Reichs⸗ und Stiaatsanzeiger Nr. 303 vom 29. Dezember 1928.
S. 4.
an Hypotheken und Kommunaldarlehen.
Hypotheken⸗
9 ; Bezeichnung Aktien⸗Banken
esgleichen am 31. Oktober 1928
Oeffentlich⸗ rechtliche Kredit⸗ anstalten ¹)
Sonftige
Anstalten Insgesamt
Zahl der berichtenden Anstalten... .
A. Nengeschäft:
a) Hypotheken: ²) ³⁶) “
Landwirtschaftliche Hypotheen.. 756 775,3
davon aus Hiitteln der Deutschen
Rentenbanh-Kreditanstalt 257 963,5
davon auf Roggen lautend . 50 306.,1
Sonstige (städtische) Hypothekee... . . 2 782 426,0
davon auf gewerbliche Betriebsgrundstücke 316 2719,1 davon auf Wohnungsneubauten..
b) Kommunaldarlehen: 2)
Hdavon auf Roggen lautend
B. Aus Aufwertung entstanden: a) Hypotheken: 4“” Soystige (flüdtische) .. b) Kommunaldarlehen.
C. Außerdem befanden sich in der Teilungsmasse: ⁵)
a. aus Aufwertung entstanden: Hypotheken e“ Kommunaldarlehen . 8
b. aus Bareingängen neugewährte:
ö4“*“ Kommunaldarlehen..
605 992,1
2 422,6
79 704,1 1 523 474,4 6 833,0
1 683 538,0 2 514 035,4 870 990,1 143 242 1
3 711 471,0 443 302,9 594 191,1
2 140 5407
14 232,6
961 903,0 145 217,9
3 625 869,9 429 1251 503 615,8 2 110 259,9 14 353,9
562 748,9 90 772,0 760 824,8 108 658,8 377 219 6
1 494 188,5 11 8”
21540 168 220,2 19 4319 146 971,5 40 360,1
118 908,2 36 701,2 ⁴) 382 192,2
221 142,4 1560 175,6 *) 389 025,2
221 688,7 1 533 543,0 ) 387 517,0
341 898,1 462 838, 664,8 2 138, 3,
1 — 16“ 19 70
— 8 —
7 7
8
1) Einschließlich Girozentralen. — ²) Ohne die aus Aufwertung (oder Ablösung) entstandenen. — ⁵) Einschließlich Grundrenten⸗
darlehen
— 4) Zum Einlösungswert eingesetzt. — ⁵) Soweit Bestände nachgewiesen worden sind. — ³) Berichtigte Zahl. — ⁷) Für eine
Hypothekenbank sind die für 31. Oktober 1928 berichteten Angaben eingesetzt.
“
Berlin, den 27. Dezember 1928.
Der Präsident des Statistischen Reichsamts. Wagemann.
8 (Fortsetzung.)
Berichte von auswärtigen Devisen und Wertpapiermärkten.
Danzig, 28. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,66 G., 57,80 B. — Schecks: London 24.99 ½ G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty · Auszahlung 57,64 G., 57,78 B., Berlin telegraphische Auszahlung 100⸗Reichsmarknoten 122,457 G., 122,763 B.
Wien 28. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 284,90, Berlin 168,83 ¼, Budapest 123,58, Kopenhagen 189,25, London 34,41 ½, New
ort 708,45, Paris 27,75 ½, Prag 20,99 ½, Zürich 136,75 ½, Marknoten 168,60, Lirenoten 37,00, Jugoslawische Noten 12,41 ½, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,96 ½ Polnische Noten —,—, Dollarnoten 705,70, Ungarische Noten 123,53*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,48 — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 28. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 13,57, Berlin 803,75, Fürich 651 ⅞, Oslo 900,50, Kopenhagen 901,25, London 163,84 ½, Madrid 550,00, Mailand 176,74. New York 33,74, Paris 132,16, Stockholm 905,75, Wien 475,55, Marknoten 803 %⅛, Polnische Noten 377 ¾, Belgrad 59,45 ½.
Budapest, 28. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien
London, 28. Dezember. (W. T. B.) New York 485,62, Paris 123,99, Holland 12071⁄16, Belgien 34,87 ½, Italien 92,71, Deutsch⸗ land 20,38 ¼, Schweiz 25,16, Spanien 29,77, Wien 34,45.
Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) (en HZstteeanh Deutschland 608,50, London 124,02, New York 25,53 ¾, Belgien 355,50, Spanien 416,75, Italien 133,75, Schweiz 493,00, Kopenhagen 682,25, 1026,50, Oslo 681,50, Stockholm 685,25, Prag 75,70, Rumänien 15,30, Wien 36,00, Belgrad —,—.
Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Deutsch⸗ land 608,00, Bukarest 15,30, Prag —,—, ien —,—, Amerika 25,54 ¼, Belgien 355,75, England 124,04, Holland 1027,50, Italien 133,80, Schweiz 492,75, Spanien 416,50, Warschau —,—, Kopen⸗ hagen 681,75, Oslo 681,25, Stockholm 685,25.
Amsterdam, 28. Dezember. (W⸗T. B.) Berlin 59,25, London 12,0711⁄16, New York 24811⁄16, Paris 9,74 ¼, Brüssel 34,64 ½, Schweiz 48,01 ½, Italien 13,03, Madrid 40,57, Oslo 66,40, Kopenhagen 66,45 Stockholm 66,75, Wien 35,07 ⅛, Pe 737,50. — Freiverkehrs⸗ kurse: Helsingfors —,—, Budapest —,—, Bukarest —,—, Warschau Bokohama —,—, Buenos Aires —,—.
Fücich 28. Dezember. (W. T. B.) Paris 20,29 ½, London 25,16 ¼, New PYork 518,10, Brüssel 72,17, Matland 27,13 ½ Madrid 84,54, Holland 208,30, Berlin 123,42 ½, Wien 73,00, Stockholm 139,05, Oslo 138,30, Kopenhagen 138,40, Sofia 3,75, Prag 15,36, Warschau 58,17 ½, Budapest 90,35*), Belgrad 912,75, Athen 6,70, Konstantinopel 255,50, Bukarest 312,00, Helsingfors 13,08, Buenos Aires 218,00, Japan 238,00. — *) Pengö.
2 483 910,8
Kopenhagen, 28. Dezember. (W. T. B.) London 18,17, New York 374,50, Berlin 89,22 ½8, Paris 14,75, Antwerpen 52,20, Zürich 72,35, Rom 19,70, Amsterdam 150,70, Stockholm 100,47 ½, Oslo 100,00, Helsingfors 944.00, Prag 11,13. Wien 52.85.
Stockholm, 28 Dezember. (W. T. B.) vLondon 18,10, Berlin 88,85, Paris 14,63. Brüssel 51,97 ½, Schweiz. Plätze 72,00, Amsterdam 149,90, Kopenhagen 99,60, Oslo 99,52 ½, Washington 372,75, Helsingfors 9,38 ½ Rom 19,56 Prag 11,10, Wien 52,65
Oslo 28. Dezember (W. T. B.) London 18,19, Berlin 89,35, Paris 14,73, New York 374,75, Amsterdam 150,70, Zürich 72,35, Helsingfors 9,47, Antwerpen 52,25, Stockholm 100,60, Kopen⸗ hagen 100,15. Rom 19,70, Prag 11,14, Wien 52,90
Moskau, 27. Dezember. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 942,44 G., 944,32 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B. 1000 Reichsmark 46,28 G., 46,38 B. 8
London, 28. Dezember. (W. T. B.) Silber (Schluß) 26 ⁄18, Silber auf Lieferung 26,50. 1 Wertpapiege.
Frankfurt a. M., 28. Dezember. (W.T. B.) Oesterr. Credit⸗ Anst. 34,50, Adlerwerke 89,00, Aschaffenburger Buntpapier 164,00, Cement Lothringen —,—, Dtsch. Gold u. Silber 186,00, Frankf. Masch. Pok. 69,75 Hilpert Armaturen 87,00, Ph. Holzmann 136,90, Holzverkohlung 96,00, Wayß u. Freytag —,—.
Hamburg 28. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (Die Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz⸗ u. Privatbank T 194,50, Vereinsbank T 159,00, Lübeck⸗ Büchen 70,50, Schantungbahn —,—, Hambg.⸗Amerika Packetf. T 142,00, Hamburg⸗Südamerika T 179,50, Nordd. Aoyd T 137,50, Verein. Elbschiffahrt 54,00, Calmon Asfbest 48,00, Harburg⸗Wiener Gummi 87,00, Ottensen Eisen —,— Alsen Zement 212,00, Anglo Guano 64,00, Dynamit Nobel T. 127,50, Holstenbrauerei 228,50, Neu Guinea 600 B, Otavi Minen T 65,50. — Freiverkehr. Sloman Salpeter 90,00.. 8
Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ bundanleihe 105,60, 4 % Elisabethbahn Prior. 400 u. 2000 ℳ —,—, 4 % Elisabethbahn div. Stücke —,—, 5 ¼ % Elisabethbahn Linz— Budweis —,—, 5 % Elisabethbahn Salzburg —Tirol —,—, Galiz. Karl Ludwigbahn —,—, Rudolfsbahn, Silber —,—, Vorarlberger Bahn —,—, Staatseisenbahnges. Prior. 124,50, 4 % Dux⸗Boden⸗ bacher Prior. —,—, 3 % ux⸗Bodenbacher Prior. —,—, 4 % Kaschau⸗Oderberger Eisenbahn —,—, Türkische Eisenbahnanlagen —,—, Oesterr. Kreditanstalt 59,00, Wiener Bankverein 25,40, Oesterreichische Nationalbank 325,00, Donau⸗Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft 89,00, Ferdinands⸗Nordbahn —,—, Fünfkirchen⸗Bareser Eisenbahn —,—, Graz⸗Köflacher Eisenbahn⸗ u. Pergb.⸗Ges. 10,00, Staatseisenbahn⸗Gesellschaft 48,60, Scheidemandel, A.⸗G. f. chen Prod. —,—, A. E. G. Union Elektr.⸗Ges. 35,25, Siemens⸗Schuckert⸗ werk, österr. 21,58, Brown Boveri⸗Werke, österr. 18,80, Alpine Montan⸗Gesellschaft, österr. 42,95, Daimler Motoren A. G., österr. —,—, vorm. Skodawerke i. Pilsen A. G. 297,65, Oesterr. Waffen⸗ fabrik (Steyr. Werke) 31,30. b
Amsterdam, 28. Dezember. (W. T. B.) 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe von 1917 zu 1000 fl. 101,00, 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 105,25, Amsterdamer Bank 188,00, Nederl. Ind. Hdlsbk. 160,25, Reichsbank neue Aktien 330,00, Holländische Kunstseid 195,00, 7 % Americ. Bemberg Certif. 99,00, Koninkl. Neder Petroleum 403,75, Amsterdam Rubber 237,25, § — Lijn 84,00, Handelsvereeniging Amsterdam 679,25, Deli Batavia Tabak 528,50, Zertifikate von Aktien Deutscher Banken 7 % Deutsche Kalianleihe —,—, Glanzstoff 139,00..
v1“ Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Manchester, 28. Dezember. (W. T. B.) Für Gewebe entwickelte sich etwas mehr Nachfrage, so daß recht gute Abschlüsse getätigt wurden. Garne hatten ruhigen Handel. Preise für Water Twist Bundles und Printers Cloth waren nicht erhältlich.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. 1 Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlacht, und Viehhof in Plauen am 27. Dezember 1928 amntlich gemeldet worden.
80,81 ¼ Berlin 136,61 ¼, Zürich 110,66 ¼ Belgrad 10,10 ¼.
—2
—
Ernennungen ꝛc.
reu
““
Erscheint an 25 Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 ℳ Alle
SW 48, Wilhelmstraße 32 Einzelne Nummern kosten 30 f.
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher F 5 Bergmann 7573. —— v
Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
einzelne Beilagen kosten 10 ℛf Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
at
sanzei
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 ℛᷓℳ espaltenen Einheitszeile 1,75 Aℳ telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. ind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ einmal unterstrichen) oder durch
strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
einer drei Geschäfts
dru ck
Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge
Fettdruck (zweimal unter⸗
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 4
Berlin, Montag, den 31. Dezember, abends.
Postscheckkonto: Berlin 41821.
1928
Nr. 304. Reichsbankgirokonto.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Gesetz über die Verlängerung des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen.
Dritte Verordnung über Aenderung der Eichgebührenordnung.
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Dezember 1928.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bestimmungen über die Frachtgrundlagen des Mitteldeutschen Braunkohlensyndikats und, betreffend Brennstoffverkaufspreise des Oberschlesischen Steinkohlensyndikats.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 45 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I und der Nummer 50 Teil II.
Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts München.
Bekanntmachung, betreffend Ziehung der 32. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie.
Erweiterung des Zulassungsbescheides von Eschbach⸗Zündern.
4. Klasse der
11“ ““ 8
.“ Deutsches Reich.
Der Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium Dr. Lothholz ist auf seinen Antrag in den einstweiligen Ruhestand versetzt und zum Präsidenten des Landesfinanzamts Kassel ernannt worden. Als sein Nachfolger ist Ministerial⸗ rat Graf Schwerin von Krosigk zum Ministerialdirektor ernannt worden
3. § 1 Ziffer 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Kann außerhalb der Amtsstelle eine Neueichung oder eine Prüfung ohne Stempelung nicht ausgeführt werden, weil das vorgelegte Meßgerät sich schon bei der äußerlichen Be⸗ sichtigung als unzulässig erweist oder weil die in der Eich⸗
ordnung vorgeschriebenen Vorbereitungen
(Herrichtung und
Reinigung des Meßgeräts, Bereitstellung von Eichmitteln und von Arbeftshilfe) verabfäumt sind oder weil den Beteiligten sonst ein Verschulden trifft, so hat der Antragsteller die halbe Eichgebühr sowie den Zuschlag nach Maßgabe der Ziffer 5
für das Meßgerät zu entrichten. Artikel II. Eichgebühren.
1. § 2 Ziffer III Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
1. Raumgehaltsermittlung.
Fässer von 55 1 und weniger. . mehr als 55 bis einschl. 110 1
. 110 11
210 410 1
410 610 1
610 810 1
810 1000 1
1000 1“ für jede volle oder
* 5 2 *⁴ 9⁴ *
2 11* angefangene Stufe von 200 1 mehr..
2. § 2 Ziffer V Buchstabe A Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Gewichte mit Berichtigungskammer
vpon 50 g und weniger 100 bis 500 g..
1 und 2 SS
5 kg . 2
10 und 20 kg.
50 814
A. Handelswaagen. 1. Waagen für eine Höchstlast von 900- und wenige ““ mehr als 500 g bis einschließlich 5 kg. 5 bis einschließlich 20 20 50
0,50 RM 0,80 1,20 1,60 2,00 2,50 3,00
1,00
0,20 RM 0,30 0,40 0,60 0,80 1,00
3. 8 2 Ziffer VI Buchstabe A erhält folgende Fassung
n
9. Für die zusätzliche Prüfung eines Stückzählers oder Preisanzeigers werden 20 vom Hundert der nach den vor⸗ sstehenden Bestimmungen sich ergebenden Gesamtgebühr der
Waage als Zuschlag erhoben. Berlin, den 15. Dezember 1928. Der Reichswirtschaftsminister. “
Die Nichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Dezember 192
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Dezember auf 152,7 gegenüber 152,3 im Vormonat. Sie ist sonach um 0,3 vH gestiegen.
Die Inderziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 152,7, für Wohnung 125,9, 8 Heizung und Beleuchtung 150,8, für Bekleidung 172,6, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 191,0.
Berlin, den 29. Dezember 1928.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
8 “ Gemäß Beschluß des Reichskohlenver andes vom 27. September 1928 ändern sich mit Wirkung ab 1. April 1929 die durch Bekanntmachung des RNeichskohlenverbandes vom 28. April 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 91 vom 29. April 1920) und vom 29. September 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 228 vom 29. September 1925) veröffent⸗ dichten Bestimmungen über die Frachtgrundlagen des Mittel⸗ leutschen Braunkohlensyndikats wie folgt: a) Alle Lieferungen von Briketts, Bruchbriketts, Brikettspänen sowie Naßpreßsteinen nach dem Gebiet an sowie östlich und nördlich der folgenden Linie werden auf Frachtgrundlage
Luckenau berechnet:
Bahnlinie: Klingenthal — Zwotental, Luftlinie: Zwotental — Beigen (Sa.) — Jocketa — Mohlsdorf — 1ö11“ Rositz — Wintersdorf--Pegau —Lausen — Marfranstädt-Dieskau. Bahnlinie: Dieskau — Halle — Oberröblingen am See —Querfurt⸗ Henghrg. Ne h.. Ge e Luftlinie: Griefstedt —
ohenebra, Bahnlinie: Hohenebra — Sondershausen — Wolk⸗ ramshausen — Leinefelde —Eschwege — Malsfeld, Luftlinie: Mals⸗ feld — Fritzlar — Ottbergen. Bahnlinie: Ottbergen -Detmold — Herford — Bünde — Lübbecke —Ströhen, Luftlinie: Ströhen — Twistringen — Harpstedt, Bahnlinie: Harpstedt — Delmenborst — Oldenburg —-Augustfehn, Luftlinic: Augustfehn — Wittmund — Arle (einschl. der Stationen an diesen Linien, jedoch aus⸗ schließlich Bergen (Sa.) und Dieskau.
200 . 500 . 000 8
ermäßigte volle
8 uu“ Gebühr Gebühr
8 mehr als 3 000 bis einschließl. 6 000 kg 8 RM 12 RM
10. Gesellschaften m. Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit . 6 000 „ ““ 85
11 Genossenschaften, 8 Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: 3 8g 8 45
t nhlag. 11u*“* 1 8 1. 8I1.ab 86 13. ankausweise G b 82
8 20 Abs. 2 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen 5
114 Verschiedene Bekanntmachungen. vom 23. Jult 1926 (RGBl. I S. 9 in der Fassung des Gesetzes 8 88. 8
0.—,—SS.S
—
D SSSSSS
oo“
über die Verlängerung des Gesetzes über den
Verkehr mit unedlen Metallen. 1 Vom 21. Dezember 1928. 1“ 3 (Veröffentlicht im RGBl. 1928 I S. 412.) ..“
8
—
SSSSS8SSS
. —
ffentlicher Anzeiger.
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, b 9. Deutsche b
2. Zwangsversteigerungen, “
Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen, Auslofung usw. von Wertpapieren, Aktiengesellschaften,
„ u
“
versteigerungen.
[83621] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 23. Februar 1929, 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Dunckerstraße 81, Ecke Lette⸗ straße 1, belegene, im Grundbuch vom Schönhausertorbezirk Band 18 Blatt Nr. 513 (eingetragener Eigentümer am 11. November 1927, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Kaufmann Ananija Derra zu Novi⸗Sad de orders eingetragene Grund⸗
30. April 1929,
richt, Zimmer 74
melden.
in Abschrift beizu gläubiger, welche
üen. können,
ich
tück: Vordereckwohngebäude mit Hof, als sich emarkung Berlin, Kartenblatt 99, Barzelle 39, 5 a 15 qm groß, Grund⸗ teuermutterrolle Art. 684, Nutzungs⸗ lert 86 8 92 “ le r. 684. (87. K. 190. 27. 3 Toj 88 Berlin, den 20. Dezember 1928. Fiechendeng Terng bg Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. “
nach
Ueberschuß ergibt.
sowie für
[83622] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby, Berlin W. 57, Potsdamer Str. 84 a, hat als Nachlaßpfleger für die Erben des Berlin⸗Steglitz, Markelstr. 2, wohn⸗ haft gewesenen, am 24. August 1928 verstorbenen Schneidermeisters Karl. Stammnitz das Aufgebotsverfahren Zwecke der, Ausschließung von
Verbindlichkeit haftet.
[83623]
Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗] = laßgläubiger werden daher aufgefordert, = ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Schneidermeisters Karl. Stammnitz spätestens in dem auf den
11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht anzu⸗ Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. liche Beweisstücke sind in Urschrift oder Die Nachlaß⸗ nicht unbeschadet des den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen ö zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, Befeiedigung der ni ausgeschlossenen Gläubiger Auch haftet ihnen] jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent- Verbindlichkeit.. — aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der (9. F. 143. 28.) Berlin⸗Schöneberg, 18. Dez. 1928. Amtsgericht.
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 22. Dezember 1928 sind die Briefe 4 % 1908 Charlotten⸗ burger Stadtanleihe A/0 Nr. 21979/22000
22/1000, Nr. 25692/700, 25801/7 16/500, Nr. 18073/74 = 2/5000, 22185/88 = 4/1000, Nr. 18131/34 = 4/5000, zusammen 64 000 ℳ, für kraftlos erklärt. Charlottenburg, den 22. Dezember 1928. Amtsgericht. — 13 F. 3///538.
[83624]
Der W“ Schlosser Friedrich Heinrich Schatz, geb. den 9. November 1890 zu Thamsbrück, ist durch Aus⸗ schlußurteil des Amtsgerichts, Abt. 23, scheid in Kiel vom 19. Dezember 1928 tot G erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 1. Januar 1921 fest⸗ gestellt worden,
Kiel, den 22. Dezember 1928.
Das Amtsgericht. Abt. 23
richt
lassen. vormittags
Urkund⸗
melden, Rechts, vor
nicht nxvweeven
5 den noch ein dem
ustellungen.
[83629] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Bertha Döbbel in Schneide⸗ mühl, Karlstraße 8, Preteseseg mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mihlan in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ernst Döbbel, früher in Schneidemühl, jetzt un⸗ bekannten Aufenthants⸗ auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Schneidemühl auf den 22. Februar
sofort, voraus handlun
diesem C anwalt als
1929 um 9 Uhr mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
Schneidemühl, 21. Dezember Die Geschäftsstelle des L.
[83625] Oeffentliche Zustellung. Die Witwe Skonetzki, verwitwete Leihsal ins Bochumer evollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Haas in Bochum, klagt Cegen den wagenführer Rolf Bochum, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Schadenersatz auf Grund eines seitens des Ehemanns durch Verschulden des Beklagten am 20. Mai 1928 erlittenen Unfalls, mit Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen: 1. an die Klä⸗
gerin 250 RM nebst 8 % Zinsen seit 4. Oeffentliche 1. Februar 1928 zu zahlen, 2. an die Klägerin eine monatliche Rente von 150 RM ab 1. Februar 1928, und zwar soweit die Renten bereits fällig sind, soweit werden, am 1. eines jeden Monats im zu zahlen. Die v Sn ladet
den Beklagten zur des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Bochum auf den 19. März 1929, vorm. 9 Uhr, Zimmer 39, mit der in Aufforderung, Gericht rozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu la Bochum, den 18.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[83630] Oeffentliche Zustellung.
Gaarden, Pickertstraße 15, Prozeßbevoll⸗ vertreten zu mächtigte; Rechtsanwälte Fanse m und
Feddersen in Kiel, klagt gegen den 1928. Kaufmann Alexander E Röttig, andgerichts. in Hamburg, jetzt unbekannten
Aufenthalts, unter der Vehaupehng, daß die im Grundbuch von Kiel⸗ Gaarden, Band 20, Blatt 824 Abtl. III Nr. 5 für ihn eingetragene Hypothek in Höhe von 2000 Papiermark vor dem 15. Juni 1922 ausgezahlt, Löschung Kraft⸗ jedoch freiwillig nicht zu erlangen sei, ngels, früher in mit dem Antrag: 1. den Beklagten eg. costenpflichtig zu verurteilen, die Löschung der vorbezeichneten Hypothek zu bewilligen, 2. das Urteil für vor läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 1g. wird der Beklagte vor das Amtsgericht Abteilung 17, in Kiel, vonnee eneahn Ringstraße 21,
Anna Abendroth geb. Watten⸗
Str. 151, Prozeß⸗
der Klägerin
immer 81, auf den 19. Februar 929, vormittags 10 Uhr, geladen.
1058 9280.
Kiel, den 15. Dezember
Der Urkundsbeamte
sie in Zukunft fällig der Geschäftsstelle 17 des Amtsgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering)
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einen bei
sich durch Rechte⸗ 8- 1
1 Druck der Preußischen Druckerei⸗ zugelassenen
und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Pilheimstraße 32.
Fünf Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
n. (3. 0 529 — 28.) Dezember 1928.
Der Rentner Heinrich Will in Kiel⸗
erlin.
vom 31. März 1928 (RGBl. I S. 149) erhält folgende Fassung: Die Gültigkeit dieses Gesetzes endet mit dem 30. Juni 1929.
2. Dieses Gesetz tritt mit dem b die Verkündung folgenden Tage in Kraft Berlin, den 21. Dezember 1928. 1 1 Der Reichspräsident. von Hindenburg.
Der Reichswirtschaftsminister. Curtius.
über Aenderung der Eichgebührenordnung. Vom 15. Dezember 1928. (Veröffentlicht im RGBl. 1928 Teil I, S. 412.)
Auf Grund des § 16 der Maß⸗ und Geywichtsordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird nach Zustimmung des Reichsrats hiermit verordnet:
Die Eichgebührenordnung vom 24. Mai 1924 (-RGBl. I S. 607 in der Fassung der Verordnungen vom 10. Februar 1926 (RGBl. S. 100) und vom 29. Juni 1928 (RGBl. 1 193) wird r folgt geändert: 1
Artikel I.
1 Allgemeine Bestimmungen.
1. § 1 Ziffer 1 erhält folgende Fassung: u“
1 1. Die im § 2 festgesetzten Gebühren werden für die Neueichung (Prüfung und Stempelung) in voller Höhe, für
die Prüfung ohne Stempelung zur Hälfte erhoben. 2
2. § 1 Ziffer 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
5. Werden Neueichungen oder Prüfungen ohne Stempelung außerhalb der Amtsstelle vorgenommen, so ist ein Zuschlag zu den Gebühren in Höhe von 5 vom Hundert der für die Neu⸗ eichung geltenden Gebühren zu entrichten. Als Zuschlag ist mindestens der Betrag von 5 Reichsmark für jeden bean⸗ spruchten Beamten, für jeden angefangenen Tag und von jedem Antragsteller zu entrichten. Ist ein Beamter von einem An⸗ tragsteller an einem Tage für mehrere getrennt liegende Be⸗ triebsstellen beansprucht worden, so ist der Mindestzuschlag für jede Betriebsstelle besonders in Ansatz zu bringen.
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2. Die ermäßigte Gebühr wird erhoben, wenn ein Hebel⸗
apparat für die volle Höchstlast oder wenn Normallast für mindestens drei Viertel der Höchstlast der Waage gestellt wird; den Normallasten sind beglaubigte Gewichtsgerätschaften
gleichzuachten.
3. Für Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaagen für Höchstlasten bis 3000 kg einschließlich wird zu den Gebühren Der Zuschlag bleibt außer Ansatz, wenn für die Prüfung der Laufgewichts⸗ oder Schaltgewichtseinrichtung Gebühren gemäß Ziffer 4, 7
nach Ziffer 1 ein Zuschlag von 20 vH erhoben.
oder 8 erhoben worden sind.
4. Für die nicht im Zusammenhang mit der Waage oder dem Waagebalken vorgenommene Sonderprüfung eines Schalt⸗ gewichtssatzes sind 6 RM, für die Sonderprüfung einzelner
Schaltgewicht⸗
sind 0,30 RM für jedes Gewicht zu erheben.
5. Bei Waagen mit Neigungsgewichtseinrichtung werden zu
den Gebühren nach Ziffer 1 bei Höchstlasten His zu 5. bg. . vpon mehr als
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500 8 5 38800ö als Zuschlag erhoben.
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5 bis einschließl. 50 kg 3 50 „ ch 8 . g 1.“
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dung.
6. Bei Doppelwaagen ist die Summe der für jede der beiden Einzelwaagen nach ihrer Höchstlast berechneten Ge⸗
bührenbeträge in Ansatz zu bringen.
Für die zufätzlichen
rüfungen der Verbundwaagen wird ein Zuschlag von 20 vom 18 der nach Satz 1 berechneten Summe erhoben. Die ermäßigte Gebühr wird erhoben, wenn für eine der Einzel⸗ waagen, beziehungsweise für die größere, die Bedingung in
Ziffer 2 erfüllt ist.
7. Für die besondere Prüfung und Stempelung der Ein⸗ teilung eines Laufgewichtswaagebalkens (Kerbenprüfung) sind 3 RM, für die Prüfung von Normalabschnitten 5 RM zu
erheben. beträgt die Gesamtgebühr 6 RM.
Werden beide Prüfungen zusammen ausgeführt, so
8. Für die Prüfung und Stempelung eines Waagebalkens
mit Schaltgewichten und
schaltungen werden Gebühren wie für einen Laufgewichtsb
(Ziffer 7) erhoben.
für die Prüfung von Normal⸗
alken 8 “
b) Alle Lieferungen von Briket!s, Bruchbriketts, Brikettspänen sowie Naßpreßsteinen westlich und südlich der unter a ge⸗ nannten Linie — einschließlich der Stationen Bergen (Sa.) ün ö“ — werden auf Frachtgrundlage Borna be⸗ rechnet.
Die übrigen Frachtgrundlagebestimmungen für Briketts, Bruch⸗
briketts, Brikettspäne sowie Naßpreßzsteine bleiben nach Maßgabe der
bisherigen Bekanntmachungen unverändert.
II. Unter den im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 297 vo 31. Dezember 1923 und Nr. 83 vom 7. April 1924 bekannt⸗ gegebenen Bedingungen gelten ab 1. Januar 1929 folgende Verkaufspreise ab Werk je Tonne: Oberschlesisches Steinkohlensyndikat. Stückkoks.. . 26,50 RMN Würfelkoks I.. . 89.58 Würfelkoks II . 8 31,50 Nußkoks ... . 30,— Nußkoks II. 24,85
. 20
Nußkok II b 20,10 Erbskoks.. 16,— 4“ 6,65 Berlin, den 29. Dezember 1928. Aktiengesellschaft Reichskohlenverban Feil. Di Finl. 8
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290 090 95 2 2⸗ eeeeüehee „ 05 2 5 9 9 „
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Bekaänntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält:
das Gesetz, betreffend die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen und Aenderung des Gerichtskostengesetzes, vom 20. Dezember 1928,
das Zweite Gesetz über die Verlängerung des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, vom 21. Dezember 1928,
das Gesetz über Hinausschiebung der Steuer des § 10 des Grunderwerbsteuergesetzes (Besteuerung der toten Hand), vom 22. De⸗ zember 1928, 3
die Dritte Verordnung über Aenderung der Eichgebührenordnung, vom 15. Dezember 1928, “ “