Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 18. Dezember 1928. S. 4.
bei Banja⸗Luka, haben das Aufgebot des ypothekenbriefs von Aachen Band 88 latt 3513 Abt. III Nr. 1, lautend auf 12 000 ℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird efordert, ee in dem auf den 26. April 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Congreßstr. 11, Zim⸗ mer 16, anberaumten Aufgebotstermin Rechte anzumelden und die ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Aachen, den 10. 12. 1928. Amtsgericht. 6.
[80719] Aufgebot.
Der Kaufmann Karl Josef Kessel in Baden⸗Baden hat das Aufgebot folgen⸗ der Urkunde beantragt: Grundschuld⸗ brief des Grundbuchamts Baden vom 3. November 1925 über die im Grund⸗ buch von Baden Band 110 Heft 1093 in der III. Abt. lf. Nr. 5 auf Grundstück Lgb. Nr. 2578/4 Zeppelinstraße Nr. 14 eingetragene Grundschuld von 20 000 Goldmark, verzinslich zu 1 % monatlich, Eigentum des Rudolf Saur, Hotelbesitzer in Baden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 23. April 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer 19, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Baden, den 11. Dezember 1928.
Badisches Amtsgericht. II.
[80720] Aufgebot. Der Kaufmann Oswald Schütze in Dresden⸗Laubegast und die Witwe Else Werner geb. Schütze in Berlin haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 16. Februar 1911 über die im Grundbuch von Braunschweig Band 16 A Blatt 27 in Abteilung III unter Nr. 4 eingetragene Hypothek zu noch 1000 ℳ beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem 8 den 28. Juni 1929, vormittag 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Braunschweig, Wilhelmstraße 53, Zim⸗ mer Nr. 22, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte zu 22 F. 30/28 an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braunschweig, den 11. Dezbr. 1928. Der Urkundsbeamte 3 der Geschäftsstelle 22 des Amtsgerichts.
[81167] Aufgebot.
Es haben das Aufgebot beantragt: a) die Witwe Auguste Wilhelmine Kloth geb. Hansen in Eutin als befreite Vor⸗ erbin ihres verstorbenen Ehemanns, des Gastwirts Heinrich Friedrich Ludwig Kloth in Eutin, zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung der Obligation über die auf Art. Nr. 437 der Stadt Eutin in Ab⸗ teilung III des Grundbuchs unter Nr. 13 für die Handlungsfirma J. B. Valsechi in Eutin eingetragene Hypothek von 100 Tlr. Preuß., b) der Privatmann Hermann Pitzner in Eutin als Bevoll⸗ mächtigter der Spar⸗ und Leihkasse für das Fürstentum Lübeck in Eutin zum Zwecke der Kraftloserklärung der Obliga⸗ tion über die auf Artikel Nr. 51 der Dorfschaft Malente in Abteilung III des Grundbuchs unter Nr. 2 für die Spar⸗ und Leihkasse für das Fürstentum Lübeck in Eutin eingetragene Hypothek von 900 ℳ, verzinslich mit 4 ½ % jährlich, c) die Witwe Anna Margarethe Schenck geb. Brandt in Eutin zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung der Obligation über die auf Artikel Nr. 40 der Dorfschaft Neukirchen in Abteitung III des Grundbuchs unter Nr. 5 für sie eingetragene Hypothek von 66 Tlr. 32 Schill. v. H. C., d) 1. die Witwe Anna Margarethe Schenck geb. Brandt in Eutin, 2. Friedrich Schenck in Kiel, Harmstraße 7, 3. die Ehefrau Anna Keller geb. Schenck in Offenbach a. M., als Erben des verstorbenen Hermann Schenck in Eutin, zu l und 2 auch für sich zum Zweck der Kraftloserklärung der Obligation über die auf Artikel Nr. 40 der Dorfschaft Neukirchen in Ab⸗ teilung III des Grundbuchs unter Nr. 7 für die Antragsteller zu 1 und 2 und Her⸗ mann Schenck in Eutin eingetragene Hypothek von 560 Tlrn. Preuß, e) 1. der FJustizoberinspektor W. Harder in Eutin, 2. der Rendant Egbert Evers in Eutin, 3. der Bankdirektor Lippelt in Eutin, als Wagnersche Testamentsvollstrecker, zum Zwecke der Kraftloserklärung des Hypo⸗ thekenbriefs über die auf Art. Nr. 5 der Dorfschaft Fassensdorf in Abteilung III des. Grundbuchs unter Nr. 13 für die Erben des Bankiers Johs. Wagner in Eutin eingetragene Hypothek von 3000 ℳ, k) der Landmann Heinrich Meyer in Braat zum Zwecke der Kraftloserklärung des Hypothekenbriets über die auf Artikel Nr. 8 der Dortschaft Braak in Abteilung III des Grundbuchs unter Nr. 2 für die Spar⸗ und Leihkasse für das Fürstentum Lübeck in Eutin eingetragene Hypothek von 900 ℳ. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 10. Juli 1929, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Eutin, den 11. Dezember 1928. Amtsgericht. Abt. I.
[80721] Aufgebot.
Die Eheleute Hans und Marianne Gabriel, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Schmeling in Christburg, Wpr., haben das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefes, der über die für sie im Grundbuch von Ottmütz Bl. Nr. 79 in Abt. III unter Nr. 1 eingetragene Hypothek von 30 000 ℳ gebildet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. August 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Groß Strehlitz, 5. Dezember 1923. [80722]
Die verwitwete Rittergutsbesitzerin Toni Scholz geb. Bannerth in Starr⸗ witz, Kreis Grottkau, hat das Aufgebot der notariell beglaubigten Urkunde vom 31. März 1914 (Nr. 332 des Notariats⸗ registers des Notars Dr. Ernst Riemann für 1914), in der der unter 1 bezeichnete Hypothekengläubiger Her⸗ mann Müller die erwähnte Anteils⸗ hypothek von 18 000 ℳ nebst den Zinsen seit dem 31. März 1914 an den Rittergutsbesitzer Bernhard Scholz in Starrwitz abgetreten und bekannt hat, die Zessionsvaluta erhalten zu haben und die Umschreibung der auf den neuen Gläubiger und Zustellung des darüber gebildeten Hypothekenbriefes an ihn bewilligt und beantragt hat, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juli 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Kechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Ürkunde erfolgen wird.
Ottmachau, den 13. Dezember 1928.
Amtsgericht.
[80723] Aufgebot.
Auf den Antrag des Fräuleins 66. Hamann in Braunschweig, Wilhelmstr. 34, vertreten durch die Rechtsanwälte Weichsel und Dr. Gramm in Braunschweig, wird ein Aufgebot dahin 1 1. Die am 20. Okkober 1857 zu Braunschweig als Tochter der Johanne Justine Elisabet amann Fboren Ehefrau des Kylographen Johannes Carl Wilhelm Lehne erg, Marie Auguste Henriette Henneberg geb. Hamann, im Inlande zuletzt in Hamburg wohnhaft, die etwa 1888/89 nach Nordamerika (New York) aus⸗ gewandert und seit 1913 verschollen ist, wird hiermit aufgefordert, sich bei dem Amtsgericht in Abteilung für Aufgebotssachen, Sievekingplatz, Ziviljustizgebäude, Zimmer 420, pätestens in dem daselbst am Freitag,
em 21. Juni 1929, 12 Uhr, statt⸗ findenden Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er⸗ olgen wird. 2. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem Amtsgericht in Ham⸗ burg, Abteilung für Aufgebotssachen, spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu machen.
Hamburg, den 26. November 1928.
Das Amtsgericht. Abteilung für Aufgebotssachen. [80724]
Die 8 % igen Goldkommunalobligationen der Preußischen Pfandbrief⸗Bank in Berlin, Em. XX Serie 9 Lit. C Nr. 377/78 über je 500 GM = 179,2115 g Feingold sind für kraftlos erklärt worden. — F. 451. 28.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.
[80725]
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Aachen vom 4. 12. 1928 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Aachen Band 131 Bl. 5217 in Abt. III. Nr. 3 eingetragene Post, lautend auf restlich 5000 ℳ, für kraftlos erklärt worden.
Aachen. Amtsgericht. 6.
[80726]
Durch Ausschlußurteil vom 28. No⸗ vember 1928 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Haus Friedland Band III Blatt 130 in Abt. III unter Nr. 14 für die Milchhändlerfrau Auguste Thiel geborene Briese in Charlottenburg, Schlüterstraße 69, eingetragenen Teilpost von 1000 Papiermark für kraftlos erklärt. Amtsgericht Friedland, Ostpr.,
28. November 1928.
[80727]
Durch Ausschlußurteil vom 4. Dezember 1928 ist der Hyvpothekenbrief, der über die im Grundbuch von Blatt Nr. 2 Nieder Ellguth in Abt. III unter Nr. 4 eingetragene Papiermarkhypothek von 900 ℳ gebildet ist, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Groß Strehlitz, 11. Dezember 1928.
[80728]
Durch Ausschlußurteil von heute sind folgende Hypothekenbriefe über die zugunsten der Sparkasse der Stadt Köln im Grund⸗ buche von Köln⸗Rondorf Bd. 55 Blatt 2200 in Abt. III Nr. 2 über ℳ 31 250 Nr. 3 über ℳ 31 250, Nr. 4 über ℳ 31 250, Nr. 5 über ℳ 31 250, Nr. 6 über ℳ 31 250, Nr. 7 über ℳ 31 250, Nr. 8
über ℳ 31 250, Nr. 9 öber ℳ 31 250 Bd. 67 Art. 2266 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 12 250, Blatt 2665 in Abt. I1II Nr. über ℳ 12 250, Blatt 2672 in Abt. 111 Nr. 1 über ℳ 12 250, Bd. 55 Blatt 2200 in Abt. III Nr. 13 über ℳ 12 250, Nr. 14 über ℳ 8500, Nr. 15 über ℳ 8500 Bd 67 Blatt 2671 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 8500, Bd. 55 Blatt 2200 in Ab’. III Nr. 17 über ℳ 8500. Nr. 18 über ℳ 8500, Blatt 2667 in Abt. I111 Nr. 1 über ℳ 8500, Blatt 2200 in Abt. III Nr. 20 über ℳ 7500, Bd. 67 Blatt 2664 in Abt. III Nr. 21 über ℳ 7500, Blatt 2663 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2662 in Abt. III! Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2661 in
(Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2679
in Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2678 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500 Blatt 2677 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2676 in Abt. III. Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2675 in Abt. I11 Nr. 1 über ℳ 7500, Blatt 2674 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500 Blatt 2673 in Abt. III Nr. 1 über ℳ 7500 eingetragenen Hypotheken für kraftlos erklärt worden. Köln, den 6. Dezember 1923. Amtsgericht. Abteilung 71.
[80729]
Durch Ausschlußurteil vom 5. Dezember 1928 ist der Hypothekenbriet vom 28. No⸗ vember 1905 über die für den Apotheker Julius Wilhelm Craemer in Godesberg setzt Bochum, im Grundbuch von M.⸗Glad⸗ bach Land Band 52 Blatt 2444 in Abt. III Nr. 2 eingetragene Darlehnskorderung von 9000 ℳ für kraftlos erklärt worden
M.⸗Gladbach, den 6. Dezember 1928.
Das Amtsgericht.
[80733] Beschluß.
Der von dem unterseichneten Gericht ausgestellte Erbichein vom 4. 6. 1926 nach der Ehefrau des Landwirts Hubert Meuser, Eva, geb. Bommerich, wird für kraftlos erklärt.
Bergheim⸗Erft, den 4. Dezember 1928.
Das Amtsgericht.
[80732]
Der am 3. Juli 1903 nach der am 1. April 1903 verstorbenen Luise von Lang, geb. Reoser, Witwe des Gustav von Lang, Privatmanns in Stuttgart, Tübinger
rraße 51, ertellte Erbschein wird infolge eingetietener Unrichtigkeit destelben durch den Tod des Vorerben Walter Lindheimer, nachdem die angeordnete Einziehung des Erbscheins ohne Erfolg geblieben ist, für kraftlos erklärt.
Stuttgart, am 4. Dezember 1928.
Nachlaßgericht.
[80730] Durch Ausschlußurteil vom 8. 12. 1928
ist der Versicherungsbeamte Max Becker, geboren am 10. November 1885 in Murchin, Kreis Greifswald für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. 12. 1926 fest⸗ gestellt. (1 V. 85/27.) Berlin, den 8. Dezember 1928. Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abteilung 1.
[80731]
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Bochum vom 6 Dezember 1928 ist für Recht erkannt: Der verschollene Albert Bischoff, geb. am 17. Mai 1891 zu Bochum⸗Hamme, zuletzt wohnhaft in Bochum⸗Hofstede, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Ja⸗ nuar 1923 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlaß zur Last.
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4. Heffentliche Zustellungen.
[803561 Oeffentliche Zustellung.
Die Handlungsreisende Gertrud Wal⸗ ter in Gleiwitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Koppenhagen in klagt gegen ihren Ehemann, den Bahnarbeiter Josef alter, früher in Gleiwitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit Antrag auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des Beklagten und 85* aus § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor die III. Zivilkammer des
Landgerichts in Gleiwitz auf den 7. Fe⸗ bruar 1929, vormittags 9 ¼% Uhr, mit der FI sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu Fs
IW en 7. Dezember 1928.
er Urkundsbeamte 1
der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[80738] Oeffentliche Zustellung und Ladung. In der Streitsache Höfler, Elisabetha Barbara, geb. Röck, Hiltsarbeitersehefrau in Roßtal, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Fischer in Fürth i. Bay, gegen Höfler, Johann, Hilfsarbeiter, zu⸗ letzt in Roßtal, nun unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor die Ziüvil⸗ kammer des Landgerichts Fürth t. Bay. auf Montag, den 11. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ sorderung, einen beim Prozeßgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Sie wird beantragen zu er⸗ kennen: I. Die Ehe der Streitsterle wird aus Verschulden des Beklagten geschieden.
11e“
II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtestreits zu tragen. Dies wird zum Zwecke der öffenttichen Zustellung bekannt⸗ gegeben. Fürth (Bayern), 14. Dezember 1928. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[80739] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frida Marie Theska geb. Horns, Hamburg, Kieler Straße 87 I b. Haufe, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Hildesheimer, klagt gegen ihren Ehemann. den Ilolierer Johannes Friedrich Theska, z. Zt. unbekannten Aufenthalts wegen Ehescheidung gemäß §8§ 1567. 1588 B. G⸗B., mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Ham⸗ burg, Zivilkammer 14 (Zivilsustizgebäude. Sievekmaplatz), auf den 21. Februar 1929, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 12. Dezember 1928.
Die Geschärtsstelle des Landgerichts.
[80741] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frieda Therese Henriette Grinfe, geb. Geithe, gesch. Kutzscher, z. Zt. Untersuchungshaft in Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. L. Mainz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Staatsarbeiter Albert Adolf Robert Grinke, z. Zt. unbekannten Aufenthalts. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg, Zivilkammer IV. (Ziviliustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 14. Februar 1929, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Hamburg, den 13. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[807401 Oeffentliche Zastellung.
Der Ehefrau Luise Wilhelmine Schu⸗ macher geb. Tolusch, Düsseldorf, Berger⸗ straße 18, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Arnold Tants, Hamburg l, Rosenstr. 11, klagt gegen ihren EChemann, den Metzger Wilhelm Schumacher, wohnhaft zuletzt Hamburg, Mühlen⸗ straße 5 IV, ietzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ebescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und ihn für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 13 (Ziviliustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 12. Februar 1929, 9 ¼ Ühr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 13. Dezember 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[80742] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frieda Elsbeth Mathilde Grimpe, geb. Giesecke, Hannover, Engel⸗ bosteler Damm 82, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Erich Rodehau in Ham⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann Louts Robert Friedrich Grimpe, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer IV (Ziviljustizgebäude, Siepeking⸗ platz), auf den 14. Februar 1929, 9 ½ Ühr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 15. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[80743] b
In der Ehescheidungssache der Schlosser 8 Lehmann Ehefrau geb. Ahl in
eidelberg gegen ihren genannten Che⸗ mann, früher in Heidelberg, ladet die Klägerin den Beklagten vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Heidelberg zu dem auf Mittwoch, 13. Februar 1929, vorm. 10 Uhr, bestimmten Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung unter Bezugnahme auf die bereits zu⸗ gestellte Klagschrift.
Heidelberg, 13. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[80744]
Die Frieda Stiesvater 1. Rombach in Karléruhe, Kriegstraße 122, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ettlinger in Karleruhe, klagt gegen ihren Ehemann Leopold Stiefvater, Landwirt, früher zu Karleruhe, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts Karls⸗ ruhe auf Montag, den 11. März 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäaͤchtigten vertreten zu lassen.
Karlsruhe, den 13. Dezember 1928.
Der Urkundsbeamte der IV. Zivilkammer des Landgerichts.
[807471 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Lydia Kolowacki, geb. Rahn, in Hamburg 27, Stresowstraße 38 Hot., bei Schulz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Müller in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, Andres Kolowacki, früher in Stelle. Kreis Winsen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ tammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 19. Februar 1929, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lüneburg, den 14. Dezember 1923.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[80748] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martha Schertling, geb. Hemvel, in Göttnitz bei Stumsdorf, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Wisser, Dr. Dettmers, Dr. Schauenburg, Olden⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Rudolf Schertling, früher in Dauelsberg b. Delmenhorst, jetzt unbe⸗ kannten Autfenthalts, auf Grund der §§ 1568, 1567 B. G⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zwiltammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 22. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Oldenburg, den 30. November 1928.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts. 8
[80749] Oeffentliche Zustellun
Die Frau Alwine Felsch, geb. Poeschel,
in Brüssow, U.⸗M., bei Besitzer Lempke, Ptozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Rudolph in Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Paul Felsch, unbekannten Aufenthalts, wegen ehewidrigen Verhaltens und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Ziwilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 4. Februar 1929, 11 Uhr. mit der S sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — R. 171.28
Prenzlau, den 8. Dezember 1923W.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[80750] Oeffentliche
Die Ehefrau Elisabeth Sobiejetzki geb. Höra verw. Wehlkritz, in Stendal, Arne⸗ burger Straße 155, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kramer in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Sobiejetzki, unbekannten Aufenthalts, früher in Stendal, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die alleinige Schuld an der Schesdung trägt, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen mit der Be⸗
gründung, daß der Beklagte sie im März
1926 ohne Grund verlassen und seitdem in keiner Weise für ihren Unterhalt ge⸗ sorgt habe, daß der Beklagte achtmal vor⸗ bestraft sei und auch mit verschiedenen
rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Stendal auf den
Frauenspersonen Ehebruch Peüghe habe. Die Kläge 8
5. März 1929, vormittags 9 uühr, mit der Aufforderung, sich durch einen ber
diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stendal, den 11. Dezember 1928.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [80751] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Emma Erdmann geb. Hitzke in Moddrow, Prosebberslwa, ge. Rechtsanwälte Schüler und Dr. Alsleben in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmied Paul Eduard Erdmann, früher in Moddrow, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Velaiphang. daß ihr Ehemann sie böswillig verlassen habe und nicht für ihren Unterhalt sorge, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Stolp auf den 13. Februar 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, slic durch einen bet diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu
lassen. 1 den 10. Dezember 1928. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter 8
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, MWVWilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen (einschließlich E ede. ⸗ und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 2oℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 h, einzelne Beilagen kosten 10 Te⸗
Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages EI“ 8 einschließlich des Portos abgegeben. 3 G “ 1. Fernsprecher E 5 Bergmann 7573.
. A Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Neℳ Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind aut einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ 1 einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die
8
Berlin, Mittwoch, den 19. Dezember, abends.
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 2 88
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Nr. 296. Reichsbankgiro
.
Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden in Dresden. h
Preußen. sgabe der Nummer 37 der Preußischen esetzsammlung.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsgerichtsrat Dr. David ist zum Senatspräsidenten beim Reichsgericht ernannt worden.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗
beständige Hypotheken vom 29. Juni 192 (RGBl. I S. 482).
Der Londoner Goldpreis beträgt
für eine Unze Feingohhonn 84 8h 11 ½¼ d, für ein Gramm Feingold demnach 32,7777 pence. Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschli der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffe vorausgeht.
den 19. Dezember 1928. Reichsbankdirektorium.
Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. Januar 1929 ab 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hi recht abgefertigte Essigjäure. . 49 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und „Essig, die aus dem Ausland eingeführt werden. 74,10 RM für den Doppelzentner wasserfreier Säure.
Berlin, den 17. Dezember 1928.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. CFr Kai
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben genehmigt, daß die Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden in Dreden
5 000 000 GM Kreditbriefe, Reihe 16, verzinslich zu 8 %, in Stücken von 100, 500, 1000, 3000, 5000 und
10 000 GM nach Maßgabe der Anleihebedingungen ausgibt.
Dresden, den 13. Dezember 1928.
Ministerium des Innern.
8 Finanzministerium Für den Minister: Dr. Schulze.
Preußen.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 390 die Verordnung zur Abänderung der Verordnung zur Ausführung des § 61 des Bet iebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 (RGBl. S. 147) bei den dem Minister für Handel und Gewerbe unterstellten Behörden, Schulen und Anstalten vom 21. Juli 192 (Gesetzjsamml. S. 222), vom 10. Dezember 1928.
Umfang † Bogen.
Zu beziehen durch R. v. Decker’s Verlag (G. W. 9, Linkstraße 35 und durch den Buchhandel.
Berlin, den 19. Dezember 1928. 1 8 Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Verkaufspreis 0,20 RM. Schenck) 2
Nichtamtliches.
Preußischer Landtag. 25. Sitzung vom 15. Dezember 1928. Nachtrag.
Die Rede, die der Finanzminister Dr. Höpker Aschoff im Laufe der fortgesetzten Beratung des Hüchies für 1929 gehalten hat, lautet nach dem jetzt vorliegenden Stenogramm wie folgt:
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Waentig hat bei seinen Ausführungen zum Haushaltsplan mit Recht darauf hingewiesen, daß die starke Steigerung der Ausgaben bei allen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine unmittelbare Folge der Kriegsauswirkungen sei, und daß die Finanzminister des Reiches und der Länder gegenüber dieser zwangsläufigen Entwicklung gewissermaßen gebunden seien. Man wird auch die Tatsache nicht bestreiten können, daß die Zu⸗ spitzung der Finanzlage nicht eine preußische Er⸗ scheinung ist, sondern sich auch im Reiche, bei allen anderen Ländern und bei allen Gemeinden vollzieht.
In der Finanzstatistik, die ich bereits des öfteren erwähnt habe, und die einen Ueberblick über das Wachsen der Einnahmen und Ausgaben im Verhältnis der Jahre 1913 und 1925 gibt, wird dargelegt, daß der Zuschußbedarf der öffentlichen Körper⸗ schaften gegenüber der Friedenszeit um 119 % gestiegen sei. Gleichzeitig wird aber dargelegt, daß, wenn man aus dem Zu⸗ schußbedarf die Kriegslasten herausnähme, also die Ausgaben, die erst unter den Wirkungen des Krieges entstanden sind, die Steigerung des Zuschußbedarfs nur 64,5 % betragen würde. Weiter wird dargelegt, daß, wenn man auch die Aufwendungen herausnähme, die infolge der Wirkungen des Krieges auf dem Gebiete der Gesundheitsfürsorge gemacht werden müssen, dann die Steigerung des Zuschußbedarfs weit unter dem Teuerungsindex liegen würde, daß also mit anderen Worten das Anwachsen des Zuschußbedarfes der öffentlichen Körperschaften nicht etwa auf ein ungeheures Wachstum der Verwaltung zurückzuführen ist, sondern mit den Aufgaben und Ausgaben zusammenhängt, die durch die Kriegsfolgen im strengsten Sinne des Wortes bedingt sind.
In diesem Zusammenhange darf ich noch auf einige Zahlen hinweisen. Im Jahre 1925 haben — gegenüber dem Jahre 1913 — die Ausgaben für die Kriegs⸗ lasten einen Mehraufwand von 3032 Millionen, die Ausgaben für die Wohnungsfürsorge von 1050 Millionen, für die Erwerbs⸗ losenfürsorge von 487 Millionen und für die Fürsorge und das Gesundheitswesen von 1258 Millionen Reichsmark erfordert. Aus diesen gewaltigen Zahlen ist zu ersehen, wie stark sich die Kriegs⸗ folgen in dem Finanz⸗ und Zuschußbedarf der öffentlichen Ver⸗ waltungen ausgewirkt haben. Darum hat Herr Abgeordneter Waentig, glaube ich, das Rechte getroffen, wenn er sagte, daß die Entwicklung, in der wir uns befinden, eine Folge der Aus⸗ wirkungen des Krieges ist.
Wenn man sich aber diese Dinge so vorstellt, sieht man auch gleich, in welch starkem Zusammenhange der Finanz⸗ und Zu⸗ schußbedarf der öffentlichen Hand mit den Verhandlungen steht, die nun demnächst die Sachverständigenkonferenz be⸗ schäftigen sollen mit der Frage, ob die Höhe der Reparations⸗ lasten herabgemindert werden kann oder nicht.
Als seinerzeit die Sachverständigen den Dawes⸗Plan auf⸗ stellten, gingen sie davon aus, daß sich die deutsche Handelsbilanz allmählich bessern würde, und daß es Deutschland allmählich möglich sein würde, die Reparationen aus den Ueberschüssen seiner Wirtschaft aufzubringen. Immerhin hielten sie diese Schluß⸗ folgerung wohl nicht für ganz sicher, und weil diese Schluß⸗ folgerung nicht ganz sicher war, fügten sie die sogenannte Transferklausel in den Dawes⸗Plan ein. Sie rechneten damit, daß die Währung einen Stoß erleiden könnte, wenn die Reparationen in vollem Umfange aufgebracht und transferiert würden.
Wir werden, glaube ich, heute sagen müssen, daß die Auf⸗ fassung der Sachverständigen durch die Ereignisse nicht ganz be⸗ stätigt worden ist. Nach doppelter Richtung hin nicht. Die Besserung der Handelsbilanz und die Möglichkeit, die Re⸗ parationen aus den Ueberschüssen der deutschen Wirtschaft zu leisten, hat sich als irrtümlich herausgestellt (sehr wahr!); denn
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wir haben noch immer eine passive Handelsbilanz und damit eine
passive Zahlungsbilanz. Auf der anderen Seite ist es aber möglich geworden, gleichwohl die Reparationen nicht nur aufzu⸗ bringen unter starkem Druck der deutschen Wirtschaft, sondern sie auch zu transferieren, weil Auslandsanleihen in beträchtlichem Umfange hereingenommen und dadurch die erforderlichen Devisen
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für den Transfer gewonnen werden konnten. Mit dieser Möglichkeit haben, glaube ich, die Sachverständigen nicht ge⸗ rechnet. Sie haben auf der einen Seite die Möglichkeit über⸗ schätzt, aus Ausfuhrüberschüssen die Devisen zu beschaffen, sie haben auf der anderen Seite die Möglichkeit, die Devisen durch Anleihen zu beschaffen, unterschätzt. So ist es allerdings bisher möglich gewesen, den Transfer durchzuführen, aber nicht weil die Devisen durch Ausfuhrüberschüsse gewonnen worden wären, sondern weil sie durch Hereinnahme von Anleihen gewonnen worden sind.
Es zeigt sich nun gleich, welche Bedeutung der Trausfer in dem Augenblick haben wird, wo die Möglichkeiten des aus⸗ ländischen Anleihemarktes geringer und geringer werden, und es drängt sich hierbei die Betrachtung auf, daß, wenn nun etwa im Zuge einer Kommerzialisierung der Repara⸗ tionen oder einer Mobilisierung von Eisenbahnen⸗ und Industriebonds der ausländische Anleihemarkt für diese Operationen in Anspruch genommen würde und dadurch gewissermaßen der Auslandsmarkt abgeschöpft werden würde, dann natürlich die Möglichkeit der Hereinnahme von Anleihen für die Bedürfnisse der Wirtschaft und damit die Möglichkeit, Devisen zu verbrauchen, um den Transfer zu zahlen, geringer und geringer werden würde. Denn wenn der ausländische Markt schon für die Kommerzialisierung der Repara⸗ tionen in Anspruch genommen wird — und dabei fließen ja keine Devisen nach Deutschland herein —, so ist natürlich die Möglich⸗
keit, ihn für andere Anleihen in Anspruch zu nehmen, überaus
gering. Es wird also der Devisenzufluß kürzer werden, und der Transferschutz wird an Bedeutung immer mehr
gewinnen. Darum konn, glaube ich, bei all den Verhand⸗
kungen, die von den Sachverständigen geführt werden, gar nicht deutlich genug betont werden, welche große Bedeutung der Tvansferschutz hat (sehr richtig!) und daß seine Bedeutung noch steigen würde, wenn man zu einer Kommerzialisierung der Repara⸗ tionen kommen würde. Daraus wird, glaube ich, der Schluß gezogen werden müssen — und er wird ja auch von allen ein⸗ sichtigen Menschen gezogen —, daß es sich hier zwar nicht um eine grundsätzliche Frage handelt, aber um eine Frage des Maßes in der Richtung, daß auf den Transferschutz nur dann verzichtet werden kann, wenn eine so weitgehende Erleichterung in dem Umfange der Reparationen eintritt, daß Deutschland es auf sich nehmen kann, ohne den Transferschutz neue Verpflichtungen in dieser Richtung zu übernehmen. (Sehr wahr!)
Dann wird aber in diesem Zusammenhauge nicht nur die Bedeutung des Transferschutzes hervorgehoben werden müssen, sondern es wird auch die schwere Belastung der deutschen Wirt⸗ schaft, die sich in dem ständigen Wachsen des Zuschußbedarfs und der damit vermehrten Steuerlast ausdrückt, ebenfalls eindring⸗ lich ins Feld geführt werden müssen. Man wird darauf hin⸗ weisen müssen, wie scharf angespannt die Finanzen der öffent⸗ lichen Hand sind und ein wie schwerer Druck aus diesem Grunde auf die deutsche Wirtschaft ausgeübt werden muß.
Meine Damen und Herren, ob diese Verhandlungen zu einen Ergebnis führen werden, steht dahin. Aber es schien mir doch notwendig, in diesem Zusammenhange auf die schwerwiegende Bedeutung des Transferschutzes für die Gestaltung unserer ganzen Finanzgebarung hier noch einmal hinzuweisen.
Ich darf dann noch mit einigen Worten auf eine Reihe von Fragen eingehen, die hier Redner der verschiedensten Parteien gestellt haben. Der Herr Abgeordnete Neumann (Frohnau) hat angeregt, man solle doch in dem künftigen Vorbericht eine Uebersicht über das Vermögen des Staates geben. Wir werden dieser Anregung gern nachkommen. Es macht keine Schwierigkeiten, diese Uebersicht über das Vermögen des Staates zu geben.
Von anderer Seite ist dann die Frage gestellt worden, wie hoch die Erhebungskosten der Preußischen Steuer⸗ verwaltung seien und ob sich nicht bei dem erheblichen An⸗ wachsen der in der Katasterverwaltung eingesetzten Kräfte all⸗
mählich doch zeige, daß die Erhebungskosten zu hoch seien. Meine
Damen und Herren, die Erhebungskosten sind im Verhälktnis zu dem großen Aufkommen der Grundvermögenssteuer und Hauszins⸗ steuer außergewöhnlich gering. Die Erhebungskosten der Preußischen Steuerverwaltung für diese Steuern betragen ein⸗ schließlich der Vergütungen, die den Gemeinden für die Erhebung der Steuern gezahlt werden, 1,5 %. Wenn ich darauf hinweise, daß die Erhebungskosten bei der Reichsfinanzverwaltung etwa bei 5 % liegen (hört, hört! links), dann werden Sie mir zugeben, daß diese Erhebungskosten in Preußen verhältnismäßig niedrig sind.
Herr Abgeordneter Dr. Wester hat sodann darum gebeten, auch die Steuercingänge des dritten Vierteljahrs zu geben. Ja, Herr Dr. Wester, das kann ich natürlich nicht,
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