1929 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Feb 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 47 vom 25. Februar 1929. S. 2

des Kreisjugendamts in Minden, Unterhalt vom 18. September 1928 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres vierteljährlich im voraus 75 RM zu ahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ süreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Peters⸗ hagen (Weser) auf den 11. April 1929, 10 Uhr, geladen.

Petershagen (Weser), den 11. Fe⸗ bruar 1929.

- Das Amtsgericht.

[99700] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjä rigen Geschwister Quade in Reppen, vertreten durch ihren Pfleger Kaufmann Kurt Schikore in Reppen, klagen gegen ihren Vater den früheren Friedhofsgärtner Wilhelm Quade, früher in Reppen wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unterhaltsrente, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von monatlich 60 RM seit dem 1. Januar 1929 und der Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Sie laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Reppen vom 11. April 1929, vor. mittags 10 Uhr. Dieser Antrag der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekanntgemacht.

Revppen, den 19. Februar 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

1100043] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Rentners Gottfried in Bad Freienwalde (Oder), Fischerstraße 19, Klägers, Proseßbevoll⸗ mächtigter. Rechtsanwalt Dr. Dehne in Bad Freienwalde (Oder), gegen 1. den Arbeiter Otto Häufel, 2 dessen Ehefrau Anna Häufel geb. Gottschalkf, früher in Berlin Fruchtstraße 60, jetzt unbekannten Aufenthalts, Betlagte, wegen Aufhebung des Mietverhältnisses, werden die Be⸗ klagten zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf 2. Mai 1929, 9 Uhr, vor das Amtsgericht im Bad Freienwalde (Oder) Zimmer 14, ge⸗ laden. (3. C. 658/28.)

Bad Freienwalde (Oder), den 19. Fe⸗ bruar 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [100046]) Oeffentliche Zustellung.

Rosa Oberle, Dentistenehefrau in Eßlingen, Wehrneckarstraße 2 klagt gegen den zuletzt in Neuhausfen a. F. wohnh. Druckereiinhaber Karl Milling aus Miete und beantragt vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 120 RM und auf Anerkennung des Rechts der Klägerm. auf vorzugsweise Befriedigung aus dem bei der Gerichtskasse Eßlingen Hinter⸗ legungsbuch 1 915 hinterlegten Versteige⸗ rungserlös von 150 RM. Zur münd⸗ lichen Verhandlung wird Beklagter vor das Amtsgericht Eßlingen auf Mittwoch, den 10. April 1929, nachmittags 3 Uhr, geladen.

Amtsgericht Eßlingen. [99697] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. der Landwirt Ignatz Nolte, 2. der Landwirt Andreas Solf, g. der Landwirt Heinrich Schnurbusch, sämtlich in Neustadt (Kreis Worbis) und vertreten durch den Rechtskonsulenten Hermann Lindemeyer in Kaltohmfeld, 4. die Minderjährigen Anna, Karl, Bruno und Waltraut Bley in Neustadt, vertreten durch ihren Pfleger Maurer Franz Wagner daselbst, gegen den Maurer Josef Bley, zuletzt in Neu⸗ stadt, Kreis Worbis, wohnhaft, und seine Ehefrau Maria geb. Sommer da⸗ selbst, die Kläger zu 4 jedoch nur gegen Josef Bley. Nolte verlangt Lohn für Holzschneiden 1927 und beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, 18,20 RM nebst 10 % Zinsen von 14 RM seit 1. 6. 1927 zu zahlen. Solf verlangt Ackerlohn von 1927 und Pachtgeld und hat beantragt, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, 70,75 RM nebst 8 % Zinsen von 28 RM seit 1. 2. 1927, auf je 20 RM seit 1. 6. 1927 und 1. 9. 1927 sowie 2,78 RM Mahnkosten zu zahlen. Schnurbusch verlangt Fuhr⸗ und Acker⸗ lohn von 1927 und hat beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, 121,70 RM nebst 8 % Zinsen seit 1. 1. 1928 zu zahlen. Die Kläger haben ferner beantragt, den Beklagten auch zur Duldung der Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut seiner Frau zu verurteilen. Die Geschwister Bley verlangen Lebensunterhalt und haben beantragt, den Beklagten als ihren Vater zu verurteilen. vom 1. 1. 1928 ab eine monatlich im voraus zu entrich⸗ tende Geldrente von je 20 RM zu zah⸗ len. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Groß Bodungen auf den 4. April 1929, 9 Uhr, geladen.

Groß Bodungen, 14. Februar 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [99680] Oeffentliche Zustellung.

Der Fleischermeister Reinhold Se. in Oberröblingen a. See,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Felixbrodt in Halle a. S., klagt gegen den Gutsbesitzer Reinhold Holze, früher in Hornburg bei Ober⸗ röblingen a. See, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 749,20 Reichsmark nebst 8 % Zinsen seit dem

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als! 19. April 1928 zu zahlen, das Urteil

für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Halle a. S. auf den 4. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt vertreten zu lassen

Halle, den 19. Februar 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [99683] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurermeister Jakob Müßenich in Rübenach, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Maur II und Frank in Koblenz, klagt gegen 1—4 pp., 5. Ehe⸗ frau Josef Liebhart, Anna geb. Hof⸗ mann, 6. deren Ehemann Josef Lieb⸗ hart, 7. Andreas Hofmann, geb. am 31. 8. 1891, diese drei ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrag: 1. die Beklagten zu 1, 3, 5 und 7 zu verurteilen, die Löschung der in Abteilung III Nr. 2 des Grund⸗ buchs von Rübenach Blatt 1369 für die Witwe Andreas Hofmann, Luise geb. Rehm eingetragenen Hypothek von 4000 Reichsmark Darlehn zu bewilligen, 2. die Beklagten zu 2, 4 und 6 zu ver⸗ urteilen, zu der Löschung ihrer Ehe⸗ frauen die Zustimmung zu erteilen, 3. den Beklagten insgesamt die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldnern aufzuerlegen und die Beklagten zu 2, 4 und 6 zu verurteilen, dieserhalb die 1“ in das ein⸗ gebrachte Gut ihrer Ehefrauen zu dulden. Der Kläger ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Koblenz auf den 23. April 1929, vor⸗ mittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Koblenz, den 15. Februar 1929. Die Geschäftsstelle der 1. Zivilkammer

des Landgerichts.

[100047] Oeffentliche Zustellung.

Der Wilhelm Odenthal in Köln⸗Mül⸗ heim, Herlerstraße 79, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwälte Wahn u. Schwengers, Köln, klagt gegen die Firma Colonia, Köln, Lindenstraße 2 (jetzt gelöscht), alleiniger Inhaber: Frau Eisig Silber⸗ mann, Maria geb. Wolf, früher in Köln. Lindenstraße 2, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Herausgabe, mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig und falls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger eine Küche, bestehend aus: Büffet, Tisch Annichte, 2 Stühle, die sich in Sequestion des O. G. V. Rogowski befindet, und zwar auf Grund einer einstweiligen Verfügung vom 5. Mai 1928 vom Amtsgericht in Köln 44 G 29/28 heraus ugeben. Zur Güteverhandlung des Rechtestreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Köln. Reichensperger Platz, auf den 15. April 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 145, geladen.

Köln, den 16. Februar 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. [99685] Oeffentliche Zustellung.

Krimme, Eleonore, Monteursehefrau in München, für sich und als gerichtlich bestellte Pflegerin ihrer minderjährigen Kinder Else und Karl Krimme, bei ihr wohnend, Kläger, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Geh. J.⸗R. Dr. H. Franken⸗ burger in München, klagt gegen March⸗ ner, Lucie, geschied. Zahnarztensfrau in München, Krimme, Hermann, Monteur in Berlin⸗Neukölln, beide zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts. Beklagte, nicht vertreten, wegen Nichtigkeit einer Ab⸗ tretungserklärung und Vollstreckungs⸗ duldung mit dem Antrage zu erkennen: I. Es wird die Abtretung der Forde⸗ rung in Höhe von 15 000 fünfzehn⸗ tausend Reichsmark, die dem Mit⸗ beklagten Hermann Krimme gegen das Reichsentschädigungsamt auf Grund des Liquidationsschädengesetzes und des Schlußentschädigungsgesetzes zusteht, bis zur Höhe und Deckung von 2030 zwei⸗ tausenddreißig Reichsmark, ferner vom 1. Januar 1929 jeweils am Ersten eines Monats fälligen Forderungen der Kläger in Hoöhe von 90 neunzig Reichsmark, die auf Grund gerichtlicher Vergleiche der Frau Eleonore Krimme und den beiden minderjährigen Kindern Else und Karl Krimme gegen Hermann Krimme zustehen, für rechtsunwirksam erklärt. II. Die Mitbeklagte Lucie Marchner hat zu dulden, daß zugunsten und bis zur Höhe und Deckung der zu l genannten fälligen und künftig fällig werdenden Forderungen der Kläger und eines Vollstreckungskostenanschlages von 200 zweihundert Reichsmark in die zu I genannte Außenstandsforde⸗ rung des Hermann Krimme, angeblich auf Lucie Marchner von letzterem über⸗ tragen, vollstreckt werde. III. Die Be⸗ klagten haben samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Diens⸗ tag, den 25. April 1929, vormit⸗

tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten zu bestellen. Zum Zwecke der

öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht. München, den 15. Februar 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts

100050 Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende bei dem Kulturamt in Lands⸗ berg a. d. W., Meydamstraße 33/34, an⸗ hängige Auseinandersetzungssache: Be⸗ gründung von Rentenaütern aus dem Rittergute Glasow. G. 13 Kreis Soldin wird zur Feststellung der Legitimation der Beteiligten gemäß §§ 1 und 9 des Gesetzes vom 3. 6. 1919 (G.⸗S S. 101) § 109 und Artikel 15 des Gesetzes vom 2. März 1850 (G.⸗S. S. 77 und 139) und zur Ermittlung unbekannter Teil⸗ nehmer nach den §§ 10 bis 12 des Aus. fübrungsgesetes vom 7. Juni 1821 G.⸗S. S. 83) und den §§ 24 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 (G.⸗S. S. 96) bierdurch bekanntgemacht. Alle noch nicht zugezogenen Personen, die bei der erwähnten Auseinandersetzung, den dabei beteiligten Grundstücken und Be⸗ rechtigungen. Eigentums⸗ oder Besitz⸗ ansprüche oder sonstige Rechte zu haben glauben, werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche binnen 6 Wochen, spätestens in dem am Donnerstag, den 6. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, im Amts⸗ zimmer des Kulturamts in Landsberg a. d. W., Meydamstraße 33/34, an⸗ stehenden Termin anzumelden und zu be⸗ gründen. Landsberg a. d. W., den 21. Fe⸗ bruar 1929. Kulturamt Landsberg a. d. W. Der Vorsteher: Dr. Pehe, Regierungs⸗ und Kulturrat.

5. Verlusft⸗ und Fundfachen. [99706]

Aufruf.

Die Police Ni. VE 514 933, lautend auf Herrn Ernst Speyer, Kaufmann in Hambung, wird uns als abhanden gekommen gemeldet. Der Inhaber der Police wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten von heute ab bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos er⸗ tlärt wird.

München, Leopoldstr. 8, den 25. Fe⸗ bruar 1929.

Schweizerische Lebensversicherungs⸗ und

Rentenanstalt in Zürich.

Der Hauptbevollmaͤchtigte

für das Deutsche Reich: Dr. Ruf.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[100051]

7 % ige wertbeständige Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. vom Jahre 1926 über 15 Mill. RM.

Die planmäßige Tilaung für 1929 im Betrage von 343 400 RM ist durch An⸗ kauf bewirkt.

Aus der 1. Verlosung per 1. 7. 1927 sind die folgenden gevogenen Stücke noch nicht zur Einlösung gekommen:

Zu 5000 RM Nr. 215,

zu 2000 RM Nr. 1356 1365 1576 1702 1704 2244,

zu 1000 RM Nr. 3064 4176 4204 5323 6424 6513 7071.

zu 500 RM Nr. 9579 9615 10423,

zu 100 RM Nr. 11707 11829 11830 11844 12135 12458 12915 12921.

Frankfurt a. M., den 19. Februar 1929.

Rechneiamt, Finanzverwaltung.

gefellschaften.

100421] Malzfabriken Langenfalza und Wolff Söhne Erfurt Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer am Montag, den 18. März 1929, nachmittags 4 Uhr in Langensalza im Hotel zum Schwan“ stattfindenden außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

Beschlußfassung über Erwerb

Aktienpakets.

Diejenigen Aktionäre, welche ihr Stimm⸗ recht ausüben wollen, haben ihre Aktien gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags bis spätestens 16. März 1929, nachmittags 6 Uhr beim

Vorstand der Gesellschaft in Langen⸗

salza oder Erfurt oder

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft, Filiale Langensalza oder Erfurt,

bei der Deutschen Bank, Filiale Erfurt.

heim Bankhaus Adolph Stürcke Erfurt

86. Banthaus Hesse & Freiße, Langen⸗

salza.

beim Bankhaus Rudolph Pfaff, Langen⸗

salza, zu hinterlegen.

Erfurt, den 23. Februar 1929.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Ernst Becherer.

eines

[1002210] Hermann Köhler Aktiengesellschaft. Aus unserem Aufsichtsrat sind aus⸗ geschieden Frau Adelherd Köhler, geb. Henkß, hier, Herr Direktor Otto Bach⸗ mann in Meuselwitz infolge Ablebens und Herr Direktor Georg Hentschel hier. Altenburg, 18. Januar 1929. Der Vorstand Crämer.

[100 04]

Das Betriebsratsmitglied Ernst Wagner. Raguhn, ist aus unserem Aussichtsrat aus⸗ geschieden. und an dessen Stelle ist Paul Vogel, Jeßnitz, getreten.

Otto Naumann & Co.

Aktiengesellschaft.

E. Schröter.

8

100207]

Herr Dr. phil. Dr.⸗Ing. e. h. Hermann Krey in Halle a. S. ist inrolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden.

Halle a. S., den 20 Februar 1929. A. Riebeck'sche Montanwerke Aktiengesellschaft.

Scharf. Eberlein.

[100209] Kaliwerke Aschersleben. Gemäß § 244 H.⸗G.⸗B. machen wir hierdurch bekannt, daß Herr Otto Gruson zu Magdeburg durch Tod aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausge⸗ schieden ist. Aschersleben, im Februar 1929. Kaliwerke Aschersleben.

1100244]

Bremer Holz⸗Verwertungs⸗ Aktiengesellschaft i Liquidation, Bremen (früher Bremer Holz⸗

industrie A.⸗G.).

Zwecks Barablösung gemäß. § 25 Ab⸗ satz 2 des Aufwertungsgesetzes sowie Artikel 37 Absatz 1. der Durchführungs⸗ verordnung vom 29. November 1925 kündigen wir hiermit sämtliche noch um⸗ laufenden Teilschuldverschreibungen unserer

5 % Anleihe von 1914,

6 % Anleihe von 1916 auf den 31. Mai 1929. Zur Festsetzung des Barablösungsbetrags haben wir einen Antrag bei der Spruchstelle eingereicht.

Den zur Auszahlung gelangenden Be⸗ trag werden wir nach Erhalt des Fest⸗ setzungsbescheides durch besondere Be⸗ kanntmachung veröffentlichen.

Bremen, den 22. Februar 1929.

Der Liquidator.

[100246] Aktiengesellschaft vpoormals Burgeff & Co.

in Hochheim am Main. Zu einer ordentlichen Gesellschafts⸗ versammlung am Montag den 18. März 1929 mittags 12 Uhr werden hiermit unsere Aktionäre nach unseren Geschäftsräumen in Hochheim am Main ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht sowie Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928, 2. Genehmigung der Bilanz und Ge⸗ winnverteilung, 3. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats, 8 4. Wahlen zum Aufsichtsrat, M 5. Verschiedenes. Diejenigen Aktionäre, welche ihr Stimm⸗ recht ausüben wollen, haben ihre Aktien nebst Nummernverzeichnis bis Freitag den 15. März 1929 bei unserer Gesellschafts⸗ kasse in Hochheim am Main oder bei einer Bank in Berlin zu hinterlegen⸗ und im letzteren Falle die erfolgte Hinter⸗ legung glaubhaft nachzuwenen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: von Tilly.

[99879) Zweite Aufforderung.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre Aktien mit Dividendenbogen nebst doppelt ausgefertigtem Nummernverzeichnis bis 28. April 1929 einschl. bei der Gesell schaftskasse zum Zwecke der Zusammen⸗ legung einzureichen. Auf je fünf ein⸗ gereichte Stammaktien zu gee 20 und für eine Stammaktie zu RM 100 wird je eine Aktie zu RM 20 mit Dividenden⸗ berechtigung ab 1. Juli 1928 ausgegeben.

Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt nach Fertigstellung gegen Rückgabe der über die eingereichten alten Aktien er⸗ teilten Empfangsbescheinigung. Die Be⸗ scheingungen sind nicht übertragbar. Die Umtauschstelle ist zur Prüfung der Legiti⸗ mation des Vorzeigers der Bescheinigung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Dieienigen Atktien, die bis zum 28. April 1929 einschl. nicht eingereicht worden sind sowie die eingereichten Aktien, deren Anzahl zur Durchführung der Zusammenlegung in der beschlossenen Form nicht ausreicht und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, werden gemäß 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt.

An Stelle dieser Aktien werden nach Maßgabe des Zusammenlegungsverhält⸗ nisses neue Aktien ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in öffent⸗ licher Versteigerung verkauft; der Erlös wird den Beieiligten nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt. Die Eimeichstelle ist bereit, nach Mög⸗ Uichkeit die Reaulierung von Spitzen⸗ beträgen unter den Aktionären zu ver⸗ mitteln.

Würzburg, den 25. Februar 1929.

Pulkanolwerke Akt.⸗Ges. Der Vorstand.⸗

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[100193] 1 Einladung zur Generalversamm⸗ ung.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, den 21. März 1929, im Gebäude der Deutschen Bank, Filiale Düsseldorf, 2 ½ Uhr nachmittags, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗

2. Vorlage des Rechnungsabschlusses, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr und deren Genehmigung.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Autsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und an den Abstimmungen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 19 unseres Statuts bei der Deutschen Bank oder ihren Zweig⸗ stellen oder bei unserer Gesellschaft hinter⸗ legt haben.

Düsseldorf, im Februar 1929.

Hartung, Kuhn & Co. Maschinen⸗

Fabrik Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.

[100224] Mechanische Baumwoll⸗Spinn⸗ & Weberei Kempten.

Die Aktionäre der Mechanischen Baum⸗ woll⸗Spinn⸗ & Weberer Kempten werden hiermit aut Donnerstag, 21. März 1929, mittags 12. Uhr, zu der ordentlichen Generalversammlung im Notariat München II in München, Neu⸗ hauser Straße 6/II, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928 und Beschlußfassung darüber.

2. Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.

4. Aussichtsratswahl.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind diesenigen Aktionare berechtigt, die spätestens am zweiten Werktage vor der General⸗ versammlung ihre Aktien bei der Gesell⸗ schaft, bei der Bayerischen Vereinsbank, München und Kempten, bei der Deutschen Bank Filiale Augsburg oder bei einem Notar bis zum Schluß der Generalver⸗ sammlung hinterlegen und ein Nummern⸗ verzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien einreichen.

Kempten, den 22. Februar 1929.

Der Aufsichtsrat. Dr. Dietrich, Vorsitzender.

[98021] Oerige Cigarettenfabrik Aktiengesell⸗ schaft in Liquidation, Worms, Rh. Die Aktionäte unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer Generaversamm⸗ lung auf Dienstag, den 12. März 1929, vormittags 11 Uhr, in das Geschäftszimmer des Notariats II in Baden⸗Baden eingeladen. Tagesordnung: Vorlage der Schlußrechnung mit Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats. 2. Genehmigung der Schlußrechnung. 3. Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats. 4. Verschiedenes. Diejenigen Aktionäre, die an der ordent⸗ lichen Generalversammlung teilnehmen wollen, haben spätestens am zweiten Werk⸗ tage vor dem Tage der Versammlung ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien einzureichen und die Aktienmäntel oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder der Rheinischen Creditbank Filiale Worms oder Baden⸗Baden zu hinterlegen. Worms, den 19. Februar 1929. Die Liquidatoren: Dr. Herrmann Storz.

[100245] Baumwollspinnerei Unterhaufen.

Die Aktionäre der Baumwollspinnerei Unterhausen werden hiermit auf Don⸗ nerstag, den 21. März 1929, vor⸗

mittags 11 ½ Uhr, zu der ordentlichen 8

Generalversammlung im Notantat München II in München, Straße 6/1II, eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928 und Beschlußtassung darüber. 2. Verwendung des Reingewinns. 1 3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats. 4. Wahlen zum Aussichtsrat. 8 Zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die späte⸗

stens am zweiten Werktage vor der Ge⸗- Aktien bei der

neralversammlung ihre Gesellschaft, bei der Bayerischen Vereins⸗ bank, München, bei der Württembergischen Vereinsbank Filiale der Deutschen Bank, Stuttgart, bei der Berliner Handels⸗Ge⸗ sellschaft, Berlin, oder bei einem Notar bis zum Schluß der Generalversammlung hinterlegen und ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien ein⸗ reichen. 1 Unterhausen /München, den 22. Fe bruar 1929. Der Aufsichtsrat. Dr. Dietrich, Vorsitzende Der Vorstand. A. Gaiser. H. Rauber.

Neuhauser

in München bei

zu erfolgen.

einer

steben den Aktionären bei den Bezugs⸗ stellen auf Verlangen zur Verfügung.

Erste Anzeigenbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat

Nr. 47.

Montag, den 25. Februar

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[100210 Lüderitz & Bauer Aktiengesellschaft für Buchgewerbe, Berlin. Gemäß § 244 H.⸗G.⸗B. machen wir bekannt, daß der Aufsichtsrat unserer Ge⸗ sellschaft aus folgenden Mitgliedern besteht: 1. Generaldirektor Guido Hackebeil, Berlin, Vorsitzender, 2. Carl Rudolf Bergmann, Berlin, stellv. Vorsitzender, 3. WilhelmRichter, Rechtsanwalt, Berlin. [100181] Millars Maschinen⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Berlin. Die Gesellschaft ist durch Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 19. Februar 1929. aufgelöst und zum alleinigen Liquidator

der unterzeichnete Direktor Gustav Bern⸗ hardt bestellt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche schriftlich bei mir anzumelden.

Berlin W. 8, Behrenstraße 3 (Krupp⸗ haus), den 20 Februar 1929. Der Liquidator der Millars Ma⸗ schinen⸗Aktien⸗Gesellschaft in Liqu.:

Gustav Bernhardt.

Rückversicherungs⸗Gesellschaft.

Aufforderung

zur Ausübung des Bezugsrechts.

In der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 18. Februar d. J. wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um RM 8 000 000,— durch Ausgabe von 40 000 auf Namen lautenden neuen Stammaktien zum Nominalbetrage von je RM 200,— mit 50 % Einzahlung beschlossen.

Unter Ausschluß des vese lichen Be⸗ zugsvechts der Aktionäre wurden die neuen RM 8 000 000,— nominal Stammaktien von einem unter Führung des Bankhauses Merck, Finck & Co. in München stehenden Bankenkonsortium übernommen mit der Verpflichtung, Stück 25 000 der neuen Stammaktien zum Preise von RM 230,— per Stück =— RM 100,— als 50 % Einzahlung und RM 130,— als Agio) den alten Stammaktionären derart anzubieten, daß auf je 3 volleinbezahlte alte Stammaktien zu je nominal RM 160,— eine mit 50 % einbezahlte neue Stamm⸗ aktie im Nennwert von RM 200,— entföllt.

Die Aktien nehmen vom 1. April 1929 ab an den Erträgnissen der Gesell⸗ schaft teil.

Nachdem die Eintragung der durch⸗ geführten Kapitalserhöhung in das Handelsregister erfolgt ist, fordern wir unsere Stammaktionäre hierdurch auf, das Bezugsrecht unter folgenden Be⸗ dingungen auszuüben:

1. Die Geltendmachung des Bezugs⸗ pechts hat in der Zeit vom 25. Fe⸗ bruar bis zum 16. März 1929 einschließlich

dem Merck, Finck & Co., in Berlin bei der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, W. 8, Behrenstraße 68/70, bei der Deutschen Bank, bei der Dresdner Bank

Bankhanse

2. Zum Zwecke der Ausübung des Bezugsrechts sind die alten Aktien ohne Dividendenbogen nach der Nummern⸗ folge geordnet mit einem doppelt aus⸗ zufertigenden, von dem Aktionär zu unterschreibenden Zeichnungsschein bei er obengenannten Zeichnungs⸗ Die alten Aktien⸗

stellen einzureichen. kti Kürze

mäntel werden abgestempelt in zurückgegeben.

3. Bei Geltendmachung des Bezugs⸗ rechts ist der Betrag von RM 230,— für jede neue Aktie zuzüglich Börsen⸗ umsatzsteuer bar einzuzahlen.

Die Bezugsrechtsausübung ist spesen⸗ frei, sofern die Aktien an den Schaltern der Bezugsstellen eingereicht werden. Soweit die Ausübung des Bezugsrechts im Wege der Korrespondenz erfolgt, wird die übliche Bezugsprovision in Anrechnung gebracht.

4. Die neuen Aktien werden sofort nach Fertiagstellung gegen Rückgabe der über die Einzahlung erteilten Quittung bei der Bezugsstelle welche die Quittung vollzogen hat, ausgehändigt. Die Be⸗ zugsstellen sind zur Prüfung der Legitimation berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar.

Die Bezugsstellen sind bereit, die Verwertung von Bezugsvechten zu über⸗ nehmen.

Formulare für Zeichnungsscheine

München, den 22. Februar 1929. Der Aufsichtsrat. August von Finck, Vorsitzender. Der Vorstand.

nicht

Werlin,

[100223]38 Münchener . Rückversicherunas⸗Gesellichaft.

Erste Aufforderung zum Aktienumtausch.

Auf Grund der 2., 5. und 7. Ver⸗ ordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über Goldbilanzen fordern wir hiermit die Inhaber unserer Stamm⸗ aktien Nr. 1— 75 000 über RM 160,— auf, ihre Aktien mit laufenden Gewinn⸗ anteilscheinen und Erneuerungsschein zum Umtausch in neue Aktien in der

eit vom 25. März 1929 bis zum 30. Juni 1929 einschließlich

in München bei dem Bankhause

Merck, Finck & Co.,, in Berlin bei der Berliner Handels⸗ Gesellschaft bei der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Alktien, W. 8, Behrenstraße 68/70, ei der Deutschen Bank, bei der Dresdner Bank, in Zürich bei der Schweizerischen Bankgesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Beifügung eines arithmetisch ge⸗ ordneten Nummernverzeichnisses ein⸗

zureichen; Formulare sind bei den Um⸗

tauschstellen anzufordern.

Für eingereichte je 5 Aktien über je RM 160,— werden 4 neue Aktien über je RM 200,— volleinbezahlt mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 1 und folgenden sowie Erneuerungsschein ausgegeben. Die Einreichungsstellen sind bereit, den

An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen

für die Aktionäre zu vermitteln.

Der Umtausch ist provisionsfrei, so⸗ fern die Einreichung der Aktien bei den obengenannten Stellen am Schalter erfolgt oder die Aktien dem Sammel⸗ devot angeschlossen 838 In anderen Fällen wird die übliche Provision be⸗ vechnet.

Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt wenn möglich sofort, sonst nach Fertigstellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbescheinigung bei den Ein⸗ reichungsstellen. Die Einreichungs⸗ stellen sind zur Prüfung der Legiti⸗ mation berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Empfangsbescheinigungen sind nicht übertragbar.

Für alle nicht fristgemäß bei den Umtauschstellen zum Umtausch ein⸗ gereichten Stammaktien mit einem Nennwert von RM 160,— wird gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. das Verfahren für die Kraftloserklärung eingeleitet werden. In gleicher Weise verfallen alle zur Einreichung gelangten Aktien, deren Nennwert die Durchführung des Um⸗ tausches nicht ermöglicht und die uns zur Verfügung gestellt worden sind, der Kraftloserklärung. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Aktien auszugebenden neuen Stücke werden für Rechnung der Beteiligten nach Maßgabe des Gesetzes verkaäuft. Der Erlös wird seinerzeit nach Abzug

der Kosten an die Berechtigten aus⸗

gezablt oder für sie hinterlegt. München, den 22. Februar 1929. Der Vorstand. Dr. Kißkalt, Vorsitzender.

[100250] .

Der zwischen dem Verlag Willy Klever⸗ Krefeld, Rhbeinstraße 68, und der Aachen⸗ Lewzig Lebensversicherungsbank A.⸗G., Leipzig, Brandenburger Straße 16 b, ge⸗ schlossene Vertrag für die Unfallversicherung der Abonnenten der Krefelder Frauen⸗ Zeitung“ ist infolge Einstellung des Er⸗ scheinens des Blattes zum 31. März 1929 gekündigt worden. Zu diesem Zeitpunkt erlöschen bedingungsgemäß alle Ansprüche der Abonnenten gegen die Aachen⸗Leipzig Lebensversicherungsbank A⸗G. in Leipzig.

Aachen⸗Leipzig

Lebensversicherungsbank A.⸗G.

Dr. S. Berliner. Kat.

[100228] . 1 Siegener Aktien⸗Brauerei

in Siegen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir zur ordentlichen Geueralversamm⸗ lung auf Samstag, den 23. März 1929, vormittags 11 ½ Uhr, in das Sitzungszimmer der Siegener Bank in Siegen ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung per 30. September 1928. Beschlußfassung über die Genehmigung des Abschlusses und die Verwendung des Reingewinns.

2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.

3. Aufsichtsratswahlen.

Nach § 9 der Satzungen müssen die Aktien behufs Gewährung des Stimm⸗ rechts mindestens eine Woche vor der Generalversammlung hinterlegt sein. Das⸗ selbe kann bei der Gesellschaft, bei einem Notar bei der Reichsbank oder bei der Siegener Bank, Bank in Sieegen, geschehen. legungsschein dient als Einlaßkarte.

Siegen, den 22. Februar 1929.

Der Aufsichtsrat.

Dr. Kißkalt, Vorfttzender.

Th. Orsinger, Vorsitzender.

[96116] Aktien⸗Gesellschaft Brauerei Ponarth, Königsberg. Pr.

Zweite Aufforderung zum Umtausch der Stammaktien über je RM 80,— und je RM 40,—.

Wir fordern hiermit die Inhaber der Stammaktien unserer Gesellschaft über je RMN 80,— und je RM 40,— auf, ihre Aktien nebst den zugehörigen E1“ mit laufenden

d

Rheinisch⸗Westfälische Boden⸗Credit⸗Bank in Köln.

[97767].

Dritte Veröffentlichung.

Die Rheinisch⸗Westfälische Boden⸗Credit⸗Bank zu Köln bietet hierdurch gemäß Art. 85 der Durchführungsverordnung vom 29. 11. 1925 zum Aufwertungsgesetz vom 16. 7. 1925 mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine

in folgender Weise an I. den

Schlußabfindung

Gläubigern der aufzuwertenden Pfandbriefe.

Bei der Generalabfindung werden berücksichtigt: a) die Gläubiger der aufzuwertenden Pfandbriefe Serie I bis XIII,

deren Gol

dmarkwert ist gleich dem Nennbetrag,

b) die Gläubiger der aufzuwertenden Pfandbriefe Serie XIVY,

Gewinnanteilscheinen in Begleitung eines richmetisch geordneten Nummern⸗ verzeichnisses in doppelter Ausfertigung bis zum 20. Juni 1929 einschließ⸗ lich zum Umtausch in Stammaktien über je nom. RM 1000,— und je nom. RM 100,— einzureichen: in Königsberg i. Pr.: bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Königsberg i. Pr., in Verlin: bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft Gegen Ablieferung von 10 Stamm⸗ aktien über je nom. RM 80,— und 5 Stammaktien über je nom. RM 40,— wird eine Stammaktie über nom.

RMN 1000,— mit Gewinnanteilschein

Nr. 11 u. ff. bzw. gegen 5 Stammaktien über je nom R. 80,— werden 4 Stammaktien über je nom. RM 100,— mit Gewinnanteilschein Nr. 11 u. ff. bzw. segen 5 Stammaktien über je nom. KM 40,— werden 2 Stammaktien über je nom, RM 100,— mit Gewinn⸗ anteilschein Nr. 11 u. ff. ausgereicht. Die Aktionäre unsever Gesellschaft werden gebeten, nach Möglichkeit ihren bisherigen Aktienbesitz nur in Stücke 2 RM 1000,— umwandeln zu lassan⸗ Der Umtausch ist provisionsfrei, falls

die Einreichung der Aktien an den

Schaltern der obigen Stellen 8 3 In anderen Fällen wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht⸗—

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden 2 nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbescheinigungen bei derjentgen Stelle, von der die Beschein gngen ausgestellt sind. Die Bescheinigungen ind nicht übertragbar, Die Stellen ind berechtigt, aber nicht verpflichtet, ie Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheinigungen zu prüfen.

Diejenigen Stammaktien Ge⸗ hschaf über RM 80,— und RM 40,—, ie nicht bis zum 20. Juni 1929 ein⸗ gereicht worden sind, werden nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Stammaktien, die die zum Ersatz durch neue Aktien über RM 1000,— und RM 100,— erforder⸗ liche Zahl nicht und uns nicht zur Verwertung sr echnung der Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden. Die auf die für rühstlos erklärten Aktien entfallenden Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 1000,— und RM 100,— werden 8 Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der rlös wird abzügl. der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die Inhaber der umzutauschenden Stammaktien über je RM 80,— und je RM 40,— können bis zum 30. April 1929, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Be⸗ kanntmachung über die Aufforderung zum Umtausch, dügh schriftliche Er⸗ klärung bei unserer Gesellschaft Wider⸗ spruch gegen den Umtausch erheben. Außer der Abgabe dieser schriftlichen Widerspruchserklärung gegenüber un⸗ serer Besschehl ist zur ordnungs⸗ mäßigen Erhebung eines Widerspruchs erforderlich, daß der widersprechende Aktionär seine Stammaktien oder die über sie von einem Notar, der Reichs⸗ bank oder einer Effektengirobank aus⸗ gestellten Hinterlegung sscheine entweder bei unserer Gesellschaftskasse in Königs⸗ berg i. Pr., Tuchmacherstr 20/22, oder bei einer der obenbezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa er⸗ hobener Widerspruch verliert seine Wir⸗

Filiale der Deutsche Der Hinter⸗

kung, falls der Aktionär die hinter⸗ legten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfordert. Erreichen die Anteile der Inhaber der Stammaktien über je RM 80,— und je RM 40,—, die rechtmäßig Widerspruch Angelegt haben zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrags der Stamm⸗ aktien über nom. RM 80,— und nom. RM 40,—, so wird der Widerspruch wirksam und aklien der widersprechenden Aktionäre unterbleibt. Die Urkunden derjenigen Aktieninhaber, die nicht Widerspruch er⸗ oben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig umgetauscht in Urkunden über RM 1000,— und RM 100,— umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichung ihrer Aktien zum Umtausch ausdrücklich das Gegenteil bemerkt wird. königsberg i. Pr., 25. Febr. 1929 Aktien⸗Gesellschaft Brauerei Ponarth. v

e

er Umtausch der Stamm⸗

deren Goldmarkbetrag ist gleich GM 9,23 für PM 100,—.

Die Ansprüche aus den

Pfandbriefen alter Währung Serie I bis XIII und Serie XIV,

auf welche bereits eine Teilausschüttung in Höhe von 10 % in 4 ½ 0 igen Liqui⸗

dationsgoldpfandbriefen mit Zinsen vom 1. Januar 19227 erfolgt ist,

werden mit

insgesamt 17,6 % ihres Goldmarkwertes in der Weise abgefunden, daß auf die bei

der Teilausschüttung der Pfandbriefe alter Nominalbetrages, und

auf den

auf den ausgeschüttet werden.

pfandbrief bzw. Gold

1000,— 500,— 300,— 100,—

50,— 38, 19,—

zahlungen im Wege d

Schuldverschreibungen

bei der Abfindung in

sicht darauf, daß diese nehmen. Weiter wird

zur ersten Auslosung

Bei der Genera schuldverschreibungen: a) Serie b) 77 II, 72

0) II

Es erhalten:

1. die Inhaber oben angegebener

Abs. 4 und

PM

PM

20 000,— ( 10 000,— ( 5000,— ( die Inhabe PM 50 20 10

5

der Goldmarkansprüch beträgt, schriftlich bei

60] des Goldmarkwertes der Pfandbriefe alter Währung bzw. 9099 ben 0

Die zur Ausgabe kommenden zu GM 1000,—, 500,—, 300,—, verzinslich. Sie entsprechen den Vorschriften des Art. 85 Abs. 4 und 5 der Durch⸗ C“ vom 29. G Maßgabe der auf die Deckung eingehenden ordentlichen und außerordentlichen Rück⸗

nehmen sämtliche Liquidationspfandbriefe teil. Nennbetrage unter GM 50,— (Zertifikate) lauten über GM 30,— und GM 10,— und werden ohne Zinsscheine ausgegeben. In diesem Falle werden die Zinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals zuzüglich 6 % Zinseszinsen entrichtet. 7 der Verordnung über die weitere Durchführung der Aufwertung von Pfandbriefen und verwandten

Fndbreden mit Zins ie nicht durch die kleinste

I, deren Goldmarkwert für 100 Papiermark 10,0 1000 3,0

durch Aushändigung von ab 1. 1. dationspfandbriefen . Tilgungsbedingungen, wie oben

die Inhaber einer Kommunalschuldverschreibung

gewährten Anteilscheine weitere 7,6 % des Goldmarkwertes Währung gleich 76 % des auf den Anteilscheinen bezeichneten zwar

Anteilscheinen bezeichneten Nominalbetrages in 4 ½ ooigen

Liquidationsgoldpfandbriefen, 1,6 % des Goldmarkwertes der Pfandbriefe alter Währung bzw. 16 % des

Anteilscheinen bezeichneten Nominalbetrages in bar

Es erhalten die Inhaber eines Anteilscheines zu einem Liquidationsgold-

pfandbriefzertifikat von:

GM 3000,— GM 1800,— in Liq.⸗Pfandbriefen und RM in bar

600,— 300,— 180,— 60,— 50,— 10,—

LE““ .

12,80 8 7,60 Liquidationsgoldpfandbriefe sind in Stücken 100,—, 50,— ausgefertigt und ab 1. Januar 1929

11. 1925 zum Aufwertungsgesetz und sind also nach

er Auslosung zum Nennbetrage zu tilgen. An der Auslosung Die Liquidationspfandbriefe im

vom 28. 7. 1926.) Zertifikate, welche zusammen in Gold⸗ scheinen darstellbar sind, können in solche umgetauscht werden. Pfandbriefeinheit darstellbaren Spitzenbeträge werden bar zum Nennbetrage gezahlt.

Im Falle der Annahme des Angebots wird die Bank weiter die aus Bar⸗ mitteln der Teilungsmasse erworbenen Goldhypotheken im Betrage von 1262967,— bis spätestens 1. April 1930 flüssig machen, und zwar wird sie dieselben, mit Rück⸗

Hypotheken noch längere Laufzeit haben, selbst zu Pari über⸗ die Bank die hierbei gewonnenen und die sonstigen Barmittel

der Masse, mindestens aber im Betrag von 1 Million, bis Ende des Jahres 1929

von Liquidationsgoldpfandbriefen verwenden.

II. den Gläubigern der aufzuwertenden Kommunalschuldverschreibungen.

labfindung werden berücksichtigt: die Gläubiger der Kommunal- 5 GM beträgt, 2

7* 77 27 7 9 77 29

1000 8

d) die Gläubiger der 10⸗ bis 20 % igen Kommunalschuldverschreibungen, Gesamt⸗ umlauf PM 2 200 000 000,—, Goldwert insgesamt 20,26 GM.

der Kommunalschuldverschreibungen Serie I bis III 15 %

i Goldmarkwertes, hiervon: 8 1929 mit 4 ½ % verzinslichen Liqui- bzw. Zertifikaten mit gleichen Verzinsungs⸗ und unter I angegeben (gemäß Art. 85 5 der Durchführungsverordnung vom 29. I1. 1925), und

in bar, und zwar: ddie Inhaber einer Kommunalschuldverschreibung Serie I von:

GMNM GM

Goldmarkwert 502,50) 50,— in Lig.⸗Pfandbr. und 25,38 in bar

1 5,08 7,54 4,52 1,51

Serie II von:

GM RM

301,50) 30,— 100,50) 10,— 50,25) —,— 30,15) —,— 2 LLWW“

GM

50 000,— (Goldmarkwert 152,50) 10,— in Lig.⸗Pfandbr. und 12,88 i

61, W 2„ 9,15 30,50) —,— 5 4 58 15,25) —,— „, 2,29 einer Kommunalschuldverschreibung Serie III von: 000,— (Goldmarkwert 55,50 GM) NM 8,33 in bar 000,— ( 22,20 v“ 000,— ( 11,10 1,67

77* ) 77

67 ) 97 77 ) 77

2. die Inhaber der 10⸗ bis 20 0igen Kommunalschuldverschreibungen für je 1 000 000,— Papiermark eine Reichsmark in bar. 8 Das Angebot unter I. an die Gläubiger aus Pfandbriefen alter Währung gilt als von allen Gläubigern angenommen, wenn es dreimal im Deutschen Reichs⸗ anzeiger eingerückt worden ist und seit der letzten Einrückung drei Monate verstrichen sind, ohne daß ein Teil der Gläubiger, dessen Goldmarkansprüche mindestens 15 v. H.

e sämtlicher bei der Verteilung zu berücksichtigenden Gläubiger der Aufsichtsbehörde widersprochen hat. (Art. 85 Abs. 1 der

D.⸗V.) Die Aufsichtsbehörde ist der Herr Regierungspräsident in Köln. Der Widerspruch ist nur wirksam, wenn ihm eine Bescheinigung eines deutschen

Notars oder einer amtlichen Hinterlegungsstelle oder der Aufsichtsbehörde über

die erfolgte Hinterlegung der Pfandbriefe beigefügt ist.

Die Bescheinigung muß

den Nennbetrag sowie die Nummer und Serienbezeichnung der Pfandbriefe ent⸗

halten. Die Rückgabe

der Pfandbriefe darf nicht vor Ablauf der Frist erfolgen.

In entsprechender Weise gilt das Angebot unter II. an die Gläubiger aus

Kommunalschuldverschreibungen als von allen Gläubigern angenommen, wenn es dreimal im Deutschen Reichsanzeiger eingerückt ist und seit der letzten Einrückung drei Monate verstrichen sind, ohne daß ein Teil der Gläubiger, dessen Goldmark⸗

ansprüche mindestens entsprechender Weise

15 v. H. der Ansprüche sämtlicher Gläubiger betragen, in wie vorstehend bei den Pfandbriefen zu I. a8sgefrt wider⸗

sprochen hat. Bezüglich der Hinterlegung gilt für die Kommunalschuldverschreibungen das für die Pfandbriefe vorstehend Ausgeführte entsprechend.

Die erste B. 23. 2. 1929 und die

Soweit Pfandbriefe alter Währung auf Grund unserer

ekanntmachung erschien am 16. 2. 1929, die zweite am dritte erfolgt am 25. 2. 1929 im Deutschen Reichsanzeiger. Veröffentlichun

vom 30. Dezember 1926 im Deutschen Reichsanzeiger wegen Teilausschüttung no

nicht in 4 ½ höige Liquidationsgoldpfandbriefe und

Anteilscheine umgetauscht sind,

werden die Inhaber aufgefordert, den Umtausch vorzunehmen. Köln, den 25. Februar 1929.

Rhe

inisch⸗Westfälische Boden⸗Credit⸗Bank. V. Schmitz. Düring.

2——

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