Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1929. S.
Nr. 5 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatts für das Deutsche Resch) vom 1 Februar 1929 hat folgenden In⸗ halt: 1. Kontulatwesen: Exequaturerteilungen. — 2. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Verordnung über Einlaß⸗ und Untersuchungestellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch — 3. Post⸗ und Telegraphenwesen: YNierte Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Reiche post. — 4. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zu⸗ ö von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts München.
Handel und Gewerbe. Zerlin, den 4. Februar 1929.
Von morgen ab erscheint die Börsenbeilage des Reichs⸗ und Staatsanzeigers in neuer Anordnung.
Telegraphische Auszahlung.
2. Februar Geld Brief 1,775 1,779 4,197 4,205 1,910 1,914 20,925 20,965 2,0728 2,082 20,41 20,45 4,210 4,218 0,502 0,504 4,311 4,319
168,57 168,91 5,43 5,44
4. Februar Geld Brief 1,775 1,799 4,197 4,205 1,910 1,914 20,927 20,967 2,073 2,077 2 20,41 20,45 4,210 4,218 0,502 0,504 4,316 4,324
168,92 5,44
Buenos⸗Aires. Eanada .. Sapan . 1““ Konstantinopel London... . 1 New YVork 1 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguav .. . 1 Goldpeso Amsterdam⸗ 100 Gulden
Rotterdam . Athen. 1100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗ werpen 11 Budapest.. Paszig.... Helsingors . Italien Jugoflawien Kopenhagen Lissabon und Oporto S81 Paris ... Prag. Reykjavik Island) . Riga , 86 Schweiz.. veJi Spanien. Stockholm und Gothenburg. Talinn (Reval Estland)... Wien
1 Pap.⸗Pef. 1 kanad. &
1 Yen lhägypt. Pfd. 1 türk. L.
168,58
5,43
100 Belga 100 Pengö 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
68,49 73,36 81,58 10,593 22,025 7,388 112,25
58,61 73,50 81,74 10,613 22,065 7,402 112,47
58,50
73,33
81,59 10,588
22,04 7,385
1 12 090
2,22
98,62 73,47 81,75 10,608 22,08 7,399 112,44
100 Escudo 100 Kr.
100 Frcs. 100 Kr.
18,58 112,16 16,445 12,459
18,62 112,38
16,485
12,479
18,58 112,15
16,445
12,457
92,26 80,78 80,95 3,039 66,92
112,48 112,09
59,13
18,62 112,37
16,485
12,477
92,44
80,94
81,11 3,045 97,06
112,70 112,31
59,25
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Fres. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr.
100 estn Kr. 100 Schilling
92,28 80,80 80,945 3,039 64,29
92,46 80,96 81,105 3,045 64.41
112,70
112,31 59,26
112,48
112 09 59,14
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
2. Februar Geld Brief
4. Februar Geld Brief Sovereigns .. Notiz 20 Fres.⸗Stücke für 3 egs — Gold⸗Dollars. 1 Stück 4,225 4,245 Amerikanische: .“ 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische — Brasilianische . 1 Milreis Canadische .. kanad. 8 Englische große ! L.
20,375 20.455
1 L u. darunter Türkische.. 1 türk. Pfd. 2,045 2,065 Belgische 100 Belga — — Bulgarische 100 Leva Dänische .. 100 Kr. Danziger.. 100 Gulden Estnische .. 100 estn. Kr. Finnische. . . . 100 finnl. ℳ Französische .. 100 Fres. Holländische . . 100 Gulden Italienische:gr. 100 Lire 100 Lire u. dar. 100 Lire WW Jugoslawische . 100 Dinar 7,30 Lettländische. . 100 Latts — — Norwegische . 100 Kr. 111,88 119 39 100 Schilling! 59,07 59,3 100 Schilling! 59,08 59,32
4,193 4,18 1,748
20,39 20,375
58,33
111,93 81,44
20,467
111,98 112,42 81,42 81,74
10,51 16,485 168,22 2202 22.
10,55 — 16,545 16,48 168,90 168,16 22,10 22,03 22,19 22,11 7,99 7,30 80,49 111,85
Oesterreich. gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer:große 100 Fres. u. dar. Spanische .. Tschecho⸗slow. 5000 Kr. 100 Kr. 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. Ungarische. . 100 Pengö
1“
59,08
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frecs. 100 Fres. 100 Peseten
112,62 81,19 81,28 64,46
112,18 80,87 80,96 64,18
12,495 12,488 73,47
Heute vormittag 10 Uhr fand die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Reichsbankanteilseigner statt. Der Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Hjalmar Schacht, welcher den Vorsitz führte, teilte den wesentlichen Inhalt des Verwaltungsberichts für das Jahr 1928 mit und erklärte die Dividende von 12 vH. Hierauf wurde durch die die deutsche Reichs⸗ angehörigreit besitzenden Anteilseigner die Wiederwahl von drei turnusmäßig ausgeschiedenen deutschen Mitgliedern des General⸗ rats, deren Wiederwahl durch die übrigen deutschen Mitglieder des Generalrats bereits stattgefunden hat, bestätigt. Ferner wurden Neuwahlen für den Zentralausschuß vorgenommen.
Ueber’ KFirmen in Alexandrien, Curityba, Sofia, Colombo, Shanghai, Reval, Helsingtors, Athen London, Port au Prinee, Taorming, Hermannstadt Belgrad, Ortzaba, Mexito, Tacubaya, Wien, Velden, Kattowitz, Lodz, Singapore, Aleppo, Chicago und Pueblo sind der Industrie⸗ und Handelskammer ver⸗ trauliche Nachrichten zugegangen. Handelsgerichtlich eingetragene Firmen des Kammerbezirks erhalten auf schriftliche Ansrage schrift⸗ liche Auskunft von der Verfehrsabteilung der Industrie⸗ und Handels⸗
1929 (in Klammern + und — im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva RM
1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile. 177 212 000 unverändert) 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu . 8 1392 Reichsmark berechhe 24729 182 000 und zwar: 8 Goldkassenbestand .RM 2 643 556 000 Golddepot eunbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ banken. 1 2 85 626 000 Bestand an deckungsfähigen Devisen..
Reichsschatzwechhen.. b) sonstigen Wechseln und Schecks
deutschen Scheidemünzen
152 216 000
(— 11 258 000) 9 000 000
+ 9 000 000) 1 774 054 000 (+ 225 627 000) ( 121 478 000
15 587 000)
8 277 000
(— 22 358 000) 101 864 000
+ 61 156 000) 1 93 320 000
† 11 000) 480 783 000 Er
2) „
Noten anderer Banken..
Lombardkorderungen... (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 1000)
„ Effekten 1.“
„ sonstigen Aktiven
Passiva. Grundkapital: Lcö 122 788 000 (unverändert) 177 212 000 (unverändert)
43 722 000 (unverändert)
45 483 000 (unverändert) 195 000 000 (unverändert) 4 453 891 000 (+ 644 637 000) 422 929 000 (— 360 212 000) 186 361 000
(+ 2 160 000) Zu der vorstehenden Uebersicht teilt „W. T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 31. Januar hat sich die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten in der Ultimowoche um 2958 Millionen auf 1978,2 Millionen RM erhöht, Im einzelnen sind die Bestände an Wechseln und Schecks um 225,6 Millionen auf 1774,1 Millionen RM, die Lombardbestände um 61,2 Millionen auf 101,9 Millionen RM angewachsen. Die Anlage in Effekten ist mit 93,3 Millionen RM weiterhin annähernd unverändert geblieben. An Reichsbank⸗ noten und Rentenbankscheinen zusammen sind 693,8 Millionen RM. in den Verkehr abgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 644,6 Millionen auf 4453,9 Millionen RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 49,2 Millionen auf 512,8 Millionen RM erhöht. Dementsprechend sind die Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheinen auf 9,4 Millionen RM zurück⸗ gegangen. Die fremden Gelper zeigen mit 422,9 Millionen RM
b) noch nicht begeben „
Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonddsdaods .
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ vaZ11XX“
c) sonstige Rücklagen .„ 3. Betrag der umlaufenden Notenrn.. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 5. Eun “
eine Abnahme um 360 2 Millionen RM. Die Bestände an Gold
Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Januar
39 988 000)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
„Danzig, 2. Februar. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,81 G., 57,95 B. — Schecks: London 25,00 ½ G., —,— B. — Auszahlungen: Warichau 100 Zloty⸗Auszahlung 57,78 G., 57,92 B., Berlin telegraphische Aus zahlung 100 Reichsmarknoten 122 307 G., 122 613 B.
Wien, 2. Februar. (W. T. B.) Amsterdam 284,60, Berlin 168,65, Budapest 123 88 ¼, Kopenhagen 189,40, London 34,45 ⅛, New York 710,35, Paris 27,76, Prag 21,01 ⅛, Zürich 136,58 ½, Marknoten 168,40, Lirenoten 37,11, Jugoflawische Noten 12 42 ½, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,98 ⅜, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 707,80, Ungarische Noten 123,75 *), Schwedische Noten —,—. Belgrad 12,46 ½. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 2. Februgr. (W. T. B.) Amsterdam 13,54,05, Berlin 802,27 ½, Zürich 649,95, Oslo 900,62, Kopenhagen 901,21, London 163 ⁄, Madrid 539,50, Mailand 176,89, New York 33,79 8, Paris 132 05 ½, Stockholm 903,20, Wien 474,88 ¾, Marknoten 801 1, Polnische Noten 378 ⅜, Belarad 59,31.
Budapest, 2. Februar. (W. T. B.) Fciertag.
London, 2. Februar. (W. T. B.) New York 484,85, Paris 124,10, Holland 1210 ¾, Belgien 34,89 ⅛, Italien 92,65, Deutsch⸗ land 20,42, Schweiz 25,21 ⅛, Spanien 30,48 B, Wien 34,51.
Paris, 2. Februar. (W. T. B.) (Anfangs notierungen.) Deutschland 607,50, London 124,09, New York 25,59 ½, Belgien 355,50, Spanien 406,25, Italien 133,90, Schweiz 492,00, Kopenhagen 682,50, Holland 1025,00, Oslo 682,00, Stockholm 684,00, Prag 75,80, Rumänien 15,40, Wien 36,00, Belgrad —,—.
Paris, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß kurse.) Deutsch⸗ land —,—, Bukarest —.—, Prag 75,80, Wien —,—, Amerika 25,59 ½, Belgien 356,00, England 124,10 ½, Holland 1025,25, Italien 133,95, Schweiz —,—, Spanien 407,25, Warschau —,—, Kopen⸗ hagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 684,50.
Amsterdam, 2. Februar. (W. T. B.) Berlin 59,25 ½, London 12,10 ⁄16. New York 249,66, Paris 9,75 ⅜, Brüssel 34,68, Schweiz 48,00, Italien 13,06, Madrid 39,67, Oslo 66,50, Kopenbagen 66,54, Stockholm 66,70, Wien 35,06, Prag 738,50. — Freiverkehrs⸗ kurse: Helsingfors 626,50, Budapest 43,52 ½⅛, Bukarest 150,00, Warschau —,—, Yokohama 113,50, Buenos Aires 105,25.
Zürich, 2. Februar. (W. T. B.) Paris 20,32, London 25,21, New York 520,00, Brüssel 72,27 ½, Mailand 27,21 ½¼, Madrid 82,70, Holland 208,27 ½, Berlin 123,40, Wien 73,07 ½, Stockholm 139,00, Oslo 138,60, Kopenhagen 138,70, Sofia 3,75 ½, Prag 15,38 ½, Warschau 58,30, Budapest 90,66*-), Belgrad 9,12 ⅛, Athen 6,72, Konstantinopel 256,00, Bukarest 312,50, Helsingfors 13,10, Buenos Aires 219,25, Japan 235,25. — *) Pengö.
Kopenhagen, 2. Februar. (W. T. B.) New York 375,25, Berlin 89,12 ½, Paris 14,75, Zürich 72,25, Nom 19,70, Amsterdam 150,45,
Oslo 100,00, Helsingfors 945,00, Prag 11,13, Wien 52,80.
Stockholm, 2. Februar. (W. T. B.) London 18,14 ¾ Berlin 88,90, Paris 14,65, Brüssel 52,05, Schweiz. Plätze 72,00, Amsterdam 149,95, Kopenhagen 99,82 ½, Oslo 99,65, Washington 374,37, Helsingfors 9,42, Rom 19,61, Prag 11,12 ½, Wien 52,65 Dslo, 2. Februar. (W. T. B.) London 18,19, Berlin 89,20, Paris 14,73, New York 375,37, Amsterdam 150,50, Zürich 72,25, Helsingfors 9,46, Antwerpen 52,25, Stockholm 100,35, Kopenhagen 100,10, Rom 19,70, Prag 11,14, Wien 52,85.
Moskau, 1. Februar. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 941,30 G., 943,18 B., 1000 Dollar 194,15 G.,
194,53 B., 1000 Reichsmark 46,12 G., 46,22 B. 8
8
London 18, 18 ½, Antwerpen 52,20, Stockholm 100,30,
London, 2. Februar. (W. T. B.) Silber (Schluß) 26,25,
Silber auf Lieferung 26,25. .
und deckungsfähigen Devisen zusammen sind mit 2881,4 Millionen RM, im einzelnen Gold mit 27292 Millionen NM, deckungsfähige Devisen mit 152,2 Millionen RM ausgewiesen. Die Deckung der Noten durch Gold allein betrug 61,3 vH gegen 71,6 vH in der Vor⸗ woche, diesjenige durch Gold und deckungsfähige Devisen 64,7 gegen 75,9 vH in der Vorwoche. —
——
Von den Abrechnungsstellen wurden im Monat Januar abgerechnet RM 11 824 984 000. Die Giroumsätze betrugen . Einnahme und Ausgabe NM 64 100 451 000.
1“ . “ 8. “
Nach der Monatsübersicht der Deutschen Golddiskont⸗ bank vom 31. Januar 1929 betrugen die Aktiva (in L, sh, d): Noch nicht eingezahltes Aktienkapital 3 352 800.—.—, täglich fällige Forderungen 25 231.02.01, Wechsel und Schecks 3 053 033.18.07, Wert⸗ papiere 11 270 359.07.01, sonstige Aktwa 72 359.04.01, zusammen 17 773 783.11.10. — Passiva: Grundtapital 10 000 000.—.—, Re⸗ sescn. 106 183.02.11, Sonderreservefonds 1 675000.—.—, Delkredere⸗ onds 290 000.—.—, täglich fällige Verbindlichkeiten 4 851 741.17.09, Lombard bei der Reichsbant 4.18.01, befristete Verpflichtungen 244 738.02.07, sonstige Passiva, einschließlich Gewinn 606 115.10.06, zusammen 17 773 783.11.10, Giroverbindlichkeiten § 1 814 914.09.04.
Moskau, 2. Februar. (W. T. B.) Ausweis der KEö n Staatsbank (Emissionsabteilung) vom 2. Februar (in Tscher⸗ wonzen). Aktiva: Metalldeckung: a) Gold in Münzen und Barren 17 885 977, b) Platin in Barren 4 319 059, ausländische Banknoten 7,982 921, Tratten in ausländischer Valuta 275 858, diskontierte Wechsel 76 262 198, durch Sicherheiten gedeckte Verpflichtungen 273 987. — Passiva: Banknoten im Umlauf und in der Kasse der Direktion 106 505 173, Rest des Emissionsrechts 494 827 11““ .“ ““ 1 8
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 2. Februar 1929: Ruhrrevier: Gestellt: 29 199 Wagen, nicht gestellt — Wagen. — Am 3. Februar 1929: Ruhrrevier: Gestellt 5854 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
———
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 2. Februar auf 164,00 ℳ (am Februar auf 161,75 ℳ) für 100 kg. 1ö..
Speisefette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 2. Februar 1929. Butter: Der Markt verlief in etwas freundlicherer Haltung. Kopenhagen und Malmö erhöhten am 31. Januar die Notierung um je 3 Kr. für 100 kg. Der innere deutsche Markt blieb unverändert. Die Konsumnachfrage ist immer noch mäßig. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Er⸗ zeuger und Großhandel — Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten — war am 31. Januar und 2. Februar Ia Qualität 1,82 ℳ, II a Qualität 1,73 ℳ, abfallende 1,57 ℳ. — Margarine: Ruhige Nachfrage. — Schmalz: Der Markt verlief in stetiger Haltung ohne Preisveränderung. Die Nachfrage nach amerikantichem Schmalz ist sehr ruhig, wogegen sich nach deutschem Schweineschmalz bessere Nachfrage zeigte. Die heutigen Notierungen sind Choice Western Steam 70 ℳ, amerikan. Purelard in Tierces 70,50 . tleinere Packungen 71 ℳ, Berliner Bratenschmalz ℳ%, deutsches Schweineschmalz 78 ℳ, Liesenschmalz 76 ℳ.
kammer zu Berlin C. 2, Klosterstr. 41.
Weripapiere.
Frankfurt a. M., 2. Februar. (W. T. B.) Oesterr. Cred. Cement Lothringen —,—, Dtsch. Gold u. Silber 179,75, Frankf. Masch. Pok. 60,50, Hilpert Armaturen 92,00, Ph. Holzmann 128,00, Holzverkohlung 967 86, Wayß u. Freytag 132,00.
Hamburg, 2. Februar. (W. T. B.) (Schlußkurse.) [Die Kurse der mit „õT“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz⸗ u. Privatbank T 198,00, Vereinsbank T 152,25, Lübeck⸗ Büchen 80,00, Schantungbahn 5,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. T. 128,50, Hamburg⸗Südamerika T. 173,00, Nordd. Lloyd T 127,00, Verein. Elbschiffahrt 41,00, Calmon Asbest —,—, Harburg⸗Wiener Gummi —,—, Ottensen Eisen —,—, Alsen Zement —,—, Anglo Guano 59,00, Dynamit Nobel T 120,00, Holstenbrauerei 204,00, Neu Guinea 580,00, Otavi Minen T 69,75. — Freiverkehr:
Sloman Salpeter 90,00. 8 Wien, 2. Februar. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ bundanleihe 105,00, 4 % Elisabethbahn Prior. 400 u. 2000 ℳ 9,45, 4 % Elisabethbahn div. Stücke —,—, 5 ½¼ % Elisabethbahn Linz — Budweis —,—, 5 % Elisabethbahn Salzburg —Tirol 11,25, Galiz. Karl Ludwigbahn —,—, Rudolfbahn, Silber —,—, Vorarlberger Bahn —,—, Staatseisenbahnges. Prior. —X,—, 4 % Dux⸗Boden⸗ bacher Prior. —,—, 3 % Dux⸗Bodenbacher Prior. —,—, 4 % Kaschau⸗Oderberger Eisenbahn —,—. Türkische Eisenbahnanlaggen 30,50, Fsge Kreditanstalt 59,00, Wiener Bankverein 25,20, Oesterreichische Nationalbank 340,000) Donau⸗ Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft 74,25, Ferdinands⸗Nordbahn —,—, Fünfkirchen⸗Bareser Eisenbahn 138,00, Graz⸗Köflacher Eisenbahn⸗ u. Bergb.⸗Ges. 8,50, Staatseisenbahn⸗Gesellschaft 47,10, Scheidemandel, A.⸗G. f. chem. Prod, —,—, A. E. G. Union Elektr.⸗Ges. 34,90, Siemens⸗Schuckert. werk, österr. 22,85, Brown⸗Boveri⸗Werke, österr. 19,25, Alpine Montan⸗Gesellschaft, österr. 41,35, Daimler Motoren A. G., österr. —,—, vorm. Skodawerke i. Pilsen A. G. —,—, Oesterr. Waffen⸗ fabrik (Steyr. Werke) 29,00. Amsterdam, 2. Februgr. (W. T. B.) 4 ½ % Niederländische Staatsanleihe von 1917 zu 1000 fl. 101,00, 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 105,75, Amsterdamsche Bank 192,25, Nederl. Ind. Hdlsbk. 168 ⅛, Reichsbank neue Aktien 309,00, Holländische Kunstseide 191,00, 7 % Americ. Bemberg Certif. 96,00 Koninkl. Nederl. Petroleum 385,00, Amsterdam Rubber 276 ⅛, Holland⸗Amerika⸗ Liin 82,50, Handelsvereeniging Amsterdam 687,00, Deli Batavia Tabak 549,75, Zertifikate von Aktien Deutscher Banken —,—, 7 % Deutsche Kalianleihe —,—, Glanzstoff 125,00. 7 b
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlachtviehmarkt in Mainz am 31. Januar 1929 amtlich gemeldet worden.
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: 8 Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Pr 8 Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft Berlin. Wilhelmstraße 32. 11“
Fünf Beilagen
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagenz,
Anst. —,—, Adlerwerke 58,00, Aschaffenburger Buntpapier 165,90,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9
SW 48, Wilhelmstraße 32.
Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Alle Postanstalten nehmen Bestellkungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
Einzelne Nummern kosten 30 T, einzelne Beilagen kosten 10 Thp⸗
Betrages druck c
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 Theℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Neℳ in; Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmftraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ inmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 4
Anzeigen nimmt an die
Berlin, Dienstag, den 5. Februar, abends.
1
Postscheckkonto: Berlin 41821.
1929
Reichsbankgirokonto
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. “
Bekanntmachung, betreffend Erledigung beim Reichstag ein⸗ gegangener Petitionen.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung. Der Reiche hat in seiner Si vom 1. Februar 1929 1 Der Reichstag hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 192. beschlossen, die zum Entwurf eines Gesetzes über Aenderung der Rechtsverhältnisse der Wartegeldempfänger eingegangenen Petitionen für er ledigt zu erklären. Besondere Bescheide werden nicht erteilt. Berlin, den 4. Februar 1929. 1 Galle, Direktor beim Reichstag.
Preußen. 8— Justizministerium.
De Oberjustizrat Dr. Herrmann ist zum Ministerialrat im Preußischen Justizministerium ernannt worden.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hält Donnerstag, den 7. Februar 1929, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Deutscher Reichstag.
39. Sitzung vom 4. Februar 1929.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. Der Geschäftsordnungsausschuß beantragte, in 18 Fällen
die Genehmigung zur Strafverfolgung von Abgeordneten
wegen Beleidigung usw. nicht zu erteilen. Er beantragte aber, in 2 Fällen wegen Vergehens gegen das Gesetz zum
Schutze der Republik die Immunität des Abg. Strasser
(Nat.⸗Soz.) aufzuheben. .
Die Nationalsozialisten beantragten, diesen letzteren Antrag an den Ausschuß zurückzuverweisen und dort mit ihrem Antrage auf Einstellung der Verfahren gegen den Abg. Strasser zu behandeln.
der der Abstimmung bezweifelte Abg. Frick (Nat.⸗Soz.) die Beschlußfähigkeit des bz Das Präsidium mußte sich diesem Zweifel anschließen. Die Sitzung wurde aufgehoben, da das Haus beschlußunfähig war. Die nächste Sitzung fand drei Minuten später statt. Auf der Tagesordnung stand an erster Stelle die Weiterberatung der Handwerksnovelle, an zweiter die Anträge des Geschäftsordnungsausschus s.
Die zweite Sitzung.
Bei der Fortsetzung der zweiten Beratung der Hand⸗ werksnovelle bestreitet
Abg. Findeisen (D. Vp.) entschieden, daß das Handwerk dem Untergang geweiht sei. Das Handwerk habe sich auch in den gefährlichsten und schwersten Zeiten lebensfähig erwiesen. Eine wichtige Bedingung sei eine gute Ausbildung. Dadurch werde die Qualitätsarbeit gewährleistet. Der Redner sprach die Hoffnung aus, daß die Vorlage die Grundlage für einen neuen Aufstieg des Handwerks bilden werde. “
Abg. Dr. Hummel (Dem.)) stellte fest, daß diejenigen, die einen Niedergang des deutschen Handwerks prophezeit hätten, durchaus nicht recht hätten. Die Organisation des Handwerks habe gut funktioniert. Das hätten auch die Untersuchungen des Enqueteausschusses des Reichswirtschaftsrats ergeben. Es handele sich nicht um einen niedergehenden Berufsstand, sondern mit großer Energie werde an der Weiterentwicklung gearbeitet. Diesem Zweck solle auch die Handwerksnovelle dienen. Die Einführung der Handwerksrolle werde einen großen Forsschritt bedeuten. Aus der Statistik ergebe sich, daß 1,30 Millionen Handwerks⸗
—— —
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
betriebe mit 1,32 Millionen selbständigen Inhabern vorhanden eien. 3,7 Millionen beschäftigte Meister, Gesellen und Lehrlinge heten im Handwerk vorhanden, dazu kämen noch 400 000 mit⸗ arbeitende Familienmitglieder. Im ganzen lebten über 8 Mil⸗ lionen Menschen auch heute noch in Deutschland vom Handwerk. Eine gute berufständige Ausbildung sei im Handwerk norwendig. In den letzten 15 Jahren habe in den Innungen und den übrigen Organisationen des Handwerks eine starke “ eingesetzt. Was bei der Zwangsinnung verhindert werden müsse, sei der Zwang zum Beitritt. Die sogenannten Alleinmeister könne man aus den Zwangsinnungen herauslassen. Das würde die ganzen Grundlagen der Zwangsinnungen erschüttern. Der Redner stimmte der Vorlage zu.
Abg. Drewitz (Wirtsch. P.) begrüßte gleichsfalls die Vor⸗ lage, allerdings, wie er hinzusetzte, nicht mit dem Ueberschwang einzelner Vorredner. Von den vielen Versprechungen der letzten Jahre sei nur ein kleines Mäuslein übriggeblieben. Eine gute Fernfliche Ausbildung sei die Grundlage. Der Redner wandte sich gegen die Herabsetzung des Wahlalters zu den Handwerkskammern. von 24 auf 21 Jahre und meinte, es werde nicht viele Meister von 21 Jahren geben. An der großen Zahl der Alleinmeister seien die Herren von links schuld, die zum Beispiel in neuen Siedlungen die Ansetzung selbständiger Handwerker unmöglich machten. Gerade das Bäckerhandwerk leide unter den Konsum⸗ vereinen. Dabei trage das Handwerk außerordentlich hohe soziale Lasten. Da könne man es einem Meister nicht verdenken, wenn er möglichst zu sparen suche und zu dem Mittel des technischen Fortschritts, der Maschine, greife. Das deutsche Handwert sei im übrigen sozialer veranlagt als die Industrie: es setze die Leute nicht gleich auf die Straße, wenn auch einmal nichts zu tun sei. Der Redner begrüßte es, daß auch die Gutshandwerker in die Hand⸗ werksrolle aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf sei nur als kleine Abschlagszahlung, als Tropfen auf den heißen Stein zu betrachten. “
Abg. Loibl (Bayer. Vp. erklärte, wenn auch diese Novelle in mancher Beziehnng enttäuscht habe, sei sie doch im ganzen als ein Fortschritt anzusehen. Die bayerischen Handwerkskammern hätten auf manche Wünsche verzichtet, um die Novelle zustande kommen zu lassen. Die Handwerkskammern follten in Zukunft eine Vertretung aller Handwerker sein; er halte den Grundsatz einer Beteiligung aller Handwerker für richtig. Seine Partei⸗ reunde könnten dem deutschnationalen Antrag auf Heraufsetzung es Alters auf, 24 Jahre zustimmen. Die Handwerksnovelle sei bestttfünt, die sämtlichen Handwerksbetriebe festzustellen, da eine gesetzliche Zegrigfsbestinfunzin für das Handwerk nicht möglich sei. Die Fassung ei glüsich gewählt und man könnte dem Spruchgericht vertrauen, daß es eine richtige Abgrenzung des Handwerksbetriebes und des Industriebetriebes finden werde. Etwa notwendige gesetzliche Korrekturen könnten später immer noch gemacht werden. Dem deutschnationalen Antrage, daß die der Zwangsinnung angehörenden Betriebe ans ihrer bisherigen Innnung ausscheiden, sofern sie nicht ausdrücklich den entgegen⸗ gesetzten Willen erklärten, stimme die Bayerische Volkspartei zu. Die Regensburger Handwerkskammer habe einen Antrag gestellt, wonach die Landeszentralbehörden die Voraussetzungen für die Bildung eines Innungsausschusses bestimmen könnten. Diesem Antrage sei eine Berechtigung nicht abzusprechen. Er begrüße diese Novelle als eine Abschlagszahlung; es müsse weiter daran gearbeitet werden, daß der Mittelstand, Handwerk und Gewerbe erhalten blieben. 1
Abg. Arteldt (D. H.) bemerkte, der vorliegende Entwurf habe noch keine Schutzmaßnahme für das Handwerk. Das neue Wahlrecht sei geeignet, die Handwerkskammern zu politisieren. Das Handwerk fordere die Beseitigung der Staatsaufsicht. Der Staatskommissar sei beseitigt, aber das Handwerk solle nun der Aufsicht der Landeszentralbehörden unterstellt werden und damit könne der Staatskommissar wider zurückkehren. Das Handwerk werde an dem Ausbau seiner Organisation durch Selbsthilfe ge⸗ hindert durch die fehlerhafte Gewerbepolitik der Behörden und die Mehrheit der Parlamente. Das Handwerk wolle ein selb⸗ ständiger wertvoller Berufsstand bleiben. .
Abg. Geschke (Komm.) erklärte, die Bestimmungen über die Neubildung von Innungen seien irreführend, die Neubildungen, zum Beispiel in Remscheid⸗Solingen, seien keine Innungen für das Handwerk, sondern für Industriebetriebe, und sie seien nur gebildet, um Innungskrankenkassen zu errichten. Die Kommu⸗ nisten lehnten deshalb den Antrag der Wirtschaftspartei, neue Innungskrankenkassen zuzulassen, wenn die Orts⸗ oder Landes⸗ krankenkassen nicht gefährdet seien, ab, und beantragten, daß neue Innungskrankenkassen nicht mehr errichtet werden dürften,
Abg. Hänse (Christl. Bauernp.) meinte, die Verhältnisse des Handwerks hättben sich verschoben, die Handwerksbetriebe hätten mit dem Wachstum der Städte nicht Schritt halten können, aber Handwerkerstand und Bauernstand müßten erhalten bleiben; sie seien aufeinander angewiesen und litten gemeinsam Not. Die Ursache sei die fehlerhafte Wirtschaftspolitik. Wie die Bauern⸗ partei den Schutz der Landwirtschaft fordern müsse, so wünsche sie auch, daß das Handwerk geschützt werde.
Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius wandte sich gegen zwei mehr formale Anträge der Wirtschaftspartei und hält sie nach der Erörterung im Ausschuß für überflüssig. ”
Darauf wurde die Vorlage in allen einzelnen Teilen unter Ablehnung aller Anträge nach den Beschlüssen des Ausschusses angenommen; nur wurde auf Antrag der Deutschnationalen und des Zentrums die vom Ausschuß ge⸗ strichene Bestimmung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, wonach diejenigen Mitglieder, welche der Zwangsinnung anzugehören haben, aus der bisherigen Innung wesschfihen es sei denn, daß sie einen entgegenstehenden Willen ausdrücklich
8
In der sich sofort anschließenden dritten Berxatung wurde die Vorlage ohne jede Debatte nach den Beschlüssen der zweiten Lesung im einzelnen und in der Schluß⸗ abstimmung im ganzen angenommen.
Darauf wurde ein Antrag der Geschäftsordnungs⸗ kommission, der die Genehmigung zur Strafverfol⸗ gung einer ganzen Reihe von Abgeordneten ver⸗ sagt und die Strafverfolgung nur in zwer Fällen gegen den Abgeordneten Strasser (Nat.⸗Soz.) wegen Vergehens gegen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Republik genehmigt, ohne Debatte angenommen. 8
Es folgte die erste Beratung eines Gesetzentwurfs über die unehelichen Kinder und die Annahme au Kindesstatt. 1
Abg. Marie Juchacz (Soz.) erklärte, es erfolge hier zum ersten Male ein größerer Eingriff in das Familienrecht. Be⸗ fremdlich sei, daß in diesem Gesetzentwurf das Ingendamt so wenig genannt sei. Sollte das Gesetz zum Besten des Kindes ausschlagen, so sei entscheidend die Kenntnis der Umwelt, in di das unehelich geborene Kind versetzt werden solle. Diese Kennt⸗ nisse könne sich heute das Jugendamt automatisch erwerben. Der unehelichen Mutter, aber auch dem unehelichen Vater solle nach dem Entwurf die Vormundschaft, übertragen werden können. Die Rednerin befürchtete daraus für das Kind mögliche Un⸗ zuträglichkeiten. Allerdings mache das Gesetz den Versuch, gegen eine etwaige Ausbeutung des heranwachsenden Kindes Siche⸗ rungen zu treffen. Bei Zwistigkeiten zwischen den unehelichen Eltern sollte der Vormundschaftsrichter nicht ohne die Mitwirkung des Jugendamts entscheiden dürfen. Darüber, daß die Be⸗ stimmungen in erster Linie dem Wohle des Kindes dienen sollen, sei man sich im Hause allgemein einig. Im Ausschuß werde man sich noch eigehend über die notwendigen Aenderungen zugunsten des Kindes unterhalten müssen. Durch die gleichfalls vorgeschen⸗ Uebertragung der elterlichen Gewaält an die Mutter oder auch an den Vater könnte das Kind eventuell den Schutz des Jugend⸗ amts verlieren. Man sollte alles tun, um der Mutter das Zu⸗ sammensein mit ihrem Kinde zu ermöglichen. Vor der völligen Gleichstellung der unehelichen mit den ehelichen Kindern des Vaters schrecke der Entwurf zurück. Zu begrüßen sei der sicht⸗ bare Wille, jedem unehelich geborenen Kinde die nötigen Unter⸗ haltsmittel zu verschaffen. Bedenklich sei die Festlegung der Altersgrenze auf sechzehn Jahre. Die Rechtsstellung des nnehe⸗ lichen Kindes könne man im übrigen nicht vom zivilrechtlich formaljuristischen Standpunkt aus regeln, sondern auch wesentlich vom sozialen Standpunkt aus. Erfreulich sei, daß nach dem Entwurf dem Manne die Einrede des Mehrverkehrs der Frau in der Empfängniszeit nichts mehr nützen werde. Grundsatz müsse sein, geborenes Leben zu erhalten, bildungsfähiges zu bilden zum Nutzen des Landes.
Abg. Agnes Neuhaus (Zentr.) bezeichnete den Entwurf als wesentliche Verbesserung gegenüber dem zuerst ausgearbeiteten Entwurf. Die Bestimmungen über den Mehrverkehr seien zu begrüßen. Gegen die Uebertragung der elterlichen Gewalt on die Mutter bestünden erhebliche Bedenken, niemals würde das Zentrum aber mit der Uebertragung an den Vater einverstanden ein. Die Rednerin wünschte möglichst klare und einfache Gesetzes⸗
estimmungen zum Besten des Kindes. Erfreulich sei besonders die Erleichterung der Annahme an Kindesstatt und die Aus⸗ schaltung der vielen Behörden. 1
Reichsjustizminister Koch⸗Weser nahnt hierauf das Wort zu längkren Ausführungen. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.
Abg. Helene Overlach (Komm.) forderte gleiche Be dingungen für die unehelichen Kinder mit den ehelichen Kindern Im elften Jahre der Republik kämpften die proletarischen unehe lichen Mütter noch immer vergeblich um die Erfüllung dieser Forderung. Die entsprechende Bestimmung der Reichsverfassung stehe nur auf dem Papier und werde auch weiter auf dem Papier stehen. Das bürgerliche Recht solle eben im Interesse der Aus beutung der Proletarier unter allen Umständen erhalten bleiben und die Sozialdemokratie stimme dem zu. Der deutsche imperia listische Staat brauche eben — darauf dente der Panzerkreuzer hin — neues Kanonenfutter. (Heiterkeitt, bei den Sozial demokraten.) Die Rednerin kritisierte dann die Gefängnisstrafern gegen verzweifelte uneheliche Mütter wegen Tötung ihres Kindes Der § 218 Strafgesetzbuchs (Abtreibung) müsse fallen. Gleich⸗ berechtigung der unehelichen Mütter und Kinder werde erst in einem Sowjetdeutschland durchgeführt werden. 8
Der Gesetzentwurf wurde dann an den Rechtsausschuß überwiesen. 1 8 8 8
Der Ausschuß für die besetzten Gebiete hat verschiedene Maßnahmen zugunsten der besetzten Gebiete beraten und schlägt eine Reihe von Entschließungen vor, worin die Reichsregierung ersucht wird: 1. den unerträg⸗ lichen Steuerdruck des besetzten Gebietes zu lindern durch Stundung, Nachlaß, Vermeidung von Pfändungen und Zwangsvollstreckungen; 2. auf die Reichsbahn⸗Hauptverwal⸗ tung einzuwirken, daß dns⸗ die Expreßgut⸗Tarife für Schuh⸗ waren aus dem . ten Gebiete, sowie die Tarife auf Häute, Felle, Gerbstoffe, Leder und sonstige Schuhwaren senkt und eine solche Tarifermäßigung auch anderen notleidenden Industrie⸗ und Exportzweigen, wie Korbindustrie und Bürstenindustrie gewährt; 3. die Verhandlungen mit der Schweiz über eine Erhöhung des Einfuhrzolls auf Schuh⸗ waren zu beschleunigen und bei den kommenden Zollverhand⸗ lungen einen wirksamen Zollschutz für Schuhwaren, besonders gegen die Tschechoslowakeit und Polen, zu verlangen.