1928 / 287 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staat vom 7. Dezember 1928. S. 4.

[77630] Aufgebot.

Die Firma S. Rottenberg in Berlin 0. 17, Koppenstraße 68, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ludwig Biel⸗ scowsr in Berlin SW. 11, Anhalt⸗ traße 3, hat das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener, von S. Rottenberg ohne Datum aus⸗ gestellter, von der Firma Bettenhaus luger, J. Kluger in Berlin N. 65, Müllerstraße 1 a, akzeptierter e ällig am: 1. 18. Februar 1929 über

0b) NM, 2. 21. Februar 1929 über 200 NM, 3. 25. Februar 1929 über 200 NM, 4. 27. Februar 1929 über 250 NM, 5. 28. Februar 1929 über 250 RM, beantragt. Der Fnßaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1929, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C, Neue Friedrich⸗ straße 12/17, III. Stock, Zimmer 144/45, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, 1e die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfalgen wird.

Amtsgericht Verlin⸗Mitte, Abtestung 216, F. 999. 28. [77631]

Aufgebot. 8 Der Landwirt Reinhard Gutmann in Kappelwindeck hat beantragt, den ver⸗ schollenen Kellner Wilhelm Linz, zu⸗ letzt wohnhaft in ee für tot zu erklären. Der nannte wird anfgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 10. Juni 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Bühl, II. Stock, Zimmer Nr. 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies spätestens im Aufgebotstermin dem Bericht anzuzeigen. Bühl, den 27. No⸗ vember 1928. Bad. Amtsgericht. II.

[77633]

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat unterm 1. Dezember 1928 fol⸗ gendes Aufgebot erlassen: Feger. Ka⸗ roline geb. Schwarz, ohne Beruf, Ehe⸗ Fan des Tünchers Heinrich Heger in Kasserslautern, Schützenstraße Nr. 103, und Kittelberger, Maria geb. Heger, ohne Beruf, Witwe des Lackierers Jo⸗ hann Kittelberger in Kaiserslautern, Schützenstraße Nr. 103. nect erstere durch letztere als Bevollmächtigte ver⸗ treien, haben beantragt, Ehe⸗ mann bziw. Vater Heinrich Heger, geb. am 3. März 1849 zu Sembach, zuletzt in Kaiserslautern wohnhaft gewesen, als verschollen für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgfordert, sich

ätestens in dem auf Dienstag, den

5. Juni 1929, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Kaiserslautern, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebots⸗ kermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[77632] Aufgebot.

Der Jakob Schmitz in Outscheid hat beantvagk, die verschollenen 1. Jacob Schmitz I., 2. FJohann Schmitz, 8. ge Schmitz, zuleßt wohnhaft in Outscheid, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich pätestens in dem auf den 22. Juli 1929, mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ eee wird. An alle, welche Auskunft Über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ sesserung, spätestens im Aufgebots⸗ ermin dem Gericht Anzeige zu machen. Neuerburg, Krs. Bitburg, 30. 11.1928.

Amtsgericht.

[77634⁴]

Die Erben des am 13. Juli 1928 verstorbenen Ernst Schmid, Bäcker⸗ meisters in Truchtelfingen, nämlich seine Witwe Maria Magdalene Schmid

eb. Dilger in Tailfingen und seine Pochter Hildegard Irma Schmid, ge⸗ boren am 24. 12. 1923, und ein noch zu erwartendes Kind, vertreten durch die Mutter Maria Magdalene Schmid, sowie der Nachlaßverwalter Schultheiß Lieber in Truchtelfingen, haben das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung der Nachlaßgläubiger beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Ernst Schmid, Bäckermeisters in Truchtelfingen, späte⸗ stens in dem auf Freitag, den 1. Fe⸗ bruar 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; Beweisstücke sind in wüerschaift oder in Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Nach der Teilung des Nachlasses haftet jeder Erbe nur

für den seinem Erbteil entsprechenden Teil seiner Verbindlichkeit. Die Gläu⸗ biger aus N. Se Svrunn Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Wttbg. Amtsgericht Balingen, den 29. November 1928.

[77635]

Durch Ausschlußurteil vom 3. 12. 1928 ist die Aktie Nr. 33 854 der R. Wolf⸗ A. G., hier, über 1000 für kraftlos erklärt.

Magdeburg, den 3. Dezember 1928.

Amtsgericht.

[77637]

Der Hypothekenbrief über die in Abt. III Nr. 4 des Grundbuchs von Blankenburg Band XXV Blatt 869 A für den Eisenbahnbeamten Willy Boll⸗ mann in Ilfeld, Harz, eingetragene Darlehnshypothek von 4500 RM wird für kraftlos erklärt.

Rudvolstadt, den 23. November 1928.

Thür. Amtsgericht. [776366 Ausschlußurteil!

Verkündet am 3. Dezember 1928.

Löhr, Aktuar, als Protokollführer. Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Eheleute Nikolaus Ludwig und Margareta geb. Spelmanns in Saarbrücken hat das Amtsgericht 4 in Trier durch den Amtsgerichtsrat Dr. Gieser für Recht erkannt: Der Grundschuldbrief, lautend über 3000 RM, zugunsten des Lehrers Josef Schorn in Lisdorf, eingetragen im Grundbuch von Trier Band 11. Artikel 2023 Abt. III Nr. 3, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens tragen die Antragsteller.

[77638] Nachlaßgericht Kirchheim, Teck (Württbg.) Beschluß vom 22. Novbr. 1928.

In der Nachlaßsache des am 29. De⸗ ember 1923 verst. Heinri Ficker, serivatier, hier, früheren Konditors, hier, den am 9. Oktober 1924 erteilten Erbschein, wonach seine Tochter Helene Wolfer geb. Ficker in Stuttgart die Alleinerbin ist, für kraftlos zu erklären.

Bezirksnotar (Unterschrift). [77639) Bekaunntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 28. No⸗ vember 1928 ist der verschollene Karl Christian Fuhr, geboren am 18. April 1871 zu Niederneisen, zuletzt wohnhaft gewesen in Niederneisen, für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1906, nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Diez, den 28. November 1928.

Das Amtsgericht.

[776400 Im Namen des Volkes!

In dem Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung des ver⸗ schollenen Arbeiters Gustav Herrn⸗ dorff, zuletzt wohnhaft in Ernstthal⸗ bei Fockbek, hat das Amtsgericht in Rendsburg durch den Amtsgerichtsrat Lehment für Recht erkannt: Der ver⸗ schollene Arbeiter Gustav Herrndorff aus Ernstthal bei Fockbek wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1926, nachmittags 12 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last.

Rendsburg, den 30. November 1928.

Das Amtsgericht.

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4. Oeffentliche Zustellungen.

[77642] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Olga Sophie Amalie Grimm, geb. Macke, Hamburg, Kohl⸗ höfen 34 IV, vertreten durch die Rechtsanwälte Seild und Dr. Rosen⸗ berg, klagt gegen ihren Ehemann John Grimm, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgech. in Hamburg, Zivilkammer 4 ö“ Sievekingplatz), auf den 7. Februar 1929, 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 3. Dezember 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[77645] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Kirsch geb. König in Zeitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Flachsberth, Naumburg a. S., klagt gegen den Schmied Emil Kirsch, früher in Zeitz, auf Grund des § 1568 B. G.⸗⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 22. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naunmburg a. S., 4. Dezbr. 1928.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[77947] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ella Seifert geb. Biele⸗ feldt in Neu Trebbin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joseph in Prenzlau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Mülker Füschard Seifert, jetzt unbekannten Aufenthalts, rüher in Neu Trebbin, wegen Eöerrüntung, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 21. Januar 1929, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ Rechtsanwalt als Prozeß⸗ fevollmächtigten vertreten zu lassen. 2. R. 182/28.

Prenzlau, den 29. November 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[77646] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau August Schiffer, Helene geb. Hött, in Trier, Bollwerk Nr. 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Esch in Trier, 8 gegen ihren Ehemann August chiffer, in Trier, z. Zt. unbekannten ufenthalts, mit dem Antrag auf 18 scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilbammer des Landgerichts in Trier auf 29. Ja⸗ nuar 1929, vorm. 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Trier, den 1. Dezember 1928. Der Urkundsbeamte des Landgerichts.

[77647] Oeffentliche Zustellung. Die am 12. Juni 1927 geborene Irmgard Hildegard Tappert in Algers⸗ dorf, vertreten durch den mts⸗ vormund Schmidt in Münsterberg, klagt gegen den Arbeiter Erich Martin, früher in Breslau, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als ihr natürlicher Vater gelte und zur Zah⸗ lung von Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrag, den Beklagten zu ver⸗ urteilen: a) der Klägerin von deren Geburt an bis zur Vollendunge ihres se eae2 Lebensjahres als Unter⸗ haltsrente eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von monatlich 25 RM, und zwar die Tööe6. Beträge sofort, die künftig fälli werdenden am Ersten jedes Monat u zahlen; b) die Kosten des Rechts⸗ sre zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗ andlung des Rechtsstreits wird der eklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer tadtgraben Nr. 24, I. Stock, Zimmer 166, auf den 29. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.

Breslau, den 3. Dezember 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[77953] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Helmut Käseberg in Berlin, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, den Privatlehrer Erich Banse in Steglitz, Mommsenstr. 19, klagt gegen die Frau Else Hecker geb. Genschow, früher in Wilmersdorf, Düsseldorfer Straße 25 bei Rosenberg, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen 269,50 Restdarlehn, das an Kläger abgetreten ist, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig vollstreck⸗ bar zu verurteilen, an den Kläger z. Hd. seines Vormunds 269,50 nebst 8 % Zinsen seit dem 19. Juli 1926 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, I Treppe, Zim⸗ mer 124, auf den 12. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Charlottenburg, 5. Dezember 1928.

Das Amtsgericht. Abt. 27.

[77648] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige Kind Waltraud Oltrogge, geboren am 20. Mai 1928 in Bremen, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt Amtsvormundschaft in Bremen, Bahnhofstraße 12 (Merkur⸗ hof), klagt gegen den Angestellten August Deyke, früher in v Kirchstraße 2, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger des obengenannten Mündels sei und er der Mutter des Mündels innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 23. Juli 1927 bis 21. No⸗ vember 1927 beigewohnt habe, mit dem Antrag auf Zahlung eines jährlichen Unterhalts von 480 RM für die Zeit vom 20. Mai 1928 bis 19. Mai 1944, und zwar vierteljährlich im voraus. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Amtsgericht in Dortmund, Zimmer 72, wird der Be⸗ klagte auf den 6. April 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen

Dortmund, den 30. November 1928.

Geschäftsstelle,

Abteilung 22 8a des Amtsgerichts. [77649] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Friedrichsen geb. Hecht in Flensburg, Kanzleistraße 4. Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Christians und Knaack in Flens⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Jacob Friedrichsen, zuletzt wohnhaft in Flensburg, Kanzleistr. 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalt, mit dem Antrag auf Zahlung einer Unterhaltsrente von 8 M“

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vierteljährlich 300 RM ab 1. November 1928, jeweils fällig am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November j. J. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Flensburg, Zim⸗ mer 55, auf den 9ü. März 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, geladen. Fleusburg, den 30. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

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[77644] Oeffentliche Zustellung. Wilhelm und Hermann Schwarz⸗ wälder, minderjährig, in München, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter Marie Schwarzwälder in München, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Julius Robert Loewenfeld in Mün⸗ en, klagen im Wechselprozesse gegen Leonhard Zigan, Kaufmann, früher in Köln, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Wechselforderung, mit dem An⸗ trag, zu erkennen: 1. Der Beklagte ist schuldig, an die Kläger 9965 40 Hauptsache nebst 2 % Pelsen über dem Reichsbanldiskontsatz seit 1. Januar 1928, ferner 27 35 Wechselspesen zu bezahlen, 2. Beklagter t die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten, 3. das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Kläger laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I auf Mitt⸗ woch, den 13. Februar 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen der Klagepartei vorzubringende Einwen⸗ dungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz den Klägern und dem mitzuteilen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

München, am 4. Dezember 1928.

Geschäftsstelle des Landgerichts I. [77652] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige, am 13. April 1927 geborene uneheliche Kind Rai⸗ mund Krummacher in Prerow a. D., vertreten durch das Kreisjugendamt Barth, klagt gegen den Reisenden Werner Sorge, eprüher in Neukölln, Nansenstraße 37 bei Kraske, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung einer im voraus zu entrichtenden Unterhalts⸗ rente von monatlich 30 RNM von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neu⸗ kölln, Berliner Straße 65/69, auf den 28. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 60 II, geladen. Die h cgae gefrist wird an eine Woche estgesetzt

Neukölln, den 30. November 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[77279]

Der Finex Kurt Eisen⸗ brückner in Osterburg, vertreten durch das Kreisjugendamt in Osterburg, klagt gegen den Maler Kurt Eisen⸗ brückner, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Osterburg, auf Grund §§ 1601 ff. B. G.⸗B., mit dem Antrage: 1. Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, an den Kläger z. Hd. des mit der Pflegschaft betrauten Osterburg vom 1. April. 925 ab monatlich im voraus 25 RM, und zwar die Beträge sofort, die künftigen am 1. eines jeden Monats 1 zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Oster⸗ burg (Sitzungssaal) auf 22. Jannar 1929, 9 Uhr, geladen.

Osterburg, den 1. Dezember 1928. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [77653] Oeffentliche Zustellung.

Die am 26. Februar 1918 geborene Lydia Mathilde Hahn in Römlinsdorf, gesetzl. vertr. durch as Jugendamt Oberndorf a. N., klagt gegen den zuletzt in Schnait, O.⸗A. Schorndorf, wohnhaft gewesenen Richard Schiller, fr. Wein⸗ gärtner von dort, auf Unterhalt aus außerehelicher Vaterschaft und bean⸗ tragt vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von monatlich 30 RM, vierteljährlich vorauszahlbar, von dem Tage der Klagzustellung bis zum 16. Lebensjahr. Zur mündlichen Ver⸗ handlung wird der Beklagte auf Donnerstag, den 10. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.

Schorndorf, den 3. Dezember 1928.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[77280] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Manfred Johannes Müller in Oelsnitz i. E., vertreten durch das Jugendamt beim Stadtrat Oelsnitz i. Erzgeb. als Amtsvormund, klagt gegen den Bergarbeiter Johann Reis, früher in Zwickau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der außer⸗ eheliche Erzeuger des Klägers und ihm gegenüber deshalb unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger vom Tage

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seiner Geburt ab bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geld⸗ rente von vierteljährlich 90 RM zu und zwar sind die Seeh eträge b or⸗ die künftig fällig werdenden Leistungen am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres zu entrichten. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Zwickau auf den 30. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt worden.

Zwickau, den 27. November 1928.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. [77951] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Kamphoff und Severin, G. m. b. H., Barmen⸗W., klagt gegen den F. Winkelmeyer, früher in Dort⸗ mund, Steinstraße 60, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, 116 RM 60 Pfg. nebst 10 Zinsen seit dem 1. Juli 1928 zu ahlen. Zur mündlichen “] es Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Barmen auf den 18. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, Zimmer 10, geladen. Die Ein⸗ lassungsfrist wird auf zwei Wochen festgesetzt .

armen, den 29. November 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 9 des Amtsgerichts.

[77281] Oeffentliche Zustellung.

1. Die Stenotypistin Fanny Tu 8 geb. Rewitsch, in Berlin⸗Halensee, Karlsruher Str. 10a, 2. die Steno⸗ typistin Toni Lethen, in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Barbarossastr. 23, b. Werks klagen geggen die Firma „Hermes“ Immobiliengesellschaft, früher in Berlin W. 50, Passauer Str. 31, ver⸗ treten durch den Inhaber Rudolf Her⸗ mann, wegen Gehaltsforderung, mit dem Antrage auf Verurteilung der Be⸗ klagten zur Zahlung an: Klägerin zu 1 225 RM, Klägerin zu 2 = sofort 214,80 RM und weiteren 170 RM, zahlbar am 31. 12. 1928. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin, Abteilung Prinz⸗Albrecht⸗Str. 8, auf den 12. Januar 1928, 9 Uhr, Zimmer 4, I. Stock, geladen.

Verlin, den 29. November 1928. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

77282] Oeffentliche Zustellung. Der kaufmännische Angestellte Franz Broschat, in Berlin⸗Lichtenberg, Lessing⸗ stvaßs 34, klagt gegen den Kaufmann J. Reichelt, Chemische Fabrik und Seifenwerke „Hora“ zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen 334,60 RM mit dem Antrage, auf Verurteilung zur Zahlung von 250 RM Kaution und 84,60 RM Gehaltsrest. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin, Prinz⸗Albrecht⸗Str. 8, Zim⸗ mer 9, auf den 19. Januar 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Berlin, den 29. November 1928. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

[77954] Oeffentliche Zustellung. Der Handelsmann Otto Deicke in Genthin, Amtsstraße 19, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mackensen, baselbst klagt gegen den Gustav Hall, früher in Brandenburg a. H., Hotel Stadt Magdeburg, Werder⸗ straße, auf Grund der Behauptung, er von dem Antragsgegner am 21. Juni 1928 eine sbwersbraume Stute zum Preise von 865 RM gekauft und übergeben erhalten und den Kaufpreis bezahlt habe, daß aber das Pferd mit dem gesetzlichen Mangel der Dämpfig⸗ keit behaftet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen: 1. in die Wandlung des zwischen ihm und dem Kläger am 21. 6. 1928 geschlossenen Kaufvertrages über eine schwarzbraune Stute zu willigen, 2. dem Kläger 175 RM nebst 7 vH Zinsen seit 21. 6. 1928 zu zahlen, 3. dem Kläger 7 vH Zinsen auf 190 RM vom 21. 6. 1928 bis 16. 7. 1928 und 3 vH Zinsen auf 190 RM vom 16. 8. 1928 zu 4. darin einzuwilligen, daß die bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Genthin, H. L. 18/28, hinterlegten 190 RM an den Kläger ausgezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Genthin auf den 18. Januar 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. b Genthin, den 6. Dezember 1928. Das Amtsgericht.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)

in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Pilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Fese. und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

über Reichsbeihilfen für saarländische Ver⸗

arbeitsblatt, Amtl. Teil, S. 330) wird mit Wirkung vom

gabe der Ziffern II bis V.

Erscheint an jedem Wochentag abends.

1 SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 T,

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8 8— 88

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Inhalt des amtlichen Teiles:

1“ Deutsches Reich. Bekanntmachung über Reichsbeihilfen für saarländische Ve sicherte außerhalb des Saargebiets.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer im Monats⸗

durchschnitt November 1928. Filmverbot. Bekanntmachung

mr der Filmprüfstelle Berlin, lassungskarten.

Vereins Hamburg. Preußen.

Bekanntmachung, betreffend die Zinsen der Preußischen Kali⸗

und Roggenwertanleihen von 1923.

8 Betanntgabe der vom 8. bis 23. November zu Wohlfahrts⸗

zwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen. Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung

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sicherte außerhalb des Saargebiets.

Die Bekanntmachung über Reichsbeihilfen für saar⸗ ländische Versicherte außerhalb des b. 28. September 1926 (Reichsanzeiger Nr. 228; Reichs⸗

““ 1929 durch die nachstehenden Bestimmungen

8 I. Das Reich gewährt widerruflich Berechtigten, die Leistungen der Wochenhilfe oder Familienwochenhilfe, der Unfallversicherung oder der knappschaftlichen Versicherung des Saargebiets beziehen und nicht nur vorübergehend außerhalb des Saargebiets im Deutschen Reiche wohnen, auf Antrag eine Beihilfe nach Maß⸗

II. Wer von einem Träger der Krankenversicherung des Saar⸗ Leistungen der Wochenhilfe oder Familienwochenhilfe

ezieht, erhält eine Beihilfe von 40 RM für jeden Entbindungsfall. III. Wer von einem Träger der Unfallversicherung des Saargebiets eine Verletztenrente von wenigstens einem Drittel der Vollrente oder eine Hinterbliebenenrente bezieht, erhält eine Beihilfe. Sie beträgt monatlich

16 RM zu einer Vollrente oder einer Hilflosenrente,

RM zu einer Verletztenrente von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente, RM zu einer Verletztenrente von wenigstens der Hälfte der Vollrente, RM zu einer Verletztenrente von wenigstens Drittel der Vollrente, RM zu einer Hinterbliebenenrente. Bezieht der Berechtigte mehrere Verletztenrenten aus der Unfallversicherung des Saargebiets, so werden die Hundertsätze zu⸗ sammengerechnet. * IV. Wer von einem Träger der knappschaftlichen Ver⸗ sicherung des Saargebiets eine knappschaftliche Pension oder Hinterbliebenenbezüge empfängt, erhält,

a) wenn er neben den knappschaftlichen Bezügen keine Rente aus der Invaliden⸗ oder Angestelltenversicherung bezieht, eine monatliche Beihilfe von

14 RM zur Invaliden⸗ oder Alterspension, 8 RM zu den Bezügen einer Witwe, 6 RM zu den Bezügen einer Waise, b) wenn er neben den knappschaftlichen Bezügen eine Rente Hhaaus der Invaliden⸗ oder Angestelltenversicherung bezieht, 7 RM zur Invaliden⸗ oder Alterspension, 4 RM zu den Bezügen einer Witwe, 3 RM zu den Bezügen einer Waise.

V. Treffen die Voraussetzungen für mehrere Beihilfen nach den Ziffern III und IV für denselben Empfänger zusammen, so wird die Beihilfe nur einmal, und zwar zum höchsten Betrage gewährt.

VI. Die Beihilfe zur eoche hicfe oder Familienwochenhilfe zahlt die Allgemeine Ortskrankenkasse des Wohnorts des Be⸗ rechtigten. Anträge sind dorthin zu richten. Besteht für den Wohnort keine Allgemeine Ortskrankenkasse, so ist die Landkranken⸗ kasse zuständig.

VII. Die Beihilfen zu Leistungen der Unfall⸗ und knappschaft⸗ lichen ö zohlt die für den Wohnort des Berechtigten scanrige andesversicherungsanstalt. Anträge sind an die andesversicherungsanstalt zu richten.

VIII. Dem Antrage sind amtliche Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Voraussetzungen für die Beihilfe ergeben, z. B. Be⸗ scheide des Versicherungsträgers des Saargebiets, Postabschnitte.

IX. Berechtigte, die ihren Wohnsitz aus dem Saargebiet nach dem übrigen Reichsgebiet verlegen, erhalten die Beihilfen nach

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inem

betreffend Zu⸗

Verordnungen über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Nürnberg. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Gemeinde⸗Bau⸗

8* 8

X, Die Anträge auf Erstattung der gezahlten Beihilfen sind dem Hgih einzureichen, und zwar von den All⸗ gemeinen Ortskrankenkassen oder Landkrankenkassen durch das Ver⸗ sicherungsamt, von den Landesversicherungsanstalten unmittelbar.

Xl. Auf Antrag können den mit der Zahlung der Beihilfen betrauten rankenkassen und Landesversicherungsanstalten Vor⸗ schüsse in angemessenem Umfange gewährt werden. Die not⸗ wendigen Verwaltungskosten, die d Versicherungsträgern aus der Durchführung der Bekanntmachung entstehen, werden auf Antrag vom Reichsversicherungsamt erstattet; das Reichsver⸗ sicherungsamt kann hierfür Pauschalbetrüge festsetzen. Das gleiche gilt für die notwendigen Verwaltungskosten, die den Versicherungs⸗ trägern aus der Durchführung der Bekanntmachung über Reichs⸗ beihilfen für saarländische Versicherte außerhalb des Saargebiets vom 28. September 1926 entstanden und noch nicht erstattet worden sind.

Das Reichsversicherungsamt bestimmt das Nähere.

XII. Die als Reichszuschuß nach Ziffer IV Nr. 1 der Bekanntmachung vom 28. September 1926 für die Zeit nach dem 31. Oktober 1927 gezahlten Beträge werden auf den Reichszuschuß angerechnet, den die deutschen Persccherungeerager den außer⸗ halb des Saargebiets wohnenden Berechtigten gemäß § 27 der Abrede zwischen der Deutschen Regierung und der Regierungs⸗ kommission des Saargebiets über der Sozial⸗ versicherung des Saargebiets vom 13. Oktober 1927 (Reichsgesetz⸗ blatt II S. 896) mit Wirkung vom 1. November 1927 ab zu ge⸗ währen haben.

Berlin, den 6. Dezember 1928.

Der Reichsarbeitsminister. Wissell.

Die amtliche Großhandelsindexziffer im Monats⸗ durchschnitt November 1928.

Die für den Monatsdurchschnitt Nopember berechnete Großhandelsinderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 = 100 1928 Monatsdurchschnitt Oktober November

Ver⸗ änderung in vH

Indergruppen

I. Agrarstoffe. . Pflanzliche Nahrungsmittel 131,5 L“ 119,3 ViebtittF 155,1 Futiertittt6 139,9 Agrarstoffe zusammen. 134.8 II. Kolonialwaren 129,0 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. ““ 135,1 EFEc““ 127,8 Metalle (außer Eisen) 107,0 8 152,3 Häute und Leder.. 145,1 Chemikalien 127,3 Künstliche Düngemittel. 82,0 Technische Oele und Fette 8 126,5 k“ 25,7 Papierstoffe und Papier. 151,6 1XX“ 159,2 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. 133,4 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel ET111““ 1X“; 176,1 Industrielle Fertigwaren zu⸗ .“ 160,0 159,9 140,1 140,3

ö4““

VNV1“

*) Für Halbzeug und Walzwerkerzeugnisse sind die (zurzeit nominellen) Verbandspreise zugrunde gelegt. Hiernach hat sich die Gesamtindexziffer gegenüber dem Vormonat um 0,1 vH erhöht. Von den Hauptgruppen ist die Indexziffer für Agrarstoffe um 0,3 vH gestiegen und die⸗ jenige für Kolonialwaren um 1,1 vH gesunken. Die Index⸗ ziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren hat gegen⸗ über dem Vormonat leicht angezogen, während die Index⸗ ziffer für industrielle Fertigwaren geringfügig zurück⸗ gegangen ist. Von den Einzelgruppen der Agrarstoffe ist die Index⸗ ziffer für pflanzliche Nahrungsmittel beträchtlich gesunken. bbe der Gruppe Vieh wurde ein Preisrückgang für lälber durch höhere Preise für die anderen Viehgattungen nicht voll ausgeglichen. Die Steigerung der Indexziffer für Vieherzeugnisse ist hauptsächlich auf höhere Preise für Butter und Eier zurückzuführen. In der Gruppe Putter⸗ mittel standen rückläufigen Preisen für inlündisehe utter⸗ mittel Preiserhöhungen für Kraftfuttermittel (Oelkuchen) gegenüber. Der Rückgang der Indexziffer für Kolonialwaren ist vor allem durch niedrigere Preise für Kaffee, Kakao und Erdnußöl bedingt. Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren hat

127,0 118,9 164,2 138,8 135,2 127,6

I+†I†+†I SSSSSLS⸗ —8SAn

135,3 127,9*) 109,2 151,8 141,9 127,1 83,3 128,8 25,3 151,9 159,1

133,5

138,5 176,1

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iffer III und IV von dem auf den Verzugsmonat folgenden onatsersten. ““

1 den 8. Dezember, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 2 8

Maschinengußbruch und Weißblech zurückgegangen sind. Von den Nichteisenmetallen lagen die für Kupfer und Zinn höher, diejenigen für Blei und Zink dagegen niedriger als im Vormonat. Der Rückgang der Indexziffer 5 Tex⸗ tilien ist vor allem auf niedrigere Preise für Wolle, Rohseide, Flachs, Hanf und Jute zurückzuführen. Gleichzeitig wiesen die Preise für Häute und Leder gegenüber dem Vormonat größtenteils Rückgänge auf. In der Inderzifser für künst⸗ iche Düngemittel hatten sich die Preise für Stickstoffdünger und Thomasmehl am 1. November eishsi Fhueftossa der Gruppe technische Oele und Fette wirkten sich die Preis⸗ heraufsetzungen für Petroleum, Benzol und Leinöl aus, In der Indexziffer für Papierstoffe und Papier stand höheren rückgang für Holzstoffe gegenüber. 8 Berlin, den 7. Dezember 1928. Statistisches Reichsamt. JF. A. FPr. Fppetein

Berichtigung: In Nr. 235 vom 8. Oktober 1928 ist für den A“ im Monatsdurchschnitt September statt 139,8 zu setzen: 139,9.

Auf Antrag der bayerischen und der preußischen Regie⸗ rung ist am 6. Dezember 1928 die Zulassung folgender Teile des Bildstreifens: „Das gottlose Mädchen“, Antrag⸗ steller: Bayerische Filmgesellschaft m. b. H. München, Ur⸗ prungsfirma: P. D. C. de Mille, New York, (genehmigt von er Filmprüfstelle München am 22. Oktober 1928 unter Prüf⸗ nummer 3036), widerrufen worden:

In Akt Vnach Titel 16: der Aufseher nimmt einen Feuer schlauch und spritzt Bob, bis er umsinkt. Länge: 16,80 m

In Akt VInach Titel 5: der⸗Aufseher betritt das Schalt⸗ haus für Starkstrom, 8

nach Titel 7: Großaufnahme des Schalthebels, die beiden

öglinge am Zaun: von ihren Händen steigt Rauch auf bis zu dem Augenblick, wo Mary von einem anderen Zög⸗ ling aufgefangen wird. Länge: 14,25 m.

In den Akten VI nach Titel 9, VII nach Titel 3 und XII vor Titel 1: die Darstellung von Händen mit kreuzweisen Wundmalen in Großaufnahme. Gesamtlänge 4,10 m.

Die im Umlauf befindlichen, am 22. Oktober 1928 aus gestellten Zulassungskarten verlieren mit dem 31. Dezember 1928 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht berichtigt sind. 8

Berlin, den 7. Dezember 1928.

Der Leiter der Film⸗Oberprüsfstelle. Dr. Seeger.

Bekanntmacheng,

betreffend Zulassungskarten.

1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 871 vom 27. Apr 1928 „Lillebil aus U S. A.“ fimn ab 11. Degember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 26. No⸗ vember 1928 unter Prüfnummer 20 914 mit dem neuen Haupt⸗ titel Ein Mädel mit Temperament“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

2. Die Zulassungskarten 20 605 vom 29. Ok⸗ tober 1928 „Neuzeitliche Heizung“ sind ab 11. Dezember 1928 un⸗ gültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 26. November 1928 unter Prüfnummer 20 953 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

3. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 898 vom 2. Mai 1928 „Ramon, der Piratenheld“ sind ab 13. Deember 1928 un⸗ gültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 28. November 1928 unter Prüfnummer 20 969 mit dem neuen Haupttitel „Der Fürst der Abenteurer“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

1928 „Die Dame in Schwarz“ sind ab 14. Dezember 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht das Ausfertigungsdatum „29. 11. 28“ ragen.

„5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 560 vom 26. Ok⸗ tober 1928 „Das letzte Fort“ sind ab 9. Dezember 1928 ungültig. 6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 435 vom 6. Juli

nicht das Ausfertigungsdatum „30. 11. 28“ tragen. 1

7. Die Zulassungskarten Prüfnummer 20 588 vom 31. Ok⸗ tober 1928 „Mein Herz ist eine Jazzband“ sind ab 15. Dezember 1928 ungültig.

Berlin, den 7. Dezember 1928.

sich in der Indexziffer für Eisen (einschl. Eisenrohstoffe) der Preis für Feinbleche erüh während die Preise für 1) dn⸗

Der Leiter der Filmprüfstell Milhdnen

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über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts

Nürnberg. Vom 19. November 1928.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 24. Mai 1928 Deutscher Reichsanzeiger

Preisen für einzelne Papiersorten und Pappe ein Preis⸗

4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 557 vom 26. März

1928 „Wings“ sind ab 15. Dezember 1928 ungültig, sofern sie

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