1929 / 34 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

FP. Verschiedenes. .“ Berliner Anschlag⸗ und Reklamewesen G. m. *“ Berliner Brennstoff G. m. b. H... .. Berliner Anschaffungs⸗G. m. b. H..... Berliner Schlackensteinwerke G. m. öb. H. Berliner Lehr⸗ und Beschäftigungswerk⸗ sttätten s. Kriegsbeschädigte, Kriegs⸗ hinterbliebene u. andere Erwerbsbe⸗ schrünkte G. imn h KM... Berliner Müllabfuhr A.⸗-G-G.. Städt. Oper A.⸗G. Charlottenburg... 6 verschiedene Gesellschafteenn. .

20 000 20 000 1 000 000 20 000

20 000 20 000 1 000 000 20 000

200 000 5 000 000 700 000

200 000 560 000 700 000 41 685 39 100

7 001 685 5 559 100

Schulden nach dem Stande vom 31. Dezember 1928 einschl. der eigenen Schulden der städtischen Werke in Millionen RM.

4) Anteihen: 1. Aufwertumgsschuld. 2. Inhaberanleihen: a) inländische: 6 % Goldanl. v. 19242. . ... 7 % Goldanl. v. 1926 I. u. II. Ausgabe 5 % Goldschatzanweisungen von 1928. Roggenanleihe .. b) ausländische: 15 Millionen

—₰ L . .

ollaranleihe v. 1925 euigene. durch die

Berl. Städt. Elektrizitäts⸗ werke A.⸗G. ½ Sterling⸗ Anleihe . ... Dollaranleihe von 19221beag .

Dollaranleihe v. 1926 Schweizer

20 Millionen 30 Millionen

71,4 62,6

Schuldscheinanleihen (einschl. Darlehen für Notstandsarbeiten)

Hypotheken (einschl. 16,3 Millionen RM Aufwertungs⸗ ͤCCCC114“*“ 2. Restkaufgelder (ecinschl. 4,0 Millivnen RM Aufwertungs⸗ 8 ööFbbbööbböbbbö8ö6

0) Kurzfristige Schulden: Kümnmereivenvaliun 113,2 201,8 *

Stäbt. Gesellschaften 6 3 6 6 6 6 6 6 6 6 9 906 960 88,5† Gesamtschuld 837,1 Fur die Schulden zu A, B2 und C sind keine Spezialsicherheiten gegeben worden. Das Vermögen und die Schulden der Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen und der Allgemeinen Berliner Omnibus A. G. sind in den vor⸗ stehenden Aufstellungen nicht enthalten. Die schwebenden Schulden dieser Gesell⸗ schaften betrugen am 31. 12. 1928 rund 47,8 Millionen RM. Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt nach dem Stande vom 31. Dezember 1928 in Millionen RM. Für das Siedlungswesen und den Wohnungsbau . . . . . . 2. Für städtische Werke und städtische Einrichtungen, darunter für die 30 Mil⸗ lionen Schweizer Frankenanleihe der Berliner Städt. Elektrizitätswerke N.⸗G.; diese Anleihe ist bereits unter den Schulden mitaufgeführt... .. 3. Für die Hochbahngesellschaft (in bezug auf die Darlehen der produktiven Erwerbslosenfürsorge) 1114“ Für verschiedene gemeinnützige Zweckeek .1

3,5 Millionen

15 Millionen 300,5

52,0 1) 1. 18,3]

59,1 10,8]

41,5

1

25,0 9,7 5,0 1 1 zusammen.. . 81,2 1 Die Bürgschaften zul sind hypothekarisch gesichert, die Bürgschaften zu 2 und 3 erfordern nach der Person der Bürgschaftsnehmer keine besondere Sicherung, von den unter verzeichneten Bürgschaften sind 2 Millionen RM. als nicht gesichert anzusehen. Die großen Werke der Stadt (Elektrizitäts⸗, Gas⸗, Wasserwerke, Straßen⸗ bahnen) werden in der Form der Aktiengesellschaft oder der G. m. b. H. betrieben; sämtliche Aktien oder Anteile stehen im Eigentum der Stadt. 1 Elektrizitätswerte: Ibemion Hee“ Freoimdstrom .46.61ö1ö114.—*—

2* 2* 9 * * 2 2⁴ 2 2* 2⁴ 2 2

686 503 213 Kwstd. 408 525 714 1 095 028 927 Kwstd. 912 882 945 5 377 851

zusammen Neitzhar abgegaben sunnden .. .. Anzahl der Elektrizitätszähler am 31. 12. 1927. Anzahl der Hausanschlüsse am 31. 12. 1927 ... Anzahl der Arbeiter und Angestellten Ende 1927 Gaswerke:

6 886

Gesamtjahresabgabe 1927 . .. Zahl der Werke: 6.

Länge des Rohrnetzes am 31. 12. 19227 Gasmesseranzahl Dezember 1927 . . . . . . .. Anzahl der Arbeiter und Angestellten Ende 1927

Wasserwerke:

32 569 429 com

3 749 km 962 080 6 963

dahh der Hausanschlüsse am 31. 12. 1927 ga l der Pumpwerke: 16 Länge des Rohrnetzes am 31. 12. 19227 Anzahl der Arbeiter und Angestellten Ende 1927 Straßenbahn: insgesamt .. 159,8 Millionen Wagenkilometer 8 oder rd. 439 000 Wagenkilom. durchschn. jeden Tag Beförderte Personen 1927 . .834,7 Millionen Gleislänge Ende 1922 . 1 2890 bm Anzahl der Linien Ende 1927 .. Anzahl der Arbeiter und Angestellten Ende 1927 11I1“1“ 14 002 A1““ Der Nettoertrag der Werke ist nach dem Haushaltsplan für das Jahr 1928 auf 68,3 Mill. RM veranschlagt worden. Haushalt. Der Haushalt schließt ab in Einnahme und Ausgabe (nach Ausschaltung von Verrechnungsposten) für das Rechnungsjahr 927

762 508 767 RM**) 842 512 990 RM 219 980 500 272 610 900 8 982 489 267 RM 1 115 123 890 RM.

*) berichtigt durch Hinzunahme der Hauszinsstener entsprechend der Haus hattsaufstellung für 1928. 3 Bei dem Umfange der Verwaltung und der Höhe der Haushaltsansätze sind im Lause des Rechnungsjahres Abweichungen der Einnahmen und Ausgaben von den Sollbeträgen unvermeidlich. Im Rechnungsjahre 1928 werden sich die Ueberschrei⸗

130 705 663 74 934

8 3 144 8 1 490

Verkehrsleistung 1927

1 1928 Bei der ordentl. Verwaltung mit.. Bei der außerordentl. Verwaltung mit.

Kuf Nr. 1 1100, 398 Stück à

Berlin, im Januar 1929. Preußis

Darmstädter und 9 Deutsche 8

Grund vorstehenden Prospektes sind 1“

N⁴,. 25 060 000,— 5 % Goldschatzanweisungen der Stadt Bertin von 1928, auf Feingoldbafis, rückzahlbar am 1. April 1933 zu 110 %, 2720 Stück à RM 100,— Buchstabe B Nr. 1 2720, 2796 Stück à Reichs⸗ mark 500,— Buchstabe D Nr. 1 2796, 13 850 Stück à RM 1000,— Buchstabe E Nr. 1 13 850, 1100 Stück à RM 5000,— Buch

8 (Eine Reichsmark = ½0 α Feingold) 8b 1 zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden.

che Staatsbank (Sechaudlung). Berliner Handels⸗Gesellschaft. Berliner Stadtbank Girozentrale der Stadt gee. .⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft. ationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien. Delbrück Schickler & Co. Girozentrale Deutsche Kommunalbank. Dreysus & Co. Dresdner Bank. Heardy & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. F. W. Krause & Co. Bantkgeschäft Kommanditgesellschaft auf Attien. Lazard Speyer⸗Ellissen Kommanditge aes. auf Aktien. Mitteldeutsche Ereditbank. Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft. leinem deutschen Notar oder einem deutschen

stabe F 10 000, RM Buchstabe G Nr. 1—398.

Deutsche Ba nt.

erlin. S. Bleichröder.

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[957231½ Bekanntmachung. Durch Beschluß der Zulassungsstelle für Wertpaxriere an der Börse in Köln vom 29. Januar 1929, find die nom NM 400 000 neueu, voll⸗ eingezahlten Stammaktien Serie 1 Nr. 6001 10000 zu je RM 100 und die nom. RM 2 095 000 neuen, mit 25 % eingezahlten Stammaktien Serie II Nr. 24001 bis 31000 zu je RM 100, Serie III. Nr. 4401 5795 zu je RM 1000 der Leipziger Feuer⸗Versicherungs⸗ Anstalt, Leipzig, sämtliche Aktien mit halber Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 1928, zum Handel an der Börse in Köln zuge⸗ lassen worden. Der vollständige Prospekt ist in Nr. 68 der Kölnischen Volkszeitung vom 28. 1. 1929 veröffentlicht worden. Er entspricht dem Prospekt, der anläßlich der Zulassung der vorgenannten Paviere 1 Handel an der Börse in Leipzig im Reichsanzeiger Nr. 264 vom 10. November 1928 veröffentlicht worden ist, mit dem Zusatz, daß bei Abstimmungen über Wahlen in den Aufsichtsrat, Aenderungen des Gesellschaftsvertrags und Auflösung der Gesellschaft nach den Aktienbüchern

10 000 Stimmen gegenüberstehen. Köln, den 7. Februar 1929.

A. Schaaffhausen’'scher Bankverein

G.

der Vorzugsaktien

[95716]

Eement⸗ und Kalkwerke Rombach Aktiengefellschaft i. Liqau., Duisburg. Gemäß § 12 der Satzungen der Gesell⸗ schaft beehren wir uns, die Attionäre zu er am Freitag, den 1. März 1929, nachmittags 6 ½ Uhr, in Oberhaufen, Rhld., im Geschärtsgebäude der Concordia Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft stattfindenden auszerordentlichen Generalversamm⸗ lung einzuladen.

Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Aufhebung des Liquidationsbeschlusses, 2. Wahlen zum Aufsichtsrat. Zur Teilnahme an der Versammlung

und zur Ausübung des Stimmrechts be⸗

rechtigt Hinterlegung der Aktien oder der Depotscheine der Reichsbank oder eines Notars über dieselben, sotern sie spätestens

sammlung (den Tag der letzteren nicht mitgerechnet) erfolgt: bei der Kasse der Concordia Bergbau⸗ Aktien⸗Gesellschaft, Oberhaufen, Rhld., bei der Filiale der Deutschen Bank, Oberhausen, Rhld, bei der Filiale der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Oberhaufen, Rhld. Duisburg, den 7. Februar 1929. Der Liquidator der Cement⸗ und Kalkwerke Rombach Aktiengesell⸗ schaft i. Liqu. Becker.

[93382] „Elbe“ Dampfschiffahrts⸗Actien⸗ Gesellschaft, Hamburg.

Zu der am Montag, den 25. Fe⸗ bruar 1929, vorm. 10 Uhr, Saalöffnung 9 Uhr vorm., Saalschluß 10 Uhr vorm. im „Kaiferhof“, Magde⸗ burg, Kutscherstraße, stattfindenden ordent⸗

tungen voraussichtlich im Rahmen bis zu 5 % der Haushaltsgesamtsumme bewegen.

Gesamtaufkommen der Steuern nach den Haushaltsplänen ““

1927: 377,8 Mittionen RM

1928: 436,0 Millionen RM. 8 Die wichtigsten Steuern zeigen nach den Haushaltsplänen folgendes Auf⸗ lbommien:

1928

102 486 000 RM 86 151 000 33 696 000 32 000 000 97 277 000 19 256 000 19 202 000 12 080 000 13 040 000 3 500 000 7 532 820 10 421 470 8 86

1927 90 003 000 RM. 82 287 000 21 735 200 15 000 000 84 715 000

Anteil an der Reichseinkommensteuer rd. Gemeindegrundsteurr . Grunderwerbsteurr . . Wertzuwachssteur . Gewerbesthnersn.. Anteil aus der Reichsumsatzsteuer Vergnügungssteur. Restetet .„ . .„. . . ... Fiestbsstelher .. . ... Hauszinssteuer (für Zwecke der allgemeinen Verwalkagg) .. ...6161777678.6000 29 794 000

lichen Generalversammlung werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit

eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage und Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts, der Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das 30. Geschäftsjahr 1928.

Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.

Ersatzwahl für das verstorbene Auf⸗ sichtsratsmitglied Herrn W. Eichler; Ergänzungswahl von weiteren zwei Aufsichtsratsmitgliedern an Stelle der ausscheidenden, wieder wählbaren Herren Schiffseigner August Siebert und Karl Meißner.

4. Umschreibung von Aktien.

Die Stadt Berlin umfaßt ein Gemeindegebiet von 878,3 qkm nilt einer Ein⸗ wohnerzahl von rd. 4,2 Millionen. 88 G erlin, im Januar 1929. 1 Magistrat der Reichshauptstadt.

8 ——

Nur mit Aktiennummern versehene

Vollmachten haben Gültigkeit.

Hamburg, den 31. Januar 1929. Der Anfsichtsrat der „Elbe“ Dampf⸗

zurzeit 23 320 Stimmen der Stammaktien

am dritten Werktage vor der Generalver⸗

[95363] Güterskoher Margarinewerke

Aktiengesellschaft in Liquidation,

Güterstoh.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 2. März 1929, nachmittags 3 Uhr, im Hotel Kasserhof in Gütersloh stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eigeladen.

Tagesordunng:

1. Vorlage der Bilanzen nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1927 und 1928 und des Geschäftsberichts.

2. Genehmigung der Bilanzen und Er⸗ teilung der Entlastung an die Liqui⸗ datoren und den Aufsichtsrat.

3. Aufsichtsratswahl.

4. Verschiedenes.

Die Hinterlegung der Aktien laut § 23 des Statuts hat nach Anordnung des

bei der Deutschen Bank Gütersloh oder bei der Dresdner Bank Fil. Gütersloh oder bei einem Notar mindestens drei Tage vor der Generalver⸗ sammlung zu erfolgen.

Gütersloh, den 6. Februar 1929. Die Liquidatoren: Hark. Helmke.

[95712] Mitteldentsche Metallwaren⸗ fabrik A.⸗G., Offenbach a. M.

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 1929, mittags 12 Uhr, in den Ge⸗ schäftsräumen des Notars Rechtsanwalt Hugo Marx in Frankfurt a Main, Goethe⸗ straße 13, stattfindenden 7. ordentlichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗

und Verlustrechnung über das Ge⸗

Vorstands und des Autsichtsrats.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Beschluß über die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung.

Mitteilung des Vorstands gemäß § 240 H.⸗G.⸗B. und Bericht über die hierzu ergriffenen Maßnahmen.

5. Verschiedenes.

Zur Ausübung des Stimmrechts hat die Hinterlegung unserer Aktien oder der von einem Notar oder der Reichsbank über sie ausgestellten Hinterlegungsscheine spätestens am 3. Werktage vor der Ge⸗ neralversammlung

in er bach a. M. bei der Gesellschafts⸗ asse,

in Frankfurt a. M. bei dem Bankhaus F. Frohmann

stattzufinden. Offenbach a. Main, den 7. Februar 1929 Mitteldeutsche Metallwarenfabrik A.⸗G. Der Vorstand. R. Sommer. Heßler.

[95682] Bremer & Brückmann Aktien⸗ geselischoft Praunschweig.

-

Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Generalversammlung auf den 6. März 1929, mittags 12 ½ Uhr, nach Braun⸗ schweig, Hotel Deutsches Haus, ein.

Tagesorduung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts für

2. Beschlußfaßung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz für 1928 nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung und Ge⸗ winnverteilung. 8

3. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalberfamm⸗ lung sind nur folche Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien rechtzeitig bei der Braunschweigischen Staatsbank in Braun⸗ schweig oder bei der Braunschweigischen Bank und Kreditanstalt Akktengesellschaft in Braunschweig oder bei F. W. Krause & Co., Bankgeschäͤft, K. G. a. A. in Berlin Behrenstraße, oder bei der Gesellschaft selbst in Braunschweig, Wilhelm⸗Bracke⸗ Straße! (trüher Juliusstraße), hinterlegen. Hierdurch wird die gesetzliche Ermächti⸗ gung der Aktionäre zur Hinterlegung bei einem Notar nicht berührt. Die darüber ausgestellte notarielle Bescheinigung ist vor Ablauf der festgesetzten Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen. Braunschweig, den 6. Februar 1929.

ahrts⸗Actien⸗Gesellschaft. 2 under, stellv. Vorsitzender.

Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

Aufsichtsrats bei unserer Gesellschaft oder Zweigstelle

Sonuabend, den 9. März

schäftsjahr 1928 sowie Bericht des

Vereinigte Möbelwerke Aktengefellschaft Andernach. Siebente ordentliche Generalver⸗

sammtung am Freitag, den 1. März

1929, nachmittags 3 Uhr, in Ander⸗

nach a. Rhein im Hotel „Zum Anker“. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung per 31. De⸗ zember 1928.

Beschlußfassung über die Genehmi⸗

gung der Jahresbilanz, die Verwen⸗

dung des Reingewinns und die Ent⸗ lastung des Aufsichtsrats und Vor⸗ stands.

3. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio⸗

näre, welche ihre Aktien oder einen von

Bankhaus ausgestellten Depotschein, fotern in letzterem die Nummern der Aktien auf⸗ geführt sind, bis spätestens am 26. Februar 1929 bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft in Andernach hinterlegen. Andernach, den 2 Februar 1920. Der Vorstand. Müller. Böhl.

[95684] Gebrüber Großmann A.⸗G., Brombach. 8

Einladung zur zwölften ordentlichen Generalversammltung am Dienstag den 5. März 1929, nachmitiags 12 % Uhr, im Hotel Zähringer Hof⸗ Freiburg i. Br.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr. 1

.Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinm⸗ Uund Verlustrechnung des abge⸗

scchlossenen Geschäftsjahres.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die Aktionäre, welche in der General⸗ versammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bis abends 6 Uhr ihre Aktien bei der Ge⸗ sellschaft oder den nachstehend ver⸗ zeichneten Stellen zu hinterlegen und die Stimmkarten in Empfang zu nehmen:

Darmstädter u. Nationalbank Komm.⸗ Gef. a. Akt., Berlin, deren Filiale Mannheim und Zweigniederlassung

Freiburg i. Br.,

Dresdner Bank, Berlin, sowie deren Filiale Freiburg i. Br.,

Rheinische Creditbank Mannheim sowie deren Filiale Freiburg i. Br. und Zweigniederlassung Lörrach,

Süddeutsche Diseconto Gesellschair A.⸗G. Mannheim sowie deren Filialen Freiburg i. Br. und Lörrach,

Bank des Berliner Kassen⸗Vereins, Berlin,

Basler Kantonalbank, Basel.

Brombach, den 9. Februar 1929. Gebrüder Großmann Aetien⸗

Gesfellschaft. Ter Vorstand.

[957248 Mittelschwäbische Ueberlandzentrale Aktiengesellschaft, Giengen a. Brenz.

3. Aufforderung zum Umtansch⸗

der Aktien. In der außerordentlichen General⸗ versammlung der 4— vonz 12. Dezember 1927 sind die Aktien der Gesellschaft wie folgt gestückelt worden: 1000 Stammaktien zu je RM 1000,—, 7500 Stammaktien zu je RMN 100,—, 2500 Vorzugsaktien zu je RM 100,—. Die seitherigen Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktien über je RM 20,— sind in der Weise umzutanschen, daß für je 5 Stüc solcher Aktien 1 Stammaktie über RM 100,— gegeben wird, ebenso werden für die seitherigen Stamm⸗ aktien über RM 500,— je 5 Aktien über RM 100,— bzw. für 2 Aktien über RM 500,— 1 solche über Reichs⸗ mark 1000,— ausgegeben. Desgleichen sind die seitherigen Stammaktien über je RM 100,— gegen Stücke gleichem Nennwerts zum Umtausch einzureichen, weil Stammaktien anläßlich der Börseneinführung neu gedruckt wurden. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden aufgefordert, die alten Aktiem nebst den dazugehörigen Gewinnanteil⸗ scheinen zwecks Umtausch bis spätestens 15. März 1929 ein⸗ zureichen bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditges. a. A. Filliale Stuttgart,

der Gewerbebank Giengen e. G b. H., Giengen, Brz.,

der Gesellscha t in Giengen, Brz.

Der Umtausch ist provistonsfrer. so⸗ fern die Einreichung der Aktien am Schalter erfolgt; wird Umtausch im Wege der Korrespondenz veranlaßt, se wird die übliche Provision in Anrec nung gebracht.

Aktien, die nicht rechtzeitig eingereicht werden, werden nach Maßgabe des § 219 Abs. 2 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten alten Aktien ausgegebenen Aktien werden für Rechnung der Be⸗ teiligten verkauft. Der Erlös wird abzügl. der entstehenden Kosten zur Verfügung der Berechtigten gehalten.

Giengen a. Brz., 7. Februar 1928.

Stübben. W. Barthel.

1929. Der Vorstand. Höfle.

2

zum Deutschen

2

Berlin, Sonnabend, den 9. Februar

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[94295 18 Karl Kaltenbach A Söhne Aktien⸗ ge ellschaft, Altensteig, O.⸗A. Nagold. Eimladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Donnerstag, den 28. Februar 1929, vormittags 11 Uhr, in den Geschäftsräumen des öffentlichen Notars Max Kettnaker in Stuttgart, Mittnachtbau, Eingang Gym⸗ nasiumstraße . Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2. Bilanz auf 31. 12. 1928 nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung. 3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

4 Aussichtsratswahlen.

Altensteig, den 31. Januar 1929. Für den Aussichtsrat: Holthaus.

Der Vorstand. Rose.

[95996 Aktiengefelschaft Weftdeutscher

Einkaufsverband in Düsseidorf.

Am Dienstag, den 26. Februar 1929, nachmittags 5 Uhr, findet im Saal l der städtischen Tonhalle zu Düssel⸗ dort unsere ordentliche Generalver⸗ sammlung statt, wozu wir Sie ergebenst einladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilans und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1928. und Beichlußtassung über Genehmi⸗ gung der Bilanz und die Verteilung des Reingewinns.

Erteilung der Entlastung an den Vorstand und an den Aussichtsrat. Neuwahl eines nach § 20 der Satzungen auesscheidenden Mitglieds des Aurtsichtsrats

Erhöhung des Grundkavitals um einen Betrag bis zu 150 000 RM durch Ausgabe von neuen Namene⸗ attien zu se 100 RM. vnter Aus⸗ schluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Atttonäre. Ausgabekurs 100 % zurüglich des Anteils an den Er⸗ höhungskosten, Feststellung der weiteren Bedingungen und die Art der Be⸗ gevung der Aktien, dementsprechende Aenderung der Satzungen, Ermächtt⸗ gung des Aursichtsrats, diese Satzungs⸗ änderung dem Wortlaute nach fest⸗ zustellen.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Der Gesellschat gegenüber gilt nur der⸗ jenige als Aktionär, der im Aktienbuch eingetragen ist. Stimmberechtigte Aktio⸗ näre können sich durch Bevollmächtigten vertreten lassen, der jedoch eben alls Aktionär sein muß. Die Vollmachten bedürfen der schrift ichen Form.

Düss ldorf, den 8. Februar 1929

Der Vorstand. Heinrich Kschebeck.

[95355]. Bilanz per 30. Juni 1928 der P. A. Rentrop Aktiengesellschaft Nordsehl.

Aktiva. Kassen— Banten . Wechsel Schuldner . Effekten. Hypotheken Warenvorräte Grundstücke Gebäude.. Maschinen . Geräte.. Einrichtung Fuhrpark .

2 65612

2 382 59

4 698 31 305 289771 168—

70 000 120 520 39 000 185 163 137 133 7 506

8 095— 29 701

912 313

Passiva. SSr4Z8ZAA“ Gnbige Rückständige Unkosten S“ Hypotheken . ... Aktienkapital.. Reservefondddds .. Gewinn: Vortrag 1926/27 27 842,66

8 55 454 215 407 20 133 14 919 200 000 200 000 40 000

Reingewinn 1927,/28 . 138 556,36 166 309 912 313

rechnung.

Ertrag. Gewinnvortrag 1926/27 Warenrohgewinn.... Grundstücksgewinne..

27 842 1 033 418 55 888

1 117 149

Aufwand. ZIZ1“ Generalunkosten St eeeirn. Abschreibungen.. Reingewinn..

384 475]40 496 814 29 29 610 34 39 849,/97 166 399 02

1 117 149 02 Nordsehl, den 25. September 1928. Der Vorstand.

Albert Rentrop. Heinrich Rentrop.

6. Auslofung usw. von Wertpapieren.

[95725].

Kur⸗ und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit⸗Institut

in Berlin W. 8, Wilhelmplatz Nr. 6. Prospekt über 10 000 000 Goldmark 8 % Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche . Goldpfandbriefe Reihe I. 700 Stück zu je 5000 GM Nr. A 1— 700 = 3 500 000 GM .„—1M“ 3 000 000 8 2 1000 C 1 2500 2 500 000 8 500 D 1— 1000 500 000 2 300 E 1 1000 300 000 150 F 1— 400 60 000 100 dG 1 - 1400 140 000

10 000 000 GM 8

Das Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Kredit⸗Institnt ist von Friedrich dem Großen am 15. Juni 1777 durch Allerhöchste Bestätigung des „Chur⸗ und Neumärkischen Ritterschafts⸗Credit⸗Reglement“ begründet worden. Das Kredit⸗ Institut ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts: eine mit den Rechten einer Korporation ausgestattete landschaftliche Kreditanstalt, welche den Zweck verfolgt, den bepfandbriefungsfähigen Gütern ihres Geschäftsbereichs durch Ausgabe von Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Pfandbriefen einen lang⸗ fristigen, amortisablen Realkredit zu gewähren.

Das Kredit⸗Institut hat seinen Sitz in Berlin W. 8, Wilhelmplatz 6 und seinen Gerichtsstand beim Landgericht I Berlin.

Für den Geschäftsbereich des Kredit⸗Instituts sind fortdauernd die geo⸗ graphischen Grenzen der Kur⸗ und Neumark sowie ihrer Provinzen (Prignitz, Mittel⸗ mark, Uckermark, Neumark) und Kreise maßgebend, wie solche bei seiner Errichtung am 15. Juni 1777 bestanden haben. Infolgedessen gehören zum Kredit⸗Institut außer⸗ halb der jetzigen Provinz Brandenburg insbesondere:

1. von der Provinz Sachsen: die Altmark und der ehemalige Distrikt Ziesar, von der Provinz Pommern: die Kreise Schivelbein und Dramburg, die von der Neumark abgetrennten Teile des Pyritzer, Saatziger und Regenwalder Kreises sowie das zur Uckermark gehörige Rittergut Tantow im Randower Kreise, . von der Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen: die dem Kreise Deutsch⸗ Krone zugelegten, früher zum Kreise Dramburg gehörigen Teile und von der Provinz Schlesien: die dem Kreise Grünberg zugelegten, früher zum Kreise Crossen gehörigen Teile.

Andererseits sind von der Bepfandbriefung beim Kredit⸗Institut ausgeschlossen die Güter in denjenigen Landesteilen, welche erst nach dem 15. Juni 1777 mit der Kur⸗ und Neumark oder der Provinz Brandenburg vereinigt wurden. Dies sind namentlich:

die vormals zum Herzogtum Posen gehörigen, jetzt dem Sternberg'schen Kreise der Neumark einverleibten Güter, die Güter in dem der Provinz Brandenburg zugeschlagenen Markgraftum Niederlausitz, die ehemals sächsischen Bestandteile der Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde und Zauch⸗Belzig, der von Schlesien an den Kreis Züllichau überwiesene frühere Kreis Schwiebus, mehrere von Pommern an den Kreis Soldin überwiesene Enklaven, einige von der Niederlausitz dem Kreise Cottbus zugewiesene Enklaven. 1 Innerhalb der vorbezeichneten geographischen Grenzen können vom Kredit⸗ Institut beliehen werden: a) diejenigen Rittergüter, welche nach den im Jahre 1843 gültigen Ritter⸗ schaft!ichen Abschätzungsgrundsätzen einen Mindestwert von 18 000 haben, 8 b) sonstige Güter, welche nach den vorerwähnten Abschätzungsgrundsätzen einen Wert von mindestens 60 000 oder nach der Grundsteuermutter⸗ rolle einen Reinertrag von mindestens 3600 haben. 1

Dabei ist aber zu beachten, daß von der Teilnahme am Verbande des Kredit⸗ Instituts ausgeschlossen sind: die Domänen und diejenigen Güter, welche sich im Eigentum von Korporationen, Gemeinden, Handelsgesellschaften oder Genossenschaften befinden oder in deren Eigentum gelangen. Die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion ist berechtigt, Ausnahmen zuzulassen, wenn die Handelsgesellschaft oder Genossenschaft landwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Zwecken dient.

Das Kredit⸗Institut, mit welchem unter seiner Haftung zur Unterstützung seiner Operationen sowie zur Förderung und Erleichterung des ländlichen Kredits die Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse verbunden ist, untersteht der all⸗ gemeinen Staatsaufsicht, welche durch das Ministerium für Landwirtschaft, Do⸗ mänen und Forsten ausgeübt wird, sowie der besonderen Aufsicht eines Staatskom⸗ missars, als welcher seit dem Jahre 1886 regelmäßig der jeweilige Oberpräsident der Provinz Brandenburg für die Dauer seines Hauptamtes bestellt worden ist. Es wird unter Mitwirkung der Generalversammlung der Ritterschaftlichen Kreditverbundenen und eines von ihr gewählten Engeren Ausschusses durch die Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion und vier Provinzial⸗Ritterschafts⸗Direktionen verwaltet. Sämtliche Beamte des Kredit⸗Instituts sind mittelbare Staatsbeamte.

Die Generalversammlung bildet die Vertretung der Kreditverbundenen. In die Generalversammlung entsendet die Altmark und Prignitz 4, die Mittelmark 8, die Uckermark 8 und die Neumark 12 stimmberechtigte Deputierte. Die Zahl der Ver⸗ treter der einzelnen Provinzen wird nach der Zahl der bepfandbrieften Güter und der

Pfandbriessumme von zehn zu zehn Jahren von der Generalversammlung unter Zu⸗

stimmung des Staatskommissars neu geregelt. An der Generalversammlung nehmen außerdem die Mitglieder der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion, die Provinzial⸗Ritter⸗ schafts⸗Direktoren und die Haupt⸗Ritterschafts⸗Syndiken teil, und zwar die Haupt⸗ Ritterschafts⸗Direktoren mit Stimmberechtigung, sofern nicht die Beschlußnahme eine Beschwerde über die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion bildet. Den Vorsitz in der General⸗ versammlung führt der Staatskommissar oder der Vorsitzende der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion. Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Deputierten anwesend ist; sie faßt ihre Beschlüsse nach Stimmen⸗ mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Generalversamm⸗ lung wird von der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion regelmäßig jährlich einmal, außerdem nach Bedürfnis berufen. Sie empfängt den Geschäftsbericht der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion über die verschiednenen Zweige der Institutsverwaltung und hat vorbehalt⸗ lich des Staatsaufsichtsrechts über alle Neuerungen in der Verfassung des Kredit⸗ Instituts sowie über die Aenderung der reglementarischen Bestimmungen und Be⸗ leihungsgrundsätze zu beschließen. Sie wählt die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktoren und Haupt⸗Ritterschafts⸗Syndiken und bildet die Beschwerdeinstanz über die Haupt⸗Ritter⸗ schafts⸗Direktion. Sie stellt die Haushaltspläne fest, erteilt die Entlassung für die Rechnung und bestätigt die Nachweisung darüber, daß der Gesamtbetrag der um⸗ laufenden Pfandbriefe den Gesamtbetrag der für das Kredit⸗Institut dinglich gesicherten Forderungen nicht übersteigt.

Der Engere Ausschuß besteht aus sechs Mitgliedern, welche von der General⸗ versammlung aus ihrer Mitte gewählt werden. Er wird von der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion nach Bedürfnis zusammenberufen, prüft das Kassen⸗ und Rechnungswesen des Kredit⸗Instituts und hat in Gemeinschaft mit der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion die Beschlüsse der Generalversammlung vorzubereiten. In einigen, satzungsmäßig be⸗ sonders vorgesehenen Fällen kann er mit zwei Drittel Mehrheit eine Aenderung der reglementarischen Bestimmungen beschließen. Dergleichen Beschlüsse bedürfen ebenso wie alle die reglementarischen Bestimmungen ändernden Beschlüsse der General⸗ versammlung der Bestätigung durch das Preußische Staatsministerium.

Die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion ist die oberste Verwaltungsbehörde des Kredit⸗Instituts und vertritt es nach innen und nach außen. Sie hat ihren Sitz in Berlin und besteht aus drei Mitgliedern, welche von der Generalver ammlung auf sechs Jahre gewählt und vom Preußischen Staatsministerium bestätigt werden. Der von der Generalversammlung zum Vorsitzenden des Kollegiums bereufene Haupt⸗

Ritterschafts⸗Direktor muß seinen ständigen persönlichen Aufenthalt in Berlin haben; die beiden anderen Haupt⸗Ritterschasts⸗Direktoren können ihren regelmäßigen Auf⸗ enthalt auch außerhalb Berlins im Bereich des Kredit⸗Instituts nehmen.

Die Provinzial⸗Ritterschafts⸗Direktionen besorgen den unmittelbaren

Geschäftsverkehr mit den Kreditverbundenen und haben ihren Sitz die Prignitzsche Ritterschafts⸗Direktion in Perleberg, die Mittelmärkische Ritterschaft Direktioni Berli

die Uckermärkische Ritterschafts⸗Direktion in Prenzlau und die Neumärkische Ritterschafts⸗Direktion in Frankfurt (Oder).

Die Satzung des Kredit⸗Instituts besteht aus dem Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Reglement vom 15. Juni 1777 nebst den dazu erlassenen, gehörig bestätigten Nachträgen.

Durch den vom Preußischen Staatsministerium unter dem 20. Januar 1925 (Gesetzsammlung Seite 16) bestätiäten Nachtrag zu den reglementarischen Bestim⸗ mungen und durch den Beschluß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Oktober 1928 veröffentlicht in Nr. 288 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 10. Dezember 1928 ist das Kredit⸗Institut für befugt erklärt worden, auf den Inhaber lautende und seitens des Inhabers unkündbare Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Goldpfandbriefe mit einem jährlichen Zinssatz von 8 % auszugeben. Die Goldpfandbriefe dienen als Gegenwert für Tilgungs⸗ (Amortisations⸗Darlehen, welche das Kredit⸗Institut auf die in einem Geschäfts⸗ bereich belegenen und zur Bepfandbriefung bei ihm geeigneten Güter bewilligt hat, und sind in Preußen als mündelsicher gesetzlich anerkannt (zu vgl. Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Artikel 74 Ziffer 3 in der Fassung des Schätzungsamts⸗ gesetzes vom 6. Juni 1918. § 23 Absatz 3 sowie Verordnung des Staatsministerium über die Mündelsicherheit von Wertpapieren und Forderungen vom 12. Dezember 1927 (Gesetzsammlung Seite 296).

Die Pfandbriefe lauten über Goldmark, welche dem Geldwerte (Preise) einer bestimmten Menge Feingold entsprechen, werden auf der Berechnungsgrundlage des §3 des Münzgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesetzblatt II Seite 254) ausgefertigt, wonach 100 Goldmark einer Menge von 35,842 Gramm Feingold entsprechen, und tragen die im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellten Unterschriften des Vorsitzenden der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion und eines Haupt⸗Ritterschafts⸗Syndikus sowie die handschriftlich vermerkte Unterschrift des die Pfandbriefseintragung in das Goldpfandbriefsregister bescheinigenden Kontrollbeamten. Von dieser Bescheinigung hängt die Gültigkeit der Unterzeichnung der Goldpfandbriefe ab.

Den Goldpfandbriefen werden zur Erhebung der halbjährlich am 1. April und 1. Oktober nachträglich zahlbaren Zinsen auf einen zehn jährigen Zeitraum Zinsscheine mit den Nummern 1 bis 20 beigegeben, von denen der Zinsschein Nr. 1 am 1. April 1929 fällig ist; ferner wird jeder Zinsscheinreihe ein Erneuerungs⸗ schein angefügt, welcher seinen Inbaber zum Empfang der neuen Zinsscheinreihe ermächtigt. Die Zins⸗ und Erneuerungsscheine tragen die im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Unterschrift des Vorsitzenden der Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion.

Die Goldpfandbriefe werden allmählich je nach Fortschreiten der landschaftlichen Beleihungen und der vom Kredit⸗Institut erworbenen Deckungshypotheken in Stücken

zu 5000 Goldmark 3000 „„ 1000 5

500 5

300

150 77 71 7⁷

dem Preise von 1 792,100 Gramm Feingold mit den Nr. A 1— 700

1 075,260 B 1 1000 17 358,420 C 1 2500 2 8. 179,210 D 1 1000 107,526 E 1 1000 53,763 F 1 400 100 71 11u“ 2 35,842 7 G⁸ 1 1400

7 77 7 77

an den Markt gebracht. Die Verwertung der ʒPfandbriefe wird nicht den Darlehns⸗

nehmern überlassen, sondern ausschließlich dürch die mit dem Kredit⸗Institut ver⸗

bundene Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse in Berlin bewirkt. Für die Sicherheit von Kapital und Zinsen der Goldpfandbriefe haften 8 a) das Vermögen des Kredit⸗Instituts, b) die Deckungshypotheken, welche dem Kredit⸗Institut für die in Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefen gewährten Darlehen be⸗ stellt sind, 1 3

c) der aus den Tilgungsbeiträgen der Darlehnsnehmer angesammelte Tilgungs⸗ fonds, welcher getrennt von dem übrigen Vermögen des Kredit⸗Instituts zu verwalten und sicher und zinsbar zu belegen ist, 8

d) die beim Kredit⸗Institut bepfandbrieften Gutsbesitzer nach Maßgabe der §§ 65, 91, 96, 97 des Preußischen Allgemeinen Landrechts Teil II, Titel 6 und des § 2 des Kredit⸗Reglements vom 15. Juni 1777.

Die Goldpfandbriefe werden nur auf Grund von Deckungshypotheken ausgegeben, welche die kreditverbundenen Gutsbesitzer dem Kredit⸗Institut für dessen Forderung an Kapital, Jahreszahlungen (Zinsen, Tilgungsbeiträgen, Verwaltungs⸗ kostenbeiträgen), sonstigen Nebenleistungen und Kosten gemäß dem Reichsgesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923 (Reichsgesetzblatt I Seite 407) und den sonstigen reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschristen bestellt und in das Grundbuch des zu bepfandbriefenden Gutes als Briefhypothek haben eintragen lassen. Die Deckungs⸗ hypotheken müssen, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, erststellige sein; sie werden einzeln in ein Deckungsregister eingetragen und können nur mit Genehmi⸗ gung des Staatskommissars abgetreten oder verpfändet werden. Dem Kredit⸗Institut steht eine Verfügung über die Deckungshypotheken nur zwecks Befriedigung von In⸗ habern der Goldpfandbriefe oder insoweit zu, als vorher ein entsprechender Betrag von Goldpfandbriefen aus dem Umlauf zurückgezogen und vernichtet oder nach Auf⸗ kündigung hinsichtlich des Pfandbriefrechts präkludiert worden ist. Arreste und Zwangs⸗ vollstreckungen in die Deckungshypotheken finden nur wegen der Ansprüche aus den Goldpfandbriefen statt. Im Falle des Konkurses des Kredit⸗Instituts gehen in Ansehung der Befriedigung aus den Deckungshypotheken für die Goldpfandbriefe die Forderungen der Goldpfandbriefgläubiger den Forderungen aller anderen Konkursgläubiger und den Forderungen aus Pfandbriefen anderer Gattungen vor; wegen des Anspruchs der Goldpfandbriefgläubiger auf Befriedigung aus dem sonstigen Vermögen des Kredit⸗ Instituts finden die für Absonderungsberechtigte geltenden Vorschriften der 88 64, 153, 155, 156 und des § 168 Nr. 3 der Konkursordnung entsprechende Anwendung. Die Pfandbriefdarlehen, für welche die Deckungshypotheken bestellt sind, und damit auch die Goldpfandbriefe unterliegen einer regelmäßigen Tilgung (Amorti⸗

ation). Der jährliche Tilgungsbeitrag becrägt ½ %. Die Tilgung des einzelnen

fandbriefdarlehns beginnt mit seiner Fusnahegne und erfolgt in der Weise, daß die halbjährlichen Tilgungsbeiträge Zins auf Zins zu einem besonderen Tilgungsfonds angesammelt werden.

Für jedes in solcher Weise sichergestellte Darlehn darf ein entsprechender Betrag Kur⸗ und Neumärkischer Ritterschaftlicher Goldpfandbriefe ausgefertigt werden. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Goldpfandbriefe muß in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrage gedeckt sein.

Das bei Ausgabe der 8 % Goldpfandbriefe zulässige Pfandbriefdarlehn wird gemäß den von der Staatsaufsichtsbehörde genehmigten Beleihungsgrundsätzen im Anhalt an das Vorkriegsdarlehn errechnet und in jedem einzelnen Fall von der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion festgesetzt. Das Vorkriegsdarlehn wird entweder auf Grund einer Bonitierung oder nach Maßgabe des Grundsteuerreinertrages des zu betsend806,6 vue⸗ h is it acaic 8

Das zulässige Pfandbriefdarlehn, die Beleihungsgrenze, beträg.

a) für die lundwirtschaftlich genutzten Flächen, Fischgewässer (Wasserstücke)

und Gebäude 20 bis 40 % des Vorkriegsdarlehns, 1 5

b) für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen 40 % des Vorkriegsdarlehns.

Ohne weitere Wertsermittlung ist ein Darlehn in Höhe des achtfachen Grund⸗ steuerreinertrages der land⸗ und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zugelassen. Das zulässige Darlehn beschränkt sich auf die Hälfte aller Sätze, wenn das Gut verpachtet ist und sein Inventar dem Pächter gehört. 1

Die Inhaber der Goldpfandbriefe sind berechtigt, von dem Kredit⸗ Institut zu verlangen: 8 1

a) die Zahlung des Geldwerts der in den Zinsscheinen als Zinsen verschriebenen

Menge Feingold zu den Fälligkeitsterminen und 1 b) die Zahlung des Geldwerts der in den Pfandbriefen als Kapital verschrie⸗

benen Menge Feingold in dem Falle, daß die Pfandbriefe zur baren Ein⸗

lösung öffentlich aufgekündigt werden.

Eine solche Pfandbriefsaufkündigung seitens des Kredit⸗Instituts konmnt nur bei Kursen der Goldpfandbriefe über pari in Frage und ist nur zulässig a) zur Belegung der regelmäßigen Tilgungsbeiträge,

b) zur Belegung der Darlehnssummen, welche freiwillig oder unfreiwillig (auf Kündigung des Kredit⸗Instituts, im Zwangsvollstreckungs⸗ oder Enteignungs⸗ verfahren) bar zurückgezahlt werden, und 1

o) bei der Aufgabe des Systems der Goldpfandbriefe. 1

Die Nummern der aufzukündigenden Goldpfandbriefe ermittelt ein Haupt ritterschaftssyndikus durch Auslosung. Aufkündigungen zur Belegung der unfreiwillig zurückgezahlten baren Darlehnssummen sind nur zum Schlusse eines Monats, die

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W. 8, Mohrenstraße 66, 1übri

en Auftündigungen nur zum 1. April oder 1. Oktober zulässig. Die ausgelosten ö“ 11“