1929 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Freitag, den 1. Februar, abends.

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Poftscheckkonto: Ber

8 88 8 8 Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Leben⸗ im Januar 1929. Preußen.

UüüwüwwimFmeicheinderzitter— für die Lebenshaltungskosten im Januar 1929.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar auf 153,1 gegenüber 152,7 im Vormonat. Sie ist sonach um 0,3 vH gestiegen. 1—

Die Indexzuffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 = 100): für Ernährung 153,3, für Wohnung 125,9,

für Heizung und Beleuchtung 151,0, für Bekleidung 1725, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 191,1.

Berlin, den

31. Januar 1929 Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Preußen. 1 Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat den Staatssekretär i. e. R. Dr. Meister und den Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. von Dultzig zu Senatspräsidenten beim Oberverwaltungs⸗ gericht sowie 1t

den Verwaltungsgerichtsdirektor von Jerin in Potsdam zum Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat genehmigte in seiner gestrigen öffentlichen Vollsitzung, die von Staatssekretär Zweigert geleitet wurde, den Gesetzentwurf über das Abkommen zur Beilegung der finanziellen Streitfragen zwischen Deutschland und Rumänien, dessen Inhalt bekannt ist. Es handelt sich um eine Generalbereinigung der seit Kriegsende über geldliche Ansprüche schwebenden Meinungsverschiedenheiten, worüber sich die Verhandlungen lange Jahre hingezogen haben. ns⸗ besondere kommen in Frage die Ansprüche deutscher Besitzer rumänischer Vorkriegsanleihen und auf der anderen Seite Ansprüche Rumäniens wegen der von deutscher Seite während der Besetzung ausgegebenen rumänischen Banknoten. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger sind alle Meinungsverschiedenheiten in be⸗ friedigender Weise geregelt worden, so daß hierdurch eine gute Grundlage für den Abschluß eines künftigen Wirtschaftsver⸗ trags mit Rumänien gegeben ist.

Angenommen wurde weiter ein Gesetzentwurf, wonach die Geltungsdauer der Verordnung über die Errichtung von Arbeitskammern im Bergbau derart abgeäündert wird, daß die Wahlperiode dieser Arbeitskammern von zwei auf vier Jahre ausgedehnt wird.

Dcer Reichsrat erklärte einverstanden, daß auch für das Rechnungsjahr 1929 der Mindestsatz der aus den Er⸗ trägnissen der Hauszinssteuer aufkommenden Mittel für die Förderung des Wohnungsbaues 15—20 Prozent be⸗

Deutscher Reichstag. 5. Sitzung vom 30. Januar 1929. -“ Nachtrag.

Die Reden, die der Reichsjustizminister Koch⸗Weser im Laufe der Beratung des Gesetzes über die Aenderung der Rechtsverhältnisse der Wartegeldempfänger gehalten hat, lauten nach den vorliegenden Stenogrammen wie folgt:

Die erste Rede:

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

1 Der Herr Reichs⸗ tagspräsident hat 1“

mir gegenüber den Wunsch geäußert, eine An⸗

vom Reichstag geübt werden soll, sei

frage zu beantworten, die die deutschnationale Fraktion an mich gerichtet hat. Ich entspreche diesem Wunsch gern. Es ist völlig unrichtig, daß ich jemals behauptet hätte, das Verfahren, wie es heute hier eingeschlagen wird und wie es in den zehn Jahren seit Bestehen der Weimarer Verfassung immer eingeschlagen worden ist, sei verfassungswidrig. Eine derartige Behauptung habe ich zu keiner Zeit aufgestellt, und auch das, was der Herr Abgeordnete Laverrenz aus meinen Ausführungen zitiert hat, rech fertigt diese Auffassung nicht. Was ich vielmehr seinerzeit behauptet habe und auch heute aufrechterhalte, ist, daß es gesetzes⸗ technisch unerwünscht ist, die Verfassung bei allen möglichen Ge⸗ legenheiten durch andere Gesetze zu durchlöchern, ohne dies in der Verfassung selbst zum Ausdruck zu bringen. Ich bin durchaus der Meinung, daß es unser Ziel sein muß, diesen gesetzestechnisch nicht erwünschten und unübersichtlichen Zustand zu ändern. Auch die Regierung wird sich mit dieser Frage zu beschäftigen haben. Daß aber das Gesetz, das heute zur Beratung steht, nicht so lange hinausgeschoben werden kann, bis man über diese juristisch schwierige Frage eine neue Regelung durchgesetzt hat, bedarf nicht der geringsten Erörterung.

Die zweite Rede:

Ich muß dem Herrn Abgeordneten von Lindeiner die Richtig⸗ keit seiner Auffassung bestreiten, wenn er sagt, ich hätte mich in meinen ersten Ausführungen gegen Darlegungen gewandt, die gar nicht gemacht worden seien. Der Herr Abgeordnete Laverrenz hat in seinen Ausführungen Darlegungen gemacht, die dahin gehen, ich hätte früher behauptet, ein Verfahren, wie es jetzt hier verfassungswidrig. (Wider⸗ spruch von den Deutschnationalen.) Das ist unrichtig. Tat⸗ sächlich habe ich lediglich erklärt, daß das Verfahren, wie es jetzt seit zehn Jahren geübt wird, Unzuträglichkeiten mit sich führt. (Lebhafte Rufe von den Deutschnationalen: Völlig. unerträglich wäre!) Ich glaube, es sitzen einige Herren da, die die Trag⸗ weite solcher Worte übersehen können. Wenn man sagt, daß ein Verfahren unerträglich sei, so bedeutet das nicht, daß es ver⸗ fassungswidrig ist. (Zurufe von den Deutschaationalen: Das hat auch niemand gesagt!) Wenn ich nicht behauptet haben soll, daß das Verfahren verfassungswidrig ist, dann können Sie sich auch nicht auf mich berufen. Es liegt also in der Tat so und ich stelle das ausdrücklich fest —, daß das Verfahren, wie es hier heute geübt werden soll, nicht verfassungswidrig ist, und ich stelle weiter fest, daß ein Verfahren, das etwa sieben oder acht Abstimmungen mit Zweidrittelmehrheit vorschreiben würde, niemals von mir gewünscht ist und auch heute von mir als voll⸗ kommen falsch angesehen wird. 1—

36. Sitzung, vom 31. Januar 1929.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Löbe eröffnete die Sitzung um 2 Uhr.

Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der ersten Beratung des Steuervereinheitlichungsgesetzes.

Abg. Colosser (Wirtsch. P.) erklärte, seine Partei werde dem Entwurf kaum zustimmen können, wenn nicht wesent⸗ liche Aenderungen vorgenommen würden. Weder eine Ver⸗ einfachung noch eine Vereinheitlichung sei zu erkennen. In den Entwürfen werde zum Beispiel die Berechnung nach ver⸗ schiedenen Grundlagen beibehalten. Das sei nicht als Verein⸗ fachung zu bezeichnen. Auf dem Gebiete der Veranlagung werde zurzeit eine Ramscharbeit schlimmster Art, aber keine Ver⸗ anlagung geleistet. Die Ausgaben für unser Heer, für Kasernen usw. seien doch nicht so unproduktiv Hessher denn unser Heer habe es verhindert, daß Ostpreußen Kriegsschauplatz geworden sei. Heute baue man statt Kasernen Finanzämter und könne da bald ein Jubiläum feiern. Die Ursache dieser Vorlagen scheine die zu sein: man zäume das Pferd beim Schwanze auf. In dem neuen Gesetz würden dauernd ein Schritt vor und zwei Schritte zurück gemacht. Diese Mißgeburt bedeute eine Verewigung des Unrechts, eine Ausnahmegesetzgebung, die dem deutschen Volks⸗ staat den Stempel des Unrechts aufdrücke. Der Redner be⸗ grübch den Volksstaat, begrüßte die Abschaffung von Vorrechten er Geburt und des Geldsacks, aber die Gleichbehandlung aller Bürger sei eben nicht durchgeführt. Man mache Ausnahmegesetze gegen Bürger, die früher die treuesten Diener des Staates ge⸗ wesen wären. Man könne aber nicht erwarten, Liebe zu ernten, wo man Haß säe. Das verewigte und vermehrte Unrecht zeige sich besonders in der Beibehaltung der Hauszinssteuer, die an sich schon ein Diebstahl sei. Auch die Sacherhaltungssteuer sei ein Unrecht. In einigen Ländern verschwänden drei Viertel der Hauszinssteuer in der Verwaltung Das neue System der Bauwirtschaft stehe vor der Pleite. Es werde Zeit, daß man endlich umlerne. Als die Hauszinssteuer beschlossen worden sei, habe die Wirtschaftspartei noch gar nicht bestanden. Die Deutsch⸗ nationalen hätten, als sie in der Regierung gesessen hätten,

Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Reden Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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keinen Schritt getan, um dies Unrecht zu mindern. (Unruhe und lebhafter Widerspruch bei den Deutschnationalen.) Die Gewerbe⸗ steuer sollte, wenn sie schon erhoben werde, auf möglichst breite Schultern gelegt werden. Auch die Konsumvereine z. B. ge⸗ hörten mit in den Kreis der Steuerpflichtigen. Vor allem müsse eine soziale Staffelung unter möglichster Schonung der kleinen Betriebe Platz greifen. Es sei insbesondere beklagenswert, der Entwurf nicht im geringsten guf. die Warnungen und Wünsche der Wirtschaft Rücksicht nehme, die sich u. a. auch gegen die ungerechte Bevorzugung der Betriebe der öffentlichen Hand wendeten. 1 Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) bezeichnete es als Pflicht seiner Partei, die grundsätzlichen Mängel des Entwurfes mit aller Deutlichkeit aufzuzeigen. Seit den ersten Erörterungen über diesen Gesetzentwurf habe sich eine 89obu e Veränderung der Sachlage vollzogen. Sowohl von den irtschaftskreisen wie von den Selbstverwaltungskörpern werde der Entwurf allgemein ab⸗ gelehnt. Einige Wirtschaftskreise hegten sogar die Befürchtung, daß das Gesetz an Stelle einer Entlastung eine vermehrte Last an Realsteuern bringen würde. Angesichts dieser Tatsache müsse man sich doch wundern, daß die Regierung trotzdem den Gesetzentwurf einbringe. Der Entwurf sei kein Rahmengesetz mehr. Er ver:⸗ stoße gegen die Reichsverfassung, enthalte wirkliche Steuergesetze und beseitige die letzten Reste der Finanzhoheit der Länder. Man sollte den vn veeishen Kampf um diesen Gesetzentwurf ver⸗ meiden, denn die wirt aftlichen Gründe für seine Einbringung seien nunmehr weggefallen. Sogar die Regierung selbst habe in aller Form das Eagwort von der Gehtan der Realsteuern, die dieses Gesetz angeblich sollte, aufgegeben. Besonders scharf müßte sich die Bayerische olkspartei dagegen wenden, wenn der Gesetzentwurf etwa darauf hinauslaufen würde, die großen Be⸗ triebe auf 4 sten der kleinen und mittleren zu entlasten. Die Bayerische Volkspartei befürchte ferner, daß dur Schaffung eines Steuervereinheitlichungsgesetzes die Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern ungünstig beeinflußt würden. Einer Ver⸗ schärfung der unsozialen Realstenern mit ihrem schweren Druck auf die bäuerlichen und die Handwerksbetriebe wie auch auf die kinderreichen Familien müsse mit aller Entschiedenheit entgegen⸗ getreten werden. Wenn der Neiheftabsiam Flister den Entwurf mit dem Zwang zur Sparsamkeit begründet habe, so wolle die Bayerische Volkspartei doch davor warnen, diesen Zwang zur Sparsamkeit nur auf die Länder und Gemeinden auszuüben und das Reich von ihm zu befreien. Die Einbringung des Gesetz⸗ entwurfs trotz des Widerspruchs der Wirtschaft scheine auf ge zu beruhen. Der Nedner kritisierte den Bericht des Reparationsaggenten, dessen Auslassungen zweifellos eine teilweise Widerspiegekuͤng polttischer Strömungen in Deutsch⸗ land in Fchehagg er 8* enannten Aushungerungspolttir der Länder darstellten. Der Redner hielt es fuͤr das Beste, wenn sich die Reichsregierung nunmehr angesichts der völlig veränderten Sachlage zu ihrem Irrtum bekennen und den Ge etzentwurf schleunigst zurückziehen würde. Deutschland brauche inner⸗ politischen Frieden; es müsse alle Kraft auf die Regelung der außenpolitischen Verhältnisse mit dem 8. iel auf Milderung des üunerträglichen Reparationsdruckes konzentrieren. Abg. von Sybel (Christl. Nat. Bauernp.): hält eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des gesamten Steuersystems für erforderlich. Sie erblickt hierin eine not⸗ wendige Ergänzung der Finanzreform von 1925 bhinsichtlich des bisher noch ungeregelten Komplexes der Realsteuern. Auch außenpolitisch ist wegen des Versailler Vertrags eine Vereinheit⸗ lichung wünschenswert. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die sich von deg Maximen und Schlag⸗ worten freizuhalten habe und lediglich dem Ziele einer ver⸗ nünftigen Regelung der steuerlichen Belastung und den berech⸗ tigten Bedürfnissen der öffentlichen Hand dienen darf. Wir wen⸗ den uns daher gegen die politischen Nebenabsichten, die einzelne Länder in ihrer Realsteuergesetzgebung verfolgen. Erster Grund⸗ satz einer vernünftigen Steuerpolitik muß sein die Anpassung an die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers. Diesem Grundsatz wird der Gesetentvur nicht gerecht. Die Landwirtschaft arbeitet mit einem jährlichen Defizit von 1,5 Milliarden Mark und verträgt daher ebensowenig die Belastung mit Realsteunern wie mit ähn⸗ lichen Abgaben. Der Gesetzentwurf läßt in seiner vorliegenden Fassung nicht einmal die Tendenz einer Steuersenkung oder An⸗ passung an die Leistungsfähigkeit erkennen und unterscheidet sich daher wesentlich von dem im Jahre 1927 bekanntgewordenen Entwurf. Ja, sogar die Gefahr einer Erhöhung liegt vor. Der Herr Minister hat die Realsteuern mit der Aequivalenztheorie be⸗ gründet. Für staatliche Realsteuern versagt. diese Theorie von vornherein. In den Gemeinden verursachen diejenigen Kreise⸗ überwiegend die Ausgaben, die Realsteuern nicht zahlen. Also auch hier ist von Aequivalenztheorie keine Rede. Der Herr Minister hat von einer Lastengemeinschaft gesprochen. Ist das eine Lastengemeinschaft, wenn der eine die Steuer beschließt und der andere sie bezahlen muß, zumal der erstere Einkommen hat und zahlen könnte, während der zweite kein Einkommen hat, wie das für die Landwirtschaft gilt, aber nun zahlen muß. Wir fordern daher, daß die staatlichen Realsteuern überhaupt beseitigt werden und daß die anderen Bevölkerungskreise, die über Ein⸗ kommen verfügen, ebenfalls zu den emeindesteuern heran⸗ gezogen werden. Wir fordern ferner daß die Reichsüber⸗ weisungen nach einem anderen Schlüssel verteilt werden, der den keistungsschwachen Landgemeinden besser gerecht wird wie der hentige Schlüssel. Das wäre das sichtbare Zeichen einer wahren Lastengemeinschaft. Die Vorschriften über die Vereinheitlichung und Anpassung des geltenden Steuerrechts sind alles andere als eine Vereinfachung. Der Rechtsschutz des Steuerpflichtigen wird immer mehr illusorisch. Auch die Wertgrundlage, für die Land⸗ wirtschaft also der Einheitswert, kann für weitere Steuerarten in seiner jetzigen Höhe 8 in Frage kommen. Die Vor aussetzungen, unter denen der Reichsbewertungsbeirat seinerzeit

Meine Partet