1929 / 21 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jan 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1929.

S. 2.

Höchstausmaß eine Gesamtbelastung ungefähr im Betrage von 25 Millionen erwachsen würde, weil ja nicht nur die Hoheits⸗ verwaltungen, sondern auch die Betriebsverwaltungen, die Reichspost und Reichsbahn, in Betracht kommen. Bei der gegenwärtigen finanziellen Lage glaubten wir eine solche finanzielle Belastung nicht vorschlagen zu können.

Schließlich haben wir noch Vorsorge dafür getroffen, daß dieses Gesetz die Form eines Ubergangsgesetzes oder, wenn Sie wollen, eines Notgesetzes bekommen hat. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die endgültige Regelung all dieser Beamtenfragen in dem neuen Beamtengesetz gefunden werden muß, von dem wir hoffen, daß es in absehbarer Zeit zur Erledigung kommen wird. Hier handelt es sich, wie gesagt, um eine spezielle Kategorie, und wir wollen der endgültigen Lösung nicht vorgreifen.

Ich glaube, daß die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs im Interesse einer rationellen Verwaltung liegt. Es ist von großer Wichtigkeit, daß das Heer der Wartegeldempfänger, das auch die Beförderungsverhältnisse der aktiven Beamtenschaft mit tangiert, wesentlich verringert wird. Wir glauben, es ist vom Standpunkt einer rationellen Verwaltung notwendig, daß endlich die Ent⸗ scheidung darüber fällt, in welchem Umfang diese Wartegeld⸗ empfänger geeignet und selbst gewillt sind, wieder in den Reichs⸗ dienst zu treten. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gehen ja im wesentlichen dahin, die Wartegeldempfänger vor die Wahl, vor die endgültige Entscheidung zu stellen, ob sie die Wiederverwendung oder die freiwillige Pensionierung vorziehen.

Vom Standpunkt einer rationellen Verwaltung aus muß aber auch dafür Sorge getragen werden, daß nicht der Arbeitsmarkt für die Beamten und der allgemeine Arbeitsmarkt für die Wirtschaft durch eine Kategorie vermehrt wird, die daneben aus öffentlichen Mitteln Bezüge erhält und infolgedessen einen gewissen Vorzug in ihren Konkurrenzbedingungen genießt.

Die Dauer der bisherigen Bestimmung ist bis zum 31. Januar 1929 befristet. Deshalb legt die Regierung Wert darauf, daß Sie dieses Gesetz mit einiger Beschleunigung verabschieden. Ich würde bitten, daß dieses Gesetz dem Haushaltsausschuß zugewiesen, dort in beschleunigter Veratung verabschiedet und wieder vor das Haus gebracht wird.

Aber nicht nur vom Standpunkt einer rationellen Verwaltung aus ist diese Verwendung der Wartegeldempfänger notwendig, sondern sie liegt auch im Interesse unserer gesamten Beamtenschaft. Wie Sie wissen, ist damit zu rechnen, daß künftighin beim Reichs⸗ entschädigungsamt, beim Reichsausgleichsamt und bei den Ver⸗ mögensverwaltungen der besetzten Gebiete Beamte frei werden. Ist bis dahin die Zahl der Wartegeldempfänger nicht erheblich herabgemindert, so wird die anderweitige Unterbringung diesee entbehrlichen Beamten außerordentlich erschwert werden.

Wie gesagt: sowohl im Interesse einer stärkeren Rationalisierung unserer Verwaltung wie aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen, aber auch im dauernden Interesse der Beamtenschaft selber möchte ich das hohe Haus bitten, dieser Vorlage der Regierung möglichst bald die Zustimmung zu ertecilen. (Beifall links.)

Abg. Gotheiner (D. Nat.) erklärte, der Gesetzentwurf stelle eine starke Ausnahme von der Regel dar, daß dasjenige, was lange währe, gut werde. Er habe lange Zeit auf sich warten lassen und sei doch nicht gut und den berechtigten Wünschen der Beamtenschaft nicht entsprechend. Besonders bedauerlich ser die Tatsache, daß eine so tief in die Rechtsgrundlagen eingreifende Vorlage erst am 22. d. M. eingebracht worden sei woraus sich die ganz unerträgliche Notwendig⸗ keit ergebe, in mehr als übereiltem Tempo diese wichtigen Aende⸗ rungen zu beraten. Der Redner betonte, der Gesetzentwurf befriedige seine Parteifreunde keinesfalls, er enthalte zudem eine ganze Reihe von Unklarheiten und Unebenheiten. Zahlreiche Bestimmungen würden sich sehr zuungunsten der Wartestandsbeamten auswirken. Besondere Kritik riefen die Bestimmungen über die Wiedereinstellung der Beamten hervor. Ferner bestehe die Gefahr, daß wieder verschiedene Klassen von Wartestandsbeamten geschaffen würden, was zu einer er⸗ hevlichen Beunruhigung beitragen müsse. Jede Zwangepensionterung müsse abgelehnt werden. In der vorliegenden Fassung könnte die deutschnationale Fraktion dem Gesetzentwurf keinesfalls zustimmen.

Abg. Torgler (Komm.) verwahrte sich gegen die Ueberstürtzung, mit der nun dieser inhaltreiche Entwurf verabschiedet werden müsse. Es handele sich um das Schicklal von rund 37 000 Beamten; deshalb müsse Gelegenheit vorhanden sein, den Entwurf gründlich zu prüfen. Die Deutschnationalen hätten aber im Hinblick auf ihre Zustimmung zur Personalabbauverordnung nicht das Recht an dem Entwurf Kritik zu üben. Die zahlreichen Eingaben der Wartestandsbeamten, mit denen sich der Reichstag in den letzten Jahren hätte beschäftigen müssen, bewiesen, wte schwere Folgen, insbesondere gerade bei der Reichsbahn diese Personalabbauverordnung nach sich gezogen hätte. Der Fmanz⸗ minister sei für seine Behauptung, die Verhältnisse der Wartestands⸗ beamten seien durch den neuen Entwurf erheblich verbessert, den Be⸗ weis schuldig geblieben. Die Kommunisten würden sich insbesondere für die volle Anrechnung der Wartestandszeit aur das Pensionsdienst⸗ alter einsetzen und im übrigen zu der durch den Entwurf bedingten ganz erheblichen Verschlechterung der Rechtsverhältnisse der Wartestands⸗ beamten in keinem Fall die Hand bieten.

Abg. Siegfried (Wirtsch.⸗P.) erklärte, die Regierung habe sich jetzt noch einmal in die Lage versetzt gesehen, zum Sturm vor⸗ zugehen mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reichs. Viele Wante⸗ standeempfänger seien eine ungeheure Konkurnrenz für die Kreise des Mutelstands geworden. Die Wirtschaftspartei stehe, so betonte der Redner, auf dem Boden der Vorlage. Sie werde ihr aber nur dann ihre Zustimmung geben, wenn eine weitere Belastung des Reichs ver⸗ mierden werde. Die gegenwärtige Lage verlange auch von den Wartestandsbeamten Opfer. Zu große Härten müßten aber vermieden werden.

Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.) erklärte, nach dieser Rede des Abg. Siegtried scheine die Wirtschaftspartei ja nun regierungsfähig ge⸗ worden zu sein. Die Vorlage bedeute keine Beendigung, sondern eine Fortsetzurg und Verewigung der Tragödie der Wartestands⸗ beamten, eine Beibehaltung der Entrechtung der Wartestandsbeamten, der die Nationalsoziafisten sich mit allen Kräften widersetzen würden. Der Abbau der Beamten ser vielfach aus ganz nichtigen Grunden erfolgt. Dafür habe man sofort neue und zahlrerte Beamte eingestellt. Die Behandlung der Wartestandsbeamtenfrage sei geradezu ein Muster der Verlegenheit der parlamentarischen Parteien. Der Redner verlangte in erster Linie die Anrechnung der Warte⸗ standszeit auf das pensionsfähige Dienstalter rückwirkend vom 31. Ok⸗ tover 1923. Die Herabsetzung der Altersgrenze auf das 60. Lebens⸗ jahr sei ein weiterer Eingriff in die Rechte der Beamten. Die Na⸗ tionalsozialisten widersprächen jeder Verschlechterung der Rechtslage

der Wartestandsbeamten und verlangten ihre vorzugsweise Wieder⸗ einstellung in den Dienst.

Die Vorlage wurde dem Haushaltsausschuß überwiesen. Das Haus vertagte sich auf Freitag 2 Uhr: Steuervereinheit⸗ lichungs⸗ und Steuerüberleitungsgesetz.

Anläßlich der Ablehnung emes kommunistischen Antrags die

e Interpellation über die Arbeuslosenversicherung als etzten

erhob sich auf der Mitteltribüne des Reichstags eine Art Sprechchor und rief wiederholt: „Wir Arbeitslosen fordern Arbeit und Brot!“ Ein Plakat mit entsprechender Inschrift wurde in den Saal hinab⸗ geworsen. Von der Tribüne erschallten erregte Zurufe zu den Ab⸗ geordneten der bürgerlichen Parteien.

Präsident Löbe schloß die Sitzung ohne von dem Vorgang offiziell Notiz zu nehmen und verließ den Saal. Während auch die Abgeordneten allmählich den Saal zu verlassen begannen, setzten sich die immer erregter werdenden Zurufe von der Zuschauertribüne fort, die Ruter stießen dabei unter Erbeben der Fäuste drohende Zurufe gegen die noch im Saale befindlichen Abgeordneten aus Auch Rufe: Nieder mit der Regierung! wurden laut. Schließlich berubigten sich die Demonstranten und verließen, während der Sitzungssaal selbst sich fast völlig geleert hatte, die Tribüne.

Schluß 4 ¾ Uhr.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 24. Januar 1929. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

„Der Staatsrat genehmigte in seiner heutigen Sitzung zu⸗ nächst eine vom Finanzminister vorgelegte Verordnung über Abänderung der Ausfüh rungsanweisung zur Ge⸗ werbesteuerverordnung. Danach soll die Ausführungs⸗ anweisung u. a. durch die Bestimmung ergänzt werden, daß Steuerfreiheit stets nur auf Widerruf zu gewähren ist und daß gleichzeitig dem Unternehmen, dem Steuerfreiheit gewährt wird, aufzugehen ist, von jeder Satzungsänderung, die den Zweck des Unternehmens, die Verwertung des Reingewinns und den Ver⸗ bleib der Vermögenswerte des Unternehmens bei seiner Auf⸗ lösung betrifft, dem Vorsitzenden des zuständigen Gewerbe⸗ steuerausschusses Mitteilung zu machen.

„Auch der Verlängerung des Gewerbesteuergesetzes bis zum 31. März 1930 wurde zugestimmt. Damit soll auch die Amtsdauer der Beisitzer der Berufungsausschüsse bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung verlängert werden.

„Ebenso wurde gegen den Entwurf einer dritten Aus⸗ führungs Notgesetz vom 27. De⸗

sanweisung zu dem zember 1927, das bekanntlich an die Stelle des nichtver⸗

abschiedeten neuen Gemeindeverfassungsgesetzes getreten ist, ein Einspruch nicht erhoben.

Eine längere Aussprache entspann sich über die Novelle zum Grundvermögenssteuergesetz. Der Entwurf sieht von der allgemeinen Einführung des Einheitswerts ab und einen solchen Einheitswert nur für den landwirtschaftlichen, forstwirt⸗ schaftlichen und gärtnerischen Grundbesitz und für den nicht⸗ bebauten Grundbesitz, insbesondere für das Baugelände, vor. Er bestimmt folgende Sätze: Bei Grundstücken, die dauernd land⸗, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken zu dienen bestimmt sind, für die ersten 100 000 RM des Werts 0,25 RM, für den Mehrwert 0,30 RM. bei allen übrigen Grundstücken ebenfalls 0,30 RM. Die Regierung ist der Ansicht, daß die im Entwurf vorgesehene mäßige Staffelung dazu beitragen wird, daß sich die bei Einführung einer neuen Besteuerungs⸗ grundlage erforderliche Verschiebung der Belastung in möglichst engen Grenzen halten wird.

Der Berichterstatter Dr. Graf von Keyserlingk (A. G.) betonte die Untragbarkeit dieser Realsteuer besonders für den stark

Punkt auf die Tagesordnung der Freitagsitzung zu stellen,

verschuldeten Landwirtschaftsbetrieb.

Da der Antrag der Arbeitsgemeinschaft auf Herabsetzung der Steuersätze um ein Fünftel bzw. um ein Sechstel und auf Begrenzung der Gemeindezuschläge im Ausschuß abgelehnt worden war, brachte die Arbeitsgemeinschaft diese Anträge erneut im Staatsrat selbst ein und begründete sie insbesondere auch damit, daß die Revision der Einheitswerte deren Er⸗ höhung und damit die Erhöhung der Grundvermögenssteuer

und des Steueraufkommens zur Folge haben werde.

Ein Vertreter der Staatsregierung hat unter Hin⸗ weis auf die finanziellen Auswirkungen um Ablehnung dieser Anträge. Bei allem Verständnis für die Notlage der Landwirtschaft gerade in den östlichen Provinzen sebe sich die Staatsregierung nicht in der Lage, einer Ermäßigung der Steuersätze zuzustimmen.

Mitglied Frisch (Komm.) erklärte, daß gerade für die Klein⸗ und Mittelbauern durch das Gesetz eine wesentliche Verschlechterung ihrer Lage eintreten werde, und begründete Anträge seiner Fraktion auf anderweitige Staffelung.

Die Mehrheit des Staatsrats lehnte sowohl die kom⸗ munistischen Anträge wie auch die der Arbeitsgemeinschaft ab, und nahm das Gesetz an.

Auch der Verlängerung der Hauszinssteuerver⸗ ordnung bis zum 31. März 1930 stimmte der Staatsrat dann noch entsprechend dem Antrag des Hauptausschusses zu, nachdem von kommunistischer Seite die Ablehnung dieser Maß⸗ nahme wegen Ausbeutung der Mieter und Wohnungslosen durch die Hauszinssteuerverordnung zum Ansdruck gebracht worden war.

Der Staatsrat vertagte sich darauf bis zum 19. Februar.

Preußischer Landtag. 2. Sitzung vom 23. Januar 1929 Nachtrag.

Die Rede, die der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger im Laufe der 2. Beratung des Land⸗ wirtschaftsetats gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine Damen und Herren, allgemein wird die unzureichende Rentabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung als die Ursache der offenstchtlichen Notlage der Landwirtschaft angesehen. Die unzureichende Rentabilität kommt bei einem Vergleich der Preise für landwirtschaftliche Produkte und für industrielle Fertigwaren besonders augenscheinlich zum Ausdruck. Setzt man die Preise von 1913 = 100, so zeigten die Großhandelspreise für landwirtschaftliche Prodnkte 1924 einen Durchschnittsstand von 119,6, während sich für industrielle Fertigwaren ein Stand von 156,2 ergab. Bis zum Anfang 1927 fand dieses Verhältnis der Preise für Agrarstoffe eine nicht unwesentliche Verbesserung. Landwirtschaftliche Produktion zeigte im Januar 1927 einen Stand von 140,3, während er für industrielle Fertigwaren 141,6 betrug. Leider zeigt sich seit dieser Zeit wieder eine Entwicklung zuungunsten der Landwirtschaft. Im Jahre 1928 hat sich der Index für landwirtschaftliche Produkte auf einem Stand von

1“

140 gehalten, während er für indnstrielle Fertigwaren

von 155 im Januar auf 160 im Dezember 1928 geklettert ist und sich der Index für industrielle Rohstoffe und Halbwaren um 140 bewegt hat. (Hört, hört!)

Erweist sich somit die unzureichende Rentabilität der Land⸗ wirtschaft als eine der Hauptursachen für deren Notlage, so ergibt sich ohne weiteres, daß die Maßnahmen von Reich und Staat sowie der Landwirtschaft auf die Hebung der Rentabilität und die Stärkung der Kaufkraft der Landwirtschaft abgestellt werden müssen. Die zu treffend Maßnahmen versprechen aber nur dann Erfolg, wenn sie auch das Verständnis der heimischen, nicht landwirtschaft⸗ lichen Bevölkerung finden; diese muß dem Inlandsmark mehr Beachtung schenken und ihren Bedarf, der aus dem Inlande gedeckt werden kann, auch der inländischen Erzeugung entnehm. Die Voraussetzungen hierfür müssen jedoch in erster Linie von der deutschen Landwirtschaft selbst geschaffen werden.

Das Ziel der tunlichst weitgehenden Versorgung aus eigen Erzeugung ist nur erreichbar, wenn die Landwirtschaft die gewiesenen Wege der Selbsthilfe beschreitet und der hierzu er⸗ forderliche Rahmen durch die wirtschaftlichen und gesetzgberischen Maßnahmen von Reich und Staat geschaffen wird.

Die Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Zieles von Reich und Staat verlangt werden, liegen in erster Linie auf dem Gebie der Wirtschafts⸗ und Handelspolitik. Den Ru nach der Hilfe von Reich und Staat hört man zurzeit am stärkst bei der Erörterung von Maßnahmen zur Hebung der gegen⸗ wärtigen unbefriedigenden Preise für Brotgetreide.

Zur Besserung der deutschen Brotgetreidepreise ist die Forde⸗ rung auf Erhöhung der deutschen Zölle erhobe worden. Um zu dieser Forderung Stellung nehmen zu können, erscheint es notwendig, zu untersuchen, in welchem Umfange sich die geltenden Zollsätze zurzeit auswirken. Hierbei ergibt sich die auf den ersten Blick vielleicht erstaunliche Tatsache, daß sich der deutsche Zoll zurzeit im Inlandspreise nur ganz geringfügig aus⸗ wirkt. Seit Anfang Oktober 1928 hat beim Roggen die größte Differenz zwischen der Berliner Promptnotierung und der Han burger Cifnotierung (unverz.) 14 RM je Tonne betragen un die Hamburger Cifnotierung zeitweise die Berliner Notierung nicht nur erreicht, sonderen sogar überschritten, während der Roggenzoll je Tonne 50 RNM beträgt. Aehnlich liegt es beim Weizen. Die Erklärung für diese erstaunliche Tatsache liegt dari daß der Zoll wohl die Konkurrenz des Auslande nicht aber die Konkurrenz der zahkreichen Inlandsanbieter abwehren, nicht die Inlands⸗ mäkrte vor einem Ueberangebot aus dem Inlande schützen kann. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)

Zur Hebung der gedrückten Preise für Brotgekreide ist vor geschlagen worden, man solle die Auslandseinfuhr drosseln. Dem ist entgegenzuhalten, daß eine solche Drosselung bei freier Wirtschaft nicht durchführbar ist. Im übrigen ist in dem laufenden Wirtschaftsjsahr bei dem wichtigsten deutschen Brot⸗ getreide, dem Roggen, bisher die Einfuhr so gering gewesen, daß sie für die Preisbildung keine Rolle hat spielen können. Die Ausfuhr an deutschem Roggen hat die Einfuhr vielmehr stark überwogen; der deutsche Roggenausfuhrüberschuß hat in der Zeit vom 1. August bis 30. November 1928 bereits 1 389 929 92 be⸗ tragen. Beim Weizen liegen die Verhältnisse umgekehrt. Deutschland kann auf die Weizeneinfuhr nicht nur deswegen nicht verzichter weil die deutsche Weizenernte mengenmäßig nicht zur Versorgung von Deutschland ausreicht, sondern auch, weil sich bei den weichen deutschen Weizensorten im Interesse der Herstellung von Qualitätsmehlen in einem gewissen Umfange eine Beimischung von harten, besonders amerikanischen Weizensorten wohl kaum umgehen läßt. Es ist von Interesse, zu untersuchen, ob die gegen⸗ wärtige Weizeneinfuhr etwa die Vorkriegseinfuhr übersteigt. Im Durchschnitt der Jahre 1907/1913 betrug der Einfuhrüberschuß in den Monaten August⸗Oktober je Kopf der Bevölkerung rund 8,6 kg, während sich im Jahre 1928 in den entsprechender

Nonaten ein Einfuhrüberschuß von rund 9 kg ergibt. Der Weizen⸗ einfuhrüberschuß ist hiernach der Vorkriegszeit gegenüber zwar etwas gestiegen, dafür ist aber der Gesamtertrag der diesjährigen Weizenernte geringer als der der Vorkriegszeit. Die Ernte betrug 1 in Deutz-chland im Durchschnitt der Jahre 1906 bis 1914 je Kopf der Bevölkerung etwa 61,78 kg, während sie sich 1928 auf etwa 59,75 kg je Kopf der Bevölkerung bemißt. Hiernach hält sich also im ganzen betrachtet die gegenwärtige Weizeneinfuhr im Rahmen der Vorkriegseinfuhr.

Um die Brotgetreidepreise zu heben, ist weiter vorgeschlagen worden, sie unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabes, etwa des Lebenshaltungsindex, zu stabilisieren. Man muß sich darüber im klaren sein, daß eine solche Stabilisierung nur möglich ist, wenn die Getreideeinfuhr und der Handel mit Getreide monopolisiert wird. Demgemäß ist auch von dem Präsi⸗ denten des Dentschen Landwirtschaftsrats, Herrn Brandes, zur Stabilisierung der Brotgetreidepreise die Monopolisier ung dieser Getreideeinfuhr vorgeschlagen worden. Hiermit kommen wir zu der zurzeit mit am meisten umstrittenen Frage der Monopolisierung der Getreideeinfuhr und des Handels mit Getreide. Ohne hierzu abschließend Stellung zu nehmen, sei nur auf einige besonders schwierige Bedenken gegen die Monopoli⸗- sierung hingewiesen. Bisher liegen Erfahrungen mit dem Ge⸗ treidemonopol nur in sehr geringem Umfange vor. Zurzeit hat noch Norwegen ein Monopol, während die Schweiz es auf Grund einer Volksabstimmung erst kürzlich wieder abgeschafft hat, ob⸗ wohl in der Schweiz ebenso wie übrigens in Norwegen die Verhältnisse wesentlich einfacher als in Deutschland liegen. In diesem Zusammenhange sei auch auf die wenig erfreulichen Er⸗ fahrungen hingewiesen, die die deutsche Landwirtschaft während des Krieges und der ersten Nachkriegszeit mit der Zwangswirt⸗ schaft gemacht hat. Die Einführung eines entsprechenden Mono⸗ pols würde sich für Deutschland deshalb besonders schwierig ge⸗ stalten, weil Deutschland nicht auf den Anschluß an 9 Weltmarkt verzichten kann, besonders da es in normalen Jahren etwa zwei bis drei Millionen Doppelzentner Roggen, vor allem den ostpreußischen Roggenüberschuß, aus⸗ führen muß. Bei einer Stabilisierung der Inlandpreise über den Weltmarktpreisen würde aber diese Ausfuhr ziemlich unmöglich gemacht. Einer eingehenden Untersuchung würde es auch be⸗

Dt. Ant.⸗Auslosungssch.

2

4,9.

zum Deutschen Neichs Berliner

Heutiger! Voriger Kurs

Nr. 21.

Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Ltra, 1 L5ͦ u. 1 Peseta = 0,80 RM. 1 üsterr. Gulden Gold = 2,00 RM. 1 Gld.österr. W. = 1.70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. sildd. W. 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco :,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 RM. 1 alter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (Gold, = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4.20 RM. 1 Pfund Sterling = 20.40 RM. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. Dinar = 3,40 RM.

Börsenbeilage

Heutiger] Voriger Kurs

Heutiger] Vortger Kurs

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Börse vom 24. Fanuar 1929

Heutiger] Voriger Kurs 8

Hannov. Prov. RM⸗A. R. 2B. 4B u. 5, tg. 27 do. do. R. 10, tgb. 34

. do. R. 3, rz. 103

. do. Reihe 6

. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 Kassel Ldkr. GPf. 1,kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdb. 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do Kom. R. 1, kb. 31 do. Bezirksvb. Schatz⸗ anw., rz. 110, kdb. 33 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28, rz. ab 33

CAU—2IUESISNöN=SNͤIINRG

2

1 Yen = 2,10 RM. 0,80 RM

lieferbar sind

Das hinter etnem Wertpapier besindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

wärtig nicht stattfindet.

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten. die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dassenige des vorletzten

kommenen Gewinnantetll.

Geschäftsjahrs

9☛ Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten

1 Zloty, 1 Danziger Gulden

1 Pengö ungar. W. = 0.75 RM Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗

sagt., daß nur bestimmte Nummern oder Serien

befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am ächsten Borsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Irrtümliche, später amt⸗ 1 werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels

richtigt werden.

lich richtiggestellte Notierungen

als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 6 ½ (Lombard 7)+. Amsterdam 4 ½. Brüssel 4. Kopenhagen 5.

Danzig 6 (Lombard 7). Helsingfors 7. Italien 6. London 4 ½. Madrid 5 ½. Oslo 5 ½. Paris 3 ½. Prag 5. Schweiz 3 ½⅛. Stoctholm 4 ½, Wien 6 ½

Deutsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder,

Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.

Mit Zinsberechnung.

1 do.

eunger Voriger Kurs

6 % Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000 Doll. ,f. 1.12.32 6 „% do. 10. 1000 D., f. 85 6 % Dt. Reichs⸗A. 27 ut7 ab 1. 8. 384 mit 5 5 % Dt. Reichssch. „X* (GM), abl. 12.29 4 %, ab 2896.100G Mauslh 6 % Preuß. Staats⸗An⸗ leihe 1928 auslosb. 2 ½ ½ Preuf. Staatssch. rückz. 1. 3. 29 6 ½ ½ do. rz. 8 10. 30. 6 % Baden Stcat RM⸗ Anl. 27 unt. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM⸗ Anl. 27, kdb. ab 1. 9.34 7 8 do. Staatsschatz ö’aT 5 do. Staatsschatz rückz. 1. 6. 33] 1.6.12 8 % Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28. uk. 1.3.38 7 % Braunschw. Staats⸗ schatz rückz. 1. 10. 29 7 ½ Lübeck Staatsschatz rückz. 1. 7 29 8 % Mecklog.⸗Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1928 unk. 1. 8. 33 1.3.9 90,6 b G 7 71 do. do. 26, tg. ab 27] 1.4.10 85,25 G 691 do. Staatssch. rz.2911 4,55b.2. —,— G Mecklenb ⸗Strel. Staatssch. rz. 1.3. 319 1.3.9 96 ½ G 6 % Sachsen Staat RM Anl. 27, ut. 1. 10. 35] 1.4.10 80,25 G 7% Sachsen Staatsscha R. 1, fällig 1. 7 2 99,8 B 8. do. R. 2. fäll. 1. 7. 97,79 6 ,5 b G 100 G

1

1.12 1.9

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92,5 b G 1.8.9 93,75 G 1.10 99,55b 1.1.7 99,6 G

1.7 1.7

1.8.9 1.1.7

schatz Gr. 1, fäll. 1.3.29 1.3

23. 1.

75 eb G 89,6 b

7,5 b G

7,25 G 1,4 G

Thür Staatsanl. 1926, ausl ab 1.3. 30 7 ½ do. RM⸗A 27 u. Lit. t6, fällig 1. 1.32 6 Württbg. Staats⸗ 1.10 bme Ohne Zinsberechnung. in 53,75 b G do. [14 G do. 51 G

6 ½ % Dtsch. Reichspos⸗ Schatz F1u 2. rz 39

8

Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschul ohne Auslosungsschei AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ Anhalt Anl.⸗Ablösgssch.

1eö Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine*

do. —,— do. 52 ½ G

do. 15 8b G do. 86

Mecklenburg⸗Schwern Anl.⸗Auslosungssch Meckl.⸗Schwer. A.⸗Ablös⸗ Sch 26 o. Auslosgssch. do. einschl. Ablösungsschuld (in §

ohne vürnegagnemm 2p

53,75 b G

f

9

51,75 b G

15 %1b G 53 G

des Auslosungsw.)

Deutsche Wertbest Anl.

bis 5 Doll., ll. 2. 9. 35 n 108—bG

10325G

Deutsche Schutzgebiet⸗ 4„Anleihe

1.1.7 5,45 b

n

Gekündtigte, ungekündigte, vertoste und

unverloste Rentenbeefe.

4,3 ½6 Brandenb., agst. b. 31.12.17/21b G 4,38 Hannov. ausgst. b.31.12.17 23,5 b 4,3 ½ Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.177 —,— G 4 9 Lauenburger, agst. b. 31.12.17% —,— 43 % Pomm. ausgest. b. 31.12.17 20,95 b 4,3 % Posensche, agst. b. 31.12.17 —,— 4,3 ¼ Preußische Öst⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17 17b G6 4,3 ¼% Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 4,8½% Sächsische. agst. b. 31.12.17 4,3 %% Schlesische, agst. b. 31.12. Schl.⸗Holst. agst.b. 31.12.

Provinzialanleihen

Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 3a8 do. do. 26, kdb. ab 32/7 Fonn. Ldskr. G. 26 Nss o. do. 27, tg. 82/8 do. tg. 81 dann. Prov. GM⸗A. . 1 B, tilgb. ab 26 /8

21 G 23,45 G

20 85 G

Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27 A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 26, f. 30 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30. do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2 N, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1 b, ukg1 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 33 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26. do. do. Ausg. 16 A. 1 do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A. 2. do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 do. A. 15 Feing., tg. 27 do. Gld⸗A., A. 16, tg. 32 do. RM⸗A., A17, tg. 32 do. Gold, A. 18, tg. 32 do. RM., A. 19, tg. 32 do. Gold, A. 20, tg. 32 do. RM, A. 21 , tg. 33 do. Gld⸗A. A. 13, tg. 30 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. PrvFo. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw., ll 1.5.33

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Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31

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Ausg. 1, rz. 102, ut. 33 7

Schlesw.⸗Holst. Prov.

8 8 Ohne Zins Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. Pommern Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1 Gruppe 2“* Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine“ Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. *einschl. ½ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.)

in

do. do.

do. bo. do.

90,75 G

90,5 G 1.1.7 [96 b 1.1.7 878 berechnung. 50,5 b G 5125b 67,3 b G 83G

52,25 b

8 94 G

6788 83,50 b G

—,—

52 b G

do. do.

Schleswig⸗Holstein. Landeskult. Rtbr. do. do.

enburg (Thür.) Gold⸗A. kdb. ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928. füll. 1. 5. 31

Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 Bonn RM⸗A. v. 26, rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N. kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33 1926, kdb. 31

Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, utk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 33

do. 1926, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, uk 32

Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1926. uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, rilgb 32

do.

Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26. kdb. ab31.5.32 Görlitz RM ⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31 Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v. 26. rz. 1. 10. 29. Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, uk. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk 33 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, ut. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe, rz. 1930 do. do. unk. b. 31 do. do. 27 unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 31

Kassel. L2d8kr. S. 22 -25/4 do. Ser. 26/4 Ser. 27/74 Ser. 28/4 do. Ser. 29, unk. 30]4

6 6

8 5

4 8 ½

1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9

1.1 1.1.7

1.4.10 1.5.11 1.6.12 1.1 1.3.9

1.6.12

1.4.10 1.1.7 1.6.12

1.1.7

1.1 1.6.12

87,1 G

2 —,— —,— —,— —,—

9

—,— 0

Kreisanleihen.

Mit Zinsberechnung.

Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24

Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

—,—

91,8 G

96,9 G

1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.3.9 1.1.7 1.4

1.4.10 1.6.12

1.1.7 1.4.10 1.2.8

1.5.11

3,5 G 1 G 83 b

5 G

98,28 G

93.1 G 90,6 b

—,—

—,—

München Schatzan⸗ weis. 28, ll. ab31 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1928 do. Schatzanwsg. 28 unt. bis 1933. Oberhaus.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926. rz. 1931 do. do. RM⸗Anl. 1927, cz. 1932 .. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31] 6 92,8 G Zwickau RM⸗Anl. 1926, ut. bis 291 8] 1.2.8 91,5 b

Ohne Zinsberechnung.

Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. 1 Abl. Sch. (in Pd.

bem 77750 86,75 b

1.4.10 96 %2

17,7 G 96,75 G 75,5 b B

1.2.8 1.12

1.4.10 1.4.10 1.5.11 —,— 805

77,25 G

1.5.11 1.1.7 1.4.10

in ½¼

g Sg. Fntisente es .einschl. Abl.⸗S

geen Auslosungsw.) do. 51,1 G 50,5 b

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch * gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

Neumärk. scch. Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe à do. do. Reihe B Landwtsch. Kreditv. Suchs. Pf. R. 2 , 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Rit erschaftl. Gold⸗Pfandor.... do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do.

do. do. do.

do. do. do.

Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. l u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr... do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1—2 do. do. Ausg. 1 2 Schles. Ldsch. G.⸗Pf. unkündb. b. 1.4.30 do.

Kur⸗ 1 Ritt 5 b

.,— 8—8S 2Oœ= 8 œ l

000 00 .2—20S22o080 S 88

do. Em. 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.,. Schlw. Holst. [sch. G. do. do. Ausg. 1924 do. do. do. do.

do. Ausg. 1926 do. Ausg. 1927 do. Ausg. 1926 Ldsch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr. do. do. do. Ee Westf. Ldsch. G.⸗Bfd. do. do. o.

——öVVV ümmERERENEVEEE

—= 8V—ég

28222 222222—

Ohne Zinsberechnung.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

83 ½8 Calenberg. Kred. Ser. D E, b' (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24)

5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische

23 ½˖ % Kur⸗ u. Neumärk. neue

*4, 3 ½, 3% Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Obl. Nm. Deckungsbesch. bis 31. 12. 917

*4. 3 ½, 3 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17 Nr. 1 484 620

24, 3 ½, 3 Ostpreußische N, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17

*4, 3 ½, 3 Pommersche X, aus⸗ gestellt bis 81. 12. 117...

*4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellt bis 31. 12. 17

*4, 3 ¼. 3 % Sächsische, ausge⸗ gestellt bis 31 12

24 % Sächs. landsch. Kreditverb.

Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbr. bis Ser. 22, 26— 33 (versch.) do. do. % bis Ser. 25 (1.1.7)

*4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon) ö

24, 3 ½, 3 % Schlef. landschaftl. A. C D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17

*4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.27

*4, 3 ½, 3% Westfälische b. 8. Folge, ausgestellt bis 31. 12. 17...

24, 3 ½, 8 Westpr. Ritterschaftl. Ser. I— II m. Deckungsbesch. bis 81. 12. 17

*4, 3 ½, 8 % Westpr. Neuland⸗ schaftl. m. Deckungsbesch. bis 1 18W“ 6,5 b 6,6 b G

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

b) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do.

do. do. do. do. S. A do. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1 do. do. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31 do. do. R. g u. 6,29 u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,382 do. do. Reihe 16,33 do. do. Reihe 19,33 do. do. R. 20 u. 21,34 do. do. Reihe 8, 32 do. do Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. u 19,32 3 Ohne Zinsberechnung. *5, 4 ½, 4, 38 Berlin. Pfdbr. alte V, ausgestellt bis 31. 12. 1917 bN—,— 5, 4 ½,4,3 ½8 % Berlin. Pfdbr. alte 24, 3 ½, 3 % Neue Berlin. Pfdbr. N, ausgestellt bis 31. 12. e 4 , 3½, 3 % Neue Verlin. Pfdbr *4, % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) 4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1. 70† —,—

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

9,3 B 15,1 b

4,25 G

1“ --ö=é22S

2828=Sg q2*Sge SSA

—₰

822NBAUNRDᷣSᷣ =

—yyVVVVnVnSh

——-JSö8SSS2ööüöüöÜöög 11112

2—22ö22öq—2éö2ͤ2öI2NͤöNZ

7 1

18 b

*

7

16,75 G 16.75 b

do. Kom. do. Rl5 ul 29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Dtsch. Kom. Gld. 25

Emschergenossensch.

Hess. Ldbi. Gold Hyp.

Mitteld. Kom.⸗A. d.

Nassau. Landesbank do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S. 5, rz33

do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oldb. staatl. Krd. A.

Preuß. Ld. Pfdbr. A.

Schlw.⸗Holst. Elktr.

Gld⸗Pfb. Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R. 22. tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32

2lœU 2 Ul U =S

(Girozentrale)tga1 do. do. 20 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27A. 1. tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗

anweis. 28, rz. 31

S 2 GU¶☛☛ l☛ œ

A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A. 6¹8 B27, t32

œ —2

Pfbr. R. 1,2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6. tg. 32 do, do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv.

Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32

—2 ◻☛ α 2

Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, uk. 33

Gd.⸗Pfb. N 8,9,rz33

0.☛ ̊

Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G Kom. rz2 9

Gldm. Pf. R. 2. tg. 30 do. R. 4, tg. 30

v do. R. 11 tg. 33

. do. R. 13, tg. 34 b do. R. 15, tg. 34 . do. R. 5, tg. 32 do. R. 10. tg. 33

. do. R. 7, tg. 32 do. R. 3, tg. 30

1 do. Kom. R 12,33

. do. do. R. 14tg. 34 do. do. do. R. 6, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32

Vb. Gld. A. 5, rz. 275 do. Reichsm.⸗A. A. 6

Feing., rz. 29 § do. Ag. 7, rz. 31 § do. Ag. 4, rz. 26 §8 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundst. Gld.⸗Pfd. R 1, uf. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31

Württembg.⸗Spark. Girov. Rm., rz. 29 do. Wohnungskred. Ausg. 26, rz. 1932

§ sichergestellt.

do. do. Ser.

Ee“

- œ n 2S2o U l

☛£

8 7 do. do. 27 R. 1, ul. 32 6 7 7

2

do. do. ohne Ausl.⸗Sch. ¹einschl. ½ Ablösungsschuld (in ½ des Auslosungsw.)

EE11 SüöveEEeesezeeees

c) Sonstige. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaatsbe.

82

ESSS

J—ù9e & 802 SDc.

282*8*8

2888 8ꝙ8R 65 1

8

ArA

DOhne Zinsberechnung.

Dr. Komm.⸗Sammelabl. Anl.⸗Auslosgssch. S. 1“in 1

do. do.

51,9 G 9 56

828 gg8

8

055⸗

t & 8 ch S½cö Sed 58 . 8. 8 5 5

cSeme. 8

222 RR 58

8£92

b G 0b 75 G

DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1 5, uk. 30-34

Anst. Pf. S1, 2,5,7-10 do. do. S. 3, 4, 6 Nf “do. Grundrentbr 1-3 Lipp. Landesbk. 1—9.

v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do do. unk. 31 do. do. Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Gotha Landkred. do. do. do.⸗Mein. Ldkrd., gek. do. do. konv., gek. Schwarzb.⸗Rud. Ldkr. do. do. do.⸗Sondersh. Land⸗

kredit, gek. 1. 4. 24 Westf. Pfandbriefamt

f. Hausgrundstücke.

Bk. f. Goldkr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1, rz. ab2 8

Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34 . do. R. 1. uk. 29

.. do. R. 2-4, uk. 30

5. do. R. 5. uk. 31

). do. R. 6, uk. 31 do. R. 7, uk. 31

do. R. 1, uk. 32

do. R. 1, uk. 32

do. R. 2, uk. 33

Bayer. Landw.⸗Bk. GH Pf. R20,21uk. 30 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 84-87 rz29.30 do. S. 80,.83, 88, 89

rückz. 32 do. S. 90, 91, rz. 33 do. do. S. 92, 93, rz. 33 do. do. S. 94, 95, rz. 34 do. S. 1— 2, rz. 32 do. Ser. 1 do. Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 1 10 do. do. S. 1, rz. 32

Berl. Hyp. B. G.⸗Pf. Ser. 2, unk. b. 30 ). do. Ser. 3, uk. 30 . do. Ser. 4, uk. 30 . do. S. h u. 6,uk. 30 . do. S. 12, uk. 32 . do. S. 13, uk. 33 . do. S. 15, uk. 34 . do. Ser. 7, uk. 32 do. do. S. 11, uk. 32

„Dresdn. Grundrent.⸗

02, 03, 05 8

.,8öN2ͦͤ2ͦͤöN8ö2ö2ö9 92b

4 4

4 %

3 ¼

œꝘ 22S 82ð ½

2

82 1.1.71—,—

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.

Mit Zinsberechnung.

1.1’.71——,— versch. 5 do

14a0 —N m 1.1.7

versch. do.

—,—

89

—,—

89

versch. E

—,—

—,— 7

2

—,— —,— —,— —,— —,— —,— —,— —,— —.— —,— —,— —,—

—,—

1.3.9 1.6.12

1.3.9 1.3. 9 1.5.11 versch. 1.4.10 1.5.11 1.5.11

1.1.7 1.4.10 versch. 97 G

1.4.10 97,5 G 1.1.7 97,5 b G 1.1.7 97,5 G 1.1.7 25 b G 1.1,7 [90,5 G

Berl. Hyp. B. G.⸗Pf. Ser. 10, unk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfde r.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch z.4 2 Liq.⸗ GPf. d. Bin. Hyp. B. ff. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32 Braunschw.⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927. rz. 19 2 do. do. 1928, rz. 1934

do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 3 Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannob. Hyp.⸗Bk. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., ut. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do. do., unk. 28

Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1. uf. 27 do. do. R. 5, uk. 33 do. do,. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27. uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31 S. 34, uk. b. 33

A. S. 36, Uk. b. 34

L. S. 30, uk. b. 32

.. S. 31, uk. b. 32 do. S. 33, uk. b. 31 do. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. Liq. GpPf. d. Dt. Hypbk. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32

Frankf Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab32 do. do. E. Z, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab 29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. E. 6, rz. 82 do. do. E. 9, uk. b. 33

GothaGrundkr. GPf A. 3, 3a, 3b, uk. 30 do. do. Goldm. Pf. Abt. 4, uk. b. 30. do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, Uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. do. A. 6,uk 31 do. do. Goldm. Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7(Liq.⸗ Pf. o. Ant.⸗Sch.) Anteilsch. z. 4 Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. GothaGrundkr.⸗Bk.

Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28, uk. 34

Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b, uk. 33 do. do. E. , uk. 33 do. do. E. K, uk. 28 do. do. Em. B, ab

1. 4. 80 auslospfl. do. do. Em. D. uk. 32 do. do. Em. K, uk. 32 do. do. Em. 51

(Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. Em. 1I.(Liqg.⸗

Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch.3. 4 1 Liq.⸗ GPf. Em. L. d. Ham⸗

Hannov Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7,uk80 do. R. 1— 6, ul. 32 do. R. 8, uk. 32. do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do. Kom. R. 1uk. 33

Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 1(i. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32

Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 83 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2 tilgb. ab29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 7X (Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. Em. , rz. 33 Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. Eꝛ, uk. 29 do. do. E. 4, uk. b. 31 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, Uk. b. 31 do. do. S. 1, uk. b. 28 do. do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ¼ Lig G

Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32

Meckl.⸗Strel. Hyp. B G Hyp. Pf. S. 1, uk 32 do. do. S. 2 Liq. Pf.)

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