zu melden. „Zuzuziehende“ Anwärter, d. h. die An⸗ wärter, die sich innerhalb des Deutschen Reichs aufhalten oder die zur Wahrung ihrer Anwärterrechte einen innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Bevoll⸗ mächtigten bestellt und die Bevollmächti⸗ gung der Aufsichtsbehörde durch eine öͤffentliche oder öffentlich beglaubigte Ur⸗ kunde nachgewiesen haben, gelten, wenn sie besonders geladen sind, als zustimmend, wenn sie weder spätestens am Tage vor dem Termin durch Einreichung einer von einem Richter oder Notar beurkundeten oder von einem Richter, Urkundebeamten der Geschäftsstelle oder Notar beglaubigten Erklärung bei der Auflösungsbehörde noch im Termin eine Erklärung zu dem vom Fideikommißbesitzer eingereichten Entwurf des Familienbeschlusses abgeben.

Köln, den 24. November 1928.

Das Auflöfungsamt für Familiengüter.

[74029] Aufgebot.

Die Ehefrau des Arbeiters Karl Krummet, Wilhelmine geb. Vesper, zu Twiste hat beantragt, den am 5. März 1858 in Helmighaufen (Waldeck) ge⸗ borvenen Ludwig Vesper, der im Alter von etwa 16 Jahren verschollen ist, für tot zu erklären. Ludwig Vesper wird daher aufgefordert, sich spätestens am 17. Juni 1929, vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. Alle, die über Leben oder Tod des Vermißten Auskunf geben können, werden aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermin Anzeige zu erstatten.

Amtsgericht Arolsen

[74028] Aufgebot.

Der Hilfsarbeiter Johann Schaath in Dülken, Wilhelmstr. 29, hat beantragt, den verschollenen, am 20. Januar 1882 in Anrath geborenen Jakob Schaath, zuletzt wohnhaft in Dülken, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 13. März 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗

schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗

. 1

von Harff, Frater S. J. in Valkenburg

gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Dülken, den 17. November 1928. Amtsgericht.

[74031]

Die Ehefrau Charlotte Zapatka, geb. Wieschollek, in Gawrzialken, Kreis Ortelsburg, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Gutowski und Boege in Ortelsburg, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Arbeiter Samuel ieschollek (Weschollek), geboren am 6. Au. 2 1882 zu Gr. Jeruttem, zutegt wohnha t in Essen, Jakobstraße 38, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 31. Mai 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zweigertstraße 52, Zimmer 7a, anberaumten Aufgebors⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ nutheh ergeht die Aufforderung, späkestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Essen, den 12. November 1928.

Das Amtsgericht.

74027] Aufgebot.

Frau Marie Hartenstein, geb. Encke, und Frau Aenne Lott. 89 Funck, in Frankfurt am Main ha en beantragt, den verschollenen Steward Johann

Adam Encke, geboren am 1. Dezember

1874 zu Frankfurt am Main, zuletzt

wohnhaft in Frankfurt am Main, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ scholen⸗ wird eheete sich in dem auf den 10. Juni

929, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu Frankfurt a. M., Zeil 42, III. Stock, Zimmer Nr. 64, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Frankfurt a. Main, den 14. No⸗ vember 1928.

Amtsgericht. Abteilung 38.

[74030] Aufgebot. .“

Ueber den am 14. Juni 1864 in Kesselsdorf in Sachsen geborenen, zuletzt in Freital⸗Potschappel wohnhaft ge⸗ wesenen Schlosser Heinrich August Gelfert, der sich seit 4. April 1900 von Potschappel ohne Aufenthaltsangabe entfernt hat, wird auf Antrag seines Sohnes Horst Gelfert in Freital I, Richard⸗Wagner⸗Str. 9, zum Zwecke der Todeserklärung das li eüctshet e heh angeordnet. Der Verschollene wirf auf⸗ Fee sh⸗ sich spätestens in dem auf den

Mai 1929, mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht be⸗ stimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dem Gericht spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu erstatten.

Freital, den 23. Oktober 1

Amtsgericht. Dr. Winzer.

[74034]

Durch Ausschlußurteil vom 26. Oktober 1928 sind folgende Hypothekenbriefe: 1. für ein am 14. Februar 1880 auf Blatt 22 Weißdorf in Abteilung III. unter Nr. 12 eingetragenes Darlehen von 900 ℳ, abgetreter an den Stell⸗ macher Ernst Selzer in Breslau, 2. für eine am 18. Dezember 1873 auf dem Rittergut Lossen in Abteilung III unter Nr. 58 eingetragene Grundschuld von 20 000 Talern und umgewandelt in eine Hypothek für eine Erbteilungsforderung von 60 000 der Edith Moll, jetzt Frau Fabrikbesitzer Neugebauer in Brieg, 3. für ein auf Blatt 79 Michelau und 33 Groß Sarne in Abteilung III unter Nr. 5 und 3 eingetragenes Dar⸗ lehn von 1500 für die evangelische Kirchkasse in Michelau, 4. vom 25. No⸗ vember 1916 für ein auf Blatt 67 Löwen⸗Haus in Abteilung III unter Nr. 4 eingetragenes Kaufgeld von 5000 Mark für den Kaufmann Emil Ködel in Löwen, 5. vom 10. Juli 1906 für ein auf Blatt 57 Löwen⸗Haus in Abtei⸗ lung III Nr. 16 eingetragenes Darlehn von 9000 für den Justizrat Eugen Löwe in Löwen, 6. vom 19. Januar 1888 für ein auf Blatt 102 Michelau in Abteilung III unter Nr. 17 eingetra⸗ genes Darlehn von 150 für die katho üsche Schule in Michelau, 7. vom 6. März 1912 für ein auf Blatt 309. Schurgast und 174 Weißdorf in Abteilung III unter Nr. 1 und 1 eingetragenes Dar⸗ lehn von 1000 ℳ, abgetreten an Frau Emma Rüdiger, geb. Jordan, in Bres⸗ lau, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Löwen, 17. November 1928.

74033] Durch Ausschlußurteil vom 1. No⸗

vom 24. Februar 1897 über die im Grundbuch von Watenstedt Band I. Blatt 6 Seite 33 unter Nr. 1 für den Landwirt Albert Steinmeyer in Waten⸗ est eingetragene Hypothek über 33 000 zark für kraftlos erklkärt. Salder, den 1. November 1928. Das Amtsgericht. [74035] 8 Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts vom 5. November 1928 sind folgende Urkunden für kraft⸗ los erklärt worden: 1. der Hypotheken⸗ brief vom 4. Juli 1887 über die im Grundbuch von Geestemünde Band 3 Blatt 98 in Abteilung III unter Nr. 1 für die Sparkasse der Gemeinde S münde in Gerstemünde als Hypothek eingetragene, mit jährlich 5 % seit dem 27. Februar 1894 verzinsliche Kaufgeld⸗ restforderung von 6700 ℳ. 2. der Hypothekenbrief vom 4. Dezember 1897 über die im Grundbuch von Geestemünde Band 2 Blatt 80 in Abteilung III unter Nr. 7 für den Rentner Franz Emil Jenssen in Rostock als Hypothek einge⸗ tragene, mit jährlich 4 % seit dem 1. Juli 1897 verzinsliche Darlehns⸗ forderung von 5000 ℳ. Wesermünde, den 5. November 1928. Das Amtsgericht, III, Wesermünde⸗Geestemünde.

[74036] 1

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts vom 5. November 1928 sind die unbekannten derzeitigen Gläubiger der zu Lasten des Landwirts Nikolaus Roes in Wehldorf (Kreis Geestemünde) im Grundbuch von: 1. Wehldorf (Kreis Geestemünde) Band 1 Artikel 1 Abteilung III unter Nr. 2, 2. Westerbeverstedt (Kreis Geestemünde) Band 3 Artikel 75 Abteilung III unter Nr. 2 für die Geschwister seines weiland Großvaters Borchert Roes, nämlich: a) Heinrich Christoph Roes, geboren am 17. September 1836, b) Gesine Katha⸗ rine Marie Roes, geboren am 28. Juni 1838, c) Nikolaus Wilhelm Diedrich Roes, geboren am 17. April 1843, auf Grund der Schuldurkunde vom 12. Sep⸗ tember 1872 bzw. des Uebergabevertrags vom 20./29. Oktober 1847 am 16. No⸗ vember 1886 als Hypotheken eingetra⸗ genen, bei Verheiratung der vorbezeich⸗ neten Hypothekengläubiger fälligen Ab⸗ findungsforderungen von insgesamt 800 Talern Courant mit ihren Rechten auf diese Hypotheken ausgeschlossen worden.

Wesermünde, den 5. November 1928.

Das Amtsgericht, III, Wesermünde⸗Geestemünde.

[74032] Beschluß. Den Erben des am 18. Januar 1925 zu Neuß verstorbenen Kaufmanns Jo⸗ hannes Bährens ist von dem unter⸗ zeichneten Nachlaßgericht am 21. März 1925 ein Erbschein ausgestellt worden. Dieser Erbschein ist unrichtig. Er wird daher für kraftlos erklärt. 6 Neuß, den 16. November 1928. Amtsgericht.

8

[1403720 . Beschluß vom 21. November 1928. Der am 2. Juli 1920 erteilte Erb⸗

schein nach dem am 11. November 1918

verstorbenen Emil Schaller, Hand⸗

lungsgehilfen in Stuttgart wird für kraftlos erklärt. Nachlaßgericht Stuttgart.

[74038] 1 Durch Ausschlußurteil vom 14. No⸗ vember 1928 ist der am 1. Dezember 1894 in Geilenkirchen geborene Jofef Wilms für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1918 fest⸗ gestellt. Geilenkirchen, 16. November 1928. Amtsgericht.

[740390

Durch Ausschlußurteil vom 10. No⸗ vember 1928 ist der am 22. Oktober 1879 in M.⸗Gladbach geborene Fer⸗ dinand Wieland für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1898 bestimmt.

M.⸗Gladbach, den 10. November 1928.

Amtsgericht.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der (Mengering)

in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, ilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

drei Zentralhandelsregister eilagen).

vember 1928 ist der Hypothekenbrief

Berlin,

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 Roeℳ Alle

SW 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 Tw, Sie werden nur gegen bar oder vorherige einschließlich des Portos abgegeben.

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Berlin, Dienstag, den 27. November, abends.

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15 8 8

Deutsches Reich.

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Exequaturerteilungen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich norwegischen Konsul in Rostock Erik Larsen, und dem polnischen Konsul in Schneidemühl Dr. Kasimir Szwarcenberg Czerny, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 29. November 1928, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs⸗ tags wurde am 26. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) die Beratung des Entwurfs eines dritten Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversicherung beim Artikel 6 fortgesetzt. Von seiten der Reichsregierung wurde hierzu nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ausgeführt, daß Artikel 6 Abs. 1 die Befreiung der Ordensmitglieder, Diakonissen und Schwestern vom Roten Kreuz von der Unfallversicherung bringt. Auch wird die bisher auf Beamte des Reichs, der Reichsbahn, der Länder, Gemeinde⸗ verbände und Gemeinden beschränkte Befreiung von der Unfall⸗ versicherung * die Beamten der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgedehnt, soweit ihnen nach Feststellung der obersten Verwaltungsbehörde eine der reichsgesetzlichen Un⸗ fallversicherung entsprechende Versorgung gewährleistet ist. Das Bedürfnis nach solcher Befreiung hatte sich zum Beispiel bei Kirchenbeamten ergeben. Artikel 6 Absatz 2 bringt eine Er⸗ gänzung des § 554 der Reichsversicherungsordnung mit Rücksicht auf die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Lebensrettungen. Sie bewirkt, daß Beamte bei Lebensrettungen im Dienste nicht aus der Urfallversicherung, sondern nach der Unfallfürsorge für Beamte entschädigt werden. Abg. Luise Schröder erio) sprach sich dagegen aus, daß die Schwestern vom Roten Kreuz aus der Unfallversicherung herausgenommen werden. Abg. Christine Teusch (Zentr.) erläuterte die Güünde für die Herausnahme der Nonnen aus der Unfallversicherung. Auch Abg. Riese⸗ berg (D. Nat.) war der Ansicht, daß die Befreiung aus der Un⸗ fallversicherung für Kirchenbeamte gerechtfertigt sei. Abg. Schwarzer (Bayer. Vp.) betonte, daß die kirchlichen Gemein⸗ schaften ihren Mitgliedern stets eine lebenslängliche Versorgung S. auch wenn diese frühzeitig krank werden sollten.

genn die Mitglieder geistlicher Genossenschaften zwangsversichert würden, dann zwinge man ihnen nicht nur eine gar nicht ge⸗ wünschte Doppelversicherung auf, sondern verstoße auch gegen die Ideale des familiären Zusammenschlusses und der gegenseitigen Opferwilligkeit. Abg. Thiel (D. Vp.) machte den Kompromiß⸗ vorschlag, daß auf jeden Fall der Orden, der der Arbeitgeber der Schwestern sei, auch für deren Versorgung verpflichtet sein soll. Abg. Luise Schröder (Soz.) behandelte in ihren Aus⸗ führungen namentlich den Fall, daß eine Ordensschwester infolge Austritts aus dem Orden der Versorgungsansprüche verlustig ginge. Wer sorge nun für sie, nachdem sie im Dienste des Ordens den Erwerb des Versicherungsanspruches versäumt habe? Abg. Christine Teusch (Zentr.) betonbe, daß ihre Fraktion auf dem Boden der Regierungsvorlage bezüglich des Artikels stehe, der dem entspreche, was ihre Partei auch bezüglich der Versorgung der katholischen Schwestern wünsche. Da die Ausführungen, die von sozialdemokratischer Seite gemacht worden seien, erkennen ließen, daß über die tatsächliche Rechtslage der Mitglieder der katholischen Genossenschaften nicht volle Klarheit bestehe, halte sie eine Schilderung dieser Rechtslage für notwendig. Das katho⸗ lische kirchliche Gesetzbuch gewährleiste voll und ganz eine ge⸗ nügende Sicherstellung der invaliden oder berufskranken Genossen⸗ schaftsmitglieder. Der deutsche Episkopat sichere als der verant⸗ wortliche Hüter der Einhaltung des kirchlichen Rechts die Durch⸗ führung der lebenslänglichen Versorgung im Sinne des vor⸗ liegenden Gesetzentwurfs für die Mitglieder geistlicher Genossen⸗ schaften. Dies beweise die gerade zurzeit stattfindende Erhebung über den Gesundheitszustand aller katholischen Ordensschwestern. Diesem Zweck dienten ferner die bindenden Verpflichtungen der Bischöfe über die Vermehrung der Erholungszeiten, die Herab⸗ minderung der Nachtwachen, die stete Verbesserung der Schwestern⸗ Erholungsheime usw. Der deutsche Episkopat würde auch die Verantwortung für etwaige sonstige Erfordernisse übernehmen, die zur Erfüllung der reichsgesetzlichen Bestimmung „lebens⸗ längliche Versorgung“ als notwendig erschienen. Rednerin ver⸗ wies dabei auf die seit vier Jahren durchgeführten nahezu 2000. vierteljährlichen Heilkuren für Ordensschwestern. Das alles ge⸗ höre und solle gehören zur lebenslänglichen Versorgung im Sinne des Art. 6. Daß die noch nicht lebenslänglich verpflichteten Schwestern, also bei den katholischen Genossenschaften die Postu⸗

fielen, denen die lebenslängliche Versorgung gewährleistet sei⸗ verstehe sich von selbst. Daher sollten diese ebenso wie die welt⸗ lichen Krankenpflegerinnen in die geplante Unfallversicherung ein⸗ bezogen werden. Ministerialdirektor Grieser (Reichsarbeits⸗ ministerium) wies darauf hin, daß nach den gesetzlichen Bestim⸗ mungen nur die Schwestern versicherungsfrei seien, denen von ihrer geistlichen Genossenschaft der lebenslängliche Unterhalt ge⸗ währleistet sei. Es könne der Rechtsprechung des Reichsversiche⸗ rungsamts überlassen bleiben, zu prüfen, ob dieger Anspruch auf Versorgung gegeben und die geistliche Genossenschaft auch in der Lage sei, die Versorgung zu gewährleisten. Die Beschlußfassung wurde ausse eesetzt. Nachdem noch ein Regierungsvertreter Art. 7 begründet hatte, vertagte sich der Ausschuß auf Dienstag.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tags überwies gestern den Stellenplan für das Rechnungsjahr 1928 einem Unterausschuß. Zuvor war die grundsätzliche Frage nochmals besprochen worden, ob der Landtag berechtigt sei, Aende⸗ rungen an den Ausführungsvorschriften zum Be⸗ sol dungsgesetz vorzunehmen, nachdem im Gesetz die Er⸗ mächtigung zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen der Regie⸗ rung gegeben worden ist. Der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff vertrat laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger namens des Staatsministeriums die Ansicht, daß der Landtag lediglich den Stellenplan prüfen und Anregungen zu Aenderungen geben könne, während die Parteien einmütig an dem Standpunkt festhielten, daß der Landtag eine Aenderungsbefugnis habe. Der Finanzminister erklärte, die Regierung werde sich im Unterausschuß mit den Parteien sachlich verständigen. Die Parteiredner brachten ihre Bereit⸗ willigkeit zum Ausdruck, der ernsten Lage des preußischen Haus⸗ halts gebührend Rechnung zu tragen. Daraufhin wurde von einer besonderen Beschlußfassung in dieser Frage Abstand ge⸗ nommen. Der Ausschuß beschäftigte sich sodann mit einem kom⸗ munistischen Antrag über die Verstärkungsa rbeiten auf der Insel Föhr und nahm eine Fassung dahin an, daß das Staatsministerium ersucht wird, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, so daß die Arbeiten im nächsten Frühjahr in Angriff genommen werden können. Ein weiterer kommu⸗ nistischer Antrag über die Behebung der Erwerbs⸗ losigkeit unter den Landarbeitern der West⸗ küste Schleswig⸗Holsteins wurde in der Form an⸗ genommen, das Eiderabdämmungsprojekt be’ Tönningen nach Erledigung der begonnenen Vorarbeiten sofort in Angriff zu nehmen und dafür zu sorgen, daß alle für diese Arbeiten in Frage kommenden Arbeiter nur durch die öffentlichen Arbeits⸗ nachweise vermittelt werden und daß die Entlohnung mindestens

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

8 ““

Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische.. Englische: große 1 u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische. Dänische.. Danziger.. Finnische... Französische.. Holländische.. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Norwegische .. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar.

Rumänische:

neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: große 100 Frcs. u. dar. Spanische ... Tschecho⸗slow. 5000 Kr. . . . 1000 Kr. u. dar.

1000 Lei und

Ungarischeü..

100 Gulden 100 finnl. 100 Frcs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr.

100 Fres. 100 Fres. 100 Peseten 100 Kr.

100 Kr. 100 Pengö

Geld

4,215

4,17 4,175 1,744

4,17 20,303 20,285

2,085 58,13

81,09 10,48 16,355 167,96 21,89 21,90 7,31

58,78 58,78

80,53 80,53 67,26

12,38 12,38

72,85

27. November

Brief

20,44 20,52

4,235 4,19

4,195 1,764

4,19

20,383 20,365

2,105

58,37

111,48 111,92 81,41

10,52 16,415

168,64 21,97 21,98

7,33

111,57 112,01 59,02 59,02

111,73 112,17

80,85 80,85 67,54

12,44 12,44 73,15

111,48 167,88

111,48 58,78 58,73

26. November Geld Brief 20,46 20,54

4217 4237

4,174 4,194 4,175 4,195 1738 1,758

417 419 20,295 20,375 20,285 20,365

111,92 81,41 10,52 16,40 168,56 21,915 21,995 21,91 21,99 7,29 7,31 111,92 59,02 58,97

81,09 10,48 16,34

Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. November

nach den einschlägigen Tarifverträgen erfolgt.

Aktiva. 1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile..

amtlich gemeldet worden.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlacht⸗ und Viehhof in Stuttgart am 23., und vom Schlacht, und Viehhof in Nürnberg am 24. November 1928

2. Goldbestand (Barrengold) sfowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechhdet

und zwar: Goldkassenbestan . RNM 2 487 854 000 Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ banken. 8 85 626 000

Hande! und Gewerbe. Berlin, den 27. November 1928. Telegraphische Auszahlung.

Bestand an deckungsfähigen Wevifen 4 Reichsschatzwechsen..

b) sonstigen Wechseln und Schecks

Geld 1,766 4,195 1,931

20,845 2,102

20,323 4,189

1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 4

1 Yen lägypt. Pfd.

uenos⸗Aires. Canada .... sse Kairo Konstantinopel 1 türk. 2 Loudon. . New YVork 158 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruga„x 1 Goldpeso

Amsterdam⸗ Rotterdam 100 Gulden 100 Drachm.

Athen Brüssel u. Ant⸗ Belga 100 Pengö

werpen.. Budapest.. Danzigg 100 Gulden Helsingfors . 100 finnl. Italien 100 Lire Jugoslawien 100 Dinar Kopenhagen . 100 Kr. Reykjavik. . 100 isl. Kr. Lissabon und Oporto. 100 Escudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.

SI Pertts ...

100 Frcs. 100 Leva

Prag... Schweiz..

100 Peseten 100 Kr.

Sofia.. 100 Schilling

4,286

168,30 5,425

58,25 73,05 81,28 10,539 21,95 7,368 111,74 91,97

18 68 111,,2 16,38 12,417 80,69 3,027 67,51

Spanien.. . Stockholm und Gothenburg.

111,97 e“

58,90

8 8

lantinnen und Novizen, nicht unter diejenigen

Mitglieder 1

27. November

0,5005 0,5025

Brief

1,770 4,203 1,935 20,885 2,106 20,363

4,197

4,294

168,64 5,435

58,37 73,19 81,44 10,559 21,99 7,382 111,96 92,15

18,72 111,94 16,42 12,437 80,85 3,033 67,65

112,19

59,02

26. November

Geld 1,766 4,195 1,936

20,845

2,101 20,323 4,190

0,5005 0,5025

4,286

168,25 5,425

58,24 73,06 81,26 10,543 21,945 7,363 111,74 91,97

18,71 111,70 16,375 12,418 80,72 3,037 67,52

111,99 58,905

112,21

deutschen Scheidemünzen. & Brief Noten anderer Banken .. 1,770 4,203 1,940 20,885 2,105 20,363 4,198

Lombardforderungen .. . . . . . (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 1000)

Effekten X“

sonstigen Aktiven

Passiva. . Grundkapital: 1“ 8) begehen.

4,294

168,59 5,435

58,36 73,20 81,42 10,563 21,985 7,377 111,96 92,15

b) noch nicht begeben.. .

Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonnnddsss.

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ 4“

c) sonstige Rücklagen. Betrag der umlaufenden Noten..

.Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten

18,75 111,92 16,415 12,438 80,88 3,043 67,66

E (—

Sonstige Passiva .

8 anlage der Bank in Wechseln und Schecks Lombards und 59,025

sich die Bestände an Wechseln und Sche

868

1928 (in Klammern + und im Vergleich zur Vorwoche): RM 177 212 000 (unverändert)

190 462 000 4 862 000)

(unverändert) 1 759 053 000 (s— 120 078 000) 106 401 000 6 403 000) 29 083 000

122 788 000 (unverändert)

177 212 000 (unverändert)

43 722 000 (unverändert)

45 483 000 (unverändert) 195 000 000 (unverändert) 4 043 265 000 (s— 129 473 000) 588 720 000 19 267 000) 273 148 000 20 054 000

Zu der vorstehenden Uebersicht teilt „W. T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 23. November hat die gesamte Kapita

Effekten

um 153,5 Mill. auf 1887,9 Mill. RM abgenommen, und zwar haben cks um 120,1 Mill. auf