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Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 16 vom 19. Januar 1929. S.
4.
Dresden. [89269]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 16. April 1928 verstorbenen Ge⸗ schäftsfrau Claia Anna Jentzsch geb. Mauksch in Dresden. Grüne Straße 18 (Geschäftsraum Markthalle Antonsplatz Stand 128/129), wird nach Abhaltung des Schlußtermis hierdurch aufgehoben. Amtegericht Dresden, Abt. II,
den 16. Januar 1929.
Düren, Rheinl. [89271] In dem Konkursverfahren über das Vermögen 1. des Peter Weyermann, 2. des Wilhelm Weyermann, beide Kaufleute in Kreuzau, Inhaber der nicht eingetragenen Firma Johann Weyermann Söhne in Kreuzau, wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen be⸗ stimmt auf den 15. Februar 1929. vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle, Pletzergasse 22, Zimmer Nr. 7. Düren, den 14. Januar 1929. Amtsgericht. Abt. 6. Dulsburg. [89270] Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Schmidt, Inhabers der Firma Dutsburger Vulkanisierwertstätte im Duisburg, wird gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt. Dutsburg, den 11. Dezember 1928. Amtsgericht.
Erfurt. [89272] In dem Konkursverfahren über das Ver. mögen des Fahrzeughändlere Rudolf Nottrodt in Erfurt., Rudolfstraße Nr. 9, ist zur Prüfung der nachträglich ange⸗ meldeten Forderungen, zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der ber der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußtassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke Termin auf den 23. Februar 1929, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer 50, bestimmt. 8
Erfurt, den 16. Januar 1920.
Die Geschäftsstelle
des Amtsgerichts, Abt. 16.
restenfeld bruck. [89273] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat mit Beschluß vom 14. Januar 1929 das am 14. November 1928 über das Ver⸗ mögen des Florian Wiedemann in Fürsten⸗ feldbruck eröffnete Konkursverfahren ein⸗ gestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Fürstentfeldbruck, den 14. Januar 1929
Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Konkursgericht.
Gmünd, Schwüäbisch. [89274]
Oas Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ulrich Abele, Schreiners in Iggingen ist nach er olgter Abhaltung des Schlußtermins durch Gerichtsveschluß vom 15. Januar 1929 aufgehoben worden. — I. N. 2/28.
Württ. Amtsgericht Gmünd.
Goldap. [89275]
In dem Konkurse über das Vermögen des verstorbenen Kaurmanns Adolf Goebe!l hierselbst, soll die Aus chüttung der Masse errolgen. Dazu sind 7091,89 RM ver⸗ fügvar. Zu berücksichtigen sind Forde⸗ rungen zum Betrage von 11 754 45 RM. darunter 98 05 RM bevorrechtigte. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Gerichts⸗ schreiberei des hiesigen Amtegerichts zur Einsicht aus.
Goldap, den 15. Januar 1929. Lorenz, Kontursverwalter. Grelfenberg. Pomm. [89276] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗. mögen des Schuhmachermeisters Emil Themsfeldt in Plathe 1. Pomm., ist zur Prüfung der nachträglich angemelketen Forderungen und zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 13. Februar 1929, vo mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgerichte
hierselbst bestimmt.
Greifenberg i Pomm.,, den nuar 1929. Amtsgericht. Hattingen, Ruhr. [89277]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Bergwerksattiengesellschaft „Vereinigtes Glückauf“ in Baak (Kreis Hattinggen) wird nach erfolgter Aufhebung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Hattingen, den 12. Januar 1929.
Das Amtsgerscht.
14. Ja⸗
MHattingen, Ruhr. [89278]
Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Einkaufsgenossenschaft selbständiger Bäcker und Konditoren e. G m. b. H. zu Hattingen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Hattingen, den 14. Januar 1929.
Das Amtsgericht.
Jastrow. [89279]
Das Konkurbverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bruno Konkolewski in Jastrow wird, nachdem der in dem Vergleschstermin vom 28. Dezember 1928
[Zimmer 16 I, bestimmt.
angenommene Zwangsveraleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 28. Dezember 1928 bvestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Jastrow, den 14. Januar 1929. Amtsgericht. “
Köln. [89280]
Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Isaak Heilbrunn, Alleininhabers der Firma S. & J. Heilbrunn in Köln, Balthasar⸗ straße 78 wird mangels einer die weiteren Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. ““
Köln, den 7. Januar 1929.
Das Amtsgericht. Abt. 78.
Köslin. [89281] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Marquardt in Köslin, Neue Torstraße 24, ist nach dem Schlußtermin aufgehoben. Amtsgericht Köslin, den 10. Januar 1929.
Kleve. [89267] Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen Oberbahn⸗ hofsvorstehers a. D. Hermann Ciamer aus Kleve wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Kleve, den 11 Januar 1929. 8 Amtsgericht.
Landeshut, Schles. [89282 In dem Kontursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Erich Demuth in Wittgendorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Genehmigung des Schlußverzeichnisses. zur Beschlußfassung über die nicht verwertbaren Vermögens⸗ stücke Termin auf den 7. Februar 1929. 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht Die weiteren baren Auslagen des Konkursverwalters Chemnitz werden auf 13,92 RM, die gesamten Auslagen also auf 76,07 RM festgesetzt.
Landeshut, den 12. Januar 1929. Amtsgericht. 8
Limbach, Sachsen. [89283
In dem Kontursverfahren über das Ver⸗ mögen des Appreturgeschäftsinhabers Max Willy Sachse in Limbach i. Sa., In⸗ habers der Firma Willy Sachse in Lim⸗ bach, Pleißaer Straße 5, wird zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung und zur Abnahme der Schlußrechnung zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die Vergütung für die Gläubigerausschußmitglieder der Schlußtermin auf den 7. Februar 1929, vorm. 9 Uhr bestimmt.
Amtsgericht Limbach i. Sa., den 17. Januar 1929.
Luckan. [89284]
In der Konkurssache über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Herkona Fahrradwerke Otto Herkner in Crinitz, Inhaber Bernhard und Albert Herkner, ist an Stelle des Steuerinspettors a. D. und Bücherrevisors Johannes Müller aus Lübben, N. L., zum Konkursverwalter Alfred Schulz in Fmisterwalde. N. L., Lange Straße 3, bestellt worden. Es ist ein Gläubigerausschuß gebildet.
Luckau, den 5. Januar 1929.
Das Amtsgericht.
München. Bekanntmachung. 89286]
Am 14. Januar 1929 wurde das unterm 2. Januar 1926 über das Vermögen des Pelzgeschäftsinbabers Joser Ziegler in Muͤnchen, Hotstatt 8, eröffnete Konkurs⸗ verfahren als durch Schlußverteilung be⸗ endet aufgehoben.
Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
München. Bekanntmachung. [89285
Am 16. Januar 1929 wurde das am 16. Oktober 1928 über das Vermögen des Metzgermeisters Karl Gaigl in München eröffnete Konkursverfahren mangels emer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse eingestellt.
Amtsgericht München. Geschaftsstelle des Konkursgerichts.
Neusalz, Oder. [89287] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Oswald Forkert in Neusalz (Oder) ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 16. März 1929, vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht
hierselbst, Zummer Nr. 11, anberaumt. Amisgericht Neusalz (Oder),
12. Januar 1929.
Oberhausen, Rheinl. [89288
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Ackermann u. Loh⸗ mann, Oberhausen, Rhld., Drahtflechterei u. Matratzenfabrik G. m. b. H., Ober⸗ hausen, Rhld, Josefstr. 4, wird dem Ver⸗ walter Genehmigung zur Vornahme der Schlußverteilung erteilt. Termin zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung wird auf den 2. Februar 1929, 10 Uhr, Zimmer 21l, be⸗ stimmt. Schlußrechnung und Schlußver⸗ zeichnis liegen zur Einsicht auf der Ge⸗ schäftsstelle 3 offen.
Oberhausen. Rhld. Das Amtsgericht.
offenbach, Main. [89289] Bekanntmachung.
Das Konkunsverfahren über das Ver⸗
mögen der Firma Winter & Wilhelm
G. m. b. H., Fabrikation seiner Leder⸗
waren zu Mühlheim a. Main, wird ein⸗
gestellt, nachdem sich ergeben hat, daß
eine den Kosten des Verfahrens ent⸗
sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist
Offenbach a Main, den 10. Januar 1929. Hessisches Amtsgericht.
Schwaan. [89290)
In Sachen, betreffend das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des früheren Hobesitzers Paul Schmidt in Hohen Sprenz, ist antragsgemäß neuer Prüfungs⸗ termm auf den 15. Februar 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗ gericht festgesetzt.
Schwaan, den 11. Januar 1929.
Mecklbg. Amtsgericht.
Steele. 789291] Beschluß. Das Konkursverfahren über
das Vermögen des Kaufmanns Artur Paland in Steele, Bredeneyer Str. 842, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hiermit aufgehoben.
teele, den 14 Januar 1929.
8 Das Amtsgericht.
8— Swinemünde. [89292] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Händlers Albin Fiedler in Ahlveck (Seeb.) ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 22. Janvar 1929, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, anberaumt. Amtsgericht Swinemünde, 14. Januar 1929. Taucha, Bz. Leipzig. [89293] Das Konkursverfahren uͤber das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hans Busch in Taucha, Handichuhfabrik und Fabrikation und Handel landwirtschaftlicher Maschinen, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Taucha, den 15. Januar 1929. Wieche, Bz. Halle. [89294] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Anna Glaß geb. Haase in Memleben wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wiehe, den 14. Dezember 1928. Das Amtsgericht. Witten. [88670] In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen der Firma F. W. Hallermann, Witten, Inhaber: Kaufmann Franz Hallermann, wird der Schlußtermin auf den 8. Februar 1929, 11 ¼ Uhr, Zimmer Nr. 18, anberaumt. Witten, den 9. Januar 1929. Amtsgericht.
Witten. [88671] In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Eugen Schirm⸗ beck in Witten wird der Schlußtermin auf den 8. Februar 1929, vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 18, anberaumt. den 12. Januar 1929. Ametsgericht.
Zobten, Bz. Breslan. [89295]
In der August Altmannschen Konkurs⸗ sache von Gorkau soll eine Abschlagsver⸗ teilung stattfinden. Zur Verteilung stehen 1200 ℳ zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind 90,22 ℳ bevorrechtigte und 4534,45 ℳ nicht bevorrechtigte Forderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen liegt auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Zobten, Bez. Breslau, aus.
Zobten, Bez. Breslau, 15. Januar 1929.
Daltrop, Konkursverwalter.
Zobten, Bz. Breslau. [89296]
In dem Konkuresverfahren der Argus Lichtspiele Ges. m b. H. zu Fellhammer soll die Schlußverteilung stattfinden. Zur Verteilung stehen 8059 RM zur Ver⸗ fügung. Zu berücksichtigen sind 12 066,61 Mark nicht bevorrechtigte Forderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts Gottesberg zur Einsicht aus.
Zobten, Bz Breslau, den 16. Januar 1929.
Daltrop, Konkursverwalter.
Beckum. [89297]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Beckumer Auto⸗ Zentrale G. m. b. H. in Beckum ist heute, am 16. Januar 1929, vorm. 8 ¾ Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ trauensmann ist der Bücherrevisor Rudolf Windmüller in Hamm. Vergleichstermin am 8. Februar 1929, vorm. 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Beckum, den 16. Januar 1929
Das Amtsgericht.
8 Berlin. [89298] Ueber das Vermögen der Holzgroß⸗ handlung M. Goldberg & Co. in Berlin⸗ Reinickendorf⸗Ost, Markstraße 19a, ist heute, am 11. Januar 1929, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann Ernst Neitzel in Berlin NW. 52, Melanchthon⸗ straße 15, wird zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 8. Fe⸗ bruar 1929, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding in Berlin N. 20, Brunnen⸗ platz, Zimmer 87/III, 6. V. N. 13. 28, an⸗ beraumt. Berlin N. 20, den 11. Januar 1929.
Das Amtsgericht e
Frankfurt, Main. [89299]
Beschluß. Ueber das Vermögen der Muteldeutschen Vertriebsgesellschaft für Fayrradteile G. m. b. H., Frankfurt a. Main, Gr. Gallusstraße 15, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Otio Küper, Frankfurt a. Main, Günthers⸗ burgallee 37, Bevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Otto Müller, hier, wird heute, den 11. Januar 1929, vormittags 11,45 Uhr, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Gleichzeitig wird ein all⸗ gemeines Veräußerungsverbot an den Schuldner erlassen. Vergleichstermin wird bestimmt auf den 4. Februar 1929, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, Abt. 17a, hier, Zeil 42, Zimmer 7. Als Vertrauensperson wird Rechtsanwalt Dr. Richard Zehn in Frank⸗ furt a. Main, Goetheplatz 5, bestelli. Es wird ein Gläubigerausschuß bestellt bestehend aus: 1. Hermann Lucht, Wall⸗ dorser Straße 7, Frankfurt a. Matn, 2. E. Heider, bei Firma Mitteldeutscher Autobedarf, Ludwigstraße 10, Frankfurt a. Main 3. Hans Emmert, Postschließ⸗ fach 38, Frankfurt a. Main. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Frankfurt a. Main, den 11. Januar 1929.
Amtsgericht. Abt. 17 a.
Karlsruhe, Baden. [89300]
Ueber das Vermögen der Firma Josef Wertheimer u. Sohn, Inhaber Adolf Wertheimer, Kaufmann, hier, Stefanien⸗ straße 32, Großhandel in Tee u. Zucker⸗ waren, wurde das Vergleichsverfahren eröffnet, und zwar heute um 12 Uhr mittags. Als Vertrauensperson wurde bestimmt Albert Brauchle, kaufmännischer Sachverständiger, hier, Hebelstr. 17. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wurde bestimmt auf Mittwoch, den 6. Februar 1929 vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Karlsruhe, Akademte⸗ straße 4 I. Stock, Zimmer 34. Der Antrag auf Eröffnung des Verleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts A 8 hier zur Einsicht der Beteilinten niedergelegt. Karleruhe., den 15. Januar 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A 8.
Leonberg. [89301] Am 15. Januar 1929, nachm. 4 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden über das Vermögen des Ernst Bubser, Möbel⸗ fabrikanten in Malmsheim. Vergleichs⸗ termin Freitag, 1. Febr. 1929. nachm. 3 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht. Vertrauensperson Dr. Wilhelm Schmidt, ber. Volkswirt, Stuttgart, Kronenstr. 41. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen und das Er⸗ gebnis der weiteren Ermittlungen liegen zur Einsicht bei der Geschäftsstelle de hiesigen Amtsgerichts auf. 8 Amtsgericht Leonberg. —— 8
Mittweida. [89302] Eröffnungsbeschluß. Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft, in Firma Goldmann & Otto in Mittweida, Tech⸗ nikumplatz 10 — Geschäftszweig: Groß⸗ handel mit Tabak⸗ und Süßwaren —, wird heute, am 15. Januar 1929, nach⸗ mittags 5,30 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eroffnet. Vergleichstermin am 9. Februar 1929, vormittags 10 8 Uhr. Vertrauensperson: Herr Bücherrevisor A. Ortmann hier. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Mittweida, den 15. Jan. 1929.
oldenburg, Oldenburg. ([89303]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Wübbenhorst in Oldenburg⸗ Osternburg, ist am 16. Januar 1929, nachm. 12,10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Dettmers in Oldenburg, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 7. Februar 1929, vorm. 11 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht, Abt. 1V, Zimmer 26, 1. Obergeschoß, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergevnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. — V. N. 2/29. 8
Oldenburg, den 16. Januar 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichis.
Prenzlau. [89304]
Ueber das Vermögen des Maurermeisters Emil Fiedler, Prenzlau ist am 14. Januar 1929, vorm. 10 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses er⸗ öffnet worden. Der Bankdirektor Hur⸗ tienne, Prenzlau, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 9. Fe⸗ bruar 1929, vorm. 11 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht in Prenzlau, Zimmer Nr. 32, anberaumt. Der Antrag auf Cröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Prenzlau, den 15. Januar 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1 [89305] Ueber das Vermögen des
Suhl. Beschluß.
Fabrikanten Karl Leipold in Suhl wird 1“ 88 “
heute, um 10,30 Uhr vormittags, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkursverfahrens eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 16. Februar 1929, vormittags 10 Uhr, anberaumt. Zur Vertrauens⸗ person wird der Rechtsanwalt Dr. Zimmer⸗ Vorhaus in Suhl bestellt. Der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst Anlagen liegt auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Amtsgerichts, Zimmer 8, zur Ensicht der Beteiligten aus. —
Amtsgericht Suhl, den 15. Januar 1929.
Uerdingen. 89306] Ueber das Vermögen der Ehefrau Käthe Nohns, geb. Cleff, in Rheinhausen⸗
Friemersheim, handelnd unter der nicht
eingetragenen Firma Käte Cleff in Rhein⸗ hausen⸗Friemersheim, ist am 14. Ja⸗ nuar 1929, vormittags 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der beeidigte Bücherrevisor W. Mehnert in Uerdingen, Werftstraße 1, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mittwoch, den 6. Febrnar 1929, nachm. 15 Uhr, vor dem Amtsgericht in Uerdingen, Zimmer Nr. 6, anberaumt. Der Antrag au Er⸗ öffnung des Verfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der weiteren Er⸗ mittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegtet. Uerdingen, den 14. Januar 1929. Das Amtsgericht.
Wolgast. [89307] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard Werner in Wolgast ist heute, um
17 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren
eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 12. Fe⸗ bruar 1929, vorm. 11 Uhr, an⸗ beraumt. Vertrauensperson ist Kaufmann Soboll in Wolgast, Kleinbrückenstraße 5. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der etwaigen weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt. Wolgast, den 15. Januar 1929. Die Geschäftsstelle, Abt. 5, des Amtsgerichts.
1“
Bautzen.
Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Dachdeckermeisters Paul Laser (Inhaber eines Dachdeckereigeschäfts) in Luppa Nr. 6 eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermine vom 15. Januar 1929 an⸗ genommenen Vergleichs durch Beschluß vom 15. Januar 1929 aufgehoben worden. Amtsgericht Bautzen, den 15. Januar 1929.
Bautzen. [89309]
Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Karl Johannes Guder, alleinigen Inhabers der Firma Richard Siegemund, Inh. Karl Johannes Guder (Handel mit Musikinstrumenten und Musikalien) in Bautzen, Seminar⸗ straße 8, eröffnet worden ist, ist zualeich mit der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termine vom 15. Januar 1929 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom 15. Januar 1929 aufgehoben worden. Amtsgericht Bautzen, den 15. Januax 1929.
Greifswald. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelfabrikanten Carl Prabel in Greifswald ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 9. Januar 1929 aufgehoben. Greifswald, den 16. Januar 1929. Das Amtsgericht.
Hilchenbach. [89311] Beschluß. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Bernhard Hüttenhain in Hilchenbach wird, nachdem der heute abgeschlossene Vergleich gerichtlich bestätigt worden ist aufgehoben. Hilchenbach, den 3. Januar 1929. Das Amtsgericht.
Lüdenscheid. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Inhabers der Gesenkschmiede Halver in Halver, W. Becker in Halver, ist am 9 Januar 1929 aufgehoben. Geschäͤftsstelle des Amtsgerichts Lüdenscheid. Stadthagen. [89313] Beschluß. In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Autobesitzers Friedrich Schöttker in Stadthagen, Enzer⸗ Weg Nr. 47, wird die von dem Schuldner Friedrich Schöttker an die Vertrauens⸗ person Rechtsanwalt Dr. Auhagen in Stadthagen zu erstattende Vergütung für die Geschäftsführung gemäß § 46 der Ver⸗ gleichsordnun auf 480 RM — vier⸗ hundertundachtzig Reichsmark — festgesetzt. Mit dieser Vergütung ist die ge amte Tätigkeit der Vertrauensperson während des ganzen Vergleichsverfahrens abgegolten; jedoch ist in dieser Vergütung ein Ersatz der von der Vertrauensperson aufgewandten und ihr zu erstattenden baren Auslagen nicht enthalten, vielmehr bleibt es der Vertrauensperson überlassen, die Festsetzung der zu erstattenden baren Auslagen be⸗ sonders zu betreiben. Gegen diesen Be⸗ schluß findet die sofortige Beschwerde statt. Stadthagen, den 15. Januar 1929. Das Amtsgericht. III.
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1929
Postscheckkoͤnto: Berlin 41821.
Bekanntmachung über den Fortfall des Sichtvermerkszwanges
Bekanntmachung über Nachweise von Tätigkeiten bei dem nicht⸗ Bekanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter⸗ Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 16. Ja⸗ Bekanntmachung, betreffend die 5. Sitzung des Landeseisenbahn⸗ Tagesordnung für die erste Gesamtsitzung des Landeseisenbahn⸗ Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit
[893081 Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Schluchseewerk
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntgabe der zu Wohlfahrtszwecken vom 16. Dezember v. J.
des Sichtvermerkszwanges für die beiderseitigen Staatsange⸗
(893101 hörigen folgende weitere Vereinbarungen abgeschlossen:
[89312].
getroffen und in Anlage 1. beigefügt sind.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und der Tschecho⸗ slowakei, Nicaragua. Equador, Lettland, Italien, Spanien, Uruguay und dem Britischen Reiche.
gewerbsmäßigen Halten von Reittieren und Fahrzeugen. nehmen.
nuar 1929.
rats Berlin.
rats Köln.
von Finanzämtern im Bezirk des Landesfinanzamts München.
A.⸗G. in Freiburg i. Br. Preußen.
vis zum 8. Januar d. J. genehmigten öffentlichen Samm⸗ lungen.
Amtliiches. e u tsches Reich.
Bekanntmachung en FortfalldesSichtvermerkszwanges kehrzwischen dem Deutschen Reich und chechoslowakei, Nicaragua, Ecuador, d, Italien, Spanien, Uruguay und
dem Britischen Reiche.
Die Deutsche Reichsregierung hat über die Aufhebung
mit der Tschechoslowakischen Regierung am. 27. März 1928 in Berlin, 2. mit der Nicaraguensischen Regierung am 21. Fe⸗ bruar /30. März 1928 in Managua, mit der Ecuatorianischen Regierung am 28. März 1928 in Quito, 1 mit der Lettländischen Regierung am 2. Juni 1928 in Riga, mit der Königlich Italienischen Regierung am 27. August 1928 in Rom, mit der Königlich Spanischen Regierung am 3./4. Ok⸗ tober 1928 in Madrid, mit der Uruguayischen Regierung am 26. Oktober 1928 in Montevideo, b 8. mit der Königlich Großbritannischen Regierung am 7./15. November 1928 in London. In Kraft getreten sind die Vereinbarungen mit Niicaragua und Ecuador am 1. April 1928, . der Tschechoslowakei am 5. April 1928, Lettland am 1. Juli 1928, Italien am 15. September 1928, Spanien am 15. Oktober 1928, Mruguay am 1. Dezember 1928,
. Großbritannien am 1. Januar 1929. Der Inhalt der Vereinbarungen wir öffentlicht. ,
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be⸗ kanntmachung vom 27. Februar 1928 im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 55 vom 5.
nachstehend ver⸗
Berlin, den 17. Januar 1929. Der Reichsminister des Auswärtigen. In Vertretung: von Schubert. Der Reichsminister des Innern. 8 In Vertretung: Zweigert. 1. Deutsches Reich — Tschechoslowakei.
Auswärtiges Amt. Berlin, den 27. März 1928. Herr Gesandter! 1u“ Ich beehre mich Ihnen hierdurch mitzuteilen, daß die
Deutsche Reichsregierung den Vereinbarungen zustimmt, die
auf Grund der zwischen Vertretern der eiderseitigen Re⸗ ierungen am 24. und 25. Mai und 22.— 24. Juni 1927 hes am 24. März 1928 geführten Verhandlungen über die Beseitigung des Sichtvermerkszwanges Lö6 8
Bestimmungen:
Ich beehre mich hinzuzufügen, daß die Deutsche Regie⸗ e“ nachstehenden Erklärungen zu der Vereinbarung
† 2½ „ „ über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges, über die sich
die beiderseitigen Vertreter bei ihren Besprechungen einig ge⸗ worden sind, die gleiche Bedeutung und Wirk amkeit beimißt wie den in der Jereinbarung (Anlage 1) selbst enthaltenen
1., Zu Artilel 1 As. 8. Die Bestimmung, daß Sammellisten für Arbeitertransporte nicht ausgestellt werden dürfen, findet keine Anwendung auf Transporbe, die auf Grund besonderer Vereinbarun gen deutschen und tschechoslowakischen Behörden über tschechoslowa ische Wanderarbeiter für die deutsche Landwirtschaft ausgeführt werden.
II. Zu Artikel 1. Abs. 4. Der Grenzübertritt auf Grund eines Fahrtenbuches ist auch
dann gestattet, wenn ein Mitglied der Schi⸗ fsmannschaft mit Zu⸗
stimmung des Schiffsführers sein Fahrzeug verläßt und Zauf kürzestem Wege in seinen Heimatstaat zurückkehrt Die Polizei⸗ behörde des Ortes, an dem das Fahrzeug verlassen wird, muß be⸗ scheinigen, daß der Schiffsführer zugestimmt hat.
III. Zu Artikel 2. Das Recht der Zurückweisung nicht einwandfreier Reisender an der Grenze steht jedem der beiden Staaten auf Grund seiner Gebietshoheit ohne weiteres zu, so daß die Zurückweisung solcher Personen im Einzelfall nicht von dem Vorhandensein besonderer Bestimmungen abhängig ist. IV. Zu Artikels Abs. 1.
Diese Bestimmung schließt andere Ausweisungsgründe nicht aus. 1
Genehmigen Sie, dem Gesandter, meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Stresemann.
An den Tschechoslowakischen Gesandten Herrn Dr. Chvalkovsky.
die Versicherung
Anlage 1. VBereig9 Aufhebung des Sichtvermerks⸗
zwanges. Artikel 1.
über die
aus dem sich ergibt, ohr stver 8 lassen. Die Vergünstigung bezieht für Ausländer, Interimspässe, Personalausweise).
zum ausstellenden Staat einwandfrei feststeht.
—
ausweis muß bei Kindern ahre 1 ausstellenden Behörde hgist fepelen Lichtbild. Seee la Für den bemeinscast ichen “ von gruppen, die aus deutschen Reichsange lowakischen Staatsangehörigen tändigen Behörde ausgestellte
Sammelliste als Paßersatz. erteilt. Sammellisten gestellt werden.
der zuständigen Behörde ausgestelltes Fahrtenbuch. Artikel 2.
stimmungen über die
die Meldung, den Aufenthalt ländern Leene über den Schutz des gegen Ue ir
diese Vereinbarung nicht berührt.
Artikel 8.
Staates,
enthalt von Ausländern im Inland verstoßen oder b) deren Tätigkeit als Arbeiter oder Schutze des heimischen Arbeitsmarktes stimmungen verletzt aus seinem Gebiet ausweisen (wegweisen).
erlassenen
Einholung einer macht werden, wenn sie die Ausstellun das andere Land zum Zwecke des Stellenantritts nachsuchen.
Artikel 4. Die vertragtchteghaden Teile
wenchr Behörden ständig zu betrachten sind. 2
““
Ihrer gefälligen Note vom 21. Februar d
Die Angehörigen des einen Staates können das Gebiet des anderen Staates über die amtlich zugelassenen Grenzübergangs⸗ stellen jederzeit lediglich auf Grund eines gültigen Nationalpasses, ich die Staatsangehörigkeit des Inhabers einwandfrei ohne Sichtvermerk des Gegenstaates betreten und ver⸗
sch nur auf die Inhaber von
Nationalpässen, nicht von sogenannten Fremdenpässen (Reisepässe Nationalpässe
werden nur an Personen ausgestellt werden, deren Zugehörigkeit
Für Kinder unter 15 Jahren genügt an Stelle eines Passes ein amtlicher Ausweis über Namen, Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt des Kindes. Der Kinder⸗ über 10 Jahre mit einem von der
ersonen⸗ örigen oder aus tschecho⸗ bestehen, gilt eine von der zu⸗ und von der zuständigen Ver⸗ tretungsbehörde des anderen Staates mit Sichtvermerk versehene Der Sichtvermerk wird gebü renfrei ürfen für Arbeitertransporte ni⸗ t aus⸗
Für Mitglieder der Schiffsmannschaft der auf der Elbe ver⸗ kehrenden Binnenschiffe genügt für den Grenzübertritt in oder zur Ausübung der Berufstätigkeit an Stelle des Passes ein von
Die jeweils im Gebiete der beiden Staaten geltenden Be⸗ Verhängung von Grenzsperren, über die Zurückweisung nicht einwandfreier Reisender an der Grenze, über
und die Ausweisung von Aus⸗ heimischen Arbeitsmarktes erlastung mit ausländischen Arbeitskräften werden durch
Jeder der beiden Staaten kann Angehörige des anderen a) die gegen die Vorschriften über die Meldung oder den Auf⸗ Angestellte die zum ge⸗ Be⸗
eder der beiden vertragschließenden Staaten wird Vorsorge dafür treffen, d9 seine Angehörigen auf die Notwendigkeit der e gen zum Stellenantritt aufmerksam ge⸗
— eines Passes zur Reise in
werden einander mitteilen,
Artikel 5.
Das Abkommen tritt am 5. April 1928 in Kraft. Es bleibt
so lange in Kraft, als es nicht von einem der vertragschließenden Staaten für Frist gekündigt wird.
ür das Ende des Kalendervierteljahres mit einmonatiger
2. Deutsches Reich — Nicaragua. * Uebersetzung. Deutsche Gesandtschaft. Guatemala, den 30. März 1928. Herr Minister! Ich habe das Vergnügen, Euever Exzellenz den Empfang J. — Secciön
diplomätica — Nr. 133 — zu bestätigen, die Sie in Beant⸗ wortung der Note der Gesandtschaft vom 22. Dezember v. 8*
— V 4 Nr. 8 — mit Bezug auf die Aufhebung des Sicht⸗ vermerkszwanges für die Staatsangehörigen von Nicaragua und
Deutschland an mich zu richten die Güte hatten. Mit Be⸗ ziehung hierauf beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, daß meine Regierung den Wortlaut der fraglichen Vereinbarung in der Form anerkennt, wie ihn Euere Erzellenz in der erwähnten Note gefaßt haben und der wörtlich folgendes besagt: Artikel 1. “
Die Angehörigen des einen Staates können das Gebiet de anderen Staates über die amtlich zugelassenen Grenzübergangs⸗ stellen jederzeit lediglich auf Grund eines fültigen Heimatpa 84 aus dem sich die Staatsangehörigkeit des Inhabers einwan ergibt, ohne Sichtvermerk des Gegenstaates betreten und ver⸗ lassen. Diese Vergünstigung bezieht sich nicht auf Inhaber von Pässen, die aus irgendeinem Grunde für Ausländer ausgestellt sind, sondern nur auf solche von Nationalpässen. Letztere werden nur an Personen ausgestellt werden, deren Zugehörigkeit zum ausstellenden Staa! einwandfrei feststeht. ]
Für Kinder unter 15 Jahren genügt an Stelle eines Passes ein amtlicher Ausweis über Namen, Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt des Kindes. Der Kinder⸗
stellenden Behörde abgestempelten Lichtbild versehen sein. Artikel 2. Die jeweils im Gebiet der beiden Staaten geltenden Be⸗ stimmungen über die Verhängung von Grenzsperren, über die Zurückweisung nicht einwandfreier Reisender an der Grenze, üͤber die Meldung sowie den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern werden durch dieses Abkommen nicht berührt. Artikel 3.
Die vertragschließenden Teile behalten sich vor, Aenderungen dieses Abkommens, die sie auf Grund der Erfahrungen für zweck⸗ mäßig eracht n sollten, im Wege des einfachen diplomatischer Notenwechsels vorzunehmen.
Artikel 4. 8
Das Abkommen tritt am 1. April 1928 in Kraft und kann von jedem der vertragschließenden Teile in der Weise gekündi werden, daß es nach Zustellung der Kündigung noch drei Mon in Kraft bleibt.
(Schlußformel.) von Kuhlmann.
Seiner Exzellenz KFerrn Dr. Don Carlos Cuadra Pazos, Sekretär der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Managna.
“ 3. Deutsches Reich — Ecuador. Deutsche Gesandtschaft. Quito, den 28. März 1928. Herr Minister!
Zur Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Deut chland und Ecuador sind die Regierungen des Deutschen Reichs und des Freistaats Ecuador dahin übereingekommen, über die Auf⸗ hebung des jetzt noch bestehenden Sichtvermerkszwangs für die beiverseitigen Staatsangehörigen mit Wirkung vom 1. April 1928 folgende Regelune zu treffen: 8
1. Die Angehörigen des einen Staates können das Gebiet des anderen Staates über die amtlich zugelassenen Grenzübergangs⸗ stellen jederzeit lediglich auf Grund eines gültigen Heimatpasses aus dem sich die Staatsangehörigkeit des Inhabers einwandfre ergibt, ohne Sichtvermerk des Ge⸗ enstaates betreten und ver⸗ lassen. Die Vergünstigung bezieht sich nur auf die Inhaber von Nationalpässen, nicht von sogenannten Frer eneesen (Reise⸗ pässe für Ausländer). Nationalpässe werden nur an Personen ausgestellt werden, deren Zugehörigkeit zum ausstellenden Staat einwandfrei festste t. .
Für Kinder unter 15 Jahren genügt an Stelle eines Fe ein amtlicher Ausweis über Namen, Alter, Staatsangehörig eit und Wohnset oder dauernden Aufenthalt des Kindes. Der Kinder⸗ ausweis muß bei Kindern über 10 Jahre mit einem von der ausstellenden Behörde ab hermdecen Lichtbild versehen sein.
2. Die jeweils im Gebiet der beiden Staaten geltenden Be⸗ stimmungen über die Verhängung von Grenzsperren, über die Zurückweisung nicht einwandfreier Reisender an der Grenze, über die Meldung, den Aufenthalt und die Ausweisung von Aus⸗ ländern sowie über den Süns des heimischen Arbeitsmarktes gegen die Ueberlastung mit ausländischen Arbeitskräften werden urch dieses Abkommen nicht berührt.
3. Die vertragschließenden Teile behalten sich vor, Aende⸗ rungen dieses Abkommens, die sie auf Grund der Erfahrungen
m Sinne dieses Abkommens jeweils als zu⸗
sirn zweckmäßig erachten sollten, im Wege des einfachen iplomatischen Notenwechsels vorzunehmen. ö
ausweis muß bei Kindern über 10 Jahre mit einem von der aus-