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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1929. S. 2.
Beamtendisziplinarrecht schaffen. Das ist nicht gut, und auch nicht so nötig, weil in der Vorkriegszeit bereits eine Aenderung des Gesetzes von 1852 erfolgt ist. Also ich denke nicht daran. — Außerdem sind die Vorbereitungen im Reich weit vorgeschritten, wogegen sie in Preußen noch nicht in Angriff genommen sind. Man beschwert sich bei den Beamtenausschüssen wegen der Basis. (Zuruf rechts.) — Man kann nicht alles mit einem Male machen. (Erneuter Zuruf rechts.) — Jawohl: fertig als Referenten⸗ entwurf ist etwas anderes, als ob man sich in den Gremien über gewisse Grundsätze einigt, die die Voraussetzung für eine Gesetzes⸗ vorlage an das Staatsministerium bilden. Also ist bei der Ver⸗ ordnung über die Beamtenausschüsse bemängelt worden, daß ich einen Querschnitt gemacht habe. Die einen bemängeln, daß ich nicht die Polizeioffiziere mit den Unterbeamten zusammengelegt habe und einen großen Ausschuß für alle Polizeibeamte gebildet habe, und die anderen bemängeln, daß ich die Polizeioffiziere nicht allein genommen habe. Ich habe einen Querschnitt gemacht und habe diejenigen, die innerhalb der Schutzpolizei eine etwas Vor⸗ gesetztenstellung haben, zusammengenommen, die Offiziere, Meister und Obermeister. Ich habe abgelehnt, die Polizeioffiziere zu den übrigen Beamten zu nehmen, weil dann die Vertretung der Po⸗ lizeioffiziere eine Farce gewesen wäre. Ich habe andererseits die Polizeioffiziere nicht allein lassen wollen, weil ich die scharfe Trennung nicht möchte, und weil ich meine, daß die Meister und Obermeister in einem gewissen Polizeioffiziersrang sich befinden, und wenn auch nicht nach dem Polizeibeamtengesetz, so doch faktisch gleiche Interessen haben.
Einen recht breiten Raum bei den Verhandlungen im Hause haben die Erörterungen über Bekleidung und Bewaff⸗ nung eingenommen. Diese Angelegenheit beschäftigt das Mini⸗ sterium dauernd. Aber es ist sehr interessant, zu bemerken, daß über Bekleidung und Bewaffnung innerhalb der Polizei und Oeffenilichkeit kein Mensch vorher geredet hat. Erst in dem Augenblick, wo infolge der Initiative des Ministeriums eine Er⸗ örterung der Frage, wie bewaffnet man besser, wie bekleidet man besser, erfolgte, kamen diese tausend neuen Wünsche, aus deren Vielgestaltigkeit hervorgeht, daß eine einheitliche Linie bei denen, die es betrifft, nicht vorhanden ist. Ich muß mich bei der Be⸗ waffnung und Bekleidung auf den Standpunkt stellen, daß wohl den Beamtenwünschen, da sie die Bekleidung zu tragen und die Bewaffnung zu handhaben haben, so weit wie möglich Rechnung getragen werden soll, aber daß in erster Linie die Bekleidung und Bewaffnung den allgemeinen Bedürfnissen des Staates ent⸗ sprechen muß. Ich habe in Berlin, Bochum und Breslau Be⸗ kleidungsproben mit einer neuen Bekleidung — Schlips, Umlege⸗ kragen usw. — vornehmen lassen. Diese Versuche sind noch nicht abgeschlossen, aber anscheinend bewährt sich die neue Bekleidung nicht, sie liegt, wie es scheint, auch nicht im Interesse der Beamten und wird wahrscheinlich nicht eingeführt werden.
Die Bewaffnung muß so gut sein, wie es irgend geht, und es soll auch da versucht werden, den Wünschen der Beamten nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Aber ich kann nicht so weit gehen, daß ich den Beamten auch die Stichwaffe, den Säbel, weg⸗ nehme. Was ich beabsichtige, ist, eine einheitliche Waffe für die gesamte Polizei zu schaffen, die länger ist als die visherige Waffe. WMann wan dosaat hat dab die Stichwaffo nicht im Interesse der Beamten liege, so geht man immer davon aus, daß das kleine Seitengewehr nicht ganz zweckmäßig ist. Der neue sogenannte Hirschfänger ist etwas länger und infolgedessen zweckmäßiger und wird sich daher zweifellos bewähren. Das alte Militärseiten⸗ gewehr ist verschiedentlich getragen worden, auch der alte Offizier⸗ säbel ist nicht einheitlich von allen getragen worden — einzelne Offiziere konnten ihn noch nicht einmal tragen, je nachdem, woher sie kamen. Daher mußte es mein Bestreben sein, eine einheitliche Waffe einzuführen, um eine einheitliche Waffentradition in der Polizei zu begründen.
Es ist gesagt worden, daß die Bewaffnung mit dem Säbel sich zum Nachteil für die Polizei auswirke. Das ist falsch. Dem⸗ gegenüber ist eine Reihe anderer Beispiele anzuführen, wo diese Waffe von Vorteil gewesen ist. Ein Kollege hat auf England hingewiesen. Nun haben die englischen Bobbys nur den Gummi⸗ knüppel. Meine Damen und Herren, wir wollen es doch unter⸗ lassen, immer auf das Ausland zu exemplizifizieren, und wollen jedenfalls nicht ohne weiteres die Uebertragung des dort Ueblichen fordern; sonst wäre ich genötigt, auch die Kehrseite der Medaille anzuführen. Ich will nur einen Satz sagen: der englische Bobby braucht bald überhaupt keine Bewaffnung, und zwar deswegen nicht, weil der englische Staatsbürger absolut polizeifromm ist; es wird keinem Engländer einfallen, sich gegen die Weisung eines Polizeibeamten auch nur einen Schritt weiter vorwärts oder rückwärts zu bewegen. (Widerspruch und Lachen bei den Kommu⸗ nisten.) Bei der Verkehrsfrage, die Herr Kollege Metzenthin an⸗ geschnitten hat, komme ich vielleicht darauf noch zurück. Tatsache ist jedenfalls, daß das Ansehen der Polizei bei der Bevölkerung in anderen Ländern sehr viel größer ist als in Deutschland (sehr richtig!), nicht etwa deswegen, weil die Polizei dort in ihrer Organisation und personell besser wäre, sondern deswegen, weil dort alle Kreise der Bevölkerung die Polizei als eine Einrichtung des Staates ansehen, der sie unbedingt Achtung entgegenbringen und der sie Folge zu geben haben. (Zuruf rechts: Dort hat man keinen Blaukoller erzeugt!)
Aber meine Damen und Herren, ich will jetzt hier nicht weiter über Bekleidung und Bewaffnung im einzelnen reden. Eins kann ich allerdings nicht unterlassen noch zu sagen: bei den Forderungen nach Bekleidung und Bewaffnung spielt die liebe
Beratung über den allgemeinen Etat des Ministeriums des Innern zum Ausdruck gebracht, daß das Parlament sich überhaupt viel zu fehr in die reine Verwaltung einmischt und dadurch geneigt ist, in Gesetze Bestimmungen aufzunehmen, die die Ver⸗ waltung erschweren, obwohl diese Bestimmungen eigentlich reine Verwaltungsmaßnahmen sein könnten und vom Staatsministe⸗ rium unter eigener Verantwortung zu erlassen wären.
Die Erörterungen über Bekleidung und Bewaffnung gaben mir ungefähr einen Vorgeschmack der Erörterungen, die wir dem⸗ nächst hier im Hause erleben werden, wenn ich dem Hause meine große Umgemeindungsvorlage präsentiere. Auch da bestehen bei den verschiedensten Parteien die allerverschiedensten Meinungen, die vertreten werden, und alles geht so ein bißchen durcheinander.
Ich kann es dann nicht unterlassen, auch auf Kritiken der Oppositionsredner in bezug auf Reden einiger Vertreter von Regierungsparteien Bezug zu nehmen. Ohne zu verlangen, daß die Regierungsparteien sich etwa der Kritik enthalten sollten — das kommt selbstverständlich nicht in Frage, gewisse politische
Erwägungen machen Kritik und unter Umständen auch sehr ernste Kritik unter allen Umständen notwendig —, möchte ich doch bitten, daß die einzelnen Fraktionen erwägen, ob die Redner nicht etwas größere Gesichtspunkte anlegen könnten, statt sich mit Uniformen, mit Kragen, ob mit gelben oder mit weißen Knöpfen, mit Schuh⸗ nägeln und Stiefeln usw. zu beschäftigen.
Dann noch eins, meine Damen und Herren: entweder man hat zu der Regierung, die man gebildet hat und hinter der man steht, das Vertrauen, daß sie es im Interesse des Staates und im Sinne der politischen Auffassung der Koalition richtig macht, oder man hat das Vertrauen nicht, und dann muß man die Kon⸗ sequenz daraus ziehen. Mit Redensarten, daß der Minister wohl will, aber die bösen alten Geheimräte es anders wollen, lann man keine Politik machen und kommt man auch an gewissen selbstausgelösten Peinlichkeiten schon deswegen nicht vorbei, weil man wissen könnte und wohl auch weiß, daß im Ministerium des Inmern sowie bei der ganzen allgemeinen Verwaltung der Chef auch der wirkliche Chef ist und nichts geschieht, wofür er nicht die Verantwortung zu tragen in der Lage ist und auch trägt. (Sehr richtig!)
Uebrigens, meine Damen und Herren, die alten Geheimräte: ich weiß nicht, ob es solche bei mir im Mimisterium überhaupt noch gibt. (Zurufe.) — Ich weiß es nicht; aber bei weitem nicht in der Zahl, wie angenommen wird. Im übrigen ist es ganz falsch, gegen die sogenannten „alten Geheimräte“ zu kämpfen. Es kommt immer darauf an, wer es ist und was sie sachlich leisten. (Sehr richtig!) Ich muß sagen, daß ich auf meine Beamten im Ministerium sehr stolz bin, daß die Arbeit, die mir insgesamt von ihnen vorgelegt wird, als gut bezeichnet werden muß, und daß auch sehr viele Kollegen aus dem Parlament, die mit diesen Herren ständig in Verbindung stehen, gleichgültig, welcher poli⸗ tischen Richtung sie im einzelnen angehören, sehr befriedigt zurück⸗ kommen und feststellen, was für prächtige Menschen das doch sind. (Sehr richtig! und Bravo!l)
Meine Damen und Herren, Sie haben gestern u. a. auch die Kritik von einem Kollegen gehört, den wir alle schätzen, die Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Stieler. Ich möchte gerade Ihnen von der Rechten sagen — weil die Fvage der Außenseiter in den letzten Tagen eine so große Rolle gespielt hat —: hier hat ein Außenseiter gesprochen. Ich bedauere sehr, daß er nicht mehr an der Stelle ist, an der er bisher in Bochum gestanden hat. Gerade die Tätigkeit des Außenseiters in dem Bezirk ist eine zwingende Notwendigkeit und zeigt, wie gervade in gewissen Stellungen die Außenseiter nicht nur Außerordentliches leisten können, sondern geradezu notwendig sind. Es hat im Laufe der letzten Jahre gerade im Industriebezirk Situationen gegeben, wo ein zünftiger Fachbeamter trotz allergrößter Tüchtigkeit, die ihm nicht ab⸗ gesprochen werden soll und kann und darf, das nicht hätte zuwege bringen können, was der Außenseiter zuwege gebracht hat. (Zu⸗ ruf rechts: Das ist eine Intelligenzfrage!) — Ja, es gibt überall solche und solche, und man soll deswegen nicht die eine Gruppe einfach als nicht ausreichend ablehnen.
Es scheint mir aber auch — um darauf zurückzukommen, ver⸗ zeihen Sie die kleine Abschweifung — vom Standpunkt des Parlaments und vom Standpunkt der Unabhängigkeit der politischen Parteien die Erwägung am Platze, ob es richtig ist, daß ihre Sprecher — manchmal möchte man meinen: fast unter Ver⸗ zicht auf eigene Meinung — sich zum Sprachrohr der verschiedenen Beamtenorganisationen machen. Die Reden, die gestern und vor⸗ gestern hier gehalten wurden, sind weder mir noch meinen Herren im Ministerium neu, — vielleicht mit Ausnahme der Reden, die von den äußersten radikalen Parteien hier gehalten worden sind.
Diese kennen wir aber aus den Stilübungen ihrer Eingaben, und Sie werden sich deswegen auch nicht wundern, wenn sie ebenso beantwortet werden; denn wie man in den Wald hinein⸗ ruft, so schallt es bekanntlich wieder heraus. Der Inhalt der übrigen Reden war aber jedenfalls im wesentlichen bekannt aus den vielen Verhandlungen, die im Ministerium zwischen den Herren der Verbände und meinen Herren oder mir und zwischen den in Frage kommenden Herren selbst und meinen Ministerial⸗ beamten gepflogen worden sind, und weil sie im vorigen Jahre zum Teil auch schon einmal gehalten worden sind; denn einige der Beschwerdepunkte ziehen sich ja wie eine Seeschlange schon seit Jahren durch die Debatte.
Wenn man die einzelnen Redner gestern und vorgestern ge⸗ hört hat, besonders auch die sehr temperamentvoll vorgetragenen Reden, dann könnte man meinen, daß es in der Polizei furchtbar
der Industrie oder im Beamtenkörper anderer Ressorts unter⸗ gebracht sind. Diese Beamten werden sich auch durch sonstige Versprechen, auch durch Beförderung nicht davon abhalten lassen, hr der Polizei auszuscheiden, weil ihnen die 10 000 RM ja sicher ind.
Was überhaupt das Halten der Beamten nach zwölfjähriger Dienstzeit betrifft, so ist es richtig, daß der Staat auf die Er⸗ ziehung dieser Beamten ungeheure Mittel verwandt hat, und es wäre erwünscht, wenn recht viele gehalten werden könnten. Ob es aber restlos erwünscht ist, das ist doch eine Frage, die ernstlich zu prüfen ist. Der Polizeibeamte hat einen Dienst zu voll⸗ führen, der an seine körperliche und geistige Frische, insbesondere an seine körperliche Frische große Anforderungen stellt. Nur eine bestimmte Anzahl von Jahren, nur bis zu einem bestimmten Alter kann der Beamte im Straßendienst verwandt werden und muß dann in den Büros beschäftigt werden.
Meine Damen und Herren, Sie haben ja auch dauernd Ihre Kritik darauf gelenkt — Sie haben sie mit Recht darauf gelenkt —, daß zu wenig Polizeibeamte sich auf der Straße befinden. Ich fürchte sehr, Ihre Kritik würde noch schärfer ausfallen und noch berechtigter sein, wenn Sie eines schönen Tages in die Lage kommen würden, dem Ministerium des Innern zum Vorwurf zu machen, daß es nicht Vorsorge getroffen habe, daß unsere alten Beamten nicht mehr auf die Straße kommen, nicht Vorsorge ge⸗ troffen habe, daß junge Beamte vorhanden sind, die den Straßen⸗ dienst versehen können. Wenn Sie aber dem Ministerium die Möglichkeit nehmen, Beamte zu entlassen, damit junge Beamte herangezogen werden können, dann trägt nicht mehr das Mini⸗ sterium, sondern das Parlament die Verantwortung dafür. Ich setze das auseinander, um gleich anzufügen, daß das auch wieder ein Beweis dafür ist, wie sehr gefährlich es für das Parlament ist, sich in Dinge, die die Verwaltung angehen, hineinzumischen, wo trotz aller Anerkennung des besten Willens die letzten Trag⸗ weiten nicht übersehen werden können, weil die Erfahrung nicht zur Seite steht. Dann wollen Sie bitte auch beachten, daß wir nicht in der Lage sind, Etatstellen nach Belieben festzusetzen, denn wir sind ja gehandikapt durch das Ententediktat. Wir können die Schutzpolizei nicht wahllos vermehren. Außerdem haben wir auch mit den Versorgungsanwärtern aus den übrigen Ministerien und aus der Reichswehr zu rechnen, für die Stellen freigehalten werden müssen, so daß nur eine beschränkte Anzahl ausscheidender Polizeibeamter in feste Stellung kommen kann.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole es nochmals, was ich schon bei der Beratung des Polizeibeamtengesetzes gesagt habe, daß der Staat bzw. die Staatsregierung gegenüber keinem Polizei⸗ beamten, der, mag er noch so tüchtig gewesen sein, nach zwölf⸗ jähriger Dienstleistung ausscheidet, den Bruch eines Versprechens begeht. Die Beamten find eingetreten in der festen Ueberzeugung, nach zwölf Jahren ausscheiden zu müssen. Wenn sie nun nach zwölf Jahren ausscheiden, so ist das ein von ihnen selbst ge⸗ wähltes Los, worüber man sich im allgemeinen vielleicht beklagen kann. Es kann aber doch auch nicht übersehen werden, daß ein verhältnismäßig junger Beamter im Alter von 32 Jahren sich auf Grund des Gesetzes durch seine Tätigkeit in der Polizei bereits ein Kapital von 10 000 RM hat zurücklegen können, daß er als Abfindung bekommt. Ich frage: Wer in der Mirtschaft und wer im allgemeinen Leben ist in der Lage, mit 32 Jahren nach zwölfjähriger Tätigkeit ein solches Kapital sich erarbeitet oder erspart zu haben? (Sehr richtig im Zentr.) Ich sage das in aller Oeffentlichkeit, damit es jeder hört, auch auf die Gefahr hin, daß man mir mangelndes soziales Empfinden für die Be⸗ amten vorwirft. Gegenüber dem sehr merkwürdigen Verhalten der Beamtenverbände muß diese Seite der Frage auch mal hervor⸗ gehoben werden. (Zustimmung im Zentr.) Der Staat hat sich nichts mehr vorzuwerfen, wenn er die Beamten nicht anderwei unterbringen kann. Der Staat hat Pflichten auch gegenüber den sozial viel schwächeren, die sich keine 10 000 RM haben erarbeiten können.
Auf diese 10 000 AM hat der Beamte einen Rechtsanspruch, keine gesetzliche Bestimmung kann den Staat davor bewahren. Au diese 10 000 RM sind die hohen Etatansätze zurückzuführen. Nicht der Antrag des Abgeordneten Barteld, die Altersgrenze für den ausscheidenden Polizeioffizier hinaufzusetzen, bringt große Er sparnis; das schlägt verhältnismäßig wenig zu Buche. Aber auch bei den Offizieren müssen wir ständig für Verjüngung sorgen und müssen eine gewisse Einheitlichkeit der Verwaltung im Rahmen der gesamten Organisation innehalten.
Noch einiges zum Parlament. Im Hauptausschuß sind zum Polizeietat etwa 60 Anträge beschlossen worden die sich zum Teil widersprechen. Würde das Staatsministeriun diesen Anträgen nachkommen, dann erst würde es schlimm in der Organisation der Polizei werden. Zunächst darf ich fest⸗ stellen, daß die Anträge nach einer Berechnung des Finanz⸗ ministeriums 6 Millionen Mehrkosten verursachen würden Ich frage Sie nunmehr nicht als Minister, sondern als Kollege, als Mitglied des Landtags: was ist das für eine Politik?! Sie halten in Uebereinstimmung mit mir z. B. die Schaffung eines Grenzfonds von 15 Millionen für dringend notwendig und sind
mit mir der Meinung, daß diese 15 Millionen, die die Staats⸗
regierung nicht hat bereitstellen können, weil sie die Einnahmen nicht erhöhen konnte, unter allen Umständen herausgestrichen werden müssen. Und bei der Beratung im Hauptausschuß kommt
ein Antrag zustande, der die Streichung von 1,5 bis 2 Millionen
beim Etat tasächlich bringt. Aber man kann doch nicht bei
Berliner Börfe vom 11. Februar
Amtli
festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 Löu. 1 Peseta = 0,80 RM l österr. Gulden Gold = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech W. = 0.85 RM. 7 Gld. füdd W. =12,00 RM. 1 Gld. hofl. W = 1,70 RM. 1 Mark Banco
*1,50 RM. 1 skand. Krone = 1 österr. W. = 0,.60 RM. 2.16 RM (Gold = 4.00 RM
1 Dollar = 4,20 RM. 1 Shanghat⸗Tael = 2.50 RM. 1 Den = 2.10 RM. amn 0,80 RM
lieferbar sind.
Das hinter etnem Wertpapier befindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet.
Die den Aktien in der zweiten Spalte betgefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten. die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten
kommenen Gewinnanteil.
Geschäftsjahrs.
bar Die Notierungen fülr Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ ☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am ächsten Borsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Irrtümliche, später amt⸗ h richtiggestellte Notierungen möglichst bald am Schluß; des Kurszetees
richtigt werden. lich
ch
.125 RM
1 Rubel talter Kredit⸗Rbl.) l alter Goldrubel = 3.20 RM. 1 Peso targ. Pap.) = 1,75 RM
1 Pfund Sterling = 20,40 RM
1 Dinar
1 Zloty. 1 Danziger Gulden
1 Pengo ungar. W. = 0.75 RM Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗
sfagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien
als „Berichrigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.
Berlin 6 ½ (Lombard 7 . Amsterdam 4 ½. Brüssel 4 Kopenhagen 5.
Danzig 6 (Lombard 7). Helsingfors 7. Italien 6. London 5 8½ Madrid 5 ½8. Oslo 6 ½. Paris 3 ½ Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 6 ½.
Deutsche feftverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
1 Schilling
1 Peso
= 3.40 RM.
werden
V
Heuldger] Voriger Kurs
6 % Dt. Wertbest. Anl.⸗ 10-1000 Doll., f. 1. 12.2 6 % do. 10.1000 D., f. 35 6 % Dt. Reichs⸗A. 27 utg7 ab 1. 8. 384 mit 5 3 % Dt. Reichssch. „ * (GM, abl. 12.29 4 %, ab 32 5 ℳ6 f. 100 G M. aus 6 % Preuß. Staats⸗An⸗ leihe 1928 auslosb.] 1.2.8
6 ½ ,Preuß. Staatssch.] 1.3 rückz. 1. 3. 29/ 5sahlb 1. 12 6 ½ % do. rz. 1. 10. 30. 6 % Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM⸗ Anl. 27. kdb. ab 1.9. 3 75 d0. Staatsschat rückz. 1. 4. 29 ⁄-ahlb. 2.1 5 8 do. Staatsschatz rückz. 1. 6 33 8 % Braunschw. Staat G M⸗Anl. 28. uk. 1.3.33. 7 % Braunschw. Staace. schatz. rückz. 1.10. 2 8 % Llbeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 33 7 % Lübeck Staatsschatz rückz 1. 7. 29 8c% Mecklbg.⸗Schwer. Reichsm ⸗Anl. 1928 unk. 1 3 33 7 % do. do. 26, tg. ab 27 6 ½ % do. Staatssch., rz. 29 7 % Mecklenb ⸗EStrel. Staatssch., rz. 1. 3. 311 6 % Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, ut. 1. 10 35 7 % Sachsen Staatsscha R. 1, fällig 1. 7 2 7 ⅛% do. R. 2. fä ll. 1. 7. 30 7 %½ Thür Staatsanl. 1926, unk. 1 3. 36 7 ⅛ do. RM⸗A 27 u. Lit. 6, fällig 1 1.32. 6 ½ % Württbg. Staats⸗
1.4.10 taic 1.3.9
1.4.10
1 4.z5ͤb. 2.1 1.3.9 1.4.10 1.7 1.7 1.3.9 1.1.7
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11. 2.
100 G
97 8 ,9 b
99 ⅞ G
88 ,9 G
9 6 100 G
5. 2. 1I1“” 89,6 5b G 887,5b G 887,25 G
91,4 b G
100 G 98 B
78 8 G
n,
100 G 92 %b G 93,25 b 99,8 0 93,5 b G 75 92 G 5,3 b
4,9b G 100 G
schatz Gr. 1. fäfl. 1.3.29 6 ½ % Dtsch. Reichspof⸗
Schatz Fnu 2. rz .. 1.10 b7 68
Ohne Zinsberechnung.
en in „½ Dtsch. Anl⸗Ablösgöschul
ohne Auslosungsschein, do.
AnhaltAnl.⸗Auslosgssch“ do. Anhalt Anl.⸗Ablösgssch.
ohne Auslosungsschein do. Hamoburger Anl.⸗Aus⸗
do.
do.
do.
Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein Mecklenburg⸗Schwerin Anl.⸗Auslosungssch“* Meckl.⸗Schwer. A.⸗Ablös⸗
54 6
52.5 b 14.5b G 53,5 G
losungsscheine“ do.
Sch 26 o Auslosgssch.
*einschl. 1 Ablösungsschuld (in Pdes Auslosungsw.”
9718
54 b G 13,8 b G 52 G
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7
525 G 147b G 5G
Deutsche Wertbest b bis 5 Doll. fäll. 2. 9. 35 in ¼
108,5b G
4 ⅞ Deutsche Schutzgebiet
Anleihe 14.
Gekündigte, ungekündtgte, vertoste und unvertoste ohne Zinsscheinbogen Erneuerungsschein (ausgenommen Posensche)
Rentenbriefe
158,
4,3 ½ Brandenb agst. b. 31 12.17721.1 B 4,368 % Hannov. ausgst b. 31.12.17 23,5 G
4,38½ Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 4,3 ½ Pomm „ausgest. b. 31.12.17 4,8 8 % Posensche, agst. b. 31.12.17
20,98 G
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und ohne
21,05 G 23,5 b
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Heutiger] Voriger Kurz
Hannov Prov. RM⸗A. Reihe 6
do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 Niederschles. Provinz RM 1926, rz. ab 32 do. do. 28, rz. ab 33 OstpreußenProv. RM⸗ Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm Pr. Gd. 26, f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb. RM Ag. 13, unk. 30 do. do. Ausg. 14 do. Ag. 15, uk. 26 do. Ausg. 16 A. 1 do. Ausg. 17 L. do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Rchsm.⸗A. A14, tg. 26 . A. 15 Feing., tg. 27
. Glod⸗A., A. 16, tg. 32 .RM⸗A., A17,tg. 32
.. Gold, A. 18, tg. 32 . RM., A. 19, tg. 32
. Gold, A. 20, tg. 32
. RM, A. 21 , tg. 33
Schatzanw., rz. 110 Wiesbad. Bezirksverb.
Kasseler Bezirksverbd.
Schatzanw., fäll1.5.38
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1.6.12,91,1 9B 1.5.11[90,5 b
Ohne Zinsberechnung.
Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. in X 50,75 5b G Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Gruppe 1* 66 G o. —,— do. 53 G
Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine* M.
63 b G
Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Westfalen Provinz⸗Anl.
do. do. Gruppe?“* do. —,—
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24gr., rz. ab 24
Altenburg (Thür.) Gold⸗A., kdb. ab 31 Augsbg. Schatzanw. 1928, fäll 1. 5. 31
Berlin Gold⸗Anl. 26
1. u. 2. Ausg., tg. 31 do. do. 1924, tg. 25 Bonn RM⸗A. v. 26, rz. 1931 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, kdb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928, kdb. 33.
do. 1926, kdb. 31
1926 R. 1, uk. 31 do. 1926 R. 2, uk. 32 Duisburg RM⸗A
1928, uf. 33 do. 1926, uk. 32 Dütsseldorf RM⸗A. 1926, uk 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1926, uk. 31.12.31 Emden Gold⸗Anl. 1926, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19 tilgb 32 Frankfurr a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, kd b. ab 31.5.32 Görlitz RM⸗Anl.
von 1928, uk. 33. Hagen i. W. RNM⸗
Anl. v. 28, uk. 33 Kiel RM⸗Anl v. 26, unk. bis 1 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, ut 31 Kolberg / Ostseebad RM⸗A. v. 27, rz. 32 Köln RM⸗Anl. v 26, rz. 1 10. 29 Königsberg i Pr.
Gold Ag. 23, ukl. 35 do RMAnl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1928
Ausg. 1, unt 33 Leipzig RM⸗Anl. 28
ukf. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A
1926, uk bis 1931 do. do. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗
Anleihe 25. rz. 30 do. do. 26, unk 31 do. do. 27, unk 32 Mülheim a. d. Ruhr
RM 26, tilgb 81 München Schatzan⸗
weis. 28, fäll. ab31 Nürnberg Gold⸗A.
1926 unk. b 1931 do. do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28.
unt. bis 1931 Oberhaus.⸗Rheinl.
RM⸗A. 27, uk. b. 32
Pforzheim Gold A. 1926, rz. 1931 do. do. RM⸗Anl.
1927, rz. 1932. Plauen RM⸗Anl.
1927, rz. 1932 Weimar Gold⸗Anl.
1926, unk. bis 31
Zwickau RM⸗Ant. 1926. uk his 29
Dresden RM⸗Anl.
Auslosungsscheine“.. e einschl. Ablösungsschuld (in des Auslosungzsw.)
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
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-) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
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96,8 G 75,9 B
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8
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BraunschwStaatsbk. Gld⸗Pfb. (Landsch! R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R. 22. tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom do. Rl5 uk29 do. do. do. R. 21, uk. 33 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfbr. R. 1, 2, tg. 31 do. do. do. R. 7, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 do. do. do. R. 9, tg. 33 do. do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 4 u. 6. tg. 32 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, tg. 32. do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, rz32 do. do. G. Kom., rz29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 .30
.33
.34
.34
.32
8 8 . 32
.. do „tg. 30
. do. Kom. R 12,33
. do. doR. 14tg. 34
. do. do. R. 6, tg. 32 do. do. do. R. 8, tg. 32 Württ. Wohngskred. Ausg. 26, rz. 19321 7
☛ ☛̈ ,¶◻☛ — ◻ 2 2l m◻☛̈ ☛ά
—
£ 2lÆlS 2 cUch ¶ ☛ —
Lipp. Landesbk. 1—9 v. Lipp. Landessp. u. L. do. 2 Oldenbg. staatl. Kred. do do. unk. 31 do. do.
Sachs.⸗Altenb. Landb. do. do. v. u. 10. R. do. ⸗Gotha Landkred. do. do. 02, 03, 05 do.⸗Mein.Ldird. 07-13 do. do. Schwarzb.⸗Rud Lokr. do. do.
do. ⸗Sondersh. Land⸗ kredit, gek. 1. 4. 24
do. do. 27, do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1, kb30 do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 4, kdb. 31 do. do. R. 6, kdb. 32 do. do. R. 3, kdd. 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 Nassau. Landesbani Gd.⸗Pfb. A 8, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. G.⸗K. S 5, rz. 33 do. do. do. S. 6, 7, rz. 34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1. rz. 100, uk. 31 do. do. Komm.Ausg.1 Buchst. A, rz. 100, uk 31 Ostvr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Golo⸗Pf., rz. a. 2.1.30. do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2 N, rz. 32 do. do. Kom. 1a,1b ,ut32 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. R1, uk34 do. do Kom. R. 2. uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 N do. do. Pr. Fg. 25 u 30 do. do. do. 28 R. 2, uk. 33 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 Westfät. Pfdbr.⸗Amt für Hausgrundstücke Gld.⸗Pfd R. 1, uk. 33 do. do. 26 R. 1, uk. 31
Hann. Ldskr. G 26 9
2SINU S
829☛,8.—2
☚
unz. 2674 1.1.7 —,—
konv., gek. 3 ½
8
tg. 32/8
eeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
q
JVVVSV—— —½
S —VSV*2SSSSön 222ͤöZ2g22önèͤͤ— 2ͤ,ö2une 8* —S.
SSSScohchh
—— — O— — —V—Vö--xö
b
n
8,.8K8S2. mcürch SS S 00 — 88
S 12s en en 82
R 129 2
—
—
Ohne Zinsberechnung.
4 x½ —,— 4 + —,— 4 5 — — 3 —,— 38 4 4 3 ½ 4
3¹ 4
3 ½
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, komm unale Giroverbände. Mit rnes
8 † 1.1.7
— — —2
₰ 2
6 8 8 7 7
☛ m -- —;VögSVSVS =SVqSê= do do do do do 8o 80 —⸗ oEgoonheene— ES82888 2220x
1.4.10 94,5 G 1.4.10/95 G 1.3.9 94 G
V 1.4.10/90,75 G
1.4.10/,88 G
—2— h— 2 . ,N
2 2 &☛
☛ m H
do. do 27 R. 1, uk. 32
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch* gekennzeichneten Pfandbrtefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918
8
8
8.8 &
a„mn lcmoen C. Gnb 5 ghdaüchaheh 822
Dtsch. Kom Gld. 25 (Girozentraletg31 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 27 A. 1X. tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗ anweis. 28. rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov., uk 32 do. 26 A. 2 p. 27, ut. 33 Württembg.⸗Spart. Girov Rm., rz. 29
Kassel. Ldskr. S. 22-25 do. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 28
Schleswig⸗Holstein.
do. Ser. 29, unk. 30
Landeskult. Rtbr. 4
1.4.10 996,1 6
1.1.è7 †—,— 1.1.7 5 G
7 1.4.10 99,8 G
Ohne Zinsberechnung.
1.3.9 1 —,— 1.3.9 1.3.9 1.3.9 1.3.9
1.4.10
Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N. 30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gopfdbr SX. Meckl. Ritlerschaftl. Gold⸗Pfandor ... do. do. do. Ser. 1 Ostor ldich Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do do. do. do. do. Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. u.2 do. do. Ausg. Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr... do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1—2 do. do. Ausg. 1— 2 Schles. Ldsch. G⸗Pf. unkündb. b 1.4.30 do. do. Em. 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. Schlw. Holst. [sch. G. do. do.
do. Ausg. 1926 do. Ausg. 1927 do. Ausg. 1926 Ldsch. Kreditv.
Gold⸗Pfandbr. do. do. do. do.
do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Psd. do. do do.
8=A.SS. Gð œ☛ ,—
do. do. do. do.
822USSI2öNI 8S2ð =
2
22
bis 31. 12. 1917
bis 31. 12. 17
(ohne Talon)
24, 3 ½, 3
bis 31. 12. 11... *4, 3 ½, 3 % Westpr.
Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. 10 do. do. 8 do. 7 do. do. S. A6 do. Goldstadtschbr. 10 do. do. 26 u. S 1†8 do. do. 6 Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4,30 10 do. do. Reihe 5, 30/10 do. do. Reihe 7, 3110 do. do. R. 3 u. 6,29 u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10,32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,93 do. do. R. 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 8, 32 do. do Reihe 11,32 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do R. 1u 13, 32
22Uœgohoho Q☚
DeutschePfdbr.⸗Anst. *Dresdn. Grundrens.⸗
Bk. f. Goldtr. Weim GoldSchuldv. R. 2, j. Thür. L. H. B. rz29 do. do. R. 1. rz ab28
Bayer. Handelsbt.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33
do. R. 6, uk. 34 .. do. R. 1, uk. 29 do. R. 2-4, uk. 30 do. R. 5, uk. 31 do. R. 6, uk. 31 do. R. 7, uk. 31 do. R. 1. uk. 32 do. R. 1. uk. 32.
2
24, 3 ½, 3 ⅞ landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17
Nr. 1 — 481 632020
*4. 3 ½. 9% Ostpreußische N, aus⸗
gegeben bis 31. 12. 17
4, 3 ½, 3 % Pommersche PX, aus⸗
gestellt bis 31. 12. 17
*4, 3 ½⅛, 3 ⅛ Pomm. Neul. für
Kleingrundbesitz, ausgesteut
4, 3 ½, 3 ⅛ Sächsische, ausge⸗ estellt bis 31. 12. 17
24 % Sächs. landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein 4 ½ Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) do. do. 3 % bis Ser. 25 (1.1.7) 4, 3 ½—% Echles. Altlandschaftl.
*4, 3 ¼, 3 ½⅞ Schles. landschaftl. A, C. D, ausgest. bis 24. 6. 17 (alle), Nausgest. bis 24. 12. 17 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. N, ausg. b. 31.12. 7 *4, 3 ¼, 3 % Westfälische b. 3. Folge. ausgestellt bis 31. 12. 17... *4, 3 ½, 3 ⅞ Westpr. Ritterschaft!l. Ser. 1— II m. Deckungsbesch. Neuland⸗ schaftl. m. Deckungsbesch. bis IIIo“ † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften.
roese Sgiüirmrrerereceeööe
Pos. S. 1,5, uk. 30-34/4
Anst. Pf. S . 2,5,7-10 ]4 * do. do. S. 3, 4, 6 N3 *do. Grundrentbr 1-3†74 —,— 6 † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsscheln.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanten sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.
Mit Zinsberechnung⸗
2α œ
——P -8=Z*5 —2 — —
έ —
—VVOVSV— 2S*2S** ** —éB—öq——=-W=Y282NS SSSSSSS
——— SüEPEgEEg —2 22N2
SVögVöVögSVgSgS=gV mmEEEERENEEE 22222ö=ö2ö=
—
Ohne “ Gekündigte und ungekündigte Stllcke, verloste und unverloste Stücke. 3 ½8 % Calenberg. Kred. Ser. D. 10., t (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische 23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue —,— *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Obl. Vm Deckungsbesch.
nvöeVöööVöVVöVöSVqg
— — 1 8
Ohne Zinsberechnung. 25, 4½, 4, 3 % Bertin. Pfdbr. atte V, ausgestellt bis 31. 12. 1917 † 5, 4 ⅛, 4,3 ½ % Berlin. Pfdbr. alte † *4, 3 ½, 3½ Neue Berlin. Pfdbr. N, ausgestellt bis 31. 12. 1917† 4 v, 3 ½, 3% Neue Berlin. Pfdbr. † *4 % Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb. (Vorkriegsstücke) ¼
4 % do. do. (Nachkriegsstücke) 4 ½ Magdeburger Stadtpfandor. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7) v † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
e) Sonst Ohne Zinsberechnung.
1.1.7 versch. do.
5,25 b G
17,5 b 18b G 19,28 b
1
ige.
—,—
—,— 9
—,—
9,2 G 5 G
9,2 G 15 G
4,35 8 4,3 G
6,45 b G 6,5 b G
17,25 G
82
—.,—
—,— —,—
—,— —,— —,— —,—
1.4.10
S8
EE
Berl. Hyp. B. G.⸗Pf. S 5 u. 6, uk. 30 do. do. S. 12, uk. 32 do. do. S. 13, uk. 33 do. do. S. 15, uk. 34 do. do. Ser 7, uk. 32 do. do. S 11. uk. 2 do. do. S. 10, uk. b. 32 do. do. S. 9, uk. 32
(Mobilts.⸗Pfdbr.) do. do. S. 8 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch z. 4 %ig⸗ GPf. d. Bln. Hyp. B. Berliner Hyp.⸗Bk. Komm. S. 1, uk. 31 do. do. Ser. 4, uk. 33 do. do. Ser. 5, uk. 33 do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3, uk. 32 Braunschw⸗Hann. Hyp. G. Pf. 25, rz. 31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz 1934 do. do. 1926, rz. 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch Anteilsch. z.4 % Liq.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. f. Braunschw.⸗Hann.
2 2ocach⸗h
£ 2l☛ œ☛ ☛ = 82 œ0 00 ☛
☛
82 .
8
Hyp. Gld. K., uk. 30 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, uk. 31 do. do do. unk 28 Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 . do. R. 5, uk. 33 . do. R. 3, uk. 31 . do. R. 4, uk. 32 . GldK. R. 1, uk. 30 .. do. R. 2, uk. 31
—
S ———
œ S . IcUch
. do. R. 3, uk. 32 Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S. 26. uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S. 28,29, unk. 31 do. S. 34, uk. b. 33 do. S. 36, uk. b. 34 do. S. 30, uk. b. 32 do. S. 31,. uk. b. 32 do. S. 33. uk. b. 31 do. S. 32 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch... Anteilsch. z. 4 ½⅛ Liqg. GpPf. d. Dt. Hypbk. Deutsche Hyv.⸗Bant Gld. Kom. S. 8, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 34 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. R. 2, tg. 32 Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, rz. 34 do. do. E. 7, rz. ab 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 2, rz. ab29 do. Gld⸗K. E. 4, rz30 do. do. E. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33 GothaGrundkr. GPf A. 3, 38a, 3b, ut. 30 10 do. do. Goldm. Pf. Abt. 4, uk. b. 30] 8
inhczsd.Hn. Pf. do. do. Abt. 8, uk. 348. do, do. do. A. 6,uk. 31 17 do. do. Goldm Pf. Aht. 2, uk. b. 29 6 do. do. do. A. 1, uk. 28 5 do. do. GPf. A7 (Lig.⸗ Pf. o. Ant.⸗Sch.) 4. Anteilsch. z. 4 ½ Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer
2½2 2 œG☚ σ œ œ
-29No o. —2 0. ☛
GothaGrundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 30 10 do. do. do. 28.uk. 34 23 damb Hyp⸗B Gold⸗ Hyp. Pfd. E. v, uk. 33 do. E. G, uk. 33 . do. E. A, uk. 28 . do. Em. B, ab 1.4. 30 auslospfl. . do. Em. D uk. 32 1. do. Em. h, uk 32 Ddo 8 (Mobilis.⸗Pfdbr.)4 do. do. Em. L.(Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 Lig.⸗] GPf Em. L. d. Hdam⸗ burger Hyp.⸗Bank Harnnov. Bodtrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7,ut30 vo. R. 1—6, uk. 32 do. R. 8, uk. 32 do. R. 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 33 do. R. 14, uk. 33 do. R. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. do. Kom. R. 1uk. 33 Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. HpPf. R. 10. Pr. Pfandbr.⸗Bk.) uk. 32 do. do. R. 1. uk. 32 Leipz. Hyp.⸗Bk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab 28 do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, rz. ab 34 do. Em. 13, rz. ab 34 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 33 do. Em. 2.tilgb. ab29 do. Em. 7 (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. do. do. E. 7A(Lq. Pf.) do. Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. do. Em. 8, rz. 33 Mecll. Hyp. uWechs.⸗ Bk. Gd. Pf. Eꝛ, uk. 30 do. do. E. 4, uk. b. 32 do. do. E. 8, uk. b. 33 do. do. E. 9, uk. b. 34 do. do. E. 5, uk. b. 32 do. do. S. 1, uk. b. 29 do. do. Em. 7 (Lig.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch.
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102, 75eb 8 102,25 G
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Grundkreoit⸗Bk. f. RMp. S 38 b G
80,75 G 1.4.10 882,25 G
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528b21222ö2œ S=ens
aussieht, und von den einzelnen Polizeibeamten und den leitenden Personen könnte eigentlich kein Hund mehr ein Stück Brot
TWen; Anteilsch. z.4 11Lig G Pi. Mckl. Hyp. u. Wbff. Meckl. Hyp. u. Wechs⸗
4,3 ½ Preußische Ost⸗ u. West⸗. ausgest. b. 31.12.17117.4 b 4,3 ½ Rh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 23, 75 G
do. R. 2, uk 33 Bayer Landw ⸗Bk. GH Pf. R20,2 1 uk. 30
Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗
do do 3 Sch. einschl. ½ Abl Sch.
Eitelkeit eine recht ausschlaggebende Rolle. (Sehr richtig! und einem Teil dieses selben Etats Anträge stellen, die wieder 1110) 1,— 8 Westf. Pfandbrtefamt
17,4 G 23,75 b
RMp. S 21,1b G
b
☛
e“
Heiterkeit.) Ich habe bereits gestern in einem Zuruf gesagt: dem einen ist der Säbel zu lang, dem andern ist er zu kurz. Eins steht fest: außerhalb des Dienstes möchten alle Beamten, ob Offiziere oder Unterbeamte, möglichst einen Schleppsäbel haben. (Heiterkeit.) Daß ich bei solchen Wünschen und Veranlagungen meinen eignen Weg gehen muß, — ich glaube, meine Damen und Herren, das werden Sie einsehen.
Aber, meine Damen und Herren, ich stimme dem Redner zu, der gestern sagte: Ist es denn überhaupt richtig, daß das Par⸗ lament sich mit diesen kleinen und zum Teil kleinlichen Dingen befaßt? Einer der Herren Kollegen hat bei der vorhergehenden
11““ 8 1“
“ .“ 8
nehmen. In Wirklichkeit ist es aber gar nicht so. Was zunächst die Polizeibeamtenkarriere selbst betrifft, so ist der Andrang zur Polizeibeamtenlaufbahn niemals so groß gewesen wie heute. Wenn nach zwölfjähriger Dienstzeit heute mehr Beamte abgehen, als zahlenmäßig vorgesehen ist, so liegt das lediglich daran, daß die Prämie von 10 000 RM winkt, die niemand abhält, aus der Schutzpolizei auszuscheiden, und auch daran, daß die Unter⸗ bringungsorganisation, die in der Polizei in Verbindung mit Wirtschaft, Handel, Verkehr und Industrie geschaffen worden ist, so gut funktioniert, daß schon vor Ausscheiden nach Ab⸗ lauf der zwölfjährigen Dienstzeit diese Beamten in
6 Millionen Mehrkosten verursachen. Wenn man das eine will,
muß man das andere lassen, so schwer es auch fallen mag⸗ (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei: Welcher Antrag ist denn das?) — Die Summe der Anträge bringt eine Mehr⸗ ausgabe von insgesamt 6 Millionen. Es sind eine ganze Reihe von Anträgen dabei, die überhaupt keine Kosten verursachen, teilweise Anträge, für deren Durchführung das Ministerium bereits Maßnahmen eingeleitet hatte usw.
Mir scheint also, daß es nur dieses Hinweises und dieser Aufklärung von mir bedarf, um auch Sie zu der Ueberzeugung zu bringen, daß das keine gute Politik ist. Die Mahnung, die
4,38 Sächsische agst. b. 31.12.17 4,32 Schlesische, agst. b. 31.12.17 4,3 8 Schl⸗Holst agst. b. 41.12.17
Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial⸗ und
preußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 33 8 do. do. 26. kdb. ab 32,7
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1 B tilab ab 26, R
do. RM⸗A. R. 2B. 4 B u. 5 8 do. do. R. 10, tgb. 34 8 do. do. R. 38, rh. 1037
8
23,16 3.36 18.95 G
23,1 G 23,3 G 19 B
Emschergenossensch. A. 6 R.A 26, tg. 31 do. do. A. 68B27, t82 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., rz 29 §
do. Ag 7. cz. 31 § do. Ag. 4. rz 26 5
F sichergesteält.
ein c d. Auslosungsw.) in † 505⅞ G Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl.¹ „Abl.⸗Sch. (in †% d Auslosungsw.)
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
do. —-,—
ba en
f. Hausgrundstücke
4 ½
1.1.71 —,—
Anl.⸗Auslosgssch. S do do. Ser.
c) La
Mit 3 Kur⸗ u. Neumärk. Rittsch Feingold do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe do. do. Reihe B
DdiKomm.⸗Sammelabl.⸗
do. do. ohne Ausl.⸗Sch.] do. *einschl. ½⅛ Ablösungsschulo ein p des Auslosungsw.).
1* 2 *
52,1 b
in ½ do. (69,6 b
52,3 b 69,6 b 23 b G
23 b
ndschaften. insberechnung.
92.5 b
81,75 B 1,75 B “
60e RϑꝘ l 0 G0
92,5 b 94 G
Bayer Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 11-25, 36-79, 8487rz29.30 do. S 80, 83, 88, 89
rllckz 32
do. S. 90, 91. rz. 33 do. do. S. 92, 93, rz. 33 do do. S. 94,95, rz. 34 do. S 1—2. rz. 32 do. Ser 1 do. Ser. 2, rz 32 do. Komm. S. 1 — 10 do do S. 1 rz 32 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pfs.
Ser 2, unt b. 30 do. do. Ser. 3, uk. 30 dö
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Bt. Gld. K. E. 3, rz. 32 do. do. E. 6, uk. b. 32 Meckl.⸗Strel. Hyp. B GHyp. Pf. S. 1,u 32 do do S. 2e Lig Pf.)
Mein Hyp⸗Bt. Gold⸗ Pfo. Em. 3, uk. b. 30 . Em. 5, utk. b. 28 Em 8, ut. b 31 Em 15. uk. b. 34 . Em. 17, uk. b. 33 . Em. 18, uk. b. 34 Em. y, uk. b. 32 . 11, uk. b. 32 . 12, uk. b. 31
2, uk. b. 29
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92,5 G 78 G
7,8 G 79,25 G
886* G 95,2 b