1928 / 293 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staat

Berlin, 13. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen mittel 0,48 bis 0,50 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, grob 0,40 bis 0,44 ℳ, Gerstengrütze 0,39 bis 0,40 ℳ, Haferflocken 0,46 bis 0,47 Hafergrütze 0,49 bis 0,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 0,31 ½ bis 0,33 ℳ, Wetzengrieß 0,40 bis 0,41 ℳ, Hartgrieß 0,44 bis 0,46 70 % Weizenmehl 0,29 ½ bis 0,32 ℳ. Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,38 bis 0,41 ℳ,. Weizenauszugmehl. feinste Marken, alle Packungen 0,41 bis 0,53 Speiseerbsen, kleine 0,41 bis 0,43 ℳ. Speiseerbfen, Viktoria 0,56 bis 0,62 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,62 bis 0,70 ℳ, Bohnen weiße mittel 0,83 bis 0,86 ℳ, Langbohnen, ausl. 0,90 vis 0,98 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 0,75 bis 0,85 ℳ, Linsen, mittel letzter Ernte 0,90 bis 1,00 Linsen große, letzter Ernte 1,00 bie 1,15 Kartoffelmehl. superior 0,39 bis 0,39 ½ ℳ, Makkaroni. Hartgrießware, lose 0,78 bis 0,88 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,57 bis 0,74 ℳ, Cierschnittnudeln, lose 0,75 bis 1,322 Bruchreie 0,33 ½ bis 0,34 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,38 ½ bis 0,39 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,49 bis 0,58 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,51 bis 0,72 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,66 bis 1,72 ℳ,

Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 65.00 bis 66.00 Bosn. Pflaumen 90/100 in Säcken 60 00 bis 64,00 entsteinte bosn. Pflaumen 80/85 in Originalkistenvackungen 80,00 bis 82,00 ℳ, Kalis. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 0,98 bis 0,99 ℳ, Sultaninen Kiuv Caraburnu Kisten 1,00 bis 1,14 ℳ, Korinthen choice, Amalias 1,13 bis 1.20 ℳ, Mandeln, füße, courante in Ballen 3,74 bis 3,84 ℳ. Mandeln, bittere, courante, in Ballen 4,00 bis 4,20 ℳ, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 Kümmel. holl., in Säcken 1,00 bis 1.10 Pfeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ gewogen 4,50 bis 4,70 Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 6,20 bis 6,40 ℳ, Rohkaffee Santos Superior bis Extra Prime 3,84 bis 4,26 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,24 bis 5,76 ℳ, Röstkaffee, Santos Suvperior bis Extra Prime 4,70 bis 5,30 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 5,36 bis 7,26 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 0,42 bis 0,44 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 0,40 bis 0,45 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,50 bis 0,54 ℳ, Kakao, stark entölt 1,60 bis 2,40 ℳ, Kakao, leicht entölt 2,40 bis 2,80 ℳ, Tee, Souchong 6,40 bis 8,40 ℳ, Tee, indisch 8,00 bis 12,00 ℳ, Zucker, Melis 0,53 ½ bis 0,54 ½ ℳ, Zucker, Raffinade 0,55 ½ bis (,56 ¾ ℳ, Zucker, Würfel 0,61 bis 0,67 ℳ, Kunsthonig in kg-Packungen 0,60 bis 0,64 ℳ, Zuckersirup hell, in Eimern 0,66 bis 0,80 ℳ, Sveisesirup, dunkel, in Eimern 0,38 bis 0,44 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 0,73 bis 0,76 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 0,88 bis 0,90 ℳ,

Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,50 bis 1,76 ℳ, Pflaumen⸗ mus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,73 bis 0,82 ℳ, Steinsalz in Säcken 0,07 9⁄19 bis 0,094⁄ ℳ, Steinsalz in Packungen 0,098⁄1 bis 0,124 Siedesalz in Säcken 0,105⁄1 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 0,13 bis 0,15 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,44 bis 1,46 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 1,44 bis 1,46 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,39 bis 1,42 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,40 bis 1,42 ℳ, Berliner Rohschmatz in Kisten 1,56 bis 1,66 ℳ, Sveisetalg 1,08 bis 1,24 ℳ. Margarine, Handelsware 1 1,32 bis 1,38 ℳ, IIl 1,14 bis 1,26 ℳ, Margarine, Spezialwate I 1,58 bis 1,92 ℳ, II 1,38 bis 1,42 ℳ, Molkereibutter la in Tonnen 4,44 bis 4,50 ℳ, Molkereibutter 1a gepackt 4,58 bis 4,64 ℳ, Molkereibutter I1a in Tonnen 4,14 bis 4,26 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 4,28 bis 4,40 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 4,56 bis 4,64 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 4,70 bis 4,78 ℳ, Corned beer 12/6 lbs. per Kiste 57,50 bis 59,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 12/14 2,10 bis 2,20 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 1,00 bis 1,06 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 2,20 bis 2,30 ℳ, echter Holländer 40 % 1,96 bis 2,10 ℳ, echter Edamer 40 % 2,00 bis 2,12 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 3,04 bis 3,14 ℳ, Allgäuer Romadour 20 % 1,20 bis 1,26 ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 23,00 bis 25,50 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 ver Kiste 31,00 bis 38,00 Speiseöl, aus⸗ gewogen 1,30 bis 1,40 ℳ.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Marktverkehr mit Vieh ¹1) auf den 37 b

edeutendsten Schlachtwviehmärkten Deutschlands im Monat November 1928.

Rinder (einschl. Jungrinder)

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 ℛ.ℳ

Alle Postanstalten nehmen

p Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Te einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Nℳ

Anzeigen nimmt an die

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 Tw, einzelne Beilagen kosten 10 p Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

[vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2

Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anz geben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Aachen 590 211 379 Augsburg 1235 222 1 088 Barmen 8 2 783 783 Berlin . 17 694 1 017 16 231 Bremen 2 069 475 1 555 Breslau 4 590 1 315 3 104 Cbemnitz 3 566 1 492 2 001 Dortmund . 3 679 2 393 1 206 Dresden. 1 4 115 1 375 2 761 Düsseldorfü. 1 780 205 1 568 Elberfeld. 3 140 1 704 1 422 Essen. 8 2 500 1 300 1 200 Frankfurt a. M. 6 474 3 025 3 186 Hamburg 1II 3 531 7 737 annovaor. . 2 351 1 288 93³9 usum 8 6 427 1 457 arlsruhe . 1 270 388 857 -“” 1 001 212 789 Kiel 1 998 4 47 1 911 Koblenz . Köln .

1 409 896 513

““ 6 258 2 750 3 231 Königsberg i. Pr. 8 2 113 8 2 097 Kreseld .. .. 2 459 44 415 LL 3 427 403 3 024 Lübek. 3 165 3 165 Magdeburg . 2 755 1 302 1 066 Mainz 88“ 2 844 1 826 986 Mannheim 5 959 3 548 2 249 München.. 7 574 1 051 6 020 Nürnberg Söu 8 5 570 1 649 3 159 Oloenburg i. Old. 1 813 999 59 Plauen i. VW.. 663 1 563 e1 1 414 81 1 333 Stuttgart.. . 4 187 1 369 2 340 Wiesbaden 1 173 351 746 AA 1 381] 6 334

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77 28

382 379

986 14 99 873 382

1 870 1 765 1 098 1 098 584 20 089 19 907 36 5355 2

178 1 244 1 209 90 138 5 227 4 956 1 223 1 035 3 651 3 585 2 417 1 783 1 075 295 1 943 6 992 6 602 2 702 1 220 1 285 1 236 39 142 1 910 1 347 116 2 203 1 306 316 109 8 002 6 538 3 636 2 220 5 154 3 844 4 635 393 2 026 1 385 . 1 511 101 806 51 250 11 1128 408 856 4 732 4 431 2 233 184 1 390 . 1 395 1 132 529 137 137 911 5 642 5 551 3 496 1 199 1 199 258 140 3 055 2 007 636 1 754 1 255 468 160 4 020 2 835 320 315 121 79 204 4 249

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91 1 563 812 250 149 1 354

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11 427 89 2 436

4 048 494 11 939 1 084 611 4 915 558 295 1 458 10 668 v 106 236 67 1.1647

58 505 450 1 154 593 5 888

90 1 672 1 074

11I

e111ö111ö1““; 1 229 387

Summe November 1928 129 780 80 404 Dagegen im Oktober 1928 160 688 92 288 September 1928] 140 111 82 016 August 1928 135 980 81 145 November 1927 124 617 75 332

Aachen. 8) Augeburg Barmen

Bertin . Bremen. Breslau Chemnitz Dresden Düsseldorf. Elberfeld . Hamburg . Hannover . Kiel Koblenz.. Köln Königsberg i. Pr. EEEöö1“ LT““ Lübeck... Magdeburg Mainz 3 Mannheim München . Nürnberg Plauen i. V. Siuttgart .. Wiesbaden. Zwickau . 88—

8

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ECTTIIIIIiIIIIEIEIIIIIIIII

12 620 13 520 11 771 11 827 13 537

116 638 118 756 110 418 123 984 105 689

Davon aus

103 990 24 526 69 612 104 766 18 522 74 960 95 856 u14 019 87 453 107 752 15 293 102 286 95 932 23 912 ] 71 613

Ausland (auch aus Seequarantäneanstalten) 3)

41 ) 159

511 110 1 465 279 885

25 58 138 83³

1 703 1 078 142 248 123

2

148 522

350 646

63

157 315 204

55 222

90 281

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7 552 9 269 11 502

Summe November 1928. Dagegen im Oktober 1928 September 1928 August 1928 10 647 November 1927 12 356

1) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzvieh

7 403 8 11 261 8 584 . 204

7 448 191 7 741 244

b 11 248

ETETETEELIIIIIIIIIIII1I111

²) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit enthalten. ³) Außerdem 3205 dz Fleisch

655 2 979 4 372

3 815 129 640 8 054 12 045 8 593

6 211 13 256 9 189

4 403

4 782 13 180 40 217 5 913

3 732 1 900 1 424 1 311 18 896 7 981 1 098 14 878 3 244 9 141 2 684 9 029 18 007 15 063

1 880 7 507 8 850 3 342 2 463 2 764

364 ³) 3 634 4 746 436 584 46 3 815 35 325 *⸗„ [133 297 70 3 587 83³ 626 8 537 71 1 156 13 999 1 939 1 839 1 109 13 530 41 4 925 241 12 654 6 234 2 038 1 527] 16 462 3 206 37 23 11 082 1 885 79 52 ] 10 969 6 566 199 12 795 8 013 2 866 73 23 560 10 262 3 762 2 204 53 960 10 745 400 396 6 695 542 101 17 48

6 258 2484 11 28

2 115 215 2 043 404 343 1 666 355 2 189 542 28 882 9 596 1 131 151 7 997 128 1 098 3 141 979] 16 421 258 3 244 273 3 16 936 7 373 468 54 5 632 2 948 293 17 302 8 116 3 444 19 050 92²4 2 431 12 16 826 1 763 709 1

2 127 300 577 84 8 140 633 294 214 11 755 3 051 558 28 4 254 1 144 106

2 463 631 1 3 202

1 543

401 843 445 213 399 586 383 577 467 074

5 788 62 535 11 742 509 732 64 667 13 669 578 593 76 345 12 861 [522 279 91 493 10 361 490 275 10 768 593 261

80 = ù

—2

1g1IIII111

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IIei leln b0 =

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iIiIII11III

9 089 10 828 8 434 7 264 9 950

chwaren. darunter 2867 dz aus dem Auslande. ⁴) Außerdem 43 733 dz Frischfleisch (davon 25 428 dz aus dem Auslande) und 9918 dz Gefrierfleisch.

Beerlin, den 13. Dezember 1928.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Statistisches Reichsant. Wagemann.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mergering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbetlagen)⸗

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Nr. 293. RNeichsbankgirokonto.

Ber

lin, Sonnabend, den 15. Dezember, abends.

S *

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 928

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise.

Bekanntmachung, betreffend die Einlösung von Zinsscheinen von Anleihen der Staatlichen Kreditanstalt O denburg.

Preußen. 11“ 8 EE“ Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem argentinischen Vizekonsul in Düsseldorf, Klaus Herberg, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Beklannimachung.

Unter den im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezember 1923 und Nr. 83 vom 7. April 1924 bekannt⸗ gegebenen Bedingungen gelten folgende Verkaufspreise ab Werk je Tonne:

I. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat. Ab 16. Dezember 1928. 4“ v11““ ialgteßereikoks .... II 40/60, 40/70 mm. . II 30/50, 30/55, 35/60 mm F“ Z“ gesiebter Knabbel⸗ und Abfallkoks .. 3 Kleinkoks 40/60, 40/70 mm. 5 8 30/50, 30/60 mm 2 8 20/40 mm 8 Perlkoks 10/20 mm. .““ ve4“*“ II. Aachener Steinkohlenfyndikat. Ab 16. Dezember 1928. Hochofenkoks. 11“] Brechkoks I 60/90 mm II 40/60 mm. III 20/40 mm.. 8 17 10/20 mm. . 11116156 Koksgrus IA00e 10,— III. Niedersächsisches Kohlensyndikat. Gesamtbergamt in Obernkirchen. Ab 16. Dezember 1928. Brechkoks 70/90, 40/70, 20/¼40 mm..

23,50 RM

azau 29 U22᷑ 9 n

8

25,64 RM 26,74 30.01 32,07 27,12

11“ I

Ostelbisches Braunkohlensyndikat. Ab 15. Dezember 1928. a) Niederlausitzer Gruppe:

Briketts im Hausbrand⸗ und großen

Industrie⸗

Briketts im kleinen Industrie⸗ format format

N RM RM

für Hausbrandzwecke

15,— 16, 15,10 16,10

14.— 14,80 15,80 für Industriezwecke

13,— 14,— 9,10 b) Für die Frankfurter, Forster und Görlitzer Gruppe können für Briketts Frankopreise berechnet werden, die den jeweiligen Franko⸗ preisen der Niederlausitzer Gruppe, berechnet auf der Frachtgrundlage Senftenberg, entsprechen.

Die Preise sind Höchstpreise, die, soweit das Syndikat entsprechend den Beschlüssen des Reichskohlenverbandes vom 16. November 1923 (Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. De⸗ ember 1923) regionale Preisabstufungen vornimmt, in keinem Preisgebiet überschritten werden dürfen.

Berlin, den 15. Dezember 1928.

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. 8 Keil. Löffler. 8

Brikett⸗

späne

für den Monat Oktober

für die Monate November bis einschließlich April.

für die Monate Mai bis

„einschließlich August..

für den Monat September.

8 8 8b 8 8

Bekanntmachung. 8 % Goldmarkinhaberanleihe von 1925, 4 ½ % Liquidationsgoldmarkschuldverschreibungen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.

Die am 2. Januar 1929 füligen Zinsscheine werden von diesem Tage ab bei der Kasse der Staatlichen Kreditanstalt in Oldenburg, der Landessparkasse zu Oldenburg in Oldenburg und deren Zweigstellen, der Oldenburgischen Landesbank in Oldenburg und deren Filialen, der Dresdner Bank in Berlin und deren Filialen, der Deutschen Landesbankenzentrale A.⸗G. in Berlin, der Darmstädter und Nationalbank K. a. A., in Berlin und deren Filialen, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. in Berlin und deren Filialen, der Norddeutschen Bank in Hamburg, dem Bankhause M. M. Warburg & Co. in Ham⸗ burg und der Sparkasse in Bremen kostenfrei zu den auf den Zinsscheinen vermerkten Goldmarkbeträgen in Reichsmark abzüglich 10 % Kapitalertragssteuer eingelöst. . Oldenburg, den 12. Dezember 1928.

Staatsbankdirektion.

Preußen.

für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Reichenau im Forstverwaltungs⸗ bezirk Breslau ist zum 1. April 1929 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 1929 eingehen.

Ministerium

Nichtamtliches. Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 13. Dezember 1928. Nachtr g g.

Die Rede, die der Reichsarbeitsminister Wissell am Schluß der Beratung des Gesetzentwurfs über eine Sonder⸗ fürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auf die

verschiedenen in der Debatte angeschnittenen Fragen nicht ein⸗ gehen, obwohl in manchen Punkten sehr Wesentliches dazu zu sagen wäre. Aber wenn ein Minister oder überhaupt ein Herr aus dem Hause spricht, so tut er es doch in der Absicht, die anderen, die ihm zuhören, zu überzeugen. Angesichts des schwachen Besuches würde es ein Versuch am überhaupt nicht vorhandenen Objekt sein. (Zurufe.) Soweit die Herren anwesend sind, gebe ich mich in der Tat der Hoffnung hin, daß sie auch sachlichen Gründen zu⸗ gänglich sind. Ich will und muß aber auf einen Punkt eingehen, der in der Debatte erwähnt worden ist. Der Herr Kollege Schneider hat gesagt, daß bei der Regelung, wie er sie für richtig hält, die depri⸗ mierende Bedürftigkeitsprüfung nicht vorgenommen zu werden brauche. Herr Kollege Schneider, ich bitte Sie, sich einmal die Ihnen ja genau bekannte Tabelle über die zu zahlenden Sätze an⸗ zusehen. Ein Erwerbsloser, der bisher seine Beiträge nach der Lohnklasse IX gezahlt hat, würde nach den Bestimmungen des Gesetzes einen Anspruch auf 22,95 Mark haben. Nach der Rege⸗ lung, wie Sie sie vorschlagen, würde er, wenn er in einer Stadt unter 200 000 Einwohnern wohnt, 11,97 Reichsmark bekommen; dabei habe ich angenommen, daß es ein Versicherter mit jeweils zwei Familienangehörigen ist. Glauben Sie, daß in einer solchen Stadt im Winter, wo die Kohlen, wo die Kleidung ersetzt und beschafft werden müssen, ein Mann mit 11,97 Reichsmark über⸗ haupt existieren kann? Er wird also neben dieser Unterstützung die Wohlfahrtspflege in Anspruch nehmen müssen, und die wird natürlich die Bedürftigkeit prüfen, und wenn er nichts weiteres hat, wird sie ihm die Wohlfahrtsunterstützung in dem Ausmaß geben müssen, damit er eben existieren und auskommen kann.

Bei Ihrer Regelung darauf hat der Herr Kollege Schwarzer (Oberbayern) durchaus richtig hingewiesen geben Sie auch dem, der es wirklich nicht braucht, diese 11,97 Reichsmark, und bei dem⸗ jenigen, der es braucht, der bedürftig ist, ersparen Sie die nach

Ihrer Definition deprimierende Prüfung der Bedürftigkeit

doch nicht.

Ich glaube, Ihnen an diesem einen Beispiel, das ich durch andere ergänzen könnte, dargelegt zu haben, daß der von Ihnen, Herr Kollege Schneider, erstrebte Vorteil bei der von Ihnen vor⸗ geschlagenen Regelung nicht in die Erscheinung tritt, und ich glaube, daß nach alledem die Regierungsvorlage doch der beste

Versuch ist, auf diesem Neulandgebiete, das wir betreten, bis über diesen Winter hinaus einmal eine Regelung herbeizuführen, die ja nach Ihren eigenen Beschlüssen im Ausschuß im September nächsten Jahres einer neuen gesetzlichen Regelung entgegengeführt werden soll. Ich bitte also, die Regierungsvorlage anzunehmen.

29. Sitzung vom 14. Dezember 1928. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.

Ohne Aussprache werden zunächst das Ueberein⸗ kommen über die Sklaverei, der Vergleichs⸗ und Schiedsgerichtsvertrag mit den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, der deutsch⸗ tschechische Vertrag über die Grenz⸗Oder und das Handelsabkommen mit China endgültig ver⸗ abschiedet. 8

Beim Handelsvertrag mit der Südafrika⸗ nischen Union weist Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) auf die besondere Bedeutung dieses Handelsvertrags hin, da hier zum ersten Male mit einem englischen Ueberseegebiet ein Handelsvertrag abgeschlossen werde, der nicht nur die Meistbegünstigung enthalte, sondern auch in das englische Referenzsystem eine Bresche schlage. Auch dieser Handels⸗ vertrag wird endgültig verabschiedet, ebenso der Handels⸗ vertrag mit Panama.

Es folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs Ausschusses über die Hinausschiebung der hebung und Veranlagung der periodischen Grunderwerbssteuer.

Abg. Höllein (Komm.) erklärt, seine Fraktion habe zu der dritten Lesung keine Abänderungsanträge mehr gestellt, die doch keinen Erfolg haben würden gegenüber der großkapitalistischen Einheitsfront von rechts bis links. Der Redner erhebt aber nochmals Einspruch gegen dieses „Schandgesetz gegen die Arbeiterschaft“. 111“

Die Vorlage wird dann in dritter Lesung angenommen. Ebenso findet die Ausschußentschließung, wonach die Re⸗ gierung spätestens bis April 1930 Vorschläge für eine gesetz⸗ liche Neuregelung machen soll, die Zustimmung des Hauses. Die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über eine Sonderfürsorge bei berufsüblicher Arbei s⸗ losigkeit wird dann fortgesetzt. Der von der Deutschen Völkspartei und den Demokraten wieder aufgenommene Kompromißantrag, der den Saisonarbeitern die halbe Arbeitslosenunterstützung zubilligt, wird gegen die Deutsch⸗ nationalen, die Deutsche Volkspartei, die Demokraten und den größten Teil des Zentrums abgelehnt. Abgelehnt wird auch der deutschnationale Antrag, der durch eine Reihe von Aenderungen des Arheitslosenversicherungsgesetzes die be⸗ sonderen Interessen der Landwirtschaft wahrnebhmen will.

Entsprechend dem Antrage des Ausschusses wird die ursprüngliche Regierungsvorlage angenommen. Sie besagt, daß den Saisonarbeitern die Arbeitslosenunterstützung als Sonderunterstützung gewährt werden soll, und bewilligt gleichzeitig einen Reichszuschuß von 28 Millionen Mark. Die dritte Beratung wird abgesetzt, da der abgelehnte Kom⸗ promißantrag noch einmal eingebracht werden soll.

Der Haushaltsausschuß beantragt eine Entschließung, worin die Regierung ersucht wird, die bisher gezahlten monatlichen Reichsbeihilfen an die Sozial⸗ rentner, die von einem Versicherungsträger des Saar⸗ gebiets Rente beziehen und außerhalb des Saargebiets im Reichsgebiet wohnen, angemessen zu erhöhen.

Abg. Stöhr (Nat. Soz.) fragt, was eine „angemessene“ Erhöhung sein soll. Die Franzosen hätten die Anwendung der Sozialversicherung im Saargebiet nicht zulassen wollen, und der Reichstag habe sich s. Zt. überrumpeln lassen. Nur infolge des Einspruchs seiner Partei sei damals ein Gesetz ver⸗ hindert worden, dann aber sei eine Verordnung erlassen worden. Die armen Sozialrentner des Saargebiets erhielten eine so ver⸗ kürzte Rente, daß sie um hundert Millionen betrogen seien. Des⸗ halb gebe ihnen das Reich Beihilfen, die infolge einer Anregung durch einen Antrag seiner Partei nun erhöht werden sollten, aber es müsse gesagt werden, was eine „angemessene“ Er⸗ höhung sei.

Abg. Schreck⸗Baden (Komm.) meint, daß der Vorredner eine agitatorische Rede gehalten habe. (Widerspruch bei den Nationalsozialisten.) Die Anträge seiner Partei für die Saar⸗ gänger seien immer abgelehnt worden. Die Rente müsse auf die Höhe der im Deutschen Reich gezahlten Rente erhöht werden. Der Ausschußantrag gebe nur ein Versprechen wieder.

Der Ausschußantrag wird angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Erhöhung des Zuckerzolls.

Der Ausschußberichterstatter Freiherr von Richthofen (D. Nat.) beantragt die Annahme des Entwurfs mit dem Zusatz daß der Reichsfinanzminister statt des erhöhten Zolls von 25 Mark

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.