—
und Staatsanzeiger Nr. 278 vom 28. November 1928. S. 4.
b) Bestand an Hypotheken und Kommun
aldarlehen.
1“ 1“ Bezeichnung
Hypotheken⸗ Aktien⸗Banken
Oeffentlich⸗ rechtliche Kredit⸗ anstalten ¹)
Sonstige Anstalten
Insgesamt
Desgleichen am 30. Sept. 1928
Zahl der berichtenden Anstalten...
8 A. Neugeschäft: a) Hypotheken: ²) ³)
Landwirtschaftliche Hypotheken .
davon aus HMitteln der
Rentenbank-Kreditanstalt.. . . davon auf Hoggen lautend..
Sonstige (städtische) Hyppotheken .. . . .
davon auf gewerbliche Betriebsgrundstüche
davon auf Wohnungsneubauten..
8
1 Heutschen
b) Kommunaldarlehen: 2)
davon auf Roggen lautend Kohle 8
B. Aus Aufwertung entstanden:
a) Hypotheken: Landwirtschaftlicche. Sonstige (städtischeh)..
b) Kommunaldarlehen..
C. Teilungsmasse:
a. aus Aufwertung entftanden: Hypotheken 11“ Kommunaldarlehen 8
b. aus Bareingängen neugewährte: Hypotheken 8 8 Kommunaldarlehen..
—
1) Einschließlich Girozentralen. —
darlehen. — ⁴) 3 — hat sich durch die Sächsische Landeskulturrenter
Berlin, den 26. November 1928
Außerdem befanden sich in der
2²) Ohne die aus Aufwertung (oder 5) Soweit Bestände nachgewitesen worden sind. —
Zum Einlösungswert eingesetzt. — 9 ine erhöht.
nbank, Dresden, um e
39
747 809,1 255 205 6 51 054,7
2 723 842,4 306 216,2 599 630,2 2 462,6
80 065,7 1 496 824,0
B1“
148 609,8 1 486,3
25 742,7
8
8
1 662 778,5
576 305,5 91 995,4 740 155,4 106 125,0 361 2292 9 470 660,8 11 991,3 1 497,4
119 053,6 36 719,0
380 684,0
73 323,2
30 291,9 2 1679 161 872,]!
16 783,9 142 380,9
39 968,9
—
22 569,4
Ablösung) entstandenen. 6) Die Anzahl der sonstigen
2 483 910,8
661 803,0 145 217,9
3 625 869,9 429 125,1 503 613,8
2 110 259 9
14 353 9 1 497,4
221 688,7 1 533 543,0 ¹) 387 517,0
) 119
2 447 113,3
946 695,9 146 910,7
3 531 451,0 423 0649 497 567,4
2 060 547,3
14 653,5 1 497,4
222 539,4 1 543 775,8
⁴) 392 061,3
523 747,4 2 200,6
25 627,3
³) Einschließlich Grundrenten⸗
Anstalten 8
Der Präsident des Statistischen Reichsamts. J. V.: Bramstedt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des gestern mit der 8egg chäftslage des daß heute zunächst die
Saisonarbeiter beraten werden soll, am Interpellation und der A nischen Nothilfe, am Freitag andere
Reichstag. Hauses. Er beschloß, Arbeitslosenversicherung
s beschäftigte sich
für die
Donnerstag dann die
Antrag der Deutschnationalen zur Tech⸗ Initiativanträge aus dem
Hause und von Montag ab das landwirtschaftliche Notprogramm,
zu dem Anträge der Deutschen
Anträge des
2—
Volkspartei stehen.
und Strafvollzugsgesetz sollen erst nach Erledi
Zentrums in vershag
aus dem Hause zur Beratung kommen.
— Der Reichstagsaunss strafgesetzbuch begann am 27. d. M. Abg. Dr. ersten Buches des Reichsstrafgesetzbuchs, und
chuß für das
unt
aussprache über die politischen Verbre
ehen (Hochverrat, Landesverrat, Schutz der Republik usw.). Als
Landsberg (Soz.), kommene Veränderung des Charakters
erster
eine Fraktion sei betroffen, daß unseres
vorliegen und Schankstättengesetz gung der Anträge
1ö“
er dem Vorsitz des
Kahl (D. Vp.) die Beratung des besonderen Teiles des zwar mit einer General⸗
chen und Ver⸗
Begünstigung des Feindes, Redner bemerkte Abg.
die voll⸗
Staates seit
Reichs⸗
Seine Form sei dabei nebensächlich. Die jetzige Staatsform sei
durch die Nationalvers sie zu Recht, und sie sei zu stützen.
S die Sozialdemokratie doch besser wäre, als Staates müsse gegen⸗ die es immer gebe, geschützt werden. eine Gefährdung der Abg. Koenen (Komm.)
der
Sonst werde die
Dazu könne er die Hand nicht bieten. führte aus, daß im Obrigkeitsstaat, wie ihn der habe, viel seltener politische Delikte bestraft Wegen Hochverr
&
genannt Volksstaat.
8 Strafen vorgekommen, im 276 Urteile, 1925 aber sogar 1561.
nichts geändert.
oliti
woltischas sei lediglich ein kapitalistischer Staat.
ches Strafrecht ziehe
treben, die herrschende Gesellschaft gege
” zu schützen, statt daß
see Mutterschaft, das Wochenrech Die Sozialdemokraten hätte
ch, die Klassenjustiz bestehen lassen,
chützen unternehr das Strafgesetzbu
taatsgewalt, falschen Voraussetzung aus, daß der Mensch er in Wirklichkeit sei. über den Böswilligen,
aber
Folge
Die Autorität des
ats seien von
Jahre 1913 35 Fälle, im Jahre 1919 Es habe sich eben am Staat
ammlung rechtmäßig zustande gekommen; Das Volk sei Träger
* von der
Ordnung sein.
Abg. Landsberg 85 als im
Es komme nicht auf die Form des Staates, sondern auf den Inhalt dieses Staates an, und dieser sogenannte
me.
Durch sein
ich wie ein roter Faden das Be⸗
iu die emporstrebenden
man umgekehrt die Arvbeiterschaft,
t usw. gegen die Ausbeuter zu
n 1914 bis 1919 und in der
88
die Regierung gerichteten Fragen, insbesondere auf die Frage der Einarbeitung des Republikschutzgesetzes in den Strafgesetz⸗ entwurf, bei späterer Gelegenheit zu antworten. Damit scgesh die allgemeine Aussprache. — Foörtsetzung der Beratung am Donnerstag.
— Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs⸗ tags führte am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) seine Beratungen über den Entwurf eines dritten Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversiche⸗ r 118g fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden zunächst die Artikel 8 bis 10 behandelt, die Vorschriften über die Versicherungsträger ent⸗ halten. Ein Vertreter der Reichsregierung führte aus, daß der neue Gesetzentwurf die Versicherung der neu unter⸗ tellten Betriebsarten mit den schon gegebenen Arten von Ver⸗ icherungsträgern durchführen will. Grundsätzliche Aende⸗ rungen im Aufbau der Unfallversicherung sollen also nicht vor⸗ genommen werden. Hauptträger der Unfallversicherung neuen Aufgaben bleiben daher die Genossenschaften. In erster Linie werden, scnoft es sich um gewerbliche Betriebe handelt, die Berufsgenossen chaften in Frage kommen. Die Bestimmung der im einzelnen zuständigen wie bei früheren Gesetzen, nicht durch das Gesetz selbst, bleibt vielmehr dem Reichsarbeitsminister überlassen. Möglichst wird der An⸗ schluß an bereits bestehende Berufsgenossenschaften gesucht werden müssen. Es kann sich indessen auch als zweckmäßig erweisen, die Versicherung wenigstens eines Teiles der neu erfaßten Betriebs⸗ arten bei einer Zweiganstalt oder Versicherungsgenossenschaft durchzuführen. Dem Reichsarbeitsminister wird daher neben der Auswahl auch die Veinges zur Errichtung des zuständigen Versicherungsträgers gegeben und die Möglichkeit, seine Ver⸗ faslung den Bedürfnissen anzupassen. Die Maßnahmen des Reichsarbeitsministers sollen der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Das Reich und die Länder werden Träger der Eigen⸗ versicherung auch für ihre neu von der Unfallversicherung erfaßten Betriebe. Aehnliches gilt über die Deutsche Reichsbahn⸗ Gesellschaft als Versicherungsträger. In den Vorschriften über die Eigenversicherung der anderen öffentlichen Körperschaften aber mußten Aenderungen vorgenommen werden. Die Gemeinden haben den Wunsch ausgesprochen, sie als Träger der Eigen⸗ versicherung auch für die neu erfaßten Betriebsarten zuzulassen. Die Verechtigung dieses Wunsches erkannte die Reichsregierung grundsätzlich an. Infolgedessen war es nötig, die Voraus⸗ serungen zu bestimmen, unter denen die Zulassung im einzelnen Falle erfolgen kann. Es besteht aber seit längerer Zeit kein Zweifel darüber, daß die bisherigen Vorschriften der Reichs⸗ versicherungsordnung über die Zulassung der Gemeinden, Gemeindeverbände und anderen öffentlichen Körperschaften als Träger der Eigenversicherung nicht mehr zweckmäßig sind. — In der Abstimmung beschloß der Sozialpolitische Ausschuß, den Artikel 1 der Regierungsvorlage, der die Ausdehnung der Versicherung auf verschiedene neu erfaßte Betriebsgruppen bringt, folgendermaßen zu ergänzen: An § 537 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung werden folgende Nummern angefügt: 4a: Der Betrieb der Feuerwehren und Betriebe zur Hilfe⸗ leistung bei Unglücksfällen; 4 b: Krankenhäuser, Heil⸗ und Pflege⸗ anstalten, Entbindungsräume und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur oder Pflege aufnehmen, ferner Einrichtungen und Tätigkeiten in der öffentlichen und freien Wohlfahrts⸗ pflege und im Gesundheitsdienst: 4 : Laboratorien für natur⸗ wissenschaftliche, medizinische oder technische Untersuchungen und Versuche; 4b: der Betrieb der Schauspielunternehmungen, der Schaustellungen, Darbietungen, Vorführungen und der Musik⸗ aufführungen, ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, die Lichtspielbetriebe (Herstellung, Vertrieb und Vorführung von Lichtspielstreifen) und die Rundfunksendebetriebe. — Außerdem aßte der Ausschuß mit den Stimmen der Regierungsparteien olgende Entschließung: „Die Reichsregierung wird eh t, mit aller Beschleunigung dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch den die jetzt noch nicht versicherten Betrxiebe und Tätigkeiten in die Unfallversicherung einbezogen werden.”“— Hierauf vertagte sich der Auss 8
— Im Reichstagsausschuß für Liquidations⸗ schäden gab am 27. November Ministerialdirektor Dr. Dorn
8
Berufsgenossenschaft
ür die
Bekanntmachung über Diplomprüfung für den mittleren Dienst
vember 1928 festgestellt, daß zum Volksbegehren „Panzer⸗
i
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9
. SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Mw, 8
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
2—
Alle Postanstalten neh Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
einzelne Beilagen kosten 10 f Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
druck
Nr. 279. Reichsbankgirokonto.
p Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespalte
einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Ax⁴ vG1“ Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr 8 einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge
— —
Berlin, Donnerstag, den 29. November, abends.
Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 928
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis des Eintragungs⸗ verfahrens zum Volksbegehren „Panzerkreuzerverbot“.
Verordnung über die Zulassung eines Lösch⸗ und Ladeplatzes im Bezirke des Landesfinanzamts Schleswig⸗Holstein.
Preußen. 3
an wissenschaftlichen Bibliotheken und den Dienst an Volks⸗ bibliotheken.
Im Nichtamtlichen Teil
. hebecch 8— tt ö und 8 en in den Monaten r tober des Rechnungs⸗ jahres 1928 veröffentlicht.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Endgültiges Ergebnis des Eintragun g 1 gungsverfahvens zum Volksbegehren „Panzerkreuzerverbot“.
Der Reichswahlausschuß hat in der Sitzung am 28. No⸗ kreuzerverbot“ im gesamten Wahlgebiet (Deutsches Reich ohne
Saargebiet) 1 216 968 gültige Eintra ebiet ztragungen erfolgt sind. Die Zahl der Stimmberechtigten zur letzten Reichswahl
Ladeplatz zugelassen. Kiel, den 26. November 19 8g8.
Der Präsident des Landesfinanzamtes. J. V.: Hampe.
8 Preußen. 1 Bekanntmachung, “
betreffend Diplomprüfung für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und den Dienst an Volksbibliotheken.
Die nächste Prüfung beainnt in der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin voraussichtlich Mittwoch, nn I Februar 1929. Uther scheinlich wird die Zahl der Meldungen es nötig machen, sie in zwei voneinander getrennten Terminen abzuhalten. Der auf den für den 27. Februar 1929 ausgeschriebenen ersten unmittelbar folgende zweite Termin wird frühestens Montag, den 11. März, beginnen. Die Ver⸗ teilung der Prüflinge auf die beiden Termine behalte ich mir vor.
Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind in jedem Fall bis zum 30. Januar 1929 nebst den erforderlichen Anlagen (Prüfungsordnung vom 24. März 1916. § 5) an den Vorsitzenden der Diplomprüfungs⸗ kommission, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen.
Für die Stenotypieprüfung hat jeder Prüfling, der nicht Adler⸗ maschine (Universaltastatur) schreibt, sich eine Maschine selbst und 1 8 18 “ auch 1S dem um Zulassung
Prüfung bereits anzugeben, auf welche Art t Bewerber eingeübt ist. “ ““
Berlin, den 27. November 1928.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. Schnütgen.
Nichtamtliches.
Deeutsches Reich.
[n 1 0U li
Der Stichhafen in Uetersen wird als erlaubter Lösch⸗ und
Haus⸗ haltssoll
+ Vor⸗ jahrreste
April — Septbr.
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe
im Oktober
—
zusammen
II. Ausgaben. I“ Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ⁴). Wertschaffende Arbeitslofenfürsorge ⁵) . Wohnungswesen.. Schuldendienst... Versorgungsgebühr⸗ nisse “ Sonstige Ausgaben.
335 772 771 934 206 700
53 913
206 603 911 994
162 494 371 096 93 661 10 001
102 609 420 329
29 766 66 949 15 092
8 757
17 784 81 261
192 260 438 045 108 753
18 758
120 393 501 590
Ausgaben insgesamt
2 486 916
1 160 190
219 609
1 379 799
Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme
1 Bemerkung:
zusammen 109 234.
26 123
3 962
3 211
7 173
.
B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen. Uebertrag aus dem Rechnungsjahr 1927, und zwar Mehrausgabe, die aus späteren Anleiheerlösen zu decken is. schließlich der im Vorgriff auf kommende Anleihegesetze mit parla⸗ mentarischer Zustimmung geleisteten Ausgaben (64 450 + 44 784 =)
ein⸗
116X“
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe
April — Septbr.
im Oktober
zu⸗ sammen
I. Einnahmen. Insgesamt ..
II. Ausgaben.
(darunter: Anleihen)
72 057
72 057
(72 057)
72057
(Reichstagswahl am 20. Mai 192 .
8 b 8 . 2
ehe man gar noch zur Verschärfung 1u“ 88 . — Mai 1928) betrug 41 340 691. elikte über. Politische Waffen gegen 1“
die Proletarier würden geschmiedet. Im Zeitalter des Kapi⸗ talismus könne man die sozialen Nöte und deren Folgen, die Unzufriedenheit und deren Ausbrüche nicht beseitigen und greife nun statt dessen zu einer politischen Rachejustiz. Es seien sogar Rückschritte gegen den früheren Zustand beabsichtigt, z. B. bei den Nebenstrafen und deren Folgen. Wenn hier zugegeben sei, es sei kein Unterschied auf diesem Gebiet gegenüber dem konsti⸗ tutionellen Staat im Volksstaat, warum verschärfe man dann die Gefahren für die, die sich konstitutionell betätigen wollten? Auch werde man die Strafe klassenmäßig anwenden! Z. B. sei jetzt ein Redakteur verurteilt — durch das — wegen Abdrucks der Beschlüsse der kommunistischen Internationale von 1920 über den Parlamentarismus. Acht Jahre sei diese theo⸗ retische wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht beanstandet worden, jetzt aber sei der Rückschritt da, eine Vorwegnahme der Bestimmungen dieses Entwurfs. Eine neue Waffe gegen die Oppositionellen werde hier geschmiedet. Der Redner fordert eine Korrektur des Sprengstoffgesetzes, ferner des Gesetzes über den Verrat militärischer Geheim⸗ nisse, des Republikschutzgesetzes, ferner der Vorschriften über Aberkennung des Wahlrechts bei politischen Vergehen. Die jetzt vorgeschlagene Bestimmung darüber sei nach seiner Meinung verfassungändernd. Er bitte die Regierung, sich über diese Fragen zu äußern. Abg. Ehlermann (Dem.) betonte die Notwendigkeit, die Autorität des Staates gerade auch im Volksstaat zu stärken. Darin pflichte er dem Abg. Hergt bei, wenn auch deigen Partei sum Beispiel im Hinblick auf die Fememorde nicht immer diesem Standpunkt nachgelebt habe. Die Beispiele des Abg. Landsberg halte er nicht gerade für glück⸗ lich. Immerhin schienen ihm die Formulierungen bei den Zu⸗ sammenrottungen, beim Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch vielleicht noch verbesterungsbedücfkig. Die Zunahme der politischen Delikte nach dem Umsturz habe mit der Form des Staates nichts zu tun. Die Bestimmungen über den Landesverrat seien, wie der Redner an Beispielen zeigt, viel⸗ deutig, man könne wohl überlegen, ob der Landesverrat jetzt in der einheitlichen deutschen Republik überhaupt noch aufrecht⸗ uerhalten 86 Vors. Abg. Dr. Kahl (D. Pp.) erklärte, seine Parkei enthalte sich in der allgemeinen Aussprache weiterer Aeußerungen. Er erhebe nur Einspruch gegen die Auffassung, als ob die Aberkennung des Wahlrechtes gegen die Verfassung verstoße. Denn dann verstoße jede Einschränkung der persön⸗ lichen Freiheit gegen die Verfassung. Diese Frage störe ihn aber nicht, denn das neue Strafgesetzbuch werde mit der ver⸗ fassungsmäßigen Zweidrittelmehrheit angenommen werden müssen, wenn es die nötige Tragkraft im Volke bekommen soll. Abg. Dr. Jörissen (Wirtsch. P.) stellte sich auf den Stand⸗ punkt der Abgeordneten Dr. Marx und Dr. Hergt. Den Staat als „Wohlfahrtseinrichtung“ faßt er dahin auf, daß es Aufgabe des Staates sei, für die Aufrechterhaltung der Ordnung, Durch⸗ führung der Gesetze und das ungestörte Neben⸗ und Mit⸗ einanderleben der Bürger zu sorgen; nicht aber, daß er den einzelnen Bürger von seiner Pflicht entbinden dürfe, für sich und die Seinen in eigener persönlicher Verantwortung zu sorgen. So seien die Aufgaben des Volksstaates die gleichen wie die des Obrigkeitsstaates. Sie könnten nur bei einer aus⸗ reichend geschützten Autorität des Staates und seiner Organe durchgeführt werden. Ministerialdirektor Dr. Bumke erklärte, daß der Justizminister in einen anderen Ausschuß abberufen sei, und er es dem Minister vorbehalten möchte, auf die an
jetzigen reaktionären Zeit der Strafen für politische
10 Jahren im Strafgesetzbuch fast keinen Ausdruck gefunden habe. Politische Delikte hatten im früheren Obrigkeitsstaat anders als im Volksstaat geregelt werden müssen. Das Gäen Delikt richte sich gegen den Staat als Träger von Hoheitsrechten, seine Funktionen und seine Funktionäre. Im Obrigkeitsstaat sei Gehorsam des Bürgers gegen seine von Gott gesetzte Obrigkeit gefordert, und gegen Verstöße dagegen wehre sich der Obrigkeitsstaat. Anders sei es im Volksstaat. Dieser habe keine Furcht wie der nervöse Obrigkeitsstaat vor Volksströmungen; er⸗ gewähre ja seinen Bürgern durch die Verfassung ihre politische Mitwirkung. Er werde mit den Volksströmungen an sich schon fertig. Im Volks⸗ staat dürfe nach seiner Meinung auch das Parlament nicht all⸗ mächtig sein. In den Rahmen des neuen Volksstaates passe seiner Meinung nach die Formulierung des § 169 nicht, der von der Aufforderung zur Auflehnung gegen as Gesetz handele. Wie könne der Bürger des Volksstaates bestraft werden, wenn er ein Gesetz ei ungültig halte und das ausdrücke. Aehnlich stehe es mit dem Widerstand gegen die Staatsgewalt. Heute sei der Beamte Beauftragter des Volkes, nicht mehr vom Obrigkeitsstaat bestellt durch dessen Fürsten. Wie könne er da noch die überragende er⸗ habene Stellung einnehmen, daß jemand bestraft werde, wenn er sich — völlig unschuldig — gegen eine für ihn lächerlich er⸗ cheinende Festnahme durch einen leichtfertigen Beamten stemme? Aehnlich stehe es mit dem Landfriedensbruch, dessen Formulierung aus dem Jahre 1851 stamme. Heute habe man doch das Recht zu Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel; svie könne man da Menschen bestrafen, die ihr Interesse lediglich durch Gegenwart in Ansammlungen bekundet hätten? Er hoffe, daß die Aenderung im Verhalten des Schutzmanns gegenüber dem Publikum zur größeren Höflichkeit auch das Publikum wie in England erziehe, zur Hilfeleistung für den Schutzmann gegen Rowdies usw. Endlich müßten die Bestimmungen über die Wahr⸗ nehmung berechtigter öffentlicher Interessen und berechtigter privater Interessen besser gegeneinander abgewogen werden. Der von der Presse zu Unrecht — wenn auch im guten Glauben — beschuldigte Beamte habe das Recht zur Privarklage auf Fest⸗ stellung der Wahrheit und müsse g einleiten. Abg. Hergt (D. Nat.) legte dar, sans Partei habe durchaus keine Neigung, auf diesem Gebiete zu scharfe Strafen zu verhängen. Sie sehe in diesem Entwurf durchaus keine reaktionäre Linie, sondern der Entwurf verfolge seine eigene einheitliche Linie. Der Obrigkeits⸗ staat, von dem der Vorredner gesprochen habe liege Jahrzehnte r. wir hätten in einem konstitutionellen Staat gelebt. Der eitende Gesichtspunkt müsse doch sein: der Staat selber ist gegen Angriffe zu schützen. Und in diesem Sinne sehe er keinen Unter⸗ schied gegen den Staat nach 1918 und dem Staat vor 1918. Der Staat müsse geschützt werden und ebenso seine Diener! (Abg. Landsberg [Soz.]: Ich will die Bestrafung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt ja nicht beseitigen!) Er, Redner, erinnere an Helfferichs Wort: Wir Deutschnationalen dienen dem Staat, so wie er iftn Danach handele seine Partei. Er sei durchaus gegen die Nervosität in diesen Dingen, seine Freunde wünschten auch nicht, daß der politische Kampf durch den Staatsanwalt vor Gericht geführt werde. Der Redner kritisierte dann die Nebengesetze, das Republikschutzgesetz und das Spionagegesetz. Wie⸗ viel müsse davon noch aufrechterhalten werden, insbesondere vom eenseeche zgesetz⸗ Er fragte: Müssen aus diesem Gesetz z. B. nicht die Bestimmungen über Gewalttätigkeit herübergenommen werden? Abg. Marx (Zentr.) erklärte Meichfalls, daß für seine Partei das Verhältnis vom Bürger zum Staat sich nicht geändert habe. Für sie sei der Staat eine Wohl⸗ fahrtseinrichtung. Er solle das Wohl der Bürger fördern.
Landeskulturwesen.. I6 Wertschaffende Arbeitslosen⸗ “ Wohnungswesen... Sonstige Aufgaben der verwaltungen 3 Zuschüsse und Neuinvestierungen für Unternehmungen und Betriebe ““ (darunter: Domänen und Forsten). (Pergwerke) (Veckehrsunternehmungen) (Eiektrizitätswerke)..
Ausgaben insgesamt... Mithin: Mehrausgabe .. Mehreinnabme.
Abschluß. A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben:
Bestand aus dem Rechnungsjahr 1927 . 237 901 Mehrausgabe aus den Monaten Avpril/ Ok⸗
1ober 1923 . 1391288
B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1927 Mehrausgabe aus den Monaten April/ Ok⸗ a“
“ “ sber den glühe = .
der Entschädigung. Seit Beginn der Ausführung des Entschädi⸗ Zahl der ahl
gungsschlußgesetzes sei im Laufe der Zeit durch organisatorische Sg; 1 I EE mmkreis
25 908 11 493
32 740
4 858 3 418
4 098
30 766 14 911
36 838
Berichtigung: In dem Bericht über die Sitzung des Reichsrats am 23. d. M. muß es in der Erklärung treters von Mecklenburg⸗Schwerin, Ministerialdirektors Dr. Tischbein, betreffend die Verhandlungen zum Steuerverein⸗ heitlichungsgesetz, heißen: „Bedenklich ist auch die Befreiung der freien Berufe von der Gewerbesteuer.“ Irrtümlicher⸗ weise war vom Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger berichtet worden: Befreiung der Konsumvereine.
und personelle Maßnahmen die Arbeitsleistung im Reichs⸗ berechtigten 882 entschädigungsamt ganz wesentlich gesteigert worden. Bis zum zur nH der 20. November seien von den rund 160 000 Schlußentschädigungs⸗ Reichstags⸗ Siimmr⸗ fällen 55 152 Fälle mit einem Grundbetrag bis zu 20 000 Mark wahl am . und 16 504 Fälle über 20 000 Mark erledigt, insgesamt also 20. 5. 1928 r 71 656 Fälle. Hierbei seien die negativen EEEö“ g bescheide nicht mitgerechnet. Von den Schlußentschädigungen 1 340 581 1,10 seien angewiesen an Barzahlungen ungefähr 97 612 000 Mark, 1 541 213 16˙12 an Schuldbuchforderungen ungefähr 204 390 000 Mark, also zu⸗ . 1 356 958 7˙89 sammen etwa 302 Millionen Mark. Von den etwa 100 000 1 270 342 6,64 Fällen von Härtefondsanträgen seien bis zum 31. Oktober d. J. 1 056 136 1,07 rund 25 000 erledigt. Der Redner betonte die Schwierigkeiten, 1 171 293 0,99 die gerade der Erledigung dieser Fälle entgegenständen. Die 1 233 118 1,36 Arbeitslast des Reichsentschädigungsamts sei ganz besonders durch 789 850 094 den über alles Erwarten gesteigerten Schriftwechsel gestiegen. 822 711 0 96 Seit Inkrafttreten des Gesetes seien bis Oktober rund 924 000 1 095 723 131 Schreiben eingegangen, die zum größten Teil einen ganz un⸗ 937 693 6,26 fruchtbaren Schriftwechsel verursacht und den Gang der Arbeiten 1 472 306 3,44 beeinflußt hätten. Die Arbeitsleistung sei trotzdem stetig ge⸗ 1 041 380 1,67 steigert worden, und zwar einmal durch das Einspielen des Ge⸗ 956 781 1˙31 setzes und dann durch technische und organisatorische Verbesse⸗ 679 485 107 rungen. Der Personalstand, der im März d. J. 716 Köpfe be⸗ 1 302 094 0,90 tragen habe, sei auf 1213 Köpfe vermehrt worden, insbesondere 1 554 393 1,68 auch durch Beamte der Finanzverwaltung. Im täglichen Durch⸗ 1 601 436 23 schnitt der Arbeitsleistung hätten im April noch rund 228 Fälle 1 642 524 1,80 Erledigung gefunden, jetzt dagegen rund 666. Einer besonderen 1 434 907 Ffr Regelung bedurften, so erklärte der Redner, die vordringlichen 776 150 5 b2 Fälle. Zu Beginn der Arbeiten hätten fast alle Fälle als vor⸗ 1462 113 5,57 dringlich angesehen werden müssen, doch seien jetzt Methoden 1 121 280 2,09 eingeschlagen, um die hierdurch verursachte Verhinderung in der 1 610 676 5 8 1 8 Bearbeitung der laufenden Fälle einzudämmen. Die Mobili⸗ 793 947 036 sierung der Schuldbuchforderungen erfolge im wesentlichen durch 1 619 101 0,65 freie Aktion des Geldmarkts. Der Finanzverwaltung falle dabei 590 522 1 8 nur die Aufgabe zu, nach Möglichkeit Wege zu finden, auf denen 1 297 817 8 sich Geldgeber und Geldnehmer entgegenkommen könnten. Die 919 083 995 steigenden Kurse für die Schuldbuchforderungen im freien Börsen⸗ 1246 991 891 verkehr zeigten, daß sich diese einer steigenden Beliebtheit er⸗ 1 718 055 8 freuten. Zum Schluß äußerte sich der Redner noch 8 das 1 495 657 1 913 36] 1,41
887 319 4,72
587 695 0,73 41 340 691 2,94 November 1928.
Der Reichswahlleiter. J. V.: Meisinger.
über⸗ Hoheits⸗
haupt
Ostpreußen.. Be. Potsdam II Potsdam I.. Frankfurt a. d. O. Pommern.. Meslau . .. iJeZ“
Oppeln ö“ 0 Magdeburg, Merseburg M. . “ r Schleswig⸗Holstein Weser⸗Ems. — ““ Osthannover 1“ Südhannover⸗Braunschw Westfalen⸗Nord.. 8 8 Westfalen⸗Süd.. Hessen⸗Nassau . „ Köln⸗Aachen.. Koblenz⸗Trier.. Düsseldorf⸗Ost. Düsseldorf⸗West.... Oberbayern⸗Schwaben Niederbayein... o a1“ Dresden⸗Bautze
Leipzig... 8 Chemnitz⸗Zwickau Württemberg . .
Baden Hessen⸗Darmstadt S2g,egö“ Mecklenburg
14 74! 248 464 107 109
84 344
11 337
11 549
16 830
7 463
7 937
14 329
58 700
50 588
17 363
12 496
7 295
11 749 26 093 38 861 29 589 30 255
4 052 81 487 23 417
9 290
2 887 10 519
6 588 41 003 55 245 64 935 27 365 24 033 12 899 41 888
4 268
6 968
45 879
(6 556 (14 782
41 948
(5 538) (12 050)
3 931
Preußen. (1918) lZnebersicht 8 (2732²)
über die preußischen Staatseinnahmen und⸗aus aben
in den Monaten April / Oktober des ö“ jahrs 1928.
(Beträge in Tausend Reichsmark.)
A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben.¹) Bemerkung: Zu Beginn des Rechnungsjahrs 1928 standen zur Verfügung:
1. der Betriebsfonds der Generalstaatskasse mit .. . 18 034 2. die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem
219 867 237 901
112 089 40 032
16305 12 394 16 305 56 337
Rechnungsjahr 1927 zurückgestellten Restbestände von. zusammen
Haus⸗ haltssoll + Vor⸗ jahrreste
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe
April — im Septbr. Oktober
109 234
56 337 . 165 571 Bleibt Bestaad.
Stand der schwebenden Schulden Ende Oktober 1928:
6 Schatzanweisungen.... . 70 437 1¹) Hier sind die planmäßigen Einnahmen und Ausgaben und die
außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgab . Anleihe berücksichtigt. usgaben (ausschl. Anleihefonds)
2 Keichsü ) Darunter Reichsüberweisungssteuern 523 723, Grundvermögens⸗ steuer 122 824, Hauszinssteuer (Finanzbedarf) 173 837. 8 8 9 G hete che Forstverwaltung nde März 1928 aus dem seit 1. Oktober 1927 lau ⸗ wirtschaftsjahr 1928.
8 4) Ausschl. Versorgungsgebührnisse — 6. 8) 96 643 ⁵) Siehe unter B, 1L938 rniss siehe 6.
97 038 11 994
243 014 1372 626
zusammen
I. Einnahmen. 8 Sieern Davon ab: Ueberweisungen an Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗ verbände) usw...
Verbleiben.
2. Ueberschüsse der Unter⸗ nehmungen und Be⸗ triebe 1 “ Davon ab: Zuschüsse an Unter⸗ nehmungen und Be⸗ triebe
Verbleiben. 3. Sonstige Einnahmen: Susttz Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Uebrige Landesver⸗ waltung 8
Einnahmen insgesamt (abzüglich der Steuer⸗ überweisungen an Ge⸗ meinden usw. und der Zuschüsse an Unter⸗ nehmungen u. Betriebe)
3 324 489 1 552 1487 306 990 1 859 138
1 604 569 1 719 920
781 993 770 155
153 208 153 782
935 201 ²) 923 937
2 d 2 1 . (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 98 707
5 707]³²) 96 643
—
98 70⸗ 205 803 23 502
Berlin, den 28.
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaͤft, Berlin. Wilhelmstraße 32. 8
Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),
und Nachtrag zur Satzung der Stadtschaft der Provinz Brandenburg.
5 707 15 956 1 978
38 975
90 936 81 082 10 016 204 039
e
über die Zulas ung eines erlaubten Lösch⸗ und
Ladeplatz es im Bezirte des Lonesfinanzämtesn Schleswig⸗Holstein.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Rei ini
A V Reichsministers
der Finanzen vom 6. Oktober 1928 über Erweiterun 8—
Bertsee der Präsidentens der Landesfinanzämter 8 dem ebiete des Zollwesens wird folgendes bestimmt
Deutscher Reichstag.
8 M20. Sitzung vom 28. November 1928.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
8 “ von Kardorff cröffnet die Sitzung um hr.
Der Gesetzentwurf über die Erstattung von
Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen geht
an den Rechtsausschuß.
8