1929 / 11 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 10 vom 12,. Januar 1929. S. 4. 3

preußischer Vertreter zeige, sei Preußen bestrebt, die vom Ausschuß zu fassenden Beschlüsse nach Möglichkeit in die preußischen Besol⸗ dungsvorschriften zu übernehmen. Eine völlige Angleichung der Besoldungsvorschriften Preußens und des Reiches werde sich nicht erreichen lassen, weil Preußen z. B. in manchen Gruppen zwei niedrigere Gehaltsstufen mehr als das Reich habe. Im weiteren Verlauf der Aussprache erklärte Vorsitzender Abg. Torgler (Komm.), daß er der Entschließung Steinkopf zustimmen werde und sich vorbehalte, beim Nachtragsetat eine Angleichung an die preußischen Bestimmungen zu beantragen. Die Entschließung Steinkopf wurde angenommen. Bei Nr. 34 wurde ein Vor⸗ schlag des Berichterstatters, daß der Sekretär, der die schwere Büroprüfung für Gruppe 4c gemagcht habe, nicht mehr als höchstens vier Dienstjahre verlieren dürfe, als Material für Be⸗ sprechungen mit der Reichsregierung bis zur zweiten Lesung zurückgestellt. Bei den Uebergangsvorschriften in Nr. 96 machte der Berichterstatter auf Härten aufmerksam, die sich aus der Fassung der Stichtage ergäben, und führte Beispiele dafür aus der Postverwaltung an. Ministerialdirigent Wever gab zu be⸗ denken, daß jeder Stichtag, den man festsetze, Härten mit sich bringe. Er bitte, es beim 30. September 1927 zu belassen. Ministerialdirigent Ziegelasch vom Postministerium bemerkte, der Abg. Steinkopf verlange von der Post die Nachprüfung des Dienstalters von 200 000 Beamten. Das würde neue hohe Kosten mit sich bringen. Jede Ausgleichung von Härten schaffe neue Härten für andere Gruppen. Es wurde darauf beschlossen, auch diese Frage bis zur zweiten Lesung zurückzustellen. Zurückgestellt wurden auch Anträge über das Besoldungsdienstalter der Tier⸗ irzte und der Postschaffner. Bei Ziffer 98 entspann sich eine längere, zum Teil erregte Aussprache darüber, wieweit die Aus⸗ führungsbestimmungen vom Gesetz selbst, sei es zunngunsten der Beamten, wie hier, oder zu ihren Gunsten, wie an anderen Stellen, abweichen dürften. Dabei wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß weitgehende Aenderungen zugunsten der Beamten den Nach⸗ stragsetat so schwer beeinflussen würden, daß der Reichsfinanz⸗ minister dafür kein Geld haben würde. Abg. Morath (D. Vp.) beantragte: Der Reichstag steht auf dem Standpunkt, daß es grund⸗ sätzlich unzulässig ist, Ausführungsbestimmungen contra legem zu erlassen. Auch im § 5 Abs. 1 des Beöseldungegesees vom 13. Dezember 1926 gibt der Gesetzestext zu solchen Abweichungen keinen Anlaß. Der Antrag Morath wurde angenommen. Die Ziffer 98 wurde auf Antrag des Berichterstatters für die erste Lesung zunächst gestrichen. Der Vorsitzende stellte fest, daß auch der Bund der Ruhe⸗ und Wartestandsbeamten vom Ausschuß gehört worden wäre, wenn sein Schreiben rechtzeitig eingegangen wäre. Tat⸗ sächlich sei es erst heute eingelaufen. In Nr. 63 („Eine Dienst⸗ legstung die eine Verlegung des dienstlichen Wohnsitzes zur Folge hat, liegt dann vor, wenn von der vorgesetzten Behörde wegen der voraussichtlichen längeren Dauer der Dienstleistung der Um⸗ zug des Beamten angeordnet wird“) wurde vom Berichterstatter der Ausdruck „angeordnet“ beanstandet. Auch diese Frage wurde zurückgestellt. Bei Nr. 71 entspann sich eine Auseinandersetzung süber die Frage, wieweit für erwerbslose Kinder, insbesondere über 21 Jahren, bei Bedürftigkeit Kinderzulagen zu gewähren seien. Es wurde ein Zusatz beschlossen, wonach der Reichsfinanz⸗ ninister ermächtigt wird, in Ausnahmefällen während der Ueber⸗ gangszeit ähnlich wie in Preußen in weitherziger Weise entgegen⸗ kommend zu verfahren. Zu Nr. 74 wurde ein Zusatz eupfocken „Im Falle des Todes des Beamten werden Kinderzuschläge für ineheliche Kinder weitergezahlt, solange die sonstigen Voraus⸗ setzungen 8. die Zahlung pon Kinderzuschlägen erfüllt sind, und zwar an denjenigen, der für den Unterhalt des Kindes auf⸗ kommt.“ Ministerialdirigent Ziegelasch machte auf⸗ merksam, daß dann eheliche Stiefkinder schlechter als uneheliche Kinder behandelt würden. Der Antrag wurde mit 12 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Zurückgestellt wurden die Bestimmungen süber den Beginn der außerplanmäßigen Dienstzeit und andere. Zu Nr. 87 wurde eine mildere Fassung für die Vorschrift gewünscht, was als eine erhebliche Unterbrechung der Vorbereitungszeit gilt, die auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit nicht anzurechnen sei. Es bleibt bei der Vorschrift, nachdem darauf aufmerksaͤm gemacht st, daß zum Beispiel dann Unterbrechungen von langer Dauer mehr als einem Jahr angerechnet werden müßten. Solche Unterbrechungen kämen für die Männer kaum in Frage, sondern nur für Beamtinnen, für die eine solche Ausnahmebestimmung nicht immer angebracht sei., Die Beratung wandte sich dann dem Abschnitt über Wartegelder, Ruhegehälter und Hinter⸗ bliebenenbezüge zu. Zu den Wünschen des Deutschen Beamten⸗ bundes, die Abg. Roßmann (Soz.) vertrat, wurde regierungs⸗ seitig erklärt, daß es finanziell und rechtlich unmöglich sei, diese Wünsche zu erfüllen. Heute wird die Beratung fortgesetzt.

Der sozialpolitische Ausschuß des Vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats verabschiedete laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger in seiner letzten Sitzung den Entwurf eines Berufs⸗ ausbildungsgesetzes. Der Gesetzentwurf regelt die Berufs⸗ ausbildung Jugendlicher, und zwar aller Jugendlichen mit Aus⸗ nahme derjenigen, die in der Landwirtschaft beschäftigt werden. Es handelt sich um ein Rahmengesetz. Vorgesehen ist weitgehende berufsständische Selbstverwaltung der Arbeitgeber und der Arbeit⸗ nehmer. Die Durchführung des Gesetzes soll erfolgen im Anschluß an die schon bestehenden gesetzlichen Vertretungen von Handel, Industrie und Handwerk. Die von dem sozialpolitischen Ausschuß gefaßten hauptsächlichen Beschlüsse sind folgende: Dem Geltungs⸗ bereich des Gesetzentwurfes, wie ihn die Reichsregierung vorgelegt hat, ist zugestimmt worden, jedoch wurde der Reichsregierung empfohlen, den Begriff des Lehrlings im Gesetz oder wenigstens in der Begründung näher zu bestimmen. Die Nichteinbeziehung der Landwirtschaft wurde bestätigt. Der Ausschuß schlug vor, daß die Regelung in den Reichsbetrieben, der Schiffahrt und der Flößerei⸗ nur durch die Reichsregierung, nicht durch die Landesregierungen erfolgen soll. Hinsichtlich des Bergbaues und der Hauswirtschaft wurde empfohlen, das primäre Recht der Reichsregierung auf⸗ zustellen und subsidiär die Landesregierungen zu nennen. An Sielle der Anerkennung von Lehrbetrieben setzte der Ausschuß die Aberkennung. Diese soll in der Hand der gesetzlichen Berufs⸗ vertretung liegen und durch allgemeine Richtlinien, die nur die Reichsregierung erlassen darf, geregelt werden können. Die den Handwerkskammern gesetzlich obliegende Verpflichtung zur Ab⸗ nahme der Prüfungen ist erhalten geblieben. Im übvigen aber sollen die gesetzlichen Berufsvertretungen berechtigt sein, in den von ihnen vertretenen Berufen Lehrlingsprüfungen zu ver⸗ anstalten. Zu den Meisterprüfungen in Handwerksberufen soll nach der Ansicht des Ausschusses in der Regel nur zugelassen werden, wer das 24. Lebensjahr vollendet hat. Auf Gewerbe⸗ lebrer soll diese Bestimmung jedoch keine Anwendung finden. Die Einführung von Meisterprüfungen in anderen Berufsständen wurde als den jetzigen Verhältnissen nicht entsprechend abgelehnt. Zur Frage der Durchführung des Gesetzes wurde von allen Seiten, hervorgehoben, daß unbedingt eine völlige Gleichberechtiaung der Arbeitnehmer sicherzustellen sei. Nach der Ansicht der Mehrheit des Ausschusses sei diese Gleichberechtigung im vorliegenden Ent⸗ wurf genügend gewährleistet. Weitergehende Anträge der Arbeit⸗ nehmervertreter wurden daher abgelehnt. Bei der Behandlung der den gesetzlichen Berufsvertretungen durch den vorliegenden Entwurf übertragenen Aufgaben wurde u. a. beschlossen, die Be⸗ stellung von Beauftragten den Berufsvertretungen allein zu über⸗ lassen. Im übrigen aber sollen die Anordnungen und Maßnahmen, welche notwendig sind, um die Durchführung des Gesetzes sicher⸗ zustellen, dem paxritätischen Ausschuß überlassen bleiben, der ein Organ der gesetzlichen Berufsvertretung ist. Es wurde noch ein 91a eingefügt, der die Uebergangsbestimmungen für Fach⸗

arbeiter der Industrie, die späterhin eine Meisterprüfung ablegen

wollen, regelt.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet am 10. d. M. den Haushalt der Gestütsverwal⸗ tung für das Rechnungsjahr 1929. Der Berichterstatter Abg. von Plehwe (D. Nat.) hob, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, hervor, daß der Zuschuß zum Haushalt der Gestütsverwaltung in diesem Jahre um 366 982 RM geringer wäre als im vorigen Jahre. Der Er⸗ trag aus der Rennwettsteuer sei in diesem Jahre um 1 400 000 Reichsmark höher als im vorigen Jahre, so daß der allgemeinen Gestütsverwaltung 1 000, 000 RM und den Rennvereinen 400 000 Reichsmark mehr zugewendet werden könnten. Der Bericht⸗ erstatter wies auf die Rede des Oberlandstallmeisters Gatermann hin, in der auf die Notwendigkeit der Vollblutzucht aufmerksam gemacht wurde. Bei der diesjährigen Etatsberatung handele es sich nicht so sehr um die Betonung der Notwendigkeit der Landes⸗ pferdezucht, sondern um eine Umstellung der Gestütsverwaltung für die Zucht des reinen Wirtschaftspferdes infolge des an⸗ dauernden Rückgangs der Bedeckungsziffer der Skuten. Abg. von Plehwe beionte, daß in den Gegenden das Pferd sein das nach Klima und Bodenbeschaffenheit notwendig 8 Es sei daher nicht allein das Kaltblutpferd zu berücksichtigen, sondern es müsse auch daran gedacht werden, daß in vielen Gegenden des Vaterlandes ein im Laufe der Jahre verstärktes Warmblutpferd unter Beibehaltung von Nerv und Adel durch seine Vielseitigkeit das beste Gebrauchs⸗ und Wirtsezefgegflh sei. Der Bericht⸗ erstatter wies darauf hin, 8 an eine Auflösung der Hauptgestüte Beberbeck und Altefeld gedacht worden sei. Es solle auch gleich⸗ zeitig ein ostpreußisches Landgestüt aufgelöst werden. Diese neuen Maßnahmen seien von so einh e Natur, daß sie sorgfältig. überlegt werden müßten. Die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität müßten in dieser schweren Notzeit der leitende Gesichtspunkt sein. Es müsse jedoch bei einer volkswirtschaftlich so wichtigen Frage die größte Vorsicht obwalten. Auf keinen Fall dürfe das Landgestüt Gudwallen aufgelöst werden. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger äußerte sich zu dem Stand der Landespferdezucht und zu den beabsichtigten Abbaumaßnahmen. Er führte aus: Nach der Zählung vom 1. Dezember 1928 sei die Zahl der Pferde in Preußen um etwa 72 930 Stück zurückgegangen. Das bedeute eine Verminderung des Bestandes um 2,78 vH. Die Verminde⸗ rung betraf insbesondere die jungen Jahrgänge, und es unterliege keinem Zweifel, daß diese Tatsache sich im Laufe der kommenden Jahre durch eintretenden Pferdemangel bemerkbar machen würde. Das sei an sich keine ungünstige Erscheinung, die Tatsache ließe vielmehr erwarten, daß dann die Preise für Pferde wieder eine Höhe erreichen würden, die die heute unrentable Pferdezucht wieder zu einem rentablen Betriebszweig der Landwirtschaft werden ließe. Zurzeit aber bestände ein überfluß an Pferden, und die Er⸗ fahrungen der letzten vier Jahre hätten gezeigt, daß der Umfang der Preußischen Gestütsverwaltung, insbesondere die Zahl der von ihr F Deckhengste, zu groß sei im Verhältnis zum wirtschaftlichen Bedarf. Die Stutendeckungszahl der staatlichen Warmbluthengste in den letzten Jahren sei so stark zurückgegangen, daß es vnbeghegt notwendig sei, die Zahl der staatlichen Hengste so weit zu reduzieren, daß für die verbleibenden Hengste eine ausreichende Benutzung gewährleistet sei. Diese Reduzierung des Hengstbestandes sei bereits kürz 8 erfolgt, die weitere Folge sei nun die, daß in Ostpreußen, woselbst bis vor wenigen Jahren noch 1000 Staatshengste standen, aber heute nur noch rund 500 vorhanden seien, auch die Auflösung von mindestens einem der fünf Landgestüte unbedingt zur Erzielung von weiteren Er⸗ parnissen vorgenommen werden müsse. Als solches sei das Landgestüt Gudwallen in N genommen. Dem verminderten Hengstbedarf für die ostpreuüßische Warmblutzucht ent⸗ sprechend und um den ostpreußischen Hengstzüchtern und Hengstaufzüchtern eine ausreichende Absatzmöglichkeit für ihre Produkte zu sichern, müsse die Hengstreduktion des Hauptgestüts Trakehnen durch entsprechende Ver⸗ minderung des Mutterstutenbestandes notwendigerweise platz⸗ greifen. Ferner habe sich die weitere Beibehaltung des Haupt⸗ gestüts Beberbeck nicht mehr als vertretbar erwiesen, weil für das Beberbecker Pferd ein nicht mehr vorhanden sei und die Unterhaltung dieses Hauptgestüts alljährlich große Zuschüsse er⸗ fordere, die 8 viel nutzbringender und notwendiger für andere Förderungsmaßnahmen in der Pferdezucht zu verwenden seien. Aus ähnlichen Gründen müsse auch die Warmblutzucht des Haupt⸗ gestüts Graditz aufgelöst werden. Das Hauptgestüt Altefeld habe sich als Zuchtstätte für das Vollblutpferd nicht in dem Maße als geeignet erwiesen, als man das bei Errichtung dieser Zuchtstätte erwartet habe. Auch hier sei der Betrieb 8e und er habe daher die Absicht, die Vollblutzucht von Altefeld und Graditz, der alten klassischen Vollblutzuchtstätte, zurückzuverlegen. Er, der Minister, hoffe, durch diese Maßnahmen erhebliche Ersparnisse beim nächstjährigen Haushalt der Gestütsverwaltung zu erzielen. Diese Ersparnisse dürften aber keinesfalls an die Finanz⸗ verwaltung zurückfallen, sondern müßten und er bitte dieserhalb um die Unterstützung des Landtages verfügbar gemacht werden zur Verstärkung des v“ und der weiteren Tierzuchtfonds, denn es sei ja unter den heutigen Zeitverhältnissen und bei der Notlage der Landwirtschaft nicht mehr zu verant⸗ worten, daß für die Förderung der Pferdezucht wie bisher allein etwa 80 vS, für die sämtlichen anderen Tierzuchtzweige dagegen nur etwa 20 vH aller für die Förderung der Tierzucht staatlicher⸗ seits bereitgestellten Mittel Verwendung fänden, hier müsse notwendigerweise ein gewisser Ausgleich geschaffen werden. In der Aussprache trat Abg. Peters⸗Hochdonn (Soz.) für die Kaltblutzucht ein. Er wandte ch scharf gegen die Renn⸗ vereine und forderte, daß die durch Einschränkung der Warm⸗ blutzucht freiwerdenden Mittel für die Rindviehzucht verwandt würden. Bezeichnend sei, daß wir immer noch auf Einfuhr, z. B. aus Schweden, angewiesen seien. Es gelte vor allem, ein starkes Pferd, ein gutes Arbeitspferd, dem Landwirt zuzuführen. Aller⸗ dings werde das immer mehr durch den Motor verdrängt. Abg. Schwecht (D. Nat.) trat diesen Ausführungen entgegen. Der Motor werde das Pferd nie Fünziich verdrängen können.

Der Redner erklärte sich weiter für eine Einschränkung von

Beberbeck, aber gegen eine völlige Beseitigung. Nötigenfalls

solle man das Landgestüt Dillenburg nach Beberbeck verlegen. Man müsse sich auf das Wirtschaftspferd einstellen und sich zur Kaltblutzucht umstellen. Der Redner erwies zahlenmäßig die

aufsteigende Linie für die Kaltblutzucht. Zölle seien notwendig.

Es sei statistisch festgelegt, daß im Jahre 1927 34 920 Pferde ein⸗

geführt worden seien im Werte von etwa 22 Millionen. Die⸗ selbe Höhe dürfte auch im Jahre 1928 erreicht sein. Es müsse auch das Schmuggelwesen bekämpft werden. Bei wenfbrnng einer neuen Zuchkrichtung müsse der Staat durch Zurverfügung⸗ stellung von staatlichen Beschälern helfen. Hoffentlich gehe die deutsche Industrie immer mehr dazu über, deutsche Pferde zu kaufen. Abg. Roeingh (Zentr.) trat für eine Konsolidierung der Gestütsverwaltung ein durch Verlegung des Vollblutgestüts von Altefeld nach Graditz, durch Aufgabe des Hauptgestüts Beberbeck, durch Verlegung des hessischen Landgestüts nach Beberbeck und Auflösung eines Landgestüts in Ostpreußen. Die hierdurch eingesparten Mittel müßten im Interesse der Landes⸗ pferdezucht oder Tierzucht verwandt werden. Insbesondere müßten die Staatsmittel mehr zur Unterstützung des wirtschaftlicheren verwendet werden, insbesondere auch zur Förde⸗ rung-der Leistungsprüfungen desselben. Er Umnhsahc bessere Unter⸗ tützung der genossenschaftlichen privaten Hengsthaltung, plädierte stü Ankauf des Hengstmaterials von deutschen Züchtern. be⸗ gründete einen Antrag auf baldige Erhöhung des zu niedrigen Pferdezolls, wünschte schärferes Vorgehen gegen Pferdeschmuggel und empfahl Entgegenkommen bei der Unterbringung der stellen⸗ los werdenden Gestütsbeamten. Graf Kanitz (D. Vp.) wandte sich gegen die Aufkösung des Landgestüts Gudwallen, das das Herz

des alten ostpreußischen Warmblutbezirks sei. Die Aufrecht

erhaltung dieses Gestüts ehöre zum staatlichen Notprogramm; man sollte dem oftpreußit en Landwirt für seine Umstellung auf das ökonomische W1ö61“” Zeit lassen. Die Kommunisten Kahmann und Skjellerup wandten sich gegen die Renn⸗ vereine und verlangten die Umwandlung der Gestüte, die vor allem die Aufgabe erhalten sollten, qualijigiertes Vieh zu züchten, das zu niedrigen Preisen an die kleinen Bauern abgegeben werde

könnte. Abg. Wachhorst de Wente (Dem.) setzte sich füür

S Förderung der Kaltblutzucht ein und verlangte den Abvbau des Gestüts Osnabrück. Abg. Werdes (D. Frakt.) sprach für genossenschaftliche Hengsthaltung und gegen den Abbau von Beberbeck. Abg. Antonie Wohlgemuth (Soz.) forderte Berück⸗ sichtigung der ostpreußischen Gestütswärter. Abg. Meyer⸗ Hermsdorf (D. Nat.) trat für die Ießtereben der Gestütsbeamten ein. Damit war die allgemeine Ne g he zum Gestütshaushalt erledigt. Der Ausschuß erledigte auch noch die Einzelaussprache. ö Jannar soll der Haushalt der Forstverwaltung beraten werden.

Der Rechtsausschuß des Preußischen Land⸗ tages beendete gestern die Beratung der Anträge über die Zwangsauflösungsverordnung für Familien⸗ güter (Fideikommisse). Nach Ablehnung aller übrigen Anträge wurde der Entschließungsantrag Dr. Deerberg (D. Nat.) angenommen, der das Staatsministerium ersucht, bis zum 1. Juli 1929 einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem diejenigen Mißstände beseitigt werden, die sich bei der praktischen Anwendung der bisherigen Zwangsauflösungsverordnung ergeben

aben. Der Ausschuß nahm in seinen weiteren Beratungen eine

Antrag Ladendorff (Wirtsch. P.) an, der zum Ziele hat,

daß baldigst eine für das ganze Reichsgebiet gültige Gerichts

kostenmarke geschaffen wird, und daß die Landesbestimmungen über die Verwendungsmöglichkeit der Kostenmarken einheitlich

gestaltet werden. Zur Beratung stand sodann der Urantrag Christian (D. Frakt.) auf Vorlegung einer Novelle zum preußischen Gerichtskostengesetz, in der eine Herabsetzung der Gerichtsgebühren festgelegt und bei der Gebührenberechnung in Zukunft der Einheitswert zugrunde gelegt werden soll. Nach kängerer Aussprache wurde der Antrag abgelehnt, ebenso ein

deutschnationaler Antrag, der eine Nachprüfung der

sätze forderte. Abgelehnt wurde ferner der Antrag von Winterfeld (D. Nat.) auf Vorlegung eines Gesetzentwurfes zur Aenderung der landesgesetzlichen Kostenvorschriften des Stempelsteuergesetzes. Auch ein von den Kommunisten vorgelgter Antrag, einen Entwurf zur Abänderung der landesgesetzlichen Kostenvorschriften und des Stempelsteuergesetzes dem Landtag vncets clüch vorzulegen, fand nicht die Billigung des Ausschusse

Der Wohnungsausschuß des Preußischen Landtags nahm gestern die Abstimmung vor zu den An⸗ trägen zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Der deutschnationale Antrag Howe wurde laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in wesent⸗ lichen Teilen, besonders in der Forderung der Aufhebung der

Wohnungszwangswirtschaft, abgelehnt, nur ein Teil des Antrages 8 sweife in aSgGe e Fassung. Annahme. Danach soll

and, tei 1 5 Freistellung für Neubauten von Grundbuchkosten und Ver⸗ waltungsgebühren eintreten. Eine Wertzuwachssteuer soll bei dem ersten Verkauf eines Neubaus innerhalb von zwei Jahren, wie vom Abg. Neumann⸗Frohnau (D. Vp) beantragt war von den Gemeinden nicht erhoben werden. Die Gemeinden sollen auch verzichten auf die Grunderwerbssteuer, wenn zur Bebauung erworbene Bauplätze in einem Jahre in Angriff genommen werden. Auch für die Grundvermögenssteuer und für die Kapital⸗ ertragssteuer wurden Erleichterungen angenommen. Annahme fand auch der Antrag Köthenbürger (Zentr.) auf Auf⸗ wertung von Anliegerbeiträgen für Baugrundstücke in gleicher Weise wie für Sicherheitsleistungen bei Straßenherstellungen.

Der Antrag Stendel (D. Vp.) über die öffentlichen Wohbn- baumittel wurde für erledigt erklärt, ebenso der Teil des Zentrums..

antrages, der Maßnahmen zur Weiterführung des Wohnungsbaues fordert, da hier der Runderlaß des Ministers bereits Anweisungen gegeben hat. Angenommen wurde der Zentrumsantrag, für die folgenden Jahre ein Wohnungsbauprogramm mit InaneFnn.

plan aufzustellen. Die übrigen Auträge fanden keine? nnahme.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

Das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlacht⸗- und Viehhof in Stuttgart am 9. und vom Schlacht⸗ und Viehhof in Chemnitz am 10. Januar der Aus⸗ bruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ un Viehhof in Nürnberg am 10. Januar 1929 antlich gemeldet

worden,

Settatistik und Bolkswirtschaft. Einfuhr von Getreide, Butter und Käse in das Fenastan Zollgebiet (Spezialhandel) im Dezember und in dem Zeitraum Januar bis Dezember 1928

. Dezember 1928 Jahr 192 Stat. Warenbezeichnung

Nr enge Wert Menge Wert 3 88 Menge 05e. d., 1900 Nö.

8rs 1 Roggen. . .. 90 238 1 8811 3 387 054 2a Weigen .. . . 1 691 930 35 619724 728 616 162a ¶Roggenmehl.. 86867 162 b Wensenmnehn 8 8 33 101 1 077 385 050 3Za] Gerste zur Vieh⸗ 1““ 8 fütterung. 1 711 7400 m30 8327⁄17 068 447 3 bAndere Gerste 149 919 3 429 2 226 545 4 Hafer ““ 42 283 753] 1 577 088 134 Milchbutter, 1 Butterschmalz 95 805 36 438 1 265 534 135ae Käse (Hart⸗ und b 8gFare. 3 904 7 247 614 759

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Berlin, den 12. Januar 1929. (Seicatistisches Reichsamt.

—.—

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für den Anzeigenteil: RNechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterb

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 Meℳ Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

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einer drei Geschäfts

Berlin, Montag, den 14. Fanuar, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 92

2 ——

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung. betreffend die Neuwahl der N. Reichsgesundheitsrats.

Bekanntgabe der nuar 1929.

Nitglieder des

amtlichen Großhandelsindexziffer vom 9.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Apothekenbetriebs⸗ ordnung vom 18. Februar 1902.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Konsul von Haiti in Stettin, Reinhold Sche

ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Neuwahl .“

des Reichsgesundheitsr Auf Grund des § 43 des Gesetzes, betreffend die Be⸗

kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten,

1900 (ℛBl. vom 19. Dezember 1928

Mitglieder

vom 30. Juni der Sitzung m 1 § 638 der Niederschriften zu Miigliedern des Reichsgesundheitsrats für die Jahre 1929 bis einschließlich 1933 gewählt: alden, Geheimer Medizinalrat, Dr. phil. h. c., essor, Direktor des Physiologischen Instituts an der ität, Halle. Abel, Geheimer Obermedizinalrat, o. Professor, Direktor Hygiene⸗Anstalt Bakteriologischen Instituts für Thüringen, Jena. enbach, Landrat es Deutschen tages, Berlin. van Acken, Direktor im Caritas⸗Verband, Berlin. Dr. Adam, Professor, Generalsekretär des Reichsaus für hygienische Volksbelehrung und Direktor de Friedrich⸗Hauses

S. 306) hat der Reichsrat in

Dr. Abder

Universität Dr. von A es Teltow, Vor⸗

und des Preußischen Landkreis⸗

s Kaiserin ärztliche Fortbildungswesen,

Geheimrat, Pathologisch⸗anatom reiburg i. Br. ayersdö M. d. R,., Dr. Beckurts,

0. Professor, Instituts an der Universität, er, Geheimer Sanitätsrat, prakt. Arzt, Neustadt (Haardt).

Geheimer und Obermedizinalrat, Dr.⸗Ing. der Technischen Hochschule,

des chemischen suchungsamts der Stadt, Altona.

Beninde, Medizinalrat,

Präsident der Landesanstalt für Wasser⸗, Boden⸗ und Luft⸗

hygiene in Berlin⸗Dahlem, Referent im Preußischen Mi⸗ nisterium für Volkswohlfahrt, Berlin.

Dr. Benz, Direktor des chemischen Untersuchungsamts, Heil⸗ bronn a. N.

Dr. Beyschlag, Geheimer Oberregierungsrat, Dr.⸗In

essor, Präsident a. D. der Geologischen Landesan

Dr. Beythien, Professor, Direktor des chemischen Unter⸗ suchungsamts der Stadt, Dresden.

Dr. Biesalski, Professor, Direktor des Oskar⸗Helene⸗Heims für Heilung und Erziehung gebrechlicher Kinder, Forschungs⸗

Fortbildungsanstalt Preußen und im Deutschen Reiche, Berlin⸗Dahlem.

Dr. Bömer, o. Professor an der Universität Münster i. W.,

landwirtschaftlichen Versuchsstation, Mün⸗

Dr. Bonhoeffer,

Krüppelfürsorge

3 Geheimer Medizinalrat, Direktor der Klinik für psychische⸗ und Nervenkrankheiten an der Charité, Berlin.

Dr. Bose, Geheimer Regierungsrat, Ministerialrat im Reichs⸗ ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin. Dr. Braeuning, Direktor des Tuberkulose⸗Krankenhauses

der Stadt Stettin, Hohenkrug.

Dr. Bruns, Professor, Direktor des Instituts für Hygiene und Bakteriologie, Gelsenkirchen.

Bumm, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Dr. med. h. c., Dr. med. vet. h. c., Präsident a. D. des Reichsgesund⸗ heitsamts Berlin.

Dr. Bundt, Oberregierungs⸗ und ⸗medizinalrat bei der

Vorsitzender Preußischen Medizinalbeamtenvereins, Stettin.

Dr. Curschmann, Professor, Direktor und leitender Arzt für Gewerbekrankheiten Farbenindustrie A.⸗G. in Wolfen b. Bitterfe

i dem Werk Wol

Dr. Chajes, Professor an der Technischen Hochschule, Char⸗ lottenburg.

Dr. Czerny, 1’ Medizinalrat, o. Professor, Direktor der Klinik für Kinderkrankheiten an der Universität, Berlin.

Dr. Dietrich, Wirklicher Geheimer Obermedizinalrat, Pro⸗ fessor, Ministerialdirektor a. D., Berlin.

Dr. Dieudonné, Geheimer Rat, Hon.⸗Professor, Mi⸗ nisterialrat, Aerztlicher Referent für das Medizinalwesen im Bayerischen Staatsministerium des Innern, München.

Dittmer, Stadtrat, Berlin.

Dr. von Drigalski, Professor, ö des Deut⸗ schen Vereins für öffentliche Gesun heitspflege und Stadt⸗ medizinalrat, Berlin.

Dr. Duisberg, Geheimer srat, Dr.⸗Ing. e. h., Dr. med. h. c., Dr. rer. pol. h. c., Dr. der Naturwissen⸗ schaft e. h., Dr. jur. h. c., Dr. der ö e. h., Professor, Vorsitzender des Aufsichtsrats der J. G. Farben⸗ industrie A.⸗G., Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Senator der Kaiser Wilhelm⸗Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Leverknsen bei Köln.

Dr. med. vet. et phil. Eber, o. Professor, Direktor des Tierseucheninstituts und des Instituts für animalische Nahrungsmittelkunde, Leipzig.

Dr. Ehrenberg, o. Professor, Direktor des Agrikultur⸗ chemischen Instituts an der Universität, Breslau.

Dr. Endler, Sehe eg1e. und Medizinalrat im Sächst⸗ schen Ministerium des Innern, Dresden.

Dr. Ernst, o. Professor der Hygiene in der tierärztli Fakultät der Universität München und Vorstand des tier⸗ hygienischen Instituts dortselbst, München.

Ertheiler, Kommerzienrat, Vorsitzender des Bundes Nahrungsmittelfabrikanten und ⸗händler, Nürn⸗ erg.

Fehsenmeyer, Oberregierungsrat, Dr. med. vet. h. c., Veterinärreferent im Badischen Ministerium des Innern, Karlsruhe.

Dr. Franz Professor, Generaloberstabsarzt, Berlin.

Dr. Wilh. Fresenius, Professox, Beratendes Mitglied der Direktion des Chemischen Laboratoriums Fresenius, Wiesbaden.

Dr. Frey, Direktor der Medizinischen Abteilung des Reichs⸗ gesundheitsamts, Berlin.

n; Geheimrat, Rittergutsbefitzer, Loy (Oldenburg).

amer, Verwaltungsdirektor, Vorsitzender der Arbeitg⸗ gemeinschaft der württembergischen Krankenkassenverbände und Geschäftsleiter des Ortskrankenkassenverbandes Stutt⸗ gart, Stuttgart.

Dr. Gärtner, Geheimrat, o. Professor, Jena.

Dr. Gasteiger Ministerialrat, Referent für das Veterinär⸗ wesen im Bagyerischen Staatsministerium des Innern, München.

Dr. Gastpar, a. o. Professor, Erster Stadtarzt, Stuttgart.

Geißler, Oberregierungsgewerberat beim sischen

5 und 89 E Dresden.

r. Gilg, a. o Professor, Kustos und Professor tanischen Museum, Blerfn⸗Dublemn. lage, Dr. med. vet. h. c., Professor, Vorsteher der Bakterio⸗ Pgtlcen Station des Hamburgischen Veterinärwesens, amburg.

Gonser, Dr. med. h. c., Professor, Direktor des Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus, Berlin⸗Dahlem.

Dr. Gottstein, Professor, Ministerialdirektor a. D., Berlin.

Dr. Gronover, an der Technischen doch⸗ schule, Direktor der staatlichen Lebensmitteluntersuchungs⸗

8 ansstalt,

r. Grotjahn, o. Professor der Sozialhygiene an der

8 bvee. 8 1

r. Grund, Inhaber einer Drogengroßhandlung, Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer in vnga an Vor⸗ tandsmitglied des Reichsverbandes des Deutschen tedizinal rogen⸗ und Spezialitätengroßhandels, Mitglied des Vor tandes des Deutschen Industrie⸗ und Handels⸗ tages, Mitglied des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats, Breslau.

Dr. Hahn, Geheimer Hofrat, o. Professor, Direktor des Hygiene⸗Instituts an der Universität, Berlin.

Dr. Hamel, Geheimer Regierungsrat, Präsident des Reichs⸗ gesundheitsamts, Berlin.

Dr. Haendel, Geheimer Regierungsrat, Dr. med. vet. h. ce., Professor, Direktor der Bakteriologischen Abteilung des Reichsgesundheitsamts, Berlin⸗Dahlem.

Heinem ann, Ghseetsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes zur Wahrung der Interessen der deutschen Be⸗ triebskrankenkassen, Essen.

Dr. Hellpach, Professor an der Universität, Minister a. D., M. d. R., Heidelberg.

Dr. Helm, Generaloberarzt a. D., Generalsekretär des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuber⸗ kulose, Berlin.

Dr. Henneberg, Professor, Direktor des Bakteriologischen Instituts an der Versuchs⸗ und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft, Kiel.

Dr. Hobstetter, Geheimer Regierungsrat, o. Professor, Direktor der Veterinäranstalt an der Universität, Jena. Dr. Hoerlein, Stellvertretendes Vorstandsmitglied der J. G. Farbenindustrie A.⸗G., Vohwinkel⸗Hammerstein. Hoetzsch, Frau, Stellvertretende Vorsitzende des Vater⸗ ländi chen Frauenvereins vom Roten Kreuz, Berlin.

Dr. Holtzmann, Oberregierungsrat, Landesgewerbearzt,

a. o Professor für Hygiene an der Technischen H. chschule,

Karlsruhe.

Dr. Jacobsohn, Direktor der chemischen Fabrik P. Beiers⸗ dorf & Co., Vorsitzender des Verbandes pharmazeutischen Fabriken und Präsident des Deutsch⸗Amerikanischen Wirt⸗ schaftsverbandes, Hamburg.

Dr. Jadassohn, Geheimer Medizinalrat, o. Professor, Direktor der Dermatologischen Klinik an der Universität, Breslau.

Dr. Juckenack, Geheimer Regierungsrat, Dr.⸗Ing. e. h.

Fon Professo⸗ und Präsident a. D., Berlin. 8

aup, a. o. Professor für Hygiene an der Universität,

München. 1

Dr. Kautzmann, Ministerialrat, Med. Referent im Ba⸗ dischen Ministerium des Innern, Karlsruhe.

Dr. Kerp, Geheimer srat, Dr.⸗Ing. e. h., Dr. med h. c., Direktor der Themisch⸗Hygienischen Abteilung des WE Berlin. 11“

Dr. Kißkalt, Geheimer Medizinalrat, o. Professor der Hygiene an der Universität, München.

Dr. Koelsch, Ministerialrat im Bayerischen Ministerium für Landwirtschaft und Arbeit Abt. Arbeit —, Landes⸗ Fr a. o. Professor, München.

Dr. Kolle, Sen Medizinalrat, o. Hon.⸗Professor, Direk⸗ tor des staat Instituts für experimentelle Therapie, Frankfurt a. M. . 8 8

Dr. Kraus, Geheimer Medizinalrat, o. Professor, Berlin.

E ann, Präsident der Bee Berufsgenoffenschaßt, Ham⸗

urg. 8

Dr. Krohne, Geheimer Obermedizinalrat, Ministerial⸗ 5 im Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt, Berlin.

Dr. Kühne, Direktor der Berliner Städtischen Wasserwerke A.⸗G., Vorsitzender des Deutschen Vereins von Gas⸗ und Wasserfachmännern, Berlin.

Dr. 8 8 h, Geheimer Regierungsrat, Professor, Weihen tephan.

Dr. Lange, Geheimer Hofrat, o. Professor, Direktor der Orthopädischen Klinik bei der Landesanstalt für krüppel⸗ hafte Kinder, München.

Dr. La ng stein, a. o. Professor, Präsident des Kaiserin Auguste Viktoria⸗Hauses, Reichsanstalt zur der Säuglings⸗ und Kleinkindersterblichkeit, Berlin⸗Char⸗

lottenburg.

H. Lehmann, Geschäftsführer des Hauptverbandes deutscher Berlin.

Dr. K. B. Lehmann, Geheimer Hofrat, o. Professor, Direk⸗ 8 des Hygienischen Instituts an der Universität, Würz⸗ burg.

Dr. nhoff, Oberregierungs⸗Medizinalrat, Professor, Berlin.

Dr. Lentz, Geheimer Obermedizinalrat, Professor, Ministerial⸗ 5 d. Preußischen Ministerinm für Volkswohlfahrt,

erlin.

Dr. Leymann, Geheimer Oberregierungsrat, Ministerialrat a. D., Berlin.

Dr. Linnert, Zahnarzt, Erster Vorsitzender des Reichs⸗ verbandes der Zahnärzte Deutschlands, Nürnberg.

Lorentz, Rektor der 182 Gemeindeschule, ö“ der Vereinigung für Schulgesundheitspflege, Berlin.

Dr. Lothes, Dr. med. vet. h. c., Oberregierungsrat und Geheimer Veterinärrat, Köln. b

V.8 Lubarsch, Geheimer Medizinalrat, Professor, Berlin.

Dr. Martineck, Professor, Ministerialrat und Abteilungs⸗ dirigent im Reichsarbeitsministerjium, Berlin.

Dr. Marung, Ministerialrat im Mecklenburg⸗Schwerinschen Ministerium für Medizinalangelegenheiten, Schwerin.

Dr. Memelsdorff, Beigeordneter des Deutschen Städte tages, Berlin.

F. erck, Fabrikbesitzer, Darmstadt.

ev der Allgemeinen Ortskranken⸗ asse, Essen.

Dr. Mießner, o. Professor, Direktor des Hygienischen Instituts der Tierärztlichen Fochschule, Hannover.

Dr. Moro, o. Professor, Direktor der Kinderklinik an der Universität, Heidelberg.

Dr. Moses, prakt. Arzt, M. d. R., Berlin.

Dr. v. Müller, Geheimer Rat, Dr. phil. h. c., o. Professor, Direktor des städtischen Allgemeinen Sex und der II. Medizinischen Klinik an der Universität, München.

ET“ Ministerialdirigent, Dr. med. vet. h. c,

eiter der Veterinärabteilung im Preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Berlin.

Dr. Neufeld, Geheimer Medizinalrat, Professor und Präsident des Preußischen Instituts für Infektionskrank⸗ heiten „Robert Koch“, Berlin.

Dr. med. et phil. R. O. Neumann, Geheimer Medizinal⸗ na 5 Professor, Direktor des Hygienischen Staatsinstituts,

amburg.

Dr. Neumann⸗Kleinpaul, o. Professor, Direktor der 1“*“ Klinik der Tierärztlichen Hochschule,

erlin.

Dr. Nocht, Obermedizinalrat, o. Professor, Direktor des Instituts für Schiffs⸗ und Tropenkrankheiten,

Dr. v. Olshausen, Präsident der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte, Berlin.

Dr. Oht, Geheimer Medizinalrat, Dr. med. vet. h. c., o. Pro⸗ fecse Direktor des Veterinär⸗Pathologischen Instituts an

er Universität, e.

Dr. v. Ostertag, Geheimer Regierungsrat, Dr. rer, nat. h. c., Dr. med. vet. h. c., Ehrendoktor der Tierärztlichen

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