Gefahr einer derartigen Kulturverödung in sich bargen. Wenn das deutsche Volk in kultureller und geistiger Hinsicht nicht so hoch gestanden hätte, daß es diesen Bestrebungen entgegenwirken konnte, so würde sich die Gefahr noch stärker ausgewirkt haben.
In diesem Zusammenhange möchte ich auch darauf hinweisen, daß insbesondere die völlige Unterdrückung der politischen Meinungsfreiheit der Beamten in jener Vorkriegs⸗ zeit sehr stark zu einer geistigen Uniformierung geführt hat (Zuruf rechts: Heute ist das noch schlimmer!), — eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit, wie sie heute nicht im entferntesten besteht. (Zu⸗ rufe von verschiedenen Seiten des Hauses. — Glocke des Präfi⸗ denten.)
Allerdings das eine möchte ich Herrn Abgeordneten Dr. von Winterfeld konzedieren: Wenn er meinte, daß man jetzt in Preußen von der Zentrale aus die lokalen leitenden Beamten, u. a. die Landräte, gar zu straff — ich weiß nicht, wie er sich aus⸗ gedrückt hat, den Wortlaut habe ich nicht zur Hand; ich will einmal sogen — an der Kandare hält, so möchte ich ihm erwidern, daß das doch leider noch nicht vollständig der Fall ist —, leider! sage ich. (Zurufe.) Ich hoffe, daß wir bei meinem 20. jährigen Re⸗ gierungsjubiläum (Heiterkeit) so weit sind. (Zuruf rechts: Optimismus!)
Ich möchte dann noch einmal zu dem Problem der Vere in⸗ heitlichung des Reiches zurückkommen. In dieser Hinsicht stimme ich dem Herrn Redner der Zentrumspartei durchaus darin zu, daß sich diese Frage im Wege der organischen Fortentwicklung ohne Zwang am zweckmäßigsten regeln wird. Meine Damen und Herren, ich stehe auf dem Standpunkt: je weniger man davon redet, desto schneller wird die Sache gehen; denn auch der An⸗ schluß kleiner Länder an Preußen liegt auf dem Wege der organischen Fortentwicklung. Ich habe seinerzeit auf der Länderkonferenz erklärt, daß Preußen nicht danach strebe, durch jrgendwelchen Druck sich kleine Länder einzuverleiben; aber der Umstand, daß es trotzdem dazu kommt und daß die Anschluß⸗ bewegung in den kleinen Ländern, die zum Teil im Gemenge mit preußischem Gebiet liegen, zum Teil von Preußen eingeschlossen sind, immer stärker wird, beweist, daß gewisse Dinge eben doch so zwangsläufig sind, daß sie sich durch nichts hemmen lassen, und daß sie sich auch nicht durch den von Herrn von Winterfeld herauf⸗ beschworenen germanischen Geist irgendwie in ihrer Entwicklung aufhalten lassen werden. Ich glaube, auf diesem Wege wird sich die organische Gestaltung sehr schmerzlos und später einmal ganz zwangsläufig weiter entwickeln.
Dann ist hier auch darauf hingewiesen worden, daß der Ab⸗ schluß von Verwaltungsgemeinschaften zur teil⸗ weisen Lösung des Problems sehr zweckmäßig wäre, und Herr Ab⸗ geordneter Dr. Neumann von der Deutschen Volkspartei meinte, daß das seine Partei schon immer gewünscht hätte, und es sei sehr schlimm, daß man jetzt erst so spät dazu komme. Meine Damen und Herren, das Gute kann man nie zu spät machen, und wir sind auch unvoreingenommen genug, zu erklären, daß wir das Gute nehmen, wo wir es bekommen, selbst wenn es die Deutsche Volkspartei vorgeschlagen hat (große Heiterkeit), wobei ich nicht unerwähnt lassen will, daß dieser Gedanke auch schon aus anderen Parteien heraus geäußert und auch schon in manchen anderen Köpfen gewälzt worden ist. Aber Sie sehen an dem Beispiel, das wir jetzt bei Hamburg geboten haben, daß man zur Vereinheit⸗ lichung des Reichs auch auf einem anderen Wege als dem einer künstlichen Staatskonstruktion gelangen kann, und es ist falsch, wenn hier gesagt wurde, daß das zu spät gekommen wäre. Nein, meine Damen und Herren, auch solche Dinge müssen, wenn sie zu⸗ kunftsverheißend und gut gelingen sollen, immer zur rechten Zeit und nicht zu früh gemacht werden. Vor 1 bis 2 Jahren war die Zeit dafür noch nicht reif; jetzt ist sie reif, und es ist viel schneller gegangen, und ich glaube, auch die weitere Entwicklung — wir stehen jetzt erst am Anfang des Vertragswerkes — wird sich viel glatter und reibungsloser gestalten, weil wir es jetzt zur rechten Zeit machen, als wenn wir vor 1 bis 2 Jahren dazu ge⸗ schritten wären, wo es zweifellos noch zu früh war.
Ich möchte abschließend — und damit möchte ich auch meine Ausführungen beenden — das eine hervorheben. Gegenüber Pressestimmen, die sich zwar anfangs fast alle zustimmend geäußert hatten, dann aber hier oder da etwas kritisch geworden sind, möchte ich aussprechen, daß bei dem Vertragswerk, das wir mit Hamburg abgeschlossen haben und das erst noch seine weitere Aus⸗ wirkung finden soll — es wird auch dieses hohe Haus noch be⸗ schäftigen —, weder Preußen an Hamburg, noch Hamburg an Preußen etwas geopfert hat, sondern Hamburg und Preußen haben Opfer gebracht dem Reiche und der deutschen Wirtschaft, deren See⸗ und Weltgeltung von der Leistungsfähigkeit des größten deutschen Hafens, der nun Hamburg einmal ist, im weitesten Sinne abhängig ist. (Bravo!) Hier, meine Damen und Herren, ist ein Beispiel dafür gegeben, wie man Grenzen überwinden und Schwierigkeiten beseitigen kann, ohne Grenzen zu verschieben oder aufzuheben.
Zum Schluß möchte ich nur noch das eine sagen: aus diesem Beispiel, das Hamburg und Preußen gegeben haben, mögen auch andere Teile des Reichs ersehen, daß es nicht zum besten führt, wenn man sich gegenseitig rauh, wenn auch herzlich, anschreit, sondern daß die bedrängte Lage Deutschlands, in die wir durch den Ausgang des Krieges geraten sind, die Zusammenfassung aller Kräfte und ihre Gestaltung zur höchsten Leistungsfähigkeit er⸗ heischt. Nur das liegt im Interesse des Volksganzen, und das wird sich deswegen auch in der weiteren Fortentwicklung Deutschlands über alle Grenzen und Zuständigkeiten hinweg schließlich durch⸗ setzen. (Lebhafter Beifall bei der Sozialdemokratischen Partei und bei den Deutschen Demokraten.)
““ Die zweite Rede:
Einige wenige Worte zur Erwiderung! Ich glaube, der Herr Abgeordnete Baecker ist meinen Ausführungen über die An⸗ sprüche Preußens an das Re ich nicht hinreichend gefolgt. Ich habe diese Ausführungen nicht gemacht, um diesen Ansprüchen hier Nachdruck zu verleihen; ich habe mich nur dagegen gewandt, daß unsere Forderungen, die wir in den Etat eingesetzt haben, hier so skeptisch beurteilt werden und in ihrer Durchschlagskraft
dadurch etwas abgeschwächt werden. Aber in der Hauptsache habe ich mich gegen die Angriffe gewendet, die im bayerischen Landtage gegen die preußische Regierung wegen der Geltendmachung ihrer Ansprüche gerichtet worden sind, die auch der Herr Abgeordnete Baecker mit uns für sachlich gerechtfertigt hält. Deswegen ist es auch abwegig, wenn er mir den Rat gibt, die Sache hier nicht zur Erörterung zu bringen, sondern zu meinen Parteifreunden, dem Herrn Reichskanzler Müller, dem Herrn Reichsfinanzminister u. dgl. zu gehen. Herr Abgeordneter Baecker, seien Sie unbesorgt: wie ich bisher in all den Jahren, unbekümmert darum, wie die Reichsregierung zusammengesetzt war, die berechtigten preußischen Ansprüche gegen das Reich geltend gemacht habe, werde ich sie auch in Zukunft geltend machen. Heute habe ich aber lediglich darüber gesprochen, um die preußische Regierung gegen Angriffe von außen her zu schützen, und darin sollten Sie, glaube ich, auch trotz unseres parteipolitischen Auseinandergehens die preußische Regierung unterstützen.
Ein Wort noch zu den Zuständen im Osten. Es ist falsch, daß die Preußenkasse sich bei der Entschuldungsaktion, bei den Hilfs⸗ aktionen in Ostpreußen quer gelegt habe, wie Herr Abgeordneter Baecker behauptete. Die Preußenkasse ist bei ihrer Mit⸗ wirkung an der Umschuldungsaktion im Osten von dem volkswirtschaftlich durchaus richtigen Standpunkt aus⸗ gegangen, man solle die beschränkten Mittel, die für diesen Zweck zur Verfügung stehen, lediglich dazu verwenden, solchen Betrieben zu helfen, die nach dem Grad ihrer Verschuldung, nach der Be⸗ fähigung ihres Besitzers und nach ihrer ganzen wirtschaftlichen Lage noch sanierungsfähig sind und sonach mit Aussicht auf Erfolg saniert werden können. (Sehr richtig! links.) Das ist ein Standpunkt, den die preußische Staatsregierung, auch die Reichs⸗ regierung durchaus billigt. Denn einmal wird dadurch den tat⸗ sächlich noch Sanierungsfähigen geholfen, und die Mittel werden sparsam verwendet, es werden nicht Mittel verschwendet auf Be⸗ triebe, die nicht mehr sanierungsfähig sind und wo sie, wenn man sie noch hineingibt, einfach in den Brunnen geworfen und ver⸗ loren sind. (Abgeordneter Baecker (Berlin): Wer entscheidet darüber?) — Darüber entscheidet der Ausschuß, der dort in der Provinz sitzt und der auf diesem Gebiete sachverständig ist.
Nun meinte der Herr Abgeordnete Baecker allerdings, ange⸗ sichts der großen Not dort sei mit 100 oder 200 Millionen nichts zu machen. Meine Damen und Herren, darin liegt ja die Schwierigkeit! Wenn Herr Abgeordneter Baecker einen Weg zeigen wollte, wie die vielen Hunderte von Millionen aufzubringen wären, um dort durchgreifend noch zu helfen, so würde die Reichs⸗ regierung wie auch die preußische Staatsregierung ihm sehr dankbar sein. Etwas mehr Wirklichkeitssinn und etwas weniger rhetorische Ausschmückung würde, glaube ich, der Landwirtschaft der östlichen Provinzen sehr viel mehr helfen, Herr Abgeordneter Baecker, als die mit großem Stimmaufwand hier vorgetragenen. Reden. (Sehr richtig! links.)
Wenn Sie der Auffassung sind, man dürfe jetzt nicht erst die Preise für die dort auf den Markt kommenden Güter bis zu Krisenpreisen herabsinken lassen —, ja meine Damen und Herren, wir haben es gar nicht in der Hand, uns dagegen zu wehren. Die Praxis, wie sie bei der preußischen landwirtschaftlichen Ver⸗ waltung vor dem Kriege üblich war, daß der Staat nur eingriff, wenn ein Großgundbesitzer in Schulden war, ein devastiertes Gut zu viel zu hohem Preise aufkaufte und dann die Domänen⸗ verwaltung damit belastete und nachher den anderen die gute Gelegenheit gab, zu erklären, wie schlecht die Domänenverwaltung wirtschafte — weshalb? weil sie zur Sanierung irgend⸗ eines konservativen Großgrundbesitzers zuviel bezahlt hatte — (lebhafte Zustimmung links) diese Praxis kann jetzt nicht geübt werden. Sie kann schon einmal wegen der politischen Ein⸗ stellung der heutigen Regierung nicht geübt werden, aber sie kann auch nicht geübt werden, weil wir die reichen Mittel, die damals dem preußischen Staate zur Verfügung standen und gegen das Staatsinteresse verwendet wurden, um heruntergewirtschaftete konservative Großgrundbesitzer im Osten zu sanieren, heute nicht mehr haben. Wir werden, wenn wir es nicht hindern können, im Osten die Preisgestaltung haben, wie es nun einmal nach den volkswirtschaftlichen Gesetzen sich ergeben wird. Wenn Ihnen, Herr Abgeordneter Baecker, übrigens daran liegt, diesen „Bauernjungen“, von denen Sie in so hellen Tönen sprachen — ich kann das ja nicht nachmachen (Heiterkeit links), ich denke viel zu nüchtern, und ich habe die Ueberzeugung, daß auch meine ostpreußischen Landsleute, die sehr viel nüchterner denken und infolgedessen auch viel weniger blumenreich sich auszudrücken gewöhnt sind, und sonach Ihre mit so großem Stimmaufwand vorgetragenen, rhetorisch sehr schönen Ausführungen entsprechend werten werden — diesen ostpreußischen Bauernjungen, von denen Sie gesprochen haben, die angeblich nach Ihrer Auffassung in der Faust mehr Verstand haben sollen als viele Theoretiker im Kopfe, einen guten Dienst zu erweisen, dann tun Sie es nicht dadurch, daß Sie versuchen, unter Aufwendung erheblicher Mittel der Allgemeinheit die Bodenpreise den volks⸗ wirtschaftlichen Gesetzen entgegen künstlich hochzuhalten — denn die werden später damit belastet, wenn sie auf diesen angekauften Gütern angesiedelt werden. Diese gesunden Bauernjungen und auch Landarbeiter werden nur dann später als Siedler existieren können, wenn sie nicht von vornherein mit zu hohen Landpreisen belastet werden. .
Es handelt sich auch im Osten nicht so sehr um die Existenz der Bauernschaft, sondern es handelt sich sehr viel mehr um die Existenz von einigen Hundert Großgrundbesitzern. (Lebhafte Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) — Meine Herren, ich kenne die Verhältnisse in meiner Heimat auch Wenn Sie jetzt solche beweglichen Klagen über die Abwanderung aus dem Osten anstellen — eine Erscheinung, die ich ebenso bedauere wie Sie und die ich seit Jahren bekämpfe —, dann muß auch darauf hin⸗ gewiesen werden, daß die Art, wie die Landarbeiter im Osten behandelt wurden, nicht unwesentlich dazu beigetragen hat, daß sie in Scharen das Land verlassen haben und nach Westen ab⸗ gewandert sind. Viele von denen, die sich jetzt nicht mehr auf ihrem Großgrundbesitz halten können und eventuell zur Sub⸗ hastation kommen werden und vielleicht auch den Wanderstab
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 17 Dezember 1928. S. 2.
werden ergreifen müssen, haben vielleicht durch ihre Praxis, durch die schlechte Behandlung ihrer Arbeiter, durch die Heranziehung von Polen in großer Zahl wesentlich dazu beigetragen, daß Tausende unserer ostpreußischen Landleute ihren Heimatboden ver⸗ lassen und nach dem Westen auswandern mußten, denen sie jetzt — das ist die Nemesis — folgen müssen. Es liegt nicht im Interesse des Staates, hier nun daäfür zu forgen, daß diese einige Hundert Großgrundbesitzerexistenzen in ihrer gesellschaftlichen Stellung er⸗ halten werden. Wir sollen im Gegenteil nicht verhindern, daß die volkswirtschaftlichen Gesetze sich durchsetzen, daß in der Krise ein gewisser Reinigungsprozeß erfolgt, daß viele diefer in Schwierigkeiten geratenen Obiekte ihren Besitzer wechseln müssen. Wofür wir nur im Interesse der Allgemeinheit zu sorgen haben, ist, daß das Land weiter in Bewirtschaftung bleibt und weiter für die Volkswirtschaft nutzbar gemacht werden kann. Das ist das Entscheidende, das liegt im Staatsinteresse, und dafür wird ge⸗ sorgt werden. Je tiefer die Preise für diesen Grund und Boden sinken, desto besser und aussichtsreicher werden die Siedler, die dort angesetzt werden, später auf diesem Grund und Boden wirt⸗ schaften können.
Wenn Herr Abgeordneter Baecker davon sprach, daß die Stimmung im Osten verzweifelt wäre, so bezweifle ich das durchaus nicht; ich kenne die Stimmung sehr genau. Aber durch derartige Reden, wie sie Herr Baecker hier gehalten hat, die den in Not geratenen Leuten nichts bringen, wird die Stimmung nicht verbessert, sondern noch schlechter und verzweifelter. Ich habe heute erst erfahren, daß Rechtspolitiker nicht davor zurückscheuen, in den östlichen Grenzgebieten aus agitatorischen Gründen mit dem Gerüchte krebsen zu gehen, daß, wenn die Dinge so weitergehen, eine neue Inflation bevorstehe, wodurch natürlich eine geradezu verzweifelte panikartige Stimmung in diesen Grenzgebieten aus⸗ gelöst wird. Stecken Sie doch einmal angesichts der verzweifelten Verhältnisse im Osten Ihr Agitationsbedürfnis zurück und arbeiten Sie mit uns zusammen, um in den Grenzen des finanziell Möglichen zu helfen. (Lebhafter Beifall links. — Lävm und Zischen rechts.) 8
25. Sitzung vom 15. Dezember, 10,20 Uhr. 8 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zertungsverlege
Ohne Aussprache werden zunächst ein sozial⸗ demokratischer Urantrag über den ohnungsbau in Stettin sowie ein weiterer Urantrag der gleichen Partei, betreffkend die Vorlegung eines Forstkultur⸗ hse h. dem Hauptausschuß bzw. dem landwirtschaft⸗ ichen Ausschuß überwiesen.
In der fortgesetzten allgemeinen Haushalts für 1929 erhält zunächst
Abg. Dr. Heß (Bent das Wort. Er führ⸗ u. a. aus: Gewisse Kreise, und namentlich einige ozialdemokratische Redaktionsstuben, haben nach dem Kölner “ des Zentrums 8 etwas wie einen parteipolitischen Silberstreifen erblicken wollen. Wenn es danach ginge, welche Mängel nach den öffentlichen Kritiken der Kölner Zentrumsparteitag auf⸗ gedeckt und gezeigt habe, müßten wir vor Weihnachten 18 einen
Besprechung des
der diese Mängel zu beseitigen er die
ätte. Das Zentrum ist für alle Ratschläge dankbar, a ozialdemokratische Presse sollte doch bedenken, daß die Zentrums⸗
säten Parteitag einberufen, partei in Preußen seit langen Jahren in der Koalition mit den
sitzt und daß die Sozialdemokraten doch auch im Reiche bald in eine engere Verbindung mit dem Zentrum u kommen wünschten. (Lebhafte Zurufe bei den Sozial⸗ kemokraten: Wenden Sie sich doch gegen die Zentrumspresse!) Die Art und Weise, wie man in Deutschland noch immer par⸗ lamentarische O. pofition treibt, ist 8 enes c im gesamten “ ie bisherige Art der Opposition führt zu olitischen Absurditäten, die kaum erträglich sind. Ein drastisches eispiel bietet die Haltung der Deutschnationalen zum Republik⸗ schutzgesetz. Als das e. wurde, standen die Deuts nationalen in der Oppofition und lehnten es natürlich scharf ab; als es zu verlängern war, waren sie in der Regierung und aben ihm ihre Stimmen. Jetzt t wieder das monarchistische Prinzip für sie maßgebend, obwohl sie im Rernseern erset dem letzten deutschen Monarchen die Rückkehr ins Vaterlan untersagt haben. Die deutschnationale Opposition macht sich auch in der deutschnationalen Presse in einer Art bemerkbar, ie man als schamlos bezeichnen könnte. Der „Berliner Lokalanzeiger“ habe in einem Artikel zum “ den toten Erzberger in unerhörter Art und Weise beschimpft. Es gibt nur einen Leitartikler in Preußen, der eine solche Sprache zu führen pflege. (Zucufe: Hussong!) Dieser Mann scheine aber nicht zu wissen, daß die Waffenstillstandsverhandlungen auf Veranlassung der Obersten Heeresleitung von Erzberger geführt werden mußten. (Sehr wahr! links.) Der erwähnte Leitartikler hat gegen sein Wissen den toten politischen Gegner mit zahlreichen Lügen be⸗ dacht. Herr Hugenberg, der ein Ehrenmann vom Scheitel bis zur Sohle ist (Gelächter links), sollte eine folche B“ in seinem Blatte nicht zulassen. Eine deutschnationale Kleine An⸗ frage, die darüber klage, daß auf dem Lyvzeum in München⸗ Gladbach eine evangelische Lehrkraft zu wenig sei, zwinge doch wieder, auf die Imparität einzugehen. Wenn die Katholiken keine anderen als solche Beschwerden vorzubringen hätten, würde er, der Redner, sich verpflichten, im Landtage nie wieder über Imparität zu reden. Um aber einen Fall zu erwähnen, müsse darauf hingewiesen werden, daß in Elberfeld, wo ein Drittel der Bevölkerung katholisch sei, unter den vorhandenen 17, höheren Schulleitern nicht ein einziger Katholik wäre. (Stürmisches Hört, hört! im Zentrum.) Es war vor einiger Zeit gelungen, einen Katholiken dort anzustellen, der aber bald wegen Ueberalterung ausscheiden mußte. Dann haben sich die Dentschnationalen, um an seine Stelle nun wieder einen Evangelischen zu bekommen, nicht gescheut, die Kommunisten an ihr altes evangelisches Ge⸗ wissen zu erinnern. (Heiterkeit.) Die umfassenden Darlegungen des inisterpräsidenten über die Reichsreform verdienen namentlich in Süddeutschland größte Verbreitung. Wie er haben auch die Deutschnationalen die Pläne des Luther⸗Bundes ab⸗ gelehnt. Damit sei dieser Bund wohl überhaupt abgetan. In ähnlicher Richtung bewege sich aber auch die Denkschrift des preußischen Ministerialdirektors Dr. Brecht, die merkwürdiger⸗ weise der Abgeordnete Baecker nicht erwähnt habe. Das Zentrum meine, daß dieses ganze Reformproblem noch keineswegs ab⸗ schließend geklärt sei. Es habe auch in der Eingemeindungsfrage nicht, wie der Abgeordnete Baecker anzunehmen scheine, einen neuen Standpunkt eingenommen. Grundsätzlich sei es für das Zentrum nicht erwünscht, durch dauernde Eingemeindungen Riesen⸗ gebilde zu schaffen. Und wenn das Zentrum richtig unterrichtet sei, dann liege auch dem preußischen Innenminister durchaus an der
Sozialdemokraten
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Deutscher
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anzeiger und Preußif
1 Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen. Aufgebote, Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,
Auslosung usw. von Wertpapieren,
Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien,
Deutsche Kolonialgesellschaften,
. Gesfellschaften m 8 H., Genossenschaften,
. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, Bankausweise, Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
[80330] Beschluß.
1. Die Fahnenfluchtserklärung des Feld⸗ kriegsgerichts der 1. Landwehrdivision vom 10. Januar 1917 gegen den damaligen Landsturmmann Paul Franz Wrilhelm Schülke, geboren am 15. Juni 1872 in Falkenburg in Pommern, wird, nachdem das Verfahren auf Grund der Amnestie⸗ verordnungen vom 7. 12. 1918 und 6. 6. 1920 niedergeschlagen ist, auf Antrag der Staatsanwältschaft in Schwerin hierdurch aufgehoben. 2. Gleichzeitig wird die von dem Feldkriegsgericht der 1. Division am 10. Januar 1917 angeordnete Beschlag⸗ nahme des im Reiche befindlichen Ver⸗ mögens des Schülke hierdurch aufgehoben. Scchwerin, den 23. November 1928. Amtsgericht. Dr. Poll.
verfteigerungen.
[80332]1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangssvollstreckung soll am 19. Februar 1929, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13/15, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Pettenkofer Straße 5, be⸗ legene, im Grundbuche von Lichtenberg Band 50 Blatt Nr. 1547 (eingetragener Eigentümer am 4. Januar 1928, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Kaufmann Majer Chaskel Zajdel in Warschau) einge⸗ tragene G Vorderwohngebäude mit Anbau links und Hof — Gemarkung Berlin Kartenblatt 149 — Parzelle 104 — 4 a 20 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 368, Nutzungswert 7700 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 368. — G85. K. 262. 27.
Berlin, den 12. Dezember 1928.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.
[803311 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen folgende Grundstücke am 16. März 1929, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 113/115, ver⸗ steigert werden: A. Holsteiner Ufer 22 zu Berlin, Band 8 Blatt Nr. 229 des Grundbuchs vom Brandenburger Tor⸗ bezirk, ²) Scheune, b) Speichergebäude hinten quer, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 10, Parzelle 1117/106, 6 a 55 m groß, Grundsteuermutterrolle Art. 275, Nutzungswert 3400 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 275. B. Vor Hol⸗ steiner Ufer 22 zu Berlin, Band 8 Blatt Nr. 230 des Grundbuchs vom Brandenburger Torbezirk, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 10, Pearzelle 1225/107, 27 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 597. C. Holsteiner Ufer 23 zu Berlin, Band 8 Blatt Nr. 231 des Grundbuchs vom Branden⸗ burger Torbezirk, bestehend aus: a) Kon⸗ tor⸗ und Stallgebäude links mit ab⸗ gesondertem Abtrittsgebäude, b) Re⸗ misen⸗ und Wohngebäude, c) Scheune quer, d) Waagehaus mit Zentesimal⸗ waage, e) Scheunengebäude, f) offener Wagenschuppen mit überdachtem Hof⸗ raum, g) Stallgebäude, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 10, Parzelle 1061/64, 1119/104, 19 a 64 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 276, 6920 ℳ Nutzungswert, Gebäudesteuerrolle Nr. 276, eingetragene Eigentümer am 23. November 1928, dem Tage der Ein⸗ tragung der Versteigerungsvermerke für sämtliche Grundstücke: 1. die verehe⸗ lichte Strafanstaltsdirektor Gertrud Alexandra Emilie Pauline Bütow geb. Gündel in Münster, 2. Kaufmann Wil⸗ sel Bruckmann in Münster, 3. Frau Regierungsbaumeister a. D. Ilse Emmerich geb. Bruckmann in Berlin⸗ Zehlendorf, 4. Frau Landwirt Tilli Mülder geb. Bruckmann in Berlin⸗ Zehlendorf, 5. Frau Hauptmann Paula Danzer geb. Bruckmann in Landau, 6. Kaufmann Günther Dietrich in Berlin⸗Charlottenburg, 7. Frau Kauf⸗ mann Annemarie Döscher geb. Dietrich in Berlin⸗Wilmersdorf, in ungeteilter Erbengemeinschaft. — 87. K. 221. 28.
Berlin, den 12. Dezember 1928. 8 Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
3. Aufgebote.
[80335] Aufgebot.
Der Kaufmann Ifrael Horn in Han⸗ nover, Ostwender Straße l2 lI, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 087953 der Mans⸗ feld Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Eisleben, über 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 68, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird, wodurch auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen erlischt.
Eisleben, den 6. Dezember 1928.
Das Amtsgericht.
[803344 Aufgebot.
Die Kommanditgesellschaft Anton Hörlin, Bankhaus, Bayreuth, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen, am 5. November 1928 in Bayreuth ausgestellten und am 30. De⸗ zember 1928 in Neisse fälligen Wechsels über 5050 RM, der von Eisenwerk Hensel auf Zosef Dittrich, Steinmetz⸗ geschäft in Borkendorf in Schlesien, ge⸗ zogen, von diesem angenommen, weiter an die Antragstellerin indossiert und von dieser an H. Aufhäuser, Bankhaus in München, indossiert worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aeffordelt, spätestens in dem auf den 30. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neisse, den 7. Dezember 1928.
Amtsgericht. 6. F. 37/28.
[80333] Aufgebot.
Der Maurermeister Erich Musche in Neuruppin hat das Aufgebot des von dem Heeresunterkunftsamt Neuruppin, Friedrich⸗Franz⸗Straße 5, auf die Reichsbank in Neuruppin gezogenen weißen Schecks Nr. A 1 857 023 über 1000 — eintausend — Reichsmark, den er vom Heeresunterkunftsamt als Zahlung gegen Quittung erhalten hatte, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem Sn den 4. Juli 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neuruppin, den 12. Dezember 1928.
Das Amtsgericht. [80339] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Dr. Karl Derlien in Lübeck als Verwalter über den Nach⸗ laß des verstorbenen Kaufmanns Hein⸗ rich Friedrich Wilhelm Rischau in Lübeck hat das Aufgebot des Grund⸗ schuldbriefs über die für den Kauf⸗ mann Friedrich Rtghant in Lübeck im Grundbuch von Malchin Blatt 10. Abt. III Fol. 10 auf das Hausgrund⸗ stück der Kaufmannswitwe Elisabet Müller geb. Hacker, Flurbuch⸗Abt. Nr. 12 (Kat.⸗Nr. 316) eingetragene Grundschuld von 1000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 27. März 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 4, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde 8g wird.
Malchin, den 10. Dezember 1928. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[80338] Aufgebot.
Der Dr. med. Franz Meschede in Hamm, Südring 14, hat das Aufgebot der angeblich verlorenen Hypotheken⸗ briefe über die im Grundbuch von Heringhausen Band 6 Blatt 92 in Ab⸗ teilung III Nr. 1, 2, 3 für den cand. med. Franz Meschede in Halbeswig eingetragenen Forderungen über: 1. 900 Mark zu 5 % verzinslich, eingetragen: 31. Januar 1862, 2. 100 ℳ zu 4 % verzinslich, eingetragen: 6. ktober 1885, 3. 200 ℳ zu 4 % verzinslich, eingetragen: 22. August 1891, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. April 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 7, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkun⸗
den vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ 1“ der Urkunden erfolgen wird. Meschede, den 3. Dezember 1928. Das Amtsgericht.
[80340] Aufgebot. Es sind beantragt folgende Auf⸗ gebote verlorengegangener Urkunden: 1. des Grundschuldbriefs vom 23. 2. 1911 bzw. 2. 8. 1919 über die auf Blatt Nr. 1027 Sprottau in Abt. III unter Nr. 4 für Restaurateur Johannes Rachfahl eingetragenen 3000 ℳ Dar⸗ lehnsforderung, die in eine Eigentümer⸗ rundschuld für Kaufmann August Reu⸗ ecke in Frankfurt a. umgewandelt wurde, von diesem, 2. des Hypotheken⸗ briefs vom 24. 3. 1910 über die au Blatt Nr. 61 Karpfreiß in Abt. II. unter Nr. 3 für die Witwe Albertine Grünwald geb. Kallies eingetragenen 2000 ℳ Darlehnsforderung, von der Witwe Albertine Festhsnen geb. Kallies in Petersdorf, 3. des Grundschuldbriefs vom 27. 10. 1922 über die auf Blatt Nr. 84 Mallmitz in Abt. III unter Nr. 10 für Frau e Marie Gerofke geb. Perl in allmitz ein⸗ getragenen Grundschuld von 62 000 ℳ, von dieser, 4. der Hypothekenbriefe vom 10. 7. 1843 und 28. 1. 1852 über die auf Blatt Nr. 80 Sprottau in Abt. III. unter Nr. 4 und 7 für die Städt. Sparkasse in Sprottau eingetragenen 600 und 450 ℳ Darlehnsforderungen von Frau Tapezierermeister Gertrud Schoder geb. Göldner, Kaufmann Paul Göldner und n Schlosser Anna Irr⸗ gang geb. Göldner in Sprottau, 5. des Fypothelenbriefs vom 29. 1. 1867 über die auf Blatt Nr. 100 Petersdorf in Abt. III unter Nr. 6 für Pauline Wilhelmine Kerntke geb. Krause in Petersdorf eingetragenen 1000 Taler eingebrachtes bermögen, von deren Erben. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, J“ in dem auf den 9. April 1929, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Der zum Pfleger bestellte Amtsvor⸗ mund in Sprottau hat beantragt, den seit 1884 verschollenen, am 18. 6. 1855 in Sprottau geborenen Schlosser Robert Richter für tot zu erklären. Der be⸗ ichnete Verschollene wird aufgefordert, ich spätestens in dem auf den 9. Juli 1929, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ Gö dem Gericht Anzeige zu machen. Sprottau, den 10. Dezember 1928. Amtsgericht.
[80337] Aufgebot. .
Im Grundbuch des Amtsgerichts Waldmünchen für Waldmünchen Bd. 10 Bl. 1210 S. 351 ist in Abt. III unter Nr. 3/III seit 27. 9. 1872 auf dem An⸗ wesen der Mechanikersehefrau Rosa Kües in Waldmünchen, Hs. Nr. 260 daselbst, für die Maurermeisterswitwe Anna Hausladen von Waldmünchen eine Buchhypothek zu 600 Gulden Ueber⸗ gobsscilingsrcsöorderung eingetragen. Die Eigentümerin 18 aiser hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Hypothekgläubigers bzw. dessen Erben beantragt. Die Gläubiger werden daher aufgefordert, in dem auf Frei⸗ tag, den 22. Mürz 1929, vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal des Amts⸗ gerichts Waldmünchen anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten auf die Hypothek ausgeschlossen werden.
Waldmünchen, 4. Dezember 1928.
Amtsgericht. 8
[80342]
Die Ehefrau Sophie Kow Mülheim, Ruhr, Elisabethstr. 70, hat beantragt, den verschollenen Gärtner Alexander Kowalski, geboren 22. 2. 1889, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Marienfelde für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Juli 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin, Möckernstr. 128/130, Zimmer 188, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ olgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen
8 erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ orderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu nachen. — 1. F. 63/28.
Berlin, den 7. Dezember 1928. Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abt. 1.
[803433 Aufgebot.
Die Ehefrau Anna Eernst geb. Bernau in Jerichow, 10, hat beantvagt, den verschollenen Arbeiter Wilhelm Ernst, zuletzt wohnhaft in Jerichow, für tot zu erklären. Der be⸗ seichnebe Verschollene wird “ 8 spätestens in dem auf den 29. August 1929, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ alls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die “ im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Jerichow, den 16. November 1928
Das Amtsgericht. [80344] Aufgebot.
Auf Antrag der drei Geschwister: Heinrich Rüger, Kaufmann in Heidel⸗ berg, Karl Rüger, Kaufmann in Mann⸗
im, Jette Haßlacher, geb. Rüger,
w. in, Memmingen, ihre vor dem Jahre 1860 nach Amerika ausge⸗ wanderten, seitden. verschollenen ⸗ schwister, nämlich: 1. Marie Margareta Rüger, geb. 4. 10. 1834 zu Buchbrunn, 2. Johann Michael Rüger, geb. 22. 5. 1843 zu Buchbrunn, 3. Johann Nicolaus Rüger, geb. 9. 2. 1845 n Buchbrunn, je mit dem letzten inländischen Wohn⸗ sitze in Buchbrunn, im Wege des Auf⸗ gebotsverfahrens für tot zu erklären, werden die unter 1 bis 3 Genannten aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 5. Juli 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ ebotstermin im Sitzungssaale des
mtsgerichts Kitzingen sich zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. welche Auskunft über Leben oder Tod der unter 1 bis 3 aufgeführten Ver⸗ schollenen Aufschluß zu erteilen ver⸗ mögen, aufgefordert, spätestens im vor⸗ bezeichneten Aufgebotstermin dem Amts⸗ gericht Kitzingen Mitteilung zu machen.
Kitzingen, den 6. Dezember 1928.
Amtsgericht.
[803411 Aufgebot. „Die Witwe Klara Kantz geb. Grimm in Borkow hat beantragt, den ver⸗ schollenen Flößer Ludwig Kantz, geb. 9. 1 1879, zuletzt wohnhaft in Borkow, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert sich spätestens in dem auf den 13. Juli 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 24, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ orverung, spätestens im Aufgebots⸗ ermin dem Gericht Anzeige zu machen. Landsberg a. Warthe, 8. Dezember 1928. Amtsgericht.
. Aufgebot.
Freifrau Olga von Nordenflycht geb. von Kahlden in Dessau⸗Erdmanns⸗ dorf 14 (Anhalt) — Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gustav Grimm und Dr. Otto Richter in Dresden, Prager Straße 7 — hat als Erbin des am 25. Juli 1928 in Dresden verstorbenen Rittmeisters a. D. Friedrich Wilhelm Rudolf Baron von Kahlden das Auf⸗ ebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schiie ung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ Feleee ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 31. Januar 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Lothringer Str. 11, Zimmer 105, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urtundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ chuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteils⸗
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Außerdem werden alle,
rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowi die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht be⸗ troffen. Dresden, den 6. Dezember 1928. Das Amtsgericht. Abt. Ib.
[80346]
Für kraftlos erklärt sind: 1. der von Albert Letsch am 16. Juni 1927 in Halle ausgestellte, von dem Lehrer Karl Riesel in Canena angenommene, bei der Com⸗ munalbank in Halle zahlbare und am 10. August 1927 fällig gewesene Wechsel über 70 RM, Unterschriften aut der Rück⸗ seite Albert Letsch, darunter Otto Werk⸗ meister; 2. der von Otto Schildt am 4. Juli 1927 ausgestellte, von Max Huth G. m. b. H. in Halle angenommene am 4. Oktober 1927 fällig gewesene Wechsel über 235 RM; 3. der von H. Lifschütz in Halle am 28. Juni 1927 ausgestellte. von dem Konditor Alfred Scheibe in Halle angenommene und am 1. September 1927 fällig gewesene Wechsel über 116,45 RM, Unterschrift auf der Rückseite H. Lifschütz; 4. die 4 % Pfandbriefe der Landschaft der Provinz Sachsen: a) Nr. 1384 vom 25. Oktober 1907 über 1000 ℳ, b) Nr. 14900 vom 1. Dezember 1919 über 5000 ℳ; 5. der von Elsa Balke in Groß Garz am 1. Januar 1928 ausgestellte, von der Spar⸗ und Darlehnskasse Groß Garz e. G. m. b. H. angenommene, bei der Genossenschaftsbank in Halle zahlbare und am 1. April 1928 fällig gewesene Wechsel über 3000 RM. Unterschriften auf der Rückseite untereinander Else Balke, Otto Koßbau⸗Losse, Paul Schulze, Spar⸗ und Gewerbebank e. G. m. b. H., zwei Unter⸗ schriften.
Das Amtsgericht in Halle, S.
[80347]
Durch Ausschlußurteil vom 12. De⸗ zember 1928 sind die Verschollenen: 1. Klempner Franz Joseph Meyer, geboren 25. 1. 1882 zu Hannover, zu⸗ letzt wohnhaf ebenda, 2. Schriftfetzer Hugo Becker, geboren 10. 10. 1871 zu Hohenhameln, zuletzt wohnhaft in Han⸗ nover, für tot erklärt.
Hannover, den 12. Dezember 1928.
Amtsgericht. 27. [80348]
Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 16. November 1928 ist der Schiffer Jann Hermann Andresen, geboren am 22. Februar 1893 zu Westerhever, für tot erklärt. Als Todestag ist der 19. Mai 1921 festgestellt. 28
Husum, den 16. November 1928.
Das Amtsgericht. II.
[80345]
In Familiengutssachen Graf Bünboffe riedrichstein ist der Familien⸗ schluß über die sofortige freiwillige Auflösung des Familienguts vom 13. November 1928 bestätigt worden.
Königsberg, den 12. Dezember 1928.
Auflösungsamt für Familiengüter.
80349]
Durch Ausschlußurteil vom 1. 12. 1928 sind die verschollenen Tabak⸗ arbeiterseheleute: 1. Alfred Alexander Simon, geb. 30. Juni 1862 in Laub⸗ nitz (Kreis Sorau, Preußen), 2. Elise Ida Simon, geb. Marquardt, geb. 7. Juni 1864 in Cannstatt beide zuletzt wohnhaft in Cannstatt u am 29. 5. 1888 bzw. 1. 8. 1889 nach der Schweiz bzw. Amerika für tot erklärt worden. Als Zeitpu des Todes ist für Alfred Alexander Simon der 31. Dezember 1898, 8 Elise Ida Simon der 31. Dezember 1899, je mittags 12 Uhr, festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart II.
4. Heffentliche Zustellungen.
[80350] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Kröner, Nürn⸗ berg, Sandrartstr. 46/II, Prozeßbevoll⸗- mächtigter: Rechtsanwalt Max Kremer in Aachen, klagt gegen ihren hemann, den Bahnarbeiter Anton Kröner, un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, früher in Mariadorf bei Aachen, auf Grund § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Aachen auf den 23. Februar 1929, vorm. 10 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge
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