1928 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Dec 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 21. Dezember 1928. S. 4.

Zu 8 12. Die Entscheidung über die in dem Anmeldever⸗ fahren streitig gebliebenen Ansprüche soll in erster und letzter Instanz in der Hand eines Zivilsenats des Reichsgerichts oder eines solchen des nach § 18 der Zivilprozeßordnung örtlich zu⸗ ständigen Oberlandesgerichts liegen. Die vorgeschlagene Zuständig⸗ keitsabgrenzung stellt einerseits sicher, daß die bedeutsamen Streit⸗ fälle, welche die Renten der ehemals landesherrlichen und standes⸗ herrlichen Familien betreffen, durchweg vor das Reichsgericht kommen, andererseits aber das Reichsgericht nicht mit einer Sfgchehs gang gefährdenden Flut minder wichtiger Einzelfälle be⸗ lastet wird.

§ 18 trifft für die Fälle Vorsorge, in denen die rechtlichen und wirischaftlichen Interessen der einzelnen Mitglieder der an dem Streitfall beteiligten Familie auseinandergehen.

§ 14 regelt das Verfahren. Das Gericht hat in erster Linie einen gütlichen Ausgleich anzustreben. Abgesehen von der Beweis⸗ aufnahme und der Kechtshilze, für die die Vorschriften der Zivil⸗

rozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes maßgebend sein folee bestimmt das Gericht sein Verfahren nach freiem Ermessen. Die den gewöhnlichen Parteiprozeß beherrschenden Grundsätze der Verhandlungsmaxime und der sich auf ihr aufbauenden Beweis⸗ last gelten demnach hier nicht; das Gericht ist vielmehr in der Wertung aller prozessualen Vorgänge und allen Vorbringens durchaus frei.

Der Abs. 2 eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.

Zu 6 15. Insoweit im Rechtsstreit, insbesondere beim Ab⸗ schluß eines Vergleichs, abgegebene Erklärungen zu ihrer Wirk⸗ semte an sich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts oder ie Genehmigung oder Bestätigung der Fideikommißaufsichts⸗ oder ⸗auflösungsbehörde erfordern würden, erscheint die Mitwirkung dieser Stelle hier neben derjenigen des Reichsgerichts oder des Oberlandesgerichts vherlic.

Zu § 16. Die Vollstreckungsklausel zu den in dem Verfahren ergehenden Entscheidungen, einschließlich der einstweiligen An⸗ vrontungen nach § 14 Abs. 2, soll der Vorsitzende des Gerichts er⸗ teilen.

Nach § 17 hat das Gericht bei Abschluß des Verfahrens eine angemessene die durch etwaige Beweisaufnahmen erwachsenen Auslagen mitumfassende Panschalgebühr festzusetzen und die Zahlungspflichtigen zu bestimmen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten soll nach Abs. 2. ausgeschlossen sein.

§ 18 regelt das Verhältnis zwischen dem vor dem Reichs⸗ gericht oder dem Oberlandesgericht zu führenden Rechtsstreit und

etwaigen sonstigen siber die fraglichen Renten anhängigen Pro⸗ zessen. Die Entscheidung darüber, ob die Rente dem Gesetz un er⸗ steht, soll in jedem Falle in der Hand des Reichsgerichts oder des Oberlandesgerichts liegen.

Die Bestimmung im ü daß nach Inkrafttreten des Gese

Satz 2 hat den Fall im Auge, tzes ein Rentenanspruch vor dem ordentlichen Gericht mit der Begründung geltend gemacht wird, daß er dem Gesetz nicht unterstehe. Gelangt das nach Abs. 1 angerufene Reichsgericht oder Oberlandesgericht zur entgegen⸗ gesetzten Auffassung, so 18. es nach Abs. 2 Satz 1 über den An⸗ spruch auch dann fachti entscheiden, wenn eine Anmeldung des Anspruchs nach § 11 Abs. 1 unterblieben war dies aber nur dann, wenn die Klage vor Ablauf von sechs Monaten nach In⸗ krafttreten des Gesetzes, d. h. innerhalb der Anmeldefrist, er⸗ hoben war. Bejaht bei einer nach Ablauf dieser Frist erhobenen Klage das nach § 18 Abs. 1 angerufene Reichsgericht oder Ober⸗ landesgericht die Unterstellung der Rente unter das Gesetz, so kann es, wenn die Rente nicht auch vorsorglich nach § 11 ange⸗ meldet war, nur ihr Erlöschen gemäß § 11 Abs. 4 aussprechen.

Wird der im gewöhnlichen Verfahren anhängig gemachte Rechtsstreit von dem Reichsgericht oder dem Oberlandesgericht an sich gezogen, so ist in der Entscheidung auch über die Kosten des vorausgegangenen Verfahrens, und zwar nach freiem Er⸗ messen, zu befinden.

Findet im übrigen ein im gewöhnlichen Verfahren an⸗ hängiger Rechtsstreit infolge der in dem Gesez getroffenen Regelung seine Erledigung, d sollen, vorbehaltlich anderweiter Parteivereinbarung, die Kosten des Verfahrens als gegen⸗ einander aufgehoben gelten, d. h. die gerichtlichen Kosten fallen beiden Teilen je zur Hälfte zur Last und ein Ausgleich hinsicht⸗ lich der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

u § 19 wird auf die Ausführungen im ersten Teile der Begründung verwiesen.

§ 20 nimmt die den Religionsgesellschaften zustehenden Rentenansprüche mit Rücksicht auf die in den Artikeln 138, 173 der Reichsverfassung vorbehaltene besondere Regelung aus dem Geltungsbereiche des Gesetzes aus.

§ 21 sieht den Erlaß von Durchführungsverordnungen vor⸗

§ 22 ermächtigt den Reichsminister der Justiz, zum Reichs⸗ gericht für die Dauer der ihm auf Grund dieses Gesetzes zu⸗ fallenden 1111““ Hilfsrichter zur Erledigung der Geschäfte der Zivilsenate einzuberufen.

Uebersicht der Einnahmen’ des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April bis 30. November 1928.

E1“ nahn

nung S1 5

Im Reichshaus⸗ haltsplan ist die

Einnahme für das vom 1. April 1928 Rechnungsjahr

bis 1928 30. November 1928 veranschlagt auf

Reichsmark Rpf. Reichsmark

Aufgekommen sind

im Monat November 1928

Reichsmark †Rpf.

29

a) Fortdauernde Steuern.

Einkommensteuer:

a) aus Lohnabzügen)

b) Steuerabzug vom Kapltalertrage.

c) andere e“ 11“ Körvperschaftsteuer.. 8. Vermögensteuer 16 . Verm ögenzuwachssteuer ³) . Erbschaftsteuer . Umsatzsteuer . Grunderwerbsteuer )

8 90sb5. 0 9 9 5bö9

& —2mSecedo

Kapitalverkehrsteuer: a) Gesellschaftsteuer. b) Wertpaviersteuer. Börsenumsatzsteuer d) Aufsichtsratsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer u“ Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: a) Totalisatorsteuer . . . b) andere Rennwettsteuer c) Lotteriesteuer.. Wechselsteuer . Beförderungsteuer: a) Personenbeförderung 116*“ ) Güterbeförderung... 11““

Summe a

ssinmalige Rägne

Steuer zum Geldentwertungsausgleiche . bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuery).. Summe b.

Summe A.

B. Zölle und Verbrauchsabgaben. a) Verpfändete. Bnv Tabaksteuer: c1* b) Materialsteuer (einschl. Ausgleichssteuer c) Tabakersatzstoffabgabe.. . EVEo 1111566*“ Aus dem Spiritusmonopol.

CSumme a

0 2 2. 0 2 8 90 0 222920 2220 2. e 2 2 2 0 020 9 90 .* CEEE

Essigsäuresteuer .. Schaumweinsteuer. Zündwarensteuer. . Leuchtmittelsteuer . Spielkartensteuer 8 Statistische Gebühr Süßstoffsteuer . ..

1“ Summe b. .“ Summe B.

2 2⁴ 20 2 90 20

1“

C. Sonstiges. I 1““

Summe C. Im ganzen

¹) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw überwiesenen Anteile usw und der an den Generalagenten für Reparations⸗ ahlungen und an den Kommissar für die verprandeten Einnahmen abgelieferten Beträge. ²) An Lohnsteuer sind erstattet: im November 1928 = 110 311,03 RM; m der Zeit vom 1. April bis 30. November 1928 = Hebung gesetzt. ⁴) Hierin ist die von Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

und Nachsteuer)

120 369 212 6 309 426 97 729 196 41 291 965 80 333 125

5 827 980 41 028 508 3 095 991

984 758 886 4 f 121 827 120 1 123 243 644 d 453 572 477 280 322 349 47 539 002 717 069 539 25 187 448

22 900 000 000

550 000 000 520 000 000

100 000 000 1 050 000 000 40 000 000

80 000 000 30 000 000 85 000 000

160 000 000 50 000 000

45 662 912 8 732 074 34 441 217 38 376

128 983 249 38 747 913

14 876 166 14 291 848 31 247 248 35 037 347

133 758 568 115 004 936

4 354 342 327

5 734 570

1 131 164

3 369 304

3 791

13 698 399 4 713 577

989 717 1 578 892 3 172 551 4 443 445

14 874 201 16 680 752

466 375 765

40 000 000 40 000 000 50 000 000 180 000 000 160 000 000

6 035 000 000

25 000 000 25 000 000 6 060 000 000

5783 363 5 783 363 4 360 125 691

366 586 366 586 466 742 352

742 097 171 1 200 000 000

471 724 745 92 496 471

125 470

104 614 580

276 843 026

173 972 534

1 861 873 999

780 000 000

140 000 000 370 000 000 270 000 000

2 760 000 000

11 835 831 35 313 949 25 049 859

222 327 658

2 000 000 15 000 000 11 400 000

8 000 000

2 000 000

3 000 000

600 000

42 000 000 2 802 000 000

1 480 921 9 089 054 8 536 027 7 461 756 1 646 325 2 225 721 380 804 30 820 610

1 892 694 610

836 87! 998 079 1 487 430 181 047 283 815 1111

4 046 743 226 374 402

90 827 90 827 6 252 911 130 8 862 000 000

10 614 10 614 693 106 140

16 836 935,60 RM. ⁸) Bis 31. Dezember 1928 außer

8

An Steuern und Zöllen sind im Monat November 1928 insgesamt 693,1 Millionen Reichsmark aufgekommen, und zwar an Besitz⸗ und Verkehrssteuern 466,7 MiLionen Reichsmark, an und Verbrauchsabgaben 226,4 Millionen Reichsmark.

dieses Aufkommen kann mit dem Aufkommen im vorhergehenden Monat, dem Oktober 1928, wenigstens die der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaft⸗, Umsatz⸗ und Vermögen⸗ teuer, nicht verglichen werden. Denn im Oktober waren im Gegen⸗ atz zum November Vorauszahlungen auf die veranlagte Ein⸗ sisteuer und die Umsatzsteuer zu ent⸗ richten, wogegen im November Vorauszahlungen bnf die Ver⸗ mögensteuer gezahlt worden sind, die im Oktober fehlten. Das Aufkommen aus den vorgenannten Steuern läßt sich daher nur mit dem Aufkommen im August 1928, dem entsprechenden Monat des Vorvierteljahrs, vergleichen. m November haben die ver⸗ anlagte Einkommensteuer 97,7 Millionen Reichsmark, die Körper⸗ 41,3 Millionen Keichsmark, die teuer 41 Mil⸗ ionen Reichsmark und die 1“ 80,3 Millionen Reichs⸗ mark erbracht; im August 1928 sind die entsprechenden Zahlen 115,3 44,1 36,1 und 66,1 Millionen Reichsmark. Das Novemberaufkommen aus der EE“ und der weicht also nur unwesentlich von dem Angustaufkommen ab; as geringere ne rüngten an veranlagter Einkommensteuer im November beruht darauf, daß im August noch Abschlußzahlungen eingingen, das Mehraufkommen an Vermögensteuer im November ist darauf zurückzuführen, daß im November schon Abschluß⸗ zahlungen entrichtet worden sind und für die Landwirtschaft im August kein ehgeg war.

Ein Vergleich des Novemberaufkommens der übrigen Steuern mit ihren Erträgen im Oktober zeigt, abgesehen von den durch die Jahreszeit verursachten Schwankungen, nur unerhebliche Ab⸗ weichungen. An Lohn teuer sind 120,4 Millionen Reichsmark auf⸗

ekommen, das sind 5,7 Millionen Reichsmark weniger als im ktober, eine Folge der Lohnsteuersenkung, die sich im November das erstemal voll auswirkte. Beim Steuerabzug vom Kapital⸗ ertrage ist das Aufkommen im November wegen des in den Oktober fallenden Zinstermins um 9,6 Millionen Reichsmark geringer als im Oktober. Die Zölle haben im November 9,6 Millionen Reichs⸗ mark weniger als im Oktober 1928 ergeben, was hauptsächlich auf eine weitere Verminderung der Getreideeinfuhr infolge des günstigen Ausfalls der inländischen Ernte zurückzuführen ist. Die Einnahmen an Tabaksteuer sind um 1,2 Millionen Reichsmark, die an Zuckersteuer um 8,7 Millionen Reichsmark und die an Biersteuer um 6,2 Millionen Reichsmark hinter den Oktober⸗ einnahmen zurückgeblieben, wogegen die Einnahmen aus dem Spiritusmonopol um 2,6 Millionen Reichsmark Festiegen sind.

In den ersten 8 Monaten des Rechnungsjahres sind im ganzen 6252,9 Millionen Reichsmark, also 344,9 Millionen Reichsmarl mehr als acht Zwölftel des Jahressolls von 8862 Millionen Reichsmark (¼1 2 von 8862 = 5908) aufgekommen. Da jedoch in diesen Zeitraum drei Monate fallen, in denen Vorauszahlungen auf die Einkommen⸗, Körperschaft⸗ und Umsatzsteuer zu entrichten waren, in die restlichen 4 Monate aber nur noch ein solcher Monat fällt, läßt sich aus dieser Gegenüberstellung noch kein be⸗ Schluß auf das endgültige Jahresergebnis ziehen. Ins⸗

esondere kann daraus ein Mehraufkommen für das Reich nicht gefolgert werden, weil die Mehreinnahme in den 8 8 Monaten in der Hauptsache aus Ueberweisungssteuern herrührt, an denen die Länder in größerem Ausmaße bekeiligt sind

Berlin, den 14. Dezember 1928. Reichsfinanzministerium.

ommensteuer, die Körperscha

Handel und Gewerbe. Berlin, den 21. Dezember 1928.

In den am 18. d M. abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen der Ostwerke Schultheiß⸗Patzenhofer⸗Gesellschaften wurde beschlossen, den auf den 11. Januar 1929 einzuberufenden ordentlichen Generalversammlungen die Ausschüttung einer Dividende von 15 vH auf die Schultheiß⸗Patzenhofer⸗Stammaktien sowie 12 vH auf die Ostwerke⸗Stammaktien, und zwar auf das bei beiden Gesell⸗ schaften im abgelaufenen Geschäftsjahre erhöhte Stammaktienkapital, und der satzungsgemäßen Dividende von 6 vH auf die Vorzugsaktien vorzuschlagen. Der Geschäftsgang der Brauereien in den ersten 4 Monaten des neuen Geschäftsjahres wurde als zufriedenstellend be⸗ zeichnet; die bisherige Entwicklung der an die Schultheiß⸗Patzenhofer Brauerei⸗Aktiengesellschaft neu angegliederten schlesischen Betriebe ent⸗ spricht den gehegten Erwartungen. Auch bei den Unternehmungen, an welchen die Ostwerke als „Holding⸗Gesellschaft“ beteiligt sind, hefgeotgt der Geschäftsgang allgemein, die Umsütze entwickeln sich

eigend. Nach dem Bericht der Getreide⸗Industrie &ꝙ& Commission Aktiengesellschaft, Berltn, über das Geschäftsjahr vom 1. Jult 1927 bis 30. Junt 1928 konnte die Auslandsgetreideabteilung durch die Größe ihres Umsatzes mit aus⸗ reichendem Gewinn arbeiten. Ebenso haben sich das Inlandsgetreide⸗ geschäft, insbesondere auch die Geschäfte der Braugerstenabteilung zufriedenstellend entwiceelt Die Malzfabriken waren voll beschäftigk und haben auskömmliche Preise erzielt. Auf die Aktien entfallen 10 vH.

London, 20. Dezember. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 20. Dezember (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 13. Dezember) in tausend Pfund Sterling: Notenumlauf 384 110 (Zun. 9290), Depositen der Regierung 11 140 (Zun. 3510), andere Depositen: Banken 66 250 (Abn. 7170), Private 35 960 (Abn. 770), Goldbestand 160 750 (Abn. 1690), Regierungssicherheiten 57 760 (Abn. 1350), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorsch. 15 670 (Zun. 4480) Wertpapiere 20 480 (Zun. 3470). Prozentsatz der Reserven zu den Passiven 29,24 gegen 37,90 82 Clearinghouseumsatz 820 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 3 Millionen mehr.

20. Dezember. Ausweis der Bank von Frank⸗ reich vom 20 Dezember (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche. In Millionen Franken). Aktiva. Goldbestand 317722 (Zun. 83), Auslandsguthaben 14 031 (Abn. 63), Devisen in Reort 23 (Abn. 461), Wechsel und Schatzscheine 22 664 (Zun. 199), davon: diskontierte Handelswechsel 3540 (Abn. 76), sonstige im Ausland gekaufte Wechsel 19 124 (Zun. 275), Lombarddarlehen 2252 (Abn. 17), Bons der Autonomen Amortisationskasse 5930 (unver⸗ andert). Passiva. Notenumlauf 61 421 (Abn. 406), täglich fällige Verbindlichkeiten 19 661 (Zun. 486), davon: Tresorguthaben 7818 (Zun. 219), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 5193 (Zun⸗ 180), Privatguthaben 6369 (Zun. 94), Verschiedene 281 (Abn. 7), Devisen in Report 123 (Abn. 461), Deckung des Banknoten⸗ der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 39,12 vH

06 vH).

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe’“ s. i. d. Ersten Beilage.) (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (MNMengering) in Berlin. Druck der 8“ Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, erlin, Wilhelmstraße 32.

““ Sechs Beilagen 1 (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),⸗

1928

S Erscheint an jedem Wochentag abends.

SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 T.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher F 5 Bergmann 7573.

Bezugspreis vierteljährlich 9 Seℳ, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

dru ck

Nr 8 299. Reichsbankgirokonto.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzei

einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Rx Geschättsstelle sind aut insbes ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ . einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) vor dem Einrückungstermin

1 Anzeigen nimmt an die Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzutenden,

ervorgeboben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bei der Geschäftsstelle eingegangen fein 4

Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 2 8

☛— Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden: es muß aus den Mannskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Mannuskripts ab. ☚☛

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

ekanntmachung über die Zulassung von Börsentermingeschäften in Aktien von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehmungen. Bekanntmachung über die Neubesetzung in o wertungsbeirat. Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften. Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin lassungskarten. Filmverbot. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 49 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil II. Bekanntmachung, beireffend die I. und III. Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.

Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille. Berichtigung zu einer Mitteilung, betreffend Verleihung der Erinnerungsmedallle. Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗

betreffend Zu⸗

ecklenburg⸗

lasse Urkunden usw.

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung

über die Zulassung von Börsentermingeschäften in Aktien von Bergwerks und Fabrikunternehmungen.

Vom 21. Dezember 1928. 1 Auf Grund des 8 63 Abs. 1 des Börsengesetzes (NSBl. 1908 S. 215) hat der Reichsrat beschlossen: Börfentermingeschäfte in Aktien der

1. hee s Wefttltf he Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen, 2. Schlesischen Portland⸗Cement⸗Industrie Aktiengesellschaft in

Oppeln. 3. Mitteldeutschen Stahlwerke Aktiengesellschaft in Berlin sind zulässig.

Berlin, den 21. Dezember 1928. 8

Reichswirtschaftsminister. J. A.: Heintze.

Bekanntmachung 8 über die Neubesetzung einer Stelle im Bewertungs⸗ beirat für den zweiten Hauptfeststellungszeitraum. Vom 19. Dezember 1928.

„Auf Grund des § 17 Abs. 4, § 22 Abs. 2, 4 und § 24 Abs. 1, 4 des Reichsbewertungsgesetzes habe ich an Stelle des verstorbenen Gutsbesitzers Hermann Gebhard in Eppingen (Baden) den Gutsbesitzer Hugo Herrmann in Blaufelden, O.⸗A. Gerabronn (Württemberg), für den Rest des laufenden zweiten Hauptfeststellungszeitraums zum ständigen Vertreter der süüs beamteten Hauptmitglieder des Bewertungsbeirats ernannt.

Beerlin, den 19. Dezember 1928.

Der Reichsminister der Finanzen. 8 Hilferding. 6

Aktenzeichen Entscheidung

Bezeichnung der Schrift

Psch. 215 P.⸗St. Berlim v. 20. 11. 1928 26 2 9 l Die Zeitschrift als

12 Monaten.

928.

Dresdner Arena. Die interessante sächsische Montags⸗ häpg. 98 Jahrgang, Nr. 1, 8, 15, 16, 17,

folche auf die Dauer von

Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. von Zͤahn.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 18 504 vom 21, März

So wie der Sturmwind braust.. sind ab 25. De⸗ zember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bild⸗ streiens vom 10 Dezember 1928 unter Prüfnummer 21 099 mit Fn neuen Haupttitel „Stürme“ erteilten Zulassungskarten sind gültig.

M2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 436 vom 12. Juli 1928 „Die Liebschaften einer Schauspielerin“ sind ab 25. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 10. Dezember 1928 unter Prüfnummer 21 100 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

3. Die Zulassungstarten Prüfnummer 20 877 vom 19. November 1928 „Bauernsiedlung in Niederschlesien“ sind ab 26. Dezember 1928 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 11. Dezember 1928 unter Prüfnummer 21 122 mit gleichem Haupt⸗ titel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 19 320 vom 25. Juni 1928 „Das göttliche Weib“ sind ab 30. Dezember 1928 ungültig. Nar die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 15. Dezember 1928 unter Prüfnummer 21 163 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 21 006 vom 3. Dezember 1928 „Verheiratete Junggesellen; sind ab 28. Dezember 1928 un⸗ gültig, sofern sie nicht den neuen Haupttitel „Ledige Ehemänner“ tragen. 3

Berlin, den 20. Dezember 1928.

Der Leiter der Filmprüfstelle. G Mildner.

b Filmverbot. 1 8. Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Menschen

ohne Gewissen“, 7 Akte = 1970 m lang, Antragsteller: Biograph⸗Film G. m,. b. H., Berlin

Ursprungsfirma: Ouo!

Spitzer, Wien, nummer 21 090 verboten worden. Berlin, den 21. Dezember 1928. 8 Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner. 8

ist am 10. Dezember 1928 unter

——

Bekanntmachung. 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:

die Verordnung zur Abänderung der Vorschriften zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft, vom 5. De⸗ zember 1928,

die Verordnung über das Außerkrafttreten der Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Beförderungspreisen der Eisen⸗ bahnen, Kleinbahnen (Lokalbahnen usw.), Straßenbahnen und Anschluß⸗ bahnen, vom 10. Dezember 1928,

die Bekanntmachung über die Geltung des Protokolls des Völker⸗ bundes über die Schiedsklauseln im Handelsverkehr vom 24. Sep⸗ tember 1923 in Oesterreich, der Schweiz, Japan und Frankreich, vom 15. Dezember 1928,

die Bekanntmachung über den Beitritt Polens zum Madrider Ab⸗ kommen vom 14. April 1891, betreffend die U falscher Herkunstsbezeichnung auf Waren, revidiert im Haag am 6. November 1925, vom 15. Dezember 1928,

die Bekanntmachung ü ber den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 17. Dezember 1928.

Umfang Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 21. Dezember 1928.

I. und III. Mecklenburg⸗Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.

Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Roggen auf 10,25 RM für den Zentner sind nach bereits erfolgtem Abzug der Kapitalertragssteuer zu zahlen für den am 2. Januar 1929 fäll gen Zinsschein:

der I. Roggenwertanleihe: Lit. A 1,15 RM, Lit. B —,46 RM, Lit. 0 Lit. D —,11 RM. 8 der III. Roggenwertanleihe: Lit. A 11,50 RNM, Lit. B 4,60 RNM, Lit. C Lit. D 1,15 RM. Schwerin, den 21. Dezember 1928

11“ Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

Preußen. Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 25. November 1928 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Walter Czinczoll, Steuerassistent in Stettin, Walter Mark Fabrikhilfsarbeiter in Wetter (Ruhr), Landkreis

Hagen i. W., Tischlergeselee in Grohnde, Kreis

Heinrich Krietenstein, Hameln⸗Pyrmont,

Dr. Erich Thiele, Regierungsmedizinalrat in Flensburg,

August Fenner, Maschinist in Köpitz, Kreis Cammin,

Johann Lütkenhorst, Schlosser in Kleve, Kreis Kleve,

Heinrich Möller, Werkmeister in Wesermünde⸗G.,

Max Lorbeer, Kaufmann in Berlin S0. 36, G

Rudolf Wiederhut. Ingenieur in Elberfeld,

Eduard Rübo, Schlosser in Kleve,

Franz Jasse, Amtsrat, Berlin⸗Friedenau, 8

arl Seethaler, Diplomingenieur, Berlin⸗Charlottenburg,

Lindenallee 24.

1“

Berichtigung

Durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom

7. November 1928 ist dem Landrat Viktor von Poser und

Groß⸗Naedlitz in Ortelsburg nicht die Erinnerungsmedaille

für Rettung aus Gefahr, sondern die Rettungsmedaille am Bande verliehen worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: sesl

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. August 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Elektrizitgre⸗ verband Stade (Zweckverband) in Bremen für die Leitung und Ver⸗ teilung des elektrischen Stromes ausgenommen Hochspannungs⸗ leitungen von mehr als 50 000 Volt sowie Umspann⸗ und Schalt⸗ stationen die über den Rahmen von Ortsstationen hinausgehen innerbalb der Regierungsbezirke Stade und Löneburg durch die Amts⸗ blätter der Regierung in Stade Nr. 46 S. 145, ausgegeben am 17. November 1928, und der Regierung in Lüneburg Nr. 47 S. 281, ausgegeben am 24. November 1928; 1

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 6. No⸗ vember 1928 über die Verlerhung des Enteignungsrechts an die Preußische Elektrizitäts⸗Aktiengesellschaft in Berlin für den Bau einer bei Edelzell von der bestehenden Leitung Marbach Elm abzweigenden 60 000⸗Volt⸗Leitung nach Fulda durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 46 S. 270, ausgegeben am 17. November 1928.

Nichtamtliches. 1 Deutsches Reich.

Der litauische Gesandte Sidzikauskas hat Berlin ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Lozoraitis die Geschäfte der Gesandtschast.

Der polnische Gesandte Knoll hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Wyszyüski die Geschäfte der Gesandtschaft. 8

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tags g äftigte sich in Fine vorgestrigen Sitzung mit den zahl⸗ reichen Anträgen über Hochwasserschäden im Oder⸗ Warthe⸗ und Netzegebiet, über Unwetterschäden im Bezirk Wiezbaden und Sturmschäden im