Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1929. S. 2
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Erste Zentralhandelsregisterbeilage Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Pfandbriefsnummern sowie Ort und Zeit ihrer Einlieferung werden im Deutschen [957087 1195281] Reichanzeiger 896 5 einer Berliner Börsen- In unsern Aufsichtsrat ist an Stelle des 8 zeitung einmal öffentlichbekannt gemacht, und zwar spätestens vierzehn Tage nach der ausgeschierenen Beamten Hermann Spal⸗ tembe 9 er 2 8 Auslosung. Zwischen dem Tage der Bekanntmachung und dem für die Einlieferung kaver der Beamte Bodo Nn “ rnseng e“ 1“ ö ] der aufgekündigten Goldpfandbriefe bestimmten Tage muß ein Zeitraum von mindestens triebsrat entsandt. 8 im Berliner Pörsen⸗Courier in der “ e. aft ausgezchleden ist 8 einem Monat liegen. Die aufgekündigten Goldpfandbriefe müssen mit den zuge⸗ Schwerin, 7. Februar 1929. Berliner 8 vössen⸗ Zeitung 1 Weser⸗ 4“ hörigen, noch nicht fälligen Zins⸗- und Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zu⸗ Der Vorstand der 8 Zeitung und Noldwessbeutschen Zeitun 1 I. E. Pang Aktiengesellschaft. stande eingeliesert werden. Mit dem für die Einlieferung bestimmten Tage hört die Meckl. Depositen⸗ und Wechseibank. veröffer 1 ekc b Knotb. Schult. Verzinsung der aufgekündigten Goldpfandbriefe auf. Die aufgekündigten, jedoch nicht
Kraftloserklärung. [95677] Unter Hinweis auf die am 28. Sep⸗ Wir geben hierdurch bekannt, daß Herr
veröffentlichten Bekanntmachungen, be⸗
rechtzeitig eingelieferten Goldpfandbriefe werden für sämtliche zurückliegenden Auf⸗ ndigungstermine mindestens einmal jährlich veröffentlicht werden. Sowohl die aufgekündigten Goldpfandbriefe als auch die am 1. April und Oktober zahlbaren Zinsssheine werden in Deutscher Reichswährung ein⸗
[95378]. Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheide⸗
treffend den Umtausch unserer Aktien über RM 120,— gemäß der 2./5. Durch⸗ führungsverordnung zur Goldbilanzver⸗ ordnung erklären wir hiermit nach⸗
[95678]
findende außerordentliche Generalversamm⸗
Auf Antrag eines Aktionärs wird die
Nr. 34.
zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Neich
Tagesordnung für die am 18. d. M. statt⸗
Berlin, Sonnabend, den 9. Februar
anstalt vormals Roeßler. tehende noch im Umlauf befindliche lung der 2 b über jder Geldwert der Stücke Zi ej 2 sch festaestellte 2 Mlgng er Aktionä S 8 8 “ 8 Inhaltvüb ectfan gen EE11114“4“ Uücheen unserer Gesellschaft im Nennwert wie fosnt erweitert eer u““ Erscheint an jedem Wochentag abends Bezugs.. JFAnzeigenpreis für den Raum etnen “] e de L1111eA4“] von RM 120,— für kraftlos: 5. Veräußerung des Vermögens im ganzen. . preis vierteljübrlich 4.50 A.et. Alle Postanstalten ün 1 Petitzet Güterrechteregister, er vom Reichswirtschaftsminister oder von der durch ihn bestimmten Stelle im Deut⸗ Aktiva. RMN „9, Nr. 3 94 35 86 92 93 94 271 322 (arnbe Marie bei Atze dorf 1 d 9 nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 er Vereinsregister 1s E 8 11“ amtlich bekanntgemachte 89 u c 7009 264 03 3923 497/441. 448 546 688 692 735 7. Feebruar 1929. ““ auch die Geschäftsstelle SW 48. Wilhelmstraße 32233=3 . Anzeigen nimmt die Geschäftbstelle an Genossenschaftsregtster TCCCEE “ Wechsel .6858 246/82 740 883/85 951/52 963 1230/33 = 31/ ES idirtes 1.“ 28 1 Befristete Anzeigen müssen 3 Ta Musterregt 1 a) für die 8 1. April und 1. Oktober fälligen Zahlungen die Bekanntmachungen Wertpapiere und Beteili⸗ RM 120,—. . deö Eö“ Eingelne Nummern kosten 15 , Sie werden nut 8 “ “ ba n =e vom zehnten Tage des vorhergehenden Monats und gungben 6754 177 53 Die auf die für kraftlos erklärten Koch. Müsler. gegen bar oder vorhberige Einsendung des Betrages Mxwr-gr afge 88 Konkurse und Vergleichslachen, b) für die am Schlusse eines Monats fälligen Zahlungen die Bekanntmachungen Vorräte: Aktien entfallenden neuen Aktien Pahig s6g. 3 “ einschließtllich des Portos abgegeben. 8 Geschäftsstelle eingegangen sein.. Verschtedenes vom zehnten Tage dieses Monats. Edelmetalle 9 115 039,42 8 unserer Gesellschaft über RM 100,— verene meen 811 8 ₰ 8 8 8
IPao*enne
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Die Umrechnung in Deutsche Reichswährung geschieht nach dem Mittelkurs’ Sonstige
der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London), und zwar a) für die am 1. April und 1. Oktober fälligen Zahlungen auf Grund der amt⸗ lichen Notierung vom zehnten Tage des vorhergehenden Monats und b) für die am Schlusse eines Monats fälligen Zahlungen auf Grund der amt⸗ lichen Notierung vom zehnten Tage dieses Monats. Werden am zehnten Tage des betreffenden Monats Londoner Goldpreise nicht bekanntgemacht oder amtliche Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die vor diesen Tagen zuletzt veröffentlichten Preise oder Notierungen. Ergibt sich bei solcher Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 Reichsmark und von nicht weniger als 2760 Reichsmark, so ist für jede Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. 8 Der ermittelte Geldwert wird von der Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger bekanntgemacht. Zahlstellen für die kostenfreie Einlösung der aufgekündigten Pfand⸗ briefe und fälligen Zinsscheine sind die Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehnskasse in Berlin W. 8, Wilhelmplatz 6, und deren Zweigniederlassungen in Frankfurt (Oder), Prenzlau und Schneidemühl sowie die außerdem öffentlich bekanntgemachten Stellen. Die Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion wird alle die Goldpfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen durch den Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger sowie durch eine Berliner Börsenzeitung veröffentlichen und die Umlaufs⸗ zisser der Goldpfandbriefe vierteljährlich dem Statistischen Reichsamt zwecks Ver⸗ ffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger mitteilen. Das Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Kredit⸗Institut hat in den letzten drei Jahrzehnten die Bepfandbriefungen der von ihm beliehenen Güter durch Ausgabe landschaftlicher Central⸗Pfandbriefe bewirkt. Es sind demgemäß weder Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Roggen⸗ noch bisher Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Goldpfandbriefe ausgegeben worden. Der Umlauf an landschaftlichen Central⸗Roggen⸗ und Goldpfandbriefen, welche auf Antrag des Kur⸗ und Neumär⸗ lischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts zur Ausgabe gelangt sind und deren Deckungs⸗ hypotheken (Deckungsreallasten) zugunsten dieses Kredit⸗Instituts im Grrundbuch eingetragen stehen, beträgt am 31. Dezember 1928 nach Abzug der getilgten Beträge 1 5 % landschaftliche Central⸗Roggenpfandbriefe: 400 960 ½ Zentner 10 % landschaftliche Central⸗Roggenpfandbriefe: 60 705 Zentner 60% landschaftliche Central⸗Goldpfandbriefe: 1 739 650 Goldmar 809% landschaftliche Central⸗Golbpfandbriefe: 22 993 400 Goldmar Berlin, im Januar 1929. b Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktion. von Winterfeld. Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 10 000 000 Goldmark 8 % Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Goldpfandbriefe Reihe I zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden. BVBerltin, im Januar 1929. Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse.
von Schumann. von Roy.
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[95713] Wilhelm Wefers Aktiengesellschaft, Krefeld.
“ Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu gefellschaften. sder diesjährigen ordentlichen General⸗ b versammlung, welche am 9. März [95993 1929, vormittags 1 1 ⅛ Uhr, in Kreseld Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden in den Geschäftsräumen des Herin Notars zu einer ordentlichen Generalver⸗ Decker, Kreseld, Ostwall Nr. 220 mit nach⸗ sammlung auf den 28. Februar 1929, folgender Tagesordnung stattfindet, ein. mittage 12 Uhr, in den Gasthof Magnus 1. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ Breiner in Rietschen eingeladen. und Verlustrechnung des Geschäfts⸗ . Tagesordnung: jahres 1928. Berichterstattung über die letzten Ge⸗ Entlastungserteilung an Vorstand schätsjsahre und Neuwahlen zum und Aufsichtsrat. Aussichtsrat. 3. Beschlußfassung über die Verteilung Stimmberechtigt sind nur dieienigen des Reingewinns. .“ Aktionäre, die ihre Aktien bis zum dritten 4. Neuwahl zum Aussichtsrat. Tage vor der Generalversammlung bei] 5. Verschiedenes.
Vorräte an Chemikalien, Farben, Oxy⸗ den usw. 4 373 350,38 [13 488 389 Grundstücke .2 110 896 Gebaände ..414226 856 Maschinen und Geräte 5 601 328 Einrichtug 1 Bibliothhee.. Patente 1 Schuldner)) 21 238 062 Bürgschaftsschuldner RM 892 685 54 786 925 Passiva. Stammaktienkapital 22 400 000 — Vorzugsaktienkapital. 600 000 Gesetzliche Rücklage.. 2 265 143 Konto für Wohlfahrtsein⸗ richtungen 329 520 Unerhobene Gewinnanteile 20 061 Gläubiger) .25 574 489 Abschreibungen auf: Gebäude. 211 327,83 Maschinen u. ““ Geräte 813 357,97 ] 1 024 685/80 Reingewiuimn 2 573 025/ 78 Bürgschaftsgläubiger RM 892 685
54 786 925/65
¹) Darin enthalten RM 1 214 461,42 Bankguthaben.
Das in Amerika beschlagnahmte Gut⸗ haben der Gesellschaft, das in der Bilanz nicht aktiviert ist, beträgt nach Mitteilung des Treuhänders rund § 2 000 000. Wann und in welcher Höhe hierauf eine erste Aus⸗ zahlung zu erwarten ist und welche Ab⸗ gaben und Steuern von dem vorstehenden Betrag noch abgehen werden, steht zurzeit noch nicht fest. ²) Darin enthalten RM 1 914 468,25 Bankschulden und RM 7 712 161,45 aus⸗ ländische Rembourskredite. Ferner zwei nach den allgemeinen Bestimmungen des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 aufgewertete Passivhypotheken in Höhe von insgesamt RM 58 275,—.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
1927/1928.
Soll. RM Allgemeine Unkosten, Ver⸗ suche, Steuern und ver⸗ tragsmäßige Vergütun
I““ Absschreibungen auf: Gebäude 211 327,83 Maschinen u.
Geräte 813 357,97 b 1 024 685 Reingewinn . 2573 025 8 100 068 515
Haben. Gewinnvortrag v. 1. 10. 27 105 721 Gesamtgewinn aus den ver⸗ schiedenen Geschäfts⸗ zweigen)) . 9 902 794 20
bzw. RM 1000,— werden gemäß §§ 290, 219 H.⸗G.⸗B. zur öffentlichen Ver⸗ steisgezung gebracht. Der Erlös wird ür die Beteiligten zur Verfügung ge⸗ halten bzw. für deren Rechnung hinter⸗ legt werden.
Bremen, den 6. Februar 1929.
Deutsche Schiff⸗ und
Maschinenbau Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
vom Rath, Schoeller & Skene Aktiengefellschaft, Klettendorf bei Breslau.
Die vom Rath, Schoeller & Skene Aktiengesellschaft zu Klettendorf hat in der Generalversammlung vom 11. Januar 1929 beschlossen, das Grundkapital der Ge⸗ sellschaft um RM 5 800 000,—, also von 15 Millionen auf 9,2 Millionen RM herabzusetzen. Die Eintragung des Herab⸗ setzungsbeschlusses ist erfolgt. Gemäß § 289 H.⸗G.⸗B. werden die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft hiermit aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, sofern sie das für erforderlich halten, bei dieser anzumelden.
Klettendorf, den 6. Februar 1929.
vom Rath, Schoeller & Skene
Aktiengesellschaft. Langen. Dr. Burk.
[9571⁴] Trübenbach & Reissig Aktien⸗ gesellschaft Schellenberg i Erzgeb.
Durch Beschluß, der außerordentlichen Generalversammlung der Trübenbach & Reissig A.⸗G. vom 5. Dezember 1928 ist die Fusion dieser Gesellschaft mit der Chemnitzer Actien⸗Spinnerei beschlossen worden.
Wir fordern die Gläubiger der Trüben⸗ bach & Reissig A.⸗G. auf, ihre Ansprüche bei uns geltend zu machen.
Chemnitz, im Februar 1929.
Chemnitzer Actien⸗Spinnerei. AnmxHRaxKUx2xAxxS;xnxn;
[95727]) Kraftloserklärung.
Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger vom 16. Januar 1928, 16. berw. 25. Februar 1928 und 16. März 1928 veröffentlichten Bekannt⸗ machungen, betreffend den Umtausch der über RM 80 lautenden Aktienurkunden gemäß der 7. Durchführungsverordnung zur Goldbilanenverordnung erklären wir hiermit sämtliche noch im Umlauf befind⸗ lichen Stücke über RM 80 für kraftlos. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Aftien unserer Gesell⸗ schaft werden gemäß §§ 290, 219 ;H.⸗G.⸗B. börsenmäßig verkauft und der Erlös wird für Rechnung der Beteiligten hinterlegt werden.
Löwen, 8. Februar 1929.
Zuckerfabrik Frpebeln Aktiengefellschaft.
[94993). Eduard Hammer Aktiengesellschaft, Dresden. Bilanzkonto per 31. Juli 1928.
Soll.
Gebäude⸗ und Grundstücks⸗
Iitc Maschinen⸗ und Fahrstuhl⸗
Inmcc“ 160 600 Inventar⸗ u. Werkzeugkto. 21 500 Fuhrparkkonto „ 14 700] Feeee“ 266 Postscheckkonto „ 1 130/06 Debitorenkonto „ 541 562 86 Hypothekenaufwertungs⸗
ausgleichskonto.. Warenkoönto6— Gewinn⸗ und Verlustkonto:
Verlust aus
1926/27 78 628,92
Verlust aus
1927/28 139 915,87 218 544
2 103 447
648 000
Haben. Aktienkapital: Stammaktien 1 260 000
Aufgewertete Hypotheken⸗
vonteee “ 83 809,42 Kreditorenkonto . 424 981 24 Akzeptkontio 328 656 40
Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Juli 1928.
Verlustvortrag a. 1926/27. Gesamtunkosten.. Abschreibungen auf Sach⸗ voieoeII“ Abschreibung auf Hypo⸗ thekenaufwertungsaus⸗ gleichskonte 13 600, — Verlust auf Außenstände „ 17 492 58 502 726 37 Bruttoertrag 2850 770 85 Eingang auf abgeschriebene Forderungben... 3 711 45
[78 628,92 455 741 10
37 263 7
Verlust inkl. Vortrag.. 218 544/,09
02 726 57
[94405].
Schlesienwerke f. Holzverwertung Aktiengesellschaft Breslau.
Nettobilanz per 31. Dezember 1928.
Aktiva. Anlagewerte 107 400,— Abgänge. 13 875,—
— Abschreibungen 2 316,— 91 209 Maschinen u. Einrichtungen
31 752,— Zugänge. 25 492,95 572,95 Abgänge 1 936,50 55 308,45 Abschreibungen 5 530,45 49 7 Warenbestände. .. 147 Schuldner .. .. 56 8
2
Zinsen für Schulden, die zum Erwerb von Aktien aufgenommen werden, als Werbungs⸗ Der Beschwerdefuhrer hat im Jahre bares Einkommen von 82 594 NM, darunter 61 791 NM Ein⸗ Kapitalvermögen, bezogen. wurde vom Finanzamt auf 22,428 RM festgesetzt und auf diesen einbehaltene Stenerabzug 1152 RM und vom Kapitalertvag mit 6105,90 RM angerechnet.
Die Einkünfte aus Kapitatvermögen stammten aus Dovidenden, die der Beschwordeführer auf Grund seines Aktienbesitzes bezog.
Diese Aktien hatte der Beschwerdeführer zunächst bei einer Bank
auf Kvedit gekauft und alsdann bei einer andeven Bank zur Ab⸗
beckung dieses Kredits ein Darlehen von Für dieses Darlehen mußte der Beschwerdeführer
im Jahre 1927 63 961 NM Schuldzinsen entrichten, deren Abzug das Finanzamt nicht zuließ. Gegen die Entscheidung des Finanz⸗
gerichts, das die Schuldzinsen in vollen Umfang für abzugsfühig Sbeschwerde des Finanzamts.
kann im wesentlichen keinen Erfolg haben. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 des Einkomanensteuergesetes Schuldzinsen grundsätzlich abzugsfähig, es sei denn, daß sie Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhange die Einkommensteuer außer Betracht bleiben, und keine Werbungskosten darstellen. Mktieuverkäufe innerhalb der Dreimonatsfrist des § 42 Llbs. 1 Nr. 1 b des Einkommenstenergesetzes nicht vorgenommen wurden, Berücksichtegung der Schuldzinsen bei der Spekulations⸗ des Ginkommensteuergesetzes aus und braucht auch nicht untersucht zu werden, ob die Schuldzinsen im St dieser Bestimmung etwa als Werbungskosten anzusehen wären. stehende Werbungskosten können die Begriff der ine Berück⸗
bzugsfähigkeit nofleidend ist. b weniger eine Stockung in der Flüssigkeit der Mitte! egt, w⸗ sich das von selbst dahin auswirken, daß die Gläubiger sich nicht Schuld nachlaß, vielmehr nur zu ci Stundungs vergleiche herbeilassen werden. Und daß; solcher nicht zu einem „Soanierungsgewina“ un Zuzugeben ist, daß die Begründung des S. 263) in der ve. g Verneinung, daß der das Unternehmen angeh e kommenst
Einkommensteuer zu einem (teihweisen)
Betrag der Arbeitslohn 1 Darlegungen nicht. öffentlichten Urteils
euerxrechtlich um einen 1 diesem Sinne als betriebsfremd bezeichnet werden muß, von dieser Auffassung kanmn der das Wesentliche der bisherigen Begründung und einengend hevausgestellt, so fallen damit b Angriffe gegen den Standpunkt des Senats, daraus, daß der Gläubigernachlaß den Betrieb
1 Million Reichsmark aufgenammen.
wielt, richtet sich die Recht
Die Rechtsbeschwerde allein nach Handelsre eine Sanierung als eine Verbesserung b W schaftsjahrs auswirken wird. Die Anfangs⸗ und die Schlußbilanz eines Unternehmens, die alle wirtschaftlichen Ausdruck bringen sollen, müssen auch von einem Nachlaß berührt werden. Mit Recht wird hier auf die Aus⸗ wirbung einer Schenkung, wenn sie einem gewerblichen Unter⸗ nehmen gemacht wird, verwiesen. Sinne der handelsrechtlichen Gewinmnbildung aus
Vorzugsaktien 6 000 1266 000—
Wirtschaftsjahrs zumn
8.“ scheidet bie Fvage der Ermittlung des geschäften mach § 48
Gewinns bzw.
912 212
buch § 261, schaft, 1898. S. 168). Als den Dividenden gegenüber Schuldzinsen aber nicht angesehen werden, weil der Werbüngskosben bei Einkünften aus Kapitalvermögen eine Bevüick n Aufwendungen, die in erster Linie die age selbst betreffen, verbiet
heit von Gläubigern zu. Schrifktum sichtigung aller derj Lermögens jenigen Aufwendungen zum Abzug zuläßt, zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der E en gemacht werden. lichen Zusanmenhanges von Schauldz Schuldaufmahmne zum find, mit Einkünften, bleiben, hat der erkennende Sena 11. Juli 1928 VI A 669/27 (Steuer und Wirtse Er hat dabei grund ze Kit nicht eine als Spekulationsgeschäft anzu⸗ h der Dreimonatsfrist vorgenommen tenerbarer Vermögensvermehrungen baver Einkünfte anzusehen seien, und Aktien unter Aufnahme von Schulden regel⸗ Erwerb gerade mit Rück⸗ Auf Grund eedenen Falle den dem Hinweis des nuldginsen zu den llung damit be⸗
et und nur die⸗ die unmittelbar inkünfte aus Zur Frage des wirkbschaft⸗ insen, die anläßlich einer s von Aktien entstanden Einkommensteuer außer Betracht t vereits in der Entscheidung vom schaft 1928 Nr. 528)
bdem Kapitalverm
Hweche des Erwerbe die für die das Recht der kommensttenerpflichtigen
ätzlich angenommen, die Aktien, som ude Veräußerung innerherl wird, auch als Quelle nicht und damit auch nicht baß beim Erwerb von agehen sei, daß der
mäßig davon auszu struerbaren
Einkünfte erfolge. ffassung hat der Senat in dem entschi usen nicht zugelassen und ist Steuerpflichtigen auf die Beziehungen der steuerbaren Einkünften aus gegnet, diese Be⸗ sichtigt werden
Abzug der Schꝛrldai
seiner Aufsichtsvatstellung be so entfernte, daß sie nicht berück⸗ Beziehungen der men —sh eee ro nüicht leugnen tschaftliche⸗
hungen seien Nun sind aber die Schalldzinsen zu den der Besteuerung unter
aus den Aktten zweifellos enger, und man wi mit diesen Einkünften in einem wire en im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 3 — dieser Begriff bungskesten — stehen. Die Rechts Dividenden die Schuldzinsen nicht steuerbaven Einkünften ob eine dieser.
können, daß sie
t weiter als derjenige der Wer e ist also dee, daß beim Bezug von
hl mit steuerbaven als auch mit stehen, und es fragt sich nur,
Schenkung, einen Schu sich zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb rechnen
Zusammnerchang Es muß sich also handeln 1. um Einkünfte im Sinne des
unterschbeden werden, aus welchen Gründen das Unternehmen Denn wenn im einzelnen Falle nur mehr oder el vorliegt, wird
se, zu weit ging. Daß es sich da
Senat nicht abgehen.
9₰
der Vermögenszuwachs aus einem Gläubigernachlaß in der Tat stets und nach allen Richtungen handelsrechtlich a Is Gewinn behandelt waerden darf, mag hier dahingestellt bleiben. IedüneHene 3t uerx kann handlung der Auswirkung eines Gläubigernachlasses Mlornmens micht als dem Gesetz ent⸗ spvechend erachtet werden. Hier 8 auszugehen von § 18 Einkommensteuergesetzes, der aller kommen aus Gewerbe sich als Ueberschuß eine Standes am Beginn und am Ende eines Wirt Einige nötige Ein Gesetz selbst in Satz 2 des Betonung des Satzes 1, da triebsvermögens maß
Wird von einer Gezamtheit von Gläubiger: er nicht bestreiten,
Nachlaß gewährt, so käßt sich allerdings au 1. im weiteren Sinne genommen, im Zusammen⸗
daß der Vorgang Es handelt fich
hange mit dem gewerblichen Unternehmen steht. um Forderungen aus dem Gewerbebe zum Teil nachgelassen werder wird in der Regel nicht nur die vielmehr meist auch die Arbeitsweise des be Unternehmens sein. das ist hier maßgebend, da fremden Vorgang, als der Nachlaß nicht in ammenhange mit der erwerbenden Tätigkeit f gerichteten Vorgängen steht, vielmohr ledig wirtschaftliche Erleichterung der Lage zur Weiterführu nkommensteuerpflichtige Einkünfte bringen Mit Recht wird deshalb (vgl. Lion a. a. Gläubeigernachlaß für das Einkommensteuer neuen Kapitals much wiederum Simon a. a. O. S. 226). er Fortführung d.
n, und der Anlaß zum Nachlaß ührt, bedarf müherer allgemeine wirtschaftliche Lage⸗ oenderen Trotzdem handelt es sich aber, und bei in dem Sinne um cinen betriebs⸗ unmittelbarem Zu⸗ des Unternehmers
i aber Lin⸗ Vorgang handelt, der in und den darau
des Senats schärfer erhebliche Teile der
der Tätigkeit, die ei
wecht der Zu⸗ hmen gleichgeste Wie aber eine Erlecchte⸗ es Betriebs einkommensteuer⸗
des notleidenden Unternehmens mnicht berühre, in sich zusammen. Zunächst für die Auffassung echt ist allerdings zuzugeben, der Ergebnisse des Wirt⸗
zum Unterne
rung der Möglichteit gewinnbringend durch Kapitalzufuhr keine Vermehrung des pflichtigen Einkommmens aus Gewerbebetvieb auch für die Erleichterung der Lage durch Schuldnachlaß anzunehmen. Allerdings Rechtsprechung ein S Konkuürse, Geschäfts lassen ist, eine natürliche Verbindlichkeit bestehen. aber nichts daran, daß zunä Fällen endgültig, die Restschuld 1 utung mehr hat. Sollten aber d.
ennen allgemeinen nach überwiegender ldnachlaß bei einem Zwangsvergleich im sichts⸗ oder Vergleichsverfahren, soweit er⸗ Das ändert in den überwiegendsten ür das Unternehmen beine wirt⸗ ennoch späber Nach⸗ zahlungen erfolgen, so müßten auch sie in Verfolg der hier ver⸗ tretenen Auffassung und einer danach geschehenen Behandlung nun als betriebsfremnd für die einkommenbildende Tätigkeit des Unternehmers angesehen den Gewinn eines späteren Wirtschaftsabschnitts nicht be Hiernach war dem Urteil des Finanggerichts de des Finanzamts Schweidmitz auf Kosten des Reichs als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil von 1928 VI A 1499,28)
14. Nichtabzugsfähigkeit der off Haundelsgese frstste lung Beschwerdefü
Beränderungen des
Diese wirkt sich allerdings im Lion, Steuer und Wirtschaft 1928, Spalte 1081; Staub⸗Könige, Handelsge im. 15 a, 26; Simon, Die Bilanz der Aktiengesell Entsprechende Wirkung kommt für die Handelsbilanz dem Nachlaß eines Gläubigers oder einer Gesamt⸗ ÜUnd es wird deshalb allerdings im der Betriebswirtschaftslehre überwiegend auch „Samierungsgewinn“ als gewinnbeeinflussend behaundelt [Simon, S. 226 g. a. O, spricht von sogenanntem „Sanierungs⸗ gewinn“, der keiner sei, dies allerdings 3u Nachschüssen von Gesellschaftern zur Stütze eines Unternehmens). Ob allerdings
und behandelt werden. Sie könnten
beizutreten und
i 12. Dezember
Vermögenstener Aschaft bei der einheitlichen Gewinn⸗ dem Gewinn der Gesellschafter). Die—— ührervin — eine offene Handelsgesellschaft — will zur Gewinnberechnung des Steuerabschnitts an ihren Einnahmen die von ihr bezahlte Vermögensteuer cbziehen, weil es sich dabei unn Werbungskosten handle.
Die Vorbehörden haben diesen Abzug nicht zugelassen. Dem cht der Einkommensteuer ist die offene Handelsgesellschaft nicht als steuerliches Rechtssubjekt anerkannt. Es erfolgt allerdings für sie nach §§ 65 ff. des Einkommensteuer⸗ gesetzes einheitliche Gewinnfeststellung. die Feststellung des Gewinns (oder Verlustes) je für die ein⸗ den Gesellschafter einer deshalb zur Frage der An⸗ rechnung der Vermögensteuer nichts anderes gelten als für andere einkommensteuerpflichti die Bestimmun
rgesetzes, daß
ings grundsätzlich als Ein⸗ der Einkommensteuer das unterwirft, was 8 Betriebsvermögens bei Vergleich des schaftsjahrs heraus⸗ schränkungen dieses Saßes gibt das § 18; solche ergeben sich weiter aus der nur Veränderungen des Be⸗ nd sind und aus der Anführung von § 7 Abs. 2 Nr. 1 des ““ Hiernach rst bei einem Gewerbebetriebe für das
nicht jeder Ueberschuß im Verg des Betriebevermögens eines
ist beizutreten.
Das bedeutet aber nur
t Gesellschaf Einkommensteuergeset Gewinn Handelsgesellschaf leich von Anfangs⸗ und Endstand znerabschnitts; vielmehr ist er es nur insoweit, als es sich dabei um „Einkü nfte aus Gewerbebetrieb“, § 6 Abs. 1 Nr. 2, handelt oder der fördernde Vorgang unter eine der ander § 6 des Einkommensteuergesetzes gebrach Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb steht. 1 ldnachlaß, kommt allein in oöb sie lassen.
Einzelpersonen. § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommen⸗ ersonalsteuern — die Vecmögensteuer ist allgemein anerkannt, eine Personalstener — an dem ichtigen Einkommen nicht in Abzug gebracht das Einkommen⸗ elt, kann daran nichts ermbhgensteuer nach dem Vermögen⸗ 2 Nr. 2e die offene Handelsgesellschaft als steuer⸗ Zudem ist, worauf das
en Einkommensarten des ht werden kann und im einkommensteuerpfl werden dürfen. steuergesetz und ändern, daß fü steuergesetze § liches Rechtssubjekt behandelt wird.
Schoͤn weil es sich ine Anwendung
der Fima R. Greiner & Co. G. m. b. H. Krefeld, den 6. Februar 1929. 10 068 515144 , — 8 L. 32 b dieser Einkommersteuergesetzes, also um einen Zugang, der nicht ledig⸗ ueenzgevi vras. 11“” in Rietschen binterlegen. Wilhelm Wefers A.⸗G. ¹) In diesem Betrag sind Reichs⸗ Mehr!l D es Ii;ee allis Wertpapiere, Barbestände, V Beziehungen allein ——— ist -2 eees die lich eine Erhöhung des Anlagekapitals darstellt, 2. um gewerb⸗ Finanzgericht mit Recht henweist. auch für die C werbsgesell⸗ erk Ri 78 1 159 g6 S 1“ 16“ b “ 15 Schuldzinsen in abzugsfähige und nicht abzugsfähige zu teilen 2; Fimnkümfte 8 solche, die mit Vorgängen des Gewerbe⸗ schaften des Körperschaft teuergesetzes im § 17 des Körperschaft⸗ Gaswerk Rietschen O / L., mark 1 459 363,80 Steuern enthalten. 8 sind. Auf cine solche Teilung weist der Ausdruck „soweit“ im liche Einkünfte, also solche, die mit Vorgüngen des erbe sgeuergesetzes bestinnnt, daß von dem steuerpflichtigen Einkomanen Attiengesellschaft. 7676995729 8 ¹) Darin enthalten Erträgnis aus „Wert⸗ [95333] “ 361 159ʃ49 68. 15 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes hin, und es er⸗ betriebs in unmittelbarem Zusammenhange steßen. 2 um vpn8 Fersonalsteuern nicht in Abzug gebracht we nden bürfen. Auch Der Vorstand. Aktiengesellschaft fürFinanzierungen papieren und Beteiligungen“ mit Reichs- Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden Passiva “ sfpeeint daher gerechtfertigt, den Abzug der in cinem Steuer⸗ die mit nb der “ 8- 8, stne 8. die Bezugnahme der Beschwerdeführerin auf die Entscheidung des — am Grundstüͤcksmarkt in Liquidation. mark 610 610,85. — hiermit zu der am 5. März 1929, Aktientapital . .. 200 000 — aobschmitt angefallenen Schuldzinsen insoweit zuzulassen, als in solche, deren Erträg nisse besteuert werden sollen, Reichssnanghofs vom 8. Mai 1927 VI A 182⁄2 ist vom Fiuang⸗ [95683] 8 Die Aktonäre der Aktiengezellschaft für, In der heutigen ordentlichen General⸗ mittags 12 Uhr, in den Geschäfts⸗ Reservefonds ö“ 8 vemn gleichen Steuerabschnutt Dividenden bezogen wurden. Diese organische Verbindung haben. gerichte mit Recht als nicht schlüssig zurückgewiesen worden. In „Baldur“ Aktiengesellschaft für Finanzierungen am Grundstücksmarkt in versammlung ist die Verteilung einer rzumes der Gesellschaft stautfindenden Gläubiger .. . . . . g Auffassung veymeidet auch wenigstens innerhalb eines Steuer⸗ Wird ciner Evwerbsgesellschaft eine Schenkung gemacht, so, jemem Falle hat es sich um die .“ euer ge⸗ aärungslose Früchteverwertung in Beilin in Liauidation laden wir zu einer Dividende von 9 0 auf die Stammaktien ordentlichen Generalversammlung Aufw eungshypotheien 26 299 50 abfchmetts das wirtschaftlich unbillige Ergebnis, daß auf der einen berührt das, wenn nicht ausͤrücklich ein anderes vereinbart wird, handelt, die nach § 15 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes bei den uu. aufterordentlichen Generalversaimm, für das Geschäftsjahr vom 1, Hktober 1027 eingeladen. 11ö1“ Seite Einkünfte der Peibenmrung unterworfen werden, die nu; das Grundiapital der Erwerbsgesellschaft nicht. Es handelt sich Körperschaften dieses Gesetzes für die Einkommensermittlung als Die Aktionäre werden zu der VII. or⸗ 1ung auf den 28. Februar 1929, bis 30. September 1928 beschlossen worden. b Tagesordnung: G 5 231 Dde 4 bei 14“ durch Aufnahme von Schulden und damit durch Inkaufnahme der vielmehr um einen Zuwachs zum Betriebsvermögen, der handels⸗ abzʒ ühig z ssen ist. Sie hat der Senat auch bei der offenen dentlichen Generalversammlung auf vormittags 10 Uhr, in den Geschäfts⸗ Die Dividende beträgt auf jede Stamm⸗ 1. Bericht über das Geschäfte jahr 1928. 18 8 per 31. F.c 7 1 hb6o Entrichtung von Schuldzinsen erzielt werden konnten, ohne daß rechtlich den Gewinn beeinflußt. Trotzdem ist aber, wie mit Handelsgesellse für abzugsfähig erklärt und hat dem angefügt, Dienstag, den 26. Februar 1929, räumen des Rechtsanwalts und Notars aktie zu RM 1000,— RM 90,— und auf 35. Vorlegung der Blanz per 31 De⸗ Gewi I1I1I1““ 1X 8 nn Schuldzinfen wenigstens insoweit, als sie die Dividenden⸗ Recht ausgeführt wird (Becker, Einkommensteuergese § 6, daß für Mitglieder einer Personengemeinschaft die Steuern, durch nachmittags 5 Uhr, in die Geschäfts⸗ Dr. Julius Glogauer in Charlottenburg, jede Stammaktie zu RM 100,— RM 9,— zember 1928 und Beschlußfassung dI1 de p 1928 1 230,67 4 009 42 begzüge nicht übersteigen, abgegogen werden dürfen. Hiernach Anm. 24, Zeiles) regelmäßig insofern und insoweit für das die sie deshalb belastet werden, weil sie sich zum Betrieh eines raume des Notars Dr. Ihrcke, Berlin⸗ Kantstraße 6, hiermit ein. und wird abzüglich der Kapitalertrags⸗ hierüber Dez. 1222. ed, eerüagerr⸗ amußte die Vorentscheidung insoweit abgeändert werden, als die Einkommensteuerrecht ein TEe2 Vorgang gegeben, als Gewerbes zu Gesellschafren zusammengeschlossen haben, zu den Schöneberg, Kaiser⸗Wilhelm⸗Platz 2, ein⸗ Tagesordnung: steuer (von RM 9,— bzw. RM 0,90) mit 3 Entlastun des Vorstands und des 361 159 49 ESchuldzinsen nicht in voller Höhe im Betuoge von 63 961 RM. und soweit die Schenkung in keinem Zusammenhange mit der Werbungskosten gehören. Die Vermögensteuer trifft aber die geladen. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der RM 81,— bzw. RM 8,10 von Donnerstag, —* Auflichtsrgts. 8 G Gewinn⸗ und Verlustrechnung. sondern nur in Höhe der erzielten Diwvidenden von 61 791 NM gewerblichen Tätigkeit des Unternehmens oder der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft vom nöhehene
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1. Genehmigung der Bilanz mit Ge⸗ Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlust. den 7. Februar 1929, ab gegen Einreichung 4 Aufsichtsratwahl — — abgesetzt werden durften. (Urteil vom 19. Dezember 1928 Unternehmer steht. Ausnahmsweise kann es anders liegen, wemnn der Einkommensteuer aus nicht, weil sie sich zu einer offenen winn⸗ und Verlustrechnung für das rechnung für das Geschäftsjahr 1928. des Dividendenscheins Nr. 1 an folgenden 9. Statuten änderung wegen Bestellung Generalunkosten.... 219 133,39 FVI A 1508/28.) etwa zur Verbesserung des Betriebs, zur Anstell von wissen⸗ Handelsgesellschaft zusammengeschlossen haben; Vermögensteuer siebente Geschäftsfabr. 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ Einlösestellen ausgezahlt: S. des Vorstands und seiner Belugnisse Abschreibunge.. .. 7 846,45 1. Sanierungsgewinne find nicht einkommensteuer⸗ schaftlichen Versuchen oder ähnlichem geschenkt wirg; soweit sich meüßten die Ceseltschafter zu dem hier gebundenen Vermogen auch Entlastung des Vorstands und Auf⸗ gung der Bilanz und Gewinnver⸗ in Frankfurt a. M.: an der Kasse der sowie wegen Aencerung des Zeitungs⸗ Gewinn per 31. Dezember pflichtig. Hinsichtlich der sogenannten Sanierungsgewinne hat das kaufmännisch in der Tat als reiner —2 auswirkt, bezahlen, wem sie nicht eine offene Handelsgefellschaft gebildet sichts ats. teilung. 8 Gesellschaft,f organs f. d. Bekanntmachungen der 198s.. . 1 230/,67 sich der Reichsfinanghof wiederholt auf den Standpunkt gestellt, handelt es sich bier um ein Einkommen in organischem Zusammen⸗ hätten (ogl. § 46 des Reichsbewertungsgesetzes). Die Vermögen⸗ Herabsetzung des Grundkapitals von] 3. Erteilung der Entlastung. ei der Darmstädter und National⸗ Gesellschaft (§§ 5, 25 und 26 der 1 — daß für ihre Ausweirkung auf ein Betriebsergebnis die Hevan⸗ hange mit der Betriebstätigkeit (vgl. Becker, Einkommensteuer⸗ steuer hat also nicht ihren Grund in dem Zusammenschlusse. 290 0000 RM auf 100 000 RM.]4. Genehmigung der Liquidationseröff⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Ak⸗ Satzungen) 228 21051 ziehung zur Eimkomanensteuer nicht gerechtfertigt sei. Bei dieser gesetz § 18 Anm. 17 b). Entsprechendes gilt für eine Schenkung 2gee war es ein Beweggrund jener Entscheidung, die offene zwecks Beseitigung der Unterbilanz. nungsbilanz. tien Filiale Frankfurt (Main), Diejenigen Aktionäre, die sich an der Bruttoerträgge. .. 228 210,51 Stellungnahme muß es auch nach erneuter Prüfung und gegen an den Eingelkaufmann, wenn sie für das Geschäft gemeint ist. Hande sgesellschaft zu Fragen der Einkommensteuerberechnung, Neuwahl des Aufsichlsrats. Diejenigen Aktionäre, welche sich an der bei dem Bankhaus Gebrüder Beth⸗ Nersammlung beteiligen wollen, baben 2 Beanstandungen im Schrifttum bleiben. Ein anderes erschiene Hier wird aber die Regel sein, daß dem Unternehmer für seine soweit die Verhältnisse entsprechend kisgen, wie die Körperschaften Aenderungen der Satzungen. Generalversammlung beteiligen wollen mann, 8 ihre Aktien mindestens drei Tage vor der 228 210ʃ51 schon an sich unbillig und widerspräche wohl auch dem Billigkeits⸗ Person geschenkt wird; dann schei die Schenkun überhaupt des Körperschaftsteuerge etzes zu behandeln; und das fü jrt wieder
6. Verschiedenes. haben spätestens am 26. Februar 1929 bis bei der Metallgesellschaft, Aktien⸗ Versammlung bei unserer Gesellichaft Fürr IesxaETFASEeECSnasüSemecNavwEEan; empfinden weitester Kreife. Es wird auch nicht aus dem Be⸗ für den Handelsbetrieb aus, Entsprechend muß der Vorgang be⸗ hier für die Vermögensteuer zum Hinweis auf § 17 des Körper⸗ I Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio⸗ abende 6 Uhr ihre Aktien bei der Gesell⸗ gesellschaft, 88 dürfnis der Erfassung aller Einkünfte zur Einlommenbesteuerung urteilt werden, wenn ein einzelner Gläubiger der Unternehmung schaft 2— Zur Ausgleichung von Unbilligkeiten, die sich
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1 b b b — 8 bei einem Notar zu hinterlegen. Die 8 „ — . *‿⸗. — näre, die ihre Aktien mindestens drei schaftskasse oder einem deutschen Notar zu, in Berlin: bei der Darmstädter und 9— s 8 Schlesienwerke für Holzverwertung gerechtfertigt. Kommt für ein gewerbliches Unternehmen wegen schenkweise oder in andexrer Art eine Schuld gans oder zum Teil bei dieser seehandlungsweise dann ergeben könnten, wenn ein Ge⸗ Werktage vor der Versammlung bei der hinterlegen. Im Faus der Hinterlegung Nationalbank Kommanditgesellschaft Hinterlegungsscheme des Notars sind in Liquid. gerechtfertigt. Kommt für e 1 ge
Distontogesellschaft A.⸗G. oder bei einer schem svälestens am Tage vor der General. in München;: bei der Darmstädter und vnht der. Sesenschaft uer Feennemsnasmen e .ä..Jgebee diese Loge dahin aus, daß sie entsprechende Abschreibungen machen rung oder wegen sonstigen Streites über ihren Wert oder nach steuergesetzes über eine diessalls in Frage kommende Zurück⸗
8 E11“ u1““ Ratth vapanh ,. Feeh gesgeen⸗ EI““ den 6. Februar 1929. Generalversammlung vom 29. Januar werden und daß sich bei ihnen dadurch regelmäßig das ein⸗ anderer Richtung über die Güte und Richtigkeit der Forderung zahlung an Vermögensteuer. Aus dieser Vorschrift kann überdie
1an- 1929 aufgelöst. Zum Liquidator ist de tih Einkommen verringern wird. Weil die Streit enstmlden ist. Ein solcher Zusammenhang kann auch anzu- entnommen werden, daß auch das Berer henseenehe davon aus⸗ Die Bilanz hegt zwecks Einsichtnahme Berlin, den 24. Januar 1929. bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Vereinigte unterzeichnete Direktor Friß Fröhlich aus — “ * schon gard oder zum Teil ent⸗ nehmen sein, wenn das Lero-- 2ck, erweöo lebigilch aus Geschäfts⸗ geht, die Vermögensteuer der offenen etsgeens hel set am vom 8. Februar 1929 ab in unserem Der Liquidator Wechsel⸗Bank. Windturbinen⸗Werke A.⸗G Breslau bestellt worden. Die Gläubiger wertet sind, handelt es sich dabei jedoch nicht darum, daß Ein⸗ kulang geschieht. Wird aber ein Einzelnachlaß ohne jeden Zu⸗ einkommensteuerpflichtigen Einkommen nicht abzugsfähig. Nach Büro, Verlin⸗Schöneberg, Feurig⸗ der Aktiengesellschaft für ginan: Frankfurt a. M., den 6. Febr. 1929. Der A * der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre künfte der Einkommenbesteuerung entzsogen würden, deren Er⸗ Pemncgendaneg mit einem Anstand gewährt, so wird sich regelmäßig alledem ist die Rochtsbeschwerde unbegründet, sie war hiernach straße 46/48, aus. zierungen am Grundstücksmarkt Deutsche Golv⸗ und Silber⸗Scheide⸗ Ad Se nces. d Ansprüche bei der Gesellschaft anzumelden. fassung etwa deshalb auus steuertichen Gründen bei dem not, der Vorgang als ein betriebsfremder darstellen und deshalb für zurückzurveisen (Urieil vom 10. Jamuar 1829 VI A 1899/28). Berlin⸗Schöneberg, 8. Februar 1929. iin Liauidation: 1 anstalt vormals Roeßler. 8 elt, Vorsitzender. Breslan, den 31. Januar 1929. keidenden Unternehmen gerechtfertigt wü auch nicht Einkommensteuerrecht das Einkommen nicht beeinflussen . Der Vorstand. Josef Kahn. Busemann. H. Roeßler. G Der Liquidator: Fritz Fröhli „„% 8 ““ “ 1 ö11A1A“ 1“ “
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