1929 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 32

vom 7. Februar 1929. S. 2.

Aufhebung der zwischen Frankreich und anderen Staaten bestehenden Rüstungsabkommen in Kraft treten zu lassen. Abg. von Rheinbaben (D. Vp.) betonte, daß für den Kellogg⸗Pakt nicht der Wortlaut, nicht die augenblickliche Geste, sondern die Weiterentwicklung entscheidend sein müsse. Die eng⸗ lische und französische Regierung hätten es für rnichtig gehalten, Vertäge über Flottenrüstung zu schließen, die dem Geist der internationalen Befriedung widersprächen Der kommunistische Redner habe den Vorwurf der Heuchelei gegen den Kellogg⸗Pakt erhoben, und es dreimal in den Saal gerufen: Sie rüsten! Gerade der kommunistische Vertreter habe im Hinblick auf die Rüstungen Sowjetrußlands keine Berechtigung zu diesem Vor⸗ wurf. Der Redner wies dann hin auf die gleichartige Entwick⸗ lung in Amerika und Deutschland und drückte seine Genugtuun darüber aus, daß gerade Amerika den deutschen Hoffnungen * friedliche Entwicklung auf Grund des Kellogg⸗Paktes befonderes Verständnis entgegenbringe. Die neue Flottenrüstung Amerikas sei nur eine unglückliche Folge der Flottenrüstungen Englands und Frankreichs. Unter Aufrechterhaltung der Forderung der Senkung der Rüstungen könne man die Proklamation Amerikas begrüßen, wonach auch Deutschland das Recht der Verteidigung zustehe. Entweder, so betonte der Redner, hätten wir wirklich eine neue Zeit, dann müßten aber auch neue Mittel und Wege zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten zwischen den Völkern ge⸗ funden werden. Anderenfalls bleibe der Kellogg⸗Parkt erne leere Geste. Das deutsche Volk sei in seiner überwiegenden Mehrheit nicht gewillt, die jetzigen Verhältnisse anzuerkennen. Insonder⸗ heit die Jugend wende sich gegen die harten und ungerechten Be⸗ dingungen des Versailler Vertrags. Der Reichstag werde daher den Antrag des Auswärtigen Ausschusses hoffentlich möglichst einstimmig annehmen. Der Redner betonte auch die Notwendig⸗ keit, die Ungerechtigkeit in dem Verhältnis zwischen Polen und Deutschland auf friedlichem Wege zu beseitigen. Die Welt⸗ geschichte werde ihren Sinn verlieren, wenn die Gerechtigkeit untergehe. Für Deutschland bestehe heute noch keine Gerechtig⸗ keit, weder in der Frage der Kolonien noch der neu festgesetzten Grenzen Deutschlands. Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) bemerkte, wenn vor 25 Jahren, zur Zeit des Haager Friedenskongresses jemand gesagt hätte, daß 1929 ein solcher Kellogg⸗Pakt geschlossen werden würde, so würde man ihn in Deutschland für einen Narren erklärt haben. Der Vertrag werde aber heute mit kühler Geschäftsmäßigkeit in Deutschland und den anderen Staaten In Deutsch⸗ land gebe es Pazifisten, die nur Zwangspazifisten seien, weil sie Durch den Locarno⸗Vertrag sei der (Ein Kommunist stellte mit großem Krach eine riesige Bombe auf den E des Hauses mit einem Plakat: „Illegale Haubitzgranate.“ Präsident Löbe erklärte, daß nur mit Genehmigung des Präsidenten Gegenstände auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden dürsten, und beauftragte einen Diener den Gegenstand zu entfernen. [Lärm bei den Kommunisten, die immer weiter lärmten, als der Redner auf die Kriegsrüstung der Roten Armee hinwees.) Der Redner fuhr dann fort: Der Kellogg⸗Pakt müsse nach dem vorher gewechselten Notenaustausch verstanden und ausgelegt werden. Der Kriegs⸗ verzicht beschränke sich auf den Angriffskrieg. Es müsse inter⸗ national klargestellt werden, was ein Angriffs⸗ und ein Ver⸗ teidigungskrieg sei. Gestern sei im amerikanischen Senat eine neue Flottenrüstung angenommen worden. Die allgemeine Ab⸗ rüstung habe noch keine Fortschritte gemacht. Die Welt befinde sich in dem Schwebe⸗ und Zwitterzustand, daß die einen dem Krieg vorbeugen wollten durch Rüstungen, die anderen durch Schiedsverträge. Deutschlands Aufgabe sei, sich für inter⸗ nationale Verträge einzusetzen. Dazu müsse der Kellogg⸗Pakt einen neuen Antrieb bieten. Die Kommunisten nennten ihn Heuchelei. Von der Sowjetregierung scheine ihm aber großer Wert beigelegt zu werden. Die Sowjetregierung habe auf Polen stark gedrückt, daß der Pakt der Oststaaten zustande komme. Wenn der Kellogg⸗Pakt eine Heuchelei sei, mache sich die Sowjet⸗ regierung dieser Heuchelei sehr stark schuldig. Der Krieg dürfe heute nicht mehr Geschäft sein. Wir hätten die Pflicht, alle Friedensbestrebungen zu unterstützen. Wenn die Kommunisten sagten, Deutschland sei an der Einkreisung Rußlands mit schuldig, so habe Kalinin, der Vorsitzende des Vollzugsausschusses, beim Empfang des deutschen Botschafters von den notorischen engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland sehr lebhaft gesprochen. (Lebhafte Zwischenrufe bei den Kommunisten.) Die Kommunisten ließen sich am besten mit ihren eigenen Worten schlagen, namentlich mit den Worten ihrer eigenen Führer. anders

kein anderes Mittel wüßten. Angriffskrieg schon verboten.

Wenn Sie (zu den Kommunisten) sprechen, so sagen Sie, die Sie doch sonst soviel Autoritätsglauben haben, Ihrem Führer Kalinin, daß er nichts von internationaler Politik verstehe. (Heiterkeit.) Die Sozialdemokraten stimmten der Ratifizierung des Kellogg⸗Paktes zu. Sie sähen in ihm nicht den Abbruch des Friedens, sondern nur ein Instrument, durch das die Bestrebungen zur wahren Befriedung der Welt neue Impulse erhalten könnten. (Lebhafter Beifall bei den Sozial⸗ demokraten; Lärm bei den Kommunisten.) Ksxs Abg. Stöcker (Komm.) ergriff das Wort unter allgemeiner Unruhe des Hauses. Er führte aus: Das von uns auf den Tisch des Hauses gelegte Produkt der geheimen deutschen Aufrüstung ist beheicnenber ür den Kellogg⸗Pakt als die Reden, die wir hier gehört haben. Es handelt sich um eine als Probe für den kommenden Krieg beim Bochumer Verein illegal hergestellte Graugußgranate, ein Versuchsprodukt nicht nur zur Shtecer sondern auch zur Gaswirkung. Sie ist uns von christlichen katholischen Arbeitern übergeben worden. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Kommunisten.) Richtig T“; hat den Kellogg⸗ Pakt die „Germania“. Er verpflichtet ie Stagatsmänner zu nichts. Dasselbe hat von Anfang an auch die Sowjetregierung in ihren Noten zum Ausdruck gebracht: der Pakt ist nur ein Werkzeug ieseesan ischer Politik.

Auf Sowjetrußland können sich die Sozialdemokraten also nicht berufen. Trotzdem war die Unterzeichnung des Paktes durch Sowfetrußland richtig und not⸗

Folge ihrer proletarischen Friedenspolitik. Denn es ist ein Unterschied, ob eine proletarische Regierung im Interesse des Sozialismus den Pakt unterzeichnet oder ob es eine imperia⸗ listische bürgerliche Regierung tut. Die Behauptung Strese⸗ manns, er haben den Pakt ohne Vorbehalt unterzeichnet, ist übrigens unwahr. Denn in seiner ersten Note hat er erklärt, daß der Vertrag die Selbstverteidigung eines Volkes nicht in Frage stellen dürfe. Damit können Sie jeden imperialistischen Krieg rechtfertigen. Auch die Entschließung des Ausschusses enthält ja die Forderung der Aufrüstung Deutschlands. Die Denkschrift Groeners ist bezeichnend für Ihre Außenpolitik. Wir fühlen uns mit den Proletariern Innerafrikas tausendmal enger verbunden als mit Ihnen (nach rechts). (Händeklatschen bei den Kommu⸗ nisten.). Wir kennen nur einen Krieg, den des internationalen Proletariats gegen die imperialistische Bourgeoisie. (Lebhafter Beifall bei den Kommunisten.) Abg. Torgler (Komm.) beantragte, den Reichswehr⸗ minister Groener herbeizuzitieren, damit er zu der illegalen Granate Stellung nehme. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Abg. Dr. Bred irtsch P.): bas Panzerkreuzer wird keine Angriffswaffe, Herr Stöcker! Mit den soeben beschlossenen amerikanischen Kreuzern ist es allerdings etwas anderes. Seit Kellogg soll der Krieg nicht mehr nur Po itik mit anderen Mitteln sein. Deshalb ist der Pakt ein großer Fortschritt. Der Bis⸗ marcksche Dreibund war brge. Ark Aber der Rück⸗ ö“ Frankreichs war trotzdem verständlich und verstieß nicht gegen internationale mora ische Verpflichtungen. Heute ist dem ganzen Vertragssystem der Boden entzogen. Leider oll bei den bei der Ratifizierung abgegebenen Erklärungen jedes Volk das Recht der Selbstverteidigung behalten. Im bürgerlichen und im Strafrecht ist auch die Notwehr erlaubt, aber nur als Ausnahmezustand und nur momentan. Sonst hat die Staats⸗

wendig als

gewalt den Bürger zu schützen. So müßte es auch international eine Macht geben, die den Schutz gegen Friedensstörer garantiert. Dazn wäaren in erster Linie die Vereinigten Staaten berufen. Sie haben ein ganz wichtiges Machtmittel, ihre Börse und ihre Finanzen. Wenn jeder Staat wüßte, daß er diese Macht gegen sich hätte, wenn er gegen den Kellogg⸗Pakt verstößt, so würde er es sich doch wohl überlegen, ehe er den Frieden bricht. Der Kellogg⸗Pakt ist der Anfang einer Entwicklung. Deshalb begrüßen wir ihn, obwohl er in der vorliegenden Form wenig vegiüße Bedeutung hat. (Beifall bei der Wirtschaftspartei.)

Abg. Dr. Haas (Dem.): Wir erblicken in dem Kellogg⸗Pakt einen bedeutsamen Fortschritt. Denn zum ersten Male wird der Krieg als solcher feierlich geächtet und 6 ihn als Mittel der Politik verzichtet. Allerdings müssen auch die praktischen Folge⸗ rungen gezogen werden. Vor allem hat die Besetzung deutschen Gebietes keinen Sinn mehr, wenn der Pakt 8 gemeint ist. (Lebhafte Zustimmung.) Ferner muß dann auch Lrat gemacht werden mit der Abrüstung der Welt. Auch die allgemeinen Kriegsgefahren müssen beseitigt werden, namentlich die Unter⸗ drückung der nationalen Minderheiten. Notwendig ist also ein Ausbau des Minderheitenrechts. Schließlich ist es unerträglich, daß der gegenwärtige garantiert werden soll. Kriege sind nicht zu vermeiden, so lange es kein Mittel gibt, auf fried⸗ lichem Wege eine I“ der Grenze zu erzwingen, Un⸗ recht in der Welt zu beseitigen. Der konservative Pazifismus will alles so lassen wie es ist, der fortschrittliche Pazifismus will Recht schaffen, wo es noch nicht besteht. Deshalb muß die Völker⸗ bundsakte ausgebaut werden, 19 daß sie Grenzänderungen er⸗ möglicht. Durch den Kellogg⸗Pakt allein wird also der Friede nicht gesichert. Aber wir boßfen daß aus ihm die Folgerungen gezogen werden, so daß er die Wege findet, Unrecht in der Welt zu beseitigen.

Abg. Wendhausen (Christl. Nat. Bauernp.) führte aus: Wir würden mit Freuden dem Kellogg⸗Pakt zustimmen, wenn wir glauben könnten, daß dadurch wirklich die Grundlagen für einen dauernden oder, um mit dem Herrn Außenminister zu sprechen, die Einleitung der Epoche einer neuen Zeit erreicht werden könnte. Wir erinnern uns aber an die Friedens⸗ konferenzen im Haag im Jahre 1899 und 1907, die weder ein Wettrüsten der europäischen Nationen, noch den Ausbruch des Weltkrieges verhindern konnten. Genau so auch hente; trotz Völkerbund und Kriegsächtungspakt Aufrüsten statt Abrüsten. Ein wirksames Mittel zur Beseitigung aller Kriege kann nur eine allgemeine Abrüstung sein, zu der ja auch nach dem Ver⸗ sailler Vertrag die vertragschließenden Parteien verpflichtet sind. Wie die Abrüstungen aussehen, zeigen die Tatsachen der zur völligen Erfolglosigkeit herabgesunkenen Genfer Abrüstungs⸗ konferenzen. Der Wortlaut des Artikels I des Paktes ist völlig unklar. Nur der formelle Krieg als Werkzeug nationaler Politik soll geächtet werden, nicht aber die anderen gewaltsamen Mittel, also etwa Blockade oder militärisches Besetzthalten fremden Ge⸗ bietes. Haben wir in Deutschland etwa einen Friedenszustand, die Freiheit, das Selbstbestimmungsrecht und die Souveränität, die jede Nation haben muß, oder wird nicht vielmehr mit allen Mitteln mit Ausnahme des formellen Krieges der Krieg gegen das deutsche Volk mit Erfolg weitergeführt, daß das Volk einer wachsenden Verelendung und Versklavung ausgesetzt wird. Den deutschen Interessen ehrlicher und entsprechender wäre es gewesen, an Stelle des Kellogg⸗Paktes den alliierten Regierungen den Widerruf der im Artikel 231 des Versailler Vertrags ent⸗ haltenen Anerkenntnis von der Schuld Deutschlands am Kriege amtlich zu notifizieren. Wir haben Pakt auf Pakt unterzeichnet, nicht nur militärisch, sondern auch moralisch abgerüstet. Eine Befriedung Europas ist selbst mit dem Kellogg⸗Pakt ohne eine Wiederherstellung normaler wirtschaftlicher Verhältnisse nicht möglich. Die Geschichte lehrt, daß, wo nicht Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft die Beziehungen der Völker unter⸗ einander regeln, gewaltsame Zusammenstöße unvermeidlich sind. Der Kellogg⸗Pakt beruht auf einer Illusionsgrundlage. Die⸗ jenigen, die vor der Bereinigung des Versailler Unrechts inter⸗ nationale Verträge ablehnen, treiben Realpolitik. Das deutsche Volk sollte lieber sich zum Kampfe gegen die Schuldlüge zu⸗ sammenfinden. 1— 3 Abg. Graf zu Reventlow (Nat. Soz.) bedauerte, daß der Außenminister sich bei den Vorverhandlungen nicht gegen die neue Betonung der Kriegsschuld Deutschlands gewehrt habe. Deutschland habe von dem Pakt gar nichts.

Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat.) gab folgende Erklärung ab: Mit Rücksicht darauf, daß dem deutschen Rechtsanspruch auf Räumung des besetzten Gebiets nicht Folge gegeben, dieser An⸗ spruch vielmehr ausdrücklich abgelehnt ist, und daß trotz restloser Erfüllung des Versailler Diktats noch heute, zehn Jahre nach dem Frledensschluß, fremde Armeen auf deutschem Boden stehen, mit Rücksicht darauf, daß die großen Militärmächte, namentlich die Deutschland benachbarten, nicht nur die bindend zugesagte Ab⸗ rüstung verweigern, sondern im Gegenteil ihre Rüstungen ständig verstärken, mit Rücksicht darauf, daß die sogenannten Siegermächte ihre Zustimmung zum Kriegsächtungspakt mit Auslegungen ver⸗ bunden haben, durch die er in wesen lichen Punkten ausgehöhlt wird, während über den deutschen Anspruch auf Revision des Versailler Diktats hinweggegangen und die Kriegsschuldlüge von den Gegnern amtlich aufrechterhalten wird, und endlich mit Rück⸗ sicht darauf, daß 8 dem Verlauf der Verhandlungen keine Aus⸗ sicht darauf besteht, daß die zur Wahrung der deutschen Ansprüche unserer Ueberzeugung nach erforderliche Entschließung der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei Annahme findet, lehnt die Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei bei aller Sympathie für die Sache des Friedens und trotz lebhaftester Anerkennung der Friedens⸗ politik der Vereinigten Staaten von Amerika es ab, dem Gesetz⸗ entwurf, betr. Ratifizierung des Kriegsächtungspaktes, ihre Zu⸗ stimmung zu erteilen. (Lebhafter Beifall bei den Dentschnano⸗ nalen. Lärmende Zurufe bei den Kommunisten.)

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Abg. Frhr. von Rheinbaben (D. Vp.) stellte fest, daß die Deutsche Volkspartei, die von jeher gegen die Kriegsschuldlüge S habe, auch weiter gegen sie kämpfen werde. Die Deutsche

olkspartei halte es für richtig, ohne zu dem deutschnationalen Antrag sachlich Stellung zu nehmen, dies auch im Uhnatig fest⸗ zustellen.

Abg. Dr. Wirth (Zentr.) erklärte, alle Regierungen, namentlich die jeigen, hätten alles aufgeboten, um insbesondere auf wissenschaftlichem Gebiet Material zur Aufklärung der Schuld⸗ frage Das Zentrum habe daher eine Ver⸗ knüpfung der Kriegsschuldfrage mit der jetzt zur Debatte stehenden Frage nicht für opportun gehalten. Es lehne deshalb den deutsch⸗ nationalen Antrag ab. Abg. Graf von Westarp (D. Nat.) stellte fest, daß die Regierung 1925 einen amtlichen Widerspruch gegen die Kriegs⸗ schuldlüge erhoben hat.

Bei der Abstimmung wurde die deutschnationale Ent⸗ schließung und der deutschnationale Antrag abgelehnt. Damit war die zweite Lesung erledigt.

Die Gesamtabstimmung war namentlich. Das Gesetz wurde gegen Deutschnationale, Nationalsozialisten und Kom⸗ munisten angenommen. In der Schlußabstimmung zur dritten Lefung wurde der Vertrag mit 287 gegen 127 Stimmen angenommen, ebenso die Ausschußentschließung.

Das Haus vertagte sich auf Donnerstag 2 Uhr: schutzgesetz. b

Schluß 6 ½ Uhr.

Arbeits⸗

Preußischer Landtag. 41. Sitzung vom 5. Feoruar 1929. Nachtrag.

Die Rede, die der Mmister des Innern Grzesinski in der Beratung des Etats des Innern gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine Damen und Herren! Schon vor ein paar Tagen kursierte im Hause das Gerücht, daß der Redner der deutsch⸗ nationalen Fraktion, der Abg. von Garnter, eine sehr scharfe Rede gegen mich und meinen Etat halten werde. Die scharfe Rede ist gehalten worden; wir haben sie gestern alle hier gehört. Leider aber war die Rede falsch, und ich weiß nicht, wenn er seine Rede im Stenogramm nachlesen wird, ob dem Abg. von Garnier dann noch so ganz wohl bei all den Wendungen sein wird, die er hier gebraucht hat; er wird sie bei ruhiger Ueberlegung und gewissenhafter Prüfung dessen, was er gesagt hat, auf keinen Fall aufrechterhalten können. An Unrichtigkeiten und Schiefheiten hat diese Rede jedenfalls nichts zu wünschen übrig gelassen. In der Stunde, die er dafür aufgewandt hat, hat er eine Menge Einzelheiten gebracht und sehr viel heran⸗ geholt; offenbar, um möglichst viel zu bringen. Aber ein Teil der Ausführungen gehörte überhaupt nicht zu meiner Zuständig⸗ keit; darüber war er bereits im Hauptausschuß belehrt worden. Ein anderer Teil, nämlich der Fall Basch, gehörte erst zum Polizeietat. Soweit er zitiert hat, hat er falsch zitiert oder die Dinge, über die er gesprochen hat, gar nicht gelesen. Im übrigen hat er alles durcheinandergeworfen: Selbstverwaltung, Staats⸗ aufsicht, Privatorganisation, Privatpersonen; Tatsachen, Ver⸗ mutungen, Annahmen. Nur in einem Einzigen gipfelten seine Ausführungen immer wieder: der Minister des Innern ist schuld und verantwortlich für alles, was hier vorgebracht und bemängelt worden ist. (Sehr richtig! bei der Deutschnationalen Volkspartei. Lachen links.) Jedenfalls habe ich aus seiner Rede ersehen, daß die Herren von rechts immer noch nichts gelernt haben. Es sprach aus dieser Rede die alte Ueberheblichkeit und auch zugleich der Aerger über die nun endgültig verlorene Position. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Daher nahm die Frage der Auflösung der Gutsbezirke einen so großen

Raum in den Ausführungen des Herrn von Garnier ein. Ich

kann es durchaus verstehen, Herr Gutsbesitzer a. D. Graf von Garnier, daß Sie so sehr bedauern, daß Sie Ihre Macht⸗ position verloren haben. Sie es nicht unterlassen können, den politischen Gegner, auch wenn Sie nur sachlich mit ihm verschiedener Meinung sind, mit aller Ihnen zu Gebote stehenden Gehässigkeit zu bekämpfen, und daß Sie ihm alles Schlechte unterstellen, ihm jedes Nationalgefühl absprechen und ihm die Absicht, das Beste für das Land und Volk zu wollen, nicht zuerkennen.

Sie sagten, ich sei für all die Dinge, die Sie angeführt haben, persönlich und als Staatsminister verantwortlich. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Frage der Personalpolitik, die Frage der Auflösung der Gutsbezirke fast alle Fragen, die Sie hier erörtert haben, auf Beschlüssen des Staatsministeriums beruhen. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Nein, nein, ich verstecke mich nicht dahinter. Ich hätte dieses Argument nicht gebraucht, wenn sich nicht gestern hier ein sehr spaßiger Vorfall ereignet hätte. Herr Abgeordneter Graf von Garnier hat, als er den angeblichen Luxusbau des Ober⸗

präsidiums in Oppeln zu kritisieren glaubte, ehe er damit anfing, eine Verbeugung vor dem Zentrum gemacht und erklärt, daß er

das Zentrum nicht etwa bei dem Vorwurf des Baues in Oppeln da es sich um einen Zentrumsoberpräsidenten handelte jetzt parteipolitisch bekämpfen wollte, sondern daß er

nur allgemeine Gründe habe. (Zuruf rechts.) Natürlich! Ich

habe nie daran gezweifelt. Demgegenüber aber glaube ich sagen zu können, daß hinsichtlich der Führung meiner Politik das Staatsministerium durchaus einig ist.

Ueber den Fall Basch er gehört zum zweiten Punkt dieses Etats; ich komme noch morgen darauf zurück möchte ich doch

die schiefe Darstellung des Redners der deutschnationalen Fraktion nicht unwidersprochen in die Welt hinausgehen lassen. Meine Grundeinstellung zu der Frage habe ich gestern schon durch den Zuruf: ja, mit dem ich sagen wollte, ich denke nicht daran, ihm in Deutschland das Reden zu verbieten kundgetan. Aber, meine Herren, sind Sie sich klar darüber, was Sie eigentlich wollen und tun und warum Sie das Redeverbot verlangen? Sie exemplifizieren auf eine Rede, die Herr Basch in Köln in einer von der Liga für Menschenrechte einberufenen Versammlung gehalten hat. (Stürmische Zurufe rechts.) Ja, für Menschen⸗ rechte haben Sie kein Verständnis! (Heiterkeit und Zuruf rechts: Landesveratsliga!!) Die Tagesordnung dieser Versammlung lautete: Zur deutsch⸗französischen Verständigung durch die Föde⸗ ration Europas. Man kann durchaus im Zweifel sein, ob es richtig ist, daß beispielsweise Herr Sollmann und Herr Schmidt⸗ mann und Herr Basch in ein und derselben Versammlung zu diesem Thema reden. Aber die Versammlung selbst mit diesen drei Rednern war ein großer Erfolg für die deutsche Sache (Lachen rechts. Zurufe: Ahnungsloser Engel!), weil es eine überfüllte Versammlung war, in der der Abgeordnete Sollmann mit Recht wie alle Sozialdemokraten gesagt haben, daß die Vor⸗ aussetzung für eine Verständigung die Räumung des Rheinlands ist und dafür tosenden Beifall bekommen hat. (Zuruf rechts.) Dieser unmittelbare Eindruck, den der Professor der Sorbonne Basch bekommen hat, wird nicht ohne Eindruck um deswegen für ihn bleiben, weil ja Ihre Unterstellung und Ihre Einstellung zu ihm ganz falsch sind. (Widerspruch rechts.) Ob die Methode richtig ist, ist eine Sache für sich Basch ist ein Freund der deutsch⸗französischen Verständigung. (Zurufe rechts.) Auf seine Herrenhausrede habe ich die entsprechende Antwort gegeben, die Sie auch gebilligt haben. Ich ziehe nur nicht die Schlußfolgerungen daraus, solchem Mann das Reden in Deutschland zu verbieten, weil es mir zweckmäßig erscheint, überhaupt niemandem einen Maulkorb umzubinden. (Lachen und Zurufe bei der National⸗ sozialistischen Arbeiterpartei.) Jawohl, meine Herren, deshalb habe ich ja auch das Redeverbot für Herrn Hitler aufgehoben Herr Abg. von Garnier hat dann geglaubt. die Tätigkeit der Herren Schoenaich und Dr. Kuczinski im Reichsbanner gegen mich verwenden zu können. Die beiden Herren sind ia

Die Rede zeigt doch auch wieder, daß

zum Deutschen Reich

Börsenbeilage

Berliner Börse vom 6. Februar

sanzeiger und Preußischen Staatse

——

Amtlich festgeftellte Kurse.

Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM 1 österr. Gulden Gold’ = 2.00 RM. 1 Gld.österr. W. = 1.70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0.85 RM. 7 Gld südd W 12,00 RM. 1 Gld. holl. W = 1.70 RM. 1 Mark Banco =1,50 MM. 1 stand. Krone = 1.125 RM. Schilling österr. W. = 0.60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 RMN 1 alter Golvrubel = 3.20 RM. 1 Peso (Gold = 4.00 RM. 1 Peso targ. Pap.) = 1,75 RM 1 Dollar = 4.20 RM. 1 Pfund Sterling = 20.40 NM. 1 Shanghai⸗Tael = 2.50 NM. 1 Dinar = 3.40 RM. 1 Den = 2,10 RM. 1 Zlotv. 1 Danziger Gulden = 0.80 RMN 1 Pengö ungar. W. = 0,75 NM

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen 0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet

Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefligten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorietzten Geschäftslahrs. ☛᷑ Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Bauknoten befinden sich fortlaufend unter„Handel und Gewerbe“ 99☛ Etwaäige Druckfahler in den hentigen Kursangaben werden em üäüchsten Borsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notirrungen werden möglichst bald am Schluß des Nurszeteels

8 8

als „Berichnigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 6 (Lombard 7½⁄. Danzig 6 (Lombard T. Amsterdam 4 ½,. Brüssel 4. Helsingfors 7. Italien 6. Kopenhagen 5. London 4 ½. Madrid 5 ½. Oslo 5 . Paris 3 ½. Prag 6. Schweiz Stoctholm 4 ½. Wien 8X.

Deutsche feftverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Lünder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.

Mit Zinsberechnnng.

Heudger Voriger Kurs

6. 2.

5b g

388“

5 b G

6 % Dt. Wertbest. Anl.“ 10-100 Doll. f. 1. 12.32 6 % do. 10.1000 D. f. 3 6 8% Dt. Reichs⸗A. 27 utg7 ab 1. 8. 34 mit 5 5 % Dt. Reichssch. * (GM’ ab 1.12.29 4 32 5 9f. 100 G M aus 25 G 6 % Preuß. Staats⸗An leihe 1928 auslosb. 1.2.3 [91,4 b G 6 ½ % Preuß. Staatssch 1.3 rückz 1 3. 29 3ablbl. 12 100 G 6 ½ % do. rz. 1. 10. 800 1.10 6 % Baden Staat RM Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM Anlt. 27. kd b. ab 1. 9. 8 7 ½ do. Staatsscha ctz. 1. 4. 29

1.128 1.9

1.2.8

1.12

,75 G 1.3.9 1.4 bib 2.1 100 G

rückz. 1. 8 % Mecklog.⸗Schwer Reichsm⸗Anl 192 unk 1. 3. 7⅛ do do 26. tg. ab 27] 1.4.10 6 ½ % do. Staatssch., rz. 291 4.5b. 2.1 7 % Mecltlenb ⸗EStrel. Staatssch., rz. 1. 3.31 6 % Sachsen Staat RM. Anl. 27, ut. 1. 10 35 7 % Sachsen Staatsscha R. 1. fällig 1. 7 2 7 % do. M. 2. fl. 1. 7. 30 7 ½ Thür Staatsan 1926. unk. 1. 8. 7 % do. RM⸗A 27 Lit. 6, fällig 1 1.32 9G 6 ½ ½ Württbg. Staate .schat Gr. 1. füfl. 1.33.2 13 [100 G 6 % Dtsch .“ 8 Schatz Flu 2, rz 30 1.10 s97,6 b

Ohne Zinsberechnung.

Dt. Anl.⸗Auslosungssch.*] in Disch. Anl.⸗Ablösgsschuld

ohne Auslosungsschein AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ Anhalt Anl.⸗Ablösgssch

ohne Auslosungsschet Hamvurger Anl.⸗Aus

losungsscheine* Hamburger Absös.⸗Ank

onne Auslosungsschei Mecklenburg⸗Schwern

Anl ⸗Ausiosungssch Meckl.⸗Schwer. A.⸗Ablös

Sch 26 o Auslosgssch.] do. einschl.18 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.) Deutsche Wertbest bis Doll., fäll 2.9. 35] in ½ 1—,— G 4 Deutsche häggheshhe

Anleihe.. ... . .11.1.7 ] 5,4 b 5,4 b

Getündigte ungekündigte, vertoste und unverloste Rentenbriefe ohne Zinsscheinbogen und ohne Erneue rungsschein lausgenommen Posensche).

4,8 ½ % Brandenb. agst. b. 31.12.17121 b 21 b 4,39 % Hannov. ausgst b. 31.12.17,23,75 b G (23,8 G 2 b

1.5.9 1.4.10

1.7 1.7

1.3.9

1.1.7

13,8 G 51,75 G

525 b G 1489b 5G

4,3 ¼ Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 —,— 4 % Lauenburger, agst. b. 31.12.17¼ —,— G —,— 4,3 ½ Pomm „ausgest. b. 31.12.17 21 20,95 b 4,3 ¼ Posensche agst. b. 31.12.17 —,— ,— 4,3 Preußische Öst⸗ u. West⸗.

ausgest. b. 31.12.17117.3 G 17,3 b 4,3 ½ Rh. u. Westf., agst. b. 31.12.17124 G 4,38 Sächsische, agst. b. 31.12.17,23,25 G 4,2 Schlesische, agst. b. 31.12.17123,3 G 4,3 88 Schl⸗Holst. agst. b.g1.12.17118,9 G

Anleihen der Kommunalverbände.

a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung.

Brandenburg. Prov.

RM⸗A. 28. kdb ab 38 6

do. do. 26, fob. ab 32, 7 Hann Prov. GM⸗A.

M. 1 B tilab ab 26 [8 do. NM⸗A. N. 2B,4 Bu. 5 8

do. do. R. 10, igb. 34 8

Hentiger! Vortger Kurz

Hentiger! Voriger Kurs

dannov Prov. NM⸗A. Reihe 5

do. do. Reihe 7 do. do. R. 6, tgb. 382 Niederschles. Provinze RM iges. rz. ab 8. do. do. 28, rz. ab 33 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27. A. 14. uk. 32 Pomm. Pr. Gd. 26. f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 25 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11. 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchs mn.⸗ .e .A. 15 Feing. tg. 27

. Gld⸗A. A. 16, tg. 32 RM⸗A., A17, tg. 32

. Gold. A. 18, tg. 32 RM. A. 19, tg. 32 GWold, A. 20, tq. 32 RM. A. 21 M. tg. 33 Gld⸗A. A. 13, tg. 30

12 252525b5 85 —2ö22

2 ,ꝛ☛α —28 O0. 00 ◻2 2—82b2 Gl☛

14.10/85,75 G 1.4.10 47

gzüreüeegegsn 7 ᷑EE 2—22ö2ö2öNöN2ög=2

Kasseler Bezirksverbd. Schatzanw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanw. fäll l1. 5.3416

0.

Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“.. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1 do. do. Gruppe 2* Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine* †f Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“* Westfalen Provinz⸗Ani⸗ Auslosungsscheine ..

Belgard Kreis Gold⸗ Aul. 24 kl., rz. ab 2416 do. do. 24gr., rz. ab 2416

Altenburg (Thür.) Gold⸗A., kdb. ab 31 8 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll. 1.5 31] 5

Berlin Gold⸗Anl. 28 1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924. tg. 25 Bonn NM⸗A. v. 28. rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 W. kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33

do. 1926. kdb. 31 Dresden RM⸗Anl. 1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2. Uk. 32 Duisburg RM⸗A. 1928, uf. 33

do. 1928, uk. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1928, uk 32 Eisenach RM⸗An⸗ 1928, unk. 1931 Elberfeld NM⸗Anl. 1926. uf. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26. Ausg. 19 tilgb 82 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 Fürth Gold⸗Anl. v. 19238. kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Ant. v. 26.18b. ab81.5.32 Görlitz RM⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28. uk. 33 Kiel RM⸗Anl. v. 26 unt. bis 1 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk 31 Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, 1z. 32 Köln RM⸗Anl. v 26. rcz. 1. 10. 29 Köngsberg i Pr Gold Ag.23, uk. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk 33 Leipzig RM⸗Anl. 28 ut. 1. 6.34 Magdeburg Gold⸗A 1926, ut bis 1931 do. do. 28. uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe. rz. 1930 do. do. unk b. 31 do. do. 27 unk 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 28 tilab 31 München Schatan⸗ weis. 28, fäll. abs1 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1931 Oberhauf.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold A. 1926. rz. 1981

do. do. RM⸗Anl. 1927, rz. 1932. Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 291 8

Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl.¹ Abl. Sch (in p d. Auslosungsw.)

Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. 1 Abl.⸗Sch (in P d. Auslosungsw

d) Zweckv

Emschergenossensch. A. 6 R.A 26, tg. 31 do. do. A. 69ℳ. B27, t22 Schlw.⸗Holst. Elktr. VBb. Gld. A. 5, rz. 27§ do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., rz. 29 §

do. Ag. 7, rz. 31 § do. Ag. 4. rz. 26 8

8 scchergestellt.

do. do,. R. 38, rz. 10377

1.8.12 1.1

1.5.11

8 2

1.5.1

Ohne Zinsberechnung⸗

*einschl. 5 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.)

b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

14 —.— 1.1.7 —,—

c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

1.4.10 8e1,SG 1.5.11] —,—

25 G

1.6.12 91 b “]

7592

25 G

1.2.8 91 b

Ohne Zinsberechnung.

in 4

—,—

do.

erbände usw.

Mit Zinsberechnung.

1.4.10 24,5 G 1.4.10 95 G 5,11 9

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch“ getennzeichneten Pfandvriese u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.

BraunschwStaatsbk. Gld⸗Pfb. Landsch⸗ R. 14. tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, ig. 33 do. do. R. 22, tg. 33 do. do. R. 19. tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. R15 ut29 do. do. do. R. 21. ut. 33 do. do. do. R. 18, uf. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1, 2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 31 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 32 do. do. do. R. 3, tg. 31 do. do. R. 4 u. 6 tg. 31 do. do. do. R. 5. tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32 do. do. do. R. 2, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2. rz. 30 do. do. S. 4, rz 31 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GMt (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, r32 do. do. G. Kom., 1z29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. R. 4. tg. 30. .. do. R. 11. tg. 33 . do. R. 13, tg. 34 .. do. R. 15, tg. 34 .. do. R. 5, tg. 32 . do. R. 10, tg. 33 . do. R. 7, tg. 32 . do. R. 3, tg. 30 . do. Kom. R 12,33 . do. do. R. 1 4tg. 34 . do. do. R. 6, tg. 32 . do. do. R. 8, tg. 32 Württ. Wohngskred. Ausg 26. rz. 19321 7 Ohne Zinsberechnung. Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. 4 do. do. unkt. 26/4 Oldenbg. staatl. Kred. 4 do

28228'

8 S

S S

20UG U l U¶☛̈ ²—f VöSVSVöSVöSöPe SüEgegsees. 80 SeaSdec 8

EV 8 —22228 24 222 pHochc. 5

8 88 8.

-,2922A2nn

P 5

11.7 1.1.7

’1 ni!

EEEEII eii‚lnmm

do. unk. 31/4 do. do. Sachs.⸗Altenb. Landd. 3 ¾ do. do. 9. u. 10. R. do.⸗Gotha Landkred. do. do. 02. 03. 05 do.⸗Mein. Ldkrd. 07-18 do. do. konv. gek. 3 ½ Schwarzb.⸗Rud 1n.

gSSSE

2. S

1. '

öSg

28222 EA11““ 1111111117

as

44385

do. do. do.⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24

versch. —,—

b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände.

Mit Zinsberechnung.⸗ aun. Ldskr. G 26 N8† 1.1.7 o. do. 27, tg. 8218 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1, kb308 do. do. R. 2, kdb. 318 do. do. R. 4, kdb. 31 7 do. do. R. 6. Idb. 32/7 do. do. R. 3. kdv. 31 6 do. do. R. 5, kdb. 32

—2

8

c.

—xSSSVVV 80 d 8 8 8 8 . do do o e b—

do. do. Kom. R. 1, 19. 31 Nassau. Landesbaut Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 38 do. do. Ausg. 10, rz. 38 do. d9. G.⸗K. S 5. rz. 33 do. do. do. S. 6. 7. r. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Komm Ausg Buchst. A, z. 100,uk 31 Ostwr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uf. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1. uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. a. 2.1.30 do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2 N. rz. 32 do. do. Kom. 12,1 b uts1 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov.

112 8258 1.4.10,94., 1.4.10 95, G

Ldsb. Gld. Pf. Rl utZ4 do do Kom. R. 2. uk. 34 Westf. Landesbank Pr.

Doll. Gold R. 2 N do. do0. Pr. Fg. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 32 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfäl. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd. R. 1, uk. 38 do. do. 26 R. 1, uk. 31 do. do. 27 R. 1, uk. 32

932 1

Disch. Kom Gld. 25 (Girozentralestgsl¹ do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 38 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1 N. tg. 32 do. do. 28 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗

anweis. 28, rz. 31

Mitteld Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 v. 27, ut. 33

Württembg.⸗Spart.

Girov. Rm., rz. 291 7

Ohne Zinsberechnung.

Kassel. Ldskr. S. 22 -2514] 1.8.9 —,— do. Ser. 2614 1.3.9 do. Ser. 2714] 1.3.9 do. Ser. 2814] 1.3.9 do. Ser. 29, unk. 304] 1.3.9

Schleswig⸗Holstein.

Landeskult. Rtbr. 4 do 1

—2 —8* —82 0b,¶☛ - % ☛9 00

—,—

do v Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke

1.1.7

K 8 2. Brkvecee⸗ * Dr Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S 1* 1

do. do. Ser. 2* „75 b

1,75 b

do. 9,5 G

do. do. ohne Ausl.⸗Sch.] do. b 25 *einschl. 1 Ablösungsschuld (in des Ausiosungsw.)

c) Landschaften.

Mit Zinsberechnung.

Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. de. do. Reihe do. do. Reihe B

in 52,1 b G

³,&ĩ &.) 2 C0 &☛

do. do. do.

do. do do. do.

do. do. do.

do. do.

24, 3

94., 8

do.

do. do. G

do. do.

do⸗

do. do. do. do.

do.

do

Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N. 30 do. Gidtredvr. R. 2,31 Lausitz. Gopfdbr SX Meckl. Rit erschaftl. Gold⸗Pfandvr do. do. Ostpr ld ch Gd.⸗Pf. do. do. do. Pom ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr .. do. do. . Ausg. 1—2 . Ausg. 1 —2 Schles. Ldsch. G⸗Pf. unkündb. b 1.4.30. do. Em. 1.. do. Em. 2.. do. Em. 1.. Schlw. Holst. [sch. G. do. do. Ausg. 1924 do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr. 8 do. do. eeeea che exhh 8 do. do. do. 6

Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf.

do. do. 26 u. S 1 8 do. do. 6 Preuß. schaft S. Pf. R. 4.30 ,10 do. do. Meihe 5.3010 do. do. Reihe 1.3110 do. do. R. 3 u. 6.29 u. a1 8 do. do Reihe 9,32] 8 do. do. Reihe 10,328. doe. do. R. 14 u. 15,32 8 do. do. Reihe 18,338 do. do. Reihe 19,83]8 8

71

7

6

5

do. do. Reihe 8. 82 do. do Reihe 11.32 do. do. R. 2 u. 12. 32 do. do R.u 13. 32

Bk. f. Goldtr. Wetm. GoldSchuldv. R. 2. I. Thür. L. H. B. rz29 do do R. 1 rz ab28

Bayer. Handelsbt.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33

.. do. R. 6. uk. 34

. do. R. 1, uf. 29 do. R. 2-4, uk. 30

). do. R. 5, uk. 32

. do. R. 6. uk. 31

. do. R. 7. uk. 31

do. R. 1, uk. 32

ö. do. R. 1, uk. 32

do. R. 2. uk 33

Bayer Landw „Bt. G HPf. R20, 21 ukl. 30

Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5. 11-25, 36-79, 84-87 9z29,30 do. S 80,83, 88. 89

do. S. 90. 91. rz. 32

do. S 1

do. Ser. 2, do. Komm. S. 1 10

Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf.

Ser 2, unk b. 30 do. do. Ser. 3, uk. 30 do. do. Ser. 4, uk. 30110

. mG —2

do. Ser. 1

do. do. do.

2 U¶☛᷑ Ss 0 92

Ausg. 1

ut. b 30

2☛=0 02 —2 Q☛

22 2 S 2 gSüögSS8*e*n

do. do.

8

——-— A

22282öö2öö

—é 228=8

[

1.1.7

92.25 b G 30,5b G 92,0b 58 79,75 B

84255 8556G 96

95,8 G 5,75 G

Ohne Zinsberechnung. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

*3 8 % Calenberg. Kred Ser. 0 ü¹, F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24% —, 5 15 ½ Kur⸗ u. Neumärkische —, *3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neu *4, 3 , 3 Kur⸗ u. Neumärkt. Kom.⸗Obl. m Deckungsbesch. bis 31 12. 1917 4, 3 ½, 3⅛ landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17 Nr. 1— 484 620 04, 3 ½, % Ostpreußische F. aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17 3 Pommersche N. aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17 *4, 3 ⅞, 3 Pomm Neul. ber Kleingrundbesitz, ausgesteu bis 31. 12 11. 1 *4, 3 ⅜, 8 Sächstsche, ausge⸗ gestellt bis 31. 12. 17 1 *4 Sachs. landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein 4 ½ Kreditbr. bis Ser. 22, 26 88 (versch. do. do. 35¼ bis Ser. 25 71.1.7) 24, 3 ½ % Schles Altlandschaftl. (ohne Talon) Schles. landschaftl. A. C D, ausgest. bis 24. 6. 17. (alle). Nausgest. bis 24. 12. 17. 4, 3 ½. 3 Schleswig⸗Holstei ld. Kreditv. N, ausg. b. 31.12.. *4, 3 ½, 31 ½ Westfälische b. 3. Folge ausgestellt bis 31. 12. 11.. *4, 3 ½, 3 Westpr. Ritterschaftl. Ser. I— II m. Deckungsbesch. bis 31. 12 94, 2— 3 Westpr. Neulan schaftl. m. Deckungsbesch. bis L Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein

böü

127 11.. ..— . ..

4,8 b G

17.3 e b G 18,1 b G

11925 G

15G 15 G

4,25 G 4,25 b

6,48 G 6,45 b G

d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung.

10 do. 8 do. do. S. A 68

oldstadtschbr. 10

Ztr.⸗Stadt⸗

R. 20 u. 21. 34

28126 & d En; ——öqöqöSqeö X INh c *2

Ohne Zinsb

S. 1.5, uf. 30-34/4

29, 4 ¼ 4,3 Berlin. Pfdbr.alte N. ausgestellt bis 31. 12. 1917 5, 4 v½, 4, % Bertin. Pfdbr. alte 24, 3 ½. Reue Berlin. Prdbr N. ausgestellt bis 31. 12. 1917 4 X, 8 Neue Berlin Pfdbr *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb (Vortriegsstücke! 4 % do. do. Nachtriegsstücke 4 % Magdeburger Stadtpfandbr v. 1911 (Zinstermin 1. 1 7 2 Ohne Zinsscheinbogen u ohne e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. ee geeeee, os. Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S 1.2,5.7-10 †4. versch —,— * do. do. S. 3. 4, 6 Nf do. ·do. Grundrentbr 1-3 4 Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein

Pfandbriefe und Schuldverschreib.

von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.

1.1.7 —,— —,—

—,—

1.4.10%0 —,— 8

Mit Jinsberechnung.

, 0 222222922 Q mo

9

.

rückz 32

S. 92, 93, rz. 33 S. 94,95, rz. 34 2. rz. 32 Ser 1 rz. 32

.blœU &☛ ☚.

do. S. 1 rz 32

10 10

1.4.10 103,8 G 1.1.7 14.10 6

104 G

Heutiger- Boritgee Kurs

Berl. Hyp. B. G.⸗Pf. S. 5 u. 6, uk. 30 . do S. 12. uk. 32

do. S. 13. uk. 33 . do. S. 15, uk. 34 . do. Ser 7, uk. 32 .. do. S 11. uk n2

do. S. 10, Uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch z.4 %ic.⸗

Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1. uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3,. uk. 32 Braunschw⸗Hann. Hyv. G. Pf. 25, rz. 31 do. 00. 1924, rz. 1930 do. do. 1927. rz. 1932 do. do 1928. rz. 1934 do. do. 1926. rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 % ig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hanne .Hyp.⸗Bk. Braunschw.⸗Hann. Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do do unk 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bf. G. Pf. R. 1, uf. 27 do. do. R. 5. uk. 33 do. do. R. 3, uk. 31 do. do. R. 4, uk. 32 do. GldsK. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2. Uk. 31 do. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26,u k. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31 do. S. 34, uk. b. 33 do. S. 36, uk. b. 34 do. S. 30. uk. b. 32 do. S. 31. uk. b. 32 do. S. 33. uk. b. 31 do. S. 32 (Lrq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch.. Anteilsch. z. 4 ½ Lig. GpPf. d. Dt. Hypbk. Deutsche Hyv.⸗Bank Gld Kom S. 6,uk. 32 do. do. S. 7. uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, 19. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2. tg. 32 Frankf. Pfobrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30. do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E.Z, uk. b. 38 do. do. E. 2, rz. ab 29 do. Gld⸗K. E. 4. rz 30 do. do. E. 8. rz. 32 do. do. E. 9. uk. b. 33 GothaGrundkr. GPf A. 3, 3u, 3b, uk. 30 do. do. Goldm. Pf. Abt. 4, uk. v. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, ük. b. 31 do. do. Abt. 3,uk. 34 do. do. do. A. 6. uk. 31 do. do. Goldm. Pf. Abt. 2, ut. b. 29

do. do. GPf. A7Lig.⸗

Anteilsch.z.4 ¼ % Lig.⸗ Glb. Ps. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. GothaGrundtr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 30 do. do. do. 28.u1.34 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfo. E. v ut. 33 do. do. E. (, uk. 33

do. E. A. uk. 28

do. Em. 8, ab ö„4. 30 auslospfl. do. Em. D, ufk. 32 bo. do. Em. H., uk. 32 do. do. Em. A (Movilis.⸗Pfdbr.) do. do. Em. 1. Lig.⸗ Pfob.)o. At.⸗Sch. Anteilsch. 3.22. Lig.⸗ GpPf. Em 1d. Ham⸗

do. do.

do.

Hannor. Bodtrd. Bk. Gld. H Pf. R. 7, uts0 do. N. 1— 6. uk. 32 do. R. 8, uk. 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uf. 33 do. R. 14, uk. 38

GPf. d. Bin. Hyp. B. ff.

K

S

250 ,◻ =2

☛œ☛ △̈ 0

—₰ ,Q ¶☛ 90 &¶☛̃ E1ö

0 U¶☛ , 2 ◻☛ 90

6 do. do. do. A. 1, uk. 281 5

Pf. o. Ant.⸗Sch.] 4 ½

75 G üns

burger dvp.⸗Bankff.

do. R. 9. uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32† do. do. Kom. R. 1uk. 33 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HppPf. R. 10. Pr.

Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. M. 1. ut. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5. tilgb. ab 228 do. Em. 11, rz. ab 38 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 6, rz. ab 82. do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2 krlgb. ab 29 do. Em. 7 (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 7X(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. Enr. 8, rz. 33 Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. Eꝛ, uk. 30

do. E. 4, uk. b. 32

. do. E. 8. uk. b. 33

. do. E. 9. uk. b. 34

do. E. 5. uk. b. 32

. do. S. 1. uk. b. 29 do. do. Em. 7 (Lig.⸗ Pi.) o. Ant.⸗Sch.

Anteilsch. 3.4 1.1Liq Pf. Mal. Hyp. u. Wb. Meckl. Hyp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K. E. 3, rz. 32

do. Em do. Em do. Em. do. Em

r do. do. E. 6. uk. b. 32

Meckl.⸗Strel. Hyp. B G Hyp. Pf. S. 1, u 32 do do S 2 Lig Pf.)

Mein Hyo⸗Bi. Golb⸗

Pfo. Em. 3, uk. b. 50 do. Em. 5, uk. b. 28 8, ut. b. 31 15,. uk. b. 34 17,. uk. b. 33 18. uf. b. 34 do. Em. v. uk. b. 32 do. Em. 11, uk. b. 32 do. Em. 12. uk. b. 31

e ◻¶ᷣ,- l ¶h Gl . —2

ꝙ8

2 8285 2 82

2²⁸

;

x

—₰— 2

8 F8 0

8 8

———öq——ö —AAönede. 2——ö6--ö2'öAIne

1.4.10

1.4.10 1.1.7 1.1.7

1.2.8 1.147

1.4.10

1.1.7 1.1.7

10288 1.1.1 1.1.7 1.10 . 1.4.10 1.1.7 1.17

1.4.10

1.4.10

—'———— Mℳqö 8**2g’ 888ELbööö158

14.10 76,9 b B NRMp. S 20,4 b G

1.1.7 b B

do. Em. 8, uk. b. 29

U. & &◻