Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 30 vom 5. Februar 1929. S. 4.
und daß größere Mittel bereitgestellt werden für bessere Ab⸗ flußgräben im Interesse des kleinen Waldbesitzes. ,
Abg. Fink (Zentr.) verlangte stärkere Maßnahmen gegen den Wildschaden. .
Abg. Gieseler (D. Frakt.) wies kommunistische Angriffe wegen der Behandlung eines Wilddiebes durch Forstbeamte als unrichtig zurück und gab eine Darstellung des Falles.
Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.) forderte erhöhte Bewilli⸗ gungen für den Wegebau, um Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.
Abg. Schmelzer (Zentr.) wünschte, daß bei Aufträgen der Forstverwaltung die Privatwirtschaft besonders bedacht werde.
Abg. Dermiebzel (D. Nat.) bemängelte nochmals, daß für den bäuerlichen Waldbesitz nichts geschehen sei.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Dr. Steiger: Der Herr Abgeordnete Dermietzel hat in seinen heutigen Ausführungen von einem Antrag gesprochen, den die preußische Regierung an die Reichsregierung richten sollte. Ich habe darauf erklärt, daß ich die Akten nicht zur Hand habe und auch niemand hier Bescheid wüßtte, weil die Sache in eine andere Abteilung gehört. Ich habe mir die Akten kommen lassen. Es handelt sich um ein Schreiben des Reichsforstwirtschaftsrats vom 24. Mai 1928, dessen Schlußsatz lautet:
Euer Hochwohlgeboren wären wir für eine Mitteilung darüber
dankbar, ob das Land Preußen der Anregung Dermietzels betreffs
der Einsetzung einer Summe in den nächstjährigen Reichsetat zu derartigen Zwecken gegebenenfalls beitreten würde. Im allgemeinen follten wohl folche Bewilligungen Sache der Länder sein. Dieser Auffassung des Reichsforstwirtschaftsrats habe ich mich ange⸗ schlossen.
Dann habe ich bereits gesagt, daß die Aeußerung wegen der Be⸗ willigung von Mitteln zur Umwandlung von Niederwald in Hochwald, soweit sie mich belasten will, völlig irrtümlich ist. Ich habe jetzt auch das Schreiben des Herrn Finanzministers zur Hand. Dieses Schreiben vom 19. März 1928 lautet:
Die Mittel sind bestimmt zur Umwandlung von Niederwald in
Hochwald unter besonderer Berücksichtigung des Eich⸗ und Schäl⸗
waldes.
Es kann also gar kein Zweifel sein, daß der Herr Finanzminister diese Mittel für diesen Zweck bestimmt hat, und ich scheide, wie ich bereits gesagt habe, bei der Sache gänzlich aus. Abg. Kasper (Komm.) beantragte Streichung der Kosten für die Ausbildung in Polizeischulen, da seine Partei diese militärisch⸗polizeiliche Ausbildung von Forstbeamten nicht wünsche. Abg. Gieseler (D. Frakt.) wünschte im Gegenteil erhöhte Mittel, da auch die Forstbeamten schwer mit Verbrechern, Schmugglern, Wilddieben usw. zu kämpfen hätten. 8 Damit war die zweite Lesung des Forsthaushalts bis auf die Abstimmungen, die am Dienstag stattfinden sollen, be⸗ endet. 2 Es folgte die zweite Beratung des Haushalts des Ministeriums des Innern.
Die allgemeine Aussprache wurde in zwei Abschnitte ge⸗ teilt; im zweiten Abschnitt sollen die Angelegenheiten der Polizei und Landjägerei sowie der Polizeikommissare be⸗ sonders besprochen werden.
Für den Hauptausschuß berichtete Abg. Brückner (Soz.), daß der Hauptteil der Anträge sich auf die Grenzgebiete im Osten, Westen und Norden beziehe. Der Ausschuß habe beschlossen, einen neuen Grenzfonds von 15 Millionen für Dauermaßnahmen in den Etat einzufügen, und gleichzeitig das Staatsministerium er⸗ sucht, auf die Reichsregierung im Sinne gleichen Vorgehens sowie in bezug auf die Aufstellung eines umfassenden Grenzprogramms einzuwirken. Bei der angespannten Etatslage habe man die 15 Millionen in anderen Etatsstellen einsparen müssen. Im übrigen habe bei den Hauptausschußberatungen vor allem die Frage der Verwaltungsreform im Vordergrund gestanden. Der Ausschuß habe trotz großer Meinungsverschiedenheiten im ein⸗ zelnen die Dringlichkeit der Verwaltungsreform bejaht.
Abg. Schwenk⸗Berlin (Komm.) berichtete über die Aus⸗
schußberatungen zu dem kommunistischen Antrag, der Gemeinde
Selm⸗Beifang sofort 100 000 RM zu Winterhilfsmaßnahmen für Hilfsbedürftige zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuß empfiehlt den Antrag zur Annahme.
In der allgemeinen Besprechung erklärte Abgeordneter Graf von Garnier (D. Nat.), der Minister müsse erklären, ob er die sozialistischen Grundsätze billige, daß Landesverrat kein Ver⸗ brechen sei und daß die Sozialdemokraten nicht für das Selbst⸗ bestimmungsrecht des deutschen Volkes kämpften, sondern für die Befreiung des Proletariats. Weiter solle ex Auskunft geben, warum die Grenzstadt Schleswig immer weiter von Behörden entblößt werde. Wenn man jetzt wieder einen, aber zu geringen Grenzfonds beschließe, müsse man den Minister fragen,. wie er denn den großen überkommenen Grenzfonds an Nationalbewußt⸗ sein und wirtschaftlicher Wiederaufbaufähigkeit verwaltet habe. Den Flaggenstreit hätte man nun verloren und damit den Grenzlanden das Symbol geraubt, was ihnen heilig war. Man müsse noch fragen, wie die schwarzrotgoldene Flagge zu einem solchen Symbol gestaltet werden solle. Es sei bezeichnend, daß erade im Osten unter dieser Fahne der bekannte Pasetht Feneral von Schönaich Kriegsdienstverweigerer verpflichtet habe. Im Westen aber hätten unter Schwarz⸗Rot⸗Gold die deutschen Jungdemokraten einen Mann wie Basch reden lassen. Die Deutschnationalen hätten in einer Interpellation gefragt, ob der preußische Innenminister bereit sei, Basch den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu verweigern. (Minister Grzesinski: Nein! — Beifalls links. — Unruhe und hört, hört! rechts.) Wenn man das Wirken Schönaichs und Baschs betrachte, könnte man nicht be⸗ haupten, daß die Würde der schwarzrotgoldenen Fahne gewahrt werde. (Lebhafe Zustimmung bei den Deutschnationalen.) Deutschlands Zukunft stehe und falle mit dem deutschen Osten. Deshalb sei besonders zu beklagen, daß gerade dort immer mehr der alten hohen Werte vernichtet würden. (Ohorufe links.) Gerade auch das hervorragende Beamtenkorps aus der Vor⸗ kriegszeit, das im Osten ein festes Boilwerk gegen Polen bildete, werde immer mehr unterdrückt. Wie verschieden man die Beamten behandle, ergebe sich daraus, daß der völlig unfähige Landrat von Seyboldt, obwohl er straffällig sei, noch nicht entlassen worden s8n während der Landrat von Gilsa, weil er angeblich national⸗ ozialistische Uebungen nicht gemeldet habe, entlassen worden wäre. Der sozialdemokratische frühere Königsberger Polizeipräsident Brandes sei wegen Unfähigkeit dort enklassen, aber zum Landrat in Peine gemacht worden; dem Stettiner Polizeipräsidenten Pfender habe man unwidersprochen Verschwendung und unauf⸗ richtiges Verhalten vorgeworfen. Der Redner zählte noch weitere Einzelfälle dieser Art auf und erwähnte u. a., daß der sozial⸗ demokratische Landrat von Zeitz, Jänicke, der Schwiegersohn des Reichspräsidenten Ebert in einer Rede die Farben Schwarz⸗Weiß⸗ Rot als die „jämmerlicher, heimtückischer Mordbuben“ bezeichnet habe. (Rufe links: Das sind ja olle Kamellen!) Aebhnlich würden auch die Kommunalbeamten politisiert. Der Redner polemisierte dann noch entschieden gegen die Verordnung des Innenministers über die Vergebung von amtlichen Druckauftxrägen, die in der Tendenz hinziele, auch noch die staatlichen Druck⸗ aufträge nur an republikanische Drucker zu leiten. (Erregte Zu⸗ rufe bei den Sozialdemokraten. — Lärm bei den Deutsch⸗ nationalen.) Wenn der Abgeordnete Dr. Hamburger im Haupt⸗
8— 1 . 1“
ausge
ausschuß erklärt habe, die neuen republikanischen Beamten seien überall dem Boykott ausgesetzt und daher Märtyrer (Lachen bei den Deutschnationalen), so suche er der Redner, die Märtyrer in der Reihe jener alten Beamten, die trotz Qualifikation und langjähriger Dienstzeit heute nicht mehr befördert, sondern bei der geringsten Gelegenheit diszipliniert würden. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Sie suchen, aber finden nicht!) Wenn der Bürgermeister von Lichtenberg in einer Rede erklären dürfe: „Wer von meinen Beamten zum Stahlhelm gehört, fliegt!“, so sei das bezeichnend. (Rufe links: Das hat er nicht gesagt!) In Breslau habe der Minister kürzlich den „neuen Geist“ in einer Weise gelobt, daß er Anstoß erregte. Wenn dieser neue Geist der der Herren Schönaich, Grzsinski und Basch sei, könne man ihn einen anständigen deutschen Geist nicht nennen. (Gelächter links und Rufe: Aber Herr Marquis!) Unerhört taktlos sei auch, daß der deutsche Reichskanzler Müller dem lettischen Staa spräsidenten Glück wünsche zur Vertreibung der deutschen baltischen Barone. (Hört, hört! rechts.) Die Auflösung der Gutsbezirke sei nur ein politischer deesg gegen den Osten gewesen. Es sei überdies das schlechteste Gesetz, das in der Nachkriegszeit gemacht worden sei und ein besonders schlechter Auftakt zur Verwaltungsreform. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Dann muß es sehr gut sein!) Den Profit von diesem Gesetz würde nur Polen haben (Lärm links), wie denn überhaupt der deutsche Osten an dem System kaputt gegangen sei, dessen Repräsfentant, summa cum laude, der Innenminister Grzesinski sei. Im Ausschuß habe der Minister den Besuch einer amerikanischen Studienkommission angekündigt. Er sollte sie nach Oppeln führen, um ihr dort das Mißverhältnis zu zeigen zwischen dem mit einem Aufwand von drei Millionen geplanten Bau eines neuen Oberpräsidiums und den armseligen Baracken, in denen in der barbarischen Winterkälte die Flüchtlinge frieren müßten. (Sehr richtig! rechts und Rufe: Dafür hätte man Landarbeiterwohnungen bauen können!) Pufe⸗; System habe den Kitt gelöst, der früher Volk und Staat verbunden habe, es habe das Volk an seiner eigenen Wehrhaftigkeit verzweifeln lassen und es habe auch die Aussichten auf wirtschaftlichen Wiederaufbau zerstört. Man könne nur hoffen, daß das jetzige System bald abgelöst werde durch ein solches, an dessen Spitze Männer oder auch nur ein Mann stehe, dem Staatswohl und Staatsinteressen höher stünden als Parteipolitik und Staatsform. (Lebhafter Bei⸗ fall bei den Deutschnationalen. — Zischen links.)
Um 17,45 Uhr wurde die Weiterberatung auf Dienstag 11 Uhr vertagt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) die Aussprache über den Nachtrag zum Haushalt des Reichs⸗ finanzministeriums, und zwar über die fortdauernden Ausgaben, fort. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) führte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger aus, die Frage einer zweiten Staatsprüfung für die Anwärter der höheren Finanzlaufbahn müsse im Zusammenhang mit der Verwaltungsceform und mit den gesamten Reichs⸗ ministerien geregelt werden. Angesichts der Erörterungen über den Staatsreferendar und Staatsassessor sei die Forderung des zweiten Examens nicht reif. Westfalen werde von der Reichs⸗ finanzverwaltung stiefmütterlich behandelt. Die Mehrbelastung der Beamten gegenüber den anderen preußischen Landesfinanz ämtern sei auffällig. Abg. Torgler (Komm.) kritisierte die Ausführungen des Berichterstatters. Er habe aus ihnen nichts gehört, was für eine Vermehrung von Sekretärstellen spreche. Wie stehe die Sozialdemokratische Partei zu der Frage der Ver⸗ mehrung der Sekretärstellen über die geforderten 4000 Stellen hinaus? Nur sogenannte ideelle Forderungen, wie Abschaffung der Karabiner und der Seitengewehre und der Uniformen habe er gehört. Im übrigen habe es keinen Zweck, sich wochenlang vorher anzumelden, wenn man sich die wirklichen Verhältnisse der Dienststellen ansehen wolle. Er halte es aber für seine Pflicht, die wirklichen Verhältnisse durch Augenschein kennenzulernen. Daxin sehe er keine Taktlosigkeit. Er fordere deshalb die Zurück⸗ nahme der entsprechenden Verfügung. Abg. Dr. Köhler (Zentr.) wandte sich gegen Beschwerden des Abgeordneten Seppel über einen Breslauer Disziplinarfall. Er stehe ganz allgemein auf dem Standpunkt, daß Disziplinierungen von Beamten⸗ eine rein innere Angelegenheit der Verwaltung seien und bleiben müßten, daß aber diese b.“ nicht noch durch Be⸗ handlung in der Oeffentlichkeit, also durch öffentliche An prangerung, verschärft werden dürften. Ob die „wohlerworbenen Rechte“ der Beamten nicht in manchen Fällen mit den wohl⸗ verstandenen Interessen der Allgemeinheit kollidierten, sei eine Frage von höchster Wichtigkeit. Es sei z. B. eine nicht zu ver antwortende Auswirkung des Beamtenprivilegs, wenn man führende Beamte mit vollem Gehalt weiter bezahle, die für ihr Amt notorisch ungeeignet seien und deshalb entweder beurlaubt oder zum Schaden des Staates auf ihrer Stelle belassen würden. Derartige Bestimmungen seien die Grundlage zu der viel kritisierten „Bürokratenherrschaft“ im Staate. Die Verhältnisse im Landesfinanzamtsbezirk Münster seien keine singulaäxe Er⸗ scheinung. Aehnlich lägen die Verhältnisse auch in seinem Heimat⸗ bezirk Karlsruhe. Man werde zu einer organischen Durch⸗ prüfung der ganzen Reichsfinanzverwaltung kommen müssen. Vorher werde es weder Ruhe noch Ordnung geben. Eine solche Maßnahme sei im höchsten Interesse der Steuerzahler. Abg. Morath (D. Vp.) legte gegenüber dem Vorredner dar, daß die Aufrechterhaltung des Beamtenrechtes seiner Ueberzengung nach sich indentifiziere mit dem Wohl der Allgemeinheit. Nicht richtig finde er es, daß die Disziplinierung eines Vorgesetzten hier mitgeteilt und dadurch allen seinen Beamten kund werde. Da⸗ durch werde die Autorität des Vorgesetzten schwer erschüttert. E113““ müßten eine innere Angelegenheit der Ver⸗ waltung bleiben, gleichgültig, ob es sich um untere oder höhere Beamte handelte. Ministerialdirektor Zarden (Reichsfinanz⸗ ministerium) nahm zu verschiedenen Punkten Stellung, die in den Ueden letzten Sitzungen vorgebracht worden sind, so habe der Abgeordnete Torgler gemeint, daß vom Reichsfinanzministerium, soweit es zuständig sei, nicht mit der nötigen Schärfe darauf gedrungen werde, daß die Buch⸗ und Betriebsprüfungen in ganz korrekter Weise durchgeführt würden. Dieser Behauptung müsse ganz entschieden entgegengetreten werden. Bei allen Stellen der Finanzverwaltung bestehe das Bestreben, alle Betriebe ohne An⸗ sehen der Person gleichmäßig und richtig zu veranlagen. Selbst⸗ verständlich müßten aber auch Ueberbewertungen, wie sie manch⸗ mal vorgeschlagen würden, vermieden werden. Das werde im Rechtsmittelverfahren erledigt, oft würde aber auch eine Einigung erzielt, die umso leichter möglich sei wenn es sich um umlaufendes Betriebskapital. handle, aß spätestens bei der Realisierung voll erfaßt werde. Die Verwaltung müßte aber mit größtem wirtschaftlichen Ver⸗ ständnis vorgehen, um die Abwanderung aus Deutschland zu ver⸗ meiden. Redner wies auf einen kr hch durch die Zeitungen gegangenen Abwanderungsfall aus Lörrach nach Basel hin und auf die Kommentare, die die Basler Presse daran geknüpft habe. Gedenüber den weiteren. Bemängelungen des Abg. Torgler, daß für die Buchprüfer im Haushaltsplan ein Betrag von zwei Mi⸗ lionen Mark eingesetzt worden sei, wies der Redner darauf hin, daß darunter noch ein Posten von 1,2 Millionen Mark für Hilfs⸗ kräfte falle. Es sei möglich, daß dieser Betrag 1928 nicht voll aufgebraucht werde, das sei aber im Titel der allgemeinen Finanz⸗ verwaltung berücksichtigt. Fast alle Parteien hätten gefordert, die Buch⸗ und Betriedsprüfer besser als die übrigen Beamten zu 2“; damit sie nicht den Gefahren der Betechung usw.
etzt seien. Das klinge zwar ganz ausgezeichnet, sehe aber
“ “
angefertigt; sie erfordert große Arbeit.
meiste:
in der Praxis doch etwas anders aus. Man müsse immer im Auge behalten, daß der Buch⸗ und Betriebsprüfungsdienst ein Teil des Veranlagungsverfahrens sei und daß daher die Hoherbezahlun einzelner Angestellten oder Beamten nicht so hoch sein könne, da sie dadurch wirklich von einer Abwanderung zur Privatwirtschaft abgehalten werden könnten, denn diese habe immer den Vor⸗ sprung. Man müsse daher für tüchtige Beamte auch auf dem Gebiete der Buch⸗ und Vetriebsprüfer sorgen. Auch in persön⸗ licher Beziehung müßten die Bedingungen verbessert werden, wie bei den Reisekosten. Vorarbeiten seien dazu im Gange. Mit dem Abg. Dr. Hertz sei er damit einverstanden, daß kleine Be⸗ vnstandüngen nach Möglichkeit unterbleiben sollten; allerdings bestehe eine Anordnung, daß Beträge bis zu bestimmter Höhe nicht eingefordet werden sollten, denn das komme auf eine neue Freigrenze heraus. Zu der hier behandelten Frage der Aufforderung zux Steuersabotage habe ich, fuhr Redner foört, zu erklären, daß das Reichsfinanzministerium künftig, wenn irgendeine Organisation solche Aufforderung erlassen sollte, die Beziehung zu dieser abbrechen wird. Auch das Reichsfinanz⸗ “ ist der Ansicht, daß manche Verfehlungen einzelner 8 iesem Gebiet nicht die richtige gerichtliche Gühne gefunden haben. Im Strafrechtsausschuß hat man sich bereits mit einer entsprechenden Fassung dieser Vorschrift im neuen Strafgesetzbuch befaßt. Bei der veue der Aufhebung von Finanzämtern wir auf die örtlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Struktur Rücksicht genommen werden, doch darf das finanzielle Ergebnis auch nicht außer acht Feagsen werden. Wir werden die Ent⸗ scheidungen des Länderausschusses abwarten, aber dann die Frage wieder aufgreifen. Bei der Neuabgrenzung der Landesfinanz⸗ ämter sind auch die Imponderabilien zu berücksichtigen. Un eine Zahj von 200 Aemter als aufzuhebende haben wir nicht gedacht. Von einer 11“ der bayerischen Steuern gegenüber den Reichssteuern bei der Beitreibung kann keine Rede sein. Dabei handelt es sich vielfach um sehr viele zum Teil minimale Beträge: das vnolcsr 1 9 für die Beamten liegt noch im Reichs⸗ rat. Die Uebersicht über die Verschiedenheit der Bezüge der Be⸗ amten im Reich, in den Ländern und in den. Gemeinden wird igef de Die Nachrichtenstelle ist keineswegs so ausgebläht, wie hier behauptet ist. Wir werden hhs. im Unterausschuß noch im einzelnen begründen. Für die Ausbildung in fremden Sprachen stehen im Finanzministerium 11 000 RM zur Verfügung, die voll verbraucht sind. Aus dem Fonds für Auslandswesen wird ein Beamter des Finanz⸗ ministeriums, der gut englisch spricht, nach England geschickt werden, um das dorkige Kassenwesen zu studieren. Dem Landes⸗ finanzamt Münster ist mit einer größeren Zuweisung von An⸗ gestellten geholfen worden. Die vom Abg. Dr. Köhler berührte Frage über die Versetzung von Beamten auf Wartegeld oder in den Ruhestand über die derzeit geltenden Bestimmungen hinaus ist sehr grundsätzlich, zu ihr kann von seiten der Finanzverwaltung allein nicht Stellung genommen werden. Ministerialdirektor Ernst bemerkte, er ersehe aus der Forderung nach einer Denk⸗ schrift über die Frage der Grenzdienstablösung das Interesse des Ausschusses und den Wunsch, der Verwaltung zu helfen. Diese Frage sei mit einer Reihe von anderen Problemen verflochten. Mit dem gegenwärtigen Personal und den gegenwärtigen Mitteln seien diese Grenzverhältnisse nicht zu beheben. Wegen der an⸗ geblichen außerdienstlichen Meldungen hoffe er doch noch zu einer Einigung zu kommen, denn diese Forderung sei mit der Forderung der Praxis eng verknüpft. Sie beziehe sich lediglich auf den Grenzdienst, wo sich eine scharfe Zäsur zwischen Dienst und Außerdienstlichkeit kaum ziehen lasse. Er sei dankbar dafür, daß die Beamten Gelegenheit hätten, sich in den Polizeischulen aus zubilden. Sie lernten dort Schießen — im Grenzabschnitt Köln knalle es durchschnittlich jeden Tag einmal, und es würden nicht bloß Schmuggler, sondern auch Beamte getroffen — und würden sportlich ausgebildet. Die Beamten müßten auch manchmal mit Kanonenstiefeln auftreten. Gewisse Formen müßten im Verkehr zwischen Vorgesetzten und Untergebenen beobachtet werden. Ohne Disziplin und Ordnung gehe es nicht. Auch in der Kleidung sei Einheitlichkeit erforderlich, es könne nicht der einzelne im Tschako, der andere in Miütze und der dritte in Schillerlocken kommen. (Geiterkeit.) Uebergriffe der Vorgesetzten würden energisch bestraft. Ministerialdirektor Graf von Schwerin: Ueber die Sonder⸗ prüfungen wird eine Denkschrift ausgearbeitet, die nach Genehmi⸗ gung durch das Kabinett vorgelegt wird. Ueber die Richtlinien für ein neues Ortsklassenverzeichnis ist im Ausschuß bereits ge⸗ sprochen; in zweiter Lesung wird die Regterung dazu Stellung nehmen. Der Abgeordnete Steinkopf hat die Frage der Be⸗ schäftigung der Hilfskräfte angeschnitten und hierzu eine Reso⸗ lution vorgeschlagen. Die Sache ist zurzeit so geregelt, daß die
Bezahlung der in den Ministerien beschäftigten Hilfsbeamten
durch die Mutterbehörde, bei anderen Verwaltungen durch die Be⸗ schäftigungsbehörde erfolgt. Bei der Bezahlung durch die Mutter⸗ behörde wird man zwei Fälle unterscheiden müssen, den einen, in dem die Beschäftigung eines Beamten bei einer Behörde der gleichen Verwaltung, also innerhalb des gleichen Etats erfolgt, zum Beispiel, wenn ein Beamter eines Finanzamts im Finanz⸗ ministerium beschäöftigt wird, und den anderen Fall, in dem ein Beamter von einer Verwaltung zur anderen verliehen wird, also z. B. vom Innenministerium zum Auswärtigen Amt. Im ersten Fall scheint mir die bisherige Regelung praktisch und zweckmäßig zu sein. Im zweiten Fall können die vom Abg. Steinkopf ge⸗ nannten Nachteile der Unklarheit im Etat eintreten. Die Frage ist im einzelnen wohl auch im Unterausschuß zu besprechen. — Hierauf wurde die allgemeine Beratung geschlossen. In der Einzelberatung wurden eine Reihe von Positionen dem Unter⸗ ausschuß überwiesen und der Rest sofort genehmigt. — Es folgte der Nachtrag zum Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung 1928. Berichterstatter Abg. Keil (Soz.) erkundigte sich nach den einzelnen Etatstiteln, aus denen Arbeiterlöhne gezahlt werden. Im Heeresetat seien nur zehn Arbeiter als ständig beschäftigt angegeben, während im Etat selbst für Arbeiterlöhne 1,8 Millionen RM ausgeworfen würden. Ministerialdirektor Graf von Schwerin bemerkte, in allen Etats fänden sich Sochausgaben, die eine große Reihe von Per⸗ sonalausgaben enthielten. Das sei vor allem bei den Wasser⸗ straßen der Fall, ferner bei, der Reichswehr und schließlich bei allen Bauten. Für diese Löhne seien die Mittel innerhalb der Sachtitel enthalten. Eine Erhöhung der Löhne mache eine Ueber⸗ schreitung der Sachtitel oder die Einstellung emnes Pauschbetrags in einem Nachtragshaushalt erforderlich. Hiernach sei im vor⸗ liegenden Falle verfahren. Abg. ng (Zentr.) beantragte, Behandlung der Frage im Unterausschuß. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) kündigte eine Anfrage wegen der Leistungen des Reichs an Hessen an. — Die Fragen wurden dem Unterausschuß überwiesen und die Bevatung geschlossen. (Am Dienstagvormittag wird u. a. der Nachtrag zum Haushalt des Reichsverkehrsministeriums be⸗ raten, und vorher über die geschäftliche Behandlung der bisher zurückgestellten Positionen wie Ministerialzulage, Ministerial verfassung usw. beschlossen werden.) b
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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“ “““
Ernennungen c. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
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Anzeigen nimmt an die
beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,
2
Deuts ches Reich.
Bekanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter⸗ nehmen. Uebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichspfennig⸗ zünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Jannar 1929. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die Befugnis der oberschlesischen Bergschule in Peiskretscham zur Ausstellung von Zeugnissen für die unteren Werkbeamten.
Der Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hoffmann ist unter Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
—Cꝛ
8
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt “ für eine Unze FeingSoldd ‚c.864 8h 11 ½⅞ d, für ein Gramm Feingold demnach. 32,7777 pence.
Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗
machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 6. Februar 1929. Reichsbankdirektorium. Dreyse. Fuchs.
Bekanntmachung. Die „Vita“ Lebensversicherungs⸗Aktiengesells
hat an Stelle ihres früheren Hauptbevollmächtigten Direktor Carl Heß in Berlin W. 8, Taubenstraße 46, Dr. Hans Weber in Berlin W. 8, Taubenstraße 4/6, zu ihrem Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt (vgl. die Bekanntmachung vom 5. Mai 1928 im Reichs
vom 9. Mai 1928). 8
en Direktor
eiger Nr. 10
Berlin, den 2. Februar 1929. 0
Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung⸗ J. V.: Dr. Schneider.
Uebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichspfennigmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Januar 1929.
veruxeesuEes a. e.
—ꝛ—ꝛ—ꝛꝛ—
Reichsmark⸗
Silbermünzen Fünf⸗ Drei⸗ Zwei⸗ Ein⸗ Reichsmark⸗ stücke stücke stücke stůcke stůcke
Nickelmünzen
Fünfzig⸗ Reichspfennig⸗
Fünfzig⸗
Reichsmark⸗ Reichsmark⸗ Reichspfennig⸗
Aluminiumbronzemünzen
Reichsprennig⸗
Kupfermünzen Fünk. ggwei⸗ Ein-
Reichspfennig⸗ Reichspfennig. Reichspfennig⸗
stücke stůcke stücke stücke
RM. RM RM RM
Zehn⸗
5 493 530 112 480 559 600 480 240 669 205
. 392 000
nchen. Musdenhütten Stuttgart. Karlsruhe —
650 280 168 720 89 400 120 360 73 200 98 040 8 —
RM RM RM RM
57 036,50 557 545,—
170 000,—
— 29 „ 8 40 000,— 67 000,—
28 094,50 30 000,—
ühn 43 607,45
CGSumme 1 7 707 055 Vorher waren geprägt)). . 226 344 125
1 200 000 154 214 184
784 581,50
200 000 000 295 000 000 58 312 693,—
109 859 100,—
391 321,60
57 189 671,10 5 000 800,02 3 439 440,80
27 682 960,80
Gesamtprääaung . 234 051 180 Hiervon sind wieder eingezogen. 10 630
155 414 184 629 415
109 859 100,—
295 000 000 / 59 097 274,50 22 935 889.—
200 000 000 2 166 841 845,50
21 184
9 000 800,02 3 483 048,25
6 650,50
27 682 960,80 2 198,35
SöAäL5566 234 040 550
*) Vgl. den Reichsanzeiger vom 8. Januar 1929 Nr. 6.
Berlin, den 5. Februar 1929.
154 784 769
292 833 1599 59 096 429,— 86 923 211,—
199 978 816
5757031220] 27 680 762,45 4 999 615,66]/ 3 482 359,90
sfinanzministeriums. D
“ Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 1 und Forsten.
Die Oberförsterstelle Hersfeld⸗Ost im Regierungs⸗
bezirk Kassel ist zum 1. April 1929 zu besetzen. Bewerbungen
müssen bis zum 22. Februar 1929 eingehen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.
Die Bestimmungen vom 26. Oktober 1910 — I 7792 —, betreffend die Ermächtigung der Bergschulen zur Ausstellung von Zeugnissen über die technische und geschäftliche Befähigung der Aufsichtspersonen (§§ 73 ff. des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juli 1909, G.⸗S. S. 677) werden unter II, 1 dahin abgeändert, daß an Stelle der oberschlesischen Bergschule zu Tarnowitz
die oberschlesische Bergschule in Peiskretscham
befugt ist, Zeugnisse für die unteren Werksbeamten, insbesondere die Gruben⸗ und Tagesteiger für die in der Provinz Ober⸗ schlesien belegenen Bergwerke, mit Ausschluß derjenigen Berg⸗
Deutscher Reichstag. 39. Sitzung vom 4. Februar 1929. Nachträge:
Die Ausführungen des Reichswirtschaftsministers Dr. Curtius im Laufe der Beratung der Handwerks⸗ mnovelle zu den Anträgen der Wirtschaftspartei haben fol⸗ genden Wortlaut:
Meine Damen und Herren! Ich war durch eine Kabinetts⸗ sitzung eine halbe Stunde lang verhindert, an der Debatte teil⸗ zunehmen. Infolgedessen habe ich eben erst die neuen Anträge der Wirtschaftspartei erfahren. Gestatten Sie mir bitte, daß ich zu dem ersten und zweiten Antrag der Wirtschaftspartei mit einigen Worten Stellung nehme. Sie beziehen sich auf den Artikel I § 6. Darin ist gesagt:
§ 100 a der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung:
Um festzustellen, ob die Mehrheit zustimmt, hat die höhere Verwaltungsbehörde die beteiligten Gewerbetreibenden durch besondere Mitteilung zu einer Aeußerung für oder gegen die
werke und Bergwerksabteilungen, auf denen eine Schlagwetter⸗
entwicklung stattfindet, auszustellen.
„Ferner wird unter Hinweis auf Ziffer I 35 der Aus⸗ führungsanweisung vom 13. Oktober 1909 zu dem Gesetze vom 28. Juli 1909, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Junt 1865/1892 und 14. Juli 1905, be⸗ stimmt, daß die von der oberschlesischen Bergschule in Peis⸗ 1b uni 1925 aus⸗ gestellten Reifezeugnisse sowie die Zeugnisse derjenigen Schüler, die die Bergschule am 30. Juni 1927 und am 30. Juni 1928 mit dem Reifezeugnis verlassen haben, in der Regel zum Nach⸗ weise der technischen und geschäftlichen Befähigung für die
kreischam am 12. Dezember 1924 und 18.
Stellen der oben näher bezeichneten Beamten genügen. Berlin, den 26. Januar 1929. Der Minister für Handel und Gewerbe. M1“““
Einführung des Beitrittszwanges aufzufordern. Es entscheidet
die Mehrheit der Abstimmenden. Früher war die Regelung die, daß eine öffentliche Bekannt⸗ machung genügte. Aus den Kreisen des Handwerks ist immer wieder von neuem Beschwerde darüber geführt worden, daß diese öffentliche Bekanntmachung allzu leicht übersehen wird, und daß es wünschenswert wäre, zu einer regelrechten Ueberführung in eine Zwangsinnung die betreffenden Handwerker durch eine besondere Mitteilung auffordern zu lassen. Wir sind diesen Wünschen aus den Kreisen des Handwerks nachgekommen und haben deshalb den Vorschlag der Abänderung des § 100 a gemacht. Gewiß ist damit etwas vermehrtes Schreibwerk verbunden, und im Ausschuß ist deswegen darüber verhandelt worden. Der Aus⸗ schuß hat sich dann unter Zustimmung der Regierungsvertreter schließlich dahin entschieden, den § 100 a der Regierungsvorlage lemt hbem Zutat amnzmathoen
Die Form der besonderen Mitteilung unterliegt dem Ermessen der höheren Verwaltungsbehörde. Ich glaube, daß damit allen billigen Rücksichten Rechnung getragen werden kann, und möchte annehmen, daß sich deshalb die Anträge 1 und 2 der Wirtschaftspartei erübrigen.
Die Rede, die der Reichsjustizminister Koch⸗Weser im Laufe der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die unehelichen Kinder und die Annahme an Kindes Statt ge⸗ halten hat, lautet nach dem voͤrliegenden Stenogramm wie folgt:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin den beiden Vorrednerinnen zu Dank verpflichtet für die wohlwollende Aufnahme, die sie, jede von ihrem Standpunkt aus, diesem Ent⸗ wurf bereitet haben, sowie für die Zusicherung der Mitarbeit bei den weiteren Verhandlungen. Fran Abgeordnete Juchacz hat an ihre Darlegungen — ich kann zu meiner Freude nicht sagen einen Vorwurf — aber eine Feststellung geknüpft, nämlich die, der Entwurf enthalte in manchen Beziehungen nur Halbheiten. Auch in dieser Hinsicht kann ich ihrer Feststellung nicht voll wider⸗ sprechen; aber es scheint mir unmöglich, in unserem heute auch in diesen Fragen zerklüfteten Volke in einer Uebergangszeit, in der unsere ethischen Anschauungen in Wandel und Wechsel be⸗ griffen sind, irgendein Programm auf diesem Gebiete bis zu Ende zu denken, oder, wenn man es im stillen Kämmerlein bis zu Ende gedacht hat, es in einem Gesetzgebungswerke zu verwirk⸗ lichen. Ich brauche nur die Gegenfrage zu stellen: von welcher Weltanschanung sollte ein Justizminister, ganz gleich, wie er aus⸗ sieht, bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfes ausgehen, wenn er sich dafür eine Mehrheit im Reichstag verschaffen will? Es bleibt also nichts anderes übrig, als auch auf diesem Gebiet — und gerade auf diesem reformbedürftigen Gebiet — Uebelstände zu beseitigen, dafür zu sorgen, daß veraltete Anschauungen aus der Gesetzgebung verschwinden und daß Anschauungen, die über⸗ wunden sind, auch in der Gesetzgebung als überwunden anerkannt werden. Wir müssen uns damit begnüngen, im einzelnen zu bessern, und ich freue mich, daß die beiden Vorrednerinnen, jede von ihrem Standpunkte aus, dieses Bestreben der Reichsregierung als nicht mißlungen gewürdigt haben. .