[81971]. 8
Prospekt der
Preußischen Pfandbrief⸗Bank
über Goldmark 20 000 000. — 4 ½¼ iger Goldpfandbriefe Emission 43,
iger Nr. 299 vom 22. Dezember 1928.
in Berlin.
Erweiterungsausgabe.
Lit. 0 Nr. D 10 001 „ E; 11 001 „ F 59 001 „ 99 000 „ G „ 26 001 „ 76 000 „ Preußische Pfandbrief⸗Bank
10 001 bis 14 500 zu 19 000 „ 26 000 „
vie
GM. 1000,— = 500,—
„ 300,—
„ 4 500 000,— 4 500 000,— 7, 100,— „ 4 000 000,— F. 50,— „ 2 500 000,— ist eine im Jahre 1862 errichtete Aktien⸗
1H U I.
gesellschaft. Sie hat zum Gegenstande die Geschäfte, die die Hypothekenbanken nach
den gesetzlichen Bestimmungen betreiben
sicht.
dürfen, und untersteht der staatlichen Auf⸗
Auf Grund staatlichen Privilegs und gemäß Artikel 85 der Durchführungs⸗
verordnung zum Aufwertungsgesetz vom eine Erweiterungsausgabe von
29. November 1925 veranstaltet die Bank
4 ½ %oligen Goldpfandbriefen Emission 43 in Höhe von GM. 20 000 000,— (1 Goldmark = ½1% kg Feingold) zum Zwecke
der Erfüllung des Abfindungsangebots der
Bank gemäß Bekanntmachung im Deutschen
Reichsanzeiger vom 23., 24. und 25. August 1928. Prospekt über die erste Ausgabe von GM. 35 000 000,— 4 ½ %ige Goldpfandbriefe Emission 43 ist abgedruckt im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 49 vom 28. Februar 1927.
Als Deckung der Pfandbriefe dienen in Goldmark aufgewertete und auf Gold⸗
basis abgeschlossene Hypotheken.
Die auf die Deckung der Pfandbriefe eingehenden ordentlichen und außer⸗ ordentlichen Rückzahlungen sind zur Einlöfung der Goldpfandbriefe im Wege der Aus⸗ losung zu verwenden. Auch können diese Pfandbriefe zur Rückzahlung von Auf⸗ wertungshypotheken der Bank verwendet werden; sie sind hierbei in Höhe ihrer Nenn⸗ beträge auf die Aufwertungsbeträge anzurechnen.
Die Stücke sind auf den Inhaber gestellt, lauten auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold und sind mit halbjährigen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zins⸗ scheinen versehen, von denen der erste am 2. Januar 1929 fällig wird; sie tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dreier Vorstands⸗
mitglieder, sowie die durch faksimilierte staatlich bestellten Treuhänders darüber, vorgeschriebene Sicherung vorhanden ist. Die Rückzahlung seitens der Bank
oder Auslosung, die zum ersten Werktage Kündigungsfrist zulässig ist und spätestens
Unterschrift vollzogene Bescheinigung des daß die durch das Hypothekenbankgesetz
erfolgt zum Nennbetrage nach Kündigung eines Monats mit mindestens einmonatiger 14 Tage nach der Ziehung bekanntgemacht
wird. Seitens der Inhaber sind die Pfandbriefe nicht kündbar.
Der Geldwert von Kapital und Zinsen wird nach dem im Reichsanzeiger amtlich bekanntgemachten Londoner Goldpreis berechnet. Maßgebend ist die letzte Bekannt⸗ machung vor dem 20. des der Fälligkeit vorhergehenden Kalendermonats. Die Um⸗ rechnung dieses Goldpreises in die deutsche Währung erfolgt auf Grund des letzten amtlichen Berliner Börsenmittelkurses für Auszahlung London vor dem Fälligkeits⸗
tage. Ergibt sich aus dieser Umrechnund von nicht mehr als RM. 2820,— und ni
für das Kilogramm Feingold ein Preis t weniger als RM. 2760,—, so ist für jede
geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.
Die Einlösung der zur Rückzahlung fälligen Stücke und Zinsscheine erfolgt kostenlos an der Kasse der Bank. Ebenda werden auch kostenlos neue Zinsscheinbogen ausgehändigt und etwaige Konvertierungen vorgenommen.
Alle Bekanntmachungen, welche
diese Pfandbriefe betreffen, werden im
Deutschen Reichsanzeiger und einer Berliner Börsenzeitung (zurzeit Berliner Börsen⸗ Zeitung oder Berliner Börsen⸗Courier) veröffentlicht werden. Dort werden insbe⸗ sondere etwaige Auslosungen alsbald nach den Ziehungen, sowie Listen der früher ausgelosten, aber noch nicht eingelösten Stücke mindestens jährlich einmal bekannt⸗
gemacht.
Die Dividenden der Bank betrugen für die Jahre 1924 bis 1927 8 %, 9 %,
10 % und 10 %.
Wegen der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1927, der Zusammensetzung des Vorstandes und der staatlich be⸗ stellten Treuhänder wird auf den am 30. Mai d. J. im Deutschen Reichs⸗ anzeiger abgedruckten Prospekt über die an der Berliner Börse ein⸗ geführten RM. 17 000 000,— neuer Aktien verwiesen.
Am 30. November 1928 befanden
sich im Umlauf GM. 248 958 460,— Gold⸗
hypothekenpfandbriefe und Goldrentenbriefe und GM. 48 750 000,— Goldkommunal⸗ obligationen, ferner Ztr. 3 746 390 Roggenrentenbriefe der vormaligen Landwirt⸗ cchaftlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A. G. Die erforderlichen Deckungs⸗ ypotheken und⸗Darlehen sind vorhanden und in den Treuhänderregistern eingetragen.
Berlin, im Dezember 1928.
Preußische Pfandbrief⸗Bank.
Dr. Fraenkel.
8
Keup. Krohne.
Auf Grund vorstehenden Prospekts sind
GM. 20 000 000,— 4 ½ % ige Goldpfandbriefe
9
Erweiterungsausgabe der Verlin
Emission 43, Preußischen Pfandbrief⸗ ank in
um Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden.
Berlin, im Dezember 1928.
Preußische Pf
1 Dr. Fraenkel.
82284].
Fwickauer Fahrzeugfabrik vorm.
Schumann Akttengesellschaft in Liqu., Zwickau i. Sa.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Sonnabend, den 12. Januar 1929, 3 Uhr nach⸗ mittags, im Sitzungssaale der Allge⸗ meinen Deutschen Credit⸗Anstait Abteilung Dresden, Dresden, Altmarkt 16, statt⸗ sindenden Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Licuidationseröff nungsbilanz per 31. Mai 1928 und Genehmigung derselben.
Vorlegung des Geschäftsberichts und der Bilanz per 30. September 1928. nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Genehmigung der Bilanz per 30. Sep⸗ kember 1928 nebst Gewinn und Ver⸗ lustrechnung.
Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats.
4. Aufsichtsratswahl.
Nach § 17 unseres Gesellschaftsvertrags ind zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der General⸗ versammlung
bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Leipzig, und deren Abteilung Zwickau,
bei dem Bankhause S. Bleichröder, Berlin,
bei der Dresdner Bank Filiale Zwickau, Zwiaau,
bei der Gesellschaft in Zwickau oder
bei einem deutschen Notar
interlegt haben. Im Falle der Hinter⸗ segung bei einem Notar ist dessen Be⸗ scheinigung über die bis zur Beendigung eer Generalversammlung erfolgte Hinter⸗ legung spätestens am zweiten Tage vor dem Tage der Generalversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.
Zwickau, den 20. Dezember 1928. e.a Fahrzen fabrir vorm.
Schumann Alktiengesellschaft i. Li. Die Liquidatoren:
Haupt. Ad. Schumann.
8 eeee.
Lee-
andbrief⸗Bankl. Keup. Krohne.
[81588].
Gießerei und Ichinenla bee Oggersheim Paul Schütze & Co., Akt.⸗Ges., Dggersheim (Rheinpfalz). Abschluß per 30. Juni 1928.
RM 60 200 587 000 420 000 36 000
Vermögenswerte. Grundstückeh. Gebäude. Maschinen . Werkzeuge ⸗ . Fuhrpark . . Mobilien „ Modelle „ 8 Patente. . Zeichnungen.. Vorräte und angef.Arbeiten JF Bankguthaben Ausstände..
12——
268 625 18 247 30 003
193 542
1637 62359
„ 6 8 5959 0 29 2. 0
“
Verbindlichkeiten. Aktienkapitl ;142323—8 Rückstellung für Löhne usw. v4“* Bankschulden. Kölsch Fölzer Werke, Siegen 233 761 15 Anzahlungen . 160 955/05 Eee11““ 25 665 59 Gewinn . 1 185—
1637 623,59
Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 30. Juni 1928.
NRMN
800 000—- 91 318 98 22 31667 20 908 80
151 235, —
Allgemeine Handlungsun⸗
933Z““ Zinsen und Diskont... Steuern und soziale Lasten Abschreibungen.. Geiie
305 44259 1506— 303 936,59
305 442ʃ59
Oggersheim, 8. Dezember 1928. Der Vorstand. Thomage.
Gewinnvortrag „ Fabrikationsüberschuß..
ö Aktienbraunerei zum Hasen
Augsburg. b Einladung zur ordentlichen Generalversammlung.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. Januar 1929, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Handelskammer Augsburg statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung mit folgender Tages⸗ ordnung ein:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des
Rechnungsabschlusses für 1927/28.
2. Beschlußfassung hierüber und über die
Verwendung des Reingewinns.
3. Antrag auf Entlastung des Vorstands
und Aufsichtsrats.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Gerenalversammlung bis zum Ende der Schalterstunden, d. i. der 12. Ja⸗ nuar 1929, entweder bei der Gesellschaft in Augsburg selbst, oder bei den nach⸗ folgenden Stellen, und zwar
in Augsburg:
bei dem Bankhaus Friedr. Schmid & Co.,
bei der Bayer. Hypotheken⸗ & Wechsel⸗
bank, Augsburg,
bei der Bayer. Staatsbank, Augsburg,
8 der Bayer. Vereinsbank, Fil. Augs⸗
urg,
bei der Dresdner Bank, Fil. Augsburg,
bei der Mitteldeutschen Ereditbank, Fil.
Augsburg, b in Berlin:
bei der Bank für Brauindustrie,
bei dem Bankhaus Gebrüder Arnhold,
bei der Bank des Berliner Kassenvereins, bei der Dresdner Bank,
bei der Mitteldeutschen Creditbank,
in Dresden:
bei der Bank für Brauindustrie,
bei dem Bankhaus Gebrüder Arnhold,
bei der Dresdner Bank,
bei dem Dresdner Kassenverein A. G.,
in München:
bei dem Bankhaus H. Aufhäuser,
8 Bayer. Hypotheken⸗ & Wechsel⸗
ank,
bei der Bayerischen Staatsbank,
bei der Bayerischen Vereinsbank,
bei der Dresdner Bank Fil. München,
bei der Mitteldeutschen Creditbank Fil.
München, bei der Donauländischen Kreditgesell⸗ A. G.,
bei dem Münchner Kassenverein zu hinterlegen und bis nach Schluß der Generalversammlung hinterlegt zu lassen.
Die zur Genehmigung durch die Generalversammlung bestimmte Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit Geschäftsbericht des Vorstands und Be⸗ merkungen des Aufsichtsrats liegen in der Zeit von der Einberufung bis zur Ab⸗ haltung der Generalversammlung bei den obengenannten Hinterlegungsstellen zu jedermanns Einsicht auf.
Augsburg, den 22. Dezember 1928.
Der Vorstand.
[81589]. Gebr. Hamburg A.⸗G., Stettin. Bilanz zum 31. Dezember 1927. Aktiva. 9 Anlagewerte: I16“”“ Kommanditbeteiligungen Betriebswerte: I63 Bankguthaben Darlehen. Warenlager. . Kommissionsläger
“
116 106 274 932 469 323
940 968
Gebrüder Zschille, Tuchfabrik Aktiengesellschaft.
II. Bekanntmachung.
Zusammenlegung. Die außerordentliche Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft vom 20. Oktober 1928 hat u. a. nach vor⸗ heriger Umwandlung der unserer Ge⸗ sellschaft * Verfügung stehenden RM 200 000,— Vorratsstammaktien in RM 200 000,— Vorzugsaktien die Herab⸗ setzung des restlichen Stammaktien⸗ apitals von RM 1 200 000,— durch Zusammenlegung der Stammaktien im Verhältnis 5:2 auf RM 480 000,— beschlossen.
Wir fordern hiermit unsere Stamm⸗ aktionäre auf, ihre Aktien — Mäntel und Bogen — mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein für 1928 flg. nebst Nummernverzeichnis in arith⸗ metisch geordneter Folge in doppelter Ausfertigung spätestens bis zum 5. März 1929
bei der Dresdner Bank in Dresden zum Zwecke der Zusammenlegung ein⸗ zureichen.
Die Zusammenlegung erfolgt der⸗ estalt, daß für je 5 eingereichte Stammaktien über je RM 100,—, die vernichtet werden, der Aktionär je zwei neu gedruckte Stammaktien über RM 100,— zurückerhält. Die vor⸗ bezeichnete Stelle ist bereit, nach Mög⸗ lichten die Regulierung von Spitzen⸗ beträgen zu vermitteln
Soweit die eingereichten Aktien zur Durchführung der Zusammenlegung nicht ausreichen, der Gesellschaft aber zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden, werden von allen so eingereichten Aktien für je 5 zwei neue Aktien ausgegeben, die zum Börsenkurse und in Ermange⸗ lung eines solchen in öffentlicher Ver⸗ steigerung veräußert werden. Der Erlös wird den Beteiligten nach Ver⸗ ältnis der von ihnen eingereichten
tücke zur Verfügung gestellt. Aktien, die bis zum 5. März 1929 nicht zur Zusammenlegun eingereicht sind, werden gemäß 8 290 HGB. für kraft⸗ los erklärt. Das gleiche gilt für die⸗ jenigen Aktien, die von einem Aktionär in einer Anzahl eingereicht werden, die zur Durchführung der Zusammenlegung in der oben angegebenen Form nicht ausreicht, und die der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ . zur Verfügung gestellt worden ind.
Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten alten Aktien ausgegebenen neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten den gesetzlichen Be⸗ stimmungen gemäß veräußert.
Die Zusammenlegung der Aktien ge⸗ schieht provisionsfrei, sofern die Ein⸗ reichung während der üblichen Kassen⸗ stunden am Schalter der genannten Stelle erfolgt oder die Aktien dem Sammeldepot angeschlossen sind. Andern⸗ falls wird die übliche Provision be⸗ rechnet werden.
Die öö der neuen Stamm⸗ aktien erfolgt nach deren ertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Stammaktien ausgestellten Empfangsbescheinigung bei der Ein⸗ reichungsstelle. Diese ist zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Empfangsscheine berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar.
roßenhain, den 21. Dezember 1928.
Gebrüder Zschille, Tuchfabrik
Aktiengesellschaft. M. Kade. R. Fink.
Passiva.
Fremde Mittel:
Gläubiger.
Bankschulden. .
Beteiligungen . Eigene Mittel: Aktienkapital „ „ 0 Delkredereresere.. Transitorische Passiva: Diverse Rückstellungen. Reingewin..
117 410 18 066/14 46 481 05
350 000— 40 000—-
178 321 75 190 689 24 940 968/83 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
RMN ₰
652 960 44
Aufwand. mntbsten 8 Abschreibungen. 57 260/05 Reingewinn.. 190 689/24
900 909 73
Ertrag. Bruttogewinn..
900 909 73 900 909773
Gebr. Hamburg Aktiengesellschaft. Karl Hamburg.
Gegen die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist seitens des Aufsichtsrats nichts zu erinnern. Der Aufsichtsrat der
Gebr. Hamburg Aktiengesellschaft. Magdalena Fertl. Ida Hamburg. Juda Hamburg. Mozes de Vries.
Ich habe die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung geprüft und bescheinige deren Uebereinstimmung mit den vorgelegten Geschäftsbüchern. Stettin, den 16. November 1928. Dr. Kosanke, wissenschaftlicher Wirt⸗ schafts⸗ und Steuersachverständiger V. W., beeidigter Bücherrevisor. —
8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien.
[81972]
Altkunsthandel Herbert M. König Kom.⸗Ges. a. A. Die ordentliche Generalversammlung findet am 17.Ja⸗ nuar 1929, 15 Uhr, in Königswuster⸗ haufen, Bahnhofstraße 6, im Büro des Rechtsanwalts Dr. W. Knost statt. Tages⸗ ordnung: l. Vorlage des Geschäfts⸗ verichts gar 1924 — 1928 nebst Bilanzen und Genehmigung derselben. 2. Ent⸗ lastungserteilung für die Gesellschafts organe. 3. Anzeige gemäß § 240 H.⸗G⸗B. 4. Beschlußfassung über Herabsetzung des Grundkapitals und ent'prechende Satzungs⸗ änderung. 5. Umwandlung der Kommandit⸗ gesellschaft a. A. in eine Aktiengesellschaft, Aenderung der Firma und entsprechende Satzungsänderungen 6. Wahl des Vor⸗ stands. 7. Aufsichtsratswahl. 8. Auf⸗ lösung der Gesellschaft. Die Hinterlegung der Aktien hat bis zum 14. Januar 1929, mittags 12 Uhr, Berlin N. 24, Oranien⸗ burger Str 48/49 II, zu erkolgen. Berlin. den 20. Dezember 1928. Der Aufsichtsrat.
[82331]
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. November 1927 ist unsere Gesell⸗ schaft aufgelöst. Der Kaufmann Josef Fuchs zu Koblenz, Roonstraße 3, ist zum Liquidator bestellt. 8
Unter Hinweis hierauf werden die Gläu⸗ biger der Gesellschaft hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
Koblenz, den 20. Dezember 1928 Creditbank Mittelrhein Kommandit⸗
gesellschaft auf Atltien i. L.
uchs, Liquidator.
10. Gefellschafte [80326] 8 b. 9.
Wir machen hierdurch bekannt, daß Herr Karl Jacoby sein Amt als Mit⸗
glied des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft
niedergelegt hat. Orplid⸗Film G. m. b. H.,
Berlin SW. 68, Zimmerstraße 79/80.
[80325] Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 23. Juni 1928. Elasto Träger und Gürtel G. m. b. H. †. L. 8 Wolff, Liqausdator.
[812812 “ Deutsche Praeposit⸗Werke Ettlinge Gesellschaft mit beschränkter Haftung Karlsruhe. 8
Die Gesellschau ist aufgelöst. Ich fordere hierdurch die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden.
Essen, Am Handelshof 1, den 22. De zember 1928.
C. Warnemünde, Liauidator.
[79406)
Die Verwaltung Oderfelde G. m.
b. H. ist aufgelöst. Die Gläubiger
werden aufgefordert ihre Forderungen bei
dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.
Hamburg, Dezember 1928. Ermil Elias.
81242]
Deutsche Waldverwertungs⸗Gesell⸗
schaft m. b. H. („Deutschwald“). Zum Aussichterat neu hinzugewählt: Herr Obersorstmeister Lach (Forstabteilung der Landwirtschaftskammer für die Pro⸗ vinz Brandenburg und für Berlin).
[79407] Die Fundus m. b. H. ist autfgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, ibre Forde⸗ rungen bei dem unterzeichneten Liquidat anzumelden Hamburg, Dezember 1928. Emil Elias. Die Monopoibranntwein⸗Vertriebs⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung in Waldenburg i/Schlef. ist aurgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich vei dem unterzeichneten Liquidator der Gesellschaft zu melden. Waldenburg, den 10. Oktober 1928. Adolf Meyer, in Firma L. Meyer vorm. M. Lax.
[81244]
Hierdurch zeigen wir an, daß unsere Gesellschaft durch Beschluß der Gesell⸗ schaftervenammlung vom 6. Sept. 1928 aufgelöst ist. — Gleichzeitig sordern wir
Die
8
unsere Gläubiger auf, sich bei uns zu
melden.
Dresden, den 15. Dezember 1928. Elka⸗Druckmaschinen⸗Gesellschaft m. b. H. i. L. Schwabach. Rothe.
[77705] .“
Hierdurch zeige ich an, daß die Firma Ziegelei Lübrassen G. m. b. H. zu Lübrassen aufgelöst ist und sich in Liqui⸗ dation befindet. Ich fordere etwarge Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Forde⸗ rungen bekanntzugeben. 8
Rechtsanwalt Dr. Krekeler als Liquidator.
schaften.
Reichs⸗Wochenend⸗Bund e. G. m. b. H., Berlin.
Bilanz per 31. Dezember 1927.
Aktiva. Bankkonto 5,30, Debitoren 1766,15, Inventar 1856,—. Passiva. Kreditoren 2510,15, Geschäftsanteilkonto 1697,30.
Kein Gewinn, kein Verlust.
25 Mitglieder à 200 RM = 5000 RM Haftsumme. Kein Abgang. b
Vorstehende Bilanz haben wir geprüft und für richtig befunden. “
Berlin, den 27. Januar 1928.
Der Vorstand. Scholz. Seeger. Der Aufsichtsrat. 8
Max Ball. Leopold Ball.
Albert Panschow. Dr. Wehl.
Genehmigt in der Generalversammlung vom 10. Dezember 1928. 181235]
Bank des Berliner Kassen⸗Vereins am 30. November 1928. 82663 Aktiva. 1. Darlehen RM 11 828 605,— 2 Wechselbestände ushw. „ 2 363 980,— 3. Effekten 584 747,50 4 Metall, und Papier⸗ geld, Guthaben bei der Reichsbank usw. „
470 472,3 5. Grundstück und Ge⸗ ö „ 4797007—
Passiva. Giroguthaben urshw. RM 15 154 771,82
—.—
Grunderwerbsgesellschaft
rufe des Beschwerdeführers grundsätzlich nicht abweiche, dar.
Nr. 299.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staa⸗ zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich
‚Sanzeiger
8
-— Erscheint an sfedem Wochentag abends Bezugs preis vierteljährlich 4,50 ℛℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32
Einzelne Nummern kosten 15 %0 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben
3 1
Anzeigenprets für den Raum etner fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛ¶.ℳ Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein
8
Inhaltsübersicht.
üterrechtsregister, Vereinsregister, 8 Genossenschaftsregister, Musterregister, 8 Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.
9
9029SF
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
142. Leistungen Dritter an den einzelnen Siedler sind nicht umsatzsteuerfrei. Das steuerpflichtige Baugeschäft hat mit Genehmigung der zuständigen gemeinnützigen provinziellen Wohnungs E mit einer Reihe von Privat⸗ personen Verträge geschlossen, durch die es die Verpflichtung über⸗ nahm, auf den mit Reichsheimstätteneigenschaft Kugestattftan. Grundstücken der Besteller unter Lieferung der Baustoffe 21 1e Wohnhäuser zu errichten. Für die Lieferungen aus diesen
erträgen im Jahre 1926 ist es vom Finanzamt zur Umsatzsteuer erangezogen worden. Mit dem Einspruch verlangte es unter inweis auf § 36 des Reichsheimstättengesetzes vom 10. Mai 1920 (Reichsgesetzblatt I S, 962) Freistellung, die ihm nach Abweisung des Einspruchs auf seine Berufung vom Finanzgericht zugestanden wurde. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Nach dem Vorbild von § 29 des Reichssäkdelungggesezes befreit die ge⸗ nannte Vorschrift alle Geschäfte, die zur Begründung und Ver⸗ rößerung von Heimstätten erforderlich sind, von den Reichs⸗ senern. also auch von der Umsatzsteuer. Befreit sind demnach alle ieferungen der Ausgeber und an die Ausgeber. Das ergibt sich aus den Darlegungen des Senats im Urteil vom 29 Oktober 1926 (Entsch. des Reichssinanzhofs Bd. 19 S. 341) zum Reichssiedelungs⸗ gesetze, wo ausgeführt ir aß beim Vorliegen der sonstigen Vor⸗ aussetzungen umsatzsteuerfret seien auch die Leistungen an die
Siedelungsgesellschaften, an deren Stelle im Reichsheimstätten⸗
gesetz der Ausgeber der Heimstätte tritt. Es bedarf indessen keines näheren Eingehens auf diese Fage. da hier streitig sind nicht Lieferungen an den Ausgeber, sondern an die einzelnen Siedler. Soweit reicht indessen die Befreiung nicht. Es ist der Steuer⸗ pflichtigen zuzugeben, daß die Steuer für die streitigen Liefe⸗ rungen infolge der Abwälzung in letzter Linie den einzelnen Siedler als Steuerträger trifft. Dieses Ergebnis ist indessen un⸗ vermeidlich, da die auf dem Wege vom Erzeuger über den Her⸗ steller, Groß⸗ und Kleinhändler bis zum Verbraucher auf den Lieferungsgegenstand fallenden Umsatzsteuern regelmäßig nicht zu ermitteln sind. Somit gewährt das Gesetz, soweit die Umsatz⸗ steuer in Betracht kommt, die erstrebte Steuererleichterung nur in unvollkommenem Maße dadurch, daß es außer den Lieferungen der Siedlungsgesellschaft und des Ausgebers freistellt die Lieferungen an die Siedelungsgesellschaft und an den Ausgeber der Heimstätte. Darüber hinaus sämtliche Lieferungen Dritter, wie z. B. der Bau⸗ Hünsdwecfer, an die Siedler zu befreien, ist, wie der am Verfahren eteiligte Reichsminister der Finanzen mit Recht hervorhebt, un⸗
durchführbar, zumal nicht ersichtlich ist, wie die Steuerbehörden
ihrer, amtlichen Ermittlungspflicht in dieser Hinsicht genügen sollten. Es is anzunehmen, daß der Gesetzgeber, wenn er Be⸗ reiungen auch
h dieser Art erstrebt hätte, die Durchführung etwa urch ein Vergütungsverfahren nach dem Vorbild des § 4 des Umsatzsteuergesetzes ermöglicht hätte. Eine solche Regelung ist indessen nicht erfolgt. Aus diesem Schweigen des Gesetzes ist zu entnehmen, daß mit der streitigen Vorschrift eine Befreiung der Lieferungen an die Siedler nicht beabsichtigt war. Dieser wird noch dadurch gestützt, daß es den einzelnen Siedlern regel⸗ mäßig kaum möͤglich sein würde, ihre Lieferer zur Herabsetzung der Preise in Höhe der entfallenden Steuer zu bestimmen, so daß der Vorteil der zumeist nicht ihnen zufiele, sondern den beteiligten Unternehmern, eine Folge, die dem Gesetzeswillen offen⸗ sichtlich widerspricht. Demnach war unter Aufhebung der Vor⸗ entscheidung die Berufung der steuerpflichtigen Firmen gegen die Einspruchsentscheidung als unbegründet zurückzuweisen. Urteil vom 16. November 1928 V A 272/28.)
143. Zur Auslegung des § 58 des Einkommensteuer⸗ esetzes. Der Beschwerdeführer hatte im Jahre 1926 aus seiner raxis als Rechtsanwalt und Notar Einnahmen von 56 000 NM. bezogen. Darin war enthalten eine Vergütung von 29 000 RM. füh einen von 1915 bis 1926 geführten Prozeß. Der Beschwerde⸗ ührer verlangt Besteuerung dieses Betrages nach § 58 des Ein⸗ kommensteuergesetzes. Die Vorinstanzen haben das abgelehnt. Die Vorentscheidung führt u. a. aus, daß in Fällen, in denen ein Pflichtiger irgendeinen Hauptberuf ausübe und neben diesem Be⸗ rufe noch eine auf ein einzelnes bestimmtes Ergebnis gerichtete Tätigkeit ausgeübt habe, § 58 auf diese Tötigkeit nur dann an⸗ üuwenden sei, wenn sie von der Art und Weise, in welcher der Hauptberuf ausgeübt werde, völlig abweiche; das treffe beim Be⸗ schwerdeführer, wenn sein Fall auch she geo cech liege, nicht zu: die fragliche Vergütung stelle sich als Zusammenfassung mehrerer Jahresvergütungen für eine Tätigkeit, die von dem F ie Rechtsbeschwerde wendet sich mit Recht gegen die Auffassung der⸗ Vorinstanz, daß es sich hier um eine Zusammenfassung mehrerer Jahresvergütungen handle; das trifft nicht zu, weil die Ge⸗ bühren der Rechtsanwälte nicht na eitabschnitten bemessen werden. Es ist auch richtig, daß der Reichsfinanzhof in mehreren Entscheidungen ausgesprochen hat, § 58 setze im allgemeinen nicht
1. Handelsregifter.
Aachen. “ [81619]
In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 17. Dezember 1928:
Bei der „Aachener Actien⸗Gesell⸗ cha zur Unterstützung hülsfs⸗ edürftiger Personen männlichen Geschlechts“ in Aachen: Durch Generalversammlungsbeschlu vom 5. Dezember 1928 sind die §8 10 und 11 des Gesellschaftsvertrags abgeändert worden.
Bei der „Konstautin Clemens“ in aaren bei Aachen: Die Prokura der Szeire Konstantin Clemens ist erloschen. ie Firma ist erloschen. 1 Bei der offenen Handelsgesellschaft „Charell & Vergölst“ in Aachen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bis⸗
Bei der Schnitzler
„Rhein.
Alteua, Westf.
worden:
burger Kaffeelager
ihr Hinweis darauf, daß die für den P
perige Gesellschafter Nikolaus Vergölst, ufmann zu Aachen, ist alleiniger In⸗ haber der Firma.
; Textil⸗Werke Lummerich, manditgesellschaft“ zu Aachen: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Monschau verlegt. Amtsgericht, 5, Aachen.
Am 7. Dezember 1928 ist in das Handelsregister A folgendes eingetragen
a) unter Nr. 472 die Firma Ham⸗ Martin Altena, und als deren Inhaber der Kaufmann Martin Becker in Gronau. b) unter Nr. 432 (Ernst Oberhäuser, Alteua): Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Altena (Westf.).
voraus, daß die sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit von der sonstigen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen abweiche. Trotzdem ist der Vorentscheidung im Ergebnis beizutreten. Denn 8 Frozeß Wendenburg gegen Mansfeld entfaltete Tätigkeit sich im Rahmen der daneben vom Beschwerdeführer ausgeübten Berufstätigkeit halte, enthält den richtigen Gedanken, daß bei Berufen, wie dem eines Rechts⸗ anwalts, § 58 auf eine über mehrere Jahre sich erstreckende Tätig⸗ keit nur dann anzuwenden , wenn entweder eine mit der Be⸗ rufstätigkeit nicht zusammenhängende Tätigkeit in Betracht kommt oder zwar eine mit der Berufstätigkeit “ Tätig⸗ keit, daneben aber sonstige Berufstätigkeit im wesentlichen nicht ausgeübt wird. Diesen Gedanken hat der Reichsfinanzhof in einer früheren 1u“ zu § 23 des Einkommensteuergesetzes 1920 — der inhaltlich mit der hier in Betracht kommenden enas des § 58 übereinstimmt — vertreten; es heißt dort, daß § 23 nicht diejenigen Fälle treffen wolle, in denen der Beruf des Steuer⸗ pflichtigen es mit sich bringt, daß er fortlaufend in den einzelnen Steuerabschnitten neben Vergütungen für eine in dem betreffenden Steuerabschnitte liegende Tätigkeit auch Vergütungen für eine Feicgcth Tätigkeit, die sich über mehrere Jahre erstreckt hat, ezieht; in solchen Fällen werde der Ausgleich, den § 23 herbei⸗ führen wolle, schon durch die Art der Einnahmeerzielung er⸗ reicht. Der ““ muß an der hier vertretenen Auf⸗ fassung auch bei Auslegung des § 58 festhalten. Es ist nicht zu ver⸗ ennen, daß diese Auslegung in Fällen, wo es sich um besonders hohe Vergütungen für sehr langwierige Prozesse handelt, unbillig wirken kann. Es ist aber mit dem Zwecke des Einkommensteuer⸗ gesetzes nicht vereinbar, die in einem Jahre zugeflossenen Berufs⸗ einnahmen des Rechtsanwalts je nach der mehr oder minder langen Dauer der Prozesse, für die die Einnahmen eingegangen find, in solche, die unter § 58 fallen und in solche, auf die § 58 keine Anwendung findet, zu zerlegen, ganz abgesehen davon, daß sich bei den einzelnen Einnahmen kaum eine gerechte Grenze ziehen ieße, wo die Anwendung des § 58 zu beginnen hätte. Da, wie die Akten ergeben, der Beschwerdeführer sich in den Jahren 1915 bis 1926 nicht auf die Tätigkeit in dem einen Prozesse beschränkt, sondern auch seine sonstige Berufstätigkeit noch in erheblichem Umfang ausgeübt hat, so haben die Vorinstanzen die Anwendung des § 58 mit Recht abgelehnt, und es kommt nach dem Gesagten auch auf den Umfang der geologischen Studien, zu denen der Be⸗ schwerdeführer durch den Prozeß gezwungen war, nicht an; auch diese Studien gehörten, weil sie für Erledigung des Prozesses not⸗ wendig waren, zur Berufstätigkeit des Beschwerdeführers. (Urteil vom 21. November 1928 VI A 1196/28.) — ’1
144. Zinsen für ein der offenen Handelsgesellschaft von einem Gesellschafter gewährtes Darlehen sind als Kapitaleinkommen dieses Gesellschafters bei der Feststellung des Gewinns der Gesellschaft abzugsfüähige Ansgaben. Es handelt sich um einheitliche Feststellung des Gewinns einer offenen Handelsgesellschaft. Das Finanzamt hatte dem Bilanzgewinn einen Betrag zugesetzt, der als Zinsen für ein von einem Gesell⸗ schafter der Gesellschaft gewährtes Darlehen in Ausgabe gestellt war. Das Füman gericht hat der Berufung stattgegeben, indem es als tatsächlich sütgesene erachtete, daß es sich in der Tat um Darlehnszinsen handelte. e des Finanzamts ist unbegründet.
Es ist im bürgerlichen Recht anerkannt, daß ein Gesellschafter Gläubiger der “ Handelsgesellschaft sein könne. Richtig ist, 82 ür die Vermögensteuer unter Umständen Forderungen eines Gesellschafters gegen die Gesellschaft wie Kapitalanteile zu behandeln, d.
Die Rechtsbeschwer
h. von dem Vermögen der Gesellschaft nicht abzu⸗ ziehen sind. Dies ist mit Rücksicht darauf angenommen, daß nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Reichsbewertungsgesetzes Gegenstände, die im Eigentum eines Gesellschafters stehen und dem Betriebe der Gesellschaft dienen, dem Vermögen der Gesellschaft zugerechnet werden müssen. Eine dem § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Reichs⸗ bewertungsgesetzes entsprechende Vorschrift ist im Einkommen⸗ steuergesetz nicht enthalten, und der Senat hat es bereits ab⸗ gelehnt, den Grundsatz entsprechend auf das Einkommensteuer⸗ gesetz anzuwenden. Noch weniger kann es in Frage kommen, einen erst im Wege der Auslegung des § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Reichsbewertungsgesetzes gewonnenen Grundsatz auf das Ein⸗ kommensteuergesetz zu übertragen. Außerdem besteht auch für das Einkommensteuerrecht keine b Forderungen der Gesellschafter an die Gesellschaft als solche nicht anzuerkennen, da es im Endergebnis belanglos ist, ob ein Gesellschafter Zinsen oder eine Erhöhung seines gewerblichen Gewinns erzielt. Das Bestehen einer Forderung an Stelle einer Kapitalbeteiligun könnte höchstens im Falle eines Konkurses einkommensteuerrechtlich einen Unterschied machen, aber nur zuungunsten des Steuer⸗ pflichtigen wirken, da der Verlust der Forderung sein Einkommen nicht mindern würde.
Arolsen. 8 1 81621] Im Handelsregister A ist zu r. 19, Firma C. Grünhaupt zu Helmig⸗ hausen, folgendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Arolsen.
(Nr. Kom⸗
Augustusburg, Erzgeb. (81622] Auf Blatt 369 des hiesigen Handels⸗ registers, die Frms Trübenbach & Reißig, ellschaͤft in Schellen⸗ berg i. Sa. betreffend, ist heute folgendes eingetragen worden:
Durch Beschluß der außerordentlichen Generalverss amlu vom 5. Dezember 1928 hat sich die Gesellschaft aufgelöft. Ihr Vermögen ist als Ganzes auf die Gemuber Aktien⸗Spinnerei in Chemnitz übertragen und es ist verein⸗ bart worden, daß eine Liquidation des
Vermögens der gufgelösten Gesellschaft nickt stattfinden soll. — Amisgericht Augustusburg, 15. 12. 1928.
[81620
Becker,
Bautzen.
1
Bad Enzs. b
In das Handelsregister Abt. A ist bei der Firma L. J. Kirchberger, Bad Ems 62 des Registers) worden: Die Prokura der Kaufleute Karl Unverzagt und Jakob Hermann von Bad Ems ist erloschen.
Bad Ems, den 10. Dezember 1928.
Das Amtsgericht.
Ballenstedt. 8 3 In das Handelsregister Abteilung A unker Nr. 345 ist Anna Gilles, - Gernrode, folgendes eingetragen worden: ü8. erfolgt. Die 25 ist erloschen. Ballenstedt, Anhaltisches Amtsgericht.
In das Handelsregeister it heute ein⸗ getragen worden: 1. Auf B Bantzner Tuchfabrik
8 Zu Unrecht beruft sich das Finanzamt auf § 18 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Wenn hier Zinsen für das im gewerb⸗ lichen Betrieb angelegte Vermögen des Steuerpflichtigen für nicht abzugsfähig erklärt sind, so soll dies nur bedeuten, daß für das Kapitalkonko des Steuerpflichtigen Zinsen nicht zu berechnen sind. § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes spricht von Zinsen, die in einem Betrieb anfallen, nicht von eee die von einem Betrieb gewährt werden. Auch Vergütungen für eines Gesellschafters im Interesse der Gesellschaft im Sinne des § 29 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes liegen nicht vor. Zuzu⸗ geben 18 daß die unbeschrankte Anerkennung von Forderungen der Gesellschafter gegen die Gesellschaft für die Gewerbeertrag⸗ steuer bedenklich ist. Es ist aber Sache der Gewerbesteuergesetze, entsprechende Vorschriften aufzunehmen, und unter Umständen der zur Entscheidung in Gewerbesteuersachen berufenen Behörde, einer etwaigen Steuerumgehung entgegenzutreten. Die Vor⸗ instanz hat ohne erkennbaren Rechtsirrtum festgestellt, daß es sich in der Tat um Darlehnszinsen handle. Die Umwandlung eines Kapitalkontos in ein Darlehnskonto konnte formlos erfolgen. Danach war die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 21. November 1928 VI A 1492/28.)
145. Zur Anwendung des § 56 des Einkommeun⸗ steuergesetzes bei kinderreichen Familien. Der Pflichtige hat vier Kinder, von denen zwei über 18 Jahre alt sind. Drei Kinder befinden lch in Berufsausbildung. Im Kalenderjahr 1926 bezog der Pflichtige ein Einkommen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 16 000 RM; hiervon mußten für die Ausbildung der Kinder 3720 RM ausgegeben werden. Der von dem Pflichtigen estellte Antrag, ihm hierwegen eine Steuerermäßigung gemäß bass des Einkommensteuergesetzes zu gewähren, wurde vom Finanzamt sowohl im Steuer⸗ wie auch im Einspruchsbescheid abgelehnt. Die Vorinstanz führte aus, daß die dem Beschwerde⸗ führer für die Ausbildung der Kinder erwachsenen Ausgaben zu⸗ nächst nicht als eine außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten; eine Steuerermäßigung sei aber aus dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, daß der Beschwerdeführer vier Kinder zu unter⸗ halten habe, also zu den Kinderreichen gehöre, deren Berücksichti⸗ gung sich der Steuergesetzgeber stets habe angelegen sein lassen.
ie von dem Vorsteher des Finanzamts eingelegte Rechts⸗ beschwerde wird damit begründet, daß die Auffassung des Finanz⸗
erichts zu einer Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten des § 56 führen würde, die weder im Gesetz noch in der bisherigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs eine Stütze finde Besonders erscheine der Hinweis auf § 52 abwegig; denn der Gesetzgeber habe die Ermäßigung hier bewußt auf die minderjährigen Kinder beschränkt. Mit der vom Finanzgericht getroffenen Feststellung daß die Höhe der Aufwendungen für die Ausbildung der dre Kinder im Vergleich zu dem Einkommen nicht als ““ liche Belastung anerkannt werden könnte, werde die Anwendung des § 56 ohne weiteres ausgeschlossen. 8
Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Die Gewährung einer Steuerermäßigung gemäß § 56 des Ein⸗ kommensteuergesetzes hat zur Voraussetzung, daß das im Steuer⸗ abschnitt bezogene Einkommen unmittelbar belastet ist; eine olche unmittelbare Belastung kann bei einem Pflichtigen nicht chon deshalb angenommen werden, weil er zu den Kinderreichen
ehört. Der Gesetzgeber hat die Kinderreichen unmittelbar durch bie Bestimmungen der §8§ 50 und 52 des Einkommensteuergesetzes ein weiterer unmittelbarer Schutz erschien dem Gesetz⸗ geber nicht als veranlaßt. Es würde damit einen Verstoß gegen den Willen des Gesetzgebers bedeuten, wenn eine Erweiterung der vorgenannten Schutzbestimmungen oder eine Beseitigung der den Schutz der Kinderreichen einschränkenden Bestimmungen (vgl. § 52 Abs. 1 Nr. 2) auf dem Umweg über § 56 des Ein⸗ kommensteuergesetzes Feeset würde. Die Frage, inwieweit eine Anwendung des § 56 des Einkommensteuergesetzes in Betracht kommt, richtet sich lediglich danach, ob durch tatsächliche Auf⸗ wendungen für die Kinder die steuerliche Leistungsfähigkeit der Pflichtigen wesentlich beeinträchtigt wird. Im vorliegenden Falle hat die Vorinstanz ausgeführt, daß die dem Beschwerdeführer ür die Ausbildung seiner Kinder erwachsenen Ausgaben für den
eschwerdeführer keine außergewöhnliche Belastung darstellen könnten. Insoweit ist die Vorinstanz von einer durchaus ri tigen Anwendung des § 56 ausgegangen. Hingegen lieat eine Ver⸗ kennung der Bedeutung des § 56 darin, daß die Vorinstanz die Ermäßigung der Steuer ausschließlich auf die Tatsache, daß der Pflichtige vier Kinder hat, abstellen zu können glaubte. Die Vorentscheidung mußte deshalb aufgehoben werden. Da in der Sache weitere Feststellungen nicht mehr geboten sind, konnte der Reichsfinanzhof selbst, und zwar dahingehend entscheiden, daß die Einkommensteuer des Pflichtigen für das Jahr 1926 au 1703,50 NM festgesetzt wird. Urteil vom 27 Oktober 11 VI A 1044/28.)
geschützt;
schaft in Bautzen betr.: Durch Be⸗ schluß der 1I1“ vom 13. Oktober 1928 hat sich die Gesellscha aufgelöst. Ihr Vermögen ist als Ganzes an die Ernst — Aktiengesellschaft in Gera Fbers und es ist vereinbart worden, daß eine Liqunidation des Vermögens der auf⸗ elösten Gesellschaft nicht stattfinden olle. 2. Auf Blatt 845, die Firma Ang. Nowack Aktiengesellschaft in Bautzen betr.: Die in der Generalver⸗ sammlung vom 9. August 1927 be⸗ schlossene Erhöhung des Grundkapitals (Die Aktien werden zum Kurse von 106 % ausgegeben. 3. Auf Blatt 1082 die Firma Adolf Stophau in Bautzen und als deren Inhaber der Lederhändler Adolf Max Stephan in Bautzen. (Ges S. Handel mit Leder und Schuhmacherbedarfsar ikeln. Geschäftsraum: Ffischergae 3) Amts⸗ gericht Bautzen, I7. 12. 1928.
1*
[81623]
eingetragen
81624] eeute bei der Firma öchterbildungsheim in
den 12. Dezember 1928.
[81625]
att 118, die Aktiengesell⸗
8
Fr. Weißflog