1928 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 1. Dezember 1928.

wahre Wort vom „Ehebolschewismus“ werde hoffentlich ver⸗ schwinden. Im Reichstag habe man bei allem 24 Respekt vor der Bischofskonferenz in Fulda das Interesse der esamten Bevölkerung zu vertreten; das alte Iv En; S nur das Schuldprinzip; das passe in die jetzige 7 nicht mehr hinein. Menschen, die sich vor 20 Jahren kennengelernt und eheiratet hätten, könnten sich in dieser Zeit doch wesentlich ändern. 's sei kein erhebendes Schauspiel, wenn unter solchen Umständen der Zwang zur äußeren Aufrechterhaltung der Ehe bestehen bleibe. Daher müsse an die Stelle des Schuldprinzips das Zerrüttungs⸗ rinzip treten. Die Ehe mit einer als geisteskrank erkannten Perfhn müsse gleich, nicht erst nach einem Jahre für nichtig erklärt werden. Trage der Gesetzgeber der Entwicklung nicht Rechnung, so gehe diese über den Gesetzgeber und die Gesetzgebung hinweg. Der Reichstag werde hoffentlich die Ehe glücklicher gestalten, die Reibungen nach Möglichkeit auszuschalten. Wenn man so fort⸗ fahre, das Ehescheidungsrecht nicht zu lockern, dann werde man einen wertvollen Teil des Volkes von der Eheschlie ung fernhalten. (Zuruf rechts: Woher wissen Sie denn das alles? Sie sind doch nicht verheiratet! Heiterkeit.) Durch das ökonomische Ab⸗ hängigkeitsverhältnis sei die Ehe aufs Schwerste bedroht. Daher müsse auch die Rechtstellung der Frau entsprechend geändert werden. Ebenso sei die Rechtstellung des außerehelichen Kindes durch eine Neugestaltung des bürgerlichen Rechts zu verbessern. Ein Achtel aller in Deutschland geborenen Kinder würden un⸗ ehelich geboren. In Bayern würden sogar 15,6 vH unehelich geboren. (Hört, hört!) An diesen unehelichen Mitgliedern des Volkes könne ein Staat nicht achtlos vorübergehen, könne sie nicht als Staatsbürger zweiter Klasse behandeln. Der hohe Prozent⸗ satz der Unehelichen an Verbrechen liege nicht etwa an der ver⸗ brecherischen Anlage, sondern an dem Milieu, in das die unehelich Geborenen hineingezwungen würden. Man werde, selbst wenn man es wolle, zwei Millionen Frauen nicht ein ganzes Leben lang von ihrer natürlichen Bestimmung ausschließen können. Man müsse vor allem dafür sorgen, daß die unehelichen Mütter in Deutschland mehr geachtet und weniger benachteiligt werden als es bisher geschehen sei. Das neue Gesetz müsser ehelichteit und Ge⸗ rechtigkeit zur Geltung bringen. (Lebhafter Beifall.)

Präsident Löbe läßt nunmehr die Verhandlungen unterbrechen, um die Abstimmungen über die gestern zurück⸗ gestellten Mißtrauensvoten gegen den Reichsminister des Innern Severing vorzunehmen.

Der Mißtrauensantrag der Abgg. Graf von Westarp (D. Nat.) und Genossen lautet: „Der Reichs⸗ minister des Innern besitzt nicht das Vertrauen des Reichs⸗ tags.“ Der Mißtrauensantrag der Abgg. Stöcker (Komm.) und Genossen lautet: „Der Reichsminister des Innern Severing besitzt nicht das Vertrauen des Reichstags, weil seine Rede zur Technischen Nothilfe bewiesen hat, daß diese arbeiterfeindliche Organisation nicht aufgelöst werden soll, und, wenn überhaupt ein Abbau der Technischen Nothilfe erfolgt, dafür die Gewerkschaften als Ersatz in immer stärkerem Maße für den Streikbruch verwendet werden sollen.

Abg. Stöcker (Komm.) erklärt, daß seine Partei zwar in dem Mißtrauen gegen den Innenminister mit den Deutsch⸗ nationalen übereinstimme, daß aber nicht in der Begründung mit den Deutschnationalen die Uebereinstimmung bestehe. Die Kom⸗ b Partei werde in diesem Falle nicht für den deutsch⸗ nationalen Mißtrauensantrag stimmen. (Ruf rechts: Unerhört! Heiterkeit.)

Abg. Drewitz (Wirtsch. P.) erklärt, daß die Wirtschafts⸗ artei bisher Mißtrauensanträge gegen die Regierung abgelehnt abe, weil es sich immer um Fragen gehandelt habe, in denen has Kabinett seine Pflicht getan habe. Heute sei es aber anders, um so mehr, da sich die Parteien nicht offen als Regierungs⸗ zu erkennen gegeben hätten. Der Reichstag habe alle Ursache, Klarheit darüber herbeizuführen, wer eigentlich hinter der Regierung stehe. Die Wirtschaftspartei werde deshalb dem Mißtrauensvotum zustimmen.

Präsident Löbe teilt mit, daß der Abg. v. Lindeiner⸗ Wildau (D. Nat.) meine, daß das unbegründete Mißtrauens⸗ votum weiter gehe (Heiterkeit), und daher zuerst über das deutsch⸗ nationale Mißtrauensvotum abgestimmt werden müsse.

Abg. Stöcker (Komm.) widerspricht dieser Ansicht.

Präsident Löbe bemerkt, daß der Reichstag sich schon immer im Geschäftsordnungsausschuß über die Reihenfolge der Ahstim⸗ mungen bei mehreren Mißtrauensvoten unterhalten wollte. Wenn seinem Vorschlage widersprochen werde, müsse man sich über die Reihenfolge verständigen. Mit Herrn v. Lindeiner⸗ Wildau halte er ein Mißtrauensvotum ohne jeden Zusatz für den vW“ Antrag. Es könnten ja auch zwei begründete Mißtrauensvoten vorliegen, und dann müßte man sich erst darüber auseinandersetzen, welche ö weiter gehe. Auf diesen Weg sollte sich der Reichstag nicht begeben, solange ein un⸗ begründetes Mißtrauensvotum vorliege. (Seiterkeit.)

Die Mehrheit entscheidet sich, daß zuerst über den An⸗ trag Westarp abzustimmen sei. Die Abstimmung ist namentlich.

Für das deutschnationale Mißtrauens⸗ votum stimmen mit den Deutschnationalen die National⸗ ozialisten, die Christlichnationale Bauernpartei und die Wirt⸗ chaftspartei, während sich die Kommunisten der Stimme ent⸗ halten. Das Mißtrauensvotum wird mit 269 gegen 101 Stimmen bei 42 Enthaltungen abgelehnt.

Das kommunistische Mißtrauensvotum wird in einfacher Astimmung gegen die Stimmen der Kom⸗ munisten und Nationalsozialisten abgelehnt.

Darauf wird die Aussprache über die Anträge zur Reform des Familienrechts fortgesetzt.

Reichsjustizminister Koch nimmt das Wort zu einer Rede, die nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden wird.

Abg. Dr. Kahl (D. 1r. erklärt in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechtsausschusses, es handele sich um drei Gruppen von Anträgen, die dem Ausschuß werden sollen. In dem weitgehenden Antrag auf eine Sicherung der Rechtstellung der Frau gemäß Artikel 119 der Reichsverfassung fei nicht mit einem einzigen Worte gesagt, in welcher Richtung

ies geschehen solle. Der Strafre tsausschuß habe daher einen Antrag angenommen, den wiederholt erbetenen Gesetzentwurf über Abänderung der Bestimmungen über die Stellung der Staatenlosen vorzulegen Bei den Anträgen auf Gleichstellung der unehelichen mit den ehelichen Kindern werde man einer absoluten Gleichstellung wohl nicht zustimmen können. Das ver⸗ lange auch die Reichsverfassung nicht. Ueber das Maß könne man also streiten, in dem Grundgedanken sei man aber einig. Die Frage des Unterhaltsanspruches der Mutter gegenüber müsse nach den Verhältnissen geprüft werden. Der Redner betont, daß er rein persönlich spreche, da seine Fraktion noch nicht Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Anträgen ehabt habe. Dem sozialdemokratischen Antrage gegenüber, betr. Ehescheidung, wolle er hier nicht reden über das „Wie“, sondern über das „Was“. Es gebe in der Tat eine schuldlose „Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses“; das könne nicht hinweggeleugnet werden. Aus den Tatsachen gehe unwiderleglich hervor, daß da eine Kluft bestehe zwischen dem Leben und dem Recht. Es bestehe da zweifellos eine Ehenot. Besonders die schlimmen Wirkungen

auf vorhandene Kinder drängten da auf eine Abhilfe. Besonders schamlos sei die Selbsthilfe durch Schaffung von Ehescheidungs⸗ gründen durch Ehebruch. Da werde das Gerichtsverfahren zur Komödie herabgewürdigt. Er (Redner) verkenne ganz gewiß nicht das Gewicht der Einwände, die gegen eine Aenderung über⸗ haupt sprächen. Aber diese Gründe seien hier nicht stichhaltig und der Reichstag könne sich hier seiner Verpflichtung nicht ent⸗ ziehen. Das Recht müsse immer auf ein gewisses Mittelmaß sittlicher Leistungen zugeschnitten sein. Vor allem könne man unmöglich Verhältnisse aufrechterhalten, die Lügen seien. (Sehr wahr!) An das Zentrum ein besonderes Wort! Es handele sich hier nicht um die Preisgabe eines dogmatischen Elements. Wäre das der Fall, so würde er, der Redner, diese Forderung nicht unterstützen. venn, die Bestimmung über die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch werde das Dogma von der Unauflösbarkeit der Ehe nicht berührt. Auch jetzt werde nicht eingegriffen in das Recht der katholischen Kirche. Die verschiedenen Reichsjustizminister hätten zu diesen Anträgen über eine ganz verschiedene Stellung eingenommen. Geschehen müsse aber endlich etwas. Am liebsten wäre es dem Redner, wenn die Regierung selbst einen einheitlichen Gesetz⸗ entwurf vorlegte. Der Reichstag würde dem he Volke aber einen besonderen Dienst erweisen, wenn er jetzt einen gang⸗ baren Ausweg schüfe. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Martha Arendsee (Komm.): Nach zehn Jahren tellt erst die Sozialdemokratie einen Antrag zur Ausführung der zerfassungsbestimmung über das Recht des unehelichen Kindes. Mit dieser der Weimarer Verfassung ist es ihr nicht ernst Die Stellung der Frau ist heute gekennzeichnet durch die Zunahme der Frauenarbeit in der Industrie, besonders auch der Arbeit der verheirateten Frau. Darum vollziehen sich auch Wandlungen auf dem Gebiete des Ehewesens. Heute ist mit der Ehe nicht einmal überall die Wohngemeinschaft ver⸗ bunden. Eine Mutter mit drei Kindern, die mit einem vierten Kinde schwanger ging, erhielt vom Wohnungsamt keine Wohnung und mußte auf der Bank schlafen. Das Zentrum hat bisher alle unsere Verbesserungsanträge 2 Fall gebracht. Das Prole⸗ tariat muß sich seine Befreiung selbst erkämpfen, aber die Regie⸗ rung hat die Pflicht, die Uebelstände zu Die arbeitende verheiratete Frau kann nicht für ihre Wirtschaft sorgen, und dann wird sie noch doppelt und dreifach vom Unternehmer durche niedrigen Lohn ausgebeutet. Wir haben eine Spannung zwischen dem Lohn der Männer und dem der Frauen bis zu 47 vH. Die Frau arbeitet selbständig, steht aber nach dem Bürgerlichen Ge⸗ sösbch noch immer unter der Vormundschaft des Mannes. Die Baragraphen sind durch das wirkliche Leben längst überholt. Das Zentrum und die Deutschnationalen wollen die Unterwürfigkeit der Frau aufrechterhalten, damit sie ausgebeutet werden und unter politischem Einfluß gehalten werden kann. Die Zer⸗ rüttung der jungen Ehen liegt hauptsächlich an dem Wohnungs⸗ elend. Früher richtete man erst eine Wohnung ein und heiratete dann. Jetzt ist es umgekehrt. Man heiratet und muß dann jahrelang auf die Zuweisung einer Wohnung -2. das

ohnungsamt warten. Unter diesen Umständen ist der Verkehr vor der Eheschließung und die Geburt unehelicher Kinder erklärt. Wenn sich herausstellt, daß die beiden Ehegatten nicht zueinander passen, muß ihnen die Ehescheidung erleichtert werden und dabei muß auch die Fürsorge für die Kinder geregelt werden. Auf das uneheliche Zusammenleben wirft das Zentrum seinen Bann⸗ strahl; ein Erlaß eines thüringischen Innenministers hat das eheähnliche Zusammenleben verboten. (Hört, hört! links.) Einer Frau wurde die öffentliche Fürsorge verweigert, mit der Be⸗ gründung, daß sie in einem heähnlichen Verhältnis mit einem Manne zusammenlebe, der für 7 sorgen könne. (Hört, hört! links.) Das uneheliche Kind muß gesetzlich dem ehelichen gleich⸗ gestellt werden. Dadurch kann das Familienleben nicht gestört werden. Die weiblichen Beamten dürften nicht deshalb entlassen werden, weil sie uneheliche Mütter geworden sind. Erst im prole⸗ tarischen Staat wird die volle Gleichberechtigung der Frau durch gesetzt werden. (Beifall bei den Kommunisten.)

Um 4 ½¼ Uhr wird mit Rücksicht auf die Fraktionssitzungen die Beratung abgebrochen und auf Sonnabend 1 Uhr vertagt. v 8 8 1

5 H 9 5 8 8 Parlamentarische Nachrichten. b Der Haushaltsausschuß des Reichstags irat am 30. November unter dem Vorsitz des Abg. Heimann Soz.) zusammen. Ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers grundsätzliche Zustimmung zur Verauslagung von 500 000 RM einmalig zur Förderung des deutschen Außenhandels durch Zinsberhiclihung für Darlehen an deutsche Exporteure. Die Summe 82 in den Etat 1929 eingestellt werden. Sie soll die Einleitung einer auf zehn Jahre bemessenen Exportkreditaktion im Gesamtumfange von 3,5 Millionen Reichsmark sein. Ministerialdirektor im Reichswirtschaftsministerium Dr. Heintze begründete diese vor⸗ Feichlogene Maßnahme mit den gegenwärtigen schwierigen Ver⸗ Fhüsen unseres Exports, namentlich mit der jetzt mangelnden apitalkraft, der Schwierigkeit, für ihn Kredite und zu angemessenen Sätzen sonst su erlangen, und der Notwendig⸗ keit, selbst längere Zahlungsziele geben zu müssen. Hier handle es sich lediglich um eine Kreditaktion für den Exporthandel, nicht für die große Exportindustrie. Man dürfe nicht bloß an die Liquidationsgeschädigten denken, sondern müsse allgemein unserem Export, allen Kriegsgeschädigten, aufhelfen. Als Ver⸗ treter des Finanzministeriums unterstützte diese Gründe Ministerialrat von Krosigk, besonders etatrechtlichen Be⸗ denken entgegentretend. An der Aussprache beteiligten sich neben den Vertretern der Regierung die Abgg. Schlack (Zentr.), Heinig (Soz.),, Bernhard (Dem.), Dauch (D. Vp.), Rauch (Bayer. Vp.) und Dr. Qu 2 (D. Nat.). Die Aus⸗ prache wuchs sich zu einer Beleuchtung der Verhältnisse unseres Exports und unserer Exportindustrie aus und der Art, wie die großen und kleinen Firmen sich wieder aus dem Tiefstand nach dem Kriege heraufzuarbeiten und ihre Ausfuhrtätigkeit wieder zu beleben suchten. Ein Zinsfuß über 7 vH sei für den Export nicht mehr tragbar. Dieser hohe Zinsfuß sei aber der Grund für das Daniederliegen unserer gesamten Wirtschaft und ganz besonders für unsere Landwirtschaft, der auch den inneren Markt zerstöre. Abg. Reichert (D. Nat.) stellte dabei die Frage, ob die Presse⸗ nachrichten stimmen, wonach infolge Neuregelung der Arbeitszeit bei der Reichsbahn, der Post und anderen öffentlichen Ver⸗ waltungen neue Belastungen in Höhe Hunderter von Millionen entstehen würden. Sollte dies zutreffen, dann würde, wie erst kürzlich durch die Reichsbahnfrachterhöhung, die ganze Ausfuhr von neuem mit etwa 50 Millionen belastet werden. Was bedeute demgegenüber eine jährliche Zinsersparnis von 500 000 RM2 Die Maßnahmen der Zinserleichterung für die Ausfuhr des Handels, der Industrie und Landwirtschaft mache höhere Beträge nötig, wenn man gute Wirkungen erwarten wolle. Die Aussprache wurde auf Antrag des Abgeordneten St ücklen (Soz.) abgebrochen und auf Dienstag, den 10. T ezember, vertagt. Entsprechend dem Bericht des ständigen Unter⸗ ausschusses, den Abgeordneter Ersing (Zentr.) erstattete, wurde die Zustimmung erteilt zur Einstellung von 13 Bürohilfsarbeitern beim Reichspatentamt und Kenntnis genommen von Nach⸗ weisungen des Reichsfinanzministeriums über die Zahl der bei den Listenstellen eingetragenen noch nicht beschäftigten Warte⸗ standsbeamten nach dem Stande vom 1. April und vom 1. Juli 1928. Auf eine Anfrage des Abg. Quaatz (D. Nat.) erwiderte Oberregierungsrat Dr. Olscher, daß anläßlich der Beratung

des im Juli d. J. vom Reichstag verabschiedeten Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Regelung des § 46 R.⸗Beamten⸗ gesetzes von der Regierung die Erklärung abgegeben worden ist, daß ein Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Wartestandsbeamten in Vorbereitung ist und dem Sh rechtzeitig vorgelegt werden wird. An dieser Absicht habe sich nichts geändert. Abg. Steinkopf (Soz.) ergänzte den Bericht des Abgeordneten Ersing und übte Kritik an der Art, wie die Wünsche auf Wiedereinstellung der Wartestandsbeamten von den zuständigen Ressorts behandelt würden. Abg. Dr. Köhler (Zentr.) erklärte, die nicht befriedigende Zahl der wiederein⸗ estellten Wartestandsbeamten rühre auch daher, daß man in ver⸗ vrees Verwaltungen eben einfach nicht den guten Willen habe, solche arbeitsfähigen Beamten wieder planmäßig zu ver⸗ wenden, weil dadurch bestimmte Beförderungsmöglichkeiten gestört würden. Es müsse unbedingt verlangt werden, daß überall gleichmäßig verfahren und arbeitsfähige Wartestandsbeamte, auch wenn sie nicht in den Listen stünden, unter allen Umständen bei Bedarf eingestellt und auch wieder planmäßig gemacht würden. Notorisch nicht mehr arbeitsfähige Wartestandsbeamte sollten zur Ruhe gesetzt werden. Es müsse angesichts der hohen Belastung des Pensionsetats endlich einmal Ordnung geschaffen werden. Abg. Morath (D. Vp.) kritisierte gleichfalls die Behandlung der Wartestandsbeamten. Ein großer Teil von ihnen sei trotz aller Bemühungen nicht wieder bei den Listenstellen eingetragen worden. Abg. Torgler (Komm.) betonte, daß diese Beamten doch nicht freiwillig in den Wartestand gegangen seien. Auf ihr pensions⸗ fähiges Dienstalter müsse ihre Wartestandszeit angerechnet werden. Im übrigen wurde in der Aussprache die Lage der Wartestands⸗ beamten es sind 6000 bei den Hoheitsverwaltungen, 10 000 bei der Post als zum Teil recht trübe geschildert. Allerdings gäbe es auch solche Wartestandsbeamten, die nicht wieder ins Amts zu treten Hüh Berichterstatter Abg. Ersing (Zentr.) wies darauf hin, daß das Deutsche Reich, Länder, Post und Reichsbahn gegenwärtig 1600 bis 1700 Millionen Reichsmark Pensionslasten zu tragen haben. Das sei zum Teil auf die Nichtwiedereinstellung der Wartestandsbeamten zurückzuführen. Oberregierungsrat Dr. Olscher (Reichsfinanzministerium) entgegnete, es sei der Vor⸗ wurf erhoben worden, daß bei den Hoheitsverwaltungen die Frage der Unterbringung der Wartestandsbeamten nicht mit dem er⸗ forderlichen Nachdruck behandelt worden sei. Dem sei entgegen⸗ zuhalten, daß auf Grund einer Reichstagsentschließung im No⸗ vember 1924 dem Reichstag eine Nachweisung über die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1927 freigewordenen Stellen vorgelegt worden sei, über die eingehend beraten worden sei mit dem Ergebnis, daß der Hauptausschuß habe anerkennen müssen, daß bei den Hoheitsverwaltungen den Bestimmungen des Etats⸗ gesetzes 1927 entsprochen worden sei. Auch nach Aufhebung der Bestimmung des Haushaltsgesetzes, daß jede zweite Stelle mit Wartestandsbeamten besetzt werden müsse, sei im bisherigen Sinne weiterverfahren worden. So seien allein vom 1. April bis 30. Juni d. J. 329 vorgemerkte Wartestandsbeamte wieder in Planstellen eingesetzt worden. Ministerialdirigent Ziegelasch legte dar, die Deutsche Reichspost habe sich bemüht, das Problem der Wartestandsbeamten zu regeln, und zwar durch sorgfältige Prüfung, ob die Beamten nach ihrem Gesundheitszustand und ihrer Leistungsfähigkeit für das aktive Verhältnis geeignet seien und mit Nutzen darin untergebracht werden könnten. Auf der anderen Seite habe sie Wartestandsbeamte, die wegen ihres Alters oder wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mehr als dienstfähig hätten anerkannt werden können, in den Ruhestand versetzt. Die Zahl der Wartestandsbeamten, die hiernach über⸗ haupt für eine Reaäktivierung in Frage kämen, sei verhältnis⸗ mäßig gering. Die Deutsche Reichspost werde, soweit freiwerdende Planstellen nicht wegfielen, oder soweit sie zur Unterstützung von Versorgungsanwärtern oder zur Anstellung von Diätaren nicht benötigt würden, Wartestandsbeamte des mittleren und unteren Dienstes reaktivieren. Die Verhandlungen werden am Montag fortgesetzt.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstags trat am 29. November G“ Vorsitz des Abg. Dr. Bell (Zentr.) in die Einzelberatung über die politschen Verbre chen⸗ und Vergehen ein, und zwar zunächst über den Hochverrat. Den einleitenden Bericht erstattete Abg. Dr. Marx (Zentr.). Insbesondere behandelte er die Verabredung und Maßnahmen zur Vorbereitung des Hochverrats. Er erläuterte dabei, dem Nach⸗ richtenbüro des Veveins deutscher Zeitungsverleger zufolge, einen Kompromißantrag des Zentrums, der Sozialdemokraten, der De⸗ mokraten, der Deutschen und Bayerischen Volkspartei, der die Höchststrafe für Aufforderung zum Hochverrat auf 5 statt 10 Jahre Zuchthaus herabsetzt und vorschlägt, den § 88 durch folgende Vor⸗ schriften zu ersetzen: „§ 88 (Verabredung des Hochverrats). Mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren wird bestraft, wer einen Hochverrat mit einem anderen verabredet oder zur Vorbereitung eines Hoch⸗ verrats mit einer ausländischen Regierung in Beziehungen tritt. § 88a (Maßnahmen zur Vorbereitung des Hochverrats). Mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren wird bestraft, wer zur Vorbereitung eines Hochverrats 1. Mannschaften sammelt, zu sammeln sucht, einübt oder bereithält; 2. Personen zur Uebernahme von leitenden Stellungen im Staate zu gewinnen sucht; 3. Geld, Waffen, Schieß⸗ bedarf, Sprengstoffe, Verkehrsmittel oder Einrichtungen zur Uebermittlung von Nachrichten sich verschafft oder zu verschaffen versucht, bereithält oder verteilt; 4. Verbrechen der in den Nummern 1 bis 3 oder Vergehen der in den §8 238, 239 be⸗ zeichneten Art (Verhinderung eines lebenswichtigen Betriebs bzw. einer Telegraphenanlage) planmäßig vorbereitet. Ebenso wird bestraft, wer in sonstiger Weise den Entschluß, einen Hochverrat zu begehen, durch Handlungen betätigt, die seine Ausführung un⸗ mittelbar vorbereiten. § 88 b (besonders schwere Fälle). In be⸗ sonders schweren Fällen der §§ 87 bis 88 a ist die Strafe Zucht⸗ haus bis zu 10 Jahren. § 88ec (Rücktritt). Wer in den Fällen der §§ 88 bis 88b aus freien Stücken seine Tätigkeit aufgibt oder bei Beteiligung mehrerer den Hochverrat verhindert, wird nicht nach den Vorschriften der §§ 88 bis 88b bestraft. § 27 Abs. 3 (Unterbleiben der Ausführung bei Bemühen des Täters in dieser Richtung) gilt entsprechend. § 88d3 (hochverräterisches Unternehmen). Als Hochverrat im Sinne der §§ 87 bis 88e gilt nur ein bestimmtes, in seinem Ziel und Plan erkennbares hoch⸗ verräterisches Unternehmen. § 88e (Förderung hochverräterischer Bestrebungen). Wer mit Aufgaben zur Unterstützung des Staates betraut oder für solche Aufgaben in Aussicht genommen ist und⸗ den Entschluß, die dadurch erlangten Vollmachten, Machtmittel oder sonstigen Vorteile in den Dienst hochverräterischer Be⸗ strebungen zu stellen, durch Verabredungen oder sonstige Hand⸗ lungen betätigt, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso wird be⸗ straft, wer zur Förderung hochverräterischer Bestrebungen plan⸗ mäßig auf Reichswehr oder Polizei in der Absicht einwirkt, sie zur Erfüllung ihrer Pflicht, die Verfassung des Deutschen Reichs und der Länder gegen gewaltsame Angriffe zu schützen, untauglich zu machen. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zucht⸗ haus bis zu fünf Jahren.“ Der Redner empfahl in Ueberein⸗ stimmung mit dem verhinderten Vorsitzenden Dr. Kahl die Ein⸗ arbeitung der Bestimmungen aus dem Republikschutzgesetz bis zur zweiten Lesung zurückzustellen. Auch für die Uebernahme von Vorschriften des Sprengstoffgesetzes nS noch keine befriedigende Fassung gefunden. Hochverrat sei auch strafbar, wenn er im Aus⸗ lande begangen sei. Bei Aberkennung der Ehrenrechte wegen dieser Vergehen müsse auch Verlust des Wahlrechts eintreten. Die Kommnnisten haben Anträge eingebracht, die im wesentlichen auf Beseitigung der Hochverratsvorschriften abzielen, und Even⸗ tualanträge, die von Bestrafungen ausnehmen: 1. Aeußerungen Veröffentlichungen oder Darstellungen, die die Werbung für eine politische, wirtschaftliche oder soziale Bewegung, die Erörterung von weltanschaulichen, politischen, wirtschaftlichen oder. soßialen Programmen oder die Kritik an Zuständen oder Vorgängen des

zum Deutschen

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Börsenbeilage

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Nr. 281. 28

Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Ltra. 1 L6éu. 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. =1,70 NM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. = 12,00 RM Gld. holl. W. = 1,70 RM 1 Mark Banco = 1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) = 2,16 RM. lalter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (Gold = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 3,40 RM. 1 Yen = 2,10 RNR 1 Zloty. 1 Danztger Gulden *= 9,80 RMN 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM.

Die etnem Papter betgefügte Bezetchnung be⸗ sagt,. daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar stnd

Das hinter einem Wertpapter beftndliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattsindet.

Dte den Aktten in der zweiten Spalte betgefügten ZBiffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschstttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsfahrs. 2 Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerben. Ertwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß vdes Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 (Lombard 8). Danzig 6 (Lombard 9). Amsterdam 4 ½. Brüssel 4. Helstngfors 7. Italten 5 ½. Kopenhagen 5. London 4 ½. Madrid 5. Oslo 5 ½. Paris 3 ½. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 6 ½.

Deutsche festverzinsliche Werte.

Auleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsauleihe u. Reutenbriefe. Mit Zinsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs 30. 11. 29. 11

93.5e b G 83.5et G 899.4 6 9,4eb 6

97,5 b G 87,5 b G

6 %⅞ Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll. f. 1.12.327 1,12 6 % do. 10 1000 D., f. 355 1.9 Dt. Neichs⸗A. 27 ut3 7

ab 1. 8, 34 mit 5 % 3 % Dt. Reichssch. „K“* (GM), ab l. 12.29 4 %, ab 3825 %. ℳf. 100 G M. aus!l 87.25 0 6 % Preuß. Staats⸗An⸗

leihe 1928 auslosb.] 1.2.8

1.2.g

1.12 87,25 b G 9¹,4 G

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99 G

1.2.8 1.3.9

1.0.12

„leihe 91,4 G 6 ½ Preuß. Staatssch. 1.3 8 rilckz. 1. 3. 29 3ahlb1. 12199,25 b 6 ½ do. rz. 1. 10. 30% 1.10 95,2b G 6 % Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1 2. 32 78 G 6⸗„h Bayern Staat NM⸗ Anl. 27 kdb. ab 1.9.34 79,5 b 7 % do Staatsschatz 1.4 8 ellckz. 1. 4. 29-ahlb. 2.1 99,1b G 5 ⁄6 do. Staatsschatz rilctz. 1. 6. 33. 92,5 b 6 % Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.330 1.3.9 92,9 G 7 % Braunschw. Staats⸗ schatz, rückz. 1. 10. 29 98,3 b G 7 % Lippe Staatsschap rüctz. 2. 1.299 1.1 99,5 G 7 ½ Lübeck Staatsschatz rüccz. 1. 7. 29 99 G 6 % Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. unk. 1. 3. 33 1.3.9 91,5eb G 7 % do. do 26, tg. ab 27] 1.4.10 84,4 b 8 do. Staatssch., rz. 29 1. 4,zb. 2. 1 98,9 G 779% Mecklenbg.⸗Strel Staatssch., rz. 1.3.31] 1.8.9 95 b 6 % Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27. uk. 1. 10. 350 1.4.10 77,9 b 72 % SachsenStaatsscha R. 1, fäll. 1. 7. 29- 1.] 99.1 G 7 % do. R. 2, fäll. 1.7.30% 1.7 96.25 G6 84,25 G 83,25 b 99,25 G

1.1.7

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7 % Thür. Staatsanl. 1926, ausl. ab 1.3.30.

7 % do. RM⸗A. 27 u.

Lit. 8, fällig 1. 1.32

6 ½ % Württbg. Staats⸗

schatz Gr. 1, fäll 1. 3.292 1.3

6 ¾ 6 Dtsc). Reichspoft

1.1.7

6 ½ Schatz d. 1 u. 2 rz. 30 m1.10 8528 8 Ohne Zinsberechnung. Dt. Anl.⸗Auslosungssch.“* in †½ [51,1 6 51,1 eb G Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein do [14,6 G 14 5b AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ do. —,— —,— Anhalt Anl.⸗Ahlösgssch. ohne Auslosungsschein] do. Hamburger Anl.⸗Aus losungsscheineky... do. Mecklenburg⸗Schwerin Anl.⸗Auslosungssch.* do. Meckl.⸗Schwer A.⸗Ablös⸗ Sch. 26 o Auslosgssch.] do⸗ —,—

*einschl. 1% Ablösungsschuld (in ½ des Auslosungsw.)

Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Doll., lI. 2.9.35

Deutsche Anleihe 4 1.1.7] 6,5 B (6,6b

Gekündigte, ungekündigte, verloste und unverloste Rentenbriefe.

3 ⁄% Brandenb., agst. b. 31.12.1 720 t 6

3 ½ Hannov. ausgst. b. 31.12.1722 b G 3 ½ Hess.⸗Nass., agst. b. 31,12.1718.,9 G Lauenburger.agst. b. 31.12.1717,5 b G 3 ½ Pomm.ausgest. b. 31.12.17120 b G „3 ½ % Posensche agst. b. 31.12.17 .3 8 Preußtsche Öst⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17714,35 b 4,3 ½8 Rh. u. Westf. agst. b. 31.12. 1722,25 G 4, 3 8 % Sächsische agst. b. 31.12.1721.75 G 4, 3 8% Schlesische, agst. b. 31.12.1721, 75 b 4,3 1 Schl.⸗Holst. gast. b. 31 12.17118,05 b

Provinzialanleihen.

Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov

RM⸗A. 28, kob ab 33/8

do. do. 26, kdb. ab 327

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20 b G 22 b G 18.9 G

20, 1b G

14,35 b G 22,25 G 21,75 b 8 21,6 g 18,1b G

2 2

4 4 4 4 4 4 4

93,25 G 84 G Hann. Ldskr. G. 26 7 95.5 G do 7 do do. tg. 31 6 Hann. Prov. GM⸗A. Ri B tilab ahb 26 Hannov. Prov. RM⸗A. R. 2 6. 4 B u. 5, tg. 27 do. do. R. 10, tgb. 34 do. R. 3 6, rz. 103 do. Reihe 6 do. Reihe 7 do. R. s, tg. 32

Sachsen Prov.⸗Verb.

Schlesw.⸗Holst. Prov.

Westf. Landesban! Pr.

Wiesbad. Bezirksverb.

Berliner Börse vom 30. November

Heutiger Voriger Kurs

Heutiger Voriger Kurz

Kassel Ldkr. GPf. 1, kb2 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31

do. do. R,. 6, kdb. 32 do do. R. 3, kdb. 316 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 do. Bezirksvb. Schatz⸗

anw. 110 P, kbb. 33 Niederschley. Provinz

RM 1926 rz. ab 32 Ostpreußen Prov. RM⸗

Anl. 27 A. 14. uk. 32 6 Pomm. Pr. Gd. 26, f. 30 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2. 1.30

do. do. rz. 1. 4. 31 do do. A. 1u. 2 v, rz. 32 do. do Kom. 1a, 1 b, uk31 do do. do. Ag. 2. ut. 31

RM Ag. 13, unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17 do do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11, 12

Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 do. A. 15 Feing. tg. 27 Gld⸗A. A. 16, tg. 32 RM⸗A., A17, tg. 32 Gold, A. 18, tg. 32 1. RM., A. 19, tg. 32 Gold, A. 20. tg. 32 RM A. 21 P. tg. 33 do. Gld⸗A. A. 13, tg. 30

Doll. Gold R. 2 N do do. ProFg. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, ul. 33 do. do. do. 26. ut. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32

Schatzanw. lI. 1.5.33

1.3.9 1.6.12 1.4.10

1.4.10 1.1.7

A.— 2. —2 YVgP —8——82

2 8Z

. 2

94,1 G 89,75 G 92,8 G

98,5 b

22382 88— 8ꝙ 202=S8

2282b8öM ——JV—Vq—q—— 2

———

=b=bI=F U. ——V—YéYV—⸗

öö e 22 22 92 22 29 29 29 22

88

1 8 m ☛¶☛̃ 8e

wr

b

88

2

1.5.11189,75 G

Oberschl. Prv. Bk. G. Pf.

Ostpr. Prov. Landesbk. Pomm. Prov.⸗Bt. Gold

Schlesw.⸗Holst. Prov.

R. 1. rz. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A. rz. 100, uk. 31

Gold⸗Pf. Ag. 1, uk. 33

1926. Ausg. 1. uk. 31

Ldsb. Gld. Pf. R1, uk34

1.3.9

11

9 1.1.7

do. do. Kom R. 2, uk. 34

8 1.1.7

1.4.10 90,75 G 1.4.10/88 G 90 G

96 G 94 G6

5 b

Ohne Zinsberechnung.

Ostpreußen Prov. Anl.⸗

Auslosungsscheine“

Pommern Provinz. -Anl.⸗

Auslosgssch. Gruppe do. do. Gruppe

Rheinprovinz Anlethe⸗

Auslosungsscheine“

Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ ö do. Westfalen Provinz⸗I

Auslosungsscheine“ *einschl. ½¼ Ablösung

nl.⸗

E1

1* do. 2 *dlo.

885

. do sschuld din

47,8 G

50 G

c des Auslosungsw.

Kassel. Ldskr. S. 22-25 do.

do. Ser. 27

Schleswig⸗Holstein. do.

do. do. 24 gr., rz. ob 24

Altenburg (Thür.)

Augsbg. Schatzanw.

Berltn Gold⸗Anl. 26

do. do. 1924, tg. 25 Bonn RM⸗A. v. 26.

Braunschweig RM⸗ Breslau RM⸗Anl.

do. 1926. kdb. 31 Dresden RM⸗Anl.

do. 26 R. 2, uk. 32 Duisburg NM⸗A.

do. 1926, uk. 32 Düsseldort RM⸗A Eisenach RM⸗Anl. Elberfeld RMM⸗Anl. Emden Gold⸗Anl.

Essen RM⸗Anl. 26,

Frankfurt a. Main Fürth Gld.⸗Anl. v.

Gera Stadtkrs. Anl.

Kiel RM⸗Anl. v. 26, Koblenz RM⸗Anl. Kolberg Ostseebad Köln RM⸗A. v. 26. Köntgsberg do. RM⸗Anl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Magdeburg Gold⸗A.

do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗

do. do. unk. b. 31. do do 27 unk. 32 Mülherm a. d. Ruhr Nürnberg Gold⸗A.

do. do. Oberhaus.⸗Rheinl.

Pforzheim Gold⸗A. do. do. RM⸗Anl.

Ser. 26

do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 30

Landeskult. Rtbr. do.

Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung. Belgard Kreis Gold⸗

Anl. 24 kl., rz. ab 24

4 1.4.10 3 ¼ 1.4.10

6 1.1 V 6 ]1.1.7

—,—

2 —,— 2 —,— 7

2*

—,— 7

Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

Gold⸗A., kdb. ab 31 8

1928, fäll. 1. 5. 31] 5

1. u. 2. Ausg., tg. 31

rz. 1931 Anl. 26 P, kdb. 31

1928, kdb. 38

1926 R. 1. uk. 31

1928, uk. 33

1926. uk. 32

1926, unk. 1931 1926, uk. 31.12.31 1926 rz. 1931

Ausg. 19, tilgb. 382

Gold⸗A. 26, rz. 32

1923, kündb. ab 29

v. 26. kd b. ab 31.5.32

unt. bis 1. 7. 31 von 1926, unk. 31 RM⸗A. v. 27, rz. 32

rz. 1. 10. 29

t. Pr. Gold Ag. 2,3, uk 35

Ausg. 1. unk 33

1926., ut. bis 1931

Anleihe. rz. 1930

RM⸗A. 26. 1gb. 31

1926 unf. b 19381 1923

RM⸗A. 27, uk. b. 32

1926, rz. 1931

927, rz. 1932.. 84 Sg

1.4.10

1.5.11

8

92,25 eb B

87 b G 79,9 G

97,6 G

83,9 G 893,8 G

84,9 b

—,— 9

—,—

7,5 eb G

Plauen RM⸗Anl. 1927 rz. 1932 6

Weimar Gold⸗A. 1926. unf. bis 31 8

Zwickau RM⸗Anl 1926, unk b 29] 8

1.1.7 75 6

16“ 91,25 b

Ohne Zinsberechnung. Mannhetm Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ¹ Abl Sch ein % d Auslosungsw. Rostock Anl.⸗Auslosgs. Sch. einschl. 1„Abl.⸗Sch (in d. Auslosungsw.“] do.

1.4.10

1.2.8

in 4†½ —,— B

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Dte durch“ getennzeichneten Pfandbriefe n. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch. Feingold do. do do. S. 2. do. do. do. S. 8 do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe à do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N, 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr... do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do. 0H 565 do. b9. dod. Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr... do. do. ut. b. 30. 91,9 b do. do. Ausg. 1 2 .1.7 85,9 b do. do. Ausg. 1 2 6 81 —,— Schlei. Ldsch. G.⸗Pi. unkündb. b. 1.4.30 95 B do. do. Em. 1.. 86,5 G do. do. Em 2.. —,— do. do. Em. 1. 78,5 b G Schlw. Holst. lsch. G. —,— do. do. Ausg. 1924 91,8 b 86.25 G 84,25 b

2 S

do. do. Ausg. 1926

do. do. Ausg. 1927

do. Ausg. 1926

do. Ldsch. Kreditv.

Gold⸗Pfandbr. do. do.

do. do. do.

Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do.

Ohne Zinsberechnung. Gekündigie und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. *355 Calenberg. Kred. Ser. D

6, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24)) —,— 5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,— 3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue *4, 3 ½, 3 Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Obl. Wm. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917 4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 Nr. 1 484 620 44. 3 ½, 3 % Ostpreußische N. aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17 *4, 3 ½, 3 % Pommersche N. aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17. *4, 3 ½, 3 % Pomm. Neut. für Kleingrundbesitz. ausgestellt bis 91. 18. 11 . . 665555 24, 3 ½, 8 % Sächsische, ausge⸗ stellt bis 381. 12. 17 18,6 b G *4 % Sächsf. landsch. Kreditverb. —,— Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbr. bis Ser. 22, 26 —33 (versch.) do. do. 3 ½ bis Ser. 25 (1.1.7) *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) . 04, 3 ½ 3 % Schles. landschaftl. A. C, D. ausgest. büs 24. 6. 17 (alle), N ausgest. bis 24. 12. 17 18,3 b 24½, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N ausg. b. 31.12.17] 9,15 b G 4, 3 ½, 3 % Westfälische b. 3. Folge, ausgestellt bis 31. 12. 17. 14,45 b G *4, 3 ½¼, 3 % Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1— II m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17 *4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81. 11.171 6,3 b 6,5 b G

f ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungscheins.

b) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf [10 107,4 b r do. bo. 8 98,25 6 98.25 G do. do. 7 84,75 eb G 84,75 G do. do. S. A 6 .— 8 —,—

do. Goldstadtschbr. 106.5 b 106,75 b do. do. 26 u. S. 1 8 98,25 G 98,25 G do. do. 6 —.—

Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗

schaft G. Pf. R. 4,30

do. do. Reihe 5, 30110 do. do. Reihe 7. 81

do. do. R. 3u6, 29 u31

do. do. Reihe 9, 32

do. do. Reihe 10, 32

do. R. 14u 15, 32

. do. Reihe 18,33.

do. Reihe 19,33

do. Reihe 20, 34

- do. Reihe 8. 32

- do. Reihe 11, 32

do. R. 2 u. 12, 32 87 G

. do. R. m u. 13. 32 80 G

Ohne Zinsberechnung. Ohne Zinsscheinbogen u ohne Erneuerunasschein *5, 4 9½,4,3 % Berlin. Pfdbr. alte N, 20,25 G

SVYSS=ESESPESSXP SiSE . 7

EEeEzeztesess 2282S8S2-ö2gÖES

2

91,9 b 91,5 G

92.3 b

——— I S; PöeEE 2282

—2

—,.— 7

4,05 b G

16,4b 17,5 G 17,65 b

—,— 7

18,18 b

8,95 b G 14,2 b G

3,65 b 3,55 b G

2

ö 22222

9 882 △α —Hℳ§e

——q—q

102 5b 102 b 102.75 b 95,5 G 95.5 b 95 b 96 b 97,5 G 97.75 G 97,75 6 89,5 G 6

1025b 102 b 102,5 G 5,5 G 95,5 b 95,G 96,5 97,5 G 97,75 b 97,75 G 89.5 G 89 g 87G 80 G

vüöSgresrsassrssn SüöPEEeeeöegSeeesn 0 80

6 22 2 4 9 1.—.... = 292 22 22 90

„v 2—8sbIUUo NdUor l 0.

ausgestellt bis 31. 12. 1917 †20,5 G 5, 4 ½, 4. 3 ½ Berlin. Pfdhr. altet† —,— *4. 3 ½, Neue Berlin. Pfdbr. N.

ausgestelli bis 31. 12. 1917 f 17,2 5b 4 ¼, 3 ½, 3 Neue Berlin. Pfdbr. †† —.— *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) †16,3 b G 4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 % Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1.1.7 —,—

17,2 b

15,75 b G

—,—

—.,— .

c) Sonstige. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch)

R. 14, tilgb. ab 192810 do. do. R. 16. tg. 29 do do. R. 20 tg. 38 do. do. R. 22, tg. 33 do. do. R. 19. tg. 33

101 G

Braunschw. Staatsbe G⸗Pf. Kom. (Lbsch.) R. 15, unk. b. 29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do R. 18 uf. 482 Dtisch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, 19. 31 do. do. 27 A1 F. ig 32 do. do 28 A. 1 ta. 24 do. do. Schatz⸗ anweis 28. rz 31 Emschergenogensch. A. 6 R. A 26 tg. 31 do. do. A. 6 R B27.182 Hess. Ldbt. Gold Hyp. Pfbr. R. 1,2. tg. 31

do. do. do. R. 7. tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do0. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4u. 6, tg. 32 do. do. do. R. 5 tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32 Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov. u132 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A8,9, rz34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz33 do. do. do. S. 6, rz. 34 Oidb. staagtt. Krd⸗A. Gold 1925 uk. 80 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, r32 do. do. G. Kom. rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2tg. 30 . do. R. 4, tg. 30 . do. R. 11 tg. 33 do. R. 13, tg. 34

. do. M. 5, tg. 32

. do. R. 10, tg. 33. do. R. 7. tg. 32

- do. R. 3, tg. 30

. do. Kom. R 12,33

. do. do. R14, g. 34

. do. do. R. 6, tg. 32 do. do. do. R. 8. tg. 32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., rz. 29 §

do. Ag. 7 rz. 31 § do Ag. 4 rz. 26 8 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundst. Gld.⸗Pfb. R., uf. 33 do. do. 26 R. 1, Uk. 31 do. do. 27 R. 1, uk. 32 Württembg. Spark. Girov. NM. rz. 29 do. Wohnungskred.

Ausg. 26. rz. 1932 § sichergestellt.

do. do

2 2—2

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1.5.11 1.4.10

1.4.10 1.5.11

4.10 1.7 .2.8

1.4.10

1.4.10

Ohne Zinsberechnung.

Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1* Ser. 2*

97,5 G

in ½ 50,9 b G do. 66 b * einschl. ¼ Ablösungsschuld (tn % des Auslosungsw.

Heutmer Vortger Kurs

50,6 b G 89,75 b

do. do.

do. do. do. do. do. do. do. do.

do. do

Bk. r. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, I. Thür. L. H. B. rz29

do do. R. 1. rz. ab 28

Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34 do. R. 1. uk. 29

. do. R. 2-4, uk. 30 do. R. 5. uk. 31

do. R. 6, uk. 31

do. R. 7, uk. 31

do. R. 1, uk. 32

do. R. 1, uk. 32

do. R. 2, uk. 33

Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20.21 uk. 30

Bayer. Veretnsbank G. Pf. S. 1-5. 11-25. 36-79,84-87 rz29,380 do. S. 80-83, 88,89,

rückz. 32 do. S. 90, 91. rz. 33 do. S. 1—2, rz. 32 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1 10 do. do. S. 1. rz. 32

Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30

ö do. Ser. 3, uk. 30

. do. Ser. 4, uk. 30 do. S. b u. 6, uk. 30

. do. S. 12, uk. 32 do. S. 13, uk. 33

1 do. Ser. 7. uk. 32

do. S. 11. uk. 32

. do. S. 10⸗ ut. 32

. do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Liag.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. 3.4 ½7 Lig.⸗

Berliner Hyp.⸗Bk. Komm S. 1, ut. 31 do do. Ser. 4. uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 bo. do. Ser. 3

do. do. R. 17, uk. bö.32 6

DeutschePfdbr.⸗Anst.

Pos. S. 1-5, uk. 30-34 „Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S1.2.5 7-10 * do. do. S. 3, 4, 6 N ·do. Grundrentbr 1-3 Lipp. Landesbt. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. unk. 26 F.. staatl. Kred. do. d. unk. 9.

Sachs.⸗Altenb. Landb. 9. u. 10. R. do.⸗Gotha Landkred. 02, 03. 05 do. ⸗Metn. Ldkrd., gek. fonv., gek. * Schwarzb.⸗Rud. Ldkr.

do. ⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24 Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

GöpPf. d. Bin. Hyp. B..

1.1.7

versch.

8222222q2GU.

4 ¼ 1.1.7

5

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.

9„

1928

Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927. rz. 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927 rz. 1981 do. do. 1926 Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 % Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw.

Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do. unk. 31 do. do. do. 27. uk. 31 do do. do. unk 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, ut. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4. uk. 32 do. GldK. R. 1. uf. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do do R 3 uk 82 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, ut. 29 do. S. 27. ut. b. 29 -. S. 28,29, unk. 31 S. 34 uk. b. 33 S. 36, uk. b 34

b. S. 30, uk. b. 32 S. 81 uk b 92

.. S. 38, uk. b. 31

. S. 32 (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. Unteilsch. z. 4 ½ Lig.

Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrh. Gd.⸗

Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. E. 7, rz. ab32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33

GothaGrundkr. GPf A. 3, 3a, 3b, uk. 30 do. do. Goldm. Pf. Abt. 4, uk. b. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Ahbt. 5, 5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. Abt. 6, ut. 31 do. do. Goldm. Pf. Abt. 2. ut. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7Lig.⸗ Pf., o. Ant.⸗Sch. Unteilsch. z.4 % Lig.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. Gotha Grundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do do. 28, uk. 34

Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. E, uk. 33 do. do. E. G uk. 33 do. do. E. KA, uk. 28 do. do. Em. 6 ab

1. 4. 30 auslospft. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E, uk. 32 do. do. Em. M

Mobilts.⸗Pfdbr.) do. do. Em. L(Lig.⸗

Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Untetlsch. z. 4 % Lia.⸗ GPf. Em. Ld. Ham⸗

Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7. ut30 do. R. 1— 3, uk. 32 do. R. 3, uk. 32 do. R. 12. uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do Kom. R. 1uk. 33 Landwesch. Pfdbrbt. Gd. Hplgf. R. 1(I. Pr. Pfandbr.⸗Br.) uk. 82 do. vo. R. 1. uk. 32

Leipz. Hyp.⸗Bl. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab30

. Em. 11. rz. ab 33 Em. 12, rz. ab 34 Em 13, rz. ab 34

. Em. 6. rz. ab 32

. Em. 9, rz. ab 33

Em. 2, tilgb. ab29 Em. 7 (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 7A(Lq.⸗Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do Em. 8. rz. 33

Meckl. Hyp. Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. E. 2, uk 29 do. do. E. 4, uk. b. 31 do. do. E. 8 uk. b. 33 do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 31 do. do. S. 1. uk. b. 28 do. do. Em. 7 (Liq.⸗

Pf.) o. Ant.⸗Sch. Unteilsch. 34 ½8 Lig. G.

Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do do E. uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B G Hup. Pf. S. 1. u 32 Mein. Hyp⸗B. Gold⸗ Pfd. Em. 3, uk. b. 29

. Em. 5. uk. b. 28

. 8, uk. b. 31

. 15. uk. b. 34

17, uk. b. 33

¹.9, uf. b. 31

.11. uk. b. 31

. 12. uk. b. 31

. 2, uk. b. 29

. E. 10 (Liqu. Pf.)

. G.⸗K. E. 4, uf. 29

. do. E. 16, uk. b. 32

. do. E. 7, uk. b. 32

. do. E. 14, uk. b. 32

n do. E. 13. uk. b. 31

Mitteld. Bdtrd. Gld. Hyp. Pf. R. 2, uk. b. 29 do. do. R. 3, uk. 30.9.29 do. do. R. 1, uk. 30.6.27 do. do. R. 2, ul. 31.3.31 do. do. R. 3, uf. 30.6.32 do. do. R. 4, uk. 30.9.32 do. do. R. 5, uk. 30.9.32 do. do. R. 6, uk. 30.6.33 do. do. R. 7, uk. 2.1.34 do. do. Rl. ur 31.12.

Hannov. Hyp.⸗Bk. st.

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76 b G 20,7 b G

93,1 G 75.75 G

89 G

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94,5 G 83,5 G

94,6 G 94,5 b g 97,5b G

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95,5 G 94,8 b G